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Zeitschrift
für die
Geschichte des Oberrheins
Neue Folge Band 42
Zeitschrift
für die
Geschichte des Oberrheins
herausgegeben
von der
Badischen Historischen Kommission
Neue Folge Band 42
Der ganzen Reihe 81. Band
1929
G. Braun, Verlag, KarlsruheiB.
Dieser Band ist gedruckt
mit Unterstützung des
Badischen Ministeriums des Kultus und Unterrich:
und
der Notgemeinschaft der deutschen Wissenscha
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Buz4
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Inhalt aua0.
Seite
Bericht über die 39. (ausserordentliche) Plenarversammilung der Badischen
Historischen Kommission, erstattet von dem Sekretär . . .. . I
Bericht über die 40. Plenarversammlung der Badischen Historischen
Kommission, erstattet von dem Sekretär . . . . 2 2 2 2 2.0. 173
Hutten als Humanist. Ein Nachtrag zur Huttenlegende, von Paul
KalKofl 1. 2 2: ee ee ee 3
Italienische ReisetagebLücher aus der Goethezeit, von Friedrich Noack 68
Johann Friedrich Reiffenstein und die Markgräfin Caroline Luise von
Baden, von Gerda Kircher . . . . .: 22 2 2 2 2 2 0. 84
Der St. Galler Besitz an Kirche und Gütern zu Kirchdorf und seine
Geschicke, von Georg Tumbült . . . .. 2... 222.02. . 101
Zur Geschichte des Konstanzer Bischofs Gerhard von Bevar, von Konrad
Josef Heilig. 2. 0.5. wu 2 a N aaa 115
Schlesisch-kurpfälzische Beziehungen im ı6. und 17. Jahrhundert, von
GG. Hecht 3 au a see Be a a ee 176
Iland von Hirschhorn, die Gattin Hans V. von Hirschhorn, von HansWill 223
Bundschuh und Bauernkrieg, von Wilhelm Stolze ........ 265
Akten zur Geschichte der Stühlinger Erhebung des Jahres 1524, von
Wilhelm Stolze . ..2.. 2: 2:2 m Er ren 274
Das Leben und Wirken des Johann Gottfried Tulla, von Arthur Val-
denaire: ...°: Sr m in ar a ee SE a Ch & 337
Johann Georg Stottel. Zu seinem 110. Geburtstage am 4. Januar 1929,
von Ferdinand Mentz . ....: 2:2 m En nn. 365
Fine Reichenauer Konventsliste aus der Zeit Abt Ruodmans (972—985),
von Franz Beyerle . ....:: 2... 2 2 rer ee. 382
Der Pforzheimer Buchdrucker Georg Rab und die beschlagnahınte Postille
des Schwenckfeldjüngers Johann Werner 1558, von Karl Schotten-
JOBer.., 25.05 is ac Eee a ae de ee 400
Ein Plan zur Wiedereroberung Freiburgs und Breisachs 1642, von Arthur
Bechtold. . % 2.4 0.2 zu. ae ne a ee ee 412
Kreisdirektorium und Kreisregierung im chemaligen Großherzogtum
Baden und die historische Entwicklung ihrer Zuständigkeiten, von
Ludwig Seiterich. . . . >: 22 En nr. 493
Briefe Erdmannsdörffers an Johann Gustav Droysen. Aus dem Nachlass
herausgegeben von Willy Andreas . ..... 22 222.0. 557
Das Leben und Wirken des Johann Gottfried Tulla (Fortsetzung), von
Arthur Valdenaire . . ..:: 2 2 rn er re. 588 '
Eine Schrift Luthers gegen Ulrich von Hutten? von Hajo Holborn 617
Miszellen:
Das bischöfliche Amt Oberkirch unter württembergischer Pfand-
herrschaft, von Manfred Eimer . ...... 2.22.20. 132
Ein neues Hilfsmittel für Urkunden- und Handschriftenbenutzung,
von Karl Rieder . . . .:.:: 2:2 2 2 2 2 2 2 rn 146
Wimpfeling als Verfasser eines Berichtes über den Prozess gegen
Johann von Wesel, von Nikolaus Paulus. ........ 296
22
VI
Johann Joachim Becher in Mainz, von Heinrich Schrohe .
Nachtrag zur Lebensgeschichte des Humanisten Gervas Sauffer
von Breisach, von L. Wohleb . . . ....:. 2222.20.
Wimpfeling als Verfasser eines Berichtes über den Prozess gegen
Johann von Wesel? von Gerhard Ritter .........
Das Ende des Bischofs Konrad III. von Strassburg, von Leo
Wobleb:. 5 2 1...,5 Ara ee ana ar are Se
Zur Geschichte des Konstanzer Bischofs Hugo von Hohenlanden-
berg, von Anton Largiader . ... . 2: 2:2 2 2220.
Zum Vertrage von Saint-Omer. Die Schweiz und der Oberrhein,
von Otto Cartellieri . . . : : 2: on
Zeitschriftenschau, bearbeitet von Friedrich Lautenschlager:
Anzeiger für schweizerische Altertumskunde N. F. 29. 154. - -
Arbeitsgemeinschaft kurpfälzischer Sippenforscher II, 1/6.
644. — Archiv für Geschichte der Medizin XX, 2. 156. — Archiv
für elsässische Kirchengeschichte III. 462. — Archiv für Reforma-
tionsgeschichte XXIV, 1/2. 310. — Archiv für Sippenforschung
und alle verwandten Gebiete V, 5, 10. 311, 647. — Archiv für Sozial-
wissenschaft und Sozialpolitik LX, 3. 648. — Archiv des Histori-
schen Vereins von Unterfranken und Aschaffenburg LXVII.
643. — Archivalische Zeitschrift 3. F. IV. 467. — Archives alsacien-
nes d’histoire de l’art VII. 646. — Aus Bruhrain und Kraichgau
1928, 1/2. 303. — Badische Fundberichte X; XI. 303, 455. —
Badische Heimat XV. 456. — Basler Jahrbuch 1928. 465. — Basler
Zeitschrift für Geschichte und Altertumskunde XXVII. 647. -—
Blätter für pfälzische Kirchengeschichte IV, ı, 2, 3, 4, 5. 153,
308, 460, 644. — Blätter aus der Markgrafschaft 1927. 149. —
Bodensee-Chronik. Beilage zur Deutschen Bodensee-Zeitung XVI.
302. — Denkmalpflege und Heimatschutz 1928, ıo/ıı. 648. —
Deutsche Vierteljahrsschrift für Literaturwissenschaft und Geistes-
geschichte VI, ı. 157. — Eberbacher Geschichtsblatt N. F., ı.
152. — Ekkhart. Jahrbuch für das Badner Land X. 454. --
Euphorion. Zeitschrift für Literaturgeschichte XXIX, 3. 466. —-
Franziskanische Studien XIV, 4; XV, ı/2. 157, 467. — Frei-
burger Diözesan-Archiv N. F. 28; 29. 150, 637. — Frisch auf!
Mitteilungen des Odenwaldklubs, Ortsgruppe Mannheim-Lud-
wigshafen e. V. VIII, 8. 454. — Germania. Korrespondenzblatt der
Römisch-Germanischen Kommission des Deutschen Archäolo-
gischen Instituts XII, 3, 4. 466, 648. — Historisches Jahrbuch
XLVII, 3. 648. — Jahrbuch für Kunstwissenschaft 1928, 1.
648. — Jahrbuch des Historischen Vereins Alt-Wertheim 1927,
459. — Der Katzenbuckel. Hcimatblätter für das Neckartal, den
Winterhauch und den kleinen Odenwald I; II. 305. — Klio. Bei-
träge zur alten Geschichte XXI. 156. — Korrespondenzblatt des
Gesamtvereins der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine
LXXVI, 1—3. 311. — Kunstwissenschaftliches Jahrbuch der
Görresgesellschaft I. 311. — Kurptälzer Jahrbuch 1929. 640. —
Der Lesezirkel XV, 8. 649. — Mannheimer Geschichtsblätter
XXIX, 2, 3, 4, 5, 6, 7/8, 9, 10—12. 151, 303, 455, 639. — Mein
Heimatland XV, ı/2, 3/4, 5/6,7/8. 152, 304, 459, 640. — Mittcilun-
gen des Historischen Vereins der Pfalz ALV.; XLVI. 153. — Neues
Archiv für die Geschichte der Stadt Heidelberg und der Kurpfalz
XIII, 4. 301. — Oberdeutsche Zeitschrift für Volkskunde II], ı.
650. — Oberrheinische Kunst III, ı/2. 312. — Die Ortenau. Mit-
teilungen des Historischen Vereins für Mittelbaden XV. 306. —
Seite
444
450
451
624
627
629
v1
Pfälzisches Museum — Pfälzische Heimatkunde 1927, ıı/ı2;
1928, ı/2, 3/4, 5/6, 7/8. 154, 308, 460, 645. — St. Lukas. Blätter
für angewandte religiöse Kunst I. 313. — Schriften des Vereins für
Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung LV. 307. — Stem-
men des Tijds. Maandblad voor Christendom en Cultuur XVI.
649. — Studien und Mitteilungen zur Geschichte des Benedik-
tiner-Ordens N. F.XV, 2, 3. 313, 649. — Thurgauische Beiträge
zur vaterländischen Geschichte LXIV/LXV. 465. — Viertel-
jahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte XXI, ı/2. 649. —
Der Wächter. Monatsschrift für alle Zweige der Kultur X.
649. — Der Wartturm. Heimatblätter für das badische Frankenland
III, 4—8a, 10— 12; IV, ı, 2. 307, 460, 642. — Wiener Jahrbuch für
Kunstgeschichte V. 156. — Württembergische Vierteljahrshefte
für Landesgeschichte N. F. 34, ı/2. 461. — Zeitschrift für Bücher-
freunde N. F.XX, 8. 313. — Zeitschrift für Denkmalpflege II, 6.
467. — Zeitschrift für schweizerische Geschichte VII, 3, 4; VIII, ı.
309, 466. — Zeitschrift des Freiburger Geschichtsvereins XLI.
642. — Zeitschrift für Kirchengeschichte N. F. X, 4. 649. — Zeit-
schrift für schweizerische Kirchengeschichte XXII, ı, 2, 3. 155,
310, 466. — Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte I, ı.
461. — Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte,
Germ. Abt. XLVIII, 313. — Zentralblatt für Bibliothekswesen
XLV, 3, 6. 157, 313.
Buchbesprechungen:
Alhaus, Civitas und Diözese. 662. — Ammann, Der Aargau
in den Burgunderkriegen. 166. — Archiv für elsässische Kirchen-
geschichte I, II. 160. — Baumhauer, Waldshut und der Ober-
rhein im Laufe der Geschichte. 170. — Becker, Zur Kultur-
geschichte des Westrichs. Streifzüge durch das Geistesleben der
pfälzisch-saarländischen Grenzmark, 166. — Bezzel, Geschichte
des kurpfälzischen Heeres in den Kriegen zu Ende des 17. und
im Laufe des ı8. Jahrhunderts. 480. — Birkenmayer und
Baumhauer, Geschichte der Stadt Waldshut, 2. Aufl. 332.— Bock,
Der Schwäbische Bund und seine Verfassungen (1488—--1534).
167. — Brackmann, Regesta Pontificum Romanorum. Ger-
mania Pontificia Vol. II, Pars II. Helvetia Pontificia. 319. —
Briefe an Cotta II., bearbeitet von Schiller. 331. — Collection
d’etudes sur l’histoire du droit et des institutions de l’Alsace I—3.
335. — EConcilium Basiliense. Studien und Quellen zur Ge-
schichte des Concils von Basel VI.. Hrsg. v. Beckmann. 468. —
Deibel, Eine pfälzische Krone in der Münchener Schatzkammer.
484. — Diarium Martini Crusii 1596-1597. Hrsg. v. W. Göz
und E. Conrad. 655. — Ebner, Geschichte des Hauensteiner
Dorfes Unteralpfen. 2. Aufl. 172. — Festschrift zum 600jäh-
rigen Jubiläum der Stadtgemeinde Oberkirch (hrsg. v. der Stadt
Oberkirch). 172. — Festschrift Walther Merz. 664. — Fries,
Ein unveröffentlichter Brief von Hans Thoma. 335. — Ginter,
Birmau am Bodensee. 657. — Ginter, Die Pfarrkirche zu Pfullen-
dorf. 658. — Grünewald, Volkstum und Kirchenjahr, ein
Beitrag zur Volkskundc der Pfalz. 660. — Günther, Rassenkunde
des deutschen Volkes. ı2. Aufl. 483. -- Gulat, Aus Welt und
Leben. Sinnsprüche. 668. — Hauer, Das Haardtdorf Spöck.
172. — Heizmann, Der Amtsbezirk Oberkirch in Vergangenheit
und Gegenwart. 665. — Hofmann, Badens Anteil an der Reichs-
gründung. 488. — Hug, Chronik von Lahr in Wort und Bild.
1215—1915. 170. — Humpert, Mudau im badischen Oden-
wald. 172. — Jecker O.S.B., Die Heimat des hl. Pirmin, des
vIlI
Apostels der Alamannen. 651. — Könnecke, Quellen und
Forschungen zur Lebensgeschichte Grimmelshausens. 489. —
Kraemer, Steinmauern, Geschichte eines Flösserdorfes. 172. —
Kranzbühler, Sankt Martin in Worms. Zur Geschichte des
Stifts und seiner Kirche. 167. — Krause, Die Stadt Oppenheim
unter der Verwaltung des Reiches. 662. — Krebs, Konrad Ill.
von Lichtenberg, Bischof von Strassburg (1273-—-1299). 163. —-
Lehrs, Hans Thoma und Dresden. 657. — Lex Baiuvariorum.
Lichtdruckwiedergabe der Ingolstädter Handschrift des bayer.
Volksrechts, hrsg. v. Beyerle. 323. — Lex Baiwariorum. Monu-
menta Germaniae historica. Hrsg. v. Schwind. 324. — Magirus,
Was heisst decumates agri? 487. — Malsch, seine Entstehung und
seine Geschichte. (Hirsg. v. Schwarz). 170. — Die Matrikel
der Universität Köln, bearbeitet v. II. Keussen I, 1389—1475.
2.Aufl. 658. — Mazzetti, Die verfassungsrechtliche Stellung
des Bistums und der Stadt Speyer zur Zeit des Bischofs Bernger
von Entringen (1224—1232). 470. — Mennicke, Aus der Ge-
schichte von Hauingen. 170. — Merkel, Die geodätischen
Arbeiten Christian Mayers in der Kurpfalz. 492. — Michaeli,
Auf den Spuren von Eichendorffs Heidelberger Jugendliebe.
658. — Minnigerode, Königszins, Königsgericht, Königs-
gastung im altdeutschen Freidingsrechte. 481. — Möckelt,
Lothringen nach den Cahiers de doleances von 1789 unter beson-
derer Berücksichtigung der wirtschaftlichen und sozialen Fragen.
320. — Ratschläge für bayerische Ortsgeschichtsforscher.
Hrsg. v. Bayerischen Hauptstaatsarchiv in München. 169. —
Rennefahrt, Freiheiten für Bern aus der Zeit Friedrichs II.
(1218—1250/4). 325. — Rommel, Dietlingen, Amt Pforzheim.
172. — Rommel, Geschichte des ehemaligen Klosters Billigheim
in Baden. 172. — Rommel, Urphar am Main. Ein Beitrag zur
Geschichte und Kulturgeschichte der ehemaligen Grafschaft
Wertheim. 172. — Schnabel, Ludwig von Liebenstein. Ein
Geschichtsbild aus den Anfängen des süddeutschen Verfassungs-
lebens. 165. — Schnabel, Sigismund von Reitzenstein. 314. —
Schriften der Gesellschaft für elsässische Kirchengeschichte [1].
160. — Schulz, D. B. Susers Reise nach Berlin. 485. —--Schwarz,
Grünwinkel und seine Umgebung. 170.— Schwarz und Humpert.
Forbach: Wesen und Werden eines Murgtaldorfes. 172.-—-Schwei-
zer Kriegsgeschichte 1—3. 471. — Seilacher, Ein verschwun-
denes Zisterzienserkloster. 330. — Seyfried, Heimatgeschichte
des Bezirks Schwetzingen. 333. — Sprater, Die Urgeschichte der
Pfalz. 2. Aufl. 660. — Stählin, Elsass und Lothringen im
Ablauf der europäischen Geschichte. 329. — Stehlin, Plan von
Augusta Raurica. 458. — Stolze, Bauernkrieg und Reformation.
328. — Strauss, Deutsche Eisenbahnbaupolitik in Elsass-Loth-
ringen. 321.— Sütterlin, Zeit- und Hebelerinnerungen der Strass-
burger Hebelfreundin Frau Sophie Haufe. 330. -— Tögel,
Johannes Schroff. Nachtrag. 171. — Verhandlungen und wis-
senschaftliche Abhandlungen des 22. deutschen Geographen-
tages zu Karlsruhe, hrsg. v. Fels. 334. — Wappenbuch der
Stadt Bascl. 326. — Webler, Die Kameral-Hohe-Schule zu
Lautern (1774— 1784). 486. — Weiss, Frankreichs Politik in den
Rheinlanden am Vorabend des Hundertjährigen Kriegs. 656. —-
Wentzcke. Die deutschen Farben, ihre Entwicklung und Deutung
sowie ihre Stellung in der deutschen Geschichte. 158. — Zweifel,
Über die Schlacht von Sempach zur Aufklärung der Winkelried-
frage. ı71. —
Mitarbeiter dieses Bandes
ANDREAS, Dr. Willy, Universitätsprofessor
BAIER, Dr. Hermann, Oberarchivrat
BEcHTO1.p, Dr. Arthur
BEYERLE, Dr. Franz, Universitätsprofessor
BRANDT, Dr. Otto, Universitätsprofessor
CARTELLIERI, Dr. Otto, Professor, Archivrat
EıMER, Dr. Manfred, Professor
FEHRLE, Dr. Eugen, Universitätsprofessor
FinKke£E, Dr. Hermann, Oberbibliothekar
HAERıNG, Dr. Hermann, Oberbibliothekar
HEcHT, Dr. Gustav, Oberregierungsrat a. D.
Heırıs, Konrad Josef
HoLBorn, Dr. Hajo
Kaiser, Dr. Hans, Oberarchivrat am Reichsarchiv,
Universitätsprofessor a. D.
KırKorr f, Dr. Paul, Professor
KiRCcHER, Dr. Gerda
Kress, Dr. Manfred
KünssßBerG, Dr. Eberhard Frhr. von, Universitäts-
professor
LARGIADER, Dr. Anton, Professor
LAUTENSCHLAGER, Dr. Friedrich, Universitäts-
bibliothekar
LOHMEYER, Karl, Dr. ing. h. c., Dr. phil. h. c.,
Direktor des Kurpfälzischen Museums
MENTZ, Dr. Ferdinand, Archivrat
Me+TZ, Dr. Friedrich, Regierungsrat a. D.
Noack, Dr. Friedrich
ORBseEr, Dr. Karl, Geh. Rat, Direktor des General-
landesarchivs a. D.
ÖEFTERING, Dr. Wilhelm Engelbert,
Oberbibliothekar
OEHME, Dr. Ruthardt, Bibliotheksreferendar
Pıurus, Dr. Nikolaus
RAUMER, Dr Kurt v.
RıEpER, Dr. Karl, Pfarrer
Professor,
RıTTEr, Dr. Gerhard, Professor
SıuEr, Dr. Joseph, Universitätsprofessor
IX
Heidelberg.
Karlsruhe.
München.
Basel.
Kiel.
Karlsruhe.
Karlsruhe.
Heidelberg.
Heidelberg.
Tübingen.
Pforzheim.
Freiburg ı. Br.
Heidelberg.
Potsdam.
Breslau.
Karlsruhe.
Karlsruhe.
Heidelberg.
Zürich.
Heidelberg.
Heidelberg.
Freiburg ı. Br.
Leipzig.
Freiburg ı. Br.
Karlsruhe.
Karlsruhe.
Heidelberg.
München.
Heidelberg.
Reichenau-
Niederzell.
Freiburg ı. Br.
Freiburg i. Br.
x
SCHOTTENLOHER, Dr. Karl, Bibliotheksdirektor
SCHROHE, Dr. Heinrich, Professor
SCHUMACHER, Dr. Karl, Professor, Direktor am
Röm.-Germ. Zentralmuseum a. D.
SCHWERIN, Dr. Claudius Frhr. v., Universitäts-
professor
SEITERICH, Ludwig, Referendar
SIEBERT, Dr. Hans Dietrich, Archivrat
SıLLıg, Dr. Rudolf, Professor, Direktor der Uni-
versitätsbibliothek
STENZEL, Dr. Karl, Archivar
STOLZE, Dr. Wilhelm, Professor
SZCZEPANSKI, Max v., Oberstleutnant a. D.
TRAUMANN, W., Landgerichtsrat
TumsÜLTt, Dr. Georg, Archivdirektor
VALDENAIRE. Dr. ing. Arthur, Architekt
WAHLE, Dr. Ernst, Universitätsprofessor
Wırı, Dr. Hans
WohHLzs, Dr. Leo, Professor
München.
Mainz.
Mainz.
Freiburg i. Br.
Schopfheim.
Karlsruhe.
Heidelberg.
Stuttgart.
Königsberg i. Pr.
Heidelberg.
Karlsruhe.
Donaueschingen.
Karlsruhe.
Heidelberg.
Darmstadt.
Freiburg ıi. Br.
xl
Redaktion
Universitätsprofessor Dr. SıLLıp,
Direktor der Universitätsbibliothek Heidelberg
Redaktionsausschuss
Universitätsprofessor Geh. Rat Dr. FınkE
Universitätsprofessor Dr. ANDREAS
Universitätsprofessor Geh. Hofrat Dr. HımpE
Hochschulprofessor Dr. SCHNABEL
Redaktionelle Bestimmungen
Gültig ab ı. April 1924
Jeder Band umfaßt 4 Hefte im Gesamtumfang von mindestens 32 Bogen.
Bezugspreis für den Band im Inland jährlich 16 Goldmark; nach dem Auslande
wird ı Goldmark mit 10/42 U.S.A.-Dollar berechnet, auf Grund der Um-
rechnungstabelle II des Deutschen Buchhändler-Börsenvereins.
Die für die »Zeitschrifte bestimmten Beiträge sind an den Redakteur
Prof. Dr. Rudolf Sillib, unter der alleinigen Adresse: An die Redak-
tion der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins,
Heidelberg, Universitätsbibliothek, einzusenden. Als Berater
für elsässische Geschichte wird Oberarchivrat Prof. Dr. Kaiser beim Reichs
archiv in Potsdam auch ferner der Redaktion zur Seite stehen. Das Manuskript
ist druckfertig einzureichen; nachträgliche Korrekturen im Satz fallen dem Autor
zur Last.
Das Honorar. beträgt für Darstellungen und Forschungen 40 RM., für
Quellenpublikationen usw. 30 RM. für den Druckbogen.
Jeder Mitarbeiter erhält von seinem Beitrag unentgeltlich 20 Sonderabzüge,
weitere Sonderabzüge, die spätestens bei Rücksendung der Korrektur bei dem
Verlag bestellt werden müssen, werden mit 30 Rpf., für Mitglieder der Kom-
mission mit 20 Rpf. für den Druckbogen berechnet; jeder Teil eines Druckbogens
und der Umschlag zählen als volle Bogen. Die Sonderabzüge können dem Autor
erst am Tage der Ausgabe des betreffenden Heftes zugestellt werden.
Das Verlagsrecht auf die in der Zeitschrift veröffentlichten Beiträge bleibt
der Badischen Historischen Kommission auf vier Jahre vom Tage der Ver-
öffentlichung an gewahrt.
Sämtliche Rezensionsexemplare sind an Prof. Dr. Rudolf Sillib,
unter der alleinigen Adresse: An die Redaktion der Zeitschrift für
die Geschichte des Oberrheins, Heidelberg, Universitäts-
bibliothek, zu senden; die Versendung der Rezensionsbelege erfolgt durch ihn.
Bestellungen können bei allen Buchhandlungen und bei dem Verlg
G. Braun in Karlsruhe direkt gemacht werden.
Die Badische Historische Kommission Die Verlagsbuchhandlung
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NOV 7 1960
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UNIVERSITY OF CALIFORNIA
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Redaktionelle Bestimmungen
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rechnungstabelle II des Deutschen Buchhändler-Börsenvereins.
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Prof. Dr. Rudolf Sillib, unter der alleinigen Adresse: An die Redak-
tion der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins,
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archiv in Potsdam auch ferner der Redaktion zur Seite stehen. Das Manuskript
ist druckfertig einzureichen; nachträgliche Korrekturen im Satz fallen dem Autor
zur L.ast.
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Quellenpublikationen usw. RM. 30.— für den Druckbogen.
Jeder Mitarbeiter erhält von seinem Beitrag unentgeltlich 20 Sonderabzüge,
weitere Sonderabzüge, die spätestens bei Rücksendung der Korrektur bei dem
Verlag bestellt werden müssen, werden mit 30 Pfg., für Mitglieder der Kom-
mission mit 20 Pfg. für den Druckbogen berechnet; jeder Teil eines Druckbogens
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öffentlichung an gewahrt.
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Die Badische Historische Kommission Die Verlagsbuchhandlung
Inhalt: 39. Plenarversammlung’S. 1. — Kalkoff, Hutten als Humanist S. 3. —
Noack, Ital. Reisetagebücher aus der Goethezeit S. 68. — Kircher, Joh. Friedr.
Reiffenstein u. d. Markgräfin Caroline-Luise von Baden S. 84. — Tumbült,
St. Galler Besitz an Kirche und Gütern zu Kirchdorf und seine Geschicke S. 101. —
Heilig, Zur Geschichte des Konstanzer Bischofs Gerhard von Bevar S. 115. —
Miszellen: Einer, Das bischöfliche Amt Oberkirch unter württemberg. Pfand-
herrschaft S. 132. — Rieder, Ein neues Hilfsmittel für Urkunden- und
Handschriftenbenützung S. 146. — Zeitschriftenschau S. 149. — DBuch-
besprechungen S. 158.
Bericht
über die
neununddreissigste
(ausserordentliche) Plenarversammlung
der
Badischen Historischen Kommission
Karlsruhe, im Februar 1928. Am 19. November letzten
Jahres trat die Badische Historische Kommission zu einer
ausserordentlichen Plenarversammlung zusammen. Anwesend
waren von den ordentlichen Mitgliedern: Geh. Rat Dr. von
Schubert, Geh. Hofrat Professor Dr. Hampe, Professor
Dr. Andreas und Bibliotheksdirektor Professor Dr. Sillib
aus Heidelberg, Geh. Rat Professor Dr. Finke, Professor
Dr. Sauer, Prälat Professor Dr. Göller, Professor Dr.
Freiherr von Schwerin und Professor Dr. Ritter aus
Freiburg, Archivrat Dr. Tumbült aus Donaueschingen,
Geh. Rat Archivdirektor a. D. Dr. Obser, Direktor des
Landesmuseums Dr. Rott, Oberarchivrat Dr. Baier, Pro-
fessor Dr. Schnabel und Archivrat Professor Dr.Cartellieri
aus Karlsruhe, sowie das ausserordentliche Mitglied Professor
Dr. Batzer aus Offenburg.,
Am Erscheinen verhindert waren die ordentlichen Mit-
glieder Geh. Rat Professor Dr. Wille und Professor Dr.
Brinkmann aus Heidelberg sowie Muscumsdirektor Pro-
fessor Dr. Walter aus Mannheim, ferner die ausserordent-
lichen Mitglieder Pfarrer Dr. Rieder aus Reichenau und
Privatdozent Dr. Metz aus Leipzig.
Als Vertreter der Regierung waren anwesend Geh.
Oberregierungsrat Dr.Schwörerund Regierungsrat Dr. Asal
vom Ministerium des Kultus und Unterrichts.
Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. Bd, g2, ı I
2 Bericht über die neununddreissigste Plenarversammlung
Den Vorsitz führte der Vorstand der Kommission Geh.
Rat Professor Dr. Finke.
Die ausserordentliche Plenarversammlung war veranlasst
durch das Ableben des langjährigen Sekretärs der Kom-
mission, des Oberarchivrats i. R. Dr. Krieger, der gleich-
zeitig Herausgeber der Zeitschrift für die Geschichte des
Oberrheins und der Badischen Biographien gewesen war.
Zum Sekretär der Konımission wurde ÖOberarchivrat Dr.
Baier auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Wahl
fand die Bestätigung der Regierung. Mit der Herausgabe
der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins wurde
Bibliotheksdirektor Professor Dr. Sillib, mit der Weiter-
führung der Badischen Biographien Geh. Rat Archivdirektor
a.D. Dr. Obser betraut.
Der Sekretär der Badischen Historischen Kommission:
Bater.
Hutten als Humanist
Ein Nachtrag zur Huttenlegende
Von
Paul Kalkoff
Einleitung. ı. Der südwestdeutsche Adel im Beginn der Neuzeit. 2. Der Adel
an den Universitäten, besonders in Freiburg. 3. Die Entwicklung der
Huttenlegende bei Spangenberg. 4. Die »HHumanistenfreundschafte
zwischen Hutten und Erasmus. 5. Erasmus und Jonas gegen Hutten.
6. Huttens literarische Stellung im Vergleich mit Celtis. 7. Der Erpres-
sungsversuch Huttens und Eppendorfs an Erasmus. 8. Die negative Be-
deutung Huttens für die Reformation. Exkurs: Huttens Bildnisse.
Das Gesamtwerk »Der geschichtliche Hutten und seine
Umwelt!)« soll in engem Zusammenhang mit den Bänden
über die Kaiserwahl von ı5ıg und den Wormser Reichstag
eine Einleitung geben in die Geschichte des 16. Jahrhunderts,
insbesondere der deutschen Reformation. Bei der Beschäfti-
gung mit dieser Epoche musste immer wieder eine Auf-
fassung der Vorgänge wie der Personen abgewehrt werden,
die schon vor den eigentlichen Romantikern von Herder
und Goethe begründet worden war. Sie trat besonders
störend hervor in der Legende von Hutten und Sickingen
als den »ritterlichen Vorkämpfern der Reformation?)«. Vor
!) Ausser den quellenkritischen Arbeiten »Ulrich von Hutten und die
Reformations (Leipzig 1920, angeführt mit HR.) und »Huttens Vagantenzeit
und Untergangs (Weimar 1925, angeführt mit HV.) vgl. die Aufsätze »Der
geschichtliche Hutten« in den Schlesischen Jahrbüchern für Geistes- und Natur-
wissenschaften, Breslau 1924, II, 229—242, und unter demselben Titel in der
Deutschen Akademischen Rundschau, Göttingen 1925, VI, Nr. 16, S. 8—ıo,
sowie »Der geschichtliche Hutten in seinem Verhältnis zu Luther« im Luther-
Jahrbuch IV, 1923, 22—55.
?) In der Theol. Literaturzeitung 1925, 302, und in der Zeitschrift für
Kirchengeschichte (ZKG.) XLIV, 315, gibt jetzt auch O. Clemen, der noch
1*
4 Kalkoff
allem galt es, Luther selbst von dem Verdacht einer Ver-
bindung mit ihnen zu befreien, wenn das Reformationswerk
in seiner ursprünglichen Grösse und Reinheit wieder her-
gestellt werden sollte. Das Verdienst, das ihnen bisher als
Verteidigern der geistigen und politischen Freiheit, als Mit-
arbeitern oder Verbündeten Luthers beigelegt wurde, ist
vielmehr auf andere zu übertragen, die wie Friedrich der
Weise als treuer Beschützer, wie Erasmus und Capito als
weitblickende, rührige Kirchenpolitiker, wie Martin Butzer,
Joachim von Watt, Nikolaus Gerbel oder Hermann von dem
Busche als Verfasser zündender Flugschriften, wie Justus
Jonas und Johannes Lange als Führer der akademischen
Jugend und Lehrer ihrer Mitbürger?) oder wie Lazarus
Spengler, der evangelische Staatsmann und volkstümliche
Herold der lutherischen Lehre?) bisher nicht gebührend
gewürdigt worden sind. Endlich galt es, um das rechte Augen-
mass für die Bedeutung des Junkers und Literaten Hutten
und des Söldnerspekulanten Sickingen zu gewinnen, sie
im Rahmen der sozialen Verhältnisse, der landschaftlichen
oder akademischen Umgebung zu zeigen?). Das eigentliche
Ziel aber war auch dabei, den kulturgeschichtlichen
Hintergrund der Anfangsperiode der Reformation für ver-
schiedene Gebiete des nationalen Lebens quellenmässig neu
zu beleben und das Verständnis für die Denkweise der
Menschen jener Zeit zu fördern. Wenn nun darüber geklagt
wurde, dass »auf dieser wiımmelnden Bühne kaum noch
Raum bleibe für die Hauptgestalt, für Hutten selbst‘«,
1913 den historischen Roman von D. Fr. Strauss neu herausgegeben hatte, zu,
daß Hutten und Sickingen nicht mehr als »nationale Helden« gefeiert werden
dürfen, und daß das »herkömmliche Huttenbild des ritterlichen Reformatorst
unhaltbar geworden ist. Vgl. meine »Mitteilung zur Auflösung der Hutten-
Legendes in der Theol. Lit.-Z. 1926, 166f.
®) Kalkoff, Humanismus und Reformation in Erfurt. Halle 1926.
*) Derselbe, Die Reformation in der Reichsstadt Nürnberg nach den Flug-
schriften ihres Ratsschreibers Lazarus Spengler. Ilalle 1926.
6) Gegen H. Holborns Vorwurf (Deutsche Lit.-Z. 1926, 1599, dass meine
Polemik gegen die Hutten-Legende »sallzustark in negativer Kritik stecken
bleibe«. Von den angeführten Gegnern haben sich G. Ritter und H. v. Srbik nur
mit ein paar absprechenden Worten geäussert.
e) W. Kaegı in der Histor. Vierteljahrschrift XXIII, 1926, 406.
Hutten als Humanist 5
so wurde damit schon dargetan, dass Hutten für seine Zeit
und die Lebensverhältnisse, in die er durch Geburt und Bil-
dungsgang hineingestellt war, verhältnismässig wenig zu
bedeuten hatte. Zugleich ergibt sich bei jedem dieser Bilder
ein greller Widerspruch, der die ganze Zeitstimmung von
der des ausgehenden 18. Jahrhunderts trennt; mögen also
auch manche der geschilderten Zustände mit Huttens Erden-
wallen nur in loser Verbindung stehen, so zeigen sie doch,
wie wenig die Schöpfer des romantischen Huttenbildes
mit jener »dunkeln« Epoche vertraut waren, in der sie diese
Zierden »des deutschen Heldensaales« entdeckt zu haben
glaubten. Auch die anmutigen Zeichnungen, die G. Freytag
entworfen hat, sind stark verblasst. So wurde das Leben
des vornehmen und niederen Klerus in der Reichsabtei
Fulda, der Heimat Huttens, und in der erzbischöflichen
Hauptstadt Mainz, die Organisation der dortigen kurfürst-
lichen Regierung, deren Mitglied er dem Namen nach war,
oder das Bürgertum von Erfurt während der Revolution
von 1509—1516 geschildert, in die Hutten als Bevollmäch-
tigter des geistlichen Landesherrn eingegriffen haben soll.
Indem dabei die Mentalität seines Vaters aus seinem Ver-
halten wie aus seinen Selbstzeugnissen deutlich hervortrat,
wurde auch die des Sohnes verständlicher, die gegen alle
sentimentalen Anwandlungen sittlicher oder religiöser Art
gefeit war. Die Ritterschaft von Kurpfalz und Franken
beim letzten Aufflackern des Fehdewesens und Sickingens
Zug gegen Trier veranschaulichen auch Huttens Treiben
in seinem Pfaffenkrieg. Das Verhalten des Fürstentums
und des rheinischen Adels bei der Kaiserwahl von 1519
ist Voraussetzung für die Beurteilung des patriotischen Ver-
dienstes der beiden »kerndeutschen Ritter. Das Bild der
gelehrten Bestrebungen und Kämpfe wie der sonstigen
akademischen Verhältnisse in Mainz und Erfurt begrenzt
die Stelle, die Hutten in der Geschichte des deutschen Huma-
nismus noch beanspruchen kann’).
’) Kalkoff, Die Stellung der deutschen Humanisten zur Reformation.
ZKG. XLVI, N.F. IX, 1927, 161—231.
6 Kalkoff
Die Unhaltbarkeit der Legende über die Lebens-
geschichte der beiden Männer liess sich weiterhin besonders
deutlich dartun, indem ihrer Entstehung vom 16. Jahr-
hundert an bis in die Zeit der Romantik nachgegangen
wurde. Dabei ergab sich der enge Zusammenhang einer
kirchenpolitischen Tendenz mit den standesgeschichtlichen
Bemühungen des 17. und 18. Jahrhunderts, die der Stellung
des Adels wie der einzelnen Familien zugute kommen sollte.
Besonders das schmähliche Verhalten des rheinischen Adels
bei der Auslieferung Deutschlands an die spanisch-burgun-
dische Fremdherrschaft macht eine Nachprüfung der herr-
schenden Ansichten notwendig, während die vielgescholtenen
Kurfürsten mit ihrer »schamlosen Bestechlichkeit«, wie schon
Ranke gefühlt hat, durch höhere politische Gesichtspunkte
entlastet werden®). Die günstigere Auffassung, dieG. Freytag
für den Anfang des 16. Jahrhunderts zulässt?), stützt sich
auf »drei Namen deutscher Adliger, die als Vertreter von
drei Richtungen bezeichnet werden können, in denen der
Adel sich damals geltend zu machen hatte: als tüchtige
Kriegsleute«, wie sich deren neben Frundsberg allerdings
noch sehr viele andere anführen lassen; »als Vorkämpfer
der höchsten Forderungen in Staat und Kirche«, eine Auf-
gabe, bei deren auch nur versuchter Lösung ein Ulrich
von Hutten jedoch nur mit starkem Vorbehalt angeführt
werden kann. Vielmehr beweist sein ganzes Verhalten,
abgesehen von der Verworrenheit seiner politischen Vor-
schläge, wie selten und wie wenig bei seinen Standesgenossen
8) Vgl. außer der »Kaiserwahl Friedrichs IV. und Karls V.e (Weimar
1925) auch »Zur Kaiserwahle usw. in der Zeitschrift für die Geschichte des Ober-
rheins XL, 1926, S. 405—460, »Die Stellung Friedrichs des Weisen zur Kaiser-
wahl von 1519 und die Hildesheimer Stiftsfehde« im Archiv f. Ref.-G. XXIV,
1927 (ARG.), S. 270— 294, und »Zur Kaiserwahl Friedrichs des Weisen« in ZKG.
XLVII, 1928.
®) In der von E. Brandenburg besorgten Leipziger Ausgabe des III. Ban-
des der »Bilder«, 2. Teil, Kap. 9, S. 343ff. Auch Fr. v. Bezold urteilt in seiner
ausgezeichneten Studie über Konrad Celtis (Aus Mittelalter und Renaissance.
München ı918, S. $4), dass »selbst der deutsche Adel aus dem Verfall der hofi-
schen Kultur nur wertlose Trümmer gerettet und im wirtschaftlichen und poli-
tischen Kampf ums Dasein die Pflege geistiger Interessen über Bord geworfen
hattce.
Hutten als Humanist 7
Verständnis für diese Pflichten zu finden war. Ebenso
unklar wie unzutreffend ist auch die dritte Behauptung,
dass in Sickingen »der mutige Verfechter der Interessen
des Grundbesitzes nach oben« zu erblicken sei. Denn dieser
hat bei Stiftung der »brüderlichen Vereinigung« von Landau
(1522) das Streben des niedern Adels nach einem schnellen
und billigen Gerichtsverfahren gegenüber den Fürsten nur
benutzt, um Teilnehmer an seinem frevelhaften und aus-
sichtslosen Einbruch in das Kurfürstentum Trier zu werben.
Von einem »Ritteraufstand« kann keine Rede sein, wie auch
die fränkischen Adelstage von Schweinfurt nichts mit ihm
zu schaffen haben wollten. Ihren wohlverstandenen Inter-
essen als Grundbesitzer aber haben die Edelleute dadurch
am meisten geschadet, dass sie durch die Begünstigung
des Raub- und Fehdewesens als ihres angestammten Rechtes
die Bauernschaft zugleich geschädigt und verdorben haben.
Zumal das in Mitteldeutschland, Oberfranken und Ober-
bayern stark verbreitete Adelsproletariat hat zur Verbitterung
der gerade von den kleinen Grundherren arg geplagten
Bauernschaft viel beigetragen, jedenfalls mehr als einige
die Leiden ihrer Volksgenossen mitempfindende lutherische
Prediger!®). Eine erstaunliche Verständnislosigkeit für »die
höchsten Forderungen« im Staatswesen des Reiches, das
doch der letzte Rückhalt für die »Libertät« des Ritterstandes
wie der Grafen und Herren war, bewiesen sie auf dem Wormser
Reichstage, indem sie jeden Beitrag zur Unterhaltung des
Reichskammergerichts verweigerten!!). So ist es denn kein
Wunder, dass derartig »kräftigen Männern bis Mitte des
17. Jahrhunderts nur ein so dürftiger Nachwuchs« folgte.
Denn so lange dauerten die durch den Dreissigjährigen Krieg
verlängerten Folgen der spätmittelalterlichen Zuchtlosigkeit,
bis die Erziehung durch das absolute Fürstentum und im
Süden durch die jesuitisch organisierte Kirche auch hier
10) Vgl. meine im ARG. XXV, 1928, erscheinende Arbeit »Die Prädikanten
Rot-Locher, Eberlin, Kettenbach und Maurert.
1) Vgl. HR. S. 299ff. und Kap. XIV: Huttens revolutionäre Agitation
gegen Fürstentum und Reichsregiment. HV. Kap. VIII: Die reichspolitische
Haltung Huttens und Sickingen; Kap. X: Huttens Untergang im Anhang
Sickingens und dessen Verhältnis zur fränkischen Ritterschaft.
8 Kalkoff
eine Disziplinierung anbahnte, die in Norddeutschland viel
früher und gründlicher durch Luthers Lchre erreicht wurde.
Doch konnte sich noch im 18. Jahrhundert selbst beim
Hofadel eine Roheit und Sittenlosigkeit bemerkbar machen,
wie sie für das Zeitalter der Reformation etwa aus der Chronik
der Grafen von Zimmern reichlich und drastisch belegt werden
kann. Und so stellt auch G. Freytag fest, dass sich kein
adliger Feldherr von mehr als gewöhnlicher Brauchbarkeit
nachweisen lasse. Der tüchtigste von diesen Söldnerführern,
Sebastian Schertlin von Burtenbach (1498—1557), war ein
Bürgerlicher, stand aber an Erwerbssinn und Geschäfts-
geist, die auch Luther als einen Hauptzug im Wesen der
Adligen, der »Scharrhansen«, hervorhebt, keinem seiner neuen
Standesgenossen nach.
Ebenso war für »die höchsten Forderungen« des kirch-
lichen Lebens bei dem durch Pfründenbesitz der Verwandten
an den herrschenden Einrichtungen interessierten Teil des
Adels kein Gehör zu finden. Sickingen hat sich nur ober-
flächlich gewissen äusseren Reformen zugänglich gezeigt,
war aber insofern wenigstens ehrlich, als er seinen Raubzug
gegen den Erzbischof von Trier!?) nicht zur Verbreitung
der evangelischen Lehre unternommen zu haben vorgab.
Das war ein frommer Wunsch jugendlich idealistischer
Theologen wie Martin Butzer, Johann Schwebel, Johann
Eberlin, Heinrich Kettenbach und Spalatin!®), der Keim der
späteren Legende. Hutten aber hat bei dem wichtigsten
Punkte seines angeblichen Programms, der auch den Vor-
wand zu den Erpressungen und Räubereien seines Pfaffen-
12) Zu dem Nachweis (HV. S. 324ff.), wie rücksichtslos dieser Vorgang
sofort gegen Luther und die evangelische Sache ausgenutzt wurde, gehört auch
der Brief des Nuntius Chiericato an die Markgräfin von’ Mantua, der alsbald
in Venedig mitgeteilt wurde und aus dessen Inhalt der kursächsische Gesandte
am 24. Febr. 1523 berichtete: Luther solle mehrere grobe Ketzereien gelehrt
haben; überdies habe er etliche böse Buben und Kriegsleute an sich gehängt,
durch die er seine Lehre mit Gewalt zu erhalten gedenke. So hatte Spenglers
Bruder aus Venedig geschrieben. Hans v. der Planitz’ Berichte, hrsg. von
H. Virck. Leipzig 1899. S. 376f.
13) HR. I. Exkurs: Butzer als Verfasser des »Neu-Karsthans. HV.
Kap. IX: Huttens und Sickingens Verhalten gegenüber Luther und seinem
Werk, und S. 4ııff.
Hutten als Humanist 9
kriegs abgeben musste, bei der Bekämpfung der »unver-
schämten Kurtisanen«, die verderblichen Wirkungen des
sAdelsmonopols« (L. Pastor) in der deutschen Kirche fast
völlig übersehen. Dabei wurde bisher zu wenig beachtet,
dass von der auf das Mainzer Domkapitel gestützten Re-
gierung des Stiftsadels 1521 die Forderung an den Papst
gerichtet wurde, »alle freiwerdenden Priesterstellen nur an
Adlige zu verleihen, um ihren Stand wieder mit der Kirche
zu versöhnen!®)«. Dieser aber hatte, dem Fürstenfeinde
Hutten zum Trotz, längst seinen Frieden mit den Landes-
herren gemacht und in der Beamtenlaufbahn wie im Hof-
dienst eine zugleich nützliche und angenehme Beschäftigung
gefunden. Dabei dauerte im katholischen Deutschland die
kirchliche Versorgung seines Nachwuchses fort, die allein
im Domstift Würzburg 54 adligen Mitgliedern bis 1803
ein standesgemässes Leben sicherte. Doch haben gerade
diese adligen Stiftsherren für die Hebung der Standessitten
nur wenig geleistet. Der Spott, den der Nürnberger Rats-
schreiber in dem »Gespräch eines Fuchses und Wolfes« über
die 1523 vom Schwäbischen Bunde gezüchtigten Raubritter
und ihre reichen Helfershelfer ergiesst, wird überboten durch
die ernste Schilderung der sittlichen Verkommenheit und
Rohheit in den Kreisen der adligen Kanoniker, über die er
aus eigener Beobachtung und durch die Schilderungen
des nach Nürnberg geflüchteten Weihbischofs von Würzburg
genau unterrichtet war!®). Die Klagen der Nürnberger
Gelehrten und Staatsmänner wie Pirkheimer, Cochläus u.a.
richten sich nun zwar in erster Reihe gegen die besonders
zuchtlosen Lehnsleute der fränkischen Markgrafen, die
unter dem prunksüchtigen, ausschweifenden Friedrich dem
Ältern vollends entartet waren. Die Chroniken und Rats-
protokolle sind voll von Berichten über die Plackereien und
14) Quellen und Forschungen aus italienischen Archiven IX, 1906, 128.
Kalkoff, Luther und die Entscheidungsjahre der Reformation, München 1917,
S. 169.
15) Reformation in Nürnberg S. 52—63 ZKG. N. F. II, 1921, 36—41.
II, ısof. VI, 470ff. und den Nachtrag: »Der evangelische Weihbischof von
Würzburg«, betr. den Erlaß vom 23. Januar 1521 über die sittlichen Verfehlungen
der Geistlichkeit, der sich in erster Reihe gegen das Zutrinken, Kartenspiel und
die sonstigen Ausschweifungen der adligen Chorherren richtete.
Io Kalkoff
Verbrechen dieser »Staudenhechte!®)«. Die Hutten, die früher
mit dem buchonischen Adel ihre Raubzüge mainabwärts
in die reiche Umgegend von Frankfurt zu richten pflegten,
sind zur Zeit des Poeten Ulrich mit den politischen Machen-
schaften seines Gönners, des Mainzer Hofmeisters Frowin,
des geheimen Verbündeten Sickingens, mit dem nicht ganz
geglückten Plünderungszug nach Württemberg, dem Wüten
seines Vaters in Erfurt und seinem eigenen Pfaffenkrieg
übel genug hervorgetreten, wenn sie auch im Bereich von
Nürnberg nur durch die Schandtaten seines mütterlichen
Oheims Mangold von Eberstein aufgefallen waren: dessen
Fehdebrief an die Reichsstadt hatte Huttens jüngster Bruder
überbracht. Dieses trübe Bild, wie es z. B. Sebastian Franck
von der Haltung des Adels entwirft, über dessen Gottlosigkeit,
Treulosigkeit und Grausamkeit auch Nikodemus Frischlin
in der Vorrede zu Vergils Bukolika klagt, wird nun auch nicht
durch Verdienste adliger Humanisten oder Mäzene auf-
gehellt. So ist der von Hutten umschmeichelte Graf Hermann
von Neuenahr, Dompropst von Köln, kaum als Gelehrter
zu bezeichnen, und die Verdienste Eitelwolfs von Stein
um die Universität Mainz sind ebenso von Hutten erfunden
worden wie die des Erzbischofs Albrecht selbst. Dass man
in Humanistenbriefen selten auf Klagen über den Adel
oder über Hutten im besonderen stösst, hat seinen Grund
darin, dass die armen Gelehrten, einen Erasmus nicht aus-
genommen, die Rache dieser rohen »Centauren« zu fürchten
hatten, zumal ihnen der wilde Charakter Huttens wohl
bekannt war!”). Und so besteht das Urteil eines Mannes zu
Recht, der in einem ebenfalls abenteuerlich bewegten Leben
alles das geleistet hat, was Hutten, der Mann der prahlerischen
Rhetorik, schuldig geblieben ist, des Cornelius Heinrich
Agrippa von Nettesheim (1486—1535). Ein gründlich ge-
bildeter, gedankenreicher Gelehrter, Theologe und Philosoph,
Jurist und Mediziner, hat er sein Leben lang einen kühnen,
16) E. Reicke, Geschichte der Reichsstadt Nürnberg. Nürnberg 1890 ff.,
bes. S. 492ff. 539—550.
17) Vgl. die Klage des Camerarius über seine »saevitiae, des Cochläus über
seine »ferocia« (HV.S. 74) oder die des Mutianus (S. 173) acer et vehemens... .
ut levissimo dicto irritari possit.. .«
Hutten als Humanist II
oft mit Flucht und Kerkerhaft verbundenen Kampf für die
Freiheit des wissenschaftlichen Denkens gegen scholastische
Beschränktheit und mönchische Verfolgungssucht geführt.
In seinem Hauptwerke »De incertitudine et vanitate scien-
tiarum« hat er schliesslich dem über die Möglichkeiten seines
Zeitalters hinausweisenden Drange nach Erkenntnis sati-
rischen Ausdruck verliehen. Er hat auch in Italien unter
Maximilian I. Kriegsdienste getan und ist als Hauptmann
zum Ritter geschlagen worden, was man einem Hutten nur
angedichtet hat!®). Dieser überlegene Geist urteilt nun,
dass der Ursprung des deutschen Adels mit verbrecherischer
Treulosigkeit und Grausamkeit verbunden war, die bei
seinem Fortgang durch Söldner- und Räuberwesen gesteigert
wurden; so bestehe sein ganzer Stolz in einer skrupellosen
Frevelhaftigkeit, die als sein Segen und Erbteil auf seinen
schlimmen Nachwuchs übergehen). Sein vernichtendes
Urteil über Hutten und dessen vermeintlich lutherfreundliche
Umtriebe®) hat E. Böcking zwar abgedruckt, aber weder
Strauss noch einer der Neueren hat es beachtet.
Bei der erdrückenden Fülle der Tatsachen, mit denen
sich solche Urteile belegen lassen, geht es also nicht an,
von einem »romantischen Ritterideal des Spätmittelalters«
zu reden, »von dem Hutten erfüllt« gewesen sei, wie aus seinem
»Eigenwillen, Hochmut und Empfindlichkeit gegen Be-
leidigung als ganz wesentlichen Zügen« des Standesideals
hervorgehe. Allerdings hat er seinen erbärmlichen Pfaffen-
krieg nach den bösen Erfahrungen, die er mit der kur-
pfälzischen Justiz machen musste, durch eine verworrene
Berufung auf das durch tausendfältigen Missbrauch ge-
schändete und reichsgesetzlich verpönte Fehderecht zu ent-
schuldigen versucht. Aber wenn die »Wurzeln seines Geistes
zwar nicht in der Reformationsidee, sondern in dem huma-
nistischen und vor allem in dem aristokratischen Ideal seiner
Zeit liegen« sollen, so mögen diese in der Tat nur durch
psychologisch-literarhistorische Forschung unter Ausschal-
tung der historischen Zeugnisse (des »Nur-Historischen«, wie
18) Über dessen Treiben in Italien vgl HV. S. 269— 288.
19) J. Burckhardt, Die Cultur der Renaissance, Leipzig 1599, II,307.
2) HR. S. ı88 Anm. 5.
I2 Kalkoff
W. Brecht es ausdrückte) zu erfassen sein. Es ist jedoch
auch dann nur möglich, wenn man die Ideale, die in der
Blütezeit des Ritterstandes und der höfischen Bildung seinen
Mitgliedern von den edelsten Vertretern der deutschen Kunst
vorgehalten wurden, auf diese Zeit überträgt oder richtiger,
wenn man den Mut hat, bei den Erscheinungen des tiefsten
Verfalls aoch von Idealen zu reden oder die Dreistigkeit
bemäntelt, mit der Hutten sich bei den Ausschreitungen
seiner Standesgenossen auf die Mannhaftigkeit und Tugend
der alten Deutschen beruft. Abgesehen davon, dass deren
Verherrlichung wie die Erinnerung an das Heldentum des
Arminius schon vor ihm von nanıhaften Humanisten wie
schon von Celtis gepflegt worden war, hatte gerade ein
Helfershelfer Sickingens kein Recht, sich als »vindex liber-
tatis« aufzuspielen®*).
21) W. Kacgi bei Besprechung der »Vagantenzeite (a.a.O. S.4o5ff.)
mißt ihm in dieser Hinsicht eine »nicht minder reale Existenz bei« als in seiner
äußerlichen Lebensstellung als »kleiner Adliger mit literarischen Ambitionen«.
Beide Erscheinungsformen aber seien nur »Masken, eine banale und eine tra-
gische«, hinter denen der eigentliche Hutten »mit seinen Leidenschaften, seinen
Idealen und seinem inneren Schicksal ein zerrissenes und schmerzvolles Dasein
führtee. Hier aber wird wieder die seelische Verfassung der Zeit, in der das
romantische Huttenbild von Herder geschaffen und von den Epigonen ausge-
staltet wurde, in eine Zeit zurückverlegt, die von Empfindsamkeit und Welt-
schmerz noch nichts wußte. Hutten war vielmehr als Persönlichkeit durchaus
einheitlich und mit sich selbst im Einklang, getragen von einem unzerstörbaren
Selbstbewußtsein. Dank der suggestiven Wirkung seiner antikisierenden Sprache
ist ihm die angemaßte Rolle als nationaler Held, als religiöser Märtyrer, als
Verfechter der Standesideale bei der Nachwelt besser gelungen als bei seinen
Zeitgenossen. Aber wenn es etwas an ihm zu bewundern gibt, so ist es der un-
zerbrechliche Trotz, der diese Wildkatze aus den buchonischen Wäldern noch
in ihrem selbstverschuldeten Untergang aufrechterhielt und zuletzt noch zu
dem Sprunge auf Erasmus fortriß. Hutten hat nie etwas bereut, und von Tragik
kann hier nicht gesprochen werden. Wenn der Referent die »wohlgemeinten
Ratschläge« ironisiert, in denen mit einer »Art von Mitleid«e dem Toten an be-
rühmten Mustern vorgehalten werde, wie er sich in Wissenschaft und Leben
hätte halten sollen, so sollte mit diesen Ausführungen nur gezeigt werden, wie
viel Hutten den ihm beigelegten Würden als »Reformatore, als »Führer der deut-
schen Humanistene schuldig geblieben ist. Ähnlich äußerte sich G. Ellinger
im Reallexikon der deutschen Literaturgeschichte I, 1927, 558ff., nach dessen
Aufsatz in Westermanns Monatsheften (1926) W. Köhler in der Historischen
Zeitschrift 135, 1927, 328, wiederholte, daß snach diesem sachkundigen Nachweis
der Wirkung Huttens auf Mit- und Nachwelt es in der Hauptsache wohl bei der
——
Hutten als Humanist 13
Der von Freytag genannte Frundsberg verdient zwar
im Unterschied von dem Landbeschädiger und Räuber
Sickingen, der nie in einer Schlachtreihe gestanden hat und
nicht einmal in den Turnierschranken erschienen ist, den
Ruhm eines »redlichen Kriegsmannes, der mit 200 einmal
2000 geschlagen hatte«, das einzige, was Luther von ihm zu
rühmen wußte. Aber auch er war nur ein gewöhnlicher
Landsknechtführer, kein selbständiger Feldherr und, ob-
wohl durch eine gewisse Großmut und volkstümliche Frömmig-
keit ausgezeichnet, doch nicht fähig, irgendein Verständnis
für Luthers Lehre oder Person aufzubringen. Die Erzählung
von dem Zuspruch, durch den er Luther auf seinem schweren
Gange in Worms getröstet haben soll, geht auf den »Adels-
spiegel??2)« des Pastors Cyriakus Spangenberg (1528—-1604)
zurück, ist aber eine spätere Erfindung, weil Frundsberg
schon im Februar 1521 im Auftrage des Kaisers den Reichstag
wieder verlassen hatte, und weil er einer solchen Äusserung
bisherigen Auffassung bleiben werdee; in der Theol. Lit.-Ztg. XLVI, 1926,
Sp. 157ff. hatte er jedoch zugestanden, daß Hutten auf die Stelle eines führenden
Geistes in der unmittelbaren Nähe des Reformators keinen Anspruch habe und
der Hutten der Romantik aus der Geschichte verschwinden müsse. Ellinger
hält jedoch an diesem fest, wenn er von Huttens »jugendlichem Heldentum«
und von dem sFreiheitsdrang der humanistischen Persönlichkeit«e spricht, der
in ihm sam vollkomniendsten und reinsten verkörpert sei«. Anders als der genuß-
süchtig bequeme Celtis habe Hutten »sohne Bedenken auf alle Lebensgüter, auch
auf die einfachsten, verzichtet, damit er in dem Kampfe um die höchsten Fragen
wie in seinem Eifer um die Wahrheit durch keine Fessel gehemmt werde«. Die
Beschränkung seines sIdeenschatzes# sei ihm mit andern, selbst mit einem Melanch-
thon gemeinsam. Kein Wunder, daß dem Literarhistoriker das Bild des geschicht-
lichen Hutten strotz scheinbar aktenmäßiger Begründung schief und verzerrte
vorkommt. Der Vorwurf unfreiwilliger Komik, wie der Unbilligkeit und Partei-
lichkeit wird von Losch in der ZKG. XLV, 1927, 615 unterstützt, der von meiner
»Animositäte gegen den Kreis um Hutten spricht, den es jedoch in Erfurt schon
deshalb nicht gegeben hat, weil ihm dieser Mittelpunkt fehlte. Die Anklage
Holborns a.a.O. Sp. 1598 ff. wegen »schwerer und unverständlicher Verzeich-
nungs war in der Frage des Bücherdielstahls schon durch die Untersuchung
über »Huttens Bücherraub« im ARG. XXIII, 1926, 300—306, berücksichtigt
worden. Nach Ellinger aber hat Hutten die 2000 G. von den Karthäusern nur
erpresst und die beiden Äbte beraubt, um die Fuldaer Stifsbibliothek mit kost-
baren Handschriften beschenken zu können.
22) Schmalkalden ı591. 1594. Eine Übersicht seines Lebensganges und
ein Beispiel seiner geschichtlichen Berichterstattung bei Alfred Goötze, Frühneu-
hochdeutsches Lescbuch. 2. Aufl., Göttingen 1925, S. 153 ff.
14 Kalkoft
zu dem gebannten Erzketzer gar nicht fähig war. Dass er
seinen Sohn auf kurze Zeit zum Studium nach Wittenberg
geschickt hatte, beweist nichts für seine lutherische Ge-
sinnung. Auch er stand schon durch seine Familienbezie-
hungen im Machtbereich der alten Kirche: ein Bruder war
Bischof von Trient gewesen, ein anderer war Dombherr in
Eichstädt. Bei Pavia focht er in einer Franziskanerkutte
über dem Harnisch; beim Zuge auf Rom liess er dem Papste
seine Verehrung bezeigen und die Füsse küssen; er starb
im katholischen Glauben??).
Zwar legen die Akten der deutschen Nation an der
Universität Bologna und die Forschungen G. Knods über
»Die deutschen Studenten in Bologna« Zeugnis davon ab,
wie auch der deutsche Adel sich an den juristischen Studien
beteiligte?). Aber an den deutschen Hochschulen bildete
sein Nachwuchs ein überwiegend störendes Element. Er
war hier besonders durch die jungen Dom- und Chorherrn
vertreten, die gewöhnlich zwei Jahre zu ihrer Fortbildung
beurlaubt wurden, aber sich schon dem sonst streng durch-
geführten Bursenzwang nicht fügten. Diesen geistlichen
Junkern war es auch kaum möglich, den bei der Zulassung
zur Baccalaureatsprüfung üblichen Eid zu leisten, dass sie
alle Vorlesungen und Disputationen mitgemacht hätten, dass
sie sich nicht rächen würden, wenn sie wegen sittlicher
Mängel zurückgewiesen würden, und dass sie künftig als
zum Lehrkörper gehörig das Amtskleid ihres Grades tragen
würden®). Der für eine Prälatur des Benediktinerordens,
22) Nach L. Theobald, Das angebliche Frundsbergwort vom Wormser
Reichstag. Beiträge zur baycrischen Kirchengeschichte XXVIJ, 1921, 137—151.
2%) Über die gediegenen Bestrebungen Sebastians von Rotenhan auf dem
Gebiet der fränkischen Landeskunde vgl. HV.S. 205ff. Er war jedoch kein Ver-
wandter Huttens und hat ihn, obwohl er sein Kollege in der Mainzer Regierung
war, trotz seiner Annäherungsversuche ignoriert.
2) O. Scheel, M. Luther, Tübingen 1917, I, 139, 147, 152f., 166f, 295.
Die wenigen Studierenden, die vom Wohnen in den Bursen dispensiert zu werden
pflegten, waren entweder Bürgersöhne oder Adlige. Die letzteren verzichteten
auch von vornherein auf die Erwerbung der Grade, was auch von den adligen
Scholaren, den Domizellaren der Kapitel, gilt. Die auch von humanistischen
Wanderlehrern und V’aganten wie Hutten zur Schau getragene Verachtung der
Grade war in vielen Fällen geheuchelt.
Hutten als Humanist 15
nicht für den gewöhnlichen Mönchsdienst bestimmte Hutten
hat nun seine dunkle zwölfjährige Vagantenzeit damit er-
öffnet, dass er wegen seiner üblen Sitten, seiner leidenschaft-
lichen Beteiligung an Streitigkeiten und seines verderblichen
Einflusses auf die Kommilitonen in Köln, Erfurt und Leipzig
verwiesen wurde®®). Die näheren Umstände kann man sich
nach den Akten der Universität Freiburg vergegenwärtigen?”).
Harmlos war es noch, wenn die jungen Herren einen
Irinkhof« proklamierten und unter ihrem »König«, wie es
noch im »Fürsten von Thoren« nachklingt, als dessen Hof-
gesinde mit bunten Bändern und Saitenspiel durch die
Strassen zogen; bedenklicher schon, wenn das unvermeidliche
Zutrinken sad aequales haustus« so ausartete, dass ein Herr
von Stein dabei einen Tobsuchtsanfall erlitt. Die Kleider-
ordnung, die u.a. die neue Mode der Federhüte verbot,
wurde von einem Würzburger Dombherrn, einem Grafen
von Castel, missachtet ; ein anderer erschien in kurzem Rock,
mit Federhut und langem Degen vor dem Rektor, wie es
von Hutten in Wien erzählt wird, und beklagte sich, dass
man die Adligen in ihrem Anzug belästige. Das schlimmste
waren die unaufhörlichen Raufereien. Sebastian Schertlin
hat dabei schon 1514 den Führer gespielt und, als er mit
Karzer bestraft wurde, seinen kriegerischen Beruf erkannt
und Freiburg verlassen. Eben damals bildete sich auch
eine Gesellschaft von trink- und rauflustigen Junkern, an
deren Spitze, wie es auch von Hutten zu vermuten ist, ein
Domherr von Würzburg stand. Er war ein Neffe jenes
Bischofs Lorenz von Bibra, unter dem die Strassenräuberei
der »Kiliansbrüder« so in Blüte stand, dass der kaiserliche
Hauptmann von Regensburg mit Exekution drohte. Man
23) Nach dem Zeugnis des späteren kaiserlichen Rates G.Sauermann, unter
dessen Rektorat sich Hutten an dem Tumult in Bologna als einer der Führer
beteiligte. HV. S. ıı3f, 281ff. Diese sachlichen Angaben sind weder wegen
der »sGehässigkeit des kurialistischen Katholiken«e zu verwerfen, noch sind sie
von mir sohne Nachprüfung ernst genommen worden« Zu Kaegia.a.O.S. 407.
Sie werden durch das folgende bestätigt.
27) H. Schreiber, Geschichte der Albert-Ludwigs-Universität zu Freiburg,
Freiburg 1857, I, 32ff. Über die Disziplin und die Bursenordnung, an die sich
die Adligen nicht kehrten, II, 72, 84f, 87, 94, 98, 104, 107, 109, ıııf, 100. I,
142 ff.
16 Kalkoff
trieb Jagd und Fischfang und zechte im Hause eines Priesters,
des »Teufelsbeschwörers«. Wegen Belästigung eines Fremden
zur Rede gestellt, misshandelte Bibra den adligen Bürger-
meister Balthasar von Wangen auf das gröblichste.. Zu
Hausarrest verurteilt, erklärte er, dass er von seinem Bischof
abberufen sei; da alle dort studierenden Kanoniker für ihn
eintraten, brauchte der »venerabilis vir Johannes de Bibra«
nur vier Gulden zu zahlen. Blutige Zusammenstösse der
Studenten mit Handwerkern kamen ja an allen Universitäten
vor und so 1520 auch in Freiburg; die kleinen Bussen, die
der Rektor dann verhängte, wurden meist nicht bezahlt. Als
die Bürger sich beschwerten, dass die Studenten zu milde
behandelt würden, hiess es, dass man beı anderem Verfahren
den Vorwurf befürchten müsse, man wolle die Scholaren
durch allzu grosse Strenge vertreiben. Diese Übelstände
steigerten sich noch, wenn hohe Herren mit ihrem Gefolge
sich in den Bürgerhäusern einquartierten und nach der Sitte
der Zeit als Ehrenrektoren an die Spitze der Universität
traten, wie 1530 ein Graf von Henneberg, Domherr von Würz-
burg und Bamberg, der keine Vorlesungen besuchte, aber
mit Trinkgelagen und Umzügen auch die Insassen der Bursen
aufregte. Der Sohn eines kastilianischen Edelmannes, der
in Begleitung des Erzherzogs Ferdinand nach Deutschland
gekommen war, wurde als Domherr von Salzburg und Bischof
von Gurk versorgt?®); er weigerte sich 1529, als Reichsfürst
sich eidlich auf die Statuten verpflichten zu lassen, so dass
man sich mit seinem Handschlag begnügen musste. Die Straf-
gewalt der Universität versagte aber schon den gewöhnlichen
Edelleuten gegenüber, da diese im Notfalle auf vornehme
Fürsprache hin frei ausgingen. Einem Franz von Tannen-
berg bezahlte der Bischof von Augsburg seine Schulden
und berief ıhn ab. An einer wilden Gesellschaft, die in der
28) Der Vater Johann Baptist von Hoyos diente bis 1561 in hohen Kriegs-
ämtern in Wien. Von ihm und seiner Gemahlin Agnes Gonzales de Salamanca
stammen die späteren Grafen von Hoyos ab. Ob die Mutter eine Verwandte
des allmächtigen Günstlings Ferdinands, Gabriels von Salamanca, Grafen von
Ortenburg, war, ist ungewiß. Der 1551 ermordete Anton von Hoyos wurde 1323
mit 15 Jahren Koadjutor, 1526 Bischof jener Kärnthener Kirche mit einem
taxmäßigen Einkommen von 4000 Gulden und erhielt noch 300 Gulden vom
Bistum Wien. Eubel, Hierarchia Ill, 207, 333.
Hutten als Humanıst 17
Adelsherberge »zum Ritter« tagte, waren besonders Kanoniker
der Abtei Ellwangen beteiligt, die zuletzt unter dem ihr
aufgezwungenen Abte, dem Pfalzgrafen Heinrich, Bischof
von Worms®), völlig verwahrlost war, so dass sie für ein
würdiges Seitenstück der gefürsteten Abtei Fulda gelten darf.
Nach einer Rauferei, bei der der Häuptling Friedrich von
Landenberg selbst verwundet wurde, liess man ihm die Wahl,
zwischen Karzer und Abgang. Besonders aber dürfte das
Protokoll über zwei Ellwanger Kanoniker geeignet sein, den
schnellen Wechsel der Hochschulen bei dem jungen Hutten
zu erklären. Da wird Otto von Freiberg, »der nicht studiert,
aber als Nachtschwärmer in anrüchigen Häusern verkehrt
und sich auch sonst vielfach vergangen hat«, zu fünf Tagen
Karzer und einer kleinen Geldstrafe verurteilt, soll dann
aber als unwürdig der akademischen Rechte verwiesen
werden. Johann Wilhelm von Schwendi®) musste 1547
vier Wochen Haft verbüssen und wurde dann »seiner eigenen
Sicherheit wegen und ohne Nachteil für seine Ehre« relegiert;
doch sollte er erst seine Gläubiger befriedigen. Er erhielt
kein Zeugnis, »weil dann seine zahlreichen Tumulte und
Händel, seine schlechte Aufführung, Trägheit im Studieren,
Nichtachtung der Statuten und Karzerstrafen aller Welt
bekannt werden würden.
Ähnlich wird man sich die Begründung der dreimaligen
Verweisung Huttens von deutschen Hochschulen vorzustellen
haben. Sein Meisterstück lieferte er jedoch erst in reiferem
Alter in Bologna (1517) mit der Anstiftung des »Lombarden-
aufstandes®!)«. Dabei hatte er sich in seiner späteren Rolle als
=) Kalkoff, Wormser Reichstag, S. 51. und »Die Reichsabtei Fulda am
Vorabend der Reformation. ARG. XXII, 1925, 210—267.
2) Ein Verwandter des kaiserlichen Kriegs- und Staatsmannes Lazarus
von Schwendi (1522—1584), der als junger Mann von dem Stadtrat seiner Heimat
wegen seiner Ausschreitungen ins Gefängnis gesetzt wurde. Allgemeine Deutsche
Biographie XXXIII, 382.
sı) Vgl. HV.S.277—288. Zu der gleichzeitigen Anwesenheit LeosX. und
Huttens in Rom (S. 278 Anm. ı) ist nach dem Tagebuch des Zeremonienmeisters
(ll diario di Leone X. di Paride de Grassi, hrgs. von P. Delicati u. M. Armellini,
Roma 1884. p. 29—33) festzustellen, dass der Papst am 3. Februar 1516 von
Florenz aufbrach und am Aschermittwoch, dem 5., in Rom seinen feierlichen
Einzug hielt, wobei jedoch der ernsten Bedeutung des Tages Rechnung getragen
Zeitschr. f Gesch.d. Obersr. N. F. Bd.32, ı 2
18 Kalkoff
»Rächer der nationalen Ehre und Freiheit« mit solchem
Erfolg versucht, dass er sich nach eiliger Flucht bei der
kurzen Rückkehr vor den eigenen Landsleuten nicht wieder
blicken lassen durfte. Sein dortiges Auftreten wird erläutert
durch die ernsten Studentenunruhen in Wittenberg im Jahre
1512, wobei auch die landsmannschaftlichen Reibungen zu
einem gefährlichen Tumult ausarteten, weil die Franken sich
von den Sachsen beleidigt glaubten. Der Rat konnte damals
nur unter Aufbietung der Bürgerschaft die Ordnung wieder-
herstellen. Und wieder waren es fränkische Edelleute, die
im Februar 1520 den Zusammenstössen der Studenten mit
den Bürgern, besonders mit den Malergesellen Lukas Cranachs,
eine gefährliche, gegen die gesetzliche Ordnung gerichtete
Tendenz beimischten. Diese Landsleute Huttens hatten ihre
Kommilitonen zur Abschaffung der Statuten und Lossagung
von dem der Universität geleisteten Eide aufgefordert, wobei
ihnen wohl eine Verfassung nach Nationen wie in Prag
und Bologna unter dem entscheidenden Einfluss der Stu-
dentenschaft vorschwebte. Als die kurfürstliche Regierung
eingriff und die Stadt besetzte, waren die adligen Rädels-
führer verschwunden, so dass man schliesslich mit gutem
Grund die weitere Untersuchung einstellte®?).
wurde. Festlichen Prozessionen konnte Hutten erst am Palmsonntag und Grün-
donnerstag, besonders aber am Osterdienstag, dem 25. März, beiwohnen, als der
Papst vom Vatikan nach S. Maria sopra Minerva zog. Anfang April hat Hutten
Rom verlassen. Bei Fr. Noack (Das Deutschtum in Rom, Stuttgart 1927, |],
29f) wird nur vermutet, dass er vom Frühjahr bis in den Sommer dort gewesen sei.
32) W. Friedensburg, Geschichte der Universität Wittenberg, Halle 1917,
S.87. Urkundenbuch der Universität Wittenberg, Magdeburg 1926, I., ıo1f.
bes. Nr. 84. Enders, Luthers Briefwechsel II, S. 332, 439f. In Erfurt, wo die
Studentenschaft an der Rektorwahl beteiligt war, führte ihre Haltung nach der
tumultuarischen Zurückweisung der Verdammungsbulle zu der Notwendigkeit,
einen fremden Unparteiischen zum Rektor zu wählen (Crotus Rubianus), und
als nach dem feierlichen Empfang Luthers durch seine Anhänger einige Magister,
und Studenten (nicht durch »die ganze Universitäte), der Domdechant mit Strafen
vorging, waren an der sofort einsetzenden Demonstration besonders adlige Stu-
denten beteiligt. Humanismus und Reformation in Erfurt S:62f, 70. Aus Leipzig
liegen noch für die Jahre 1520 und 1521 Berichte des Rates bzw. einer herzog-
lichen Kommission über schwere Ausschreitungen und Aufruhr zwischen Studen-
ten und Handwerkern vor. Br. Stübel, Urkundenbuch der Univ. Leipzig 1409
bis 1555, Leipzig 1879, Nr. 320, 327, S. 436ff, 443. Derartige Reibereien ziehen
Fer zLin. an — anal... nn a mi EEE... „u. . GE a. nn
“ Hutten als Humanist IQ
Bei solchen Verhältnissen braucht man sich nicht zu
wundern, wenn auch in Wittenberg selbst der Lehrkörper
nicht von ernsten Attentaten verschont blieb?®). In Freiburg
aber drohte der Junker Oswald von Hattstadt dem Theologen
Johann Brisgoicus, ihm den Schädel einzuschlagen, und1509
hatte der Baseler Kanonikus Gaudentius von Blumeneck
den Professor der Theologie Georg Northofer meuchlings
vor seiner Wohnung ermordet‘), weil ihm durch dessen
Urteil als Rektor nach einer Rauferei mit Soldaten, bei der
Blumeneck verwundet worden war, ein Lösegeld entgangen
war. Die Tat blieb trotz aller Anstrengungen der Universität
ungesühnt, weil nach mehreren vergeblichen Gerichtstagen
der Kaiser sich die Entscheidung vorbehielt, sie aber niemals
fällte. Erasmus hatte nur zu recht, wenn er im »Ritter ohne
Ross oder dem erschlichenen Adel« den Hochstapler als
Edelmann auftreten liess, »weil ein solcher in Deutschland
alles ungestraft tun dürfe®)«.
sich durch das noch im 18. Jahrhundert recht rohe Treiben an den Hochschulen
auch weiter hin; aber sie nehmen nicht mehr den früheren Umfang an, wie auch
die städtischen Revolutionen, die noch im zweiten Jahrzehnt des 16. Jahrhunderts
eine bedenkliche Rolle spielen, unter der Einwirkung der Reformation aufhören.
32) Der Mediziner Ulrich Erbar hatte als Rektor einen wiederholt straf-
fälligen Studenten aus dem Bistum Würzburg schliesslich verwiesen und wurde
daraufhin von dem rachsüchtigen Menschen meuchlings erschlagen. Dieser
wurde im Unterschied von dem geistlichen und adligen Attentäter von Freiburg
alsbald ergriffen und nach gerichtlichem Verfahren enthauptet. Friedensburg,
Geschichte, S. 86.
3) Vgl. die gewalttätige Bedrohung Hochstratens durch Hutten, deren
Ausführung die schlimmsten Folgen für den Fortgang der Reformation hätte
haben müssen (HR. S. 234 ff), und die Verstümmelung der beiden Dominikaner,
von der prahlerisch angekündigten Ermordung der Nuntien ganz zu schweigen.
3) HV.S.ız Anm. In der Tat war es nur in der Schweiz möglich, dass
ein naher Verwandter Sickingens wegen Sodomiterei verbrannt wurde. HV.
S. 384. Es gehörte auch dies zu der systematischen Begünstigung des Adels
durch Maximilian I., der ihn als Mittel zur Zurückdrängung der Fürsten benutzte
und für seinen eigenen Dienst zu gewinnen suchte, wie er es bei der Begnadigung
Sickingens beabsichtigte. So war der andere Feldherr Karls V. im Kriegszuge
an der Maas (1521), Graf Felix von Werdenberg, für Österreich gewonnen wor-
den, weil Maximilian ı511 seine peinliche Verfolgung nicht zugelassen hatte,
als er seinen Gegener, den Grafen Andreas Truchsess von Waldburg, auf der Rück-
kehr von der Jagd meuchlings überfallen und erstochen hatte. Sebastian Mün-
ster, Cosmographia universa (1544) V, Cap. 232. Kaiserwahl S.61f. HV.
S. 379 Anm.
2*
20 Kalkoff
Immerhin hat Hutten in Köln und Erfurt unter der
Leitung des Crotus Rubianus eine gute Schule in Stilistik
und Metrik genossen, so dass es ihm in Frankfurt a. 0.
nicht schwer fallen konnte, die Prüfung als Baccalaureus
abzulegen. Er ist dort zu diesem untersten Grade am 14. Sep-
tember 1506 promoviert worden®®). Von der erlangten
Fertigkeit legen die poetischen Versuche?”), die er meist
zu Veröffentlichungen seines Lehrers Ästikampianus_ bei-
steuerte?®), Zeugnis ab, dem er dann auch nach Leipzig
folgte. Das Gedicht zum Lobe der Mark Brandenburg
hatte ihm eine Unterstützung durch den jungen Markgrafen
Albrecht, den späteren Erzbischof, eingebracht und den
Schutz des an der Gründung der Universität beteiligten
Bischofs von Lebus, Dietrich von Bülow. Wenn er diesen
gegen »den Hass der unwissenden Menge« nötig hatte,
von dem Strauss nicht wusste, »wodurch er sich denselben
zugezogen hatte«, so kann darüber nach den Gewohnheiten
seines Standes und seinem Verhalten in Bologna kaum ein
Zweifel bestehen.
s) G. Bauch, Die Anfänge der Universität Frankfurt a.d.O., Berlin 1900,
S.85.
37) Erwünscht wäre eine genauere Untersuchung über das Verhältnis seines
Gedichts sde arte versificandi« (1511) zu den früheren Arbeiten der Humanisten
auf diesem Gebiet. Zu den HV.S. 118 Anm. angeführten findet sich bei G. Bauch
(G. des Leipziger Frühhumanismus, XII. Beiheft zum Centralbl. f. Bibl. 1899,
S.77 Anm.) noch das 1504 von dem Magister Joh. Beusselius aus Rothenburga.d.
Tauber (Tuberinus) herausgegebene »opusculum de componendis versibus« des
Antonio Mancinelli mit einem »Epithoma« von Peter Schott in Strassburg, das
Wimpfeling einige Jahre vor seiner eigenen einschlägigen Schrift 1500 in Heidel-
berg herausgegeben hatte. Es herrschte also auf diesem Gebiet eine große Be-
tricbsamkeit. Doch war man beim Versemachen gleichwohl bezüglich der
Quantitäten und Epitheta im wesentlichen auf sein Gedächtnis angewiesen, da
ein Hilfsmittel wie etwa der »Gradus ad Parnassum« noch fehlte. Man wird da-
her auch mit Hutten nicht so streng ins Gericht gehen, über dessen prosodische
Verstösse dem merkwürdigen Buche Joh. Nik. Weislingers, »Huttenus delarvatus«.
Constanz und Augsburg, 1730, P.487— 501, ein lateinisches Gedicht beigefügt
wurde. Aber in aller Kürze mag daran erinnert werden, daß Tluttens Hexameter
eben nur eine Metrik enthalten, während das gleichbetitelte Erstlingswerk des
Celtis (1486) immerhin eine Poetik vorstellt (v. Bezold a. a. 0. S. 112), der ein
reiches Schaffen auf der Grundlage liebevoller Beobachtung der Natur und des
Seelenlebens folgte, wie er es als erste Aufgabe des Dichters gefordert hatte.
38) Ergänzt bei Strauss-Clemen S. 35. 408.
Hutten als Humanist 21
Die Legende hat sich auch dieser Studienzeit angenom-
men, doch hat sie sich erst zwei Menschenalter nach Huttens
und Sickingens Tode hervorgewagt. Der grosse Schweizer
Sammler und Forscher Konrad Gessner (1516—1565) hat
sich in seiner 1545 in Zürich gedruckten »Bibliotheca univer-
salis sive catalogus omnium scriptorum« (fol. 342) noch auf
wenige wahrheitsgetreue Bemerkungen beschränkt. Hutten,
ein fränkischer Edelmann (eques), in beiden aiten Sprachen
erfahren, habe bei Beginn der Reformation viele scharfe
und freimütige Schriften gegen die Päpste, aber auch gegen
Fürsten und Städte veröffentlicht. Er sei 1523 an der galli-
schen Krankheit gestorben; auf Anregung eines fränkischen
Edelmannes sei ihm von den Zürichern ein Grabstein gesetzt
worden mit der Inschrift: »Hic eques auratus« etc. Erst
diese Worte enthalten eine geschichtliche Ungenauigkeit.
Denn Hutten hat den Rittertitel nie erworben und sich auch
ım Deutschen nie als Ritter bezeichnet®®), da seine Standes-
genossen noch sorgfältig zwischen den Inhabern dieses
Titels und blossen Herren oder Junkern unterschieden.
Den Rittertitel konnte man auf dem Schlachtfelde, wie
Georg Frundsberg 1504 von der Hand des Kaisers, oder
bei festlichen Gelegenheiten, wie Krönungsfeiern, oder durch
eine Fahrt nach Jerusalem als »Ritter des heiligen Grabes«
oder durch die Gnade eines Fürsten erwerben. Hutten ist
er nie zuteil geworden®), und wenn er sich als »eques Ger-
”») HV.S. 141, und die deutschen Schreiben bei Böcking II, 83 sqq.
0) Dagegen führte der Gönner Huttens, der Hofmeister von Mainz, diesen
Titel und unterzeichnete sich daher auch: »Frowin von Hutten, Rittere. Dagegen
hatte auch Sickingen keinen Anspruch darauf und hat sich auch weder in seiner
Unterschrift noch in seinen gedruckten Kundgebungen gegen Worms oder die
hessische Ritterschaft oder gegen die Dominikaner usw. anders als » Franziskus
von Sickingen« oder mit der Standesbezeichnung des ritterbürtigen Edelmannes
als »edlen und festen« oder sehrenfesten« bezeichnet. Auch in offiziellen Schrift-
stücken, in dem an ihn gerichteten Schreiben Franz I. oder indem Achtsbrief des
Reichsregiments wird ihm der Rittertitel nicht beigelegt. Vgl. etwa Friedensburg
bei Pflugk-Harttung. Im Morgenrot der Reformation $. 582, 58g9f, 606, 608,
616, 618, 625, 635, 641, 648, 650. Auch auf dem Stich des Hieronimus Hopfer,
dessen Wahlspruch von Sickingen selbst angegeben worden ist, heisst er nur
»Franziskus von Sickingen« (S. 580), und Heinrich Kettenbach (HV. S. 320 ff.)
betitelte seine Flugschrift: »Eine Vermahnung Junker Franzen von Sickingen
zu seinem Heere.
22 Kalkoff
manicus« zu bezeichnen liebte, so sollte damit nur sein Adels-
prädikat als Junker wiedergegeben werden®!). Im übrigen
hat Gessner seine Schriften meist nach der Sammlung von
1538 wiedergegeben und bei deren Ergänzung ihm nur
noch wenige andere vermutungsweise beigelegt, wie »einige
Pasquillie. Auch wusste er, dass der Autorname »Abydenus
Corallus«, hinter dem sich Nicolaus Gerbel in Strassburg
verbarg, erdichtet sei. Auch Johann Aurifaber, der wenig
gewissenhafte Sammler der Tischreden und Herausgeber
lutherischer Schriften, hat 1564 nur eben das Thema auf-
gestellt: als Luther von aller Welt und selbst von seinem
Landesherrn preisgegeben wurde, da erweckte Gott den
Adel zum Schutze seiner Person und seines Werkes; Sickingen
bot ihm eine Zufluchtstätte an, und Hutten schrieb gewaltig
gegen den Papst als den Antichrist, so dass Luther wieder
Trost und Mut gewann®?). Diese Anregung wurde jedoch
erst weitere dreissig Jahre später von dem Mansfelder Prediger
und Chronikenschreiber Spangenberg beachtet®®), als die
Lage der lutherischen Kirche unter dem Druck der Gegen-
reformation immer schwieriger wurde. Da wollte er den
Adel an seine Pflicht mahnen, die sum der Wahrheit willen
Verfolgten zu beschützen« und sich zum Verständnis der
evangelischen Lehre durch Besuch der Hochschulen und
eifriges Studium zu befähigen. Als Vorbilder zeigte er ihm
Sickingen, Silvester von Schaumberg und Hutten. Die
Lebensbeschreibung des Söldnerführers ist noch recht dürftig
und unsicher ausgefallen. Die Aufnahme der »Wormser
Vertriebenen«, d.h. der wenigen Parteigänger des Bischofs,
darunter des gewissenlosen Advokaten Balthasar Schlör“®),
wird als eine Tat der Gerechtigkeit und Barmherzigkeit
hingestellt, wobei sich der Ritter auch durch die Acht nicht
habe irre machen lassen. Doch muss dann wieder berichtet
werden, dass Sickingen bei seinem Angriff auf Hessen
a) Vgl. HV. S.ı28 Anm. 2. Da den Humanisten für die beiden Rang-
stufen der päpstlichen Diplomatie, Legaten und Nuntien, nur das Wort »legatust
zur Verfügung stand, hat man viele Nuntien irrigerweise zu Legaten befördert.
“) HV. S.43ft.
“) A.a.0O. Il, 1594, fol. 44b, 46f.
4) HV.S.2gıff. u.6. Wormser Reichstag S. 294 ff.
Hutten als Humanist 23
sscheusslich geplündert und gebrandschatzt habe®)«.. Dann
aber hat er unter dem Einfluss Huttens »ganz hitzig ent-
zündet, sich der Religion heftig angenommen und ernstlich
geschworen, über der Wahrheit zu halten«, auch andere Adlige
zu deren Erkenntnis zu bringen versucht, wobei sein an-
geblicher Brief an Dietrich von Handschuchsheim mitgeteilt
wird, der jedoch von dem lutherischen Prediger Schwebel
herrührt*®). Selbstverständlich wird nun Hutten als Muster-
knabe geschildert, der, von Jugend auf mit Fleiss zum Studium
angehalten, schon in Köln auch das Griechische getrieben
habe. Wenn er dann in Frankfurt unter den ersten, die hier
promoviert wurden, »Gradum angenommen« hat, so soll
man dabei mindestens an die Magisterwürde denken. Das
wenig rühmliche Abenteuer in Viterbo wird gar verdoppelt,
denn ausser dieser Begegnung mit fünf Franzosen sei ihm
sauch sonst einmal von Walen (Italienern) hart zugesetzt
worden, doch habe er allein ihrer einen ganzen Haufen
freudig in die Flucht geschlagene Vermutlich wird damit
auf den Streit mit den Lombarden in Bologna angespielt,
an dem Hutten nur als Agitator beteiligt war. Vom Kaiser
wurde er zum poeta laureatus gemacht”) und wegen seiner
Tapferkeit im Kriege gegen Venedig zum Ritter geschlagen.
Abgesehen von seinen scharfen Schriften gegen den Herzog
von Württemberg, war er bei allen Fürsten hoch geachtet.
Des Evangeliums hat er sich gleich zu Anfang herzlich an-
genommen, mit Freuden Luthers erste Schriften über den
Ablass, (die er doch mit hochmütigem Spott begleitet hat),
und alle folgenden mit Lust und Gottesfurcht gelesen, auch
“#, HV.S.293ff. bes. S. 298; in der Tat hatte das unglückliche Land in-
folge des nur eine Woche dauernden Einbruchs einen Schaden von 300000 Gulden.
“) HR. S. ı44ff. HV. S.4ııff. Dass er, um Hutten zu rächen, dem
"Städtchen Schlettstadt shart zugesetzt habe«, hat Strauss unbesehen von Spangen-
berg übernommen. Vgl. dazu HR. S. 435 ff.
47) Über die Entwertung dieses Titels, der von der kaiserlichen Kanzlei
für jede versifizierte Lobhudelei verliehen wurde, vgl. Kaiserwahl S. 283 Wormser
Reichstag S. 356 Anm. 2. Man kann es verstehen, wenn ein Konrad Celtis,
Heinrich Bebel, Jacob Locher u. a. dieser Ehre teilhaftig wurden; aber auch der
liederliche Mönch Thomas Murner wurde schon 1505, also noch vor der Ent-
stehung seiner grösseren Schriften, vom Kaiser in dieser Weise ausgezeichnet.
W. Kawerau, Th. Murner und die Kirche des Mittelalters, Halle 1890, S. 9, 36.
24 Kalkoff
das Verdienst Luthers im Kampfe mit dem Papste gegen
Erasmus verteidigt. Wie bei Aurifaber heisst es dann, er
habe auf der Ebernburg bewiesen, dass der Papst der Anti-
christ sei. Dieser wollte ihn mit Gift beseitigen und forderte
vom Erzbischof seine Auslieferung. Trotzdem hat er auf
Luthers Ermahnung hin, nichts mit der Faust vorzunehmen,
nur viel guter Büchlein zur Verteidigung der göttlichen Wahr-
heit gegen den Greuel im Papsttum geschrieben. Nur die
Prahlerei des päpstlichen Legaten, dass der Kaiser nichts
ohne seinen Willen tun dürfe, habe ıhn zu der scharfen War-
nung (in den Invektiven) bestimmt. Das Schreiben an
Pirkheimer (vom ı. Mai 1521) mit der Klage über die un-
billige Form des Verhörs und die matte Haltung der Fürsten
in Luthers Sache wird auf den Reichstag von Augsburg
verlegt. Huttens Schriften werden nach Gessner aufgezählt.
Von seinem Pfaffenkrieg ist so wenig die Rede, dass er viel-
mehr an einer anderen Stelle, wo einige adlige »Menschen-
fänger« jener Zeit genannt werden, als »ein rechter Ausbund
von Edelmann« gerühmt wird, da er in seinem Gespräch
»Praedones« sich scharf gegen diejenigen seiner Standes-
genossen erklärt habe, »die auf die Strasse griffen®®)«. Gegen
Erasmus habe er nur der Religion wegen geschrieben und
ihn allerdings so »hässlich übel« hingestellt, dass Luther
es lieber gesehen hätte, wenn diese Schrift unterblieben wäre;
auch sei Erasmus damals noch nicht so gegen Luther er-
bittert gewesen). Da nun Hutten wegen der Feindschaft
der Geistlichen in Deutschland nicht mehr sicher war, sei
er in die Schweiz gegangen und dort am 8. August 1524
gestorben). Das schon von Gessner erwähnte Epitaph
habe er sich selbst gesetzt. |
So dürftig und einseitig auch dieses Huttenbild des
alten Theologen ist, so ist doch Strauss mit ihm einig in
dem Bestreben, alle Schatten aufzuhellen;; sie sollen dem sonst
4) Spangenberg II, 473.
#) Jedenfalls hat Huttens Angriff auf Erasmus viel dazu beigetragen, ihm
in den Augen der eifrigen Lutheraner des 17. und 18. Jahrhunderts den Ruhm
eines Vorkämpfers der Reformation zu verschaffen.
60) HV.S. 37 Anm. HR.S. 513: vielmehr am 28. August 1523.
Hutten als Humanist 25
allzu blassen Ideal der Herderschen Romantik nur eben das
unentbehrliche historische Leben verleihen, ohne den ge-
wünschten Gesamteindruck zu stören. In derselben Richtung
verläuft auch der Versuch eines jungen Schweizer Gelehrten,
von dem durch seinen Landsmann C. F. Meyer erneuten
Glanze einen versöhnenden Schimmer auf das Verhältnis
Huttens zu Erasmus fallen zu lassen®!). Aber die Schrift
beruht auf zwar eingehenden, doch im ganzen viel zu eng
gespannten Studien und wurde vor dem Druck meines
zweiten Buches über Hutten abgeschlossen. Danach aber
muss sein Charakter wie die einzelnen Phasen seines Lebens
in so ungünstigem Lichte erscheinen, dass auch sein Auf-
treten gegen Erasmus eine mildere Beurteilung nicht mehr
zulässt. Die harmlosere Auffassung der Vorgänge auf der
Ebernburg bei dem Versuche des kaiserlichen Kabinetts,
Hutten den Mund zu verschliessen und die beiden Junker
zur Irreführung Luthers zu benutzen, wird mit unzulänglichen
Mitteln begründet. Das ganze aber beruht auf dem Phantom
einer »Humanistenfreundschaft«, die als eine spezifische
Steigerung des Freundschaftsbegriffes gedacht wird und den
Beteiligten weitgehende Pflichten und grosse Opferwilligkeit
auferlegt haben soll. Daher habe Erasmus bei der Abweisung
seines leidenden und verfolgten Jüngers, dessen Verdienste
um die Wissenschaft er früher neidlos anerkannt, dessen
Huldigungen er wohlgefällig entgegengenommen habe, sich
eines Treubruches schuldig gemacht. In der Tat pflegte man
bisher dem Verkehr der Gelehrten dieser Richtung in ihren
Briefwechseln, ihren Sodalitäten oder bei sonstigen Begeg-
nungen eine grössere Tiefe und Wärme zuzutrauen??), obwohl
sı) W. Kaegi, Hutten und Erasmus. Ihre Freundschaft und ihr Streit.
Histor. Vierteljahrschrift XXII, 1924, 924, S. 200—278,461—514. Wenn W. Köh-
ler in der Theol. Lit.-2Z. XLVI, 1921, S. ı57ff. bei Besprechung von HR. mein
Urteil über Hutten in der Hauptsache als berechtigt anerkannte, so muss es be-
frenden, dass er in der Histor. Zeitschrift 132, 1925, S. 167f., 133, 1926, 5. 545f.
sich die Auffassung Kaegis vorbehaltlos aneignet.
52) Dass sich die Humanisten in Deutschland »als Genossenschaft solida-
rischer fühlten als in andern Ländern« (Kacgi S. 202), wurde von Aleander be-
hauptet, um sich in Rom mit den Gefahren wichtig zu machen, die der Kirche
von dieser sruchlosen Akademie« drohten, die sich in eine lutherische Sekte ver-
wandelt habe. Kalkoff, Depeschen Aleanders, S. 210, 240 u. ö.
26 Kalkoff
der Zusammenschluss oft nur durch den gemeinsamen Gegen-
satz gegen den scholastischen Geist im Unterricht wie in der
literarischen Arbeit bedingt war, mitunter auch nur durch
persönliche Zwistigkeiten. Gewöhnlich bedeutete eine Hu-
manistenfreundschaft in engeren wie in weiteren Verbänden,
in den kleinen des Celtis oder Wimpfeling wie in dem grossen
der Reuchlinisten, eben nur einen Zweckverband, bei dem
die zum Herumzeigen bestimmten Briefe, die Huldigungs-
gedichte, die Schmähschriften gegen gemeinsame Feinde nur
einem recht oberflächlichem Gefühl der Zusammengehörig-
keit Ausdruck gaben, das schliesslich zu keinen besonderen
Opfern verpflichtete‘). Eine Freundschaft mit ihren sittlichen
Folgerungen konnte unter ernsten Männern doch nur auf
der Grundlage gegenseitiger Achtung und gemeinschaftlicher
produktiver Arbeit im Dienste derselben Wissenschaft oder
anderer idealer Betrebungen erwachsen. In diesem Sinne
hat sich auch der bei aller Skepsis doch zart und tief empfin-
dende Erasmus mit gleichaltrigen Gelehrten wie Capito,
Ökolampad, Thomas Morus und Froben in aufrichtiger
gegenseitiger Wertschätzung, praktischer Ergänzung und
freundwilliger Gesinnung verbunden gefühlt. In gleicher
Weise hat er auch seinen Schülern wie Wilhelm Nesen,
Nikolaus von Herzogenbusch, Nikolaus Gerbel, Justus
Jonas ohne steife Würde oder pedantische Schulmeisterei
sich in heiterem Verkehr gleichgestellt und sie bei ernster
Arbeit oder im Gefecht mit gefährlichen Widersachern als
treue Gefährten geschätzt. Mit Fernerstehenden wie etwa
mit dem Dominikaner Faber von Augsburg oder mit Luther
ist er gern eine Strecke Weges Hand in Hand gegangen,
oder er hat wenigstens ihre literarischen Bestrebungen er-
muntert, sich um ihren Dank oder um ihr Wohlwollen be-
worben und mit diplomatischer Feinheit auch Widerstrebende
in seinen Bannkreis zu ziehen und seinen Zwecken dienstbar
532) Diese stypischen Formen der Humanistenfreundschaft« durch die man
sich einen » Anteil an der erhofften Unsterblichkeit der eigenen Werkes sicherte,
wurden gerade von tüchtigen Männern wie Pirkheimer, Beatus Rhenanus,
Melanchthon, Zwingli, Ökolampad u.a. nach Gebühr eingeschätzt. Zu Kaggi
S. 2ır und den verstiegenen Ausführungen über die »Gelehrtenrepublike mit
ihrem sromantischen Freundschaftskultuse S. 248ff.
Hutten als Humanist 27
zu machen gesucht. Dass er dabei vornehmen oder sonst
einflussreichen Personen gegenüber von den Mitteln der
Schmeichelei Gebrauch machte und Freundschaftsbeteue-
rungen einfliessen liess, war eine anerkannt zulässige Form
der Rhetorik, die besonders auch solchen Personen gegen-
über gepflegt werden musste, mit denen ihm nichts weiter
gemeinsam war als der Kultus der klassischen Schreibweise
und die Verehrung der antiken Vorbilder. An Hutten hat
er überdies die im Kampfe gegen die Verächter der schönen
Künste bekundete Angriffslust und satirische Schärfe ge-
schätzt, die seinem eigenen Temperament entsprach, doch
mit der einem so zügellosen Bundesgenossen gegenüber
gebotenen Zurückhaltung. Dass sich Hutten in seiner
trotzigen Überhebung, seinem prahlerischen Gebaren, seiner
jähen Reizbarkeit eine weit wichtigere Rolle in dem gegen-
seitigen Verhältnis beilegte, kann den ungleich bedeutenderen
und erfahreneren Partner nicht belasten. Zu wenig wurde
auch bisher beachtet, dass man einem solchen Schriftsteller
gegenüber aus Furcht vor seiner Rachsucht und seiner
spitzen Feder möglichst lange an freundschaftlichen Formen
festzuhalten suchte und sich sogar Opfer an Greld und Be-
quemlichkeit auferlegte, solange es eben nicht zu weit ging°*).
Und wenn auch Hutten nicht zu der Umgebung des meist
in Halle residierenden Erzbischofs von Mainz gehörte und
von diesem nur selten zu unbedeutenden Aufträgen benutzt
worden ist, so war er doch der Nepot des einflussreichen
%) Köhler vermerkt zwar (a. a. O. 132, S. 167), dass Erasmus den Pfaffen-
krieg wie Huttens politische Agitation und abenteuerliche Verteidigung der
deutschen Freiheit nicht billigte, erklärt aber mein Urteil für falsch, ihre Be-
ziehungen seien nur von sehr oberflächlicher Art gewesen, und Erasmus habe
Hutten so ziemlich ignoriert. Die tiefere Grundlage der Freundschaft sei ihre
Verbundenheit in der respublica eruditorum gewesen. Aber die »feine beidersei-
tige Charakteristik bei Kaegi dürfte sich zumal dem in der »Vagantenzeit«
belegten Wesen Huttens gegenüber als ebenso phantastisch erweisen wie Kaegis
Vorstellungen von dem Geiste der Gelehrtenrepublik. Wenn als Inhalt der beiden
gemeinsamen Weltanschauungen nur die Skepsis als Erbteil Lukians anzuführen
ist, so kann man damit der Persönlichkeit des Erasmus schwerlich gerecht wer-
den. »Der innere Gegensatze zwischen ihnen entstand nicht erst mit der natio-
nalistischen Beteiligung Huttens an der kirchlichen Bewegung, und gegen die
bloss literarische Bekämpfung der Kurtisanen hatte Erasmus durchaus nichts
einzuwenden.
28 Kalkoff
Hofmeisters und als Mitglied einer weitverzweigten und
gewalttätigen Sippe zu fürchten. Aber selbst wenn man
diesen Umständen, wie es der weltkluge Erasmus getan hat,
nach Möglichkeit Rechnung trug, so war doch für einen
Mann von persönlicher Würde und wissenschaftlichem Ernst
durch Huttens Wildheit, wie durch seine Fehler, besonders
die typischen Charakterzüge des unverbesserlichen Vaganten
und Spielers eine feste Schranke gegeben, die auch Erasmus
immer aufrechterhalten hat. Demgegenüber will der stets
durch bestimmte Anlässe angeregte, dabei inhaltlich recht
dürftige Briefwechsel®) und die lobende Erwähnung der
schriftstellerischen Talente Huttens, selbst die in der Vorrede
zum Neuen Testament, nichts weiter besagen als eine opportu-
nistische Höflichkeit, der schon bei dem Besuch Huttens
in den Niederlanden ein feiner Zug von Ironie nicht fehlte.
Eine »Humanistenfreundschaft« hat man schon voraus-
gesetzt, wenn ein hochmütiger Prälat wie der Abt Hartmann
von Fulda dem armen Buschius vermeintlich einen alten
Schriftsteller, der in Wirklichkeit nur eine Augensalbe war,
zusandte?®). Wie es mit der Freundschaft zwischen Erasmus
und Aleander stand, die in Venedig im Hause des Andrea
Asulano »wohl ein halbes Jahr lang Wohnung und Lager
miteinander geteilt hatten«, zeigte sich, als der Nuntius
und Spezialinquisitor lutherischer Ketzerei am 9. November
ı520 in Köln?”) den kirchenpolitischen Gegner der Kurie
durch Androhung der in der Verdammungsbulle festgesetzten
Strafen zum Rückzuge zwang. Da redete Aleander öffentlich
von »ein paar lausigen Schulmeistern, mit denen der Papst
schon fertig werden würde«, und Erasmus verdächtigte den
Nuntius, dass er ihn nur zur Mahlzeit eingeladen habe,
um ihn zu vergiften. Nach der herrschenden Auffassung
stand Hutten zu den Erfurter Humanisten, zu ihrem OÖber-
haupt Mutianus Rufus und seiner »geheimen Satirenwerk-
stätte« in den freundschaftlichsten Beziehungen bei regstem
Verkehr und eifriger Mitarbeit. Aber das trifft weder für
55) Kaegi S. 234 ff.
s) ARG. XXII, 264.
#7) Kalkoff, Depeschen Aleanders, S.75ff. und die »Die Stellung der deut-
schen Humanisten zur Reformation« in ZKG. XLVI, 1927, S. 216—221.
Hutten als Humanist 29
die Zeit vor seinem unfreiwilligen Abgang von der Uni-
versität (1506) noch für die der Entstehung des ersten Teils
der »Epistolae obscurorum virorum« (1514 und I515) zu.
Auch hat der Poet bei der kurzen Reise nach Halle im Früh-
jahr 1518°%) die »alten Freunde« nicht wieder aufgesucht.
Mutian wollte überhaupt nichts mit ihm zu tun haben, und
Eobanus Hessus, mit dem ihn eine besonders innige Freund-
schaft verbunden haben soll, war zwar stets bereit, mit ihm
umfangreiche elegische Episteln auszutauschen. Aber als
der Sterbende ihn mit der Herausgabe seiner letzten Kampf-
schrift, des »Libellus in tyrannos« betraute, liess er sie ver-
schwinden und bot vielmehr gerade einem der von Hutten
angeklagten Fürsten, dem Landgrafen von Hessen, ein
Gedicht an, in dem er ihren Sieg über Sickingen und seinen
Anhang verherrlicht hatte‘). An ältere, besonders an be-
rühmte Vertreter der »Gelehrtenrepublik« pflegten sich ehr-
geizige jüngere Literaten heranzudrängen, um mit ihrer
Freundschaft und ihren brieflichen Antworten zu prahlen.
So hat sich Hutten einem Pirkheimer genähert®), so sich
als Verteidiger Reuchlins aufgespielt, um ihn nach seiner
notgedrungenen Unterwerfung unter das päpstliche Urteil
mit anmassenden Vorwürfen heimzusuchen. Für Menschen-
kenner wie Luther, an den er sich im Gefühl seiner Hilf-
losigkeit dem Banne gegenüber anzuschliessen versucht
hatte, bedurfte es solcher Beweise von Treulosigkeit und
Hochmut nicht, um ihn in gehöriger Entfernung zu halten.
Wenn Luther sich dann nach Beginn des Pfaffenkrieges
858) Der Erzbischof war schon im Februar von Mainz aufgebrochen; Hutten
kam also nicht in seinem Gefolge nach Halle.
) HR. S. 489ff. HV. S. 342ff. Kap. V und S. ı7ı ff.
60) Tas übertriebene und in dieser Form auch sachlich unzutreffende Lob,
das er dabei der Stadt Nürnberg spendete, als ob diese schon immer und lange
Zeit hindurch als die einzige von allen deutschen Städten die humanistischen
Studien ganz hervorragend gepflegt hätte, war darauf berechnet, durch Pirk-
heimers Vermittlung ein Ehrengeschenk des Rates zu erlangen. Denn Ilutten
erinnert daran, dass Nürnberg einst den Poeten Konrad Celtis, als diese wissen-
schaftliche Richtung in Deutschland noch unbekannt war, chrenvollaufgenonimen
und mit Geld unterstützt habe. M. Herrmann, Die Rezeption des Humanismus
in Nürnberg, Berlin 1898, S. 105, und dazu Kalkoff, Reformation in Nürnberg,
S. ı22. Es geschah ı518, als Hutten kurz vorher den Poetentitel erhalten hatte.
30 Kalkoft
genötigt sah, den gemeinen Mann vor diesem »stolzen,
frechen, freveln Menschen« und seinem aufrührerischen Ge-
baren zu warnen®!), so war es für Erasmus schliesslich
6) Holborn benutzt a.a.O. Sp. 1607 ff. diesen in der Münchener Luther-
ausgabe III, 292 ff. und HV. S.306—313 geführten Nachweis, dass die »Treue
Vermahnung« Luthers Ende 1521 sich gegen Huttens aufwieglerisches Treiben
richtete, als »Beispiele dafür, dass.aus meinen »skritischen Ausführungen der
fruchtbare Kern erst durch eigene Quellevergleichung neu gewonnen werden
müsse“. Auch er bedient sich dabei der Taktik, eine untergeordnete Notiz, die
nur zur Ergänzung der entscheidenden Quelle herangezogen und oft erst durch
diese Beziehung verständlich wurde, anzugreifen, wie hier die kurze Anspielung
Luthers auf den im September 1521 erschienenen »Neu-Karsthans« Butzers, die
sonst auch dem »Karsthanse Vadians entlehnt sein könnte. Die Hauptsache
aber ist, dass Luther schon vor der Reise nach Wittenberg, auf der er jene Schrift
in Erfurt flüchtig einsehen konnte, beunruhigt war über das dem Evangelium
abträgliche Treiben »gewisser Freunde«, da die Papisten es sofort ausnutzten,
wenn »einer der Unsrigen nicht ganz Geist und Engel iste. Nach der Rückkehr
aber hielt er es schon für nötig, in einer »öffentlichen Ermahnung« dem »srohen
und abgeschmackten Gebarene derer entgegenzutreten, die sich dabei auf ihn
beriefen, wie in den blutrünstigen, dem Neu-Karsthans von einem vorwitzigen
Freunde Huttens angefügten »Artikelne geschehen war. Aber Luther ist nicht
vauf Grund hiervon« gegen Hutten vorgegangen, sondern infolge der Nachrichten,
die schon vorher über seinen beginnendenPfaffenkrieg in den Maingegenden nach
der Wartburg gedrungen waren; denn diese liegt nicht in »Norddeutschland«
und die damaligen »Fehden« Huttens spielten sich nicht in »Süddeutschland«
ab, sondern an der Heerstrasse Frankfurt—Leipzig. Dass sie sich gegen »die
Pfaffen«, also gegen reisende Priester und Mönche, richteten, wusste Luther,
denn er meint mit dem von Holborn missverstandenen Ausdruck, Hutten solle
mit seinen Ausfällen gegen Äusserlichkeiten wie Rosenkranz, Messe und Fasten-
gebote die schlichten »Laien nicht überpoltern und überrumpelns, d.h. verwirren
und mit Misstrauen gegen die evangelische Lehre erfüllen. Eine sseelsorgerische
Aufgabe« wurde ihm damit keineswegs gestellt, sondern er sollte sseine grosse
Kunst« wie bisher auf die Bekämpfung der papistischen Missbräuche verwenden:
hier könne er scharf und rücksichtslos schreiben. Jede Anwendung von Gewalt
aber, schon jede Drohung mit Priestermord sei vom Übel. Dass Luther von die-
sem Treiben Huttens ebenso gut gehört hatte wie Cochläus in Frankfurt, bedarf
keiner »quellenmässigen Beleger. Solche kann aber auch Holborn nicht bei-
bringen für die angeblichen »Gärungen in der thüringischen Bauernschafte, die
durch »täuferische Prediger« veranlasst sein sollen. Von solcher »radikalen Volks-
propaganda« soll Luther auf seiner Reise gehört haben; aber wenn die »pseudo-
prophetische Tätigkeit« solcher »Prediger« sich damals und in jener Gegend so
weit hervorgewagt hätte, würden wir schon von den Erfurter Lutheranern oder
den herzoglichen Beamten genaue Kunde davon erhalten haben. Somit sind wir
sicher, dass damals dort in der Tat »nicht ein Hund mucktes (Ausdruck Luthers).
Die seigene Quellenvergleichung« ist H. auch bei Verwerfung der Kaiserwahl
Friedrichs des Weisen (a. a. O. Sp. 161o0ff.) schuldig geblieben.
nah 23 day a u u lm ae 2 52 nr
Hutten als Humanist 31
eine smoralische, hygienische und ästhetische Notwendig-
keit®?)«, einer persönlichen Begegnung mit ihm auszuweichen.
So hat er sich auch ı515 mit dem Vorwort zum »Nemo«
und mit seinem ersten Briefe vom 24. Oktober an Erasmus
herangedrängt, indem er seine »persönliche Liebeserklärung«
mit dem prahlerischen Angebot seines Schutzes als »deutscher
Junker« verband®?). Dass Erasmus ihn nach seinem Wunsche
an bedeutende Gelehrte in Rom empfohlen hätte, ist un-
bewiesen und unwahrscheinlich. Die »hochanzuschlagende®®)«
Erwähnung Huttens in den Anmerkungen zum Neuen
Testament, wo er ihn das »einzigartige Entzücken der Musen«e
nennt, will cum grano salis verstanden sein, wie auch daraus
hervorgeht, dass er ihn zugleich als einen »schon durch
seine Ahnen bedeutenden Jüngling« vorstellt: eine Anspielung
darauf, dass er seine Versorgung ım kurmainzischen Dienste
nur seiner Sippschaft verdankte. Wenn sich Hutten in Frank-
reich als »Humanist aus der Akademie des Erasmus« auf-
spielte, so war er dazu ebensowenig berechtigt, wie man ihn
als »Ritter vom Hofe Albrechts« bezeichnen darf. Die Redens-
art, dass sich Hutten »dauernd am Mainzer Hofe niederlässt«,
und dass damit eine »neue Figur des Humanistenlebens«
in die Freundschaft der beiden Gelehrten hineinzuwirken
beginnt, der Mäzen, wird durch die Tatsachen schonungslos
widerlegt. Das Mäzenatentum des prunksüchtigen, stets.
*?2) Urteil eines altbewährten Kenners der Reformationszeit wie A. Baur
(HV.S. ı1 Anm.), dessen Besprechung in den Göttinger Gelehrten Anzeigen 1921,
52—56, wie seine Briefe von eindringender Beschäftigung mit dieser Frage Zeug-
nis ablegen.
63) Kaegi S. 204ff. Ebenso war der von »fast knabenhafter Liebes ein-
gegebene Brief vom 6. März 1519 (Kaegi S. 2ı5f.) nur dazu bestimmt, mit der
Teilnahme am Zuge Sickingens nach Württemberg zu prahlen, wobci es Hutten
und die adligen Reisigen vor allem auf die Beute abgesehen hatten. 11V. S. 290
Anm. ı. Zugleich verrät Hutten in diesem Schreiben eine der stieferen Grund-
lagen ihrer Freundschafte, wenn er Erasmus ersucht, beim Erzbischof für die
Gewährung einer Rente einzutreten, die er an jedem Orte ohne Verpflichtung
zu höfischen Diensten verzehren könne.
#1) Kohler a.a.O. 132, S. 167. Wie soll man sich die Ausführung der Idee
Huttens denken, »sich in der Nähe des Erasmus niederzulassene? Zumal dieser
etwas später die Reise Huttens san den habsburgischen« (d. h. den burgundischen)
Hof in Brüssel, in den Machtbereich Hochstratens, mit Recht »für unsinnig®
gehalten hat.
32 Kalkoff
verschuldeten Prinzen kam allenfalls den bildenden Künsten
zu statten, wenn sein Schloss in Halle oder seine Lieblings-
stiftung, die dortige neue Kollegiatkirche, in Frage kam.
Für ehrenvolle Erwähnung in den Schriften des Erasmus
hatte er einmal einen vergoldeten Becher übrig. Aber sonst
hat er für die Wissenschaften und ihre Vertreter recht wenig
getan, wie auch die Geschichte der Universität Mainz beweist.
Und auch Hutten selbst hat sich um diese nicht bekümmerrt,
so dass man recht wohl von einer sein ganzes Leben um-
spannenden Vagantenzeit reden kann. Dass Albrecht den
Brief an Erasmus, der »eines der bedeutendsten Dokumente
deutschen Mäzenatentums« sein soll, nicht selbst verfasst
hat, ist bei seiner sonstigen Indolenz fast selbstverständlich®),
und von dem servilen Stromer darf man nicht erwarten,
dass er diese Tatsache bei der Veröffentlichung des Brief-
wechsels enthüllte. Dabei wirkt es geradezu komisch, wenn
er und Hutten den jungen Fürsten versichern lassen, er
möchte nicht sterben, ohne Erasmus gesehen zu haben.
Denn wenn er auch bei der Durchreise des Erasmus 1514
wie 1518 nicht in Mainz war, so hören wir doch nicht, dass
Erasmus bei dem zweiwöchigen gemeinsamen Aufenthalt
in Köln (Oktober bis November 1520) aufgefordert worden
wäre, sich dem Erzbischof vorzustellen, oder dass er selbst
den Wunsch gehabt hätte. Er hat diesen vielmehr 1517
über ein Jahr auf Antwort warten lassen®®) und ihn mit der
versprochenen Widmung des Suetonius, die vielmehr dem
Kurfürsten von Sachsen zuteil wurde®”), im Stiche gelassen.
Dem entspricht die unerhörte Vernachlässigung des hohen
Herrn durch Hutten, wenn er jenen kirchenpolitisch bedeut-
samen Brief des Erasmus an Albrecht vom ı. November 151g
durch den Druck veröffentlichte, ehe er ihn dem Kardinal
6%) Das sachlich weit bedeutendere Antwortschreiben Albrechts an Luther
vom 26. Februar 1520 hat der magdeburgische Kanzler Dr. Zoch verfasst. Der
bequeme, nur dürftig gebildete Prinz war überhaupt nicht imstande, einen der-
artig kunstvoll stilisierten lateinischen Brief abzufassen.
#) Das Widmungsschreiben zu der kleinen theologischen Schrift ist, wie
Kaegi S. 213 Anm. gegen Allen nachweist, erst vom 22. Dezember 1518.
#7) Kalkoff, Erasmus, Luther und Friedrich der Weise, Leipzig 1919,
S. ı7f., 34f.
Ba nr, ee Al u a ar
Hutten als Humanist 33
vorgelegt hatte. Und das geschah keinesfalls »gegen den
Willen des Autors«, »berührte aber dessen Freundschaft mit
Hutten« schon deshalb nicht®®), weil sie eben nur konventionell
war. Nur so ist es auch verständlich, wenn Erasmus dem
Kirchenfürsten empfehlen konnte, die von ihm selbst er-
wartete Herausgabe der »Vitae sanctorum« einem Hutten
aufzutragen, der zu solcher Arbeit durch seine Fertigkeiten
als Stilist, als »das Entzücken der lateinischen Sprache«,
doch keineswegs genügend ausgerüstet war. Dass Erasmus
dabei von Huttens »eigentlichem Charakter keine zutreffende
Vorstellung gehabt habe«, ist ebenso ausgeschlossen wie
seine Anerkennung als »humanistischer Stellvertreter des
Erasmuse.. Und auch dieser musste wahrgenommen haben,
dass der Erzbischof selbst an dem »Mainzer Hofe« — er
wohnte übrigens in Aschaffenburg oder in Steinheim —
neben dem Domdechanten und dem Hofmeister nicht viel
zu bedeuten hatte®), und er hat »seine Hoffnungen auf eine
Kirchenreform« nicht auf den »humanistischen Fürsten«,
sondern auf den lenkbaren Schwächling gesetzt.
Wie der Einfluss, der auf den Kardinal im lutherfreund-
lichen Sinne ausgeübt wurde, nicht von Hutten, sondern
von Capito ausgegangen ist, so sieht man auch nicht, welche
»Einwirkungen in humanistischen Angelegenheiten« von
Hutten herrühren könnten. Denn dass die beiden fleissigen
Philologen Karbach und Angst ihre vermehrte Livius-
Ausgabe, an der Hutten völlig unbetciligt war, nur mit
dessen schwülstiger Widmung an den Fürsten in die Öffent-
lichkeit gelangen lassen konnten, ist durch die höfischen
“) Gegen Köhler a.a.O. 132, S. 167. Dazu Kalkoff a.a.0. S.65ff.
84 Anm.
*) HV. S. 300ff. Vgl. den Spott Lazarus Spenglers in dem Gespräch
der Spezereien über sein weibisches, selbstgefälliges Gebaren (Reformation in
Nürnberg S. 26f.) und die Beschwerde Albrechts über die Spötterei des Dom-
dechanten bei dessen Sturz (1528). Dieser habe bei seinem Einzug in die Mainzer
Kathedrale geäußert, sals Responsorium möge gesungen werden: »Ingressus
Pilatus«, denn er sei ein Narr, habe ein weisses Hemd an (die bischöfliche Dal-
matika) und gehe wie eine Nonne«. Und als Albrecht die Mainzer Domgeistlich-
keit reformieren wollte, sagte der Dechant, Seine Gnaden sollten ihren Hof,
Land und Leute regieren, aber ihn und seine Pfaffen (das adlige Domkapitel)
in Ruhe lassen. Der Katholik, Jahrgang 86, 1906, S. 179f.
Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. Bd. 42, ı 3
34 Kalkoff
Verhältnisse zu erklären”®). Nur in diesem Sinne könnten
sie in Hutten einen »Patron bei Hofe« erblickt haben. Doch
hören wir nicht, dass ihnen von Albrecht oder von den mäch-
tigen Gönnern Huttens irgendein Lohn zuteil geworden
wäre. Sie haben ihn vor der Mitwelt empfangen durch das
Begleitschreiben des Erasmus, der das Verdienst ihrer tüch-
tigen Arbeit in das rechte Licht setzte, das für die Nachwelt
lange genug durch die anmassende Einmischung Huttens
verdunkelt worden ist. Dagegen hat Erasmus sich nicht
bewogen gefühlt, eine der Schriften Huttens derartig einzu-
führen. Vielmehr hatte er schon Ursache gehabt, sich über
ein Werk Huttens zu ärgern. Er selbst hatte zwar schon
bei dem Zusammentreffen mit Reuchlin und Hutten in
Mainz bzw. in Frankfurt die Form für die satirische Be-
kämpfung der »viri obscuri« angegeben, das »barbare ridere
barbaros«.. Dann hatte er das von Hutten zum ersten,
sonst von Crotus verfassten Teile beigesteuerte »prandium
magistrale«, das er schon handschriftlich erhalten hatte, mit
vielem Vergnügen gelesen und im Freundeskreise vorge-
tragen. Schon an der ersten Ausgabe hatte er dann »complures
epistolas famosas, obscoenas ac virulentas« getadelt. Aber
schwer geärgert und in einem Briefe an Cäsarius in Köln
öffentlich gegen jede Beteiligung verwahrt hat er sich erst,
als er in dem zweiten, von Hutten verfassten Teile mehrfach
namentlich angeführt worden war”!). Er hat dann auch die
Annahme des so vermehrten Werkes abgelehnt (1517),
wobei er über die Mitarbeiterschaft Huttens genau unter-
richtet war. Demgegenüber will der Höflichkeitsbeweis nicht
viel besagen, wenn Erasmus 1519 die Lebensbeschreibung
des Thomas Morus in der ihm von jeher geläufigen Form
eines Briefes an Hutten veröffentlichte, zumal nur dürftige
Spuren dafür vorhanden sind, dass dieser sich für Morus
interessiert hätte. Auch hat er kein vorheriges Schreiben
”) HV.S.20o8ff. Die scharfe Trennung zwischen »kirchlichen und huma-
nistischen Fragene, die Kaegi S. 217 Anm. 4 zu Huttens Gunsten durchführen
mochte, ist einem Schriftsteller gegenüber nicht angebracht, der gleichzeitig
seine »Trias Romanas verfasste.
) IIV. S.ı74ff. A. Bomer, Epistolae obscurorum virorum, Heidelberg
1924, I, 63, 85.
EI _ EA rer ng 2 eine Ve ur | me in A.
Hutten als Humanist 35
über ihn an Erasmus gerichtet??). Den in der Tat ungeheuer-
lichen Vergleich Huttens mit dem grossen Staatsmanne
hat Erasmus später ausdrücklich widerrufen. Die Neben-
absicht, die ihn dabei und bei der lobenden Erwähnung
der kleinen Schriften Huttens leitete, verrät er zugleich deut-
lch genug: er wollte Huttens satirisches Talent gegen den
Kritiker seiner »Anmerkungen zum Neuen Testament«, den
englischen Theologen Edward Lee, anwerben. Eben deshalb
brachte er ihn in die sonst ganz unverständliche Verbindung
mit dem Führer der englischen Humanisten, damit Hutten
durch Verherrlichung des Morus den Angriffen auf Lec
ın dessen Heimat grössere Beachtung sichern möchte. Der
Feldzug des Erasmus gegen Lee, den er mit grösstem Eifer,
weil mit wohlbegründeter Furcht betrieb”®), sollte noch in den
entscheidenden Wendepunkt seines Lebens hineinspielen.
Bei der Beurteilung des Verhältnisses des Erasmus zu
Luther wird nun auch hier von allen späteren Kundgebungen
des Rotterdamers, in denen er nach dem zweijährigen tak-
tischen Einvernehmen mit Luther seinen unfreiwilligen
Rückzug zu decken suchte, ein vertrauensseliger Gebrauch
gemacht”). Der ganze Streit zwischen Hutten und Erasmus
wird davon beherrscht, dass Hutten auf Grund seiner ober-
flächlichen Kenntnis von jenem von 1519 bis Ende 1520
dauernden Zusammengehen die spätere Haltung des Erasmus
als Fahnenflucht zu brandmarken sucht. Erasmus dagegen
ist bemüht, besonders in dem Bricfe an Laurinus, die Spuren
seiner ‚kirchenpolitischen Aktion zugunsten Luthers zu ver-
wischen. Wir wissen nun aus den Depeschen Aleanders,
72) Kaegi S. 2ı8 Anm. ı, 233, 236 Anm.4. Es ist nicht wahrscheinlich,
dass er dies noch deutlicher in einem verlorenen, von Hutten am 20. Januar
Melanchthon gegenüber erwähnten Briefe getan hat. S. 237, Nr. 13.
78) Über die Beteiligung Huttens vgl. Kacgi $. 224: sie lief auf eine geist-
lose Schimpferei hinaus. Es soll dabei wohl heissen: sin der (statt »dem«) Appen-
dixe und: »Ich habe dir abgesagte! Was Kaegi dann noch über die Stellung
Sickingens zu Hutten und Luther sagt, bedarf keiner Widerlegung. Bei der
durch Dr. Eck in Rom angeregten Verurteilung Huttens handelte es sich nicht
um ein »Gerüchte, sondern um den Bericht des kurmainzischen Gesandten Valen-
tin von Tetleben (S. 225).
7#) So besonders in dem Kapitel über »Die Streitschriftene S. 479ff.
3°
36 Kalkoff
dass dieser als Vollstrecker der Bannbulle den geheimen
Verbündeten Luthers, über dessen gefährliche Umtriebe er
durch die Löwener Theologen und Inquisitoren hinlänglich
unterrichtet war, durch Androhung rücksichtslosen Vor-
gehens zur Umkehr gezwungenhat. Nach jener erschütternden
Unterredung in Köln hat Erasmus zwar immer noch ver-
sucht, wenigstens die weitere Verbrennung der Bücher
Luthers durch Einwirkung auf den Nuntius zu hintertreiben,
wie ihm dies in London bei dem Kardinal Wolsey gelungen
war. Als er nicht mehr vorgelassen wurde, konnte er sich
über den Ernst der Lage nicht mehr täuschen und liess
nun am 11. November durch einen Vertrauensmann die
kurze Weisung an die Erfurter Freunde gelangen, die von
ihm selbst angeregte Herausgabe einer Spottschrift gegen
Lee zu unterlassen; Luthers Schriften würden am nächsten
Morgen verbrannt werden”). Er hat nun zwar den Kampf
für die Reform der Kirche, wie er sie verstand und im Rahmen
der gegebenen Verhältnisse, also ohne Spaltung der Kirche,
erreichen wollte, weitergeführt. Aber seine im Einvernehmen
mit Luther und dem Kurfürsten von Sachsen unternommenen
Schritte suchte er notgedrungen zu verleugnen oder umzu-
deuten. Ein Glück, dass Hutten, der schon seit seiner Flucht
aus Mainz ganz vereinsamt war, und dem man schon vorher
wichtige Dinge anzuvertrauen sich gehütet hat, von alledem
so wenig wusste! Es ist vor allem bezeichnend, dass Capito,
der eigentliche Lenker der erzbischöflichen Kirchenpolitik
dieser Jahre, der in ganz anderem Sinne ein kurmainzischer
»Rat« war als Hutten, diesen nicht ins Vertrauen gezogen hat.
Erasmus aber hat sich auch durch die »Captivitas Babv-
lonica«, deren Angriff auf das Übermass der Sakramente
und Zeremonien durchaus in der Richtung seiner eigenen
°5) Kalkoff, Humanismus und Reformation in Erfurt S. 30, 49 Anm. 3.
Wenn sich Aleander auch zunächst noch beim Papst und Vizekanzler entschul-
digen musste, als ob er zu schroff gegen Erasmus vorgegangen wäre, so über-
sicht Kaegi (S. 477 und 485) bei Benutzung des Bricfes an Laurinus, dass im
Sommer 1521 schon die schärfsten Weisungen an den Nuntius ergingen, »Eras-
mus wieder auf den rechten Weg zu bringene. Kalkoff, Die Anfänge der Gegen-
reformation in den Niederlanden, Halle 1903, II, Kap. V: Die Verdrängung
des Erasmus aus den Niederlanden. Von alledem wusste Hutten nichts.
ae Tr u Beer Sa nn, So 22 Se ne ne ninbe EEEEEEEEEEEEEE eiiiiin. „ui. A mn
Hutten als Humanist 37
Polemik lag, nicht von Luther abdrängen lassen?®), sondern
nur durch den unwiderstehlichen Zwang, sein Lebenswerk
entweder aufzugeben oder es künftig von sicherer Zuflucht-
stätte aus auch ohne Verbindung mit den Wittenbergern
fortzusetzen. Gewiss bildete dann der grosse »Prinzipien-
streite den einzig beachtenswerten Hintergrund der persön-
lichen Zänkerei über den verweigerten Empfang Huttens
in Basel. Aber nicht, »weil Hutten das Luthertum mit dem
Humanismus verbinden zu können glaubte«, sondern weil
er die grosse Sache, von der er sich durch völligen Mangel
an Verständnis, ärgerliche Lebensführung und gewohnte
Prahlerei selbst ausgeschlossen hatte, für seine niedrigen
Zwecke missbrauchte.
Es ist also belanglos, wenn Erasmus selbst »mehr als
einmal die Absicht der Veröffentlichung seines Schreibens
an Albrecht bestreitet””)«, und es ist falsch, dass Erasmus
sich dabei Luthers zu dessen eigner Befriedigung auch des-
halb annahm, weil dieser sich »noch nicht so auf den Kampf
mit Rom festgelegt hatte, dass Erasmus nicht öffentlich
zu seinen Gunsten hätte sprechen können« Unternahm
dieser doch nichts Geringeres, als den Papst zur Aufhebung
seines längst rechtskräftig gewordenen Urteils über den Ketzer
und Schismatiker zu nötigen.
Wenn er dabei als die einzige Möglichkeit, den Streit
ohne Gefahr für die Einheit der Kirche beizulegen, das
gelehrte Schiedsgericht unter Bürgschaft der Universitäten
forderte, so ergibt sich schon daraus, wie verwerflich Hut-
tens Drohung mit dem Schwerte, seine Prahlerei mit einem
»Feldzuge unter Sickingen« zur Befreiung Deutschlands,
wie fragwürdig seine Sorge um die persönliche Sicherheit
”®) Wie auch Köhler a.a.O. 133, S. 546 nach Kaegi S. 222 und 492 an-
nımmt.
77) Für die Kaegi S. 221 Anm. »positive Zeugnisse« verlangt. Wenn Fras-
mus in dem Briefe vom ı8. Oktober ı520 an den Löwener Dominikaner Rose-
mund seine dortigen Gegner beschuldigt, in einem Druck dieses Briefes statt
sLutherus« die Worte »Lutherus noster«e eingesetzt zu haben, um gegen ihn als
Lutheraner vorgehen zu können, so geschah das zu einer Zeit, in der er noch
wie in seinen »Acta academiae Lovaniensis« aggressiv aufzutreten wagte. Dass
der Vorwurf auf einem sunbegründeten Gerücht« beruhte, weil uns die wenigen
Blätter dieses Druckes nicht enthalten sind, ist eine unzulässige Folgerung.
38 Kalkoff
des Erasmus diesem erscheinen musste”®). Die vorsichtige
Zurückhaltung, die er gleichwohl bei Erwähnung Huttens
beobachtete, darf nun aber keineswegs als Zeichen unver-
minderter Freundschaft gedeutet werden: wenn er bedauert,
dass der lutherische Streit diesen Poeten den Musen ent-
fremdet habe, so willer damit sagen, dass Hutten ohne Schaden
für die evangelische Sache mit seiner antirömischen Schrift-
stellerei aufhören könne. Und wenn er dem Leibarzt des
Kaisers, dem Bischof Marliano, gegenüber Hutten lobt,
weil er seine Schriften wenigstens unter dem eigenen Namen
erscheinen lasse, so willer am Hofe sich gegen den Verdacht
schützen, als ob er mit den Verfassern anonymer Flug-
schriften zugunsten Luthers etwas zu schaffen oder selbst
solche veröffentlicht habe. Das tat er aber erst am 25. März
1521, als er sich schon in die Verteidigung gedrängt sah.
Gerade jetzt aber, seit Erasmus eines treuen Schild-
knappen bedurfte, versagte Hutten, so dass man wohl be-
zweifeln muss, dass er Erasmus »in aufrichtigem Feuer
verehrt und geliebt habe«®). Dementsprechend hat denn
auch ein Altersgenosse Huttens, der mit dem Meister durch
höhere Ziele und gegenseitige Achtung verbunden war,
Huttens Beziehungen zu ihm mit Geringschätzung behandelt.
Man braucht sich dabei nur die wichtigen Erklärungen zu
vergegenwärtigen, die Erasmus mit Justus Jonas und Johann
Lange, den beiden Führern des damaligen Erfurter Huma-
nistenkreises, nicht des längst abgestorbenen Mutianischen,
in Luthers Sache austauschte, um zu begreifen, wer die
wirklichen Freunde und Vertrauten des grossen Gelehrten
waren. Nun hatte Jonas im April 1519 die Aufgabe erhalten,
als Gesandter des Kurfürsten Friedrich dessen und Luthers
”®) Ob Erasmus den letzten Brief Huttens vom 15. November 1520 erhalten
hat oder nicht, welch letzteres allerdings wahrscheinlich ist, ist nebensächlich,
da Hutten ähnliche Erklärungen schon früher gemacht und erst im Sommer
mündlich wiederholt hatte.
”®) Kaegi S. 222. Schliesslich urteilt Kaegi S. 239, 265, 513 selbst, dass
diese Freundschaft »nie eine persönlich intime wart, sondern »immer etwas ofli-
ziell Literarisches enthiclte, was durchaus meiner Auffassung entspricht. Alle
trotzdem von Kaegi festgehaltene »humanistische Romantik« zerstiebt vor der
zugegebenen Tatsache, dass diese »platonische Freundschaft nach einer Phas
vollkommenen Stillschweigenst in offene Feindschaft umgeschlagen ist.
Hutten als Humanist 39
Schreiben an Erasmus zu überbringen, mit ihm über die
kirchenpolitische Lage Rücksprache zu nehmen und darüber
auf der Rückreise dem zur Kaiserwahl in Frankfurt weilenden
Beschützer Luthers zu berichten. Er durfte sich anderthalb
Monate lang des vertraulichsten Verkehrs mit Erasmus
erfreuen, durch den er sich zum Übergang von der Rechts-
wissenschaft zur Theologie bestimmen liess®). Nun schreibt
Hutten am 3. August 1519 an die beiden Erfurter Humanisten
Eobanus Hessus und Petrus Eberbach, die an den theo-
logischen, lutherfreundlichen Bestrebungen des Jonas und
Lange weniger beteiligt und ihm von dem Mutianischen
Kreise her bekannt waren. Da beklagt er sich zunächst
über ihr hartnäckiges Schweigen: Eoban sei im vergangenen
Herbst in Mainz gewesen, habe ihn aber, obwohl er nur
kurze Zeit abwesend und nur ein bis zwei Meilen entfernt
gewesen sei, nicht aufgesucht; er müsse wohl als fügsamer
Ehemann durch unablässigen Beischlaf seine Schenkel
geschwächt haben. Eberbach habe seit vier Jahren nicht
geschrieben; Mutian scheine ihn gar auf irgendwelche An-
geberei hin aus dem Verzeichnis seiner Freunde gestrichen
zu haben. Nun kündigt er den Druck der »Trias Romana«
an und fordert die Freunde auf, mit ihm die deutsche Freiheit
gegen die römischen Goldsauger zu verteidigen. Ferner
möchten sie einen Brief an Melanchthon nach Wittenberg
befördern, denn dort lebe ein Sophist oder Theologist, der
neulich, von Erasmus zurückkehrend, ihm dessen Brief
überbringen sollte. Diesen habe er (in Mainz) allen gezeigt,
aber ihn keinem seiner Freunde übergeben wollen. Vielmehr
habe ihn dieser Bösewicht in unerklärlicher Absicht mit-
genommen und ihm auch dann nicht überbringen lassen.
Der verwünschte Schwindler, dem er alles Böse gönne,
habe seine Niederträchtigkeit besonders dadurch bewiesen,
dass er jenen Brief herumzeigte eben an dem Tage, an welchem
®) Erasmus, Luther und Friedrich. S. 34ff., 55, 60, 62 (von Kaegi an dieser
Stelle S. 246 nicht berücksichtigt). Humanismus und Reformation in Erfurt
$. 32. Daher legte auch Erasmus den grössten Wert darauf, seinen erzwungenen
Rückzug vor diesem seinem bedeutendsten Schüler zu rechfertigen (10. Mai 1521);
zugleich war dieses Schreiben für die Wittenberger Führer überhaupt bestimmt.
Zu Kaegi S. 492 Anm. ı.
40 Kalkoff
er selbst, Hutten, in Frankfurt angekommen sei, was jener
unbedingt habe wissen müssen. Bis dahin habe er ihn (in
Mainz) nicht aufgesucht, um den Auftrag eines Freundes
auszuführen, dieser Albertist, den Gott strafen möge®!)!
Damit ist zweifellos Justus Jonas gemeint, obwohl er
zunächst Doktor der Rechte und als Kanonikus am Severistift
in Erfurt Inhaber einer juristischen Professur war®®). Wenn
Hutten ihn in seinem Ärger als scholastischen Theologen
verspottet, so hatte Jonas wohl in Mainz schon von seinen
theologischen Neigungen gesprochen. Man sieht aber,
wie schlecht Hutten über die Erfurter Verhältnisse unter-
richtet war, da er Jonas noch in Wittenberg vermutete,
obwohl er soeben zum Rektor in Erfurt erwählt worden war.
Dass beide, Jonas wie Schalbe, in ihren gleichzeitigen Briefen
an Erasmus wie in Berichten über ihren Verkehr mit ihm
seine schwärmerische Verehrung« für ihn äussern, ist richtig;
doch ist es ein Fehlschluss, dass sie deswegen »den Brief an
Hutten solange wie möglich in Händen behalten und nur
persönlich übergeben wollten«; auch können die gemein-
samen Mainzer Bekannten, Männer wie Angst und Karbach,
also wirkliche »Erasmusschüler,, dem Adressaten nicht
obenhin »nur von einem jungen Theologen erzählt haben«.
Endlich war Hutten in jenen Tagen wirklich nicht schwer
zu erreichen, so dass Jonas, wenn es sich um einen ernsten
Wunsch des Erasmus und einen wichtigen Inhalt des Briefes
handelte, sich ohne Mühe seines Auftrages hätte entledigen
können. Denn da er Löwen schon am 1. Juni verlassen
hatte, um dem Kurfürsten schon in Frankfurt Bericht zu
erstatten, wo dieser mit einer Verspätung um mehrere Tage
am II. Juni eintraf und bis zum 3. Juli blieb, so war Zeit
genug, sich nach Hutten umzusehen. Denn dieser ist am
8. Juni im Gefolge des Erzbischofs von Mainz und an der
Seite seines Patrons, des Hofmeisters Frowin, in Frankfurt
eingeritten, nachdem man am 7. zu Schiffe von Mainz auf-
81) Böcking I, 302. Allen IV, p. XXX zu Nr. 956, Ill, Nr. 963 Anm. ı.
82) Der junge Erfurter Magister Schalbe war nur als Begleiter des Jonas
und persönlicher Freund Luthers der Gesandtschaft an Erasmus beigegeben
worden.
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Blau — Uhr Ben BI Su ee une
Hutten als Humanist 41
gebrochen war®®). Von hier aus hatte Ulrich am 5. Juni
einen prahlerischen Brief über den Ausgang des Württem-
berger Feldzuges mit der verlogenen Verherrlichung Sickingens
an Erasmus gerichtet®®). Er forderte ihn auf, auch seinerseits
einem Helden, wie ihn Deutschland noch nie gesehen, ein
Denkmal für die Nachwelt zu errichten, was Erasmus wohl-
weislich unterlassen hat. Als Jonas schon vorher in Mainz
eintraf, weilte Hutten vermutlich mit dem Hofmeister auf
dem kurmainzischen Schlosse von Höchst, wo das spanisch-
burgundische Hauptquartier lag und der spanische Wahl-
agent, oer lebenslustige Pfalzgraf Friedrich, für den rheini-
schen Adel offene Tafel hielt. Jonas wird also mit der Über-
gabe des Briefes gewartet haben, bis er die Ankunft des
Kurfürsten in der Wahlstadt erfahren hatte. Von dessen
Umgebung, also von Spalatin, wurde er jedoch alsbald
davon unterrichtet, dass die Hutten mit ihrem Dienstherrn
im gegnerischen Lager standen, und dass nur infolge des
Verrates Albrechts und des mainzischen Stiftsadels die Banden
Sickingens und Frundsbergs rechtzeitig gegen Frankfurt
heranziehen konnten, um die Kurfürsten zur Wahl des
Königs von Spanien zu zwingen. Kein Wunder, dass Jonas
die Übergabe des Briefes unterliess, zumal er aus dem ver-
trauten Verkehr mit Erasmus wissen musste, wie dieser
über Hutten dachte®). Dessen Ausdrücke über Jonas sind
aber um so übler angebracht, als er bis zum 3. August von
den Mainzer Gelehrten auch erfahren haben musste, dass
der vermeintliche Scholastiker eben damals als Rektor und
noch vor Antritt seiner Reise jene Reform der Studien im
erasmischen Sinne angebahnt hatte, die man bisher dem
Freunde Huttens, dem gänzlich unbeteiligten Crotus Rubia-
nus, zuzuschreiben pflegte®®).
82) Kaiserwahl S. 63, 146, 284ff.
*) Von dem Inhalt teilt Kaegi S. 235f. nichts mit; er musste bei seiner
geschichtsfremden Romantik dies alles in schönster Ordnung finden. Vgl. HV.
S.290, Kaiserwahl S. 284 ff.
8) Nicht ohne Grund hatte sich dieser eben damals bei Erasmus über
sein Schweigen und die Kürze des einzigen ihm daraufhin zugekommenen Briefes
beschwert. Kaegi S. 234f., Nr. 5 und 9.
%#) Humanismus und Reformation in Erfurt S. 34ff. und »Die Crotus-
Legende und die deutschen Triadent im ARG. XXIII, 1926, 113— 149.
42 Kalkoff
Über den Ausgang der Kaiserwahl und die begleitenden
Umstände hat sich Hutten ebenso ausgeschwiegen wie nach-
mals über das verfassungswidrige Zustandekommen und den
für ihn als Schriftsteller wahrlich nicht gleichgültigen Inhalt
des Wormser Edikts, vor allem das untergeschobene Presse-
und das Zensurgesetz. Die Episode von 1519 lässt seine
patriotischen Verdienste ebenso wie seine humanistischen
Freundschaften in einem recht trüben Lichte erscheinen.
Besonders die ihm von Jonas bewiesene Geringschätzung
fällt ebenso schwer ins Gewicht wie die Verkennung dieses
Mannes durch Hutten. Denn Jonas war ihm an zündender,
weil ehrlicher und gehaltvoller Beredsamkeit wie an sti-
listischer Eleganz weit überlegen und hat gegen die Ver-
dammungsbulle in der »Intimatio Erphordiana« einen Streich
geführt, der sich an Wucht und Schärfe nur mit den »Acta
academiae Lovaniensis« des Erasmus vergleichen lässt. Über
die schülerhafte Glossierung des päpstlichen Urteils durch
Hutten werden beide nur gelächelt haben, wie die Kriegs-
und Staatsmänner über die Grossprecherei, die er mit seinen
yritterlich-kriegerischen Idealen« betrieb®”).
Denn wie bei Bestimmung der »Lebenslinie der Gesamt-
persönlichkeit« des Erasmus®®) die Haltung des aktiven Kır-
chenpolitikers jener Jahre beiseite gelassen wird, so sinkt der
entsprechende Versuch für Hutten in die romantisch-quellen-
ferne Auffassung eines D. Fr. Strauss zurück. Dass diese
heute noch für »die erste, ausführliche, auf gründlicher Kennt-
nis beider Persönlichkeiten beruhende Darstellung« erklärt
wird®®), ändert nichts an dem Nachweis, dass hier ein Blinder
den andern geführt hat. Das »Beatus ille« des »humanisti-
schen Skeptikers«, das unter Verzicht auf Titel und Ämter
nur ein »zurückgezogenes Gelehrtenleben« im Dienste der
Musen erstrebt, klingt im Munde des unverbesserlichen Spie-
lers, des Erpressers und Strassenräubers, dessen literarische
Produktivität sich in einigen kleinen satirischen Schriften
erschöpfte, nicht weniger komisch als bei dem Wucherer
87) Kaegi S. 255.
88) Dersclbe S. 240— 260.
®) Köhler, Hist. Z. 133, 546 und HV. S. 45ff.
Hutten als Humanist 43
Alfıus. Gewiss hat er sich immer und in geradezu grotesker
Weise als »Ritter« gefühlt, so dass Erasmus seine Satire auf
den verkommenen adligen Abenteurer wesentlich mit Zügen
aus Huttens Leben und Treiben ausstatten konnte. Aber
schon der geplante »Kreuzzug nach Jerusalem ®)« war für
ihn nichts anderes als eine Abwechslung in den Gewohnheiten
des Vagantentums, wenn es sich nicht um blosse Prahlerei
handelte. Von der Absicht, wie im Dienste eines »heiligen
Ordens« unter seinen Standesgenossen »gegen die Barbarei
und für die Bildung« zu kämpfen, hat er bei seinem mehr-
jährigen Verkehr unter den elsässischen und fränkischen
Raubrittern und Söldnerführern (Frühjahr ı5ıg bis Ende
1522) nichts verspüren lassen. Nicht einmal die von Schwar-
zenberg unternommene Übersetzung des klassischen Schrift-
tums hat er merklich gefördert, ebenso wie sein gefeierter
Mäzen mit seiner erlogenen Freigebigkeit an der kurzen
Blüte wissenschaftlichen Lebens im Bereich der Mainzer
Universität völlig unschuldig war?!). Die »Alkibiadeslust« und
die »ritterlich-nationale Kampfidee« schrumpfen diesen Tat-
sachen gegenüber zusammen auf den mit Hass und Neid auf
die üppigen Prälaten verquickten Kampf gegen die kuriale
Ausbeutung der deutschen Stiftskirchen.
Diese Abhängigkeit von standespolitischen Stimmungen
und äusseren Anlässen drückt manche seiner literarischen
Leistungen doch unter die Ansprüche herab, die man an
einen »Wortführer der Nation« in so tiefbewegter Zeit und
im Kampfe um die höchsten geistigen Güter stellen muss.
Auch die Zersplitterung seiner Kraft wie der jähe Abbruch
seiner literarischen Entwicklung stehen einer »Würdigung
Huttens als Gesamterscheinung« im Wege??), so dass auch eine
») HV. S. ıı—ı4 zu Kaegi S. 265 (»skeptische Gesamteinstellunge).
91) Vgl. zu den Prahlereien Huttens und den verschwommenen Redens-
arten Kaegis (S. 266f.) das Kapitel über die Universität Mainz, HV. S. 179ff.,
190f. Für diese bedeutete auch die im Sommer 1520 auf den Wink des Papstes
hin erfolgte Entfernung Huttens aus kurmainzischen Diensten keinen Verlust,
so dass in der Übersicht über die bald darauf von Alcander und Eck durch-
geführte Zurückdrängung der Humanisten an fast allen deutschen Hochschulen
(ZKG. XLVI, 202—211) seiner nicht mehr gedacht zu werden brauchte.
#2) Wie sie Friedensburg im ARG. XXII (1925), 315, vermisste.
44 Kalkoff
Biographie im künstlerischen Sinne®®) nicht mehr möglich
ist. Auch die literarische Charakteristik kann sich im wesent-
lichen nur auf diejenigen Werke stützen, die unter dem Ein-
fluss der antiken Vorbilder, also des Lukian und Cicero, zu
stilistischer Meisterschaft und künstlerischer Abrundung
herangereift sind. Mit dieser Begrenzung wurde sein Streben
und Schaffen in dem Kapitel über »seine Stellung in dem klas-
sischen Oktennium der Reformationsliteratur« im Vergleich
mit den übrigen antirömischen Flugschriften und ihren Ver-
fassern behandelt, oder seine historischen Interessen im Zu-
sammenhang mit der »Geschichtsauffassung und Geschicht-
schreibung« seiner Zeit?®). Die unreifen Jugendschriften, zu
denen auch die von Kaegi besprochenen, aber überschätzten
Satiren »Nemo« und »Misaulus« sowie die langatmigen, inhalt-
losen Epigramme auf Maximilian I. gehören, bleiben am
besten beiseite. Nur die »Querelae« sind als ein vielverspre-
chender, wenn auch inhaltlich recht bedenklicher Versuch
anzuerkennen. Die politischen Gelegenheitsschriften waren
anı zweckmässigsten in enger Verbindung mit den sie be-
dingenden Ereignissen zu besprechen. Ebenso kümmerlich wie
mit den älteren lateinischen Schriften steht es mit den viel-
gepriesenen Leistungen in deutscher Sprache. Denn sein
Hauptgedicht, »Klag und Vermahnung«, ist inhaltlich nur
eine in grösster Eile hingeworfene, daher auch sprachlich
unfertige Wiederholung der volkstümlich wirkenden Punkte
aus der »Trias Romana®°)«; es entbehrt der satirischen Schärfe
und Schlagkraft der lateinischen Diktion, der Hutten sonst
seine besten Wirkungen zu verdanken hat?). Der »Neu-
Karsthans« aber, dieses von gediegenster wissenschaftlicher
#2) Vgl. HR. S. ı1 ff.
se HR. S.24ff., 495 ff. HV.S.4, Anm.4. 71.
#) HV. S.61.
’e) Wenn Holborn (a. a. O. Sp. 1601 ff.) von einem gewissen »Unvermogens
Huttens zu scharfer Zeichnung der Personen spricht, so übersieht er, abgesehen
davon, dass im Falle Kajetans die »bösen Motive« nicht zu verkennen sind, die
Absicht der Stilisierung nach antiken Vorbildern. Das »blasse Sickingenbilde ist
als das des römischen Feldherrn gedacht, das des Herzogs Ulrich als eines
sizilischen Tyrannen. Auch Camerarius unterliegt bei seinen Bemerkungen über
Hutten der Macht der lateinischen Phraseologie, und gar der Vergleich mit
Demosthenes ist nur eine zum Überdruss geübte humanistische Spielerei.
Hutten als Humanist 45
Bildung und deutscher Gemütstiefe zeugende Werk, auch
sprachlich ein Meisterstück volkstümlicher Belehrung und
irenischer Rhetorik im Dienste der evangelischen Wahrheit,
stammt von Martin Butzer. Mit diesem Nachweis aber hat
die literarische Bedeutung Huttens eine starke Beschränkung
erfahren. Sie beruht auf den beiden Gruppen der lateinischen
Gespräche, die jedoch in der Straussischen Übersetzung
ebenso wenig nach ihrem künstlerischen Wert zur Geltung
kommen wie in der seines zeitweiligen Sekretärs Butzer.
Die Beobachtung über die dürftige Erfindungsgabe Huttens,
der auch in jenem »Nemo« von einem Schriftchen des 12. Jahr-
hunderts abhängig ist, wurde ergänzt durch den Nachweis,
wie wenig originell er bei der Umgestaltung der deutschen
Triaden zu Werke gegangen ist?”). Wo er diese ihrer teil-
weisen Harmlosigkeit wegen nicht verwenden konnte, er-
setzte er sie durch moralisierende Plattheiten; die Erfindung,
dass der Papst zu den drei Kronen und den beiden Schwertern
sich noch ein drittes Schwert beigelegt habe, wird durch die
Geschmacklosigkeit entwertet, dass er dieses Schwert zum
Scheren seiner Schafe benutze. Und dabei lag die Anspie-
lung auf das Schwert der Schweizer Reisläufer nahe, von dem
gerade Leo X. ausgiebigen Gebrauch machte. Auch ist die
Benutzung des soeben erst in Strassburg erschienenen und
bald in vielen Nachdrucken verbreiteten Flugblattes kein
Beweis für die Innigkeit einer anderen »Humanistenfreund-
schaft«. Denn die Triaden sind ihm nicht von seinem ehe-
maligen Lehrer Crotus Rubianus über die Alpen zugeschickt
worden, sondern rührten von dem greisen Wimpfeling her.
Dieser hat sich durch ihre Verwertung im »Vadiscus« so
geschmeichelt gefühlt, dass er zwei kleine antikuriale Schrif-
ten, dieer im Februar 1521 zunächst an Spalatin nach Worms
sandte, bei dessen etwaiger Abwesenheit für Hutten bestimmte,
mit dem er sonst keine Verbindung gehabt hatte°®).
#) Julius Freund, Huttens Vadiscus und seine Quellen. Marburg 1899,
und AG. XXIII, ı21ff., 133 ff.
®) Vgl. meine Arbeiten über »Die Crotus-Legende und die deutschen
Triadens, und »Die letzte Jutherfreundliche Kundgebung Wimpfelingse, Z. f. G.
des Oberrheins XXXV (1920), 4. Auch hat K. Schottenloher (Flugblatt und
Zeitung, Berlin 1922, $. 81f.) nicht gewagt, die gemütstiefe und wissenschaft-
46 Kalkoff
Schliesslich kann dem Vorwurf, den »grössten deutschen
Humanisten« nach ungerechten Masstäben beurteilt zu haben,
doch wohl damit begegnet werden, dass man ihn mit dem
»Erzhumanisten« Celtis vergleicht, mit dem er zunächst in
seinen Lebensgewohnheiten einige Ähnlichkeit hatte. Aber
wie dürftig erscheint er neben dem »Heros der neuklassischen
Kultur, dem Dichter-Philosophen«, wie ihn Fr. von Bezold
geschildert hat, der ebenfalls nie zum Fachgelehrten wurde,
sondern stets der »Poet« geblieben ist. Auch Celtis verfügte
über eine ergiebige satirische Ader. Er geisselte die Schwä-
chen der Scheingelehrten, wie die Überheblichkeit und Spitz-
findigkeit der scholastischen Theologen und die sittlichen
Mängel der Kleriker. Aber das Negative tritt bei ihm in den
Hintergrund. Vor allem verlangte und erstrebte er nach dem
Vorbild der Antike die künstlerische Gestaltung des Lebens,
und so suchte er neben der Eloquenz und Poesie auch Malerei
und Musik zu fördern und schritt in seinem eigenen Schaffen
von Iyrischen und epischen Werken zur szenischen Darstellung
fort. Hutten dagegen hatte für alles das keinen Sinn; seine
beiden deutschen Gedichte sind agitatorische Landsknechts-
lieder®). Der bildenden Kunst, die Celtis an die klassische
lich wohlbegründete Flugschrift »Neu-Karsthanse, das Werk des jugenlich be-
geisterten Butzer, wieder für Hutten in Anspruch zu nehmen, obwohl er dieser
Zuweisung (HR. S. 537—566) »keinen überzeugenden Beweise zugesteht. Wenn
er dabei die übermütigen »dreissig Artikels, in denen der Drucker Hans Schott,
der Vertrauensmann Huttens, allerdings eine Art Pfaffenkrieg verkündet, als
das »Ergebnis der Unterredung« auffasst, durch die der sunruhige Ritters den
Bauern für seine »Umsturzpläne zu gewinnen suches, so kann er das Gespräch
selbst sowenig gelesen haben wie meine Untersuchung. Über den verfehlten
Versuch, das geistvolle Werk einem unbedeutenden Prädikanten beizulegen,
der einige Zeit am Oberrhein unter der Maske eines Bauern, eines Karsthans,
scin Wesen trieb, sowie über andere unhaltbare Thesen seiner bibliographisch
und editionstechnisch wertvollen Schrift über »sden Münchener Buchdrucker
Hans Schobser 1500—1530«. München 1925, vgl. S. 141f. und meine Arbeit über
»Die Prädikanten Rot-Locher usw.«.
®) HR. S. 24, 418ff., 574f. Wenn Holborn a.a.O. Sp. 1600 an der üb-
lichen Überschätzung des ersten Liedes (»Ich habs gewagte) festhält, so über-
sieht er, dass dessen Verständnis nicht nur »philologische«, sondern vor allem
die a.2a.0. S.4ı18ff. gegebene historische »Interpretations voraussetzt. Das
»hohe Pathos, das man aus den Anfangsworten heraushörte, solange man sie
auf die Verteidigung der evangelischen Sache bezog, verschwindet aber bei der
Feststellung, dass Hutten hier seinen heillosen »Pfaffenkrieg« ankündigt, durch
Hutten als Humanist 47
Formensprache zu gewöhnen suchte, stand er ebenso gleich-
gültig gegenüber wie der Musik. Wenn Celtis sich für die
Klangfülle und Kraft der Römersprache begeisterte, so hat
auch Hutten sorgsam an seinen Perioden gefeilt und als
Dialogdichter sich der Nachahmung klassischer Vorbilder
befleissigt. Doch reicht sein Gesichtskreis nicht einmal bis zu
Plautus und Terenz, während Celtis nach diesen Mustern
Festspiele entwarf und in antikisierendem Kostüm zur Auf-
führung brachte.
Seinem offenen Blick für Menschen und Dinge verdanken
wir anschauliche Reisebeschreibungen, die in der für seine
Zeit erstaunlich vielseitigen Schilderung der Stadt Nürnberg
gipfeln: hier vereinigen sich naturwissenschaftliche und geo-
graphische mit volkswirtschaftlichen und politischen Beobach-
tungen zu einem Denkmal von historischer und nationaler
Bedeutung. Und wenn er auch gelegentlich der Neigung zum
Phantastischen nachgibt, so sind doch seine »Roswitha« und
sein »Ligurinus« gelehrte Leistungen, denen die unfruchtbare
Rhetorik Huttens nichts Ähnliches an die Seite zu setzen hat.
Die Veröffentlichung der in Fulda aufgefundenen kirchen-
politischen Traktate fällt als wissenschaftliche Leistung kaum
ins Gewicht. Völlig unzugänglich waren für sein gemütsarmes
und geradezu »irreligiösese Wesen (M. Lenz) die Regionen
philosophisch -poetischer Weltanschauung, in denen sich
Celtis mit heiliger Scheu und sinniger Schwärmerei bewegte.
Mochte er dabei der neuplatonischen Mystik manches wunder-
liche Zugeständnis machen und sich bei seiner Naturphiloso-
phie mit dem Christentum nur äusserlich abzufinden suchen,
dieser poetisch verklärte Pantheismus war als geistige und
sittliche Leistung doch unendlich wertvoller und ehrwürdiger
als die Gleichgültigkeit und Beschränktheit Huttens, der sich
nur vorübergehend einmal für die averroistische Lehre Pom-
ponazzis interessiert hat. Für humane Bestrebungen wie die
Milderung der peinlichen Rechtspflege hatte er überhaupt
den er sich für die Nachstellungen der »Kurtisanen« selbst zum Schaden der
Reichsstände (diese sind mit sdieser frommen Nation« gemeint wie mit Luthers
schristliichem Adel deutscher Natione), die ihn auf dem Wormser Tage nicht
zum Verhör haben kommen lassen, rächen will. Das sinnere Fühlens des Dichters
wird durch das zweite Lied entsprechend erläutert.
48 Kalkoff
kein Verständnis. Ihm verkündeten auch nicht die Sterne sein
Schicksal, sondern Würfel und Karten.
In seinem angeblichen »Zorn gegen alles Schlechte« hatte
er nichts vor Celtis voraus, der in Bekämpfung der kirchlichen
Misstände, der Entsittlichung des Klerus und der Habgier
Roms als »der rechte Vorläufer Huttens« bezeichnet worden
ist. In der Tat überbieten seine Ausdrücke der Verachtung
über das Treiben der »Geschorenens, über den Missbrauch des
Beichtstuhls, der Wallfahrten und des Ablasses, über die Un-
ehrlichkeit des Zölibats u. a. selbst die Sprache Huttens in der
»Trias Romana«. Was dieser aber nur als »Äberglauben« an-
zudeuten wagt, spricht Celtis offen aus: »Die Höllenstrafen
sind nur Erfindungen der faulen Pfaffen, um den Pöbel zu
regieren«.. Den »Grundlehren des Christentums!®)« geht er
jedoch vorsichtig aus dem Wege. Dafür wird das Papsttum,
das gottlose Rom als Sitz aller Verderbnis, im nationalen
Sinne um so schärfer angegriffen. Die von Hutten angeführ-
ten Mittel der Goldsaugerei und ihre Werkzeuge, die Pfründen-
jäger, die Gerichts- und Finanzbeamten der Kurie, werden
schon von Celtis mit der gleichen Erbitterung angefochten:
»Wann wird Deutschland die alte Kraft wiederfinden und das
fremde Joch abschütteln!« Doch bleibt sein Patriotismus
nicht bei Worten stehen; Celtis schreitet ernstlich zur Begrün-
dung der deutschen Geschichte und Altertumskunde: zu den
schon erwähnten Ausgaben gesellt sich die älteste der »Ger-
mania« des Tacitus und anderes. Der grosse Plan der »Ger-
mania illustrata« gelangte freilich nicht zur Ausführung; dazu
haben aber ganz andere Männer als Hutten Hand anlegen
müssen. Gewiss war auch Celtis von quellenkritischer Strenge
noch weit entfernt, und so hat er das Leben seiner alten
Deutschen mit manchen Wunderlichkeiten bereichert. Auch
er lebte in der Vorstellung von der nachwirkenden Kaiser-
100) Gegen diese richteten sich die von v. Bezold S. 139f. angeführten Aus-
fälle nicht; auch das Papsttum als den Primat in Lehre und Rechtsprechung
scheint er aus dem Spiele gelassen zu haben. Doch hat v. Bezold damit Recht,
dass diese Polemik des IHumanisten nicht reformatorisch war. Dasselbe aber gilt
von dem literarischen Vorgehen Huttens, und so muss denn entschiedene Ver-
wahrung eingelegt werden, wenn A. Hauffen (D. Lit. Z. 1927, Sp. 1804f.) die
»Epistolae obscurorum virorumt« für eine »konfessionelle Satire und Parodie« hält.
Hutten als Humanist 49
macht des Mittelalters und beteiligte sich an der Verherr-
lichung Maximilians, dem er jedoch auch erheblich mehr ge-
leistet hat und von dem er somit auch mehr zu erwarten hatte
als nur den Dichterlorbeer. Aber er hatte zugleich Verständ-
nis für staatswissenschaftliche Fragen und übte an der Gegen-
wart gesunde Kritik, wenn er die Barbarei der höheren Stände
oder den Strassenraub des Adels geisselte.
Und so war es auch noch das Beste an Huttens litera-
rischen Schöpfungen, dass er sich »in der Art eines Roman-
tikers ein ideales Bild nationaler Vergangenheit«, wenn auch
nicht selbständig geschaffen, so doch von Celtis und Bebel
angeeignet und in dem Dialog »Arminius« in eindrucksvoller
Weise verkörpert hat!P!). Aber von einer Verwirklichung des-
selben war doch »die abenteuerliche Phantastik des Pfaffen-
kriegse weit entfernt. Und dabei an »das Zauberlicht eines
auf den Sitten der alten Deutschen beruhenden Ideals« er-
innern, heisst die tiefe Unwahrhaftigkeit im Wesen Huttens
enthüllen. Diese tritt, auch ohne dass er »unter den Truppen
Maximilians in Italien gelebt« hätte, in seinen Epigrammen
auf dessen dortige Heldentaten zum Ruhme des deutschen
Rittertums noch verhältnismässig harmlos zutage!®). Zu
welcher »ghibellinschen Grösse« aber »die dem Reichsritter be-
sonders teure Kaiseridee« in diesen Epigonen erwachsen war,
das zeigt die Geschichte der Kaiserwahl von 1519 mit erschrek-
kender Deutlichkeit. Wenn er dann Friedrich den Weisen
daran erinnert, dass die Sachsen einst über Varus gesiegt
hätten und er nun den Papst als dessen Nachfolger bekämpfen
müsse, so hatten gerade Sickingen und Frowin von Hutten
dazu geholfen, dem deutschen Volke die welsche Fremd-
herrschaft aufzuerlegen, die die Macht des Papsttums nur be-
festigte. Die »neue Romantik des Tyrannenmörders«, in der
sich seine hohle Rhetorik gegenüber den Päpsten und Nuntien
ergeht, war so lächerlich zugleich und so bedenklich, dass
Erasmus und Luther sie gleichermassen verurteilt haben;
der erstere nicht bloss mit anfänglichem »Lachen«, sondern
101) Vgl. HR. S. 495.
102) HV. Kap. VIII über sdie reichspolitische llaltung Iluttens und Sickin-
gense zu Kaegi S. 273 ff.
Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. Bd. ;z, ı 5 4
50 Kalkoff
mit eisigem Schweigen!®®), Luther mit strenger Belehrung.
Nachdem Hutten diese »Pläne ausgeführt hatte« — ohne dabei,
wie er geprahlt hatte, sein Leben zu riskieren, sondern nur
das seines Reitknechts! —, hatte Erasmus wahrlich alle Ur-
sache, seinem Besuch mit guter Manier auszuweichen.
Angeblich ist Hutten dabei schnöde verkannt worden:
denn er selbst hätte seine Beziehungen zum Erzbischof von
Mainz »gelöst«, um sich ganz seiner Rolle als »ein neuer
Arminius« widmen zu können. Das Leben eines Wegelage-
rers habe er nur »in ÄAbenteuerlust und verzweifelter Konse-
quenz« wie ein »Martyrium« auf sich genommen!%). Dem
»phantastisch gesteigerten Glauben an seine Berufung« habe
er schliesslich in jener Schrift Ausdruck gegeben, von der
»allein der charakteristische Name: ‚In tyrannos‘ erhalten«
sein soll. Aber wir wissen jetzt, dass diese vermeintliche
Offenbarung nur eine Erweiterung des verworrenen »Aus-
schreibens gegen den Kurfürsten von der Pfalz« war, in dem
er die Verteidigung seines Strassenraubes mit einer wütenden
Anklage gegen die Bezwinger Sickingens verband!®). So war er
denn weniger »sseinem Drang nach Erleben« als nach Schmähen
und Prahlen in unvermeidlicher »Selbstzerstörung« treu geblie-
ben, der jedoch die Weihe der Tragik versagt blieb!%®).
Trotz des unverkennbaren Erkaltens auch des fragwür-
digen Restes von »Freundschaft«, wie es sich in der jahre-
langen Unterbrechung des Briefwechsels ankündigte, trotz
des aller Welt bekannten »sittlichen Verfalls« Huttens!”)
108) Algesehen von wenigen treffenden Bemerkungen über die Sinnlosigkeit
dieses Gebarens. Zu Kacgi S. 463.
1%) Ähnlich Holborn Sp. 1607, dass Hutten »in einem selbstgewählten....
äusseren Dasein voller Bedrängnis und Mühsal seine Ideale bewähren musste
und wolltee. Das mag allenfalls für die akademischen Wanderjahre gelten;
in der dunkeln Zeit von ı511—ı514 sind die Ideale ebenso fragwürdig wie die
Mühsale des Mainzer Pensionärs von 1514— 1520; dann konnte er auf den Bur-
gen Sickingens und seiner Spiessgesellen zwei Jahre bei Kartenspiel und Würfel-
lust verbringen. Innerhalb dieser sabsterbenden Gesellschaftsordnung«+ ist ihm
seine »humanistische Bildung« nur mehr gefährlich geworden als Werkzeug zur
Befriedigung vulgärer Leidenschaften.
106) }V. S. 342ff. zu Kaegi S. 462.
106) Vgl. HR. S. 533 ff.
107) Den Köhler auch nach den weiteren in HV. gegebenen Nachweisungen,
doch ohne Gegenbeweis in Abrede stellt.
Hutten als Humanist 5ı
hält man ihn auch jetzt noch für berechtigt, einen Erasmus
zu sermahnen, d.h. zur Offenheit und bestimmten Partei-
nahme für Luther aufzufordern!®)«, in der dieser in den ent-
scheidenden Jahren doch viel weiter gegangen war, als sein
Ankläger ahnte!®). Erasmus hat nun bei der ersten Ableh-
nung einer Besprechung »ehrlich« angegeben, dass er auf den
üblen Eindruck bei seinen Gönnern und am Kaiserhofe
Rücksicht nehmen müsse. Er konnte bei dem Betragen
Huttens in Basel, das nach zwei Monaten seine Ausweisung
durch den Rat zur Folge hatte, sich von vornherein auch
darauf berufen, dass er selbst erst vor Jahresfrist als Schutz-
bedürftiger in die Schweiz gekommen sei und diese einzig
mögliche Zufluchtstätte nicht verscherzen dürfe. Die »alt-
kirchliche Partei«, die ihn zu »vorsichtiger« Vermeidung einer
Zusammenkunft mit Hutten nötigte!!9), war eben auch in
Basel noch von grossem Einfluss. Bei Nachprüfung der von
Strauss gegebenen Darstellung des Bruches wird diese nun
von Kaegi in dem Sinne umgebogen, dass die obwaltenden
Missverständnisse von dem Zwischenträger Eppendorf ab-
sichtlich herbeigeführt oder verschärft worden seien, ja dass
dieser eine versöhnliche Aussprache geradezu hintertrieben
habe. Doch war die Abneigung des Erasmus gegen eine per-
sönliche Berührung schon durch die Melanchthon gegenüber
geäusserte Furcht vor Ansteckung!!!) reichlich begründet.
Dazu musste ihm Huttens »Entwicklung« in den letzten Jahren
sunheimlich«, aber durchaus nicht »unbegreiflich« sein, und
1068) So auch Köhler mit den Worten Kaegis (S. 463, 475).
109) Vgl. dazu zuletzt »Die Stellung der deutschen Humanisten zur Refor-
matione a.a.O. S. 211—225.
110) Kaegi S. 466.
111) Vgl. seine Schilderung des kranken, adligen Bräutigams im »Coniugium
impare (HV. S. ır Anm.) und der übeln, die Verbreitung der Seuche begün-
stigenden Gewohnheiten. Der »schwere Vertrauensbruch«e, auf den Erasmus
wiederholt anspielt (Kaegi S. 496), bestand darin, dass Hutten von ihm 1520
Empfehlungsbriefe an den kaiserlichen Hof erbettelt hatte, von denen er dann
unter Missbrauch des kaiserlichen Namens Gebrauch machte, um sich eine reiche
und vornchme Heirat in den Kreisen des burgundischen Adels zu ermöglichen
(tvolens abuti Caesaris nomine ad venandam uxoreme). Vgl. seine ausgesprochene
Alsicht, bei der Aussichtslosigkeit, eine fränkische Dame zu gewinnen, sich
mit einer Französin zu verheiraten (HR. S. 180). Dass er sich damals schon
gegen den Kaiser verschworen hätte, bezieht sich auf die am 4. Juni 1520 ver-
4"
52 Kalkoff
er »ahnte« nicht nur, sondern er musste bei Huttens sunge-
stümer Leidenschaft« (seiner »saevitia«) voraussehen, dass es
zu einer für seine Gesundheit verhängnisvollen Erregung
kommen müsse, ohne dass auf der Gegenseite der ideale Be-
weggrund zu bestehen brauchte, »sein Leben für die Luther-
sache zu opfern«, ein Leben, das eines solchen Zieles längst
nicht mehr würdig war. Vielmehr hat auch Strauss schon aus
allen Andeutungen der Quellen den Schluss gezogen, dass
auch Hutten dem mit der Veröffentlichung seiner »Heraus-
forderung« betriebenen Erpressungsversuche Eppendorfs nicht
fern stand. Bei der Absicht, diesem die Hauptschuld aufzu-
laden, erweist sich die genauere Feststellung seines Lebens-
ganges als nützlich, doch wird seine Bedeutung für den vor-
liegenden Fall überschätzt, die gemeinsame Gefährlichkeit
der beiden Gesellen aber unterschätzt. Vor allem zeigt die
Schilderung seiner später an dem greisen Gelehrten verübten
Erpressung!!?), wie ernst dessen Lage auch dem früheren
vereinten Angriff gegenüber war. Der Nachweis, dass Eppen-
dorfs Adel in der Tat erschwindelt war, berechtigt jedoch
nicht, die satirische Schilderung, die Erasmus später von dem
verkommenen Hutten in der »Ementita nobilitas« entwarf,
allein auf Eppendorf zu beziehen. Vielmehr ist dieser nur
bei einigen gemeinsamen Zügen in der untergeordneten Rolle
geschildert worden, die er neben dem in allen Künsten des
Vagantentums erfahrenen Hutten gespielt hat!!?).
Es ist schon abwegig, ihn »aus dem Erasmuskreise an
Hutten herankommen« zu lassen!!). Der Herzog Georg
suchte Annäherung an Luther. Auch die von C.von Höfler (Papst Adrian VI.,
Wien 1880, S. 58) erwähnte Fälschung bezieht sich wohl auf jenen Fall. Vgl.
auch die Anspielung des Erasmus im »Ritter ohne Ross«, der Briefe von hohen
Herren erfinden soll, in denen von seiner reichen Heirat gesprochen werde,
HV.S.ı2 Anm.
112) Kaegi S.471f. Dieser gibt zu, dass Erasmus mindestens einen Anfall
seiner Gallenkolik zu befürchten hatte. Man erinnert sich aber auch der Bedro-
hung Hochstratens und der Verstümmelung der beiden Dominikaner durch
Hutten, der Ermordung des Freiburger Professors durch einen adligen Studie-
renden u. dgl.
13) HV.S. ııff. zu Kacgi S. 471 Anm. 4.
114) Köhlera.a.O.und KaegiS. 509. Vgl. die prächtige Schilderung dieses
Kreises, in den »der in Leidenschaften verbrauchtcee Hutten so wenig hineinpasste
Hutten als Humanist 53
hatte den Leipziger Studenten, den Sohn eines Schenkwirts
in Eppendorf, benutzt, um Erasmus ein Ehrengeschenk nach
Löwen überbringen zu lassen, da der lutherfeindliche Alber-
tiner sich von seinem ernestinischen Vetter an Aufmerksam-
keit gegen den grossen Publizisten nicht übertreffen lassen
wollte. Dann hatte er seinem Landeskinde ein Stipendium
zur Fortsetzung seiner Studien an süddeutschen Universitäten
gewährt. Nachdem nun der liederliche, rauflustige Mensch
seiner Schulden wegen aus Freiburg hatte weichen müssen,
hatte er sich nach Basel begeben. Er war vom Herzog an
Erasmus empfohlen worden, wie daraus hervorgeht, dass
dieser später noch über ihn nach Dresden berichten musste,
wodurch er sich den erwähnten Überfall zuzog. Wenn er
sich auf einer Reise nach Konstanz von Eppendorf begleiten
liess, so geschah es wohl der Sicherheit wegen, da dieser
seine Klinge zu führen wusste; keinesfalls hat er ihm einen
möglichst gleich engen Verkehr«, wie es Hutten tat, zuge-
standen. Wenn er den aufdringlichen, heimtückischen und
brutalen Menschen früher »höflich als begabten Humanisten«
erwähnt hat, so war dies insofern keine Unwahrheit, als Eppen-
dorf wirklich philologische Kleinarbeit zu leisten imstande
war; zugleich aber war es das einzige, auch Hutten gegen-
über angewandte Mittel, mit solchen Leuten in Ruhe auszu-
kommen.
Nicht anders können auch »die streng reformatorischen
Kreise« gedacht haben, in denen Hutten nach Äusserungen
Ökolampads!!5) damals verkehrt haben soll!!%). Aber man
wie der obskure Eppendorf, bei R. Wackernagel, Humanismus und Reformation
in Basel, Basel 1924, besonders S. 207 ff., 330f., 337f. Von der »grossangelegten
Vermittelungsaktion« des Erasmus in Luthers Sache wusste Hutten nur sehr
wenig.
115) In erster Reihe Pellikan und Ökolampad (Wackernagel $. 333), dann
die ersten Prädikanten (S. 340). Ökolampad war, auch als armer Flüchtling,
erst wenige Tage vor Hutten in Basel eingetroffen, wo er sofort eine umfassende
Tätigkeit entfaltete (S. 342ff.). Aus dieser Zeit (Ende November 1522) stammt
ein Brief Eppendorfs an einen Freund in der Heimat, in dem er über seine ver-
zweifelte Lage berichtet, die so bedrohlich sei, dass ihm kaum noch geholfen
werden könne; doch wolle er den Mut nicht sinken lassen. Er sei dem Schiff-
bruch nahe und kämpfe mitten im tiefsten Strudel. Die Leute, auf deren Rat
er die Würfel geworfen habe, lachten ihn aus und liessen ihn im Stiche. Er
54 Kalkoff
hat ihn auch hier nur eben geduldet, und der derbe, durch-
aus nicht lutherisch gesinnte Glarean hat ihn bald nach seiner
Herkunft ein paar Male in einem Wirtshause aufgesucht.
Gewiss waren nun auch in Basel manche der lutherischen
Prädikanten mit der scheinbar furchtsamen Zurückhaltung
des Erasmus nicht einverstanden und suchten ihm niedrige
Beweggründe unterzuschieben, was jedoch Hutten nicht erst
von diesen »Erasmus-Gegnern« zu vernehmen brauchte. Er
sollnun dadurch gehoben werden, dass ihm erst infolge dieser
Entstellung des »Gesamtbildes der Persönlichkeit des Eras-
mus« die Ablehnung seines Besuches als Verrat an der frü-
heren Freundschaft erschienen sei. Indem dann Eppendorf
die Kluft erweiterte und die zunächst nur handschriftlich
umlaufende »Expostulatio« in Strassburg drucken liess, sei
überlasse sie ihrer Treulosigkeit und setze seine Hoffnung auf Christus, der ihm
schon geholfen hätte, wenn er das Glück hätte beim Schopfe fassen können.
In Freiburg habe er den Rechtsgelehrten Zasius gehört, sei aber durch das Ein-
greifen eines bösen Dämons nach Basel verschlagen worden. Hier geniesse er
den gelehrten und angenehmen Verkehr des Erasmus im vertrautesten Kreise.
»Auch Hutten ist bei uns eingekehrt, um einige Tage seine Gesundheit zu
pflegen. Dann wird er sich wieder mit Feuer und Schwert dem Kampfe gegen
jene Ungeheuer zuwenden, zu deren Vernichtung er geboren zu sein scheint.
Ökolampad ist mit der Übersetzung der Homilien des Chrysostomus beschäftigt
und wird dann auch zu seinem Sickingen zurückkehren. Ich armer Teufel bleibe
allein, am Ufer umherirrend, zurück®e. (Neues Archiv für sächsische Geschichte,
hrsg. von H. Ermisch, XXIII (1902), 141f. mit Erläuterungen von O. Clemen.)
Die verlogene Prahlcrei des Briefschreibers ist leicht zu durchschauen: die Gründe
seines Wegrgangs von Freiburg verschweigt er. In Basel hat er die herzogliche
Empfehlung an Erasmus benutzt, um sich einzuführen, doch übertreibt er die
Vertraulichkeit seines Verkehrs mit Erasmus ebenso wie in bezug auf Ökolampad,
der gar nicht daran dachte, nach der Ebernburg zurückzukehren, selbst wenn
Sickingens Sturz noch nicht erfolgt wäre (vgl. HV. S. 4ı1f.). Recht getreu hat
er dagegen die Prahlerei Huttens mit seinem Kampfe gegen Tyrannen und Kur-
tisanen wiedergegeben und mit dessen baldiger Fortsetzung gedroht. Dieser
hat Ökolampad, den er von der Ebernburg her kannte, nur gebeten, ihm etwaige
Briefe nachzusenden, und so übermittelt er ihm im Juni durch Zwingli eine
Sendung und lässt ihm im Juli mitteilen, dass keine Briefe für ihn eingegangen
seien. (Huldreich Zwinglis Briefwechsel, herausgegeben von Egli, Finsler und
Kohler, II, 1914, Nr. 306, 307.) Dagegen passten Hutten und Eppendorf vor-
trefflich zu einander, und so ist es bei ihrer gleich üblen Lage und Skrupellosig-
keit ein aussichtsloses und dabei überflüssiges Unternehmen, einen von ihnen
auf Kosten des anderen entlasten zu wollen.
116) Kaegi S. 426, 475f., 486, 490, 497. Kohler S. 578.
Hutten als Humanist 55
Hutten »das Werkzeug erasmusfeindlicher Lutheraner ge-
wordent, was jedoch als unbewiesen und im höchsten Grade
unwahrscheinlich abgelehnt werden muss. Die von Kennern
der Verhältnisse deutlich genug bezeichneten niedern Motive
der Rachsucht und des Geldbedürfnisses, sowie der Zusam-
menhang mit dem sittlichen Verfall Huttens und seinen von
Jugend auf betätigten Eigenschaften sind dabei nicht aus
der Welt zu schaffen!!”).
Wie schon ]J. J. Stolz in der Einleitung zu seiner Über-
setzung der beiden Streitschriften (1813) hervorhebt, sind die
Entstellungen und Übertreibungen, die Hutten mit rabu-
listischer Dialektik häuft!!®), die Grausamkeit und der »rohe
Soldatenübermut«, mit dem er darauf ausgeht, den Gegner
smoralisch totzuschlagen« nur erträglich, wenn man die
Schuld des Erasmus voraussetze. Dabei konnte er noch nicht
wissen, wie wenig diese Voraussetzung zutrifft, wie sehr da-
gegen Erasmus, wie er versichert, den Angreifer noch ge-
schont hat. Erasmus hat dagegen mit überlegener Ruhe,
wenn auch mit berechtigtem Spott geantwortet!!%). Aus der
117) Kaegi S. 480 Anm. 3. Die Unterscheidung, dass Eppendorf es war,
der wegen seiner Schulden nicht länger in Basel bleiben konnte, und der das
Manuskript der Schmähschrift in Strassburg bei Schott verwertete, ist ange-
sichts der völligen Mittellosigkeit Huttens und seiner letzten Versuche, sich
durch Erpressungen und Würfelspiel weiterzuhelfen, unhaltbar. Auch war
Schott der skrupellose Intimus Huttens, nicht Eppendorfs; vgl. HR. und HV.
nach den Registern. Zu HR. S. 509 Anm. ı ist nachzutragen, dass die »Expostu-
latios von Huttens Freunde Johann Schöffer in Mainz nachgedruckt wurde mit
der »Responsios# des Otto Brunfels auf die: »Spongia« des Erasmus. Roth im Bei-
heft zum Centralblatt für Bibliothekswesen IX, 99.
118) HV. S.7ı Anm.; auch Kaegi (S. 495 und 4099) gibt zu, dass Ilutten
mit seiner amoralischen Logik« nur ein sgroteskes Zerrbild moralischer Schwächens
zustande gebracht hat, gegen das schon Strauss Verwahrung eingelegt hat.
HV. S. 59.
19) HR. S. 504ff., besonders S. 5ıo über die Stellung der Streitschrift
in der humanistischen Literatur. Damit habe ich aber nicht die »humanistische
Streitsuchte an sich gemeint, sondern den für Erasmus reizvollen Anlass, den
hässlichen persönlichen Vorfall in die Sphäre des Kunstwerkes zu erheben.
Noch weniger ist es mir eingefallen, diese s»ernste Polemik« aus jener Streitsucht
allein erklären zu wollen (Kaegi S. 5ıı: sals Modeprodukte). Von »Verleum-
dungens (Kaegi S. 496 Anm. 5, 497) kann bis auf die in der Tat nicht ernst
gemeinte Bestechung Huttens durch Hochstraten und Nikolaus van Egmont
keine Rede sein.
56 Kalkoff
Theorie der »zerstörten Freundschaft« bei »heimlicher per-
sönlicher Zuneigung« zu folgern, dass diese auch bei Erasmus
in »Wut« umschlagen musste!®), ist angesichts seines gefestig-
ten Charakters!®), seiner keineswegs erschütterten Stellung
im »engsten humanistischen Kreise« ebenso unzulässig, wie
sein Schreiben an den Züricher Rat vom 10. August 15232)
als »Roheit« zu bezeichnen!??®). Denn da erklärte Erasmus
ausdrücklich, er habe nichts dagegen, dass man Hutten dort
aufgenommen habe; nur sei zu besorgen, da dieser nichts mehr
zu verlieren habe, dass er diese Zufluchtstätte zu weiterer
mutwilliger Schriftstellerei missbrauchen werde. Wenn sie
ihn also durch eindringliche Warnung davon abhalten könn-
ten, der evangelischen Sache und den guten Sitten zu schaden,
so würden sie dem Ansehen der Wissenschaft wie ihres Ge-
meinwesens damit nur nützen. Angesichts des beleidigenden
Inhalts der Huttenschen Schrift, der unlauteren Nebenab-
sichten und der rohen Aufdringlichkeit der beiden Gesellen
war das, zumal nach den Anschauungen jener Zeit ein be-
rechtigter und üblicher Akt der Notwehr. Vor allem aber ist
die Gegenschrift des Erasmus dazu bestimmt, ebenso wie der
Brief an Laurinus, seinen kirchenpolitischen Rückzug zu
decken, indem die »Spongia« unter Beiseitelassung Huttens
nicht bloss für »die ganze Partei der Lutheraner geschrieben
war!?®)«, sondern auch für die Kurie und den kaiserlichen Hof.
Gerade an diesen Stellen musste man sofort sehen, wie töricht
die Beschuldigungen waren, die Hutten über das Verhalten
des Erasmus gegenüber dem Nuntius Aleander vorbrachte.
120) Vgl. Kaegi 5. 493f. über seine stranquillitas animi« gegen S. 482, 500.
121) Böcking II, 256 sq.
122) Kaegi S. 482, was Köhler nachspricht, der doch bei Erläuterung des
Briefes des Erasmus an Zwingli vom 31. August (Zwinglis Briefwechsel II, 117
Anm. ı2) den Inhalt seiner Eingabe an den Rat wiedergibt. Dass dieser die
Zuflucht Huttens begünstigt« hätte, lässt sich jedoch nicht sagen. Es war ein
Werk der Barmherzigkeit Zwinglis, das Erasmus dem Gegner nicht missgönnte.
Dennoch sagt Köhler (Desiderius Erasmus. Ein Lebensbild in Auszügen usw.,
Göttingen 1917, Einleitung S. ı1): sentsetzlich kleinlich zeigt sich der grosse
Gelehrte, als der flüchtende Hutten bei ihm anklopfte und er zu feige war, den
einstigen Freund noch zu kennen«. Ähnlich Fr. von Bezold in seiner Geschichte
der deutschen Reformation, Berlin 1890, S. 431f.
123) Wie Kaegi S. 483 richtig bemerkt.
Hutten als Humanist 57
Und dieselbe »willkürliche Phantastik« und »groteske Ver-
zerrung« tritt auch bei den Angaben über die persönlichen
Verhältnisse in Basel zutage!*®), über die Hutten ebenso
ungenau unterrichtet war wie über die kirchenpolitischen
Vorgänge, an denen Erasmus persönlich beteiligt gewesen
war. Dieser aber musste ihnen nach seiner Niederlage vor
allem deshalb eine harmlose Bedeutung beizulegen suchen,
er musste an der Voraussetzung der Reformfähigkeit und
Reformwürdigkeit der Papstkirche festhalten, wenn er nicht
sein Lebensziel, die Reform des Christentums innerhalb der
einen Kirche, preisgeben wollte!®).
Die Annahme einer Verbindung Huttens mit Luther auf
Grund des gemeinsamen »Kampfes gegen Rom«, wobei
sLuthers ethische und Huttens patriotische Idee« einander
begegneten, ist in ihrer Unhaltbarkeit bereits hinlänglich
gekennzeichnet worden: Hutten hatte für die religiöse Grund-
lage des Kampfes kein Verständnis und suchte Luthers Bun-
desgenossenschaft nur zu seiner eigenen Deckung. Dieser
aber hat den ungebetenen Mitläufer energisch abgeschüttelt,
dessen Leben bei seiner Gleichgültigkeit für »die Wahrheit«
und seiner »handfesten« Unmoral!?®) wirklich zu einem »zwei-
felhaften Abenteuer« herabgesunken war. Doch ist es richtig,
dass, wenn auch nicht sowohl in Huttens Vorstellung, als in
der tatsächlichen Haltung der besten Vertreter der »Ge-
lehrtenrepublik, diese mit der lutherischen Kampfpartei sich
verschmolz!?”)\«. Aber gerade diese Männer haben, wie schon
14) Zugeständnisse Kaegis S. 484—487.
135) Gegen Kaegis Bemerkung über seinen »Verzicht auf unerreichbare
Ideale. Wenn er Hadrian VI. sofort riet, »die ganze Frage durch einen Rat
von einsichtigen Gelehrten zu regeln, ohne Luther zu vernichten, so ist das der-
selbe Vorschlag eines gelehrten Schiedsgerichts, den er im Einvernehmen mit
Wittenberg in dem Manifest vom ı. November 1519 vertreten hatte. Zu Kaegi
9.491, 493, 503. Dieser hat auch noch nicht zur Kenntnis genommen, dass es
sich bei der wiederholten Versicherung des Erasmus, nichts von Luther gelesen
zu haben, um eine übrigens allgemein übliche Fiktion handelt, und beruft sich
dabei S. 493 Anm. 2 noch auf das unzulängliche Schriftchen von M. Richter von
1907.
126) Kaegi spricht von seiner »handfesten Moral«.
127) Kaegi S. 489f. Es ist die These meiner Abhandlung über »die Stellung
der deutschen Humanisten zur Reformatione.
58 Kalkoff
das Verfahren des Justus Jonas beweist, jedes Zusammen-
gehen mit ihm vermieden, dagegen noch lange an der Hoff-
nung festgehalten, dass der Bruch mit Erasmus sich werde
vermeiden lassen.
Gegen den Vorwurf »einseitig moralistischer Beurteilung
Huttens!?®)« wurde schon anderweitig Einspruch erhoben.
Wenn nun Fr. Thudichum!®) die Darstellung des Streites
durch Strauss tadelte, so wollte er Huttens Angriff überhaupt
nur verständlich finden, wenn er in einem Zustand von »Un-
zurechnungsfähigkeit« unternommen worden sei. Er bedeute
die »gröbste, sittliche Verirrung«, die sich schonender nur be-
urteilen lasse, wenn man annehme, dass er durch seine ver-
zweifelte Lage und seine Krankheit »geistig geschwächt ware.
Aber da die Krankheit (Lues) bei ihm in den Knochen und
nicht in Gehirn sass!®), konnte er doch dieses in seiner rhe-
128) Kacgi S. 500 nach Joachimsen; dazu HV. S. 4ff. »Das völlige Fern-
halten der Frauen von der humanistischen Gesellschaft« (v. Bezold a. a. O.S. gıf.)
erklärt sich aus der klerikalen Gebundenheit der an den Universitäten und
Kollegien angestellten Gelehrten sowie aus der Armut der Wanderlehrer. Celtis
hat seine erotischen Abenteuer bei aller Ungeniertheit immerhin poetisch verklärt;
die Heldinnen der sAmores« fand er unter den frei lebenden »schönen Frauene,
die wie die italienischen Kurtisanen in grossen Städten und besonders bei Reichs-
tagen zahlreich anzutreffen waren. Doch suchte er auch den von ihm hochge-
schätzten Umgang mit geistig bedeutenden, etwa musikalisch oder humanistisch
gebildeten Frauen; mit der Schwester Pirkheimers, der strengen Äbtissin Charitas,
stand er in freundschaftlichen Beziehungen. IIutten hat gelegentlich literarisch
von Eheglück geträumt, wurde aber von dem Frankfurter Bürgerhause wie von
den fränkischen Adelssitzen sorgfältig ferngehalten und hat sich überhaupt nie
in guter Gesellschaft wohl gefühlt. Dagegen übt er an den italienischen Dirnen
sachkundige Kritik (Ep. obsc. viror. II, Nr. 39). Auch Celtis führte das Leben
des Vaganten, aber er verharrte doch, wenn auch widerwillig und mit Vernach-
lässigung der täglichen Pflichten, vorübergehend in lehramtlichen Stellungen,
ohne je im Dunkel zu verschwinden. Hutten gefiel sich in völliger Ungebunden-
heit; die letzten Jahre, die er auf den Söldnerherbergen Sickingens oder den Bur-
gen adliger Räuber verbrachte, standen im Zeichen der Spielwut.
129) T)ie deutsche Reformation, Leipzig 1907, 1, 293 Anm.ı. Kaegi gibt
zu, dass hier zuerst die »Ungerechtigkeit« der Vorwürfe Huttens auf Grund ge-
nauen Studiums der »Spongia« und der Baseler Verhältnisse »ganz in Betracht
gezogene worden sei; doch war es unzulässig, seinen Teil dieser geisteskranken
Vorwürfe«e Luther aufzubürden.
180) Wenn Kaegi S. 505 und 512 seine kriegerische Wendung damit ver-
ständlich machen will, dass »sein Temperament durch seine Krankheit gehetzt
wurdee, so kann auch von einer solchen Wirkung auf das Nervensystem bei dieser
_ Hütten als Humanist 59
torischen Kraft und dialektischen Schärfe bewundernswerte
Beispiel der polemischen Gattung schaffen. Zur Erklärung
seiner Verirrung bleibt somit ausser den pekuinären Neben-
absichten nur die allerdings an »moral insanity« grenzende
Verwilderung übrig, die Folge seines zum schlimmsten Teil
in Dunkel gehüllten Vagantentums, jene »saevitia«, die auch
harmloseren Leuten wie Cochläus den Verkehr mit ihm auf
die Dauer unmöglich machte.
Wenn das Versagen seiner literarischen Schaffenskraft
auf die Folgen seines »Temperaments und den Dämon seiner
Entwicklung« zurückgeführt wird, so war schon eingehender
gezeigt worden, dass man nicht immer Invektiven schreiben,
sich in unwahrhafter Polemik und unfruchtbarer Rhetorik
ergehen kann, ohne daran zu Grunde zu gehen. Die Betrach-
tung, dass Hutten sich eine verdienstliche Tätigkeit auf dem
Gebiet nationaler Geschichtschreibung hätte erschliessen
können, wenn er die seinem »Arminius« zu Grunde liegende
Richtung seiner Studien weiter verfolgt hätte, wird als un-
billige Zumutung behandelt: »nachdem Hutten den Kampf
mit dem Schwerte zu führen begonnen hatte, konnte er nicht
zu einer früheren Entwicklungsstufe zurückkehren« Aber
warum hatte er dann nicht schon an dem Feldzuge gegen die
Franzosen unter den Fahnen des Kaisers teilgenommen, wenn
auch nur, um den wirklichen Krieg kennenzulernen und
über die bei dem Einfall in Württemberg von ihm gepriesene
Feldherrngrösse seines Patrons Sickingen zu berichten?
Warum sich nicht an dem Zuge gegen den grossen, ver-
räterischen »Kurtisanen« von Trier beteiligt? Warum den
Kleinkrieg gegen Äbte und Mönche seinem Reitknecht über-
lassen und nur das Ohrenabschneiden!?!) selbst besorgt ’?
eisernen Natur keine Rede sein. Das »mildere Urteile über Huttens Krankheit
und die Art, wie er sich diese zugezogen hatte (Kaegi S. 505 Anm. 2), ergab
sich aus dem Gegensatz zu dem schamlosen Cicisbeat Aleanders; sodann hatte
ich mich 1908 noch nicht näher mit der Hutten-Legende beschäftigt.
121) In HR. S. 429, 470, 562 Anm. 4 wurde dieser Vorgang, von dem Eras-
mus in seinem Briefe an Luther sagt, dass er »de amputatis auriculis duobus
Praedicatoribius, invasis tribus abbatibus in via publica« zur Schonung Huttens
in der »Spongiae noch geschwiegen habe, nur mit Vorbehalt erwähnt. Erasmus
behandelt beides aber als gleich feststehende Tatsachen, und der Strassenraub
wurde von Hutten selbst zugegeben. Bei der IlIemmungslosigkeit seines Wesens
60 Kalkoff
Bei der Darstellung der Vorgänge auf der Ebernburg
im April 1521 soll »die Gesamtpersönlichkeit Huttens und
die besondere Art seines patriotisch-romantischen Humanis-
mus« ausser acht gelassen worden sein. Dem gegenüber
braucht nur auf das Kapitel über »Huttens Unterwerfung
und seine wie Sickingens Teilnahme an der Intrige des kaiser-
lichen Kabinetts!??®)« sowie auf die Beobachtungen über sein
Vagantentum verwiesen zu werden. Dass Hutten von dem
Spanier Karl V. längst nicht mehr erwartete, dass er nach der
»kaiserlich-deutschen Tradition an die Spitze des Kampfes
gegen den Papst treten« werde, geht schon aus seinem Briefe
an Wilhelm Nesen vom 27. Dezember 1520 hervor!??). Die
Entwicklung der Reichstagsverhandlungen, besonders das
vom Kaiser beantragte »Vernichtungsmandat« vom 2. März
1521, das ihn wegen der seinen eigenen Schriften drohenden
Gefahr zur Abfassung der »Invektiven« reizte, hatte seinen
»Kaiserglauben« vollends zerstört. Dass die kaiserlichen Agen-
ten ihm »vorgespiegelt« hätten, »der Kaiser sei mit seinem
Plane eines Überfalls auf Worms im geheimen einverstan-
den!?®«, ist gänzlich unbewiesen. Es ist schon dadurch aus-
geschlossen, dass Sickingen bereits für den Krieg gegen
Frankreich angeworben war und die Verhandlung mit Hutten
durch den Beichtvater Glapion, den Sprecher Aleanders, ge-
führt wurde. Dieser aber war von seinem Verdacht, dass das
kaiserliche Kabinett die Lutherfrage gegen den Papst aus-
nutzen wolle, längst zurückgekommen, da er nur auf einer
gelegentlichen Drohung des Herrn von Chievres beruhte.
ist es ferner von Bedeutung, dass er selbst jenen Brief des Magisters Gricius
über die Mainzer Reuchlinisten verfasst hat, in dem er ihn erzählen lässt, dieser
sganz bestialische Hutten habe gedroht, wenn ihm solches Unrecht geschehe wie
Reuchlin, wolle er den Dominikanern Fehde ansagen und jedem, den er treffe,
Nase und Ohren alıschneiden« (jetzt bei Bömer, Epistolae obscurorum virorum
II, 181, ı4ff.). Seinem Freunde, dem Buchdrucker Schott, gegenüber muss er
diese Drohung wiederholt haben, die er jedoch wohl erst kurz vor seiner Flucht
nach Basel ausgeführt hat, als er von dem päpstlichen Breve über seine smahome-
danischen« Umtriebe gegen diesen Orden gehört hatte (HR. S. 441f.). Denn in
dieser Urkunde ist nur von seinen »Irrlehrene und seiner Agitation die Rede.
132) HR. S. 358—390 und über ihr »widerspruchsvolles Verhalten gegen-
über den entscheidenden Vorgängen auf dem Reichstage, «Kap. XII.
135) A.a.O. S. 573 und 2S7ff.
134) So auch Köhler a.a.O. S. 546.
Hutten als Humanist 61
Von dem etwaigen Überfall auf Worms hat er in seinen
Depeschen geredet, teils weil er von den erwähnten politischen
Vorgängen nichts wusste, teils weil er sich in Rom wichtig
machen wollte. Wenn Hutten sich den beiden Gesandten
gegenüber darauf hinausredete, er habe »von einem grossen
Fürsten gehört«, dass der Kaiser in dieser Weise dissimuliere,
so wurde »diese Nachricht nicht in Betracht gezogen!®)«, weil
es ein dreister Schwindel war, den Hutten selbst nicht ernst
genommen hat. Kein Fürst oder Staatsmann, abgesehen
davon, dass Hutten zu solchen keine Beziehungen hatte, kann
nach der von Karl V. schon bis dahin bewährten Haltung
derartiges für denkbar gehalten oder gar begünstigt haben,
zumal dadurch der Reichstag selbst in erster Reihe gefährdet
werden musste. Ebensowenig hat Hutten noch geglaubt, im
Dienste des Kaisers sein Ziel weiter verfolgen zu können.
Dass er bei dem Versprechen, gegen Zahlung des Jahrgehalts
zu schweigen, den Vorbehalt machte, es zu halten, »soweit
ihm möglich sei«, ändert nichts an der Einwilligung in die
dieser Bestechung zugrunde liegende Absicht, wie er sofort
durch Veröffentlichung seiner »Entschuldigung« bestätigt hat.
Er hat den Pakt auch erst am 23. Mai unter dem Druck der
nun schon gegen Luther und seine Anhänger vorbereiteten
Massregeln und des grimmigen Hohnes Herrmanns von dem
Busche aufgekündigt!?®). Aber, was das Schlimmste war,
er hatte sich an der Intrige beteiligt, durch Ablenkung Luthers
nach der Ebernburg unter dem Vorwande einer Disputation
mit Glapion ihn um sein Geleit zu betrügen, und er hat diesen
Plan sogar durch seine Vorstellungen beim Kurfürsten von
Sachsen zu fördern gesucht. Er hat auch noch nach jenem Ver-
zicht zu dem ihn schon als Schriftsteller nahe berührenden
Inhalt des Wormser Edikts geschwiegen, zunächst weil er
durch Vermittlung Sickingens doch wieder zu einer kaiser-
lichen Pension als dessen Begleiter im Feldzug an der Maas
155) Kaegi S. 506 Anm. 2.
136) Bei seiner prahlerischen Gewohnheit sin einer Art Fehdcebrief« (vgl.
meine Erwiderung an Hasenclever im Korrespondenzblatt des Gesamtvercins
der Geschichtsvereine 1923, Sp. 73) nach Aleanders spöttischer Darstellung.
Doch kann man nicht, wie Köhler es tut (Theol. Lit. Z. 1921, Sp. 158), von einer
®Fehdeansage an den Kaisers sprechen.
62 Kalkoff
zu gelangen hoffte!?”). Kurz, van scinem Umfall bei den Ver-
handlungen mit Glapion lässt sich nichts beschönigen!?®«.
Gleichwohl soll er nun als ein »vom Kaiser und von den
Freunden getäuschter, zum Letzten entschlossener Patriot«
seine subjektive Rechtfertigung im Pfaffenkrieg als einer
»Donquichotterie von grotesker Notwendigkeit!®%«) gesucht
haben. Wenn dabei die »ideell-phantastische« Seite dieser
Handlung wie seiner Schriften mit seiner Eigenschaft als
»Dichter« begründet wird, so pflegt man doch auch den
Poeten Hutten nur im humanistischen Sinne, d.h. als Inter-
preten und Nachahmer antiker Vorbilder, aufzufassen, ohne
ihm als literarischem Genie den heutzutage üblichen Frei-
brief auszustellen!). Dabei soll es »ganz unsinnig« sein,
diesen Kampf gegen »die Landesfeinde« — die Erpressungen
an den harmlosen Strassburger Karthäusern und bürgerlichen
Chorherren — als Präzedenzfall für den auf Erasmus aus-
geübten Druck aufzufassen und so die Beweggründe Huttens,
der selbst von Eppendorf betrogen worden sei, zu seinen
Ungunsten »zu verschieben«. Ausser anderen »Ungenauig-
keiten!!!J«, werde dabei auch nicht berücksichtigt, dass sich
Hutten zu der Abfassung der »Expostulatio« erst entschlossen
habe, als ihm der Brief an Laurinus bekannt wurde. Ganz
recht, denn diesem erst hat Hutten die meisten seiner Angriffs-
punkte entlehnt — aber warum ist er dabei nicht vielmehr
auf seine eigene Rechtfertigung wegen der Vorgänge zur Zeit
des Wormser Reichstages bedacht gewesen? Luther aber hat
137) Korrenzpondenzblatt a.a.O. HV. S. 382 ff.
138) Kohler a.a.O.
139) Vgl. meine Erwiderung an G. Ritter, HV.S.7 Anm. Damit kommen
wir wohl auch der geheimnisvollen Bedeutung näher, die Holborn dem Pfaffen-
kriege beilegt, bei dem Hutten »Strassenraub und Erpressung nicht aus gemeinen
Motiven begangen habe«; auch er ist also wohl auf »den leidenschaftlichen Willene
Huttens zurückzuführen, »seine Reformgedanken in die Tat umzusetzen« (a.a.O.
Sp. 1601, 1605). Da sein »Programm« (HR. S. ı25ff.) sich darauf beschränkte,
die Zahl der Kleriker auf den hundertsten Teil zurückzuführen und ihnen ihren
Reichtum, die Quelle ihres lasterhaften Wandels, zu nehmen, so würde jenen
Handlungen mindestens eine symbolische Bedeutung beizulegen sein.
140) }HV. S. ı0ff.
14) Aus den auf Grund dieser Konstruktionen erhobenen Vorwürfen for-
muliert Kohler am Schluss seiner Besprechung das allgemein gehaltene Ver-
dikt: ‚„‚Kalkoff verschiebt und ist ungenau“.
Hutten als Humanist 63
sich mit seinem Urteil von 1524 über die beiden Streitschriften,
inlem er das Erscheinen der »Spongia« mehr bedauerte als
das der »Expostulatio«??), keineswegs »deutlich auf Huttens
Seite gestellt«. Er meinte vielmehr, dass nichts daran gelegen
sei, ob dieser »stolze, freche, frevle Mensch«, der 1523 noch
weniger an gutem Namen zu verlieren hatte als bei der uns
nicht näher bekannten Eröffnung seines Pfaffenkrieges im
Herbst 1521, sich auch noch diesen schmählichen Streich
. erlaubt habe. Bedauerlich fand er es nur, dass Erasmus ihn
nicht mit schweigender Verachtung abgefertigt habe und
durch seine Entgegnung gewissermassen zu ihm hinab-
gestiegen sei. Das vernichtende Urteil Melanchthons aber,
dem jedes »Verständnis für die Persönlichkeit Huttens« abge-
sprochen wird, wiegt um so schwerer, als er stets seine inner-
liche Unabhängigkeit von Luther behauptet hat. Und gerade
er hat es schmerzlich empfunden, dass Erasmus durch diesen
Angriff noch weiter von der evangelischen Bewegung abge-
drängt werden musste. Die Verbindung zwischen »Luther-
tum und Humanismus« aber hat er keineswegs dadurch ge-
fährdet gesehen!??), da er selbst ihr bester Bürge war.
Die Bedenken gegen Huttens Charakter wurden auch in
erster Reihe keineswegs geltend gemacht, um ihn in seinem
Streite mit Erasmus von vornherein ins Unrecht zu setzen,
sondern richteten sich gegen die Legende vom »ritterlichen
Reformatore. Die »gänzlich eigenartige Welt«, in der sich
seine »konsequente und heroische Entwicklung« abgespielt
haben soll, ist die der theologischen Legende, die den Adel
zur Verteidigung der Reformation anleiten wollte. Erst die
neuzeitliche Romantik hat ihn auch zum Helden des nationa-
len Gedankens gemacht. Er war keines von beidem. Wenn
der Historiker in schlichter quellenmässiger Untersuchung
die allgemein menschlichen Eigenschaften feststellt, mit denen
er die ihm zugefallene Rolle durchgeführt hat, so war es dabei
von vornherein weder auf »ideengeschichtliche« Konstruk-
tionen noch auf andere Tendenzen abgesehen. Es brauchte
ihm auch »geschichtliche Grösse« nicht deshalb nur abge-
142) Kaegi S. 498 Anm. 3, 510. Vgl. oben S. 57.
145) Zu Kaegi S.498, 5ı0. Vgl. auch das Ergebnis meiner Arbeit über
»Die Stellung der deutschen Humanisten zur Reformation«.
64 Kalkoff
sprochen zu werden, »weil er für die Reformation nicht das
geleistet hat, was manche annahmen«. Dieses Phantom eines
»Vorkämpfers der Reformation« war das Ergebnis einer »kon-
fessionellen Geschichtschreibung«; seine Beseitigung könnte
höchstens von denen als parteiisch!*) empfunden werden, die
es bedauern, diesen »Catilina« der kirchlichen »Revolution« nicht
mehr als Mitverschworenen Luthers verwenden zu können.
Denn da er und Sickingen nicht nur vom nationalen, sondern
auch vom konfessionellen Standpunkt aus nur als Schädlinge
betrachtet werden können, kann das Bild der Entscheidungs-
jahre der Reformation durch ihre Zurückdrängung nur ge-
winnen.
Auch die gemeinsame wissenschaftliche Grundlage, auf
der sein »Humanistenbündnis« mit Erasmus beruht haben soll,
war doch zu schwach, um eine Belastungsprobe wie die letzten
Zumutungen an Erasmus zu vertragen. Der »kosmopeolitisch-
philosophische Humanismus der platonischen Schulese war
dem einen fremd, dem andern die Bestrebungen der »natio-
nalen und patriotisch« gerichteten Humanisten. Auch diese
hatten jedoch nur Wert, insofern sie dem Vaterlande mit
selbstvergessener Arbeit und strenger Pflichterfüllung dienten.
In diesem Sinne hat auch Erasmus sein Leben seinem Vater-
lande wie der Menschheit geopfert. Als Kirchenpolitiker ist
er auch vor der äussersten Gefahr nicht zurückgeschreckt.
Der grossprecherische Vagant aber hat sein Leben in Lastern
vergeudet und weggeworfen. Von der »hohen Gottheit« in
seinem Innern haben auch die übrigen Zeitgenossen nichts
verspürt.
149) Zu Kacgi S. 513. Köhler spricht auch diesen Vorwurf nach, ohne
dass die Leser der Historischen Zeitschrift aus der kurzen Formel entnehmen
konnen, was eigentlich damit gemeint ist.
Exkurs: Huttens Bildnisse
Wenn Camerarius zu der (vgl. oben S. ı1o Anm. 17) von ihm
und andern beobachteten »Wildheit« Huttens bemerkt, dass diese
sich auch in seinem herben Gesichtsausdruck und seiner mitunter
allzu harten Redeweise ankündigte, so ist dies ein Fingerzeig zur
Beurteilung des Bildniswertes der seinen Werken beigefügten Holz-
schnitte. Während nämlich der gewöhnlich als Porträt eingeschätzte
Hutten als Humanist 65
und oft wiedergegebene Holzschnitt eine fortschreitende Idealisie-
rung der Gesichtszüge erfährt, weicht das früheste Bildnis, das dem
in Augsburg 1517 gedruckten »Phalarismus« und der in Mainz er-
schienenen Schrift über die Guajakkur beigegeben ist (etwa bei J. von
Pflugk-Harttung, Im Morgenrot der Reformation, Hersfeld 1912,
S.452. Strauss-Clemen, Hutten, S. 509, Nr. ı), von jenem späteren
Typus ganz erheblich ab. Ebenso ist das echte Porträt Sickingens
(HV. S. 351 Anm. ı), ein Stich des Hieronymus Hopfer, völlig
unvereinbar mit dem Ölgemälde, dessen Helm dem Dürerschen
Stiche »Ritter, Tod und Teufel« entlehnt ist, während das Gesicht
wie auf den übrigen Abbildungen idealisiert oder sonst willkürlich
gestaltet wurde. Auch den späteren, von Hans Weiditz gezeichneten
oder seinen Holzschnitten nachgeahmten Abbildungen Huttens liegt
kaum noch eine gewisse Ähnlichkeit in dem durch die Nase be-
stimmten Teil des Profils zu Grunde. Sie können aber von vorn-
herein nicht als Porträts im modernen Sinne angesehen werden,
denn Weiditz hat den ersten Holzschnitt schon geliefert, als er noch
in Augsburg lebte, wohin Hutten damals nicht mehr gekommen ist;
erst im Frühjahr ı522 ist der Zeichner nach Strassburg übergesiedelt,
wo er nun besonders für Johann Schott, den Freund Huttens, ar-
beitete (H. Röttinger, H. Weiditz, der Petrarkameister, Strassburg
1904, S. ı6f.). Er hat für den »Phalarismus« nur den Holzschnitt
mit der Ermordung des Hans von Hutten beigesteuert.
Das Porträt Ulrichs stammt jedenfalls von einem fremden
Künstler (a. a.O. S. 56, Nr. 6). Es zeigt den »Ulrichus de Hutten
eques Germanicus«, wie die offenbar von diesem diktierte Unter-
schrift auf dem Postament sagt, unter einem säulengetragenen
Baldachin in prächtiger Hofkleidung: über dem mit der Halskette
geschmückten Wams einen reich ornamentierten Mantel, das Barett
breit und in der Krempe geschlitzt. Der kleine, kugelartige Gegen-
stand, den die wenig über die Brüstung hervortretende rechte Hand
umfasst, wurde von J. Fr. Christ (De moribus, scriptis et imaginibus
Ulrici ab Hutten, Halle 1727, p. 13) als Knopf des Schwertgriffes
gedeutet. Das Gesicht ıst unbärtig, nur von dem wenig gepflegten,
am Halse abstehenden Haupthaar eingerahmt, von dem drei
Strähnen über der niedrigen Stirn sichtbar werden. Die grobe, weit
hervorspringende Nase, die grossen, unter starken Brauen weitgeöff-
neten Augen, aber besonders der breite, unschöne Mund mit der
aufgeworfenen Oberlippe machen durchaus den von jenen Zeit-
genossen beobachteten Eindruck trotziger Rücksichtslosigkeit, ja
Roheit. Die schlichte Zeichnung macht den Eindruck ungekünstel-
ter Naturtreue. So sah Hutten aus, als er nach zwölfjährigem
Vagantentum heimgekehrt war und nun als kurmainzischer Hof-
mann nach Frankreich geschickt wurde. Diesem Porträt sind in
den oberen Ecken des Baldachins nur die Wappen seiner Eltern,
das der Hutten und der Eberstein, beigegeben. Der Lorbeerkranz,
Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrb. N. F. Bd. 32, ı 5
66 Kalkoff
auf den er doch schon Anspruch hatte, fehlt dem realistisch aufge-
fassten Bildnis.
Diesem steht in der ungeschmeichelten Wiedergabe der wich-
tigsten Formen des Gesichts am nächsten der Holzschnitt der »Klag
und Vermahnung« von 1520. Doch ist das Ganze schon idealisiert,
indem der Oberkörper von einem stattlichen Harnisch umschlossen,
das geglättete Haar mit dem Lorbeerkranz geschmückt, das Gesicht
von einem dünnen Backenbart eingerahmt ist, während der Schnurr-
bart den Eindruck der Oberlippe mildert. Vor ihm liegt auf einem
das Ganze einrahmenden dicken Lorbeerkranze mit den vier Wappen-
schilden ein aufgeschlagenes Buch. Der Gesichtsausdruck ist dem-
entsprechend freundlich und lehrhaft (Im Morgenrot S. 532). Den
Übergang zu dem späteren Typus, dem Brustbild im Harnisch mit
der rechten Hand am Schwertgriff, den Lorbeerkranz im Haar,
das Ganze in einer Nische mit den vier Ahnenschilden, bildet der
Holzschnitt vor den »Invektiven« (a.a.O. S. 52ı). Er wurde von
Schott auch in dem Flugblatt mit den Bildnissen Huttens und
Luthers verwendet, jedes mit ein paar Versen und der Widmung
»Christianae libertatis propugnatoribus« (vgl. HV. S. 42). Das Ge-
sicht ist von dünnem Vollbart eingerahmt, die Oberlippe von dem
Schnurrbart verdeckt. An die Stelle der jugendlich robusten Fülle
des Gesichts von ı517 sind eingefallene Wangen getreten, die den
Denker und Schwärmer ankündigen sollen. Dabei will der harmlos
freimütige Ausdruck nicht recht zu der martialischen Gebärde der
Hand passen, die das Schwert zu ziehen sucht. Die Idealisierung
erreicht dann ihren höchsten Ausdruck in dem Doppelbild Luthers
und Huttens, das den letzteren mit wohlgepflegtem Haar und Bart
und ruhig ernstem Ausdruck zeigt, wobei die rechte Hand, die
leicht auf dem Knauf des Schwertgriffes ruht, die Waffe in der
Scheide zurückhalten soll, während die linke sich auf die Brüstung
stützt: ein Bild friedliebender Zurückhaltung. Dem entspricht
die Inschrift auf dem flachen Knopfe des Schwertes: »Jesu, hilf
uns. Amen« (vgl. Christ p. 14). Es ist also das Schwert des gött-
lichen Wortes, von dem der geschichtliche Hutten im Pfaffenkriege
keinen Gebrauch gemacht hat, das aber ihm wie Sickingen eben
damals von schwärmerischen Anhängern der evangelischen Be-
wegung beigelegt wurde.
Ebenso stimmt das kleine, sorgfältig gezeichnete Medaillon-
bild, das Schott der »Expo:tulatio« beifügte, mit seinem freundlichen,
etwas müden Ausdruck wenig zu dem rabiaten Inhalt der Schnitt.
(Vgl. Joh. Ficker, Älteste Rildnisse Luthers, Magdeburg 1920,
Tatel 3, 6 und S. 24ft.) Die ebenfalls als Seitenstück zu einem
Lutherbilde auf dem Titelblatt des »Gesprächbüchleins« angebrachte
schreitende Gestalt in voller Rüstung mit dem nachdenklich ge-
senkten Haupt und der zur Rechttertigung erhobenen Hand (a.a. O.
Tafel 4. Im Morgenrot S. 524, 529) ist eine freie Erfindung des Hans
Baldung.
Hutten als Humanist 67
Bei Röttinger S. gı ist das Datum der Vorrede des »Gespräch-
büchleinse fälschlich mit 31. Dezember ı521ı aufgelöst worden;
dader Jahresanfang vom 25. Dezember gedacht war, ist der 31. De-
zember 1520 gemeint. — Die beiden unteren Wappen der späteren
Holzschnitte sollen offenbar die der Grossmütter Huttens, einer
von Thüngen und einer Stein von Liebenstein, sein, doch sind sie
mindestens sehr frei stilisiert, also wohl ohne seine Mitwirkung
hinzugefügt.
Zu oben S. 5o ff. und Anm. 98: Wie Herr Professor Dr. Alfred
Götze, Giessen, mir kürzlich mitteilte, hat einer seiner Schüler,
Herr Ernst Lehmann, in einer vermutlich als Dissertation erschei-
nenden Arbeit durch eine erschöpfende typographische, textkritische
und sprachgeschichtliche Untersuchung meinen Nachweis der Ver-
fasserschaft Butzers an der Flugschrift „Neu-Karsthans“ ergänzt
und bestätigt. Was W. Köhler in seiner umfangreichen Arbeit in
der Zeitschr. für Deutsche Philologie XXX, 1898, für Hutten gel-
tend gemacht hat, erweist sich auch auf diesem Wege als grossenteils
geradezu falsch.
Italienische Reisetagebücher aus der Goethezeit
Von
Friedrich Noack
Gegen Ende des 18. Jahrhunderts waren die Italienreisen
Deutscher bei weitem nicht so häufig wie in der jüngsten
Vergangenheit vor dem Weltkrieg, der für die Wechsel-
beziehungen zwischen Deutschland und Italien einen so
scharfen Trennungsstrich bedeutet. Die Reisen waren damals
seltener, weil kastspieliger und schwieriger, dafür wurden
sie aber auch ernsthafter betrieben und dienten nicht, wie
es in der neuesten Zeit fast die Regel geworden war, einer
grossen Zahl gleichgültiger Menschen nur zu oberfläch-
lichem Zeitvertreib. Wer dazumal die Alpen überschritt,
verfolgte in der Regel ernste Zwecke; neben den vielen,
die in kirchlichen Anliegen nach Rom zogen, waren es
Künstler, die ein reicher Gönner zu weiterer Ausbildung
an die Hohe Schule der Kunst sandte, Gelehrte, die geschicht-
liche und archäologische Forschungen betrieben, und vor-
nehme Herrschaften, die ihre Erziehung durch die Kavalier-
reise zu den Höfen Europas vollenden oder Ankäufe für ihre
Kunstkabinette und Lustschlösser machen wollten.
Zu der grossen Gruppe der letzteren Italienreisenden
gehörte der regierende Graf Franz zu Erbach-Erbach!),
der Begründer der Sammlungen, die zu seinen Lebzeiten
schon eine Berühmtheit besassen und heute noch die bedeu-
tendste Sehenswürdigkeit des schönen Odenwaldstädtchens
bilden, in dem das reichsunmittelbare Fürstengeschlecht
I) Graf Franz zu Erbach-Erbach, geb. 19. 10. 1754 Erbach, gest. 8. 3. 1823,
vermählt 1776 mit Gräfin Luise von Leiningen-Dagsburg, in zweiter Ehe 1785
mit Charlotte Luise Polyxene Gräfin zu Wartenberg, Witwe des Grafen zu Erbach-
Fürstenau.
Italienische Reisetagebücher aus der Goethezeit 69
seinen Sitz hatte. Die eigenen Aufzeichnungen des Grafen
Franz über seine beiden italienischen Reisen (1774 und 1791)
sind leider mit anderen Schätzen des Erbachschen Archivs
durch einen Brand zugrunde gegangen. Für die zweite
Reise, die der Graf in der ersten Hälfte des Jahres 1791
mit seiner Gemahlin und einem kleinen Gefolge ausführte,
besitzen wir dagegen zwei zeitgenössische Quellen in den
Tagebüchern des gräflichen Bauinspektors Johann Wilhelm
Wendt und der Gesellschaftsdame der Gräfin, Fräulein
Marianne Krauss. Dieselben sind urschriftlich bewahrt
in der Hofbibliothek zu Erbach und in dem Bezirksmuseum
zu Buchen (Baden). Die Krauss stammte nämlich aus
Buchen, wo ihr Vater als kurmainzischer Kellermeister lebte,
und war die Schwester des 1792 als schwedischer Hofkapell-
meister verstorbenen Tondichters Josef Martin Krauss; sie
hatte 1765 das Licht der Welt erblickt und ist 1838 als Gattin
des Erbachschen Hofrats Lämmerhirt gestorben. Wendt, der
Verfasser des anderen Tagebuchs, war Maler und Baumeister,
geboren in Halle a.d.S. 1747, und hat bis zu seinem 18135 er-
folgten Tod dem Grafen Franz mit seiner Kunst, sowie als
Beirat bei der Anlegung der Sammlungen gedient. Auch
während der italienischen Reise, insbesondere während des
Aufenthalts in der Ewigen Stadt, war er mit seinen Kenntnissen
und Fähigkeiten ununterbrochen für seinen kunstfreundlichen
Herrn tätig, indem er die Museen und Ruinen mit ihm be-
sichtigte, ihn bei Ankäufen beriet, Zeichnungen von Kunst-
werken und Pläne für das Erbacher Museum anfertigte.
Obwohl diese beiden Reisetagebücher denselben Stoff
behandeln und sich inhaltlich in vielen Punkten decken,
so unterscheiden sie sich doch ganz erheblich in der Auf-
fassung und Darstellungsweise. Wendt, der neben seinen
technischen Kenntnissen und Fertigkeiten, wie die meisten
Künstler jener Zeit, nur über eine bescheidene allgemeine
Bildung verfügte, bietet ausser einer ziemlich nüchternen
Aufzählung des Tagewerks nur trockene sachliche Angaben
über Bauwerke, wie er sie in Volkmanns Historisch-kritischen
Nachrichten aus Italien, dem Baedeker jener Jahre?), ge-
2) J. J. Volkmann, geb. 17. 3. 1732 Hamburg, gest. 21.7. 1803 Zschortau,
in Rom 1757—1758.
70 Noack
funden hat, oder Auszüge aus Winckelmann statt eigener
Urteile über die Antiken. Vereinzelt kommen lebendigere
Berichte vor, wo der Verfasser persönliche Erlebnisse, die
ihn näher berührten, oder Beobachtungen charakteristischer
Eigentümlichkeiten von Land und Leuten erzählt. So be-
richtet er mit treuherziger Einfalt von der Teilnahme an
einem Ball in Florenz, wo ihm durch das Los eine hübsche
Tänzerin zuteil wurde, auch von einer in der römischen
Kirche S. Maria sopra Minerva angesponnenen Damen-
bekanntschaft, aber alles ganz ehrbar; er schildert sehr derb
die Mangelhaftigkeit des ersten Gasthauses in Trient, wo
die Kaffeekanne wie ein Jaucheeimer aussah, mit peinlicher
Genauigkeit die Eröffnung des römischen Karnevals mit einer
Hinrichtung auf Piazza del Popolo, sehr anschaulich die
festliche Ausschmückung der Pizzicagnolobuden zur Öster-
zeit und ein Leichenbegängnis in Neapel, endlich eine Be-
steigung des Vesuvs und die Gefahr, in die seine Reise-
gesellschaft am Krater durch einen plötzlichen Ausbruch
geriet. Verwunderlich ist der völlige Mangel eigener Ein-
drücke angesichts der Meisterwerke italienischer Kunst.
Die einzigen Gemälde in Rom, die Wendt der Erwähnung
wert findet, sind Guido Renis Aurora und Raphael Mengs’
Deckenfresko in der Vatikanischen Bibliothek, sie erscheinen
ihm künstlerisch gleichwertig! Sein Urteil in Kunstsachen
ist offenbar völlig beherrscht von den Anleitungen des
Cicerone Hofrats Reiffenstein?®), von welchem Marianne
Krauss in ihrem Tagebuch sagt: »Ich habe gemerkt, dass
Reiffenstein Mengs für seinen Gott hält, was dieser schön
gefunden, wird ganz himmelhoch von Reiffenstein an-
gepriesen. Wenn wirklich neben so einem Gemälde ein viel
besseres hing, so blieben wir doch die sechs Minuten länger,
wo Mengs einmal eine Hand oder Zug am Kopf gut fand.+
Diese Bemerkung der Krauss eröffnet sogleich einen
Einblick in die Eigenart ihres Tagebuchs im Gegensatz zum
Wendtschen. Hier waltet ein selbständiger freier Geist,
®) Johann Friedrich Reiffenstein, russischer und sächsischer Hofrat, gelt..
22.5. 1719 Ragnit, gest. 6. 10. 1793 Rom, wo er seit 1762 lebte, Palazzo Zuccari
in Via Sistina, Hauptvertreter der klassizistischen Richtung Winckelmanns und
Mengs.
Italienische Reisetagebücher aus der Gocthezeit 71
getragen von einer umfassenderen Bildung und Weltgewandt-
heit. Die Gesellschafterin der Gräfin Erbach, damals 26jährig,
zeigt sich in ihren Aufzeichnungen als eine unterrichtete,
kluge und witzige Dame, die ihrem Tagebuch ungescheut
eigene Gedanken und Urteile über Menschen und Dinge
anvertraut. Ihre Stellung am gräflichen Hofe war eine
andere, höhere als die des Bauinspektors; während dieser
zu den Dienstboten gerechnet wurde und an der Kammer-
tafel speiste, befand sich die Krauss im täglichen Verkehr
mit der Gräfin und nahm an ihrem geselligen Umgang teil.
Auch in Rom war sie fast ausnahmslos die Begleiterin der
Gräfin bei gesellschaftlichen Unterhaltungen und Festlich-
keiten. Demgemäss kam sie mit höheren Kreisen in Be-
rührung und sah die Welt mit anderen Augen an als der
biedere Wendt. Umständliche Beschreibungen und trockene
Erwähnungen von Denkmälern und Ruinen mit Hilfe des
Volkmann kommen bei ihr nicht vor, dagegen gibt sie in
unbefangener Weise ihre frischen Eindrücke wieder und
ihr eigenes, meist recht verständiges Urteil über Wert und
Unwert von Kunstwerken. Auch von ihren eigenen Zeichen-
übungen unter Anleitung des Badener Kupferstechers
W.F. Gmelin®) erfahren wir, sowie von Musik, die sie ge-
hört oder selbst mit anderen ausgeführt hat.
Das Fesselndste in ihren Aufzeichnungen sind aber die
Berichte über den geselligen Verkehr der gräflichen Herr-
schaften. Hierbei entfaltet sie ihre liebenswürdigsten Eigen-
schaften, fröhlichen Humor, Witz, Neigung zu gutmütigem
Spott über Schwächen der Menschen, Wahrhaftigkeit und
Herzensgüte. So entrollt die Krauss ein anmutiges Bild
von dem Leben, wie es deutsche Standesherren auf Reisen
damals in der Hauptstadt der Päpste führten, und macht uns
auf die lustigste Weise mit der vornehmen Welt und den
deutschen Kreisen Roms bekannt, die wir zum Teil schon
aus Goethes italienischer Reise, aus Herders römischen Briefen
und dem Besuch der Herzoginmutter Amalie von Weimar
am Tiber kennen. Die Gestalten, die uns aus Goethes Be-
*%) Wilhelm Friedrich Gmelin, berühmter Landschaftsstecher, geb. 26. 11.
1760 Badenweiler, gest. 22. 9. 1820 Rom, wo er nach einem dreijährigen Aufent-
halt in Neapel bei Hackert 1790 ansässig wurde.
72 Noack
richten über seinen römischen Aufenthalt vertraut sind,
treten bei Marianne Krauss meist ın ein helleres Licht;
denn wo der Dichter in seiner für die Öffentlichkeit be-
stimmten Darstellung die Persönlichkeiten mit schonender
Zurückhaltung behandelt und ihre Eigenart nur leise an-
gedeutet hat, da setzt die Gesellschaftsdame der Gräfin
Erbach in ihrem nur für die eigene Erinnerung geschriebenen
Tagebuch ungescheut ein Bild mit kräftigen Strichen hin
und zeigt uns die Menschen um Goethe in ungeschminkter
Wirklichkeit, so wie sie ihr vorkamen. Daher bieten manche
Teile ihrer Aufzeichnungen eine willkommene Ergänzung
der bisher bekannten Literatur über die römischen Jahre
unseres grossen Dichters und runden in gefälliger Weise
das Bild von der Umwelt ab, in der er auf den Sieben Hügeln
lebte. Es macht der Menschenkenntnis der Verfasserin
Ehre, dass sie, die zu einer Zeit schrieb, als die römischen
Erinnerungen der Weimarer noch in den Schubfächern
verborgen ruhten, in ihren Urteilen über die Menschen
jenes Kreises nirgends in Widerspruch mit jenen gerät.
Die Zentralsonne der deutschrömischen Welt, um welche
die übrigen Sterne kreisten, war damals Angelika Kauff-
mann?°), die von Goethe, Herder und der Herzogin Amalie
verehrte zartsinnige Künstlerin. Marianne Krauss, die sie
schon am zweiten Tag ihres Aufenthalts am Tiber besuchte,
ist sehr für sie eingenommen; sie fand sie, »wie ich sie mir
wünschte, sehr gefällig« und preist ihre vielen »Vorzüge
sowohl an Geschicklichkeit als Charaktere. Echt weiblich
ist das Bedauern der jungen Dame, dass ein so vortreffliches
Weib einen recht alten Mann hat, der seinem Brummeltipp
gleicht«, und sie kann die ironische Bemerkung nicht unter-
drücken, dass es dem Gemahl Antonio Zucchi schlimm
ergehen würde, wenn der unzertrennliche Hausfreund und
Nachbar, der alte Hofrat Reiffenstein, 40 Jahre jünger
wäre. Die Krauss erzählt uns, dass Reiffenstein, der in der
oberen Via Sistina der Künstlerin gegenüber wohnte, alle
Sonntage bei ihr speiste, und lässt sie im geselligen Verkehr
$) Angelika Kauffmann, Malerin, geb. 30. ı0. 1741 Chur, aus einer Bre-
genzer Familie, gest. 5. 11. 1807 Rom, wo sie seit 1782 in Via Sistina mit ihrem
Gemahl Antonio Zucchi, geb. ı. 5. 1726 Venedig, gest. 26. 12. 1795 Rom, lebte.
Italienische Reisetagebücher aus der Goethezeit 73
fast immer zusammen auftreten. Schon wenige Tage nach
ihrer Ankunft in Rom besuchten der Graf und die Gräfin
die Abendgesellschaft bei Angelika, »wo Maler und Musiker
zusammenkommen«, und in der Fastenzeit hatten sie dort
den ausserordentlichen Genuss, das Miserere von Jomelli
singen zu hören, dessen rührende Wirkung noch dadurch
gesteigert wurde, dass die Künstlerin eine ihr gehörige Pietä
des Daniele da Volterra in geschickter Beleuchtung vor den
Zuhörern aufgestellt hatte. Dass der Kreis um Angelika
und Reiffenstein, zu dem bis zu seiner Übersiedelung nach
Neapel auch Philipp Hackert®) gehört hatte, in der deutsch-
römischen Künstlerschaft eine gewisse Herrscherrolle spielte,
ist uns aus Goethes Werken, sowie aus Tischbeins Auf-
zeichnungen und aus Fiorillos Geschichte der Zeichnenden-
Künste bekannt. Dass die ausserhalb stehenden Künstler
über diese Gruppe (Fiorillo spricht geradezu von einer
Coterie) nicht eben freundlich dachten, erfahren wir aus
Notizen im Goetheschen Nachlass, wo ein Verzeichnis von
römischen Spottnamen sie unter der Bezeichnung »Heilige
Familie«e aufführt, der Angelika die Rolle der Madonna,
ihrem Gemahl die des Josef zuteilt und den Hofrat Reiffenstein
als den »allmächtigen Gottvater«, Hackert als den »Erlöser
durch Gastmähler« und dessen Bruder Georg als den »all-
wissenden heiligen Geist« bezeichnet. Die Beobachtungen
der Marianne bestätigen dieses Parteiwesen; sie war kaum
länger als ı4 Tage auf den Sieben Hügeln, als sie schon
dahinter gekommen war, dass unter den Künstlern alles
parteiisch zugeht, dass z. B. Trippel?), der nicht zur heiligen
Familie gehörte, »für den geschicktesten Bildhauer, nämlich
bei einer Partei passiert«, dass auch die Gräfin Solms®)
ein Bisschen Parteigeist hat, »denn es ist alles davon an-
gesteckte.. Dem Maler Rehberg?) glaubt sie ein besonderes
*) Joh. Philipp Hackert, Landschaftsmaler, geb. 15.9. 1737 Prenzlau,
gest. 28. 4. 1807 Florenz; in Rom 1768— 1786, darauf in Neapel bis zur Revolution.
?) Alexander Trippel, Bildhauer, geb. 23. 9. 1744 Schaffhausen, gest. 24.
9.1793 Rom, wo er seit 1776 lebte.
8) Gräfin Friederike Wilhelmine Luise von Solms-Baruth, Witwe des
Grafen Burghausen, geb. 14. 9. 1755, gest. 27. 12. 1832 Rom, wo sie seit 1789
am Korso bei S. Carlo wohnte.
®) Friedrich Rehberg, Maler, geb. 22. 10. 1758 Hannover, gest. 20.8.
74 Noack
ausdrückliches Lob der Unparteilichkeit spenden zu sollen, weil
er anlässlich eines Meinungsstreits über eine antike Büste sein
Urteil ohne Ansehung der beteiligten Personen abgab.
Es handelte sich um Büsten, die Graf Erbach mit dem
Beirat Reiffensteins erwerben wollte, und der Wider-
sacher des Hofrats in ihrer Beurteilung war Alois Hirt’),
der ebenfalls Goethe Führerdienste in Rom geleistet hatte.
Marianne Krauss hat die beiden Altertumskenner richtig
eingeschätzt; »sie wollen absolut für unfehlbar gehalten seine,
schreibt sie am ı5. Februar in ihr Tagebuch und erinnert
damit an gewisse zarte Andeutungen Goethes über das schul-
meisterliche Überlegenheitsgefühl des alten Hofrats, worüber
die jungen Künstler manchmal verstohlen lachten. Da der
Graf die beiden als Fachleute geltenden Herren uneins sah,
zog er noch andere Bekannte zu Rate, zunächst den Maler
Rehberg, der dem Hofrat beipflichtete, obgleich er nicht
zu dessen Partei gehörte, sondern ein guter Freund von Hirt
war. Dann wurde der Bildhauer Trippel befragt und gab
seine Meinung dahin ab, die Büsten seien keine echten Antiken
und Reiffenstein schreibe sie mit Unrecht einem trefflichen
Meisel zu. In diesem Stadium des Streites, der natürlich vom
Grafen und dessen Leuten mit lebhafter Spannung verfolgt
wurde, bemerkte die Krauss in ihrem Tagebuch: »Wenn
wirklich diese Büsten nicht antık sind, wofür sie doch Reiffen-
stein dem Grafen kaufen hilft, so lernt der Herr Graf durch
dieses einsehen, dass Reiffenstein auch fehlen kann.« Tags
darauf fiel die Entscheidung infolge einer gemeinsamen
Besichtigung der fraglichen Büsten durch Trippel und einen
Bildhauer, »der selbst schon viele falsche Büsten gemacht
hat«. Damit dürfte wohl Bartolomeo Cavaceppit!) ge-
meint sein, der durch seine Beziehungen zu Winckelmann
und Kardinal Albani bekannte Restaurator antiker Bildwerke.
Nach ihrer endgiltigen Ansicht lag die Wahrheit in der Mitte,
die Büsten waren antik, aber nachträglich überarbeitet.
1835 München, in Rom als Aufscher der preussischen Kunstpensionäre 1787 bis
1803, bezog nach Goethes Abreise dessen Wohnung im Korso 18—.20.
10) Alois Hirt, Kunsthistoriker, geb. 27.6. 1759 Behla in der Bar, gest.
29.6. 1839 Berlin, in Rom seit 1782.
1!) Bartolomeo Cavaceppi, Bildhauer, geb. um 1716 Rom, gest. daselbst 1799.
Italienische Reisetagebücher aus der Goethezeit 75
Die scharfe Nebenbuhlerschaft zwischen Hirt und
Reiffenstein, weil keiner den anderen in archäologischen
Fragen gelten lassen wollte, wird im Tagebuch wiederholt
bewitzelt. »Heute assen zwei intime Nichtfreunde bei uns
zu Mittag«, heisst es einmal, und an einer anderen Stelle
wird erzählt, dass Reiffenstein, Hırt und andere zum Tee
kamen, slauter Leute, die sich lieber den Rücken als das
Gesicht sehen«. Im allgemeinen hat Graf Erbach bei seinen
Einkäufen sich auf den Hofrat verlassen, dem die persönliche
Bekanntschaft mit den verstorbenen Meistern Mengs und
Winckelmann ein vorzügliches Ansehen verlieh. In Reiffen-
steins Wohnung, Palazzo Zuccari bei Trinita dei Monti,
wurden die für Erbach erworbenen Kunstwerke aufbewahrt,
und Ende März waren die Herrschaften dort zum Frühstück
und nahmen vor dem Einpacken »Abschied auf Wiedersehen
in Erbach von allen Antiken, die der Graf gekauft hatte«.
Alois Hirt, der später durch die Gunst der Gräfin
Lichtenau eine Lebensstellung in Berlin gefunden hat, ist
1786—89 in häufigem Verkehr mit Goethe und Herder ge-
standen, und beide haben sich wiederholt über sein Wesen
ausgesprochen, der erstere mit schonender Zurückhaltung,
Herder mit unumwundener Offenherzigkeit. Goethe empfahl
seinen Freunden den Hirt wohl als Ersatz für Reiffenstein
bei der Führung durch die Altertümer Roms, erklärte ihn
aber zugleich für einen Pedanten; Herder erwähnte ihn öfter
in seinen Briefen als »unerträglich langweilig« als einen
»hölzernen Menschen« und nannte ihn gar einen »Kohlstrunk«.
Was die Gesellschafterin der Gräfin Erbach aus einem mehr-
monatigen Umgang von ihm sagt, bildet treffende Ergän-
zungen des von den beiden Dichtern gezeichneten Bildes.
Obgleich Hirt häufig zur Teestunde in Rösslers Hotel
d’Allemagne in Via Condotti!?) erschien, wo der Graf wohnte,
und sich sehr dienstfertig zeigte, machte die Krauss sich nicht
viel aus ihm; seine gewöhnlichen Manieren, seine derb-
materialistische Lebensanschauung und das einseitige Inter-
esse für die Altertümer stiessen sie ab und forderten ihren
12) Franz Rössler, gest. 8.9. 1765 Rom, und Vinzenz Rössler, gest. 9. ıı.
1793 Rom, Gastwirte aus Friedland in Böhmen, Begründer des Hotels Allemagne
in Via Condotti 86.
76 Noack
Spott heraus. Schon in den ersten Tagen der Bekanntschaft
hielt er beim Tee eine »grosse Rede über das Weisesein,
welches in gut Essen, Trinken und Schlafen bestehen solle«.
Bei einem Konzert im Hause der Gräfin Solms fiel es Fräulein
Marianne unangenehm auf, dass er sein Missfallen an der
musikalischen Unterhaltung gar zu deutlich zeigte. »Nur
gut, dass für seine antiquarische Seele etliche Büsten da-
standen, sonst wäre er eingeschlafen.« Ein andermal erzählt
sie sehr lustig, wie die Gräfin auf einem Spaziergang in der
Villa Borghese von Hirt und einem Göttinger Gelehrten
namens Meyer um die Wette hofiert wurde und ersterer
seine Eifersucht in auffallender Weise zu erkennen gab,
denn »er will absolut allein etwas gelten« Sie urteilt dabei
kurzerhand über ihn: »Hirt ist überall ungeniert, dafür
passiert er auch für einen sehr ungeschliffenen Menschen.«
An einem der Teeabende suchte er in seiner täppischen
Art den Liebenswürdigen zu spielen und trank, wie er sagte:
der servierenden Gesellschaftsdame zu Gefallen, drei Tassen.
Sie lachte darüber in ihrem Tagebuch: »Nur schade, dass
ich ihn schon mehr so viel trınken sah, sonst hätte ich mir
wirklich etwas darauf zugute tun können.«
Die Gesellschaft, die sich zur Teestunde bei der Gräfin
Erbach zusammenfand und manchmal mit Musizieren einige
Stunden zubrachte, war recht mannigfaltig, wie es die Zu-
sammensetzung der deutschrömischen Kolonie mit sich
brachte. Vornehme Fremde, die durch Rom kamen, stellten
sich gelegentlich ein, wie die Brüder Fürst Josef und Prinz
Friedrich von Schwarzenberg, Graf Werther und
Herr von Hornstein; von ansässigem Adel sah man wohl
auch die schöne Fürstin Giuliana Santa Croce!?),
geb. Falconieri, die zwei Jahre zuvor die Herzogin Amalie
in die aristokratische Gesellschaft Roms eingeführt hatte.
Die Krauss berichtet, dass die Fürstin die Bekanntschaft
der Erbachschen Herrschaften mit dem französischen Ge-
sandten Kardinal Bernis!*) vermittelte, der durch seine
13) Giuliana Falconieri, geb. 1.4. 1748 Rom, vermählt 1767 mit Fürst
Antonio Santacroce.
14) Francois Pierre de Bernis, Kardinal und französischer Botschafter in
Rom, geb. 12.5. 1715, gest. 2. 11. 1794 Rom.
Italienische Reisetagebücher aus der Goethezeit 77
vortrefflichen Gastmähler ebenso wie durch sein vertrautes
Verhältnis mit der schönen Giuliana bekannt war. Das
Tagebuch vermerkt, dass der Kardinal die Santa Croce aus
seiner Küche und Keller versorgte. Vereinzelt erschienen
als Teegäste im Hotel d’Allemagne durchreisende Musiker
wie der Geigenvirtuose Ferdinand Fränzl") und das
Brüderpaar Anton und Ignaz Böck!®), die das Waldhorn
bliesen. Die beiden Böck haben keine Gnade vor den Augen
der Krauss gefunden, die von ihnen sagt, sie seien Affen
und schienen dümmer, als sie wirklich sind. Diese drei
Musiker wurden in einem deutschen Hause, wo die edle
Tonkunst eifrig gepflegt wurde, zu einem Konzert zugezogen,
dem auch die Erbachs unmittelbar vor ihrer Abreise von
Rom noch beiwohnten. Die Gräfin Friederike Wil-
helmine von Solms-Baruth, die damals für alle Künste
ein Mäzenatentum in Rom ausübte, stand mit den Erbacher
Herrschaften während deren ganzem Verweilen daselbst
in regstem Verkehr. Auf deutschem Boden wäre das wohl
kaum angängig gewesen, denn die schon 36jährige Dame,
Witwe des Grafen Nikolaus von Burghausen, hatte, obgleich
mütterlicherseits aus dem Fürstenhause von Anhalt-Bernburg
stammend, sich aller Standesvorurteile entledigt und lebte
. seit 1789 ganz nach ihrem persönlichen Geschmack ein freies
Leben auf dem klassischen Boden. In ihrer Wohnung am
Korso übte sie gegen viele Maler und Bildhauer eine freund-
liche Gastlichkeit und bildete sich aus denen, die musikalisch
etwas leisten konnten, ein kleines Hausorchester, in dem sie
selber mit einem jungen Mädchen, an dem sie Mutterstelle
vertrat, als Pianistin mitwirkte. Der nächste Hausfreund
aus der Künstlerschar, der allgemein als ihr Liebhaber galt,
war der Maler Friedrich Rehberg aus Hannover, der auch
zu Goethes Bekannten gehört hatte und nach ihm dessen
Zimmer bezog, ein Künstler ganz nach der klassizistischen
Mode, aber ohne hervorragende Leistungen. Als steter
Begleiter und Cavaliere serviente der Gräfin Solms kam er
5) Ferdinand Fränzl, Geiger, geb. 24. 5. 1770 Schwetzingen, gest. 19. II.
1833 Mannheim.
) Anton Böck, geb. 1757, und Ignaz Böck, geb. 1754 in Stadtamhof,
Hofmusiker in München.
78 Noack
regelmässig mit den Erbachschen Herrschaften zusammen
und bot der Gesellschaftsdame mancherlei Stoff zu spöttischen
Bemerkungen. Ein geschmeidiger Weltmann redete er gern
den anderen nach dem Munde, was die Krauss als offenherzige
Natur gelegentlich in ihrem Tagebuch rügt. Am meisten
übt sie ihren Witz an ihm wegen seiner Eifersucht auf Hirt,
der sich bemühte, ihn aus der Gunst der Gräfin Solms zu
verdrängen. Wenn das Tagebuch erwähnt, dass Hirt eine
Ähnlichkeit seines Nebenbuhlers mit der Caracalla-Büste
herausfand, und einmal die Bemerkung enthält, es sei schade,
dass Rehberg keine andere Nase habe, so werden wir wieder
an das in Goethes Nachlass aufgefundene Spottnamenverzeich-
nis erinnert, worin derselbe als Nasuriccio (Naserich) auftritt.
Vorübergehend erregte Rehberg einiges Aufsehen durch dievon
ihm gezeichneten »Attitüden der Lady Hamilton«, die 1794 von
Piroli in Rom in Kupfer gestochen wurden. Diese durch ihre
Schönheit berühmte Abenteurerin, Miss Hart, anfangs Ge-
liebte, später Gattin des englischen Gesandten in Neapel Sir
William Hamilton!”), zuletzt Geliebte Nelsons, kam mit
jenem im März 1791 nach Rom und stellte bei der Gräfin
Solms vor grosser Gesellschaft ihre lebenden Bilder. Die
Krauss gibt von dieser Vorstellung eine köstliche Schilderung.
»Chevalier Hamilton spielte die Hauptrolle mit seiner
Schönen, er einen alten verliebten Geck, und sie Komödie.
Allgemeine Rührung, nur die hartgebackene Odenwälderin
(nämlich Marianne selbst) blieb ungerührt. Ich schämte mich
meiner starken Nerven, wie ıch so alle Damen und Herren
weinen sah. Wenn ich es so vorausgesehen hätte, würde ich
mir Riechsalz mitgenommen haben. Da sitzt also die höl-
zerne Krauss neben einer Angelika, die so laut schluchzt,
dass sich Steine hätten bewegen können, der arme Rehberg
sah aus wie ein Knabe, der tüchtige Schläge vom Schul-
— illem Hamilton, englischer Diplomat und Sammler von Altertümern,
geb. 13. 12. 1730, gest. 6. 4. 1803, englischer Gesandter in Neapel 1764— 1300;
vermählt 6.9. 1791 in England mit Emma Hart (Lyon), geb. um 1763, gest.
1815, die seit 1786 als seine Geliebte bei ihm in Neapel lebte, durch ihre Schön-
heit und Begabung ein Stern der dortigen Gesellschaft; ihre »Attituden«, lebende
Bilder, wurden 1794 auf Wunsch Hamiltons von Rehberg gezeichnet. Im Früh-
jahr 1791 befanden sie sich in Rom auf der Durchreise nach England zur Ver-
mählung.
Italienische Reisetagebücher aus der Goethezeit > 79
meister bekommt, Herr Reiffenstein weinte doch noch zierlich,
man konnte die langsam herabrollenden antikischen Tränen
zählen. Miss Jenkins stand das Weinen nicht sehr übel,
es war der todblassen Gesichtsfarbe sehr angenehm, Gräfin
Solms weinte sich fast die Nase wieder in ihre alte Form,
der Hofmeister vom Prinzen Schwarzenberg weinte auch
bitterlich. Er versicherte mich aber auch, ehe die Miss Hart
anfıng, dass er weinen würde. Mich überlief ein Schauder
bei dem Gedanken, wie ein Mensch seine Talente so unedel
verwenden mag, eine Wahnsinnige zu imitieren. (Miss Hart
spielte die wahnsinnige Hinna.) Ich kann mir nichts Trau-
rigeres denken als einen verrückten Menschen. Vom Anfang
kostete es mich Mühe, mein Lachen zu verbergen über das
Geheul, aber wie ich so ihre grassen Augen auf uns zukommen
sah, wich ich ordentlich zurück, denn ich vergass, dass sie
uns nur amüsieren wollte. Angelika war so hingerissen,
dass sie der Schönen wohl 2omal die Hand küsste. Wie
schade, dass Miss Hart nicht schon Lady Hamilton ist,
um in alle grosse Konversationen gehen zu können, denn
Hamilton führt sie herum wie ein fremdes Tierchen, das man
um Geld sehen lässt.«
Für gewöhnlich bestand der gesellige Verkehr der Erbachs
mitGräfin Solms in gegenseitigen Einladungen zum Essen,
wobei einmal als neuer Leckerbissen englische Kartoffeln auf-
getischt wurden, sowie in musikalischen Teeabenden, die bei
der Solms regelmässig am Montag stattfanden. Der unent-
behrliche amico Rehberg pflegte dann, ermuntert von den
zärtlichen Blicken seiner Dame, unermüdlich zu geigen, wäh-
rend die Gräfin mit ihrer kleinen Jenny vierhändig spielte.
Wenn an solchen Abenden Rehberg der jungen Gesellschafts-
dame aus Erbach etwas mehr Aufmerksamkeit erwies, als
gerade der gute Ton verlangte, gab die Gräfin Solms, die
ihren Launen leicht freien Lauf liess, ihrem eifersüchtigen
Ärger gar zu deutlichen Ausdruck; sie machte aber solche
unhöfliche Entgleisungen bald wieder gut, indem sie z.B.
ihren Freund veranlasste, das Bildnis der Marianne Krauss
zu zeichnen. Die musikalischen Kräfte des deutschen Künst-
lerkreises, die sich regelmässig bei der Solms hören liessen,
wirkten gelegentlich auch mit, wenn im Hotel d’Allemagne
80 Noack
bei Erbachs der Tonkunst gehuldigt wurde. Von einer miss-
ratenen Teemusik berichtet das Tagebuch mit gutem Humor:
»Es harmonierte alles zusammen, das Klavier war verstimmt,
Herr Schmidt, unser Kapellmeister, hatte die Hände erfroren,
Valentini hatte einen Husten, ich einen bösen rauhen Hals
und wir sangen ein Terzett. Um 8 Uhr ging alles zum gröss-
ten Vergnügen des Grafen weg«.
Der hier genannte Klavierspieler war der hessische Hof-
maler Heinrich Schmidt!®), der im Goetheschen Namens-
verzeichnis mit dem Spitznamen Fornaro (Bäcker) vorkommt
und mit Rehberg nach des Dichters Abreise aus Rom in den
Künstlerhaushalt am Korso gegenüber Rondanini eingezogen
war. Das Tagebuch rühmt nicht nur seine Mitwirkung bei
»sschöner Katzenmusik« und seine Historienbilder, sondern
auch die hübschen Spitzenmanschetten, die er zu tragen
pflegte, und die Schönheit seines Modells und späteren Ehe-
gemahls Teresa Banducci. Aus Schmidts Wohnung am Korso
sah die Krauss nachmittags das lustige Maskentreiben und
das Rennen der Barberi an; dort fand sie auch Goethes Haus-
wirtin, die sorgsame alte Piera Collina, noch vor und über-
gab ihr ein Briefchen des im Jahr zuvor nach Deutschland
heimgekehrten Frankfurter Malers Georg Schütz, worüber
jene sich herzlich freute. Die von Schütz illustrierte kürzlich
erschienene Beschreibung des römischen Karnevals von unse-
rem Dichter war hier vorhanden und diente der Tagebuch-
schreiberin zur Einführung in die Lustbarkeiten des fremden
Faschingstreibens. Auch mit Goethes Liebling unter den
römischen Hausgenossen, dem Maler Fritz Bury'®), wurde
die Krauss bekannt; wenn sie schreibt: »Bury spielt Violine
mit viel Manier, aber ist ein grosser Lachengel dabeise, so wird
man an des Dichters Wort vom »Kindchen Burys erinnert.
Ausser dem oben als heiserer Sänger genannten Maler
Ernst Valentini®), mit dem sie herzliches Mitleid hatte,
18) Ileinrich Schmidt, Maler, geb. um 1750 Ottweiler, gest. 1821 Darm-
stadt, in Rom 1782— 1798.
19) Fritz Bury, Maler, geb. 13. 3. 1763 Hanau, gest. 18.5. 1823 Aachen,
in Rom 1782—1709.
20) Ernst Valentini, Maler, geb. 23. 3. 1759 Winterthur, gest. um 1820,
ın Rom 1789—1794.
Italienische Reisetagebücher aus der Goethezeit 81
weil er durch den Tod seines Gönners, des Grafen Friess,
in Geldverlegenheit geraten war, nennt Marianne als häufige
Gäste des Erbachschen Salons noch Dies, Macco, Gmelin und
Trippel. Der Landschaftsmaler und Radierer Albert Chri-
stof Dies?!), der 1787 Goethe bei seinen Kunstübungen
unterstützt hatte, war auch dem Fräulein Krauss ein »scharfer
Lehrmeister« im Vergleich zu dem nachsichtigen Gmelin; im
Solmsschen Liebhaberorchester führte er den Fiedelbogen
vortrefflich und in der Teestunde bei Erbachs widerlegte er
die materialistische Lebensweisheit Hirts »mit völligem Ernst,
das war zum Totlachen«. Der Historienmaler Alexander
Macco®®), für den sich Goethe interessierte, wie wir aus dessen
Briefwechsel mit K. Ph. Moritz wissen, hatte kurz nach des
Dichters Abschied von Rom cine Pension des Ansbacher
Hofes erhalten und scheint sich in besserer Lebenslage als die
Mehrzahl seiner Berufsgenossen befunden zu haben. Das
Tagebuch beschreibt ihn als einen schönen jungen Herrn,
der sich sehr gut kleidet; aber der »schön geputzte Macco«
ist offenbar ein recht lederner Gesellschafter gewesen, den
die Krauss »keine zwei Stunden täglich« bei sich haben möchte,
weil man sich rasch mit ihm ausgeschwätzt hat. Eines Abends,
als er allein zum Tee erschien, hatten Gräfin Erbach und ihre
Hofdame »das Glück, drei Stunden lang Herrn Macco zu
unterhaltene. Grösserer Beliebtheit bei Marianne erfreute sich
der Bildhauer Alexander Trippel, der wenige Jahre zuvor
für den Fürsten Christian von Waldeck die herrliche, an Apollo
erinnernde Goethebüste geschaffen hatte. Sie schätzte an ihm
vor allem seine Geradheit und Aufrichtigkeit im Gegensatz
zu der allgemeinen Gecsellschaftsheuchelei; Trippel spricht
von der Leber weg, sagt sie von ihm, nennt ihn ihren guten
Freund und erklärt, sie wolle lieber ihn eine Stunde lang
schwatzen hören als Hirt. Auch der Graf hielt viel von ihm
und liess durch ihn, als den vorzüglichsten Bildhauer im da-
maligen Rom, seine Antiken herrichten.
21) Albert Christof Dies, Maler und Kupferstecher, geb. 1755 Hannover,
gest. 28. ı2. 1822 Wien, in Rom 1775—1796.
#2) Alexander Macco, Maler, geb. 29. 3. 1767 Creglingen, gest. 24. 6. 1349
Bamberg, in Rom 1784— 1797.
Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. Bd.42, ı 6
82 Noack
Der erklärte Liebling von Marianne Krauss war aber
Wilhelm Friedrich Gmelin, der geschätzteste Land-
schaftsstecher des angehenden 19. Jahrhunderts. Goethe hatte
ihn kaum noch persönlich in Rom gekannt, da Gmelin dort
um die Zeit ankam, als der Dichter die Heimreise antrat, aber
mit Moritz, Fernow, Heinrich Meyer und anderen Ange-
hörigen des Weimarer Kreises stand der Künstler in Bezic-
hungen und seine Stiche fanden Goethes volle Anerkennung.
Er war erst am Anfang seiner Laufbahn, als die Krauss ihn
kennen lernte und auf Hirts Empfehlung Zeichenunterricht
bei ihm nahm. Im täglichen Miteinanderarbeiten scheint sich
ein zartes Verhältnis zwischen Lehrer und Schülerin ent-
wickelt zu haben, jedenfalls ein sehr freundschaftliches. Sie
spricht immer mit grosser Wärme von ihm, nennt ihn »mein
lieber Gmelin, einer der besten Menschen, die ich noch kenne,
erzählt, dass er sich der Mühe unterzog, ihre Zeichnungen
aufzupappen, während sie ihm etwas auf dem Klavier vor-
spielte, dass er ihr zuliebe die schönsten gefältelten Manschet-
ten anzog, und dass er von ihrer Frisur entzückt war. So-
gleich in den ersten Tagen ihres Verkehrs liess sie sich von
ihm ein Andenken in ihr Stammbuch zeichnen und freute
sich dann für ihn, als der Graf ein Dutzend italienische Land-
schaften zum Schmuck seines Schlosses von ihm erwarb.
Wenn Gmelin vielleicht geneigt war, die Beziehung zu sciner
Schülerin etwas sentimentaler aufzufassen, so nahm sie die
Angelegenheit leichter. Das Tagebuch berichtet, dass der
Künstler eines Abends schwermütig war, und fährt fort:
»Ich gab ihm den guten Rat, sich zu erschiessen; er sah das
Gute dessen ein und wollte mir folgen. Ich gab ihm statt
Pistolen Apfelsinen und Birnen, es half; probatum est«.
Zu Goethes Bekannten in der Ewigen Stadt gehörten
noch zwei nichtdeutsche Herren, die wir im Krausschen Tage-
buch wiederfinden: Jenkins und Frey. Der ehemalige Maler,
dann Kunstsammler, Bankier und englische Konsul Thomas
Jenkins ®®), in dessen Landhaus zu Castel Gandolfo der Dich-
tcr die schöne Mailänderin Magdalena Ricci kennen gelernt
hatte, konnte natürlich von einem deutschen Standesherrn,
22) Thomas Jenkins, englischer Maler, Sammler und Bankier, geb. um
1722 Devonshire, gest. 1798 Yarmouth, in Rom seit 1752.
Italienische Reisetagebücher aus der Goethezeit 83
der in Rom Altertümer einkaufen wollte, nicht umgangen
werden. Man besuchte ihn, um seine etruskischen Vasen und
anderen Antiken zu beschauen, pflog mit ihm Erörterungen
über die Echtheit von Kameen, und aus der fachmännischen
Bekanntschaft entwickelte sich geselliger Verkehr. Man traf
sich wiederholt bei der Gräfin Solms, und am Anfang April
waren die Erbacher bei Jenkins zu Tisch gebeten. Der Arzt
Agostino Frey®*), ein Sohn des in Rom verstorbenen be-
rühmten Kupferstechers J. J. Frey aus Luzern, war damals
der Äskulap der deutschen Künstlerschaft und hatte als sol-
cher im Spätherbst 1786 Goethes Freund K. Ph. Moritz be-
handelt, als derselbe beim Heimreiten aus der Campagna den
Arm gebrochen hatte. Als die Gräfin Erbach Ende Februar
1791 erkrankte, wurde er gerufen. »Heute war auch der freund-
liche Dr. Frey da, berichtet das Tagebuch, er sicht aus wie
ein Spinnenfresser und erzählt in einem fort alle seine ge-
machten Kuren; die wo er in die Ewigkeit geschickt hat,
zählt er freilich nicht mit.« Wenn er zum Essen bei dem gräf-
lichen Paar geladen war, bemerkte die Krauss, dass »unser
charmanter Doktor kein Kostverächter war«.
So lässt das Tagebuch in buntem Wechsel die Gestalten
an uns vorüberziehen, die wenige Jahre zuvor sich auch um
Goethe, Herder und die Herzogin Amalie bewegt haben.
Manche von ihnen haben sich im Lauf der Monate enger
an die Reisenden aus dem Odenwald angeschlossen, und
gerade für die deutschen Künstler auf dem fremden Boden
war die Anwesenheit vornehmer Landsleute, die freundschaft-
liche Fühlung mit ihnen suchten, ein willkommenes Geschenk
des Schicksals. Man wird an manche herzliche Nachklänge
des Verweilens der Weimarer auf den Sieben Hügeln erinnert,
wenn man im Tagebuch des Malers Wendt die einfache Er-
zählung des Abschieds von Rom in der Nacht vom 6. auf den
7. Juni liest: » Um 2 Uhr fuhr unser Wagen vor, wir stiegen
ein und der Abschied ging uns so nah wie der von Erbach.
Denn unsere guten Freunde waren alle zugegen und alles
weinte wie die Kinder,: denn jeder hatte uns liebgewonnen
und verlor uns ungern«.
241) Agostino Frey, Arzt, Sohn des schweizer Kupferstechers J. J. Frey,
geb. 6. 9. 1733 Rom, gest. 19. 5. 1801 daselbst.
6*
Johann Friedrich Reiffenstein und die Markgräfin
Caroline-Luise von Baden’)
Von
Gerda Kircher
Johann Friedrich Reiffenstein, der Ostpreusse und Lands-
mann Herders, berühmt und bekannt im römischen Kunst-
leben der Goethezeit, der geschätzteste Cicerone aus der
Nachfolge Winckelmanns, der Freund Hackerts und der
Angelika Kauffmann, gehört zu den interessantesten Per-
sönlichkeiten, die uns aus der Korrespondenz der Markgräfin
entgegentreten und der Fürstin bei der Gründung und dem
Ausbau ihres Malcreikabinettes helfend und beratend zur
Seite standen.
In Paris, dem Haag und Amsterdam, den Hauptsitzen
des Kunsthandels im 18. Jahrhundert, hatte die Fürstin ihre
eigenen, ständigen Kunstagenten, darunter die bekannten
Bankiers J. H. Eberts und J. Goll. Reiffenstein aber, der
sich Freund und Lehrer der Fürstin nennen konnte, führt
sie in deutsches und italienisches Kunst- und Sammelleben
ein. In Deutschland weit gereist und bewandert brachte er der
Fürstin die erste Kunde von den rheinischen, elsässischen und
schweizerischen Sammlungen und empfiehlt ıhr angesehene,
zeitgenössische Künstler. So treten durch seine Vermittlung
der Basler Christian von Mechel, der Pariser Kupferstecher
Wille, Hackert und A. Kauffmann in den Gesichtskreis der
Fürstin ein. Mit Christian von Mechel, der einmal von
Reiffenstein schreibt, »mon tres grand amis et aussi mon
I) Bearbeitet aus der Korrespondenz der Markgräfin im Grossherzog-
lichen llaus- und Familienarchiv, ein Ausschnitt aus der Geschichte der
Kunstsammlung der Fürstin.
Joh. Friedr. Reiffenstein u. d. Markgräfin Caroline-Luise von Baden 85
rivale, wetteiferte er um den Ruhm, die Markgräfin, die die
niederländische Kunst über alles schätzte, für Italien, für die
Antike, für die Lehre Winckelmanns zu gewinnen. Der Brief-
wechsel Reiffensteins mit der Markgräfin, über 20 Briefe und
Berichte, die sich in ihren Korrespondenzbänden vorfanden,
reicht vom Jahre 1760 bis zum Jahr 1774. 7 Briefe der Fürstin
an Reiffenstein aus dem Jahre 1760 —61, im Konzept erhalten,
ergänzen Reiffensteins Briefe in glücklicher Weise; diese
Briefe Caroline-Luisens sind im Tone herzlicher und aner-
kennender Freundschaft gehalten, sie beweisen, dass Reiffen-
stein ein unentbehrlicher Ratgeber der Fürstin auf allen Ge-
bieten ihrer künstlerischen Tätigkeit war und auch ihr eigenes
Schaffen förderte: »J’ai bon travailler d’un bout du jour &
l’autre, vos conseils et vos yeux plus clairvoyants que les
miens me manquent partout«e. ... »Es sind nur 50 Meilen
zwischen uns, und ich möchte, dass auch diese bald weg
wären.« So schreibt die Fürstin einmal an Reiffenstein. Schon
im Frühjahr 1761 hatte den damals 41 jährigen Hessen-Cassel-
schen Hofrat und Pagenerzieher eine Reise mit dem jungen
Grafen Lynar an den badischen Hof geführt. Das Lynarsche
Tagebuch berichtet nur kurz über diesen Aufenthalt in Karls-
ruhe. Wir lesen darin. dass sie bei der Markgräfin zeichneten
und Reiffenstein sie die Schabkunst lehrte. Der Briefwechsel
Reiffensteins beginnt gleich nach dem Karlsruher Aufent-
halt. Der erste Brief vom 24. Mai 1760 ist von Strassburg
geschrieben und bringt mit dem Dank für die gute Aufnahme
in Karlsruhe sofort Auskünfte über das Strassburger Kunst-
leben. Wir schicken einer Auswahl von Originalbriefen eine
kurze Übersicht über den Inhalt des ganzen Briefwechsels
voraus.
Die 9 Strassburger Briefe vom Mai bis Dezember 1760
bringen Berichte über die Strassburger Privatsammlungen
des Bijoutier Braun und des Fünfzehner-Ratsherrn Reishofer.
Aus der Sammlung Reishofer wurden durch Reiffensteins
Vermittlung mehrere wertvolle Gemälde von Caroline-Luise
erworben, darunter »le beau Raisin« von Desporte. Nebenher
gehen Ratschläge über die Radiertechnik, der Caroline-Luise
sich unter der Leitung Reiffensteins zugewandt hatte, und Ver-
handlungen mit dem Kasseler Galeriedirektor Freese, der
86 Kircher
C. L. Huysum-Kopien besorgen soll. Reiffenstein schildert
die berühmten, rheinischen Privatsammlungen der Grafen
Öls und Stadion und veranlasst dadurch Caroline-Luise zu
einer kleinen Rheinischen Kunstreise. Von Künstlern emp-
fiehlt er den Landschafter Bemmel für Sürporten in das
Karlsruher Schloss; für Graphik den Strassburger Stecher
Stridbeck, auch vermittelt er die Beziehungen zu den Samm-
lern und Malern Krahe, Fiedler, Richard, von Donop und
zu Wille ın Paris, der C. L. bei den Einkäufen aus der be-
rühmten Sammlung des Comte de Vence gute Dienste leistete.
Die Sommermonate 1760 führten Reiffenstein nach Nancy,
er erzählt von den Gemälden La Tours und den Bauwerken
der Stadt, die für das Karlsruher Bauwesen anregend sein
könnten. Von grösstem Interesse sind Reiffensteins Schwei-
zer-Berichte vom Sommer 1761. Diese »Memoires pittores-
ques« wie er sie selbst nennt, geben Einblick in das rege
Schweizer Kunstleben damaliger Zeit; Lynar hatte ursprüng-
lich beabsichtigt, von Strassburg zum Studium nach Lau-
sanne überzusiedeln. Vor der Reise in die Schweiz wurde
der Besuch in Karlsruhe wiederholt. Zuerst hören wir vom
Basler Kunstleben. Reiffenstein schildert ausführlich die
Kunstsammlungen Rhyhiner, Hoffmann, Burckhardt und
Sarasin, sowie des Porträtmalers Grooht und des verstorbenen
Malers Meyer.
Mit Grooht und Rat Herbster besichtigt er die Samm-
lungen des Markgräfler Hofes und stellt eine Auswahlsendung
für C.L. zusammen. Es ist dies der erste Bericht über die
schr in Vergessenheit geratenen, badischen Sammlungen in
Basel. In Schaffhausen besuchen die Reisenden die Samm-
lung des Landvogtes Rischer und den Maler Hurter, der
später Carl Friedrich malt. In Zürich werden die Samm-
lungen Kaufmann Schulheiss, Buchführer Heidegger und
Heidegger und Compagnie genannt, Reiffenstein befreundet
sich mit dem Maler Füssly. Noch steht das Züricher Kunst-
leben weit hinter dem regeren von Bern zurück;; ausführlich
hören wir von der Sammlung des Kunsthändlers Fersen zum
Falken in Bern, bei dem Reiffenstein zu Gast ist. Ein Bild
von Rubens »Der Liebesgarten« erregt unser Interesse, weil
wir es vielleicht in der Karlsruher Kunsthalle unter anderm
Joh. Friedr. Reiffenstein u. d. Markgräfin Caroline-Luise von Baden 87
Namen wiederfinden. In der Sammlung des Porträtmalers
Handmann ragt ein Teniers »Chymist in seinem Labora-
torium« hervor. Beide, Fersen und Handmann, hatten C.L.
ihre Dienste für Gemäldebesorgungen angeboten. Neben der
Sammlung Lerber, die sich durch italienische Meister aus-
zeichnete, erwähnt Reiffenstein noch das Kabinett des Biblio-
thekars Sinner. Der aus Paris zugezogene Monsieur Rivasans
zeigt seine neue Maschine zum Kopieren antiker Reliefs,
Bildhauer Funk seine schöne Mustersammlung von Marmor-
arten. Von dem Maler Stuphanus in Lausanne lässt sich
Reiffenstein ein Rezept für einen Pastellfirnis geben.
In Genf galt der Besuch vor allem dem berühmten Maler
Liotard. Der Bericht über diesen Besuch ist von besonderer
Bedeutung, da er bis jetzt der einzige, urkundliche Beleg über
die Beziehungen der Markgräfin zu Liotard ist. Liotard nennt
sich hier Lehrer der Fürstin ; er bewahrt als besonderes Kleinod
seiner Sammlung ein Selbstbildnis Caroline-Luisens und eine
andere Arbeit ihrer Hand; er spendet ihren von Reiffenstein
mitgebrachten Zeichnungen grösstes Lob. Reiffenstein da-
gegen weiss die Kunst Liotards weniger zu schätzen; hier
zeigt sich schon der klassizistische Theoretiker, der hinter den
Bildern mehr sucht als schöne Farben und Formen; er zieht
die Werke seines Freundes Tischbein in Kassel vor. Leider
hören wir trotz ausführlicher Besprechung der Sammlung
Liotard nichts Näheres über Erwerbungen C. L’s. aus dieser
Sammlung. Aus andern Schriftlichkeiten geht sogar hervor,
dass die von Reiffenstein getroffene Auswahl von 4 Gemälden
aus der Sammlung Liotard später gegen andere vertauscht
wurde. |
Ausser Liotard werden noch der Genfer Zeichner und
Stecher Soubeyran und der Medailleur Dassier erwähnt.
Mit dem berühmten Schweizer Medailleur Hedlinger in
Chur hatte Reiffenstein wegen eines Medaillenauftrages für
den Landgrafen von Hessen-Cassel verhandelt.
Die Schweizer Reise gipfelte in einem Besuche in Delices
bei Voltaire, zu dem sich Herr von Palm noch eingefunden
hatte, und wo man gemeinsam des Karlsruher Hofes mit
Entzücken und Lob gedachte. Es ist bezeichnend für die
damalige Zeit, dass in diesen Kunstberichten über die
88 Kircher
Schweizer Gebirgswelt kaum ein Wort verschwendet wird.
Ein Ausflug von Zürich galt dem Kloster Einsiedeln und seinen
»zu kostbaren« Heiligtümern, der Gletscher wird von Bern
aus ein einzigesmal gedacht.
Von Genf wandten sich die Reisenden nach Lyon,
doch hören wir von dieser südfranzösischen Reise wenig
Bemerkenswertes. Nach einem dreiwöchigen Aufenthalt in
Paris entschlossen sie sich nicht nach England, wie ursprüng-
lich geplant, sondern nach Italien weiterzureisen. In den
italienischen Briefen und Berichten Reiffensteins tritt das
Persönliche mehr in den Vordergrund. Zuerst schildert er
die Reise mit Lynar, die über Oberitalien, Turin, Mailand,
Parma, Piacenza, Venedig, Bologna nach Florenz führte,
wo sie Erdmannsdorff kennenlernten, dann nach Neapel
und Rom in den Bannkreis Winckelmanns. Das Zerwürfnis
mit dem jungen Grafen, der Entschluss in Italien zu bleiben
in der Hoffnung auf die hessisch-casselsche Anstellung;
das Scheitern all dieser Pläne, da der Landgraf selbst durch
den Krieg der Mittel entblösst war; das vergebliche Warten
auf eine Anstellung in preussischen Diensten, dies alles zieht
an uns vorüber. Eine grosse Not bricht über Reiffenstein
herein, der in Florenz zurückgeblieben, lange vergeblich
auf die Nachzahlungen Lynars wartet. Damals half ihm
Caroline-Luise mit Wort und Tat über die schwersten Zeiten
hinweg, sie sandte ihm einmal 5o dann 200 Dukaten, die
Reiffenstein später in bessern Zeiten wieder zurückzahlte.
All die Halbkünste, die Reiffenstein trieb, Versuche in der
Farbdruckmanier von Strange, Kopien und kleine Malereien
konnten ihm nur einen kleinen Verdienst schaffen, bis seine
Freunde ihn aus dieser Not retteten. Ein Aufenthalt von
Florenz aus bei dem gelehrten und kunstsinnigen Abbe
Fabbroni in Pistoja, die Einladung zu Capitän Burmann
in Neapel 1763 bringen Reiffenstein über die schlimmsten
Zeiten. Mit der Übersiedlung nach Rom, im Herbst 1763,
ist sein Stern endlich wieder im Steigen, er führt ihn schliess-
lich durch sein Ciceroneamt und seine Pensionen, die er
als gothaischer und russischer Rat bezog, einer angesehenen
und gesicherten Existenz zu. Auf den Inhalt der interessan-
testen Briefe sei noch etwas näher eingegangen: Reiffenstein,
Joh. Friedr. Reiffenstein u. d. Markgräfin Caroline-Luise von Baden 89
der die Geldmittel Caroline-Luisens und ihr Interesse für
italienische Kunst gerne überschätzte, hatte schon 1762
von Venedig aus den Vorschlag gemacht, Winckelmann
zum ständigen italienischen Kunstagenten der Fürstin zu
ernennen, er schreibt: Man beauftragt eine wirklich kunst-
verständige Persönlichkeit mit den Ankäufen, indem man
ihr Vollmacht gibt und völlig freie Wahl und eine jährliche
feste Ausgabensumme festlegt. Das Geld wird durch den
Kreditbrief einer deutschen oder ausländischen Bank zur
Auszahlung gebracht; das staatliche Verbot der Ausfuhr
von Kunstwerken sei leicht zu umgehen; England habe noch
nie so viel Kunstwerke ausgeführt wie gerade eben. Caroline-
Luise ging auf diesen Vorschlag nicht ein, sie erwarb über-
haupt nur sehr wenig Gemälde aus Italien.
Noch interessanter sind Reiffensteins sehr ernst gemeinte
Pläne zur Begründung einer Kunstakademie in Karlsruhe,
die unter seiner und Angelika Kauffmanns Leitung stehen
sollte, und die er in dem Neapler Brief vom ı2. Dezember 1763
der Markgräfin unterbreitete. Die Sehnsucht nach einer
Anstellung im deutschen Vaterlande klingt ergreifend durch
diese etwas umständlich vorgetragenen Vorschläge und
»Träumereien« hindurch. Wie oft tun wir diesen deutsch-
römischen Künstlern Unrecht, die nicht freie Wahl, sondern
das Schicksal dauernd in Italien festhielt, weil die Heimat
sich ihrer nicht annahm oder nicht annehmen konnte, da
die Mittel zu beschränkt waren. Die Idee der Karlsruher
Kunstakademie beschäftigte Reiffenstein schon früh, und
überall auf seinen Reisen sucht und findet er Künstler,
die sich zur Verwirklichung dieses Planes eignen könnten.
Er stellt einen vollständigen akademischen Lehrkörper zu-
sammen. Schon in Turin auf seiner oberitalienischen Reise
wusste er den Historien- und Dekorationsmaler Beaumont
für Caroline-Luise zu interessieren, besonders für Entwürfe
zu Deckenmalereien im Karlsruher Schloss. In Mailand
weist er auf den Tiermaler Lodonio hin, dem er den badischen
Hof im rosigsten Lichte geschildert hatte. Als Dekorations-
und Theatermaler empfiehlt er einen jungen Bibiena-Schüler,
den in Florenz lebenden Monichetti, aufs wärmst®. Für die
Prospektmalerei rät er zu dem jungen Bolognesen Mario
90 Kircher
Tessi, der sich zur Zeit der Gunst des Grafen Algarotti
erfreue. Eine ausführliche Charakteristik gibt er von dem
sojährigen Florentiner Leonardo Frati, der, geschickt in
allen Künsten, auch im Gipsabgiessen, Modellieren im Land-
schafts- und Blumenzeichnen, sich für Karlsruhe besonders
eignen würde. Reiffenstein schreibt: »Er und Lodonio
würden die schöne Natur um Karlsruhe in ein paar Jahren
durch Malen und Ätzen verewigt haben«. — So sehen wir
hier Pläne auftauchen, deren Erfüllung erst dem ıg9. Jahr-
hundert vorbehalten war. Nie hören wir in der Korrespondenz
der Markgräfin von einer Antwort auf all diese Ideen.
Reiffensteins und Caroline-Luisens verschiedenartige
Kunstauffassungen und Liebhabereien kennzeichnet der
römische Brief vom ı2. August 1772; Carolines Vorliebe
für die Niederländer sucht Reiffenstein vergeblich zugunsten
der Italiener umzustimmen.
Ein Brief vom Februar 1765 berichtet eingehend von
Reiffensteins persönlichen Verhältnissen, das Scheitern der
Kasseler Anstellung, seine weiteren Pläne, seine Radier-
tätigkeit, die Versuche in Rembrandt-Manier, die Arbeit
am Bildnis Winckelmanns und des englischen Schauspielers
Garrik.
Mehrere Briefe, August 1765, März 1771, November 1775,
sind Reiffensteins Lieblingsbeschäftigung gewidmet, den
Versuchen zur Nachahmung antiker Gemmen und Reliefs.
Dies von Winckelmann und Kardinal Albani geförderte Unter-
nehmen verdient an Hand dieser Briefe doch ernsthafter
beurteilt zu werden, denn nur als »Spässe für Kinder und
Reisende« wie Goethe einmal von Reiffensteins Experimenten
schreibt. Weniger für Kunst und Wissenschaft als für
das klassizistische Kunstgewerbe haben seine Bemühungen
Früchte getragen. In Frankreich nahm sich der Architekt
Clerisseau dieses neuen Verfahrens an. Nach England
vermittelte es der Kunsthändler Jenckins, so dass wir Reiffen-
stein als den geistigen Urheber der Wedgwood-Dekorationen
anschen können. Reiffenstein hatte sich auch für die Wieder-
belebung der antiken Enkaustikmalerei eingesetzt. Bei all
diesen Experimentierkünsten kam die von seinem Vater
ererbte Apothekernatur sichtlich zum Durchbruch.
Joh. Friedr. Reiffenstein u. d. Markgräfin Caroline-Luise von Baden Qi
Friedrich Noack, der beste Kenner des deutschrömischen
Kunstlebens, gibt uns im Goethe-Jahrbuch (1909 und 1910,
Bd. 30/31) eine ausführliche Lebensbeschreibung und Cha-
rakteristik Reiffensteins. Sie enthebt uns jedes weiteren
Eingehens auf sein Geschick und seine Art. Er ist und bleibt
der dort geschilderte Hofmeister des Klassizismus, ehrenwert
und achtunggebietend, aber ohne den Zauber der grossen
Persönlichkeit und die Schwungkraft echten Künstlertums;
in seiner Kunstauffassung der typische FEklektizist, der mit
seiner Pedanterie den Spott der jungen, deutschrömischen
Künstler hervorrief; »il dio padre omnipotente«, wie sie ihn
nannten. Wir wissen aber auch, dass er den deutschen Künst-
lern in Rom ein freiwilliger Konsul war, ein Berater in
ihren Sorgen und Nöten, ein treuer Freund, der manchem
Landsmann an der Pyramide des Cestius das letzte Geleite gab.
Der Briefwechsel mit der badischen Markgräfin zeigt
Reiffenstein als Freund und Lehrer der Fürstin in einem
neuen Licht; es stimmt uns auch milder in der Beurteilung
seiner Art, da wir daraus ersehen, wie hart das Leben ihm
mitgespielt hatte. Das Vertrauen und die Verehrung, die
ihm Caroline-Luise entgegenbrachte, hat er in hohem Grade
verdient; er war immer bestrebt, für diese Gunst mit reichen
Gaben zu danken. In den 60er Jahren, da Caroline-Luise
den Grundstock zu ihrer Gemäldesammlung legte und eines
erfahrenen Führers bedurfte, hatte er überall helfend ein-
gegriffen.
Seine Ratschläge, seine Auskünfte, seine Empfehlungen
bedeutender Künstler wurden der Fürstin von höchstem Wert.
Mit Bedauern sehen wir den glänzenden Plan der
Gründung einer Kunstakademie in Karlsruhe und der
Berufung Angelika Kauffmanns scheitern. Es schien einmal
die Möglichkeit zu bestehen, dass Karlsruhe eine Heimstätte
geworden wäre für die angeschensten Persönlichkeiten des
deutschrömischen Künstlerkreises, eine Hochschule deutscher
Malerei des Klassizismus. Aber wenn die Pläne auch Träume
blieben, es braucht Karlsruhe demnach nicht zu gereuen,
Reiffenstein als Freund der badischen Markgräfin dem
Kranze seiner Erinnerungen einflechten zu können.
92 Kircher
Caroline-Luise an Reiffenstein nach Strassburg
Die ersten Radierversuche
ı. Brief Dr. Fürstin. ©. D. (1760)
»Comment Mr. vous ne vous Etes ocupe que de moi depuis votre
arrive a Strassb(urg). Je devrois Etre honteuse de toute les peines
que je vous cause. Il m’est impossible de vous marquer combien ie
suis sensible a toutes vos attentions; vous me donnez mille preuves
de votre souvenir; vous pouvez compter Mr. que vous n’avez pas
ete oublie a notre tour, que nous ne nous souvenons de vous rendre
ä vos merites et a vos talents, c’est qui leur est düe (!). Je vois avec
plaisir que vous n’attendez que l’aprobation du Pere de Mr. le Conte
de Lynar pour vous fixer pour un temps ä Strassburg. La proximite
du lieu me fait esperer ou de vous revoir encore un moment ou de
recevoir plus souvent de vos nouvelles, et cela me donne de la Joye.
Je suis tres obligee de m’avoir fait connaissance avec Le Sr. Stridbeck,
etant plus pres, outre la commodite d’en pouvoir faire igi le payement,
il me satisfera toujours plus proptement. J’ai fait payer au Jouaillier
Hess les 17!- pour son compte, et la semaine prochaine je medite
de mettre une de ces planches en a&uvre, telle qu’elle sera, je vous la
soumettrai comme a mon maitre, et si vous voulez pas avoir de quoi
rougir de votre Eleve je vous prierai d’y mettre la main. Le Sr. La-
Roque m’a fournit une 4” de Rembrandt a l’eau forte, le peintre
ici les tient pour originales, elles sont fort bien. La decouverte que
vous venez encore de faire Mr. de plusieurs beaux tableaux m’en-
chante; je serai charmee de les voir tous 5; et si le proprietaire
Sr. Braun veut faire le voyage ä ses frais je ne m’y oppose point.
Je crois les tableaux bien beaux, mais ils sont un peu chers. — (Der
Brief bricht hier ab, die nächstfolgenden besprechen genau die wei-
teren Erwerbungen von Strassburger Bildern — die Originalrech-
nungen dieser Käufe sind erhalten.)
Die Mainzer Kunstreise Caroline-Luisens
Die Kabinette Graf Stadion und Öls und die kurpfälzischen Samm-
lungen in Mannheim
5. Brief C. L’s. an Reiffenstein. O.D.
»Je vaıs donc vous faire la relation promise sur le bien que
vous m’aviez dit des Cabinets a Mayance. J’ai sollicit@ le Margrave
de m’y mener. Nous fimes ce tours il y a 8 jours tres en incognito
— nous en parlämes pas meme ouvertement igi — notre premier
soin nous conduisit chez le Grosshofmeister C'* Stadion, mais je
ni vois ni Mieris ni autre beau tableau. L’homme qui nous ouvrit
la porte Etoit un grand Benet, il ne nous put rendre compte de rien
et apres que je lui disoit toujours qu’il falloit encore qu’il y eusse
plus de tableaux, il me repondit, il yen a bien encore quelques uns
Joh. Friedr. Reiffenstein u. d. Markgräfin Caroline-Luise von Baden 93
dans le Cabinet de travail de Mr. le Conte, mais il en a la clef sur
lui et il est & la campagne. En revenge je vis chez le Conte d’Öls
toutes les belles choses dont vous m’aviez parle, deux tetes de femme
de Rembrandt, que vous n’aurez certainement pas oublies. Je ne
connoissois pas trop encore le maitre et il me semble n’avoir jamais
rien vu de plus beau. Deux Bourgignons, une tete de Copetzky
entre autre et plusieurs de Seyboldt fixerent preferablement mon
attention. Enfin je fus fort contente de ma journee, que nous finis-
sames par le Cabinet du C!*- Lotter Stadion, on ily a bien de beaux
tableaux encore. Surtout une tete d’homme de van Dyck comme il
n'y en a pas a Mannheim m’ebranla un peu; Je ne vous nomme
que les morceaux exquis que vous connoitrez, il est vray j’aime A
en parler avec vous.
Vous pensez bien Monsieur que je vous ai mille obligations
de m’avoir mis cette idee dans ma tete; recevez en mes remerciment
bien sinceres, car vous ©tes cause que j’ai passe 2 journees bien
satisfaisantes pour moi.
En passämes Mannheim nous fimes un tour a la bibliotheque
et vimes aussi la collection d’estampes et de desseins qui m’enchan-
terent n’en ayant point vu non plus. Je m’instruit si donc beaucoup
dans l’espace de deux fois 24 heures, il est vray qu’a mon gres, j’y
aurois pu mettre autant de jours. Vous me parlerez aussi s’il vous
plait Mr. sur les cabinets de Mayance, si mon jugement a et& juste
et ce que vous yavez remarque dessus. C’est vous qui auriez du
faire ce tour avec moi, j’en aurais tire un vray fruit. —
Je suis charme Mr. de vous voir tout aussi content de votre
voyage en Lorraine, tout le monde c’est du Roy Stanislaus, l’on dit
fait pour &tre aime. Le Margrave qui vous dit bien ses compliments
seroit bien aise de savoir si ces estampes de ce compte generale de
la depense des Edifices, qui vient s’imprimer a Luneville, cela
donne des lumi£eres utiles. Comment avez-vous trouve& les La-T'our,
sont ıls fort au dessus de la Rosalba?
Je rends ici Mr.la lettre du Sr. Wille. En verite je n’aurois
pu choisir un meilleur commissionaire. Ne rougissez vous pas de
dire tant de bien de moi; j’en suis a la verite penetree, puisque
cela me prouve votre amitie, qui m’est reellement chere, vous m’avez
fray& la un bien bon chemin en faisant naitre bonne volonte pour
moi Mr. Wille. Il me faut seulement encore attendre une reponse
de mon autre correspondent que vous savez — pour ne pas peut-
etre me gater mes affaires. —
Si Javois eu le courage de vous envoyer l’orginal de Rem-
brandt, que j’aurois moins merite vos @loges, (handelt sich um eine
Radierung, die C. L. nach einer Radierung von Rembrandt gemacht
hat) il est que seul, il a assez bonne mine, mais peu & cote de l’autre;
il est cependant vray qu’une pareille piece est moins difficile qu’une
94 Kircher
tete; jJ’en ai voulu faire une, mais c’est bien autre chose je m’entien-
drai encore a temps & ses petits sujets. —
J’eespere que ces tableaux ci retourneront en aussi bon etat,
que vous me les avez envoyes, ıils etoient admirablement bien em-
paquetes (handelt sich um Bilder, die aus Strassburg zur Ansicht
gesandt worden waren.) Melling s’en est charge et j’y ai ete pre-
sente. Les 8ı Louis 12" 8% seront bien comptes. —
Il ne me reste donc qu’a recommencer & vous remercier de vos
peines, de vos soins, de vos amities, vous me rendez muette, rien
n’egale jamais cette estime distinguee avec laquelle je ne cesserai
de vous honorer.« —
Reiffenstein über Gemälde und Stiche Rembrandts
ın Maınz und Mannheim
Aus dem 8. Strassburger Brief Reiffensteins an Caroline-Luise
O.D. (1760)
»Les Rembrandt et les van Dyck (beim Grafen Stadion in
Mainz) sont fait pour tenter ceux qui sont inities dans les misteres
de cette magie dont ces grands maitres ont su faire vivre des toiles.
J’en suis aussi tente toute fois quand je les vois, mais comme il n’est
pas vraisemblable que je parviendrai jamais assez pour pouvoir
posseder ces sortes de chef d’auvres, j’y renonce tres aisement
quant & la possession, mais je suis d’autant plus vivement tente,
d’essayer s’il ne seroit possible, qu’en etudiant les manieres de ces
maitres je puisse atteindre a quelques degre de leur perfection. —
La collection d’estampes au Cabinet de Mannheim est immense;
V.A.S. aura & peine eu le temps d’en ouvrir quelques portefeuilles.
Mais cette belle suite des gravures de Rembrandt aura certainement
augmente la bonne idee qu’Elle avoit de ce maitre. Parmi les
desseins dont je n’ai parcouru qu’un portefeuille on n’aura pas
oublie de montrer a. V. A. S. ce recueil de desseins imprimes,
qu’un Anglois Artur Pond a publie il yag ou dix ans, on ne
peut pas se lasser d’admirer cette verit& avec laquelle on ait pu
rendre en imiter les desseins en crayons rouge, A la plume, &
l’encre de chine (Brief bricht hier ab).
Reiffenstein bei Liotard in Genf
Aus den Schweizer Berichten von 1761
»Monsieur Liotard ward durch das mir an ihn gnädigst anbe-
fohlene Compliment recht schr gerührt und wusste seine Verehrung
gegen seine ehemalige durchlauchtigste Schülerin, von der er be-
ständig mit einer recht väterlichen Zärtlichkeit sprach, nicht genug-
sam auszudrücken. Er wusste kaum, was er sagen sollte, als ich
ihm die beiden Zeichnungen, mit welchen er begnadigt worden,
Joh. Friedr. Reiffenstein u. d. Markgräfin Caroline-Luise von Baden 95
sehen liess. Er lobte dieselben als ein Kenner des darin befindlichen
Schönen und Meisterhaften, und es schien mir, als wenn er zuweilen
im Begriff war aufrichtig zu gestehen, dass er nicht imstande wäre
mit derselben Richtigkeit und Schärfe zu zeichnen. Allein das Ge-
lübde, so er jemals getan haben muss, seine Arbeit für die schönste
in der Welt zu halten, hielt sein Geständnis immer wieder zurück,
Die Kunst, sich und seine Arbeit zu loben, versteht er als ein grosser
Meister, seine Ausdrücke bei der Beschreibung seiner Gemälde
sind so stark, dass sie ihn selbst entzücken. Dieser Kontrast zwischen
dem Schönen und Schlechten seiner Arbeit und zwischen der jugend-
lichen Freude und seinem Alter hat mir seiner Seltenheit wegen
eine Weile sehr wohl gefallen. Als er aber in meinem Portefeuille
die Zeichnungen von Hercules und Omphale, mit der mich der
Cassler Hofmaler Tischbein beschenkt hat, gewahr wurde und die-
selben nicht allein ın untadelhaften Stellen tadelte, sondern auch
offen gestand, dass er aus dergleichen unvollkommenen Sachen
nicht das geringste machen könnte, und mich dabei beständig auf
seine Art, die Natur nachzuahmen, als die einzig vollkommenste,
verwies, so hatte ich alle Mühe ihn mit der seinem Alter schuldigen
Höflichkeit anzuhören. — Er hat sich vor einigen Jahren mit einer
jungen, artigen Frau verheiratet und hat von derselben ein vier-
Jähriges, schönes und lebhaftes Söhnchen. Den Bart hat er seiner
Frauen zu Gefallen abgelegt und sieht also nicht halb so ehrwürdig
aus als das Porträt, welches er vor vielen Jahren von sich verfertigt
hat. In diesem sowohl als in den andern Stücken seiner Arbeit,
die ich bei ihm angetroffen, hat er die Natur, so wie er sie vor sich
gesehen, sehr genau und sorgfältig aber öfters ohne Geschmack
und Haltung nachgeahmt, und in der Zeichnung der Hände ist
er auch immer sehr mangelhaft. Wenn man indessen seine Arbeit
nicht gar zu genau prüfet, so gefällt darin die Wahrheit, mit der
er gewisse Sachen glücklich nachahmet, nebst dem Fleisse und der
Schönheit seiner Farbe, Kennern mit allem Rechte und bezaubert
diejenigen, die die Kunst nicht nach Regeln und eigenen Empfin-
dungen des Richtigen und Schönen beurteilen können. (Es folgt
hierauf noch eine Beschreibung seines ansehnlichen, aus den Nieder-
landen mitgebrachten Malereikabinetts, auf die wir an dieser Stelle
nicht eingehen.)
Der Maler Chevalier de Beaumont Turin
Aus dem oberitalienischen Reisebericht Reiffensteins. 1762
»Indessen konnte er, als ich ihm die schöne Zeichnung wies,
mit welcher ich von hoher Hand begnadigt worden, und er meine
Beschreibung der übrigen, hohen und seltenen Eigenschaften dieser
grossen Meisterin hörte, sich doch nicht entbrechen, sich zu be-
klagen, dass er nicht in einem solchen Lande zu arbeiten das Glück
hätte, in welchem die Fürsten nicht allein die Künste schützen und
096 _Kircher
belohnen, sondern auch mit eigenen Händen zur Vollkommenheit
bringen helfen. Er arbeitet mit einer grossen Leichtigkeit, und als
ich einige seiner Esquissen sah, welche sehr präzis sind und fast
das Ansehen völlig ausgemalter Stücke haben, so fiel mir ein, dass
man bei dem allgemeinen Mangel an grossen und starken Com-
ponisten sich auch in der Ferne dieses Mannes bedienen könnte,
wenn man ihm Sujets zur Composition zuschickte, die nachher von
geschickten Meistern nach seinen Esquissen ins Grosse gemalt
werden könnten.
Die Erinnerung der schönen allegorischen Erfindungen zu
einigen Plafonds, die eine grosse Fürstin zu ihrem Vergnügen ent-
worfen, veranlassten bei mir diesen Einfall, den ich ihm auch nicht
verschweigen konnte. Er freute sich ungemein über die Nachricht
von einer für eine Fürstin so seltenen Bemühung und versicherte,
dass wenn er das Glück haben sollte, für dieselbe zu arbeiten, er
seine Entwürfe wie fertige Gemälde im Kleinen ausführen wollte.« —
Der Tiermaler Lodonio aus Mailand
Aus dem oberitalienischen Reisebericht
Er verlangte von mir Nachrichten von einigen deutschen Höfen,
an welchen seine Kunst Gönner und Beförderer finden dürfte; ich
musste natürlicherweise ihm zuerst den Baden-Durlachischen Hof
beschreiben, und da ich das Glück hatte, ihm die daselbst lebende
hohe Beschützerin der schönen Künste auch aus höchstderselben
meisterhafter Arbeit bekannt machen zu können und die Gnade
und Leutseligkeit des Regenten getreulich abzubilden, so hat er sich
diesem Hofe schon im Herzen gewidmet und würde sich glücklich
schätzen, wenn er unter den Befehlen einer so hohen Kennerin und
Meisterin zu arbeiten das Glück hätte. Er hat ehemals ein Histo-
rıenmaler werden wollen und hat sonderlich zu Parma die Plafonds
und andere Sachen von Corregio fleissig gezeichnet; daher ist er
auch in den Figuren stark, welches man bei Tiermalern selten
antrifft. (Fleiss, Feuer, Liebe zur Kunst zeichnen ihn aus.)
Niederländische oder italienische Kunst
Reiffensteinen C.L. Rom ı2. August 1772
»Qand a l’attachement que V. A. S. me fait !’honneur de parler
pour l’ecole flamande, un vovage en lItalie ne la fera pas perdre,
parce qu’elle rend en parfaite connaissance Justice & la beaute,
fraicheur et vairite du coloris des ouvrages des meilleurs maitres
de cette ecole, mais quand meme V.A.S., ne rencontrait pas ıici
des carnations si vives et si belles qu’on observe avec tant de plaisir
dans les beaux ouvrages de Gerard Dou, la superiorite du Genie,
Joh. Friedr. Reiffenstein u. d. Markgräfin Caroline-Luise von Baden 97
lagrandeur et la correction du Stile dans les ouvrages des meilleurs
maitres de l’ecole romaine et lombarde et la couleur vraie, chaude
et harmonieuse de l’ecole venetienne la dedomageroit bien am-
plement.e —
(Reiffenstein begegnet dem Vorwurf C. L’s., dass die Bilder
der grössten italienischen Maler »noircis« seien, mit der Erklärung
des Nachdunkelns der Farben und der Wahl der Malgründe. Bei
der Florentiner Schule träfe dies nicht zu, weil die ganze Rafael-
schule auf weisse Gründe male, was auch Mengs wieder anstrebe.
Auch in Venedig mache mancher Meister davon eine Ausnahme,
was ja schon das Kolorit von Rubens bezeuge.)
Er fährt fort: »Mais la sublime et le grandeur qui pene (!) dans
les chefs d’euvres de la sculpture grecque, quand on est vis-A-vis
des originaux memes, prommet a V.A.S. une satisfaction bien
superieure a celle qu’Elle a deja eu en voyant les jets en plätre, ou
par le defaut de mon lueur, et de celui qui les a mises ensemble
il y reste toujours quelques choses de disloque et de raide, au lieu
que l’original paroit Etre bien d’agilite et du mouvement. Ces grands
maitres laissent bien en arriere tout ceux, qui les ont &tudies j’usque
a present. En voyant souvent avec application leurs ouvrages, la
grande perfection qu’on y observe fait peu a peu perdre la predilection
pour la peinture, ou on ne rencontre pas des idees et des perfections
si sublimes«.
J. Vernet und die Brüder Hackert (ebenda).
»Rien ne me paroit si juste que ce que V. A. S. me fait ’honneur
de me dire sur le salon de Paris; j’en juge parce que je me souvient
d’ avoir vu moi m&me de ces maitres, dont Elle parle, et parce que
Plusieurs voyageurs, qui ont vu le m&me salon me l’on dit. Le cou-
chant de soleil de Vernet doit avoir ete un bien bon tableau, parce
que V.A.S. en a desire la possesion. Mais son avantage peut £tre
bien avoir ete, qu’il se trouvoit parmis les maitres inferieurs a lui.
Ici& Rome, oü on a des tableaux de son meilleur temps, il ne tient
pas un grand rang, parce que quand on excepte un certain goüt
agreable dans la composition de ses sujets et une touche vive et
spirituelle du pinceau, on y defie constamment la verite des formes
et des tons; soit dans les arbres soit dans les roches et terrasses,
ou tout est peint par souvenirs et oü rien ne permet la moindre
confrontement avec la nature, laquelle de temps en temps il paroit
avoir vu aux environs de Rome ou de Näples; au moins le Claude
Lorrain, Caspar Poussin et la belle nature de nos environs ici ne
paroisent incomparables avec Vernet. Pour ne pas dire que l’Alle-
magne l’emporte deja sur lui j’espere que les Francois meme le
doivent bien un jour, quand le merite de Hackert l’aine, qui peint
actuellement les principaux €evenements des victoires des Russes
sera plus generalement connu. Lui aussi, bien que son frere avoient
deja beaucoups de reputation, ilyaquatre ans a Paris, mais pendant
Zeitschr. f. Gesch. d.Oberrh. N. F, Bd. 3 >, ı 7
98 Kircher
les quatre ans qu’ils ont etudies en Italie en dessinant et en pein-
gnant continuellement d’une maniere tres rendue les plus belles
sites aux environs de Rome et de Näples apres nature, ils ont fait
des progres etonnants. Le cadet est actuellement en chemin pour
l’Angleterre, oü ses ouvrages ont et&s forts aplaudits. Je l’ai adresse
a Mr. Mechel a Basle, qu’en cas qu’il devoit passer par Carlsruhe,
il le recommanda a quelqu’un, qui lui procurat l’honneur d’etre
presente a V.A.S. Elle verrat certainement avec plaisir l’immense
portefeuille de ses etudes, qu’il a avec lui, et qui ont ete faites pen-
dants 4 ans aux environs de Rome et de Näples. Celui-ci peint
aussi avec beaucoups de succes des chevaux et d’autres anımaux,
dont il enrichit ses paysages tantöt a la Wouwermann tantöt a la
Berchem; il peint d’un fini egal & celui des meilleurs peintres flam-
mands. L’aine peint des Paysages et des marines tantöt dans le
stile de Claude Lorrain, de Caspar Poussins et de Salvator Rosa,
parce que pour ses differents stiles ceux ci qui Etudent d’apres nature
en Italie trouvent des sujetsen abondance. Il commence actuellement
& historiser ses paysages, pour s’accoutumer & traiter des sujets plus
sublimes dans le genre des paysages. Le premier morceau qu'il
a fait dans ce genre est le sacrifice fait a l’amour, tire du
Daphnis du Gessner. Pour pendant il peintra l’arriVe de l’Enee
en Italie. Ces deux sujets ont ete choisis par Mr. de Koch, com-
pagnon de voyage du Prince Gallızin, pour Etre execute pour
Mr. le Vice-Chancelier de Russie. Cet’ artiste distingue et aimable
en m&me temps par rapport de son caractere et de ses bonnes maurs
est deja extr&emement recherche de plusieurs nations; il travaille
actuellement pour en couple de mois aux environs d’Albano,
pour y finir plusieurs ouvrages commenc&es, et pour y faire des
etudes d’abord peint d’apres nature, j’irais pour quelques jours
assister a ces belles scenes en compagnie de Mr. le C. de R. le
cadet, avec lequel je vois actuellement Rome et qui sachant, que
jai l’honneur d’ecrire aujourdhui a V. A. S. me charge de faire
agreer de V.A.S. les tres humbles respects... .«
(R. erzählt von sich, dass er von Zeit zu Zeit Landschaften
zeichne nach der Natur und nach Studien Hackerts, zum Malen
komme er wegen seiner Ciceronebeschäftigung eben nicht mehr.)
Über Angelika Kauffmann im Reisebericht von 17562
Reiffenstein schliesst die Charakteristik der jungen Künstlerin
mit folgenden Worten: »Bei ihrer Rückkehr nach Deutschland ist
ihr erster Wunsch, sich und ihre Arbeit der durchlauchtigsten Herr-
schaft zu Karlsruhe zu Füssen zu legen, und das Glück teilhaftig
zu werden, durch das Urteil und den Beifall der hohen Meisterin,
deren Arbeit sie mit Bewunderung gesehen, belehrt und aufgemun-
tert zu werdeng. —
Joh. Friedr. Reiffenstein u. d. Markgräfin Caroline-Luise von Baden 99
Angelika Kauffmann und die Gründung einer Kunst-
akademie in Karlsruhe
Neapel, ıo. Nov. 1763. Reiffenstein an C.L.
»Mais V.A.S. ne pourroit-elle pas faire une plus belle chose
que devenir membre des Acade&mies les plus celebres?!) N’est-elle
pas nee pour fonder plutöt Elle-m&me une dans ses Etats,
pour y perpetuer ces beaux arts, qu’elle protege et cultive avec de
si grands succes. Il ne seroit pas necessaire que cela fut ni si les
modeles des autres academies, ni accompagne de si grandes depenses
que ses Instituts coutent ordinairement aux Souverains. Selon
lidee que j’en ai ce seroit une chose qui se fera pour ainsi dire de
soi-meme. Je connois quelques Personnes tres habiles qui par
amour de la retraite, dans laquelle toutes les arts qui dependent
du dessein, peuvent extr&ömement etre cultives, ne souhaitent autre
chose que d’en trouver une en Allemagne, dans un pays, oü les
arts seroint aimeset proteges. Quand ils se rencontrent ils ne parlent
que des moyens de rendre une telle idee faisable.
Enfin on a pris une espece de resolution de cultiver autant
qu’il sera possible ses talents, de s’en procurer toutes les avantages
dans des pays Etrangers comme la France et l’Angleterre, de se
separer pour cet effet quand la Vocation particuliere d’un chacun
le demandra, mais de rester toujours en correspendance pour pouvoir
se rejoindre, si l’un et l’autre auroit trouve un asil convenable. —
V.A.S. yverroit entre autre, j’en suis sur avec tres grande satis-
faction cette jeune peintresse allemande Melle Kaufmann, de la-
quelle j’ai deja eu l’honneur de faire un portrait a V.A.S. dans
ma relation pittoresque de Florence. Elle a ete tres distinguee &
Rome ou elle a et reputee un des meilleurs professeurs. Depuis
elle est ici occupee a faire pour des Seigneurs Anglois quelques copies
des meilleurs morceaux de la Gallerie royale. Elle a fait avec grands
Succes plusieurs portraits et viens de recevoir l’honneur d’etre appellee
pour peindre le Portrait de Sa Majeste Sic. (?). On paie deja ses
ouvrages tres bien, un portrait a deux mains lui vaut 30 onces, qui
se vient a peu pres & 36 Ducats, les copies apres des grands tableaux
du Titian oü du Raphael lui sont payes a so Ducats et comme elle
se sent deja capable de faire quelques compositions elle-meme; les
Angloıs lui ont deja donne quelques Commissions & 50 et 100 Ducats
par pieces. J’ai fait la gravure du Pere de la Torre?) sur son orginal
et la tete de la femme de Potiphar, sur la copie qu’elle avoit faite
du tableau entier du Guide. Mais ces faibles copies annonceront
mal la grande habilete de cette fille, dont les talents superieurs et
sa vertu son digne d’etre protege par V. A.; et il me semble que cela
') Caroline-Luise war in Anerkennung ihrer Talente als Malerin zum Ehren-
mitglied der dänischen Kunstakademie in Kopenhagen ernannt worden.
.?) Giov. Maria deıla Torıe, Somaskerpater, Physiker und Königl. Museums-
direktor in Neapel, gemalt von A. Kauffmann.
1
IOoo Kircher
devoit aussi &tre une grande satisfaction p. V. A.S., de voir avec
quelle franchise et force que cette jeune fille personne dessine et
peint les sujets difficiles. Quelques personnes doues des talents
semblables ne demanderoient et n’auroient pas besoin d’autre chose
qu’une grande maison convenable & leurs etudes, qui devoit £tre
plutöt situes dans la campagne que dans une ville. La ils Etuderoient
et imiteroient les plus beaux sujets de la belle nature, quilesenvironne,
ils les graveroient, et ils vendroient plutöt leurs productions au
dehors qu’en dedans pour attirer l’argent etranger dans le pays,
qui leur fournirait cet asile et les eleves que cet academie ne man-
queroit de faire en seroit un autre emolument.
Mais je ne m’apergois pas que J’ abuse l’indulgence de V. A.S.
en lui faisant part de ces re@veries, et j’en demande tres humblement
pardon en faveur de cette enthousiasme pittoresque, qui m’entre-
tint, et de cette grande envie que j’ai de pouvoir jamais contribuer
la moindre chose pour la satisfaction d. V. A. S. et pour l’avantage
de ces Etats. La bonne harmonie que cette academie des beaux
arts pourroit entretenir avec l’academie nouvellement etablie a
Mannheim, pourroit Etre tres avantageuse pour l’une et pour l’autre.«
Der St. Galler Besitz an Kirche und Gütern zu
Kirchdorf und seine Geschicke
Von
Georg Tumbült
Das Kloster St. Gallen fasste frühzeitig im Sprengel
von Kirchdorf!) Fuss. Im Jahre 765 schenkte ein Mann
namens Amalbert zu seinem Seelenheil zwei Hörige in der
Villa Klengen?) an das Kloster: sie heissen der eine Hatto
mit seiner Frau Pilihilda, der andere Kundhar; jeder wird
mit der Hufe?), auf der er wohnt, und seinem ganzen Besitz
übergeben. Zu Lebzeiten behält sich jedoch Amalbert die
Nutzniessung gegen einen jährlichen Zins von 3 Solidi®)
vor, nach seinem Tode fällt alles an das Kloster?).
Dieser Erwerbung reihte sich eine andere bedeutendere
im Jahre 793 an. Damals vermachte Hiltigaer alles, was er
in der Klenger Mark in der Villa Beckhofen®) oder auch in
!) Im badischen Bezirksamt Villingen.
2) Ebendort. — Villa kann Dorf, aber auch eine Einzelsiedlung bedeuten,
hier ersteres.
?) Hufe, hoba, bezeichnet ein in sich geschlossenes bäuerliches Anwesen,
dem steht mansus = Wohnstätte, Hofstätte gegenüber; so Naundörfer, Studien
zur ältesten Geschichte des Klosters Lorsch, in Haller, Heck und Schmidt,
Arbeiten zur deutschen Rechts- und Verfassungsgeschichte, 3. Heft. Berlin,
Weidmann 1920. — Die Hufe hat 30 Jauchert Pflugland. Später, schon um
1100, sind Huben und Mansen gleichbedeutend geworden und werden vom
»Hofs (curtis, curia) unterschieden. Siche Ernst in der Oberamtsbeschreibung
von Münsingen, 2. Bearbeitung (1912), S. 304.
*) Der Solidus (Schilling) ist eine Rechnungseinheit von 12 Denaren (Silber-
pfennige); vgl. Münz- und Geldgeschichte der im Grossherzogtum Baden ver-
einigten Gebiete, herausg. von der Badischen Historischen Kommission, bearb.
von J. Cahn, 1,30.
5) Wartmann, Urkundenbuch der Abtei St. Gallen 1,49; daraus Regest
im Fürstenbergischen Urkundenbuch (abgekürzt F. U.-B.) V Nr. 6.
*) Weiler, Gemeinde Klengen.
Io2 Tumbült
der Villa Eiginhova besass, seien es Ländereien, Wohn- und
Wirtschaftsgebäude, Hörige, Wiese, Weide, Wald, Wege,
Wasserläufe, Fahrnis oder Liegenschaft, bebautes oder brach-
liegendes, Ein- und Ausgänge, und was immer ihm gehörte,
an das Kloster mit dem einen Geding, dass seine Mutter
Vatila die lebenslängliche Nutzniessung davon habe. Die
Verschreibung erfolgte öffentlich in der Villa Klengen”).
Eine weitere Erwerbung, die St. Gallen machte, und
wohl die bedeutendste, war die der St. Martinskirche zu
Klengen. Hier zu Klengen besass Kaiser Karl der Dicke
eine dem fränkischen Schutzheiligen St. Martin geweihte und
mit Pfarrechten ausgestattete eigene Kirche, an welcher sein
Ministerial und Geistlicher Ruotbert als Benefiziat wirkte.
Im Jahre 88ı verlieh nun Kaiser Karl eben diesem Bene-
fiziaten die Kirche und alles, was er in Klengen besass an
Zubehör derselben in Zehnten, Hörigen, Ländereien, Wiesen,
Weide und Wald, Wasserläufen, Wegen, Fahrnis und Liegen-
schaft auf Lebenszeit zu eigen, und Kaiser Karls Nachfolger,
König Arnulf, bestätigte im Jahre 888 nicht allein diese
Schenkung, sondern fügte noch die Vergünstigung hinzu,
dass Rotbert darüber zugunsten eines beliebigen Klosters
testieren könne®). Dieser vermachte alsdann seinen ganzen
vorbezeichneten Besitz ın Klengen, ebenso 3 Mansen (Hof-
stätten) zu Ippingen, die er auch von Kaiser Karl geschenkt
erhalten hatte®), dem Kloster St. Gallen, in dessen Archiv
sich die 3 Schenkungsurkunden befinden. (Rotberts Ver-
mächtnis liegt nicht vor.)
Nun folgen mehrere Jahrhunderte, aus denen uns keine
Nachrichten zu Gebote stehen. Erst um das Jahr 1200
hören wir wieder von dem St. Galler Besitz. Inzwischen
ist ein neues Kirchdorf entstanden, gut einen Kilometer
nördlich von dem Dorf Klengen gelegen. Dieses Kirchdorf
steht wahrscheinlich an der Stelle des nur einmal, 793, ge-
nannten Eiginhova, dessen Name sich zugunsten der neuen
Bezeichnung verlor!®). Die neue Pfarrkirche ist ebenfalls
?) Wartmann, a.a.O. 1,128. F. U.-B. V Nr. 6,1.
8) Wartmann,a.a.O. 2, 224 und 266; daraus Regestin F. U.-B.V Nr. 4r, ı.2.
?, Wartmann, a.a.O. 2, 223.
10) F. U.-B. V Nr.6, ı Anm.
— ne
b
Der St. Galler Besitz an Kirche und Gütern zu Kirchdorf 103
St. Martin geweiht und kennzeichnet sich dadurch als Nach-
folgerin der alten karolingischen St. Martinskirche in Klengen.
Sie ist der Mittelpunkt eines grösseren Sprengels, zu dem
ausser Klengen auch die jüngeren Siedlungen Beckhofen,
Tannheim, Überauchen, Rietheim, Runstal und Marbach
gehören.
Für seinen Besitz hatte das Kloster St. Gallen eine Guts-
verwaltung unter einem Meier (villicus) eingerichtet. Die
Gutsverwaltung umfasste den Fronhof (curia) und 5 Hufen
(mansus). Von den 5 Hufen hatte eine jede dem Kloster
5 Malter und einen jährigen Frischling und einen Schilling
in Tuch (soldum in panno), dem Meier 2 (Schweins)schultern
und einen Scheffel Haber zu zinsen; jeder Huber (mansio-
narius) dient dem Fronhof 4 Tage. Ferner gehörten zu dem
Gutsverband ıo Schupposen (Bauerngüter im Umfang von
I, Hufe, d.i. 10 —ı2 Jauchert Ackerland); von diesen war
eine [dem Meier] zu Lehen gegeben, eine andere hatte der
Messmer, eine dritte der Fronhof und eine vierte der Weibel,
die übrigen 6 dienten (frondeten) dem Abted. h. dem Fronhof;
jede (der letzteren) gab ı1% Malter Kernen [triticum], bis
auf eine, die bloss ı Malter gab, und jede diente 4 Tage
und gab dem Meier 2 Schultern und 2 Viertel Haber,
eine von ihnen ein Schwein. Der Fronhof hat 17 Jauchert und
12 Jauchert Ödland (inutilia), und eine Wiese und in Adilungs-
berg [Gewanname] den Zehnten des Sallands. Wer den
Fronhof innehat [d. i. der Keller, cellerarius] gibt dem Abte
2 Schweine und dem Meier ı Schwein; auch gibt der Keller
dem Abt 4 Viertel Bier und 2 Viertel Wein!!). Der Abt gibt
dem Fronhof die Hälfte des Saatgutes und erhält dafür
die Hälfte der Ernte. Dem Meier gibt der Abt 3 Scheffel
Getreide und dem Vogt ıo Malter Kernen nach Abtsmass
[de mensura abbatis, wohl gleich der mensura maior, gegen-
über einer mensura minor], ferner 6 Malter Haber, 4 ge-
schorene jährige Frischlinge, 2 Schweine und 2 Saum Wein,
und den Hubern und den Schupposen für ihre Auslagen,
die ihnen geschuldet werden, 6 Malter Kernen; auch erhält
jeder Kolon [quilibet colens] einen Karren voll Holz aus
dem Wald des Abtes. Der Abt muss den Vasallen von Krähen
11) Statt sabbas et cellerarius« ist jedenfalls zu lesen sabbati et cellerarius«,
104 Tumbült
(Hohenkrähen) in Kirchdorf [d. h. aus Kirchdorf] 20 Malter
Kernen und dem Werner von Roggenbach!?) ıo Scheffel
Haber und ı Scheffel Kernen und einen halben Frischling
geben. — Der Abt erhält die Zehnten von dem ganzen Besitz
seiner Kirche und von den Gütern [predia] seiner Bauern,
ausgenommen das Lehen des Meiers: das heisst von allen
Äckern jenseits der Brieg im Überaucher Feld!?) mit
Ausnahme des Sallandes!®); dann alle Zehnten in Klengen
mit Ausnahme von 5 Hufen [mansus] und 9 Wohnstätten
[domicilia], dann in Rietheim alle Zehnten mit Ausnahme
vom Hofe [curia] Burkards von Bern!®), welcher Zehnte
zu dem Lehen des Meiers gehört, und mit Ausnahme des
Zehntens von dem Hofe der Engildrut, des Zehntens von der
Widem [dos] des Pfarrers von Kirchdorf, des Zehntens von
der Widem der Kirche von Pfaffenweiler und des Zehntens
von der Hälfte einer Hufe, welcher Zehnte zu der Widem
einer gewissen Kirche gehört; dann allen Zehnten in
Runstal!®), mit Ausnahme des Zehntens von der Pfarr-
widem, und zwar nur auf der linken Flusseite [ex hac parte
ripe]; dann allen Zehnten in Marbach mit Ausnahme
des Zehntens von der Pfarrwidem und den Gütern Gerungs,
Gotfrieds und Rudolfs von Dittishausen, und in Kirchdorf
alle Zehnten mit Ausnahme des Zehntens von der Pfarr-
widem und von 4 Äckern aus den Gütern Rudolfs von Dittis-
hausen, und in Birtenweiler!?) alle Zehnten von der ganzen
Ernte. Vom Kleinzehnten gehören zwei Drittel dem Abte,
ein Drittel dem Pfarrer. Alle Zehnten vom Lein [linum,
Flachs] sind in die Lehen gegeben. Der Abt ist verpflichtet,
das Kirchendach zu unterhalten und die Lichter und den
Messmer und das Chrisma und jenes, was zum Ältare [mensa
dominica] notwendig ist, zu beschaffen!®).
12) Dorf in der Gemeinde Unterkirnach im Bezirksamt Villingen.
13) Überauchen (d.h. über dem Wasser), Dorf rechts der Brigach im Be-
ziırksamt Villingen.
14) Sellandum. Sal-, sel-Jant = Land, das zum Fronhof gehört.
15) Bern jetzt Ruine am Neckar, Oberamt Rottweil.
16) Algegangen, lag rechts der Brigach zwischen Villingen und Pfaffen-
weiler.
17) Jetzt Spitalhöfe bei Pfaffenweiler.
18) Wartmann, a.a.0. 3, 748. F. U.-B. V Nr. 117.
ne
Der St. Galler Besitz an Kirche und Gütern zu Kirchdorf 105
Diese Angaben unterrichten in vorzüglicher Weise über
die Auseinandersetzung, welche zwischen der Abtei, der
früheren absoluten Eigentümerin der Kirche Kirchdorf, und
dieser stattgefunden hatte. Letztere war fast selbständig
geworden, hatte eigene Widemen in Rietheim, Runstal, Mar-
bach und Kirchdorf und deren Zehnten, ausserdem den dritten
Teil des Kleinzehntens!®?). Die Grosszehnten und von den
Kleinzehnten zwei Drittel waren dem Abte geblieben. Dafür
hatte dieser eine beschränkte Baupflicht für die Kirche,
hatte ferner den Messmer zu bezahlen, sowie Kerzen, Altar-
paramente, Messwein und das heilige Öl zu beschaffen.
Auch behielt er die Lehensherrlichkeit über die Kirche.
Über die St.Galler Einkünfte aus Kirchdorf ohne die aus
dem Fronhof und den Zehnten liegen noch weitere Aufzeich-
nungen vor. In der zweiten heisst es: In dem Fronhof sind
6%, Hufen®). Jede Hufe gibt 5 Malter Kernen, und alle
Hufen geben [zusammen] 5 ß am St. Gallusfeste [Okt. 16]
und alle einen halben Frischling. Von dem Kleinzehnten
erhält der Pfarrer ein Drittel, der Abt zwei Drittel. Der
Keller gibt 2 Ferkel. Allen Getreidezehnten empfängt der
Abt, sowohl von seinem als fremden Besitz. Das Ganze
macht 32%, Malter Kernen und 5 ß und ein halbes Lamm
[scil. von jeder Hufe] ohne den Fronhof und den Zehnten?!),
19) Über das Vermögen der St. Martinspfarrkirche in Kirchdorf im Jahre
1388 unterrichtet ein von dem damaligen Pfarrer Gerold geschriebener Rodel,
der noch in der Pfarregistratur zu Kirchdorf erhalten ist. (8 Pergamentblätter
in 8°.) Er gibt die Einkünfte von den Gütern und einzeln:n Äckern und Wiesen
an, die zum Teil Eigentum der Pfarrkirche, zum Teil nur zinspflichtig sind.
Eine der Pfarrkirche gehörige Widem in Überauchen gibt jährlich 2 Malter Ker-
nen und ı Malter Haber, die in Rietheim jährlich 31/,%# Wachs.
In dem Rodel werden auch St. Jakob zu Marbach und St. Blasius zu
Klengen als schon bestehende Kapellen erwähnt.
Das Vermögen der Pfarrkirche wird von Kirchenpflegern verwaltet.
Nach dem Zehntregister von 1275 trug die Pfarrei Kirchdorf im ganzen
(mit Opfern und Stolgebühren) 37 # Breisgauer Pfennige (Tumbült in dieser
Zeitschrift N. F. 29, 78). — Im Jahre 1546 zog der Pfarrer Sebastian Gropper
von der Pfarrei ab, weil er sich dort wegen der geringen Einkünfte und der
drückenden Lasten nicht halten konnte. Die Pfarrei war dann mehrere Jahre
unbesetzt; s. Mitteilungen aus dem Fürstenbergischen Archiv. I. Nr. 560 und 661.
Namentlich die bischöfliche Quart war drückend; ebenda II Nr. 200.
30) Vorher 5 Hufen und Io Schupposen.
2!) Wartmann, a.a.0. 3,751. F. U.-B. V Nr. 117.
106 Tumbült
Ein dritte Aufzeichnung über die Lieferungen aus
Kirchdorf gibt ebenfalls 321% Malter Kernen, 5 ß und ein
halbes Lamm ohne den Fronhof und den Zehnten an mit
dem Zusatz: Dem Pförtner und Gastmeister [des Klosters]
werden dort [d. h. von den Kirchdorfer Einkünften] 5 Malter
Kernen gegeben??).
Von den drei Aufzeichnungen ist die erste, die älteste,
am wertvollsten, sie geht auf die Einzelheiten ein, während die
beiden andern nur summarisch gehalten sind. Wegen ihrer
wenn auch nicht ganz genauen, so doch grossen Überein-
stimmung in den festen Kornabgaben (nach der ersten sind
es 3315 Malter Kernen, nach den beiden andern 321, Malter)
treffen alle drei Aufzeichnungen auf nicht weit auseinander-
liegende Zeiten des ı2. und 13. Jahrhunderts zu, wenngleich
die Niederschrift der letzten erst dem 14. Jahrhundert an-
gehört. Da nach Rödeln über die Einkünfte des Pförtners
zu St. Gallen von 1265 und 1360?°) dieser von dem Zehnten
von Kirchdorf nicht mehr 5 Malter, sondern nur mehr
10 Viertel Kernen erhält, also eine Reduktion eingetreten ist,
gilt die erstere Angabe für die Zeit vor 1265.
Die Einnahmen der Abtei St. Gallen aus Kirchdorf
flossen also in der Hauptsache einmal aus ihrem dortigen
Grundbesitz, dem Fronhof mit Zubehör, dann aus den kirch-
lichen Zehnten, die in den Fronhof geliefert wurden.
Verfolgen wir zunächst die Zehnten. Von den um 1200
noch in ihrem Besitz befindlichen Zehnten hat die Abtei
im Lauf der Zeit mehrere veräussert: Das Kloster Salem
hatte von dem Edlen Konrad, Vogt von Schwarzenberg?®)
ein Gut, vorzugsweise in Runstal und Rietheim gelegen,
gekauft, worauf dann im Jahre 1228 Abt Konrad und der
Konvent von St. Gallen auch allen Gross- und Kleinzehnten
von diesem Gute für 4o Mark Silber und einen jährlichen
Zins von ,%# Wachs ebenfalls an Kloster Salem überliessen.
22) Wartmann, a.a.O. 3, 757. F. U.-B. V Nr. 117, 2.
22) Wartmann, a.a.O. 3, 797. 798; auch 3, 761.
#4) Jetzt Ruine südlich von Waldkirch; die Edlen von Schwarzenberg
waren Vögte des Stifts Waldkirch.
Der St. Galler Besitz an Kirche und Gütern zu Kirchdorf 107
An diese Überlassung knüpfte sich ein längerer Streit;
wohl hatte der Meier Burkhard von Kirchdorf auf diese
Zehnten, die in sein Erblehen gehörten, dem Abte Konrad
von St. Gallen gegenüber Verzicht geleistet (1228, Aug. 1),
allein die Söhne Burkhards, die 4 Brüder Burkhard, Rudolf,
Konrad und Erlewin Meier von Kirchdorf fochten den
Verzicht an und störten das Kloster Salem in seinem Besitz,
bis durch einen Vergleich im Jahre 1244 der Streit beendigt
wurde; das Kloster Salem zahlte den 4 Brüdern 7 Mark
Silber, womit sich diese beruhigten®).
Die in ihrem Erträgnis nach dem Ausfall der Ernte
natürlich wechselnden Zehnten in Kirchdorf hatte St. Gallen
in eine feste jährliche Gült umgewandelt. Gegen Zahlung
dieser Gült zedierte Abt Bertold von St. Gallen (1244— 1272),
aus dem Geschlechte derer von Falkenstein®®), diese Kirch-
dorfer Zehnten seinem Oheim Heinrich von Wartenberg
und dessen Söhnen (1248, Aug.6). Die von Wartenberg
gerieten nun auch mit dem Kloster Salem wegen des Zehnten
von dessen Gütern in Streit, standen aber nach Zahlung
von 5 Mark Silber seitens des Klosters Salem von ihren An-
sprüchen ab (1249, Juni 11)2”). Diese Wartenberger Zehnten
zu Kirchdorf gingen, jedenfalls durch die Wartenberger
Erbschaft der Gräfin Verena zu Fürstenberg, die dieser
von ihrer Mutter Anna von Wartenberg zufiel, auf das Haus
Fürstenberg über, in dessen Archiv sich die vorerwähnte
Urkunde von 1248 von altersher befindet.
Es fehlt an ausreichendem Material aus jenen Jahr-
hunderten, um den Übergang der Zehnten von einer Hand in
die andere, und namentlich auch, von welchen Grundstücken
diese Zehnten im einzelnen gingen, zu erkennen. So muss ich
mich begnügen, wenige Überlieferungen hier anzugeben:
Mit dem Zehnten im Dorf Rietheim belehnten die
Grafen zu Fürstenberg die Hemerlin in Villingen, und
als nach dem Tode des Hans und Steffen Hemerlin
und ihrer Geschwister das Lehen heimgefallen war,
die Brüder Konrad und Berthold von Hüfingen und
5) F.U.-B. V Nr. 136 und ı, 2, 4, 5.
2%) Ruine bei Schramberg im württembergischen Oberamt Oberndorf.
27) Wartmann, a.a.O. 3, 732 und 703. F. U.-B. V Nr. 147 und Anm. 3.
108 Tumbült
deren Erben. Letztere Belehnung erfolgte im Jahre 1349,
Dez. 18 2°).
Den grossen und kleinen Zehnten von Äckern,
Heu und Flachs zu Marbach und Rietheim empfing
1470 Heinrich von Rümlang und 1495 dessen Sohn
Hans Kunrat vom Grafen Heinrich zu Fürstenberg).
Ausser den Grafen zu Fürstenberg hatten nach dem
liber quartarum von 1324 auch die Geschlechter Dun-
ninger und Aitlinger Laienzehnten im Kirchdorfer
Sprengel, ferner die von Tannheim und ein Vogt
Walther®®).
Die Hauptmasse seiner ihm noch gebliebenen Zehnten
veräusserte St. Gallen, wie wir im folgenden sehen werden,
im Jahre 1360. Trotzdem hatte es auch nach dieser Ver-
äusserung noch die Lehenschaft des sog. Schultheissenzehnten
zu Kirchdorf, aus dem es jährlich ıo Viertel Kernen Zins
bezog. Diesen Schultheissenzehnten samt dem Zins eignete
es 1474 Jan. 31 gegen Bezahlung von 31 fl. der St. Ottilien-
pfründe in der Altstadt zu Villingen, nachdem Anna Schult-
heissin und ihr Mann Hans Schwaninger von Villingen den
Zehnten zu ihrem und ihrer Vordern Seelenheil der Pfründe
ergeben hatten?)
Die Hauptveräusserung der St. Galler Einkünfte in
Kirchdorf erfolgte im Jahre 1360. Damals trennten der Abt
Georg von Wartenberg gen. von Wildenstein und der Konvent
von St. Gallen ihre Widem, die »auf der einen Seite an den
Brunnen und auf der andern Seite an die Gebreite hinter
der Kirche« stiess, und den Kirchensatz von ihrem Fronhof
ab und vercinigten beide, »also daz derselb kilchensatz in
die vorgenemten widim gehöret und hören sol eweklich
22) F, U.-B. II Nr. 274.
2) Ebenda III Nr. 579.
30) Ebenda V S. 367.
sı) F.U.-B. VII Nr. 93, 2. — Nach dem St. Galler Lehenbuch 77f. ıııv,
wird Hans Sweninger, Bürger zu Villingen, Ehemann und Träger der Anna
Schultheissin, mit dem Schultheissenzehnten von Abt Kaspar von St. Gallen
1455 mentag nach dem sonntag Quasimodo (14. April) belehnt, desgleichen
nach Lehenbuch 79f. 20Y 1463 an sant Othmars aubent (Nov.ı5) von Abt Ulrich
VIII. Nach gütiger Auskunft des Herrn Stiftsarchivar Dr. Jos. Müller in
St. Gallen. Siche auch über diesen Zehnten F. U.-B. VI Nr. 5,14.
Der St. Galler Besitz an Kirche und Gütern zu Kirchdorf 109
und düselb widim zü demselben kilchensatz«. Diese Widem
mit dem Kirchensatz gaben sie alsdann nebst »allen Zehnten,
Nützen und Rechten, die darzu gehören«, wegen der grossen
Dienste, die Oswald von Wartenberg genannt von Wildenstein
ihrem Gotteshaus erwiesen hatte, namentlich an dem Gute
zu Hausen, welches ihnen geraubt war, das sie aber besonders
durch Oswalds Hilfe wiedererlangt hatten, diesem Oswald
und seinen Erben zu rechteigen??).
Hier ist zum erstenmal in Kirchdorf von dem Kirchen-
satz die Rede. Unter Kirchensatz sind hier jährliche Ein-
künfte zu verstehen, welche der Patron von der Kirche bezog°?).
Zu dem Kirchensatz gehörten meistens auch die Zehnten
und als fernere Nutzungen der Bezug derInterkalarfrüchte
bis zur Investitur des Nachfolgers®). An dem Kirchensatz
klebte nämlich auch die Lehenschaft der Kirche, das Recht,
die Kirche dem dem Bischof präsentierten und von diesem
bestätigten Geistlichen zu verleihen.
Im Jahre 1360 war also das Eigentum des Kirchensatzes
von St. Gallen an den Freiherrn Oswald von Wartenberg
gen. von Wildenstein übergegangen. Von ihm, der nach dem
Jahre 1373 gestorben ist, gedieh der Kirchensatz an seine
Kinder: Friedrich, 1427—1453 Abt von der Reichenau,
Egnolf, 1424—1456 Abt von Gengenbach, Balthasar und
Anna. Letztere war die Gemahlin des Freiherrn Bruno
Werner von Hornberg; sie starb im Jahre 1434. Im Jahre 1428
trafen die Brüder Friedrich und Egnolf mit ihrer Schwester
Anna und deren Mann Bruno Werner von Hornberg ein
Abkommen, wonach die beiden Äbte die Kirche zu Kirchdorf
32) Druck der Urkunde bei Wartmann, a.a.O. 4, 1138. Regest in F. U.-
B. VI Nr. 5.
8) In andern Fällen ist unter Kirchensatz das ganze Kirchen- und Pfarr-
gut in Liegenschaften und Gülten begriffen; ich habe in dieser Zeitschrift
N. F. 35, 259 solche Fälle mitgeteilt.
4) So ist es verständlich, dass z. B. Abt Hermann von St. Gallen den
Kelnhof und Kirchensatz zu Löffingen an Herrn Eberhart von Bürglen und
dessen Erben für so lange zur Nutzniessung übergab, bis nach des damaligen
Pfarrers Wernher Tode die neue Kirchenlcihe erfolgt sei. Nach-
dem Imer von Bürglen die Kirche verliehen hatte, stellte er Kelnhof und Kirchen-
satz dem Kloster zurück; siehe Wartmann a.a.O. 3, 635, Urkunde von 1356,
Mai6. Tumbült, Forschungen zur älteren Geschichte der Stadt Löffingen,
in Schriften des Vereins für Geschichte und Naturgeschichte der Baar 16, 26.
110O Tumbült
leihen; dagegen sollen Anna und ihr Mann den Zehnten zu
Überauchen ihr Lebtag lang einnehmen, nutzen und niessen;;
hinterlassen Anna und ihr Mann Leibeserben, so bekommen
diese nach ihrem Tode den Kirchensatz zu Kirchdorf und
den Zehnten zu Überauchen; hinterlassen sie keine Kinder,
so fallen Kirchensatz und Zehnte an die beiden Äbte. Der
Zehnte zu Überauchen war belastet mit 2 Malter Korngült,
die der Vater Oswald den Barfüssern zu Villingen zu seiner
Jahrzeit vermacht hatte, ferner mit ı2 Malter Korngült zu
Leibgeding für Frau Anastasia von Wartenberg, Meisterin
des Klosters Friedenweiler.
Anna übertrug, da sie keine Kinder hinterliess, auf
ihren Todesfall Kirchensatz und Zehnten an ihre Brüder
Friedrich und Egnolf. Egnolf vermachte seinen Anteil
seinem Bruder Balthasar; falls dieser jedoch ohne Leibes-
erben stirbt, so fällt der Anteil an Egnolf zurück (1434,
Dez. 14).
Balthasar verkaufte diesen Anteil wiederum für Ioo Rh.fl.
und ein Leibgeding von einem halben Fuder Wein und 4%
Konstanzer dt auf Martini für seine Schwester Emilie, Kloster-
frau zu Feldbach®), an seinen Bruder, den Abt Friedrich, und
den Konvent in der Reichenau (1439, Okt. 27)°®).
Und schliesslich vermachte Abt Friedrich auch seinen
Teil an der Kirche in Kirchdorf und den Zehnten daselbst
und in Überauchen letztwillig an das Kloster Reichenau?”).
Abt Friedrich starb im Jahre 1453 am 30. Dezember.
So gelangte die Abtei Reichenau in den Besitz des
Kirchensatzes mit Zubehör zu Kirchdorf, der später von
der Abtei auf ihren Rechtsnachfolger, das Bistum Konstanz,
überging. i
Der Zehnte zu Kirchdorf und Überauchen trug damals
im Durchschnitt jährlich bei 40 Malter Vesen und Haber
ein??).
3) Feldbach im Kanton Turgau.
3) Die Annales Augiae Divitis übersetzen Kirchensatz mit ius patronatus.
Siehe Freiburger Diozesanarchiv 11, 206.
#) F. U.-B. VI Nr. 5, ıı, und Freiburger Diözesanarchiv II, 205—207.
2) Nach der Angabe Pfusers von Norstetten; siehe Brandi, Die Chronik
des Gallus Öhem, in Qucllen und Forschungen zur Geschichte der Abtei
Reichenau. II, S. 180. — Beyerle, Kultur der Reichenau. I, 222.
mm PT BE SEHE =
Der St. Galler Besitz an Kirche und Gütern zu Kirchdorf III
In der Folgezeit ist nur noch von dem Kornzehnten
zu Überauchen als dem letzten Rest des Kirchensatzes
die Rede. Auch dieser ging der Reichenau verloren.
Marx Sittich, Kardinal, Bischof zu Konstanz und Herr
der Reichenau, verpfändete den Kornzehnten zu Überauchen
für 600 Goldgulden und 250 Gulden in Münze (= 800 Gold-
gulden oder 1000 Gulden in Münze) an Ulrich Ram von Kötz,
Propst zu Odenheim und Domherrn zu Konstanz, und ge-
stattete bald danach. ‘im Jahre 1565, den 2. Februar, dem
Dr. iur. Johann Spreter mit 1200 Goldgulden das Pfand
an sich zu lösen; zugleich verpflichtete er sich, nach Johann
Spreters Tode den Erben das Pfand noch 35 Jahre zu be-
lassen; doch sollen diese den Kornzehnten in guten Ehren
halten .und handhaben, weder darab noch daraus versetzen,
ihn nicht weiter verkümmern noch auch etwas davon ent-
ziehen lassen®®). Im Jahre 1578, Jan. 21, schlug der Pfandherr
weitere soo Gulden in Münze, die Johann Spreter bezahlte,
auf die Pfandsumme, so dass der Kornzehnte nur mit
1200 Goldgulden und 500 Gulden in Münze wieder eingelöst
werden konnte, und verpflichtete sich ausserdem, da Johann
Spreter auch das Dorf Niederalpfen vom Stift Konstanz
pfandweise inne hatte, ohne Spreters oder seiner Erben Gunst
und Willen keine der Pfandschaften ohne die andcre einzu-
lösen).
Mit dem Verlust des Zehntens zu Überauchen (von
einer Wiedereinlösung ist nichts bekannt) hatte die Abtei
Reichenau bzw. das Bistum Konstanz den letzten Besitz dort
verloren. Fortan hatte es nur noch die mit dem Patronats-
recht von Kirchdorf etwa verbundenen unregelmässigen
Einkünfte. Infolge der Säkularisation gelangte das ius
praesentandi vom Bistum Konstanz an den Grossherzog
von Baden, der es im Jahre 1809 an das Haus Fürstenberg
austauschte. Schliesslich fiel gemäss Vertrag vom 5. März
1861 der Patronat der Pfarrei Kirchdorf der freien Kollatur
des Erzbischofs von Freiburg anheim.
®) Or. im Generallandesarchiv zu Karlsruhe.
%) Or.; ebenda.
112 Tumböült
Wir haben jetzt noch die Geschicke des St. Galler Fron-
hofs zu Kirchdorf zu verfolgen. Diesen Fronhof mit dem
Gereut, dem Urholz, dem Schor, mit den Braiten und andern
Grundstücken daselbst hatte St. Gallen denen von Blumberg
geliehen.
Von Konrad von Blumberg kamen diese Lehen an den
Priester Langenstain, Leutpriester zu Kirchdorf, der sie von
dem Abt Cün von St. Gallen im Jahre 1405 empfing, »alz
ob er ain weltlich man und ain laye &y«; nach Langenstains
Tode sollte das Lehen an den ältesten seiner Erben fallen").
Im Jahre 1415 wird derselbe Cünrat Langenstain von
Villingen, jetzt Leutpriester zu Diessenhofen, vom Abt
Heinrich von St. Gallen mit dem Fronhof und den 2 Kürn-
egger Höfen, welch letztere vormals schon sein Lehen ge-
wesen waren®2), belchnt; aus seiner Hand gingen der Fronhof
mit dem Urholz und 2 Gütle, genannt der Kürnegger Hof,
im Jahre 1418 an den Junker Burkart Beringer von Radolfzell
über, der 1418 von dem Abt Heinrich und 1430 vom Abt
Eglolf damit belehnt wurde®®).
Später sind die vorgenannten Lehengüter im Besitz
des Ritters Sigmund von Stein, des damaligen Herren von
Donaueschingen, Ober- und Unteraufen und Kirchdorf.
Dieser war vermählt mit Veronika von Homburg, die nach
seinem Tode den Hans Türing von Friedingen heiratete.
Veronika verkaufte den ihr von ihrem ersten Mann zu-
gefallenen Besitz im Jahre 1479 an Hans von Stöffeln,
Freiherrn zu Justingen, und Heinrich und Konrad vom
A) E-V--B: VI Nr5; 5.
#2) Diese beiden sog. Kürnegger Höfe scheinen aus den 5 oder 6 Hufen,
die als zum Fronhof gehörig früher erwähnt sind, gebildet und dann an die von
Kirneck (jetzt Ruine Salvest) zu Lehen gegeben zu sein. Anfangs des 135. Jahr-
hunderts hatte sie schon Cünrat Langenstein von Villingen zu Lehen. F. U.-B.
XI Nr. 5, 5a.
#) F. U.-B. VI Nr. 5, 5a. — 1420, Juli 16 (am zinstag nach Margarethe)
leistete Burkard Beringer den Lehnseid zu Winterthur. Lehenbuch 75f. 104° in
St. Gallen. — Der Entwurf des äbtischen Schreibens für die Belehnung des
Burkart Beringer von 1430, Dezember4 jetzt in Urk.-Buch der Abtei St. Gallen
5,618. Nach gütiger Mitteilung des Herrn Stiftsarchivar Dr. Jos. Müller in
St. Gallen.
Der St. Galler Besitz an Kirche und Gütern zu Kirchdorf 113
Stein von Klingenstein**). Letztere drei verkauften wiederum
den Besitzan Barbara von Habsberg, geborene von Knöringen,
Gemahlin des Ritters Diebold von Habsberg*®). So wird nun
1483, Nov. ıı Diebold von Habsberg vom Abt Ulrich von
St. Gallen mit dem Fronhof zu Kirchdorf mit dem Gereut,
dem Schoren, dem Urholz und den zwei Kürnegger Höfen
belehnt, welche Lehen Hans von Stoffeln, Heinrich und
Kunrat vom Stein aufgesandt hatten*®).
Der ganze Habsbergische Besitz zu Donaueschingen,
Ober- und Unteraufen und Kirchdorf ging 1488, Sept. 15
durch Kauf an die Grafen Heinrich und Wolfgang zu Fürsten-
berg über?”). Der Fronhof zu Kirchdorf und seine Lehenbar-
keit von St. Gallen wird aber in dem Kaufbrief nicht be-
sonders genannt.
Nun kommt eine merkwürdige Nachricht aus dem
Jahre ısı2. In jenem Jahre empfing Hans Jakob Blarer
von der Liebburg, sesshaft zu Überlingen, den Fronhof
zu Kirchdorf mit dem Gereut, Schoren und Urholz und zwei
Höfe daselbst, genannt die Kürnegger Höfe, von dem Abt
Franziskus von St. Gallen zu Lehen, »so wie diese Stücke
1418 Montag nach Mittfasten (März 7) Abt Heinrich von
St.Gallen verliehen hat«. Diese Stücke wären etliche Zeit her
nicht mehr empfangen worden, weshalb Hans Jakob Blarer
sie als verschwiegene Lehen erachtet hat“®). — Es frägt sich,
wie kam Blarer zu dieser Lehenschaft. Möglicherweise
hatte er sie in Familienpapieren gefunden und war dann
in St. Gallen vorstellig geworden. Der vorhin genannte
Burkard Beringer hatte eine Anna Schultheiss aus Wintertur
zur Frau. Ein Johannes Schultheiss (1433) war vermählt
mit einer Elisabeth Blarer®). So ist es denkbar, dass Hans
Jakob Blarer Erbansprüche geltend machte, und in St. Gallen
“), F.U.-B. VII Nr. 33, 18,
“) 1482, Mai ıı und Juli 10. Ebenda VII Nr. 33, 19 und Nr. 93.
“) Ebenda VII Nr. 93, 3. — Im Stiftsarchiv zu St. Gallen, Rubrik XIII
Fasz. 9a befindet sich der Revers Diebolds von Hlabsberg.
“) Ebenda IV Nr. 83.
“) Mitteilungen aus dem Fürstenbergischen Archive I (1894) Nr. 38.
4) Siehe Kindler von Knobloch, Oberbadisches Geschlechterbuch I S. 59
und 98,
Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. Bd.'42, ı 8
114 Tumbült
griff man auf die Belehnung von 1418 zurück, obschon
inzwischen Diebold von Habsberg 1483 belehnt geworden
war. Es herrschte Konfusion und Streit in der Sache, wie
auch aus dem folgenden erhellt.
Im Jahre 1566 Juli 17 forderte Abt Othmar die Inhaber
des Fronhofs und der zwei Kürnegger Höfe zu Kirchdorf auf,
ihrer Lehen halb, die vormals Hans Jakob Blarer empfangen
habe, am 9. August vor ihm oder seinen Befehlshabern
zu Wil im Turgau die jetzigen snüwen anstösse®®)« anzuzeigen.
Am 10. August 1566 antworten darauf die Fürstenbergischen
Amtleute aus Geisingen: Weil Graf Heinrich zu Fürstenberg,
in dessen Abwesenheit sie obigen Brief empfingen, zu Kirch-
dorf die Obrigkeit habe, hätten sie sich fleissig nach diesen
Höfen erkundigt, niemand wisse aber von denselben®!). —
Das war das Ende des St. Galler Besitzes zu Kirchdorf.
60) ;,e. Widerwärtigkeiten, Zwistigkeiten.
81) Mitteilungen aus dem Fürstenbergischen Archive II (1902) Nr. 167.
Zur Geschichte des Konstanzer Bischofs
Gerhard von Bevar
Von
Konrad Josef Heilig
Bis vor kurzem glaubte man, dass in der Reihe der
Konstanzer Bischöfe sich zwei Franzosen befunden hätten.
Durch die neuesten Forschungsergebnisse, die den Bischof
Heinrich Peyer (früher gewöhnlich Bayler genannt), der
im Jahre 1387 von Klemens VII. zum Administrator der
Diözese Konstanz ernannt wurde, als Süddeutschen fest-
stellten?), blieb als einziger Franzose noch Gerhard, gewöhnlich
von Benar genannt, der von 1307 bis 1318 die Mitra des
heiligen Konrads trug. Über seine Herkunft, sein Vorleben
und seine Beziehungen wollen nachstehende Erörterungen
neues Licht werfen. Ist doch dieser von Klemens V. mit
der grössten deutschen Diözese providierte Franzose eine
beachtenswerte Gestalt.
Abkürzungen: BF = Böhmer Frch., Fontes rerum Germanicarum. Leipzig
1843/67.
cart. egl. = Anatole de Charmasse, Cartulaire de l’eglise d’Autun. Paris &
Autun 1865/99.
cart.ev. = idem, Cartulaire de l’evöche d’Autun, ibidem 1885.
FDA = Freiburger Diözesanarchiv. Frbg. 1865 ff. NF 1900 ff.
MG == Monumenta Germaniae ed. Pertz etc. Hannover 1826 ff.
RAM = Die Regesten der Erzbischöfe von Mainz. Bearbeitet von Vogt &
Vigener. Leipzig 1913 I. Bd.
REC = Regesta episcoporum Constantiensium 2. Bd. Innsbruck 1905.
RRQO = Rieder, Römische Quellen zur Konstanzer Bistumsgeschichte zur
Zeit der Päpste von Avignon 1305—1378. Innsbruck 1908.
Z = Zeitschrift für Geschichte des Oberrheins. Ksrhe. 1850 ff.
2) Clauss in FDA 1921, 131. Holtermann, Die kirchenpolitische Stellung
der Stadt Freiburg i. Br. während des grossen Papstschismas. Frbg. 1925.
8”
116 Heilig
I. Namen, Herkunft und Vorleben Gerhards
Der Vorname unseres Bischofs dürfte eindeutig als
Gerhard feststehen. Diese Form ist die durchgängig vor-
kommende sowohl in den Urkunden wie auch auf Siegeln?).
Die Form Geraldus?) ist auf französischen Einfluss zurück zu-
führen. Wenn im Munde von Gerhards Generalvikaren
einige Male die Form Gebhardus erscheint, so liegt unbewusste
Angleichung an den der Konstanzer Bischofsliste geläufigen
Namen vor. Das erst sehr spät auftauchende Eberhardus,
welches sich auch in einer handschriftlich überlieferten
Urkunde findet, ist offensichtliche Verlesung für Gerhard).
Nicht so sicher ist der Familienname Gerhards zu be-
stimmen, da ihn die Chronik des bekannten Matthias von
Neuenburg nur an einer Stelle in vier verschiedenen Formen
bietet®). Handschriftlich belegt sind von den zehn Varianten
des Namens, die sich im Laufe der Zeit bildeten, nur zwei,
Benar und Sevar®), die allein für kritische Forschung in Frage
kommen können. Dass aber auch keine dieser beiden Formen
die richtige ist, wird unten sich zeigen.
Was das Vorleben Gerhards angeht, so wusste man,
dass er Franzose war”), näherhin Archidiakon von Avallon
an der Kirche zu Autun, und dass er von hohem Adel
stammte; er zeichne sich durch Sittenreinheit, Klugheit und
Gelehrsamkeit aus, wie der Papst von glaubwürdigen Personen
erfahren habe®). Mag die Charakteristik vielleicht etwas
2) Siche Beilage 1.
®) So in der Provisionsbulle RRQ Nr. 555.
“) So FDA X, 362; untersucht man aber den Text näher, so wird man
unschwer erkennen, dass hier eine spätere Rezension vorliegt, der die Form
Eberhardus zuzuschreiben sein wird.
6) Diese sind Bena, Benar, Senar und Sevar. Vgl. REC 3452. Der Kon-
text lautet: Mortuo quoque iisdem temporibus Gerhardo de Benar(?) ... ecce
moritur Petrus archiesiscopus Moguntinus.
®) Davon ist Benar durch zwei, Senar durch eine Handschrift geboten.
?) Gegen die überwiegende Mehrheit der Chronisten meint Jakob Manlius:
natione Italus, seu ut alliis placet Gallus de Avinione. Die alte Gallia christiana
formuliert: natione Italus, Auenione in Gallıia natus. tom. II pag. 545.
®\) RRQ 555: in te archidiacono Avalonen. in ecclesia Eduen., viro utique
gencris nobilitate pollente, litterarum scientia predito, vite ac morum honestate
Zur Geschichte des Konstanzer Bischofs Gerhard von Bevar 117
Formelhaftes haben®), so dürfte immerhin die letzte Be-
merkung genügen, den Papst wenigstens hier vom Verdacht
des Nepotismus zu reinigen!®), lässt aber den anderen einer
allzu grossen Nachgiebigkeit gegen Philipp den Schönen
um so stärker hervortreten.
Der einzige Weg zur Ermittlung der Herkunft Gerhards
bleibt der heraldische. Entgegen der Darstellung der ge-
wöhnlichen Wappentafeln, die eine silberne Seelilie in blauem
Felde zeigen!!), weist das Geheimsiegel Gerhards drei fünf-
blätterige Rosen, 2 zu I gelegt, auf!?). Unter den Kanonikern
von Autun kommt im Jahre 1297 ein Girardus de Bellovisu
vor, dessen Siegel uns noch erhalten ist. Die Vorderseite
zeigt drei fünfblätterige Rosen in der genannten Anordnung,
sowie den Turnierkragen, das Zeichen, welches spätgeborene
Söhne und deren Nachkommen führten. Die Legende
lautet:... BELLO-VI (su Bposit) ITIBE (ligne) IIN ECCL
(esia e) DUEN (si). Die Rückseite zeigt einen steigenden
Adler und trägt die Umschrift: SECRET (um...)
BELLOVISU?®). Welche Bewandtnis es mit dem prepositus
Belignei hat, werden wir noch sehen. Bellus visus ist aber
der latinisiertte Namen für Belvoir, welches, da das Il stumm
decoro, in spiritualibus provido et in temporalibus circumspecto aliisque virtutum
donis prout testimonio fidedignorum accepimus multipliciter insignito, noster
animus requievit.
?) Vgl. dagegen REC 3542, 3806.
10) Nepotismus wird REC 3453 vermutet; vgl., was Vitae paparum Ävenio-
nesium III, 62 Klemens von einem Nepoten sagt: cuius laudalbilia merita nobis
sunt per famıliarem experientiam non ignorata.
1) Woher dieses Wappen? Altes bischöfliches Münzzeichen oder französi-
sches Lis d’or?
12) Siehe Beilage I. Dass es sich um fünfblätterige Rosen handelt, ist
ganz deutlich zu sehen an REC 3767 im Staatsa. Luzern. St. Urban.
13) Siehe Beilage I 3 und 4. Die Beischrift zu diesen Siegeln lautet in
cart. egl. I, planche II, no 2: Sceau et contre-sceau de Girard de Beauvoir,
prevöt de Bligny et terrier de Sampigny en 1297. Leider fchlt jede Angabe über
den Ort des Siegels; der nunmehr gı jährige, um die Erforschung der Geschichte
Autuns hochverdiente Verfasser M. de Charmasse, dem ich für manche Ge-
fälligkeit zu danken habe, konnte mir darüber keine Auskunft mehr geben.
Auch alle weiteren Nachforschungen in Autun und in Mäcon blieben bis zur
Stunde erfolglos, trotz der Liebenswürdigkeit der Herren Archivare Gillot und
Morgan.
118 Heilig
ist, etwa bevoar ausgesprochen wurde. Vergleichen wir
damit die ältesten Formen bei Matthias Benar und Sevar,
so lässt sich die Ähnlichkeit von Bevoar und Benar nicht
verkennen. Da nun Siegel, Namen und auch zeitliche An-
setzung dafür sprechen, möchte ich die Identifikation dieses
Gerhards mit dem nachmaligen Bischof von Konstanz voll-
ziehen, was durch nähere Orientierung über Gerhards Familie,
seine sonstigen Erwähnungen und seine Stellung in Autun
des weiteren gerechtfertigt werden soll.
Das Haus der Herren von Belvoir!®) ist ein Zweig des
berühmten burgundischen Geschlechtes der Vergy!?), welches
die genannten drei Rosen im Wappen führte!®). Es schenkte
Burgund mehrere Bischöfe, darunter auch Autun drei!”),
zahlreiche Marschälle und Generäle. Der Begründer des
Zweiges der Belvoir im Hause Vergy ist Hugo I., welchem
Simonette von Belvoir ihr Stammschloss in die Ehe brachte.
An Stelle des Adlers der Herren von Belvoir, den dieses
Geschlecht führte, behielt Hugo die drei Rosen der Vergy
unter Hinzufügung eines Turnierkragens bei. So erscheint
also auch auf dem Siegel Gerhards im Obvers dieses Wappen,
im Revers der Adler der Herren von Belvoir. In den genea-
logischen Werken über die Häuser Vergy und Belvoir ist
unser Gerhard weder im Stammbaum noch sonst genannt!®).
In das Stemma der Vergy wird er wohl als Sohn Hugos II.
14) Stammsitz in Savigny-cen-terre-plaine im Dep. Yonne.
15) Dieses Geschlecht führt seinen Ursprung ins neunte Jahrhundert auf
einen Manasses zurück. Es blühte vornehmlich in Burgund. Bekannt ist be-
sonders Guillaume de Vergy, 1371—91 Erzbischof von Besangon, dann Kardinal
Klemens VII. Das Haus, das auch mit den Grafen von Urach-Freiburg ver-
wandt war und der Universität Freiburg im Breisgau 1569 und 1575 zwei Rek-
toren stellte, starb mit Cleridus a Vergi 1610 aus. Die ehemals sehr starke Stamm-
burg, unweit von Nuits-Saint-Georges (Gefecht 18. Dez. 1870!), fiel den Huge-
nottenkriegen zum Opfer. Zur näheren Orientierung können dienen: Andre
du Chesne, Histoire de la maison de Vergy Paris 1625. Courtepee, Description
du duche de Bourgogne, Dijon 2 1847/48.
186) Siehe Beilage I, 2. Die Rosen sind golden, Fruchtknoten und Grund rot.
17) Eubel & Gams. Die Namen der Bischöfe sind: Walo c. 895—919,
Herve 919— 29 und Guido 1224—1245.
18) Vgl. die Stammtafel in Beilage II, die nach der bekannten Literatur
zusammengestellt wurde.
Zur Geschichte des Konstanzer Bischofs Gerhard von Bevar 119
und der Adelheid von Ray und als Bruder Theobalds II.
einzureihen sein!®). Seine Geburtszeit ist unbekannt. Zum
ersten Male wird er urkundlich erwähnt im Jahre 1297
als Propst von Bligny und Lehensherr (terrier) von Sampigny.
Damit ist auch gesagt, dass er Kanonikus in Autun ge-
wesen ist). Wann er ins Kapitel kam, lässt sich nicht sagen??).
Ein zweites Mal begegnet er uns 1298 als Schiedsrichter
in einem Streite des Erzpriesters Henry de Gleris (von Gliers)
mit einigen seiner Leute??2). Ein drittes Mal erscheint er
als Besitzer eines Hauses in Autun, wohl um dieselbe Zeit??).
Von Gerhard als Archidiakon von Avallon konnte ich in
französischen Urkunden bislang nichts finden; 1300 stirbt
ein Archidiakon von Avallon, Jean de Bourbon-Lancy®®),
19) Einmal erfordert die Zeit eine solche Einreihung, wie die bei Theobald
angegebenen Daten zeigen. Sodann kommt der Name Gerhards, der seit langem
im Stamme der Vergy fehlt, hier zum erstenmal wieder vor, was sich ungezwungen
erklärt, wenn Gerhard von Arguel der Onkel unseres Gerhards ist. Schliesslich
ist noch zu beachten, dass Theobald am Feldzug Heinrichs nach Italien und an
dessen letzter Fahrt gen Sizilien teilnimmt, bei letzterer als einziger burgundischer
Adeliger. Überall treffen wir auch Gerhard, wie noch zu zeigen ist, trotzdem
der Papst und Philipp den Zug Heinrichs gegen Italien sehr ungern sahen.
Vgl. MG const. IV, 915, 916, 1276. Letztere Stelle bietet auch das Wappen:
l’escu de goules a trois roses d’or et a I lembiauz d’azour. Diese Bemerkung ist
wichtig zur Unterscheidung von einem südfranzösischen Geschlechte Bell Vis
u.ä. Vgl. Finke, Papsttum und Untergang des Templerordens. II, 369.
2) Courtepee l. c. II, 310 unter Bligny-sur-Ouche: Patron et seigneur,
le chapitre d’Autun, dont un des dignitaires porte le titre de prevöt de Bligny.
2!) Als unmittelbarer Vorgänger im Amte des Lehensherrn von Sampigny
dürfte der Archidiakon von Autun Haymo von Pesmes anzusprechen sein, der
zuletzt als Träger des Lehens am 20. Juli 1295 erscheint. cart. egl. II, 106. Für
Bligny fand ich keinen unmittelbaren Vorgänger. Über die Ursachen, die Ger-
hard ins Kapitel führten, kann man trotz guter Quellenkenntnis keine wahr-
scheinlichen Vermutungen hegen.
22) Siehe Beilage III.
2) In einem Nekrologe, der in den Archives departementales in Mäcon
unter no 143 sich findet und auszugsweise in cart. gl. I veröffentlicht ist, heisst
es unterm 21. Sept.: Undecimo kal. Oct. Obiit Huguo vicarius ecclesie Eduensis
Pro cujus anniversario Gerardus de Bellovisu prepositus Beligney debet
decem s. Parisien, super domum suam. Wer ist dieser Hugo?
#4) In einem unveröffentlichten Nekrologe (Arch. dep.MäconH.708 Blatt 2ı)
fand sich die Notiz: VI idus (octobris). L’an MCCC fut trepessez honz de bone
memoire mestres Jehanz de Borbon, arcediacres d’Avalon. Vgl. REC 3457.
120 Heilig
1306 hat Gerhard als Probst von Bligny schon einen Nach-
folger®); so scheint er von 1300 bis 1307 Archidiakon ge-
wesen zu sein.
II. Ernennung und Wirken als Bischof
Was die Ernennung eines Franzosen zum Bischof von
Konstanz angeht, so werden wir es hier mit einem Eingriff
Philipps des Schönen, dem Klemens V. ja fast immer nachgab,
zu tun haben?). Warum die Wahl gerade auf Gerhard
von Bevar fiel, bleibt nach wie vor ein ungelöstes Rätsel.
Sicher dürfte aber sein, dass eine verwandtschaftliche Be-
ziehung zum Papste oder auch nur zu einem Kardinale der
damaligen Zeit nicht vorliegt. Vielleicht ist der Weg zum
Bistum Konstanz über den Bischof von Auxerre, Peter von
Mornay, einem Kanzler Philipps, gegangen?”); doch kommt
man über Vermutungen nicht hinaus. An der damals akuten
Templerfrage scheint Gerhard als Bischof nicht den geringsten
Anteil genommen zu haben, obwohl er vom Papste mit
zum Untersuchungsrichter für Deutschland bestellt worden
war?®), wohl wegen anderweitiger Inanspruchnahme durch
den Kaiser.
Es ist natürlich von hohem Interesse zu wissen, wie sich
Gerhard in seiner neuen Lage heimisch fühlte. Dass für ihn
die neue Würde eine Bürde besonderer Art gewesen sein
mag, lässt sich denken. Er scheint aber doch sich darein
gefunden zu haben. Vor allem beging er nicht die Unklugheit,
Franzosen ins Kapitel aufzunehmen, wohl durch eigene
Erfahrungen und die Zustände in der Basler Diözese belehrt.
3) Eine noch nicht eingeordnete Urkunde im selben Archiv wird einge-
leitet: Universis presentes litteras inspecturis nos Guido prepositus Beligny in
ecclesia Eduensi notum facimus etc. Sie schliesst: Datum anno millesimo tre-
centesimo sexto ante festum nativitatis bLaptiste. — Guido von Chäteauneuf
kommt als Probst von Bligny wieder vor 1312. cart. egl./II, 148.
26) Vgl. Frz. Kern, Die Anfänge der französischen Ausdehnungspolitik,
Tüb. ıgı0. Seite 257/62, wo die Besetzung von Konstanz im Zusammenhang
der grossen Politik gewürdigt ist.
37) Avallon hatte wirtschaftlich und politisch mehr Beziehungen zu Auxerre
als zu dem durch das steile Morvangebirge abgetrennte, doppelt so weit entfernte
Autun.
2) Vgl. RAM 1196 und REC 3479/80.
Zur Geschichte des Konstanzer Bischofs Gerhard von Bevar I2I
Dort hatte nämlich die Provision Gerhards von Vippens
(Wippingen), eines Welschen, die nach dem Tode des Bischofs
Otto von Granson, eines getreuen Anhängers Philipps des
Schönen, im Jahre 1309 erfolgte, eine solche Opposition
gegen die Kurie hervorgerufen, dass der Kandidat des Dom-
kapitels, Luitpold von Rötteln, vom grössten Teil des Klerus
und des Volkes unterstützt, 2 Jahre lang dem Fremden den
Eintritt verwehrte®). Mit einem bekam unser Gerhard
ernstlich Streit, mit Peter von Mainz, seinem Metropoliten;
im Laufe desselben wurden Gerhard und seine meisten
Kapitulare gebannt. Als das letztemal über diesen Streit
gehandelt wurde, fehlten noch einige Urkunden dazu; vor
allem aber war es dem früheren Verfasser nicht möglich,
die Angelegenheit auch von Gerhards Standpunkt aus zu
betrachten®).
Schon gleich bei der Provision Gerhards von Bevar
fällt etwas auf, was keineswegs geeignet sein mochte, Peter
für seinen neuen Suffragan einzunehmen. Es fehlt die päpst-
liche Anzeige der Ernennung an den Erzbischof von Mainz°!).
Der Grund ist wohl darin zu suchen, dass Peter wegen säu-
miger Servitienzahlung exkommuniziert und suspendiert war.
Er hatte eine erweiterte Zahlungsfrist bis zum Allerheiligen-
feste 1307 erhalten, war aber, weil er sie nicht beachtete, dem
Banne verfallen, von dem er erst am 21. Jan. 1308 wieder
gelöst wurde®?). In eben diese Zeit fällt die Provision vom
5. Dezember. Es ist anzunehmen, dass Gerhard, der um diese
Zeit in Poitiers an der Kurie weilte??), darum wusste. Im
Laufe des Jahres 1308 war Peter aus den gleichen Gründen
denselben Strafen verfallen, übte aber trotzdem seine Metro-
®) Vgl. Merian, Geschichte der Bischöfe von Basel 1860 ff. I. Bd. REC
3600. Der einzige in der fraglichen Zeit im Konstanzer Kapitel vorkommende
Franzose Guido de Agranato kam erst im Juli 1319, also nach Gerhards Tod,
durch Provision Johanns XXII. und Protektion der Königin Johanna von
Navarra und Burgund zu seiner Stelle. RRQ 577.
#) Karg in FDA II, 61 ff. 1862.
a) RRQ 555 Fussnote.
#2) RAM 1133 und ı15t1.
23) RRQ 556 vom 6. Dez. 1307, wo Klemens von Gerhard sagt: in pre-
sentia nostra constitutus.
122 Heilig
politanrechte aus, wodurch er sich die Irregularität zuzog;
darüber war man aber in Poitiers unterrichtet®*), von wo wohl
entsprechende Anweisungen an die Suffragane ergingen.
Eine Visitationsreise im Jahre 1309 führte Peter über Speier,
Hagenau und Basel nach Konstanz, wo er in Urkunden
König Heinrichs am 29. und 30. Mai als Zeuge auftritt®).
Hier kam es zum Zwist. Zündstoff mochte genug vorhanden
sein. Abgesehen von dem obenerwähnten peinlichen Um-
stand konnte Peter, der ein solcher Feind des ermordeten
Königs Albrecht war, dass eine österreichische Quelle ihn
sogar in Verbindung mit dem Verbrechen bringen will?®),
in Konstanz, wo vor kurzem noch der Kanzler der Habs-
burger Bischof gewesen war, nicht besonders beliebt sein.
Dazu war Peter eine etwas herrische Natur?”). Den Grund
zum Zerwürfnis nennt er selbst; die Kanoniker und vor allem
Gerhard hätten ıhm den Eintritt in die Konstanzer Kirche,
die eine Besserung »tam de capite quam de membris« nötig
habe, verweigert?®). In der Tat mag das vielleicht schon
etwas zugetroffen haben; dass aber die Kapitulare die Suspen-
sion Peters gegen eine Visitation geltend gemacht haben,
ist jedenfalls möglich. Die Streitfrage wurde in der Folge
dadurch besonders zugespitzt, dass Peter bei seinem Aufent-
halt in Konstanz zwar schon absolviert war, davon aber noch
keine Kunde haben konnte; jedenfalls wird er mit baldiger
Absolution gerechnet haben, da König Heinrich seinem Kur-
fürsten für seine Wahl ziemliche Summen gezahlt hatte”),
die Peter seinerseits zur Zahlung seiner Servitien verwandte.
Infolge dieses Zerwürfnisses enthob dieser Gerhard seiner
bischöflichen Rechte, belegte seine Kathedrale mit dem Inter-
dikt und die Domherren Rudolf von Hewen, Domdekan,
Walther von Schaffhausen, Domscholaster, Konrad von
[4
4) RAM 1234 wird am ıo. April 1309 Peter für eine Teilzahlung quittiert,
er aber nicht absolviert, da er se post dictas quas incurrit sententias immiscendo
divinis notam irregularitatis incurrit.
®) Das Itinerar nach RAM 1248—67 und REC 3701—03.
se) MG dt. Chroniken V, 2. Vers 8224046.
»”) Über ihn Heidemann, Peter von Aspelt etc. Berlin 1875.
®) FDA II, 72.
») \IG const. IV, 238. Nr. 272.
Zur Geschichte des Konstanzer Bischofs Gerhard von Bevar 123
Klingenberg, Propst von St. Johann, Albert von Kastel,
Propst von St. Stephan, Ulrich von Richental, Ulrich von
Ramswag, den gleichnamigen Bruder Alberts und Heinrich
von Steinegg mit dem Banne. Am 27. Juli forderte er dann
die Genannten auf, sich zu verantworten®). Am 28. Dez.
1309*!) erhielt sodann der Bischof von Strassburg, Johann
von Dirpheim, von Peter den Befehl, die Exkommunikation
und das Interdikt öffentlich zu verkünden??). Merkwürdig
ist aber in diesem und den folgenden Erlassen, dass die beiden
Brüder von Kastel unter den Gebannten fehlten; hatten sie
sich unterworfen? Diethegen von Kastel, ihr Bruder?),
geht später gegen das Kapitel von Reichs wegen vor®).
Oder hat Diethelm von Kastel, damals Abt der Reichenau
una Administrator von Petershausen, der mit dem Erzbischof
von Mainz gut stand®), vermittelnd eingegriffen? Wir
können darüber nichts Bestimmtes sagen. Der Streit dauerte
mehrere Jahre. Auf dem Provinzialkonzil zu Mainz, das
vom Iıı. bis 13. Mai 1310 stattfand, wurde der Bann erneuert
und allgemein in verschärfter Form verkündet?®). Der
Nachbarbischof von Augsburg, Friedrich Spät von Vaimingen,
erhielt noch besonders strenge Anweisungen. Am 7. April
1312 befiehlt der Reichsverweser Johann, König von Böhmen,
gegen das Kapitel mit Pfändung für Peter vorzugehen*®).
Noch im Sept. 1312 wird der Streit erwähnt!”); im Nov. 1313
scheint er aber erledigt zu sein, da auf einer Synode von Mainz
#) FDA II, 73.
1) REC 3490 hat 28. Dez. 1308; doch ist hier das Datum nach dem Cir-
cumeisionsstile, nicht nach dem Weihnachtsstile aufzulösen, sonst enstehen inhalt-
liche Schwierigkeiten.
#2) FDA II, 73.
#) Kindler v. Knobloch, Oberbadisches Geschlechterbuch II, 246.
“) REC 3532.
#) RRQ 547 und 553. Wenn Rieder das Ausstellungsjahr der ersteren
Urkunde 1306 in 1307 ändern will, kann er nicht das Richtige treffen. Denn
wie sollte Heinrich von Klingenberg im Juni oder Juli 1307 ad sedem apostolicam
zitiert werden können, da er schon im Sept. 1306 starb? Und warum hiesse
dann Peter von Aspelt episcopus Basiliensis, nachdem er im November 1306
bereits Erzbischof von Mainz geworden war und schon einen Nachfolger in Basel
hatte,
“) REC 3331.
) REC 3626.
124 Heilig
auch Abgesandte von Konstanz, allerdings zunächst mit
ungenügenden Vollmachten, erscheinen). Die unselige
Doppelwahl im Nov. 1314 zwischen Ludwig dem Baiern,
und Friedrich dem Schönen von Österreich, führte auch
die beiden Prälaten wieder auseinander; so sehen wir z. B.
auf einer Seite Einsiedeln, Bischof Gerhard und König
Friedrich, auf der anderen die Waldstätte, Erzbischof Peter
und König Ludwig, wobei der Mainzer Kurfürst ebenfalls
höchst eigenmächtig wieder vorgeht, im sog. Marchenstreit®)
Unter seinen bischöflichen Amtsgenossen mögen Gerhards
beste Freunde seine beiden Landsleute in Basel und Bischof
Siegfried von Chur gewesen sein.
Besser als mit seinem Metropoliten kam Gerhard von
Bevar mit dem Kaiser aus. Man wollte sogar schon seine
Ernennung mit Heinrich von Luxemburg in Verbindung
bringen®). Wenn sich das auch nicht mehr halten lässt,
so waren doch die Beziehungen des Reichsoberhauptes
zu seinem mächtigsten Fürsten im Südwesten seines Reiches
die denkbar besten. Beide waren mehr Franzosen als Deutsche;
beide aber bemühten sich auch, hier Ausgleich zu schaffen.
Die welschen Bischöfe im Süden seines Reiches benutzte
der König häufig zu Gesandtschaften. So unternimmt Otto
von Granson, der Basler Bischof, im Jahre 1309 eine Ge-
sandtschaftsreise nach Avignon, wo ihn der Tod ereilt®!).
Im Mai ı310, ein Jahr nach der ersten Zusammenkunft
Gerhards mit Heinrich ın Zürich, wurde dieser ausersehen,
im Verein mit dem Bischof von Chur, Siegfried von Geilm-
hausen, dem Ritter Hugo de Vichio und dem Bürger von
Astıi Henrico de Ralvengo die Unterwerfung der lombardi-
schen Städte entgegenzunehmen, während der deutsche
König vorhatte, im Spätjahr nach dorten zu ziehen, um sich
in Mailand die lombardische Krone zu holen®®). Bereits
am 26. Mai beginnen die Gesandten in Ivrea erfolgreich
*) REC 3658.
#) P.O. Ringholz OSB, Geschichte des Stiftes Einsiedeln. Einsiedeln
1902. S. 177.
50) So Bader in Z 18, 479, Anm. 2 und danach Karg FDA II, 63.
5) Merian, l.c. I, go/1.
62) Das Itinerar nach REC 3528— 3653.
Zur Geschichte des Konstanzer Bischofs Gerhard von Bevar 125
ihren Auftrag, wie sich denn auch die Städte mit einziger
Ausnahme von Crema entweder gleich oder mit Bedenkzeit
unterwerfen. Im Winter 1310/11 sehen wir dann auch Gerhard
bei seinem König in Italien; noch einmal erscheint er bei
ihm im Jahre ı312. Bei dieser Gelegenheit hat uns der
Codex Balduini Treverensis Gerhards Bild bewahrt. Auf
hohem Ross sehen wir ihn, über ihm die Konstanzer Wimpel-
fahne mit dem roten Wappenkreuz, das hier zum Unter-
schiede vom sonst ganz gleichen Trierer Fahnenschmuck
verlängert ist. Ein zweitesmal erscheint er nach der Schlacht,
die Hand zum Segen erhoben. Im Mai 1313 ist er wieder in
seiner Bischofsstadt zu treffen; im August dieses Jahres
rückt er dagegen mit dem Kaiser von Pisa gen Neapel aus??).
Und als auf diesem Zug bei Buonconvento die Hoffnung
des Reichs erlag, finden wir Gerhard am Sterbelager seines
Herrn ®®).
Der Luxemburger war dahin. Und nun erhob sich
blutiger Bürgerzwist. Habsburg und Wittelsbach stritten
sich in langer, verderblicher Fehde um den Königsthron.
Auf welche Seite schlug sich Gerhard? Die Antwort ist
nicht schwer zu geben. Das Gegebene war die Gefolgschaft
Friedrichs. Dazu kam, dass bald nach der Wahl, am ı2. Dez.
1314, eine offizielle Mitteilung der Wähler des Habsburgers
der Stadt Konstanz zuging, in der die Wahl in parteiischer
Weise geschildert und für Friedrich Gehorsam verlangt
wird®). Bereits am 24. Dez. gelobte Heinrich von Werden-
berg, Gerhards Generalvikar, Friedrich dem Schönen gegen
Ludwig Hilfe®%). So war auch der Bischof von Konstanz
in seiner Stellungnahme bestimmt; er trat zu Friedrich in
nähere Beziehungen und inkorporierte auf Bitten desselben
die Pfarrei Staufen bei Lenzburg dem Kloster Königsfelden,
das auf der Mordstätte Albrechts errichtet worden war?”).
63) Die Romfahrt Kaiser Heinrichs VII. nach dem Bilderzyklus des Codex
Balduini Trevirensis. Herausg. von Irmer. Berlin 1881. T XXIa, XXXIb und
XXXVa, S. 102.
%) REC 3653; allerdings taucht diese Nachricht erst ziemlich spät auf.
66) MG const. V, I. 136 nr. 171.
8) REC 3668a.
#7) REC 3697.
126 Heilig
Interessant für die Beziehungen Gerhards zu seiner Bischofs-
stadt ist die erstmalige Erwähnung eines Konstanzer Bürger-
meisters unter seiner Regierung??).
Von Beziehungen Gerhards zur römischen Kurie ist
herzlich wenig bekannt. Ob er am Konzil von Vienne teil-
genommen hat, ist fraglich®). Der Templerangelegenheit
konnte er wegen seines Streites mit Peter und seiner Feld-
züge mit Heinrich wenig Beachtung schenken. Über seine
Finanzen, seine Schulden am päpstlichen Hofe und deren
Bezahlung wurde vor einigen Jahren von berufener Seite
gehandelt ®).
Was die innere Verwaltung des Bistums angeht, so
muss gesagt werden, dass der päpstliche Stuhl mit dieser
ersten Provision für Konstanz wenig Glück hatte. Schon
der Umstand, dass ein Franzose, der nach einstimmigem
Zeugnis der Chronisten, dem sich auch kein urkundlicher
Gegenbeweis entgegenstellen lässt, die deutsche Sprache
nicht verstand und in den deutschen Sitten und Geschäften
unerfahren war, zum Bischof der grössten deutschen Diözese
ernannt wurde, musste eine erfolgreiche Tätigkeit hemmen.
Die nächste Folge war, dass der Erwählte die Geschäfte
fast restlos seinen Vikaren überliess und öfters von seiner
Diözese abwesend war. Dazu kommt eine bedeutende Ver-
schlechterung der Finanzen unter seiner mehr als zehn-
jährigen Regierung. Die grossen Schulden am päpstlichen
Hof führten zu Verpfändungen der Güter des Bistums;
und nach fast 30 Jahren schuldete das Hochstift aus Gerhards
Zeiten noch 6000 fl.). Was die bischöflichen Beamten
angeht®?), so fungierten unter Gerhard als Generalvikare
58) MG const. IV, 1. 3nr 3.
5) Zum Konzil war er zwar eingeladen; da er aber während desselben in
Konstanz vorkommt am 28. Dez. 1311 (REC 3605), bleibt die Frage offen, ob
er an einer der drei Konzilsitzungen teilgenommen hat. — Auf der Liste der ein-
zuladenden Prälaten, welche durch Philipps Hände ging, fehlt der Bischof von
Konstanz. Finke, l. c. II, 304.
°°) Rieder in RRQ XLIX/L.
eı) So wird wohl gegen RRQ XLIX Anm. festzuhalten sein.
62) Nach REC.
Zur Geschichte des Konstanzer Bischofs Gerhard von Bevar 127
in pontificalibus die Weihbischöfe Johannes, Bischof der
Dekapolis, Johannes zu Rhein, Bischof von Valanea, Berthold
aus dem Wilhelmiterorden, Bischof von Cembalo? Als
Generalvikare und Bistumsvikare, welch letztere während
der Abwesenheit des Bischofs in Tätigkeit traten, kommen
unter ihm vor Konrad v. Landsberg, Johann zu Rhein,
sein späterer Weihbischof, Konrad von Klingenberg und
Albrecht von Kastel, dieser Vetter, jener Bruder seines Vor-
gängers Heinrich; ferner Walter von Schaffhausen, der Dom-
scholaster, Konrad Pfefferhardt, der Bruder Johanns, des
späteren Churer Bischofs und Onkel Ulrichs, des späteren
Bischofs von Konstanz, Gebhard von Freiburg, der Dom-
schatzmeister, Heinrich von Werdenberg, der zwiespältig zu
seinem Nachfolger gewählt wurde, und Johann von Thor-
berg, der nach dem Tode Rudolfs von Hewen um 1315
Domdekan wurde. Schauen wir diese Beamtenreihe an, so
ist es klar, dass im Wesentlichen der Einfluss Gerhards als
Franzosen gering sein musste. Ob er selber die bischöfliche
Weihe hatte, oder ob er wie Otto von Granson und Gerhard
von Wippens in Basel derselben entbehrte, bleibt nach seinen
Regesten offen, da nur iurisdictionelle Funktionen von ihm
erwähnt werden. Wie Gerhard im Leben für Konstanz ein
Fremdling blieb, so starb er auch als Fremdling. Kein
Nekrolog meldet seinen Todestag, von dem nur ein Chronist
erzählt; es ist der 19. Aug. 1318. Gerhards Ruhestätte ist
unbekannt®®). |
#) Gröber, Das Konstanzer Münster S. 198, vermutet Konstanz als Sterbe-
und Begräbnisort.
128 Heilig
BEILAGE I
ı!/, des Siegels des Bischofs
Gerhard vom Jahre 1317 an
REC 3753 im Stadta. Frei-
burg Abt. Spitala. Nr. ı25.
Vgl. Anm. auf S. 117.
Legende:
t S.GERH. DEI. GRA.
EPI. CONSTACIEN.
Elektensiegel des Bischofs
von Autun, Guy de Vergy
1224—1245. Nach cart. e&gl.
II Bd. p. CXXVI.
Wie mir M. de Charmasse
mitteilte, ist dies ein Siebentel
des Originals.
Legende (cf. REC 4429):
AVE MARA G:
Siegel und Rücksiegel von Gerard de Belvoir, Propst von
Bligny und Lehensherr von Sampigny im Jahre 1297. Nach cart.
€gl, I, planche II, Nr. 2.
Legende:
... BELLOVI (su. ppos) ITI
BE (ligne) I. IN ECCL (esiaE)
DUEN(ST).
Legende:
SECRET (um GC. de?)
BELLOVISU.
K. Helıg.
129
Zur Geschichte des Konstanzer Bischofs Gerhard von Bevar
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Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. Bd. 43, ı
130 Heilig
BEILAGE III
Folgende Urkunde Gerhards ist veröffentlicht in cart. egl. II,
110/2:
Universis presentes litteras inspecturis, nos Guido, decanus,
et capitulum Eduense, notum facimus quod cum discordia ver-
teretur inter venerabilem virum dominum Henricum de Gleriis,
canonicum et archipresbiterum Eduensem, ex una parte, Matheum,
Regnaudum et Christianum, fratres, homines ipsius archipresbiteri
tailliabiles, explectabiles, et justiciabiles alte et basse nomine ecclesie
Eduesis, qui quidem homines nomine quo supra, per ipsum archi-
presbiterum amasati fuerint in terra quam tenet idem archipresbiter
a nobis decano et capitulo predictis, sita retro Coardum (bei Fillouse
Gem. Autun) quam terram nos decanus et capitulum predicti ac-
quisivimus a religiosis vi-ris abbate et conventu de Corbigniaco
(Corbigny, Dep. Nievre), ex altera, super hoc quod dicti homines,
super taillis eisdem per ipsum archipresbiterum impositis asserebant
se gravatos et opressos: tandem inter ipsum archipresbiterum et
dictos homines, mediantibus nobis decano predicto et Girardo de
Bellovisu, preposito Belignei in ecclesia Eduensi, ita exstitit ami-
cabiliter concordatum quod quamdiu duntaxat idem archipresbiter
dictam terram tenebit dicti homines pecias terre predicte et mansum
ibi traditos tenebunt et possidebunt: ita tamen quod nomine taillie
tenentur singulis annis dicti homines eidem archipresbitero solvere
sex libras Viennensium, videlicet sexaginta solidos ipsius monete
in nundinis Biffracti (Beuvray, das Bibracte der Aeduer), ex admo-
diatione taillie dicetis hominibus per ipsum archipresbiterum facta,
et unam vecturam boum pro omnibus vecturis et corvelis facere
singulis annis a villa Allosia (Aloxe, Cant. Beaune) vel citra apud
Eduam ita tamen quod dictus archipresbiter tenetur ipsis hominibus
in regressu dicte vecture apud Eduam, prout consuetum est, victualia
ministrare; de terris quastenent dicti homines habebit idem archipres-
biter unum jornale ubi ipsum elegerit habere prope viverium suum,
ac liberum ingressum ac regressum ad eadem viverium et jornale,
Justicia magna et parva eidem archipresbitero, nomine quo supra,
retenta in predictis terris, mansis ac hominibus ubicumque. Et pro
premissis ac dictis hominibus adimplendis, idem archipresbiter pro-
mittit dietis hominibus, quamdiu duntaxat dictam terram tenebit,
super dicta taillia ac vecturis ipsos homines in pace tenere ac ultra
premissa contra voluntatem ipsorum ratione dicte taillieac vecturarum
accorveyarumabeisdemnichilexigere vellevare. Prefativerohomines
confitentur se esse tailliabiles, explectabiles ac justiciabiles, modo
quo supra dicti archipresbiteri, nomine ecclesie Eduensis, et dictam
concordiam, prout superius est expressa, inter ipsos et archipresbite-
rum esse factam, et per juramenta sua promittunt omnia esse con-
tenta in premissa concordia, in quantum ipsos tangunt, tenere
firmiter et ınviolabiliter observare, quamdiu idem archipresbiter
Zur Geschichte des Konstanzer Bischofs Gerhard von Bevar 131
dictam terram tenebit, et postquam dictam terram tenere desierit
confitentur se teneri ac debere solvere nobis decano et capitulo alte
et basse. Nos vero decanus et capitulum predicti dictam terram ad
dietum tempus volumus, ratiffiramus ac etiam approbamus. In
cujus rei testimonium, ad preces et instantiam predictorum archi-
presbiteri ac hominum, sigillum Sancti Nazarli, quo utimur, litteris
presentibus duximus apponendum. Datum anno Domini millesimo
ducentesimononagesimo octavo, mense aprıilis.
9*
Miszellen
Das bischöfliche Amt Oberkirch unter württember-
gischer Pfandherrschaft) — Aus Urkunden und Akten im
Generallandesarchiv in Karlsruhe und im Staatsarchiv in Stuttgart
ergibt sich ein einheitliches Bild über Vorgänge und Verhältnisse
im ehemaligen bischöflich strassburgischen Amt Oberkirch während
der Verpfändung an Württemberg und des Dreissigjährigen Krieges
bis zur Wiederlösung durch den Bischof Franz Egon. Dies soll im
folgenden zur Darstellung kommen.
%
Die Verhandlungen wegen der Pfandschaft
ı. Die vorbereitenden Verträge
Als Dauer der württembergischen Pfandschaft in der bischöf-
lich strassburgischen Herrschaft Oberkirch wird gewöhnlich die
Zeit 1604—1664 angegeben, gelegentlich auch 1600—1664. Der
Anfang dieser »rheinischen Politik« Württembergs und der so-
gleich beginnenden Verpfändung ist jedoch in der Beteiligung des
Herzogs Ludwig (f 1593) an dem 1592 ausgebrochenen Strass-
burger Bischofskrieg zu schen, wovon Sattler einiges berichtet),
und wobei es wahrscheinlich zur Anlage der Schwedenschanze am
Rossbühl als eines württembergischen Lagers kam?). Allerdings
wird Ludwig in unseren Akten nirgends genannt; vielmehr ist deut-
lich, dass Herzog Friedrich, damals Inhaber der Grafschaft Möm-
pelgard und der Herrschaft Reichenweier im Elsass, bereits 1592 den
tätigsten Anteil genommen, diese »rheinische« Politik betrieben hat.
a) Der Vertrag von 1592
Mehrfach findet sich bei den Verhandlungen der Hinweis auf
einen Vertrag, den Friedrich mit dem von protestantischer Seite
zum Administrator des Bistums Strassburg erkorenen jungen Mark-
grafen Johann Georg von Brandenburg im Jahre ı592 ab-
schloss?). Unzweifelhaft geht dies aus dem »Pfandsvergleich zwi-
!) Gesch. des Herzogt. Württemberg unter den Herzogen, V, S. ı41ff.
2) Vgl. mein Buch: »Zu Kniebis auf dem Waldee, S. 55 ff.
?) Es wäre unmöglich, alle Einzelheiten durch Hinweise auf das betr.
Aktenstück zu belegen, zumal da diese Akten keine verwendbare Numerierung
aufweisen. Der Notenapparat würde zu einer schweren Belastung dieser Zeit-
schrift führen. Ich glaube daher, nur bei wichtigeren Dingen auf die Akten
verweisen zu sollen. K. bedeutet: G. L. A. Karlsruhe.
Miszellen 133
schen Württemberg und Lothringen« (1604) hervor (K,.) in dessen
Punkt 4 es heisst, dass nach diesem Vertrag (1592) gegen 120000 fl.,
die Friedrich dem Brandenburger vorstreckte, dem ersteren das Amt
Oberkirch verpfändet und eingeräumt wurde, und zwar zu-
gunsten seines noch im Kindesalter stehenden Sohnes Herzog Lud-
wig Friedrich, welcher »Mitdomkapitular« im Bistum Strassburg
geworden war (geb. 1586)*). Im Namen dieses Sohnes schloss Fried-
rich den Vertrag: es sollte ein Drittel aller Einkünfte aus dem Amt
dem jungen Herzog zufallen (zwei Drittel blieben dem Brandenbur-
ger). Friedrich nahm alsbald Besitz von dem Amt. Seit 1592 wurden
alle Untertanen im Amt ihm zum schuldigen Gehorsam angehalten.
Er setzte einen Amtmann ein.
b) Der Stuttgarter Vertrag von 1597
Im Jahre ı597 verheiratete sich der Administrator Johann
Georg und verliess das Bistum zeitweilig. Am ıg. Sept. 1597 kam
es zu einem Vergleich in Stuttgart, dass der Domherr Ludwig
Friedrich auch den von Joh. Georg innegehabten halben Teil
des Bistums bei dessen Tod erhalten solle®). Der Vater des Ad-
ministrators sollte, falls er den Sohn überlebe, eine Jahresrente von
15000 fl. dafür erhalten. Bezüglich Oberkirch blieb Johann Georg
die Hohe Obrigkeit nebst Appellationen vorbehalten.
c) Der Vertrag zu Oberehnheim 1600
Der Streit im Bistum ging weiter, und Friedrich wünschte ihm
ein Ende zu machen. Er ergriff die Initiative zu einem Ausgleich
in dem störenden Handel. In dem Vertrag von 1604 heisst es, er
habe dem Kardinal von Lothringen eröffnen lassen, dass er aus
schristlichem, friedlichem Eifer der Sachen emsigen Fleisses für-
gesonnen und dahingetrachtet, durch was fügliche Mittel solche
gefährliche Stifsspaltung und Zertrennung ufgehebt« und dem Bis-
tum wie dem ganzen Elsass der Friede wieder gegeben werden könne.
So kam es 1600 zu Verhandlungen in Hagenau, in Schlettstadt
und endlich in Oberehnheim. Nach Hagenau sandte er den Ober-
vogt von Herrenberg, Grafen Konrad von Tübingen, den Kanzler Mat-
häus Enzlin und einen kurländischen Adeligen, den Hofrat Christoph
Firx. Dieser erstach auf dem Rückweg den Grafen, der sich sehr
unanständig gegen ihn benommen hatte, in Bischweiler (24. Juni),
kehrte dann zwar nach Stuttgart zurück, aber entfloh kurz darauf®).
Am ı2. Okt. (n. St.) 1600 kam in Oberehnheim eine Abmachung
%), Er »kam als ein Jungherr in den Bruderhof nach Strassburg um die Zeit,
als um das Bistum Streit und Krieg gewesen« (G. Hengher, Württ. Chronik.
Ms. Stuttg. Bibl., S. 297).
8) 1593 war unter französischem Druck in Saarburg eine Teilung des
Bistums abgemacht worden.
%) L. Schmid, Gesch. der Pfalzgrafen von Tübingen, S. 58gff.
134 | Miszellen
zustande, wonach Friedrich dem Kardinal alle vom Brandenburger
(und seit 1597 offenbar von Friedrich) besetzten Städte, Dörfer und
Schlösser im Stift und in der Stadt Strassburg (darunter den Bru-
derhof, der das bischöfliche Archiv enthielt) innerhalb 5 Wochen
übergeben, der Kardinal aber an Ludwig Friedrich gegen eine
Summe von 330000 fl. das Amt Oberkirch pfandweise auf
30 Jahre überlassen würde. Diese Abmachung wurde aber nicht
ins Werk gesetzt, und 1602 drohte der Krieg aufs neue auszubrechen.
Friedrich legte sogar eine Besatzung nach Oberkirch, als Drohung’).
d) Vertrag von Molsheim, 1602
Der Oberehnheimer Vertrag wurde 1602 in Molsheim dahin
erweitert, dass dem Herzog Friedrich vom Kardinal 20000 fl. für
Kriegskosten bewilligt wurden und der Pfandschilling auf 360000 fl.
erhöht wurde. Dennoch wurde dem Übel weiter drohender Ver-
wicklungen nicht abgeholfen.
2. Die Verträge von 1604
a) Der Vertrag zu Stuttgart
Zwischen Friedrich und Johann Georg waren indessen aller-
hand Unstimmigkeiten entstanden, da Johann Georg sich im Amt
Oberkirch Übergriffe und Verstösse gegen den Vertrag von 1597
hatte zuschulden kommen lassen (bezüglich der niederen Gerichts-
barkeit und der Württemberg zustehenden Gefälle). Johann Georg
war in Geldnot, und so kam es am 13. Aug. 1604 in Stuttgart zu
einem neuen Vertrag. Danach verpfändete Johann Georg das Amt
Oberkirch gegen eine lebenslängliche Jahrespension von 9000 fl.
an Württemberg®). Friedrich hatte dem Brandenburger seit 1592
schon 150000 fl. in bar geleistet.
Am 28. Nov. 1604 schrieb Friedrich an den Sekretarius Sattler
(K.): Der Brandenburger wünsche eine Summe schon vor dem
Termin, um seine Schulden zu zahlen und »sich wegfertig zu machene.
Sattler solle sich von der Rentkammer eine Rate der Reichskon-
trıbution auszahlen lassen und das dem Administrator nach Strass-
burg bringen.
b) Der Hagenauer Vertrag
Es waren seit geraumer Zeit Verhandlungen mit »Carlee, dem
Kardinal von Lothringen, wegen der Überlassung des Amtes Ober-
kirch angebahnt worden. Dieser konnte gewisse Gelder, die er
dringend brauchte, nicht aufbringen. Daher wurde beschlossen,
”) Henghers Chronik, S. 288. Die Drohung galt nicht Joh. Georg von
Brandenburg, wie H. berichtet, sondern dem Kard. v. Lothr. Auch Joh. Georg
hatte Truppen bei Oberkirch, auf der Ulenburg stationiert.
®) 1610 wurde diese Pension dahin abgeändert, dass dieser vom Herzog
Johann Friedrich 100000 fl. in drei Zielern erhielt.
Miszellen 135
Oberkirch zu verpfänden. Am ı7. Mai war die Angelegenheit vom
Kaiser »zu gütlichen Traktaten« ausgesetzt. Hierzu wurden die
Kurfürsten von Mainz, Köln, von der Pfalz und Sachsen, ferner
Herzog Maximilian in Bayern und Pfalzgraf Philips Ludewig zu
Neuburg verordnet. Als Grundbedingung wurde die Einhaltung
des Augsburger Religionsfriedens von ı555 (der Geistliche Vorbe-
halt) verlangt. Dieser Friede sei »gleichsam ein regul und tractatios.
Obschon nun der Kaiser sich fernerhin durchaus ablehnend ver-
hielt (s. u.), kam es dennoch am 22. Nov. 1604 zu der ersten Ab-
machung zwischen den Abgeordneten des Bistums und Württem-
bergs in Hagenau. Der Herzog, der in Mömpelgard war, schrieb
am 28. Nov. an seinen Sekretarius Chr. Fr. Sattler: »Weil Gott
lob die strassburgischen sachen nunmehr richtig... .«
Am ı0.Dez. war Friedrich in Reichenweier. Am gleichen
Tage fand die endgültige Vereinbarung über den Vertrag in Hage-
nau statt. Ausser dem Kardinal von Lothringen und Württemberg
betraf sie auch Johann Georg von Brandenburg. Garanten waren:
Herzog August von Lüneburg, Markgraf Georg Friedrich von
Baden-Durlach und die Stadt Strassburg.
Durch diesen Vertrag wurde (Artikel ı) dıe Stuttgarter
Abmachung zwischen Friedrich und Johann Georg bestätigt,
und zwar so formuliert, dass Johann Georg gegenüber Herzog
Friedrich auf das Stift Strassburg verzichtete. Er trat weiter »den
bischöflichen Hof« und alle Akten in der vorderen Schreiberstub
ab und verzichtete auf alle Städte, Schlösser usw., die er besetzt hatte.
Artikel 2 besagt: Friedrich tritt alle diese abgetretenen Stifts-
güter wieder an Carle, Cardinal von Lothringen, ab.
Artikel 3: Friedrich verzichtet auf alle mit der Ernennung
seines Sohnes (zum Domherrn) an diesen übergegangenen Rechte
und Ansprüche.
Artikel 4: Da Johann Georg i. J. 1592 von Friedrich für Aus-
gaben »von des Stifts wegen« 120000 fl. erhielt und ihm dafür das
Amt Oberkirch verpfändet hatte, und da Friedrich dem Branden-
burger später ısoooo fl. in bar bezahlt und ihm ein Jahrgeld von
9000 fl. ausgesetzt hatte, so verpfändet nun der Kardinal und Bischof
das Amt Oberkirch an Württemberg auf dreissig Jahre, mit allen
Einkünften, Renten, Zinsen, Gefällen und allen Pertinentien, »Lehens
und Eigens«, auch alle weltliche Oberherrlich- und Gerechtigkeit,
wie es ein Bischof zu Strassburg innegehabt, um 380000 fl.
Artikel 5: »Jedoch reservieren und behalten wir die Religion,
geistliche Jurisdiktion, Kirchen- und Pfarrbestellung also, dass der
Herzog alle Untertanen bei der römisch-katholischen Religion lassen
und keinen anderen Glauben daselbst einführen, ihnen keine anderen -
Confessions-Exerzitien gestatten solle« usw.
Artikel 6: Alles, was Kirchen, Pfarren usw. angeht, soll von
Württemberg nicht übernommen werden. Auch die Bestrafung
136 Miszellen
geistlicher Personen bleibt dem Kardinal und Domkapitel ausdrück-
lich reserviert.
Artikel 7: Die stiftischen Zehenten sollen unangetastet bleiben.
Artikel 8: Die Untertanen sollen bei ihren alten Freiheiten,
Rechten und Gewohnheiten gelassen werden.
Artikel 9: Nach einer Inspektion der Schlösser und anderer
Bauten soll der Herzog gehalten sein, sie so, wie sie dabei befunden,
wieder einzuräumen.
Artikel ıo: Meliorationen sollen bei der Ablösung durch Un-
parteiische geschätzt werden.
Artikel ıı: Nach 30 Jahren erfolgt, wenn der Bischof so will,
die Wiederlösung um 380000 fl. Pfandschilling.
Artikel ız: Sollte jemand sich unterstehen, diese Pfandschaft
anzufechten, so wollen der Bischof und seine Nachfolger den Ver-
trag verteidigen.
Artikel 13: Der Herzog und seine Nachkommen werden dem
Stift Strassburg gegen jedermann Hilfe leisten. Der Bischof
garantiert dagegen Beistand bei einer Anfechtung des württ. Be-
sitzes von Mömpelgard.
Die württembergischen Unterhändler in Hagenau waren u.a.
Hieronymus Frhr. v. Mörspurg (bis 1602 Obervogt in Neuenbürg)
und der Kanzler Matthäus Enzlin.
Die endgültige Form in drei gleichlautenden Ausfertigungen
erhielt der Vertrag erst am 24. Dezember 1604. Es heisst in einem
Bericht v. J. 1605, dies sei geschehen, als der Herzog mit den bischöf-
lichen Räten in Oberkirch war, jedoch sei der Vertrag vom Kardinal
und dem Domkapitel noch nicht authentisch ausgefertigt gewesen.
Der Herzog war Weihnachten in Oberkirch. Nicht unbeachtet
soll bleiben, dass wiederholt anerkannt wird, dass Friedrich sich mit
Erfolg bemüht habe, dem Bischofskrieg ein Ende zu machen, und
dass ihm deshalb als »Intermediator« die Pfandherrschaft über Ober-
kirch zugebilligt worden sei?).
Die »ganze Burger- und Dorfschaft der sechs Gerichte Ober-
kircher Amts« erklärte am 23. ıı. 1634 in einem Schreiben an die
k.k. Regierungskommissäre des Herzogtums Württemberg, dass
Friedrich sich »aus christlich friedliebendem Eifer der Sachen ange-
nommen, und zur Güte und beständigem Frieden befürdern und
richten helfen« (K.).
Eine besondere Abmachung vom 22. Nov. 1604 betraf noch den
Kardinal: es wurden ihm 10000 fl. in fünf Jahresraten von Friedrich
zugestanden.
9) Bestätigung des Bischofs von Strassburg, 1663, obwohl in diesem Doku-
ment die Verpfändung dahin gewertet wird, dass die Untertanen im Amt Ober-
kirch »mit Seufzen gleichsam von dem rechten Stall separiert« wurden.
Miszellen 137
Schon hieraus ergibt sich, dass von einem mit Gewalt erzwunge-
nen Vertrag, wie das später geltend gemacht wurde, nicht die Rede
sein kann. Wohl aber ist anzumerken, dass der Hagenauer Vertrag
gegen den Einspruch des Kaisers abgeschlossen wurde.
3. Proteste der Kaiser
Am 29. Okt. 1604 versagte es der Kaiser Rudolf II. dem Bran-
denburger, der sich wegen seiner wenige Tage zuvor in Stuttgart
getroffenen Abmachungen entschuldigte, Verhandlungen mit Würt-
temberg zu gestatten. Und als am 2ı. Jan. 1605 dem Kaiser der
endgültige Vertrag zur Ratifikation (von Friedrich) eingeschickt
wurde, erfolgte diese nicht.
Fernerhin erklärte Kaiser Mathias am ı8. 3. 1616, der Vertrag
sei nie bestätigt worden. Das Amt Oberkirch aber sei ein Lehen
des Reiches. Daher sei die »Alienatio ipso jure nulla«. Brandenburg
und Württemberg hätten gar nicht das Recht gehabt, die Verpfän-
dung untereinander abzumachen. Württemberg habe sich gegen
ein kaiserliches Mandat vom 5. August 1602 strafbar ge-
macht.
Darin hatte der Kaiser protestiert und verlangt, die Protestan-
ten sollten vom Bistum Strassburg »abstehen«. Da Württemberg,
so heisst es in einem Schreiben König Ferdinands (16. ı0. 1631; K.),
sich mit der Krone Frankreich zu Kriegsdrohungen verbunden ge-
habt, hätten die Strassburgischen unterschrieben. Aber dazu hätte
nur »die necessitet, sorg und forcht« geführt.
Der Handel sei Religions- und Landfriedensbruch. Der Ver-
brecher sei zum Ersatz von Unkosten und Schaden dem Beleidigten
gegenüber schuldig!®).
4. Antritt der Pfandherrschaft
Am 2ı. Dezember 1604 war der Kanzler Mathäus Enzlin in
Oberkirch anwesend. Er schickte einen Boten nach Strassburg,
der dem künftigen Oberamtmann, Dr. utr. jur. Nikolaus Ger-
belius d. Ä., den Befehl brachte, sich einzufinden.
Dieser Rat und Oberamtmann spielte bis zu seiner Entlassung
1608 eine wichtige Rolle im Dienst des Herzogs. Er war vordem
Amtmann zu Barr gewesen, einem Städtchen, welches der Reichs-
stadt Strassburg gehörte. Gelegentlich wird hervorgehoben, dass
er mit der Stadt Strassburg gut stehe. Das gilt i. J. 1604 aber auch
für seine Stellung dem Herzog gegenüber. Sein Sohn, Dr. N. Ger-
belius d. J., in Strassburg wohnhaft, war ebenfalls württ. Rat und
10) Dies aus einer sInformation, wie in Münster eine Konferenz mit den
Württ. Gesandten zu einem guten Ende zu bringen« (K.). Der Wortlaut des
Schreibens von Ferdinand entspricht einem Brief des Bischofs und Domkapitels
von Strassburg an ihn vom 30. 7. 1631 (K.).
138 Miszellen
Lehrer des jungen Domherrn, Herzogs Ludwig Friedrich von Würt-
temberg.
Ausser Gerbelius fand sich, von Freudenstadt herbefohlen, der
Stadtpfarrer Magister Andreas Veringer in Oberkirch ein!!).
Dazu kamen Abgesandte des Administrators Johann Georg
und solche des Bischofs von Strassburg.
Herzog Friedrich dürfte mit seinem Gefolge am 23. Dezember
aus Reichenweier eingetroffen sein. Seine ersten Empfindungen
scheinen missvergnügt gewesen zu sein, denn Gerbelius fragte später
(17. 3. 1605) bei ihm an, wieviel Heu und Stroh, auch Holz, Lichter
und Kohlen u. a. vorrätig sein solle, wenn er demnächst wieder
eintreffe, »darmit E. F. Gn. mit widerumb zur kalten küchin eın-
kommen«. Er hofft, der Herzog »sollen und werden anizo das
Losament umb etwas besser zugerichtet finden« (K.).
Enzlin hatte den Vorgang der Erbhuldigung am 24. Dezem-
ber 1604 so vorgesehen, dass sie »yin oder vor dem Rathaus« (d.h.
Amtshaus, an der Stelle des heutigen) vorgenommen werde, und dass
der Herzog mit den Gesandten »im Saal sein und die Untertanen
darumb stehen möchten« Er erinnert daran, dass 1.J. 1597 die
Verpflichtung der Gerichtspersonen ebenfalls im Saale vorgenommen
wurde. Natürlich waren die Honoratioren aller sechs Gerichte,
die das Amt Oberkirch umfasste — Oberkirch, Oppenau, Renchen,
Ulm, Kappel und Sasbach — anwesend. Sie wurden — darauf
beriefen sie sich in der Folge öfters — durch Verlesung der »Pfand-
rotuk ihres alten Herkommens, ihrer alten Rechte und Gewohn-
heiten feierlich versichert und überreichten dem neuen Oberherrn
sogleich »viele gravamına«.
Andreas Veringer hielt zwei Weihnachtspredigten, die im
Druck erhalten sind. Jedenfalls waren aber nur Evangelische, d.h.
hauptsächlich das Gefolge des Herzogs, auch Enzlın und Gerbelius,
anwesend, und zweifellos wurde dieser Gottesdienst, wie später
immer, im Amtssaal vorgenommen.
Es mag hier angemerkt werden, dass eine auch in Vierordts
»Kirchengeschichte von Baden« (II, 76) übergangene Behauptung
ein erhebliches Missverständnis ist, nämlich, diese Predigten hätten
in der Schlosskirche in Oberkirch stattfgefunden, was natürlich eine
unmittelbare, grobe Verletzung des Religionsparagraphen des Hage-
nauer Vertrags gewesen wäre. Aber es gab gar kein Schloss in
Oberkirch und auch keine Schlosskirche, und es sind eine Reıhe
von Hinweisen über den im Stillen abgehaltenen evangelischen
Gottesdienst vorhanden, wo stets der erwähnte Saal im Amtshaus
als der Ort der kirchlichen Handlung angegeben wird!2).
Der bisherige Amtsschaffner blieb, da er sich sehr bewährt
hatte, im Dienst, obschon dies Amt, neben der Oberamtei, Ger-
11) Vgl. über ihn mein Buch »Aus Alt-Freudenstadte, S. 22.
12) Vgl. dazu einen Bericht vom 1. 5. 1636, aus Zabern: »In der Stadt hat
es nur eine einzige Kirchen, so ziemlich fein erbaut, von Allerheiligen verschen«.
Miszellen 139
belius zugedacht gewesen war. Dieser wurde zu Anfang d. J. 1605
zum Oberamtmann ernannt. Damit war die neue württembergische
Verwaltung in aller Form begründet.
5. Der zeitweilige Verlust der Pfandherrschaft
Im Jahre 1631 (16. ı0.) verlangte Kaiser Ferdinand II., auf
Grund eines Schreibens des Bischofs und Domkapitels zu Strass-
burg, Auskunft, wann Württemberg das Amt wieder abtreten wolle.
Der Vertrag sei erzwungen gewesen. Dann folgen die Anklagen,
die schon berichtet wurden (o. S. 137). Der Herzog Administrator
(Julius Friedrich) sei verpflichtet, das Amt zu restituieren. Er könne
sich mit der 27jährigen Nutzung begnügen. Ferdinand wolle den
Klägern seine Hilfe verteilen lassen«. Er befichlt väterlich und gnädig-
lich, innerhalb zweier Monate Bericht einzusenden.
Aber wir hören bis 1634 nichts weiter über eine Restituierung
oder beabsichtigte Wiedereinlösung der Pfandschaft durch das Bis-
tum Strassburg. Und doch waren es nur noch wenige Monate bis
zum Ablauf der dreissig Jahre.
Da nahm die württembergische Herrlichkeit plötzlich ein vor-
läufiges Ende. »Nach erschollener Nördlinger Schlacht in anno
16 344 (Sept.), so heisst es 1650 in einem Bericht wegen Auslieferung
von Öberkircher Dokumenten an die nun abermals württ. Ober-
amtei, hat der Amtsschaffner in Oberkirch, Johannes Clinten, »sein
sach auch auf die Flucht gerichtet« und seine ganze Amtsregistratur
»gantz inordinate et confuse in ein groß Vaß zusammen geworfen
und nach Straßburg gebrachte. An einem feuchten Ort unterge-
stellt, fingen die Akten zu faulen an. Erst 1650 wurden sie nach
Stuttgart zur Durchsicht gebracht. Das meiste war unbrauchbar
geworden.
Ferdinand III., König von Ungarn und Böhmen, Statthalter
im besetzten Württemberg, liess Besitz von dem Amt ergreifen und
setzte katholische Beamte ein. Nur der Stadtschreiber blieb noch.
Ferdinand übertrug dann das Amt Oberkirch dem Bischof von
Strassburg, Erzherzog Leopold Wilhelm.
Am 27. April kamen kaiserliche Kommissäre mit Abgeordneten
des Domkapitels in Oberkirch zusammen. Amtleute und Unter-
tanen wurden des Eides gegen Württemberg entbunden, dem Bischof
und dem Domstift ward gehuldigt, die von Ferdinand eingesetzten
Amtspersonen wurden vereidigt. Ein Te Deum beschloss die Feier.
Alle Schriften wurden nach Zabern gebracht, andere aus Stutt-
gart geholt und ebenfalls dem bischöflichen Archiv übergeben.
Dies sei alles, so heisst es, mit Württemberg »abgeredet«.
Die im ganzen Amt an Säulen angeschlagenen württ. Wappen
sollten abgehoben werden, »in der still und mit guter Manier«,
wie Leopold Wilhelm schrieb. Auch Münze und Gewicht wurde
wieder geändert, u.a.m. — Nun war bekanntlich Herzog Eber-
140 Miszellen
hard III. bei der Nachricht von der Schlacht bei Nördlingen (1634)
von Villingen nach Strassburg geflohen, wo er sich dauernd aufhielt.
Am 9. Dez. 1636 erging ein Bescheid Ferdinands II. in der württ.
Sache; Eberhard III. sollte unter gewissen Bedingungen, worunter
die Rückgabe von Oberkirch an Strassburg, wieder zu seinem Lande
kommen (vgl. E. Schneider, Württ. Gesch., S. 253). Danach unter-
handelte der Herzog mit Leopold Wilhelm und traf eine Abmachung
mit ıhm (27. ı0. 37), wonach er, falls der Bischof die Einsetzung des
Herzogs in sein Land beim Kaiser vermittle, dem Bischof das Amt
Oberkirch aus Dankbarkeit ohne Rückgabe der Pfandsumme über-
lassen werde. Ein Jahr später erhielt er die Einwilligung des Kaı-
sers. Am 24. 10. 1638 versprach er, die ihm gestellten Bedingungen
zu erfüllen. Er liess eine Urkunde ausstellen, die alle württ. Städte
unterschrieben (K.). Diese Urkunde betraf den Übergang Würt-
tembergs an Österreich im Fall des Aussterbens des Mannesstammıes,
aber auch den Verbleib des Amtes Oberkirch bei Strass-
burg, sofern das Herzogtum Württemberg wieder hergestellt werde.
Als im Jahre 1638 Zabern von den Franzosen eingenommen
wurde, setzte Leopold Wilhelm eine kleine Interimsregierung des
Bistums in Oberkirch ein (9. 3.), die noch 1641 dort war, obschon
inzwischen die Stadt von den Schweden eingenommen worden war
(1638). »Die Räte wissen bald nicht mehr, wohin sie Zuflucht
suchen sollen, falls sie vertrieben würden.« 1641 lag die Hand des
Obersten von Schauenburg schwer auf dem Amt, so dass Leopold
Wilhelm sehr erzürnt über ihn war und den Kurfürsten von Bayern
gegen ihn anrief, der das Kommando in Offenburg erhalten sollte.
Im selben Jahre wurde von Württemberg ein Vorstoss auf dem
Reichstag in Regensburg unternommen, der einen Ausgleich der
von Württemberg im Amt Oberkirch gemachten Aufwendungen
zum Ziel hatte.
Dieses wurde erst mit Hilfe der Krone Schweden im West-
fälischen Frieden erreicht.
Es heisst in einem Bericht der Zaberner Räte, als der General-
major Mosser Stadt und Amt Oberkirch durch die schwedischen
Waffen wieder okkupieren liess, dass »sie (d.h. Württemberg) die
Gelegenheit beym Schopff ergriffen« und die Herrschaft Oberkirch
mit schwedischem Beistand bis zur Begleichung der 380000 fl. wie-
der erhielten. Schon am 21. 5. 1646 schrieb Leopold Wilhelm be-
sorgt, »ratione generalis amnistiae« möchte das Amt Oberkirch »nicht
zu salvieren sein«.. Er beauftragt den Amtmann zu Schirmeck und
Landrichter des Hochstifts Passau, Johann von Giffen, mit der
Leitung der Angelegenheit.
Dieser schrieb aus Münster (10. 7. 46), es wäre besser gewesen,
Kanzler und Räte des Bischofs hätten die Verhandlungen mit Würt-
temberg selbst fortgesetzt und wären auf Abteilung der Pfand-
schaft einerseits, des württ. Eigentums und der (1604— 1634) ge-
Miszellen I41
machten »Meliorationen« im Amt andererseits eingegangen!?), an-
statt dies den Friedensverhandlungen zu überlassen. Des Herzogs
Begehren sei aller Billigkeit gemäss und eine Sache für sich. Man
könne nicht wissen, wie die Dinge gehen werden.
6. Die Herstellung der Pfandschaft
Am 24. Oktober 1648 wurde der Friede in Münster unterzeich-
net. Artikel 4, »ex capite amnistiae«, sowie Artikel 5, $ 2, 3, 7 und 8
gaben den Augsburgischen Konfessionsverwandten alle geistlichen
Güter zurück, die sie am ı. Januar 1624 innehatten. Daher wurde
der Herzog zu Württemberg wiederum Pfandinhaber der Herrschaft
Oberkirch bis zur Erlegung des Pfandschillings. Wegen seines Ver-
sprechens an den Bischof Leopold Wilhelm (1637) machte Eber-
hard III. geltend, es sei im Kriege und unter Gewalt und Furcht
gegeben worden. ;
Am 28. ıı. wandten sich Schultheiss, Stabhalter und die Ge-
richtszwölfer des Amtes Oberkirch an Leopold Wilhelm mit der An-
frage, wie sie sich verhalten sollten, da die Pfandschaft wieder be-
ginne. Es war aber natürlich nichts zu ändern.
Am 3. Januar 1649 kam es unter dem Beistand des kaiserlichen
Notars und württ. Hofadvokaten Johann Jacob Sparn!®) in Stutt-
gart zu einem feierlichen Akt. Ferdinand III. ernannte auf Antrag
Eberhards III. (am 20. ı1. 48) eine Kommission, mit dem Auftrag,
dass sie, falls veiner nicht in das, wozu er durch den Frieden berech-
tigt war, wieder eingesetzt werde«, dem Betreffendem dazu verhelfen
solle; dazu gehörte Oberkirch. Die Kommision bestand aus dem
Bischof Melchior Otto von Bamberg und dem Markgrafen Christian
von Brandenburg in Preussen. Ihre Subdelegierten kamen nach
Stuttgart, um über den Vollzug der Rückgabe des Amtes zu wachen.
Sparn fertigte die Urkunde aus. Am ı2. ı. 1649 bestätigte Eber-
hard III. schriftlich die Pfandrotul von 1604. Am 28. Januar er-
folgte dann die Rückgabe in aller Form. Oberkirch war noch von
den Schweden besctzt. Daher entband der schwedische Komman-
dant die Beamten von ihrem Eid!?) und übergab die Herrschaft an
Württemberg.
Leopold Wilhelm, der all diesem ohnmächtig gegenüberstand,
versuchte, einige Beschwerden wegen Verstössen gegen den Vertrag
von 1604, welche Auflagen auf die Untertanen und einige Fälle
der im Amt verbotenen öffentlichen Religionsübung seitens der
Evangelischen betrafen, zum Gegenstand einer besonderen Ab-
machung zu machen. Es kam zu einer Verhandlung in Strass-
burg (11.—14. ıı. 1651). Württembergischerseits waren erschienen
der Rat, Kämmerer, Hofmarschall und Oberamtmann zu Oberkirch,
13) 1641 in Regensburg.
14) Zeitweilig Eigentümer des Bärenschlösschens bei Freudenstadt; vgl.
»Aus Alt-Freudenstadt«, S. 62.
2) Vgl. Karl Christ, Renchtäler Altertümer 1907, S 43.
142 Miszellen
der Obrist Anthonius von Lützelburg, Hofrat Dr. David Frisch,
Kammerprokurator, Dr. Joh. Wolfg. Pfeil, Rat, und Joh. Christoph
Müller, Hofratssekretarius. Sie vernahmen den Vorwurf, Württem-
berg habe seinerzeit »mehr, als ihm gebühre, genossen«. Die Ab-
ordnung des Herzogs aber tat dar, dass Württemberg die Zinsen der
384000 fl. (aus dem Amt)!®) nicht voll empfangen und während
15 Kriegsjahren nichts habe nutzen können. Es koste auch viel,
die Stadtmauer in Oberkirch herzustellen.
Württemberg bestand auf dem vollen Pfandschilling. Die
Bischöflichen — Graf Wilh. Valentin von Manderscheid; Joh. von
Giffen, Kammerdirektor; Walter von Diedenheimb, Vizekanzler;
Franz Christoph von Wangen, Hofrat — bestanden vor allem darauf,
dass keine öffentlichen Predigten (wie das im Peterstal einmal vor-
gekommen war) gehalten würden, und dass auch das Predigen im
Amtshaus durch den als Präzeptor dort angestellten Magister ın
seinem »habit« aufhöre. Man einigte sich, dass es beim privaten
Exerzitium des Gottesdienstes bleiben solle. Schliesslich wurde ein
Rezess aufgesetzt, aber alles ad referendum genommen. Die Ver-
handlung nahm ein ziemlich unwirsches Ende, und der Herzog be-
stätigte den Rezess nicht.
Die Verstimmung zeigte sich in mehrfachen Hinweisen darauf,
dass Württemberg nur durch den 1604 »erzwungenen« Vertrag
Pfandherr geworden sei, dass das Pfand »nichtiger Weise« von Bran-
denburg erworben worden sei, dass das Bistum nicht einen Batzen
von den 384.000 fl. seitens Brandenburg erhalten habe (1653, 28. 8;
bisch. Kanzler an die Zaberner Regierung). —
7. Die Wiederlösung durch das Bistum Strassburg
Das Jahr 1655 brachte einen neuen Gesichtspunkt. Am 28. Juli
berichteten die Räte dem Herzog, das Amt Oberkirch werfe nicht
die Hälfte der Zinsen ab. Sie empfahlen dem Fürsten, sich an den
Oberamtmann von Lützelburg zu wenden. Dieser antwortete, er
glaube nicht, dass das Stift Strassburg die Summe zahlen werde.
Trotzdem ging die Anfrage an das Hochstift Strassburg, ob es das
Amt Oberkirch nunmehr »reluieren« wolle; »Reluition« war der
bischöflicherseits stets gebrauchte Ausdruck. Wie die Antwort lau-
tete, steht dahin; Lützelburg scheint aber gut berichtet gewesen
zu sein.
Erst als Franz Egon von Fürstenberg Bischof geworden
war (1663), kam die Sache in Fluss. Zunächst dachte er daran, in
der Stille die Hilfe des Kaisers anzurufen, auf dass eine Fürsten-
kommission beim Reichshofrat vorgeschlagen werde. Alsdann be-
sann er sich aber eines anderen, da ihm das Prozessieren zu unsicher
schien. Am ı3. März kündigte er Württemberg die Pfandschaft.
Nun musste er aber den Pfandschilling aufbringen.
16) Fortan wird die Pfandsumme öfters auf 384000 fl. angegeben.
Miszellen 143
Hiezu schrieb er eine Umlage im ganzen Bistum aus (15. 3. 63),
um, wie es ein andermal heisst, dieses Amt »wiederumb aus dem
Rachen unserer Widersächer zu erlösen«.
Schon am 28. 4. 63 hören wir von Verhandlungen mit Württem-
berg. Es war eine württ. Gesandtschaft in Dagsburg gewesen, die
zusagte, die Pfandschaft unter gewissen Bedingungen zurückzuge-
ben. Der Bischof wünschte, die 1651 gehaltene Konferenz wieder
aufzunehmen.
Es wäre viel zu weitläufig, die Einzelheiten der nun folgenden
Verhandlungen ausführlich wiederzugeben. Die hauptsächlichen
Feststellungen sind die folgenden.
a) Aufbringung des Pfandschillings durch Franz Egon
Ausser durch die erwähnte Umlage auf die bischöflichen Ämter
suchte der Bischof auch von »vornehmeren Personen« Geld zu
borgen. Durch seine Unterhändler, seinen Bruder Wilh. Egon und
den Vicedom, F. Ch. Frhr. von Wangen, gelang ihm dies
beim Herzog Karl von Lothringen. Das ist es, was im »Fürst-
lich Württ. Dienerbuch« (S. 518) vermeldet wird als Auslösung
»Anno 1664 mit Frantzösischem Gelltt«. — Zunächst lieh der Herzog
von Lothringen ı50000 fl. Dafür versetzte ihm der Bischof das Amt
Wanzenau (bei Strassburg). Aus den Ämtern Benfeld und Mols-
heim gingen 18000 fl. ein. Die Karthäuser von Molsheim leisteten
2000 fl. Der Bischof brachte selbst anderswoher 30000 fl. bei. So
waren (am ı. Dez. 1663) 200000 fl. beisammen.
Nach günstiger Verhandlung in Stuttgart wurde der Bruder des
Bischofs nochmals an den Herzog von Lothringen abgeordnet, um
die Entlehnung der Gesamtsumme von 400000 fl. (einschliesslich
Meliorationen) zu erwirken. Aber er gab nur 300000 fl. Erst als
ein Angeld von 200000 fl. bereits an Württemberg übergeben wor-
den war, gelang es, in grösster Beklemmung, den Herzog von Loth-
ringen dahin zu bewegen, dass er, gegen das Angebot der Überlas-
sung von Reichshofen, am ı. 2. 1664 in Nanzig den Vertrag ab-
schloss, wodurch er dem Bistum Strassburg 400000 fl. gegen 5% lieh.
b) Die Verhandlungen mit Württemberg
Die Bestrebungen Franz Egons, eine Konferenz mit Württem-
berg zustande zu bringen, gingen so weit, dass er durch den württ.
Unterhändler Joh. Christoph von Manteuffel und durch Briefe
an Eberhard III. eine persönliche Zusammenkunft vorschlug; zuerst
bei Strassburg, dann in Griesbach (1663). Aber Eberhard III.
war gut beraten. Er liess nicht locker in einem Punkte, der für ıhn
vom Beginn der Verhandlungen an die Hauptsache gewesen war:
er verlangte die Herausgabe gewisser Akten, die Oberkirch be-
trafen, namentlich die des verschwundenen Originals der »Pfand-
144 Miszellen
rotul«. Zwar erwiderte man, die Dokumente, Oberkirch betreffend,
seien nach dem k. Hof transportiert worden, sie möchten verloren
gegangen sein (17. 5.63; K.). Die Konferenz könne auch ohne
solche stattfinden. Aber der Herzog erklärte: ohne Dokumente,
keine Konferenz! (Teinach, 27. 5. 63).
Am 24.6.63 schrieb daher der Bischof Franz Egon an den
Vicedom Frhr. von Wangen, er habe ein kaltes Schreiben Eberhards
erhalten.
»Wir besorgen daher, es seye kein andres Mittel als daß Wir
endtlich die Acta werden auß Handen liefern müssen.« Aber »was
etwa uns praejudicierlich«, das soll zurückgehalten werden. Da
der Bischof nun aber in Verlegenheit war, wie man das tatsächliche
Vorhandensein von Akten erklären könne, soll Wangen vorgeben,
sie hätten sich bei anderen gefunden, die von Wien eingelaufen
seien (K.). Unter den am 31. 8. ausgelieferten Dokumenten befand
sich aber nicht die Pfandrotul. Eigenhändig schrieb danach Eber-
hard an den Bischof, erst wenn diese bei den Akten sei, werde er
einer Konferenz der Räte zustimmen. Danach werde er es sich zur
Ehre rechnen, persönlich mit dem Bischof zusammenzukommen.
(4.9. 63.) Nun kam eine Kopie der Pfandrotul. Der Bischof kün-
digte zugleich die Absendung seines Bruders und des von Wangen
nach Stuttgart an. (28.9.) Aber der Herzog schützte den Buss-
und Bettag, dann eine Landsmusterung vor; immerhin wolle er die
Abgeordneten — auch auf dem Lande — empfangen. Diese kamen
(s. 0.) soeben vom Herzog von Lothringen zurück, mit dem Ver-
spruch der ersten geborgten ı50000 fl., und begaben sich nach
Stuttgart (g. ı0.). Weil aber in ihrem Beglaubigungsschreiben
das Prädikat »durchleuchtig« nicht gebraucht war, liess man sie
erst am folgenden Vormittag vor.
Manteuffel, der Kanzler Müller, der Vizekanzler Dr. Imlin
und der Kammerprokurator Rimelin wurden mit Verhandlungen
beauftragt und verglichen sich gütlich mit den Abgesandten.
Ausser den 380000 fl. sehe die »Rotul« auch die Meliorationen
vor, die bar zu zahlen seien. 200000 fl. sollten als Angeld bezahlt,
das übrige auf die Meliorationen und auf die von Württemberg
erworbenen Güter im Amt Oberkirch verrechnet werden. Inzwischen
sollten die Beamten vom Bischof besoldet werden, aber im übrigen
alles so bleiben, wie es 1604 abgemacht wurde. Die in Abgang ge-
ratene Schmelzhütte im Oppenauer Tal sollte der Herzog weiter
nützen dürfen, sofern es dem Bischof keinen Schaden bringe.
Dies galt als Präliminarvertrag. Er wurde am ıı. 10.63
unterschrieben und von Franz Egon gutgeheissen. Am 16. ı2. wur-
den bischöfliche Abgeordnete mit dem Angeld — 182000 fl. — nach
Oberkirch gesandt, bzw. mit einem Schein, dass diese Summe ın
Regensburg dem Herzog angewiesen worden sei.
Am 19. ı2. kam ein Vergleich zustande: Nach Abzug aller
von Württemberg entgegen der früheren Gewohnheiten an Fron-
Miszellen 145
und Urngeld, erhöhten Zöllen und dgl. seit 1605 eingenommenen
Geldern!?) wurden die Meliorationen (einschliesslich einen Hof in
Durbach) auf 20000 fl. festgelegt. Die Restsumme sollte in drei
Jahreszielern abgetragen werden (200000 fl... Bis zur Bezahlung
blieb Württemberg im Besitz des Amtes. Die Protestanten im Amt
sollten auch künftig unbehelligt sein!®).
Die Meliorationsgelder wurden hiernach bedeutend herab-
gesetzt; sie wurden einmal auf rund 70000 fl. berechnet. Schon
um Mitte 1664 wurde der ausstehende Schuldrest an Württemberg
übergeben. Aber der Herzog wollte 60000 holländische Taler nicht
annehmen. Es ist im Karlsruher Archiv eine interessante Berech-
nung aller der Taler und Silbergulden vorhanden, welche von Ver-
trauensleuten des Herzogs peinlich genau vorgenommen wurde
(Oberkirch, Varia, 23.).
Der Bischof konnte sich nicht genug verwundern, »daß die
Württemberger so hart halten« (29. 6. 64). Aber diese letzte Schwie-
rigkeit wurde in einer Konferenz (Manteuffel, Imlin, Rimelin) am
13. 10. 64 beseitigt. Es kam zur Unterzeichnung des endgültigen
Ausgleichs. 200000 fl. in bar waren danach in Oberkirch zu ent-
richten. Das Datum der Ratifizierung dieser Verhandlungen habe
ich nicht feststellen können. Das Ende der ganzen Angelegenheit
ist aber überraschend.
Nachdem der Herzog von Lothringen die 300000 fl. herge-
liehen hatte, schenkte er die Rente daraus seinem Sohne Henri,
Prinzen von Vaudemont als Hochzeitsgabe. Und dieser Prinz
nahm am 14. Januar 1665 Besitz von der Herrschaft Oberkirch und
liess sich den Amtmann vereidigen!®).
c) Nachspiel
Franz Egon hatte das Amt dem Herzog von Lothringen als
eine »Generalhypothek« übertragen. Das ganze Hochstift musste
die Zinsen dafür aufbringen. Eine Abmachung ähnlich der »Pfand-
rotul« von 1604 erfolgte offenbar nicht. Daher konnte der Herzog
von Lothringen die »Hypothek« einfach seinem Sohne übertragen.
Es war dies eine weit bequemere Form als die Verpfändung von
1604, gegen die so viele Einwände erhoben werden konnten. Die
Untertanen hatten keine Vorteile davon. Nur Franz Egon zu Für-
stenberg hatte die Genugtuung, an Stelle eines protestantischen
deutschen Pfandherrn einen katholischen französischen Gläubiger
in das Amt Oberkirch eingelassen zu haben; eine Tatsache, die den
Mann trefflich charakterisiert, der durch seine Haltung beim Raub
Strassburgs leider bekannt genug ist.
17) »Überschlag über die Posten, die Wbg. seit 1605 dem Amt O. auf-
erlegt.« (K.) Summa: 187 213 fl.
18) Dies war in einem besonderen Rezess vom 13. 10. 63 vorgesehen worden.
19) Die hierher gehörigen Angaben von Wingenroth in »Die Kunstdenk-
mäler des Grh. Baden«, VII, S. 271, sind nicht massgebend.
Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. Bd. 42, ı 10
146 Miszellen
1673 wurden 100000 Livres tournois an Lothringen abgestossen,
und das schuldige Kapital wurde auf 200000 fl. verringert. Bis
1676 wurden die Zinsen richtig bezahlt; dann hörte die Zahlung bis
1682 auf. Der Krieg, Vertreibung des Bischofs u. a. verhinderten sie.
Leopold I. entzog nach der Besitznahme Strassburgs durch
Ludwig XIV. dem Bischof die Herrschaft Oberkirch und übertrug
sie dem Türkenlouis. Daraufhin aber fielen französische Truppen
in das Amt ein. Dies wird nach unseren Akten folgendermassen
dargestellt und damit in Zusammenhang mit dem »Hochzeitsge-
schenk« gebracht:
Der Herzog von Lothringen hat sich »seiner Hypothek« mit
seinen Truppen bemeistert »und daselbst dergestalt gehauset, daß
nichts übrig geblieben«, wie er sich schriftlich gerühmt.
1684 verlangte dann der Prinz von Vaudemont Auszahlung der
Rückstände »usque ad ultimum obolum«.
1689 wurde die Rente des Prinzen durch Ludwig XIV. zu-
gunsten des Kardinals Franz Egon von Fürstenberg kassiert, und
ı718 nahm Kardinal Rohan von verschiedenen Seiten, z.B. vom
Grafen von Hanau, Geld auf, um Vaudemont auszuzahlen. Dies
ist das kurze Ergebnis unendlicher Papierverschwendung seit 1665
und das klägliche Nachspiel der Verpfändung des Amtes Oberkirch
durch den Kardinal Karl von Lothringen an Friedrich von Würt-
temberg im Jahre 1604. Manjred Eimer.
Ein neues Hilfsmittel für Urkunden- und Handschriften-
benutzung. Es ist allbekannt, welche Umwälzung die Kunst der
Photographie auch in der Benutzung der Handschriften hervor-
gebracht hat. Ein Gelehrter wird heute kaum mehr längere Zeit
auf den Bibliotheken mit Handschriftenabschreiben zubringen,
sondern die Texte in aller Musse zu Hause benutzen und be-
arbeiten, nachdem sıe ihm mittels des Schwarzweissverfahrens auf
Papier photographiert wurden. Dieses Verfahren besteht bekannt-
lich ın der direkten Aufnahme der Schrift auf lichtempfindliches
Papier mittels einer Kamera, die mit einem Umkehrprisma oder
einem Spiegel vor dem Objektiv versehen ist, so dass lesbare
Schriften direkt erzielt werden können. Bei einigermassen gutem
Lichte (man kann auch künstliches Licht z. B. eine starke elek-
trische Lichtquelle benutzen) ist es möglich, in kurzer Zeit viele
Aufnahmen herzustellen.
Die Fabriken photographischer Papiere haben auch seit dem
Kriege wesentliche Verbesserungen bei der Herstellung dazu geeig-
neter Papiere eintreten lassen, ich erwähne das Dokumentenpapier
von Byk, Guldenwerke, Oranienburg, das Aktographenpapier der
A.-G. Mıimosa Dresden oder der Satrappapiere, wie auch das
Bromaryt B 6 der Neuen Photographischen Gesellschaft Dresden,
Miszellen 147
die als hart arbeitende glänzende wie matte Papiere bei Entwick-
lung mit Adurol vorzügliche Resultate erzielen lassen.
Namhafte Bibliotheken und Archive sind dazu übergegangen,
diese Aufnahmen auf Bestellung durch eigene Kräfte oder Berufs-
photographen besorgen zu lassen, was natürlich teuerer zu stehen
kommt, als wenn der Benutzer die Aufnahmen in den Räumen des
Archivs oder der Bibliothek selber besorgen kann.
In neuerer Zeit scheint nun ein anderes Verfahren Platz zu
greifen. Es ist nicht die Photographie, sondern die Luminographie
mittels der sogenannten Leuchtplatte, die den photographischen
Apparat unnötig macht und das Aufnahmeverfahren bedeutend
vereinfacht. Das Verfahren beruht im Grunde darauf, dass die
Leuchtplatte Tageslicht oder künstliches Licht aufspeichert und
es im phosphoreszierenden Verfahren wieder abgibt. Solche Leucht-
platten werden zur Zeit in Handel gebracht von der Firma Eber-
hard Goldammer- Frankfurt, Süd Schneckenhofstr. und der Firma
Ed. Steinlauf, Frankfurt a. M., Pfingstweidstr. 9.‘ Die Preise
dieser Firma sind allerdings dreimal so teuer wie bei der Firma
Goldammer.
Die damit vorgenommenen Proben hatten folgendes Resultat:
Bei der Benutzung der Leuchtplatte ist zunächst ein wesentlicher
Unterschied, ob die Aufnahmen von einseitig beschriebenen Vor-
lagen zu machen sind oder von doppelseitig beschriebenen bzw.
lichtundurchlässigen Pergamentschriften, sodann ob Aufnahmen
auf Dokumentenpapier oder Platten in Frage kommen.
Die Aufnahme auf Platten macht, wenn die beigegebenen
Vorschriften eingehalten werden, keine Schwierigkeit; anders ist es
bei Aufnahmen mittels Papier, da wir stets negative also verkehrte
Bilder, die nur durch Spiegel zu lesen sind, erhalten. Dem Hand-
schriftenbenutzer muss aber vor allem daran liegen, möglichst billig
zu arbeiten, also mit Wegfall des nochmaligen Positivverfahrens
und der teueren Glasnegative, die zudem leicht zerbrechlich sind.
Wir können aber der Schwierigkeiten auf folgende Weise Herr
werden:
Ist die Vorlage einseitig beschrieben, und zwar auf lichtdurch-
lässigem Papier, dann legen wir zuerst das lichtempfindliche Doku-
mentenpapier mit der empfindlichen Schicht nach oben auf eine
glatte feste Unterlage. Dann folgt die beschriebene Vorlage eben-
falls mit der Schrift nach oben gekehrt; auf beides kommt dann die
Leuchtplatte zu liegen, die fest beschwert wird. Nach der nötigen
Belichtung, die einzig und alleın durch Erfahrung auszuprobieren
ist und für alle andern Fälle dann gleich bleibt, wird das Papier
entwickelt, wodurch man eine lesbare Schrift ähnlich wie bei dem
Schwarzweissverfahren der Photographie, erhält.
Handelt es sich aber um Pergamenthandschriften bzw.
Urkunden oder um doppelseitig beschriebene Papierhandschriften,
so gibt es kein Mittel die Schrift umzukehren, wie es mittels An-
Io
I 48 Miszellen
wendung des Prismas oder des Spiegels beim photographischen
Wege der Kamera möglich ist. Die Leuchtplatte gibt immer negativ
verkehrte Bilder. Gleichwohl können wir uns auch hier behelfen,
um zu einem Ziele zu kommen. Wir verwenden in diesem Falle
die Filmfolien, etwa die Graphischen Filme der Mimosa-Dresden
oder der Agfa-Berlin. Je dünner dabei das Celluloid ist, um so besser
schmiegt es sich an das bisweilen unebene Pergament an. Wir er-
halten natürlich auch auf diesem Wege ein negatives Bild aber so,
dass wir die Schrift in der Durchsicht leicht lesen können. Die
Filmfolien haben den weiteren Vorteil, dass sie nicht zerbrechlich
wie die Platten und leicht an Gewicht sind. Der Nachteil ist, dass
der Preis im Gegensatz zum Papier teurer ist. Neuerdings liefert
auch die Firma Schleussner-Frankfurt einen hart arbeitenden Dia-
positivtilm „Techno Hart«, der für unsere Zwecke ebenfalls in
Frage kommen dürfte.
Zwei Voraussetzungen sind nötig, um gute Aufnahmen zu er-
zielen, einmal dürfen die Leuchtplatten nicht zu empfindlich sein,
d.h. zu viel Licht und dies zu schnell abgeben, und zweitens muss
Papier und Film wenig empfindlich und hart arbeitend sein, da wir
bei der Benutzung der Leuchtplatte das Licht zur Beleuchtung nicht
mittels der Blende wie bei der Photographie regeln können, sondern
einzig und allein durch grössere oder geringere Einwirkung der
Leuchtplatte auf die lichtempfindliche Schicht des Papiers oder des
Films. Die Spannung muss also so gross sein, dass die Zeit zur
Exposition nicht zu kurz ist, weil sonst ausnahmslos überbelichtete
Bilder zutage treten, die in der Durchsicht schwer zu lesen sind.
Man könnte freilich auch die Einwirkung der Leuchtplatte noch
dadurch abschwächen, dass man vor die Leuchtplatte eine mattierte
Zelluloidfolie schiebt oder eine gewöhnliche Glasplatte. Ausserdem
ist darauf zu achten, dass die Handschriftseite ganz plan liegt.
Uncbenes Pergament gibt keine klaren Bilder.
In dieser Hinsicht sollten die Fabriken unsern Bedürfnissen
noch mehr Rechnung tragen, da die jetzt hergestellten graphischen
Filme eine Emulsion haben, die zu empfindlich ist.
Wenn diesen Bedürfnissen noch Rechnung getragen wird, ist
ohne Zweifel die Leuchtplatte ein sehr geeignetes Mittel, die Hand-
schriftenbenutzung wesentlich zu erleichtern.
Reichenau (Baden) Karl Rieder.
Zeitschriftenschau
zur Geschichte des Oberrheins!)
Bearbeitet von
Friedrich Lautenschlager
Blätter aus der Markgrafschaft. Jahrg. 1927. Otto
Roller: Die Geschichte der Edelherren von Rötteln
nebst Regesten und Nachweisungen, Wappen und
Siegeln sowie einer Stammtafel. S. ı—ı54. — Nach
langer Pause hat der jüngste der badischen Geschichtsvereine,
der Historische Verein für das Markgräflerland und die angren-
zenden Gebiete, einen neuen Jahrgang seiner Mitteilungen heraus-
gebracht, den fast ganz eine eingehende, aui dem Studium aller
erreichbaren Quellen beruhende Darstellung der Geschichte des
Edelgeschlechts derer von Rötteln von Otto Roller einnimmt.
Wenn auch die Bedeutung und der politische Einfluss dieser Herren
sich nicht messen können mit den grossen Geschlechtern der Zäh-
ringer, Welfen oder Staufer, wenn auch der lückenlose Zusammen-
hang ihrer Geschichte von der Karolingerzeit an bis zu ihrem Aus-
sterben zu Beginn des 14. Jahrhunderts nicht erfassbar ist, so lässt
doch die erschöpfende Benutzung vor allem der kirchlichen Quellen,
in erster Linie der Urkunden der Stifter St. Gallen, Konstanz,
Basel und St. Blasien, und in geringem Ausmasse der Reste des
Herrschaftsarchives, ein greifbares Bild erstehen, das sich bei der
Behandlung der drei bedeutendsten Mitglieder des Geschlechts
zu einem wichtigen Stück deutscher Reichs- und Kirchengeschichte
erweitert. Es sind dies Walther, Liutold I. und Liutold II. von
Rötteln, die alle drei als erwählte Bischöfe von Basel in die poli-
tischen Verhältnisse des Oberrheins im ı3. und zu Beginn des
14. Jahrhunderts kraftvoll einzugreifen bestimmt und an den
Kämpfen zwischen Kaisertum und Papsttum, im ganzen gesehen
als treue Anhänger der Kirche, führend beteiligt waren. An die
fortlaufende, wohl auch auf den besonderen Leserkreis der Mark-
1) Herausgeber und Verleger derjenigen Zeitschriften, die in dieser
Zeitschriftenschau rechtzeitig berücksichtigt werden sollen, werden gebeten,
Besprechungsexemplare an die Redaktion der Zeitschr. für Geschichte des
Oberrheins, Heidelberg, Universitätsbibliothek, einzusenden.
150 Zeitschriftenschau
gräfler Heimat Rücksicht nehmende ausführliche Darstellung
schliessen sich die Regesten, Nachweise und Einzeluntersuchungen
zur Geschichte der Herren von Rötteln und ein Exkurs über die
beigegebenen Wappen, Siegel und Stammtafeln. — Veröffentlichung
des Lebenslaufs Johann Georg Sieverts, Pfarrers zu
Auggen (1709—ı756), und eines Gedichtes desselben »Der Tod«
(ca. 1750) durch Otto Reichard. S.ı54—ı59. Der Lebenslauf
des Pfarrers enthält nur Persönliches, einen Beitrag zur Orts-
geschichte von Auggen durfte der Herausgeber seine Veröffent-
lichung ohne Überschrift nicht nennen.
Freiburger Diözesan-Archiv. Neue Folge. Band 28. 1927.
Der Jahrgang bildet den ersten Teil der »Beiträge zur Grün-
dungsgeschichte der ÖOberrheinischen Kirchenprovinz
veröffentlicht zum Jahrhundertjubiläum der Erzdiözese
Freiburg i. Br.« (Freiburg ı. Br. 1927, Herder u. Cie., 509 S.).
Es sollen ihm, wie das einführende Vorwort von E. Göller berichtet,
als Jahrgänge 1928 und ı929 des Diözesan-Archivs noch zwei
weitere Teile folgen; alle drei zusammen werden ein abgerundetes
Gesamtbild der Gründungsgeschichte der oberrheinischen Kirchen-
provinz von der Säkularisation bis in die Zeit der ersten Anfänge
der neuen Diözesen geben. Die gleich zu nennenden Aufsätze
von L. A. Veit und Konrad Gröber gehen noch über diesen Rahmen
hinaus. Der vorliegende erste Teilband wird eröffnet durch die weit-
ausholende quellenmässige Untersuchung von Ludwig Andreas
Veit über den Zusammenbruch des Mainzer Erzstuhles
infolge der französischen Revolution. Ein Beitrag zur
Geschichte der Säkularisation der deutschen Kirche.
S. ı—ı142. Die Studie ist hervorgegangen aus der durch den Ver-
fasser im Auftrage des Bischofs von Mainz vorgenommenen Samm-
lung von urkundlichen Belegen über den Grundbesitz und die
Gerechtsame, welche die katholische Kirche und ihre Institute
im Bereich des ehemaligen Kurstaates Mainz, soweit er in Hessen
aufging, gehabt hatten. Sie ist die Geschichte der Besitzverände-
rungen im Erzbistum Mainz und führt zurück bis in die Zeit der
Reformation. Sie bildet einen auf ausgedehnten archivalischen
Studien beruhenden Beitrag vor allem zur Kultur- und Wirtschafts-
geschichte eines deutschen geistlichen Fürstentums von der Glaubens-
spaltung bis zur französischen Revolution. — Emil Göller: Die
Vorgeschichte der Bulle »Provida solersque«. S. 163—216.
Der Verfasser behandelt in erster Linie auf Grund der Akten des
badischen Generallandesarchivs die kirchenpolitischen Verhand-
lungen der oberrheinischen Staaten mit der päpstlichen Kurie
von 1819— 1821, die veranlasst waren durch die Wahl Wessenbergs
zum Bistumsverweser in Konstanz und ihrer Verwerfung durch
den Heiligen Stuhl, und deren Ergebnis zunächst die Bulle »Provida
solersque« vom Jahre 1821 war. Besonders hervorzuheben ist die
Zeitschriftenschau 151
Beleuchtung der Anteilnahme der Ministerialräte Brunner und
Häberlin an den Verhandlungen, die auf Grund der Frankfurter
Konferenzen im Auftrag mehrerer deutscher Staaten Baden und
Württemberg führten. Die Abhandlung ist noch nicht abge-
schlossen. — Wilhelm Nicolay: Aus der Vorgeschichte
des Bistums Limburg. S.217—258. — A.Willburger:
Die Säkularisation und die Aufhebung der Prämmstratenser-
klöster in Württemberg. S. 259—294. Behandelt die religiöse,
die wissenschaftliche, künstlerische und erzieherische Bedeutung
der württembergischen Prämonstratenserklöster zur Zeit ihrer
Aufhebung im allgemeinen und die Klöster Rot, Weissenau, March-
tal und Schussenricd im besonderen. — Adolf Rösch: Hermann
von Vicari im Dienste der Konstanzer und Freiburger
Kurie. S. 295—361. Die Abhandlung will ein Beitrag zu der immer
noch schmerzlich vermissten Gesamtbiographie des dritten Frei-
burger Erzbischofs sein und behandelt auf Grund der Akten des
ehemaligen Konstanzer und des Freiburger Ordinariates die Vor-
bereitungszeit von Vicaris im entsagungsvollen Dienste an der
Konstanzer Kurie und seit 1827 im Freiburger Ordinariat und
Domkapitel. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass der Mitarbeiter
Wessenbergs entsprechend seinen Wiener Studien in der Konstanzer
Periode den josephinisch-febronianischen Anschauungen im ganzen
nicht ablehnend gegenüberstand, dass er aber als Generalvikar
und Weihbischof in Freiburg nicht mehr ein Anhänger der ge-
mässigten Richtung Wessenbergs genannt werden könne —
Konrad Gröber: Heinrich Ignaz Freiherr von Wessenberg.
S. 362—509. Die umfassende Biographie Wessenbergs gliedert
sich in die Abschnitte: ı. Die Aufklärung, Wessenbergs Entwick-
lungsgang. 2. Wessenberg und sein Klerus. 3. Der Kampf gegen
Missbräuche und Aberglauben. 4. Wessenberg und die Klöster.
5. Wessenberg und die deutsche Kirche, und stellt das Leben und
Wirken des Vorkämpfers für die deutsche Kirche dar auf dem
Hintergrund der geistigen und religiösen Strömungen der Auf-
klärungszeit.
Mannheimer Geschichtsblätter. Jahrg. 29. Nr. 2. Fried-
rich Walter: Karl Philipp als Statthalter von Tirol.
Sp. 28—46. Das Studium der in Innsbruck vorhandenen Akten
über die Statthalterschaft Karl Philipps von Pfalz-Neuburg, des
nachmaligen Kurfürsten von der Pfalz, in Tirol (1705—1717)
hat über dessen eigentliche Regierungs- und Verwaltungstätigkeit
kaum irgendwelchen Aufschluss ergeben, dagegen konnten die
künstlerischen Einflüsse bis in die Statthalterzeit verfolgt werden
und vor allem das erste ‘Auftreten des vom Theaterarchitekten
zum kurfürstlich pfälzischen Oberbaudirektor aufgesticgenen
Alessandro Galli da Bibiena am Innsbrucker Hofe Karl Philipps
gelegentlich der zu Ehren des Kurfürsten Max Emanuel von
152 Zeitschriftenschau
Bayern ı715 aufgeführten Oper Radamisto festgelegt werden. —
Kleine Beiträge. Sp. 46—47.
Nr. 3. W.C.: Emil Heuser f. Sp. 5—sı. — Emil Heuser:
Johann Posthius, Hofmedicus in Heidelberg. Sp. 52—58. Lebens-
beschreibung des berühmten Arztes und Anatomen (1537—ı597).
Wiedergabe seines Wappens und seiner Handschrift aus einem
Wappenstammbuch des Historischen Museums der Pfalz in Speyer.
— Franz Frhr. von Recum: Johann Nepomuk van Recum
und seine Familie während der französischen Herrschaft
in der Pfalz. Sp. 58—6ı1. Geschichte des Aufstieges der Grün-
stadter Handelsfamilie in den Jahren der französischen Revolution
infolge ihres Anschlusses an die französische Besatzung. — Fried-
rich Derschum: Auskunft und Auszüge für Familien-
geschichte. Sp. 62—63. Praktische Winke für Familienforscher.
— Albert Becker: Wilhelm Hauff am Rhein. Sp. 63—65.
Abdruck eines Briefes des Dichters über seine bisher unbekannte
Rheinreise im Jahre 1822 aus dem letzten Rechenschaftsbericht des
Schwäbischen Schillervereins, veröffentlicht von Otto Güntter. —
Kleine Beiträge. Sp.65—72. Darunter: Otto Kauffmann: Sand
als Tübinger Student; Das Beifallklatschen im Mann-
heimer Nationaltheater; Der Pulverturm auf der Mühl-
au; A. Kistner: Eine Glasharmonika von Christian
Mayer für Carl Theodor.
Eberbacher Geschichtsblatt. Neue Folge Nr. ı (der ganzen
Reihe Nr. 27). Hrsg. Januar ı928. Das Stadtjubiläum 1927.
S. —ı0. Ausführlicher Festbericht. — Von der Burg. S. 10— 12.
Bericht über die Konservierungsarbeiten. — Regesten 1927.
S. 13— 15.
Mein Heimatland. Jahrg. ıs. 1928. Heft ı/2. Werner
Lindner: Altes und neues Bauen. S. ı—4. — Konrad
Guenther: Der Titisee und seine Bedrohung. Gutachten.
S.4—ıo0. Gefahren für Flora, Fauna und Landschaftsbild durch
die geplante Einbeziehung des Sees in das Schluchseewerk. —
Ludwig Finckh: Der Hohenstoffeln. S. 11—14. Geschicke
des durch den Basaltsteinbruch der Vernichtung anheimfallenden
Hegauberges. — Ernst Scheffelt: Der sterbende Oberrhein.
S. 14—21. Naturgeschichte des Stromes und Geschichte der mensch-
lichen Eingriffe, durch die die Wasserverhältnisse, die Biologie
und die Bewirtschaftung einschneidend verändert worden sind. —
Paul Motz: Der Gemeindebrunnen in Wollmatingen.
S. 22—24. — Willi Faisst: Neues vomaalten Röttler Schloss.
(Ein Kapitel praktischer Denkmalspflege.) S. 24—27. — Alfons
Maria Schneider: Die alte Kirche zu Bietigheim. S.27
bis 36. — Friedrich Ochs: Diealte ODelmühle in Ettenheim.
S. 36—39. — Max Walter: Zur Steinkreuzforschung in
Baden. S. 40—41. — Gottlieb Graef: Ein wiederher-
—
Zeitschriftenschau 153
gestellter Fachwerkbau. S.42—45. Rathaus in Adelsheim,
erbaut 1619. — Karl Preisendanz: Aus einer Meersburger
Winzerchronik. S. 47—49. — Josef Münch: Vom Brusler
Dorscht. S.so. — Hermann Kasper: Volkskundliches
aus dem Kraichgau. S.5ı—53. — Eugen Fischer: Die
Erbkunde in der Familienforschung. (Referat.) S. 63—64.
Blätter für Pfälzische Kirchengeschichte. Jahrg. 4. 1928.
Heft 1. Philipp Stock: Geschichte der ref. Gemeinde
Oberndorf. S. ı—ı6. Ernennung und Einkünfte der Pfarrer;
Reihenfolge der Pfarrer. — G. Biundo: Kichenkonvente der
Klasse Zweibrücken 1669— 1692. S. 16—23.— Georg Biundo:
Aus alten Leichenpredigten. S. 24—26. ı. Johann Nikolaus
Rausch, Pfarrer der reform. Gemeinde Sobernheim (ft 1698).
2. Johann Abraham Rausch, Pfarrer zu Baumholder (t 1714). —
Vom Schreibtisch des Pfälzer Pfarrers. F.Blaul an
J.G. Lehmann. Mitgeteilt von Albert Becker. S. 26—.29.
Kleiner Beitrag zu den pfalzgeschichtlichen Forschungen Leh-
manns. — Karl Schworm: Trauerordnung Herzog
Christian IV. von Pfalz- Zweibrücken aus dem Jahre 1747.
S. 29— 30.
Mitteilungen des Historischen Vereins der Pfalz. Banda3s.
1927. Heinrich Lempfrid: Der Meister der Alexanders-
kirchein Zweibrücken. S. s—23. Das Studium der Bauformen
ergibt, dass der Bau der Alexanderskirche in Zweibrücken von
1494—1ı507 und die Wiederherstellung der Meisenheimer Kirche
in den Jahren 1479-1504 auf denselben Meister zurückgehen.
Aus den gleichen Steinmetzzeichen will der Verfasser den Meisen-
heimer Werkmeister Philipp Steinmetz erschliessen, den Alexander
von Zweibrücken 1491 an Bürgermeister und Rat von Frankfurt
empfahl. -—- Carl Pöhlmann: Die Kurpfälzische und Loth-
ringische Zwischenregierungin Zweibrücken (1385— 1416).
S.25—36. Durch Verschuldung genötigt verkaufte Graf Eberhard
von Zweibrücken (1366—1394) im Jahre 1385 die Hauptmasse
seiner Grafschaft, nämlich die Hälfte der Burgen und Städte Zwey-
brücken, Hornbach und Bergzabern mit den zugehörigen Land-
orten an Kurfürst Ruprecht I. von der Pfalz, die andere Hälfte
trug er ihm als Lehen auf und empfing sie wiederum als Lehen
von ihm auf Lebenszeit. Zweybrücken war somit ein Bestandteil
der Kurpfalz geworden. Ruprecht II. gab als Mitgift für die Tochter
seines Sohnes Ruprecht IIl., Margarete, bei deren Vermählung
mit Herzog Karl II. von Lothringen diesem die Hälfte des genannten
Besitztums und als Pfand für weitere 30000 Goldgulden die ge-
samten Nutzungen des anderen Teils. 1416 gelang es Pfalzgraf
Stephan, dem dritten Sohn König Ruprechts, die Pfandschaft zu
lösen. Über die kurpfälzische und lothringische Verwaltung in
der Zeit von 1385—1ı386 ist wenig bekannt. — Fritz Julian:
154 Zeitschriftenschau
Angebliche Menschenfresserei im dreissigjährig. Kriege.
S. 37;—92. Die quellenkritische Untersuchung einer Reihe von
Einzelfällen, in denen von Menschenfresserei im dreissigjährigen
Krieg berichtet wird, ergibt, dass die Schilderungen weniger auf
Tatsachen als auf masslose Übertreibungen einzelner Vorkomm-
nisse zu Propagandazwecken, auf Phantasiegebilde und auf ver-
einzelte abergläubische Verirrungen zurückzuführen sind. Be-
sonders ausführlich behandelt wird die in die ältere Literatur un-
geprüft übernommene Erzählung von den Fällen von Kannibalismus
im Fürstentum Pfalz-Zweybrücken, die zurückgeht auf einen
Kollektenbrief vom 6. Juli 1637, der veranlasst worden war von
der Witwe des verstorbenen Landesherrn, die ihn reformierten
Pfarrern aus dem Fürstentum nebst einem offenen Empfehlungs-
schreiben an die Glaubensgenossen in Holland usw. mitgab, um dort
zu kollektieren. Der Fall von Breisach, wo »etliche verstorbene
Körper von den übriggebliebenen Gefangenen angegriffen und
gefressen sind«, wird als exceptioneller Vorgang für wahr an-
genommen. — Lukas Grünenwald: Die selbstgesponnene
Leinwand im alten pfälzischen Haushalt. S.92—-1ı19.
Ein volkskundlicher Beitrag über einen leider heute aussterbenden
guten Brauch in der Pfalz, insbesondere im Westrich.
Band 46. 1927. Rodewald: Die Grüfte und Inschriften
der Simmerer Stephanskirche. S.1—45. Wichtige kunst-
geschichtliche und genealogische Aufschlüsse. — Johann Keiper:
Reichsherrschaft Hohenfels-Reipoltskirchen. S. 47—119.
Geschlossene Zusammenfassung des zerstreuten literarischen Stoffes
über die Geschichte der Herrschaft H.-R. vom Ende des 13. bis
18. Jahrhunderts — als typisches Beispiel der vielen kleinen Herr-
schaftsgebiete am linken Oberrhein.
Pfälzisches Museum — Pfälz. Heimatkunde. Jahrg. 1927.
Heft ı1/ı2. Albert Pfeiffer: Bericht über die Hundert-
jahrfcier des Historischen Vereins der Pfalz in Speyer
vom 28. August bis ı. September 1927, verbunden mit der Haupt-
versammlung des Gesamtvereins der deutschen Ge-
schichts- und Altertumsvereine, dem ıg. deutschen
Archivtag und der Konferenz der deutschen landes-
geschichtlichen Publikationsinstitute. S. 245—309. Aus-
führlicher Bericht über den Widerhall der Festtagung in der Öffent-
lichkeit vor allem unter Heranziehung der Berichte in der Tages-
presse, Schilderung der Festveranstaltungen des Jubelvereins,
Übersicht der wissenschaftlichen Veröffentlichungen des Vereins
und der Festvorträge, der künstlerischen und volkskundlichen
Darbietungen.
Anzeiger für schweizerische Altertumskunde. N.F.
Band 29. 1927. Georg Kraft: Die Stellung der Schweiz
innerhalb der bronzezeitlichen Kulturgruppen Mittel-
Zeitschriftenschau IS5
europas. S. ı—ı6, 74—90, 137—148, 209—216. Gliederung der
Schweizer vorgeschichtlichen Funde nach Kulturgruppen und
Aufhellung ihrer Beziehungen zu den umgebenden Kulturen.
Die Arbeit ist noch nicht abgeschlossen. — Grabungen der
Gesellschaft Pro Vindonissa. Grabung auf der Südfront
des Prätoriums im Herbst 1925. Von C. Fels. S. g91—94.
Münzen von der Grabung Spillmann auf der Breite
Windisch vom Oktober 1925 bis Januar 1926. S. 95—96. —
O.Bohn t: Die goldreichen und friedfertigen Helvetier.
S.155—164. Anknüpfend an die im Anschluss an Posidonius
gegebene Charakteristik der Helvetier bei Strabo setzt sich die aus
dem Nachlass des Verfassers herausgegebene Arbeit mit verschie-
denen Fragen der Geschichte der alten Helvetier, ihrer Wohnsitze
und ihrer Kämpfe mit den Römern und über die Örtlichkeit des
Rheinübergangs der Cimbern auseinander, in erster Linie gegen
Norden polemisierend. — H. Feurstein: Eine Federzeichnung
des Tobias Stimmer aus dem Jahre 1562. S. 173—175. —
Th. Ischer: Zur chronologischen Gliederung der jün-
geren Steinzeit der Schweiz. S. 201—208. Kritische Aus-
einandersetzung mit Hans Reinerths Jüngerer Steinzeit der Schweiz.
— S. Heuberger: Geschichte derrömischen Wasserleitung
Birrfeld-Königsfelden. S. 217—.220.
Zeitschrift für Schweizerische Kirchengeschichte. Jahr-
gang 22. ı928. Heft 1. Hans Dommann: Die Kirchen-
politik im ersten Jahrzehnt des neuen Bistums Basel
(1828—1838). Nach Briefen des Bischofs Jos. Anton Salzmann,
des Schultheissen Jos. Karl Amrhyn und anderer. S.ı—28.
Die noch nicht abgeschlossene Abhandlung versucht die Streitig-
keiten zwischen Kirche und Staat im Zeitalter Wessenbergs »weniger
in kritischer Auseinandersetzung und lückenloser Vollständigkeit,
als durch die Darlegung der psychologischen Motive und der Ein-
stellung führender Persönlichkeiten« darzustellen. Die Luzerner
Kirchenpolitik steht im Vordergrund. Die Briefwechsel des
Luzerner Schultheyßen Joseph Karl Amrhyn, eines typischen
Vertreters des »diplomatischen« Liberalismus, und des Bischofs
Josef Anton Salzmann, dessen umstrittener Persönlichkeit der
Verfasser gerecht zu werden sucht und dessen Abhängigkeit von
den staatskirchlichen Einflüssen gerade sein Verhältnis zu Amrhyn
deutlich werden lässt, geben die Grundlage zu den Ausführungen. —
J.Al.Scheiwiler: Die Reform im Kloster St.Gallen.
S.29—42. Darstellung der katholischen Reform in der zweiten
Hälfte des 16. Jahrhunderts auf Grund der spärlichen archivalischen
Quellen. Schilderung der klösterlichen Verhältnisse unter Fürstabt
Diethelm Blarer von Wartensee (1530— 1564), der der kommenden
Reform vorgearbeitet hat, und der Reformtätigkeit des Abtes
Othmar (II) Kunz (1564—ı1577). — P. Rudolf Henggeler:
I 56 Zeitschriftenschau
Der Äbte-Katalog von Pfäfers. S. 5ss—68. — E. Schlumpf:
Die hl. Wiborada und die Gräfin Wendelgard. Ein Beitrag
zur Wiborada-Kontroverse.. S.69—72. Der Verfasser sucht vor
allem im Gegensatz zu Meyer von Knonau nachzuweisen, dass
die Wendelgartgeschichte Ekkeharts IV., soweit sie von anderen
Quellen bezeugt wird, mit diesen in Einklang gebracht werden
kann, und fixiert den geschichtlichen Kern der Legende auf Grund
dieser Ausführungen.
Archiv für Geschichte der Medizin. Band zo. Heft 2.
Martin Müller: Über eine Malariaepidemie zu Mann-
heim im Jahre 1761. S. 137—ı49. Der Verfasser unterzieht die
Darstellung »eines bösartigen Wechselfiebers«, das der pfalzzwei-
brückische Hofrat und Hofmedicus Friedrich Casimir Medicus
als Garnisonsphysicus zu Mannheim an 1228 Befallenen im Lazarett
beobachtet und behandelt und in seinem Buche »Sammlung von
Beobachtungen aus der Arzneiwissenschaft« beschrieben hat, einer
medizingeschichtlichen Betrachtung.
Wiener Jahrbuch für Kunstgeschichte. Band 5. 19283.
Karl Lohmeyer: Die Baumeister des rheinisch-frän-
kischen Barocks. (I.) S. 161—208. Baugeschichte des Barocks
in den Ländern am Rhein und Main zur Zeit der grossen fürstlichen
Bauherren, v.a. Johann Wilhelms von der Pfalz, des Markgrafen
Ludwig Wilhelm von Baden-Baden und Lothar Franz von Schön-
borns, des Kurfürsten von Mainz. Die kleineren italienischen Meister,
die Petrini, Sebastiani, Sarto, Lollio werden abgelöst von den
Grandseigneurs unter den Baukünstlern aus Italien, den Matteo
Alberti, Domenico Martinelli, Alessandro Galli Bibiena, Francesco
Rabaliatti (in der Kurpfalz), Domenico Egidio Rossi (Erbauer der
Rastatter Residenz). Deutsche Baumeister setzen sich durch: die
Rohrer (Favorite bei Rastatt, Ausgestaltung des Bruchsaler Schlos-
ses, Eremitage von Waghäusel), die Dinzenhofer, Kretschmar u.a.
Die Fortsetzung der Arbeit des ausgezeichneten Kenners der Barock-
kunst erscheint im nächstjährigen Jahrbuch.
Klio. Beiträge zur alten Geschichte. Band 2ı. 1927.
Ernst Nischer: Die Schlacht bei Strassburg im Jahre
357n. Chr. S. 391—403. Der Verfasser stellt neue Untersuchungen
über den Verlauf und die Örtlichkeit der Alamannenschlacht an,
die ihn zu vielfach anderen Ergebnissen führen, als sie Nissen (1887)
vertreten hat. U.a. sucht er nachzuweisen, dass das Heer Barbatios,
das von den Alamannen überfallen wurde, nicht bei Breisach, son-
dern bei Basel gestanden haben muss; den Lokalisierungsversuch
des Hauptschlachtfeldes selbst durch Nissen, der zu keinem positiven
Ergebnis führte, berichtigt er in einer Reihe von Punkten und will
das Schlachtfeld nördlich von Strassburg suchen (Mundolsheim—
Niederhausbergen); unmittelbar hinter den Alemannen war nach
Nischer nicht der Rhein, sondern die Il.
Zeitschriftenschau 157
Franziskanische Studien. Quartalschrift, Jahrg. 14, 1927,
Heft 4. Fl. Landmann: Zum Predigtwesen der Strass-
burger Franziskanerprovinz in der letzten Zeit des
Mittelalters. Franziskaner, von denen Predigten in alten Drucken
verbreitet waren. S. 297—332. Dieser zweite Teil der Untersuchung
über die Predigt der deutschen Franziskaner in der letzten Zeit
des Mittelalters, dargestellt ın ihren Vertretern innerhalb der Ober-
deutschen Provinz, d. h. im wesentlichen der Länder Elsass, Schweiz,
Baden, Württemberg, Bayern und Niederhessen, umfasst den Zeit-
raum von 1378 bis ı517, dessen erste Hälfte äusserlich unter dem
Einfluss des abendländischen Schismas und der Reformkonzilien
steht, dessen zweite Hälfte aber von dem inneren Gegensatz zwischen
Konventualen und Observanten beherrscht wird. Behandelt werden
diejenigen Prediger, die durch die Verbreitung ihrer Predigten in
zeitgenössischen Drucken auch stark ın die Ferne gewirkt haben,
im besonderen der Konventuale Johann Gritsch, die Observanten
Johann Meder, Stephan Brulefer, Daniel Agricola, Konrad Öster-
reicher, und vor allem der »schlagfertigste, witzigste und volkstüm-
lichste unter allen literarischen Widersachern Luthers«: Thomas
Murner.
Deutsche Vierteljahrsschrift für Literaturwissenschaft
und Geistesgeschichte. 6. Jahrg., 1928, Heftı. Willy Andreas:
Die Kulturbedeutung der deutschen Reichsstadt zu
Ausgang des Mittelalters. S.63—ı13. Auf diese feinsinnig
zusammenfassende Darstellung der kulturellen Bedeutung der deut-
schen Reichsstädte für das Leben der Gesamtnation am Vorabend
der Reformation muss an dieser Stelle nicht nur hingewiesen werden,
weil die allgemeinen Ausführungen auch für eine stattliche Reihe
oberrheinischer Reichsstädte gelten, sondern auch wegen der ge-
legentlich speziellen Berücksichtigung der Bodenseestädte, Basels
als Vorort des Humanismus in der Südwestecke Deutschlands und
Strassburgs u.a. zur Zeit der Kämpfe Wimpfelings und Murners.
Zentralblatt für Bibliothekswesen. Jahrg. 45, 1928, Heft 3.
Kennen wir Walahfrids Schrift? von Karl Preisendanz
(S.113— 116) und Paul Lehmann (S. 116—ı23). Im Verfolg der
Ausführungen Paul Lehmanns im Novemberheft des Zentralblattes
Jahrg. 44 untersucht Karl Preisendanz die ihm bisher entgangene
St. Gallener Handschrift 283 und will ın ihr von S. ı2, ııan Walah-
frids eigenhändige Bearbeitung eines Fuldenser Kollegs von Hra-
banus Maurus sehen. Paul Lehmann äussert gegen diese These
ernste Bedenken und hält die Hs. für eine nach Walahfrids Tode
entstandene Kopie einer ganz oder zum grössten Teil auf diesen
zurückgehende Handschrift wohl der Reichenau.
(Abgeschlossen am 15. April 1928.)
Buchbesprechungen
Paul Wentzcke, Die deutschen Farben, ihre Ent-
wicklung und Deutung sowie ihre Stellung in der deut-
schen Geschichte. Mit vier Abbildungen (Sonderausgabe
des neunten Bandes der »Quellen und Darstellungen zur
Geschichte der Burschenschaft und der deutschen Ein-
heitsbewegung«). Heidelberg, Winter 1927. XIII, 240 S. —
Kaum je hat der Einfluss der schwebenden politischen Tagesfragen
so stark auf den Gang der geschichtlichen Forschung und ihrer
Problemstellung eingewirkt, als in diesen Jahren erschütternder
Umwälzungen. Ihm ist auch das Erscheinen des vorliegenden
Buches ın dem gegenwärtigen Augenblick zu verdanken. In vollem
Umfang ist diesem jedoch zugute gekommen, dass der Verfasser
nicht erst durch den leidigen Flaggenstreit zur Beschäftigung
mit der Geschichte der deutschen Farben veranlasst, sondern viel-
mehr schon früher durch seine burschenschaftsgeschichtlichen
Studien auf die Frage nach Ursprung und Entwicklung der burschen-
schaftlichen Farben und damit auch des schwarz-rot-goldenen
Dreifarbs, also auf einen Hauptpunkt des ganzen Flaggenstreits,
geführt worden ist, wobei ihm unter anderm auch die Quellen-
und Materialsammlungen der burschenschaftlichen historischen
Kommission zur Verfügung standen. Er wendet sich zunächst
der Frage nach den tatsächlichen Farben des alten deutschen Reiches
zu und stellt fest, dass die entscheidende Entwicklung auf Grund
älterer, zumeist militärischer Symbole unter dem Eindruck des
Kreuzzugsgedankens und der grossen Unternehmungen und Pläne
Heinrichs VI. am Ende des ı2. Jahrhunderts einsetzte und etwa
im 14. Jahrhundert zu einem gewissen Abschluss kam. Als Wappen-
zeichen für den Kaiser hatte sich der goldne Kaiseradler imschwarzen
Schilde herausgebildet, woraus dann die späteren österreichischen
Farben Schwarz-Gelb abgeleitet sind: als Reichsfahne galt die von
Heinrich VI. zum Kampf gegen die Ungläubigen geschaffene
Heerfahne, ein weisses Kreuz im roten Felde, das erst im Aus-
gang des Mittelalters durch das rote St. Georgskreuz im weissen
Feld zurückgedrängt wurde. Das kaiserliche Abzeichen des Adlers
gelangt dann zunächst durch besondere Verleihung als hohe An-
erkennung auch in den Wappenschild einzelner Fürsten, wird aber
später auch von andern Fürsten und Ständen zur Bekräftigung
ihrer Reichsunmittelbarkeit wie auch zur Stärkung ihrer landes-
Buchbesprechungen i 159
herrlichen Stellung dem Kaisertum gegenüber vielfach übernommen.
Ähnlich geht es — besonders in der für die Entwicklung des Landes-
herrentums entscheidenden ersten Hälfte des ı3. Jahrhunderts —
mit den rot-weissen Reichsfarben; deren Übernahme bekundet
auf der einen Seite die Zugehörigkeit ihres Trägers zum Reiche,
soll aber andererseits auch sein Streben nach möglichster Un-
abhängigkeit unterstützen. W. durchmustert nach diesen Ge-
sichtspunkten zunächst die deutschen Grenzmarken und Rand-
gebiete, in denen diese Entwicklung besonders deutlich zum Aus-
druck kommt, sodann die übrigen grossen Dynastenfamilien,
die Reichsstände und die Reichsstädte. Dabei bespricht er die
Farben und Wappen der Zähringer und der Fürstenberger, der
oberdeutschen Reichsstädte und Reichskreise, und streift damit
auch oberrheinische Sonderprobleme. Von den alten Reichs-
fahnen führt keine Brücke zu dem schwarz-rot-goldenen Dreifarb.
W. weist erneut nach, dass die ursprünglichen burschenschaft-
lichen Farben Schwarz-Rot von den aus wirtschaftlichen Gründen
gewählten Uniformfarben der Lützower Jäger abgeleitet sind,
und dass erst eine spätere Entwicklung aus den goldenen Ein-
fassungsstreifen die dritte Farbe Gold geschaffen hat. Auch hat
der urburschenschaftlichen Bewegung zunächst nicht ihre Farbe,
sondern das preussische Schwarz-Weiss als künftige deutsche
Einheitsflagge vorgeschwebt; erst als Preussen sich der nationalen
Bewegung versagte und infolgedessen radikale Strömungen aus
dem deutschen Süden und Westen die Überhand gewannen, wurde
der neue Dreifarb zu ihrem Symbol. Seit dem Hambacher Fest
wird die Vorstellung von den »alten« deutschen Reichsfarben
»Schwarz-Rot-Gold« auch in den weiteren Kreisen des Volkes
lebendig und zum Sinnbild der Einigung Deutschlands; ihre Äch-
tung durch die staatlichen Gewalten verstärkt nur diese Entwicklung.
W. verfolgt eingehend die Entwicklung des Flaggenproblems im
Frankfurter Parlament und in der Bundeszentralkommission;
er schildert die darauf folgende erneute Ächtung des Dreifarbs,
die dann unter dem Druck der seit dem Schillerjubiläum ı859
neu anschwellenden nationalen Strömungen durch eine kurze
Periode halber Anerkennung abgelöst wurde. Dabei kommt der
Befehl Grossherzog Friedrich I. von Baden, bei der Einweihung
der Kehler Eisenbahnbrücke 1861 neben der französischen Trikolore
die schwarz-rot-goldene Flagge zu hissen, zu besonderer Würdigung.
Der Krieg von 1866, der den mit schwarz-rot-goldenen Armbinden
ausrückenden süddeutschen Kontingenten nur Niederlagen brachte,
schloss diese Entwicklung dann endgültig ab. Die Entstehung
der nun an Stelle des alten Dreifarbs tretenden neuen deutschen
Reichsflagge erzählt W. zum Schlusse im wesentlichen im An-
schluss an die bekannten Ausführungen Egmont Zechlins, die er
aber an einzelnen Stellen vertieft und in grössere Zusammenhänge
hineinstellt.
160 Buchbesprechungen
Die Geschichte der beiden Dreifarben, um die der Flaggenstreit
in der Hauptsache geht, dürfte damit, soweit überhaupt möglich,
endgültig geklärt sein und der Darstellung W.’s, die überaus klar,
sachlich und leicht lesbar ist, in diesem Umfang abschliessende
Bedeutung zukommen. Bei der Untersuchung der im alten Reiche
geltenden Farben und Symbole hebt der Verfasser selbst immer
wieder hervor, wie unsicher und ungenügend erforscht weite Ge-
biete sind, und wie viel namentlich der landesgeschichtlichen
Forschung hier noch zu tun übrig bleibt. Wenn die oberrheinische
Forschung dem Buche die Anregung zur Durchführung der ihrem
Gebiete zuzuweisenden Sonderuntersuchungen unter Beachtung
der von W. herausgearbeiteten weiten Gesichtspunkte und grossen
Zusammenhänge entnimmt, dürfte das nur dem dringenden Wunsche
des Verfassers selbst entsprechen. Ä. Stenzel.
Archiv für elsässische Kirchengeschichte. Im Auf-
trage der Gesellschaft für elsässische Kirchengeschichte
herausgegeben von Joseph Brauner. ı. Jahrgang 1926.
Rixheim, (Kommissionsverlag Röhrscheid-Bonn), XI,
447 S., [nebst 22 Tafeln]. 2. Jahrgang 1927. Strassburg,
Gesellschaft für elsässische Kirchengeschichte. (Kom-
missionsverlag Herder, Freiburg). VII, 447 S., [8 Tafeln]. —
Schriften der Gesellschaft für elsässische Kirchen-
geschichte [Band ı]: Emil Clemens Scherer, Carl Braun.
Ein Priesterleben im Dienste der Jugend und Heimat.
Zum Gedächtnis seines s;5o. Todestages. Gebweiler,
(Kommissionsverlag von Herder, Freiburg i.Br.) 1927.
XIV, 286 S. — Die beiden literarischen Unternehmen zeugen von
dem Wiedererwachen der einheimischen Geschichtsforschung im
Elsass, die sich nach jJahrelangem Dahinsiechen seit zwei Jahren
mit neuen Kräften und unter verheissungsvollen Vorzeichen wieder
zu regen beginnt. Es ist zum mindesten ein gutes Zeichen für den
Kräftevorrat, über den die im April 1926 gegründete Gesellschaft
für Elsässische Kirchengeschichte verfügt, dass sie in so kurzer
Zeitspanne zwei überaus stattlich ausgefallene, inhaltlich ungemein
wertvolle Bände ihres Archivs vorlegen und nun auch überdies
mit einer neuen, Einzelschriften umfassenden Reihe einsetzen kann.
Die Titel der in den beiden Bänden des »Archivs« enthaltenen
Aufsätze sind in der Zeitschrift bereits kurz verzeichnet worden
(Bd. 40 [1926], 8, 539f.; 4ı [1927], S. 455); wir müssen daher leider
davon absehen, auf sie näher einzugehen, so lohnend und verlockend
dies auch an sich wäre. Immerhin sei aber das Erscheinen des ersten
Bandes der Einzelschriften zum Anlass für einige grundsätzliche
Feststellungen genommen, die die Aufmerksamkeit der weitesten
für die Geschichte des Oberrheins interessierten Kreise auf die
neue Gesellschaft und ihr Wirken lenken sollen. Das Programm,
Buchbesprechungen 161
das sie sich gestellt hat, wird weniger durch das zurückhaltende,
etwas farblose Vorwort, das dem ersten Bande des Archivs vorauf-
geschickt ist, gekennzeichnet, als durch die aus der Feder Luzian
Pflegers stammende interessante Besprechung der Strassburger
Bischofsregesten, die sich ziemlich am Schlusse des gleichen Bandes
befindet. Diese läuft hinaus auf eine grundsätzliche Absage an
den nur allzu sehr in den altelsässischen Kreisen üblich gewordenen
Geschichtsbetrieb, der, in falschem Traditionalismus erstarrt und
versumpft, um die Gestirne Grandidier und Schöpflin in — oft
bewusst — blinder Verehrung kreiste und lieber die unangenehme
kritische Forschung der deutschen Geschichtswissenschaft und ihre
wissenschaftlichen Ergebnisse mit Nichtachtung, selbst mit ge-
hässiger Verlästerung bestrafte, als dass sie sich dem reichen Strome
neuer Anregungen, der daraus entsprang, öffnete und ihn für die
Pflege der Heimatgeschichte nutzbar machte. Es war vor allem
recht bedauerlich, dass ein für die Erforschung der kirchlichen
Vergangenheit des Elsasses so berufener Stand wie der katholische
Klerus zunächst im Banne dieses falschen Traditionalismus stecken
geblieben war — und zwar, wie Pfleger nachweist, infolge des Ver-
sagens der für seine Ausbildung verantwortlichen kirchlichen
Stelle.e So konnte er aus einer älteren unter deutscher Herr-
schaft herangebildeten Generation nur einzelne Vertreter aufweisen,
die in ihrem — z. T. ausserhalb der Diözese auf deutschen Hoch-
schulen verbrachten — Studiengang Fühlung mit der deutschen
Geschichtswissenschaft genommen hatten und nun fördernd auf
die Erforschung der heimischen Kirchen- und Landesgeschichte
einwirkten. Die Errichtung der katholisch-theologischen Fakultät
an der Universität Strassburg brachte dann die entscheidende
Wendung zum Besseren: es wuchs in dem letzten Jahrzehnt vor
dem Kriege, von ihren Oberen nicht gerade gefördert, eine ziemlich
breite Schicht jüngerer elsässischer Kleriker heran, die mit der
Liebe zur Pflege der heimischen Geschichte auch die nötige wissen-
schaftliche Ausbildung verband. Der Krieg und seine Folgen haben
ihr für weitere Kreise sichtbares Inerscheinungtreten wesentlich
hinausgezögert, aber zum Glück nicht auf die Dauer unterbunden.
Es ist kein schlechter Ruhmestitel für die deutsche Universität
Strassburg und die Anregungen, die von ihr ausgegangen sind,
wenn acht Jahre nach ihrem gewaltsamen Ende eine stattliche
Schar auf ihr herangebildeter jüngerer Kleriker und die bereits
erwähnten Vertret@® der älteren Generation (L. Pfleger, Postina
u.a.), von zahlreichen Freunden unterstützt, sich im Zeichen des
eben umrissenen Programnıs zu einer »Gesellschaft für elsässische
Kirchengeschichte« zusanımenschliessen und in kurzer Zeit der-
artige Leistungen verzeichnen können. Schon der erste Band des
Archivs bedeutete einen vollen Erfolg: da der socben erschienene
zweite Band die gleiche achtunggebietende Höhe gehalten hat,
ist damit die neue Zeitschrift in die Reihe der wichtigsten geschicht-
Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N F. Bd. 42, ı 11
162 Buchbesprechungen
lichen Periodika des Oberrheins eingerückt. Nach dem Gelingen
dieses ersten Wurfes tritt die Gesellschaft mit einem neuen Unter-
nehmen auf den Plan und legt als ersten Band ihrer »Schriften«
eine von E. Scherer, einem Schüler A. Erhards, verfasste, überaus
fesselnde Studie über eine der anziehendsten Gestalten vor, die
der elsässische Klerus im ıg. Jahrhundert aufzuweisen hat: über
den Gebweiler Priester Carl Braun (1820—ı877), den bekannten
Dichter des »Bölchenglöckchens«, den verdienten Pionier der
katholischen Presse ım Elsass, der durch die Herausgabe des von
ihm gut geleiteten und zum grössten Teil auch von ihm in einem
überaus gewandten und glänzenden Stil geschriebenen »Katholischen
Volksfreund« (1848—1856) den Boden für die Entwicklung des
katholischen Zeitungs- und Zeitschriftenwesens im Elsass geschaffen
hat, den eifrigen Förderer der katholischen Karitas und des katholi-
schen Schulwesens im Ober-Elsass, der seine Laufbahn als hin-
gebender Seelsorger und Berater der ın Paris führerlos dahin-
lebenden Katholiken deutscher Zunge begonnen hatte und im
reiferen Alter dann als Begründer des katholischen Waisenhauses
und der höheren Brüderschule in Gebweiler, des sogenannten
»College libre«, sein Lebenswerk krönen und seinen caritativen
und pädagogischen Neigungen volles Auswirken gönnen konnte.
Als scharfer und eifriger Verfechter der katholischen Sache hatte
er sich manchen persönlichen Gegner gemacht; eine Denunziation
aus diesen Kreisen brachte ihn während der Kulturkampfzeit
in den bekannten Konflikt mit der deutschen Regierung, der erst
seinen Namen weiteren Kreisen bekannt machte. Es war tragisches
Geschick, dass er, der, selbst ein Meister des deutschen Stiles
und Dichter der deutschen Zunge, vor 1870 manchen Strauss
zugunsten der Pflege und der Erhaltung der deutschen Mutter-
sprache im Elsass ausgefochten und im Gegensatz zu vielen seiner
Amtsbrüder mit der Rückkehr seiner Heimat zu Deutschland
nach 1870 sich friedlich abgefunden hatte, nun durch den gegen
ihn eingeleiteten, recht schlecht fundierten Prozess sich zur Flucht
nach Frankreich veranlasst sah, und als er dieses Land, enttäuscht,
mit der Schweiz vertauschte, noch den teilweisen Zusammenbruch
seines Lebenswerkes in Gebweiler miterleben musste, ehe er in
der Verbannung zu Einsiedeln die Augen schloss. Sch. hat diese
durchaus tragische Figur — auf Grund eingehender Quellen-
studien, zu denen ihm freilich der im Weltkrieg zugrunde gegangene
handschriftliche Nachlass Brauns nicht nr zur Verfügung
stand, — ausgezeichnet herausgearbeitet. Es versteht sich, dass
bei der Schilderung einer so tatkräftig im Leben stehenden und
weithin interessierten Persönlichkeit viele Schlaglichter auf die
ganze elsässische Zeitgeschichte fallen. Sch. hat sich gerade um
die Herausarbeitung dieser zeitgeschichtlichen Zusammenhänge
eifrig bemüht. Eine gute Auswahl der hübschen, ganz auf Sangbar-
keit eingestellten Gedichte und der besten Zeitungsaufsätze Brauns
Buchbesprechungen 163
beschliesst das Buch; für den Literaturkenner ist es von besonderem
Interesse, bei aller Selbständigkeit Brauns auf Schritt und Tritt
den Einfluss J. P. Hebels, auf den übrigens Sch. nachdrücklich
hinweist, feststellen zu können. Hebels Einwirkungen auf das
deutschsprachliche Schrifttum des Elsasses einmal im Zusammen-
hang zu würdigen, wäre wohl eine dankbare Aufgabe!
Wir schliessen die Würdigung dieser trefflichen Arbeit und des
Wirkens der Gesellschaft für elsässische Kirchengeschichte mit
dem Wunsche, dass durch dies Vorbild angeregt, auch auf den
übrigen Gebieten der heimatlichen Geschichtsforschung im Elsass
ein gleich reges Leben erwache. K. Stenzel.
Manfred Krebs, Konrad Ill. vonLichtenberg, Bischof
von Strassburg (1273—1299), (in: Schriften des wissen-
schaftlichen Instituts der Elsass-Lothringer im Reich
an der Universität Frankfurt). Frankfurta.M., Selbst-
verlagdesInstituts 1926. 84 S.— Die Regierung des tatkräftigen
Strassburger Bischofs Konrad III. aus dem Hause Lichtenberg,
die das Bistum aus der durch die Katastrophe von 1262 und ihre
Folgen gegebenen Zerrüttung zu neuer Machtstellung empor-
führte, hat in neuerer Zeit bisher nur in W. Wiegand einen kundigen
Schilderer gefunden, der in einem verhältnissmässig kurzen, Konrad
gewidmeten Artikel der Allgemeinen Deutschen Biographie ein
bei aller Knappheit in der Hauptsache treffendes Bild von Person
und Wirken des Bischofs entworfen hat. In der vorliegenden Schrift
wagt sich nun der Bearbeiter und Herausgeber des zweiten Bandes
der Strassburger Bischofsregesten auf Grund des darin verwerteten
umfangreichen Materials an eine neue, eingehende Schilderung der
Politik des kampffreudigen Lichtenbergers — und zwar, wie gleich
gesagt sei, mit gutem Erfolg! Er sieht sich in der glücklichen
Lage, ein im einzelnen wie im ganzen erheblich vielgestaltigeres und
farbenreicheres Bild zu entwerfen; darüber hinaus hat er in einigen
grundlegenden Zügen wesentliche Berichtigungen anbringen und
neue Erkenntnisse vermitteln können. Als wichtigstes Ergebnis ist
die Feststellung zu buchen, dass Bischof Konrad während seiner
ganzen Regierungszeit von Anfang an ein unentwegter Anhänger
der habsburgischen Sache gewesen ist und nicht etwa, wie manche
wollten, erst in späteren Jahren den Anschluss an König Rudolf
gefunden hat. K. macht durchaus wahrscheinlich, dass er schon
seine Wahl, die unter dem Eindruck der Kunde von der unmittelbar
bevorstehenden Erhebung Rudolfs von Habsburg zum deutschen
König erfolgte, eben seinen guten Beziehungen zum Hause des
künftigen Reichsoberhaupts verdankte, die in einem solchen Augen-
blicke ihn den Wählern ganz besonders empfahlen. Mit Rudolf
als König hat er sich dann über die schwierige Frage der Rück-
erstattung des Reichsguts in einem bisher unbekannten Vertrage,
11*
164 Buchbesprechungen
den A. Hessel wieder aufgespürt und K. im Neuen Archiv Bd. 46,
S. sı5ff. veröffentlicht hat, schon im Jahre 1274 aufs freundschaft-
lichste verständigt; für eine angebliche Entfremdung die zwischen
ihm und dem König nachher eingetreten wäre, liegt auch nicht
der Schatten eines Beweises vor. Eine Schilderung der bischöflich-
landesherrlichen Politik Konrads muss notwendigerweise weit-
gehend auch seine Familienpolitik berücksichtigen, die mit der
ersteren aufs innigste verquickt ist. Er hat sich um den Aufstieg
seines Hauses eben so verdient gemacht wie um die Wiederher-
stellung des Bistums; mit Recht rühmt K. das politische Geschick,
mit dem er es verstanden hat, die Interessen seines Hauses mit
denen des Bistums in Einklang zu bringen. Aus diesem Zusammen-
hang ergab es sich für den Verfasser ohne weiteres, dass er in den
einleitenden, der Vorgeschichte Konrads und seines Episkopats
gewidmeten Kapiteln, eingehend die Anfänge und die Geschicke
des Hauses Lichtenberg während des ı3. Jahrhunderts verfolgt.
Dem, was er im Gegensatz zu Lehmann über den Ursprung des
Geschlechtes sagt, kann ich auf Grund eigener Studien unbedingt
beipflichten; auch die weiteren Ausführungen scheinen im wesent-
lichen einleuchtend. Nur hat er sich gelegentlich allzu sicher auf
die von Walter zusammengestellten »Regesten« der Abtei Neuweiler
verlassen, ein kritiklos und unpünktlich zusammengetragenes
Sammelsurium von Nachrichten verschiedenster Herkunft, vor dessen
ungeprüfter Benützung nicht genug gewarnt werden kann. Was
die Beziehungen Konrads zu der Stammburg seiner Väter an-
belangt, die Kr.nur kurz streift, so möchte ich zur Ergänzung
der im wesentlichen auf den unzuverlässigen Phantasten Specklin
zurückgehenden Nachrichten, die in den Regesten verwertet sind,
auf einen im Darmstädter Hausarchiv (Hanau-Lichtenberg. Suc-
cession Conv. 2) verwahrten »Extract aus einer alten cronicen
von bischoff Conraden zu Straßburg, so ein herr von Liechtenberg
geweßen« verweisen, der noch dem 16. Jahrhundert angehört und
zu 1286 berichtet: »Auf Liechtenberg hat er von grundt auf ein
felsen von puren steinen ein herrlich schone beschloßne wohnung
gebawen mit thürn und einem steinern gang; bey seiner cammer
hat er ein capell und altar gestifft in der ehren der h. Dreifaltigkeit
und Marie [unnd] ein priesterlich pfrunde, da man gott für sineältern
und ihn pitten solle. Dieser Chronik wird in einem ebenda ver-
wahrten Kollektaneenband über das Amt Lichtenberg (17. Jahrh.)
der Titel »Genealogien« zugeschrieben. Die Nachricht stammt dem-
nach wohl aus der gleichen »sehr alten Genealogie«, mit deren von
Lehmann verwerteten Angaben K.S. ı3f. in anderem Zusammen-
hang sich auseinandersetzt, geht aber, wie ıhr Wortlaut zum Schlusse
beweist, zum Teil wohl auf urkundliche Zeugnisse zurück; übrigens
bestätigt eine Urkunde des Jahres 1394 das Vorhandensein eines
Marienaltars in der allerdings dem hl. Johannes geweihten Burg-
kapelle (Bez. Arch. des Unt.-Els. G. 5400 [8]). — Wenn übrigens
Buchbesprechungen 165
K. (— wohl mit Recht —) im Gegensatz zu Wiegand und der von
ihm vertretenen älteren Auffassung nachdrücklich hervorhebt, dass
Konrad für das kirchliche Leben in seiner Diözese eifrig tätig
gewesen sei, so muss man umso mehr bedauern, dass er von einer
genaueren Schilderung seiner kirchlichen Wirksamkeit abgesehen
hat. Das Bild hätte dadurch an Abrundung gewonnen; die »lokale«
Kirchengeschichte lässt sich nicht ganz ungestraft daraus aus-
merzen; so uninteressant ist sie nun doch nicht, wie K. will. Diese
mehr nebensächlichen Ausstellungen sollen aber der grundsätzlichen
Anerkennung der Leistung des Verfassers keinen Eintrag tun.
Seine Arbeit ist ein wertvoller und fördernder Beitrag zur Geschichte
des deutschen Südwestens und damit des deutschen Reiches,
am Ausgang des ı3. Jahrhunderts wie auch zu unserer Kenntnis
des damals allenthalben aufkommenden geistlichen Landesfürsten-
tums. K. Stenzel.
Franz Schnabel, Ludwig von Liebenstein. Ein Ge-
schichtsbild aus den Anfängen des süddeutschen Ver-
fassungslebens. Karlsruhe 1927. Verlag C. F. Müller. 80 S.
Mit ı8 Abbildungen. (Heimatblätter »Vom Bodensee zum Mains,
Nr. 32.) — Mit der Biographie Sigismund von Reitzensteins hat
uns Schnabel zugleich die monographische Behandlung der Be-
gründung des neuen badischen Staates geschenkt. Mit der Dar-
stellung des Lebensbildes Ludwig von Liebensteins gibt er uns
zugleich die Geschichte der ersten Periode des badischen Landtags,
die der allzu früh vom politischen Schauplatz abberufene Führer
des älteren badischen Liberalismus, s»neben Karl Mathy die grösste
staatsmännische Begabung, die aus dem badischen Volke hervor-
gegangen ist«, eigentlich beherrscht hat. Die Monographie beruht
auf den Dienerakten und politischen Nachlasspapieren Liebensteins
und den Beständen des Haus- und Staatsarchivs in Karlsruhe.
Sie fasst auch die früheren Studien Schnabels zu einem abgerundeten,
in der Darstellung flüssigen und farbenreichen Gesamtbilde zu-
sammen. Es wird über die Grenzen Badens hinaus Interesse finden
in dem Masse, als die Grundprobleme des badischen Verfassungs-
lebens, mit denen sich Liebenstein als geborener parlamentarischer
Führer auf dem Kampfplatz der zweiten badischen Kammer in
dem leidenschaftlichen Pathos seiner Zeit auseinandersetzte,
Probleme des deutschen Verfassungslebens überhaupt waren,
die Jahrzehnte lang den Hauptinhalt der parlamentarischen Kämpfe
bildeten. Als erster in einem deutschen Parlament hat Liebenstein
die Trennung der Justiz von der Verwaltung begründet, er hat
die Öffentlichkeit und Mündlichkeit des gerichtlichen Verfahrens,
Pressfreiheit und Geschworenengerichte gefordert, er hat bei der
Diskussion über die Freiheit des Handelsverkehrs im Innern Deutsch-
lands die wirtschaftliche Einigung in ihrer Bedeutung als Vorstufe
für die politische Einheit erkannt. In die Regierung berufen erlebte
166 Buchbesprechungen
er im kleineren Rahmen des badischen Mittelstaates die Tragik
des Staatsmannes, mit dem man ihn verglichen hat, Mirabeaus,
an dessen Lebensschicksale in vielem die des adligen Führers der
badischen Opposition erinnern. Lautenschlager.
Albert Becker, Zur Kulturgeschichte des Westrichs.
Streifzüge durch das Geistesleben der pfälzisch-saar-
ländischen Grenzmark. Kaiserslautern 1927. (= Beiträge zur
Heimatkunde der Pfalz, Heft 7) — Der Vortrag orientiert zuerst
über den Begriff »Westrich«, der im Mittelalter das Land westlich
der Vogesen und des Haardtwaldes umschloss, im Elsass entstanden
im 14.und ı5. Jahrhundert allgemein gebräuchlich war, aber seit
der Mitte des 16. Jahrhunderts territorialen Namen gewichen ist.
Heute gilt als »Westrich« in erster Linie der Südwesten des alten
geographischen Begriffs, der westliche Teil der Rheinpfalz; kultur-
geschichtlich nimmt Becker auch die Saarpfalz für ihn in Anspruch.
Der behandelten Gegend war von jeher eine Vermittlerrolle zwischen
westlichem und östlichem, aber auch zwischen südlichem und
nördlichem Geistesleben zugedacht. In den Abschnitten: Vom
Pfälzer Geistesleben, Literatur-, Presse- und Theatergeschicht-
liches, Baukunst, Plastik und Malerei wird diesen Beziehungen
nachgegangen unter Beibringung eines reichen Materials von
Namen und Daten. _ Lautenschlager.
Hektor Ammann, Der Aargau in den Burgunder-
kriegen. Aarau (1927). (Separatabdruck aus dem Taschenbuch
der historischen Gesellschaft für 1927.) — Der Verfasser charakteri-
siert kurz die kriegerischen Ereignisse unter dem Gesichtspunkt
der Beteiligung der Aargauer. »Von grossen Taten einzelner oder
besondern Leistungen der Zuzüge aus den aargauischen Teil-
gebieten ist nichts zu berichten.« Es ist nur geringes Quellenmaterial
über die Beteiligung des Aargaus an den Kämpfen gegen Karl
den Kühnen vorhanden. Das seit 1415 in drei Teile zerstückelte
Land — das bernische Untertanenland, die »gemeine Herrschaft«e
der Eidgenossen und das österreichische Gebiet (das Fricktal) —
spielte ja keine selbständige Rolle sondern war ein Mitläufer.
Daher keine Korrespondenzen (leider auch keine Berichte) in den
städtischen Archiven, wohl aber in den Ratsprotokollen und Rech-
nungen sehr schätzenswerte Angaben über die überaus zahlreichen
Aargauer, die an den Kämpfen unter Bern, den Eidgenossen oder
Österreicher teilnahmen. Ammann schätzt ar Je 800 die Aargauer,
die an den Schlachten von Grandson und Murten teilgenommen
haben. Er gibt in den Beilagen die Eintragungen in den Rechnungs-
büchern. Interessant ist der Bernische Reisrodel für Nancy, der
für die Soldzahlungen in Lothringen angefertigt wurde. Die Teil-
nehmer sind namentlich aufgeführt. Hätten wir nur mehr solches
Buchbesprechungen 167
Material und würde nur das vorhandene noch stärker ausgenutzt,
so erhielten manche kriegsgeschichtliche Untersuchungen eine
solidere Basis. Otto Cartellıeri.
E. Kranzbühler, Sankt Martin in Worms. Zur Ge-
schichte des Stifts und seiner Kirche. — Wormatia. Auf-
sätze zur Wormser Geschichte. ı. Heft. Selbstverlag des
Verfassers, Darmstadt; in Kommission H. Kräutersche
Buchhandlung, Julius Stern, Worms 1926. — Kranzbühler,
der schon manchen wertvollen Beitrag zur Geschichte seiner Vater-
stadt beigesteuert hat, geht in diesem vortrefflich ausgestatteten
Hefte mit grosser Liebe dem Schicksal des Stiftes und dessen
romanischer Kirche nach. Auch Sankt Martin hat unter neueren
Restaurierungen schwer gelitten. Die Gründung geht vielleicht
auf Otto III. zurück. Von den Tafeln seien genannt: Urkunde
des Bischofs Eberhard von Worms von 1265 über die Weihe der
Martinskirche nach dem Wormser Original; Siegel des Martins-
stifts aus dem 13. Jahrhundert; Ausschnitte aus den Stadtbildern
von Peter Hamman (1690); Bilder und Aufrisse der Kirche.
Otto Cartellıert.
Ernst Bock, Der Schwäbische Bund und seine Ver-
fassungen (1488—ı534). Ein Beitrag zur Geschichte der Zeit
der Reichsreform. (= Untersuchungen zur deutschen Staats- und
Rechtsgeschichte, begründet von Otto v. Gierke, hrsg. von Julius
v. Gierke. 137. Heft.) Breslau 1927. X und 224 S. — Zu den
vielen Fragen, die es in der Vorgeschichte der Reformation noch
zu lösen gilt, gehört auch die Frage nach dem Wesen und der
Geschichte des Schwäbischen Bundes. Seitdem Karl Klüpfel
in den soer Jahren des vorigen Jahrhunderts die Urkunden zur
Geschichte des Schwäbischen Bundes veröffentlichte, haben wohl
manche Forscher, Historiker wie Juristen, den Versuch unternommen,
über diese und jene Phase seiner Geschichte nähere Aufklärung
zu schaffen. Aber weder ist das bisher zu voller Zufriedenheit
geglückt, noch hat jemand den Mut aufgebracht, sich an eine Ge-
schichte des ganzen Bundes zu machen. Schon aus diesem Grunde
haben wir es dankbarst zu begrüssen, dass in dem vorliegenden
Werke auf Veranlassung von Professor Joachimsen in München
ein junger Gelehrter den Versuch wagt-, vom Standpunkte seiner
Verfassungsentwicklung aus die Geschichte des Bundes zu meistern.
Die Einkleidung der Arbeit wie ihre Einteilung weisen auf
eine mehr verfassungsgeschichtlich gerichtete Studie hin. Und
die Einleitung, die die Auseinandersetzung mit der Gierkeschen
Einungstheorie bringt, lässt sogar die Sorge vor etwas formal
juristischen Formulierungen Platz greifen. Aber diese Sorge ver-
schwindet sehr rasch und vollständig bei der weiteren Lektüre.
Denn der Verfasser verstand es, unter Benutzung der Archivalien
168 Buchbesprechungen
in München und Karlsruhe die Geschichte der Verfassung des
Bundes so sehr in sein ganzes Leben hineinzustellen, dass wir glauben
aussprechen zu dürfen: jene Lücke in der Literatur, von der wir
sprachen, ist nun in weitgehendem Masse ausgefüllt. Über den
Schwäbischen Bund im ganzen, seine wechselvolle Geschichte
ın der Auseinandersetzung mit den schwäbischen Ständen und
den Fürsten, den grossen Einschnitt, den die Erstreckungen des
Bundes in den Jahren ı500 und ı512 mit ihrer Verstärkung des
fürstlichen Elementes in ihm bildeten, wie über die verschiedenen
Gründe zu seinem Verfall, erhalten wir hier ebensoviel neue Auf-
schlüsse wie über die Bestrebungen der einzelnen deutschen Stände
im ganzen Bezirke Süddeutschlands.
In Betreff der Gründe, die zu seiner Gründung im Jahre 1488
führten, glaubte Bock sich neuerdings gegen den Versuch wenden
zu müssen, einen Zusammenhang mit der Reichsreform zu kon-
struleren. Und wenn man mit Bock feststellen kann, dass eine
geordnete Landfriedensexekution erst sehr viel später in die Wege
geleitet wurde, so möchte man ihm beipflichten. Indessen dürfte
doch nach allem, was wir über den eigentlichen Vater des Bundes,
den Grafen Hugo v. Werdenberg und seine allgemeinpolitischen
Gedanken wissen, darüber auch von Bock noch nicht das letzte
Wort gesprochen sein. Die Gedanken einer Reichsreform lagen
gerade auch in diesen Gebieten zu sehr in der Luft, als dass sie nicht
dabei irgendwie wirksam geworden sein sollten. Im übrigen sei
weiter bemerkt, dass wir hier mancherlei Neues von der Adels-
bewegung hören, von den landschaftlichen Sonderbildungen, die
man fortan bei der Darstellung aller dieser Dinge viel stärker
denn bisher wird zu berücksichtigen haben. Uns will scheinen,
wenn Bock in Betracht gezogen hätte, dass der Adel in Franken
es in der Hauptsache mit geistlichen Fürsten zu tun hatte, dass
dann die einzelnen Bildungen sogar noch schärfer gegeneinander
hätten abgegrenzt werden können. In Schwaben, namentlich in
Oberschwaben, stand der Adel einem Fürstentume gegenüber,
das zielbewusst die Landvogtei Schwaben zum Ausgangspunkt
für eine neue Staatsbildung zu machen versuchte. Es erscheint
uns geradezu als eine Aufgabe der Wissenschaft, die nicht nur diese
Arbeit stellt, dass diese Bestrebungen der Habsburger einmal
zum Gegenstande einer besonderen Darstellung gemacht werden.
Der Adel erkannte hier weit und breit die Zeichen der Zeit. Und
nicht nur die Unfähigkeit, die finanziellen Lasten des schwäbischen
Bundes weiterzutragen und ein selbständiges Mitglied dieses Bundes
zu bleiben, mag ihn bestimmt haben, sich im Gegensatz etwa zu
einer Abtei wie Weingarten den Habsburgern zu beugen, vielmehr
ebensosehr die Einsicht, wieviel besser er fuhr und wieviel mehr
auch für seine persönliche Sicherung wie für alle seine Ideale er
erreichen konnte, wenn er sich von jenem mächtigen Hause in seinen
Dienst nehmen liess. Vielleicht haben gerade diese auf den Bundes-
Buchbesprechungen 169
tagen immer wieder erörterten und bekämpften Bestrebungen der
Österreicher wesentlich dazu beigetragen, das Interesse an dem
Bunde zu untergraben. Denn einen Schutz dagegen stellte er in
keiner Weise dar, und das Haus Habsburg gewann auch auf diesem
Wege hier eine für weiteste Kreise namentlich in der Zeit der Relı-
gionswirren unerträglich dünkende Position. Eben diese Dinge
ebenfalls kräftig, herausgearbeitet zu haben, möchten wir als ein
weiteres Verdienst dieses Werkes buchen. Schliesslich sei noch ein
Ergebnis besonders unterstrichen. Wir meinen die Tatsache,
dass der Schwäbische Bund, der Hort der Reaktion im Deutschland
der Reformationszeit, das fortgeschrittenste Gericht seiner Zeit
sein Eigen nannte, insofern sich nämlich hier stärker und rascher
als beim Reichskammergericht der Einfluss des römischen Rechtes
durchsetzte (S. ıo1).
Nicht ebenso wie mit allem Übrigen sind wir einverstanden
mit der Wertung, die die sogenannten sozialen Verhältnisse hier
fanden. Wenn wir davon hören, dass sie dem Bunde bereits ı512
Sorge bereiteten (Klüpfel II, S. 59), so lässt sich annehmen, dass
sie nicht bloss in den Zeiten kurz vor dem Bauernkriege die Räte
des Bundes in ihrem Verhalten bestimmten. Auch dasjenige,
was hier über diese Bewegung, die Rolle der Städte in ihm, den
Gegensatz der bayrischen und österreichischen Politik während
derselben, wie über ihre Folgen für den Bund, gesagt ist, hätte
vertieft werden können. Es rächt sich, dass dem Verfasser meine
Arbeiten zu diesem Thema unbekannt blieben.
Indessen, selbst wenn noch mehr Einwände gegen dies Buch
erhoben werden könnten, zusammenfassend werden wir doch zu
sagen berechtigt sein, dass die Wissenschaft ihm für erhebliche
Förderung zu danken hat. Möchten wir es recht bald Frucht tragen
sehen! Die Stuttgarter Archivalien, die hierzu nicht benutzt wurden,
dürften namentlich für die Politik der Städte noch mancherlei
neue Züge erbringen.
Königsberg (Pr) ; Prof. Dr. W. Stolze.
Ratschläge für bayerische Ortsgeschichtsforscher.
Herausgegeben vom Bayerischen Hauptstaatsarchiv in München;
(Bibliothek für Volks- und Heimatkunde, Sonderheft zu den Deut-
schen Gauen. ız2ı. Verlag Deutsche Gaue, Kaufbeuren 1927.
23 S.) — Weltliche und geistliche Behörden, Zeitungen und Zeit-
schriften, Vereine und Einzelpersonen rufen allenthalben heute
zur Erforschung der Ortsgeschichte auf. Indessen bringen es
manche lokalhistorische Veröffentlichungen deutlich zum Ausdruck,
dass der Anfänger immer wieder Gefahr läuft, entweder »in der
Fülle des Stoffes zu ersticken oder aus Mangel an Stoff zu ver-
hungern«, wenn nicht sachkundige Führung ihm von Anfang die
richtigen Wege weist. Dies zu erreichen ist der Zweck der »Rat-
schläge«, welche in jeder Hinsicht zu begrüssen sind, zumal die
170 Buchbesprechungen
allgemeinen Hinweise, welche den grösseren Teil in Anspruch
nehmen, für jeden heimatkundlichen Forscher richtunggebend sind.
Eine glückliche Auswahl einschlägiger Literatur für das bayerische
Gebiet beschliesst das Heftchen.
B.Schwarz, Grünwinkel und seine Umgebung. Druck
und Verlag der Sinner-A.-G., Karlsruhe-Grünwinkel. Baden 1925.
III + ıı2 Seiten und 2 Karten. Die Anfänge der heute weit über
Badens Grenze hinaus bekannten Industrieanlage an der Peripherie
der Landeshauptstadt lassen sich bis in die erste Hälfte des 16. Jahr-
hunderts zurückverfolgen. Das baden-badensche Hofgut »bym
kreyen bom« später sim Kreenwinkel« (= Krähenwinkel) erweiterte
sich im beginnenden ı8. Jahrhundert zu einer Dorfsiedelung, als
Markgräfin Sybille von Baden-Baden das Hofgut nach ihrer be-
kannten böhmischen Musterwirtschaft zu Schlackenwert ausbaute.
Indessen eingeengt zwischen die Markungen von Daxlanden,
Bulach und Beiertheim, konnte sich Grünwinkel kaum entfalten.
Erst in der zweiten Hälfte des ı9. Jahrhunderts mit den sich stets
erweiternden »Sinnerwerkene wurde der Gemeinde ein rasches
Emporblühen beschieden. Weiterhin untersucht der Verfasser
noch die Beziehungen zu den Nachbarsiedelungen, wie Beiertheim,
Daxlanden, Scheibenhard und die Appenmühle.
M.C.Th. Hug. Chronik von Lahr in Wort und Bild. ı2ı5
bis ı915. Selbstverlag des Verfassers. 148 S. — Ist eine rein äusser-
liche Zusammenstellung der örtlichen Ereignisse, welche durchaus
auf der bisher erschienenen Literatur beruht. —
Malsch, seine Entstehung und seine Geschichte.
(Herausgegeben von B. Schwarz.) C.Stark, Malsch b. Ettlingen.
0.J. 92 S. — Anlässlich des 25jährigen Bestehens des Gewerbe-
vereins Malsch veröffentlichte der inzwischen verstorbene, durch
eine Reihe ortsgeschichtlicher Studien in weiteren Kreisen bekannt
gewordene Verfasser (vgl. diese Zeitschrift N. F. go, S. 160), einen
Abriss zur Geschichte eines der ältesten Dörfer des Amtsbezirks
Ettlingen, welcher von jedem Freunde der Heimatgeschichte
freudig begrüsst wird. Falsch ist das Bild des Ortswappens gedeutet;
dasselbe veranschaulicht keinen Spaten sondern eine Pflugschar.
Mennicke, C. Aus der Geschichte von Hauingen. Druck
Ev. Verlag Heidelberg. Selbstverlag des Verfassers. 1926. 100S. —
Den in der Welt zerstreuten Heimatgenossen ist dies Büchlein ge-
widmet, und wird in seiner knappen und dennoch gemeinverständ-
lichen Darstellung überall berechtigten Anklang finden. —
Baumhauer, A.: Waldshut und der Oberrhein im
Laufe der Geschichte. Pressverein Waldshut G.m.b.H. o.].
Buchbesprechungen 171
88 S. — In zehn Skizzen erzählt der Verfasser aus der Geschichte
der oberrheinischen Gegend zwischen Konstanz und Basel, unter
besonderer Berücksichtigung von Waldshut. Die »Entstehung der
badisch-schweizerischen Grenze«, die »Belagerung Waldshuts von
1468«, seine und des benachbarten Tiengen »Schicksale im Schwaben-
krieg« lassen deutlich die Bedeutung der oberrheinischen Festung
als »Hut des Waldes« für Habsburg und Reich gegen die Eidgenossen
erkennen. Weitere Abhandlungen über die »Waldshuter Bürger-
schaft im sechzehnten und siebzehnten Jahrhundert«, sowie ein
»Reisebericht von ı517 über Land und Leute am Oberrhein«,
welcher aus den Aufzeichnungen des Antonio de Beatis, dem Sekretär
des Kardinals Luigi von Aragon entnommen ist, bringen manches
Wertvolle aus dem kulturellen Leben des Klett- und Albgaues. —
Zweifel, P. Über die Schlacht von Sempach zur Auf-
klärung der Winkelriedfrage. Beer & Cie. Zürich. 52S.
0.J. — Unter Benützung der österreichischen und eidgenössischen,
zeitlich auseinanderliegenden Berichte über den Hergang der Schlacht
bei Sempach, wobei die in der Züricher Stadtbibliothek sich be-
findliche sogenannte »Chronik Eglibach« und deren Abschrift
eine besonders hohe Bewertung erfährt, tritt der Verfasser in einem
»allgemein verständlichen geschichtlichen Beitrag« für den histo-
rischen Winkelried ein. Alles in allem aber wirken Quellenkritik
(so namentlich die Ausführungen über die genannte Chronik auf
Seite ı9/21), Darstellung und die scharfe Polemik gegen Lorenz,
Dierauer, Hartmann, Kleissner u. a. keineswegs überzeugend.
Indessen muss das endgültige Urteil den nachbarstaatlichen Hi-
storikern vorbehalten bleiben. Dass auf Seite 33 und 34 Johann
von Winterthur als »Minoritätenmönch« angeführt wird, ist wohl
ein Druckfehler; ebenso Peter der »Sachenwirt« statt »Suchenwirt«.
MH. D. Stebert.
Auf Seite 339 des 41. Bandes dieser Zeitschrift habe ich kurz
auf einen Vortrag über »Tirols Beziehungen zu den Rheingebieten
im Mittelalter vom medizinischen Standpunkte« hingewiesen, den
K.Tögel auf der 89. Versammlung der Gesellschaft deutscher
Naturforscher und Ärzte in Düsseldorf gehalten hat. Ich würde
einen derartigen Vortrag auch dann für verdienstlich halten, wenn
er nicht auf Originalstudien aufgebaut wäre. Wenn allerdings
Tögel sich im Novemberheft 1927 des Schlern vorwerfen lassen
muss, sein Vortrag sei im weitgehendsten Ausmasse von den 1925
erschienenen Untersuchungen L. Santifallers über »das Brixner
Domkapitel in seiner persönlichen Zusammensetzung im Mittel-
alter«e abhängig, ohne der Quelle irgendwie zu gedenken,
so kann von Verdienst nicht mehr die Rede sein; hier ist ein anderer
Ausdruck am Platze. FH. Baier.
172 Buchbesprechungen
Rommel, G.: Geschichte des ehemaligen Klosters Billigheim
in Baden. Zwischen Neckar und Main, Heft ı0. 1927. Verlag des
Bezirksmuseums Buchen. Druck »Der Odenwälder«, daselbst. 48 S.
Derselbe: Dietlingen, Amt Pforzheim. Im Verlage der
Gemeinde Dietlingen. 1925. 83 S.
Derselbe: Urphar am Main. Ein Beitrag zur Geschichte
und Kulturgeschichte der ehemaligen Grafschaft Wertheim. Verlag
des historischen Vereins von Alt-Wertheim (Sonderdruck aus den
Jahrbüchern des hist. Vereins Alt-Wertheim: 1922, 1923, 1924),
205 S. In schmuckem Gewande und mit einer Beigabe wertvollen
Bildmaterials gehören die drei Bändchen auch inhaltlich mit zum
Besten was bisher auf dem Gebiete der badischen Ortsgeschichts-
forschung geboten wurde.
Das gleiche gilt von J. Ebners, nun mehr nach kurzer Zeit
schon in 2. Auflage erschienener »Geschichte des Hauensteiner
Dorfes Unteralpfen« (Druck und Verlag von L. Wetzel, Karlsruhe)
0.J. 160 S.und H. Kraemers, Steinmauern, Geschichte eines
Flösserdorfes. Rastatt 1926. 196 S.
Die »Festschrift« zum 600 jährigen Jubiläum der Stadtgemeinde
Oberkirch (herausgegeben von der Stadt Oberkirch, 1926, 67 S.).
enthält manch wertvollen Beitrag zur Geschichte der Stadt und des
unteren Renchtales, namentlich aus der Zeit des späteren Mittelalters.
B. Schwarz + und Th. Humpert, Forbach: Wesen und
Werden eines Murgtaldorfes. Verlag Rastatter Zeitung. o.J. IV
und 224 S.
Humpert, Th.: Mudau im badischen Odenwald. Presse-
verein Buchen G.m.b. H. 1926. 263 S.
Hauer, A.: Das Haardtdorf Spöck. 1924. Druck O. Katz,
Bruchsal. 306 S. Auf Grund reichhaltigen Quellen- und Literatur-
materials und weitgehendster Ausnutzung desselben verfolgen die
Verfasser jeweils die örtlichen Geschehnisse bis in die neueste Zeit.
Der Wert dieser willkommenen Beiträge zur Heimatgeschichte wird
durch eine gut gewählte Beigabe von Bildern und Karten noch
erhöht. H.D.S.
/ur Geschichte von Konstanz
Professor Dr. Karl Schellhass: (regenreformation im
Bistum Konstanz im Pontifikat Gregors XIII (ı sm2—ı 585).
Personalunion von Petershausen und St. Georgen zu Steina.Rh.
Die Absetzung der Äbte Christoph Funck und Martin Gyger.
Der Konstanzische Statthalter Stephan Wolgmhuett.
(XIX, 359 S.) gr. 8°. Brosch. ız2z RM.
Der Verfasser bietet einen Ausschnitt aus dem um-
fassenden Vorgang der innerkatholischen Reform des
ı6. Jahrhunderts. Dieser Ausschnitt aber ist, so speziell
gehalten die Darstellung ist, interessant genug. Es
handelt sich in der Hauptsache um die Absetzung
zweier Äbte der Konstanzer Diözese, des Christoph
Funck und des Martin Gyger, und die damit ver-
bundenen mannigfachen Wirren, die auf Grund der
erhaltenen Akten mit allen Einzelheiten geschildert
werden. Dabei gewinnen wir einen deutlichen Ein-
blick in die überaus bedenklichen Zustände, die noch
über ein Dutzend Jahre nach dem Ende des Triden-
tinum im Klerus jener Diözese herrschten. Man wird
gewahr, mit welchen Widerständen im eigenen Lager
die katholische Restauration zu kämpfen hatte. Eine
Reihe der beteiligten Persönlichkeiten wird zum
Greifen deutlich, so der Nuntius Felician Ninguarda
und die beiden gemaßregelten Äbte, Die Arbeit ist
mit großem Fleiß aus den Quellen zusammengestellt.
Karl Heussi, Jena. In »Literarische Wochenschrift«.,
Verlag G. BRAUN in Karlsruhe ı. B.
Derko über Kunst und Architektur in Baden
Das Freiburger Münster
von Dr. h.c. F. Kempf. 262 Abbildungen mit 273 Bildern. Preis 2o RM. /
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einschließ!ich seines plastischen und malerischen Schmucks. Wer also das
bedeutungsvolle Bauwerk in seiner Baugeschichte und in seiner künstlerischen
Form erfassen will, findet in diesem Buche den zuverlässigsten Führer.
Deutsche Kunst und Dekoration.
Deutsche Bauern- und Ackerbürgerhäuser
Eine bautechnische Quellenforschung zur Geschichte des deutschen Hauses
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wicklung des deutschen Hauses und vervollständigt dieses durch Heran-
ziehung der politischen Geschichte, der Rechts-, Siedlungs- und Wirtschafts-
geschichte unter Benutzung der literarischen Quellen. Der Leser erhält durch
die bistorisch und technisch erkannten und klargelegten Grundbedingungen
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Eine Studie zur Baukunst der Romantik. Von Arthur:Valdenaire.
VI, 86 Seiten mit ı7 zum Teil ganzseitigen Abbildungen nach photo-
graphischen Aufnahmen auf Kunstdruck. Preis broschiert 4,80 RM.,
Leineu 6,490 RM. / Inhalt: Vorwort. Jugend und künstlerische Ent-
wicklung, Bauten aus der ersten Schaffenszeit. Kirchliche Bautätigkeit.
Bauten aus der mittleren und letzten Schaffenszeit. Literarische Tätigkeit
Valdenaire gibt uns in dem hier angekündigten Werk unter Beigabe vor-
trefflicher Abbildungen eine kurze, lebendige Darstellung, die zum tieferen
Verständnis des zur Zeit noch sehr verkannten Baumeisters der Romantik
beitragen dürfte.
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Dr.phil. Fritz Hirsch, Professor an der Techn. Hochschule Fridericiana
zu Karlsruhe. Mit 13 Abbildungen. Preis geheftet 4,80 RM., gebunden
6 RM. / Durch wissenschaftliche Gründlichkeit und eine geradezu ver-
blüffende Vielseitigkeit kommt dem Buch eine Bedeutung zu, die in erster
Linie das Interesse des Historikers und des Kulturhistorikers, dann aber
auch des Kunstforschers und des Künstlers finden wird.
Friedrich Weinbrenner, Briefe und Aufsätze
Herausgegeben von Arthur Valdenaire. VI, ıı2 Seiten mit 3 Ab-
bildungen im Text, ı2 Tafeln und einem Titelbild von Prof. Albert Haueisen.
Preis broschiert 5,40 RM., Leinen 7 RM. / Diese Briefe sind Zeugnisse
seiner tiefen Verehrung der schönheitstrunkenen Antike und des Ideals der
Kunst, wie es ähnlich in der Dichtkunst Hölderlin erträumte. So kommt
auch in seinen Bauwerken die Urwüchsigkeit und Größe dieses klassischen ein-
fachen „rechtwinkelig an Leib und Seele‘ gewachsenen Menschen zum Ausdruck.
Ausführliche Verzeichnisse kostenlos vom
Verlag G. BRAUN ın Karlsruhe ı.B.
Zeitschrift
für die
Geschichte des Oberrheins
herausgegeben
von der
Badischen Historischen Kommission
Neue Folge Band 42 Helft 2
Der ganzen Reihe 81. Band
1928
G. Braun, Verlag, KarlsruheiB.
Redaktionelle Bestimmungen
Gültig ab ı. April 1924
Jeder Band umfaßt 4 Hefte im Gesamtumfang von mindestens 32 Bogen.
Bezugspreis für den Band im Inland jährlich 16 Goldmark; nach dem Auslande
wird ı Goldmark mit 10/42 U.S.A.-Dollar berechnet, auf Grund der Um-
rechnungstabelle II des Deutschen Buchhändler-Börsenvereins.
Die für die »Zeitschrift«e bestimmten Beiträge sind an den Redakteur
Prof. Dr. Rudolf Sillib, unter der alleinigen Adresse: An die Redak-
tion der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins,
Heidelberg, Universitätsbibliothek, einzusenden. Als Berater
für elsässische Geschichte wird Oberarchivrat Prof. Dr. Kaiser beim Reichs-
archiv in Potsdam auch ferner der Redaktion zur Seite stehen. Das Manuskript
ist druckfertig einzureichen; nachträgliche Korrekturen im Satz fallen dem Autor
zur Last.
Das Honorar beträgt für Darstellungen und Forschungen 4o RM., für
Quellenpublikationen usw. 30 RM. für den Druckbogen.
Jeder Mitarbeiter erhält von seinem Beitrag unentgeltlich 20 Sonderabzüge,
weitere Sonderabzüge, die spätestens bei Rücksendung der Korrektur bei dem
Verlag bestellt werden müssen, werden mit 30 Rpf. für Mitglieder der Kom-
mission mit 20 Rpf. für den Druckbogen berechnet; jeder Teil eines Druckbogens
und der Umschlag zählen als volle Bogen. Die Sonderabzüge können dem Autor
erst am Tage der Ausgabe des betreffenden Heftes zugestellt werden.
Das Verlagsrecht auf die in der Zeitschrift veröffentlichten Beiträge bleibt
der Badischen Historischen Kommission auf vier Jahre vom Tage der Ver-
öffentlichung an gewahrt.
Sämtliche Rezensionsexemplare sind an Prof. Dr. Rudolf Sillib,
unter der alleinigen Adresse: An die Redaktion der Zeitschrift für
die Geschichte des Oberrheins, Heidelberg, Universitäts-
bibliothek, zu senden; die Versendung der Rezensionsbelege erfolgt durch ihn.
Bestellungen können bei allen Buchhandlungen und bei dem Verlag
G. Braun in Karlsrube direkt gemacht werden.
Die Badische Historische Kommission Die Verlagsbuchhandlung
Inhalt: — 40. Plenarversammlung S. 173. — Hecht, Schlesisch-kurpfälzische
Beziehungen im 16. und 17. Jahrhundert S. 176. — Will, Hand von Hirschhorn,
die Gattin Hans V. von Hirschhorn S. 223. — Stolze, Bundschuh und Bauern-
krieg S.265. — Stolze, Akten zur Geschichte der Stühlinger Erhebung des
Jahres 1524 S. 274. — Miszellen: Paulus, Wimpfeling als Verfasser eines Be-
richtes über den Prozeß gegen Johann von Wesel S. 296. — Zeitschriftenschau,
bearbeitet von Fr. Lautenschlager S. 301. — Buchbesprechungen $S.314.
Durch ein Versehen wurde dem Heft I die Fortsetzung (Schluß) des Inhalts-
verzeichnisses von Band 21—40 nicht beigeheftet; sie befindet sich am Schluß
dieses Heftes und kann Leim Binden des ganzen Bandes herausgenommen werden.
Bericht
über die
vierzigste Plenarversammlung
der
Badischen Historischen Kommissıon
Karlsruhe, im April 1928. Die XL. Plenarversamm-
lung der Badischen Historischen Kommission fand am
3. März 1928 statt. Anwesend waren von den ordentlichen
Mitgliedern: Geh. Rat Professor Dr. Finke, Prälat Professor
Dr. Göller, Professor Dr. Freiherr von Schwerin und Pro-
fessor Dr. Ritter aus Freiburg, Geh. Rat Professor Dr. von
Schubert, Geh. Hofrat Professor Dr. Hampe, Professor
Dr. Andreas, Bibliotheksdirektor Professor Dr. Sillib und
Professor Dr. Brinkmann aus Heidelberg, Archivrat
Dr. Tumbült aus Donaueschingen, Geh. Rat Archivdirektor
a.D. Dr. Obser, OÖberarchivrat Dr. Baier, Professor
Dr. Schnabel und Archivrat Professor Dr. Cartellieri
aus Karlsruhe, sowie das ausserordentliche Mitglied Pfarrer
Dr. Rieder aus Reichenau.
Am Erscheinen verhindert waren die ordentlichen Mit-
glieder Geh. Rat Professor Dr. Wille aus Heidelberg, Pro-
fessor Dr. Sauer aus Freiburg, Direktor des Landesmuseums
Dr. Rott aus Karlsruhe und Museumsdirektor Professor
Dr. Walter aus Mannheim, sowie die ausserordentlichen
Mitglieder Privatdozent Dr. Metz aus Leipzig und Professor
Dr. Batzer aus Offenburg.
Als Vertreter der Badischen Regierung war anwesend
Herr Regierungsrat Dr. Asal vom Ministerium des Kultus
und Unterrichts.
Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. Bil. g2, 2 12
174 Bericht
Den Vorsitz führte der Vorstand der Kommission Geh.
Rat Professor Dr. Finke.
Seit der letzten ordentlichen Plenarversammlung hat die
Kommission ihre ordentlichen Mitglieder Oberarchivrat i.R.
Dr. Krieger und Geh. Hofrat Professor Dr. von Below
durch den Tod verloren.
Von Veröffentlichungen der Kommission sind seit der
letzten Plenarversammlung erschienen:
Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins.
Neue Folge. Band XLI. Heft ı—4. Karlsruhe, G. Braun,
Verlag. XII + 626 S. Dazu Inhaltsverzeichnis der Zeit-
schrift für die Geschichte des Oberrheins. Neue Folge. Band
XXI—XL. S. ı*—64*. — Mit Unterstützung der Not-
gemeinschaft der Deutschen Wissenschaft.
Badische Biographien. VI. Teil. 1901 —ı910. 3. Heft.
Herausgegeben von A. Krieger. Karl Winters Universitäts-
buchhandlung, Heidelberg. S. 161 —240.
Regesten der Bischöfe von Konstanz. 517—1496.
Vierter Band. Bischof Heinrich von Hewen 1436 —1462.
I. Lieferung 1436—1441. Bearbeitet von Karl Rieder.
S. 1—80.
Die Arbeiten der Kommission haben überhaupt einen
erfreulichen Fortgang genommen.
Für die Regesten der Bischöfe von Konstanz
liegt das gesamte Manuskript für den vierten Band druck-
fertig vor. Mit der Sammlung des Materials für den fünften
Band ist begonnen.
Der erste Band der von Universitätsbibliothekar Dr. Lau-
tenschlager in Heidelberg bearbeiteten Bibliographie
der Badischen Geschichte befindet sıch unter der Presse.
Vom ersten Band der von Geh. Hofrat Professor
Dr. Pfeilschifter in München bearbeiteten Korrespon-
denz des Fürstabts Martin Gerbert von St.Blasien
liegt bereits ein Probedruck vor.
Ein neues Unternehmen plant die Kommission mit
der Herausgabe von Quellen zur badischen Kunst-
geschichte.
über die vierzigste Plenarversammlung 175
Die Ordnung und Verzeichnung der Gemeinde-
archive und dergrundherrlichen Archive wurde weiter-
geführt; die unter der Leitung des Generallandesarchivs ste-
hende Revision dieser Archive wurde in einer weiteren
grossen Anzahl von Gemeinden durchgeführt.
Zum ordentlichen Mitglied wählte die Kommission den
Professor Dr. Freiherrn von Künßberg in Heidelberg. Die
Wahl fand die Bestätigung der Regierung.
Der Sekretär der Badischen Historischen Kommission:
Bauer.
12*
Schlesisch-kurpfälzische Beziehungen
im 16. und 17. Jahrhundert
Von
G. Hecht
I.
Im XVI. Jahrhundert bis zum Dreissigjährigen
Kriege
Die Zahl der Landesfremden im pfälzischen Staats-
und Kirchendienste war unter der Regierung des Kurfürsten
Friedrich III. und seiner Nachfolger so gross, dass sie schon
den Zeitgenossen auffiel und später in der Literatur wieder-
holt erörtert wurde®).
Es war die Zeit der religiösen Kämpfe. Es war die
Zeit, in der zu Heidelberg auf dem Marktplatz der un-
glückliche Silvan wegen Verdachts arianischer Ketzerei ent-
hauptet und 30 Jahre später in Sachsen Nikolaus Krell wegen
kalvinischer Gesinnung grausam hingerichtet wurde.
Zwischen den bereits in Herrschaft und Besitz sich füh-
lenden Lutherischen und den neu aufkommenden Reformier-
ten, deren Zahl zusehends wuchs, wurde ein Kampf um Sein
und Nichtsein ausgefochten. Der Streit zwischen beiden
theologischen Richtungen drehte sich in erster Linie um die
Abendmahlslehre. Von lutherischer Seite spürte man auch
inquisitorisch einem Kryptokalvinismus nach.
Wo die eine Richtung das Feld behauptete, mussten
Staats- und Kirchendiener, die dem unterliegenden Bekennt-
nisse angehörten und sich nicht löblich unterwerfen wollten,
weichen; diese fanden dann Aufnahme und Unterkunft in den
!) Neustens in »Die Glaubensspaltung in Kurpfalz« von R. Lossen, Frei-
burger Diöz.-Arch. N. F. 18 (1917), S. 264 ff. Hier ist auch die Literatur über
die Einführung des Reformierten Bekenntnisses in der Kurpfalz nach dem
neucsten Stande angeführt.
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Schlesisch-kurpfälzische Beziehungen im 16. und 17. Jahrhundert 177
Ländern, in denen gerade ihr Bekenntnis herrschte. So eng
und streng man hinsichtlich der Bekenntniszugehörigkeit
verfuhr, so weitherzig dachte man bei der Stellenbesetzung
bezüglich der Staatszugehörigkeit.
Bekanntlich führte in der Kurpfalz Kurfürst Fried-
rich III. (1559 bis 1576) die reformierte Lehre ein; infolge-
dessen mussten Staats- und Kirchendiener, die den Glaubens-
wechsel nicht mitmachen wollten, ausscheiden. Die dadurch
erledigten Stellen wurden mit Anhängern des reformierten
Bekenntnisses besetzt; in Ermangelung von Landeskindern
griff man auf Landesfremde. Das Spiel ging umgekehrt, als
sein ebenso streng lutherisch gesinnter Sohn Ludwig VI.
(1576bis 1583) zur Regierung kam. Ein Teil der unter ihm
vertriebenen Reformierten fand bei seinem reformiert gläu-
bigen Bruder Johann Kasimir, dem die Ämter Kaisers-
lautern und Neustadt a. H. als Deputat zugewiesen waren,
Aufnahme und Anstellung. Wiederum kehrten sich die Dinge
ins Gegenteil, als eben dieser Johann Kasimir nach dem Tode
Ludwigs während der Vormundschaft für seinen Neffen
Friedrich IV.als Administrator in der Pfalz die refor-
mierte Lehre wieder einführte. Diekirchliche Verfassung wurde
nach der helvetischen Konfession eingerichtet, die mit unbe-
deutenden Änderungen neu aufgelegte Kirchenordnung Fried-
richs Ill. nebst dem Heidelberger Katechismus wieder in
Kirche und Schule eingeführt und alle Geistliche, welche das
Concordienbuch nicht aufgeben wollten, abgesetzt. So blieb
es unter der Regierung Friedrichs IV. (1592 bis 1610) und
seines Sohnes Friedrichs V., bis der Dreissigjährige Krieg
kam und mit ihm neue Verhältnisse und eine neue Zeit.
Viele Einzelschicksale jener Zeit spiegeln Verlauf und
Wechsel der religiös-kirchlichen Machtverteilung jener Zeit
in oft tragischer Auswirkung wieder. So abstossend dem
heutigen Empfinden die übeln Kampfmittel erscheinen, mit
denen damals religiöse Kämpfe geführt worden sind, so be-
wundernswert sind die zahlreichen Einzelfälle, in denen stand-
hafte Bekenner ihres Glaubens materielle und ideelle Opfer
auf sich nahmen und ertrugen um ihrer Überzeugung willen.
Und zwar auf allen Seiten. Vielleicht darf man aber anderer-
seits auch auf solche eigene Märtyrerbereitschaft den damals
178 Hecht
allenthalben offenbaren Zug zum Radikalismus und Fanatis-
mus mit zurückführen.
Über das zahlenmässige Verhältnis zwischen Landes-
kindern und Landesfremden im pfälzischen Staats- und Kir-
chendienst gibt eine Zusammenstellung der unter der Re-
gierung des Kurfürsten Friedrichs III. an der Universität
Heidelberg angestellten Lehrkräfte nach ihrer Nationalität
und Landeszugehörigkeit ein gewisses Bild. Danach standen
damals 7 gebürtigen Pfälzern 22 landesfremde Lehrer gegen-
über. Von letzteren stammten 4 aus Frankreich, 2 aus Italien,
2 aus Antwerpen, I aus Westfalen, ı aus Holland, ı aus
Trier, ı aus der Schweiz, 2 aus Augsburg, I aus Kaufbeuren,
ı aus Rostock, 2 aus Konstanz, 4 aus Schlesien !).
Ohne weiteres begreiflich ist der Zuzug aus Frankreich;
denn es ist bekannt, wie den in Frankreich verfolgten Kal-
vinisten die Pfalz ein Asyl bot. Ähnlich lagen die Verhält-
nisse hinsichtlich der Niederländer und Italiener. Verständ-
lich ist auch, daß die Schweiz, das Land Zwinglis und Kalvins,
vertreten war. Bei diesen Ländern kommt noch die nach-
barliche Lage in Betracht, bei Frankreich und den Nieder-
landen ausserdem noch ein verwandtschaftliches Interesse
des pfälzischen Herrscherhauses.
Dagegen wird es heute, wo am Oberrhein aus historischen
Gründen das Schlesierland dem allgemeinen geographischen
Bewusstsein mehr als früher ferne gerückt ist, nicht ohne
weiteres verständlich sein und daher eine nähere Unter-
suchung rechtfertigen, wie es kam, dass in der oben umschrie-
benen Zeitspanne geborene Schlesier nicht nur in ver-
hältnismässig grosser Zahl in pfälzischem Staats- und Kir-
chendienst standen, sondern vor allem auch besonders wich-
tige und einflussreiche Posten verwalteten. Man wird geradezu
sagen können, dass zu jener Zeit Schlesier in der Pfalz
kulturell und geistig treibende Kräfte und füh-
rende Köpfe waren. Insbesondere ist die Geschichte des
Heidelberger Katechismus mit den Namen dreier überragen-
der Schlesier in pfälzischen Diensten — Ursinus, Scultetus
und Pareus — verbunden, und auf den letztgenannten Schle-
sier geht ferner die Vorgeschichte der im 19. Jahrhundert
I) Hautz, Geschichte der Universität Heidelberg 2. Bd. 1864, S.45, Anm.o.
Schlesisch-kurpfälzische Beziehungen im 16. und 17. Jahrhundert 179
vollzogenen Union zwischen Reformierten und Lutherischen
zurück. Solche Leistungen bezeugen besondere Charakter-
energie ebensosehr wie der Verlauf ihrer Lebensschicksale.
Denn die Mehrzahl der Schlesier, die in pfälzische Dienste
traten, hatte vorgezogen, Heimat und sicheres Brot preis-
zugeben, statt das Opfer ihrer religiösen Überzeugung zu
bringen.
Aus »Schlesiens curieuse Denckwürdigkeiten« von Fr.
Lucae (1689) in Verbindung mit der »Pfälzischen Kirchen-
historie von Struv!) (1721) und anderen Quellen lässt sich
im einzelnen verfolgen, wie der Zuzug geborener Schlesier
nach der Kurpfalz begann und vor sich ging. Der Berufung
und Aufnahme kalvinisch gläubiger Staats- und Kirchen-
diener in der reformierten Pfalz entsprach in Schlesien die
Abstossung dieser Kreise durch die Lutherischen.
Den Anfang machte Zacharius Ursinus; er zog
seine Landsleute nach. In Breslau im Jahre 1534 geboren und
auf der städtischen Elisabethenschule unterrichtet, wurde er
Ende 1558 nach absolviertem Universitätsstudium, während
dessen er zu den Füssen Melanchthons in Wittenberg ge-
sessen hatte, als Lehrer an eben dem Elisabethanum ange-
stellt. Hier hatte er neben praktischen Fächern den Reli-
gionsunterricht zu erteilen und an der Hand von Melanchthons
examen ordinandorum die Schüler in die Hauptsätze der
christlichen Glaubenslehre einzuführen. Aber auch in Breslau
war der Abendmahlstreit, der damals in ganz Deutschland
die Gemüter erregte, eingedrungen. Nach Lucae hatte sich
die kalvinische Lehre von Polen her, das unter dem Einfluss
des aus Polen stammenden Edelmanns Johannes von Lasco
die Reformierte Religion angenommen hatte, nach Schlesien
ausgebreitet. Aber auch im angrenzenden Mähren schwenkte
die Brüderunität vom Luthertum zum Kalvinismus ab?). In
Schlesien scharten sich die Kreise, die eine Umgestaltung des
kirchlichen Lebens im Sinne Melanchthons und selbst Kalvins
ı) Nicht Struve, vgl. Hautz, Die erste Gelehrtenschule Ref. Bekennt-
nisses in Deutschland oder die Geschichte des Pädagogiums zu Heidelberg,
1855, Anm. 3.
2) Bauch, Valentin Trozendorf und die Goldberger Schule, 1921 (Monu-
menta Germaniae Paedagogica Bd. 57) S. 250.
180 Hecht
erstrebten, um den angesehenen Arzt und kaiserlichen Leib-
arzt Crato von Craffthein in Breslau, der des Ursinus Gönner
von dessen Kindheit an und späterer Freund und Vertrauter
war. Kaum hatte Ursinus bei der Erklärung der Glaubens-
lehre die. Abendmahlsauffassung in Melanchthonischer Fort-
entwicklung seinen Schülern vorgetragen, da brach gegen den
Sakramentarier das Geschrei der Rechtgläubigen los. Ursin
fasste daraufhin seine Überzeugung von den biblischen Sakra-
menten in einer Reihe von Thesen zusammen und liess sie
bei allen, die ein Interesse, gleichgültig welcher Art, daran
hatten, zirkulieren. Der Breslauer Rat unter Betreiben der
lutherischen Heissporne setzte die Thesen auf den Index.
Ursin antwortete mit dem Gesuch um seine Entlassung. Sie
wurde ihm in ehrenvoller Weise gewährt. Am 25. Juni 1560
verliess er seine Heimatstadt. Er begab sich nach Zürich,
wo er mit den bedeutendsten Männern jener Periode der deut-
schen Reformation und Geistesgeschichte des XVI. Jahr-
hunderts, wie Lälius Sozzinus, Gualter, Gessner, Lavater,
Simler, Bullinger und Martyr, in Verkehr trat. In jener Zeit
suchte Kurfürst Friedrich III. von der Pfalz nach einer Per-
sönlichkeit, die fähig wäre, das 1561 in ein Seminar umge-
staltete Sapienzkollegium in die Hand zu nehmen und die
ersten Sendlinge reformierten Glaubens in den Pfälzer Landen
heranzubilden. Auf Empfehlung seiner Züricher Freunde
ging an Ursin von Heidelberg aus die Aufforderung, als Leh-
rer an dieses neben der Hochschule wichtigste Institut in der
Kurpfalz zu treten. Im Sommer 1561 trat er seinen Dienst
in Heidelberg!) an.
Der erste, den Ursinus nachzog, war Maternus Ecce-
lius, gebürtig in Frankenstein in Schlesien, Ursins Studien-
genosse in Wittenberg, Pfarrer bei St. Elisabeth und Kirchen-
inspektor in Breslau. Auf Betreiben der lutherischen Partei
wurde er 1562 seines Amtes entsetzt, ging nach Heidelberg
und wurde in Bensheim a.d. Bergstrasse reformierter Pfarrer.
Ursins Werk, der Heidelberger Katechismus, hatte bald
darauf zur Folge, dass weitere Schlesier nach der Kurpfalz
ı) Vgl. H. Rott, Briefe des Heidelberger Theologen Zacharias Ursinus
aus Heidelberg und Neustadt a.d. H. (N. Heidelb. Jahrb. XIV) Einleitung,
S. goff.
6 m ul > GREEN. Ge mu 6m HERE 5 Men
Schlesisch-kurpfälzische Beziehungen im 16. und 17. Jahrhundert 181
zogen. »Sobald man nur etliche Exemplaria des Heydel-
bergischen Catechismi in Schlesien brachte, so vermehrten
sich die Bekenner der Reformierten Lehre täglich; sonderlich
in etlichen Städten fielen derselbigen die gelehrtesten Schul-
Lehrer bey, und pflantzten sie der Jugend treulich ein« Zu
diesen gehörte auch der aus Frankenstein in Schlesien stam-
mende Rektor der Hirschberger Schule, Mag. Christoph
Schilling, der ebenfalls den Heidelberger Katechismus seinem
Religionsunterricht zugrunde legte. Bald erhob sich dagegen
die lutherische Opposition, deren Führer der Ortsgeistliche
sOber-Pfarrhere Balthasar Thilesius war; er »zapfte ihn
allenthalben als einen Sectirer und Verführer an, und zwar
weil ihm der Pöbel die Stange hielt, destomehr!«. Das Ende
des Streits war die Amtsenthebung Schillings.. Auf »D.
Ursini Recommendation« wurde dann Schilling vom
Kurfürsten Friedrich Ill. von der Pfalz zur Leitung des
Pädagogiums nach Amberg in der Oberpfalz berufen). Aber
er kam nicht allein, sondern brachte mehrere Schüler mit sich,
von denen ıı in das Collegium Sapientiae zu Heidelberg auf-
genommen wurden. Nach der Matrikel der Universität Hei-
delberg wurden im Jahre 1566 vier Studenten aus Franken-
stein, also der Heimatstadt Schillings, sowie sieben aus Hirsch-
berg, dem bisherigen Wirkungsort Schillings, immatrikuliert:
somnes recepti in collegium sapientiae Aprilis 16«. Unter
diesen befanden sich David Pareus, ferner der spätere Hofpre-
diger Melchior Anger, ebenso dex später als Pfarrer in Wachen-
heim angestellte Adam Practerius, Elias Schilder, Pfarrer in
Alzey, und endlich der spätere Schulmeister in Bensheim
Johann Halcyonius. Schilling selbst kam im Jahr 1571 nach
‚Heidelberg als Rektor des Pädagogiums, in welches im glei-
chen Jahr auch David Pareus als Lehrer berufen wurde. Letz-
terer wurde im Jahre 1573 zum Pfarrer in Hemsbach ernannt)
und später an die Universität berufen, wo er neben seinem
grossen Landsmann Ursinus wirkte.
1) Lucae, a.a. O., S. 489ff.
2) Struv, a.a.0O,., S. 165.
3) Vgl.H. Lauer, Hemsbach, Laudenbach, Sulzbach, 1924, S. 46ff.
Ferner Tavernier-Neustadt, Eine kurpfälzische Gelehrtenfamilie, in Blättern
f. d. pfälz. Kirch.-Gesch. 1926, S. 42.
182 Hecht
Es liegt auf der Hand, dass die in solcher Weise in den
pfälzischen Staats- und Kirchendienst gelangten Schlesier
wiederum Freunde und Bekannte aus der Heimat nachge-
zogen haben. So erklärt es sich wohl, dass eine ansehnliche
Zahl der Schlesier in der Pfalz aus denselben Städten und
Gemeinden Schlesiens stammte. Frankenstein in Schlesien
war die Heimat des genannten Christoph Schilling, des David
Pareus und eines Bruders desselben, Gallus, der 1604 Pfarrer
in Oberlustadt, 1612 Pfarrer und Inspektor in Seltz wurde,
des obengenannten Maternus Eccelius, Pfarrers in Bensheim,
und des Pfarrers in Wachenheim Adam Practerius. Zu
Freystadt waren geboren Pfarrer Abraham Buchholzer in
Bermersheim, Pfarrer Martin Weigel in Mörstadt, Pfarrer
Johann Weigel in Niederflersheim, Pfarrer und Inspektor
Adam Graecius in Bellheim, Pfarrer Georg Vechner in Hohen-
sachsen, Pfarrer Johannes Rott in Gundersheim, Pfarrer und
Inspektor Johann Knefelius in Osthofen. Aus Schweidnitz
stammten der Universitätsprofessor Setzer und PetrusWilhelm,
Schulmeister in Wiesloch, aus Breslau Zacharias Ursinus
und Professor Jungnitz, aus Grünberg die beiden Hof-
prediger Abraham Scultetus und Bartholomäus Pitiscus
(Schlaune), ferner Pfarrer Samuel Pitiscus in Mauchenheim,
aus Glogau Pfarrer Hieronymus Gebelius in Lorbach und
Pfarrer Melchior Wagner in Münster-Dreisen, aus Hirsch-
berg Hofprediger Melchior Anger, Johann Halcyonius,
Schulmeister in Bensheim und Elias Schilder, Pfarrer in Alzey.
Ergänzungsweise und der Vollständigkeit halber, soweit
es sich um eine Betrachtung der kulturellen und geistigen Be-
dcutung des Schlesiertums in der Pfalz und die Zusammen-
hänge zwischen beiden Grenzmarken handelt, ist hier auch
noch Quirinus Reuter?!) zu erwähnen, der zwar geborener
Pfälzer war, aber längere Zeit in Schlesien sich aufgehalten
hat, dort mit einflussreichen Kreisen in Verbindung stand
und dann nach seiner Rückkehr in der heimatlichen Pfalz
sich dem dortigen schlesischen Freundeskreis anschloss und
zugleich auch seine Beziehungen zu Schlesien aufrechterhielt.
Er wurde im Jahr 1558 zu Mosbach geboren. Kaum ıo Jahre
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Schlesisch-kurpfälzische Beziehungen im 16. und 17. Jahrhundert 183
alt kam er in das Pädagogium zu Heidelberg. Am 31. März
1573 als Schüler des Sapienzkollegiums daselbst immatri-
kuliert, studierte er ausser anderen Professoren besonders
unter Zacharias Ursinus mit bestem Erfolg, bis er 1578,
als Kurfürst Ludwig VI. die reformierten Lehrer entliess,
an das Casimirianum in Neustadt a. d. H. übersiedelte. Ende
1579 wandte sich der bekannte frühere ungarische Bischof
Andreas Dudith!) zu Breslau mit der Bitte an Ursinus,
er möge ihm einen Erzieher für seinen Sohn zusenden. Ursin
wusste keinen Tüchtigeren als Quirin Reuter zu empfehlen
und entliess denselben, als er die ehrenvolle Berufung annahm,
mit der Mahnung, ernst und emsig weiterzustudieren, damit
er einst sein Nachfolger werden könne. Am 13. April 1580
kam Reuter in Breslau an und blieb nun während über zwei
Jahren im Hause Dudiths, welcher ihn seines vollen Ver-
trauens würdigte und an allen seinen Arbeiter teilnehmen
liess. Als Dudith 1589 starb, fühlte sich darum Reuter in
erster Linie berufen, dessen Rechtfertigung gegen den Vor-
wurf arianischer Gesinnung zu übernehmen, und gab zu die-
sem Zweck 1590 zu Offenbach Dudiths Orationes heraus,
denen er dessen Lebensbeschreibung beigab. Im Jahr 1582
zurückberufen in die Heimat, war Reuter zuerst in Neustadt
a.d.H. tätig und nahm dann 1584 einen Ruf als Pfarrer
in Bensheim an. Von da wurde er 1587 als Pfarrer nach Neu-
hausen bei Worms berufen, wo Pfalzgraf Casımir die unter
Ludwig VI. eingegangene reformierte Fürstenschule wieder
eröffnet hatte. Im Jahr 1590 übernahm Reuter die Stelle
eines zweiten Lehrers an dem Sapienzkollegium zu Heidel-
berg. Im Jahre 1593 zum Pfarrer an der unter kurpfälzischem
Patronate stehenden Egidienkirche zu Speier berufen, wirkte
er dort über fünf Jahre, bis er Ende 1598 nach Heidelberg
zurückkehrte, um hier an Stelle des David Pareus die Leitung
des Sapienzkollegiums zu übernehmen. Am 26. Juni 1600
wurde er Doctor der Theologie und 1602 Professor des alten
Testaments an der Universität. Seine Beziehungen zu Schle-
sien und Schlesiern wurden noch dadurch verstärkt, dass er
sich mit einer Stieftochter desauch aus Breslau stammenden
ı) Vgl. Rott, a.a. O., S.98 Anm. 3, S. 100 Anm.7. Ferner Gillet, Crato
von Crafftheim und seine Freunde II. (1861) S. 256ff.
184 Hecht
Professors Johann Jungnitz verheiratete. Er starb 1613 zu
Heidelberg !).
Solche Zusammenhänge machen verständlich, dass sich
in der Kurpfalz in den fünf Jahrzehnten vor dem Dreissig-
jährigen Krieg eine im Hinblick auf die weite räumliche Ent-
fernung der beiden Grenzmarken grosse Zahl Schlesier
befand). Aber auch die weiter zu beobachtende Erscheinung,
dass ein grosser Teil dieser Schlesier gerade besonders
wichtige und einflussreiche Stellen im pfälzischen
Staats- und Kirchendienst einnahm, findet ihre Er-
klärung in den damaligen Zeitumständen. Dass diese Schle-
sier, die nach der Pfalz kamen, Männer von besonderer Tat-
kraft und Willensstärke waren, bezeugt schon ihre Auswan-
derung aus der Heimat an sich wie auch der Beweggrund,
ein Opfer um ihrer inneren Überzeugung willen, wenigstens
in vielen Fällen. Aber sie kamen gleichzeitig aus einem Lande,
in dem eben zu jener Zeit das geistige Leben ın besonderer
Blüte stand. Das bezeugt niemand Geringeres als der Kur-
pfälzer Melanchthon. In einem Brief an den Herzog
Heinrich von Liegnitz erwähnt er von Schlesien: »praesertim
cum non alia gens in Germania plures habeat eruditos viros
in tota philosophia .. ..; in keinem Lande sei mehr Lernbegier
unter den niedrigen Volksklassen und erheben sich mehrere
aus denselben zu grossen Gelehrten. Viele haben vortreff-
liche Talente für Dichtkunst und Beredsamkeit«3). Es liegt
doch auf der Hand, dass es dazu noch eine besondere Auslese
war, die aus diesem geistig hochentwickelten Schlesiervolk
in die Pfalz kam und als ihren wichtigsten Besitz höchste
geistige Bildung und die edlen Charaktereigenschaften ihres
Stammes mitbrachten. So ist es ohne weiteres begreiflich,
dass diese Schlesier in ihrer Wahlheimat Bedeutendes leisteten
und, in Wechselwirkung, gerade in den einflussreichsten
Stellungen des Staats und der Kirche verwendet wurden.
Bei dem damaligen Vorherrschen der religiösen Interessen
war es natürlich, dass die nach der Pfalz gezogenen Schlesier
!) Über diese Verwandtschaft vgl. Bockmühl in Monatshefte für Rhein.
Kirch.-Gesch. I. (1907) 123 u.a.; ebenda VI]. (1912) 37.
2) Vgl. die Zusammenstellung S. 202.
3) Berner, Schlesische Landsleute, 1901, S. I.
Schlesisch-kurpfälzische Beziehungen im 16. und 17. Jahrhundert 185
vorwiegend Theologen waren und infolgedessen vor allem im
Kirchen- und Schuldienst angestellt wurden. Wir sehen
Schlesier als Hofprediger, als Mitglieder der Kirchenbehörde,
als Lehrer an der Universität und Mittelschulen, als Pfarrer
und Lehrer in der Hauptstadt und auf dem Lande).
Da der Schwerpunkt des geistigen und geistlichen Lebens
in Deutschland damals in den Höfen lag, besassen naturge-
mäss die Schlesier, die im Dienst der Person der Fürsten und
des Hofes standen, eine besondere bedeutsame Stellung und
demgemäss auch Einfluss auf die Entwicklung der Dinge und
Gestaltung der Verhältnisse.
Als Schlesier in der persönlichen Umpgebung des
Kurfürsten ist in erster Linie der Leibarzt Johann Lange
zu nennen. In Löwenberg im Jahr 1484 geboren, kam er nach
beendetem Universitätsstudium, und nachdem er 1522 zum
Doctor med. promoviert worden war, als Leibarzt an den
pälzischen Hof, wo er im ganzen 40 Jahre lang fünf Kur-
fürsten diente. Er ging also zeitlich der durch Ursinus ge-
kennzeichneten Einwanderung von Schlesiern nach der Pfalz
voraus, gehört aber hier, wo es sich um eine Untersuchung
der Bedeutung des Schlesiertums in der Pfalz handelt, auch
einbezogen. Als Beispiel seines Einflusses mag erwähnt sein,
dass auf seinen Vorschlag Erast als der ausgezeichnetste
deutsche Mediziner nach Heidelberg berufen wurde.
Prinzenerzieher Friedrichs IV. war der 1561 in Grün-
berg (Schlaune) geborene Bartholomäus Pitiscus. Mit
Georg Michael Lingelsheim wurde er im Jahre 1588 zum Prä-
ceptor und Zuchtmeister des Kurfürsten Friedrich IV. be-
stellt?), der ihn nach seinem Regierungsantritt zum Hof-
prediger ernannte. Geborener Schlesier war aber auch der
Professor in Sedan, Daniel Tilenus, der während des
Aufenthalts Friedrichs V. am Hofe seines Oheims, des Herzogs
von Bouillon unter dem Titel eines »Studiendirektors« die
Oberleitung des Gesamtunterrichts des jungen Prinzen hatte.
ı) Bad. Generallandesarchiv Pfalz Generalia 3337 enthält die Bezüge von
Abraham Scultetus, Daniel Arnoldt, Nicolaus Eccius, Melchior Adam, David
Pareus sowie der Witwen des Melchior Anger und Bartholomäus Pitiscus (1618).
2) Wegen seiner Besoldung vgl. Bad. Generallandesarchiv Pfalz Gen.
Kopialb. 928, fol. 75.
186 Hecht
Hofprediger war vor Pitiscus der aus Hirschberg
stammende Melchior Anger, der, wie oben erwähnt, mit
Rektor Christoph Schilling aus Hirschberg nach Amberg
gezogen war und von da in das Sapienzkollegium in Heidel-
berg kam!). Nach Pitiscus wurde der wie dieser aus Grün-
berg stammende, fünf Jahre jüngere Abraham Scultetus
Hofprediger. Als »Hoffcaplan« im Jahr 1614 wird auch der
aus Löwenberg stammende Nicolaus Eccius erwähnt.
Als Mitglieder des Kirchenrats sind in Häussers Ge-
schichte der Rheinischen Pfalz die obengenannten Hofprediger
Scultetus, Pitiscus und Anger erwähnt, und ihr Einfluss wird
ausdrücklich hervorgehoben. (Seite 197.) In Jöchers »Ge-
lehrtenlexikon« wird Anger als »Kirchenrat und General-
Visitator der Kirchen in der Unterpfaltz« bezeichnet. Ferner
wird als Kirchenrat gennant der aus Neurode in Schlesien
stammende Petrus Calaminus. Dieser hatte in Heidel-
berg unter Zacharias Ursinus seine Studien gemacht und war
1573 »auf recommendation Ursini in die Sapienz auf 3 Jahre
angenommen worden2)«. Nach seiner Heimkunft übernahm
er 1578 die Erziehung der Kinder Andreas Dudiths, war also
in dieser Stellung der unmittelbare Vorgänger des obenge-
nannten Quirinus Reuter. 1580 kam er als Rektor nach Neu-
rode, wurde 1583 nach Stoltz im Fürstentum Münsterberg
als Pfarrer berufen. 1590 erhielt er einen Ruf an die Universi-
tät Wittenberg, zog aber schon im folgenden Jahr, als die
Wittenberger theologische Fakultät infolge des Todes des
Kurfürsten zersprengt wurde, nach Heidelberg, wo er Pro-
fessor an der Universität wurde. Wie Petrus Calaminus
stammte auch der als »Kirchenratsassessor« erwähnte Petrus
Weber, Pfarrer an der Heiliggeistkirche in Heidelberg, aus
Neurode3). Auch David Pareus wird 1596 und 1598 als
Kirchenratsmitglied angeführt).
An.der Universität Heidelberg wirkten folgende Schle-
sier. Unter der Regierung des Kurfürsten Friedrich III. lehrte
!) Er wohnte »Vorm Bergh«, vgl. Einwohnerverzeichnis der Stadt Heidel-
berg vom Jahr 1588 in Neues Archiv f. d. Stadt Heidelberg I., ı22 und 126
Anm. 2.
2) Bad. Landesbibliothek, Karlsruher Handschriften 535, fol. 50.
3) Ebenda fol. 32.
4) Ebenda fol. 65.
Schlesisch-kurpfälzische Beziehungen im 16. und ı7. Jahrhundert 187
in der theologischen Fakultät Ursinus, in der Artisten-
fakultät der wie Ursin aus Breslau stammende Johann
Jungnitz!) (für Logik und Physik). Beide fanden in der
Zeit der lutherischen Restauration unter Ludwig VI. Auf-
nahme im Casimirianum zu Neustadt a.d. H. Während
Ursinus daselbst starb, kehrte Jungnitz nach dem Tode Lud-
wigs unter der vormundschaftlichen Regierung Johann Casi-
mirs an die Universität Heidelberg zurück. Ausserdem wirk-
ten gleichzeitig und später in der theologischen Fakultät
David Pareus, Petrus Calaminus sowie Abraham
Scultetus, ferner in der juristischen Zacharias Setzer
aus Schweidnitz (von 1601 bis 1614).
An der Spitze des Sapienz-Collegiums als Ephorus
stand Ursinus von 1561 bis 1579, David Pareus:) von
1591 bis 1599.
Am Pädagogium waren folgende Schlesier tätig: im
Jahre 1570 die Brüder Jakob und Martin Seidel aus Brieg,
ferner Elias Schild aus Hirschberg. Im Jahre ı571 wird
der schon mehrfach genannte Christoph Schilling aus
Frankenstein Rektor und neben ihm als Lehrer sein
ebenfalls in Frankenstein geborener Landsmann David
Pareus. Als besonders tüchtiger Lehrer wird in dieser Zeit
Johann Jungnitz aus Breslau bezeichnet. Unter dem
Administrator Johann Casimir wurde der aus Grottkau in
Schlesien stammende Melchior Adam, der berühmte Bio-
graph, als Lehrer der dritten Klasse angestellt, nachdem er
vorher Regens im Casimirianum gewesen war und rückt 1606
zum Conrektor, 1613 zum Rektor auf. Er bekleidete das
Rektorat bis zu seinem Tode 1622. Ausserdem unterrichtete
am Pädagogium als »teutscher Schulmeister« Jacobus Ja-
cobellus aus Neumarkt, über den die Universitätsakten
berichten: »Die 23. Septembris 1590 decreti sunt Jacobo
Jacobello quatuor floreni quindecim pacionum pro oblato
academiae libello de arte pingendarum literarum«3).
ı) Vgl. Einwohnerverzeichnis Heidelberg 1588 in N.Arch. f. Gesch.
Heidelb. I (1890) S.69 Anm.7.
2) Ebenda S. 147 Anm.4, S. 205 Anm. 1.
3) Vgl. Hautz, Gesch. d. Universität Heidelberg, 1864; Jubelfeier d.
dreih. Stiftung des Lyceums zu Heidelberg, 1847. u. Die Gesch. d. Pädagogiums
zu Heidelberg, 1855; Stocker, Die theol. Fakultät d. Univ. Heidelb., 1886.
188 Hecht
Beschränkt sich auch die vorliegende Untersuchung auf
die Kurpfalz, so erscheint es doch der Vollständigkeit halber
angebracht, darauf hinzuweisen, dass Schlesier auch in Pfalz-
Zweibrückenschen Diensten standen. Lehrer des Prinzen
Johann Kasimir (geb. 1589) waren die beiden Schlesier Jonas
Libing und Elias Thalwenzel aus Strehlen. Während
ersterer 1605 in seine schlesische Heimat zurückkehrte, wurde
Thalwenzel von Herzog Johann II. (1604—1635) dadurch in
Zweibrücken gehalten, dass er ihn zum Rektor der Horn-
bacher Schule machte. Thalwenzel war 1600 oder 160I an
die Prinzenschule berufen worden, hatte sich im Juli 1601
in Basel den juristischen Doktorhut geholt und im folgenden
Jahr Anna Maria, die einzige Tochter des Pantaleon
Candidus und junge Witwe des Landschreibers Justus Lauer
in Zweibrücken zur Frau genommen. Er war fürstlicher Rat
und bei Hof persona gratissima”).
Der Wichtigkeit dieser Stellungen, die von den Schlesien
in der Pfalz bekleidet worden sind, entsprach auch der Wert
ihrer Leistungen. Ihre Arbeit wirkte über ihre Zeit hinaus.
Ihre historische Bedeutung hat schon darin ihre Anerken-
nung gefunden, dass die Allgemeine Deutsche Biographie
folgende Schlesier in der Pfalz für würdig befunden hat, in
die Reihe der »bedeutenderen Persönlichkeiten, in deren Taten
und Werken sich die Entwicklung Deutschlands in Geschichte,
Wissenschaft, Kunst, Handel und Gewerbe, kurz in jedem
Zweige des politischen und des Culturlebens darstellt2)« auf-
genommen zu werden: Melchior Adam, Petrus Calaminus,
Johann Lange, David Pareus, Bartholomäus Pitiscus, Chri-
stoph Schilling, Abraham Scultetus, Zacharias Ursinus. Die
beiden Hofprediger in Heidelberg, Bartholomäus Pitiscus und
Abraham Scultetus, beide aus Grünberg stammend, haben
neben ihrer theologischen Arbeit noch auf mathematisch-
astronomischem Gebiet solch ausserordentliche Leistungen
vollbracht, dass sie in Poggendorffs Handwörterbuch zur
Geschichte der exakten Wissenschaften gewürdigt werden;
Pitiscus veröffentlichte das erste vollständige Lehrbuch der
!) Buttmann, J. Kram@r, letzter Rektor von Hornbach usw. in Fest-
schrift zum dreih. Jubiläum des Hornbach-Zweibrücker Gymnasiums, 1909.
2) Bd. ı, S.V.
Schlesisch-kurpfälzische Beziehungen im 16. und 17. Jahrhundert 189
Trigonometrie, dessen erste Ausgabe mit A. Sculteti Sphae-
ricorum libr. III erschien (1595). In Jöchers Allgemeinem
Gelehrten-Lexikon sind ferner behandelt Melchior Anger und
Nicolaus Eccius.
Es kann nicht Aufgabe dieser Untersuchung sein, eine
vollständige und abschliessende Darstellung der Leistungen
der Schlesier in der Pfalz für die Entwicklung des kulturellen
und geistigen Lebens der Pfalz im besonderen zu geben. Nur
um den Beweis zu erbringen, dass dem Schlesiertum in der
Pfalz eine besondere Bedeutung zukam, seien hier einige
Punkte hervorgehoben.
Auf die Rolle, die in der Geschichte des Heidelberger
Katechismus den Schlesiern Ursinus, Pareus und Scultetus
zukam, wurde oben schon hingewiesen. Ursinus war neben
Olevianus Verfasser des Katechismus; Pareus gab den ersten
Kommentar dazu heraus?); Scultetus war Mitglied der pfäl-
zischen Abordnung auf der Synode von Dordrecht, wo der
Katechismus zum symbolischen Buch der Reformierten er-
klärt wurde.
Führer der reformierten Irenik waren die beiden
Schlesier Bartholomäus Pitiscus und David Pareus. Von Pitis-
cus erschien 1606 die Schrift: »Treuherzige Vermahnung der
pfälzischen Kirche an alle Evangelischen in Deutschlands,
von Pareus im selben Jahr?) das Irenicum, in dem er zur
Bekämpfung der römischen Kirche den Lutherischen und
den Reformierten empfahl, einen »Synkretismus« einzugehen.
Die einem solchen Zusammengehen entgegenstehenden dog-
matischen Schwierigkeiten suchte er durch die Unterschei-
dung von allgemein verbindlichen katholischen und von
diskutabeln theologisehen Glaubensartikeln zu beseitigen.
Abraham Scultetus war in den zu jener Zeit leidenschaft-
lich geführten Kämpfen zwischen Lutherischen und
Reformierten neben den Brandenburger Hoftheologen
Hauptführer der letzteren ; sein Gegenspieler auf lutherischer
ı) Er gab die in lateinischer Sprache geschriebenen Auslegungen Ursins
dazu heraus.
2) Als Erscheinungsjahr des Irenicum wird in der Literatur 1606, 1614
und 1615 angegeben; nach Struv, a.a.O. S. 522, das Jahr 1606.
Zeitschr. f. Gesch. d.Oberrh. N. F, Bd.42, 2 13
1090 Hecht
Seite war der oberste Hofprediger in Sachsen Matthias Hoe
von Hohenegg.
Es erscheint angebracht, in diesem Zusammenhang bei
der Darstellung der geistigen Arbeit jener Schlesier in der
Pfalz auf die enge Zusammenarbeit derselben untereinander
hinzuweisen. Die gemeinsame Herausgabe mathematisch-
astronomischer Arbeiten durch die beiden aus Grünberg
stammenden Hofprediger Pitiscus und Scultetus wurde schon
erwähnt. Die lateinischen Werke Ursins wurden grossen-
teils von 1584 bis 1590 durch seinen wie er aus Breslau stam-
menden Schüler Johann Jungnitz, seine Erklärungen zum
HeidelbergerKatechismus zuerst 1591 durch den Schlesier David
Pareus herausgegeben. Sein Leben ist von dem Schlesier Mel-
chior Adanı beschrieben. Eine Gesamtausgabe seiner Werke
veranstaltete von 1612 an der, wie oben bemerkt, zu dem schle-
sischen Freundeskreisgehörende Quirinus Reuter. Der Schlesier
Nic. Eccius gab die »Psalmpostille« des Scultetus heraus.
Dieser Zusammenhalt der Schlesier in der Pfalz bestand
nicht nur auf dem Gebiete der wissenschaftlichen Arbeit,
sondern zeigt sich auf allen Lebensgebieten. Er war nicht die
Folge eines auf Egoismus basierenden Korpsgeistes, sondern
der Ausfluss der besonderen Stammeseigenschaft der Treue.
Wie diese Schlesier ihrer Überzeugung treu und ihretwillen
zu Opfern bereit waren, so bewiesen sie auch Treue bei der
Erfüllung ihrer Berufspflichten. Sie hielten Treue ihrer pfäl-
zischen \Vahlheimat, bewahrten aber auch die Treue ihrer alten
schlesischen Heimat. Ihre Landsmannschaft war nicht bloss
eine zufällige Eigenschaft. Sie waren sich derselben wohl
bewusst. »M. Abrahamus Scultetus, Grünberg, Siles.« heisst
es auf dem Titelblatt der »Auslegung der Sonntäglichen Evan-
gelischen Texten« 1611. Gerade weil sie in immerhin ansehn-
licher Zahl in der Pfalz lebten, wurde das landsmannschaft-
liche Gefühl auch gepflegt und gestärkt. Es ist sicher auch
kein Zufall, dass nach dem Einwohnerverzeichnis in Heidel-
berg im Jahr 1600 vier schlesische Studenten bei Scultetus
wohnten!). Auch bei Christoph Schilling fanden schlesische
Studenten Wohnung und Tisch).
!) Neues Archiv f.d. Gesch. d. Stadt Heidelberg II. 1893, S. 33 ff.
2) Gillet, Crato von Crafftheim und seine Freunde 11. (1861) S. 80.
Schlesisch-kurpfälzische Beziehungen im 16. und 17. Jahrhundert I9I
Die Schlesier in der Pfalz waren treue Freunde. Kleine
Einzelheiten zeugen, wie geradezu rührend sie für einander
sorgten. Als Pareus in Hemsbach sich eine Pfarrfrau suchte,
berät ihn Ursinus und empfiehlt ihm, die Schwester des
Pfarrers Joh. Stibelius in Heppenheim zu freien. Des Ursinus
Glückwunschbrief zur Verlobung vom 2. Jan. 1574 ist bei
. Andreae, Cruc. Pal. S. 286 wiedergegeben. Andererseits fand
Ursinus selbst, als er wegen der lutherischen Restauration
in der Kurpfalz Heidelberg verlassen musste, ein Asyl bei
seinem oben genannten schlesischen Landmann, dem Bens-
heimer Pfarrer Matern Eccelius, der ein eigenes Haus in
Worms besass").
Die Treue und Anhänglichkeit zur alten schlesischen
Heimat betätigte sich durch Reisen dahin sowie in der Pflege
persönlicher und freundschaftlicher Beziehungen zu Freunden
und Gesinnungsgenossen. »Anno 1578 besuchte der berühmte
Doct. David Pareus, Professor Theologiae zu Heydelberg«,
so berichtet Lucae a. a. ©. S. 49: »sein Vatterland Franckstein
in Schlesien ; auff Begehren deß Magistrats allda, welcher biß-
her von Parei Lehre aus dem Munde ihrer eigner Prediger
sehr wunderliche Dinge ausgiessen hörete, predigte Pareus
am Pfingst-Fest in selbiger Kirche über die Worte: Also hat
Gott die Welt geliebt, usw. Joh. 3. bey gantz ungemeiner
Versammlung, und zeigte ihnen den rechten Glaubensgrund...
Wiewol auch die Stadt Pareo die oberste Pfarrstelle zubeklei-
den praesentirte, mit einer fetten Besoldung, dennoch kehrte
er wieder zu seiner Profession nacher Heydelberg, begrüssete
aber unterwegs die Stadt Hirschberg, und stärckte daselbst
die Reformierten Glaubens-Bekenner, deren etliche ihre Söhne
zu Amberg unter dem Schillingio studieren ließen.« Von
Ursinus selbst wird jedoch berichtet, dass er die Stätte seiner
ersten Jugend und seiner frühen Leiden nicht mehr gesehen
habe.
Zahlreich waren die Fäden, die von Neckar und Rhein
nach dem Lande der Oder gingen; der Geistesaustausch der
Schlesier in der Pfalz und der mit ihnen in Verbindung ste-
henden pfälzischen Kreise mit dem Schlesierland war ein
weitverzweigter.
ı) Rott, a.a.O., (Neues Heidelberger Jahrbuch XIV), S. 145 Anm. 4.
137
192 Hecht
Die von Rott herausgegebenen Briefe Ursins zeigen seine
dauernden nahen Beziehungen zu Crato v. Crafftheim').
Ferner stand er in Briefwechsel mit dem obengenannten
Dudith sowie mit Joachim von Berg im Fürstentum Glogau,
der sich unter anderem dadurch ein Verdienst erwarb, dass
er viele strebsame Jünglinge unterstützte, darunter auch
Abraham Scultetus und Melchior Adam?).
Besonders zahlreich sind die Beziehungen zu Persön-
lichkeiten, die im Zusammenhang mit der Goldberger
Schule standen. Diese erlebte unter Valentin Trotzendorf
(1490 bis 1556), der ein »Fürst der Schulee genannt wird),
eine Blütezeit. Seine späteren Nachfolger Lor. Cirkler (1535
bis 1582) und Melch. Laubanus (1567 bis 1633) standen in
engster Verbindung mit den Schlesiern in der Pfalz. Ein
Bild dieser Beziehungen ergibt sich aus Bauch, Valentin
Trotzendorf und die Goldberger Schule 1921 (Monumenta
Germaniae Paedagogica Band 57)#).
Die Beziehungen Cirklers zu den Landsleuten in der
Pfalz und dem pfälzischen Freundeskreis treten deutlich zu
Tage bei der Darstellung seiner Reise in die Pfalz im Jahr
1598, auf welcher ihn der Tod ereilte. Er erkrankte in Speyer
und starb daselbst. Der oben genannter Quirinus Reuter,
Pfarrer zu St. Aegidien, hielt ihm bei dem Begräbnis in der
Kirche die Leichenpredigt; den Druck dieser Rede widmete
er dem älteren K. von Zierotin. Im Jahr 1600 erschienen die
»Epicedia« des heidelbergischen und speyerischen Freundes-
kreises, aus denen sich im einzelnen die Namen dieser Freunde
ergeben. Der gekrönte Poet und kaiserliche Pfalzgraf P.
Melissus in Heidelberg feiert ihn in einer Ode. S. Stenius
Lomacensis, der ordentliche Professor der Eloquenz und
Poetik, besang in einer griechischen Elegie den Tod Circlers.
Einen »Planktus« auf den Tod gab auch Z. Setzer aus Schweid-
nitz. Quirinus Reuter beklagte seinen schwer vermissten
Freund, und einen Lorbeerreis widmete der später so überaus
ı) Vgl.auch Gillet, Crato von Crafftheim und seine Freunde, 1360/61.
2) Rott, a.a.O., S. ı13 Anm. ı.
3) J. Nadler, Literaturgeschichte der deutschen Stämme und Landschaften
Il, 268.
4) Schüler dieser Anstalt war Wallenstein, worüber näheres Bauch,
2.2.0. 329— 333.
Schlesisch-kurpfälzische Beziehungen im 16. und 17. Jahrhundert 193
tätige Schulmann Mag. B. Keckermann aus Danzig seinem
Laurentius Circler. Melchior Adam gedachte der Leichen-
rede und des Grabhügels mit Versen. P. Pilger aus Heidel-
berg, Diakonus in Speyer, setzte dem Verstorbenen ein Epitaph
und erzählt dem Schlesier J. Langius poetisch die Krank-
heitsgeschichte. Ch. Jungnitz, der Sohn des Johann Jungnitz,
führte Circler alsselbst sprechend ein. Ein Begräbnisepigramm
schrieb auch K. Peucer aus Bautzen, der Neffe des älteren
K. Peucer, und Epitaphien lesen wir noch von Ph. E. Vöglin
aus Neustadt a.d. H., von Barth aus Sprottau, von H. Han-
zeler aus Mörs und von D. Reuter, dem Sohne des oben
genannten Magisters.
Von besonderer Bedeutung unter dem Gesichtspunkt der
Beziehungen zu Schlesien ist das Freundschaftsverhältnis
zwischen Melchior Laubanus und Abraham Scul-
tetus"). Beide hatten schon von Kindheit an enge Beziehun-
gen zueinander. In Wittenberg lebten beide in vertrautem
Verkehr mit einander und gemeinsam gingen sie anschliessend
nach Heidelberg. Die Heidelberger Matrikel verzeichnet die
Namen der beiden Freunde zum 24. Jan. 1590; sie wurden
auch an demselben Tage, am ı. März 1591, Seite an Seite
von Dr. Th. Mader zu Magistern der Philosophie promoviert,
wie sie 1590 auch als Studenten der reformierten Theologie
von dem Dekan Dr. J. Kimedoncius eingetragen worden waren.
Laubanus blieb auch nach dem Magisterium noch in
Heidelberg. Neben den philosophischen und theologischen
Studien hatte er unter Melissus seine poetischen weiter fort-
gesetzt und nicht nur viel von diesem gelernt, sondern sich
auch mit ihm befreundet. Er lebte dort auch sonst in ange-
regtem Verkehr, wie aus seinen Gedichten und denen seiner
Freunde hervorgeht. Melissus besang die beiden schlesischen
Freunde Laubanus und Scultetus. Laubanus richtete Verse
an den Polyhistor J. Gruter aus Antwerpen, an den kurfürst-
lichen Leibarzt Dr. J. Posth, an den Kretenser A. Portus,
der später griechisch an der Universität lehrte, an den Pro-
fessor der griechischen Sprache, Poeten S. Stenius aus Lom-
matzsch in Meissen. Von Landsleuten erwähnt Laubanus
ı) Über Laubanus vgl. ausser Bauch auch Schönwälder und Guttmann,
Gesch. des Gymnasiums zu Brieg, 1869.
194 Hecht
ausser Scultetus den Bartholomäus Pitiscus und den nach-
maligen Juristen Mag. K. Scultetus aus Greifenberg, den ein-
stigen Schüler Circlers in Goldberg. Mit Sehnsucht gedenkt
er auch noch von Goldberg aus an seine Heidelberger Freunde
zurück, darunter auch David Pareus. Von Heidelberg reiste
Laubanus nach der schlesischen Heimat, mit dem Gedanken,
bald wieder an den Neckar zurückzukehren. Das sollte aber
nur geschehen, um von den Freunden Abschied zu nehmen.
Im Jahre 1594 übernahm er das Rektorat der Schule in seiner
Vaterstadt Sprottau. Jm Jahre 1596 verlieh ihm Melissus
den Poetenlorbeer und ein ritterliches Wappen. Laubanus
dankte seinem lieben Lehrer für diese Ehrung durch mehrere
Gedichte. Jm Jahre 1599 wird Laubanus Prorektor in Gold-
berg, 1605 in Danzig, 1614 Rektor in Brieg.
Ein bedeutender Schüler des Laubanus, gebürtig aus
Goldberg, war Ch. Kifer, der sich später Kyfertus nannte.
Er studierte im Jahre 1606 in Heidelberg Philosophie und
Theologie. Am 4. Febr. 1608 wurde er Magister der Philo-
sophie und widmete im März 1609 den schlesischen geistlichen
Herrn Mag. P. Titus, Mag. S. Grunaeus, Mag. J. Buchwälder
und A. Cremer die von ihm bearbeiteten »Axiomata con-
cionandi practica« seines Gönners A. Scultetus. 1609 wurde
er Diakon, 1610 Pfarrer in Schriesheim, wo vordem eben
Scultetus selbst Diakon gewesen war. Von dort richtete er an
seine Freunde S. von Schwartz und N. von Zedlitz auf Wilkau,
die in Heidelberg Philosophie und Rechtswissenschaft stu-
dierten, einen prosaischen Vergleich zwischen Myrte und
Kirche. Im Jahre 1613 wurde er als Pfarrer nach Edenkoben
berufen. Von hier aus sandte er 1617 Trauerverse für den
verstorbenen Liegnitzer Mag. N. Ludwig. Im Jahre 1622
starb er bereits.
Während die bis jetzt dargestellte Tätigkeit und Wirk-
samkeit der Schlesier in der Pfalz ausschliesslich das geistige
und geistliche Gebiet betraf, schrieb man dem Hofprediger
Abraham Scultetus auch eine politische Einflussnahme auf
den Kurfürsten zu. Man machte ihn nach dem unseligen
Ausgang des böhnuischen Abenteuers in der öffentlichen Mei-
nung mit verantwortlich für den Entschluss Friedrichs V., die
Schlesisch-kurpfälzische Beziehungen im 16. und 17. Jahrhundert 195
Wahl zum König von Böhmen anzunehmen?). Dieser gegen
Scultetus erhobene Vorwurf gibt Anlass, hier kurz allgemein
die Frage zu erörtern, ob und inwieweit dem Schlesiertum
in der Pfalz eine politische Bedeutung zukam.
Die Schlesier in der Pfalz waren Gelehrte. Sie waren
zum grössten Teil Theologen. Kanzel und Altar, Hostie
und Abendmahlswein waren damals nicht nur Gegenstände
stheologischer Stiergefechtes, sondern auch Objekte der
grossen Politik. Der Kampf zwischen Lutherischen und
Reformierten bestimmte zugleich das politische Verhältnis
der einzelnen Fürsten und Länder zueinander ebenso sehr
wie der Gegensatz zwischen Katholizismus und Protestan-
tismus?). Insoweit sich die Schlesier in der Pfalz wissen-
schaftlich oder zufolge ihrer beruflichen Stellungen dienstlich
mit theologischen oder religiös-kirchlichen Fragen und Kon-
flikten befassten, hatte ihre Tätigkeit natürlich auch eine
notwendige Rückwirkung auf die politische Seite dieser zu-
nächst nur wissenschaftlichen und kirchlichen Angelegen-
heiten. Es sei vor allem die viel umstrittene Auslegung des
Römerbriefs Kap. ı3, ıff. in dem Kommentar des David
Pareus und seine darin ausgesprochene Ansicht über das
Widerstandsrecht der Untertanen erwähnt, die zur Folge
hatte, dass das Buch des Professors in England auf Befehl
Jakobs I. in beiden Universitäten und auch zu London ver-
brannt wurde’).
Sodann hatten diejenigen Schlesier, die sich in der un-
mittelbaren Umgebung der Fürsten befanden und dienstlich
zum Hofe gehörten oder Mitglieder des Kirchenrats waren,
zweifellos durch ihren Beruf Einfluss auf die Anschauungen
der Kurfürsten, aus denen heraus diese ihre Entschliessungen
fassten. Von Wichtigkeit waren natürlich in dieser Hinsicht
!) Über die sieben Flugschriften (Einblattdrucke) gegen Scultetus vgl.
Mays und Christ, Einwohnerverzeichnis des vierten Quartiers der Stadt Heidel-
berg vom Jahre 1600 in Neues Archiv f.d. Stadt Heidelberg Il., S. 37 ff.
2) Vgl. Lorenz, Die kirchlich-politische Parteibildung in Deutschland
(1903). u
3) Vgl. Polenz, Gesch. des politischen französischen Calvinismus, II. Teil,
1860, S.450ff. Beilage 8 »Über Pareus’ Erklärung von Römer 13,1ff; Ferner
Peter Ritter von Chlumecky, Carlvon Zierotin und seine Zeit 1564—1615,
Brünn 1862, S.273ff., 2g98ff.
196 Hecht
ihre aus theologischen Prämissen gefolgerten politischen An-
schauungen. Es ist ja bekannt, dass der Kalvinismus auch
eine seinen theologischen Grundanschauungen entsprechende
politische Weltanschauung, ein politisches System bedeutete.
Insofern z. B. in der Annahme der böhmischen Königskrone
durch Friedrich V. eine Verletzung des Rechts der Legitimität
gegenüber dem bereits rechtmässig zum König von Böhmen
gewählten und gekrönten Ferdinand lag, wäre es wohl beicht-
väterliche Aufgabe und Pflicht des Hofpredigers und der
anderen zur theologisch-religiösen Beratung des Kurfürsten
dienstlich berufenen Theologen gewesen, ihn auf diese Ge-
wissensfrage hinzuweisen, wenn sie nicht eben auch in den
aus ihrer kalvinisch-theologischen Lehre gefolgerten po-
litischen Gedankengängen befangen gewesen wären!). Hof-
prediger war aber zu jener Zeit Abraham Scultetus, der
damals auch gleichzeitig als Mitglied dem Kirchenrat an-
gehörte. Als Beispiel dafür, aus welchen Anschauungen
heraus die Hofprediger und andere zu einer Einflussnahme
gelangenden Theologen die Kurfürsten beraten haben mögen,
sei die Leichenpredigt erwähnt, die Bartholomäus Pitiscus
beim Tode Friedrichs IV., dessen Erzieher er gewesen war,
gehalten hat, in der er den Satz aufstellte, das Gewissen der
Fürsten sei die Regel, nach welcher sich die Untertanen zu
richten hätten ?).
Man wird aber ferner, wenn man die grossen Linien
der Zusammenhänge betrachtet, annehmen müssen, dass bei
den Schlesiern in der Pfalz auch ihre Eigenschaft der Lands-
mannschaft politisch von Belang war. Dabei ist aber zu
beachten, dass die Schlesier in der Pfalz nur einen Teil des
Gesamtkomplexes der politisch Einfluss ausübenden Be-
ziehungen Schlesiens zur Pfalz bildeten und es daher nicht
möglich ist, Grad und Stärke des Einflusses der Schlesier
ı) Wenn Friedrich V. die Wahl zum König von Böhmen als »sonderbare
Vorsehung Gottes«e, als »eine von Gott geschickte Vocation« bezeichnet, so bringt
dies O. Klopp, Der Dreissigjährige Krieg I (1891) S. 421, in Verbindung mit der
Lchre von der Prädestination, die einige Monate zuvor die Dordrechter Synode
unter Mitwirkung kurpfälzischer, von Friedrich gesendeter Theologen, nament-
lich seines Hofpredigers Abraham Scultetus, als symbolisch für die kalvinischen
Territorial-Kirchentümer festgestellt hatte.
2) Patriotisches Archiv VII. 1787, S. 163.
Schlesisch-kurpfälzische Beziehungen im 16. und 17. Jahrhundert 197
in der Pfalz auf die politische Entwicklung im Vergleich
mit den anderen Beziehungen Schlesiens zur Pfalz zu be-
messen, sondern nur ihr Vorhandensein festzustellen.
Zum Verständnis dafür, dass schlesischerseits überhaupt
ein eigenes Interesse an politischem Einfluß auf die Pfalz
bestand, ist zunächst daran zu erinnern, dass für Schlesien
die Frage, wer König von Böhmen werde, aus dem Grunde
von elementarer Wichtigkeit war, weil Schlesien zur Krone
Böhmen gehörte, wenn es auch als ein Ganzes angeschen
wurde, dessen allgemeine Angelegenheiten auf den soge-
nannten Fürstentagen besorgt wurden.
Die kirchlich-religiöse Lage in Schlesien war folgende:
Die Rechtsgrundlage bildete der schlesische Majestätsbrief
vom Jahr 1609. In diesem wurde das Augsburgische Be-
kenntnis vollständig gleichberechtigt neben den Katholizismus
gestellt. Mit gleicher Wage wurde jedem der beiden Be-
kenntnisse das Recht, Kirchen und Schulen zu bauen, ihren
Gottesdienst nach ihrer Weise zu halten, die Sakramente zu
spenden, zugewogen. Diese volle Parität sollte dann zu einem
Zustande führen, bei dem die beiden Religionsparteien »nun-
mehr als Glieder zu einem Cörper gehörig, einander lieben,
ehren, fördern und beyderseits für einen Mann in allen
Unseren (des Kaisers) und des Vaterlands Notturften und
Gelegenheitten.... beisammen als treue Freunde stehen«
sollten, Worte, welche im wesentlichen aus der Eingabe der
schlesischen Stände in den Majestätsbrief hinübergekommen
waren und so der Gesinnung der Schlesier um so mehr Ehre
machen, als sie weder erzwungen noch trügerisch erscheinen).
Die Durchführung der Grundprinzipien des Majestätsbriefs
fand aber den allerhartnäckigsten Widerstand bei dem Bischof
von Breslau, der ein Vetter des Kaisers aus der steirischen
Linie, der stolze und strenggläubige Erzherzog Karl, war.
Mit Böhmen war man zum Schutze der Religionsfreiheit
seit I609 in Union.
ı) Bad. Generallandesarchiv Gr. H.u. St.A.V. Reichssachen Fasc. 1489
(Maiestat und Privilegium über das freye Exercitium der Augspurgischen
Confession des Lands Schlesien 20. Aug. A. 609. Versichrungs-Brieff So Kays.
Maiest. den Schlesiern wegen der Oberhauptmanschafft und Bisthumes gegeben
A. 1609. 26. Aug.).
198 Hecht
Die grosse Masse der Bevölkerung gehörte dem Augs-
burgischen Bekenntnis an. Im 2. Jahrzehnte des 17. Jahr-
hunderts traten aber mehrere angesehene und einflussreiche
Fürsten Schlesiens zum reformierten Bekenntnis über; es
waren dies der Herzog von Münsterberg-Oels, ferner die
beiden Liegnitz-Brieger Piasten Johann Christian von Brieg
und sein Bruder Herzog Georg Rudolf von Liegnitz-Wohlau
und endlich Markgraf Johann Georg, der vom Kaiser nicht
anerkannte Herzog von Jägerndorf.
Diese schlesischen Fürsten waren aber mit den das
reformierte Bekenntnis damals repräsentierenden Dynastien
Brandenburg, Kurpfalz und Anhalt, wie diese auch unter
sich, durch vielfache und weitverzweigte Verwandtschaften
und Schwägerschaften eng verbunden.
Herzog Johann Georg von Jägerndorf!) war der
Jüngere Bruder des Kurfürsten Johann Sigismund von Bran-
denburg, also der Oheim des Kurfürsten Georg Wilhelm,
der mit der kurpfälzischen Prinzessin Elisabeth Charlotte,
der Schwester des Winterkönigs, vermählt war. Johann Georg
hatte fast gleichzeitig mit seinem Bruder Johann Sigismund
das reformierte Bekenntnis angenommen. Hinzu kam, dass
Johann Georg mit dem Kaiser wegen der Anerkennung seiner
Belehnung mit diesem Herzogtum, wobei es sich um eine
Existenzfrage für ihn handelte, in Streit lag und daher
wünschen musste, dass Böhmen nicht ın die Hände seines
Feindes gelangte. Unter diesen Umständen ist es doch ohne
weiteres begreiflich, dass Johann Georg ein unbedingter An-
hänger der Kandidatur des ihm verwandschaftlich nahe-
stehenden und seinen Glauben teilenden Friedrichs V. war.
Mit dem Pfälzer Hof war Johann Georg schon aus der
Zeit, in der er Verweser des Bistums Strassburg gewesen
war (1592 bis 1604), bekannt, wie auch mit dem Fürsten
Christian von Anhalt, der in den damaligen Streitigkeiten
tätig wurde und später, kurpfälzischer Statthalter der Ober-
pfalz in Amberg (1595 bis 1620), die auswärtige Politik der
Kurpfalz machte. Dieser war die leitende Person des pfäl-
zischen Kabinetts. Schon unter Friedrich IV. geschah wenig
!) Schulz, Markgraf Johann Georg von Brandenburg-Jägerndorf, General-
feldoberst, 1899 (Hallesche Abh. zur Neueren Geschichte Heft 37).
Schlesisch-kurpfälzische Beziehungen im 16. und 17. Jahrhundert 199
in Fragen der äusseren Politik ohne seinen Rat. Unter seinem
Nachfolger, dem jugendlichen Friedrich V., der mit geradezu
kindlicher Verehrung an ihm hing, war der Fürst von Anhalt
in Wahrheit der Regent der kurpfälzischen Lande. Nichts
wurde ohne seine Zustimmung beschlossen. Hatten die Räte
des Heidelberger Hofs oft mit vielem Bemühen einen Be-
schluss gefasst, so genügte eine abweichende Ansicht, die
Christian von Amberg aus mitteilte, um jenen Beschluss ohne
Widerrede zu modifizieren oder gänzlich aufzuheben. Fürst
Christian von Anhalt, der wohl nicht nur als Sachwalter des
kurpfälzischen Kurfürsten dessen Interessen vertrat, sondern
auch persönliche Vorteile bei der böhmischen Sache verfolgte!)
war mit dem Piastenhaus?) dadurch verwandtschaftlich ver-
bunden, dass seine älteste Schwester Anna Maria mit dem
Herzog Joachim Friedrich von Liegnitz vermählt war. Die
beiden oben genannten PiastenherzögeJohannChristian
und Georg Rudolf waren also scine Schwestersöhne. Dass
er mit ihnen in Verbindung stand, wird durch Briefe be-
zeugt: »Wegen der schlesischen Hilfe habe ich an meinen
Vetter nach Brieg geschrieben und nichts unter die Bank
gesteckt3)«. Eine andere Schwester (Elisabeth) Christians von
Anhalt war aber die Gemahlin des Kurfürsten Johann Georg
von Brandenburg, dessen jüngste Tochter Dorothea Sibylle
mit dem Piastenherzog Johann Christian vermählt war.
Zu diesem Kreis verwandtschaftlicher Beziehungen ge-
hörte auch das Haus Münsterberg-Oels.
Der Zusammenhang dieser fürstlichen Häuser fand
äusserlich Ausdruck in den Besuchen, die der Winterkönig
bei seiner Huldigungsfahrt durch Schlesien in Begleitung
seines Bruders Ludwig Philipp und des Fürsten Christian
von Anhalt bei den Herzögen Johann Christian von Bricg,
Johann Georg von Jägerndorf und Münsterberg-Oecls machte.
Diese durch das Band gemeinsamen Blutes und Glaubens
verbundenen schlesischen Fürsten bildeten in der böhmischen
ı) Chlumecky, Carl von Zierotin und seine Zeit, 1862, S. 5g8ff.
2) Vgl.die Stammtafel der Liegnitz-Briegischen Piasten, Beilage zu
K. F. Schönwälder, Die Piasten zum Briege, I. Bd. 1855.
3) J. Krebs, Christian von Anhalt und die Kurpfälzische Politik am
Beginn des Dreissigjährigen Krieges (1872), S.77 Anm. 3.
200 Hecht
Sache gegenüber der offenbar im grossen ganzen überwiegend
passiven Haltung") des Landes, die sich in dem Überrascht-
werden durch die Ereignisse äusserte, gewissermassen ein
aktivistisches Element in der Politik. In den Schicksalstagen
nach dem Fenstersturz zu Prag holte der damals interimistische
Landeshauptmann Herzog Johann Christian von Brieg die
Meinung zuerst des Herzogs Johann Georg von Jägerndorf,
dann des Herzogs von Oels und der Regierung in Liegnitz
ein. »Wohl hätte die Entwicklung der Dinge sich anders ge-
stalten mögen, hätte das frühere Augsburgische Bekenntnis
die massgebenden schlesischen Fürsten an den lutherischen,
der Union fernstehenden, überaus friedfertig vermittelnden
Kurfürsten von Sachsen gewiesen, während sie jetzt Fühlung
mit den Reformierten in Oberdeutschland, mit der vorwärts-
treibenden pfälzischen Politik zu suchen schon durch die
religiösen Überzeugungen getrieben wurden.« (Grünhagen,
Geschichte Schlesiens.)
Andererseits liegt es angesichts dieser verzweigten ver-
wandtschaftlichen Beziehungen der reformierten schlesischen
Herzöge mit den unter sich wieder verwandtschaftlich ver-
bundenen Dynastien der Kurpfalz, Brandenburgs und An-
halts auf der Hand, dass der Kurfürst von der Pfalz und
sein Ratgeber, Fürst Christian von Anhalt, von Schlesien her,
sei es direkt, sei es über Berlin, im Sinne der von jenen ver-
tretenen besonderen schlesischen Belange informiert und be-
einflusst wurden?). In Heidelberg selbst aber war der Kur-
fürst in mehr oder minder grosser Nähe umgeben von Schle-
siern, die, unter sich wieder verbunden, ihre Informationen
ebenfalls aus Schlesien erhielten und die Interessen ihrer
dortigen Glaubensgenossen vertraten. Beisolchen Zusammen-
hängen wäre es wohl möglich gewesen, dass man in der Kur-
pfalz die damals im Brennpunkt der geschichtlichen Er-
eignisse stehenden Dinge in Böhmen gewissermassen mit
schlesischen Augen betrachtet und beurteilt haben mag.
!) Schärfer lautet das Urteil von Karl Bruchmann, Die Huldigungsfahrt
König Friedrichs I. von Bohmen (des Winterkönigs) nach Mähren und Schlesien
(1909), in Darstellungen und Quellen zur schlesischen Geschichte Bd. 9, S. 98.
2) Vgl. hierzu das Trauerspiel »Der Generalfeldoberste von Ernst v. Wil-
denbruch 1890.
Schlesisch-kurpfälzische Beziehungen im 16. und 17. Jahrhundert 201
In diesem Rahmen der Zusammenhänge wirkte sich der
Einfluss des Hofpredigers Abraham Scultetus aus. Durch
die Aufgaben, die man ihm übertrug, spielte er eine grosse
und bedeutende Rolle, die ihn in Verbindung mit den politisch
massgebenden Persönlichkeiten brachte. Den die auswärtige
Politik der Kurpfalz leitenden Fürsten Christian von Anhalt
begleitete er 1610 in den Jülich’schen Erbfolgekrieg. Im
Jahr ı612 nahm ihn der Kurfürst Friedrich V. zu seiner
Hochzeit mit der Prinzessin Elisabeth Stuart nach England
mit. Zwei Jahre später treffen wir ihn in Berlin, wohin er
auf den Wunsch des Kurfürsten Johann Sigismund gezogen
war, um das reformierte Kirchenwesen daselbst: zu ordnen.
Er blieb mehrere Monate in Berlin, visitierte auch das Jo-
achimsgymnasium und predigte öfters. In jener Zeit war
der Herzog von Jägerndorf, Johann Georg, als Statthalter
der Mark in Berlin. Dass Johann Georg sich mit den theo-
logischen Werken des Scultetus befasste, erfahren wir daraus,
dass er in dem Augenblick, als es 1615 in Berlin zu einem
Aufstand des Volkes wegen der Einrichtung der Hof- und
Domkirche in Gemässheit des reformierten Bekenntnisses kam
und der Lärm zu ihm drang, gerade mit dem Lesen der
Passionspredigten des Scultetus beschäftigt war!). Die Be-
ziehungen des Scultetus zu einflussreichen Persönlichkeiten
wird auch dadurch beleuchtet, dass er dem in Karwinden
lebenden früheren kurpfälzischen Rat und späteren preus-
sischen Oberburggrafen Fabian von Dohna seinen Psalter
dedizierte, wofür ihm dieser im Dezember 1614 durch seine
Neffen Christoph und Achatius 100 Taler überreichen liess 2).
Vor allem aber begleitete Scultetus seinen zum König
von Böhmen gewählten Herrn nach Prag. Auf der Reise
Friedrichs nach Schlesien, wo dieser die Huldigung der Stände
entgegennahm, heimste Scultetus grosse Ehren ein, was für
die Beurteilung seiner Stellungnahme zu dem böhmischen
Unternehmen sehr wertvoll ist. Lucae berichtet darüber in
seinen »Schlesiens curieuse Denckwürdigkeiten« ausführlich
(S. 501): »Gleichwie jetzund alles in vollen Freuden schwebete,
ı) Menzel, K. A., Neuere Gesch. der Deutschen VI. (1835), S. 108.
3) Schmidt, Fabian von Dohna, 1897 (Hallesche Abh. zur Neueren Gesch.
Heft 34) S. 223 Anm. ı.
202 Hecht
und jedermann den König auffs beste ehrete, also machte
die gantze Stadt, sonderlich das Ministerium, von seinem
Hofprediger und Kirchen-Rath, D. Sculteto, grosses Wunder;
die fürnehmsten Prediger stellten seinethalben ansehnliche
Gastmahle an, gaben ihm Visiten und allerhand Geschenke.
In Besehung der St. Elisabeth-Kirche rühmte D. Scultetus
gegen die ihn begleitenden Prediger, wie gleichwol eher ein
Reformierter Ursinus und Eccelius, als seine Antecessores
in der Pfaltz, das Wort des Herren auff dieser Cantzel ge-
prediget hätten.e Auch sein Jugend- und Busenfreund
Laubanus begrüsste den neuen König in dichterischer Form).
Betrachtet man das Gebaren des Scultetus und seine Tätig-
keit während seines Aufenthalts in Böhmen und Schlesien,
so gewinnt man den Eindruck, dass er, wenn er auch nicht
förmlich zur Annahme der Wahl zum König von Böhmen
geraten hat, wozu er jedenfalls auch nach der damaligen
Behördenorganisation gar keine Gelegenheit hatte, so doch
aus Sympathie für seine Glaubensgenossen in Böhmen und
seinem Heimatland Schlesien die dahin zielende Politik der
Kurpfalz im Rahmen seines Einflusses unterstützte.
Zusammenstellung
der im 16. Jahrhundert bis zum Dreissigjährigen Krieg im
Dienste des Kurfürsten von der Pfalz gestandenen Schlesier.
Des Zusammenhangs wegen sind auch einige in Pfalz-
Zweibrücken’schen Diensten gestandene Schlesier aufge-
nommen worden.
Abkürzungen: A.D. Biogr. = Allgemeine Deutsche
Biographie. Zimmermann = Das sogenannte »Rote Buche,
ein kurpfälzisches Pfarrer- und Lehrerverzeichnis aus dem
Ausgang des XVI. Jahrhunderts (1585—ı621), bearbeitet
von Julius Zimmermann 1911. Hollweg = Ein Verzeichnis
der notleidenden reformierten Prediger- und Lehrerfamilien
der Pfalz aus dem Jahre 1628 von Dr. Hollweg in Monats-
!) Er überreichte ein Festgedicht »Fridericus Biblicus« und erhielt als
Ehrengeschenk zwei Becher von 14 und von ı1 Loth Schwere, vgl. Schönwälder,
Die Piasten zum Bricge, 3. Bd., sowie Schönwälder und Guttmann, Gesch. des
Gymnasiums zu Brieg.
Schlesisch-kurpfälzische Beziehungen im 16. und 17. Jahrhundert 203
hefte für Rheinische Kirchengeschichte, I. Jahrgang 1907,
S. 385. Cunradi = Jo. Henrici, Casp. Fil. Cunradi, Silesia
Togata 1706. Lucae = Schlesiens curieuse Denkwürdigkeiten
von Fr. Lucae (1689). Hautz, Die erste Gelehrtenschule =
Die erste Gelehrtenschule reformierten Glaubensbekenntnisses
in Deutschland oder Geschichte des Pädagogiums zu Heidel-
berg unter dem Kurfürsten Friedrich III. von der Pfalz in
den Jahren 1565—1577 von Johann Friedrich Hautz 1855.
Jöcher = Allg. Gelehrten-Lexikon von Christian Gottlieb
Jöcher. Bauch = Valentin Trozendorf und die Goldberger
Schule von Dr. G. Bauch, 1921 (Monumenta Germaniae
Paedagogica 57).
Adam, Melchior aus Grottkau + 1622 zu Heidelberg.
A.D. Biogr. ı, 45. Cunradi 2. Bauch 499.
Anger, Melchior aus Hirschberg, geb. 1547 t 1607 zu Heidel-
berg.
Jöcher, ı, 415. Cunradi 5.
Nach Andreae, Crucenacum Palatinum 503 war er 1600
Cantor und Präceptor am Gymnasium in Kreuznach.
Arnold, Daniel.
Nach Cunradi 7 »Reipubl. Heidelberg. Secretarius. N. in
Siles. Flor. in officio suo sub captam Heidelbergam
An. 16224; nach Bad. Gen. land. arch. Pfalz Generalia
3337 (Dienstbesoldungen) fol. 8 »Adiunctus Secretarij
Daniel Arnoldt« anno 1618.
Bernhard, Gregor aus Krossen.
1617 Schulmeister und Glöckner zu Enzheim, 1620 zu
Kriegsheim.
Zimmermann 44, 76.
Buchholzer, Abraham aus Freystadt.
1618 Pfarrer zu Bermersheim; auch in Eppelsheim.
Zimmermann 54, 75.
Calaminus, Petrus aus Neurode geb. 1556 F 1598 zu Hei-
delberg.
A.D. Biogr. 3, 692. Cunradi 35.
Calaminus, Theodosius, »Silesius«, doctoris Petri piae
memoriae protessoris filius.
1606 Diakon und Schulmeister zu Neckarelz, 1608
Pfarrer zu Armsheim, Schimsheim.
Zimmermann 52, 91. j
204 Hecht
Cibelius, Petrus, »weiland Pfarrherr zu Bilwiss in Schlesien«,
Vater des Dörscheider Pfarrers Anthonius Cibelius. Als
verstorben bezeichnet (Bacheracher Kirchenbuch) 1605.
Fliedner in Monatshefte f. Rhein. Kirch.-Gesch. 6. (1912) S. 254.
Cibelius, Anthonius, »Parchwicensis Silesius« (Parchwitz).
1606 Pfarrer zu Hackenheim; 1614 Pfarrverweser und
Schulmeister in Derschied; 1615 in Heddesheim.
Zimmermann 153, 160, 201; Weinmann in Monatshefte f. Rhein. Kirch.-
Gesch. 6. (1912) S. 17.
Coberus, Benjamin aus Glatz, »tertius zum heil. Geiste in
Heidelberg.
1606 Pfarrer zu Mörstadt, vorher Diakon in Alzey.
Zimmermann 3, 85; H. Becker, Gesch. von Kirche und Schule in Alzey
(1921) 94.
Eccius, Nikolaus aus Löwenberg.
1614 Hofkaplan zu Heidelberg.
Jöcher 2, 269; Zimmermann 4; Karlsr. Gen.Landesarch. Pfalz Gen.
3337, fol. 9.
Eccelius, Maternus aus Frankenstein.
1560 Pfarrer an der Elisabethenkirche in Breslau; 1562
entlassen, dann Pfarrer zu Bensheim, musste 1578 dem luth.
Pfarrer Klinger weichen und starb in Bensheim vor 1582.
Cunradi 62; Rott in N. Heidelb. Jahrb. 14, 63 Anm. 9, ferner Mitteilung
des Herrn Prof. Henkelmann, Bensheim.
Frisius, Johannes Christian aus Lauban.
Nach Zimmermann 42, 183, 1613 Collaborator in Alzey,
1618 Pfarrer in Spesbach.
Vgl. dagegen H. Becker, Die Schulpolitik des Alzeyer Rats im ı17.Jahr-
hundert, in Hessische Chronik ı2. Jahrgang (1925) S. 167.
Frisius, Joseph aus Lauban.
1605 Pfarrer zu Edenkoben.
Zimmermann 2, 167.
Gebelius, Hieronymus aus Glogau.
1588 Pfarrer zu Lorbach, 1606 zu Heidelsheim, 1618
Schulmeister zu Reihen.
Zimmermann 92, I10I, 132.
Graecius (Gretzius) Adam aus Freystadt.
1608 regens primarius Contubernii, 1611 Pfarrer zu Neu-
kirchen, 1613 Zotzenhausen, 1616 Neckargemünd, 1619
Pfarrer und Inspektor zu Bellheim, wo er 1628 noch war.
Zimmermann 20, 23, 39, 113. Hollweg 404.
Schlesisch-kurpfälzische Beziehungen im 16. und 17. Jahrhundert 205
Groerus, Abraham aus Sprottau. 1600 stud. theol. in
Heidelberg.
Pfarrer in Fauthei Altenstadt, Schweinckoven.
Zimmermann 128.
Halcyonius, Johann aus Hirschberg + 1622 zu Bensheim.
Erscheint schon 1574 in den Kirchenbüchern von Bens-
heim als Schulmeister, war etwa seit 1589 Rektor Scholae.
Er war ein sehr angesehener und begüterter Mann und
Mitglied des Rats (1606).
Zimmermann 135; Mitteilung von Herrn Prof. Henkelmann, Bensheim.
Jacobellus, Jakob aus Neumarkt, teutscher Schulmeister
am Pädagogium zu Heidelberg.
Zimmermann 7. Einwohnerverzeichnis der Stadt Heidelberg 1588 in
N. Arch. f. d. Stadt Heidelberg 1890, 134 Anm. 2.
Jungnitz, Johann aus Breslau + 1588 zu Heidelberg.
Cunradi 145. Sein Epithaphium bei Hautz, Die erste Gelehrtenschule, 61.
Knefelius, Johann aus Freystadt.
1600 Pfarrer und Inspektor zu Odernheim, 1618 in
Osthofen.
Zimmermann 45, 53, 175. Hollweg 420.
Kyfertus (Kifer), Christian aus Goldberg, geb. 1576, } 1622.
1600 Diakon, 1610 Pfarrer zu Schriesheim, 1620 in
Edenkoben.
Cunradi ı61. Bauch 512. Zimmermann 18, 28, 167. Hollweg 393. Gümbel,
Gesch. d. prot. Kirche d. Pfalz, 672.
Lange, Johann aus Löwenberg, geb. 1485, F 1565 zu Hei-
delberg.
A.D. Biogr. 17, 637. Cunradi 166.
Libing, Jonas, Schlesier.
Lehrer des Pfalz-Zweibrücken’schen Prinzen Johann
Kasımir (geb. 1589) [vielleicht identisch mit dem von
Lucae 615 erwähnten Johannes Liebing aus Münsterberg,
Prof. d. Gymnasiums in Amberg (Oberpfalz) ?]
Mascus (Masius), Johannes aus Görlitz.
1601 Diakon zu Alzey, 1606 Pfarrer zu Niedersaulheim.
Zimmermann 41, 78. Mitteilung des Herrn Pfarrer Becker in Alzey.
Pareus, David aus Frankenstein, geb. 1548, F 1622 zu Hei-
delberg.
A.D. Biogr. 25, 167. Cunradi 208.
Pareus, Gallus, Bruder des David Pareus, Schwiegervater
“des Michael Cramer, Rektors in Neustadt.
* Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrb. N. F. Bd. 42, 2 14
206 Hecht
1604 Pfarrer in Oberlustadt, 1612 Pfarrer und Inspektor
in Seltz.
Zimmermann 109, 125.
Pitiscus, Bartholomäus aus Schlaune (Grünberg) geb. 1561,
+ 1613 zu Heidelberg.
A.D. Biogr. 26, 204. Cunradi 214. J. Tropfke, Gesch. der Elementar-
mathematik, 2. Aufl. VII (1924) 87ff. Schmidt, Gesch. d. Erziehung der
Pfälzischen Wittelsbacher (Monumenta Germaniae Paedagogica Bd. 19)
1899.
Pitiscus, Samuel aus Grünberg.
1613 Diakon in Kellerei Dirmstein, 1616 Pfarrer in
Stetten, 1621 in Mauchenheim.
Zimmermann 61, 64, 83.
Practerius (Bracterius), Adam aus Frankenstein.
1566 alumnus coll. sap.
Pfarrer in Wachenheim.
Zimmermann 169.
Rhenanus, Nikolaus aus Bunzlau.
1597 Pfarrer und Inspektor in Sinsheim.
Zimmermann 98.
Rosinus, Israel, »Lybauensis Silesius«.
1608 Pfarrer in Rodenberg.
Zimmermann 103.
Rott (Rodt), Johannes aus Freystadt.
1606 Pfarrer in Gundersheim.
Zimmermann 56.
Schild (Schilder) Elias aus Hirschberg, 1566 al. coll. sap.
in Alzey, unter Ludwig VI. emeritus, später Pfarrer in
Gimmeldingen.
Hautz, Die erste Gelehrtenschule, ıı, 18. H. Becker, Zur Gesch. von
Kirche und Schule zu Alzey (1921) 73, 67, 76, 145.
Ob der ebenfalls gleichzeitig in Alzey wohnende Ausfaut
Elias Schild auch aus Schlesien stammte, kann vermutet
werden.
Schilling, Christoph aus Frankenstein + 1583 in Linz.
A.D. Biogr. 31, 253. Cunradi 265.
Scultetus, Abraham ausGrünberg, geb.1566, + 1625in Emden.
A.D. Biogr. 33, 492. Cunradi 279. Nach Mitteilung von Herrn Pfarrer
Kamm ist Scultetus im ältesten Schriessheimer Kirchenbuch unter »Diaconi
und Capellän« verzeichnet.
in Heidelberg.
1570 Lehrer am Pädagogium zu Heidelberg, 1572 Pfarrer
Schlesisch-kurpfälzische Beziehungen im 16 und 17. Jahrhundert 207
Seidel, Martin aus Brieg.
Hautz, Die erste Gelehrtenschule, 24, 56.
Seidel, Jakob, dessen Bruder.
Ebenda.
Setzer, Zacharius aus Schweidnitz.
Um 1600 Prof. iur. in Heidelberg.
Cunradi 289. Bauch 526.
Siloefius, Daniel aus Glogau.
1610 Diakon und Schulmeister in Mittelschefflenz, 1611
Pfarrer in Hagenbach, 1613 in Niedersaulheim.
Zimmermann 78, 97, 115.
Sprenger, David aus Neurode. Um 1600 stud. theol. (sap.)
in Heidelberg.
Pfarrer in der Inspektion Kirchberg.
Hollweg 412.
Thalwenzel, Elias aus Strehlen, geb. 1571, + 1614 in Horn-
bach, U.J.D.
Pfalz-Zweibrücken’scher Rat und Rektor des Gym-
nasiums in Hornbach.
“ Cunradi 303.
Tilenus, Daniel aus Goldberg, geb. 1563. Erzieher des
Kurfürsten Friedrichs V. in Sedan, Professor daselbst.
Cunradi 307. Fr. Schmidt, Gesch. d. Erzichung der Pfälz. Wittelsbacher
(Monumenta Germaniae Paedagogica 19) 1899.
von Tschesch, nach Lucae 590 »Johann Dietrich«, »König
Friedrichs V. in Böhmen und Pfalzgrafens Rath zu
- Heydelberg 1618«; nach Jöcher, 4, 1345 » Johann Theodors,
sein schlesischer Edelmann, geb. 1595 zu Vogtsdorf,
wurde des Churfürsten Friedrichs V. zu Pfaltz, als er
sich zum König von Böhmen krönen liess, und hernach
1632 des Herzogs Johann Christian zu Brieg Rat.« Be-
kannt als Mystiker.
A.D. Biogr. 38, 718.
Türsius (Tirsius), Johann aus Budissin = Baudiss (Gross- und
Klein-).. 1590 Kollaborator in Bensheim, 1597 Schul-
meister in Ladenburg.
Zimmermann 25. Mitteilung des Herrn Professors Henkelmann, Bensheim.
Budissin könnte aber auch = Bautzen sein.
Ursinus, Zacharias aus Breslau, geb. 1534, F 1583 ın Neu-
stadt a.H.
A.D. Biogr. 39, 369. Cunradi 318.
14*
208 Hecht
‘
Vechner, Georg aus Freystadt.
1616 Diakon zu Heppenheim, 1619 Pfarrer zu Hohen-
sachsen.
Zimmermann 27, 137.
Wagner, Melchior aus Glogau.
1602 Pfarrer zu Münster-Dreisen.
Zimmermann 108.
Walter, Heinrich aus Sagan; um 1604 stud. theol. in Hei-
delberg, poeta laureatus. Seine Witwe in der Inspektion
Rockenhausen.
Hollweg 415.
Weber, Petrus aus Neurode. Diakon und Schulmeister in
OÖsthofen.
1606 Pfarrer zu Alzey, 1615—1622 zu Heidelberg, zu-
gleich Kirchenratsassessor.
Zimmermann 3, 41, 53.
Weigel, Johann aus Freystadt, stud. theol. um 1604 in
Heidelberg.
Pfarrer in Niederflersheim.
Hollweg 419. Zimmermann sı.
Weigel, Martin aus Freystadt, stud. theol. um 1603 in
Heidelberg.
1607 Diakon zu Odernheim, 1610 Pfarrer zu Mörstadt.
Zimmermann 46, 85. Hollweg 417.
Wilhelm, Petrus aus Schweidnitz.
1618 Schulmeister in Wiesloch.
Zimmermann 9.
Wilpert (Wipert, Wiltpret, Wilprett), Balthasar aus Gross-
Glogau, geb. 1577 + 1625, U.J.D.
Nach Cunradi 336 Frider. V. Regis Bohem. Consiliarius; nach Lucae
608 »berühmter Advokatus zu Berlin, und berufener Professor zu Heidel-
berge. Vgl. auch K. Bruchmann, Die Huldigungsfahrt König Friedrichs I.
von Böhmen (des Winterkönigs) nach Mähren und Schlesien (in Darst.
u. Quellen zur schles. Gesch.) Bd.9, S.73, 106 »königlicher Appellationsratt.
Weickardt, (Weichard), Daniel, »Polislaviensis Silesiust
(Bunzlau).
1604 Diakon und Schulmeister in Osthofen, 1607 Pfarrer
in Schlierbach b. Lindenfels, 1611 in Esselborn, 1615
in Oppelsheim.
Zimmermann 37, 53, 54, 56. Fliedner in Monatsh. f. Rhein. Kirch.-Gesch.
6 (1912) S. 290.
Schlesisch-kurpfälzische Beziehungen im 16. und 17. Jahrhundert 209
II.
Im XVII. Jahrhundert
Die auf solche Weise entstandenen Beziehungen zwischen
Schlesien und der Pfalz wurden begreiflicherweise durch
den Dreissigjährigen Krieg unterbrochen. Nur vereinzelt
sehen wir nach diesem noch Schlesier in pfälzische Dienste
treten.
Unter Kurfürst Karl Ludwig wurde 1668 der Hofprediger Christian
Ursinus in Brieg, der sich mit dem Superintendenten Biermahn nicht vertrug
und deshalb sein Amt freiwillig niederlegte als Inspektor zu Weinheim angestellt,
wo er bald starb!). Ferner wurde Elias Hosemann aus Briegals Pfarrer
in Mittelschefflenz angestellt (nach Stocker, Schematismus der evangelisch-
protestantischen Kirche in Baden, 1681; später, falls es sich um dieselbe Per-
sönlichkeit handelt, in Heidelsheim, Stebbach, Schluchtern und Bretten)?).
Johannes Rismann aus Gross-Glogau wurde zum Inspektor zu Seltz und dann
zum Kirchenrat in Heidelberg ernannt. Er starb 16823). Endlich trat der 1648
geborene Wolfgang von Schmettau aus Neustadt (Schlesien) als Legations-
rat, später Geheimerat, in den Dienst des Kurfürsten. Er ging dann in branden-
burgischen Dienst und war 19 Jahre Gesandter bei den Generalstaaten 4).
Ergänzungsweise sei hier auch darauf hingewiesen, dass der im Dienste
des Pfalzgrafen Christian August von der Nebenlinie Sulzbach stehende, als
Kabbalah-Forscher und religiöser Liederdichter heute noch bekannte, seiner
Zeit auch als Chemiker berühmte Christian Knorr von Rosenroth aus
Schlesien stammte; es liegt nahe anzunehmen, dass er zu seinem besonderen
Interesse für Kabbalah-Forschung schon in der Heimat angeregt worden war.
Sein Vater war lutherischer Pastor in Alt-Raudten. Im Jahre 1688 wurde er
zum Kanzleidirektor ernannt; im selben Jahr trat er zum Katholizismus über.
Er starb 16895).
Der Hauptsache nach war aber der Zusammenhang
zwischen der Pfalz und Schlesien im 17. Jahrhundert ein
dynastischer. Lucae führt folgende Fälle auf, in denen
schlesische Herzöge pfalzgräfliche Gemahlinnen heimführten
(5. 1688/89):
ı) Schönwälder, Die Piasten zum Briege, 3, 221.
2) Lucae 601.
3) Lucae 600; Bad. Landesbibl. Karlsr. Handschr. 535.
4) Lucae 596; Struv 707; Danckelmann, Kirchenpolitik Friedrichs III.
von Brandenburg usw. in Düsseldorfer Jahrbuch, 28 (1916) $. 129 Anm. 1.
5) A.D. Biogr. 16, 327; E. Bischoff, Die Kabbalah, 1903, S. 36ff. Genca-
logisch vgl. Taschenbuch der freiherrl. Häuser (Alter Adel und Briefadel) 1868
bis 1921 und Geschichte der Familie Walz (gedruckt) S. ıı. Das Gesangbuch
für die evangelisch-protestantische Kirche Badens enthält von ihm das Lied
®Morgenglanz der Ewigkeit« (Nr. 521).
210 Hecht
Georg III., Herzog zu Liegnitz und Brieg hatte in
zweiter Ehe zur Gemahlin die Prinzessin Elisabeth Maria
Charlotte, eine Tochter des Pfalzgrafen von Simmern
Jüngere Linie, Herzogs Ludwig Philipp und seiner Gemahlin
Maria Elenora aus dem Hause Hohenzollern; von ihr wird
noch die Rede sein.
Ferner Henricus Wenceslaus, Herzog zu Münsterberg
und Oels; er war vermählt mit der Prinzessin Anna Mag-
dalena, der Tochter des Pfalzgrafen Georg Gustav von
Veldenz und der Maria Elisabeth (Tochter des Pfalz-
grafen Johann I. von Zweibrücken mittlere Linie). Anna
Magdalena wurde in Lauterecken 1602 geboren. Die Ver-
mählung fand in Oels 1617 statt. Sie starb, kinderlos, im
Jahre 1630 in Bernstadt und ruht daselbst in der Schloss-
und Pfarrkirche bei St. Katharina.
Endlich war Eusebius Wenceslaus, Herzog zu Sagan
und Fürst von Lobkowitz, Kaiserlicher Oberhofmeister mit
der Prinzessin Augusta Sophia, einer Tochter des Pfalzgrafen
August aus der Nebenlinie Sulzbach und seiner Gemahlin
Hedwig (Tochter Herzogs Johann Adolph v. Holstein-
Gottorp) vermählt. Augusta Sophia wurde in Sulzbach im
Jahre 1624 geboren. Die Vermählung — sie war die zweite
Gemahlin — fand in Nürnberg 1653 statt. Sie schenkte
ihrem Gemahl 4 Söhne und ı Tochter. Sie starb 1682 in
Nürnberg und ruht daselbst in der St. Lorenzkirche. Sie
war die Schwester des obengenannten Pfalzgrafen Christian
August, in dessen Dienst Knorr von Rosenroth stand, sowie
eine Base der Kaiserin Eleonore, der Gemahlin Leopolds I.").
Die wichtigste schlesisch-pfälzische Beziehung im 17.
Jahrhundert, auch historisch bedeutsam, brachte aber der
Aufenthalt der Kurfürstin-Witwe Elisabeth Charlotte von
Brandenburg 1650 bis 1660 in dem damals zu Schlesien ge-
hörenden Krossen?*), wo sie ihren Witwensitz hatte. In
ı) A. Wolf, Fürst Wenzel Lobkowitz (1869). Patriotisches Archiv 2 (1785)
S. 211; Pfeiffer, Sulzbach i. O., 1903.
2) C.v. Obstfelder, Chronik der Stadt Crossen, 1895. Krossen beher-
bergte auch die Winterkonigin auf ihrer Flucht nach der Schlacht am Weissen
Berge unter einer Bedeckung von 300 Reitern unter dem Befehl der Herzöge
von Holstein und Weimar (22. Nov.).
Schlesisch-kurpfälzische Beziehungen im 16. und 17. Jahrhundert 211
ihrer Hand liefen so viele Fäden zusammen, dass man in
dem damaligen Krossen geradezu einen Mittelpunkt
schlesisch-brandenburgisch-pfälzischer Beziehun-
gen erblicken darf. Elisabeth Charlotte war die Tochter
des Kurfürsten Friedrich IV. von der Pfalz und der Luise
Juliane aus dem Hause Oranien. Im Jahre 1616 wurde
sie mit dem Kurfürsten Georg Wilhelm von Brandenburg
(+ 1640) vermählt.
Das Fürstentum Krossen bildete einen Teil von Nieder-
schlesien, gehörte aber dem Kurfürsten von Brandenburg.
Krossen war svon geraumen Zeiten her gemeiniglich wegen
der guten Bequemlichkeit denen Churfürstlichen und Marg-
gräflichen Wittwen zum Wittwen-Sitz verordnet und ein-
geräumet worden« (Lucae S. 1544/45). So auch Elisabeth
Charlotte. Die Verschreibung dieses Witwensitzes war schon
in den Ehepakten vereinbart worden. (Widdumsverschreibung
vom 22. Oktober 1617.) Der kurpfälzische Geheime Rat und
Fauth Heinrich Dietrich von Schönberg nahm in Vertretung
der pfälzischen Fürstin zusammen mit dem Kanzler zu
Küstrin, Johann von Benkendorf, und mit dem Brandenbur-
gischen Rat und Verweser des Fürstentums Krossen, Joachim
von Winterfeld, am 10. November des nämlichen Jahres die
Huldigung daselbst entgegen und erstattete 16 Tage später
zu Heidelberg seinem Herrn ausführlichen Bericht, was er
dort gefunden).
Im Jahre 1650 zog Elisabeth Charlotte auf ihrem Witwen-
sitz Krossen ein. Otto von Schwerin war besonders beauf-
tragt, ihre Angelegenheiten zu leiten. Aus ihren Briefen an
ihn?), aus Briefen ihrer Nichte Elisabeth, der berühmten
Äbtissin von Herford, und aus anderen zeitgenössischen Be-
richten ergibt sich ein klares Bild ihrer Persönlichkeit, von
dem Leben in Krossen und den von ihr gepflegten schlesisch-
pfälzisch-brandenburgischen Bezichungen. Mit rühmenden
Worten fasst die Pfalzgräfin Elisabeth in dem Brief, in dem
sie ihrem Bruder, dem Kurfürsten Karl Ludwig in Heidel-
berg den Tod der Tante anzeigt, ihren Eindruck von der
ı) E. Göbel, Beiträge zur Gesch. der Elisabeth Charlotte von der Pfalz,
in Neue Heidelberger Jahrb. XV (1908).
2) Orlich, Friedrich Wilhelm der Grosse Kurfürst, 1836, Beilagen S. 32—45.
212 Hecht
Bedeutung der Kurfürstin Elisabeth Charlotte zusammen:
sjamais personne n’a este’tant regretee, on la pleure au
voisinage, dans les villes apartenantes a lempereur comme si
ce fut le protectrice du pays. Je ne vous importuneray pas
de mes douleurs sachant bien que vous ny manquez point
vostre part, puisque vous avez perdu une parente qui
servoitd’ornementala maison dontvousesteschef!).«
Es sei hier daran erinnert, dass Elisabeth Charlotte die
Mutter des Grossen Kurfürsten war. Der unglückliche Win-
terkönig war ihr Bruder gewesen; dessen Witwe lebte bei
den Verwandten in Holland. Unvermählt war ihre ältere
Schwester Katharina Sophia geblieben. Das jüngste der
8 Geschwister war ihr Bruder Ludwig Philipp, der die Jüngere
Linie Pfalz-Simmern in Kaiserslautern und Kreuznach be-
gründete; seine Frau war eine spätgeborene Tochter, das
jüngste Kind des Kurfürsten Joachim Friedrich von Branden-
burg. Bekannt ist, in welch drückender Lage alle Ange-
hörigen des kurpfälzischen Hauses nach dem Dreissigjährigen
Krieg sich befanden).
Wie Elisabeth Charlotte ihrer Mutter Luise Juliane, die
vor den die Pfalz besetzenden Feinden fliehen musste, ein
Asyl bot und ihr bis zu ihrem Tode eine fürsorgende Tochter
blieb, so war sie auch zeitlebens eine treue und liebe Schwester,
die sich, wo immer es not tat, ihrer Geschwister annahm.
Vor allem bot sie ihrer Schwester Katharina Sophie bei
sich ein Heim. Auch in Krossen wohnte Katharina Sophie
bei ihr und widmete sich mit ihr der Fürsorge ihrer An-
gehörigen. Auch bei ihrem Tode3) kommt daher bei der
!) K. Hauck, Die Briefe der Kinder des Winterkönigs in Neue Heidel-
berger Jahrb. XV (1908) S. 166.
2) Vgl. wegen der Pfalz-Simmern Jüngere Linie Rodewald. Die Grüfte
und Inschriften der Simmerner Stephanskirche in Mitteilungen des historischen
Vereins der Pfalz 46 (1927). Hecht, Gebürtige Pfälzer als Träger der preussi-
schen Kirchenpolitik im Streit um die Heiliggeistkirche in Heidelberg, in dieser
Zeitschrift N.F. XLI, S. 178tf.
3) Sie sagte die Stunde ihres Todes voraus. »Le jour devant sa mort,
ou elle paya ses debtes, gaga ses gens, fit des aumones et bien d’autres aftaires,
quand on la pria de se reposer, elle repondit: »Ich werde nicht ruhen biss morgen
abent um sieben uhr die ewige ruhee. c’est l’heure, que Dieu la retiree du monde.«
Hauck, a.a.O., S. 200.
Schlesisch-kurpfälzische Beziehungen im 16. und 17. Jahrhundert 213
Pfalzgräfin Elisabeth das schmerzliche Gefühl des Verlustes
zum Ausdruck: »ma perte ne sera pas si tost reparee; car il
ne reviendra plus rien au monde pour m’aimer comme madame
la princesse Cathrine a fait")«.
Beide Schwestern übertrugen ihre Liebe zu den Ge-
schwistern auch auf deren Kinder. Auch diesen wurde, so-
weit notwendig, Krossen ein Asyl. Um ihre in Geldnöten
befindliche Mutter, die Winterkönigin, zu entlasten, begaben
sich die Pfalzgräfin Elisabeth und ihre um 8 Jahre jüngere
Schwester Henriette Marie zum Besuch ihrer Tanten nach
Krossen. Wir sehen hier die Pfalzgräfin Elisabeth teilnehmen
an der Sorge ihrer Tanten um die Versorgung der Ver-
wandten, die sich hauptsächlich im Einfädeln von Heirats-
plänen betätigte. Die Korrespondenz mit dem Kurfürsten
Karl Ludwig, ihrem Bruder als dem Chef des Hauses wegen
der Vermählung der Schwester Henriette Marie mit dem
Fürsten Sigmund Rakoczy von Siebenbürgen wurde von
Krossen aus, ausser der Braut selbst, von der Pfalzgräfin
Elisabeth geführt. Bei dieser Vermählung handelte Elisabeth
Charlotte gewissermassen an Mutterstelle, da ja die Winter-
königin in weiter Ferne weilte. Elisabeth Charlotte hatte
in derlei Angelegenheiten Erfahrung; ihr waren die Be-
ziehungen nicht fremd, die das Haus Brandenburg zu Bethlen
Gabor in ein verwandtschaftliches Verhältnis gebracht hatten;
an dem Zustandekommen der Heirat ihrer Schwägerin
Katharina mit jenem Fürsten von Siebenbürgen war sie
lebhaft beteiligt gewesen. Durch Elisabeth Charlotte wurde
am 28. August 1650 dem Prinzen Sigmund Rakoczy die
Hand der Pfalzgräfin Henriette Marie feierlich versprochen.
Bei den Verhandlungen über den Hochzeitsvertrag stellte
Elisabeth Charlotte ein »Projekt« über die »Heuratspunkte«
auf. Die Heirat durch Stellvertretung fand in Krossen statt).
Für die Pfalzgräfin Elisabeth wurde der Aufenthalt in
Krossen insofern von Bedeutung, als sie hier gelegentlich
eines Besuches ihrer Tante Marie Eleonore von Pfalz-Simmern
deren Hofprediger von Dalen kennen lernte, der ein Freund
ı) Ebenda.
2) Anna Wendland, Die Heirat der Prinzessin Henriette von der Pfalz
usw. in Neue Heidelberger Jahrb. XIV.
214 Hecht
des berühmten Coccejus war. Durch ihn lernte sie die Vor-
lesungen dieses Gelehrten über das Hohelied kennen, von
denen sie sehr eingenommen wurde. In der Folgezeit ent-
wickelten sich zwischen beiden auch persönliche Beziehungen,
die Coccejus dazu veranlassten, der Prinzessin seinen Kom-
mentar über das Hohelied zu widmen!).
Es liegt auf der Hand, dass diese Pflege verwandtschaft-
licher Beziehungen zahlreiche Verwandtenbesuche in Krossen
mit sich brachten. Die Verwandten der verschiedenen Zweige
trafen sich bei den Tanten in Krossen. Bei einem solchen
Besuch in Krossen im Jahr 1655 wurde der jüngste Bruder
der Fürstin Ludwig Philipp vom Tode ereilt. Seine Witwe
Marie Eleonore war wiederholt zu Besuch in Krossen. Auch
ihre Tochter Elisabeth Marie Charlotte hielt sich längere
Zeit bei den Tanten in Krossen auf. Gelegentlich eines solchen
Besuches wurde die Vermählung dieser Prinzessin mit dem
verwitweten Herzog Georg III. von Brieg in die Wege ge-
leitet.
Denn die Kurfürstin Elisabeth Charlotte war auch mit
den Piasten in Liegnitz und Brieg verbunden. Auch mit
den Mitgliedern dieses Geschlechts stand sie in persönlicher
Beziehung: »sonst sollte ich diesen Brief gern länger machen,
so kommet aber die Fürstinn von Ligenitz, als schliesse ichs,
so schreibt sie an Schwerin). Zur Zeit als Elisabeth Charlotte
ihren Witwensitz Krossen im Jahre 1650 antrat, war Herzog
Georg Rudolph von Liegnitz Oberlandeshauptmann Schle-
siens; er residierte fast ständig in Breslau bis zu seinem Tode
1653. Das Fürstentum Brieg wurde um das Jahr 1650 von
den 3 Söhnen Georg, Ludwig und Christian des im Jahre
1639 gestorbenen Herzogs Johann Christian gemeinsam re-
giert. Die Gemahlin Johann Christians, also die Mutter
dieser 3 Brüder, war die schon 1625 verstorbene Hohenazollern-
prinzessin Dorothea Sibylle, die jüngste Tochter des 1598
!) Über die Pfalzgräfin Elisabeth (im Familienkreise »Elsee gerufen)
vgl. Wille, Pfalzgräfin Elisabeth, Äbtissin von Herford, in Neue Heidelberger
Jahrb. XI. Ferner Guhrauer in Raumers historischem Taschenbuch 3. Folge,
I. Jahrgang; A. Wendland, Sechs Briefe der Pfalzgräfin Elisabeth usw., in dieser
Zeitschrift N. F.XXXIV.
2) Orlich, a.a.O., Beilagen S. 39.
Schlesisch-kurpfälzische Beziehungen im 16. und 17. Jahrhundert 215
verstorbenen Kurfürsten Johann Georg von Brandenburg,
also eine Schwester des Kurfürsten Joachim Friedrich, dessen
Tochter Marie Eleonore mit dem jüngeren Bruder der Elisa-
beth Charlotte, Pfalzgraf Ludwig Philipp in Kaiserslautern
(Kreuznach) vermählt war. Als Elisabeth Charlotte in
Krossen einzog, wohnten die zwei jüngeren Brüder mit ihren
Gemahlinnen im Residenzhaus zu Brieg, Georg war nach
Ohlau gezogen. Er war damals vermählt mit der um 10 Jahre
älteren Schwester der beiden Oelser Herzöge, Sophie Katha-
rina, die früher mit dem 1632 als schwedischer Oberst ge-
storbenen Pfalzgrafen Johann Friedrich von Veldenz verlobt
gewesen war. Aus dieser Ehe war im Jahre 1646 ein Töchter-
chen geboren worden.
Über die Verhandlungen, die zur Vermählung Herzogs
Georg von Brieg nach dem Tode seiner ersten Gemahlin mit
der Prinzessin Elisabeth Marie Charlotte, führten, wobei die
Fäden in den Händen der Kurfürstin Elisabeth Charlotte,
ihrer Schwester Katharina Sophie sowie der Pfalzgräfin
Elisabeth lagen, gibt die Darstellung bei Lucae in Verbin-
dung mit den im Staatsarchiv Breslau liegenden Akten ein
kulturgeschichtlich interessantes Bild. »Nunmehr war Hertzog
George, nach aussgehaltener Trauerzeit, bedacht, auff Ein-
rathen vieler hohen Alliirten, ihm eine Gemahlin zu erwehlen,
welche hierzu vor andern die damalige Pfaltz-Simmerische
Princessin Elisabeth Maria Charlotte recommendirten indem
sie nun, samt dero Frau Mutter, Frauen Maria Elconora,
geborenen Prinzessin aus dem Chur-Hause Brandenburg,
Pfaltzgraf Ludwig Philips zu Simmern verwittibte Gemahlin,
zu Crossen bey der auch verwittibten Frauen Churfürstin
zu Brandenburg sich eine Zeitlang divertirte, liess der Hertzog
deroselben Person wegen, durch einen Cavallier recognosciren
und nach Befindung dero Schönheit, Conduite und Ouali-
täten alszbald amı gehörigen Ort durch Melchior Friedrich
Freyherrn von Canitz umb sie ordentlich anwerben. So bald
Hertzog George dero erwünschte Resolution und Bildnus-
Wechsel erhielte, gab er deroselben in eigener Person zu
Crossen die Visiter)«. Über den Verlauf dieser »Visite« sind
wir aus einem Brief des Bräutigams genau unterrichtet.
ı) Lucae S. 1489.
216 Hecht
Noch am Tag seiner Ankunft in Krossen, wo er die Prin-
zessinnen Katherine Sophie und Elisabeth, die verwitwete
Herzogin von Simmern und ihre Tochter Elisabeth Marie
Charlotte antraf, wurde er »allerseits« in Audienz empfangen.
»Worauf wir gestern uns bei den Fürstl. Simmerischen mit-
gebrachten Officiren Herrn Hofmeister von der Dahm und
Herrn Hofprediger Johann von Dahlen (sintemahlen Herr
Dr. Romswinckel zurück zu Berlin verblieben) insinuiret und
ihnen die vorhabende Werbung zum besten recommenditret,
vornehmlich aber bei Ihrer Durchl. Princessin Catherina
durch Herrn Marschal Berssdorfer umb gute Förderung
ansuchen lassen, so dann auch glücklich erfolget, alls daß
gestertt um 9 Uhr morgens, Wir zu solenner Audientz in
hochgedachter Princessin Zimmer erfordert, in allerseits Er-
lauchter Personen Anwesenheit unsere. habende Werbung,
worzu daß es alls angestellt werden solle, uns Anleitung
gegeben worden, von wegen Ew. fürstl. Gna. abgeleget und
darauf Öffentlich Antwort mit einem erfreulichen Ja, so von
der Princessin selbst so von Dehro Frau Mutter erlanget,
welches, wie abermahl Anleitung beschehen, anders nicht,
als mit Überreichung des von hochermellter Princessin von
Ew. fürstl. Gna. destinirten völligen Praesents bedanksaget
werden möge, welches auch jenes Orths, alls man gar wohl
vermerken können, sehr angenehm gewesen und nechst ge-
gebenen Handschlag und deutlicher Erklärung, daß Ihro-
selbte Ew. fürstl. Gna. Ihrer beständigen Treue und Liebe
versicherte, mit einem feinen Deamantringe so biß dato bei
uns, ausgewechselt worden !)«.
Am andern Tag wurde alsbald auch »in Ihrer Durchl.
Princessin Catharina Zimmer« über die Ehepakten beraten.
Die Verhandlungen darüber gestalteten sich sehr schwierig,
teils wegen sachlicher Hindernisse, besonders weil die Familie
der Braut finanziell sehr schlecht stand, teils aus persön-
lichen Gründen, weil der von pfalz-simmernscher Seite die
Verhandlung führende Dr. Romswinckel den Beteiligten
durch seine Gründlichkeit auf die Nerven gegangen zu sein
scheint. In einem Brief an Schwerin schreibt Herzog Georg:
ı) Staatsarchiv Breslau, Rep. 20, L.B.W.I. 38Sb, 2. Hälfte. Ich verdanke
den Hinweis auf diese Akten Herrn Dr. Günther Kersten in Brieg.
Schlesisch-kurpfälzische Beziehungen im 16. und 17. Jahrhundert 217
sabsonderlich habe ich sein böses Gemüth bey völliger Aus-
fertigung der bereits zu Crossen debattirten Ehepakten ver-
spüret, indem auf Ihrer DI. seiten durch ihn fast alle Augen-
blick unnötige dubia und Änderungen moviret worden, auch
Mir meiner Gemahlin Ld. und meinen Rhäten mit recht
empfindlichen Worten begegnet und noch kurz vorm Abzug
das praesent, so meine Gemahlin ihm aus guter Meinung ver-
ehren lassen, nicht zu weniger Beschimpfung einem Laquaien
gegeben').«e Die Dinge spitzten sich derart zu, dass die
Schwiegermutter wenige Tage nach der Hochzeit Kopf über
Hals nach Hause reiste. Darüber schreibt Herzog Georg
dem Kurfürsten von Brandenburg: »So haben wir doch
beiderseits über bewegliches Bitten nichts erhalten können,
sondern Selbte seind bei diesem bösen Wege u. Wetter ver-
wichenen m Novembris aufgebrochen, und über Leipzig
gegen Lautern fortgereiset, da dann zu besorgen, dass sie
unterwegs von der Kälte und sonsten allerhand Ungemächlig-
keit empfunden werden, welches ich höchlichen beklage.
Die Ursache aber solches schleunigen Aufbruchs kann ich
niemanden anders dann dehro Rhat Dr. Romswinckel bei-
messen, welcher in vielwege zwischen ihrer Frau Mutter und
meiner Gemahlin Widerwillen gestiftet!).« Die finanzielle
Schwierigkeit des für die Vollziehung der Ehepakten haft-
baren Bruders der Braut, des Pfalzgrafen Ludwig Heinrich
Moriz, war so gross, dass Herzog Georg im Jahre 1662 den
Pfalz-Zweibrücken’schen Hofmarschall Balthasar von Schmied
und Schmiedefeld bevollmächtigte und beauftragte, die in
den Ehepakten »zur Ausrichtung des fürstlichen Beilagers
seiner Frau Schwester« zugesagten 5000 Reichstaler per-
sönlich beizutreiben, zu deren Bezahlung sich Ludwig Hein-
rich Moriz wegen Beisteuer zur »Ärmatur« des Reichs gegen
den Erbfeind ausser Stande erklärte®).
Die Vermählungsfeier fand Mitte Oktober statt. »Als
die Zeit herbey rückte dess vorhabenden Beylagers, schickte
der Herzog eine ansehnliche Gesandschafft samt dem kost-
ı) Staatsarchiv Breslau Rep. 20, L.B.W.I. 388d. Romswinckel trat in
Brandenburgische Dienste und wurde Gesandter des Kurfürsten im Haag.
Vgl. Orlich, a.a.O., Beilagen S.5 Anm. 7.
218 Hecht
baren Brautwagen nacher Crossen nemlich Herrn Augustum
Grafen von der Lignitz, dess Briegischen Fürstenthums
Landeshauptmann (sein Halbbruder) nebst Herrn Melchior
Friedrich Freyherrn von Canitz vornehmen Rath, und mit
demselbigen sechs vornehme Cavalliers samt der wolmon-
tirten Leib-Guarde zu Ross, vielen Kutschen und Dienern
und was sonst eine dermassen extraordinaire Ambassade ver-
ansehnlichen mochte. Indem nun diese Gesandschaft ihr
Creditiv abgeleget, und bey der Fürstlichen Braut die Be-
grüssungs- und Glückwünschungs Complimenten abgelegt
hatten, erhub sie sich samt der Frauen Mutter mit einer
ziemlichen starken Suite von Adelichem Frauenzimmer und
Cavallieren, unter denen etliche vornehme Chur-Branden-
burgische Ministri waren, weiter in Schlesien und zwar am
ersten nach Lignitz...« (Lucae S. 1489). In Glogau schon
wurde sie festlich begrüsst. Hier waren die Landstände des
Fürstentums Glogau, deren Syndikus Andreas Gryphius
war, darauf bedacht, dass den Empfangstfeierlichkeiten durch
die Aufführung eines Schauspiels des berühmten Dichters
ein besonderer Glanz verliehen wurde. Gryphius stand mit
der fürstlichen Braut in gelchrt-freundlichem Verkehr. Ihr
hatte er schon 1648 sein lateinisches Epos, das olivetum,
gewidmet und später den Papinian. Die Sammlung seiner
lyrischen Gedichte enthält ein Sonette an die pfälzische
Prinzessin und das der Übersendung des Papinian beigefügte
Epigramm?). Andreas Gryphius dichtete zu ihrem Empfang
ein Doppelspiel: »das verliebte Gespenst«, Gesangspiel, und
»die geliebte Dornrose«, Scherzspiel, letzteres in schlesischer
Mundart, das am 10. Oktober 1660 vor der Braut aufgeführt
wurde?). Der Dichter lässt am Ende des Stücks die Braut
durch Hymen anreden:
»Glück zu, Du Licht der Pfalz, Du Sonne,
Die Du Piastens Stamm aufgehst,
Und nun sich Phöbus neigt, mit Wonne
Den hochgewünschten Lauf erhöhst.
ı) Palm, Andreas Gryphius, Lyr. Ged., 1884 (Lit. Ver. Stuttg. 171)
S. 184, 411.
2) Palm, Andreas Gryphius, Lustsp., 1878 (Lit. Ver. Stuttg. 138) S. 235.
Schlesisch-kurpfälzische Bezichungen im 16. und 17. Jahrhundert 219
Wie rauh und lang hat es gewittert!
Wie war der Brieger Haus erschüttert!
Georg eröffne Herz und Schlösser!
Fürst, ob dem Zeit und Nachwelt starrt.
Schau Fürst, der Himmel meint es besser,
Du hast nach Angst den Trost erharrt.
Gepaarte Götter dieser Erden,
Wer kann euch vorgezogen werden!
Lebt ewig! lebt und wachst und blühet!
Piastens Stammbaum spross und grün’
Bis sich die Ewigkeit bemühet
Den Lauf der Zeiten einzuziehen
Und euch auf höhern Thron erhebe!
Piastens Haus blüh, wachs und lebe!
Chor.
Charlotte leb, o leb!
Der milde Himmel geb,
Was eur Geschlecht erheb,
Und kröne die verliebten Sorgen
Mit viel Charlotten und Georgen !«
Dieser letzte Wunsch sollte nicht in Erfüllung gehen.
Die Fürstin war schon als junges Mädchen von zarter Ge-
sundheit gewesen; als sie 15 Jahre alt war, schrieb ihre Base
Elisabeth über sie: »sdie dochter ist etwas übel, halte, sie wird
die bleiche Farbe bekommen t!)«. Sie wurde schon im Herbste
1662 von einem starken Husten befallen, welcher im Früh-
ling 1663 verstärkt wiederkehrte. Vergebens hatte sie sich
des Landecker Brunnens bedient; die Schwindsucht begann
sich bei ihr auszubilden. Auch die Kunst der Ärzte zu Breslau,
wohin sie sich begab, vermochte nichts dagegen. Sie kehrte
von Breslau nach Briceg zurück und verschied dort am 20.Mai
1664, im Alter von 25 Jahren. Sie wird als ein Vorbild von
Züchtigkeit und Leutseligkeit gerühmt. Die auf ihren Tod
geprägte Denkmünze trug die Umschrift »Exemplum casti-
ı) Hauck, a.2.0., S. 81.
220 Hecht
tatise. Sie wusste sich immer bald zu bezwingen, wenn in-
folge der Kränklichkeit die Heftigkeit sie übermannte. Fehler
der Untergebenen entschuldigte sie mit den Worten: »wir
sind ja alle Menschen«. Ihr grösster Kummer bestand darin,
dass sie ihren Gemahl nicht mit Kindern erfreuen sollte.
Ihr Gemahl überlebte sie nur acht Wochen. In seiner
Bibel hatte er den Wunsch, ihr bald nachzufolgen, einge-
zeichnet. Er erzählte dem Superintendenten Biermann, was
sich zwischen ihm und seiner Gemahlin in Breslau zugetragen,
als er um Mitternacht zu der Schwerkranken gekommen.
Sie habe sich von ihm das Versprechen geben lassen, mit
ihr zu sterben, und er habe erwidert, er sei bereit, wenn es
Gottes Wille sei.
Da die Leiche der Herzogin noch nicht beigesetzt war,
fand ihre Bestattung am 7. Oktober, die des Herzogs am 8.
statt. Kaiserliche und fürstliche Abgesandte waren zugegen;
die Mutter der Verstorbenen wurde durch Graf Augustus -
vertreten, der Bruder Ludwig Heinrich Moriz durch den
Pfalz-Simmernschen Hofmeister Ludwig Wilhelm von Damm.
Der Superintendent Biermann hielt die Leichenrede auf
Römer 8, 28 »denen die Gott lieben müssen alle Dinge zum
Besten dienen«.
Dorfhin, wo die Pfälzerin Elisabeth Marie Charlotte
als Piastenherzogin gewaltet hatte, führte wenige Jahre später
(1689) der Pfalzgraf von Neuburg Karl Philipp, der Sohn
des Kurfürsten Philipp Wilhelm von der Pfalz und dessen
späterer Nachfolger in der Kurwürde, seine junge Gemahlin.
Mit dem Erlöschen des Piastengeschlechts von Brieg
war das Fürstentum an den Kaiser zurückgefallen. Die
fürstlichen Güter wurden kaiserliche Domänen. Der Kaiser
gebrauchte die Einkünfte des Fürstentums, um seine Gläu-
biger darauf anzuweisen. Für welche Verpflichtung der
Kaiser damals das Fürstentum Karl Philipp zum Pfandbesitz
gab, ist nicht ersichtlich. Später jedenfalls dienten alle drei
Fürstentümer als Sicherheit für ein aus dem Ehebeibringen
seiner zweiten Gemahlin dem Kaiser gewährtes Darlehen
von 100000 fl., das in den Rechnungen unter dem Namen
versicherte Lubomirskysche Dotalgelder vorkommt.
Schlesisch-kurpfälzische Beziehungen im 16. und 17. Jahrhundert 221
Seine erste Gemahlin war die Tochter des Fürsten von
Radziwil, die junge Witwe des Markgrafen Ludwig von
Brandenburg, eines Sohnes des Grossen Kurfürsten. Bei
dieser Vermählung (1688), die heimlich gegen den Willen
des Grossen Kurfürsten geschah, der eine andere Verbindung
für sie wünschte, hatte die Kaiserin, eine Schwester Karl
Philipps, die Hände im Spiele‘). Aus dieser Ehe wurden
in Brieg 4 Kinder geboren, von denen aber nur die später
an den Erbprinzen Joseph Karl Emanuel von Pfalz-Sulzbach
vermählte Tochter Elisabeth Auguste Sophie zu Jahren kam.
Seine Gemahlin starb in Brieg im Jahre 1695. Im Jahre 1701
vermählte sich Karl Philipp in zweiter Ehe mit Theresia
Katherina, einer Tochter des Fürsten Joseph Karl Lubo-
mirsky von Östrog.
Karl Philipp wohnte in Brieg bis zu seiner Übersiedlung
nach Innsbruck als kaiserlicher Statthalter von Tirol im
Jahre 1707. Er führte ein fröhliches Leben; täglich in der
Woche, ausser Freitag und Samstag war bei Hofe Gesell-
schaft).
Zu gleicher Zeit, in der Karl Philipp in Brieg residierte,
nahm sein jüngerer Bruder Franz Ludwig den Bischof-
stuhl von Breslau ein. In der Geschichtsliteratur wird sein
Verdienst um die Förderung der Kunst in Schlesien gerühmt.
Er wurde 1716 Kurfürst von Trier und 1729 Kurfürst von
Mainz3).
Dass sich die Schlesier am Rhein und Neckar wohl-
fühlten, geht aus allem hervor. Dass aber umgekehrt auch
das Schlesierland den Pfälzern gefiel, ergibt sich aus der von
Lucae (19) überlieferten Äusserung »eines fürnehmen Statist-
und Raths« der Pfalzgräfin Marie Eleonore, der diese zur
Vermählung ihrer Tochter Elisabeth Marie Charlotte mit
Herzog Georg von Brieg begleitete. Als »dieser Rath bey
solcher Gelegenheit der Schlesischen Fürsten Pracht, die
3) Schiemann, Luise Charlotte Radziwil, Markgräfin von Brandenburg,
in Forsch. z. Brand. u. Preuss. Gesch. 3. (1890) 125.
2) Egger, Gesch. Tirols II. (1876) S. 515.
3) Grünhagen, Gesch. Schlesiens 11. (1886) S. 426, 427.
Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. Bd. 42, 2 15
222 Hecht
Menge ihrer tapferen Noblesse, derselben schöne Schlösser,
zierliche Hofhaltungen, herrliche Colonien, Oeconomien,
Ländereyen, Fruchtbarkeiten, allerhand ersinnlicher Regalien,
Überflüssigkeiten, auch der hohen und niedrigen Inwohner
Qualitäten und Geschicklichkeiten und Lebens-Arten ob-
servirte, vornehmlich die wohlbestellten Kirchen und Schulen,
Cantzeleien und Rathhäuser, musste er oftentlich gestehen,
welcher massen er nimmermehr dergleichen Herrlichkeiten
in Schlesien zu finden gemeynet hätte, und dass in diesem
eussersten Anhang Teutschlandes insgemein so viel vortreff-
liche mit Erudition und anderer Qualitäten gezierte Leute
wohnen sollten, würden die Ausländer, welche Schlesien
niemals in Augenschein genommen, und persönlich besuchet,
schwerlich glauben können«.
Iland von Hirschhorn, die Gattin Hans V.
von Hirschhorn
Von
Hans Will
I.
Iland, »wildegraffin von Dune und ringraffin czum
Ringraffenstein«, die uns hier beschäftigen soll, war eine
Schwester des Mainzer Erzbischofs Konrad (III.) von Dhaun.
Durch ihren Vater, Johann II., waren die Besitzungen der
beiden alten Grafengeschlechter teilweise zusammengekom-
men!). Der Schwerpunkt der Dhauner Macht lag im mitt-
leren Nahegebiet, wo die Wildgrafen schon im Io. Jahrhundert
die Grafenrechte ausgeübt hatten. Weiter unterhalb war
ihnen zuletzt aus dem rheingräflichen Erbe der berühmte
Rheingrafenstein zugefallen. Die alten wildgräflichen Schlös-
ser Dhaun, Kyrburg und Schmidtburg erhoben sich in
Seitentälern weiter im Hunsrück drinnen, so dass die Be-
nennung der Dynasten als comes silvagius oder silvester
vortrefflich passt. Es war ein karges Land, worin, von den
Weinufern der Nahe abgesehen, nur Holz, Harz und Honig
in Fülle gediehen. Hinterland, auch hinsichtlich der nahen
geistigen Mittelpunkte Mainz und Trier. Die Geschichte
des Geschlechts mit ihren unaufhörlichen Teilungen und
Parteiungen, die endlose Fehden im Gefolge hatten, wirkt
streckenweise so düster wie die Forsten und Kahlflächen
des Waldgebirges, wo sie »mit Kliff und Klaff und Hörner-
schall« (Bürger) ihre Jagden abhielten.
Doch sind das Bedingungen, die auf die Entwicklung
der Einzelpersönlichkeit nicht immer ungünstig einwirken.
In dem eingangs genannten Konrad hat die Familie zweifel-
los einen Kopf von politischen Fähigkeiten hervorgebracht.
ı) Vgl. Schneider, Geschichte des wild- und rheingräflichen Hauses,
Kreuznach 1854.
15*
224 | will
Er gehört nicht zu den ganz Grossen, die auf dem Mainzer
Stuhl gesessen haben, aber seine Zeit, eine Zeit der Auf-
lösung alter Bindungen, war auch nicht danach angetan,
eine alles bezwingende Autorität zu entfalten. Kein Reichs-
fürst hat solche besessen, die Kaiser am wenigsten. Die
Brüder des Erzbischofs, Johann, der Erstgeborene, und
Friedrich (nach Iland geboren) lebten ihr Ritterleben; die
drei Schwestern, von denen Iland die älteste war, waren
alle verheiratet. Mit Daten sind wir nicht sehr reichlich
versehen; der Vater hatte 1370 nach kinderloser erster Ehe
zum zweitenmal geheiratet, so dass das folgende Jahrzehnt
die Geburtsdaten zum mindesten der älteren Kinder ein-
schliessen muss!). Erst 1398 rückt Iland durch ihre Heirat
in das Gesichtsfeld des Historikers.
Zuvörderst einige Worte über den klangvollen Namen
der jungen Gräfin. Er findet sich in dieser Form sonst nicht,
entspricht aber dem aus Frankreich (Kaiser Friedrichs Il. Gattin
Jolante von Brienne!) herübergekommenen, anscheinend nur
westdeutschen Namen Jolante. Auf diese Spur führte mich die
Erwähnung bei Weinhold), der unter den Rufnamen des
14. Jahrhunderts auch Jolenta verzeichnet. Später fand ich bei
Joannes3) für die Schwester Konrads Ill. die Namensform
Jolantha. In derselben Form tritt der Name auch bei der
Tochter Herzog Wilhelms von Jülich auf, der Grossmutter
Ilands auf mütterlicher Seite, ebenso wie eine jüngere Schwester
ihrer Mutter gleich hiess. — Am 18. Juni des genannten Jahres
wurde nun im rheinhessischen Flonheim zwischen Iland und
ihrer Mutter einer- und Hans von Hirschhorn, dem fünften
seines Namens, andrerseits »ein fruntschafft und ein ee gerette.
Dieses Flonheim war der Witwensitz der Brautmutter Jutta,
die sich vermutlich 1395 — ihr Gatte war 1383 gestorben —, als
die Söhne erwachsen waren und ihr Erbe teilten, dorthin
zurückgezogen hatte. Der Schwestern geschieht in dem
Teilungsvertrag vom 6. August*) nur insoweit Erwähnung,
ı) Vgl. Aucner, Konrad III. von Mainz und seine Reichspolitik. Halle
1908, der Konrad, den Zweitältesten, »wohl gegen die Mitte der 70er Jahree
geboren sein lässt, S. 8.
?) Die deutschen Frauen in dem Mittelalter, Wien 1882, S. 23.
3) Rerum Mog.I ad p. 735.
4) Dipl. Rhingravica fol. 187. &
Iland von Hirschhorn, die Gattin Hans V. von Hirschhorn 225
als ihre Rechte an den Eigengütern grundsätzlich gewahrt
werden. Vermutlich hat auch Iland damals die Wälder
ihrer Heimat verlassen, um der Mutter in das hügelumsäumte
Wiestal zu folgen. Das Dorf war gemeinsamer Besitz der
Dhauner und Kyrburger Linie. Sicherlich war die dortige
Burg, die z. B. in einer Urkunde des Jahres 1357 vorkommt :),
der Schauplatz der Verlobung.
Es wäre verlockend, den Gründen nachzugehen, weshalb
die hochadelige Jutta, eine geborene Gräfin von Leiningen,
ihre älteste Tochter mit einem Ritter vermählte, doch müsste
jeder derartige Versuch an der Knappheit des Materials
scheitern. Darüber könnten nur Familienbriefe Aufschluss
geben, aber deren Zeit war im allgemeinen noch nicht ge-
kommen. Die Ebenbürtigkeit des Herrn von Hirschhorn
war bei einer strengen Auffassung des Heerschilds zum
mindesten zweifelhaft?). Wenn Roth von Schreckenstein 3)
die Hirschhorner auch als »Dynasten zweiter Ordnung« auf-
fassen möchte, so bleibt doch die Tatsache bestehen, dass
ihre Besitzungen nicht reichsunmittelbar waren. Allerdings
rührte ihre Stammburg von einem geistlichen Fürsten, dem
Erzbischof von Mainz, zu Lehen. Auch war Hans von
Hirschhorn als Inhaber eines Burglehens in der Reichsburg
Oppenheim persönlich reichsunmittelbar. Ferner hob ihn
seine bevorzugte Stellung bei dem Pfalzgrafen und späteren
König Ruprecht +) über seine Standesgenossen im engeren
Sinn hinaus, so dass er in dem Verzeichnis des Hofgerichts
im Lübecker Ratsstreit von 1409 zu den barones gerechnet
wird (im Gegensatz zu den ministeriales und milites) 5).
ı) Vgl. Fabricius. Die Herrschaften des unteren Nahetals (= Erl. z. gesch.
Atlas d. Rheinprovinz VI), S. 373.
2) Vgl.Schulze, Das Erb- und Familienrecht der deutschen Dynasten
des Mittelalters. Halle 1871. S. 8ıf.
3) Geschichte der ehemaligen freien Reichsritterschaft in Schwaben,
Franken und am Rheinstrom. Freiburg und Tübingen o. J. II, S. 3527. —
Ähnlich v. Dungern, Der Herrenstand im Mittelalter, 1908, dem besonders
die Tatsache der svornehmen Allianzen« der Herrenständler auffällt (S. 147).
4) Vgl. Ritsert, Gesch. der Herrn von Hirschhorn (Arch. f. hessische
Geschichte und Altertumskunde X, 1864) S. 134f. und S. 235 ff. dieser Arbeit.
5) Regesten der Pfalzgrafen II, Innsbruck 1912, Nr. 5863.
226 will
Endlich sei erwähnt, dass seine Mutter Margerete aus dem
Dynastengeschlecht der Schenken von Erbach stammte.
An Land und Leuten brauchte Hans hinter andern
nicht zurückzustehen. Die Hirschhorner hatten in der zweiten
Hälfte des 14. Jahrhunderts ihren Besitz erheblich vermehrt.
Ausser dem alten Hausgut auf beiden Seiten des Neckars
hatten sie ansehnliche Besitzungen in der Rheinebene an
sich gebracht. Dass Hans sich mit zwei Brüdern in die
Stammburg teilen musste, war bei deren Grösse kein Hinder-
nis; vielmehr war es bei dem damals noch kinderreichen
Adel das Übliche. Auch der Rheingrafenstein war Ganerben-
burg. An Hansens Witwertum konnte erst recht niemand
Anstoss nehmen. Seine erste Ehe mit Else von Kronberg
hatte nur ganz kurz gewährt, und es war — im Gegensatz
zum germanischen Altertum — das ganze Mittelalter hin-
durch die Regel, den Witwenstand bald abzubrechen'). Was
das Äussere des Ritters Hans angeht, so dürfte er, wenn
wir ihn nach seinem Grossvater Engelhard Il. (+ 1361)
beurteilen wollen, eine besonders stattliche Erscheinung ge-
wesen sein. Von diesem Hirschhorner besitzen wir nämlich
einen Grabstein, den Schweitzer?) ausführlich beschreibt.
Da bei dem Kopf Porträtähnlichkeit angenommen wird,
so haben wir wohl auch aus der kräftigen, 1,84 m hohen
Figur auf die wirkliche Körpergrösse des Dargestellten zu
schliessen.
Auch über eine Beteiligung von Verwandten bei der
Verheiratung Ilands sei eine Vermutung erlaubt. Ein Bruder
von Hans, Konrad, war Domherr zu Mainz. Seit 1382 ist
er als solcher nachzuweisen. Sein Namensvetter aus dem
rheingräflichen Hause, der spätere Erzbischof, erlangte 1396
die Würde eines Kanonikus3). Leicht könnte es sein, dass
er sich gerade dem älteren und erfahrenen Konrad von
Hirschhorn angeschlossen hat und dass er diesen auch einmal
— etwa im Frühjahr 1398 — auf Urlaub nach dem unfern
ı) Vgl.z. B. Koebner, Die Eheauffassung des ausgehenden deutschen
Mittelalters (Archiv f. Kulturgesch. IX ıgır), S. 157f.
2) Die mittelalterlichen Grabdenkmäler in den Neckargegenden (Studien
z. deutsch. Kunstgesch. 14) S. 2ıf., Strassburg 1899.
3) Auencr, a.2.0., S.8.
Iland von Hirschhorn, die Gattin Hans V. von Hirschhorn 227
von Mainz gelegenen Flonheim mitnahm. Hier mag dann
der Hirschhorner Iland kennen gelernt und die Überzeugung
gewonnen haben, dass sie die geeignete Frau für den ver-
witweten Bruder sei. Ihr Alter, das man unter Berücksich-
tigung der oben mitgeteilten Daten auf 23 bis 25 Jahre an-
setzen wird, mochte sie mehr empfehlen als ein ganz junges
Mädchen!).
So kam die Ehe zustande. Ein wichtiger Abschnitt
war erreicht, der unbedingt wichtigste des mittelalterlichen
Frauenlebens. Der Ehevertrag hält denn auch die entschei-
dende Wendung mit angemessener Genauigkeit fest?): Iland
erhält »zu rechtem zugelt« 1500 Gulden und zwar als Anteil
an einer Schuldforderung dem Grafen Friedrich von Lei-
ningen gegenüber, der ein Bruder Juttas war. Verbürgt
wird die Schuld durch »gutebriefe« der Brüder Johann und
Friedrich. Ferner sollen diese Hans von Hirschhorn »setzen
in iren teil czum Ringravenstein bynnen acht tagen darnach
wann her Hans obgenant des gesynnet«. Diese Bestimmung
ist nicht klar. Man weiss nicht recht: liegt hier nur eine
Sicherheit vor oder ist der Anteil an der Feste ein Zu-
schlag zu der verschriebenen Mitgift? Auf jeden Fall ist
die in Aussicht gestellte Einweisung Hansens der Ausdruck
dafür, dass nach fränkischem Recht auch der Mann Anteil
an der Aussteuer der Frau hat3). Weiter heisst es: »... und
sol der obgenant jungfrawen Yland alle ire rechte behalten
sin an Brunckenstein®#) und an allem anderm erbe und gut
da sie recht czu hat von irem vatter seligen oder von ire
mutter das noch uff sie komen mochte« Iland verzichtet
also nicht auf ihr Erbrecht. Das muss besonders betont
1) Über das häufig sehr jugendliche Ehealter vgl. z. B. Koebner, a.a.O.,
S. 1381.
2) Kopialbuch der Herren v. Hirschhorn, Staatsarchiv Darmstadt Nr. 5,
fol. 76a.
3) Schröder-v. Künszberg, Lehrbuch der deutsch. Rechtsgesch. Berlin
und Leipzig 1922. S.8135.
4) Die Namhaftmachung von Brunkenstein ruft eine interessante Episode
aus der wildgräflichen Geschichte wach. (Vgl. Schneider, a. a. O., S. 56). Noch
zu Ilands Lebzeiten (1411) wurde die Burg zerstört, und zwar durch ihren eignen
Bruder Friedrich, der vertragsbrüchigen Gegnern die Gelegenheit nehmen
wollte, sich in nächster Nähe von Dhaun festzusetzen. Ilands Ansprüche waren
also schr platonisch.
228 will
werden, weil vom 13. Jahrhundert an in steigendem Masse
gerade beim hohen Adel die Mitgift als Erbabfindung gilt").
In der gleichen Höhe wie die Barmitgift wurde —
snach zugelts recht« — die »wiederlegunge« festgesetzt, und
zwar soll Hans der Braut die 1500 fl. »bewisen«. Offen-
bar bedeutet der Ausdruck Widerlegung hier »die für ein-
gebrachte Gelder in Satzungs- oder Rentenform seitens des
Mannes bestellte Sicherheit?).. Das eigentliche Wittum
kann nicht gemeint sein, denn über die Leibzucht wird an-
schliessend folgendes bestimmt: ».... und sol ir darczu
dritehalb tusent gulden bewisen und bewedomen yr lipczucht
nach wedoms gecht und sol ir das alles (d.h. Widerlegung u.
Leibzucht) wol verbrifen und versichern daz sie des wol
sicher sy und sol die bewisunge geschen an Ellencz (Neckar-
elz) der burge halbe und off sinen guten aller nechst da by
gelegen... .«. Diese doppelte Festsetzung einer scontrados«3)
bringt eine weitere Unklarheit in den Vertrag. Sie würde
vermieden, wenn man das »darczu« im Sinn von »zu diesem
Zweck« auffassen wollte, so dass die Beweisung insgesamt
nur in Höhe von 2500 fl. erfolgt wäre, wobei das Mehr
von 1000 fl. etwa einen Ausgleich für den Anteil am
Rheingrafenstein darstellte. Dem steht aber im Weg, dass
im einen Fall nach Zugeldsrecht, im andern nach Wittums-
recht bewiesen wird. Es wäre wünschenswert, wenn die
Fragen, die der Dhaun-Hirschhornsche Ehevertrag aufwirft,
einmal in grösserem Zusammenhang von juristischer Seite
untersucht würden. Der üblichen Dreiteilung: Mitgift —
Widerlegung — Morgengabe entsprechen seine Bestimmungen
jedenfalls nicht.
Die Eheberedung wäre unvollständig, wenn nicht auch
für den Todesfall Bestimmungen getroffen wären: Hinter-
lassen die Gatten keine Leibeserben, so sollen die von beiden
Seiten festgesetzten Werte »ieglichs wieder hinder sich ge-
fallen an die stat do es her ist komen«. Überlebt Iland mit
Kindern, so soll sie im Besitz der gesamten Güter bleiben,
ı) Vgl. Schulze, a.a. O., S. 106f. Ein Hausgesetz der Wildgrafen scheint
also noch nicht bestanden zu haben.
2) Schröder, a.a.O,., S.8ı5 Anm. 172.
3) Vgl. Schulze, a. a. O., S. g6ff.
Iland von Hirschhorn, die Gattin Hans V. von Hirschhorn 229
»ssie sin eigen oder phantgut«e. Heiratet sie wieder,« so sol
ir nicht me volgen dann ir wedom und (!) czu gelt obgenant
und dar czu aller huszrat und alle barschafft usz-
genomen phantgut die er ietzunt hat«. In dieser Bestimmung
taucht zum erstenmal der Begriff der »fahrenden Habe« auf.
Dass diese der Witwe ohne Einschränkung zufiel, entsprach
etwa der Anschauung des sogenannten Verfangenschafts-
rechtes, über das wir bei Schröder lesen: »Die freien Güter
(d. h. das bewegliche Vermögen und alles, was der überlebende
Ehegatte nach Auflösung der Ehe erwarb) waren volles
Eigentum des überlebenden Ehegatten!)«. — Die Bestim-
mungen über die Pfandgüter interessieren weniger. Wichtig
ist nur, dass Iland das Recht zugestanden wird, sein kindes
teil... an aller phantschafft«e zu nehmen, falls sie ihren
Gatten überlebt, aber nicht bei ihren Kindern bleiben will.
Heiratet sie dann wieder, so fällt dieser Pfandschaftsanteil
zurück. Auch wenn nach dem Tode Hansens keine Kinder
vorhanden sind, soll Iland die Pfandschaft mit den Erben
teilen.
Bedeutungsvoll ist die Urkunde ferner durch die Zeugen,
die bei der Verlobung zugegen waren. An erster Stelle wird
Elisabeth von Sponheim genannt. Sie ist die Witwe Ru-
prechts, des ältesten Königsohns, mit der rheingräflichen
Familie verwandt und selbst in heute rheinhessischem Ge-
biet (Wachenheim) ansässig?). Der Vornehmste aus dem
Verwandtenkreis des Hirschhorners war »schenck Ebirhart
herre zu Ertpach«. Darunter ist Eberhard X. senior zu ver-
stehen, der 1378—1426 nachgewiesen ist3). Er ist als Neffe
der Margarete von Hirschhorn ein richtiger Vetter Hansens. —
Die Verschwägerung mit einem altgräflichen Hause war
natürlich ein Ereignis ersten Ranges für die Familie v. Hirsch-
horn, und unter grosser Beteiligung der ganzen Sippe ist
wohl die Hochzeit vor sich gegangen. Auf die festlich ge-
wandete, vornehme Braut waren alle Blicke gerichtet. Wenn
!) a.a.O., S. 8ıo.
2) Vgl. Lehmann, Die Grafschaft und die Grafen von Sponheim, Kreuz-
nach 1869. S. 301.
3) Morneweg. Stammtafeln des mediatisierten Hauses Erbach, Stutt-
gart 1908.
230 will
wir an dieser Stelle den Versuch machen wollen, uns die
äussere Erscheinung Ilands als Braut und junge Frau zu
vergegenwärtigen, so mag uns ihr Siegel einige Fingerzeige
geben. Es ist in zwei, allerdings nicht unbeschädigten Ab-
drücken erhalten!). Der bessere zeigt ein gotisches Jüng-
ferlein mit Wespentaille und modisch aufgeputzt mit dem
Krüseler. In den Händen hält es zwei Schilde, rechts mit dem
Hirschgeweih, links mit dem Dhaunschen Wappen, einem
gevierten Schild, dessen Quartiere je zwei Löwen und Leo-
parden beleben. Die Umschrift lautet in Minuskeln: S ylant
wildgffin de dune.
Eine Porträtähnlichkeit strebt das unbedeutende kleine
Kunstwerk natürlich nicht an, aber es gibt immerhin Auf-
schlüsse über den Frauentyp der Zeit. Die Vorliebe der
Gotik für schlanke Formen ist zu bekannt, als dass hier
darauf hingewiesen zu werden brauchte?). Ebensowenig un-
terliegt es einem Zweifel, dass die dem Hochadel entsprossene
Iland diese »gotische Linie« besessen oder doch wenigstens
mit Hilfe der Moderequisite herausgearbeitet hat. Ein Haupt-
bestandteil ihrer Tracht müssen das prall sitzende Mieder
und der lange Rock gewesen sein, der sich in anmutigem
Faltenspiel um die Füsse legte, ganz wie bei der Wappen-
halterin. Unerlässlich war natürlich auch der repräsentative
Mantel, der dem Figürchen aus äusseren Gründen fehlt.
Dagegen ist dessen gekrauste Haube, der »Krüseler«, ein
gutes Kennzeichen der Mode.
Auch Iland trug bei Ausgängen die Haube der Ver-
heirateten. Hier hat die Mode sehr gewechselt. Als die
Rheingräfin ihren Gatten kennen lernte, scheint die Haupt-
zeit der eben erwähnten Rüschenhaube schon vorüber ge-
wesen zu sein, denn die Miniaturen kurz nach 1400 zeigen
sie nicht mehr, im Gegensatz zu denen der 8oer Jahres).
Die Wappenhalterin mag daher von einer älteren Vorlage
!) Hessisches Staatsarchiv Darmstadt, Kasten Hirschhorn.
2) Der zeitgenössische Hugo von Montfort etwa dichtet:
vIch lob ır siten die sind lang,
und in der mitti so ist si klein ....«
(Ausg. von Wackernell, Innsbruck 1881. 65, 20 f.).
3) Vgl. Schultz, Deutsches Leben des 14. und ı5. Jahrhunderts. Leipzig
u. Prag 1892, Tafeln IN, XI (1383) XIII, XIV (1357).
Iland von Hirschhorn, die Gattin Hans V. von Hirschhorn 231
übernommen sein, als Iland das ihr als verheirateter Frau
zustehende Siegel erhielt. Die Figur ist also gerade in bezug
auf die Kopfhülle nicht beweiskräftig. Auf den Grabsteinen
der Zeit kommt allerdings der Krüseler noch bis etwa 1420
vor!), doch ist auf einer Darstellung Abgeschiedener die
Tracht leicht etwas rückständig. Wie sich das Neckartal
im ganzen zum Gang der Kostümentwicklung verhielt, müsste
erst noch untersucht werden. Bei den Hirschhornschen Be-
ziehungen zum pfälzischen Hofe und auch zu Mainz?) war
Iland jedenfalls nicht auf Vorbilder aus dem benachbarten
Adel angewiesen. Trotzdem kann der Gesamteindruck ihrer
Erscheinung kaum edler gewesen sein als derjenige der beiden
Frauen des Grafen Johann I. von Wertheim. Sie sind auf
dem bekannten Grabmal in der alten Mainstadt zu sehen,
dessen Entstehung »nicht sehr lang nach dem Tode des
Grafen 1407 anzusetzen sein dürfte 3)«.
Das Tragen von Schmuck hatte noch bei weitem nicht
den Umfang angenommen wie etwa hundert Jahre später.
Ein Hauptteil entfällt auf technische Vorrichtungen zur Be-
festigung der Gewandstücke: Nesteln, Agraffen, Tasseln usw.
Daneben haben stets Ketten und Fingerringe eine grosse Rolle
gespielt, und bei all diesen Stücken kamen sowohl Edelmetall
als Juwelen zur Verwendung. Einen für unsre Zwecke ver-
wertbaren örtlichen Anhaltspunkt haben wir in dem Testa-
ment der Margarete von Hirschhorn (s. o. S. 226) aus dem
ı) Vgl. Back, Mittelrheinische Kunst, Frankfurt ı9ı0, Tafel I—-IlI und
Börger, Grabdenkmäler im Maingebiet, Leipzig 1907, Tafel 13. Auch auf dem
berühmten Minneteppich des Germanischen Museunis aus der Zeit um 1400
tragen ihn zwei Damen; vgl. Rosenberg, Gesch. des Kostüms I, Berlin ı910,
Tafel 85. — Die mir erst nachträglich bekanntgewordene Untersuchung von
Ottilie Rady in der Zeitschrift für historische Waffen- und Kostümkunde 1924,
S. ı31 ff. unterscheidet drei Formen des Krüseler. Danach stellt die Kopftracht
des Siegelfigürchens die erste (auffallend spät!), die der Wertheimschen Frauen
die dritte Stufe der Entwicklung dar.
2) Schrohe, Mainzer Leben im ı5. Jahrh. (Festschrift zur Gutenbergfeier,
Mainz 1900), S. 20 stellt für das Ende des 14. Jahrhunderts ein verstärktes Luxus-
bedürfnis fest, das sich u.a. in der Wahl der Stoffe kundtat. An Modefarben
nennt er: Distelseit (nach Lexer »eine Art Wollenzeug«), Bockshorn, Scharlach,
Bleifarbe, anscheinend also, von dem Rot abgesehen, gedämpfte Töne.
3) Schweitzer, a.a. O., S. 38.
232 Will
Jahre 1380°): an einem Rock sitzen »gulden kneufflin«, in
einer Lade liegen zusammen mit Bruchsilber »kneuffe«, aus
denen ein Kelch angefertigt werden soll. »Gulden ringes
werden mehrfach genannt, einmal hinzugefügt »mit den
zwein engeln« (also einer plastischen Verzierung), das andre
Mal »mit dem kleinen dyament«. Daneben besass die Erb-
lasserin Perlen (wie man sie auf Halsschmuck und Gürteln
anbıachte) und zwei Rosenkränze, einen aus Kalzedon und
grossen Korallen, sodann ein »corellen pater noster das klein
daz vyne«. Ganz ähnlich und jedenfalls nicht ärmer wird
auch die Ausstattung von Ilands Schmucktruhe gewesen
sein.
II.
Wann die Ehe vollzogen wurde, ist unbekannt. Da
die Verlobung im Sommer 1398 stattgefunden hatte, dürfte
es im Spätherbst desselben Jahres gewesen sein. Jedenfalls
noch vor der Adventszeit, die tempus clausum war. Ebenso
unbestimmt verlaufen die ersten Jahre der Ehe selbst). Wir
wissen zwar aus den vorhandenen Urkunden) einiges über
Ilands Gemahl. Zunächst sind es Geldgeschäfte, die zur
Erledigung kommen. So in einer Heidelberger Urkunde aus
dem Jahr 1403, in der sich Hans mit andern Lehensmannen
Ruprechts von der Pfalz für diesen verbürgt. Es handelt
sich um eine Summe von 6500fl., die der ewig um Geld ver-
legene König dem Ritter Rudolf von Hohenstein schuldet).
ı) Kopialbuch der Herren v. Hirschhorn, fol. 144b. — An die Söhne
ist von diesen Schmucksachen nichts gekommen.
2) Sehr interessant zeigt Koebner, Die Eheauffassung usw. Diss. Berlin
ıgıı, wie der Ehe gerade zu Beginn des 15. Jahrhunderts theoretisch erhöhte
Aufmerksamkeit zugewandt wurde. Der Dominikaner Johannes Nider (t 1438),
ein Vorläufer Geilers von Keisersberg, entwickelt in seinen Schriften sehr weit-
gehende Reformideen im streng kirchlichen Sinn. »Die sexuelle Vollkommenheit
wird dabei offen und deutlich als die Vorbedingung einer moralisch vorbildlichen
Ehe hingestellte. (S. 2gf.). In seinen Predigten legt er besonders Wert auf
dilectio, misericordia, patientia, alles Züge, die auch in der schönen Literatur
wiederkehren. Ohne dass sich etwas Bestimmtes über die innere Geschichte
ihrer Ehe sagen liesse, darf man behaupten, dass die fromme lland irgendwie
von dieser Richtung beeinflusst war.
3) Ritsert, S. 138ff.
4) Kopialbuch fol. 97a.
Iland von Hirschhorn, die Gattin Hans V.von Hirschhorn 233
Im folgenden Jahr finden wir den Namen unsres Ritters unter
den Geldgebern, die dem König für den geplanten italienischen
Feldzug 17500 fl. vorstrecken und denen dafür Burg und Stadt
Caub nebst dem Rheinzoll daselbst verpfändet wird (Regesten
3565). Die bedeutendste Aufwendung für seinen Lehnsherrn
macht Hans 1406, als Ruprecht seine Tochter Elisabeth mit
Herzog Friedrich von Oesterreich verlobt. In der Schuldver-
schreibung des Königs an den Oesterreicher erscheint unter
40 Bürgen Hans an 10. Stelle (4533). Der Wortlaut des ihm
persönlich ausgestellten Briefes') hat Ritsert zu dem Glauben
verleitet, der Hirschhorner allein habe Ruprecht die notwen-
digen 40000 fl. geliehen). Doch stellt diese in die einzelnen
Garantiescheine übergegangene Zahl natürlich die Gesamt-
summe dar, und da die Reihenfolge der Bürgen, an deren
Spitze der Erzbischof von Riga steht, von dem Rang ausgeht,
so können wir über den Anteil unsres Ritters noch nicht einmal
Vermutungen hegen. Die Quote des Hauses Hirschhorn mag
immerhin bedeutend gewesen sein, da auch Eberhard v. H.
als (15.) Bürge genannt wird.
Die Geldkraft des Hauses, die aus diesen Bürgschaften
erhellt, zeigt sich auch bei andern Gelegenheiten aus der
Früh- und Spätzeit3) Hansens. Der Grundstock zu dem
Familienvermögen war schon durch Engelhard II. (+ 1361)
gelegt worden. Seine Finanzpolitik scheint dahin gegangen
zu sein, dass er zu vorteilhaften Bedingengen Gülten kaufte
und so zu bestimmtenZeiten stets Geld flüssig hatte, das er
je nachdem ausleihen oder in Grundbesitz anlegen konnte.
Es kam natürlich auch vor, dass ein durch Hirschhorn be-
lastetes Gut verfiel, was einen noch müheloseren Gewinn
bedeutete. Derartige Grundbesitzergeschäfte machte auch
sein Enkel Hans gelegentlich. Aus der Zeit, die uns hier
?) Kopialbuch 47b.
2) S. 139.
3) Zimmernsche Chronik (ed. Barack) Il 622 ad 1429: »... mit zwaien
schenen hengsten, so ir der pfalzgraf zugesandt, waren herr Hannsen von
Hirshorn, ritters, gewest und gar kostlich wie der zeit der geprauch, herausz-
gestrichen.e Es werden wohl keine schlechten Rosse gewesen sein, die Pfalzgraf
Ludwig seiner Verlobten Mathilde von Savoyen zuschickte. Der Hirschhornsche
Marstall entsprach also augenscheinlich an Wert dem übrigen Besitz.
234 will
beschäftigt, liegen zwei Kaufbriefe vor, einer aus 1399"),
der andere aus 1404?).
Erheblicher ist der Zuwachs an Macht durch die Er-
werbung von Burg und Stadt Eberbach. Am 4. April 1402
(2124) verkauft Ruprecht diese pfälzische Besitzung ein-
schliesslich ihrer Gefälle und der Gefälle zu Sinsheim an
Hans von Hirschhorn, Dietrich von Handschuhsheim und
Irmel Knebel von Katzenelnbogen, die Witwe von Hansens
Brudersohn Hans für 4000 fl.3). Am ı2. Oktober 1403 be-
fiehlt derselbe in einem an Hans persönlich gerichteten
Schreiben, sämtliche daselbst vorhandenen Befestigungen zu
zerstören, mit der eigentümlichen Begründung, die Burg
bringe nur Kosten, aber keinen Nutzen. Kurze Zeit nachdem
der Befehl zur Schleifung ergangen war, werden Hans und
Eberhard von Mainz mit Zwingenberg belehnt (23.Novem-
ber 1403; 3244) mit der ausdrücklichen Erlaubnis, dort eine
Burg zu erbauen. Es liegt nahe, zwischen diesen beiden
Ereignissen einen Zusammenhang zu vermuten. Vielleicht
fürchtete man am Pfälzer Hofe, dass Hirschhorn durch
militärische Beherrschung eines wesentlichen Teils des
Neckarlaufs mit den Ausgängen verschiedener Odenwald-
täler, wo die Pfalz gleichfalls Besitzungen hatte, zu mächtig
würde. Wenn diese Vermutung richtig ist, dann lässt sich
die Form der Belehnung mit Zwingenberg nur so auffassen,
dass Hans damit eine entgangene Chance ausgleichen wollte.
Er scheint mit voller Absicht die Erwerbung eines Stütz-
punktes neckaraufwärts angestrebt zu haben, und wenn
Ruprecht diesmal die Genehmigung erteilt (oder nach dem
Wortlaut des Regests 3334 auf die als Pfalzgraf erteilte Ge-
nehmigung zurückkommt), so mag sich dies aus der ge-
ringeren Bedeutung des Platzes erklären.
t) Kopialbuch fol. 16a.
2) Kopialbuch fol. 62b.
3) Weiss, Geschichte der Stadt Eberbach (E. 1900), ist diese Erwerbung
anscheinend unbekannt geblieben. Er bemerkt zur Regierungszeit Ruprechts
nur, dass er sweder als Pfalzgraf noch als römischer König Veranlassung gehabt
zu haben scheint, sich mit der Stadt in besonderer Weise zu befassene.. Sodann
verzeichnet er die Teilung von 1410, bei der Eberbach an Pfalzgraf Otto fiel
und eine Verpfändung von 1417 an Schenk Konrad d. Jg. zu Erbach. Die
Neuerwerbung muss also nicht lange in Hirschhornschem Besitz gewesen sein.
Iland von Hirschhorn, die Gattin Hans V. von Hirschhorn 235
Einige andere Lehensurkunden aus dieser Zeit!) sind
meist Bestätigungen früher verbrieften Besitzes. Weder sie
noch sonstige laufende Geschäfte griffen in Ilands Leben
tiefer ein. Wollen wir trotzdem versuchen, den knappen
Rahmen, der uns so gegeben ist, einigermassen zu füllen
und wenigstens für das erste Ehejahrzehnt zu ermitteln,
was die junge Frau Liebes und Leides erfahren habe, so
kommt es uns in höchstem Masse zustatten, dass im Jahre
1400 aus dem Pfalzgrafen Ruprecht, dem Lehensherrn ihres
Gatten, der deutsche König wurde. Die neuen Regesten
der Pfalzgrafen zeigen uns, dass Hans wiederholt mit diplo- .
matischen Sendungen betraut war, die sich über die ganze
Regierungszeit Ruprechts erstreckten und ihn sogar ins Aus-
land führten.
Schon im Jahr von Ruprechts Wahl finden wir unsern
Ritter mehrfach in Nürnberg. Er war damals (bis Dezember
1400; 322) Vitztum in Bayern und lässt sich im September
bei dem fränkischen Städtetag in Nürnberg aus den dortigen
Ratsrechnungen nachweisen), ein zweitesmal verhandelt er
selbdritt über die Bedingungen für den Einlass und die An-
erkennung des Neugewählten (ca. 26. Oktober; 192). Diese
Besuche in Nürnberg wiederholen sich in den folgenden
Jahren, sei es im Auftrag, sei es im Gefolge des Königs,
mindestens sechsmal 3). Für jede dieser Reisen dürfen wir einen
vollen Monat in Anrechnung bringen; das Itinerar König
Ruprechts ergibt für die Reise von Heidelberg nach Nürn-
berg oder umgekehrt im Durchschnitt 7 Tage, was bei der
Entfernung von rund ı80 km mit den von Ludwig) für die
ältere Kaiserzeit ermittelten Geschwindigkeiten übereinstimmt.
Selbst wenn wir für den allein reisenden Hans von Hirsch-
horn eine grössere Schnelligkeit annehmen wollen, so müssen
wir seinen Aufenthalt in der Reichsstadt doch in der Regel
auf 2—3 Wochen bemessen und kommen damit zu demselben
ı) Ritsert, S. 138.
2) R.T.A.IV, 126.
3) 1401, 1402 (I—2mal), 1403, 1405, 1408, 1410 (je einmal); vgl. Reg. 759,
761, 2477, 2714, 4038, 6234 — R.T. A. IV 399, V 293; 448, VI 308.
4) F. Ludwig, Reise- und Marschgeschwindigkeit im ı2. und 13. Jahrh.
(1897).
236 Will
Ergebnis. Für eine kürzere Dauer der Anwesenheit Hansens
haben wir jedenfalls keinerlei Anhaltspunkte. Eher können
wir mindestens einen längeren Aufenthalt wahrscheinlich
machen. Für das Jahr 1401 ist zwar für einen solchen kein
bestimmter Nachweis zu erbringen. Da König Ruprecht
aber von Februar bis Juni in Nürnberg war, so ist es so gut
wie sicher, dass Hans nach den Verhandlungen in St. Veit
(s. u.) über Nürnberg zurückkehrt, um dem König persönlich
Bericht abzustatten. Das wäre dann im Februar gewesen
(Ruprecht urkundet zum erstenmal am 2. Februar in Nürn-
berg), und da Hans am 14. April (759) mit der Eintreibung
von Geldern in der Pfalz beauftragt wird und eine Quittung
über ein Darlehen ausgestellt bekommt (761), so hat die
Vermutung viel für sich, dass er damals noch in Nürnberg
bzw. Amberg anwesend war!).
Ähnlich 1403. Hansens Anwesenheit ist zwar nur für
den Januar zu belegen (2714), aber die Verpfändung der
Rheinzölle am ıı. (2754) ?), sowie die Vollmacht vom 29. März
(2882) setzen eine längere Anwesenheit voraus. Vermutlich
hat ihm der König das Mandat persönlich eingehändigt,
dann dürfen wir auch hier einen Aufenthalt von Januar bis
März annehmen, zumal die Jahreszeit das Reisen nicht er-
leichterte.
Von den diplomatischen Sendungen innerhalb des
Reichsgebietes verdienen die Verhandlungen mit dem
Hause Habsburg besondere Beachtung. Den Plan, durch
eine Heirat seiner Tochter Else mit dem Herzog Friedrich
von Oesterreich die bestehende Rivalität zu überbrücken,
fasste Ruprecht gleich nach seiner Wahl. Immerhin währte
es bis Januar 1401, ehe der König seinen Beauftragten,
darunter Hans von Hirschhorn, eine genaue Anweisung zu-
stellen liess (Koblenz, ı2. Januar; 412). Die Verhandlungen
ı) Es darf allerdings nicht verschwiegen werden, dass in den Nürnberger
Stadtrechnungen dieser Zeit Hansens Name nicht vorkommt, während seine
Mitgesandten, Burggraf Friedrich von Nürnberg und Graf Emich von Leiningen,
verzeichnet sind. Dagegen erscheint Hans unerwartet in Rechnungen vom
6. Mai bis 1. Juni, wo wir ihn nach Reg. 759, 907 ff. bereits am Rhein suchen
möchten.
2) Vgl. Fliedner, Die Rheinzölle der Kurpfalz am Mittelrhein (= Westd.
Zs. Erg.-H.XV), Trier ı910. S. 32.
Iland von Hirschhorn, die Gattin Hans V. von Hirschhorn 237
sollten in St. Veit stattfinden, einem kleinen Ort bei Neu-
markt a.d. Rott (nördlich von Mühldorf). Lassen wir die
Reise in Heidelberg oder Hirschhorn beginnen, so beläuft
sich ihre Gesamtdauer (über Regensburg) auf etwa ı%
Wochen. Verhandlungsdauer und wahrscheinlichen Aufent-
halt in Nürnberg (s.o.) hinzugerechnet, kommen wir auf
mindestens 4 Wochen, selbst wenn wir im Gegensatz zu den
obigen Ausführungen eine sofortige Weiterreise annehmen
wollen.
In den Winter fällt auch die zweite Fahrt, diesmal zu
Herzog Friedrich selbst. Bevollmächtigt werden die Ge-
sandten am 29. November 1403 (3261) zu einer Zusammen-
kunft in Innsbruck; die Strecke beläuft sich auf über 350 km.
Nach unsrer bisherigen Berechnung, bei der wir 40 km Tages-
geschwindigkeit zugrunde legten, müssten wir den Boten
zu ihrer Bewältigung 8—9 Tage Zeit geben. Dieser An-
nahme steht aber im Wege, dass Urkunden, in denen Hans
als Aussteller oder Empfänger genannt wird, vom IQ. und
20. Dezember (3283/4) datiert sind, denn die Verhandlungen
müssten sonst in einem Minimum von Zeit vor sich gegangen
sein. Wir werden uns also lieber dazu verstehen, den Beauf-
tragten eine grössere Reisegeschwindigkeit zuzuschreiben. —
Die dritte Reise in der österreichischen Angelegenheit führte
unsern Ritter im Jahre 1404 nach Füssen. Die Vollmacht
ist vom 6. Juli datiert (3605). Die Rückkehr nach Heidelberg
erfolgte vor dem 22. desselben Monats!). Ausnahmsweise
sind wir also diesmal in der Lage, die Reisedauer genau
angeben zu können. Demnach hat die Gesandtschaft für
die mehr als 300 km lange Strecke (über Heilbronn, Nörd-
lingen, Augsburg) nur knapp eine Woche gebraucht, in An-
betracht des teilweise gebirgigen Wegs eine ansehnliche
Leistung, wie sie nur bei günstiger Witterung möglich war.
Auf die Verhandlungen entfielen dann nur 2 Tage; wir
ersehen aus einer neuen Anweisung an andre Gesandte,
dass sie kein endgültiges Ergebnis hatten?:). Nach Re-
gest 5764 müsste Hans 1408/09 ein viertesmal im Süden
des Reichs geweilt haben, denn ein Schiedsspruch, wie
!) R.T.A.V 545 Anm. ı.
2) R.T.A.V 545.
Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. Bd.42, 2 16
238 Will
er hier vorausgesetzt wird, kann schwerlich anderswo er-
folgt sein.
Am Rhein weilte Hans als Königsbote — vorausgesetzt,
dass die geplanten und verfügten Gesandtschaften zustande
gekommen sind — im Mai und Juni 1401 (907; 1—ı!/z Mo-
nate), am Niederrhein im April 1403 (2882; ı Monat), in
der Rheinpfalz im November desselben (3222), im Mai des
folgenden Jahres (3460ff.) und im Juli 1406 (4461; je 10 Tage.
Hat die Mission, mit der Hans am 14. November 1405 zur
Verhandlung mit dem Herzog von Geldern und der Stadt
Aachen betraut wurde (4240), ihre Erledigung gefunden, so
haben wir mit einem zweiten Aufenthalt am Niederrhein
zu rechnen. Ebenso steht es mit einigen Reisen ins Elsass
(zwischen ıı. November und Weihnachten 1403; wahr-
scheinlich durch 3222) und zwischen dem ıo0. März und dem
15. Mai 1407 (4725; je 2—3 Wochen), sowie einer Fahrt
nach Augsburg zwischen dem 4.Juli 1405 und dem 23. April
1406 (4399 und 5764; I Monat). — Für kleinere Reisen
nach Mainz (Juli 1401: 1061), Heilbronn (und Esslingen?)
(Juli: 1039) August 1401: R.T. A. V.4ı), Heilbronn und
Schwaben (März bis April 1409: 5762), Dieburg (zwischen
4. Juli 1405 und 23. April 1406: 4399), Rheinhessen (No-
vember 1407 und ? Mai 1409: 5031 und 5816) sind !—2
Wochen anzusetzen.
Zu diesen Inlandsreisen gesellen sich zwei Fahrten nach
England. Am 8. Februar 1402 beglaubigt König Ruprecht
in einem zu Padua gegebenen Schreiben Hans von Hirsch-
horn und einen Kölner Dekan bei Heinrich IV. Diese Ur-
kunde brauchte mindestens 20 Tage, bis sie Hans ausge-
händigt wurde, der also seine Reise erst Ende Februar an-
treten konnte!). Für die gesamte Reisedauer (über Köln,
bis dahin wohl sicher zu Schiff)?) bis London bzw. West-
minster sind 2—3 Wochen zu rechnen. Der Auftrag geht
vor allem auf Ersuchen um militärische Unterstützung in
1) Dann wurde die Belehnung mit einem Burglehen zu Scheuerberg
(bei Neckarsulm) durch Johann von Mainz wohl vorgenommen, als er am 6. März
unterwegs in Oppenheim war (Kopialbuch 2b).
2) Vgl. Quetsch, Geschichte des Verkehrswesens am Mittelrhein. Freiburg
1891. S. 335 ff.
Iland von Hirschhorn, die Gattin Hans V. von Hirschhorn 239
dem italienischen Kampf. Die geplante Heirat zwischen
Heinrichs Tochter Blanka und Ruprechts Sohn Ludwig
wird mit keinem Wort erwähnt. Es ist daher erlaubt, hier
ein beschleunigtes Tempo vorauszusetzen, und da Ruprechts
Bitte Gewährung fand, die englischen Söldner sogar schon
am 24. April ausserhalb des Machtbereichs des englischen
Königs sind), so behindert nichts die Annahme, dass auch
der deutsche Ritter bereits nach 6 Wochen wieder in der
Heimat war. Die Vermutung Oberndorffs (Reg. S. 167),
wonach sich auch die Anweisung vom 27. August desselben
Jahres auf Hans von Hirschhorn bezieht, wird vor allem
durch die schon von Ritsert?) erwähnte englische Pension
gestützt, die Heinrich IV. nach einer vom 16. November 1402
datierten Urkunde3) Hans zusichert. Es ist dabei ausdrück-
lich von dem Dienst die Rede, den der Ritter »tam nobis
quam carissime filie nostre Blanchees geleistet habe und noch
leisten werde. Es muss also eine Gelegenheit gegeben haben,
bei der Hans das Vertrauen des Königs erwarb, eine Ge-
legenheit, bei der über die Heirat verhandelt wurde. Das
kann nun nicht etwa im Sommer 1402 gewesen sein. Zur
Zeit der Abreise Blankas aus England (etwa Mitte Mai)
befand sich Hans nach Ausweis der Ratsrechnungen in
Nürnberg. Zu den Boten, die Ruprecht und sein Sohn zum
Empfang nach Köln sandten (Graf Simon von Sponheim
und andere, die nicht genannt werden) kann Hans gleichfalls
nicht gehört haben, denn der Brief ist vom 22. April datiert
(2172), als Hans gerade erst von seiner Englandfahrt zurück
sein konnte. Am 15. Juli, also noch ehe Ruprecht seine
Schwiegertochter, die am 7. Juli von Köln abgereist war“),
begrüsst hatte (er meldet dies am 22. Juli dem König Hein-
rich; 2387), finden wir ihn in Heidelberg (2376). Nichts lässt
also darauf schliessen, dass er mit den Vorbereitungen zur
Hochzeit oder dem Geleitsdienst bei der Prinzessin etwas zu
tun hatte, es sei denn, dass man annähme, er sei infolge ihrer
ı) Dafür spricht der Umstand, dass Ruprecht nicht nur dem englischen
König schreibt, sondern auch dem Befehlshaber der Truppen. (R.T. A. V 204f.)
2) a.2.0. 131.
3) Kopialbuch 42a.
4) Vgl. Kölner Jahrbuch, Städtechroniken 13, 93—95.
16*
240 will
verzögerten Abreise!) nachträglich der nach Köln bestimmten
Gesandtschaft beigegeben worden. Nimmt man ausserdem
das Datum der englischen Urkunde hinzu, so wird Obern-
dorffs Vermutung zur Gewissheit. Hans wäre dann im
September nach England gereist. Diesmal scheint der Auf-
enthalt erheblich länger gewährt zu haben als im Frühjahr,
denn nicht nur die erwähnte Urkunde spricht für persön-
liche Anwesenheit noch im November, auch ein englisches
Verzeichnis von Akten, die sich auf die Heirat beziehen,
ist vom 18. November datiert (2616) und könnte leicht so
aufzufassen sein, dass Heinrich IV. es vor der Heimkehr
Hansens anfertigen liess, um es ihm mitzugeben.
Wir kommen damit in das Ende des November oder
gar in den Dezember als mutmassliche Zeit der Rückreise.
Es kommt dieser Überlegung zustatten, dass Ruprecht
erst am 7. Januar 1403 von Nürnberg aus seinem englischen
Standesgenossen für die durch Hans von Hirschhorn emp-
fangenen Briefe dankt. Dreiviertel Jahr war also vergangen,
seitdem der deutsche König seinen Lehensmann zuerst mit
der englischen Angelegenheit bemüht hatte, und es sieht
ganz so aus, als habe Hans in der fraglichen Zeit Heimat
und Familie nur auf kurzen Besuchen im Neckartal gesehen. —
Auch im nächsten Jahr ist Hans, wie gezeigt wurde, oft
unterwegs. Damit war aber der Höhepunkt erreicht. Wir
können vom Jahr 1404 an ein starkes Abschwellen der zweifel-
los anstrengenden Reisetätigkeit verzeichnen. Für ein Be-
dürfnis nach Entspannung, das sich in wiederholten Bitten
an den König geäussert haben mag, spricht es auch, dass
Hans um diese Zeit die erbetene Enthebung von dem Burg-
lehen der Reichsburg Oppenheim gewährt wird. (13. Januar
1405) ?).
Da wir Iland hier in den Vordergrund der Betrachtung
stellen und vor allem ermitteln wollen, inwiefern ihr Leben
durch die Abwesenheit des Gatten bestimmt worden ist, so
möge ein kurzer Überblick über Hansens Reisen folgen.
ı) R.T.A.V, 278.
2) Ritsert S. 138.
Iland von Hirschhom, die Gattin Hans V. von Hirschhorn 241
Nürnbergu. österr. An- -
Jahr Snbeer gelegenheit ab) os
Monate Monate Monate Monate
1400 |2—3 plus ı — _— — 3—4
1401 2? 1—2 I — 3—4
1402 I—2 — — 5—6 7
1403 1— 3 1—2 3/4 — 3—6
1404 _ 1a 1a —_ I
1405 I I — — 2
1406 — 1—2 — — 1—2
1407 _ | — — 1/,—ıI
1408 I — ? — I
1409 — 1a = = .
1410 I — — — I
Hierbei sind die Ritte nach Heidelberg nicht mitgezählt.
Hansens Anwesenheit dort ist gesichert oder wahrscheinlich:
1401 (ı mal), 1402 (ı mal), 1403 (2—4 mal), 1404 (4 mal),
1405 (3 mal), 1406 (3—4 mal), 1407 (ı mal), 1408 (2 mal),
1409 (4 mal), 1410 (1 mal). — Das Rekordjahr wäre demnach
1409, vor allem wegen der Dauer des dritten Aufenthalts
(Hofgericht), der nach Reg. 5844, 5863, 5866 und 5874 sich
auf etwa ı Monat erstreckt haben müsste. Häufiger als
sich feststellen lässt, waren sicherlich die Besuche in der
Residenz während des italienischen Feldzugs, für dessen
Dauer Hans mit drei andern Räten dem Kurprinzen Ludwig
zur Unterstützung in Verwaltungsangelegenheiten beigegeben
war (1603). Bei Frau Iland haben diese Fahrten ins Neckar-
tal wohl kaum als besondere Begebenheiten gegolten; sie
war anderes gewohnt. Dass sie den Gatten manchmal nach
der benachbarten Stadt begleitet hat, ist wahrscheinlich.
Bestimmt vermuten möchte man dies für ein Turnier,
das Ende 1408 in Frankfurt abgehalten wurde. Gesichert ist
die Anwesenheit der beiden Brüder Hans und Eberhard durch
ein Schreiben, das ersterer am 5. Januar 1409 an Ulrich
Muhrer von Flugelsberg richtet (5640). In dieser Antwort
auf einen Brief des Adressaten vom 13. Dezember 1408 wird
auf einen darin erwähnten Vorfall beim jüngsten Turnier
»des nachts by dem dantze« näher eingegangen. Die An-
242 will
wesenheit von Damen, die ohnehin selbstverständlich wäre,
ist also ausdrücklich beglaubigt, und wenn nicht besondere
Gründe Iland abhielten, wird sie wohl damals mit nach
Frankfurt gereist sein.
Im übrigen ging die Burgherrin ihren Hausfrauen-
pflichten nach. Sie fand auch Gelegenheit, sich als Mutter
zu betätigen. Die Quellen lassen uns hier allerdings arg
im Stich. Wir wissen nur, dass aus der Ehe zwei Söhne
geboren wurden: Hans und Philipp. Ersterer wird 1407
zuerst urkundlich erwähnt; er empfängt das von seinem
Vater aufgegebene Burglehen zu Oppenheim (s.o.S. 240),
aber so, dass Hans der Ältere es verwalten soll, »bisz er czu
sinen tagen kumpte Dies scheint dann 1415 der Fall ge-
wesen zu sein. In diesem Jahr urkundet er nämlich als Edel-
knecht: Er bestätigt dem Karmelitenkloster in Hirschhorn
die von seinem Vater verbrieften Zuwendungen und ver-
wendet zur Beglaubigung sein »eigen ingesigel")«. Damit
ist der Beweis der Geschäftsfähigkeit erbracht, und wir
müssen dem jungen Hans ein Alter von mindestens 15 Jahren
geben®). Es kann also kein Zweifel bestehen, dass er im
Anfang der Ehe geboren ist, vielleicht schon 1399. Philipp
(t 1435) könnte dann 1400 oder 1401 die Wände der väter-
lichen Burg beschrien haben, so dass Iland in den vermutlich
einsamsten Jahren ihres Lebens ihre Sorgfalt vorwiegend
diesem Zweitgeborenen zuwenden konnte. Nach Ritsert
liegt ein drittes Kind aus Hansens Ehe mit Iland in Ersheim
begraben, doch zeigt das betr. Denkmal nur die elterlichen
Wappen. Humbracht3) führt in seinem Stammbaum auch
drei Töchter auf: Guta, Margreth und Yland. Guta, nach
dieser Stammtafel die Erstgeborene, könnte sehr wohl gelebt
haben und nach der Grossmutter genannt sein. Urkundlich
nachweisbar ist heute keines dieser Mädchen‘).
?) Kopialbuch des Karmelitenklosters fol. 27b.
2) Der Mündigkeitstermin schwankt damals noch sehr; vgl. Schulze,
a.a.O.ı1ogff. und Schroder 775f.
3) Die höchste Zierde usw., Frankfurt a. M. 1707, Tafel 3.
4) Für ıhr Vorhandensein spricht auch die Verleihung des weiblichen
Erbfolgerechts in den pfälzischen Lehen am 7. Febr. 1409 (Reg. 5688).
Iland von Hirschhorn, die Gattin Hans V. von Hirschhorn 243
Dass Iland Erzieherpflichten hatte, steht also fest. Vor
allem wird sie bestrebt gewesen sein, ihre Töchter im Sinne
der Zeit heranzubilden, und das heisst in erster Linie, ihr
Gemüt der Gottesfurcht aufzuschliessen. Das hat sie natür-
lich auch bei den Knaben getan, solange sie ihrer Obhut
anvertraut waren. Wir gehen wohl auch nicht fehl, wenn
wir in der häufigen Abwesenheit des Vaters eine Veranlas-
sung für die Mutter sehen, über das 7. Lebensjahr hinaus
den Söhnen eine Erzieherin zu sein. Manches Mal mag
sie mit ihnen auf der Zinne gestanden und ihnen von dem
fernen Vater erzählt haben. Sicherlich nicht ohne das Bild
eines christlichen Ritters zu entwerfen, wie es die herkömm-
lichen Ritterlehren aufstellten. Bei dem Blick in die Weite
hat sie wohl auch die ersten Rechtsbegriffe gelegt, den Söhnen
gezeigt, was einst ihnen gehören solle und dabei nicht ver-
gessen, des Schöpfers zu gedenken: »Di ere had her dir ge-
gebin, Du hast si von dir selbir nicht« (1663 f.), dichtet der
thüringische Ritterspiegel vom Anfang des 15. Jahrhunderts"),
der auch sonst die religiöse Seite betont, ohne die äussere '
Zucht zu vernachlässigen. Manche knappe Fassung wichtiger
Sitten- (z.B. Kirchenbesuch) und Anstandslehren konnte
Iland, wenn sie das Buch kannte, hier finden: »Hobisch sal
man uf der straze si, Di lute gruzin, en sprechin zu Und
gebin einen fruntlichin schin« (1997ff.). Und dann wieder
die dem Mittelalter so geläufige Ausdeutung nach der sym-
bolischen Seite, z. B. bei dem Ritterschwert, dessen Anblick
ja schon dem kleinen Knaben vertraut war: »Nu sich abir
daz gehilze an Daz du heldist in diner hant Und lerne gotis
forchte han: Daz cruze machit dir daz bekant« (1237ff.).
Ein grosser Wert kommt natürlich den ritterlichen Vor-
bildern zu, aber auch der Vererbungsgedanke taucht auf:
»Were her eines ediln mannes kint, Her hette ouch edilichin
getan« (1457f.). So rundet sich die Dichtung zu dem hö-
fischen Ideal bestimmter Tugenden und Fertigkeiten, die
nicht nur aufgezählt und besprochen werden, sondern nach
Möglichkeit aus der Patristik und der antiken Philosophie
Belege erhalten. Mit diesen gelehrten Deduktionen konnte
sich Iland bei ihren Unterweisungen natürlich nicht auf-
ı) Ausgabe von Bartsch (= Bibl.d. lit. Vereins 53), Stuttgart 1860.
244 will
halten. Hieronymus oder Aristoteles waren ihr nicht mehr
als blosse Namen. —
Von bestimmten Ereignissen ausser Zusammenhang mit
Hansens Reisen ist nicht viel bekannt. Eine Abwechselung,
die besonders den Frauen und Mädchen auf der Burg will-
kommen gewesen sein muss, brachte die Einrichtung eines
Wochenmarktes in dem »stedteln« Hirschhorn. 1391 war
der Ort durch König Wenzel zu diesem Rang erhoben worden,
und 1403 wurde der Markt gestiftet »czu ewigen czyten...
czu halden und czu haben alle wochen uff dem samstag mit
gewonlichen friheiden rechten und guten gewonheiten als
czu wochen mergten gehort und ander stedte von dem riche
habent und die friheide des selben wochenmarckts sal an
gen alle fritages czu vesperczyt und weren den samsztag gar
usz!)«. Ob die Zahl der armen und reichen Besucher dieses
Marktes, denen die Königsurkunde des Reiches Schirm und
Schutz verheisst, sehr gross gewesen ist, darf bezweifelt
werden. Die grossen Heerstrassen führten um Hirschhorn
“herum, sowohl die Frankfurt-Nürnberger im Norden), als
die Heidelberg-Augsburger und die Speyer-Nürnberger im
Süden3). Dazu kam, dass der Odenwald (und natürlich auch
seine Ränder, sogar die Bergstrasse) als besonders unsicher
galt. Das Nordufer des Neckars war noch in der Zeit des
Postverkehrs abgeschlossen (vgl. die Karte bei Löffler). Die
Schiffahrt auf dem Fluss, die vorhanden war), den grossen
Bedürfnissen des Rheinverkehrs aber erst von Heidelberg
an Rechnung trug 5), konnte keinen Ausgleich für den ge-
ringen Landverkehr bringen.
Wenn es also auch nur schwächere Verkehrswellen waren,
die Hansens Residenz erreichten, so gab es doch mancherlei
Gelegenheit zum Plaudern und Staunen, letzteres angesichts
der Leistungen des fahrenden Volkes, das ja in solchen
Mengen vorhanden war, dass auch bei den kleinsten Ver-
'!) Kopialbuch fol. 73.
2) Quetsch, Gesch. des Verkehrswesens am Mittelrhein, Freiburg 1891,
S. 10.
3) Löffler, Gesch. des Verkehrs in Baden, Heidelberg 1910. S.37f.
4) Ebenda, S. 29.
5) Quetsch, a.a.O., S. 79.
Iland von Hirschhorn, die Gattin Hans V. von Hirschhorn 245
anstaltungen seine Vertreter nicht zu fehlen brauchten. Sie
mögen ihre Künste auch ab und zu auf dem Schlosse selbst
gezeigt haben, wenn dort Besuch eingekehrt war oder wenn
gar ein Fest gefeiert wurde. Die üblichsten Bewirtungen
waren solche bei Jagden. Der Hirschhorner Wald, der an
die Eberbacher Gemarkung grenzte, und noch mehr der
grosse Wald von Schönmattenwaag waren ergiebige Jagd-
gründe. Vielleicht hat auch die Grafentochter aus weidfrohem
Geschlecht bisweilen an diesen Jagdausflügen teilgenommen,
wie es von Fürstinnen der Zeit feststeht.
IN.
Was der Zeit wichtiger schien, waren die religiösen
Pflichten. Es lässt sich aus der Physiognomie der Jahrhundert-
wende unschwer erraten, dass Iland, abgesehen von den vielerlei
Tagesfragen, nur für religiöse Dinge Zeit und Neigung auf-
brachte. Gerade wie wir es aus dem Testament ihrer Schwie-
germutter (s.0.S. 231) wissen, wird auch sie ihr Christen-
tum durch eifrigen Kirchenbesuch und die Lektüre erbau-
licher Schriften!) vorbildlich betätigt haben. Auch eine
Leistung kann sie aufweisen, sogar eine solche von fürst-
licher Grossartigkeit?). Im Jahre 1406 stifteten die Hirsch-
horner Brüder Hans, Konrad und Eberhard samt dem Sohn
des 1400 verstorbenen Albrecht ein Karmelitenkloster in
ihrer Stadt. Neben dem Gatten erscheint auch Iland als
Stifterin, und vielleicht gehen wir nicht fehl, wenn wir in
ihr die eigentliche Triebfeder des Planes erblicken. Das Be-
dürfnis, seiner Stellung zu Gott und der Sphäre des Heiligen
schon in dieser Welt festen und sichtbaren Ausdruck zu
verleihen, war dem Mittelalter zwar allgemein, besondere
Liebe liessen aber die Frauen jedem Gedanken einer frommen
») Im Nachlass der Erbacherin befindet sich z. B. ein Buch von Bruder
Berthold (scil. von Regensburg), also vielleicht eine Predigtsammlung; ferner
Gebetbücher.
2) »Der Entschluß, etwas zu stiften für irgendeinen religiösen, kirchlichen
Zweck, bildete damals die erste praktische Folge einer religiösen Motion.«
(Schairer, Das religiöse Volksleben am Ausgang des Mittelalters nach Augsburger
Quellen, Leipzig-Berlin 1914).
246 Will
Gründung angedeihen. So hat es viel psychologische Wahr-
scheinlichkeit für sich, wenn wir annehmen, dass der Vorsatz
in Ilands Seele gereift ist. Es schadet nichts, wenn wir auch
dem Mainzer Domherrn ein Hauptverdienst an der Sache
zuweisen, da er in seinem Testament das Kloster ebenfalls
reich bedacht hat (s. u. S. 249).
Schon oben hatten wir versucht, die beiden in Beziehung
zu bringen. Nun muss wieder auf die Möglichkeit hinge-
wiesen werden, dass im gemeinsamen Gespräch von Schwa-
ger und Schwägerin — Konrad wird die väterliche Burg
wohl gelegentlich aufgesucht haben — der Stiftungsgedanke
Gestalt gewann. Die Burgherrin, beraten durch den er-
fahrenen Weltgeistlichen, entschied sich für die Karmeliten-
brüder. »... Durch unser sele heile und selikeit zu dem
ewigen leben der heiligsten reynen Junckfrauwen Marien der
muter unsers lieben herren ihu cristi des almhtigen gotes
vatter von hymelrich zu lobe und zu eren« — heisst es in
der Stiftungsurkunde. Die Kirche war bereits vorhanden;
sie war »in der mittel des bergs zwischen der burg und dem
Necker« erbaut und »mit kirchofe glockhusz komern und
andern sachen« versehen worden!). Die Stifter wenden sich
an »den provincial und den obersten desselben ordens hoher
dutschen lande?)«. Ihnen wird die Aufgabe zugeschrieben,
das Kloster »mit gelerten und erbern frummen priestern« zu
versorgen, »die got und ir sele liep haben und ir sieben gezyte
. ordenlich andehticlich und erberclich alle zyte begeen
mit gesange gebete lesen und andern gotlichen sachen«.
Dafür verpflichtet sich das Haus Hirschhorn, die Brüder
allzeit getreulich zu schützen. Wie ein Gebet klingt der
Schlussatz: »Und wir begeren dar umb mit andehtigem
hertzen den lone des ewigen lebens amen«. —
!) In der Regel wurde umgekehrt verfahren. Die Brüder mussten sich
oft lange mit einer vorläufigen Unterkunft begnügen. Vgl. Koch, Die Karme-
litenklöster der niederdeutschen Provinz, Frankfurt 1889. S.7.
2) Tautologie. Oder ist an den Definitor gedacht (Koch S.9gf.)? In den
Verfügungen der geistlichen Autoritäten heisst es stets: »priori provinciali et
fratribuse.
Iland von Hirschhorn, die Gattin Hans V. von Hirschhorn 247
Von Brentano!) zieht die Tatsache verwandtschaftlicher
Beziehungen zu anderen Stiftern eines Karmelitenklosters
heran, um zu erklären, weshalb gerade ein solches gegründet
wurde. Derartige Erwägungen haben natürlich von jeher
mitgesprochen, und man kann im Sinne Brentanos hinzu-
fügen, dass Iland das Karmelitenkloster zu Kreuznach wohl
sicher gekannt hat. Wenn derselbe Autor bei der Grün-
dungsgeschichte an die persönliche Initiative Hansens allein
oder der beiden Burgherren glaubt), so scheint‘es angesichts
von deren steter Inanspruchnahme durch den Dienst ihres
königlichen Herrn doch näher zu liegen, das Hauptverdienst,
namentlich was die religiöse Seite angeht, Iland zuzuweisen.
Will man daher die Worte: »... wan wir nuwe besunder
liebe und begierde han zu den obgenant orden« nicht rein
formelhaft auffassen, so gewinnen sie erst tiefere Bedeutung,
wenn man in ihnen den Ausdruck dafür findet, dass die
besonders ausgeprägte Marienverehrung3) dieses Ordens
Ilands Frauengemüt stark angezogen hat. Dass das fromme
Werk in besonderem Mass der Gottesmutter gilt (an andrer
Stelle heisst sie »unser liebe frauwe von hymelrich«) 4), wird,
wie wir gesehen, im Eingang ausgesprochen.
Über den juristischen Apparat, den die Hierarchie bei
solchen Gelegenheiten aufbot, gibt eine Reihe weiterer Ur-
kunden Aufschluss, die das Kopialbuch des Hirschhorner
Klosters enthält. Da gibt der Bischof Matthäus von Worms
bereits in einem Vidimus vom 5. April desselben Jahres dem
Ordensprovinzial von Oberdeutschland 5) Kenntnis, dass
Papst Innocenz VII. eine Niederlassung von 10—ı2 Karme-
litenbrüdern — der üblichen Zahl bei Neugründungen —
an einem ungenannten Ort (natürlich »ad id congruo et
honesto«) gestattet habe, wo sie vcommode ac domino famulari«
!) Die Karmelitenklosterkirche in Hirschhorn und ihr Verfall. Hirschhorn
1906. S. II.
2) 5.10.
3) Vgl. Koch, a.a.O., S.8.
4) Vgl. Salzer, Die Sinnbilder und Beiworte Mariens in der deutschen
Literatur. Prer. Scitenstetten 1886—1893. S. 427.
5) sprovincie alte Almaniee — Koch, S. 25ff. weiss nur von der Zugehörig-
keit zur niederdeutschen Provinz.
248 Will
leben könnten. Diese päpstliche Bulle ist schon am 6. Juli
1405 ausgestellt. Ihre Formeln kehren dann in einer weiteren
Verlautbarung des Bischofs Matthäus wieder, die vom 4.Sep-
tember (also nach der am 25. August erfolgten Einweihung)
des Gründungsjahres datiert ist. Sie regelt das Verhältnis
zu dem Rektor der Pfarrkirche, dem Pfarrer zu Ersheim,
Hirschhorn gegenüber. Dieser erklärt sich mit der Abhaltung
des täglichen Messopfers in dem Kloster einverstanden, mit
Ausnahme der vier Hauptfeste‘), an denen die Pfarrkinder
nach wie vor gehalten sein sollen, die alte (Ersheimer) Kirche
zu besuchen. Für diese Befreiung seiner Hirschhorner
Parochianen von dem Pfarrzwang erhält er für sich und
seine Nachfolger 4 Pfund Heller ewigen Zinses, die eine
Entschädigung für die seiner Kirche entgehenden Opfer-
spenden darstellen sollen.
Dieser Einzelzug in dem langwierigen Gründungsprozess
ist bis jetzt übersehen worden. Sonst wird nur der Bestimmung
gedacht, dass die selbständige Kaplanstelle in der Schloss-
kapelle eingehen und von einem Priestermönch mitversehen
werden soll. — Am 6. Februar 1407 beschäftigt sich auch der
Mainzer Erzbischof mit der neuen Gründung. Es hat näm-
lich infolge der Zuwendung des Kirchsatzes zu Hessloch
(Rheinhessen) durch den Grafen Friedrich von Leiningen —
der übrigens ein Oheim Ilands war (s. 0.) — Streit zwischen
diesem und den Gründern über das Patronatsrecht daselbst
gegeben. Beide haben nun freiwillig auf alle Rechte ver-
zichtet, so dass Erzbischof Johann dem Kloster das unge-
schmälerte Patronatsrecht bestätigen kann. Die formale
Erledigung dieser Angelegenheit zieht sich bis 1410 hin?).
1) sexceptis quatuor festifitatibus (!) principalibus«: doch wohl im üblichen
Sinn zu verstehen; das 4. wäre dann die Kirchweihe (vgl. Kellner,Heortologie,
Freiburg ıg11. S. ı52f.\. Oder sollte diese Bestimmung mit der von Wagner,
Beschr. 1 69 erwähnten Sitte zusammenhängen, wonach die Bewohner von
Hirschhorn noch sheute« 4mal jährlich nach dem Ersheimer Friedhof wallfahren ?
Nicht unerwähnt soll bleiben, dass, nach Künstle, Die deutsche Pfarrei und
ihr Recht zu Ausgang des Mittelalters, Stuttgart 1904, S. 98, in verschiedenen
Weistümern Allerheiligen als 4. Fest genannt wird.
2) Karmeliten-Kopialbuch fol.7b, ı$Sb. Vgl. Wagner, Die vormaligen
geistlichen Stifte im Grossh. Hessen I, Darmstadt 1873. S. 253ff.
lIland von Hirschhorn, die Gattin Hans V. von Hirschhorn 249
Diese Entscheidung bedeutet zugleich eine Erweiterung der
seelsorgerischen Tätigkeit, auch wenn die Brüder diese einem
sogenannten Leutpriester oder Vikar überliessen. Als dann
später (1407 und 1409) auch noch die Pfarrei Eppingen
(westlich von Heilbronn)!) dem Kloster inkorporiert wurde,
da werden die weissen Schultermäntel der Frauenbrüder,
die über kastanienbrauner Kutte getragen wurden, wohl
manches Mal in der Gegend aufgetaucht sein, gerade wie sie
bei den täglichen Gängen auf die Burg eine neue Note in
das Strassenbild des Städtchens brachten.
Die Etappen der Weiterentwicklung sind am übersicht-
lichsten bei Wagner?) zusammengestellt. Da es sich in den
betreffenden Urkunden oft um rein juristische Fragen handelt,
so werden als Aussteller meist nur Hans mit seinen Brüdern
genannt. Sobald aber die Stiftung erweitert wird oder das
religiöse Moment in Frage kommt, wird Ilands Mitwirkung
ausdrücklich verzeichnet. Das gilt zunächst für die Regelung
des Gottesdienstes (26. Februar 1411), über die Brentano einen
Überblick gibt3). Unerwähnt lässt er nur die Montags
zu singende Seelenmesse »zu unser sele heile zu dem ewigen
leben aller unser altfordern und nachkomen und der der
gut wir besitzen und nyeszen und aller der cristen menschen
die uns unsern altfordern und nachkomen ie gut getaten
oder noch tun werden mit worten oder wercken« Die genaue
Sachkenntnis, die in den eingehenden Bestimmungen dieser
Ordnung zutage tritt, verrät den Fachmann. Die Patres
des Klosters, vielleicht auch der Mainzer Domherr werden
die Anregungen gegeben haben. Das Vermächtnis des
letzteren, das dem Kloster 2 Jahre später zufiel, beweist
seine dauernde Fürsorge #).
ı) Wagner, a.a.O. 255f. — Für die von Ritsert 151 festgestellte Einver-
leibung der Kirche zu Ersheim habe ich keinerlei urkundliche Belege finden kön-
nen (die spätere von 1636 (Wagner I 395) kann doch nicht gemeint sein?). Vgl.
dagegen Koch 71, wo eine Bulle von 1487 angeführt ist und Brentano 10; durch
diese Stellen ist das Weiterbestehen der alten Pfarrei bewiesen.
2) A.a.O., S. 256ff.
3) A.a.O., S. ı14f.
4) Ebenda, S. 16.
250 | will
Mochte es dieser — 1413 erfolgte — Todesfall sein,
oder mochten die Gedanken der beiden Ehegatten um diese
Zeit aus anderen Gründen eine ernste Wendung nehmen,
jedenfalls setzt bald darauf das wichtige Werk der Stiftung
eines Seelgeräts ein. Aus dem Jahr 1415 überliefert uns
das erwähnte Klosterbuch eine Verschreibung, durch die
sich Hans und Iland gegenseitig verpflichten, bei dem
Tod des einen von ihnen dem Karmelitenkonvent 1200 fl.
auszuzahlen, die sie ihm »recht und redeliche schuldig worden
sin und auch also schuldig sinte. Die Summe soll genommen
werden »von unserm erbe gute und eygen farende habe und
von unsern wiederkeufftigen gulten und guten und von
allem dem, das wir noch myn Johans vom Hirszhorn ob-
genant tode laszen«, mit Ausnahme dessen, was wir heute
als Fideikomiss bezeichnen würden, ferner des Schlosses
Zwingenberg mit Zubehör, das Lehensgut ist, und der
übrigen Lehensgüter. Zugleich wird die gesamte verfügbare
Erbmasse als Unterpfand gesetzt. Als Vollstrecker dieses
Vermächtnisses werden für den Fall von Hansens früherem
Tod »die obgenante Yland... und myn erben« genannt.
Falls Iland eher stirbt, »so sollent doch unser erben die
vorgenanten zwolffhundert gulden geben und wol beczalen«.
Diese Fassung erklärt sich daraus, dass es ein Gattenerbrecht
nicht gab. Auch sollte die Stiftung erst nach Hansens
Tod in kraft treten, was eine gewisse Benachteiligung
Ilands darstellt.
Von dieser positiven Seite des Vermächtnisses ist nun-
mehr zu reden. Am 15. Oktober 1416 verpflichten sich Prior
und Konvent, ausser den 1411 festgesetzten Gottesdiensten
an jedem Donnerstag ein Amt zu singen, »das man in der
heilgen kirchen pfligt zu singen off unsers herren lichams
tag dem heilgen fronelichname unsers lieben herren Jhesu
Christi zu lobe und eren und iren selen zu ewiger se-
lickeit!)«. Ein eigentliches Seelgerät wird erst 1421 ver-
schrieben. Der Stiftungsbrief des Ritterpaares ist uns in
dem Revers des Priors und Konvents vom 28. März erhalten,
der Hans und Iland als »anheber und stieffter« des Klosters
!) Karmeliten-Kopialbuch fol. 43b.
Iland von Hirschhorn, die Gattin Hans V. von Hirschhorn 251
rühmt. Sie haben bestimmt, dass die Anstalt von ihnen und
ihren Erben jährlich ıo fl. Gült erhalten soll, bis 200 fl.
“ bezahlt sind, für deren Verwendung bestimmte Vor-
schriften gegeben werden. Ausser den seitherigen Ver-
pflichtungen sollen nämlich die Brüder täglich nach dem
gesungenen Amt ein »Salve regina« singen und ein Versikel
mit entsprechender Kollekte. Nach dem Ableben der Stifter
soll dann als wichtigster Teil des ganzen Gefüges kirchlicher
Funktionen an den Jahrestagen ihres Todes eine Seelenmesse
stattfinden. In diesem Zusammenhang werden auch die
obengenannten 1200 Gulden erwähnt, »die wir fur uns und
fur unser erben der obgenanten Unser Lieben Frauwen der
himelkonigin.... verschrieben und versiegelt haben ')«.
Offenbar um der Anwartschaft auf die Zukunft mehr
unmittelbaren Wert zu geben, wird hinzugefügt, dass zu
Lebzeiten des Hans von Hirschhorn das Kloster 2ofl. geleisteter
Zahlung jährlicher Gültempfangen soll, dass ferner für je2ofl.an
den von den Erben zu bezahlenden ıofl. (für das Salve regina)
ı fl. abgehen soll. Auch dieses Geld soll angelegt werden, aber
»uszwendig dem gerichte und der marcke zum Hirtzhorn«. Ob
in dieser Sonderbestimmung der Wunsch Hansens zum Aus-
druck kommt, eine Anhäufung von Klosterbesitz im Weichbild
der Stadt zu vermeiden, muss unentschieden bleiben. Jeden-
falls spricht sich in den genauen Bestimmungen des ganzen
frommen Werkes »selbständiges Bewusstsein und Sicherheits-
gefühl gegenüber seiner Kirche« aus, wie Schairer?) in glück-
licher Formulierung diese vom Hochmittelalter abweichende
seelische Nüance des spätmittelalterlichen Stiftungseifers nennt.
Zweifellos spüren wir hier den Willen des Grundherren. Es
ist nahezu ausgeschlossen, dass sich Iland darum gesorgt
habe, in was für Grundstücken das vermachte Geld angelegt
werden solle. Ihre Mitwirkung dürfte sich, wie schon mehr-
fach hervorgehoben, auf den liturgischen Teil beschränkt
haben. Vielleicht hat sie dem Gatten in allen juristischen
Fragen um so bereitwilliger freie Hand gelassen, je mehr er
ihr in der materiellen Ausgestaltung des Stiftungsgedankens
entgegenkam.
!) Karmeliten-Kopialbuch fol. 49a.
2) A.a.O., S. 126.
252 will
Wir dürfen uns ja die Stellung der Frau in adligen
Kreisen immerhin selbständiger und ungebundener vorstellen
als etwa im Bürgertum, wenn auch aus einzelnen Schilde-
rungen!) trübe Streiflichter auf das eheliche Verhältnis
fallen. Koebner?) stellt zusammenfassend fest: »Entschluss-
kraft und Klugheit werden an den Frauen sehr geschätzt.«e —
Die Ausführungsbestimmungen zu der nachträglichen Be-
gabung mit 200 fl. lassen im übrigen den Schluss zu, dass
das Geld doch nicht so leicht zu beschaffen war. Trotz der
Wohlhabenheit des Hauses Hirschhorn mögen bei dem
Hin und Her von Bargeld und Pfand, für das wir einige
Beispiele gebracht haben3), gelegentlich Werte verloren
gegangen sein, die unersetzlich. waren. ‘Wenn sich also
Hans zu einer neuen Stiftung verstand, so mag dies Ilands
Einfluss zugeschrieben werden. Das Objekt spricht jeden-
falls nicht gegen diese Möglichkeit. Es könnte darin sehr wohl
von neuem das Kindschaftsverhältnis zum Ausdruck kommen,
in dem die Ritterfrau zu der himmlischen Helferin zu stehen
wünschte. Ausserordentlich anziehend ist es jedenfalls —
wenigstens in den allein möglichen grossen Umrissen —,
sich den verschieden gearteten Anteil der Geber an dem
frommen Werk vorzustellen. Immer wieder wird man dabei
auf die Vermutung geführt, dass der heisse Eifer Ilands
das eigentliche Agens war. Die formelhafte Einkleidung der
Stiftungsbriefe lässt jedoch eine Abgrenzung der Verdienst-
grade nicht zu, und andere Quellen stehen uns nicht zu
Gebote.
Erwähnt mag noch werden, dass wir in dem vom 25. März
datierten letztwilligen Vermächtnis unter den Siegelzeugen
den Schenken Eberhard (X.) von Erbach finden (diesmal
mit seinem und Hansens Vetter Konrad (VIII.) zusammen) #),
den wir von der Eheberedung her kennen. — Das Kloster
ı) Vgl.z. B. die Studie Schönherrs über den Ritter Christoph Reifer
in den Ges. Schriften II, Innsbruck 1902, S. ı5ff.
2) Seine Dissertation S. 16 und der Abschnitt »Charakterwertes Archiv
a.a.0., S. 279ff.
3) Vgl. auch Ritsert, S. 140.
4) Morneweg, Stammtafel.
Iland von Hirschhorn, die Gattin Hans V. von Hirschhorn 253
seinerseits macht sich unter vielfachen Beteuerungen (z.B.
der Verantwortungsbereitschaft beim Jüngsten Gericht) ver-
bindlich, die getroffenen Anordnungen pünktlich und gewis-
senhaft zu befolgen (28. März 1421)!). Noch immer aber war
der Abschluss nicht erreicht. Nicht alle Fugen in dem
stolzen Gewölbe, das die Ehegatten über ihrem Grabe er-
richteten, waren geschlossen. Zwei Wochentage waren noch
frei. Damit auch sie eine Bestimmung erhielten, die den
frommen Neigungen des Paares entsprachen, urkunden beide
im Herbst desselben Jahres aufs neue: Die Dienstagsmesse
am Hochaltar soll dem heiligen Geist gewidmet sein, die
Mittwochsmesse der Gottesmutter, wobei die Sequenz vom
Meerstern ertönen soll. In dem üblichen Revers des Klosters
lesen wir dann, dass bei besonderen Kirchenfesten die ver-
ordnete Singmesse von dem der Hauptfeier vorbehaltenen
Hochaltar an einen andern verlegt werden und dort in Form
einer Lesemesse vor sich gehen soll (9. September 1421)?).
IV.
Mit diesen Begabungen war das Kloster sicher gestellt.
Es tritt wenigstens eine lange Pause ein, ehe wieder eine
Stiftung erfolgt3). Für Iland wäre (wenn es richtig ist,
dass sie 1421 starb) der Willensakt vom 9. September eine
ihrer letzten Handlungen überhaupt gewesen. Ehe wir
auf diese Frage zurückkommen, wollen wir uns der anderen
zuwenden, welche Faktoren die seelische Haltung dieser
frommen Frau sonst bestimmten. Das lässt sich natürlich
nur annähernd ermitteln. Zu allen Zeiten hat die Dichtung
das meiste zur Bereicherung des Eigenlebens beigetragen.
Die Klänge aus dieser Sphäre, die Ilands Ohr und Sinn
trafen, mögen recht vielstimmig gewesen sein. An grossen
Werken war die Zeit um 1400 arm. Eine Dichtung wie der
»Ackermann aus Böhmen« steht an Tiefe und Schönheit
ganz vereinzelt. Schwerlich hat Frau Iland diesen, 1400
s) Karmeliten-Kopialbuch fol. 51a.
2) Karmeliten-Kopialbuch fol. zıb.
3) Vgl. Wagner, a.a.O., S. 259.
Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F, Bd. 42, 2 17
254 will
entstandenen, Prosadialog gekannt, dessen humanistisch
beeinflusste Vorstellungswelt von der ihr vertrauten ziemlich
abseits lag. Man möchte auch annehmen, dass die politische
Isolierung des luxemburgischen Königreichs während Ru-
prechts Regierung einer Verbreitung gerade in Westdeutsch-
land nicht günstig war.
Eher entsprach es dem Tempo der Zeit, dass Älteres
sich langhin vererbte.e Und da fällt aus geographischen
Gründen der Blick auf verschiedene kürzere Dichtungen,
die zu der eben genannten in denkbar schärfstem Gegensatz
stehen: die Reimereien des »Königs vom Odenwald« (um
1340)!). Ihr materieller Grundton machte sie geeignet für
weite Verbreitung, etwa durch fahrende Bänkelsänger. Die
Loblieder auf Kuh, Huhn und Gans z. B., worin besonders
deren gastronomische Ergiebigkeit gefeiert wird, konnten
auf das Herz einer Hausfrau nicht ohne Eindruck bleiben.
Als geistige Nahrung kommt diese Art Literatur kaum in
Betracht, wenn man nicht scherzhafte Anspielungen auf
Mode und Barttracht — damals natürlich schon veraltet —
als Bedarf für konventionell gesellschaftliches Geplänkel
werten will.
Zeitlich näher stehen unsrer Ritterfrau so stolze Namen
wie Hugo von Montfort (1357 bis 1423) und Oswald von
Wolkenstein (1377? bis 1445), beide im Alpengebiet ansässig.
Es ist leicht möglich, dass Ilands Gemahl auf seinen süd-
deutschen Reisen mit ihrer Kunst irgendwie in Berührung
kam und bei seiner Rückkehr der Gattin gegenüber zu
rühmen wusste, wie reich die Skala ihrer Poesien sei. Be-
sonders des flotten Wolkensteiners, von dessen Sanges-
kunst sogar maurische Fürsten entzückt waren. Es wäre
verlockend, den Nachweis zu führen, dass sogar eine persön-
liche Bekanntschaft mit Hans und Iland stattgefunden hat,
wozu die biographische Feststellung von Beda Weber, Os-
walds erstem Herausgeber), eine Handhabe bieten würde.
Danach soll der Sänger 1409 am kurfürstlichen Hof in Heidel-
berg geweilt haben, also in einem Jahre, wo wir auch unsren
!) Vgl. Archiv f. hess. Gesch. u. Altertumskunde N. F. III (1904) S. ıff.
2) Innsbruck 1847. S.8.
Iland von Hirschhorn, die Gattin Hans V. von Hirschhorn 255
Ritter häufig dort antreffen. Nun ist aber bereits vor mehreren
Jahrzehnten der bündige Nachweis geführt worden!), dass
dieser Heidelberger Aufenthalt weit später, nämlich 1424,
stattgefunden hat, zu einer Zeit, wo Pfalzgräfin Blanka
bereits tot und ihr Gatte Ludwig in zweiter Ehe mit Mathilde
von Savoyen vermählt war. Wir müssen also darauf verzichten,
hier eine Verbindung herzustellen, die etwas neue Farbe
in Ilands Lebensbild gebracht hätte. Doch wollen wir nicht
unerwähnt lassen, dass die Eindrücke, die Oswald von der
Residenz des Pfalzgrafen empfangen hat, gut zu der Vor-
stellung passen, die wir uns gerne von der »Feinen« machen.
An zwei Stellen rühmt der Tiroler die hohe Lage des Schlos-
ses). Die Versammlung der Kurfürsten, die schönen Frauen,
die munteren kleinen Prinzessinnen, die reichen Geschenke
(vor allem Pelzwerk), die er erhält, all diese Züge fügen
sich zu einem Bilde von Weiträumigkeit, Glanz und Reich-
tum zusammen, das immerhin geeignet ist, uns Aufschluss
darüber zu geben, wie es wohl schon zwei Jahrzehnte früher
den Hirschhornern zumute war, wenn sie aus ihrer abgeschie-
denen waldigen Heimat in die bunte Residenz einritten.
Wir spüren aus Oswalds Bericht ein Kommen und Gehen
von Gästen, ein Bewirten und Beschenken, das ohne entspre-
chenden Dienertross nicht möglich wäre, so dass in uns
ein Rhythmus geweckt wird, ähnlich dem in Walters Schil-
derung vom Hofe des milden Landgrafen.
Wie weit Verständnis und poetische Empfänglichkeit
der Frau von Hirschhorn reichten, lässt sich natürlich kaum
beurteilen. Sicher gehen wir nur in einer Richtung. Alles
beherrschend und überwuchernd wächst im 14. Jahrhundert
eine Epik heran, die aus alten Stoffen, vor allem der Dietrich-
sage, unter Vornahme toller Kreuzungen neue Fassungen
herstellt, die nur durch ihre Länge bedeutend sind. In diese
Bearbeitungen und Neudichtungen wurde alles eingeschmol-
zen, was von höfischen Impulsen noch in der Zeit lebte. Die
Beliebtheit dieser Unterhaltungsbücher steht ebenso ausser
1) Anton Noggler, Hat O.v.W.ıim Jahre 1424 Tirol verlassen? (Zs. f.
deutsch. Altertum 27), S. 179ff.
2) Beda Weber Nr. XI, 2 und XII, 3.
256 will
Frage wie heutzutage diejenige von Romanen, die lediglich
Unterhaltungs- und Illusionsbedürfnis befriedigen. Es ist
also der Schluss erlaubt, dass Iland schon in ihrer Jugend
mit diesem Wust effektvoll aufgemachter Abenteuer bekannt
geworden ist. Sehr plastisch werden die Gestalten der Vor-
zeit wohl schwerlich in ihrer Phantasie gelebt haben: sie
hätte im Grunde nur eine Reihe von Namen gegenwärtig,
in einer gewissen Rangfolge, aber ohne persönliches Gepräge.
Immerhin war ihr so der Begriff Held geläufig, und sie
war je nachdem geneigt oder nicht, ihn auf die Ritter ihres
Bekanntenkreises anzuwenden.
Noch schwieriger ist es, etwas über Ilands Verhältnis
zur bildenden Kunst auszusagen. Stets war Vornehmheit
bestrebt, sich einen angemessenen Rahmen zu schaffen. Das
Luxusbedürfnis adeliger Kreise und die Künste gehen eine
Strecke weit Hand in Hand. Von der Inneneinrichtung der
damaligen Schlösser Tirols hat Zingerle') ein anschauliches
Bild entworfen, und wir können manchen der darin zusam-
mengetragenen Züge auf das Herrenhaus der Burg am Neckar
anwenden. So fraglos wie in den Alpenländern ist die Wand-
täfelung, eine wesentliche Vorbedingung für die künstlerische
Durchbildung der Wohnräume, hier jedoch nicht. Es ist
sogar wahrscheinlich, dass die grösseren Räume des gotischen
Palas zu Hirschhorn, des sogenannten Alten Baus, nur
getünchte Wände hatten, die man entweder mit Teppichen
behängte?) oder mit dem Pinsel schmückte. In einem
Raum, über dessen Verwendung man sich nicht völlig klar
ist3), sind solche Wandmalereien erhalten, elf würdige Dar-
stellungen aus der Passion Christi#). Sie stammen aus der
Mitte des 14. Jahrhunderts, waren also zu Lebzeiten Ilands
ı) O.v. Zingerle, Die Einrichtung der Wohnräume tirolischer Herren-
häuser im 15. Jahrhundert (Zs. des Ferdinandeums, 3. Folge, 49. Heft. Inns-
bruck 1905).
2) Das oben erwähnte Testament von Hansens Mutter nennt verschiedene
Rückenlaken.
3) Vgl. Diehl, Bilder aus Geschichte und Sage von Schloss und Stadt
Hirschhorn, 1900, S. 9.
4) Vgl. die »Nachbildungen mittelalterlicher Wandgemälde aus dem Gross-
herzogtum Hessene, Darmstadt 1917. S.4.
nenn — „m EEE — SERGEEEEEEiet- En iii: E E
Iland von Hirschhorn, die Gattin Hans V.von Hirschhorn 257
noch in ihrer ganzen Frische zu schauen. Die Schlossherrin
mag wohl manches Mal versunken vor ihnen gestanden haben.
Der heilige Inhalt musste sie in höchstem Masse fesseln.
Doch haben sie gewiss auch die Farben erfreut, deren er-
lesene Zusammenstellung (wenige Haupttöne: Dunkel-
violett, Graublau und Hellbraun) ihrem sicherlich durch
eigene Sticktätigkeit!) geschärften Auge nicht entgangen
sein wird. Natürlich lässt diese Art der Bildbetrachtung
noch nicht auf ein inneres Bedürfnis schliessen. Dass um
die Wende des 14. Jahrhunderts ein allgemeiner Aufschwung
der Künste statthatte, konnte einer Frau von Ilands Rang
nicht unbekannt bleiben. Sie bekam sicher manches davon
zu sehen, wenn sie auf einer Reise oder Wallfahrt fremde
Gotteshäuser aufsuchte?). —
Werfen wir nunmehr, zurückkehrend zum äusseren
Leben des Ritterpaares, noch einen Blick auf die Ereignisse
seit 1410! Es sind im Grunde dieselben Motive wie in der
Erstzeit, die uns da in wechselnder Verflechtung begegnen:
Gültenkauf, Bürgschaften, Bestätigung von Lehensbesitz
und ähnliches, worüber man sich bei Ritsert3) unterrichten
kann. Wir haben uns hier nur die Kaufbriefe anzusehen,
in denen Iland als Mitkäuferin ausdrücklich genannt ist.
Der erste ist vom 6. Februar 1412 datiert. Die erkaufte
Gült von 175 fl. wird dem Verkäufer, dem Pfalzgrafen Otto,
mit dem Hirschhornschen Anteil an Neckarelz und einigen
Gerichten und Vogteien bezahlt). Nun ist aber gerade
ı) Vgl. Weinhold, Die deutschen Frauen usw. I, S. ı81ff.
2) Die Kölner Jahrtausendausstellung, die sich u.a. um den Nachweis
bemühte, dass diese Epoche smehr, als bisher beobachtet wurde, eine Blütezeit
deutscher Kunste ist (Katalog S. 192), hat die neue realistische Bewegung in
einer unvergleichlichen Grossartigkeit vor Augen geführt. »Gegen 1400 beginnt
aus diesem kalligraphischen Flächenstil erwachende Naturbeobachtung mählich
neues Leben zu formen. Andeutungen von Landschaft oder Innenraum, perspek-
tivische Bildung von Geräten und Fliesenfussboden, modellierende Schatten
zur Rundung der Körper im kleinen, natürliche Gebärdensprache und lockere
Anordnung der Figurengruppen sind bemerkbar; besonders aber ein Streben
nach Schönheit im Sinne lieblicher, still beschaulicher, gottergebener Feier-
lichkeit in den Hauptgestalten ...«. (Ebenda S. 194).
3) S. 140f.
4) Kopialbuch fol. 116a.
258 will
Elz die Burg, mit der Hansens Gattin im Ehevertrag bewidmet
worden war; ihr Einverständnis zu der Transaktion war
also notwendig.
In einem andern Fall ist Ilands Mitwirkung in der Höhe
der Kaufsumme begründet. Um die 1200 fl. aufzubringen,
für welche die beiden Gatten von dem Edelknecht Hartmann
von Handschuhsheim am 25. Mai 1415 eine Jahresgült von
8o fl. kaufen”), musste wahrscheinlich Ilands Vermögen
herangezogen werden. Ähnlich liegt der Fall bei dem Kauf-
brief vom 4. Februar 14212), wo Hans und Iland für mehr
als 2616 fl. ein »burgel« und den Weiler dazu »zum WYyler
genant« bei Aglasterhausen im Kraichgau erwerben. Sie
scheinen das nur zu tun, um mit dem Gute ein Jahr später
(28. Februar 1422) den Pfalzgrafen Ludwig für das Lehen
Neckarelz zu entschädigen, das sie mit seiner Zustimmung,
wie eben gesagt, IO Jahre früher an seinen Bruder Otto
abgetreten haben 3). Weder in dieser Urkunde noch in der
Bestätigung der Auftragung durch Ludwig+#) ist gesagt,
warum dieses Ersatzgeschäft erst jetzt vorgenommen wird. —
Die bedeutendste Geldsumme kommt in einem Leihgeschäft
vor, das Hans und Iland 1411 mit dem Bischof Johann
von Würzburg abschliessen. Sie strecken dem Kirchenfürsten
15000 fl. vor, ein Handel, der mit seinen teilweise tragischen
Folgen in die nächste Generation hineinspielt und erst 1439
ausgetragen wird).
Auch die Frage des Wochenmarktes wird in diesem
Zeitraum wieder angeschnitten. Kaiser Sigmund setzt durch
Verfügung vom 2. Mai 1417 an Stelle des einen deren zwei.
Daneben gehen die Beziehungen zum Hause Wittelsbach
weiter. Im Jahre 1413 ernennt Pfalzgraf Ludwig unsren Ritter
zum pfälzischen Truchsess®6) und im Januar 1415 finden wir
ihn mit seinem Lehensherrn und andern Mitgliedern des
!) Kopialbuch fol. ıı12a.
2) Ebenda 136a.
3) Ebenda ı1406b.
4) Ebenda 147a.
5) Näheres bei Ritsert, Nachträge (Archiv XI gıff.).
6) Kopialbuch fol. ı7b.
Iland von Hirschhorn, die Gattin Hans V. von Hirschhorn 259
pfälzischen Adels beim Konzil zu Konstanz!). Dies ist
allerdings die einzige grössere Reise nach Ruprechts Tod,
die sich zur Zeit nachweisen lässt. — Weniger erfreulich
war das Verhältnis zu Ludwigs jüngstem Bruder Otto,
der bereits genannt wurde. Ihm waren bei der Teilung
von Ruprechts Erbe die wichtigsten Besitzungen in den
Neckargegenden zugefallen?\. Später kam es dann zu nach-
barlichen Differenzen. Die Veranlassung war aber keines-
wegs hochpolitischer Art, es handelte sich ‘vielmehr um
Fischereigerechtsame und Ähnliches. Auf verschiedenen
Zusammenkünften unter den Auspizien des Pfalzgrafen
Ludwig (30. April, ı5. Mai, 30. Juni 1416)3) wurde der
Streit beigelegt.
Diesen Vorkommnissen schliessen sich eine Reihe von
Familienereignissen an. Der Geburt der Kinder wurde bereits
früher gedacht. Die Zahl der Todesfälle ist anscheinend
grösser. Schon 1400 starb Hansens nächstältester Bruder
Albrecht, 1405 der eine, 1410 der zweite und letzte seiner
hinterlassenen Söhne®). Es wäre müssig, die Frage zu er-
örtern, ob bei den Überlebenden die Trauer über den Tod
lieber Menschen überwog oder die Freude über die Mehrung
des Besitzes. Ein formeller Verzicht von Albrechts Witwe,
Anna von Frankenstein 5), auf die Hinterlassenschaft ihrer
Söhne beweist, dass Hans und Eberhard diese Seite eines
Todesfalls gebührend wichtig nahmen. Diesen Burginsassen
folgten 1413 der Mainzer Domherr Konrad, 1421 Ritter
Eberhard in den Tod. Seine Witwe, Demut Kämmerer von
Worms, behielt offenbar ihren Sitz in Hirschhorn, da ihr
Sohn Eberhard erst 1426 grossjährig wurde. Sie starb 1425,
und gerade über ihren Tod haben wir eine kulturgeschicht-
lich nicht wertlose Notiz. In einem Urkundenverzeichnis
von 14266), das Hans für Eberhards gleichnamigen Sohn
ı) Häusser, a.a.O., S. 275.
2) Ebenda S. 266.
3) Kopialbuch fol. 100b ff.
4) Ritsert S. 143.
5) Kopialbuch fol. zoL.
6) Kopialbuch fol. ı50a.
260 Will
anfertigen liess, heisst es: »Item etwe viel missiven versigelt
als mann lude gebetden hat zu myner swester der Kemerern
begengnisze«. Ein Beweis immerhin — wenn er nötig wäre —,
dass derartige Todesfälle Tage und Wochen hindurch die
Burgleute in Atem hielten und auch für Iland allerlei Repräsen-
tationspflichten mit sich brachten.
Aber noch sind wir nicht auf die Sorge eingegangen,
die sie gemeinsam mit dem Gatten ihrer eignen weltlichen
Hinterlassenschaft zuwandte. Das Hirschhornsche Kopial-
buch enthält eine Erbordnung!), die Ritsert unerwähnt
lässt. Der Anfang fehlt, doch geht aus dem noch vorhandenen
Text deutlich hervor, dass Hans und Iland die Aussteller
sind. Sie beruht auf der Mutscharung von 1393?), deren
Hauptbestimmungen sie wiederholt, ergänzt sie aber insofern
nach der positiven Seite, als verordnet wird, dass den früher
nur in ausschliessendem Sinn genannten Frauen und Jung-
frauen wenigstens die Erbbeteiligung an dem vorhandenen
Bargeld und Silbergerät (»silberin oder vergulter drinckfasze«),
zugestanden wird3). Es werden also die vornehmsten Gegen-
stände der »Gerade« genannt, während die Söhne das »Heer-
gewäte« erhalten). »Unser kinder und erben«, so heisst es,
sollen diesen Teil der Verlassenschaft »woll gliche miteinander
teilen. Man möchte annehmen, dass damit das Vorhanden-
sein weiblicher Nachkommen erwiesen sei (s.0.S. 242).
Doch zeigt der weitere Wortlaut, dass die Erbordnung für
alle künftigen Zeiten gelten soll, so dass die Bestimmung
auch eine Eventualklausel sein kann.
In dieser Annahme wird man durch die Wahrnehmung
bestärkt, dass von den Söhnen — von denen 1410 bestimmt
zwei (Hans und Philipp) lebten — eben mit Rücksicht auf
die Allgemeingültigkeit des Testaments in ganz hypothe-
!) Ebenda 135a.
2) Ritsert ı144f.
3) Nach dem Wortlaut des Ehevertrags (s. 0. $S. 229) war Iland wesentlich
besser gestellt.
4) Vgl. Heusler, Institutionen des deutsch. Privatrechts II, Leipzig 1586,
S.618ff. — Nach Schröder waren »die Unterschiede der Erbberechtigung des
männlichen und weiblichen Geschlechtes ... überaus mannigfaltige. S. 823.
Iland von Hirschhorn, die Gattin Hans V. von Hirschhorn 261
tischer Weise die Rede ist: »... wan wir mit gots hilffe eliche
sone haben oder die selben unser elichen sune ander eliche
sune haben oder der sune ander eliche sune haben ..... k. —
Die Datierung dieses Schriftstücks ist durch eine Rasur
erschwert. Nach einer Notiz auf demselben Blatt unterliegt
es aber keinem Zweifel, dass es am 29. April 1410 abgefasst
ist").
So rücken die Vorbereitungen auf die Ewigkeit immer
näher an die wirkliche Todesstunde heran. Wann hat sie
Iland geschlagen? Ritsert verzeichnet als Todesjahr 1421,
ebenso Brentano?). Beide berufen sich dabei auf ein Wappen-
fenster in der katholischen Pfarrkirche3). Nun hat aber
schon Ritsert die oben besprochene Entschädigung des
Pfalzgrafen Ludwig mit den Worten gebucht: »1422 verkaufte
Hans mit seiner Frau Iland an den Pfalzgrafen Ludwig
sein Drittel an Ellentz und den Weiler bei Aglaster-
hausen ....« Danach hätte Iland noch 1422 gelebt. Die
Schwierigkeit löst sich, wenn man den genauen Wortlaut
der Urkunde ins Auge fasst. Von einem Verkauf der genann-
ten Objekte ist überhaupt nicht die Rede. Es handelt sich
vielmehr um eine Auftragung zum Zweck der Schadlos-
haltung. Sein Drittel an Elz konnte Hans gar nicht an
Ludwig verkaufen, da es seit 1412 in rechtmässigem Besitz
von dessen Bruder Otto war (s. 0. S. 257). Auch nennt sich
Hans allein als Aussteller der Urkunde. Iland wird nur als
Mitkäuferin von Weiler erwähnt, was ja durchaus zu dem
oben Gesagten stimmt. Der Widerspruch der beiden Angaben
Ritserts fällt also in sich zusammen, und wir könnten es bei
1421 als Todesjahr bewenden lassen, wenn nicht — llands
Bruder Konrad mittlerweile den Mainzer Erzstuhl be-
stiegen hätte!
ı) Diese Notiz von 1420 besagt: beide Gatten »haben noch ein
andern brief lassen machen und schriben in aller der masze wise und
forme als der obgeschriben brief ynhelt umb Sand Martinstag des heiligen
bischofs«.
2) S.143 bzw. 16f.
3) Dass diese Lesung richtig ist, wurde mir neuerdings durch eine freund-
liche Mitteilung des katholischen Pfarramts H. bestätigt.
262 will
Dadurch fällt natürlich auch auf seine Familie mehr
Licht, und Joannes, der rührige Sammler Mainzer Urkun-
den, ist es, der uns als Glosse zum Stammbaum Konrads III. !)
zwei Urkundenanfänge überliefert, die folgendermassen
lauten:
ı. Aus 1422: »Ich Hans von Hirschorn ritter und ich
Iland, grevinne von Dune, sin eliche husfrawe be-
kennen .. .«
2. Aus 1427: »Ich Ilant von Dune — hern Hansen
von Hirschorn sel. wittib — bekenne, dasz mir
der erwurdig her Conrad E. z. M. mein gnediger
lieber her und bruder .. .«
Wenn auch die diplomatische Überlieferung dieser
beiden Bruchstücke nicht einwandfrei sein mag — so finden
wir zZ. B. bis ins 16. Jahrhundert hinein als Regel die Namens-
form »vom Hirshorn« —, so ist doch an der Identität der
Personen nicht zu zweifeln. Iland kann also nicht, wie bisher
angenommen wurde, vor Hans gestorben sein. Sie hat
ihn vielmehr überlebt, ohne dass wir in der Lage wären,
das Todesjahr anzugeben). Wie sich die Schrift des Glas-
gemäldes damit in Einklang bringen lassen soll, ist einst-
weilen ein Rätsel.
Die letzte Urkunde beweist jedenfalls, dass die Erhebung
des Bruders zum Primas von Deutschland auch in die Burg
am Neckar hinüberwirkte.. Um an der hohen Politik des
Schwagers irgendwie teilzunehmen, dazu war Hans von
Hirschhorn, der von 1378 an in Urkunden vorkommt, mittler-
weile zu alt geworden. Auch hätte dem der mainzisch-
pfälzische Gegensatz im Wege gestanden. Ob das gespannte
Verhältnis der beiden Kurfürsten dem Ritter, der mit dem
pfälzischen Fürstenhause so lange und eng verbunden war,
mitunter Verlegenheiten bereitete, ist nicht festzustellen.
Auf jeden Fall aber dürfen wir sicher sein, dass die beiden
Gatten von Hirschhorn aus mit Teilnahme den Aufstieg des
Dhauner Grafensohnes begleitet haben.
!) Rer. Mog.I.ad pag. 735.
2) IIansens Todestag steht nach seiner Grabinschrift fest. Es ist der 19.
(Ritsert errechnet den 18.) November 1426.
Iland von Hirschhorn, die Gattin Hans V. von Hirschhorn 263
Sonst ist aus den letzten Lebensjahren Hansens nicht
viel zu berichten. Die Regelung des Flossverkehrs auf dem
Neckar vom 21. Oktober 1422 und die Abgrenzung des
Hirschhornschen Jagdgebiets im Jahre 1424 sind schon bei
Ritsert besprochen. In diesen Schriftstücken wird neben
Hans als Vertragschliessender sein Neffe Eberhard genannt,
dessen Geschäfte er als Vormund bis 1426 führt‘). Auch die
eignen Söhne sind nun mündig und werden z.B. bei der
Neubestätigung der Rechte des Städtchens Hoirschhorn
genannt. Aus dem erwähnten Verzeichnis der für Eberhard
gesiegelten Urkunden entnehmen wir auch, dass der Ritter
in seinem Todesjahr nochmals in Heidelberg war. Die
betreffende Stelle lautet: »Item uff samsztag vor dem heiligen
ostertage in anno etc. vicesimo sexto furt ich es mit mir gein
Heydelberg und versigelt der Eselgeselschafft brieff2).«
Blieb Iland nach dem Tode des Gatten auf Schloss
Hirschhorn? Alles spricht dafür. Abgesehen davon, dass
dies in der Eheberedung ausdrücklich vorgesehen war,
haben wir oben gezeigt, dass Neckarelz, wo sie bewittumt
war, an den Pfalzgrafen Otto überging. In Hirschhorn
selbst kann es an Platz nicht gefehlt haben, denn selbst wenn
die Söhne und der Neffe schon einen Haushalt gegründet
hatten3), konnte deren Familie noch nicht sehr gross sein.
Die Mithilfe der Grossmutter bei der Betreuung der Kinder
war möglicherweise recht willkommen. Da Iland den Gatten
anscheinend nicht lange überlebte — vielleicht jährt sich ihr
Todestag gerade in diesem Jahre zum 500. Male —, so ist
die Vermutung erlaubt, dass sie ihren Lebensrest zum grossen
Teil in eifrigem Gebet für das Heil seiner Seele verbracht
hat. Doch nicht nur in passiver Fürbitte offenbarte sich ihre
Witwentreue. Aus ihrer religiösen Sorge wuchsen zugleich
verschiedenartige Anlässe zu handeln. Es waren die finan-
ziellen Bestimmungen der Vermächtnisse aus dem zweiten
Jahrzehnt zu überwachen und die Durchführung der Jahrzeit
zu regeln, in welche Aufgabe sie sich allerdings mit ihrem
ı) Ritsert S. 149.
2) Kopialbuch fol. 150a.
3) Ritsert S. 149, 1352f.
264 will
Sohne zu teilen hatte. Obgleich der Wortlaut der betreffenden
Schenkungsurkunden sehr genau ist, wird es doch ohne
Besprechungen nicht abgegangen sein. — — —
Von den Zeitverhältnissen mannigfach bewegt, schliesst
so ein Frauenleben, dem Herzensnot nicht fremd war, das
aber im ganzen gesichert, mitunter glänzend verlaufen
durfte. Kirchenglocken, die ihr heiter und heiser die Lebens-
stunden gesungen haben, erheben ihre Töne gegen Ilands
Ende zu einem immer mächtiger werdenden Finale. Aus
der Gattin war eine Mutter und Grossmutter geworden, die
das Hauswesen nicht mehr leitete, sondern nur hilfsweise
tätig war. Wenn wir ein Bild aus ihren Alterstagen besässen,
so stellte es sie vielleicht in dem oben besprochenen Krüseler
dar, mit einem Buch in der Hand. Einem Gebet- oder Er-
bauungsbuch, etwa den Predigten Bruder Bertholds (s. o.
S. 245). Vielleicht hat ihr auch ein Zufall den »Ackermann
aus Böhmen« noch im Alter in die Hand gespielt. Mit tiefer
Wehmut mag sie dann die Klage des Verlassenen gelesen
haben. Das Bewusstsein musste sich ıhr aufdrängen, dass
an ihrer Gruft dereinst kein Gatte beten werde. Durfte sie
auch sicher sein, von Kindern und Enkeln beweint zu werden,
so fehlte doch der höchste Preis, wie ihn Johannes von Saaz
dem Witwer in den Mund legt!): »Fur alle we und un-
gemach mein heilsam erzenei, gottes dienerin,
meins willen pflegerin, meins leibes auszwarterin
meiner und irer eren teglich und nechtlich wach-
terin was si unverdrossen.«
!) Ausgabe von Knieschek, Prag 1877. 14, ı8ff.
Bundschuh und Bauernkrieg
Von
Wilhelm Stolze
Der Bundschuh, jene Erhebungen des gemeinen Mannes
vor dem Bauernkrieg, die unter dem Zeichen des Bauern-
schuhes erfolgten, sind, nachdem sich die Wissenschaft
lange Jahrzehnte im Wesentlichen mit den Forschungs-
ergebnissen eines Schreiber und Zimmermann zufrieden
gegeben hatte, in jüngster Zeit im Zusammenhang mit den
durch das Säkularjahr 1925 wachgerufenen Erinnerungen
mehrfach Gegenstand neuer Erörterungen gewesen. Um
abzusehen von Arbeiten wie der von Hugo Hantsch in seinem
Deutschen Bauernkrieg (Würzburg 1925), die in gewandter,
flüssiger Darstellung nur den Stand der Forschung wiedergab,
so verpflichtete Karl Seith in seiner wertvollen Schrift über
das Markgräflerland und die Markgräfler im Bauernkrieg
des Jahres ı525 (Karlsruhe i. B. 1926) die Wissenschaft
auch mit neuen Mitteilungen über diese Bewegung. Indessen
blieb ihm trotz aller Einsicht in die Besonderheiten der ein-
zelnen Erhebungen, die ihm sein liebevolles Studium der
einzelnen kleinen Territorien geschenkt hatte, doch ver-
borgen, dass der Bundschuh — dessen er für das Jahr 1513
zu gedenken hatte — unmöglich mit den anderen Erhebungen
in eine Reihe gestellt werden könne, obwohl er selber er-
klären musste, dass bei dieser Gelegenheit sich Bauern der
verschiedensten Landschaften, günstiger und ungünstiger
gestellte, zu gemeinsamem Handeln verbanden, und obwohl
dabei zu bemerken war, dass ihre Pläne, weitgespannt wie
sie waren, einen ganz anderen Charakter aufwiesen. Eben
diese Beobachtungen an all den verschiedenen Erhebungen,
die seit 1493 unter diesem Namen gingen, waren es, die mich
bestimmten, in meinem mit Seiths Arbeit wohl ungefähr
266 Stolze
gleichzeitig erschienenen Buch: Bauernkrieg und Refor-
mation (Leipzig 1926 = Schriften des Vereins für Refor-
mationsgeschichte Nr. 141) ihre Eigenart besonders herauszu-
heben. Ich darf es als mein Verdienst in Anspruch nehmen,
den Nachweis erbracht zu haben, dass der Bundschuh,,
den man fürchten lernte, d.h. eben jene Erhebungen seit
1493, zu verstehen sind aus den besonders schwierigen
politischen Verhältnissen in den geistlichen Territorien, und
dass die Fehlschläge, die namentlich Jost Fritz dabei zu
erleiden hatte, die Bundschuher zu immer radikalerer Haltung
veranlassten. Wenn dafür auch der Gang der Reichsreform
eine Erklärung bot, so genügte er allein doch noch nicht.
Vielmehr waren dafür vor allem die Verflechtung gerade des
Kirchengutes mit allen Fragen der politischen und kirch-
lichen Reform zu berücksichtigen und weiter die Schwierig-
keiten, die infolge davon jeder Neuordnung auf diesem Gebiet
im Sinne des gemeinen Nutzens begegneten. Blieben in
den übrigen Territorien die Interessen beschränkt auf den
Umkreis des einzelnen Territoriums, so wurden sie hier
gewissermassen gewaltsam in weitere Bahnen gerissen und
erhielten mit dem Charakter der Utopie eine in gewissem
Sinne gefährliche Schwung- und Anziehungskraft.
So gesichert diese Anschauung auch auf Grund des
bereits vorhandenen Materials erscheinen mochte, — um
sie gegen jeden Zweifel sicherzustellen, war zweifellos eine
noch breitere Kenntnis aller der Bewegungen des Bund-
schuhs dringend erwünscht. Während Seith und ich ihrem
Geheimnis nachforschten, war schon, unterstützt von der
Notgemeinschaft der deutschen Wissenschaft, ein Werk im
Entstehen, das der Wissenschaft eine solche zu vermitteln
bestrebt war. Jetzt liegt es in 2 voluminösen Bänden vor,
unter dem Titel: Der Bundschuh, die Erhebungen des süd-
westdeutschen Bauernstandes in den Jahren 1493—1517,
bearbeitet von Lic. Albert Rosenkranz, Pfarrer in Kreuznach.
Heidelberg 1927. Der erste Band, 500 Seiten stark, enthält
die Darstellung, der zweite auf 336 Seiten die in jahrzehnte-
langer Arbeit an den verschiedensten Stellen gesammelten
Akten. Wer der Darstellung nicht traut, braucht sich nur
an die Akten zu halten. Aber ich kann nach 2 Proben ver-
Bundschuh und Bauernkrieg 267
sichern, dass abgesehen von einigen auf vorgefassten Mei-
nungen beruhenden Behauptungen, auf die ich noch zu
sprechen komme, die Akten in ausgiebigster und gewissen-
haftester Weise für die Darstellung benutzt sind.
Rosenkranz hat sich redlich bemüht, das Geheimnis
der einzelnen Bewegungen (Bundschuh zu Schlettstadt 1493,
zu Untergrombach 1502, zu Lehen 1513, auf beiden Ufern
des Oberrheins 1517) nach seiner sachlichen und persönlichen
Seite zu ergründen, und die Wissenschaft hat ihm für un-
endlich viel Einzelaufklärung wie für die Aufdeckung der
grossen Linie zu danken, die durch jene Erhebungen hin-
durch sich bemerken lässt. Soweit man überhaupt über
die Pläne der Bundschuher — über solche hinaus ist man ja
nie gekommen — sich ein Urteil bilden kann, dürfte es hier
in abschliessender Weise gefasst sein.
Da bedeutet es nun im Hinblick auf meine vorhin wieder-
gegebenen Ansichten etwas ausserordentlich Erfreuliches,
dass auch Rosenkranz die Verwurzelung der Bundschuh-
bewegung in geistlichen Gebieten besonders hervorheben muss.
Allerdings dürfte ihm die Bedeutung dieser Feststellung
nicht ebenso klar geworden sein. Denn so sehr seine Arbeit
zu loben ist, soweit sie sich auf die mitgeteilten Akten stützt,
-so sehr versagt sie überall dort, wo es auf die Darstellung
von grossen Zusammenhängen ankommt. Was Rosenkranz
z. B. über die steigenden Lasten des gemeinen Mannes zu
sagen hat, ist ohne jeden Versuch objektiver Würdigung
im Anschluss an gelegentliche Beschwerden nur mit Phrasen
aus dem Schatz einer materialistisch gerichteten Demokratie
umschrieben, so dass man schliesslich nicht begreift, warum
es unter den grossen Massen überhaupt noch Ruhe gab,
und warum sich schliesslich nicht an mehr als einer Stelle
Führer fanden, das Volk aus solchem Elend herauszuführen.
Und nach den allgemeinen Bemerkungen scheint nichts
sicherer, als dass auch die Anführer bei den einzelnen Er-
hebungen mittellose Proletarier gewesen sein mussten — und
ihre Anhänger nur Leute derselben Art —, weshalb der kri-
tische Leser dann ebenso erstaunt wie erfreut ist, dass die
Schilderung der Führerpersönlichkeiten in jenen Einzelver-
schwörungen eine ganz andere Ansicht begründet. Wenn also,
268 Stolze
kurz gesagt, Rosenkranz für die allgemeine Anschauung
der Dinge sich noch sehr stark abhängig von seinem Lehrer
Friedrich v. Bezold erweist, auf dessen Anregungen diese
ganze Arbeit zurückgeht, so war er allerdings nicht der Mann,
den Unterschied der Bundschuhbewegung von den mancherlei
anderen Bestrebungen des gemeinen Mannes in jener Zeit
deutlich zu erkennen. Es dürfte charakteristisch dafür sein,
dass er trotz aller Determinierung des Begriffs Bundschuh
als einer interterritorialen Grösse in seine Betrachtung auch
den Armen Konrad zu Bühl (1514) hineinbezog, der auch
nach seiner Darstellung nur territorial begrenzte Ziele ver-
folgte, und ebenso dürfte mit seiner Gesamteinstellung
der krampfhafte Versuch gelegentlich der Schilderung des
Bundschuhs zu Lehen zusammenhängen, zur Erklärung des
Wiederauflebens des Bundschuhs gerade an dieser Stelle
eine starke Mitschuld des Adels zu konstatieren. Ich bin
der letzte, der leugnet, dass der adlige Gerichtsherr — nur
um diesen, nicht um den Leib- oder Grundherrn handelt
es sich auch hier, was allerdings bei Rosenkranz gelegentlich
durcheinandergeht —, also ich bin der letzte, der leugnet,
dass solch Gerichtsherr aus einem gewissen Standesbewusst-
sein heraus auch Missgriffe begehen konnte, die zu all-
gemeinster Unzufriedenheit Anlass gaben. Aber abgesehen
davon, dass noch zu ermitteln wäre, ob die Steigerung der
Frondienste, die zu Lehen augenscheinlich vorlag, gerade
auf den Gerichtsherrn am Ort oder nicht vielmehr auf höhere
Weisung zurückzuführen ist, so lässt sich aus den hier be-
kannt gewordenen Forderungen überhaupt keine Gegen-
stellung gegen den Adel erweisen. Rosenkranz gibt sich
zwar Mühe (S. 278f.), mit dem Begehren der Verringerung
der Schuldenzinsen den Adel der Umgegend in Verbindung
zu bringen, obwohl er auch nach ihm für eine Gläubigerrolle
selber zu stark in Schulden steckte. Aber bei diesem Bemühen
übersah er, dass zwar nicht jüdisches oder städtisches, aber
wohl kirchliches Kapital als Geldgeber geradezu genannt
ist (Aktenband = II S. ı45 [7]), während von dem Adel
in Beziehung darauf nie die Rede ist. Der Bundschuh zu
Lehen richtete sich nach der Meinung Freiburgs gegen die
Ehrbarkeit, wobei die Stadt gern auch den Adel einschloss —
Bundschuh und Bauernkrieg 269
und damit mag sie recht gehabt haben, denn es war eins
der grossen Ziele des Bundschuhs geworden, über die Einzel-,
über die niederen Vertreter der Obrigkeit hinweg zu einer
Demokratie mit Kaiser und Papst an der Spitze zu gelangen.
Aber trotzdem enthält diese Verschwörung mit ihrer Front-
stellung gegen das geistliche Gericht, gegen die hohen Zinsen
und gegen die Höhe des priesterlichen Einkommens und
des klösterlichen Besitzes mehr antikirchliche als andere
Elemente.
Dürfte bereits mit alledem der letzte Zweifel daran be-
hoben sein, dass des Bundschuhs älteste und stärkste Wurzel
auf dem Boden der Reichskirche des ausgehenden 15. Jahr-
hunderts zu suchen ist, so stimmt damit ausgezeichnet zu-
sammen, was Rosenkranz sonst als Charakterzug des Bund-
schuhs hervorzuheben hat. Da ist einmal der Pfaffenhass
zu nennen, nicht der Hass gegen die Kirche als solche,
sondern nur der Hass gegen sie als territoriale und finanzielle
Grossmacht. Rosenkranz, der 1901 mit einer Dissertation
über Wiclefs ethisch-soziale Anschauung sich den Lizentiaten-
grad erwarb, möchte in den Lehren von Wiclef und Huss
die Quellen dafür sehen. Ich glaube, man braucht nicht
so weit zu suchen, sondern sich nur an die Rolle zu erinnern,
die die Bettelorden damals im Predigtwesen spielten, um
zu wissen, dass die Quellen für solche Stimmung damals
sehr viel zahlreicher flossen. Überhaupt wird man sich nach
dem Zeitalter der Reformkonzilien wohl hüten müssen,
allzu einseitig die geisteswissenschaftlichen Methoden anzu-
wenden. Ein weiteres Charakteristikum des Bundschuhs ist
seit dem Auftreten des Jost Fritz im Bundschuh des Jahres
1502 das Pochen auf die Göttliche Gerechtigkeit. Auch
für diesen terminus technicus hat Rosenkranz die Geschichte
aufzuspüren unternommen, und auch dabei ist er bei Huss
gelandet. Wie mir scheint, lässt sich gegen diesen Versuch
derselbe Einwand erheben, den wir eben erhoben. Wer weiss,
dass die Berufung auf die Heilige Schrift gegen menschliche
Satzungen ein Kernstück der gesamten Oppositionsliteratur
des ausgehenden Mittelalters bildete, wird auf eine bestimmte
literarische Ableitung dieses Begriffs jedenfalls keinen allzu
grossen Wert legen. Das historisch Bedeutsame an seinem
Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. Bd. 42, 2 18
270 Stolze
Auftreten im Gedankenkreise des Bundschuhs ist jedenfalls,
dass die Bewegung damit ein zugkräftiges Schlagwort erhielt,
das seine Wirkungskraft sofort zeigte; eben sein Auftauchen
erklärt wohl, dass der Teilnehmerkreis von 1502 erheblich
viel grösser war als der von 1513. —
Mit den Jahren änderte sich der Charakter des Bund-
schuhs. Statt der Stichworte von 1502: nichts als die Gerech-
tigkeit Gottes oder swir können vor Pfaffen nicht genesene,
finden wir 1513 das farblosere, aber zugleich allgemeinere:
der gemeine Mann kann nicht mehr genesen. Man mag
diesen Wechsel sich mit den verschiedenartigen Umständen
erklären, auf die der Bundschuh beide Mal traf. Da aber
in beiden Fällen Jost Fritz als sein geistiger Vater anzu-
sprechen ist, so werden wir Rosenkranz beipflichten können,
wenn er daraus zugleich eine gewisse Wandlung zum Radi-
kalismus bei diesem Führer abliest; sie lässt sich nach den
Eıfahrungen, die der ruhelos umherwandernde Demagoge
mit seinem Weibe überall sammelte, leicht verstehen. Jeden-
falls spricht für seinen, augenscheinlich mit einem glühenden
Optimismus verbundenen Radikalismus, dass er auch nach
dem Scheitern des Versuchs von 1513 das Spiel noch nicht
verloren gab. Bereits 4 Jahre später war von ihm ein neues
grosses Gebiet unterminiert, und die Gesellen, deren er sich
diesmal zur Vorbereitung bediente, wandernde Bettler,
redegewandte Gaukler und vagabundierende Landsknechte,
waren gewiss nicht dazu angetan, die Bewegung in ein ruhi-
geres Fahrwasser hinüberzuleiten. Ich darf mich also auch
an dieser Stelle einer vollen Bestätigung meiner Beobach-
tungen erfreuen: der Bundschuh ward immer radikaler,
und sein Programm, ursprünglich stark kirchlich bestimmt,
ward immer umfassender und damit utopischer.
Die Ergebnisse der Rosenkranzschen Forschungen ver-
leiten, noch auf manches andere näher einzugehen. Ich denke
da an die Bedeutung, die der Gedanke an ein Fähnlein
und an die Organisation gewann, und ich denke weiter an
die einleuchtenden Beobachtungen von Rosenstock in betreff
der auffallenden Kleidung, in der sich gerade die Bund-
schuher zuletzt gefielen. Doch möchte ich hier nur noch
einigen Bemerkungen Statt geben, die das Wesen des Bund-
Bundschuh und Bauernkrieg 271
schuhs und seine Ziele abgrenzen sollen gegen die Erhebungen
von 1524 und 1525. Rosenstock ist darauf nicht eingegangen,
er hat solchen Vergleich geradezu abgelehnt. Von allen
meinen Arbeiten, so nahe sie sich auch mit seinen For-
schungen berührten, hat er keine Notiz genommen, um sich
den Blick für die Eigenart des Bundschuhs dadurch nicht
evtl. trüben zu lassen. Für die Wissenschaft aber dürfte
gerade die Abgrenzung beider historischer Grössen vonein-
ander von besonderem Belang sein.
Mit dem Bundschuh ist Heimlichkeit verknüpft, er
ist eine Verschwörung, die langer Vorbereitungen bedarf,
gegen Verrat suchen sich seine Führer durch die bindendsten
Eide zu sichern. Die Bauernerhebungen im Zeitalter Luthers
dagegen erfolgen schlagwetterartig, von langen Vorberei-
tungen ist keine Rede, sofern überhaupt Vorbereitungen
nötig sind, spielen sie sich in breiter Öffentlichkeit ab, so
dass die Herren fast von Anbeginn an darüber unterrichtet
sind. Der Bundschuh wird jedesmal verraten. Das lässt
sich auch mit den wilden, verwegenen Gesellen erklären,
die seine Führer zumal bei den letzten Versuchen neben
moralisch einwandfreien und zuverlässigen Leuten verwenden
mussten, das findet seine Erklärung aber auch in der Sache
selbst. Es beleuchtet wie mir scheint die Einschätzung
dieser ganzen Bewegung in breiten Massen, wenn einmal
ein Bundschuher von seinesgleichen deshalb milde bestraft
wurde, weil er ja doch ein Narr sei. Der Bundschuh war
schliesslich zur Utopie geworden, an die Verwirklichung seiner
Ziele glaubte schliesslich niemand mehr ernstlich, gegen sein
ruhestörendes Treiben waren alle Elemente der Ordnung
heimliche Verbündete. Wie ganz anders im sogenannten
Bauernkriege! Es ist ja nicht wahr, dass seine Träger in der
Hauptsache arme Leute waren. Im Gegenteil standen an
der Spitze mindestens zuerst fast überall, wo wir genauer
zusehen können, Männer des öffentlichen Vertrauens, Leute,
deren Namen einen guten Klang hatten. Denn was sie
mit den anderen verband, war nichts, was man nur in Winkeln
weitergab, vielmehr eine Angelegenheit, die alle tiefinnerlichst
beschäftigen konnte, oder wosie das nicht tat, die wenigstens
die Köpfe warm machte. Denn Luthers Angelegenheit betraf
ı8*
272 Stolze
ja nicht nur die religiöse Überzeugung, sondern auch den
ganzen Umkreis des politischen Lebens. Alles das musste
man durchsprechen, die Stellungnahme liess sich gar nicht
verheimlichen. Schon ehe die Parteien im Bauernaufruhr
sich gegenübertraten, waren sie gebildet, und im allgemeinen
mochte man wissen, wo der Nachbar stand. Eben darum
bedurfte es keiner langen Besprechungen, als dann mit der
Feststellung stärkster Parteilichkeit auf der Seite der Obrig-
keit das Signal dazu gegeben wurde, auch sich und seinen
Willen demgegenüber zur Geltung zu bringen. — Der Bund-
schuh war — und das ist sein letztes Kennzeichen — eine
Bewegung, die keine territorialen, keine rechtlichen Grenzen
mehr kannte. Dem Bauernaufruhr von 1525 hat man im vollen
Gegensatz dazu oft zum Vorwurf gemacht, dass er zu keiner
einheitlichen Bewegung wurde. Wie oft hat man bedauert,
dass niemand erschien, der alle jene Aufrührer zum Ent-
scheidungskampfe mit fortriss und Auge in Auge — ja
wem eigentlich? — gegenübertrat! Statt dessen verzettelte
sich der Aufruhr in einzelnen Bewegungen, nur wo be-
sondere Umstände vorlagen, überschritten die Haufen,
die sich in den einzelnen Herrschaftsbezirken gebildet hatten,
deren Grenzen. Wie ıst das zu erklären? Ich denke, die Er-
klärung liegt bereits beschlossen in dem, was wir bereits
vom Bauernkriege hörten. Wenn es sich darum handelte,
gerade der ganz bestimmten Obrigkeit entgegenzutreten,
die im Gegensatz zu anderen eine Stellung nahm, wie sie
der Menge nicht gefiel, dann verlangte es der nüchterne
Sinn des Bauern, dass er zunächst in seiner engsten Nachbar-
schaft blieb. Hier hatte man eventuell Tatsachen zu schaffen,
an denen nichts mehr zu ändern war, hier hatte man jedenfalls
auf der Wacht gegen die Partei zu stehen, die die Gegenseite
vertrat. Denn wie gesagt die Parteien waren schon da,
ihre Stärke konnte sich in den trubelreichen Wochen ver-
ändern, aber mit ihnen hatte man zu rechnen: der Bauer
konnte nicht alles verlassen, um Haus und Hof und Weib
und Kind dem Zugriff seines Herrn und seiner Gesinnungs-
genossen auszusetzen. So war die Bewegung in der Zeit der
Reformation, weil sie eben dazu gehörte, verurteilt, nur inner-
halb der lokalen Grenzen eines Hoheitsbezirks ihre Ziele
Bundschuh und Bauernkrieg 273
durchzuführen, so allgemein sie gedacht waren. Nicht daran
ist sie ja übrigens gescheitert, vielmehr an einer Macht,
die sich sogar noch später als stark genug erwies, dem Luther-
tum Schranken zu setzen.
So stellen Bundschuh und Bauernkrieg nach Teil-
nehmerkreis und Ideengehalt wie Zielen, kurz in allem
Wesentlichen vollkommen verschiedene Bewegungen dar.
Trotzdem haben Unverstand und Übelwollen in der Re-
formationszeit wie heute beide gern zusammengeworfen:
trafen doch beide wenigstens in der antikirchlichen Haltung
zusammen. Vielleicht hat gerade darunter auch der refor-
matorisch gestimmte Teil des Bauernstandes zu leiden gehabt,
und vielleicht hätte der Bauernkrieg — der ja mehr ein
Krieg der Gegenreformation als ein blutiger Kampf der
Bauern um ihre Ziele war — hie und da ohne das nicht den
blutigen Charakter angenommen; im Wesentlichen geht dieser
Charakter ja allerdings auf den religiösen Einschlag zurück,
den er von Anfang an hatte, und den ihm die Gegenseite
erst recht eindrückte.
Akten zur Geschichte der Stühlinger Erhebung
des Jahres 1524
Von
Wilhelm Stolze
Vorbemerkung: Die nachfolgende Veröffentlichung,
ein Teilergebnis einer von der Notgemeinschaft der deutschen
Wissenschaft ermöglichten Archivreise, die der Aufklärung
der Ereignisse des Jahres 1524 in Vorderösterreich galt,
spricht für sich selber. Die Wissenschaft hat schon lange
einen Anspruch darauf, über jene Ereignisse genauer unter-
richtet zu werden, als es vor allem die Sammlungen von Hein-
rich Schreiber und Franz Ludwig Baumann tun. Zugleich
aber sollen die Akten die Grundlage für den Aufsatz in der
Historischen Zeitschrift, Band 138, abgeben, in dem ich den
Versuch machte, diese erste Erhebung von nachhaltiger
Bedeutung in ihrem Verlauf und ihrer Begründung klar-
zustellen. Wer ihn liest und wer sich dabei erst recht der
ganzen Tragweite dieser Erhebung bewusst wird, wird nach
diesen Akten geradezu verlangen.
Die Akten sind, wo es sich nicht um Abschriften handelte,
buchstabengetreu wiedergegeben. Nur in bezug auf die
Interpunktion glaubte ich der besseren Lesbarkeit wegen
von den Vorlagen abweichen zu dürfen.
I.
1524, 23. Mai. Aus den Verhandlungen des Breisacher!)
Landtags.
Kundgebung gegen das Luthertum.
Und nachdem sich weiter durch die lutherisch Sekt und ander
dergleichen neu verführlich Lehren an etlichen Orten in deutscher
Nation viel Mißbrauch und Leichtfertigkeiten wider die Satzung
!) In der Dorsalnotiz dieses Aktenstücks steht dafür Ensisheimer, obwohl
dort kein Landtag stattfand. Breisach gehörte zum Bezirk des Ensisheimer
Regiments.
Akten zur Geschichte der Stühlinger Erhebung des Jahres 1524 275
und Ordnung unseres heiligen christlichen Glaubens, auch gut
Sitten und Gewohnheiten erzaigen, dadurch dem Allmächtigen,
seiner lieben Mutter Jungfrau Maria und den Heiligen im Himmel
in vielerlei Gestalt Unehr und Schmach zugefügt werden, auch sonst
viel Aufruhr und Ungehorsam, alles wider die Wahrheit des heiligen
Evangeliums erwachsen, und aber die F. D. als ein loblicher Furst,
der nit allein von christlichen Stämmen herkommen, sonder auch mit
christenlichen Landen und Leuten von Gott dem Allmächtigen
begabt, furgesehen und dieselben christenlichen und dermaßen
als seiner Vorfordern getan zu regieren willens ist, demnach trägt
seine F. D. solcher mutwilliger und leichtfertiger Neuerungen,
dadurch nichts Guts, sonder alle Laster erstehn, merklich MißB-
fallen, sich auch darauf entschlossen, dieselben mit allem Fleiß
umd Ernst, sonderlich bei seinen Landen und Untertanen abstellen,
verhüten, die nit zugestatten, sonder auf das höchst und möglich
ist, ausreuten und vertilgen, wie dann seine D. bisher als viel an ihr
gewest, nit unterlassen hat, daneben nit gezweifelt, ein ehrsame
Landschaft dieser vordern Lande trag aus ihrem ehrlichen Gemüt
und Verstand solcher leichtfertiger Sachen auch kein Gefallen.
Demnach so befiehlt seine F. D. den bemelten Ständen sament
und jedem insonderheit bei den Pflichten und Eiden, damit sie
seiner F. D. verwandt sein, daß sie allenthalben in ihren Regierun-
gen, Herrschaften, Gebieten, Verwesungen und Verwaltungen die
obangezeigten neue erstanden Mißbrauch und luterisch Lehren
nit treiben, wurzeln, sich der gebrauchen, noch niemands der
ihren zuthun gestatten, sondern stracks dawider handeln, furnehmen
und mit ernstlicher Straf verfahren und sich darin dermaßen halten,
wie dann Römischer Kaiserlicher Majestät, unsers ... Herren und
Seiner F. D. Regiments dieser vorderen Landen ernstliche aus-
gegangen Mandat ausweisen. Wo aber einer oder mehr sich darüber
anders, dann die Aufsatzung der heiligen christenlichen Kirchen
vermag und bisher gebraucht worden, halten, sich des luterischen
Wesen oder jemands anderm in seiner Regierung, Herrschaften,
Gebiet, Verwaltung oder Verwesung zu thun zusehen gestatten
und also betreten wurde, der oder dieselbigen werden nit allein
in die Straf in obangezeigter Kaiserlicher Majestät Mandaten
begriffen fallen, sonder auch dazu in F.D.... Ungnad kommen,
gegen denen alsdann stracks und ohn alle Gnad gehandelt und
diejenigen, so solchen Mandaten gehorsamlich nachkommen und
das Übel strafen, gnädige Belohnung empfahen, wie dann Seiner
F. D. Regiment hierin nach einen jeden Verdienens oder Verhand-
lung furzunehmen Befehl haben werden. Das hat Ihr F.D. die
Ständ gnädiger Meinung erinnern wollen, sich als ehrlich, christen-
lich und gehorsam Untertanen obangezeigter Straf wissen zu
verhüten.«
»Coppey«. — Generallandesarchiv Karlsruhe.
Breisgau. Generalia Nr. 1658.
276 Stolze
II.
1524, 25. Mai, d.Espach. Ulrich Heßlin, Capellan zu
Eßbach, an Herrn Wilhelm zu Rapolstein,
Landvogt im Oberelsaß.
Aufruhr in Eßpach.
E.Gn.thu ich kunt von Ewer gemein zu Espach, das ir meynung
ist, das sie welend frigen mit dem zenhenden vnd zinsen vnd gilten,
nemend vßgenomen. Ich sag och Ewer genaden, das der amptman
Ewer gnaden hoch Im spil ist mit den trwlossen eidbrichigen burren,
in welchen kain recht nit ist. Ich hoff aber, sie werden darvm
gestraff in got wel. Wolgeborner her, Ich lans Ewer gnad wisen,
das die buren zu Espach haben genomen Ewern fricht, weisen,
rocken, haber, vnd alle sampet, och hant der Ampt man Im se®bs
vBgedinget ain casten mit rocken, wie der trw amptman oder
schaffner, den das Ewangelio beschribpt, wie Judas stariochtl.
och habend sie mir vnd dem andern priester och genomen, was
sie funden habend, och wesend mir nit, wa mir lieb od(er) leben
habend bej den buren, den ir red gat (Lücke!) weg, sie wellend den
adel erwurgen vnd die p(faffen) alle. Darvm genediger her bit
ich Ewer genad (ge)horsamlich, ob Ewer genad mir mechte vnder
(oder: wider) helffen, das ich mich mechte enhalten, es were bey
geschatz (sic!) oder wie ich mich mechte enhalten. Ich welte gem
sie helffen straffen vm ir vnbillikait vnd minen lieb daran setz,
was mich Ewer genad heisse, das welt ich thon. Och wil ich dem
maier Ewer genaden zu brysach die antwort der burren weisen
lassen ober Ewer geschrifftz. Got sie alle Zit bey Ewer genaden.
Datum zu Espach .....
Eigenhändig. — Generallandesarchiv Karlsruhe.
Breisgau. Generalia Nr. 1018.
II.
1524, 2. Juni. U(lrich) von H(absberg) Ritter?) an Statt-
halter, Regenten und Räte im Öberelsaß.
Zustände ın seinem Bezirk,
namentl. zu Waldshut und Reinfelden.
Ich laß vch wißen, das eyn große wyderwertigkeit zu waltz-
hut3) ist, vnd die, So gern Furstlich D! vnderthanig wylifaren woll-
ten, die dorffen Sich nit Ruren, vnd yetz als die drye, So von Bry-
sach4) gen waltzhut komen seyn, haben nicht guts der gemeyn
furgehalten, auch verschwygen die worheyt, vnd ist daruff veltin
ı) Rand abgerissen!
2) Vogt von Laufenburg und Hauptmann d:r 4 Waldstädte am Rhein.
3) Vgl. dazu Joh. Loserth, Die Stadt Waldshut und die Vorder-
österreichische Regierung (Archiv für österreichische Geschichte Bd. 77).
4) Vom Landtage. S. Nr.].
Akten zur Geschichte der Stühlinger Erhebung des Jahres 1524 277
Frickh, der Bychßenmeyster, So zu waltzhut ist, zu mir komen,
hat mir angezeigt, Er forcht, der doctor!) vnd der gut Jor?) vnd
Ir anhang werden vs forcht pratickh suchen, by denen von Zurich,
Inen die Statt Inzugeben, Dann zweyhundert zusamen geschworen
haben, den Doctor wyder menigklichen, zu recht vor Inen zu-
behalten. Dorumb not wyll seyn, das Furstl. D! mit dem Ernst
darzu thuge. Mir zwiffelt auch nit, das Sich die von Zurich den von
waltzhut mit keyner hilff werden helffen, dann alleyn mit brieffen
vnd reden. Strafft mann die von waltzhut nit, So hore ich Souil
by mir, das Ir oder ich, Inn den fier Stetten3) vnd vff dem land
nyemandt mer werden straffen mogen, Yeder mann by mir helffen
gern, domit die von waltzhut vmb Ir vngehorsam gestrofft werden,
Aber Es muß mit bychßen vnd anderm geschehen(.) Sydt Ir dar-
zu gerust, So Rat ich mann twig es, Ich erbut mich mit meyn Iyb
darzu zehelffen, Syndt Ir aber nit geschickht, So ist meyn gut
beduncken, das der furst von stund an, mit dem kamer procurator,
die von waltzhut vmb Ir vngehorsam furneme, desgleichen der Bi-
schoff von Costentz den Doctor furneme, als Ir (!) mir zugesogt hat
zuthun(,) damit doch etwas geschech. laßt mann es ersitzen(,‚)
Inn kurtzer Zyt wurd Es zu lauffenberg vnd Seckingen vnd auff
dem wald auch anfahen, vnd alle vngehorsame entstan. Der Merteyl
zu Reynfelden Inn der Statt wollen dem fursten keyn werergellt
vnd hilff pfennig geben vnd haben den von Raten getrauwen,
Geben Sy eyn pfenning(,) So wollen Sys all zutodt schlagen .....
In einer Nachschrift fügte Habsberg hinzu:
Lieben Herren Ir sollen daran seyn, domit F.D. Selber eyn
geschickten priester, der predigen könde, an eyns Dechant stat,
gen Reynfeldens#) schickh, vnd die chorherren In besolden, dann
sy seyn selber des willens, Eyn lutpriester an Eyns Dechant statt
zunemen. Nemen Sy aber eynen noch Irem gfallen(,) So wurdt
Er predigen, was Sy Ime befelhen, domit So stets wie vor,’vnd ist
doctor Fabri5) meynung gewesen(,) F. D! Solle Eynen gen Ryn-
felden geben. Dann der Doctor zu Reynfelden blybt vff seyner
angefengten Lutherischen predig, vnd hot yetzt vff vnsers herren
fronleichnamstag an der Cantzel gesagt, was das Sy, das mann
mit stangen vnd liechter vor vnserm Herr Gott gang, Es sige tag,
Er kande wol selbst sehen tag vnd nacht, Mann dörff Ime keyn
liechter brennen, mit vil mer Spott wort. Es haben ouch Ir gesannd-
ten, So zu Brysach®) gewesen, verhalten vnd Inen nit gesagt, waß
mann mit Inen zu Brysach geredt hat, Sonnder gesagt, Sy haben
ı) Balthasar Hubmaier, der Prediger der neuen Lehre.
2) Der Stadtschultheiß Hans Heinrich Gutjahr.
3) Waldshut, Laufenburg, Säckingen und Rheinfelden.
4) Zu den Rheinfelder Vorgängen vgl. Arnold Elben, Vorderösterreich
und seine Schutzgebiete 1524. 1889. S.8/g.
5) Johannes Faber oder Fabri, Generalvikar in Konstanz.
6) Auf dem Landtage.
278 Stolze
eyn guten abscheydt von den luterB wegen. Zu waltzhut haben
sich die gemeyn entschloßen, den Doctor zubehalten(,) vnangesehen
F. D! Reden vnd der Stennd(,) So mit Inen geschehen ist zu Bry-
sach, vnd hat der Doctor vff vnsers herren Fronleichnamstag am
vmbgang alle euangelio tutsch gepredigt vnd keyn Liechter oder
ander Zyer nit wollen bym Sacrament haben, Vnd ich wurde bericht,
der von waltzhut Ratsbotten(,) So by f. D! gewesen, der gemeynd
nit gesagt, was F. D! het laßen mit Inen Reden der Lutherischen
Sect halb.
Laßen den Chorherren zu Reynfelden nicht noch(,) dann Sy
seyn groß Buben.
Eigenhändig. — Innsbrucker Pestarchiv. XVIII. 55°).
IV.
1524, 27. Juni. Aus dem Bericht des Innsbrucker Hofrats
an Erzherzog Ferdinand.
Aufruhr in Stühlıngen.
Hans Jacob von Landau?) habe sich auf Graf Georgen von
Lupfens3) bittliches Ersuchen am St. Johannstag (= 24. Juni)
zu ihm gen Engen begeben. Es heißt dann weiter:
»Wiewol solche Empörung unter E. F.D. Untertanen derselben
End noch nit ist, jedoch wo diese Bauern etwas ihres Sinnes er-
langten, wäre zu besorgen, der Mutwill möcht in E. F.D. Untertanen
mit der Zeit auch wachsen und dadurch die Läuf darvornen zu
Land sorglich werden.« Der Hofrat teilt das vorläufig nur mit,
ohne seinen Rat zuzufügen, da die Post nicht länger warten dürfe.
Am 4. Juli 1524 hatte der Hofrat von neuem wegen des Auf-
ruhrs in Stühlingen, »zum Hegau gehörig«, zu berichten:
»Und wiewol noch dieser Zeit die angezeigt der Bauern mut-
williger und freventlicher Aufruhr E. F. D. nicht betrifft, so ist
doch zu besorgen, daß sie solch ihr Fürnehmen ohne einen sonder-
lichen Verstand oder Ruggen®) nicht anfahen, dadurch sich dann
solch Ungehorsam und Empörung in E.F.D.Erbland ziehen
und soweit einreißen, daß es zuletzt abzustellen ganz beschwerlichen
sein möcht. Dieweil aber bemelte Grafen zu Lupfen E. F. D. Diener
und dazu in Schutz und Schirm des Hauses Österreich sein ....,
so ist unser Gutbedunken, wo die... Empörung ye gütlich nicht
abgestellt sollte werden, daß E. F. D. bemelte Grafen nicht verlasse
Be ‚ damit ferner Aufrur und Widerwärtigkeiten, darzu dann
ı) Von Loserth, S. 26 Anm. ı, die Fundstelle falsch angegeben.
2) Landvogt von Nellenburg.
3) Landgrafen zu Stühlingen, Vetters des alten Grafen Sigismund, dessen
Untertanen sich am 23. Juni erhoben hatten.
4) Rückhalt.
Akten zur Geschichte der Stühlinger Erhebung des Jahres 1524 279
dieser Zeit der gemeine Mann der Lutterischen Sekt halber fast
geneigt ist, verhütet und die Ungehorsam abgestellt werde.« Überall
sind die Läufe beschwerlich, es ist mehr Empörung und Krieg
als Frieden zu erwarten. Geld etc. ist nötig.
Der Hofrat sendet noch ein Schreiben von Ulrich von Habs-
berg!) an den Statthalter?) Grafen Rudolf von Sultz inbetreff
des Doktors zu Reinfelden mit, »der dann auch lutterisch iste. Was
ist sdes Doktors Wegführung halben gefällig«?
Abschrift in dem Kopialbuch der Schreiben des Inns-
brucker Hofrats an Erzherzog Ferdinand im Inns-
brucker Statthaltereiarchiv.
V,
V.—XI Abschriften in der Sammlung des Bürgermeisters Ulrich Artzı
von Augsburg im Augsburger Stadtarchiv. Literaliensammlung 1524.
1524, Geben zu Thann uf Montag nechst nach Sant Johanns des
heylligen touffers tag (= 27. Juni). Kundgebung des Grafen
Sigmund zu Lupffen, Landgrafen zu Stühlingen
an seine Hintersassen und Untertanen.
Wir Sigmund Graf zu Lupffen Landtgraff zu Stulingen herr
zu Landsperg und Rossneck, Fürstlicher Durchluchtigkeyt Rat
und Vogt zu Thann, entbieten allen denen unsern aigenlichen
Hindersessen und under(tanen), wa die in der Grafschaft Stulingen .
gesessen, unser gnad und alles guts. Lieben getreuen, uns langt an
wissentlich, wie Ir euch durch euer aygen furnemen zusamen
gethan und verpflicht haben, das doch wider euer ayd und ayde,
so Ir uns als euerm rechten naturlichen herrn als aygenlut, hinderseß
und Landsigling verpflichtig, und euch mit werhaftiger hand zum
Sperwerholtzlin gethan und nach unsern Ambtluten geschickt,
an sie begert Euch zuberichten, wes wir von Romischen keysern
und konigen gefryet und begnadet sind, das uns nit wenig befrembdet,
angesehen, das Ir sollichs wolbericht sind, wes wir als euer rechter
naturlicher herr mug und macht haben, mit euch zu schaffen und
gebieten, auch unsern vordern uber menschen gedechtnus ob die
zweyhundert Jarn in bruch und übung in sollicher grafschaft
gehebt, darzu euer altuordern gegen unsern altuordern nie wider-
setzt, Sonder sich allwegen mit Iren Iyben und Gietern eerlich
und truwlich gegen unsern Altfordern und uns als from under-
thanen gehalten und ertzogt haben, des wollen wir uns nochmaln
alzyt gegen euch, darwider nit handeln werden, Euer pflichten
nach gentzlich zubeschehen versehen, und ob etlich redlın fierer in
1) Siehe oben Nr. III.
2) Der vorderösterreichischen Lande in Innsbruck.
280 Stolze
euch gebildet, darauf Ir bewegt, solliche ufrur zumachen, versehen
wir uns abzustellen. Thund hierunder als from Lut Iren hern
zuthun schuldig, ob Ir dann ainicherley beschwerung vermeinen ze-
haben, des wir doch nit bericht, So mogen Ir etlich von euch zu uns
alher gen Thann verordnen, die dann fry sicher trostung und gleyte
zu und von uns wider an Ir gewarsam haben sollen, mit den selben
mugen Ir uns berichten, was euch in sollich ufrur bewegt. So
wöllen wir alsdann der gebur nach sollichs abzustellen gnediglich
uns halten und Euer gnediger herr sin, des wir alltzyt geneygt.
Wa aber sollichs nit beschehe, des wir uns in kainen weg zu Euch
versehen, So wurden wir geursacht, darunder zuhandeln, das wir
vil lieber vertragen, und absein wollen, des wöllen euch selbs euer
wyb und kinder Auch euer hab und Gieter, So Ir under uns haben
bedencken. Dardurch euch sollichs nit zuverderben reichen würde.
Sollichs haben wir euch gnediger meinung nit verhalten wöllen, und
begern des euer pflichten nach euer unvertzogen verstendig antwirt,
und des zu warer urkund mit unserm aigen Insigel versigelt und
hand underzeichtnet yllendts Geben ....
vl.
1524, s.d. (vor dem 22. Juli‘). Erbieten des Grafen Georg
zu Lupfen als Vertreters seines Vetters Sigismund
vor den »Thedingsherrn« zwischen Graf Sigismund
und seinen Untertanen,
Edlen Strengen Furnemen Ersamen und wysen hiemit er-
schynt abermaln hie vor euch herrn Ulrichen von habsperg und
herrn Hans Jacoben von Landaw beide Rittern auch andern ge-
sandten von den Vier Stetten und des Schwartzwalds als verwill-
kurnten tedingsherrn und undertedinger in den vermeinten Irrungen
und spenen, So die underthanen und ynsessen der Landgrafschaft
Stulingen gegen dem wolgebornen herrn Sigmunden Grafen zu
Lupfen und Landtgrafen zu Stulingen etc. zehaben vermeinen,
der wolgeborn herr Georg graue zu Lupfen, Landtgraf zu Stulingen,
als gewalthaber bemelts sins vettern, und hat mir euch abermals
zuendecken in befelhe geben, gemelter herr Graf zu Lupfen hab
die vermeinten beschwernus artickel durch die ußschuts der Landt-
grafschaft Stulingen yngefiert, und darauf ein klarliche underricht
und erzallung derselben Landtgrafschaft Fryheyten alten gebrauch
und herkomen gehort und zuerkennen geben. Demnach Ir über
gethane beschwerdt und underricht über die handlung mit Ernst
gesessen, verrer die gietlicheyt furgenomen, den underthonen
ı) Das geht einmal aus der Einordnung der Abschrift zwischen dem
27. Juni und 22. Juli hervor, ferner aus der Tatsache, daß hier nicht nur die
Österreicher als »Thedingsherren« erscheinen.
Akten zur Geschichte der Stühlinger Erhebung des Jahres 1524 281
angerierter Grafschaft sonders zwyfel als die hochuerstendigen
Inen zimliche und geburliche mittel schriftlich furgeslagen, dar-
uf der ußschutz der underthanen ainen beschließlichen abschlag
‘uf etlich solliche und insonder der principal artickel mittel auch
schriftlich eingelegt, und dermasen gestallt, wo der durch herrn
graf Georgen an statt angerierts seins vetern also angenomen werden
sollt, haben Ir in gedachter siner underricht gnugsam verstanden,
die wider gemelts herrn graf Sigmund und der Landtgrafschaft
lehen priuilegien und fryheyten und sonderlich der Malefitzischen
handlung, vorst, willtbanns, Jagens, auch vischentzen altem lob-
lichem gebruch und herkomen oder anders in den selben artickeln,
so zu minderung und abbruch siner Regalien und lehen wern,
stiende auch in seiner macht nit, die usserthalb der Rö. kays. Mt.
dem heylgen Ryche wissen und willen zumyndern oder den abbruch
zetun lassen, könnde auch des, wie Ir als die hochuerstendigen
und menigklich zuermessen haben, siner pflicht und gegebnen
Reuers nach nit verantwirten, Damit sich aber gedachte underthanen
und ynsessen billicher wyB nichts zubeklagen haben, So will sich
herr Graf Georg hiemit anstatt seins Vettern gegen euch herren
als verwillkurten Comissarien, Auch Inen den underthanen und
menigklichen erboten haben, wa ainer oder mer artickel in Im
klagschriften begriffen, die wider gedacht Fryheyt, alten gebruch
und herkomen unzimlich und usfindig gemacht wern, damit sie
durch die Ambtlut des gedachten sinem vetern und Im nit wissend,
auch nit zuachten beschwert wern, die selben neuerungen gnedig-
lich abzustellen, Mit ernstlicher bitt und begern mit den under-
thanen und ynsessen in der giete nochmals souil zuhandeln und
zuuermogen, damit sie sich in ansehung gemelter fryheyten gebru-
chen und Irn pflichten und ayden nach nit also widern, sich mit
Irm gewalt yndringen, hern Graf Sigmunden des über obgemelte
fryheyten, und gebruchen on recht unentsetzt und unbeschwert
zulassen, wa sie aber vermeinten des nit nachzugeben noch das
furterhin nit zuthun, als er doch nit verhoffte, Erbut er sich hiemit
anstatt seins vetern, das er Inen umb alles, das sie zu Im Spruch
zehabn vermeinen, vor key. Mt als dem rechten Lehenherrn diser
Grafschaft, den Stenden des heilligen Rychs oder dem hochlob-
lichen Camergericht als Ir und derselben Loblichen Grafschaft
ordenlichen richter geburlichs rechten nit vorsein noch widerum
soll protestiert, und bezugt sich auch hiemit gegen euch herrn Comis-
sarien und undertanen, auch mengklichem dises seins erbietens
und rechtgebot, und ermanet euch Samsson n (sic! für etc.?) vogt
zu Tungen und Landtschryber Im kleggow als keys. Notarien
hiemit euers ambts, das Ir Im diser seiner reden bewilligung und
erbietens nach Instrumenta ains zwey drüw oder souil er dero
bedarf ufrichten und zehanden stellen. Darumb er euch silber und
Goldt und (was) man euch euers ambts halb zethun schuldig Ist,
geben will zum ersten, zum andern und zum drittenmal.
282 Stolze
vn.
1524, 22. Juli: ı. Abschied zu Thiengen.
Zu wissen und kunth sye, Nachdem und der wolgeborn herr
Sigmund Graf zu Lupfen an einem und vogt, Gericht und gemeinden
der Dörfer, houen, wylern, so zu der Landtgrafschaft Stulingen
gehörig, andernteils in Irrung und mißuerstand gegeneinander
ufrurig gewesen seind, So haben wir, der F. D! Räte Ulrich von
Habsperg, Hans Jacob von Landow beid Ritter zwischen gemeltem
herrn Graf Sigmunden und den zugehorigen und verwandten der
Grafschaft Stulingen gietlicherweiß gehandelt und abgeredt als
hernachvolgt.
Erstlich Sollen und mögen die underthanen und verwandten
der Landtgrafschaft Stulingen widerumb zu dem Irigen anhaimsch
ziehen, und soll gedachter herr Sigmund mit der that und venck-
lichem annemen, Es were umb was spruch er zu Inen bisher zehaben
vermeint, ußgenomen die Maleficisch Handlung und sachen bis
uf die vier tag Im funfundzwantzigsten tag (sic!) zu angeender vasten
nechstkomende stillsteen, wo sich aber mitlerzyt malefitzisch hand-
lungen zustunden, Soll und mag herr Graf Sigmund gegen den
mißhandlern Inhalt seiner gebruchen und herkomen handeln.
Zum andern ob sich burgerlich Sachen und handlungen
zutrugen, So soll und mag herr graue Sigmund die selben rechtlich
beclagen und ynziehen.
Zum dritten sollen gemelt underthanen gedachtem graf Sig-
munden mit pflicht und ayden in obligenden handlungen mit Zeins,
Rent und Gülten und gehorsami gehorsam sein und blyben, wie
fromen luten gegen Irm herrn zethun schuldig und geburt.
Zum vierdten So sollen gemelt Underthanen gedachtem graf
Sigmunden mitlerzyt alle sein fruchten heimsen, deßgleichen die
acker buwen, Seen und ander zimlich dienst zuthun schuldig,
Deßglichen das Schlos Stulingen mit zimlicher beholtzung versehen
wıe von altenher, Daentgegen soll Graue Sigmund die armenlut
und undertanen in gnedigem beuelh haben, sie begnaden und mit
sinen vogten, ambtluten und sonderlich mit dem keller verschaffen
und dartzu halten, das sie die armenlut unbillicherwyß weder mit
worten noch wercken beleydigen noch beschweren etc.
Zum funfften ist klarlich abgeredt, das der durchluchtigst
Großmechtigst Furst und herr Ferdinand Ertzhertzog zu österrych
zu burgund, Gubernator Printz und infant in Hispanien unser
gnedigster herr etlich unparthyisch als nemblich dry von der Ritter-
schaft Ir F. D! Reten und dry den Stetten nemlich Villingen, Zell
an undersee und Stockach auch ain unpartheyschen Obman an Ir
f. D! Statt, darab sich kain parthy ab ainer oder mer personen
mit fugen zubeklagen hab, verordnen und geben uf das allerfurder-
lichst, so Imer möglich, und dermaßen verordnen, das gemelt
Siben personen in zwey monaten den nechsten nach dato ainen
Akten zur Geschichte der Stühlinger Erhebung des Jahres 1524 283
tag in Ir f. Dt vier wallstetten aine am Rein haltend zuuor beyden
parthyen viertzehen tag verkönden, und sollen gemelt Ret und
Diener gedachten hern Graue Sigmunden underthanen von der.
Landtgrafschaft in allen. Irn zuspruchen und beschwerungen, so
yedertheyl bißher gegenainander gehebt oder zehaben vermeint,
und darin nichts ußgenomen noch hindangesetzt notturftigklich
In allen Im fugen und Gerechtigkeiten hörn, Sich understeen die
parthyen Gietlich mitainander zuuertragen, wo aber die gietlicheyt
nit statt oder verfahen möcht, So sollen die gedachten Rät und
verordtneten sie rechtlichen sprechen und entscheiden, und was sie
also mit dem mern Irm rechtlichen Spruch sprechen und erkennen,
Daby soll es ungewegert, ungeappelliert und reuociert belyben,
und soll diser spruch und rechtshandlung zwischen hut dato und der
vier tag zu angender vasten nechst komend zu entlichen ußtrag
gesetzt, gesprochen und ußgericht werden. Ob aber Graf Sigmund
an disem rechthandel gefärlicher wyßB somig were oder wurd das
nit sein, Soll die Landtschaft nach verschynung obgemelter zyt nit
schuldig sein, Graf Sigmunden bis zu ußtrag des rechten kein
dienst zethun. Deßglichen sollen die Landtschaft auch kein ge-
farlichen ußzug in disem handel by verbindung und verlierung
des rechtzhandels und Irer ansprach ouch thun, Es were denn sach
das der richter und urteylsprecher des eehafter ursachen nit da
könndten oder möchten sein, Dauor gedachten Graf Graf Sig-
munden und gemelte Landtschaft nicht beschirmen friden fryen
weder bebstlich keiserlich koniglich begnadungen oder fryheiten,
sie wern yetzt mit begabt oder kunftiglich erlangt, Sonder soll
disen obgemelten artickeln stracks und vest nachkomen werden
getrewlich und ungeferlich. Das alles beyd parthyen angenomen
versprochen und zugesagt haben zehalten, und sind diser abschid
zwen glich lutend under obgemelter unser von habsperg und Landow
handtzeichen und bittschaften versigelt und jeder parthy ainer
verfertigt. Doch diewyl gedachter graf Sigmund und die von der
landtschaft der mertheyli nit by handen diser abred gewesen, So
haben die ußschutz bis uf morgen Sambstag nach Magdalene
bedacht genomen bis uf mittag den an oder abzusagen gen Stulingen
in das Schloß. Desglichen wir gedachten tädingslut angenomen,
den an graf Sigmunden zulangen lassen und bis uf gemelten mittag
an oder abzesagen. Beschehen uf Marie Magdalene Im 24 Jar der
mindern Zalle.
VI.
1524, 24. Juli. 2. Abschied zu Thiengen.
Zuwissen sy allermenigklichen: Als die Edlen Strengen herr
Ulrich von habsperg und herr Hans Jacob von Landow beid
Ritter der furstlichen durchluchtigkeyt Rete In den Irrungen,
und spennen, so sich zwischen dem wolgebornen herrn Sigmunden
grafen zu Lupfen und landtgrauen zu Stulingen ains und seinen
284 Stolze
underthonen verwandten und Inseßen der Landtgrafschaft Stulingen
anderteils halten sind, ain anlaß zu Tungen, So anfang zu wissen
und kunth sy und am dato uf Marie Magdalene Im vierundt-
zweintzigsten Jar der mindern Zall luten, ist!) und yedem theylle
von berierten Tedingsherrn sollicher abred ain abschrift verfertigt
und uberantwirt uf hindersichbringen abgeredt und beschlossen,
und diewyll aber die von berierten undertanen und ynsessen an-
gerürter Landtgrafschaft Stulingen abgeschlagen, Ist wyter durch
die obgemelten f. Dt Reten herrn Ulrichen von Habsperg und
herrn Hans Jacoben von Landow beid Rittern zwischen obgemelten
beyden parthyen abermals und verrer abgeredt wie hernach folgt.
Dem Ist also. Benanntlich und des ersten soll yede parthey nochmals
hiezwischen und sant Bartholomeuß Tag?) nechstkombt den ob-
bestimbten anlaß zu oder abzesagen macht haben und mitlerzyt
Jede parthey gegen den andern fry sicher gleyte dermaßen wie
verrer Nachfolgt haben, also das kein theyl gegen dem andern
und allen denen, So beiden parthyen zugehorn und zuuersprechen
steen, nichts args furnemen, Sonder sich gemelter Graf Sigmund
gegen Inen gnediglich und sie gegen Ime in zuuallenden nöten
und geschäften als getreuen undertonen wol geburt halten.
Zum andern so sollen die erstgemelten undertanen und ynsessen
der Landtgraueschaft Stulingen den wiltbann, dartzu den visch-
wassern, grosen noch kleinen in kainen weg yngriff thun noch zetun
gestaten, Sonnder sich deren in allweg miessigen und sich darInnen
wie von altenher gehorsamlich halten und blyben lassen, doch
mögen sie mitlerzyt Schwynn, Wolf und Bern in Irn gietern, darInn
sie zu schaden theten, wol vahen und umbbringen und die köpf und
Bern tatzen gen Stulingen uf das Schloß antwirten, darzu das
hochgewild darus tryben.
Zum dritten so soll ain yeder, so sein aigen Rouch haltet und
aigen brot ysset und in den flecken, so von alterher getagwont
habn, hern graf Sigmunden zwen tagwen in der ernd nechstkombt
zum winterkorn und einen tagwen zum Somerkorn tun, winter
und somer frucht beide getrewlichen schneiden, samlen, ufbinden,
und als vil sie geschnitten in die Senn oder ander schur fieren
und antwirten.
Zum vierden und letsten, ob sich begeben und zutraite, das
yemand wer, der were gegen dem andern freuelte die selben freuel
sol und mag herr Graf Sigmund mit Recht ynziehen und straffen
und keinen darumb in venncknus legen. Es wurde Im dann mit
recht erkenndt Es were dann das der Handel dem malefitz anhieng.
Da soll und mag er Jeden darumb annemen, Inlegen und mit dem
oder den selbigen, wie sich nach ains Jeden verschuldigung geburt,
one menigklichs Inrede und wie von alten her gebrucht ist, handeln
und thun lassen. Und des zu urkund so sein diser abschid zwen
ı) = 1. Abschied zu Thiengen (Nr. VII).
2) = 24. August.
Akten zur Geschichte der Stühlinger Erhebung des Jahres 1524 285
glich lutend abschid under obgemelter unser von. habsperg und
Landow Pittschaften manglhalb unserer Insigel versigelt und Jeder
parthy ainer veruerttigt und gegeben Sontags vor Sant Jacobs des
heylligen zwölfbotentag anno etc. funfzehenhundert darnach in dem
vier und zweintzigsten.
IX.
1524, 25. Juli. Notarielle Niederschrift Hans Jacobs von
Landau.
Ich Hans Jacob von Landow Ritter etc. Beken als die under-
tanen und ynseßen der Landtgrafschaft Stulingen den angeregten
anlaß zu Tungen verfertigt, abgeschlagen), das sie fur ain mittel
fur geschlagen, das ‘herr graf Sigmund zu Lupfen sechs personen
welliche Im fugklich, Dagegen sie die undertanen auch Sechs)
vom walld und vier von den stetten uß yeder ainen man setzen,
die zwölf ain unparthyischen Obman ainen Landtseßen (als auch die
bysitzer sein sollen), der weder hoch noch nider gericht, vorst noch
wiltbann fur sich selber zuuerwalten hab, und die Malstat zu Lauffen-
berg sein, Auch das recht in Monatsfrist angefangen werden etc,
das aber er, herr graf Sigmund sollichen Irn furschlag annemen,
wollen sie bis zu vBtrag des rechten In kein dienst und tagwen
nit thun3). Des alles sin kontschafft von mir begert. Des zu urkund
hab ich des kontschaft zedl mit aigner hand underzeichnet, und
mein bittschaft hie furgedruckt. Sant Jacobstag Apostoli anno
etc. vigesimo quarto.
X
1524, 15. August. Schreiben des Grafen Sigismund zu
Lupfen an Statthalter und Regenten zu Stuttgart“).
Die Stühlinger Erhebung.
Wolgeborn Edel Gestreng Hochgelert und vesten lieben hern
und guten frunde. Euch sey mein fruntlich willig dienst zuuor.
Wiewol Ich die Landtgraueschaft Stullingen mit aller oberkhait
ı) Am 22. oder 23. Juli.
3) Die Zahl, von mir zugesetzt, ergibt sich aus dem Folgenden.
3) Vgl. dazu Lupfens Schreiben vom 15. August (bei H. Schreiber, der
deutsche Bauernkrieg I (1863) S. ı7 vom 25. August datiert; vgl. dazu unten
unterm 15. August).
4) Die Adresse ist nicht angegeben. Allerdings steht auf dem Umschlag
des Aktenstückes (Abschrift!) von derselben Hand geschrieben: Statthalters
zu Stutgarten anbringen, der Embörungen halben etc. Diese Notiz brauchte
kein Beweis für die Adressierung nach Stuttgart zu sein. Indessen dürfen wir
wohl aus dem nachfolgenden Schreiben vom 16. August auf diese Adresse
schliessen, zumal der Inhalt des Schreibens der vorderösterreichischen Regierung,
an die man sonst als Adressaten denken könnte, längst bekannt sein musste.
Aus jener Notiz ersehen wir, wozu das Schreiben weiter verwandt wurde. —
Dasselbe Schreiben, nur 10 Tage später datiert und an die Stadt Freiburg adres-
siert, bei H. Schreiber, Der deutsche Bauernkrieg I. S. 15—18.
Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. Bd. 42, 2 19
286 Stolze
hohen gerichten, Manschaften, Wildtpenen, Zollen, gelaiten, gebot
und verboten etc. von Ro. Kay. Mt meinem aller gnedigsten herrn,
alls von dem hailigen Romischen Reich In Lehensweis und die
mit aller gewaltsami und Nießung nach laut meiner Regalıen
und fryhaiten, und wie meine altuordern die ob den zway drew
hundert und noch vil lengern Jarn bisher ruwig Ingehabt, genutzt
und genossen und die underthonen und ynsessen berurter Landt-
grafschaft sich In Raisen, Steurn, Diensten allwegen wolgehalten
und darin geburende gehorsami gethan, nichtdestminder so haben
sich die yetzigen underthanen, ynsessen und angeherigen berurter
Landtgrafschaft über und wider Iern Ern und Ayden, damit sie
mir verwandt sind, und mir daruon nie khain Beschwerd anzaigt,
us aigner mutwilliger bewegknus zu kurtzverschiner zeit zusamen
gethan und sich mitainander entschlossen, das sie mir nun hinfur
die gewonlichen althergebrauchten Ertawgen (! für Ertagwen),
fronungen und diensten nit mer thun und sie sich selbs zu meinen
gefritten Wiltpenen, Vorsten Vischwassern, Jagen, vogeln, vischen
und das alles fryhaben, wollen mir etlich Herngulten laut meins
urbarbuchs, darzu vell und gleß, wie von altem her nit mer Reichen
und geben, noch die, so straf verdient, mit khainer vengknus Straffen
lassen, und sich also wider Ier Ayds pflicht mit geworter Hand
wider mich embort, zusamen gethan, meine amptleut erfordert
und Inen sollich Ier mainung furgehalten und stragks antwurt
haben, ob Man sie darby, wie sich sich mit Ierer selbs gewalt ent-
slossen, bleiben lassen wollen, Auch über und wider das sie mein
vetter Georg Graue zu Lupfen etc für die emberung gebeten, und
sich von meinentwegen, Auch Ich selbs Laut hiebyligends Mandats
Copy AT) bezaichnet erboten, ob Inen was newerung oder beschwerd,
so wider altherkomen gebrucht, das Ich die selben gnediglich
abstellen wollt, welhes Nun alles khains wegs by Inen verfahen,
und haben sich des alles nit lassen beniegen, sonder In glaitlichem
anstand, ander mein underthanen, so mir gern Ayds pflichtige
gehorsame gethan, von mir und zu ler gehorsami gezwungen
und mich gegen mengklichem eingebuldet, als ob Ich In Aissmen:)
wider Recht, das Ich doch Nie geschehen noch geflohen und noch
nit thun wollt, und sich umb Rath, hilf und widerstand gegen
mir umb das mein geworben, ainen Hoptman erwelt, dem selben
und er Inen gehorsami wider mich, über und wider das sy mir
gelobt und geschworn gewesen und noch sind, on ufsendung lers
Ayds geschworn, von mir on all ursach gefallen und mich meins
rechtlichen Inhabens, mit Ier selbs gewalt, one erfolgung Rechts
zuentsetzen understanden, das doch wider alle oberkhait, Erber-
khait und billichait Ist, und also zutagen komen, Das die Edlen
gestrengen, her Ulrich von Hapsperg und her Hans Jacob von Lan-
daw, Baid Ritter von F. D. meins gnedigsten hern darzu verord-
ı) Zweifellos = Nr. V.
2) Schwäb. für neiszman = irgendwann.
Akten zur Geschichte der Stühlinger Erhebung des Jahres 1524 287
neten Räthen, und ander der vier Stetten am Reyn gesanten, welhe
dan letzgenante F.d. Räthe uf unser beider Partyen begern auch
zu Inen zu tagshern genomen, uf Ier vermaint klag artigkel etlich
mitel dem Rechten mesig erwegen, ober die berurten underthanen
die selben In kheinen weg anemen, Sonder die Principall artigel
abgeschlagen. Daruf sich berurter mein Vetter Graf Jerg von
meinentwegen obermall und des wie In diser eingelegten Schrift
mit B bezaichnet begriffen Ist, In protestation weis erbothen hat,
und also zerslagen abgeschaiden daruf nun die obgemelten her
Ulrich von Hapsperg und her Hans Jacob von Landaw mit Ierm
usschutz ainen anlaß des Copy hieby ligt und mit C bezaichnet")
abgeredt, aber die underthanen und ynsessen haben sollichen
Erlichen anlas, darob sich khain taill zubeklagen hat und jedem
teil gleich Ist, nit anemen, Sonder vermaint, das Ich Sechs und sy
Sechs von diser art, nemlich wollten sie zwen vom wald und us der
Statt den vierstetten (sic!) ainen nemen, die selben zwölff sollen
ainen unpartyschen obman, der-auch von diser art were und weder
hohe oder nidere gericht, vorst noch wiltpene hett, zunen (!) wollten,
das Ich nun us ursachen, das die von waldschut (sic) und die vom
wald zum taill partysch und Inen wider mich hilf zugesagt, nit
anemen konden, das auch In Rath nit funden (?) Deßhalb von
berurten tedingshern, verer ain anlos abgeredt, das In meiner
auch lerer macht sten solle, den obestimpten anlos bis Sant Bartolo-
meus tag nechstkomend zu oder abzusagend Inhalt der Copy mit
D:) bezaichnet, den selben sie angenomen, aber dem nit geleben
und die zwen frontagwen, darin bestimpt3), nit thun wollen, und
dieweil Ir nun gehort, was Ich mich in der giete oder zu Recht
erbothen, und mich des nochmals fur und fur erpeut und erbothen
haben will, Ich auch gedachter f. D.etc Rath und Diener auch
In des Haus Österich Schutz und Schirm bin, auch das Schlos
Stulingen desselben Haus Österreich offen Haus, darumb sein
F. D. mir gnedige hilf und bistand zuthun schuldig, So Ist an Euch
mein fruntlich Bitt, ob sie mich gegen Euch oder andern, anders dan,
wie euch hiemit anzaigt, yngebildet hetten oder noch thun wurden,
das Ir mich hierin verantwurt und In khainen gehor noch glauben
geben wollen, sonder ob Jemand Inen wider mich, so Euch zuuer-
sprechen stunden und Euer verwaltung angehorig wern, über und
wider sollich mein Rechtmesig erbieten, Rath, hilff oder bystand
zugesagt und versprochen hetten, das Ier dieselbigen her widerumb
mit Ernstlichen mandaten abmanen und darob halten wollen,
dieselben underthanen und ynsessen zyt sollichn obangeregten
anlas nit gen noch mich by obangezaigten meinem gietlichen oder
Rechtlichen erbieten nit bleiben lassen und mich meins Inhabens
one Recht mit Ier selbs gewalt entsetzen und mich gewalts mit
!) Zweifellos = Nr. VI.
2) = Nr. IX.
3) Art. 3.
288 Stolze
gewalt erweren mußte, das Ir mir geburliche hilf und bystand
thun und mich By meinem Inhaben und gewer, allain by Recht
zuhandthaben verhelfen, mich und die meinen, so mir bystendig, hilf-
lich und rathig sein, unverhindert durch Euere gebiet ziehen und
Bassiern lassen und Euch hierin so gutwillig halten und erzaigen,
wie Ich mich dann des und aller billichait nach zu Euch versehen
und das umb Euch willig und fruntlich verdienen will, und wiewol
Ich mich obslags zu Euch nit versich, yedoch beger, wes Ich mich
zu Euch versehen soll, Ewer geschriben antwurt mit dem pot-
ten, mich darnach zurichten wissen. Datum den ı5.tag Augusto
(!) anno 1524.
XI.
1524, 16. August. Schreiben des Grafen Sigismund zu
Lupfen an Statthalter und Regenten zu Stuttgart.
Verhalten der Bauern. Bitte um Hilfe.
Wolgebornen edeln Strengen, hochgelerten und vesten, lieben
herrn und gut frundt Euch sey mein fruntlich willig dinst allzyt
zuuor bereyt. Aus beweglicher ursach hab Ich euch geschriben,
wie Ich euch hiebey Copeyen und schreyben zuschicke!), Aber
uß ursach sollichs verzogen und in zuuersicht gewesen, meine
abgefallene bauren sich über mein Rechtmessig und guetlich
erbietten sich sollichs unbillichs furnemen abzustellen, des Ich mich
dann versehen hätt, das dann nit geschehen, Sonder uf Irem furnemen
beharren und yetz und uf Sonntag vor Assumpcionis Marie:),
venlin gemacht, mit hauptleut, veldweybel und Anders, was In ein
veld gehört, besetzt und sich in sollicher mas hören lassen, Ander
baurn und Anhenger zu Inen erwegen, und insonderheit in euern
verwaltungen, dem Ich doch in keinen weg glauben gib, und sich
hören land, Sy wellen herzog Ulrichen von Wirtemberg behilflich
und Ratlich sein, zu seinem Fürstenthumb wider (!), So Ir nu uß
hohem verstand bewegen muegt, was der f. D., aller oberkeit vom
Adel, darauf steet, wo Ir furnemen, ein furgang hett, darauf mir
yetz und in diser stund, dato dits briefs, gelauptlich khuntschaft
uß der Aydgnoschaft und Anderstwa von meinen guten frunden
zukomen ist, sollichs Angezeigt furnemen und uf yetz und mitwochen
bartholomey3) oder dornstag, fur das Sloß Stiellingen zu legern,
darauf mein fruntlich dinstlich bit von wegen f. D., demnach solliche
grafschaft in der f. D. schutz und schirm ist, Auch Stiellingen des
loblichen Haus Österreych offen Haus ist, mir Sechtzig pferd
und drewhundert knecht geen Engen zuschicken und, ob Ich euch
solhs zuwissen thett, mich nit zuuerlassen, Da dann Ander der f.D.
verwanten auch dahin komen werden, mitsampt andern meinen herrn
ı) Siehe Nr.X.
2) = 14. August.
3) = 24. August.
Akten zur Geschichte der Stühlinger Erhebung des Jahres 1524 289
und frunden der Ritterschaft, dadurch sollich feur gelescht werd,
dann in warheit die notturfft wirt erfordern, des will Ich mich von
f. D. wegen zu euch versehen und underthenigclich umb dieselben
verdienen und euch und beger des euer Antwurt. Datum Stiel-
lingen zeinstag nach Assumpcionis Marie anno 1524.
XI.
1524, ı1. Julid. Lintz. Aus einem Erlasse des Erzherzogs
Ferdinand an den Hofrat in Innsbruck”).
Kloster Allerheiligen in Schaffhausen).
Unter dem 22. Juni hatte der Hofrat berichtet, auf die Be-
schwerde des Konstanzer Bischofs wegen der mit dem Gotteshaus
Allerheiligen zu Schaffhausen vorgenommenen Veränderung hätten
die Schaffhausener erwidert, das Gotteshaus sei ın Abfall und
Armut gekommen, und der Abt hätte sich dessen beklagt und ebenso
des merklichen Überfalls von der Gassung und hätte sie als Schirm-
herren um Rat, Hilf und Ordnung angerufen.
Dazu schreibt Ferdinand: Die von Schaffhausen hätten jene
»merkliche Änderung außerhalb Wissen und Willen der geistlichen
und weltlichen Obrigkeit und der Stiftsherren, auch der Ordinari
getan und nämlich eine Ordnung vorgenommen, daß der Abt
200 und jeder Konventsherr ıoofl. jährlich haben, daß sie auch
hinfüro nicht in den Kutten, sonst (!) in erbaren Kleidern in der Stadt
und Gotteshaus umgehen und wandlen und sie, die von der Stadt,
des Gotteshauses Nutzungen und Gülten einnehmen sollten, dadurch
das Gotteshaus wiederum zu Aufnahmen kommen mag. So habe
unser Freund, der Bischof von Konstanz, unserm Vogt der Land-
vogtei Nellenburg (= Landau) berichtet, daß dasselbe Gotteshaus
jetzt in merklichem Aufnehmen und dermaßen gewesen, daß es
bis in die 6000 fl. Jährliches Einkommen unverkümmerter Gult
gehabt habe, der Abt sei auch in guter Haushaltung und Ordnung
gestanden. Aus dem und anderm sei abzunehmen, wie vermessen-
lich die von Schaffhausen in solchem gehandelt und damit wider
Recht, die geistlich und weltlich Obrigkeit, die Stifter und uns als
Nachkommen der Stifter gethan, und des weder Fug noch Recht
haben, und wo ihnen solches zugeschehen gestattet, daß solches
an andern Enden auch desto ee angefangen und furgenommen
werden mocht, dieweil sich die lutterische Partei an soviel Enden
also eräugt. Nun bedenket Ihr, wo wir des Gotteshauses Rent und
Gult in der Landgrafschaft Nellenburg, darinnen dann derselben
Gult viel liegen, arrestieren ließen, daß sich vielleicht ein Aufruhr
!) Aus Lintz, wo der Erzherzog auf dem Rückweg aus den Vorlanden
nach Wien Station machte, gingen eine ganze Reihe von Erlassen in vorder-
österreichischen Angelegenheiten an den Hofrat heraus.
2) Das Kloster war im Mai 1524 auf Veranlassung des Abtes in die Hände
der Stadt Schaffhausen übergegangen.
290 Stolze
und Krieg darum erwecken möchte. Nehmen wir dann die Stadt
darum inkraft der Erbeinung mit Recht für vor der Bischöfe einem,
Konstanz oder Basel, darin dann wir bei dem mehreren Teil der
Eidgenossen, so nicht lutherisch sein, vielleicht viel Gunsts haben
werden, so wisset Ir nicht, wie gefaßt wir im Rechten sein würden.
Denn der Mannstamm der Grafen von Nellenburg, die das berührt
Gotteshaus gestiftet haben, ist vor 100 Jahren abgestorben und die
Landgrafschaft erst von einem andern Geschlecht (v. Tengen)
an uns und das Haus Österreich kaufweis gewachsen, und Ir bisher
nicht erfahren mögen, daß ein Kaufbrief auf Herzog Siegmunden
als Käufer verfertigt, noch vorhanden sei. So habt Ir auch des
Stifftsbriefs keine Abschrift gesehefh. Demnach Euer Gutbedunken ist,
daß wir solch der von Schaffhausen Handlung an des heiligen
Reichs Regiment gelangen liessen, sonderlich, dieweil der Abt
daselbst zu Schaffhausen ein Prälat des Reichs sei etc. Darauf
fügen wir Euch zu Antwort, daß uns unter den obangezeigten
3 Vorschlägen der andere am »pasistene gefällt. Ist auch unsere
Meinung, daß wir die von Schaffhausen um solch ihr Handlung
inkraft der Erbeinung rechtlich vornehmen vor der obberührten
Bischof einem. Demnach empfehlen wir Euch mit Ernst, daß Ihr
die Kauf-, Stift- und anderen Briefe über bemelte Landgrafschaft
Nellenburg und den Stift zu Schaffhausen, so dieser Handlung
dienstlich sein möchten, nochmals mit allem Fleiß allenthalben
suchen lasset an allen Orten und Enden, da Ihr vermeint da die
zu finden sein, und so Ihr die gefunden, alsdann obberührter Hand-
lung halben in unserm Namen wider die von Schaffhausen rechtlich
procedieren lasset; wo Ihr aber unsere brieflichen Urkunden und
Gerechtigkeiten ja nicht finden noch erlangen möchtet, so wollet
nichts destminder mit Rechten vorfahren und Euch auf die Posses-
sion, so wir und unsere Vorfahren viel Jahre her gehabt, auch der
alten Landgrafschaft von Nellenburg Stift und andere Monument,
Begräbnis, der(en) Gerechtigkeit und Titel an uns und das Haus
Österreich kommen ist, grundet und ander Behelf, die Ihr ‚pas‘
als wir zu bedenken wissen. Denn diesen Handel an das kaiserliche
Regiment zu bringen, bedünkt uns unfruchtbar. Denn wir bericht
sein, daß gemelter Abt vor 60 Jahren vom Reich gefallen.«
Abschrift im Innsbrucker Kopialbuch, ı. Serie. 1523/6.
XI.
1524, 28. Juli, d. Wien. Erlaß des Erzherzogs Ferdinand
an den Hofrat in Innsbruck.
Der Aufruhr in Vorderösterreich und die Eidgenossen.
Auf den Bericht vom 22. Juli, wonach sich die Eidgenossen
wegen der lutherischen Sekte widereinander empörten!). Er seı
ı) Gemeint ist der sogenannte Ittinger Handel.
Akten zur Geschichte der Stühlinger Erhebung des Jahres 1524 291
mit seinen Räten allerdings auch seiner Meinung, daß zu Stillung
solcher Empörung und Verhütung von anderen Folgen seine per-
sönliche Anwesenheit in den oberösterreichischen Landen mehr
Frucht denn Nachteil bringen möchte; aber der Türken wegen
habe er sich nach Niederösterreich begeben müssen, um dort Vor-
kehrungen zu treffen. »Dieweil wir aber nu gleich so wol als Ihr
der Lutterischen Sect nachgedacht und nit wissen mögen, was
Vortel oder Nachteil uns aus erzählter der Eidgenossen Uneinigkeit
erfolgen mag, angesehen, daß sich solche Lutterische Handlung
nicht allein in den Eidgenossen, sondern an viel Orten in unsern
Erblanden bei dem gemeinen Mann dermaßen einreist?!), so sieht uns
für rätlich, nutz und gut an, wo die obgemelt Empörung in den
Eidgenossen noch nicht gestillt wäre und Euch etwas Mehrers
oder Ernstlichers, das gewiß wäre, durch ... Sutor?) angezeigt
würde, daß alsdann du, unser Statthalter3) und sonst nicht Dich
allein zu Innsbruck erhebst und Dich den nächsten unsern vordern-
oberösterreichischen (sic!) Erblanden an den Ort, da Dich nutz und
gut gedünkt, verfügest und etlich aus unsern Räten der vordern
Regierung zu Ensißheim und sonst etlich von unsern Landsässen,
die Dich für gut ansehen, beschreibest, mit denselben ratschlagest
und handlest, was uns, unsern Landen und Leuten zu Nutz und Gu-
tem gereichen mag®), doch in allweg mit höchstem Fleiß verhütet,
daß unsere Untertanen sich den gedachten Eidgenossen nicht
anhängen, noch Ihr Ichts Guts oder Bös vornehmt noch in Handlung
einlässet, das Ursach gegen denselben Eidgenossen einiges Kriegs
unserem Haus Österreich geben möchte. Denn wiewohl wir Eurem
Schreiben nach auf gedachten Statthalter gern Instruction und
Befehl gefertigt hätten, so können wir doch solche auf keine endliche
Meinung stellen, angesehen, daß wir der Läuf, wie sich die jetzo
erzeigen oder künftiglich ferner erzeigen mögen, nicht gründlich
Wissen haben. Darum wollest Du, unser Statthalter, nachdem
Du in bemelten unsern vordern Landen bekannt bist5), in den
Handlungen, so oberzählter Empörung oder andern sachen halben
weiter erstehe, und nicht bit an uns oder Euch, unsern Hofrat,
gelangen zulassen erleiden mögen, Deinem Verstand und nach Rat
anderer unser Rät und Landleute, die Du obgemelter Maßen zu
Dir beschreiben würdest, auf gut Mittel und Wege handlen und
Fleiß ankehren, als wir unser gnädiges Vertrauen zu Dir setzen.«
Alles, was in solchen Sachen ihnen zugeschickt würde, sollten
t) In dem Schreiben des Hofrats vom 22. Juli heisst es, es sei zu besorgen,
dieselben Lutterischen möchten auch zu andern Lutterischen fallen und daraus
zuletzt ein Unrat und Empörung erwachsen, der nur schwer niederzuwerfen sei.
2) Österreichischer Agent unter den Eidgenossen.
3) Graf R. v. Sultz.
4) Dies alles entsprechend einem Antrage des Hofrats.
5) Sultz war Inhaber des Landgerichts in der Landgrafschaft Klettgau.
292 Stolze
sie, »so es bit erleiden mag«, unverzüglich auf der Post berichten
und also in ihrem getreuen Fleiß fortfahren und in solchen und
dergleichen Sachen keine Mühe noch Arbeit sparen.
Abschrift in dem Innsbrucker Kopialbuch.
1. Serie. 1523/6.
XIV.
1524, 20. August. Schreiben des Innsbrucker Hofrats an
Erzherzog Ferdinand.
Maßnahmen gegen den Aufruhr.
Der Hofrat berichtet, daß nach der Mitteilung Hans Jakobs
von Landau die Stühlinger Bauern »die Gütigkeit auf jetzt angesetz-
ten Tag Bartholomäi endlich abschlagen werden, in Ansehung,
daß sie sich bei den von Waldshut, dem Schwarzwald und andern
E. F. D. Untertanen und Umsässen ungezweifelt eines trefflichen
Ruggens und Beistands versehen, zusamt dem, daß sie ein Fähndel
gemacht haben, damit sie ungezweifelt vermeinen, einen Bundschuh
zu erwecken, daß sich auch der Bürgermeister von Schaffhausen
gegen... Grafen zu Lupfen merken hat lassen, die von Schaffhausen
wissen ihrer Untertanen in diesem Falle nicht mächtig zu sein,
und so wir befinden, daß sich E. F. D. Untertanen mit gemelten
Bauern zu Stühlingen einlassen, und sich die Empörung dermaßen
einreißen will, so haben wir auf E. F. D. Befehl... Grafen zu Lupfen
... Hilf, Rat und Beistand zu beweisen ... Landau wiederum
geschrieben« und alles getan, um, wenn die Gütigkeit abgeschlagen
würde, keine Zeit zu verlieren. Der Statthalter wolle mit einem
von dem Hofrat am 31. hinaus gen Zell an den Untersee ziehen,
wohin weiter 2 von dem Ensisheimer Regiment, 2 von der Regierung
zu Stuttgart, »dieweil diese Empörung das Fürstentum Württemberg
mehr dann andere Ort betreffen möcht«, desgleichen Jorg von
Freundsberg, Wolf von Homburg und Marck Sittich von Embs mit-
samt Hans Jakob von Landau, Ulrich von Habsberg und dem
Comtur in der Mainau ebenfalls beschrieben, »der Meinung, wo
die Gütigkeit .. zerschlagen wurde, alsdann zu ratschlagen, dieweil
sich dıe Sachen überland nicht handeln lassen wollen, wie auch mit
was Maß denen von Lupfen von wegen E. F.D.Hilf, Rat und
Beistand getan und diese gegenwärtige, auch künftige Empörung
mit besten Fugen abgestellt und furkommen möchte werden (denn
RER zu versehen, daß die weiter, in diese ... Grafschaft Tirol,
auch ander .. Erbland reichen) .... Bittet schließlich um Sicher-
stellung weiterer Mittel.
Abschrift im Copialbuch der Schreiben des Hofrats
an Ferdinand. Innsbrucker Archiv.
Akten zur Geschichte der Stühlinger Erhebung des Jahres 1524 293
XV.
1524, 28. August, d. Wien. Aus dem Erlaß Erzherzog Fer-
dinands an Statthalter, Hof- und Kammerräte in
Innsbruck.
Befehl evtl. schärfsten Vorgehens gegen die Aufrührer.
Auf ein Schreiben vom 27. August mit Bericht Hans Jakobs
von Landau über die Stühlinger Handlung lautet die Antwort:
»Nachdem nu St. Bartholomäustag, darauf die Bauern zu Stühlingen
den verfaßten Kompromiß zu- oder absagen haben sollen, verschienen
ist und sonder Zweifel gedachter Hans Jacob von Landau und die
andern sein zugeordnet Mitcommissari in ferner gutlicher Handlung
sein, daß sie, wo gedachte Bauern den Kompromiß abgeschlagen
haben, dieselben Bauern noch etliche Tag aufhalten und die Sach
nicht zerschlagen oder zu tätlicher Handlung kommen lassen
werden, bis der gemelt unser Statthalter und die andern Räte also
zu Zell ankommen, dieweil wir nun bedenken, je mehr man mit
gemelten Bauern gütlich thädingt, je stolzer (sie) in ihrem Gemüt
werden, so haben wir uns entschlossen, wo die bemelten Bauern
den Kompromiß nicht angenommen und sich auf gedachter unser
Kommissarien ferner Handlung in einen Anstand begeben haben,
und daß sie sich nach Ausgang derselben Zeit des Anstands nicht
recht und ehrbar finden lassen, daß mit unserm Willen ferner in
keinen Weg mit ihnen gethädingt, sondern gestracks mit ernstlicher
Straf gegen ihnen, ihren Leiben, Hab und Gütern, mit Brand,
Todschlag und in ander Weg gehandelt werden solle.«
Da Ferdinand wie bereits mitgeteilt gewillt ist, die Grafen
von Lupfen zu unterstützen, »die Hilfe aber unsers Achtens jetzt
gegen so einer kleinen Anzahl Bauern nicht so fast groß sein bedarf
und deshalben der bemelten von Lupfen Ungehorsamen wohl mit
ihren, der Grafen von Lupfen und ihrer Freund gehorsamen Unter-
tanen, auch der genannten unserer Statthalter und der andern
Räte .. Diener, so sie ungezweifelt jetzo mit ihnen gerüst gen Zell
bringen, notdürftiglich gestraft werden mögen, so aber neben
solchen dennoch die Zufäll und ander Gefährlichkeit, als ob sich
die Bauern mit andern beworben und bös Anhäng und einen Ruggen
von fremden Anstößern gemacht hätten, zubedenken und nicht
zu verachten sein, haben wir zu dest stattlicher ernstlicher Straf
derselben Bauern etlich Brief in unserm Namen gefertigt, die wir
Euch unüberschrieben hiemit zusenden!), und solchs darum getan,
dieweil wir in vordern Landen viel Pensioner, die uns mit einer
Anzahl Pferd von Haus aus zu dienen gewärtig und schuldig
sein — deren Namen wüßten sie ja —, daß derselbe unser Statt-
halter zu solicher ernstlicher Straf unsere Landvogt zu Hagenau
und Ensißheim, auch etlich Grafen, Herren und vom Adel, die am
1) Diese Schreiben bei Schreiber I, S. 18—19.
294 Stolze
nächsten der Handlung gesessen sein, zu ihm erfordern und be-
schreiben und solch Fürnehmen dest tapferer tun mag.« Diese
Briefe sollen sie sofort dem Statthalter zusenden und ihm befehlen,
»wo kein ehrlicher Vertrag mit gedachten Bauern gefunden werden
mag, daß er dann ferner keineswegs thädingen laß, sondern mit der
Grafen von Lupfen, andern unserer Räte, auch dero, so Er auf
unser beiliegend Brief .. erfordern würde, Hülf und Zutun mit
ernstlicher Straf als Brand, Totschlag, Nam und in ander Weg
gegen denselben ungehorsamen Bauern fortfahren und dermaßen
handlen lasse, dadurch ander ob solicher tätlichen Handlung ein
Beispiel nehmen und sich hinfur wider ihr Obrigkeit dermaßen
nicht empören oder furnehmen, das Ihnen nicht zusteht oder ge-
bührt« ...
Sie sollen immer mit den Regierungen der vordern Lande
und Württembergs, die ja auch mit Reisigen versehen ist, einen
guten Verstand machen und sich gegenseitig helfen und in allen
diesen Dingen, »vehe Ihr uns die zu jeder Zeit zuschreibt«, nach ihrem
besten Fleiß und Verstehen handeln. »Denn ob Ihr uns gleich
wohl derhalben oft schreibt, Euch und uns selbst Mühe macht,
so können wir doch zuzeiten nichts mehr, dann (was) Ihr tun mögt,
zu handeln und vorzunehmen verordnen«.
Abschrift in dem Innsbrucker Kopialbuch.
1. Serie. 1523/6.
XVI.
1524, 7. September, d. Wien. Aus dem Erlaß des Erzher-
zogs Ferdinand an den Innsbrucker Hofrat.
Ausdehnung des Aufruhrs und seine Bekämpfung.
Der Erlaß ist die Antwort auf einen Bericht des Hofrats vom
1. September wegen des Aufruhrs der Stühlinger Bauern, s»wie sich
unsere ungehorsame Untertanen zu Waldshut mitsamt viel Unter-
tanen am Schwarzwald gegen dieselben Bauern eingelassen« haben,
wegen seiner Sorge, daß trotz aller Bemügungen der in Zell ver-
sammelten keine gütliche Handlung erlangt werden könnte, und
wegen der weiteren Meldung, daß »sich die von Schaffhausen be-
melter Stühlinger Bauern also und dermaßen ernstlichen annehmen,
deshalben zu besorgen ist, daß daraus nicht allein in vorderen Landen,
sondern auch der Grafschaft Tirol großer Aufruhr und Empörung
entstehn möchten.« Der Hofrat hatte auf Grundaller dieser Eindrücke
voll schwerer Sorge bemerkt, »daß die Kammer an Geld ganz
entblößt, daB man auch weder mit Büchsen, Pulver, Traidt und
anderer Munition nicht versehen« sei, und gebeten, Ferdinand
möge sich in eigener Person »allem Wesen zugut«, der Grafschaft
Tirol nähern oder der Kammer mit Geld und anderem zu Hülfe
A
Akten zur Geschichte der Stühlinger Erhebung des Jahres 1524 295
kommen, sonst wäre es »ganz erschreckenlich und beschwerlich
zu regierene, und der Hofrat müßte jede Verantwortung ablehnen.
Für dies offene Schreiben dankt Ferdinand, verweist aber zur
Beruhigung auf seinen am 28./VIII. kundgegebenen Entschluß,
keine Gütigkeit weiter zu gebrauchen, wie darauf, daß nach Mit-
teilung aus Ensisheim die Landschaft in den vordern Landen
erbötig sei, solche bösen mutwilligen Handlungen strafen zu helfen,
und nach Mitteilung Veit Sutors auch die Eidgenossen sich erboten
hätten, sich der von Waltzhut und der Stühlinger nicht anzunehmen.
Der Kammer gibt Ferdinand weiterhin das Recht, um 20000 fl.
zu finanzen. Er müsse vorläufig noch in Wien bleiben, seine An-
wesenheit sei dort dringend erforderlich. Die Geschütze zu Trient
und Innsbruck sollten auf Sigmundskron, Kufstein und Rattenberg
verteilt werden, »doch in höchster Stille, damit der gemeine Mann
das nicht wahrnehme und Ursach habe, dawider zu reden«.
Abschrift in dem Innsbrucker Kopialbuch.
ı. Serie. 1523/6.
Miszellen
Wimpfeling als Verfasser eines Berichtes über den
Prozess gegen Johann von Wesel. — In seiner jüngst erschie-
nenen wertvollen Abhandlung über Neue Quellenstücke zur Theo-
logie des Johann von Wesel (Sitzungsberichte der Heidelberger
Akademie der Wissenschaften. Philosophisch-historische Klasse.
Jahrgang 1926/27, 5. Abhandlung.) beschäftigt sich Gerhard Ritter
in einem eigenen Abschnitt (S. 37—57) mit der Überlieferungs-
geschichte des Berichtes über den Ketzerprozess, der im Jahre 1479
zu Mainz gegen den dortigen Dompfarrer Johann von Wesel an-
gestrengt worden ist. Dieser Bericht ist in drei verschiedenen
Fassungen überliefert, von denen namentlich die ausführlichere !),
die allen älteren Darstellungen zugrunde liegt, einer eingehenden
Kritik unterzogen wird. Ritter glaubt in diesem ausführlicheren
Bericht verschiedene Bestandteile unterscheiden zu sollen: den
Hauptteil und zwei Zusätze, die später von einem andern Verfasser
am Anfang und am Schluss des Berichtes beigefügt worden wären.
Diese Zusätze sollen sich deutlich abheben vom Hauptteil, in dem
ein Gegner Wesels sich vernehmen lässt, während in der Einleitung
und am Schluss für den verurteilten Gelehrten Partei ergriffen wird.
Ritter meint auch, man dürfe ruhig die Vermutung aussprechen,
dass die Zusätze von dem Frankfurter Pfarrer Konrad Hensel
herrühren. Was ist von diesen Aufstellungen zu halten?
Zunächst, ist es wirklich erfordert, dass man den Anfang und
den Schluss von dem übrigen Ganzen loslöse?
Dass am Anfang und besonders in der Schlussbetrachtung für
Wesel Partei ergriffen wird, ist richtig. Steht aber dazu der Haupt-
teil sin höchst auffallendem Gegensatz«? R. verweist auf einige
Äusserungen, die den Verfasser des Hauptteils als Gegner Wesels
dartun würden. So werde gleich zu Anfang die lange Verteidigungs-
rede des Angeklagten als unnütze Wortmacherei bezeichnet, mit
der er die Zeit versäumt habe (protestationes longas et inania verba
dicturus longoque sermone tempora procrastinaturus). Sodann
sollen Wesels Ausflüchte am Schluss des zweiten Verhörs »eher
mit verstecktem Hohn als mit Wohlwollen« erzählt werden. Von
einem versteckten Hohn ist jedoch in dem betreffenden Bericht
kaum etwas zu finden; es wird bloss referiert, was der Inquisitor
!) Ich benutzte den ältesten Druck, der folgendem Werk beigegeben ist:
Aeneae Svlvii Commentariorum de concilio Basileae celebrato libri duo. Sine
loco et anno (1521 oder 1522, wahrscheinlich Köln), S. 335—344.
Miszellen 297
gefragt, und wasWesel geantwortet hat. Schliesslich weist R. noch
auf folgende Stelle hin: »Cum ei de peccato contagionis (Erbsünde)
et caeteris punctis clarissimis contrarium persuaderetur, dixit se
nec audisse nec legisse unquam«. Dies scheint indessen nicht be-
deutsam genug, um eine Unvereinbarkeit des Hauptteiles mit den
angeblichen Zusätzen zu begründen. Auch ein Berichterstatter,
der dem Angeklagten wohlwollte, konnte einiges an ihm zu tadeln
f.nden.
Wer ist nun aber der Verfasser des Berichts, sowohl des Haupt-
teils als der angeblichen Einfügung am Anfang und der Schluss-
betrachtung ?
Jene Einfügung und der Schluss sollen nach einer Vermutung
Ritters von dem Frankfurter Pfarrer Konrad Hensel herrühren.
Dieser Pfarrer, ein Freund Wesels, hat den Prozessverhandlungen
beigewohnt. Später geriet er in Streit mit dem Frankfurter Do-
minikanerprior Wigand Wirt. Zu seiner Verteidigung verfasste
ein gewisser Wigand Trebellius ein Schriftchen: Concordia cura-
torum et fratrum mendicantium, das Wimpfeling ı503 in Druck
gab. In diesem Schriftchen ist auch von Wesel die Rede. Dabei
kommen Äusserungen vor, die mit dem, was am Anfang und am
Schluss des ausführlicheren Prozessberichts gesagt wird, zum Teil
ganz wörtlich übereinstimmen. Daraus folgert Ritter (S. 5ı):
»Genug: es ist keine Frage, dass unser Autor den Prozessbericht
von 1479 in der Redaktion A vor Augen gehabt haben muss. Und
es ist kaum noch eine Frage, dass er ihn aus den Händen Konrad
Hensels, seines Freundes und Lehrers, empfangen haben wird.«
Man dürfe aber ruhig noch einen Schritt weiter gehen und die
Vermutung aussprechen, dass die Zusätze am Anfang und am
Schluss des Berichts von Hensel herrühren. »Dann wäre die Re-
daktion A nichts anderes als ein von Hensel gewissermassen glos-
siertes Exemplar einer älteren Redaktion, die als solche der Feder
eines andern Augenzeugen, und zwar eines Kölner oder Heidel-
berger Abgeordneten, entstammte. In dieser glossierten Form hätte
sie nunmehr in Humanistenkreisen zirkuliert.«
Wie man sieht, handelt es sich bei diesem Hinweis auf Hensel
um eine blosse Vermutung, für die ein ernster Grund nicht vor-
gebracht werden kann. Es gibt eine andere Annahme, die sich
besser begründen lässt.
Vor 25 Jahren habe ich in dieser Zeitschrift (N. F. Bd. XXVIII,
46—5ı), was Ritter entgangen ist, nachgewiesen, dass Wigand
Trebellius, der, »sonst, wie es scheint, unbekannte« (R. 49), Ver-
fasser der Concordia curatorum et fratrum mendicantium, niemand
_ anders ist als der elsässische Humanist Jakob Wimpfeling. Die
Schlettstadter Bibliothek verwahrt aus dem Nachlass des Beatus
Rhenanus ein Exemplar der Concordia mit eigenhändigen Ein-
tragungen von Wimpfeling. In dem Vorwort an den Leser hat
Wimpfeling den Eigennamen »Wigandus Trebellius Hasso« durch-
298 Miszellen
strichen und dafür eingesetzt: »Jacobus Wimphel. Sleste. Zudem
trägt das Exemplar von Wimpfelings Hand folgende Aufschrift:
»Mi beate, per Jesum et eius vulnera precor ut quarti folii sscundam
faciem legas. Videbis mihi supervacua philosophie et theologie
perdisplicuisse; si omnia mea comportare voles, non animo mihi
succensebis aut in me invehes.« Auf der Rückseite des vierten
Blattes beklagt sich der Verfasser über den törichten, nutzlosen
und schädlichen Streit, den der Teufel als ein Unkraut zwischen
Theologen und Philosophen gesät habe: »quis nisi ipse humani
generis inimicus istam seminavit zizaniam inter philosophos et
theologos etc.« Nun aber stehen die Ausführungen, die Wimpfeling
seinem Freunde Rhenanus gegenüber sich selber zuschreibt, wört-
lich auch in der Schlussbetrachtung des Mainzer Prozessberichts.
Auch hier beginnt die längere Stelle mit denselben Worten: »quis
nisi ipse diabolus seminavit illam zizaniam inter philosophos et
inter theologose.. Folglich muss man annehmen, dass auch die
Schlussbetrachtung im Prozessbericht von Wimpfeling herrührt;
denn dass dieser Auslassungen, die er ausdrücklich als die seinigen
bezeichnet, von einem andern abgeschrieben habe, wird wohl nie-
mand behaupten wollen.
Nun erklärt sich auch leichter die Berufung des Berichterstatters
auf Geiler von Kaisersberg und Engeling von Braunschweig.
Feierlich beteuert er (Deum testor, qui omnia novit), dass das
strenge Vorgehen des Ketzergerichts gegen Wesel diesen zwei
hervorragenden Theologen sehr missfallen habe (vehementer dis-
plicuisse). Beide Männer lebten zur Zeit des Prozesses in Strass-
burg. Mit seinem Landsmann Geiler, der selber mit Engeling eng
befreundet war, stand damals schon Wimpfeling in freundschaft-
lichem Verkehr; er hatte daher über die Stellung der zwei Strass-
burger Gelehrten zum Mainzer Prozess genaue Auskunft erhalten
können?),.
Gegen Wimpfelings Autorschaft könnte man indessen folgenden
Einwand erheben: Der Verfasser der kritischen Schlussbetrachtung
erklärt ausdrücklich, er habe dem Prozess beigewohnt (Huius
doctoris Joannis de Wesalia examini et inquisitioni interfui ego
ipse, qui haec scribo). Dass aber Wimpfeling, der zu jener Zeit
Professor in Heidelberg war, beim Prozess zugegen gewesen, wird
ı) Ganz unzutreffend schreibt Fr. Falk (Bibelstudien, Bibelhandschriften
und Bibeldrucke in Mainz. Mainz 1901, 59): »In der Verhandlung gegen Johann
von Wesel zog man beide (Geiler und Engeling) zu Rate; beide rieten, den
Angeschuldigten nicht zu verurteilen für den Fall, daß er seine Behauptungen
mit Bibelstellen belege. Das brachte beide in Verdacht der Häresie. Geiler
verwahrte sich dagegen und erklärte, er sei bereit, ohne die Richtigkeit der .
inkriminierten Sätze zu bestätigen, dieselben zum Gegenstande einer theolo-
gischen Disputation zu machen.« So auch Ch. Schmidt, Histoire litteraire de
l’Alsace a la fin du XVe et au commencement du XVle siecle I, Paris 1870,
347. Die falsche Nachricht, die in zeitgenössischen Quellen keine Begründung
findet, geht wohl auf Flacius Illyrıcus (Catalogus testium veritatis) zurück.
Miszellen 299
nirgendwo berichtet. Sein Name wird allerdings nicht genannt.
Dass aber nebst den drei offiziellen Abgesandten der Heidelberger
Hochschule, den drei mit Namen genannten Theologen, die stets
Doktoren betitelt werden, noch andere Heidelberger Professoren,
sowohl Doktoren als Magister, in Mainz beim Prozess anwesend
waren, bezeugt ausdrücklich der Prozessbericht. An der ersten
Sitzung, am Montag (8. Februar), so erzählt der ausführlichere
Bericht, beteiligten sich der Erzbischof, der Inquisitor, »doctores
Colonienses et doctores Heidelbergenses, magistri Heidelbergenses«
und viele andere. Noch deutlicher heisst es in einer andern Re-
daktion des Berichtes, aus der O. Clemen in der Histor. Viertel-
jahrsschrift III (1900), 521f. einiges mitteilt: »Sedit Inquisitor
primo loco... Expulsis per mandatum principis pene omnibus
praeter doctores heydelbergenses, prelatos et magistros heydel-
bergenses et religiosos.« Demnach waren sicher einige Heidelberger
Magister in Mainz anwesend; zu ihnen gehörte Wimpfeling, der
denn auch am Schluss des Prozessberichts erklären konnte, dass
er den Verhandlungen beigewohnt habe.
Die Heidelberger Magister werden in dem ausführlicheren
Bericht noch mehrmals erwähnt, und zwar in einer Weise, die
klar andeutet, dass der Bericht von einem Heidelberger verfasst
worden ist. Bei der Aufzählung der Teilnehmer an der vorberei-
tenden Versammlung, die am Freitag, den 5. Februar, stattfand,
werden die Heidelberger an erster Stelle genannt, vor dem Weih-
bischof und andern Mainzer Würdenträgern: »Convocatione facta
omnium doctorum Heidelbergensium et magistrorum, suffraganei
etc.e Inzwischen kamen auch die Kölner Doktoren an, der Inquisitor
Gerhard von Elten mit zwei andern Dominikanern. Am Samstag
waren die sdoctores Heidelbergenses et Coloniensese beim Erz-
bischof, um sich mit ihm über Form und Ordnung des Prozesses
zu beraten. »Deinde una omnes doctores et magistri Heidelbergen-
ses!) cum Archiepiscopo prandebant.«
Unmittelbar vor diesen Mitteilungen über die Vorgänge am
Freitag und Samstag wird berichtet, dass der Mainzer Erzbischof
ein Schreiben an die Universitäten Heidelberg und Köln gesandt
habe, um sie zu ersuchen, Theologen nach Mainz abzuordnen, die
Wesels Lehren prüfen sollten (pro theologis examinaturis articulos
M. Joannis Wesaliae de haeresi suspectos). Dies Schreiben hat der
Berichterstatter im Namen der Universität beantwortet (ad quas
quidem literas ego N.N. nomine universitatis respondi). Ritter
(S. 44) meint, es sei kein Anhalt dafür gegeben, ob der Verfasser
aus Heidelberg oder Köln stamme und im Namen welcher von
beiden Universitäten er dem Erzbischof geantwortet habe. Nach
ı) Treffend bemerkt hierzu C. Ullmann (Reformatoren vor der Refor-
mation I?, Gotha 1866, 319, n. 3): »Einen von diesen letzteren, die hier so aus
drücklich hervorgehoben werden, halte ich für den Verfasser der gedruckten
Relation.e Das war eben Wimpfeling.
300 Miszellen
dem ganzen Zusammenhang ist jedoch anzunehmen, dass der Ver-
fasser aus Heidelberg stammte und dem Erzbischof im Namen
der Heidelberger Universität geantwortet hat; denn gleich nachher
ist die Rede von den Heidelberger Doktoren und Magistern, die
zu einer Sitzung eingeladen wurden, als die Kölner noch nicht
angekommen waren. Auch die Art und Weise, wie in den darauf-
folgenden Mitteilungen die Heidelberger hervorgehoben werden,
zeigt, wie bereits betont worden, dass hier ein Heidelberger die
Feder führt. Ist aber der Verfasser dieses Teiles des Berichts ein
Heidelberger Magister, so muss es derselbe sein, der in der Schluss-
betrachtung erklärt, er habe dem Prozess beigewohnt, nämlich
Wimpfeling. Es darf uns auch nicht befremden, dass letzterer
von der Heidelberger Universität beauftragt wurde, dem Erzbischof
zu antworten; stand er doch damals schon in nicht geringem An-
sehen. Bereits im März 1479 erscheint er als Vizekanzler und
Dekan der Artistenfakultät!).
Demnach entstammt sowohl die Einleitung als die Schluss-
betrachtung des Prozessberichts der Feder Wimpfelings; und da
kein Grund vorliegt, Anfang und Schluss vom Hauptteil loszulösen,
so dürfen wir ruhig annehmen, dass der ganze Prozessbericht in
seiner ausführlicheren Fassung von dem Elsässer Humanisten
herrührt. Sind unsere Ausführungen stichhaltig, so wird künftig-
hin den zahlreichen Schriften Wimpfelings auch noch der Bericht
über den Mainzer Ketzerprozess vom Jahre 1479 beizufügen sein.
München. Nikolaus Paulus.
ı) Vgl. J. Knepper, Jakob Wimpfeling. Freiburg 1902, 21.
Zeitschriftenschau
zur Geschichte des Oberrheins’)
Bearbeitet von
Friedrich Lautenschlager
Neues Archiv für die Geschichte der Stadt Heidelberg
und der Kurpfalz. Band ı3. Heft 4. 1928. Das von Karl Loh-
meyer herausgegebene Heft enthält Familiengeschichtliches
und ist Jakob Wille zum 75. Geburtstag gewidmet. Das ihm voran-
gestellte Verzeichnis der Veröffentlichungen von Jakob Wille
gibt leider keine bibliographisch genauen Titel, da nirgends ange-
geben ist, in welchen Zeitschriften usw. die nicht selbständigen Ar-
beiten erschienen sind. — Karl Lohmeyer: Die Bürgerauf-
nahmen aus der Zeit des Wiederaufbaues und der Neu-
besiedelung des zerstörten Heidelbergs 1691—ı711. S. 377
bis 457. Der Verfasser hat bei seinen Forschungen nach der Her-
kunft kurpfälzischer Künstler aus einer Reihe archivalischer Quellen,
aus den Bürgermeistereirechnungen und Rentmeistereirechnungen
1691—ı711/ı2, den Rechnungsbeilagen von 1706— 1712, den Stadt-
protokollen von 1699—1712, soweit sie im städtischen Archiv in
Heidelberg noch vorhanden sind, die einzelnen Daten, Namen, die
Religion und vor allem die richtige Herkunft samt den Eltern der
eingewanderten Neuburger erschlossen und zusammengestellt und
damit in nicht genug anzuerkennender mühevoller Kleinarbeit eines
der vollständigsten Bürgerbücher aus der so wichtigen Zeit des
Wiederaufbaues der zerstörten Pfalz der Stadt Heidelberg geschenkt,
um das es die minder glücklichen anderen rheinisch-fränkischen
Städte beneiden müssen. Ein buntes Gemisch von Italienern, Fran-
zosen, Engländern, Iren, Niederländern, Böhmen, Litauern, Ungarn,
Schweizern und Tirolern hat sich neben den deutschen Einwanderern
und den wiedergekehrten alten Heidelberger Familien der Clor-
mann, Rohrmann, Fries, Überle, Hermann, Hormuth, Botz, Pfenner,
Stein, Esel am Neuaufbau beteiligt. Der familiengeschichtlichen
X Herausgeber und Verleger derjenigen Zeitschriften, die in dieser Zeit-
schriftenschau rechtzeitig und regelmässig berücksichtigt werden sollen, werden
gebeten, Besprechungsexemplare an die Redaktion der Zeitschr. für die Geschichte
des Oberrheins, Heidelberg, Universitätsbibliothek, einzusenden.
Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N.F. Bd.43, 2 20
302 Zeitschriftenschau
und der rassenbiologischen Forschung ist eine unschätzbare Quelle
erschlossen worden. Möge der Verfasser die dankbaren Nutzniesser
seiner gründlichen archivalischen Studien nicht allzu lange auf die
geplante Fortsetzung der Bürgerlisten bis zum Jahre 1750 warten
lassen. — Oskar Fürst von Wrede: Zur Geschichte der
Heidelberger Familie Wrede. S. 458—480. Der veröffentlichte
erste Teil behandelt die Herkunft und Entwicklung des aus Hildes-
heim kommenden, in die Dienste der pfälzischen Wittelsbacher
getretenen, 1790 geadelten Geschlechts. — T. Canstatt: Aus den
Erinnerungen der Heidelberger Familie Diruf. S. 48ı bis
496. Aus der Familiengeschichte eines im zojJährigen Krieg aus
Prag in Heidelberg eingewanderten, ursprünglich adeligen Ge-
schlechtes. — Leopold Göller: Register zum ı3. Band. S. 497.
bis 526.
Bodensee-Chronik. Beilage zur Deutschen Bodensee- Zeitung.
16. Jahrg. 1927. Es kann hier nur auf die wichtigeren, in erster
Linie auf die auf eigenen Quellenstudien beruhenden Beiträge
hingewiesen werden. Kilian Weber: Schloß Homburg im
Hegau während des Dreißigjährigen Krieges. S. 3—4,
7—8, 11—12, 15—16, 19 —20, 23—24. — E. Weckerle: Ein-
quartierungskosten der Gemeinde Wahlwies in den
Jahren 1848/49. S. 10—ıı. Nach Abrechnungen aus dem Ge-
meindearchiv. — Hermann Baier: Der Plan der Gründung
eines allgemeinen Pfarr- und Schulfonds in Baden.
S. 32—35. Abdruck des »Rechtlichen Bedenkense des Ministerial-
direktors Friedrich Brauer gegen den 1808 im Kabinettsministerium
beschlossenen Plan, sämtliche Pfarr- und Schulfonds des Landes
in einen einzigen zusammenzulegen, der dadurch vereitelt wurde. —
Jos. L.Wohleb: Aus der Geschichte von Schloss Wilden-
stein. S. 39—40, 44, 47—48, 52. — Kilian Weber: Seidenbau
in der Landgrafschaft Nellenburg. S.43—44, 47. Nach
Akten des Generallandesarchivs. — Friedrich Hefele: Wie
Freiburg sich um den Bischofssitz bewarb. S.45—47,
49—50, 55—56.— Hermann Baier: Der badische Bauer und
die Geldwirtschaft. S. 53—55.— E. Weckerle: Wallfahrten
und Prozessionen der Pfarrgemeinde Steisslingen einst
und jetzt. S.61—62. — Kilian Weber: Eine Bittschrift
der Stadt Stockach. S.62—63, 65—67. Die an den Kaiser
gerichtete Bittschrift vom Jahre 1801, mitgeteilt aus den Akten
des Generallandesarchivs, gibt ein Bild von den Kriegsnöten der
oft und schwer heimgesuchten vorderösterreichischen Stadt. —
Hermann Baier: Die Bittwoche des Jahres 1787 in der
Landgrafschaft Heiligenberg. S. 69—70. — Josef Klein:
Beiträge zur Geschichte des Salemer Münsters. S.7o
bis 71, 73—75. Die Verlegung des Hochaltares und des Chores
1750/52. — Anton Sturm: Der St. Eulogiusritt in Aft-
Zeitschriftenschau 303
holderberg einst und jetzt. S.75, 78—80, 82. — Kilian
Weber: Vom Gemeindetrunk in Stahringen. S. 81—82.
Geschichte des Brauches nach Stahringer Akten und Niedergerichts-
protokollen im Generallandesarchiv. — Weissmann: Ein Kreen-
heinstetter Familienstipendium. S.85—86. — Hermann
Baier: Die politische Lage im Seekreis Ende ı8sı. S.89
bis 90, 94—95. Schilderung nach den Berichten der Amtsvor-
stände. — Hermann Ginter: Von Alt- nach Neubirnau.
S. 93—94, 97—-98, 101, 105— 106, 115, 117—118.— Kilian Weber:
Zur Geschichte der Konstanzer Bürgerwehr. S. g8—-gg,
102—103. — Kilian Weber: Zizenhausen, das jüngste
Hegaudorf. S. 109-110, 114—ı15. — Hermann Baier: Das
Bischöflich Konstanzische Amt Meersburg beim Anfall
an Baden. S. 113—114, ı18—ı19. |
Aus Bruhrain und Kraichgau. 1928. Nr. ı/2. Otto Becher:
Zur Geschichte der Juden in Menzingen. S. ı—3. — Karl
Friedrich Vilgis: Geister- und Teufelskutschen im
Kraichgau. Volkssagen. S. 3-5. — Kurt Meyer: Volks-
glaube. S. 5—7. — Otto Becher: Vom Tabakgenuss in
alter und neuer Zeit. S. 7—8. Fortsetzung und Schluss des
Aufsatzes.
Badische Fundberichte. Heft ı0. April 1928. K. Schu-
macher: Kontinuität der Besiedelung bzw. der Kultur.
S. 2839—293. An den bekanntesten badischen Beispielen wird die
weittragende Wichtigkeit und die vielseitige Ergiebigkeit der neuen
Methode der vor- und frühgeschichtlichen Forschung zur Fest-
stellung der ununterbrochenen Fortdauer der Besiedelung, die zu-
gleich die Brücke zwischen alter und mittelalterlicher Geschichte
schlägt, klargestellt. — Kurt Frentzen: Ein Fund von Ske-
lettresten des Menschen im jüngeren Löss bei Berg-
hausen im Kraichgau. S. 294—303. Die Skelette sind zeitlich
zum Hoch- bzw. Spät-Aurignacien zu stellen. — O. Leiner: Ein
Bronze-Depotfund bei Bermatingen. S. 303,.—O.Schmitz:
Die Schalensteine von Säckingen und Honau. S. 303 bis
306. — Karl S. Gutmann: Praehistorisches von Günd-
lingen. S. 306—310.— Homburger: Grabhügel der älteren
Eisenzeit bei Lörrach. S. z3ı1ı 313. — Paul Revellio:
Kastellanlagen bei Hüfingen. S. 313—319. Grabungsbericht
1ı927.— Fr. Kuhn: Neuere Funde aus dem alemannischen
Gräberfeld bei Herten. S. 319—320.
Mannheimer Geschichtsblätter. Jahrg. 29. 1928. Nr. 4.
Hugo Drös: Die Grabdenkmäler der Heiliggeistkirche
ın Mannheim. Sp. 75—8ı. ı. Grabdenkmal für den Grafen von
20*
304 Zeitschriftenschau
St. Martin, f 1799. 2. Grabdenkmal für Ursula von St. Martin,
t 1780. 3. Grabdenkmal der Freifrau Maria Theresia Clothilde
von Vieregg, T 1783. — Wilma Stoll: Die Brüder Pixis.
Sp. 82—94. Herkunft und Lebenslauf des Mannheimer Brüder-
paars, das um die Wende des ı8. Jahrhunderts das Erstaunen und
die Bewunderung der musikliebenden Kreise fast aller grösseren
Städte Deutschlands und weit darüber hinaus Dänemarks und
Russlands erregte: des Violinisten Friedrich Wilhelm Pixis, geb.
am ı2. März 1785 in Mannheim, gest. 1842 als Direktor des Kon-
servatorıums und Dirigent des Theaterorchesters in Prag, und des
Pianisten Johann Peter Pixis, geb. am ıo. Februar 1788 in Mann-
heim, gest. 1874 in Baden-Baden. — Jahresbericht 1927. Sp. 94
bis 96. —
Nr.s. Hans Knudsen: Der Fall des Schauspielers
Karschin. Ein Beitrag zur Geschichte des Urheber-Rechts. Sp. 98
bis 107. Über den Verkauf des Manuscripts »Die Vertrauten« des
»Schicksalsdramatikers«e Adolf Müllner von Weissenfels an das
Mannheimer Nationaltheater durch den Karlsruher Hofschau-
spieler Karschin und die daraus entstandenen Auseinandersetzungen.
— Friedrich Walter: Dienstvorschriften für den kur-
pfälzischen Münzmeister Anton Schäffer. Sp. 108—ı11. —
Das Meisterstück. (Zur Geschichte des Mannheimer
Handwerks.) Sp. ııı—ı14. Zusammenstellung einiger Bestim-
mungen über die Anfertigung des Meisterstücks aus den im Archiv
des Mannheimer Altertumsvereins befindlichen Zunftartikeln des
18. Jahrhunderts. — Kleine Beiträge. Sp. 114—ı20. Und zwar:
Empfang der Mannheimer Landtagsabgeordneten 1835.
— Ein Mannheimer Grenzstein von 1659. —Karl-Ludwig-
Medaille mit dem Mannheimer Stadtplan 1665. — Das
Zeremoniell beim Empfang der Gesandten im kur-
fürstlichen Schloss zu Mannheim. — Ein Geschäftsbrief
des Buchhändlers Schwan 1772.— Kurpfälzische Bauten
ın Mussbach. — Zur Geschichte der Schwetzinger Spar-
gelzucht. — Zur Geschichte der wandernden Spiel-
leute in der Pfalz.— Schülerauszeichnungen am Mann-
heimer Gymnasium 1806. — Rosenbaum: Ein badisches
Geschütz im Berliner Zeughaus. — Die Sage von der
Rettung Wiens durch einen Bäckergehilfen aus Mann-
heim. — Überweisung von 50000 Gulden an die Stadt
Mannheim durch Max Joseph 1799 aus der Allodial-
hinterlassenschaft Karl Theodors.
Mein Heimatland. ı5. Jahrg. 1928. Heft 3/4. Friedrich
Hefele: Das Alemannenland. S. 65—7ı. Zusammenfassende
Darstellung über den Stand unseres Wissens von der Gemeinsamkeit
des Alamannentums der Badener, Elsässer, Schweizer, Württem-
berger, Bayern und Vorarlberger. — Allen Hebelfreunden.
Zeitschriftenschau 305
Trauung der Eltern Hebels (in Hauingen) von Karl Men-
nicke; Die Hebelbüste von Karl Seckinger. — Die Hebel-
statuette von Heinrich Bauser; Stammbuchverse ]J. P.
Hebels. Mitget. von R. Fischer; Das neue Hebelbild von
Adolf Glattacker. S. 71—74. — Kurt Hoffmeister: Karl
Ludwig Spohn. Sein Leben und seine Bedeutung für
Baden. S. 75—79. Lebensskizze des Musiklehrers und Chormeisters
Spohn (1812—ı857); seine Verdienste um die Pflege und Förderung
des Volksgesanges und Volkschores in Baden. — Josef Schäfer:-
Osterbräuche in Goldscheuer. S 80. — Josef Schäfer:,
Volkstum aus der Riedgemeinde 'Marlen. S.81—88. *-
Alfred Emil Kraus: Volks- und heimatkundliche Denk-
mäler in Weiler im Schwarzwald. S. 89-94. — August
Baumhauer: Waldshuter Grabdenkmäler. S.94—96. —
Alfons Staedele: Sagen und Volksglauben während
dreier Generationen. S.96—98. — Edgar Freiherr von
Rotberg: Das Vogelmuseum auf der Reichenau. S.99
bis 100. — Fritz Droop: Aus einer Mannheimer Jesuiten-
handschrift. S. 100-102. Über die Jesuitenkomödie »Thomas
Mohrus« aus einem Handschriftenband des Collegii Mannheimensis
vom Jahre 1756 in der Bibliothek Desbillons der Mannheimer
Schlossbibliothek. — Max Walter: Die alte Kirche in Ripp-
berg. S.103—ı104. — Siegfried Federle: Wertheim an
Tauber und Main. S. 104—106. — Hermann Eris Busse:
Neue Heimat- und Naturschutz-Literatur. S. 107—ı110. —
Mitarbeiter an der badischen Flurnamensammlung.
2. Liste. S. ım1o—ıı2. — Hermann Eris Busse: Lesefolge
alemannischer Dichter. S. ır3—ı19. — Walther Kilian:
Sammlung familienkundlicher Nachrichten. S. 125—128.
Der Katzenbuckel. Heimatblätter für das Neckartal, den
Winterhauch und den kleinen Odenwald. ı. Jahrlauf. 1926/27.
Aus dieser an einen weiteren heimatgeschichtlich interessierten Leser-
kreis sich wendenden Zeitschrift können nur einige allgemeine
Aufsätze genannt werden: J. G. Weiss: Die Eberbacher
Städtische Sammlung. Nr.2. — F. Baumgärtner: Ein
Blatt aus Neunkirchens Geschichte. Die Amerikaner-
schuld. Nr.9 und ı2z. Nach den Auswanderungsakten der Ge-
meinde. ı9. Jahrh. — J. G. Weiss: Die 700-Jahrfeier der
Stadt Eberbach. Nr. ı0. — Krebs: Eberbach unter Lei-
ningischer Herrschaft. Nr. 10. — Gustel Sulzmann: Der
Holzhandel am unteren Neckar ın der Zeit vom 14. bis
ı8. Jahrhundert. Nr. 10. — Hermann Schnellbach: Kirch-
liche Erwerbslosenfürsorge vor 300 Jahren (in Neckar-
gemünd; nach dem Kirchenbuch). Nr. ız. —
2. Jahrlauf. 1927/28. Nr. ı—8. Kfarl] Hofmann: Wölfe
ım Odenwald und Frankenland. Nr.;5.
306 Zeitschriftenschau
Die Ortenau. Mitteilungen des Historischen Vereins für
Mittelbaden. Heft ı5. 1928. Freiherr von Glaubitz: Philipp
Christof v. Soetern. S. ı—9. Die Tatsache, dass der von alters-
her der Familie von Windeck zustehende Bühler Reichslehensanteil
1614 von dem Speyerer Fürstbischof und späteren Kurfürsten von
Trier Philipp Christoph von Sötern erworben wurde, veranlasst den
Verfasser zu einer kurzen Skizze des Lebens und der Bedeutung
Söterns. In dem knappen Literaturverzeichnis vermisse ich das
zweibändige Werk von Joseph Baur, Philipp von Sötern, geistlicher
Kurfürst zu Trier und seine Politik während des zojährigen Krieges,
1897 und 1914. — Otto August Müller: Flurnamen als
Wegweiser für Vorzeit, Römerzeit und Frühgeschichte.
S. 10-31. Über die Bedeutung der Flurnamenforschung als Hilfs-
wissenschaft für die Erforschung der Vor- und Frühgeschichte. —
Adolf Kastner: Die Wüstungen im Kreis Baden. S. 32
bis 48. Die Fortsetzung der in der Ortenau 9 und ıı begonnenen
und fortgeführten Arbeit bringt die zusammenhängende Darstellung
über das behandelte Gebiet, seine natürliche Beschaffenheit und die
Geschichte seiner Besiedelung. — Adolf Siefert: Die Ortenau
im Bilde. S.49 64. Fortsetzung. Bilderverzeichnis des Amts-
bezirkes Wolfach. — Karl Obser: Ein Korker Augenzeuge
über das Gefecht bei Neumühl am 8. April 1814. S. 65—68.
Darstellung der Ereignisse durch den Korker Pfarrer und späteren
Abgeordneten Gottlieb Bernhard Fecht in einer Gedenkrede am
Tage nach dem Treffen, veröffentlicht in seiner 1824 herausgegebe-
nen Sammlung »Predigten und deren geschichtliche Veranlassunge.
— Karl Mader, Die Verkehrslage der Stadt Rastatt in
ihrer politisch-geographischen Bedeutung. S.69—81ı. Die
Wahl Rastatts als Residenz nach der Brandschatzung Badens in den
Franzosenkriegen am Ausgange des 17. Jahrhunderts bezweckte
dem Verfasser zufolge geographisch betrachtet die Ausnützung der
besten Verkehrslage innerhalb der Markgrafschaft. Für die Wahl
Rastatts als Festung des deutschen Bundes im Jahr 1840 war seine
Lage an dem Strassenknoten am Übergang über den Murgabschnitt
massgebend, wodurch es zu einem Schlüsselpunkte der Landes-
verteidigung geworden war. — Oskar Rössler: Der Baugrund
der Stiftskirche (in Baden-Baden) und seine Umge-
bung. S.81—85. — Martin Schüssler: Das Triberger
Bezirksspital. S. 85—98. Geschichte des 1578 errichteten Spitals
und Siechenhauses. — Albert Kuntzemüller: Achtzig Jahre
Eisenbahnen in der Ortenau. Ein Beitrag zur Geschichte der
badischen Eisenbahnen. S. 99—ı38. Fortsetzung für die Zeit von
1871—1923. — Kleine Mitteilungen und zwar: G. Heintz: Ein
sfrühmittelalterlicher Steinmörser« aus Kork. S. 138— 139.
— Batzer: Grimmelshausen und der Finkengarten in
Renchen. S. 139 — 140.
Zeitschriftenschau 307
Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees und
seiner Umgebung. Heft 55. 1927. Gero von Merhart: Karl
von Schwerzenbach f. Nachruf auf den Förderer alter Ge-
schichtsforschung am See, Vorstand und Ehrenvorstand des Boden-
seegeschichtsvereins, aus Bregenz (1850— 1926). — Placıd Büt-
ler: Die Giel von Glattburg und Gielsberg. S. ıs—86.
Geschichte eines St. Gallischen Ministerialengeschlechtes. — Fer-
dinand Eckert: Lindauer Stammbücher vom ı6. bis
19. Jahrhundert. S. 87—ı2ı. — Franz Haefele: Zur Frage
der Herkunft des Astronomen Georg Joachim de Porris.
S. 122—137. Der vertraute Freund und einzige Schüler des Koper-
nikus, der Astronom und Mathematiker Georg Joachim Rheticus,
dessen Lebensschicksale hier verfolgt werden, stammt mütterlicher-
seits aus dem italienischen Adelsgeschlecht der Porri. Thomasina
de Porris, die Witwe des nicht sicher festzulegenden Vaters des
Rheticus, vermählte sich später mit dem Stadtammann Georg Wil-
helm von Bregenz. — A. Michel: Romanshorn in seinen
Beziehungen zur Abtei St. Gallen. S. 138—ı539. — Wilhelm
Telle: Die Belagerung Überlingens durch die Bayern
1644. S. 160—176. Belagerung und Einnahme der durch die Fran-
zosen im Januar 1643 in Besitz genommenen Reichsstadt durch die
Bayern unter Mercy nach der Niederlage der Franzosen und Wei-
maraner bei Tuttlingen; Darstellung der militärischen Aktionen
und der Leiden der Bevölkerung.
Der Wartturm. Heimatblätter für das badische Franken-
land. 3. Jahrg. Nr. 4—8a. Januar bis April 1928. K. Jos. Müller:
Bauländer Volksleben an Neujahr. S. ı7—ı8. — Max
Walter: Brunnen und Brücken im badischen Franken-
land. S. 21—23. — Albert Wittemann: Bildstocksagen aus
dem Odenwald. S. 23—24. — Max Walter: Fastnachts-
umzüge in Odenwald und Bauland. S. 25—27. — Hell-
pach: Das Wesen der deutschen Volksstämme. S. 29-31.
— Karl Friedrich Schreiber: Josef Martin Kraus-Anek-
doten. S. 31 —32.— Richard Kaiser: Feldmarschall Gnei-
senaus Grossvater, Artillerieoberst Michael Anton Mül-
ler, ein gebürtiger Höpfinger. S. 34—35.— A.Como: Prie-
ster aus Walldürn und Umgebung im Bistum Mainz.
S. 35 —36. — Joseph Ruch: Die Mutterkirchen des Oden-
waldes. S. 37—38. Buchen, Bödigheim, Hollerbach und Wall-
düm. — Ambrosius Götzelmann: Zur Geschichte des
Dorfes Rippberg. S. 33—39. — Derselbe: Zur Geschichte
des Dorfes Schlierstadt. S. 41-42. — Alois Brümmer:
Allerhand Ernstes und Heiteres aus Schlierstadt. S.43
bis 45. — Gustav Rommel: Kloster Seligenthal. S. 46—48.
Ist Rommels selbständiger Schrift (1922) entnommen.
308 Zeitschriftenschau
Blätter für Pfälzische Kirchengeschichte. 4. Jahrg. 1928.
Heft 2. Emil Lind: Pfälzer Urkunden im Staatsarchiv
Luzern. (Gatterer-Apparat.) S. 34—47. In Fortführung seiner
Geschichte dieser Urkundensammlung und der Inhaltsangabe für
die Nr. 1ı—ı60 derselben in den Blättern für pfälzische Kirchenge-
schichte 1925 gibt der Verfasser in Regestenform den Inhalt der
Nr. 161—1045. — F. Ernst: Leininger Pfarrer. S. 47—52.
1. Johannes Appel, 1640— 1726. 2. Jonathan Josua Barth, Diakon
zu Grünstadt, 1573. 3. M. Leonhard Myricaeus (Heyd), Leininger
Pfarrer inact. ı5s91—1624.. — Georg Biundo: Aus alten
Leichenpredigten. (Fortsetzung.) S. 52—54. Behandelt Wil-
brand Möllenthiel, f 1709 als Pfarrer von Zweibrücken und Georg
Ulrich Geyssel, f 1699, Pfarrer zu Hornbach und Scholarch des
Zweibrücker Gymnasiums. 1651—1655 war er Pfarrer zu Wieb-
lingen, 1655— 1660 Pfarrer zu Nussloch bei Heidelberg. — Georg
Biundo: Widerstände bei der Einführung des reformier-
ten Bekenntnisses in der Pfarrei Barbelroth. S. 54 —58. —
Albert Becker: Der hängende Christbaum. S. 58—59. —
R. Hartmann: Die Pfarrei St. Johann bei Albersweiler.
S. 59—60.
Pfälzisches Museum — Pfälzische Heimatkunde. Jahrg.
1928. Heft ı/2. G. Bersu: Das spätrömische Kastell in
Altrip. S. 3—7. Bericht über die Forschungsergebnisse der ge-
meinsamen Ausgrabungen des Archäologischen Institutes des Deut-
schen Reiches in Frankfurt a. M. und des Pfälzischen Museums
in Speyer 1926 und 1927. »Die Ausgrabung von Altrip hat uns
ein geradezu klassisches Beispiel der spätrömischen Befestigungs-
technik geliefert, das deshalb für uns umso wichtiger ist, als es sich
nicht um eine beliebige Befestigung, sondern um eine der direkten
Initiative des Kaisers (Valentinian I.) und der obersten Heeres-
leitung entsprungene Anlage handelt.« — Friedrich Sprater:
Vom römischen Speyer. S.8—ıı. Die ın den letzten Jahren
vorgenommenen Kanalisationsarbeiten haben eine Reihe von Auf-
schlüssen über die militärischen Anlagen Speyers in der Früh- und
Spätzeit der Römerherrschaft am Rhein, über die Lage der Römer-
straßen und die Einteilung der römischen Siedelung gebracht. Die
Entdeckung der frührömischen Kastelle ist für die Kenntnis der
römischen Okkupation des Oberrheingebietes von grundlegender
Bedeutung. Überrascht hat die Feststellung einer römischen Töpferei
und Ziegelei auf dem Domplatz. — Drexel: Neuer Fund
einer römischen Inschrift zu Speyer. S.ı2—ı3. Die bei
der Untersuchung der 1927 festgestellten frührömischen Töpferei
auf dem Domplatz gefundene Inschrift scheint das einstmalige
Vorhandensein eines öffentlichen Spielen dienenden Baues, am
ehesten eines Amphitheaters, zu erweisen. — Emil Heuser f:
Münzfunde in der Pfalz. S. 14—ı6. Der Kleinmünzenfund
Zeitschriftenschau 309
von Mutterstadt (1927) stellt sich seinem Gesamtbestande nach als
ein Sparschatz dar, der zu Beginn des Bauernkriegs in der Pfalz
vergraben worden ist; der Fund von Hergersweiler (1926) zeigt die
gewöhnliche Zusammenstellung der Goldfunde aus der. Vergra-
bungszeit kurz vor Ausbruch des Bauernkriegs am Rhein; der Mut-
terstadter Fund (1923) scheint zu Beginn des Orleanischen Krieges
vergraben worden zu sein. — Johann Keiper: König Lud-
wig I. von Bayern und die Pfalz. S. ı7— 22. Erbauer der
Festung Germersheim und der pfälzischen Eisenbahn, Gründer
Ludwigshafens, Erneuerer des Kaiserdoms zu Speyer, Erbauer des
königlichen Landhauses Ludwigshöhe bei Edenkoben; persönliche
Beziehungen des Königs zu den Pfälzern durch seine Besuche. —
E. Christmann: Beiträge zu Mundartgeographie der
Pfalz. Ill. S. 23—28. — Däufer: Prähistorischer Grab-
fund von Kleinbockenheim. S. 28. — Sprater: Prähisto-
rischer Grabfund von Lambsheim. S. 29. — Albert
Becker: Zur Geschichte des Speyerer Karnevals. S. 30
bis 33.
Heft 3/4. Johann Keiper: Zwei fürstlich Leiningische
Ortsgründungen im Pfälzerwald. S. 67—7ı. Waldleiningen
und Frankeneck im Jahre 1785. — Ludwig Graf: Das Stamm-
land der Leininger Hartenburg im Isenachtal. S. 72—75.
— Otto Schmitt: Ein Heilig-Grab in Bad Dürkheim.
S. 76—77. Über eine Engelstatue als Rest eines grossen hl. Grabes,
eines Werkes der Frühzeit des ı5. Jahrhunderts. — Albert Becker:
Zur Geschichte des Philanthropins zu Heidesheim.
S.77. — Johann Keiper: Von Leiningischen Förstern.
Eine gräflich Leiningische Försterbestallung im heu-
tigen Walddörfchen Hofstätten. S. 78—84. — Derselbe:
Jägerlehrbrief eines leiningischen Försters. S. 84—85. —
M. Frank: Ein Modell der Hardenburg im Museum
des Altertumsvereins zu Bad Dürkheim. S.86. — E.
Ehrenspeck: Dürkheimer Erinnerungen. S.87—g0. Ver-
öffentlichung aus den reichen Erinnerungen des ? Kirchenrats
Meyer aus Bad Dürkheim über den Besuch des Königs Max von
Bayern im Jahre 1857 in der Pfalz und besonders in Dürkheim als ein
kleiner Beitrag zum »pfälzischen Leben im Wonnegau um die Mitte
des vorigen Jahrhundert«. — F. von Bassermann-Jordan:
Volkskunst und Fronleichnamsschmuck. S.94—95. In
der Pfalz. — E. L. Antz: Zur Geschichte des Gusseisens
[in der Pfalz]. S. 96—97.
Zeitschrift für schweizerische Geschichte. Jahrg. 1927.
Nr.3 und 4. Alfred Stolze: J. C. Bluntschlis Vermitt-
lungspolitik in der Schweiz 1839-1847. S.239—313;
351—423. Die fast durchwegs auf noch ungedrucktem Material
beruhende Abhandlung sucht das Wirken des bedeutenden schwei-
310 Zeitschriftenschau
zerischen Politikers, des späteren Heidelberger Rechtslehrers, bis
in Einzelheiten zu verfolgen, es psychologisch aufzuhellen und
manches schiefe Urteil zu berichtigen. Die historische Aufgabe der
Politik Bluntschlis und des mit ihm nahe verbundenen Rohmer-
kreises mag man nach dem Verfasser darin sehen, dass sie sich als
Damm dem allzu stürmischen Andrängen des Radikalismus ent-
gegensetzte, ihn zur Selbstbesinnung, zu Vorsicht und Mässigung
zwang und dadurch mithalf, den Übergang zur Neuordnung der
Dinge in der Bundesverfassung von 1848 schmerzloser zu gestalten.
— Jakob Berchtold: Die Grundquelle von Stumpfs und
Bullingers Reformationschronik. S. 314—330. Als Grund-
quelle für beide Chroniken werden die Notizen aus der Reformations-
zeit in dem Sammelband A 70 der Zentralbibliothek Zürich angese-
hen, als deren Verfasser Berchtold den Züricher Chorherrn und
Protonotarius Heinrich Uttinger festlegt.
Zeitschrift für Schweizerische Kirchengeschichte.
22. Jahrg. 1928. Heft 2. Joseph Müller: Johann Joachim
Eichorn’s deutsche Lebensbeschreibung des seligen
Nikolaus von Flüe. S. 81—-97. Der zufällige Fund des Original-
manuskripts Eichorns zur deutschen Rorschacher-Ausgabe von 1614
im Sammelbande 656 der St. Galler Stiftsbibliothek veranlasste den
Verfasser zur Untersuchung und Darstellung des Wettstreites um
die Herausgabe der deutschen Lebensbeschreibung des sel. Nikolaus
von Flüe zwischen St. Gallen und der bischöflichen Kurie von Kon-
stanz. — Hans Dommann: Die Kirchenpolitik im ersten
Jahrzehnt des neuen Bistums Basel (1828—ı834). Nach
Briefen des Bischofs Jos. Anton Salzmann, des Schultheissen
Jos. Karl Amrhyn und anderer. S. 98—ı2ı. Fortsetzung der in
Heft ı begonnenen Abhandlung. (Vgl. diese Zs. 42, 155.) — J. Al.
Scheiwiler: Die Reform im Kloster St. Gallen. Fort-
setzung. S. 122— 133. Die Reformtätigkeit des Abtes Joachim Opser,
Nachfolgers des 1577 verstorbenen Abtes Othmar II. (Vgl. diese
Zs. 42, S. 155.)
Archiv für Reformationsgeschichte. 24. Jahrg. 1927.
Heft ı/2.. Karl August Meissinger: Die Urkundensamm-
lung des Brettener Melanchthonhauses. S.22—97. Der
hier gegebene Katalog der Urkundensammlung des Melanchthon-
hauses in Bretten, auf Grund der Inventarisierung von Nikolaus
Müller, mit seinem ausführlichen Register erschliesst diese einzig-
artige Sammlung, die die Korrespondenz der Melanchthonianer in
weiten Umfang umfasst, sowohl der allgemeinen Erforschung der
Geschichte der Reformation, wie auch der Familienforschung im
besonderen. Die Veröffentlichung des Verfassers im Jahre 1922
in derselben Zeitschrift ist damit überholt.
Zeitschriftenschau 311
Archiv für Sippenforschung und alle verwandten Gebiete.
s. Jahrg. Heft 5. 1928. Theodor Weiss: Ein dichterisches
Kirchenbuch zu Kirnbach in Baden. S. ı82—ı85. Über
das Kirchenbuch der evangelischen Gemeinde Kirnbach im Schwarz-
wald, bis ı810 zu Württemberg gehörend, in welchem der Pfarrer
Eberhard Hirschmann (1690— 1771) ein Menschenalter lang sämt-
liche von ihm Getrauten und nahezu alle von ihm Begrabenen mit
einer dichterischen Gabe bedachte und dazu eine gedachte silberne
Hochzeitsmünze oder ein bildnerisches Grabdenkmal erfand.
Kunstwissenschaftliches Jahrbuch der Görresgesell-
schaft. Herausgegeben von (Joseph) Sauer. ı. Jahrg. 1928.
Das neue Jahrbuch, dessen Herausgabe bereits im Jahre 1922 mit der
Errichtung der Sektion für Kunstwissenschaft in der Generalver-
sammlung der Görresgesellschaft zu Würzburg beschlossen worden
war, will programmässig die geisteswissenschaftliche Seite der Kunst-
geschichte ergründen und pflegen helfen; es will »das enge Wechsel-
verhältnis zwischen geistigen Elementen und Kräften der Vergan-
genheit und der aus ihnen heraus schaffenden Kunst nachweisen,
an die Quellen künstlerischen Gestaltens, zur Seele aller Kunst,
führen, mit einem Wort Kunstgeschichte und Kunstwissenschaft
exakt fundieren.. Vom objektiven Boden ihrer Weltanschauung
aus, vom Heiligtum der Liturgie und des Kultus soll der Weg zur
Geisteswelt der alten Kunst und Kultur gesucht werden. In dem
Aufsatz des Herausgebers Josef Sauer: Mystik und Kunst
unter besonderer Berücksichtigung des Oberrheins,
S. ı—28, wird dieser Weg der Untersuchung spätmittelalterlicher
Kunst für das Interessengebiet unserer Zs. beschritten und gefunden,
»dass die neuen: Eigentümlichkeiten spätmittelalterlicher Kunst,
die Ersetzung des lehrhaften Zuges und abstrakten Idealismus der
bisherigen religiösen Kunst durch persönliche Gefühlsmässigkeit
und lebendigere Sinnlichkeit, des Symbolcharakters durch den
Subjektivismus persönlicher Ergebnisse der im Symbol verkörperten
Idee, in einer seit dem ı2. Jahrhundert sich in der abendländischen
Geistesgeschichte bemerkbaren neuen Einstellung zu den religiösen
und Weltanschauungsfragen wurzelt, die den gleichen Charakter
der persönlichen subjektiven Erfassung und Durchlebung begriff-
licher Gedanken an sich trägt, in der Mystik«e. — Eduard Arens:
Die Inschriften der Wandgemälde in Reichenau-Ober-
zell. S.89—94. Neuer Versuch der Wiederherstellung der die
biblischen Szenen der Wandgemälde in der St. Georgskirche be-
gleitenden erklärenden Verse.
Korrespondenzblatt des Gesamtvereins der deutschen
Geschichts- und Altertumsvereine. 76. Jahrg. 1928. Nr. ı—3.
Enthält die Fortsetzung des Berichtes über die Hauptversammlung
des Gesamtvereins in Speyer vom 28. bis 31. August 1927. Da die
312 Zeitschriftenschau
Vorträge auf dieser Versammlung z. T. schon anderweitig erschie-
nen sind oder noch erscheinen werden, sei hier nur kurz auf die
Themen derselben hingewiesen, über die die vorliegende Nummer
des Korrespondenzblattes weniger oder mehr ausführliche Referate
enthält. Berücksichtigt werden aber nur die Vorträge, die den Ober-
rhein berühren. Platzhoff: Der Reichsgedanke und die
Pfalz. Sp. 8—ı2.— Riedner: König Ludwigl. von Bayern
und die Pfalz. Sp. 12—25. — Sprater: Speyer in vor- und
frühgeschichtlicher Zeit. Sp. 26. — Huyskens: Die Be-
deutung des Reichsgutes in der Pfalz im Rahmen der
deutschen Reichsgeschichte. Sp. 31. — Ulla Deibel: Eine
pfälzische Krone in der Münchener Schatzkammer.
Sp. 3>—40.— Daniel Häberle: Die Auswanderung aus der
Pfalz. Sp. 4142. Julius Cahn: Die münz- und geld-
geschichtlichen Beziehungen des Elsass zur Pfalz.
Sp. 42—43. — Diepenbach: Münzgeschichtliche Bezie-
hungen zwischen Pfalz und Kurmainz. Sp. 43—44. —
K. W. Scherer: Die Speyerer Münze im Mittelalter.
Sp. 44—45.— Gebhart: Kurpfälzer Münzwesen im ı6.Jahr-
hundert. Sp. 46—48. — A. Becker: Pfalz und Kaisersage.
Sp. 48-55.
Oberrheinische Kunst. 3. Jahrg. Heft ı/2. Otto Hom-
burger: Studien über die romanische Plastik und Bau-
ornamentik am Grossmünster zu Zürich. S.ı—ı38 —
J. Futterer: Zur gotischen Plastik im Elsass. S. 44—ss. —
Hans Rott: Oberrheinische Meister des ı5./16. Jahr-
hunderts. S.55s—86. Namen und Werke einer Reihe oberrheinischer
Künstler nach Quellenforschungen namentlich in elsässischen Archi-
ven. — Marie Luise Schmidt: Der Lettner im Breisacher
Münster. S.87—93. — Clemens Sommer: Beiträge zum
Werke des Bildschnitzers Hans Wydyz. S. 94—ı04. Neue
Zuweisungen umreissen die Person des Künstlers deutlicher. Die
bisherigen Daten von Münzel und Flamm erfahren eine Erweiterung
insofern, als sich jetzt seine Tätigkeit in Freiburg bis ungefähr ı514
nachweisen lässt. — Werner Cohn: Ein unbekanntes Früh-
werk des Meisters des Breisacher Hochaltares. S. 107
bis 108. Das Relief im Museum Unterlinden zu Kolmar »Das
Martyrium der hl. Katharina«. — Dannecker-Briefe. Mitge-
teilt von Karl Obser. S. ı08—ııo. Veröffentlichung zweier
Briefe Danneckers vom Jahre 1807 und ı810 an den Grafen Chri-
stian Ernst von Bentzel-Sternau, damals Staatsrat und Vizepräsident
des Finanzdepartements in Karlsruhe. Der zweite Brief handelt von
einer Büste und einem Medaillon der Erbgrossherzogin Stefanie
von der Hand des Künstlers. — Josef Sauer: Dr. Willy F
Storck (Karlsruhe), gest. 30. August 1927. S. ııı—ıı2. Nach-
ruf für den früh heimgegangenen Leiter der Badischen Kunsthalle.
Zeitschriftenschau 313
St. Lukas. Blätter für angewandte religiöse Kunst. 1928.
Nr. ı. Die neue von H. Schweitzer herausgegebene, von Ad. Kuen-
zer in Freiburg i. Br. verlegte Zeitschrift will das kirchliche Kunst-
gewerbe nachdrücklich und befruchtend pflegen. Heftı enthält u.a.
den Aufsatz von Hermann Ginter: Freskenschmuck eines
klösterlichen Festsaales. S.8—ı4. Der Verfasser behandelt
den Freskenschmuck ım Fürstensaale des Benediktinerklosters
St. Peter auf dem Schwarzwald, das Werk des bisher dafür unbe-
kannten Barockmalers Simon Göser, geb. 1735 in Gospoldshofen
bei Wurzach in Schwaben. Seine Kunst steht unter dem Einfluss
Raphael Menges.
Studien und Mitteilungen zur Geschichte des Benedik-
tiner-Ordens. N.F. ı5. Band. 1928. Heft 2. Bruno Wilhelm:
Die Reform des Klosters Muri 1082—ı1so und die Acta
Murensia. S. ıs8—ı174. Sucht an der Hand der Acta Murensia
ein möglichst treues Bild der Entwicklung der Klosterreform in
Muri zu zeichnen und die Einwände Hans Hirsch’s zu überprüfen.
Der Aufsatz, der vielfach Gelegenheit zu nehmen hat, die Bezie-
hungen zwischen Muri und St. Blasien darzustellen, ist noch nicht
abgeschlossen.
Zeitschrift für Bücherfreunde. N.F. zo. Jahrg. 1928.
Heft 8. Rolf von Hoerschelmann: Hundert Jahre Stift
Neuburg. S. 5s5—58. Bericht über das geistige und gesellschaft-
liche Leben auf Stift Neuburg von den Tagen Fıitz Schlossers bis
Alexander von Bernus.
Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte.
Germ. Abt. 48. Band. 1928. Alfred Schultze: Georg von
Below f. S. XI—XXV. Die Bedeutung des Lebenswerkes des
Freiburger Historikers für die Rechtsgeschichte.
Zentralblatt für Bibliothekswesen. 45. Jahrg. Heft 6.
1928. Willi Göber: Aus Melanchthons Bibliothek. S. 297
bis 302. Über ein von der Universitätsbibliothek Halle erworbenes
Büchlein (Flores Lucii Annei Senecae Cordubensis summo labore
selecti, ex omnibus illius operibus per D. Erasmum Roterodanum
vero iudicio emendatis. .. Antverpiae apud Michaelem Hillenium
1534) mit handschriftlichen Eintragungen Melanchthons aus dessen
'verschollener Büchersammlung.
(Abgeschlossen am 1. Juli 1928.)
Buchbesprechungen
Franz Schnabel. Sıgismund von Reitzenstein. Der
Begründer des badischen Staates. Schriftenreihe der Akademischen
Mitteilungen Heidelberg, herausgegeben von Friedr. Lautenschlager
und Hermann Mitgau, 6. Band. Mit 3 Porträts. 202 S. Bei J. Hör-
ning in Heidelberg, 1927. — Ohne Frage ist das vorliegende Buch
das Glanzstück der Arbeiten, dıe in der von Friedrich Lauten-
schlager und Hermann Mitgau herausgegebenen verdienstvollen
Sammlung erschienen sind. Es bietet auf Grund tiefgreifender
Archivstudien und mit Benutzung der gedruckten Quellen und einer
ausgedehnten Literatur, darunter besonders der von K. Obser be-
sorgten grossen Ausgabe der »Politischen Korrespondenz Karl
Friedrichs« und des bekannten Werkes von W. Andreas über den
Aufbau des badischen Staates, zum ersten Male eine umfassende
Biographie des bedeutendsten Staatsmannes, den das Grossherzogtum
Baden besessen hat. Die Grösse dieser scharf und weitblickenden,
entschlossenen, restlos ihrem Lande und dessen Dynastie dienenden
Persönlichkeit beruht darauf, dass Reitzenstein — wie auch Schnabel
schon durch den Titel seines Buches hervorhebt — der Schöpfer des
heutigen Badens in seinem territorialen Bestande, dass er aber zu-
gleich der für die ganze Folgezeit bestimmende Organisator der
Verwaltung des Staates und ein starker Helfer, als es sich um eine
neuzeitliche Verfassung handelte, geworden ist. Beide Richtungen
verflechten sich naturgemäss fortwährend, doch machen wir auch
hier auf einem eng begrenzten Raume, an der Hand eines so kundi-
gen Führers, wie Schnabel es ist, die Beobachtung, in welch weit-
gehendem Masse die innere Politik durch die äussere bedingt ist.
Mit Spannung folgt man bei Schnabel der packenden Schil-
derung, wie Reitzenstein noch nicht dreissigjährig nach kurzer
Wirksamkeit als Sekretär und als Mitglied des badischen Hofrats-
kollegiums sowie als Landvogt der Herrschaften Sausenberg und
Rötteln 1795 infolge des Basler Friedens zwischen Preussen und
Frankreich »auf das Meer der grossen Politik hinausgeführt wurde«.
Von der Schwäche der alten Reichsverfassung und der Eigennützig-
keit der habsburgischen Politik schon längst abgestossen, sehr bald
aber auch unmittelbarer Zeuge des erstarkenden gewaltsamen Vor-
wärtsdrängens der jungen französischen Republik, wurde er nach un-
verbindlichen Verhandlungen mit Hardenberg und sogar mit dem
französischen Gesandten Barthelemy in Basel unter dem Zwang
der Sachlage der entschiedenste Verfechter des Anschlusses der
Buchbesprechungen 315
äusserst gefährdeten badischen Grenzlande an Frankreich. Er
drängte darauf, dass der haltlos zaudernde, schon fast siebzigjährige
Markgraf Karl Friedrich von dem Artikel XI des Basler Friedens
Gebrauch mache, wonach binnen 3 Monaten alle diejenigen deut-
schen Fürsten und Stände nicht als Feinde betrachtet werden soll-
ten, für welche Preussen sich verwende. Das unermüdliche kluge
und energische Durchgreifen Reitzensteins, sein persönliches Auf-
treten ın Paris, seine dringenden Vorstellungen nach Karlsruhe
brachten — nach vorübergehenden Hemmungen durch erneutes
Vorrücken österreichischer Truppen — schliesslich gegenüber dem
schwerfälligen bedenklichen Regierungskollegium des Geheimen
Rates und dem ängstlichen, altersschwachen Fürsten 1796 den Frie-
densvertrag mit Frankreich zustande. Bei diesen Verhandlungen
war es auch, dass Reitzenstein zum ersten Male nach seinem Grund-
satz »Il nous faudra prendre tout ce que nous pouvons« das kühne
Programm aufstellte, das er schliesslich allen Widerständen zum
Trotz durchgeführt hat: die Begründung eines zusammenhängenden
rechtsrheinischen badischen Territoriums. Allerdings begab sich
der Markgraf unter belastenden Opfern in die Abhängigkeit, jedoch
auch unter den Schutz Frankreichs, aber es wurden ihm bedeutende
Entschädigungen in Aussicht gestellt, wobei Reitzenstein sein
Augenmerk auf die grossen rechtsrheinischen geistlichen Besitzungen
von Konstanz an richtete, deren Säkularisation zugleich der Ver-
bindung der bisher getrennten badischen Landesteile dienen sollte.
Es war, wie Schnabel darlegt, Reitzensteins Grosstat, dass er, ob-
wohl sein Herr aus Furcht vor Österreichs Rache seine Rückkehr
aus Paris befahl und die Ratifikation des Vertrages ablehnte, gleich-
wohl so lange in der französischen Hauptstadt blieb, bis nach dem
Frieden von Campo Formio die Ratifikation erfolgen musste. Gegen-
über der falschen, nur auf Zeitgewinn gerichteten »Realpolitik« des
Ministers von Edelsheim: »nager entre deux eaux« hat Reitzensteins
kühle Beharrlichkeit damit den festen Anschluss an Frankreich als
die Macht der Zukunft besiegelt. Unverritckt ist er dabei, durch
Frankreich begünstigt, zumal seit der Vermählung des Kurprinzen
Karl mit Napoleons Adoptivtochter Stephanie, vom Rastatter Kon-
gress bis über die Gründung des Rheinbundes hinaus mit nie ruhen-
den Verhandlungen und Denkschriften, sogar klingenden Einwir-
kungen zwischen mancherlei Strömungen und Klippen hindurch
auf jenes territoriale Ziel hingesteuert und hat so sein Land um ein
Vielfaches vergrössert; der Gewinn der rechtsrheinischen Pfalz mit
Heidelberg 1802, bald nachher des Breisgaus verdient hier besondere
Erwähnung. Bei seinen fest zugreifenden Säkularisationen und
Mediatisierungen war Reitzenstein klardenkend und aufrichtig
genug, dieses Vorgehen nicht zu beschönigen: »Die Sache ist auch
nicht mit dem geringsten Scheine zu rechtfertigen.« Und ander-
seits hat er auch aus der Schwäche des neugeschaffenen Staates
keinerlei Hehl gemacht. Als Karl Friedrich, mit der Grossherzogs-
316 Buchbesprechungen
würde noch nicht zufrieden, nach dem Königstitel trachtete, hatte
Reitzenstein mit dem Hinweis auf das Gespött ganz Europas bloss
Hohn für dieses »Königreich mit zwei Flügeln, dessen Corps de
logis nur vier bis fünf Meilen breit« sei. Aber kühnere Projekte der
Gebietserweiterung bewegte er um so lebhafter in seinem Kopfe:
sogar die Erwerbung der westlichen Schweiz als eines altzähringi-
schen Besitzes fasste er ins Auge. Es war von selbst gegeben, dass
er Baden unbedingt durch den Beitritt zum Rheinbund ın das
Vasallensystem des französischen Kaisers einfügte. Trotz dessen
immer drückenderen. Auflagen hatte er sich auch von der inneren
Notwendigkeit des Bundes zugleich als eines Gegengewichts gegen
Österreich und Preussen überzeugt. Aber wie er einstmals die Ver-
bindung mit Frankreich gegen alle Widerstände erzwungen hatte,
so hat er gewissermassen in elfter Stunde, am 20. November 1813,
in Frankfurt am Main mit dem gleichen realpolitischen Willen,
nicht etwa aus einem ihm fremden deutschen Patriotismus, den
Anschluss an die siegreichen Verbündeten erreicht und damit sein
Land und dessen Dynastie vielleicht vor einem Verhängnis bewahrt.
Mit der gleichen starken Hand nahm Reitzenstein die nicht
minder schwierigen Aufgaben in Angriff, die im Innern seiner war-
teten: die wirre Menge der neuen verschiedenartigsten Bestandteile
des badischen Staates einheitlich zu ordnen und miteinander zu ver-
schmelzen, die durch äussere und innere Bedrängnisse zerrütteten
Finanzen auf feste Füsse zu stellen, dringende Verwaltungs- und
Justizreformen vorzunehmen, Auseinandersetzungen mit den Media-
tisierten und andere Streitfragen durchzuführen, und dies alles in
einer oft höchst unangenehmen und erschwerenden Stellungnahme
zu den Landesherren und dem Hofe, zu den bisherigen Gewalten
und dem alten Beamtentum, zu Gegnerschaften und Intrigen. An
die Stelle der Versuche, über das Chaos Herr zu werden, setzte er
eine dem französischen Staatsaufbau angepasste straffe Zentrali-
sation und Kontrolle der Verwaltung mit abgestufter Gliederung
der Behörden (sein Organisationsedikt von 1809), eine der fran-
zösischen Munizipalverfassung nachgebildete, wenig Selbständigke‘t
lassende Gemeindeordnung, eine Zerteilung der bisherigen drei Pro-
vinzen ın eine Anzahl von Kreisen ebenfalls nach dem Muster des
französischen Departementsprinzips. Das französische Gesetzbuch
kam, jedoch mit Einschränkungen durch den Geheimen Rat Brauer,
zur Annahme. Reitzenstein ging mit seinen Neuerungen um so
sicherer vor, als er in der Bahn des Aufgeklärten Absolutismus
wandelte und rationalistisch über das geschichtlich Gewordene hin-
wegschritt, dabei aber hohen humanistischen Idealen huldigte.
Ausserdem lag diese Anlehnung an das französische System im
ausgesprochenen Wunsche Napoleons, schon wegen der verein-
fachten Rekrutierungen. In einem feinen Vergleich stellt Schnabel
Reitzenstein mit einem andern Vertreter rheinbündischer Staats-
kunst, mit Montgelas, zusammen: die Idee der Rechtsgleichheit,
Buchbesprechungen 317
die in Frankreich auf revolutionärem Wege verwirklicht wurde,
sollte gleichfalls, aber in der Form fürstlicher Verordnungen durch-
geführt werden und in Rechtspflege, Steuerwesen, allgemeiner Ver-
waltung zum Ausdruck kommen. Auch unterlässt Schnabel nicht,
darauf hinzuweisen, wie ganz anders, von unten aufbauend, der
Freiherr vom Stein die Erneuerung seines Staates unternommen hat.
Es war nun aber Reitzensteins Tragik, dass er, der Bewunderer
Frankreichs, durch das entscheidende Wort Napoleons vorüber-
gehend (ı2. Februar ı810) als Kabinettsminister gestürzt wurde,
da seine Gegner, der überspannt ehrgeizige französische Gesandte
Bignon, verbitterte Höflinge und Beamte, durch die Klage über
Hintansetzung der neuen katholischen Landesteile es zuwege brach-
ten, ihm den Boden unter den Füssen zu entziehen. Anderseits
zeigte sich doch auch die Richtigkeit seines politischen Werkes:
es »blieb im Wesentlichen unangetastet, weil es einer geschichtlichen
Notwendigkeit entsprungen ware.
Schnabel hat ferner auch die ausserordentlich umstrittene Stel-
lung mit allem politischen und psychologischen Verständnis beleuch-
tet, die Reitzenstein im Zeitalter der Restauration eingenommen
hat: wie er, auch hier Realpolitiker, sich mit der neuen, seinem
politischen Denken im letzten Grunde widerstrebenden konsti-
tutionellen Idee abfand, ja die Verfassung als wertvolles sinstru-
mentum regni« bei dem schwachen Grossherzog Karl förmlich
»durchgetrieben« hat (1818). Nur auf diese Weise war die schon
durch den Wiener Kongress bedrohte Einheit und Unteilbarkeit
des Grossherzogtums zu retten, da das Hausgesetz über die Erb-
fähigkeit der Grafen von Hochberg einen Bestandteil der Ver-
fassungsurkunde bildete. Nicht aus innerer Anteilnahme an den
nationalen und freiheitlichen Forderungen des Volkes, sondern aus
dem Drange, den von ihm geschaffenen Territorialstaat und dessen
Dynastie zu sichern, sein eigenes Werk zu krönen, hat er sich für
den Verfassungsgedanken entschieden. Demgemäss hat er auch,
nachdem er unter Grossherzog Ludwig in Ungnade gewesen, unter
Grossherzog Leopold die Wiederherstellung der mehrfach abge-
schwächten Verfassung angeregt. Auch trat er, wie andere süd-
deutsche Minister, z.B. Dalwigk, dem Gedanken eines »dritten
Deutschlands« näher, als einer Erneuerung sozusagen des Rhein-
bundes, die hauptsächlich gegen den Druck Preussens und Öster-
reichs gerichtet sein sollte. Im Mai 1822 vertauschte er auf den Ruf
seines Landesherrn die geliebte Heidelberger Zurückgezogenheit
mit der Stellung als Präsident des Staatsministeriums, weil er, allem
oppositionellen Treiben abhold, den Landtag, der sich in dieser Zeit
des Vormärz schon recht ungebärdig gezeigt hatte, in die Schule
nehmen, anderseits den Bundestag von Einmischungen zurück-
halten wollte. Aber das Pressegesetz wurde zurückgenommen und
auch gewissen »Massregeln« des Bundestages zugestimmt. Vollends
auf der Wiener Ministerkonferenz von 1834 sehen wir Reitzenstein
Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N.F, Bd 42, 2 a1
31 8 Buchbesprechungen
in die Richtung Metternichs gedrängt, als er nach mancherlei Ein-
spruch, aber auch Zurück- und Ausweichen dennoch — um nur in
andern Fragen die Souveränität seines Staates zu wahren — die
Burschenschaften preisgab. So bildet der Ausgang von Reitzen-
steins politischer Wirksamkeit einen beklagenswerten, ıhm selber
schmerzlichen Verzicht auf seine frühere Haltung.
Die Bedeutung Reitzensteins hat aber auch Schnabel in einer
überaus anziehenden Darstellung seiner hingebenden Fürsorge
für die Geisteskultur seines Adoptivvaterlandes, für ihre vornehmste
Pflegestätte, die neugewonnene Universität Heidelberg, heraus-
gearbeitet. Derselbe Mann, der mit den Machthabern der fran-
zösischen Revolution, mit Napoleon und auch mit seinen Landes-
fürsten ın schwierigsten Erörterungen zu ringen gewohnt war, hat
als Kurator (1804—ı805, 1806—1807) gegen engherzige Büro-
kratie und Gelehrtendünkel für die freie Entwicklung der Heidel-
berger Hochschule nach tiefem Verfall und einer kleinlichen Regle-
mentierung heisse Kämpfe geführt, wobei ihm als Muster für die
Neuordnung die von ihm selbst einst besuchte Göttinger Georgia
Augusta vorschwebte. Auch hier, obwohl er äusserlich unterlegen
ist und sein Amt mit bittersten Empfindungen aufgab, gelang es
ihm, »die Reorganisation im eigenen Geiste durchzuführen, so dass
er mit Recht neben Wilhelm von Humboldt unter den Männern
genannt wird, die zu Beginn des 19. Jahrhunderts der deutschen
Nation eine neue Form und Möglichkeit des akademischen Lebens
geschaffen haben«.
Der Hauptwert des Schnabelschen Buches, das allein schon
durch seine schöne Sprache fesselt, liegt darın, dass es die Persönlich-
keit Reitzensteins in ihrem grossen geistigen Reichtum wiedergibt:
den Anhänger der Aufklärung, durch den Geist des klassischen
Altertums, des neu entstandenen Klassızismus und der Humanität
geadelt, der zugleich der Freund und Gönner von Voss und Paulus
wie von Creuzer und Boeckh war, wie er auch im Jahre ı815 mit
Goethe in Heidelberg nahen Umgang gepflegt hat. Mit Recht legt
Schnabel den Nachdruck darauf, dass Reitzenstein, der sich an
Platon und Pindar erbaute, ein gut Teil des »wahren Philosophen
ım Platonischen Sinne« verkörperte, ja dass »er einer der letzten
aus dem Geschlechte jener wahrhaft antikischen Menschen war,
die das Leben — ihr eigenes und das staatliche — zu meistern ver-
standen, die doch mit Ironie über die Nichtigkeit dieser Dinge
hinwegsahen«. Vor allem ist Schnabel dem Staatsmann Reitzenstein
insofern gerecht geworden, als er ihn aus seiner Zeit, ihren Be-
dingungen, besonders auch aus der ganzen Situation des badischen
Landes, dessen Wohl sein gesamtes Wirken galt, zu begreifen gesucht
hat, dass er aber auch erklärlich macht, wie dieser zielbewusste
Staatslenker gar nicht anders konnte, als am Kleinstaate der deut-
schen Wirklichkeit haften zu bleiben. Und dieses Urteil wird nicht
eingeschränkt, selbst wenn man ein Fragezeichen hinter die von
Buchbesprechungen 319
Schnabel in diesem Zusammenhang wohl zu sehr post eventum
ausgesprochene Meinung setzen wird, Reitzenstein habe dadurch,
dass er die Dynastie und den territorialen Staat befestigte, dazu
mitgeholfen, in der Folgezeit den Weg zur vollendeten deutschen
Einheit zu versperren. Schnabel sagt allerdings selbst: »dies war
letzten Endes nicht seine eigene Wahl, sondern gehört zur Tragik
der deutschen Geschichte«.
Zahlreiche Äusserungen Reitzensteins, namentlich aus seinen
Briefen, vergegenwärtigen uns unmittelbar den aufrechten, frei-
mütigen, tief sittlichen Mann. Welch rückhaltlose und doch edle
Beredsamkeit entströmt dem »Fürsorger und Erzieher« gegenüber
dem schlaffen, so wenig seiner Ehre und Pflicht sich bewussten
Kurprinzen und Erbgrossherzog Karl!
Es sollte hier eine referierende Würdigung des Buches von
Schnabel gegeben werden, die Kritik würde ihm gegenüber einen
schweren Stand haben. Damit ist freilich nicht ausgeschlossen, dass
wohl mancher Leser je nach seiner Einstellung sich sein eigenes
Urteil über diese oder jene Seite des Wesens und Wirkens von
Reitzenstein bilden wird: keiner wird aber dieses Buch ohne reich-
sten Gewinn an Wissen und Erkenntnis aus der Hand legen.
Olto Brandl.
Albert Brackmann. Regesta Pontificum Romanorum.
Germania Pontificia Vol. II Pars II. Helvetia Ponti-
ficia. Berlin, Weidmann. 1927. XXIII -+ 296 S. — Man freut sich,
dank der Schaffenskraft des Bearbeiters dem 1923 erschienenen
ersten Bande der Papsturkunden der Mainzer Kirchenprovinz so
schnell den zweiten folgen zu sehen, der sich kurz Helvetia Pontificia
betitelt, eine Bezeichnung, bei der man sich daran erinnern muss,
dass das gesamte alte Bistum Chur und das gesamte alte Bistum Basel
berücksichtigt sind, so dass man die Papsturkunden der früher
zum Bistum Basel gehörigen, im heutigen Bistum Strassburg liegenden
ehemaligen Stifter und Klöster im Elsass nicht in der Gallia, sondern
in der Helvetia Pontificia zu suchen hat. Behandelt sind insgesamt
355 Urkunden von Päpsten und Legaten, darunter ııı Originale
(das älteste von 1046/47 für Romainmötier) und 26 Fälschungen
(darunter noch 2 auf den Namen Alexanders III. und eine auf den
Namen Cölestins III.) und ıs an Päpste gerichtete Schreiben (dar-
unter 2 Fälschungen und ein einziges Original). Ist das Unter-
nehmen erst einmal noch weiter fortgeschritten, so wird man erst
erkennen, welch gute Dienste es zu leisten vermag. Die Ergän-
zungen zu Jaffe sind auch diesmal zahlreich; in der Hauptsache
handelt es sich freilich um Urkunden, die lediglich in andern Ur-'
kunden oder in Chroniken erwähnt sind. Gänzlich unbekannt war
bisher ein einziges Original, eine im Colmarer Staatsarchiv liegende
Urkunde Cölestins Ill. für Goldbach im Oberelsass. Die Forschung
21ı*
320 Buchbesprechungen
der letzten 30 Jahre hat sich gerade auch mit den hier behandelten
Urkunden ungemein eingehend und erfolgreich beschäftigt — es
sei nur an die Frage der Immunität oder an die der Klostervogtei
erinnert. Wenn man sich aber vergegenwärtigt, dass so schwierige
Probleme wie etwa die ältesten Urkunden von Muri zur Erörterung
stehen, so braucht man sich nicht zu wundern, dass Brackmann
sich verschiedentlich mit den Ergebnissen der bisherigen Forschung
nicht abzufinden vermag und neue Untersuchungen angekündigt
hat. (Die Leser dieser Zs. seien darauf hingewiesen, dass inzwischen
B. Wilhelm in der 1927 bei Ehrli in Sarnen erschienenen Festgabe
zur neunten Jahrhundertfeier der Gründung des Benediktinerstiftes
Muri Gries eine Überschau über die bisherige Forschung und eine
kritische Würdigung der Überlieferung der ältesten Geschichts-
quellen von Muri bietet.) Sehr aufschlussreich sind die mit vieler
Mühe zusammengetragenen Nachrichten über die Schicksale der
Archive (für die Bibliotheken hat bekanntlich Paul Lehmann teil-
weise gute Vorarbeit geleistet). Es ist erstaunlich, was vom Hoch-
mittelalter bis ins ıg. Jahrhundert hinein zerstört und verschleudert
worden ist. Das Archiv von Ittingen fiel dem Bauernkrieg zum Opfer.
Die ältesten Urkunden von S. Felix und Regula in Zürich ver-
brannten 1078. Das Archiv von Disentis wurde 1799, das von
Schännis 1610, das von Münster bei Taufers im ı5. Jahrhundert,
das von Ottmarsheim 1272, das der Stiftskirche in Neuenburg 1450,
das des Bischofs von Sitten auf Schloss Tourbillon 1788 ein Raub
der Flammen. Das von Marienberg im Vintschgau wurde 1304 ge-
plündert; was erhalten blieb und die jüngeren Bestände gingen zum
grössten Teile 1807—ı816 zugrunde. Andere zerflatterten in alle
Winde. Da versteht man unschwer, dass auch die alten Papst-
urkunden für das Bistum Lausanne sämtlich verloren sind. S. 25
wünschte ich die Erwähnung der Untersuchungen von K. Schellhass
zur Geschichte der Gegenreformation im Bistum Konstanz (diese
Zs. N. F. 32 und 33, auch selbständig unter dem Titel Gegen-
reformation im Bistum Konstanz im Pontifikat Gregors XIII. (1572
bis 1585). Karlsruhe, Braun. 1925), da sie für die Aufhebung des
Klosters Stein a. Rh. sehr wichtig sind. S. 34 hätten vielleicht auch
die Forschungen K. Beyerles in den Schriften des Vereins für die
Geschichte des Bodensees Heft 32 und 34 und in dieser Zs. N. F. 22
wegen der Auseinandersetzungen mit Caro über die älteste Geschichte
von St. Gallen Erwähnung verdient. H. Baier.
Eine Arbeit von Otto Möckelt: Lothringen nach den
Cahiers de dol&ances von 1789 unter besonderer Berück-
sichtigung der wirtschaftlichen und sozialen Fragen.
(Heidelberg, Kommissionsverlag Carl Winter. 1927. X, 176 S.),
in der Reihe der Schriften des Wissenschaftlichen Instituts der Elsass-
Lothringer im Reich an der Universität Frankfurt erschienen, führt
Buchbesprechungen 321
unter bewusster Beschränkung auf das bereits gedruckt vorliegende
Quellenmaterial die Wünsche und Beschwerden im einzelnen vor.
Sehr bezeichnend ist eine gewisse partikularistische Gesinnung,
welche die Hefte durchzieht; die alte Selbständigkeit war noch
keineswegs vergessen. Was den Quellenwert anlangt, so kommt
M. zu dem Ergebnis, dass diese lothringischen Cahiers im ganzen
gesehen wirklich die Stimmung der Kreise widerspiegeln, von denen
sie ausgegangen sind; dies gilt mit gewissen Vorbehalten auch für
die ländlichen Bezirke. Aufgefallen ist mir an der fleissigen Arbeit,
dass ihrem Verfasser die in der Festschrift für Erich Marcks (Vom
staatlichen Werden und Wesen, Stuttgart und Berlin ı921) er-
schienenen Darlegungen von Ludwig Bergsträsser: »Die Cahiers
de Doleances als geschichtliche Quelle« nicht bekannt geworden
sind; für die quellenkritischen Ausführungen hätten sie noch als
Stütze dienen können. H.K.
Leopold Strauss. Deutsche Eisenbahnbaupolitik in
Elsass-Lothringen. Schriften des Wissenschaftlichen Instituts
der Elsass-Lothringer im Reich an der Universität Frankfurt.
Selbstverlag des Instituts. Frankfurt 1927. 154 Seiten und 2 Karten-
skizzen. — Der Verfasser war bestrebt, an Hand der stenographischen
Reichstagsberichte, der Verhandlungen des Landesausschusses für
Elsass-Lothringen, bzw. der 2. Kammer des Landtages für Elsass-
Lothringen, amtlicher Druckschriften und Berichte der Eisenbahn-
verwaltungen ein Bild der Entwicklung des Eisenbahnnetzes Elsass-
Lothringens in der Zeit nach 1871 zu geben. Er hat sich dieser
Aufgabe mit Sorgfalt gewidmet; seine Angaben sind zuverlässig,
und seine Abhandlung bedeutet eine zuverlässige Materialsamm-
lung zur Beurteilung einer für die deutsche Kulturleistung in Elsass-
Lothringen überaus wichtigen Frage.
Wir haben hier nicht zu der Frage Stellung zu nehmen, ob
eine andere Lösung als die des Reichslandstaates möglich war und
eine solche im Interesse des Reiches und der beiden Länder Elsass
und Lothringen lag, aber dass der Reichslandcharakter dem Eisen-
bahnbau Elsass-Lothringens im besonderen Masse zugute gekommen
ist, dass erhellt aus den Darlegungen von L. Strauss mit aller Deut
lichkeit. Auch von einsichtigen elsass-lothringischen Abgeordneten
ist das jederzeit anerkannt worden. Das Nachbarland Baden mit
seinen staatseigenen Eisenbahnen musste mit schmerzlichen Ge-
fühlen zusehen, wie in Elsass-Lothringen mit Reichsmitteln ein
Eisenbahnnetz ausgebaut wurde, das eine immer stärkere Kon-
kurrenz für die badischen Bahnen bedeutete.
Verhältnismässig rasch ist man deutscherseits der grossen
Schwierigkeiten Herr geworden, die sich bei der Übernahme der
Strecken der französischen Ostbahngesellschaft ergaben. War das
französische Bahnnetz im Elsass und in Lothringen einseitig von
politischen und strategischen Rücksichten bestimmt gewesen, so
322 Buchbesprechungen
hat die Reichseisenbahnverwaltung in ihrer Eisenbahnbaupolitik
sich in allererster Linie von wirtschaftlichen und verkehrsgeogra-
phischen ‚Gesichtspunkten leiten lassen. Der Fall, dass man wirt-
schaftlich notwendige Bahnbauten völlig der Privatinitiative über-
liess, ereignete sich jetzt nicht mehr. Elsass-Lothringen erhält jetzt
seine alte Verkehrsstellung, wie sie durch Geographie und Geschichte
gegeben ist, wieder zurück. Das gilt für den internationalen Nord-
Süd-Verkehr wie auch für den West-Ost-Verkehr. Daneben blieb
aber auch der Lokalbahnbau nicht zurück, und als der Krieg aus-
brach, verfügte Elsass-Lothringen über ein Bahnnetz, das mit den
Forderungen des Wirtschaftslebens und den Bedürfnissen der Be-
völkerung in Einklang gebracht war. Jedenfalls gab es innerhalb
des Deutschen Reiches wenig Länder, die über ein so gut aus-
gebautes Eisenbahnnetz verfügten.
Dass auch militärische Forderungen bei der Ausgestaltung des
Eisenbahnnetzes eines strategisch so wichtigen Grenzlandes wie
Elsass-Lothringen Berücksichtigung fanden, ist selbstverständlich.
Ein Nachteil für die Wirtschaft Elsass-Lothringens ist aber daraus
nicht entsprungen. Der Verfasser weist auch darauf hin, dass die
starke Förderung, die der Eisenbahnbau in Elsass-Lothringen durch
Bismarck gefunden hat, wie die Angleichung an das preussische
Eisenbahnsystem den Absichten Bismarcks auf eine Stärkung des
Reiches auf dem Gebiete des Gesamteisenbahnwesens mit entsprang.
Aber auch davon hat letzten Endes doch Elsass-Lothringens Be-
völkerung den Vorteil gehabt.
Nur wenige Baupläne wurden durch den Kriegsausgang nicht
zur Ausführung gebracht. Der Streit der Lokalinteressenten, der
erst spät durch die Aufstellung eines Gesamtplanes zurückgedrängt
werden konnte, und die Rivalität der benachbarten Eisenbahnverwal-
tungen haben da und dort störend in den Gang der Dinge eingegriffen.
Bald nach dem Frankfurter Frieden schritt man an eine Verknüpfung
der elsässischen Bahnen mit den badischen Bahnen, und der badische
Baudirektor Gerwig vertrat mit idealem Schwung und nationaler
Begeisterung diesen Gedanken. Aber es wäre doch sehr im gesamt-
deutschen Interesse und dem des deutschen Elsass gewesen, wenn
man sich nicht auf den Bau der wenigen Schienenwege über den
Rhein beschränkt hätte. In französischer Zeit gab es allerdings nur
einen Eisenbahnübergang, den von Kehl. Fast garnichts ist ge-
schehen, um die pfälzisch-elsass-lothringische Grenze zu überschie-
nen — alles das auch ein Beweis, wie die deutsche Eisenbahnbau-
politik sich ganz auf die engeren Interessen Elsass-Lothringens
einstellte.
Der Darstellung wäre zugute gekommen, wenn sie die einschlä-
gige geographische Literatur noch genauer zu Rate gezogen hätte.
Der gehaltvolle Aufsatz von Walter Tuckermann in der Geographi-
schen Zeitschrift 1927 »Die oberrheinische Tiefebene und ihre Rand-
gebiete« konnte wohl aber bei der Drucklegung nicht mehr benutzt
Buchbesprechungen 323
werden. Schade ist, dass der Schrift 2 Karten beigefügt sind, die
man nur mehr als rohe Faustskizzen bezeichnen kann, schlechte
‚Beschriftung und keinen Massstab aufweisen. Solche unzulängliche
Zeichnungen, wie sie leider immer noch nicht völlig aus unserer
wissenschaftlichen Literatur verschwunden sınd, sind nur zu sehr
geeignet, sonst gute Abhandlungen in ihrem Werte herabzusetzen.
Nichts hätte die deutsche Leistung besser veranschaulicht als
2 gute Übersichtskarten, die vor allen Dingen auch die einzelnen
Bauabschnitte hätten erkennen lassen müssen.
Der Verfasser hat den Nachweis im einzelnen nicht gegeben,
wie das Wirtschaftsleben Elsass-Lothringens durch die 1200 km
Eisenbahnneubauten befruchtet worden ist. Die Gesamttatsache,
dass die Reichseisenbahn sich ganz ın den Dienst der Wirtschaft
gestellt hat und den beispiellosen Aufschwung mit hat herbeiführen
helfen, ıst unbestreitbar. So liefert auch diese neue Schrift des
Elsass-lothringischen Instituts wieder einen neuen Beweis für die
grossen deutschen Leistungen auf dem Gebiete der Technik und
der Verwaltung in Elsass-Lothringen. Friedrich Meiz.
| Lex Baiuvariorum. Lichtdruckwiedergabe der Ingolstädter
Handschrift des bayerischen Volksrechts mit Transskription, Text-
noten, Übersetzung, Einführung, Literaturübersicht und Glossar.
Zur Jahrhundertfeier der Übersiedlung der Universität von Lands-
hut nach München im Auftrag der Juristischen Fakultät und der
Universitätsbibliothek München sowie mit Unterstützung der Not-
gemeinschaft der deutschen Wissenschaft herausgegeben und be-
arbeitet von Konrad Beyerle, o. Professor der Rechte in Mün-
chen. Max Huber, Verlag, München 1926. XCIV und 214 S. ı6RM.
Dieses Werk ist nicht nur wissenschaftlich von grösstem Werte,
sondern auch mit feinstem Verständnis gerade als Jubiläumsschrift
der Münchener Universität ausgesucht. Denn es ist eine köstliche
Handschrift aus dem Besitze der Universitätsbibliothek, die in
sorgfältiger Weise (Lichtdrucktafeln, Textabdruck, Übersetzung
und sonstiger gelehrter Apparat) herausgeben wird; es ist die älteste
Aufzeichnung bayerischen Rechts. Zugleich hätte keine sinnvollere
und bessere Programmschrift dem neugegründeten Institut für
bayerische und deutsche Rechtsgeschichte in die Wiege gelegt wer-
den können als dieses Werk, das einen Markstein bildet ın der Er-
forschung und Erkenntnis der gerade in den letzten Jahren so um-
strittenen Lex Baiuvariorum.
Würde schon allein der Name des um die oberrheinische Ge-
schichte rühmlichst verdienten Verfassers eine Nennung seiner neuen
Arbeit an dieser Stelle rechtfertigen, so verdient es aber überdies
seines wissenschaftlichen Ergebnisses wegen gerade auch am Ober-
rhein volle Beachtung. Denn die Einführung zur Ausgabe (S. XI
324 Buchbesprechungen
bis XCI) kommt in einem wahrhaft dramatischen Aufbau des Ge-
dankengangs und der Tatsachenauswertung zu dem Schlusse, dass
die Lex Baiuvariorum kein sogenanntes Volksrecht, kein fränkisches
Königsgesetz, kein bayerisches Herzogsgesetz ist, sondern ein
Rechtsbuch, von Anfang bis zu Ende verfasst von einem gebildeten
Kleriker und zwar von dem Gründerabt des niederbayerischen
Benediktinerklosters Niederaltaich, Eberswind. Niederaltaich aber
ist eine Reichenauer Gründung vom Jahre 741, So ist also gewisser-
massen der Reichenauer Geist und die Reichenauer Kultur auch
hier zu verspüren. Aus der Verbindung mit der Reichenau erklärt
sich die Beziehung zur Lex Alamannorum; auch das westgotische
Recht war auf der Reichenau nicht unbekannt, da ja Pirmin aus
Spanien oder Südfrankreich stammte, wo Westgotenrecht herrschte.
Auch der Abt Eberswind von Niederaltaich dürfte ein Westgote
gewesen sein; auf deutschem Boden ist Eberswind sonst ein Frauen-
name. — So wie die Entstehung und Einführung der Lex Baiu-
variorum auf kirchliche Faktoren zurückgeht, so sind auch bei der
Fortbildung des Rechtes der Lex offensichtlich kirchliche Einflüsse
zu erkennen.
Mag nun weitere Gelehrtenarbeit in einzelnen Punkten das
Bild, das uns Konrad Beyerle so klar und überzeugend entwirft,
anders zeichnen oder verbessern, seine Grundlinien werden sich
nicht verwischen lassen. Vgl. etwa K. A. Eckhardt, Die Lex Baiu-
variorum, Breslau 1927, wo u.a. in Ergänzung zu K. Beyerle der
Beweis unternommen wird, dass die Oberaltaicher Handschrift der
Lex aus Niederaltaich stammt.
Heidelberg E. v. Künßberg
Lex Baiwariorum. Monumenta Germaniae historica. Legum
sectio I. Legum nationum Germanicarum tomi V. pars II. Hanno-
verae 1926. 36,60 RM. — Die Monumentenausgabe der Lex Baiu-
variorum, besorgt von Ernst Frh. v. Schwind, ist das Ergebnis
dreissigjährigen Gelehrtenfleisses und entsagungsvoller Arbeit. Aus-
führliche Vorarbeiten sind ihr insbesondere in drei umfangreichen
Studien im Neuen Archiv für ältere deutsche Geschichtskunde
vorangegangen (I. im Neuen Archiv 31 [1906] 399ff; II. im Neuen
Archiv 33 [1908] 605ff.; III. im Neuen Archiv 37 [1912] 4ı5ff.).
Dabei ist v. Schwind hinsichtlich der Handschriftenverwandtschaft
zu dem Ergebnis gelangt, dass eine stichhaltige Filiation der zahl-
reichen Handschriften untunlich sei. Er wählte dann als Grund-
lage seiner Ausgabe die Vaticana, eine Handschrift der Emendata-
klasse, die das beste Latein aufweist. Der Herausgeber teilt die
Handschriften in zwei Gruppen ein, berücksichtigt diese Gruppie-
rung jedoch nicht bei der Ausgabe, sondern wählt die Siglen für
die Handschriften nach ihrem heutigen Aufbewahrungsort und
ordnet dıe Varianten lediglich alphabetisch nach den Siglen. Der
Druck des Buches war längst ım Gange, als sich, einige Jahre nach
Buchbesprechungen 325
Heinrich Brunners Tode, Bedenken gegen die Ausgabe regten.
Diese Einwendungen gipfelten schliesslich 1924, nachdem der Druck
vollendet, das Buch aber noch nicht erschienen war, in einem um-
fangreichen Buche von Krusch. Damit drohte der v. Schwindschen
Lex Baiwariorum das gleiche Schicksal der Vernichtung, dem
nicht lange vorher die Krammersche Lex Salica anheimgefallen
war. Doch sie blieb erhalten. Die Zentraldirektion der Monumenta
hat diese Ausgabe als Emendata-Edition und des wissenschaftlichen
» Apparates wegen beibehalten. (Vgl. die gehaltvollen Ausführungen
von E. Heymann, Zur Textkritik der Lex Bajuwariorum, in »Papst-
tum und Kaisertum im Mittelalter« München 1926, S. ıı6ff.) Da-
neben ist für die Oktav-Serie der Monumenten eine Antiqua-Edition
in Aussicht genommen. Freilich hat es damit um so weniger Eile, als
wir jetzt dank K. Beyerle die Ingolstädter Handschrift in so aus-
gezeichneter Weise zugänglich haben. Manches Problem ist neu
angeschnitten und gelöst worden durch die Arbeiten von Krusch
(neuerdings: Neue Forschungen über die drei oberdeutschen Leges
Bajuvariorum, Alamannorum, Ribuariorum, Abhandlungen der
Göttingischen gelehrten Gesellschaft 1927), Heymann, Franz Beyerle
(in seiner Besprechung des ersten Buches von Krusch in der Zeit-
schrift für Rechtsgeschichte, germ. Abt. 58 [1925] 416ff.), Konrad
Beyerle, Herbert Meyer (Besprechung von Krusch in den Göttin-
gischen gelehrte Anzeigen 1927 S. 241ff.), K.A. Eckhardt. Weitere
Probleme werden auftauchen und zu lösen sein. Wir dürfen uns
freuen, als unentbehrliche Grundlagen zu solchen Arbeiten die
Ausgaben von v. Schwind und K. Beyerle zu besitzen.
Heidelberg E. v. Künßberg.
Hermann Rennefahrt. Freiheiten für Bern aus der
Zeit Friedrichs II (1218—ı1250/4). Sonderdruck aus der Zeitschrift
für Schweizerisches Recht. Basel 1927. Verlag Helbing u. Lichten-
hahn. 103 S. 2,40 RM. — Bern wurde 1191 durch den Zähringer
Berthold V. gegründet. 1218 starb er kinderlos. Vom ı5. April
ı218, also 59 Tage nach dem Tode Bertholds, datiert eine Hand-
feste, die sich als ein Privileg König Friedrichs II. für die Stadt
Bern ausgibt und die seit dem Anfang des 14. Jahrhunderts immer
wieder als die Magna Charta der städtischen Freiheiten angesehen
wurde. Aber vor zwei Menschenaltern wurde die Echtheit ange-
zweifelt und trotz mancher Rettungsversuche haben sich die Be-
weise für die Fälschung der Urkunde so gefestigt und gemehrt,
dass heute niemand mehr für die Echtheit eintritt, insbesondere
seit F. E. Weltis Untersuchungen in seiner Ausgabe des Berner
Stadtrechts (Sammlung schweizerischer Rechtsquellen II ı, ı; 1902).
Es handelt sich heute darum, zu untersuchen, inwieweit einzelne
Rechtssätze der gefälschten Handfeste — sie sind vielfach dem Recht
der Stadt Freiburg im Breisgau entnommen — den tatsächlichen
Rechtsverhältnissen des 13. Jahrhunderts entsprachen. Welti steht
326 Buchbesprechungen
a.a.0. S. XLVII auf dem Standpunkt, »dass der grössere Teil
derjenigen Rechte, die nach ihrem Wortlaute als besonders von
König Friedrich II. der Stadt Bern verliehene Freiheiten zu betrach-
ten sind, vor dem Jahre 1274, d.h. vor der Bestätigung der Hand-
feste durch König Rudolf weder rechtlich noch tatsächlich Geltung
hatten«e. Wer ein einwandfreies Bild der bernischen Verfassungs-
zustände des ı3. Jahrhunderts entwerfen will, muss sich also auf
andere urkundliche Zeugnisse stützen. Indem nun Rennefahrt dies
tut, behandelt er die Reichsunmittelbarkeit Berns, seine Stellung»
als Organ der Reichsverwaltung, die Verleihung einzelner Berech-
tigungen durch die Staufer. Dabei kommt er zu dem Ergebnis, es sei
»wahrscheinlich, dass die Verfasser der Handfeste gutgläubig eine
inhaltlich wahre Sammlung der Freiheiten Berns, wie sie zur
Stauferzeit bestanden, beabsichtigten, zum Zweck, die Freiheiten
zu wahren gegen Angriffe, wie sie seit König Rudolf dagegen erfolgt
waren oder befürchtet wurden«. Die sorgfältige Studie verdient auch
am badischen Oberrhein Beachtung, da bei diesen Untersuchungen
viel Anlass ist, Freiburger Recht heranzuziehen.
Heidelberg E. v. Künßberg.
Wappenbuch der Stadt Basel. Verlag von Helbing und
Lichtenhahn. Lithographie Gebrüder Lips Basel. — Unter den
Auspizien der historischen und antiquarischen Gesellschaft in Basel
gibt W. R. Staehelin unter Mitarbeit zahlreicher genealogischer
Forscher und Zeichner das Basler Wappenbuch heraus, von dem
bisher 2 Serien von je 5 Lieferungen erschienen sind. Sie enthalten
5oo lithographierte Blätter mit heraldisch ausgezeichneten, zum
grössten Teilfarbigen Familienwappen undrückseitig dieStammtafeln
dazu. — Jedes wappenführende Geschlecht, das einmal die Basler
Bürgerwürde erhielt, es mag fürstlicher, adeliger, patrizischer oder
bürgerlicher Herkunft sein, ist darin aufgenommen. — Damit ist
ein wertvolles heraldisches und genealogisches Material weiten
Kreisen erschlossen. — Das altreformierte Basel hat von jeher auf
Religion, Sitte und Tradition, damit also auf aufbauende Tugenden
gehalten, und seine bürgerlichen und patrizischen Geschlechter haben
sich gerade deshalb länger als anderswo in angesehener Stellung,
in grossem Wohlstand erhalten. — Und es ist zu erwähnen, dass
sich hier Beziehungen vor allem zu den Familien von 3 deutschen
Städten ergeben haben, die durch gleiche Religion, Sitte und Handel
verwandt waren, in den Rheinlanden zu Elberfeld-Barmen, zu
Frankfurt a. M. und seiner reformierten Kolonie und schliesslich
auch zu Bremen und in der Schweiz zu dem kalvinistischen Gent.
So ist es kein Zufall, wenn uns in den umfangreichen in der Neu-
zeit erschienenen Geschlechtsregistern bergisch-pfälzischer Patrizier-
familien auch Basler Ahnen begegnen und das unsterbliche Ge-
mälde Holbeins vom Basler Bürgermeister Jakob Meyer zum
Hasen und seiner Familie als Ahnenbild beigegeben ist. —
Buchbesprechungen 327
So interessant und lehrreich es auch wäre, gerade den auf Reli-
gion und Industrie begründeten Beziehungen dieser Städte nach-
zugehen, so müssen wir uns das an dieser Stelle versagen, an der
es vor allem gilt, einige Fäden blosszulegen, die Basel auch mit dem
badischen Oberrhein verbinden. — Und da ist es vor allem
naturgemäss das Oberland, das ohnehin Basel immer als seinen
Hauptort, eben kurzweg als »die Stadt« betrachtet hat, das viel-
fache Beziehungen zwischen seinen alten Geschlechtern und denen
von Basel besitzt, die wohl auch hier wie in der Stadt ansässig waren
oder sich auch sonst durch einen ähnlichen Familiensinn auszeich-
neten. Hier seien nur die in Basel wie im Oberland hochangesehenen
Eckenstein, die Weislämbli, ja die Burckhardt genannt,
die ursprünglich aus dem St. Trudperttal stammen und deren
ältester bekannter Ahn mit einer Gödenscher, anscheinend aus
Villingen, verheiratet war. Ja, das älteste überhaupt bekannte
Familienmitglied, Christophorus Burckhardt (1494) war Beicht-
vater des Klosters Maria Magdalena zu Freiburg im Breisgau. —
Es ist von Interesse, dass sich gerade in den Basel besonders benach-
barten Orten dieses Oberlandes im Gegensatz zu dem übrigen Baden
ähnliche Familien gebildet hatten, die Grether in Schopfheim
mit ihrem schon frühe geführten Wappen der.goldenen Fisch-
gräte, von deren berechtigten Familien- und trationellen Statt-
halterstolz noch heute die Friedhofskapelle mit den überreichen,
wappengeschmückten Epitaphien der weiteren Sippe beredtes Zeug-
nis ablegt und die Wagner in Maulburg mit ihrem noch von der
Spätgotik her reich ausgezierten Stammhaus mit den Wappen des
Geschlechts bis ins späte 17. Jahrhundert. — Und im nahen Müll-
heim wären dann noch etwa die Krebs, heute in Freiburg,
die Binckiser, von denen die Blankenhorn u.a. abstammen,
und die Blum in Kandern und Lörrach, einst als »Papierer« be-
rühmt, zu nennen. Sonst sind es aber auch anderweitige zahllose
badische Beziehungen, die uns beim Durchblättern der vielen
Stammtafeln, um deren Vollständigkeit sich vor allem Aug. Burck-
hardt und Arn. Lotz verdient gemacht haben, auffallen. So ist
das tüchtige baden-durlachische Beamtengeschlecht der Wielandt
mit der Rose im Wappen eines Stammes mit der Basler Patrizier-
familie der Wieland, die ihnen verwandte berühmte Buchdrucker-
sippe der Frobenius erscheint als Stallmeisterfamilie auf dem Hei-
delberger Schloss, und aus ihr ist wieder der Stallmeister von Fro-
ben hervorgegangen, der den Schimmel von Fehrbellin einst ge-
ritten hat. — So ergeben sich bei genauer Durcharbeit eben mit
zahlreichen heute badischen Orten familiengeschichtliche Bezie-
hungen. Aber sie greifen weit mehr, fast international aus, auch
in das Weltgeschehen ein und ergeben sich überall mit Frankreich,
Italien und dem ganzen Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation.
An die Familienbeziehungen der von einem Rudolf Vaesch 1388 in
Freiburg i. B. herstammenden Faesch zu den Bonapartes und
328 Buchbesprechungen
dem ersten französischen Kaiser sei hier nur erinnert, an die Abkunft
der auch in Heidelberg nach der Zerstörung eingewanderten Para-
vicini »ex Capitaneis de Paravicini«, deren Stammtafel mit einem
Praetor von Como (geb. um 1080) anhebt und an das sprechende
Wappen der Thelusson mit den 3 weissen Tropfen im blutroten
Feld, von denen ein Ahnherr der Pariser Bluthochzeit entkam,
während ein anderes Mitglied des Geschlechts das Haupt der Huge-
notten in Lyon war und ı553 nach Basel fliehen musste. —
Heidelberg Karl Lohmever.
Wilhelm Stolze. Bauernkrieg und Reformation
(Schriften des Vereins für Reformationsgeschichte, Jahrgang 44,
Heft2 [Nr.ı41]. Leipzig, Heinsius, 1926, 127 S. — Schon in seiner
1907 erschienenen Schrift über den deutschen Bauernkrieg, die in
erster Linie der Untersuchung der ı2 Artikel und dem Kriege im
Bamberger Bistum galt, hatte St. die These vertreten, dass der
Bauernkrieg keine soziale, sondern eine aus der Reformation Luthe-
rischer Prägung erwachsene kirchlich-religiöse Bewegung war.
Diese der weithin herrschenden Lehre scharf entgegengesetzte
Auffassung nimmt er in vorliegender Arbeit wieder auf; Erör-
terungen allgemeiner Natur über die Bestrebungen des gemeinen
Mannes vor der Reformation, über Luthers Stellung zum Bauem-
krieg, genauere Einzeluntersuchungen über die Anfänge des Bauern-
krieges im südlichen Schwarzwald und in Oberschwaben, über seine
Entwicklung in anderen Gebieten, in denen sich die Bewegung frei
ohne Übertragung von aussen her entfaltete, (Mühlhausen i. Th.,
Rothenburg o.T.) sollen ihre Berechtigung im vollen Umfang er-
weisen. Seine Ausführungen sind gewiss beachtenswert und ver-
dienen ernstliches Gehör; aber sie übermitteln trotz der zum Schlusse
mit grosser Bestimmtheit und scharfer Zuspitzung vorgetragenen
»Ergebnisse« nicht die Überzeugung, dass mit der von St. vertre-
tenen Auffassung das Wesen der bäuerlichen Bewegung in seinem
innersten Kerne restlos erfasst und erschöpfend gekennzeichnet wäre.
Vielmehr ergibt sich auch aus dem Gange seiner Untersuchung
ım einzelnen, dass der Bauerkrieg doch eine im Wesen viel kom-
pliziertere Erscheinung ist, als dies St. zum Schlusse wahrhaben
will. Im Kampf gegen einseitig übertriebene Auffassungen der
früheren Zeit vergisst die heutige Forschung nur gar zu leicht, dass
politische und soziale Spannungszustände innerhalb des Volks-
körpers nicht nur da entstehen, wo tatsächlich ganze Klassen ver-
elendet und entrechtet werden, sondern auch ebensogut — und fast
noch stärker und gefährlicher — aus dem Missverhältnis zwischen
herrschender Wirtschafts- und Rechtsordnung — mag diese, objektiv
betrachtet, auch keine wesentliche Beeinträchtigung für den Einzelnen
bedeuten — und dem wachsenden Selbstgefühl breiter Bevölke-
rungsschichten sich entwickeln können. Dass ein solcher Spannungs-
zustand in dem Verhältnis des »gemeinen Mannes« zu weltlicher
Buchbesprechungen 329
und geistiger Obrigkeit längst vorlag und ständig an Bedroh-
lichkeit zugenommen hatte, kann auch St. nicht ableugnen.
Wenn er nun trotzdem den Bauernkrieg als eine rein um des
Evangeliums und der Lehre Luthers willen entfesselte Bewegung
hinstellen will, so verwechselt.er nach unserm Gefühl äusseren Anlass
mit tieferer Ursache. Es ist keine seltene Erscheinung, dass poli-
tische und soziale Unzufriedenheit eines von aussen herkommenden,
oft ihr ganz fremden Anlasses bedarf, um loszubrechen und in han-
delnde Erscheinung zu treten; um wieviel näher liegt aber eine der-
artige Erklärung beim Bauernkrieg, da, wie wir wissen und St.
auch darlegt, die durch die soziale und politische Gärung beim
Bauern ausgelösten Gedankengänge auf die reformatorischen Ideen
geradezu hinwiesen und sie als Bundesgenossen begrüssenswert er-
scheinen liessen. Wenn St. die Auffassung vertritt, dass ohne Luthers
Auftreten der Bauernkrieg in gewissem Sinne undenkbar sei, so
könnte man unseres Erachtens mit noch mehr Recht das Verhältnis
geradezu umkehren und erklären, dass auch die reformatorischen
Ideen und die Bedrohung des Werkes Luthers durch kirchliche
und staatliche Mächte nicht eine derartige Massenbewegung hätten
auslösen können, wenn nicht die Stimmung der Bauern einem
Pulverfasse geglichen hätte, das nur auf den zündenden Funken
wartete, um in die Luft zu fliegen. Dieses politische und soziale
Moment aus der bäuerlichen Erhebung heraus beweisen und die Ver-
bindung mit den früheren »Bundschuh-« und verwandten Bewe-
gungen abstreiten zu wollen, scheint mir eine gefährliche Einseitig-
keit. Damit soll natürlich nicht geleugnet werden, dass die refor-
matorischen Ideen dem Bauernkrieg und den von den aufständischen
Bauern und ihren Parteigängern ausgehenden Manifesten und Ge-
sinnungskundgebungen stark ihr Gepräge aufgedrückt haben.
Trotz dieser Einwendungen sei die überaus anregende und
gerade auch für das oberrheinische Gebiet wichtige Studie dringend
der Beachtung empfohlen. K. Stenzel.
Karl Stählin. Elsass und Lothringen im Ablauf
der europäischen Geschichte (zu: Arnold Reimanns Ge-
schichtswerk für höhere Schulen, Teil IV: Landschaftliche Bei-
hefte). München und Berlin, R. Oldenbourg, o. J., 67 S. — Der
Verfasser selbst bezeichnet vorliegendes Heft als einen Auszug aus
seiner grösseren, 1920 erschienenen »Geschichte Elsass-Lothringenss,
der allerdings zum Schluss noch mit einigen Zeilen auf die bis 1925
zutage getretene Weiterentwicklung Rücksicht nimmt. Man kann
also im wesentlichen auf die in Band 36, S. 117 ff. erschienene
eingehende Besprechung des grösseren Werkes durch H. Kaiser
verweisen. Es erhebt sich nur noch die Frage, inwieweit dieser kurze
Abriss den besonderen, auf Schule und Unterricht eingestellten
Zwecken der Sammlung, der er angehört, gerecht wird. Nach mei-
nem Gefühl ist, soweit das Elsass in Betracht kommt, dessen eigent-
330 Buchbesprechungen
liche »Hochzeit«, Mittelalter und frühe Neuzeit, entschieden zu kurz
gekommen. Besonders eingehend beschäftigt sich der Verf. mit
Revolution und ı9. Jahrhundert; die Entwicklung seit 1870 wird
recht ausführlich behandelt, wobei St. vor scharfen Urteilen nicht
zurückschreckt. Diese sind ja manchmal nur allzu berechtigt; doch
macht sich — wenigstens für mein Empfinden — dabei der per-
sönliche Standpunkt des Verfassers, der wie er in seinem sin den
Tagen nach Locarno« geschriebenen Vorwort ausdrücklich bezeugt,
mit seiner Darstellung zur Erziehung der deutschen Jugend »ıim
neuen europäischen Geist« beitragen will, oft stärker geltend, als dies
mit einem unterrichtlichen Zwecken dienenden Unternehmen ver-
einbar sein dürfte. Trotz dieser Vorbehalte glaube ich aber doch,
dass der Abriss im Unterricht oft genug mit Nutzen zu verwerten
sein wird. Ä. Stenzel.
Carl Seilacher. Ein verschwundenes Zisterzienser-
kloster. Mit ıg Abbildungen. Karlsruhe, Müller 1927. 127 S. —
Da bisher jede ausreichende Monographie über die Geschichte des
Zisterzienserklosters Herrenalb fehlte, wird man die vorliegende
Schrift, obschon sie in erster Linie für einen weiteren Leserkreis
bestimmt ist, auch im Kreise der Fachhistoriker als Hilfsmittel
zur Orientierung mit Dank begrüssen. So weit als möglich, greift
der Herrenalber Stadtpfarrer in seiner Schilderung auf die erhal-
tenen schriftlichen und urkundlichen Quellen zurück, zu deren
Sammlung bereits Pfarrer Nill-Loffenau wesentliche Vorarbeiten
geleistet hatte; seiner Einstellung auf einen weiteren Leserkreis
zuliebe gibt er seine Darstellung nicht in der Form einer fortlaufen-
den Geschichtserzählung. sondern löst sie in eine Reihe aneinander
anschliessender und ineinander übergreifender Bilder auf, die dem
"einfachen Leser die Vergangenheit des Klosters sowie seine Geschicke
nach seiner Säkularisation bis zum Ende des 18. Jahrhunderts nahe-
bringen sollen. Natürlich kann und will die Schrift in der vorliegen-
Gestalt nichts Abschliessendes bieten; einzelnes, wie z. B. die Grün-
dungsgeschichte, bedarf noch eingehender kritischer Nachprüfung,
unschwer liesse sich die Darstellung an vielen Stellen vertiefen. Aber
wir wollen auch für das Gebotene in dieser Form dankbar sein, .
zumal in einem die Belege verzeichnenden Anhang manche Ansätze
und Anregungen zu einer Weiterführung der Forschung festzu-
stellen sind. K. Stenzel,
Adolf Sütterlin. Zeit- und Hebelerinnerungen der
Strassburger Hebelfreundin Frau Sophie Haufe. Karls-
ruhe, Evangelischer Presseverband. 1928. ıı2S. Preis 1,60 RM. —
Sophie Haufe ist durch die von Otto Behaghel herausgegebenen
Briefe, die Hebel an sie und ihren Gatten richtete, als Freundin
des Dichters bekannt geworden. Sie hat im hohen Alter von 76 Jah-
ren für Kinder und Enkel niedergeschrieben, was ihr aus ihrem
Buchbesprechungen 331
Leben bemerkenswert erschien und im Gedächtnisse noch haftete.
Diese Aufzeichnungen, die sich im Besitze ihrer Nachkommen be-
finden, sind es, die Sütterlin herausgegeben und erläutert hat, und
dafür gebührt ihm der Dank vor allem der Hebelgemeinde. Zu-
nächst für die Angehörigen bestimmt und die Verhältnisse und
Schicksale der Familie behandelnd, geben sie darüber hinaus in
ihrer liebenswürdigen Schlichtheit doch ein Kulturbild in kleinem
Rahmen, indem sie das Leben in einem Hause des bürgerlichen
Mittelstandes in bewegter Zeit schildern, in dem künstlerische und
literarische Interessen gepflegt werden, — ein Bild auch zum ersten-
mal von Art und Wesen dessgeistig beweglichen, muntern jungen
Frau, bei der Hebel so gerne als Gast verweilte und mit der er so
geme brieflichen Verkehr pflegte. Von besonderem Interesse ist
dabei das Kapitel über Hebel, das zur Charakteristik des Dichters
manch neuen bezeichnenden Zug aufweist, und ein weiteres über
Josef Görres, zu dessen Familie die der Romantik zuneigende Sophie
in den Strassburger Jahren rege freundschaftliche Beziehungen
unterhielt, die sich auch auf die Kinder vererbten. Was den Leser
stört, ist die mit dem Alter der Verfasserin zusammenhängende
vielfach ungefüge, stilistisch ungelenke Form der Aufzeichnungen
und der Mangel an einer zeitlichen Einordnung und Aneinander-
reihung der Ereignisse. Das Ganze wäre lesbarer geworden, wenn
der Herausgeber sich in diesem Falle zu einer leichten Überarbei-
tung des Textes entschlossen hätte, statt sich allzu ängstlich an ihn
zu halten. Sicherlich wäre dies auch im Sinne der Verfasserin ge-
schehen, die an eine Veröffentlichung ihrer Niederschrift in dieser
Fassung gewiss nie dachte. Eine willkommene Beigabe sind die
beiden Abbildungen; das Jugendbildnis Sophiens, ein Alabaster-
relief des befreundeten Ohmacht, ist von bestrickendem Liebreiz,
aber auch das feine, nachdenkliche Antlitz der Greisin zeigt noch
das Sympathische, Gewinnende ihrer Persönlichkeit. Dankenswert
sind neben den beiden Stammtafeln Haufe-Engler und Schneegans
auch die zahlreichen Erläuterungen, wenngleich hier und da des
Guten zuviel getan ist. Berichtigend und ergänzend bemerke ich
dazu: mit dem »Städtchen Roth« (S. 20 und 90) ist nicht Roth bei
Wiesloch gemeint, sondern, wie der ganze Zusammenhang zeigt,
das ehemals badische Rodt im Elsass. Statt Kustel (S. 47), was S.
nicht deuten kann, ist Kusel zu lesen; gemeint ist das Haus des
Karlsruher Bankiers Jakob Kusel. Über den Maler Friedrich
Helmsdorf (S. 36), der sich 1809 in Strassburg niederliess und zum
Haufe-Kreise gehörte, wäre Aufschluss bei Beringer, Badische
Malerei?33 und in Thieme-Beckers Künstlerlexikon zu finden ge-
wesen; er starb als badischer Hofmaler 1852 zu Karlsruhe.
K. Obser.
Von den »Briefen an Cotta«ist der zweite Band »Das Zeit-
alter der Reaction« erschienen, den Karl Schiller bearbeitet hat
332 Buchbesprechungen
(Stuttgart, Cotta Nachf.). Für badische Verhältnisse sind zu be-
achten die Briefe Varnhagens aus seiner Karlsruher und Mann-
heimer Zeit, soweit sie die landständischen Angelegenheiten be-
handeln, und vor allem die Briefe Klübers (S. 124—ı36), die man-
ches Bemerkenswerte enthalten (Ordnung der badischen Finanzen,
Ablehnung des Finanzministeriums, Bemühungen um die Ver-
fassung, Kritik des Adelsedikts und der Landstände, u.a.).
Ä. O.
Geschichte der Stadt Waldshut, dargestellt von E. A
Birkenmayer, erweitert und fortgemtzt von Dr. Baumhauer
2. Aufl. Druck und Verlag von H. Zimmermann, Waldshut, 1927.
3278. SRM. — Es ist immerhin ein Ereignis, wenn eine Ortsge-
schichte heutzutage eine Neuauflage erleben kann, wie es bei der
Geschichte der Stadt Waldshut der Fall ist. Die erste Auflage
erschien 1889, also vor bald 40 Jahren, von Adolph Birkenmayer,
der seinerzeit als Pfleger der Badischen Historischen Kommission
für die Heimatgeschichte wertvolle Beiträge geleistet hat. Aus diesen
seinen Heimatstudien erstand auch seine kurze Geschichte von
Waldshut, die, für weitere Kreise berechnet, in den goer Jahren
des vorigen Jahrhunderts sehr willkommen war. Die Neuauflage
bearbeitete nunmehr ein junger Gelehrter, Professor Dr. August
Baumhauer, dessen Aufgabe es war, einzelne Kapitel der frü-
heren Auflage umzuarbeiten, zu ergänzen und zu berichtigen. Seit
40 Jahren sind natürlich auch für die Geschichte Waldshuts in den
Urkundenbüchern, den Historischen Zeitschriften und in einzelnen
Abhandlungen wichtige Beiträge erschienen, die seinerzeit Birken-
mayer nicht vorlagen. Wir denken nur an die neueren Forschungen
über die Bauernkriege in Oberbaden, die Reformationszeit usw. Des-
gleichen haben die neueren Forschungen der alten Zeit durch’ die
Ausgrabungen, wie sie Professor Heck-Waldshut leitete, für die
Urzeit wertvolles Material zutage gefördert. Es ist ein Verdienst
des Neuherausgebers der Geschichte von Waldshut, diese neue
Literatur gewissenhaft verwendet zu haben. Ein weiteres Verdienst
bestand darin, dass er die mit ı805 schliessende Geschichte Walds-
huts fortsetzte in kurzern Überblick über die Geschichte des ı9. Jahr-
hunderts in politischer wie kirchlicher Hinsicht. Es lässt sich natür-
lich die Frage aufwerfen, ob es nicht besser gewesen wäre, die ganze
Anlage der Geschichte einer so bedeutenden Stadt am Oberrhein
ganz anders aufzubauen, als es Birkenmayer vor 4o Jahren getan
hat, und etwa die politische Geschichte in schönem, straffem Über-
blick, dann die so wichtige Geschichte des kirchlichen Lebens in
der Stadt und die Beiträge zur Kultur- und Rechtsgeschichte wieder-
um in eigenen Kapiteln zu behandeln. Denn auf all diesen Gebieten
ist die Geschichte der Stadt noch lange nicht ausgeschöpft. Man
braucht nur einen Blick in die Urkunden des Stadt- und Pfarr-
archivs Waldshut zu werfen, die Birkenmayer für die Badische
Buchbesprechungen 333
Historische Kommission gesammelt und nun aufs neue im Anhange
(ob dies nötig war, da die Oberrheinische Zeitschrift doch noch jeder-
mann zugänglich ist?) abgedruckt wurden. Immerhin ist die Arbeit
des Bearbeiters der 2. Auflage anzuerkennen, wie auch die Aus-
stattung des Werkes durch den Verlag von Zimmermann dazu
angetan ist, dem Büchlein viele Leser in der Heimat zu erwerben.
Reichenau Rieder.
Heimatgeschichte des Bezirks Schwetzingen. Ein
Beitrag zur Geschichte der badischen Pfalz; von E. Seyfried.
Ketsch a. Rh. Selbstverlag des Verfassers. 1925. V +409 S. — Im
Vergleich mit anderen Ortsgeschichten zeichnet sich das vorliegende
Buch besonders dadurch aus, dass der Verfasser bestrebt ist, neben
der Schilderung der vor- und frühgeschichtlichen Besiedelung des
Landes, der Hauptereignisse zur Zeit der Römer und der Einfüh-
rung des Christentums, den Leser in gemeinverständlicher Weise
mit kultur-, verfassungs- und wirtschaftsgeschichtlichen Fragen
“ ınnerhalb des zur Darstellung gebrachten Gebietes vertraut zu
machen. Die Grundherrschaften, Herrschaftlichen Gerechtsame und
ihre Auswirkungen, Dorfverwaltung und Hofgerichte, Weidebetrieb
und Forstwirtschaft, die Rheinschiffahrt, Masse und Münzen sowie
ein Überblick über die Flurnamen und den »Kirchheimer Zehnt«
werden eingehend im ersten Teile besprochen, während der zweite
wertvolle Beiträge zur Geschichte der Städte Schwetzingen und
Hockenheim und der Gemeinden: Plankstadt, Oftersheim, Edingen,
Friedrichsfeld, Reilingen, Ketsch mit Insultheimer Hof, Brühl und
Rohrdorf, Lussheim und Neulussheim bringt. In der verdienst-
vollen Heranziehung und Bearbeitung eines weitverzweigten Quellen-
materials, sowie der Tatsache, dass das vorliegende Buch in erster
Linie sder Schule und allen Heimatfreunden gewidmet ist« und so-
mit allen etwas bieten soll, liegt die Ursache der weitläufigen mit-
unter nicht ganz klaren Darstellung, deren Wert trotz einiger Un-
stimmigkeiten im allgemeinen nicht beeinträchtigt wird. Indessen
ergibt die Gleichsetzung der Amtsgewalt von Graf und Zentenar
in der Karolingerzeit (S. 21) sowie die daraus abgeleitete Entwick-
lung des Schultheissenamtes ein völlig falsches Bild. Man ver-
gleiche hierzu u.a. Schröder-Künssberg, Deutsche Rechtsgeschichte,
VI. Auflage, 1922, S. ı33ff. Ähnlich geht es mit der sogenannten
Pfälzer Arrogation von 1452, I. 13 (S. 89), denn der Leser erhält
unwillkürlich den Eindruck, als ob die Pfalzgrafen bei Rhein erst-
mals unter Friedrich dem Siegreichen in den Besitz der Kurwürde
gelangt seien. Zu dem auf S. ırı versuchten Vergleich zwischen
dem Geldwert des ız2., 14. und 16. Jahrhunderts mit dem Mark-
wert der Vorkriegszeit zwecks richtiger Einschätzung der wirtschaft-
lichen Verhältnisse muss bemerkt werden, dass solche Versuche
rein rechnerisch zu einem Resultat führen können, für eine Beur-
teilung der tatsächlichen Verhältnisse aber keinerlei Gewähr bieten,
Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. Bd. 42, 2 22
334 Buchbesprechungen
und von allen Fachleuten auf dem Gebiete der Wirtschaftsgeschichte
schon längst aufgegeben sind. — Alles in allem aber hat sich der
Verfasser mit seiner Arbeit ein grosses Verdienst um die Heimat-
geschichte erworben. H.D.S.
Verhandlungen und Wissenschaftliche Abhand-
lungen des 22. Deutschen Geographentages zu Karls-
ruhe, 7. bis 9. Juni 1927. Hrsg. von Edwin Fels. Breslau,
Ferdinand Hirt 1928. — Der mit Abbildungen und ı Tafel gut aus-
gestattete ansehnliche Band ist in die beiden Teile: Bericht und Ver-
lauf — und Abhandlungen des 22. Deutschen Geographentages
gegliedert. Im ersten mehr geschäftlichen Teil ist uns der Bericht
über die geographische Ausstellung besonders wertvoll. Es findet
sich darin u.a. die ausführliche Liste der in der von Friedrich
Gautier 7, Herrenalb, bearbeiteten historischen Abteilung aufge-
stellten Karten mit Angabe der Signaturen veröffentlicht. Es ist
dies ein begrüssenswerter Anfang eines Gesamtkatalogs der ober-
rheinischen historischen Kartenwerke. Nur dürfte dieses Verzeich-
nis an dieser Stelle etwas zu versteckt stehen. Im zweiten Teil, den
wissenschaftlichen Abhandlungen, nehmen die Berichte über die
Forschungsreisen: Spiess, »Meteor«-Expedition, usw. — dank der
Hilfe der Notgemeinschaft der deutschen Wissenschaft ist eine
verhältnismässig grosse Zahl Geographen im Ausland gewesen —
den breitesten Raum ein. Die oberrheinische Landeskunde nimmt
im Gegensatz zur Festschrift, die nur ihr gewidmet war, in den
Abhandlungen nur eine untergeordnete Stellung ein. Gotthold
Knödler, Die Besiedlung des nordöstlichen Schwarzwaldes, und
Friedrich Metz, Das Oberrheinland aıs Ein- und Auswande-
rungsgebiet, allein sind oberrheinisch-landeskundliche Studien.
Fritz Klute, Boden, Vegetation, Siedlung, Volk und Rasse Ober-
hessens in zeitlicher Entwicklung, berührt kaum oberrheinische
Fragen. Knödler betrachtet in seiner Arbeit, seinem Beitrag zur
geographischen Heimatforschung und ihrer Verwertung in der
Schule«, die Besiedlung des nordöstlichen Schwarzwaldes natürlich
vom geographischen Standpunkt aus. Lebensgrundlagen, Lebens-
bedingungen, Art und Verbreitung der Siedlungen werden erörtert.
Er betont die starke Abhängigkeit der Siedlungen vom Boden.
Historische Gedankengänge treten in den Hintergrund. Dagegen
bietet gerade auch dem Historiker sehr viel an Stoff und Anregung
die Abhandlung von Friedrich Metz. In inniger Verknüpfung
historischer und geographischer Betrachtungsweise bringt der be-
kannte Geograph der Oberrheinlande eine glänzende Skizze der
Ein- und Auswanderungen und damit eine Erklärung des bunten
Bevölkerungsbildes, das sich jetzt in den Oberrheinlanden findet.
Von den schulgeographischen Abhandlungen sind: Michael
Walter, Der Schulgeograph als Heimatforscher, und Sebald
Schwarz, Die Statistik im Erdkundeunterricht, wohl vor allem dem
Buchbesprechungen 335
Schulhistoriker in ihrer methodischen und didaktischen Auffassung
von Interesse. Wilhelm Pessler, Neue Ziele der deutschen
Volkskunde und ihre Bedeutung für die deutsche Schule, darf die
Anteilnahme eines grösseren Kreises beanspruchen. Der deutsche
Volkstumsatlas, dessen Schaffung Pessler so warm vertritt, bedarf
der Mitarbeit des Historikers in stärkstem Masse. Hier bietet sich
ein ergiebiges Arbeitsfeld. Die Ausführungen Paul Walthers
über die amtlichen Kartenwerke Badens und die flusskundliche
Abhandlung Theodor Rehbocks berühren nicht das Interesse-
gebiet des Historikers. Oehme.
In der Festschrift: Karl Koetschau von seinen Freun-
den und Verehrern zum 60. Geburtstag am 27. März 1928,
Düsseldorf 1928, veröffentlicht S. 171—ı75 Friedrich Fries
einen Brief von Hans Thoma vom 29. Januar 1898, den Fries
aus Anlass einer Arbeit über W. Schirmer in der Frankfurter Zei-
tung erhielt, und aus dem das Verhältnis des Meisters zu seinem
Lehrer näher bestimmt und Einblick in die Zustände der Karls-
ruher Kunstschule gewonnen werden kann. RL.
Unter dem »patronage de la faculte de droit et de sciences
politiques et de la faculte des lettres de l’Universit& de Strasbourge
erscheint bei der Imprimerie Alsacienne in Strassburg eine neue
Reihe: Collection d’etudes sur l’histoire du droit et des
institutions de l’Alsace. Da Besprechungsexemplare bislang
nicht zu erhalten waren, kann hier nur auf die Titel der bis jetzt
erschienenen Hefte hingewiesen werden. ı. Theodore Tyc,
L’immunite& de l’abbaye de Wissembourg. (1927.) 2. Adam
Vetulani, Le grand chapitre de Strasbourg (des origines
ala fin du XIII® siecle). (1927.) 3. Felix Ponteil, La situation
economique du Bas-Rhin au lendemain de la revolution
frangaise. (1927.) PL:
227
Inhaltsverzeichnis der Zeitschrift Bd. XXI- XL 65*
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Schmidt, H. Badische Leibgrenadiere bei Loretto. XXXII, 490—492.
Schmidt, J. Grabungen und Funde in Kirchen. XXV, 212.
Schmidt, L. Das Korps Wrede im Feldzug ı814. XXIV, 185.
— Geschichte der deutschen Stämme bis zum Ausgang der Völkerwanderung.
XXXVI, 484—485.
Schmidt, R. Der verschollene Zivilprozessentwurf Friedrich Brauers und das
Anfangsstadium der deutschen Justizreform. XAXIX, 733—734.
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Schmitt, ©. Oberrheinische Plastik im ausgehenden Mittelalter, eine Auswahl.
XXXIX, 314—315.
Schmitz, R. Der Zustand der süddeutschen Franziskaner-Conventualen im
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Schnabel, F. Der Zusammenschluss des politischen Katholizismus in Deutsch-
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Schneider, E. Bilderatlas zur Württembergischen Geschichte. XXIX,
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Schneider, F. Geschichte der Universität Heidelberg im ersten Jahrzehnt
nach der Reorganisation durch Karl Friedrich (1803—1813). XXX,
“ 129—133.
Schnetz,J. Die rechtsrheinischen Alamannenorte des Geographen von Ravenna.
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Schnütgen, A. Briefe von Andreas Räs an Georg Benkert. XAXVI, 358— 359.
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Schön, Th. Bibliographie der Württembergischen Geschichte. Bd. III.
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Schönemann, O. Das Elsass und die Elsässer von der ältesten Zeit bis zum
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Schofer, J. Bischof Lothar von Kübel. XXVII, 187—188.
Scholte, J. H. Probleme der Grimmelshausenforschung. XNVIII, 177— 178.
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Seltenheiten aus süddeutschen Bibliotheken in getreuen Nachbildungen.
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Inhaltsverzeichnis der Zeitschrift Bd. XX1—XL 67"
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Siebeck, W. Der Heidelberger Verlag von Jakob Christian Benjamin Mohr.
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Siebertz, P. Karl Fürst zu Löwenstein. XXXIX, 493—494.
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Stromeyer, H. Zur Geschichte der badischen Fischerzünfte,. XXVI, 743—744.
Stürzenacker, A. Das Kurhaus in Baden-Baden und dessen Neubau 1913 bis
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Süss, G. Geschichte der Reformation in der Herrschaft Rappoltstein. I. Teil:
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Süssmann, A. Die Judenschuldentilgungen unter König Wenzel. XXII,
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Sutter, O.E. Aus badischen Kalendern. XXXVI, 123—124.
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Jahrhunderts. XXIII, 372.
Thorbecke, P. Aus Deutschlands Sturm- und Drangperiode. XXV, 200.
— s.: Roth.
Thudichum, F. Die Diözesen Konstanz, Augsburg, Basel, Speier, Worms
nach ihrer alten Einteilung in Archidiakonate, Dekanate und Pfarreien.
XXII, 363— 364.
Tobler, G. Aus Karl Mathys Schweizerzeit. XXI, 352.
Traumann, E. Von grossen und kleinen Männern in Heidelberg. XL, 657.
Tritscheller, W. Die Lenzkircher Handelsgesellschaften. XXX VIII, 102— 103.
Tschamber, K. Der deutsch-französische Krieg 1674—75. XXII, 181— 183.
Tumbült, G. Das Fürstentum Fürstenberg von seinen Anfängen bis zur
Mediatisierung im Jahre 1806. XXIII, 772—774.
Turba, G. Reichsgraf Seilern aus Ladenburg am Neckar 1646-1715.
XXXVIII, 223—225.
Ulmann, H. Denkwürdigkeiten aus dem Dienstleben des Hessen-Darm-
städtischen Staatsministers Du Thil 1803—1848. XXXVII, 489—491.
Ungerer, E. Elsässische Altertümer in Burg und Haus, in Kloster und Kirche.
ı. Halbband: XXVII, 715—717. 2. Halbband: XXIX, 339.
UrkundenderKirchenschaffnei Ingweiler. Herausgeg. von E. Herr. XXIII, 179.
Urkunden und Regesten der Stadt und Vogtei Rufach (1350—1500).
Herausgeg. v. Th. Walter. XXIX, 161.
— zur Baugeschichte des Strassburger Münsters. Herausgeg. v. P. Wentzke.
XXIII, 385.
Urkundenbuch der Stadt Basel. Bd. VI, bearb. v. A. Huber, XXIII, 574— 576.
— der Stadt Basel, Bd. IXu.X, bearb. v. R. Thommen. XXIII, 574—576.
— der Stadt Basel, Bd. XI, bearb. v. A. Huber. XXV, 708—710.
— der Stadt Heilbronn, Bd. II, bearb. v. M.v. Rauch. XXIX, 155.
— des Klosters Heiligkreuztal, bearb. v. A. Hauber. XXIXN, 154—155.
— Hohenlohesches, Bd. Ill, bearb. v. K. Weller und Ch. Belschner. XXIX,
153—154."
— der Freiherren von Müllenheim-Rechberg, bearb. v. H. u. A. von
Müllenheim-Rechberg. XXXI, 148.
— Thurgauisches, Bd. IH, bearb. v. F. Schaltegger. XL, 546—548.
70" Siebert
Urkundenbuch der Stadt und Landschaft Zürich, bearb. von J. Escher u.
P. Schweizer. Bd. VII u. VIII: XXVII, 527—529. Bd. IX: XXXI,
146—147. Bd. X: XXXI, 637—638. Bd. XI: XXXV, 353—354.
— Siegelabbildungen zum Urkundenbuch der Stadt und Landschaft Zürich.
XXXV, 231—232.
Urkundenregister für den Kanton Schaffhausen. Herausgeg. vom Staats-
archiv. XXIII, 377—379.
Usteri, E. Das öffentlich-rechtliche Schiedsgericht in der schweizerischen
Eidgenossenschaft des XIII. bis XV. Jahrhunderts. XL, 668—670.
Vaconius, F. Beiträge zur Geschichte der Familie Vaconius. XXVIII, 352.
Valdenaire,A Ausden Briefen Friedrich Weinbrennersan Joh. Ludw. Klüber.
XXVIII, 732.
— Friedrich Weinbrenner. XXX, 135.
— Friedrich Weinbrenner, sein Leben und seine Bauten. XXXV, 243— 244.
Valentin, C. Theater und Musik am Leiningischen Hofe. XXXVII, 375.
Veit, A.L. Kirche und Kirchenreform in der Erzdiözese Mainz im Zeitalter
der Glaubensspaltung und der beginnenden tridentinischen Reformation
(1517—1618). XXXVI, 120.
— Mainzer Domherren vom Ende des XVI. bis zum Ausgang des XVII.
Jahrhunderts in Leben, Haus und Habe. XXXIX, 336.
Veröffentlichungen aus dem Stadtarchiv Aarau. I. Wappenbuch der Stadt
Aarau. XXXIII, 448.
Vigener, F. Die Mainzer Dompropstei im XIV. Jahrhundert. Aufzeichnungen
über ihre Besitzungen, Rechte und Pflichten aus den Jahren 1364— 1367.
XXIX, 740741.
— Ketteler, ein Bischofsleben des neunzehnten Jahrhunderts. XAXXIX,
490—493.
— Kuno von Falkenstein und Erzbischof Gerlach von Mainz in den Jahren
1354—58. XXAIJ, 180.
— Synodalstatuten des Erzbischofs Gerlach von Mainz von 1355 und 1356.
XXI, 518.
Vischer, E. Die Schloss-(Stifts-)kirche zum heiligen Michael in Pforzheim.
XXVI, 749-750.
— Die Universität Basel 1460—1910. XXVI, 723—724.
Vochezer, J. Geschichte des fürstlichen Hauses Waldburg. Bd. III: XXIII,
581—582.
Vogel, K. Geschichte des Zollwesens der Stadt Freiburg i. Br. bis zum Ende
des XVI. Jahrhunderts. XXVII, 178—134.
Vogt, E. Die hessische Politik in der Zeit der Reichsgründung. XXXIII,
607—608.
— Erzbischof Mathias von Mainz (1321—28). XXI, 516.
Volderauer, R. Neun Monate an der Westfront. XXX], 160.
Volk, G. Der Odenwald und seine Nachbargebiete. XXII, 185.
Volkskunde im Breisgau. XXII, 345. ®
Vollmer, H. Die Illustratoren des Beschlossen gart des rosenkranz Mariae
(Baldung.) XXIV, 549—550.
Vomstein, K. Schloss Hegne am Bodensee. XXXVIII, 107.
Inhaltsverzeichnis der Zeitschrift Bd. XXI—XL 7ı"
Vouilli&eme, E. Monumenta Germaniae et Italiae typographica, Lieferung 9.
XXVIII, 341.
Wackernagel,R. Geschichte der Stadt Basel. Bd. I: XXII, 546—550. Bd. II,
1: XXVI, 736—739. Bd. II, 2: XXXII: 481—484.
— Geschichte des Elsasses. XXXIV, 524—527.
— Humanismus und Reformation in Basel. XXXIX, 136— 138.
Wackernagel u. Bächtold. Katalog des schweizerischen Wirtschaftsarchivs
in Basel. XXXI, 146.
Waga, F. Welsch-Gattung. XXVI, 188-189
Wagner, E. Die Turmberg-Ruine bei Durlach. XXXIII, ı51.
— Fundstätten und Funde im Grossherzogtum Baden. I. Teil: Das badische
Oberland. XXIV, 179—181.
Wagner, G. Untersuchungen über Standesverhältnisse elsässischer Klöster.
XXVII, 368—370.
Wahl, A. Das Frankfurter Kaiserkrönungsprojekt im Dezember 1870.
XXIX, 160.
Wahrheit, H. Die Burglehen zu Kaiserslautern. XXXV, 123—124.
Walbrach, C. Goethes Schwager Johann Georg Schlosser und der Fürsten-
bund. XXXVIII, 225.
Waldeck, F. Alte Mannheimer Familien. XXXVI], 128; XXXVIII, 107— 108;
XXXIX, 146—147; XL, 172—173.
Waldenmaier, H. Die Entstehung der evangelischen Gottesdienstordnungen
Süddeutschlands im Zeitalter der Reformation. XXXII, 638—639.
Waldenspul, A. Die gotische Holzplastik des Laucherttales in Hohenzollern.
XXXIX, 131—132.
Waldner, E. Kurzer Überblick über die Geschichte der Stadt Colmar. XXX,
486487.
— Veröffentlichungen aus dem Stadtarchiv zu Colmar. XXIII, 374—376.
Waldtschmidt, W. Altheidelberg und sein Schloss. XX1V, 537.
Wallau, H. Gutenberg Techniker und Künstler. XXII, 190.
Wallner, B. Sebastian Virdung von Amberg. XXVII, 188.
Walter, F. s. Mannheim.
Walter, M. Kleiner Führer für Heimatforscher. XXXIX, 311—312.
Walter, Th. Alte Zehnt- und Gültenrechte des Basler Domstifts im Ober-
elsass.. XXVII, 533.
— Regesten der Stadt Rufach. XXIV, 380—383.
— Revolutionstage in Rufach (1787—1800). XXIX, 161.
Walther, A. Geldwert in der Geschichte. XXVII, 731—732.
Walther, Th. s.: Urkunden und Regesten.
Wartmann, W. Les vitraux suisses au musee du Louvre. XXIII, 591.
Wecken, E. Vorschläge über Einrichtung der Regierung in der Grafschaft
Wertheim aus den Jahren 1621 u. 1622. XXVI, 369.
— Beiträge zur Münsgeschichte der Grafschaft Wertheim. XXVI, 369— 370.
Weise, G. Die gotische Holzplastik um Rottenburg, Horb und Hechingen.
XXXVII, 497—498.
— Untersuchungen zur Geschichte der Architektur und Plastik des frühe-
ren Mittelalters. XXX/II, 291.
72° Siebert
Weiss, J. Die deutsche Kolonie an der Sierra Morena und ihr Gründer Kaspar
v. Thürriegel, ein bayr. Abenteurer des XVIII. Jahrhunderts. XXII, 728.
Weiss, J.G. Geschichte der Stadt Weinheim an der Bergstrasse. XXVII,
361— 362.
Weistümer. Verzeichnis der hessischen Weistümer. XXXII, 340.
Weller, K. Geschichte des Hauses Hohenlohe, 11. Teil. XXVI, 540—541.
— Württembergische Geschichte. XXVI, 556.
— s.: Urkundenbuch.
Wenck,K. Stellung des Erzstiftes Mainz im Gange der deutschen Geschichte.
XXIV, 720.
Wendland, H. Martin Schongauer als Kupferstecher. XXIII, 194.
Wendt, G. Lebenserinnerungen eines Schulmannes. XXIV, 725—726.
Wentzcke, P. Anfänge der Freiburger Burschenschaft. XXVIII, 170—ı71.
— Der deutschen Einheit Schicksalsland. Elsass-Lothringen und das Reich
im XIX. und XX. Jahrhundert. XXXVIIL, 225—227.
— Die erste deutsche Nationalversammlung und ihr Werk. XXXIX, 143.
— Geschichte der deutschen Burschenschaft. XXXV, 238—239.
— Geschichte der Stadt Schlettstadt. XXVI, 365.
— Ungedruckte Urkunden zur Geschichte der Strassburger Bischöfe im
XI. Jahrhundert. XXIV, 183— 184.
— Zur Entstehungsgeschichte des Reichslandes Elsass-Lothringen. XXVIJ],
175—177.
— s. Urkunden und Regesten.
Werminghoff, A. Verfassungsgeschichte der deutschen Kirche im Mittelalter.
2.Aufl. XXIX, 739.
Werner, v., A. Erlebnisse und Eindrücke 1870—1890. \XXI, 154—156.
Werner. J. Die Entwicklung der Kartographie Südbadens im XV]. u. XVII.
Jahrhundert. XXIN, 178—18o.
— Poetische Versuche und Sammlungen eines Basler Klerikers aus dem
Ende des XIII. Jahrhunderts. XXIV, 388.
Werther, v., J. Erinnerungen und Erfahrungen eines alten Hoftheaterinten-
danten. XXVI, 195— 196.
Wetterer, A. Johann Adam Gärtner, Prediger und Kanonikus an der Stifts-
kirche in Bruchsal. XXXIV, 527—528.
Wetzel, M. Markdorf in Wort und Bild. XXV, 714.
— Waldkirch im Eltztal. XNXVII, 529-531.
Widmaier, A. Friedrich Prechter und der Strassburger Kapitelstreit. XXVII,
164—-165.
Wiedersheim, R. Lebenserinnerungen. XNXV, 360—362.
Wieser, v., R. Grammatica figurata des Mathias Ringmann. XXI, 525.
Wiest, H. Schwäbisches Geschlechterbuch, Bd. III. XXXIX, 132—133.
Willburger, A. Die Konstanzer Bischöfe Hugo von Landenberg, Balthasar
Merklin. Johann von Lupfen (1496—1537) und die Glaubensspaltung.
XNNIV, 266—267.
Wild, K. Karl Theodor Welcker, ein Vorkämpfer des älteren Liberalismus.
NNIN, 346—332.
Inhaltsverzeichnis der Zeitschrift Bd. XXI— XL 73:
Wilhelm, F. Zur Frage nach der Heimat Reimars des Alten und Walthers
von der Vogelweide.e XXXIII, 288—290.
Wille, J. Elisabeth Charlotte, Herzogin von Orleans. XXIII, 738; XXIII, 784.
Wilms, B. Die Zunft zum Falkenberg in Freiburg i.B. XXXIX, 323—324.
Wiltberger, OÖ. Die deutschen politischen Flüchtlinge in Strassburg 1830 bis
1849. XXVI, 168—171.
Winckelmann, O. Das Fürsorgewesen der Stadt Strassburg vor und nach der
Reformation bis zum Ausgang des XV]. Jahrhunderts. XXXVIII,
170—171.
— Über die ältesten Armenordnungen der Reformationszeit (1522—1525).
XXX, 128—129.
— s. Ficker.
Windelband, W. Der Anfall des Breisgaus an Baden. XXIII, 580—581.
— Staat und katholische Kirche in der Markgrafschaft Baden zur Zeit Karl
Friedrichs. XXVIII, 342—345.
Wingenroth, M. Wandgemälde der Konstanzer Augustinerkirche. XXIV,
386—387.
— Schwarzwälder Maler. XXXVII, 243.
— Verschaffelt und das ehemalige Palais Bretzenheim. XXVI, 753—754.
Winterfeld,v.,L. Die Kurrheinischen Bündnisse bis zum Jahre 1386. XXVIII,
333—335-
Wintterlin, F. Geschichte der Behördenorganisation in Württemberg. XXII,
552-554.
Wirtz, L. Franken und Alamannen in den Rheinlanden bis zum Jahre 496.
XXVIII, 164—165.
Wissenschaftliches Institut der Elsass-Lothringer im Reich. XL, 349— 350.
Witkop, Ph. Heidelberg und die deutsche Dichtung. XXXIX, 621—622.
Witte, H. Romanische Bevölkerungsrückstände in deutschen Vogesentälern.
XXIII, 188.
Wittich, W. Kultur und Nationalbewusstsein im Elsass. XXV, 204—206.
Wöhrmann,O. Elisabeth von der Pfalz, Fürstäbtissin zu Herford (1667—168o).
XXXVI, 357.
Wohnlich, O. Das Pfarrarchiv und seine Ordnung. XXXV, 233.
Wolf, G. Quellenkunde der deutschen Reformationsgeschichte. XXXVII,
482—485.
Wolff, R. Die Reichspolitik Bischof Wilhelms III. von Strassburg, Graf von
Honstein (1506—1541). XXV, 370—372.
Wolfram, G. Die Metzer Chronik des Jacque Dex (Jacques d’Esch). XXIII,
376—377-
— Oberpräsident Eduard von Moller und die elsass-lothringische Ver-
fassungsfrage. XXXIX, 630.
Woltmann, F. Pfalzgraf Otto von Burgund. XXIXN, 345.
Wülfing, E.R. Bei badischen Truppen an der Westfront mit einem Liebes-
gabentransport. XNXI, 307.
Wülk, J., u.H.Funk, Die Kirchenpolitik der Grafen von Württemberg bis
zur Erhebung Württembergs zum Herzogtum (1495). XXVIII, 715—717.
Wündisch, F. Geschichtsübersicht für Elsass-Lothringen. XXX, 120—123.
74" Siebert
Württemberg. Das Königshaus und der Adel in Württemberg. XXVII, 539.
— Geschichte des humanistischen Schulwesens in Württemberg. XXXVI,
108—1I1I1.
— Sammlung geschichtlicher Lieder und Sprüche Württembergs. Herausgeg.
v.K. Steiff u.G. Mehring. XXVIII, 350—352.
Württembergische ländliche Rechtsquellen. Bd.I: Die östlichen schwäbi-
schen Landesteile. Bearb. von F. Wintterlin. XXVI, 740—742.
— Regesten von 1301—1500. 1. Abtlg. XL, 346348.
Württembergischer Nekrolog 1917. XXXVII, 107—1ı08.
Württembergisches Adels- und Wappenbuch. XXXIII, 601.
Wuescher-Becchi. Die Abtei Allerheiligen zu Schaffhausen. XXXIV,
143 —144.
WyßB, B. Erinnerungen an Böcklin. XXXVI, 248.
Zech v., K. u. Fr.v. Porbeck, Geschichte der badischen Truppen 1809.
XXIV, 536.
Zeller, A. Das Heidelberger Schloss. XXI, 165—166.
Zeller, J. Die Umwandlung des Benediktinerklosters Ellwangen in ein welt-
liches Chorherrenstift, und die kirchliche Verfassung des Stiftes. XXVI,
746. ;
Zeller, U. Bischof Salomo III. von Konstanz, Abt von St. Gallen. XXVI,
163— 165.
Zentner, W. Johann Peter Hebels Briefe an Gustav Fecht. XXXVI, 245—247.
Zeumer, K., s.: Quellensammlung.
Ziegler, J. s.: Schottenloher.
Zimmermann, J. Das sogenannte ‚‚Rote Buch‘, ein kurpfälzisches Pfarrer-
u. Lehrerverzeichnis aus dem ausgehenden XVI. Jahrhundert. XXVI,
746—747.
Zimmermann, K. Joh. W. Schirmer. XXXVII, 243—244.
Zingeler, K. Th. Karl Anton, Fürst von Hohenzollern. XXVII, 360361.
Zink, Th. Pfälzische Flurnamen. XXXIX, 134—135.
Zinkgräf, K. Die ehrbare Bäcker- und Müllerzunft zu Weinheim a. d. Berg-
strasse. XNXVII, 533—534.
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des Oberbürgermeisters Dr. Kutzer. Geologische Gestaltung der Land-
schaft um Mannheim. Von A.Strigel. Aus der ältesten Geschichte des
Neckardeltas. Von H. Gropengießer. Das Wachstum des Mannheimer
Wirtschaftskörpers. Von W. Bartsch. Der industrielle Aufbau Mann-
heims. Von A. Blaustein. Die Reißinsel als Naturschutzgebiet. Von
W. Föohner. Das Mannheimer Rathaus. Von H.Esch. Mannheimer
Bürgerhäuser des ı8. Jahrhunderts und ihre Meister. Von W. Hoffmann.
Altes Mannheimer Kunsthandwerk. Von G. Jacob. Mannheims Baukunst
einst und jetzt. Von G. A. Platz. Die Zukunftsgestaltung von Mannheim.
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Aus dem Inhalt: Der Kraichgau. Von Friedrich Metz. Die Oberflächen-
gestaltung des Kraichgaus. Von A. Grimm. Das Steinzeitdorf auf dem
Michelsberg. Von E. Wahle. Die Römer in Bruhrain und Kraichgau.
VonE. Hirsch. Zur Baugeschichte der Stadt Bruchsal. Von F. Heiligenthal.
Bretten, eine bLaugeschichtliche Betrachtung von B. Weiß. Das Fachwerkhaus
in Eppingen. Von L. Schmieder. Sınsheim. Von F. Metz. Das Bruchsaler
Schloßmuseum. Von A. Wetterer.
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Aus dem Inhalt: Die Landschaft am Nordrand des Schwarzwalds.
Von F. Metz. Von der Geologie und Oberflächengestaltung des Enz-
Pfinzgaus. Von F.Rohrer. Die Römer im Enz-Pfinz-Gebiet. Von
W. Fischer. Pfinzgau und Enzgau vom 8.bis ı2. Jahrhundert. Von
A.Krieger. Burgen und Schlösser im Enz- und Pfinzgau. VonH.D. Rösiger.
Die bauliche Erscheinung der Ortschaften zwischen Pforzheim und
Durlach. Von B. Weiß. Die gotische Dorfkirche zu Niefern bei Pforz-
heim. Von H. Rott. Die Kirche zu Tiefenbronn bei Pforzheim und ihre
Kunstwerke. Von H. Rott. Die Schloßanlage in Bauschlott. Von
A. Valdenaire. Die Stadt Pforzheim. Von A. Kern. Durlacher Fayencen.
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Aus dem Inhalt: Auftakt. Von Hermann Burte. Die Bodenschätze des
Markgräflerlandes. Von J. L. Wilser. Die Römer in der Markgrafschaft.
Von K. Gutmann. Aus der Geschichte der freien Herren von Rötteln.
Von O. Roller. Basel und die badische Markgrafschaft. Von R. Wacker-
nagel. Das Kloster Weitenau. \on K.Seith. Zur Baugeschichte von
Lörrach. Von H.Kayser. Schopfheim, ein Beitrag zu seiner Bauge-
schichte. Von R. Faißt. Die Städte des hinteren Wiesentales. \on
T. Humpert. Die Industrie des Markgräflerlandes. Von A. Maier. Die
alemannische Mundart des Markgräflerlandes. Von A. Sütterlin. Die
Markgräfler Voikstracht. \on A. R. Maier. Markgräfler Segensbräuche
Von E. Fehrle. Kandern. Von H.E. Busse.
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Aus dem Inhalt: Der Untersee im Flugbild. Von W. Maerker. Die Geo-
logie des Untersees. Von W.Schmidle. Die Fischerei im Untersee.
Von J. Schmalz. Natur- und Vogelschutz am Untersee. Von H.Noll-
Tobler. Das römische Konstanz. Von O.l.einer. Die Rat- und Zunft-
häuser in Konstanz. Von P. Motz. Die Insel Reichenau. Von F. Metz.
Die Baugeschichte der Stadt Radolfzell. Von K.Eiermann. Aus der
Geschichte der Mettnau. Von A.Feßler. Burgen und Schlösser am
Untersee. Von A. Reisser.
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Aus dem Inhalt: Schmidle, Die geologische Geschichte des Überlinger
Sees. Reinerth, Pfahlbauten am Überlinger See. Scheffelt, Seenfor-
schung und Seenfischerei. Sauer, Das Münster in Überlingen. Mezger,
Cisterzienserbauten, Kloster Salem und Wallfahrtskirche Birnau.
Mezger, Schloß Heiligenberg. Motz, Meersburg. Hirsch, Salemer Torkel.
Semmler, Die Mundart im Gebiet des Überlinger Sees. Weiß, Von
kleinen und kleinsten Baudenkmälern. Busse, Die Insel Mainau. Weiner,
Der Bodanrück. Seeber, Fachwerkhäuser im Linzgau. W. Schäfer,
Der Überlinger See, Versuch einer Landschaft.
Diese Bände behandeln jeweils einen badischen umrissenen Landesteil
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Die Kunst und das Schrifttum:
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Badische Heimat herausgegeben von Hermann Eris Busse in Freiburg.
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technische Quellenforschung zur Geschichte des deutschen Hauses. Brosch.
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Hirsch, Fr., Q6 in Mannheim. Ein Beitrag zur Topographie und Genealogie
der Stadt. Brosch. 4,80 RM., Halbleinen 6 RM.
Kempf, Fr., Das Freiburger Münster. Inhalt: ı. Baugeschichte und Be-
schreibung des Münsters. 2. Die künstlerische Ausstattung des Münsters.
3. Verzeichnis der 263 Abbildungen. Ganzleinen 20 RM.
Sättele, Markgräfler Drüübel. In Pappband 4 RM.
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Geschichte des Oberrheins
herausgegeben
von der
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Badischen Historıschen Kommission
Neue Folge Band 42 Heft 3
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1928
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Redaktionelle Bestimmungen
Gültig ab ı. April 1924
Jeder Band umfaßt 4 Hefte im Gesamtumfang von mindestens 32 Bogen.
Bezugspreis für den Band im Inland jährlich 16 Goldmark; nach dem Auslande
wird ı Goldmark mit 10/42 U.S.A.-Dollar berechnet, auf Grund der Um-
rechnungstabelle II des Deutschen Buchhändler-Börsenvereins.
Die für die »Zeitschrift« bestimmten Beiträge sind an den Redakteur
Prof. Dr. Rudolf Sillib, unter der alleinigen Adresse: An die Redak-
tion der Zeitsckrift für die Geschichte des Oberrheins,
Heidelberg, Universitätsbibliothek, einzusenden. Als Berater
für elsässische Geschichte wird Oberarchivrat Prof. Dr. Kaiser beim Reichs-
archiv in Potsdam auch ferner der Redaktion zur Seite stehen. Das Manuskript
ist druckfertig einzureichen; nachträgliche Korrekturen im Satz fallen dem Autor
zur Last.
Das Honorar beträgt für Darstellungen und Forschungen 40 RM., für
Quellenpublikationen usw. 30 RM. für den Druckbogen.
Jeder Mitarbeiter erhält von seinem Beitrag unentgeltlich 20 Sonderabzüge,
weitere Sonderabsüge, die spätestens bei Rücksendang der Korrektur bei dem
Verlag bestellt werden müssen, werden mit 30 Rpf. für Mitglieder der Kom-
mission mit 20 Rpf. für den Druckbogen berechnet; jeder Teil eines Druckbogens
und der Umschlag zählen als volle Bogen. Die Sonderabzüge können dem Autor
erst am Tage der Ausgabe des betreffenden Heftes zugestellt werden.
Das Verlagsrecht auf die in der Zeitschrift veröffentlichten Beiträge bleibt
der Badischen Historischen Kommission auf vier Jahre vom Tage der Ver-
öffentlichung an gewahrt.
Sämtliche Rezensionsexemplare sind an Prof. Dr. Rudolf Sillib,
unter der alleinigen Adresse: An die Redaktion der Zeitschrift für
die Geschichte des Oberrheins, Heidelberg, Universitäts-
bibliothek, zu senden ;, die Versendung der Rezensionsbelege erfolgt durch ihn.
Bestellungen können bei allen Buchhandlungen und bei dem Verlag
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Die Badische Historische Kommission Die Verlagsbuchhandlung
Inhalt: Valdenaire, Das Leben und Wirken des Johann Gottfried Tulla, S. 337.
— Mentz, Johann Georg Stoftel, S. 365. — Beyerle, Eine Reichenauer Konvents-
liste aus der Zeit Abt Ruodmans, S. 382. — Schottenloher, Der Pforzheimer
Buchdrucker Georg Rab und die beschlagnahmte Postille des Schwenckfeld-
Jüngers Johann Werner 1558, S. 400. — Bechtold, Ein Plan zur Wiedereroberung
Freiburgs und Breisachs 1642, S. 412. — Miszellen: Schrohe, Johann Joachim
Becher in Mainz, S. 444. — Wohleb, Nachtrag zur Lebensgeschichte des Hu-
manisten Gervas Sauffer von Breisach, S, 450. — Ritter, Wimpfeling als Verfasser
eines Berichtes über den Prozeß gegen Johann von Wesel?, S. 45t. — Zeitschnf-
tenschau, bearbeitet von Fr. Lautenschlager, S. 454. — Buchbesprechungen,
S. 408. —
Das Leben und Wirken des
Johann Gottfried Tulla
Von
Arthur Valdenaire
Lehr- und Wanderjahre
Die Lebensgeschichte Johann Gottfried Tullas spiegelt
das Schicksal eines Menschen wider, der im Kampf mit
Not und körperlichen Leiden erstarkend zeit seines Lebens
um die Verwirklichung einer grossen Idee rang, ein Schicksal,
bewunderswert ebenso in seiner stillen Grösse wie in seiner
Vollendung und dem endlichen Sieg der Beharrlichkeit über
alle Hemmnisse des Lebens. Was dieser getreue Hüter des
Rheins an Kulturarbeit, heute kaum erkennbar im Bild der
Landschaft, geleistet hat, was er für die Entwicklung des
badischen Bauwesens bedeutet, ‘kann nicht hoch genug ge-
würdigt werden. In dem kühnen Wagnis der damals beispiel-
los dastehenden Tat der Bezwingung und Stromgestaltung
des Rheins aber kommt uns der mächtige Pulsschlag jener
heroischen und geistig hoch bedeutsamen Zeit von Badens
Schicksalsstunde um 1800 zum Bewusstsein, und unser Herz
erfüllt hohe Bewunderung vor dem segensreichen Wirken
jener Männer, die Stadt und Land schön und die Wildnis
zu einem Garten gemacht haben.
Johann Gottfried Tulla entstammte einer protestantischen
Pfarrersfamilie, deren Vorfahr, soweit bekannt ist, zur Zeit
des Dreissigjährigen Krieges nach Deutschland kam. Dieser
Ahnherr der Tullaschen Familie, Cornelius Tulla, zu Hasselt
bei Maastricht in Holland gebürtig und verehelicht mit
Margaretha Stockfeld aus Stockholm, stand damals in schwe-
dischen Kriegsdiensten. In Augsburg widerfuhr ihm, dass
er beim Abmarsch der Truppen seinen zu Greffenau im
Zeitschr. f. Gesch. d.Oberrh. N. F, Bd.4z2, 3 23
338 Valdenaire
, jetzigen württembergischen Jagstkreis geborenen Sohn Justus
Wilhelm zurücklassen und der Obhut hilfsbereiter Pflege-
eltern übergeben musste. Der Knabe fand bei diesen sorg-
same Pflege und Erziehung, ja, es ward ihm später ermög-
licht, die Universität Tübingen zum Studium der Theologie
zu beziehen, wo er sich mit dem berühmten Theologen Lukas
OÖsiander befreundete.. Als Geistlicher wurde er dann
Stammvater einer Reihe von Predigern, die, stets Erstge-
borene der Tullaschen Familie, sich dem geistlichen Stande
gewidmet haben?).
Tullas Vater, Johann Gottfried, evangelischer Pfarrer
in Nöttingen, einem Dorfe im Amte Pforzheim, war mit
Marie Christine Pfeifer, der Tochter des kurfürstlichen
Küchenmeisters Karl Pfeifer, verehelicht. Als seine Frau
im Frühjahr 1770 der Geburt eines Kindes entgegensah, ver-
anlasste er, dass sie sich, um ärztlichem Beistand näher zu
sein, zu ihren Verwandten in Karlsruhe begab, und so kam
es, dass unser Tulla in Karlsruhe zur Welt kam, am 20. März
17790.
Von Tullas Kindheit und seiner Erziehung, an der der
Vater selbst ohne Zweifel im Hinblick auf den späteren Be-
ruf als Theologe in besonderer Weise mitgewirkt haben mag,
wissen wirnichts Näheres. SeineSchulbildung erhielt der Knabe
!) Justus Wilhelm Tulla war 1667 Diakonus bei der lutherischen Barfüsser-
gemeinde in Augsburg, wo er 56 Jahre alt starb. Er hinterliess zwei Sohne,
Johannes, 1703 Pfarrer beim Hospital zum hl. Kreuz in Augsburg (gest. 1721)
und Johann Philipp, der offenbar 1706 der in Hamburg lebende Kupferstecher
war. Der Sohn von Johannes Tulla, Johann Gottfried, 1720—1740 Pfarrer
in Feldberg hatte wiederum zwei Söhne, Johann Gottfried Il, »Feldbergensise,
geboren 1714 und 1750—1771 Pfarrer in Rötteln, Thumringen und Hagen,
sowie Mathäus Wilhelm, geb. 1715, zuletzt von 1755—1763 Pfarrer ın Klein-
kems. Johann Gottfrieds Sohn, Johann Gottfried Ill, der Vater unseres Tulla,
geboren 1740, war 1767 Hof- und Stadtvikar in Karlsruhe, dann Pfarrer in
Nöttingen, 1776 in Grötzingen und 1790 in Rüppurr, wo er am 13. Juli 1309
starb. Sein nur wenige Jahre jüngerer Vetter, Friedrich Wilhelm Tulla, 1790
Pfarrer in Feldberg, starb 1812, während sein jüngerer Sohn, Karl Christoph
Wilhelm, also der Bruder unseres Tulla, Gastwirt im Darmstädter Hof in Karls-
ruhe war. Er war verehelicht mit der Tochter des Schultheissen Frommel in
Sollingen und starb am 10. September 1817; sein einziger Sohn 1821 als fünf-
zehnjähriger Jüngling. Mit dem Ingenieur Tulla war 1828 die Familie Tulla
ausgestorben (mitgeteilt von O. Strack, Heidelberg).
Das Leben und Wirken des Johann Gottfried Tulla 339
zunächst in der Elementarschule, darauf im Gymnasium in
Karlsruhe. Während der Schulzeit mag er wohl bei seinen
Karlsruher Verwandten gewohnt haben. Mit dem einige
Jahre älteren Weinbrenner, der zu jener Zeit gleichfalls das
Gymnasium besuchte, war er eng befreundet. Dies beweist
ein in Weinbrenners Stammbuch am ı5. Januar 1788 von
Tulla eingetragener, in bubenhafter Naivität niedergeschrie-
bener Vers, der also lautet:
»Fürchte Gott und heuchle nicht,
Voll Friede sey dein Angesicht
Und himmelreich Dein Wissen!
Zur Arbeit stark sei deine Hand
Dich zier ein männlicher Verstandt
Bescheidenheit und Stille!
Symbolum
semper lustig, numquam traurig.«
Jawohl — scmper lustig, numquam traurig! —, wie merk-
würdig, einen solchen Leitspruch von einem geprägt zu finden,
dessen ganzes Leben stets eine dunkle Melancholie über-
schattete! |
Es zeigte sich jedoch bald, dass angeborene Neigung
den Knaben weniger zur Theologie als zum Studium der
technischen Wissenschaften hinzog. Die abstrakte Schön-
heit und Klarheit der reinen Mathematik, in der ihn Wucherer
unterrichtete, die angewandte Mathematik und die Wunder
der Physik und Technik, in die ihn der alte Hofrat Boeck-
mann einführte — wie ganz anders weckte dies das Interesse
des jeder Empfindsamkeit abgewandten und mit einem in-
genieurmässigen Intellekt begabten jungen Tulla. Eifer und
Antrieb wuchsen, je mehr er sich in die technische Wissen-
schaft vertiefte. Die Kenntnisse in höherer Algebra und in
praktischer Geometrie ergänzte er sich selbst durch eigenes
Studium. Ferner lernte er bei dem Major Burdett Perspek-
tive, von dem Kunstmeister Fassold technisches Zeichnen
‘und auf der von dem Baumeister Dominicus Berkmüller ge-
leiteten Zeichenschule die Fertigung von Baurissen. Der
Unterricht an dieser 1768 von dem Baudirektor von Kesslau
errichteten Handwerkerschule fand gewöhnlich nach Feier-
“
23,
340 Valdenaire
abend statt. Und endlich nahm er 1789 mit anderen »Geo-
metrie Beflissenen«, mit Pfeifer, Hochstetter und Steiner an
der praktischen Ausübung der Feldmesskunst bei dem In-
genieur Hochstetter teil und hat, wie es in einer Eingabe
heisst, nicht nur »mehreren practischen Aufnahmen bey-
gewohnt, sondern ist auch manchmalen von demselben zu
wirklichen geometrischen Aufmessungen und Berechnungen
gebraucht worden«.
Im Frühjahr 1789, also ı9 Jahre alt, unterzog sich
Tulla der Geometerprüfung. Major Burdett und Ingenieur
Schwenk prüften ihn in den Fächern Geometrie und Tri-
gonometrie und stellten ihm ausserdem die Aufgabe, das
bei Durlach gelegene »herrschaftliche Heckwäldlein auszu-
messen, in Plan zu bringen und zu berechnen« Tulla be-
stand die Prüfung mit gutem Erfolg und wurde daraufhin
Ende Mai einem Geometer zur Aufnahme von Forstrissen
beigegeben.
Die Ausbildung der Ingenieure war zu Ende des 18. Jahr-
hunderts fast ausschliesslich eine Angelegenheit des Staates,
insbesondere des Fürsten. Da öffentliche Fachschulen nicht
bestanden, sah man sich gezwungen, entweder von auswärts
Kräfte zu berufen und anzustellen, oder junge talentierte
Menschen, falls diese persönlich nicht selbst ihre Ausbildung
bestreiten konnten, auf Staatskosten ins Ausland zu schicken
oder einem bedeutenden Ingenieur zur Ausbildung zu über-
weisen. So war im Jahr 1775 von Karl Friedrich der aus
England kommende Ingenieur Peter Burdett, ein kenntnis-
reicher und in allen Zweigen des Ingenieurwesens vertrauter
Techniker, berufen und in markgräflich badischen Diensten
angestellt worden. Er war der besondere Gönner Tullas,
dessen Anlagen und ausserordentliches Talent er ohne wei-
teres erkannte. Er verstand es vortrefflich, seinen Schüler
in die Grundlagen der Projektionslehre und der räumlichen
Darstellung durch einen anschaulichen Unterricht einzu-
führen, der diesem späterhin das Studium in angewandter
Mathematik und der »Geometrie descriptive« erleichterte.
Und es war kein Zweifel, Tullas Begabung und reger Schaf-
fensmut führten unbedingt zu bedeutenderen Zielen, dem
höheren Ingenieurwesen zu
Das Leben und Wirken des Johann Gottfried Tulla 341
Pfarrer Tulla war wenig bemittelt und ausserstande, auf
die Dauer die Ausbildung seines Sohnes zu bestreiten. So
bat er im Dezember 1789 für diesen »unı Verwilligung des
Pelkinschen Stipendiums von 400 fl zu gelehrten Reisen«.
Allein man fand offenbar den Zeitpunkt hierfür noch zu ver-
früht und suchte vorerst Tullas Ausbildung weiterhin zu
fördern. »Serenissimus regnans« heisst es beispielsweise in
einer Verfügung vom 10. Januar 1791, »haben genehmigt,
daß den jungen Geometers Hochstetter, Pfeifer, Steiner und
Tulla, der Privatunterricht in der Algebra und Mechanik
bei dem Rath Wucherer einstweilen auf ein halbes Jahr und
in der architektonischen Zeichnung bei dem Kunstmeister
Fassolt auf die noch übrige 4 Winter Monate verschafft
werde, und wollen das Didactrum für beiderlei Unterricht
mit auf die herrschaftliche Casse übernehmen« Tulla ins-
besondere aber ward ausserdem die Vergünstigung zuteil,
Privatunterricht in Physik bei Böckmann zu nehmen. Ferner
wurde er der Aufsicht Burdetts unterstellt, der für ihn die zum
höheren Studium erforderlichen Bücher anschaffte; seine bis-
herigen Schulden wurden getilgt und weitere Unterstützungen
vorgesehen, falls die zu seinem Unterhalt für Kleidung und
andere Bedürfnisse ausgeworfenen Beträge nicht zureichen
sollten.
Tulla, durch die Gunst des Fürsten ermutigt und zu
höchstem Schaffenseifer angespornt, widmete sich nun mit
ganzer Hingabe dem Ingenieurwesen. Die unter Burdetts
Leitung durchgeführten theoretischen Studien und prak-
tischen Übungen führten im Laufe des Jahres 1791 zu ausser-
ordentlichen Ergebnissen, so dass der Engländer in einem
am 25. Januar 1792 niedergelegten Promemoria bezeugen
konnte, dass Tulla »Dankbarkeit, Redlichkeit, Genie und
große Anlagen für mathematische Untersuchungen bewiesen
habe«. Seine Studien hätten nun einen gewissen Abschluss
gefunden, und man müsse daran denken, den jungen Ingenieur
auf Reisen in andere Länder zu schicken mit dem Zweck,
»daselbst alles zu lernen und zu practicieren, was er in seinem
eigenen nicht erlangen kann«. Und er empfahl, man möge
Tullas weitere Ausbildung dem bekannten Mathematiker
Langsdorf, damals Salineninspektor zu Gerabronn, übertragen.
342 Valdenaire
Man frug zunächst bei Langsdorf an, ob er geneigt wäre,
Tulla zu unterrichten und zu welchen Bedingungen. Ver-
bindlichst antwortete Langsdorf am 20. März 1792 dem Ge-
heimeratskollegium in Karlsruhe: »Wer wird nicht gerne den
Wünschen eines Markgrafen von Baden und eines Ministers
von Wöllwarth entsprechen? Also von meiner Seite soll es
nicht fehlen, und meine eigene Ehre wird es erfordern, dem
jungen Mann so viel beizubringen, als in meinen Kräften
steht, und so viel Zeit erlauben wird, die der Lehrling bei
mir zubringen soll.« Als Honorar forderte Langsdorf für den
Monat 27 fl, den Aufwand für Kleidung, Reisen, Schriften
und Lehrbücher dabei nicht eingerechnet. »Der Lehrling be-
käme seine eigene Stube, Bett und zugehöriges Weißzeug,
Tisch und einige Stühle, Handtuch, Holz und Licht. Ein
Kummod müßte er hier sich machen lassen. Morgens be-
käme er Kaffee, nachmittags gleichfalls, über den Mittags-
tisch einen Schopfen Bier, beim Abendtisch einen Schopfen
landüblichen Wein. Ausser der Zeit Brot, so viel er begehrt,
aber ohne Butter, weil ich kein Vieh halte. Er speisste mit
meiner Familie an einem Tisch, schlechter aber auch nicht
besser als ich selbsten, dürfte keine Unzufriedenheit blicken
lassen, allenfalls er besser zu leben gewohnt gewesen wäre.
In Anschauung des mit meinem Beutel in keine Verbindung
stehenden Aufwandes für alle Arten von Kleidungsstücken,
Schriften ausser den Lehrbüchern, kleinen Reisen zum
Nutzen, Ergötzlichkeiten zur erforderlichen Zerstreuung, die
selbst zur Gewinnung einer gewissen Geschmeidigkeit und
zur Bildung des Herzens selbst so vieles beitragen und die
den Studierenden am wenigsten ganz versagt werden können
— in Anschauung all dieser Ausgaben habe ich kein Wort
zu sagen.« Im übrigen verlangte Langsdorf gute Sitten; fest-
gelegte Lehrstunden würde er jedoch nicht einhalten.
Langsdorfs Forderungen wurden vom Markgrafen ohne
Anstände genehmigt. Zuvor jedoch wollte man nochmals
feststellen, ob der junge Zögling auch der Auszeichnung
würdig wäre und die erforderlichen Kenntnisse aufbringe.
Und so musste er sich nochmals einer hochnotpeinlichen Prü-
fung unterziehen. Im Beisein des Präsidenten v. Gayling
prüften ihn am 14. April Burdett, Vierordt, Schwenck und
Das Leben und Wirken des Johann Gottfried Tulla 343
Wucherer in allen mathematischen Fächern, in Algebra, Geo-
metrie, in der Theorie der quadratischen und kubischen Glei-
chungen, sowie in Mechanik, und Tulla bewies auf allen Ge-
bieten vorzügliche Kenntnisse. Damit war das weitere Stu-
dium gesichert und die Reise nach Gerabronn beschlossen.
Tulla wurde nun auf Kosten des Fürsten neu »equipierte.
Er kaufte sich bei »Jud Mödlin« (Model) einen Überrock,
eine Weste und Hosen für 20fl, bei »Jud Levey« eine zu
seiner Uniform passende Weste und Hose für ııfl, für
10 Gulden einen Koffer, eine Uhr für 2ı Florinen usw., ausser-
dem eine Reihe Bücher. Diese waren u.a.: Häselers An-
fangsgründe der Reinen Mathematik, Suckows Bürgerliche
Baukunst, Mayers Praktische Geometrie, Schüblers Neue Er-
forschungen in der Geometrie, Pickels Ausmessungen grosser
Wälder, Vegas Logarithmische Tafeln, Krafts Mechanik,
Böhms Messkunst auf dem Felde, Abt Bossuls Hydrodyna-
mik, Böckmanns Physik und Abhandlung über die Kegel-
schnitte und Wucherers Mathematik.
Ende Mai verliess Tulla seine Heimatstadt. Am 1. Juni
kam er in Gerabronn an, wo er von Langsdorf herzlich auf-
genommen wurde. Er wohnte, wie verabredet, in dessen
Haus, und wie er nach Karlsruhe berichtete, gefiel es ihm
hier sehr gut.
Gerabronn, damals ein zum Regierungsbezirk Ansbach
gehöriger Marktflecken im Jagstkreis, mit seiner erhöht ge-
legenen Kirche frei und weithin sichtbar auf einer leicht nach
Süden geneigten Hochebene gelegen, war ein kleiner Ort,
der von einem Wall umgeben mit seinen reizvollen Fachwerk-
häusern ein freundliches, mehr ländliches als städtisches Aus-
sehen bot. Es war bemerkenswert durch die in der Umgegend
befindlichen Salinen bei Kirchberg, am Hornberg und im
Brettachtal, die der Aufsicht Langsdorfs, eines der ersten
Fachkenner seiner Zeit auf dem Gebiete der Salzwerkkunde,
unterstanden. Dieser hochbegabte Gelehrte, als Sohn des
Salzrentmeisters Georg Melchior Langsdorf aus Nauheim
von Jugend auf mit dem Salinenbau bekannt, hatte sich
namentlich durch den Aufbau des in Verfall geratenen Salz-
werks in Salzhausen bei Nidda, eine für jene Zeit schwierige
und kühne Leistung, einen Namen gemacht, hatte auch
344 Valdenaire
durch verschiedene über die Salzwerkkunde herausgegebene
Schriften die Aufmerksamkeit wissenschaftlicher Kreise auf
sich gelenkt. Er war ein Mann, durch ein umfassendes ma-
thematisches Wissen und praktische Veranlagung wie durch
Geist und Gemüt gleich ausgezeichnet, ein begabter Kopf,
der das, was er errechnet hatte, mit unermüdlichem Eifer
durchzuführen suchte, erfüllt von einer strengen Rechtlich-
keit und tiefer Frömmigkeit, die jedoch von eigenen dem
Mystizismus verwandten Anschauungen ausging, wie sie in
dem 1825 in Tübingen von ihm herausgegebenen Katechis-
mus nach Swedenborgschen Grundsätzen ihren Ausdruck
fanden. Ob diese die religiösen Anschauungen des Pfarrer-
sohnes Tulla wesentlich berührten oder beeinflussten, wissen
wir nicht, das Wertvollste, was ihm Langsdorf vermittelte,
war in erster Linie doch eine umfassende mathematische und
technische Ausbildung.
Zunächst nahm Langsdorf unmittelbar nach der Ankunft
Tullas in Gerabronn eine Prüfung vor, die überraschender-
weise mehr Vorkenntnisse erkennen liess, als er erwartet
hatte. Ohne Umstände führte er dann seinen wissensdursti-
gen Schüler in die höheren Entwicklungen der Analytischen
Trigonometrie und der Statik, sowie in den Betrieb der Sa-
linen ein und erklärte ihm die Herstellung von Solwagen
oder Salzspindeln. Dann liess er ihm einen Situationsplan
des dortigen Salzwerks aufzeichnen und besuchte mit ihm
auch andere Salinen in der Umgegend, wie die von Niedern-
hall und Schwäbisch Hall, jene uralte, schon im 9. Jahr-
hundert bekannte Solquelle, die nach 1770 mit besonderem
Aufwand wiederhergerichtet worden war. Ausser den fünf
Sıedhäusern der Gradieranstalt waren damals dort fünfzehn
eigentliche Haalhäuser im sogenannten Haal vorhanden,
worin sich ııı Pfannen befanden. Einen zur Fassung
einer Sole gefertigten Entwurf schickte Tulla seinem Meister
Burdett zu, zugleich mit einem Schreiben an Kammerrat
Junker am 3. August 1792, worin er bat, Burdett zu sagen,
dass er für seine Ausbildung wohl mehr Zeit brauche, als er
geglaubt habe, »wenn er allenfalls einen Unwillen zeigen
sollte; denn was hilft es mich, wenn ich immer stücke, so
kommt doch niemals etwas ganzes heraus«.
Das Leb:n und Wirken des Johann Gottfried Tulla 345
Tulla fühlte sich über die Art, wie ihm Langsdorf ent-
gegenkam, und überzeugt von seinem methodischen Unter-
richt, ausserordentlich glücklich. In rastlosem Eifer und mit
ganzer Hingabe versenkte er sich in die Wissenszweige der
Mathematik und des Ingenieurwesens, wobei er nicht unter-
liess, auch das, »was zur Verbesserung des Geschmacks und
Kenntnis in der Literatur etwas beitragen kann, durchzu-
gehen«. Was ihn im Einzelnen beschäftigte, geht aus seinen
»Diarien« hervor, die allmonatlich abzufassen und nach Karls-
ruhe zu schicken, ihm auferlegt war. Diese monatlichen Be-
richte?) geben uns ein genaues Bild seines fortschreitenden
Studiums, sie sind ausserordentlich sachlich und ehrlich ab-
gefasst. Tulla verbreitet sich darin gewissenhaft über sein
Tun und seine Arbeiten, sagt, was er beherrscht und was
ihm an Kenntnissen abgeht. Weg und Ziel zur künftigen
Vollendung lagen klar vor ihm.
Die Ausbildung begann zunächst in grundlegender
Weise mit einem intensiven mathematischen Studium, mit
Kästners Analysis endlicher Grössen, mit algebraischen Be-
rechnungen und Gleichungen, und ging dann zur ‚Höheren
Geometrie und Mathematik, zur Differential- und Integral-
rechnung nach Wolfs Lehrbuch über. Daneben studierte
Tulla, von seinem väterlichen Freunde Langsdorf angeregt
und geleitet, Statik und Mechanik nach Karstens Lehrbuch,
Aerostatik und Hydrostatik, sowie die Baustoffkunde von
Suckow. Praktische Übungen und Untersuchungen be-
gleiteten ergänzend diese theoretischen Studien. Er verfolgte
die Versuche Langsdorfs an Springwerken und der daran
aufgestellten Beobachtungen über Ausflussmenge und Höhe
des Wasserstrahls, fertigte Zeichnungen und Berechnungen
von Salinen und Göpelwerken, von Brücken und Mühlen,
stellte zahlreiche Untersuchungen an über die Bewegung
und Kräfte des Wassers, fertigte mehrere Modelle zu Dampf-
und hydraulischen Maschinen — kurz, er drang in viel-
seitigster Weise allmählich in alle Gebiete des Ingenieurwesens
ein. Da er gut zeichnete, übertrug ihm Langsdorf die Ferti-
gung von 15 Kupferstichen zu einem von ihm bearbeiteten
Werk über Hydraulik, eine Arbeit, die Tulla ungemein
2) Im General-J.andesarchiv Karlsruhe.
346 Valdenaire
fesselte. »Ich freue mich auf diese Wissenschaft«, schrieb er
in einem Brief an den Staatsminister von Wöllwarth am
3. März 1793, »weil sie mein Hauptfach ist und verspreche
mir die schönste Anwendung in der Praxi.«
Die mit zähem Fleisse bis zum Frühjahr 1794 durch-
geführten Arbeiten fanden durch verschiedene Studienfahrten
nach Industrieanlagen in der Umgegend ihre Ergänzung,
wie beispielsweise nach der Weisbacher Saline, deren Fabrik
und Mineraliensammlung Tulla eingehend besichtigte, oder
nach Rothenburg o.d. T., wo er ein zweihundert Jahre altes
Druckwerk besah, das mit einer Papier-, einer Pulvermühle
und zwei Schneidemühlen verbunden war. Interesse und
Eifer wuchsen mit der Bedeutung der Aufgaben, wennschon
zuweilen Kränklichkeit sein Schaffen hemmend beeinflusste.
»Sehr muß ich es bedauern«, berichtete am 3. September 1792
Langsdorf nach Karlsruhe, »daß er seit seinem Hiersein nicht
ganz gesund ist, weshalb zu seiner Zeit für den Arzt und
für Arzneien noch verschiedene Rechnungen zu bezahlen
sein werden.« Aber sonst machten Langsdorfs Anerkennung
und Tullas Berichte in Karlsruhe einen so günstigen Eindruck,
dass Burdett am 22. April 1793 sagen konnte: »The report
which young Tulla has made of himself concerning his pro-
gress in mathematical sciences till the present month of April,
continues to give the utmost satisfaction of his dilligence and
genius.«
Im Frühjahr 1794 fand der in Gerabronn durchgeführte
Lehrkurs sein Ende, der in der Hauptsache das Gebiet der
Mathematik und des Salinenbaus in erschöpfender Weise
behandelt hatte. Für die weitere Ausbildung Tullas schlug
nun Langsdorf zur Vervollkommnung der Kenntnisse im
Flussbau eine Studienreise nach Düsseldorf und Holland,
sowie nach den Gegenden der Oder und Havel vor, zum
Studium des Bergbaus aber einen Besuch der Bergakademie
zu Freiberg in Sachsen. Dies sei unbedingt zur Vollendung
des Ingenieurs nötig, und Tulla verdiene das bei seiner ausser-
ordentlichen Begabung. »Die Aufführung und der Fleiß des
jungen Tulla«, schrieb er, »verdienen noch immer das große
Lob, das ich ihm schon so oft habe beilegen müssen. —
Ich kann der Autmerksamkeit und dem prüfenden Nach-
Das Leben und Wirken des Johann Gottfried Tulla 347
denken, womit er die Mathematik sowohl als die Salzwerk-
kunde studiert, nicht Ruhm genug widerfahren lassen.«
Langsdorfs Vorschläge fanden Anklang und Karl Fried-
rich, erfreut über das erfolgreiche Studium seines Schütz-
lings, genehmigte die Mittel für Tullas weitere Ausbildung.
Am 23. April 1794 fuhr Tulla, mit Empfehlungsschreiben
versehen, von Gerabronn nach Miltenberg, und von da zu
Schiff nach Hanau. Dort machte er dem Kammerassessor
Kopp, der den Wasserbau leitete, seine Aufwartung, be-
sichtigte Wilhelmsbad und in Philippsruhe ein Druckwerk
nebst einer Gipsmühle. Weiter gings hernach zu Schiff den
Main abwärts nach Frankfurt, wo er den dortigen Stadt-
baumeister Hess kennenlernte, dann über Friedberg nach
Nauheim, dessen neu eingerichteten Druckwerke, Gradier-,
Siedhäuser und Windmühlen ihn sehr interessierten, zu Pferd
nach Salzhausen und Giessen. Nach einem Besuch der
Basaltbrüche auf dem Felzberg reiste er im Postwagen über
Wetzlar, Braunfels nach Koblenz, besichtigte dort die Mosel-
brücke und kam endlich in anregender Rheinfahrt Ober-
winter und Zons berührend am 138. Mai in Düsseldorf an.
In Düsseldorf wurde die Bekanntschaft mit dem Wasser-
baumeister Wiebeking für Tulla von besonderer Bedeutung.
Dieser vortreffliche, auf dem Gebiet des Wasserbaus weithin
bekannte Ingenieur machte den jungen Tulla mit seinen
neuesten Rheinbauten bekannt, ja, lud ihn auch des öfteren
zur Teilnahme an seinen Dienstreisen ein. Der Flussbau,
das war es doch, was ihm am meisten lag, und seine Begeiste-
rung für dieses technische Gebiet löste sich in einer starken
Betätigung aus. Er nahm eine Reihe Strommessungen
und Untersuchungen der Kribbenanlagen am Rhein vor,
fertigte eine für das Herzogtum Berg aufgenommene Strom-
karte an nebst Beschreibung der dortigen Rheinbauten und
des Faschinenbaues. Mit Wiebeking reiste er Anfang und
nochmals Mitte Juni nach Honnef, hernach allein nach dem
Niederrhein bis Arnheim. Diese Fahrt machte ihn bis ins
einzelne mit der Bauart der Kribben, Faschinen, Enklavie-
rungen, Schleusen und dem Deichbau bekannt, der im Cle-
vischen der niederen Ufern wegen ihm bedeutungsvoller er-
schien als im Bergischen. »Diese Reise«, schrieb er in seinem
348 Valdenaire
Bericht, »war für mich äusserst interessant, weil der Rhein
im Clevischen mehr Ähnlichkeit als der im Bergischen mit
dem der Markgrafschaft Baden hat.«
Tulla hatte nun die Äbsicht, Holland zu bereisen, allcın
die Kriegsunruhen bestimmten ihn vorerst, davon abzusehen
Auch Kammerrat Junker in Karlsruhe und Langsdorf wider-
rieten ihm. Eine Reise nach dem Harz aber konnte, da er
noch nicht die notwendigen geologischen Vorkenntnisse be-
sass, keinen rechten Erfolg versprechen. So hielt sich Tulla
noch längere Zeit unentschlossen in Düsseldorf auf, unter-
nahm verschiedene Studienreisen, nach Wern (10. Juli), nach
Unna (12. Juli) zur Besichtigung der dortigen Saline, machte
Einzelstudien verschiedenster Art an Steinbrennereien mit
Feldöfen, fliegenden Brücken, Holz sparenden Öfen und
eisernen Kochherden u. ä., reiste nach Wesel und mit Wiebe-
king Anfang August nach Elberfeld, wo er Maschinen be-
sichtigte.
Die Reise nach Holland schien Tulla jedoch zuletzt un-
erlässlich, auch Wiebeking riet ihm zu, »denn man habe ein
grosses Vorurteil, wenn einer in Holland gewesen sei«. Wiebe-
king war Tulla zwar in jeder Hinsicht behilflich, doch nützte
er, da ihm offenbar Kräfte für die Fertigung von Plänen
fehlten, den jungen Ingenieur redlich aus, der sich zuletzt
»fast mit Verdruß von ihm losreißen musste«.
Am 18. August 1794 trat Tulla die Reise nach Holland
an. Der Abschied von Wiebeking, dem Tulla als Geschenk
sechs silberne Löffel (die ihm 28fl. gekostet hatten) überreichte,
war ziemlich kühl. Überhaupt scheint es zwischen den beiden
Männern in letzter Zeit zu einer Entfremdung gekommen
zu sein. »Hr. Wasserbaumeister Wiebeking« schrieb Tulla
am 18. Oktober an Junker, »war bei meinem Abschied etwas
kalt, ich sagte dahero iemand, der es wieder gesagt haben
wird, daß es mich sehr kränke, und daß ich gesagt hätte,
daß er meinen traurigen Launen etwas zuschreibe, was er
meinem Karakter zuschrieb, ıch erhielt nachher emen freund-
schaftlichen Brief von ihm. — Den Plan vom Rhein im Cle-
vischen habe ich nicht bekommen. Der Oberdeichinspektor
suchte allerhand Ausreden; einst sagte er zu mir, ich solle
alles haben, aber blos zu meinem Gebrauch und mit dem
Das Leben und Wirken des Johann Gottfried Tulla 349
Versprechen nichts öffentlich bekannt zu machen, welches
mir Licht gab.«
Die Reise ging zunächst nach Emmerich, wo Tulla sechs
Tage bei dem Oberinspektor Bach wohnte, und woselbst er
Zeichnungen von einer Austiefungsmaschine und einer Ab-
wässerungsschleuse fertigte. Das nächste Ziel war Cleve.
Dort machte er dem Kammerpräsidenten Freiherrn von Stein
seine Aufwartung, der ihm bereits in Düsseldorf durch
Wiebeking bekannt gemacht worden war und damals ein
Empfehlungsschreiben ausgestellt hatte. Weiter ging es nach
Nymwegen, wo er Eisbrecher und den Hafen zeichnete, dann
über Utrecht nach Amsterdam. Am 30. August kam er
hier an.
Auf den Rat des Generalinspektors Brünings in Amster-
dam, der ihm die Besichtigung aller bedeutenden Wasser-
bauten Hollands, abgesehen von der Gegend von Waal und
Maas, »weil das Kriegstheater näherkommt«, empfahl, be-
reiste Tulla alsdann der Reihe nach Saarendam, Muiden,
Uithoven, wo ihn als besondere Sehenswürdigkeit eine nach
einer englischen Erfindung konstruierte Dampfmaschine
interessierte, dann über Leiden, Delft, Rotterdam, Gauda
nach Harlem. Hier sah er eine Salzsiederei, in der das aus
Spanien kommende Salz mit Seewasser aufgelöst und wieder
gesotten wurde. Das Studium der grosszügigen holländi-
schen Wasserbauten, der Deich-, Damm- und Schleusen-
anlagen, sowie der vom Wind betriebenen Papier-, Schneid-
und Ölmühlen hatte Tullas Kenntnisse wesentlich bereichert.
Hierbei wurde ihm die Bekanntschaft mit Fachleuten, die
ihn in entgegenkommender Weise in die Eigenart des Bau-
wesens Hollands einführten, besonders wertvoll. »\\Venn Rei-
sen einzig und allein den Zweck haben sollten, nur zu sehen«,
schrieb er in seinem Bericht, »so würde man wohl seinen Zweck
verfehlen, wenigstens kann man oft große Gegenden durch-
reisen, in welchen man Werke sieht, die man vorher schon
gesehen hat; aber die Bekanntschaft, welche man mit Männern
vom nämlichen Fache bekommt, ist oft soviel wehrt, daß sie
allein das Reisen nothwendig macht; findet man Werke, die
die größte Aufmerksamkeit verdienen, und deren Güte oft
nur die Zeit lehren kann, so hat man Gelegenheit, dieses
350 Valdenaire
durch die gemachten Bekanntschaften am besten zu erfahren.
besonders da nicht jeder geneigt ist, seine gemachte Erfah-
rungen öffentlich bekannt zu geben.«
Nach einem etwa eine Woche in der Gegend Amster-
dams verbrachten Aufenthalt entschloss sich Tulla nach
Hamburg zu reisen. Heftiges Sturmwetter verhinderte jedoch
einige Tage die Abfahrt. Am 10. September konnte er reisen,
sechs Tage darauf kam er in Hamburg an.
Die Reisemittel waren bei seiner Ankunft ziemlich er-
schöpft — seine Barschaft betrug im ganzen nur noch 8g fl.
28 Kr. — und über sein weiteres Studium war von Karlsruhe
noch keine Verfügung eingetroffen. So schrieb er eiligst
einen Bericht nach Hause und wartete »gnädigste Resolution
des Markgrafen« ab. Währenddessen besichtigte er in Ham-
burg unter Führung von Professor Büsch die gegen Über-
schwemmungen aufgeführten Schutzbauten, auch machte er
dem Legationsrat Klopfstok seine Aufwartung. In Ritze-
büttel, wo er den bekannten Ingenieur Woltmann kennen-
lernte, besah er mit Stroh besteckte Deiche und wohnte Ver-
suchen über den Wasserstoss im unbegrenzten Strom bei,
die jedoch so verschieden ausfielen, dass man zu keinem be-
stimmten Ergebnis kam. Endlich lernte er, begleitet von
dem Oberdeichmeister Kehrer, die Deiche in Harburg kennen,
wobei er im Strome eine einer Kribbe gegenüberliegende
Sandbank beobachtete, eine Feststellung, die ihm ein Be-
weis für seine schon längst ausgesprochene Behauptung war,
Silberschlags Theorie von der Wirkung der Kribben für un-
richtig zu erklären, eine Theorie, die seiner Meinung nach
um so weniger anwendbar erschien, je breiter der Strom sei.
Der vorliegende Fall, sagte er, sei lediglich aus der Ände-
rung der Geschwindigkeiten in verschiedenen Tiefen und
Breiten des Stroms zu erklären.
Nachdeni die badische Regierung die Mittel für Tullas
weitere Ausbildung genehmigt hatte, verliess der junge In-
genieur die Stadt Hamburg und reiste über Braunschweig,
Leipzig und Dresden nach Freiberg, wo er Anfang Dezember
ankam.
Die Stadt Freiberg, bekannt durch ein schon im
12. Jahrhundert betriebenes Silberbergwerk, in dem um 1800
Das Leben und Wirken des Johann Gottfried Tulla 351
etwa 100 Gruben gangbar waren, besass eine an dieses an-
geschlossene Lehranstalt für Bergbau- und Hüttenkunde, die
im Jahre 1765 zur Akademie erhoben und zwei Jahre darauf
als solche eröffnet worden war. Der erste dabei angestellte
Lehrer war der Chemiker Christlieb Ehregott Gellert, ein
Bruder des Dichters. Die Schule nahm dann unter Leitung
des Berghauptmanns Anton Friedrich Freiherrn von Heynitz
einen besonderen Aufschwung und kam namentlich durch
die Wirksamkeit des Bergrats Abraham Gottlob Werner zu
grossem Ansehen 3). Studierende aus allen Ländern Europas
und fremder Weltteile konnte man damals in den Hörsälen
zusammenfinden. Werner, der auch der Lehrer Tullas war,
lehrte Bergbaukunst, Oryktognosie und Geognosie, las aber
auch Versteinerungskunde, Eisenhüttenkunde, mincralogi-
sche Literaturgeschichte und Geologie. Eine umfangreiche
von ihm eingerichtete Mineralien-, Münz- und Plansamm-
lung, das sog. Wernersche Museum, ergänzte die in glän-
zender Methodik durchgeführten Vorlesungen
Da seitens der badischen Regierung der Bergakademie
keine Mitteilung zugegangen war, nahm Berghauptmann
v. Heynitz zuerst Anstand an der Zulassung Tullas, ge-
nehnmigte aber dann doch dessen Aufnahme, nachdem ihm
dieser seine Empfehlungsschreiben und Urkunden über sein
bisheriges Studium vorgelegt hatte. Obwohl das Semester
anfangs Oktober begonnen hatte, war es Tulla dennoch mög-
lich, die grundlegenden Fächer der Bergbaukunde zu be-
legen. Er studierte Cheniie bei dem Professor Lampadius
sowie den soryktognostischen Teile der Mineralogie bei dem
Bergrat Werner.
Das mit viel Interesse begonnene Studium des Bergbaus
erfuhr jedoch binnen kurzem eine Unterbrechung. Der An-
lass hierfür bildete ein von Langsdorf an den Kammer-
rat Junker in Karlsruhe gerichtetes Gesuch, Tulla eine von
ihm nach Norwegen und Dänemark beabsichtigte Reise zu
ermöglichen. Obwohl Langsdorf dabei für Tullas Reise-
3) 1884 hatte das Bergwerk nur noch 60, 1902 nur noch 30 Gruben. 1913
hörte der staatliche Erzbergbau auf, für die Bergakademie jedoch blieben Lehr-
gruben erhalten. In der Umgebung ist jetzt nur noch die Silbergrube #Alte
Hoffnung Gottes« in Kleinvoigtsberg in Betricb.
352 Valdenaire
kosten aufkommen wollte, so dass dieser »nur für seine Zeh-
rung zu sorgen habe, so dachte er mit der Begleitung seines
begabten Schülers wohl auch an seinen eigenen Vorteil.
Tulla erkannte dies wohl und war lange unentschlossen.
»Meinen kurzen Aufenthalt in Freiberg«, schrieb er nach
Karlsruhe, »muß ich, wenn ich die Reise nach Norwegen
machen sollte, unendlich bedauern, weil ich alsdann keines
der angefangenen Kullegien aushören kann, auch mir nicht
genug Kenntnisse im Grubenbau und der Maschinerie sam-
meln konnte, da der harte Winter das Anfahren auf den
Gruben mir nicht erlaubte.« In einem weitern Schreiben
vom 27. Februar 1795 setzte Langsdort, der auf Einladung
des Grafen von Reventlov in Kopenhagen die Reisc
unternahm, dem Kammerrat Junker die Vorteile für Tulla
auseinander: »Herr Tulla wird großen Nutzen von dieser
Reise haben, und mir ist es ein wahrer Trost, auf einer so
weiten Reise einen Begleiter zu haben, der so ganz mit
meinen Grundsätzen bekannt ist. — Ich werde keine Gelegen-
heit versäumen, diese Reise dem Herrn Tulla für seinen
Zweck interessant zu machen.«
Die. Erlaubnis zur Reise seitens der badischen Regierung,
sowie die hierzu erforderlichen Mittel in der Höhe von
20 Louisdor trafen bald ein. In einem Schreiben an den
Markgrafen dankte Tulla dem Fürsten »tür den Beweis der
besonderen Gnad«, in gleicher Weise auch dem Freiherrn
von Gayling, und schloss daran die Bitte, nach der Rück-
kehr in Freiberg noch längere Zeit studieren zu dürften.
Den Kammerrat Junker aber ersuchte er am ı2. März um
die Ausstellung eines Passes: »Da ich in Dänemark und Nor-
wegen«, schrieb er, »um ein besseres Ansehen zu haben,
unsere Ingenieurs-Uniform militairisch tragen werde, so wün-
sche ich einen neuen Paß zu haben, in welchem ich als In-
genieur stehe.«
Die Reise nach Norwegen ging auf kürzestem Weg
und ohne Aufenthalt vor sich. Am 26. April 1795 verliess
Tulla die Bergstadt Freiberg, war am folgenden Tag ın
Leipzig, am ı. Mai in Hannover, wo er mit Langsdorf zu-
sammentraf. Die Fahrt ging dann unmittelbar nach Kopen-
hagen, wo die beiden Männer über einen Tag blieben, dann
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|
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Das Leben und Wirken des Johann Gottfried Tulla 353
ununterbrochen durch schwedisches Gebiet nach Norwegen.
Das Ziel ihrer Reise war Walloe, eine Saline, die ihre Sole
aus dem Meere gewann. Langsdorf machte hier ausgiebige
Siedeproben und Tulla nahm die Einrichtung der Saline
eingehend auf. Nach einem längeren Aufenthalt von über
zwei Wochen erfolgte die Heimreise der beiden über Holm-
strandt nach dem durch sein Silberbergwerk bekannten
Kongsberg, von da nach Tramen, bemerkenswert durch den
in der Nähe befindlichen Marmorbruch auf dem Paradies-
berg, endlich ohne Aufenthalt über Christiania zurück nach
Kopenhagen. Hier war während ihrer Abwesenheit die Stadt
von einer furchtbaren Feuersbrunst, durch die gegen tausend
Häuser in Schutt und Asche gelegt worden waren, heimge-
sucht worden, eine Katastrophe, die Langsdorf Anlass gab,
der Stadtbehörde Vorschläge feuerpolizeilicher Art zu unter-
breiten.
Am ı. Juli reisten die beiden Männer von Kopenhagen
ab, zwölf Tage hernach waren sie in Göttingen, wo Langs-
dorf seinen Schüler verlies. Tulla blieb dort noch einige
Tage, besuchte den Mathematiker Kästner und andere ihm
empfohlene Gelehrte der zu jener Zeit berühmten Universität,
besichtigte das Observatorium und die sog. Modellkammer.
Dann ging es heimwärts über Kassel, Mühlhausen, Sonders-
hausen, die Saline Frankenhausen nach Artern und Botten-
dorf, wo Tulla Schleusenanlagen an der Unstrut studierte,
weiter über Eisleben nach den Salinen in Halle und Dürn-
berg. Hier war seit längerem schon an Versuchen zur Fabri-
kation von Sonnensalz gearbeitet worden, allein Tulla be-
zweifelte, dass dieses so rein wie das durch Sieden gewonnene
Salz werden könne. Am ı2. August 1795 war Tulla wieder
in Freiberg.
Es entstand nun die Frage, ob das durch die norwegische
Reise unterbrochene Studium, sollten Tullas Kenntnisse ım
Bergwerksbau nicht unvollkommen bleiben, fernerhin durch-
geführt werden konnte. Tulla richtete daher Ende August
an die badische Regierung ein Gesuch um weitere Unter-
stützung seiner Ausbildung. Es ging ohne Schwierigkeiten.
Am 29. September ward vom Markgrafen »die Resolution
erteilt, daß zur Erreichung der höchsten Absicht, dem Geo-
Zeitschr. f. Gresch.d. Oberrh. N. F. Bd. 42, 3 24
354 Valdenaire
meter Tulla der Aufenthalt in Freiberg noch diesen Winter
zu gestatten und derselbe zu diesem Ende mit weiteren 250fl.
zu unterstützen sei.«
Der junge Ingenieur nahm also seine vor etwa einem
Jahr begonnenen Studien in Chemie, Mineralienkunde, Ma-
schinen- und Bergwerksbau von neuem auf. Ferner fuhr er
des öfteren die Gruben an und beschäftigte sich besonders mit
der Theorie der »unterschlächtigen Räder« und Markscheide-
kunst. Eine darüber ausgearbeitete Abhandlung, worin er
u. a. die Behauptung aller Praktiker in Freiberg, dass Pech-
wellen mit kleinerem Durchmesser besser seien als die mit
grösserem, widerlegte, überreichte er dem Berghauptmann
von Heynitz. Endlich nahm er bei einem Sprachmeister
französischen Sprachunterricht und unterwies nebenbei den
»Zimmergesellen Küentzle« aus Karlsruhe, den die badische
Regierung auf Tullas Vorschlag nach Freiberg geschickt hatte,
im Maschinenwesen und im Grubenbau.
Von Junker war Tulla die Anweisung zugegangen, sein
Studium bis Ende April 1796 mit möglichster Sparsamkeit
zu beenden, denn die Kosten für den Winter in Freiberg
waren bedeutend höher ausgefallen, als vordem angenommen
worden war. Hinzu kamen allerdings noch die Ausgaben
für eine Reise nach Böhmen ın der Höhe von 36 fl. und 46Kr.,
die Tulla zum Besuch der Frau Major Burdett in treuer An-
hänglichkeit und zum Beweis seiner aufrichtigen Dankbar-
keit gegen seinen vor zwei Jahren dahingegangenen Gönner
unternommen hatte. Eine grössere für Heynitz fertigzu-
stellende Arbeit und vor allem Krankheit verhinderten in-
dessen wochenlang die Abreise. Am 13. Juni konnte Tulla
endlich die Heimfahrt antreten, die er mit Rücksicht auf
seinen beklagenswerten Zustand statt in den schlechten säch-
sischen Postwagen mit Extrapost vorzunehmen sich ge-
zwungen sah. Sie ging zunächst über Erlangen, Kirchberg
nach Gerabronn, wo er im Kreise der Familie Langsdorfs
herzlich aufgenommen wurde. Seinem verehrten Lehrer
machte er eine wundervoll kristallisierte Salzspindel und
cinen wertvollen Labradorstein zum Geschenk.
Trotz dem Drängen Junkers sah sich Tulla durch
Krankheit veranlasst, längere Zeit, und zwar den ganzen
Das Leben und Wirken des Johann Gottfried Tulla 355
Sommer über noch in Gerabronn zu bleiben. Wenngleich
dieser Aufenthalt der Genesung und Erholung galt, so blieb
Tulla in dieser Zeit keineswegs müssig, sondern beschäftigte
sich, wie eine zu jener Zeit entstandene Arbeit zeigt‘), mit
allen möglichen technischen Problemen. Zu diesen von
Langsdorf ihm gestellten Aufgaben gehörte.u. a. die Anlage
eines Dammes in einem von einem Fluss durchströmten Tal,
ferner die Entwurfsbearbeitung zu einem »Pochwerk mit:
Stampfern und Hebeköpfen«, endlich die Projektierung eines
Kanals mit einem Druckwerk. »Diese Aufgaben«, schrieb
dazu Langsdorf am 5. September 1796, »wurden Hrn. Tulla
nach seiner Rückkunft von Freyberg während seinem hie-
sigen Aufenthalt von mir zu alleiniger Auflösung vorgelegt.
Sie gehören nicht unter Anfängers-Aufgaben und wurden
von mir mit Bedacht so abgefasst, daß sie beinahe ein voll-
ständiges Examen für Jeden abgeben können, welcher Hy-
draulik und Maschinenlehre studiert zu haben vorgibt. —
Die von mir beigefügten Bemerkungen beweisen, daß
Hr. Tulla alle Fragen sehr gut beantwortet hat.« Ferner
übersandte der junge Ingenieur am Iı. September dem
Markgrafen ein als Probearbeit angefordertes Gutachten,
»wie der Rhein bei Daxlanden in Ordnung zu bringen seik.
Ende Oktober 1796 endlich trat Tulla die Reise nach
Karlsruhe an mit einem glänzenden von Langsdorf ausge-
stellten Zeugnis in der Tasche, in dem es heisst: »Mögte das
Badensche Fürstenthum mit allen jungen Männern so glück-
lich sein als mit diesem, so wird es stolz auf die jungen Männer
sein können, die dem Staat durch die höchste Milde des
Durchlauchtigsten Fürsten erzogen werden.«
Anfang November kam Tulla ın Karlsruhe an. Als er
damals, im Mai 1792, in die Welt hinausgezogen war, hatte
man mit einer kurzen Studienzeit gerechnet. Nun waren
zu seiner Ausbildung doch über vier Jahre dahingegangen.
Als reifer Mensch, durch mannigfaltige Kenntnisse bereichert,
war er heimgekommen. In grosszügiger Weise hatte Karl
Friedrich für die Ausbildung dieses begabten und über alle
Massen zuverlässigen jungen Ingenieurs getan, was er zu
tun vermochte.
4) Akten der Wasser- und Strassenbaudirektion 1796.
24”
356 Valdenaire
Vor seinem Eintritt in den Staatsdienst musste Tulla
sich einer Prüfung unterziehen. Sie fand am 7. Dezember
nachmittags im Kammersessionszimmer statt und wurde von
Vierordt, Schwenck und Wucherer in den Fächern Mechanik,
Hydrotechnik und Hydraulik vorgenommen. Sie erwies,
»daß Examinandus die schon durch seine von Zeit zu Zeit
eingeschickte Specimina vorzüglich aber durch das letzte
mit Rath Langsdorfens Bemerkungen begleitete von sich ge-
machte gute Hoffnung nicht getäuscht, sondern ehrlich er-
füllt und in Theorie und Ausübung seiner zum Dienst des
Vaterlandes nötigen Wissenschaften, sich schöne, sehr brauch-
bare Kenntnisse erworben habe«.
Tullas beginnende praktische Betätigung war bis zur
endgültigen Einstellung in den badischen Staatsdienst vor-
zugsweise dem Rheinbau zugewandt, insbesondere der Ver-
besserung der Deiche und Faschinenwerke unter Verwendung
dessen, was er an Erfahrungen am Niederrhein und in Hol-
land gesammelt hatte, wodurch er diesen Anlagen einen
dauerhaften Bestand nach einem neuartigen System zu geben
wusste, wie man es, wie er sagte, »bis jetzt in allen Schriften
vergebens suchte. Zugleich aber galt es, den Strom selbst
bis in alle Einzelheiten kennenzulernen und alle Möglich-
keiten für die Aufstellung eines Generalbauplanes für eine
Korrektion zu erkunden und auszunutzen. Als daher im
Frühjahr 1797 der hessische Rheinbauinspektor Wiebeking
eine umfangreiche Deichanlage vornahm und Tulla zur Be-
sichtigung der am Rhein und Main geplanten Vermessungen
einlud, kam dies Tulla nicht ungelegen, obwohl er wusste,
dass Wiebeking ihn wohl auch zur Mithilfe und als Mitbe-
rater dabei haben wollte. Immerhin, der Markgraf bewilligte
die Reise, und Tulla begab sich am 17. August nach Darm-
stadt, wo er während der Durchführung der Stromvermes-
sungen wohnte Er hielt sich hier etwa drei Wochen
auf. Auf der Heimreise besuchte er in Heidelberg den
Hofrat Suckow, einen hervorragenden Techniker auf dem
(schbiete des Bauwesens, der ihm seine Instrumente und Mo-
delle vorführte, fuhr dann auf Suckows Rat nach Rohrbach zur
Vornahme von Brunnenmessungen, sowie nach Schwetzingen,
dessen Wasserleitungen, wie er in seinem Bericht vom 22.Sep-
Das Leben und Wirken des Johann Gottfried Tulla 357
tember sagt, unter die »Lustwerke« zu zählen sind und »auch
nur in dieser Rücksicht gesehen zu werden verdienen«.
Bald darauf, am 23. Oktober 1797, wurde Tulla als In-
genieur mit dem Rang eines »Rechnungs Rathsadjuncti« in
den fürstlichen Dienst aufgenommen. Seine jährliche Be-
soldung betrug 40oofl., 2 Malter Roggen, 8 Malter Dinkel
und 8Ohm Wein zweiter Klasse. Um die gleiche Zeit war
auch der von Rom heimgekommene Weinbrenner als Bau-
inspektor angestellt worden.
Der junge, nun in eine interessante praktische Tätigkeit
hineingestellte Ingenieur ging mit einem ausserordentlichen
Feuereifer und mit unermüdlicher Schaffensfreude an die
Aufgaben seines Berufes heran. Was er anfasste, hatte die
Gediegenheit eines begabten, klaren, alle Wissenszweige der
Ingenieurkunst beherrschenden Kopfes, hinter allen Unter-
nehmungen stand ein zäher, durch nichts zu beeinflussender
Wille. Auch in dienstfreien Stunden beschäftigte sich Tulla
mit allen möglichen technischeg Problemen. Es entstanden
damals u.a. eine ausführliche Darstellung nebst Berech-
nungen über die Konstruktion der Säge-, Steinschneide- und
Bohrmühlen (1797), ferner Aufsätze über die Geschwindigkeit
des fliessenden Wassers und die Theorie des Verkehrswesens.
Im besonderen aber beschäftigte er sich damals mit der Kon-
struktion eines Dampfschiffes. Ihm kommt unstreitig die
Ehre zu, als einer der ersten die Erfindung eines Dampf-
schiffes erwogen und ausgearbeitet zu haben. Wären seine
Ideen praktisch verfolgt und ausgeführt worden, würde ihm
sicherlich der Ruhm eines Erfinders des Dampfschiffes zu-
teil geworden sein’).
Tulla trug am 2. Oktober 1799 dem Markgrafen Karl
Friedrich die Erfindung eines Schiffes, »nit dem man
gegen Strom und Wind zu fahren« vermag, vor. Die Pläne
aber wurden dem Agenten Weinhard in Hamburg über-
sandt, der sie der englischen Admiralität übermitteln sollte
mit dem Ersuchen um Äusserung über die Brauchbar-
5) 1804 führte der Amerikaner Fulton zum ersten Male die Erfindung
seines in Paris auf der Seine ausprobierten Dampfschiffes vor. — 1825 fuhr
das erste Dampfschiff auf dem Rhein von Mainz bis Kehl.
358 Valdenaire
keit der Idee und der Vergütung, die beim Erfolg dem Er-
finder wohl zugedacht werden könne. Weinhard schickte
am 15. November 1799 Tullas Pläne dem Minister Cranford
zu, der sie den zuständigen Behörden zur Begutachtung vor-
legte. Eine Antwort blieb jedoch für immer aus. Und Tulla
ist auch nie wieder auf seine Erfindung, von der wir sonst
keine nähere Kenntnis durch Pläne haben, zurückgekommen.
Zu Beginn der mit dem Rheinbau verbundenen Tätig-
keit machte sich bei Verhandlungen mit den französischen
Ingenieuren bei Tulla als fühlbarer Mangel die unvollkom-
mene Kenntnis des Französischen bemerkbar. Bereits un-
mittelbar nach seiner Anstellung hatte der junge Ingenieur
daher an die Regierung das Ersuchen gerichtet, zur Er-
lernung der französischen Sprache längere Zeit in Lausanne
zubringen zu dürfen, weil er »solche in Geschäften mit Frank-
reich« und in seinem »Fach nothwendig habe. Allein die
misslichen Zeitumstände, die ständigen Kriegsunruhen und
die Dringlichkeit der Geschäfte liessen eine Abkömmlichkeit
Tullas auf längere Sicht damals nicht zu. Erst einige Jahre
später, als die Rheinbauten einigermassen eingeleitet und im
Gang waren, auch weil nach dem mit Frankreich abge-
schlossenen Frieden von Luneville mit dem Rheinbau die
Grenzfrage eng verknüpft war, beantragten Junker und Vier-
ordt für Tulla in einem Promemoria vom 10. Februar 1801
die schon seit längerem in Aussicht genommene Studienreise.
Denn es gehöre »zur nöthigen Ausbildung des Ingenieurs
Tulla, daß er die französische Sprache wegen der vielen
technischen Ausdrücke und Benennungen, welche die mehr-
sten Sprachmeister selbst nicht verstehen, in Frankreich er-
lerne und dabey das Wasser- und Schließenbauwesen, die
mechanischen Arbeiten und Erfindungen und was sonst in
sein Fach einschlagt einsehe, ihren Gebrauch sich bekannt
zu machen suche, und davon bey den in den Fürstl. Landen
bereits angelegten und künftig noch anzulegenden Fabriken
seiner Zeit Anwendung mache. — Auch wäre die baldige
Veranstaltung dieser Reise aus dem Grund rätlichh, weil der
Ingenieur Tulla gegenwärtig noch das gehörige Feuer und
die anhaltenden Kräfte zu mathematischen Untersuchungen
in diesem Fach besitzt«.
Das Leben und Wirken des Johann Gottfried Tulla 359
Tulla schlug einen halbjährigen Aufenthalt in Dijon
und eine Bereisung der Kanäle von Montargis, Briare und
Orleans vor, sowie ein halbjähriges Studium in Paris an-
schliessend an diese Reise vor. Da man jedoch glaubte, dass
er so viel Französisch verstände, um den Vorlesungen auf
einer Schule folgen zu können, empfahl man fürs erste das
Studium in Paris.
Der junge Ingenieur fuhr am 23. Juni 1801 von Karlsruhe
ab. In Strassburg, wo er die Ausstellung seines nach Paris ge-
schickten Reisepasses abzuwarten hatte, war er drei Wochen
lang festgehalten. Während dieses Aufenthaltes nahm er mit
den französischen Ingenieuren, »welche die Rheinbaugeschäfte
zu besorgen« hatten, Fühlung und besprach sich mit ihnen
eingehend über die Verbesserung des Rheinlaufs. Der Haupt-
einwand, der von diesen gegen Tullas Ansichten erhoben
wurde, war, dass man durch die Geradleitung des Rheins
in ein ungeteiltes Bett eine Zunahme der Stromgeschwindig-
keit befürchtete. Tulla überreichte daraufhin dem Direktor
Christiani eine Abhandlung, in der er aus seinen bisher an-
gestellten Beobachtungen nachwies, dass die Geschwindig-
keit der Strömung nie in einem solchen Verhältnis sich ver-
grössere, dass der Strom zu reissend, die Schiffahrt benach-
teiligt würde und die Ufer schwer zu befestigen wären.
Nach langem Warten konnte endlich Tulla am 9. Juli
die Reise im Postwagen nach Paris fortsetzen. Sie kostete
ihn ohne Zehrung mit Fracht und Trinkgeldern über
200 Franken. Unmittelbar nach der Ankunft in Paris machte
er dem Badischen Gesandten, dem Geheimerat von Reitzen-
stein, seine Aufwartung, um nähere Weisungen für seine
Unterkunft und seinen Aufenthalt einzuholen.
Der Aufenthalt in Parıs war von allerlei misslichen Um-
ständen begleitet, vor allem kam er von vornherein viel teurer,
als man zuerst angenommen hatte. Wenn Tulla seine monat-
lichen Ausgaben überschlug für Unterkunft, Verpflegung,
Kleidung, Sprachstunde, Besuch des Theaters und Beschaf-
fung von Lehrbüchern, so kam dies auf 330 Franken zu stehen,
eine Summe, von der zwar Reitzenstein meinte, dass sie ge-
rade für einen Bedienten hinreiche, über deren ungewöhn-
liche Höhe man sich in Karlsruhe aber geradezu entsetzte.
360 Valdenaire
Die Art und Weise, wie man nun von Tulla über alle Einzel-
heiten seiner Ausgaben und Lebenshaltung Rechenschaft
einforderte und ihm in jeder Hinsicht Beschränkung nahe-
legte, ist ein unerfreuliches Beispiel kleinlicher, bürokratischer
Bevormundung und Überheblichkeit. Gewiss, der unvorher-
gesehene Zeitverlust durch den Strassburger Aufenthalt sei
bedauerlich, aber er werde durch Fleiss das Versäumte doch
wieder einbringen. Dann aber wäre bei grösserer Aufmerk-
samkeit und Neigung schon ein geringerer Aufwand am
Platze gewesen. Da er keine vornehmen Besuche zu er-
warten habe, genüge ein Zimmer, und da er Uniform trage,
bedürfe er doch nichts für Kleidung. Ferner könnten auch
die Ausgaben für Komödie und Schriften geringer sein.
Überflüssige Bücher werde er sich hoffentlich nicht anschaffen
und Zeitungen werden doch kostenlos zur Einsicht zu be-
kommen sein. Man schicke ihm daher für Juli 250 livres,
für die drei folgenden Monate jedoch 700 livres an Reitzen-
stein zur successiven Abgabe. »Sie werden sich alsot, schliesst
der Mahnbrief ab, »nach diesem Beschluss des Colegii zu
benehmen suchen und damit den angenehmen Beweis zu
geben sich bemühen, daß Sie ihre Neigung zu Kenntnissen
und Wissenschaften zu befriedigen und für Ihr Vaterland
nützlich zu machen wissen, dabey aber auf alle auch mög-
liche Menage den Bedacht genommen haben. Ich hoffe, von
Ihnen bald benachrichtigt zu werden, wie Sie sich nach diesem
Plan werden eingerichtet haben, und hiervon wird esabhängen,
wie lange Ihr fernerer Aufenthalt in Paris dauern wird.«
Man kann sich denken, dass Tulla durch dieses Schreiben
sehr bedrückt war. Hinzu kam, dass er, abgesehen von der
augenblicklichen Geldverlegenheit, die ihn zur Aufnahme
von 20 Louisdors bei einem Freunde zwang, krank wurde
und infolgedessen an seinem Studium gehindert war. Auch
dass es bei seinen geringen Sprachkenntnissen ihm schwer
fiel, den mathematischen Vorlesungen zu folgen, machte ihn
sehr missmutig. Allerdings fand er in Reitzenstein einen
warmherzigen Freund und Gönner, der ihm mit Rat und
Tat zur Seite stand und auch die Herren des »Geheimerats-
collegii« in Karlsruhe eines andern belehrte. Die Ausgaben
Tullas, schrieb Reitzenstein am 17. September 1801 an Gay-
Das Leben und Wirken des Johann Gottfried Tulla 361
ling, seien in Anbetracht der Preise, die in Paris in letzter
Zeit ungewöhnlich gestiegen seien, keineswegs zu hoch.
Was für die Kost von Tulla angesetzt worden sei, wäre
geradezu kümmerlich, »daß in Karlsruhe keine Bedienter sei,
der sie nicht besser habe«. Die hohe Rechnung für den Monat
August indessen ergebe sich hauptsächlich aus den Ausgaben
für die Kleidung. Denn Tulla habe an der Ecole polytechnique
sich weder in seinem mitgebrachten Anzug noch in seiner
Uniform »produzieren können« Diese ausser Mode gekom-
mene Uniform, die Tulla schon 10 Jahre trug, und die »eh-
mals das Bauamt und die Ingenieure getragen haben«, er-
schien ihm nicht vollständig, eine ganz militärische Uniform
aber »mit einem Stahldegen oder gar ohne Degen, gab in
beyden Fällen hinlänglichen Contrast, woher es auch ge-
kommen seyn mag, daß man nach und nach solche zu tragen
unterlassen hat«.
Auf der berühmten Ecole polytechnique in Paris stu-
dierten damals gegen 300 Studierende, und nur solche fanden
hier Aufnahme, die hinreichende Vorkenntnisse in Mathe-
matik besassen, »welch letztere«, wie Tulla sagt, »öfters grösser
sein mögen, als die mancher deutschen Ingenieure«. Das im
Jahre 1795 gegründete Institut, die erste technische Hoch-
schule der Welt, war auf wissenschaftlicher mathematischer,
alle technischen Gebiete zusammenfassender Grundlage auf-
gebaut, hier erlangte der Ingenieur eine Ausbildung, die die
Franzosen auf eine vor allen andern Völkern auszeichnende
Höhe und Vollkommenheit in der Baukunst und im Ingenieur-
wesen stellte, hier zog Napoleon seinen grossen Bedarf an
Artillerie- und Genieoffizieren heraus, welchen der Bau von
Kriegsstrassen, Brücken, Festungen, Kanälen und Schiffen, .
ja der Ausbau des ganzen Landes oblag. Der Unterricht
wurde von hervorragenden Mathematikern erteilt, unter wel-
chen der berühmte Monge, einer der bedeutendsten Köpfe
seiner Zeit und wissenschaftlicher Begründer der Darstellen-
den Geometrie, der Schule ihre besondere Bedeutung verlieh.
Daneben gab cs in Paris noch Spezialschulen, les ecoles
d’applications, die die eigentliche fachmännische Sonder-
ausbildung vermittelten, die alte Ecole des ponts et chaussces,
die Ecole des mines und die Kriegsakademie.
362 Valdenaire
Die mässige Unterstützung seitens der badischen Re-
gierung veranlasste Tulla, eine billigere Wohnung zu mieten
und überhaupt das Studium mit Einschränkungen aller Art
durchzuführen. Dies wie auch häufige und längere Krank-
heitsanfälle, verursacht durch das Pariser Klima und die
üble Witterung des Winters ı80I, versetzten den an und für
sich zur Melancholie neigenden jungen Mann oft in die be-
dauernswürdigste Stimmung. Immerhin tat er, sobald er
einigermassen wiederhergestellt war, alles, um das Verlorene
wieder einzuholen und sich eingehend der Wissenschaft hin-
zugeben, wobei er sich dem Studium der »französischen
Kunstsachen« möglichst enthielt: Vor allem beschäftigte er
sich mit den neuesten Werken der »geometrie descriptive«
und der Darstellung des Faschinenbaues, wobei es ihm ein
besonderes Vergnügen war, »in dem Gang der Entwicklung
der Ideen in der Art die practische Construktionen auf mathe-
matische Regeln zurückzuführen, dem des Herrn Monge
gleich gekommen zu sein«. Als Ergebnis seiner Studien ist
weiterhin eine Untersuchung über das Filtrieren von Fon-
tänen anzusehen, eine Arbeit über einen Reinigungsprozess
des Wassers im Grossen, die er im Dezember 1801 Gayling
übersandte und die zu Hause viel Beifall fand, ja sogar
Boeckmann zu einer Probe und zu dem Versuch veranlasste,
die von Tulla angegebene Vorrichtung an Orten, wo Trink-
wasser verunreinigt war, aufzustellen.
Was indessen das Sprachstudium angeht, so musste
Tulla zu seinem grossen Bedauern die so dringlich ge-
suchte Bekanntschaft mit französischen Ingenieuren mangels
Sprachkenntnissen vorerst einstellen. Er machte daher der
badischen Regierung den Vorschlag, man möge ihm, wie es
zuvor schon geplant gewesen war, zur Vervollkommnung
der Sprache einige Monate nach Blois schicken — eine Bitte,
die ohne Anstände erfüllt wurde.
Die alsdann für Ende Februar beabsichtigte Reise ver-
schob sich jedoch durch Krankeit, ein übles Beinleiden, das
sich Tulla durch Unachtsamkeit zugezogen hatte.
Am 26. März 1802 konnte er, trotzdem die Wunde noch
nicht völlig ausgeheilt war, Paris verlassen und kam nach
zweitägigem Aufenthalt in Orleans, am 29. März in Blois an.
Das Leben und Wirken des Johann Gottfried Tulla 363
Die dortige Gegend fand er gesund und angenehm, die Aus-
sprache sauber, so dass bezüglich des Sprachstudiums der
beste Erfolg zu erhoffen war. Er nahm bei einem Sprach-
lehrer Stunden und fand sich ausserdem täglich im Hause
einer ob ihres Talentes angesehenen und begabten Malerin
ein, wo er Freihandzeichnen lernte und in einen Kreis von
gebildeten und vornehmen Leuten eingeführt wurde. Zur
Behandlung seines Beinleidens aber suchte er einen ihm
empfohlenen Arzt auf. Indessen entstand nach dem Gebrauch
der von diesem verordneten Heilmittel neben der Wunde
ein Geschwür, Fieberanfälle traten hinzu, die den Bedauerns-
werten wiederum längere Zeit ans Zimmer fesselten. Die
endgültige Heilung nahm beinahe ein halbes Jahr in Anspruch.
Wenn schon das von dem elsässischen Generalinspektor
Lebrun, der sich angeblich sehr für den Rheinbau interessierte,
in Aussicht gestellte Empfehlungsschreiben ausblieb, so fand
Tulla dennoch ohne Mühe in einem Kreis gleichgesinnter
Fachgenossen herzliche Aufnahme. Zu diesen zählte u.a.
der Ingenieur Cabaille und Lesage, inspecteur a l’ecole des
ponts et chaussees, Männer, die ihm viel Anregung boten und
ihn mit dem Ausbau der Loire bekannt machten. Ferner
beschäftigte er sich mit dem Studium der Baukunst und des
Fuhrwesens, das mathematisch zu untersuchen ihm vom
Markgrafen vor längerer Zeit zur Aufgabe gemacht worden
war, endlich mit einer in französischer Sprache ausgearbeiteten
Theorie über Hydrotechnik und Faschinenbau, den man,
wie er glaubt, vergeblich in andern Lehrbüchern elementarer
dargestellt finde. »Obgleich die meisten meiner Sätze«,
schreibt er, »so klar und deutlich sind, daß man sich wundern
muß, daß solche so lange unbekannt geblieben sind, so wird
dennoch die Mühe, welche ich mir gegeben habe, nicht ver-
kannt werden können.« (17. Oktober 1802.)
Da Tullas Anwesenheit in Karlsruhe nach so langem
Fernsein aus verschiedenen Gründen dringlich erschien und
auch Reitzenstein zur Rückkehr mahnte, und da ferner der
Spracherlernung wegen ein weiteres Bleiben nicht erforder-
lich war, trat der junge Ingenieur Ende Oktober längs dem
Kanal von Briare die Rückreise nach Paris an. Dort blieb
er noch bis gegen Weihnachten. Er beendcte seine hydrau-
364 Valdenaire
lischen Versuche und seine Untersuchungen über ein Instru-
ment, das er französischen Gelehrten vorführte. Vor allem
aber war es ihm dabei um die Erweiterung seiner Beziehungen
zu den Ingenieuren zu tun, die an dem Rheinbau beteiligt
waren. Ihr Zutrauen, meinte er, sei nur zu gewinnen, wenn
man sich ihren Theorien und Lieblingsideen und der Art
ihrer Behandlung mathematischer Aufgaben anpasse, und so
hielt er es für notwendig, ihre Schriften und Bücher anzu-
schaffen. Es waren: Traite de statique par Monge, Cours
de Mathematiques par Ch. Bossel, Recherches sur les moyens
de perfectionner les canneaux de navigation« par Futton, sowie
»Consideration sur la maniere dont lesrivieres etablissent leurlit«.
Am 23. Januar ı803 war Tulla, nach einer, wenn auch
nicht immer glücklich in Frankreich verbrachten, aber den-
noch erfolgreichen Studienzeit von einem und einem halben
Jahr wieder in Karlsruhe.
Hiermit enden Tullas Wanderjahre. Während der junge
Weinbrenner damals zum Studium der Baukunst nach dem
Süden gereist war, hatte Tulla im Norden Deutschlands
seine Ausbildung gesucht und gefunden. Im Frühjahr des
Jahres 1792 war er hinausgezogen, zu Beginn des Jahres
1803 galt seine Ausbildung vollendet, so dass er die Leitung
des Ingenieurwesens im neuen Baden übernehmen konnte.
Fast in alle Wissenszweige der Technik war er eingedrungen
und hatte sich vielseitige Kenntnisse zu eigen gemacht: in
Gerabrunn den Bau von Salinen, am Niederrhein, Holland
und Norddeutschland die Ausführung von Fluss- und Wasser-
bauten verschiedenster Art, in Freiberg den Bergwerks- und
Maschinenbau und in Frankreich neben der Beschäftigung
mit dem französischen Kanal- und Flussbau und der Erlernung
der Sprache eine abgerundete wissenschaftliche Vollendung.
Obgleich Tulla somit alle Gebiete der Technik überblickte
und beherrschte, so blieb er doch dem Flussbau mit beson-
derer Vorliebe zugewandt. Seine ungewöhnlichen in diesem
Fache gewonnenen Kenntnisse und hervorragende Begabung
sollten in einer der bedeutendsten ingenieurtechnischen Lei-
stungen seiner Zeit ihre Anwendung finden, einer Tat, die
ihn über alle Zeiten hinaus unsterblich machte, der Korrek-
tion des Rheinstroms. (Fortsetzung folgt.)
Johann Georg Stoffel
Zu seinem ııo. Geburtstage am 4. Januar 1929
Von
Ferdinand Mentz
Wohl jeder, der sich mit der Ortsgeschichte des Ober-
elsasses beschäftigt hat, wird das »Topographische \Wörter-
buch des Oberelsasses, die alten und neuen Ortsnamen ent-
haltend« von G. Stoffel kennen und mit grossem Nutzen
gebraucht haben. Wer sich aber ausserdem noch mit der
Ortsgeschichte anderer deutscher Länder befasst hat, der
weiss, dass es ein diesem ähnliches Werk bis vor nicht zu
langer Zeit für keines derselben gab, erst Kriegers Topo-
graphisches Wörterbuch des Grossherzogtums Baden trat
Stoffels Buche ebenbürtig, allerdings auch den wissenschaft-
lichen Forderungen der Gegenwart noch mehr entsprechend,
zur Seite. Der Vorzug des Stoffelschen Werkes anderen
ähnlichen Werken gegenüber besteht nicht nur darin, dass
es die Ortsnamen, d.h. die Namen der Siedlungen, Wasser-
läufe, Berge und Wälder und die Flurnamen in sonst nie
gebotener Vollständigkeit und unter Beifügung aller dem
Verfasser erreichbaren Namensformen gibt, sondern besonders
auch darin, dass für das Vorkommen jeder Namensform
die Quelle angeführt ist. Bemängeln lässt sich allerdings,
dass die Zitate nicht immer auf die letzten urkundlichen
Quellen zurückgehen, und dass bei Entnahme derselben aus
Urkunden nie angegeben ist, ob das Original oder eine Ab-
schrift benutzt wurde!). Auch die Jahrzahlenangaben sind
ı) Vgl. Pfannenschmid in der Revue nouv. d’Als.-Lorr. 8, 1888, S. 409.
Bemerkung: Der obige Aufsatz wurde bereits im Jahre 1918 zu Stoffels
100. Geburtstage, 4. Januar 1919, für eine elsässische Zeitschrift verfasst. Die
politischen Verhältnisse verhinderten damals die Veröftentlichung.
366 Mentz
nicht immer ganz zuverlässig. Aber der Umstand, dass die
Quellen angeführt werden, macht diese Übelstände weit
weniger empfindlich, denn es ist ja jeder in der Lage, sich
. durch Nachprüfung volle Gewissheit über die Angaben zu
verschaffen. Keines der sonstigen topographischen Werke
über das Elsass, von Horrer und Aufschlager bis zum »Reichs-
land Elsass-Lothringen« und zu Clauss, leistet dieses in gleicher
Weise. Sehr verdienstlich ist auch, dass die alten Formen der
Ortsnamen, soweit sie von den neueren erheblich abweichen,
besonders zusammengestellt sind und von ihnen auf die
heutigen Formen verwiesen wird. Das Werk ist somit als
wissenschaftlich höchst wertvoll zu bezeichnen, es gehört zu
dem Rüstzeuge, welches jeder, der sich wissenschaftlich mit
den Ortsnamen und der Ortsgeschichte des Oberelsasses
beschäftigen will, zur Hand haben muss. Demgegenüber
erscheint es kaum glaublich, dass der Verfasser desselben
durchaus kein Historiker oder Philologe von Fach war,
keine Universitätsbildung genossen hat, sondern Laie und
obendrein die meiste Zeit seines Lebens durch angestrengte
anderweitige berufliche Tätigkeit gebunden war. Und doch
ist es So.
Joh. Georg Stoffel war ein Bauernsohn!). Geboren am
4. Januar 1819 in Heiligkreuz unweit Colmars, besuchte er
zunächst nur die Elementarschule des Ortes. Nebenunterricht
bei einem jungen Geistlichen, der sich damals dort aufhielt
und aus Freude am Unterrichten die besten Zöglinge der
Gemeindeschule privatim fortbildete, ermöglichte es, dass
er im 12. Jahre in die 5. Klasse des Kollegiums zu Colmar
aufgenommen werden konnte. Allein schon nach drei Jahren
musste er die Schule wieder verlassen, um bei der Bewirt-
schaftung des väterlichen Landbesitzes zu helfen. Sein
Wissenstrieb verliess ihn aber auch dann nicht. Bis spät
in die Nacht hinein arbeitete er für sich und suchte sich weiter-
zubilden. Er beschäftigte sich vorwiegend mit Literatur und
Geschichte, jedenfalls auch mit älterer deutscher Sprache.
Daneben nahm er die Gelegenheit wahr, die sich ihm durch
t) Die biographischen Angaben beruhen, soweit nichts anderes bemerkt,
hauptsächlich auf dem Lebensbilde Stoffels, das Aug. Stöber 1885 in der »Neuen
Alsatia« (S. 3—29) entworfen hat.
Johann Georg Stoffel 367
seinen derzeitigen Beruf bot, um das Volksleben in seiner
ganzen Ausdehnung möglichst kennenzulernen, was ihm
dann später bei seinen weiteren Studien sehr zustatten kam.
Als Siebzehnjähriger sah er ein, dass die Landwirtschaft
sein Lebensberuf nicht sein könnte, und seine Eltern waren
verständig genug, ihn nicht gegen seinen Willen dabei festzu-
halten. Er trat am 17. Mai 1836 als Supernumerar bei der
Präfektur in Colmar ein und wurde am ı. Juli festangestellt
und bei der Forstverwaltung beschäftigt.
Hier geschah es wohl zum ersten Male, dass er im
Archiv des Departements zu tun bekam. Bei Nachsuchungen
über ältere Forstordnungen stiess er hier auf Dinghofrödel,
die Satzungen oder Ordnungen der im Elsass einstmals
zahlreichen herrschaftlichen oder klösterlichen Dinghöfe. Er
erkannte alsbald die kulturgeschichtliche und sprachliche
Wichtigkeit dieser Schriftstücke und suchte besonders in
den Jahren 1846 und 1847 alle, deren er habhaft werden
konnte, zu sammeln. So legte er bereits damals den Grund
zu einem seiner Hauptwerke, denn er erhielt später die
Genugtuung, dass der Altmeister der deutschen Philologie,
Jakob Grimm, diese Dinghofrödel) in seine Sammlung der
deutschen Weistümer aufnahm, in deren 4. Bande sie 1861
erschienen. Aber auch seinen Orts- und Personennamen-
studien, die er später in verschiedenen Aufsätzen und be-
sonders in seinem Topographischen Wörterbuche verwertete,
hat er offenbar schon damals, während seines dreizehnjährigen
Aufenthaltes in Colmar, im Departementsarchiv wie dem
Stadtarchiv und der Stadtbibliothek eifrig obgelegen, denn
er hätte später, als ihn sein Beruf wieder von Colmar fern-
hielt, unmöglich die sehr zahlreichen Schriftstücke, die in
dem Topographischen Wörterbuche als Quellen angegeben
werden, und die sich zum allergrössten Teile an den drei
genannten Stellen befanden, durchsehen können.
Am 25. August 1849 wurde er zum Steuereinnehmer in
Dürlinsdorf im Kanton Pfirt ernannt, zunächst mit dem
Wohnsitze in Oberlarg, seit 1851 in Dürlinsdorf selbst. Er
1) „Das einladende, saubere Manuskript der els. Weistümer von Stoffele
schreibt J. Grimm 20. 10. 1852 an Aug. Stöber. (Zs. f. dt. Alt. 30, S. 109. S.a.
ebd. S. 110—113, 115.)
368 Mentz
benutzte in diesem entlegenen Landstriche seine freie Zeit,
um seine volkskundlichen Forschungen, die er schon ın
Heiligkreuz als unfreiwilliger Landwirt betrieben hatte,
wieder aufzunehmen. Die Frucht war eine Reihe von
Beiträgen zu Stöbers »Alsatia«: V'olkssagen (später in Stöbers
»Sagen des Elsasses« wieder abgedruckt), Märchen, Volks-
lieder, Sprüche u.dgl., z. T. in der Mundart und mit Er-
klärungen, die beweisen, dass Stoffel nicht versäumt hatte,
sich erhebliche Kenntnisse der deutschen Sprache älterer
Perioden anzueignen. Hiervon zeugt auch der Deckname
Christophorus, mit dem er seine Beiträge zeichnete‘,
denn auf diesen altchristlichen Namen geht ja der Name
Stoffe] selbst zurück. Aber auch zur Ausführung von Ar-
beiten ernsterer Art, die er, wie oben gesagt, jedenfalls schon
während seiner Colmarer Amtstätigkeit vorbereitet hatte,
fand er schon damals Zeit: bereits der Jahrgang 1853 der
»Alsatia« brachte den Anfang seines »Versuchs über ältere
deutsche Personennamen«, der zugleich eine Einleitung zu
einer Erklärung der aus dem Deutschen stammenden el-
sässischen Personen- und Ortsnamen bilden sollte. Seine
altdeutschen Kenntnisse und zugleich sein gesundes Urteil
in etymologischen Dingen verrät ferner der erste Aufsatz,
den er für die Revue d’Alsace schrieb): er erklärte darin
den bis dahin rätselhaften Ortsnamen Paphinisnaida aus
der Karolingerzeit, den man aus dem Griechischen hatte
herleiten wollen, richtig als »Pfaffenschneide, Pfaffenschneiser,
d.h. Durchhau im Walde, der von Geistlichen angelegt
war oder benutzt wurde. Dass er nebenbei auch der damals
blühenden Keltomanie seinen Tribut zahlte und den ebenfalls
deutschen Flurnamen Kuttelrausgraben aus dem Keltischen
ableiten wollte, muss man ihm nachsehen.
Diese Arbeiten setzte er auch fort, als er am ı1. April 1857
zum Steuereinnehmer in Habsheim ernannt worden war. So
veröffentlichte er in der Revue d’Alsace jenes Jahres einen
!) Französische Beiträge in Tageszeitungen zeichnete er gelegentlich
auch mit einem Anagramm seines Namens: Estloff; zwei Beiträge zur Revue
d’Alsace hat er auch mit Georges Moritz unterzeichnet. \'gl. die Bibliographie
am Schlusse, Nr. 39 u. 31/32.
2) Jahrg. 5, 1854, 8. 44406.
Johann Georg Stoffel 369
Artikel »Sur les noms propres de l’Alsace au moyen äge« mit
urkundlichen Nachweisen. Zugleich aber betätigte er sich,
angeregt durch die Nähe des altertümerreichen Hart-
waldes, auf dem Gebiete der Archäologie und Vorgeschichte.
Besonders leitete er die Aufgrabung des sog. Hühnerhubels
bei Rixheim, deren reichhaltige Ergebnisse dann im histo-
rischen Museum von Mülhausen aufgestellt wurden. Sein
Freund August Stöber, der selbst an der Ausgrabung be-
teiligt gewesen war, beschrieb sie in einem kleinen Schrift-
chen), Stoffel selbst schickte darüber einen Bericht »Le
Tombeau celtique, dit Hünerhubel« an die Societe pour la
conservation des monuments historiques d’Alsace, deren Mit-
glied er war, zur Aufnahme in ihr Bulletin ein. Die Ge-
sellschaft lehnte jedoch die Veröffentlichung ab, da bereits
umfassendere Arbeiten über den Gegenstand erschienen
wären). Nur die vier Tafeln, die Stoffel auf eigene Kosten
zu seinem Bericht hatte anfertigen lassen, sollen ohne sein
Wissen in die von der Societe herausgegebene Schrift von
Maxim. de Ring, Tombes celtiques de l’Alsace, 2.ed.,
Strasb. 1861, aufgenommen, nach Stöber3) auch Stoffels
Text dabei benutzt worden sein. Vgl. ferner unten S. 373.
Daneben lieferte der Unermüdliche weiter seine Beiträge
zu Stöbers Alsatia. Ausserdem fällt in diese Zeit seine erste
‚grössere ortsgeschichtliche Arbeit, das Verzeichnis der unter-
gegangenen Ortschaften des Oberelsass, das er als Ergänzung
des von Schöpflin in der Alsatia illustrata gegebenen in
der Revue d’Alsace von 1858 erscheinen liess. Die Orts-
geschichte bildete auch weiterhin den Hauptteil seiner wissen-
schaftlichen Bestrebungen, ja sie wuchs sich zu seiner Lebens-
aufgabe aus. Im Jahre 1859 hatte der französische Uhnter-
richtsminister Duruy angeregt, ein grosses »Dictionnaire
topographique de la France« zu schaffen, in der Art, dass
für jedes einzelne Departement ein besonderes topographisches
Wörterbuch mit den alten und neuen Ortsnamen hergestellt
!) Der Ilünerhubel, ein gallisches Hügelgrab bei Rixheim. Mülh. 18509.
2) Vgl. Bull. de la Soc. p. la cons. d. mon. hist. d’Als. 3, 1859, Proc.-verb.
S. 112.
3) Neue Alsatia, S. 14.
Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. Bd. 42, 3
[97
we
370 Mentz
würde"). Ein solches Werk für das Oberelsass, das Departe-
ment Oberrhein, zu bearbeiten, war wohl keiner geeigneter
als Stoffel. Die Mülhauser Industrielle Gesellschaft, die der
Minister um Unterstützung seines Vorhabens ersucht hatte,
wählte ihn denn auch in den Ausschuss, der das Material
für die zum Arrondissement Mülhausen gehörigen Örtlich-
keiten vorbereiten sollte?). Die zu diesem Zwecke an die
einzelnen Gemeinden ausgeschickten Fragebogen mögen wohl,
soweit sie genügend ausgefüllt zurückkamen, von Stoffel für
das Wörterbuch verwertet worden sein, das Allermeiste dazu
aber hat er sicher selbst gesammelt. Und zwar müssen seine
Arbeiten dafür, wie wir schon oben andeuteten, weit, bis in
seine Colmarer Zeit, zurückreichen, sonst wäre die Gesell-
schaft wohl schwerlich imstande gewesen, schon 1860 das
Manuskript des Buches zum »Concours entre les societes
savantes de la France« nach Paris zu schicken. Es fand eine
sehr ehrenvolle Aufnahme (mention tres-honorable) und trug
dem Verfasser wie der Gesellschaft eine silberne Medaille 5),
dem Verfasser ausserdem die Ernennung zum Korrespon-
denten des Unterrichtsministeriums für geschichtliche Ar-
beiten ein. Auch die Ernennung zum Öfficier d’Academie
wurde ihm in Aussicht gestellt, doch erhielt er sie erst 13 Jahre
später. Die Arbeit am Drucke des Werkes zog sich durch
den ganzen Aufenthalt Stoffels in Habsheim; erst 1868,
als er bereits ein ganzes Jahr von dort wieder fort war, konnte
es erscheinen.
Als Mitglied des Geschichtlich-Statistischen Komitees der
Mülhauser Industriellen Gesellschaft hatte Stoffel ferner
mehrfach Berichte zu erstatten über einschlägige Arbeiten,
die in Bewerbung um von der Gesellschaft ausgesetzte Preise
eingegangen waren. So berichtete er namentlich über drei
Karten Costes über die Herrschaftsgebiete des Elsasses im
Jahre 1787 und über die kirchliche und Verwaltungsein-
!) Bull. de la Soc. ind. de Mülh. 30, S. 274, 323, 414, 471. Die An-
regung fiel bekanntlich auf sehr fruchtbaren Boden: Frankreich verdankt
ihr eine Reihe verdienstlicher topographischer Wörterbücher einzelner De-
partemente.
2) Eld.S. 5ı2.
3) Ebd. 31, S. 22, 87. 32, S. 20f., 329. 33, 8.480. 34, S. 22.
Johann Georg Stoffel 371
teilung desselben vor 1789'). Die Karten wurden zwar
preisgekrönt, der hohen Kosten wegen aber nicht veröffent-
licht, sondern nur aufgezogen und in der Bibliothek der
Gesellschaft niedergelegt. —
Nach zehnjährigem Aufenthalte in Habsheim wurde
Stoffel am 31. Juli 1867 nach Friesen im Largtale berufen,
durfte jedoch seinen Wohnsitz in Altkirch nehmen. Auch
in der neuen Stellung setzte er seine wissenschaftlichen Ar-
- beiten fort, liess sich besonders auch die Durchforschung des
Altkircher Stadtarchivs angelegen sein. Ausserdem lockte
die alte Römersiedelung Larga zu weiteren archäologischen
Studien, doch sind diese, abgesehen von einem kurzen Auf-
satze über Larga im Journal d’Altkirch vom 13. November
1869, erst einige Jahre später erschienen. Daneben beschäftigte
er sich weiter mit Namenforschungen, so brachte das Alt-
kircher Wochenblatt (s. Bibl. Nr. 39) eine sehr interessante
und wohl der Weiterführung werte Zusammenstellung von
verwelschten deutschen und eingedeutschten französischen
Personennamen, erstere besonders aus der Gegend von
Belfort, letztere vorwiegend aus dem Sundgau; ferner ver-
öffentlichte er unter dem Titel »Les origines alsaciennes«
eine hübsche Satire auf die abenteuerlichen Etymologien,
die oft für elsässische Ortsnamen aufgestellt worden sind.
Vor allem aber trug er sich, seitdem das topographische
Wörterbuch vorderhand erledigt war, wieder mit weiteren
grösseren Plänen. Ein reicher Mülhauser Industrieller,
Fr. Engel-Dollfus, hatte der Gesellschaft zur Erhaltung der
geschichtlichen Denkmäler im Elsass 3000 Fr. zur Verfügung
gestellt für ein biographisches Wörterbuch des Elsass und
Stoffel selbst als Bearbeiter dafür vorgeschlagen®). Da
dessen Eignung für das Werk ausser Zweifel stand, wurde
es ihm auch von der Gesellschaft ohne weiteres übertragen.
Er liess nun zunächst 1869 ein vorläufiges Verzeichnis (Liste
preparatoire) der nach seiner Ansicht in das Buch aufzu-
nehmenden Persönlichkeiten erscheinen und schickte es allen
ı) Vgl. Bibl. Nr. 29 u. 30.
2) Aug. Stöber (Neue Alsatia S. 26) stellt diese Sache etwas anders dar;
ich folge hier dem Bericht in dem Bull. de la Soc. p. la cons. des. mon. hist.
d’Als., 2.ser.6, Proc.-Verb. S. 36 u. 55.
25”
372 Mentz
Gelehrten, Vereinen usw. zu, bei denen Interesse dafür oder
Sachkunde vorauszusetzen war, mit dem Ersuchen um Mliıt-
arbeit und Ergänzung. Es lief eine Reihe schätzenswerter
Beiträge ein. Der Fortgang der Sache wurde jedoch durch
den Krieg von 1870/71 unterbrochen. —
Der Mülhauser Archivar X. Mossmann sagt in seinem
Nachrufe!) für St., die wissenschaftliche Arbeit (l’etude:
sei seine Zuflucht und sein Trost, das Geheimnis seiner Kraft
in allen Widerwärtigkeiten gewesen. Wir dürfen hinzufügen,
dass sıe es auch war, die ihn, als das Elsass deutsch wurde,
seinem Vaterlande erhalten hat. Er hatte bereits in Alt-
kirch und in Belfort optiert und war zum Mitgliede der ge-
mischten französischen Kommission ernannt worden, die
berufen war, die Vollziehung des Artikels 4 des Frankfurter
Friedensvertrages (betr. Rechnungssachen der abgetretenen
Gebiete) zu überwachen. Als er sich aus dieser Veranlassung
einmal nach Colmar begeben musste, gelang es den Be-
mühungen seiner dortigen Freunde und anderer angesehener
Männer, darunter auch des Bezirksarchivars Dr. Pfannen-
schmid?), ihn zur Zurücknahme der Option zu bewegen.
Es ist anzunehmen, dass es, neben der Übernahme seiner
Pension durch das Deutsche Reich, wohl hauptsächlich die
Inaussichtstellung einer seiner Neigungen entsprechenden
Tätigkeit war, die ıhn veranlasste, seine Entschlüsse zu ändern.
Er erhielt den Auftrag, in dem Colmarer Bezirksarchive
die auf französisch gebliebene Teile des ehem. Departements
Oberrhein bezüglichen Archivalien zu ordnen und zu inven-
tarısieren. Zahlreiche, in seiner deutlichen und gefälligen
Handschrift hergestellte Urkunden- und Aktenauszüge sind
jetzt noch Zeugen seiner Tätigkeit. Indessen war diese nur
vorübergehend, denn er wurde am 31. Maı 1873 der Nach-
folger des Colmarer Stadtbibliothekars, -Prof. Thomas. Man
darf wohl sagen, dass diese selbständige, wie für ihn ge-
schaffene Stellung der wohlverdiente Lohn seines ange-
strengten Fleisses und der beste Abschluss seiner Laufbahn
war. Auch rechtfertigte er die in ihn gesetzten Erwartungen
!) Affiches als. v. 5. 9. 1880.
2) Eig. Aufzeichnung Pfannenschmids in dem Exemplar der »Biographies
als.« des Colmarer Bezirksarchivs.
Johann Georg Stoffel 3 73
vollkommen, besonders widmete er sich den reichen hand-
schriftlichen Schätzen der Bibliothek: der Katalog ihrer
Handschriften ist fast völlig von seiner Hand.
Daneben benutzte er seine nun reichlichere freie Zeit
auch weiter zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen ver-
schiedener Art, die er z. T.schon in früheren Jahren vor-
bereitet hatte. So liess er seiner schon oben erwähnten kurzen
Notiz über die römischen Altertümer der Larggegend jetzt
ausführlichere Darstellungen dieses Gegenstandes in der
Revue d’Alsace folgen. Auch anderweitig hatte er Gelegen-
heit, seine archäologischen und kunstgeschichtlichen Kennt-
nisse zu verwerten, ging z.B. bei der Klassierung der ge-
schichtlichen Baudenkmäler des Landes der deutschen Re-
gierung an die Hand, und Pfannenschmid erkennt in seiner
archäologischen Beschreibung des Hartwaldes (bei Kraus,
Kunst und Altertum in Els.-Lothr. II, S. 131— 146) dankbar
die Hilfe an, die ihm Stoffel geleistet habe. Auch bei der amt-
lichen Beurteilung der Franckschen Karte der Hartwaldes
(bei Kraus a.a.O.) konnte Pfannenschmid sich der Hilfe
Stoffels erfreuen. |
Hauptsächlich aber beschäftigte ihn nunmehr die zweite
Auflage seines Hauptwerkes, des Topographischen Wörter-
buches. Wie er bestrebt gewesen ist, dasselbe zu vervoll-
kommnen und so vollständig wie möglich zu machen, das
beweist schon allein das Verzeichnis der Quellen: in der ersten
Auflage sind es ungefähr 150, in der zweiten gegen 600!
Allein aus dem Colmarer Bezirksarchiv werden in der zweiten
Ausgabe 224 angeführt gegen 58 in der ersten. Das Werk
wurde natürlich den veränderten politischen Verhältnissen
entsprechend umgearbeitet, berücksichtigt aber trotzdem auch
in der neuen Auflage sämtliche Orte des alten Departements
Oberrhein, auch die nach 1870 französisch gebliebenen.
Es erschien 1876. Während die erste Auflage in der Pariser
Kaiserlichen Druckerei auf Staatskosten gedruckt worden
war!), musste der Verfasser die Kosten der zweiten z. T.
selbst tragen, Land und Bezirk gewährten aber einen schr
beträchtlichen Zuschuss dazu, auch wurden 100 Exemplare
für den Bezirk angekauft.
ı) Vgl. Bull. de la Soc. Ind. 36, S. 235.
374 Mentz
Trotz dieser Arbeiten und seiner Amtstätigkeit fand der
fleissige Mann aber noch Zeit, ein Werk ganz anderer Art
fertigzustellen. Auf dem Speicher des Pfarrhauses von
Heimsbrunn war einige Jahre vor jener Zeit eine Handschrift
des 17. Jahrhunderts gefunden worden, die eine Reihe an-
geblicher Wundertaten des heiligen Theobald, des Schutz-
herrn von Thann, enthielt. Die Handschrift, die auch sprach-
lichen und kulturgeschichtlichen Wert hat, wurde von Stoffel
veröffentlicht, der seine Vorliebe für Ortsnamenkunde auch
hierbei durch Feststellung der Örtlichkeiten bekundet, die
darın mit oft recht entstellten Namen aufgeführt werden.
Daneben liefen immer noch Arbeiten an dem schon
erwähnten biographischen Wörterbuche her. Im Jahre 1876
liess er, um kundzutun, dass der Plan desselben nicht auf-
gegeben sei, in der Revue d’Alsace eine Liste derjenigen
Elsässer erscheinen, die als Generale oder höhere Offiziere
in dem französischen Heere gedient hatten; eine kleine Fort-
setzung dazu wurde in derselben Zeitschrift 1883 aus seinem
Nachlasse veröffentlicht. Die Hauptmasse des gesammelten
Materials aber soll sich wohlgeordnet in besonderen Mappen
befinden, um einem etwaigen späteren Bearbeiter zur \er-
fügung gestellt zu werden'). Sitzmann, der Verfasser des
»Dictionnaire de biographie des hommes celebres de l’Alsace«
soll sie benutzt haben:\, obwohl er in der Vorrede seines
Werkes nichts davon erwähnt. Wo sich die Materialien
z. Z. befinden, entzieht sich unserer Kenntnis3).
Leider war es Stoffel nicht lange vergönnt, die so gut
für ihn passende Stellung als Stadtbibliothekar zu verwalten,
denn bereits am 3. September 1880, also schon in seinem
62. Lebensjahre, wurde er aus seinem arbeitsreichen Dasein
abberufen. Der auf der Stadtbibliothek in Colmar befindliche
Teil seines handschriftlichen Nachlasses, dessen Durchsicht
dem Verfasser vergönnt war, enthält noch allerlei interessante
ı) Aug. Stöber, Neue Alsatia, S. 26,
2) Nach persönlicher Mitteilung von f Oberbibl. Prof. Dr. Ernst Marck-
wald, s. Z. in Strassburg, und f Stadtbibliothekar A. Waltz in Colmar.
3) Man sollte annehmen, dass sie sich im Gewahrsam der Gesellschaft
zur Erhaltung der gesch. Denkmäler im Elsass befänden (s. 0.$. 371); eine
deshalb dorthin gerichtete Anfrage blieb leider ohne Antwort.
Johann Georg Stoffel 375
Sammlungen, die Stoffel bei längerem Leben wohl noch zu
Veröffentlichungen verwertet hätte. So ein 203 Blätter
starkes Manuskript über die Schutzheiligen der elsässischen
Pfarreien, häufig mit Hinzufügung der Legende der einzelnen
Heiligen. Ferner eine Sammlung von 673 Bll. mit Wappen-
zeichnungen elsässischer Geschlechter und Erklärungen dazu,
meist aus dem Armorial. 16 dicke Pappschachteln mit
Notizen aller Art über oberelsässische Orte beweisen, dass
er auch über die im Topographischen Wörterbuche zusammen-
getragenen Angaben hinaus ein Auge hatte für alles, was über
die Orte seines Vaterlandes wissenswert war. Der ganze
Nachlass auf der Stadtbibliothek zeugt von peinlicher Sauber-
keit und Ordnung und lässt darauf schliessen, dass der Dahin-
gegangene mit seiner Zeit ebenso sauber und ordentlich
umging. Nur so war es ihm auch möglich, neben seiner amt-
lichen Tätigkeit noch eine so reiche wissenschaftliche und
literarische Wirksamkeit zu entfalten, wie wir sie hier in
grossen Zügen darzustellen versucht haben.
Als Ergänzung des im vorstehenden gegebenen Über-
blicks über Stoffels Schaffen wird vielleicht eine zeitlich
geordnete Aufzählung seiner Arbeiten, soweit sich dieselbe
ermöglichen liess, manchem willkommen sein.
ı. Das Männlein auf dem Blochmund. Volkssage in Oberlarger
Mundart. (Alsatia 1852, S. 77—84.) [Mit Worterklärungen.]
2. Vier ältere geistliche Gesänge: I. Das [!] geistliche Vogel-
gesang. II. Wohl auf ihr schönsten Blümelein. III. In Schwarz
will ich mich kleiden. IV. Ein Gesang von den Leiden Christi.
(Ebenda S.95—ı1g.) [Nr.I nach einer Aufzeichnung, die
St. bei einem Bauern in Oberlarg fand, Nr. II und III aus
einem Heftchen bei dem alten Förster von Oberlarg. Nr. IV
bezeichnet der Herausgeber der Alsatia als im Elsass sehr
bekannt.]
3. Das Märchen von der Mooser Kilb in Mörnacher Mundart.
(Ebd. 1853, S. 165— 167.)
. Kinderreime. In Dirlinsdorfer Mundart. (Ebd. S. 167—168.)
. Vogelstimmen. Volksmundart in der Umgegend von Colmar.
(Ebd. S. 168— 169.)
. Glockenstimmen im Sundgau. (Ebd. S. 169—170.)
. Zwei Volkslieder im Patois von Levoncourt [Luffendorft].
(Ebd. S. 172— 175.)
sa u»
376
10.
II.
12,
13.
14.
10.
17.
Mentz
. Drei geistliche Volkslieder, welche im Sundgau gesungen
werden. (Ebd. S. 206—20g.)
. Versuch über deutsche Personennamen. Als Einleitung zu
einer Erklärung der aus dem Deutschen stammenden elsässı-
schen Personen- und Ortsnamen. (Ebd. ı853, S. 246— 286;
1856/57, S. 361— 382; 1858/61, S. 336— 360.)
Explication etymologique des mots Kuttelrausgraben et
Paphinisnaida. (Rev. d’Als. 5, 1854, S. 44—46.)
Colonge de Saint-Hypolite [!]. 1660. (Ebd. S. 137—1341.)
[Wieder abgedruckt Weistümer (s. u. Nr. 24) S. 249— 252. Nach
einer Urkunde des Colmarer Bezirksarchivs.]
Reglement de la colonge de Wintzenheim. (Ebd. S. 188— 192.)
[Wieder abgedruckt Weistümer S. 173— 179. Nach zwei Heften
des Türkheimer Stadtarchivs.]
Elsässische Volkssagen. Der Dornstrauch bei Neun-Eich.
Ein Hausgeist geht zu Kelte. Die Todtenprozession zu Luppach.
Das versunkene Schloss Färis und der alte Graf. Das Todten-
pferd und die Todtenprozession zu Moos. Der Lachgeist im
Haag. Junker Schnabel. Der Käpellegeist. (Alsatia 1854/55,
S. 197— 202.) [Wieder abgedruckt bei Stöber, Die Sagen des
Elsasses, neue Ausgabe von Curt Mündel, I, Nr. 28, 19, 6,
14, 25, 8, 10, 3.]
Aeltere Volkslieder, welche im Elsass gesungen werden (theils
ungedruckt, theils Varianten zu bereits bekannten) gesammelt
von Daniel Eck, Gustav Mühl, Christophorus, J. Bresch und
dem Herausgeber. (Als. 1854/55, S. 170—ı85.) [Von wem
jeweils die einzelnen I.ieder gesammelt sind, ist nicht gesagt.]
. L’Ondine de Morimont. Legende. (Rev. d’Als. 6, 1855, S. 559
bis 567.) [St. hat dieselbe Sage später in der Alsatıa von 1873/74,
S. 139—147 deutsch veröffentlicht unter dem Titel: Die Sage
vom Mathildeli. S. u. Nr. 42.]
Ein schön geistlich Lied von dem hl. Morand, Probst des
löblichen und uralten Stiffts S. Christoffel zu Altkirch. [Anm.:]
Nach einer Handschrift mitgeteilt von Christophorus. (Als.
1856/57, S. 34—51.) [Leider ist nicht angegeben, wo sich die
Handschrift befindet; sie soll aus dem ı38. Jahrh. stammen,
1721 geschricben sein.]
Elsässische Volkssagen. Das Silberloch bei Lützel. Das Bild-
stöcklein bei Winkel. Der Hexentanz auf der Kalmiser Waide.
Das gefundene Silbergeld bei Mörsberg. Der Mann mit dem
l.apphute zu Oberlarg. Die verhexte Frau. Der Hexenzug
in der Hardt. Die Kornmutter. Die Windsbraut. Frau Faste.
(Ebd. S. 126— 134.) [Die Sagen sind, ausser »Die verhexte
Frau« u.»Die Windsbraut« wieder abgedr. bei Stöber-Mündel
(s.o. Nr. ı3) I, Nr. 29, 26, 21, 22, 23, 107, 104, Io5.]
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
25.
26.
27.
28.
29.
Johann Georg Stoffel 377
Elsässische Sagen. Die Galgenplatte. Pfirdt, Ligsdorf, Sonders-
dorf. Das Hexenschloss. (Els. Samstagsblatt 1857, S. 9—ıo.)
. $Die Galgenplatte« ist wieder abgedr. bei Stöber-Mündel I,
Nr.7, die Sage über Pfirt u.d. T. »Des Teufels Recht auf
Pfirt«e ebd. Nr. 5, »das Hexenschloss« ebd. Nr. ı2, die Sagen
über Ligsdorf und Sondersdorf fehlen bei St.-M.]
Les Noms propres de l’Alsace au moyen äge. (Rev. d’Als. 8,
1857, S. 322—331.)
Les Herweg. (Ebd. S. 559—563.)
Liste des villages detruits ainsi que des nonıs de villages disparus,
dans la Haute-Alsace. (Ebd. g, 1858, S. 502—511; 570—571.)
Elsässische Märchen und Sagen. Das Altschloss bei Winckel.
Die Erbauung von Liebenstein. Der schwarze Vogel auf
Liebenstein. Das Hündlein aus der wilden Jagd. Das Dorf-
thier zu Hegenheim. Der Bechtenwinkel zu Heilig-Kreuz,
bei Colmar. (Als. 1858/61, S. 249— 262.) [Mit Ausnahme der
letzten wieder abgedruckt bei Stöber-Mündel I, Nr. 27, 16,
17, 18, 43.]
Die bis hierher verzeichneten Veröffentlichungen erschie-
nen sämtlich unter dem Decknamen Christophorus.
Ring, Maxim. de, Tombes celtiques de l’Alsace. 2. ed. Strasb.
1861. [Tafel V—VIII des Werkes sınd nach Stöber (Neue
Als. S. 14, vgl.a.0.S. 369) von Stoffel.]
Weisthümer des Elsaszes. Gesammelt von J. G. Stoffel. Colmar
1846— 1847. Bes. abgedr. aus Jac. Grimms Weisthümern Bd.IV.
Göttingen 1861. 8°. ı Bl., 269 S. [Das auf der Colmarer
Stadtbibliothek befindliche Handexemplar St.’s enthält noch
74 5. Nachträge von seiner Hand.]
Die Hart, in archäologischer Beziehung. Von Christophorus.
(Els. Samstagsblatt 1861, S. 80.)
Notice sur M. Thumann. [Unterz. Christophorus.] (Rev. d’Als.
2. ser. 3, 1862, S. 198— 202.) [Nur Wiedergabe eines Nachrufes
für Thumann aus der Pruntruter Zeitung »Le Jura« vom 9. Aug.
1855. Thumann hat sich durch geologische Arbeiten, bes.
über den Schweizer Jura, bekannt gemacht.]
Satzungen und Ordnungen des Städtchens Heıilig-Kreuz. 1509.
1510. 1517. Nach dem im Colmarer Stadt-Archiv befindlichen
Originale. (Als. 1862/67, S. 183—224.)
Rapport presente par M. Stoffel, au nom du comite d’histoire
et de statistique, sur la carte des cantons de Mulhouse, par
Albert Maeder. (Bull. de la Soc. ind. de Mulh. 32, 1862, S. 352
und 526.)
Rapport sur le concours des prix, pres. par M. Stoffel, au nom
du comite d’hist. et de statistique. Seance du 25 Juin 1862.
(Ebd. 33, 1863, S. 52f.) [ÜÜber ein Karte von Coste, welche
die Herrschaftsgebiete des Elsasses im Jahre 1787 darstellte.]
378 Mentz
30. Dgl. Seance du 27 Mai 1863. (Ebd. S. 275—28ı.) [Über
zwei Karten Costes über die kirchliche und administrative
Einteilung des Elsasses vor 1789.]
3ı. Moritz, Georges, Qui a raison, de l’abbe Hanauer ou de
M. Clement? [Odern betr.] (Rev. d’Als. 2. ser. 5, 1864, S. 188.)
[Nach der Table des matieres de la Rev. d’Als. von Weisgerber
(1901) ist Georges Moritz Deckname für Stoffel.]
32. Moritz, Georges, Incident a propos de la Chronique des Domini-
cains de Colmar. (Ebd. S.429f.) [Über Stoffel als Verfasser
vgl. Waltz, Bibliographie de la ville de Colmar, Nr. 67.]
33. Historische Notiz. [Unterz.: Christophorus.) (Els. Samstags-
blatt ı0, 1865, S. 94.) |Betr. die Herkunft der Herren von
Rappoltstein.]
34. Der christlich Spruch zu Pfetterhausen, ı5ıı. Aus dem Alt-
kircher Stadtarchiv. (Als. 1868/72, S. 231—236.)
35. Bruchstücke eines altdeutschen Gedichts aus dem ız. Jahr-
hundert. (Ebd. S. 435—441.) [Die Bruchstücke stehen auf
einem Pergamentdoppelblatte des Sennheimer Stadtarchivs.
St. hat nicht ermittelt, zu welchem Gedichte sie gehören. Sie
enthalten mehr oder weniger vollständig Vs. 14614— 14628,
14640— 14650, 14668— 140680, 14695—14711, 15688 —15703,
15717— 15733, 15746—15762 und 15775— 15791 der Apokalypse
von Heinrich Hesler aus dem 14. Jahrh., so dass Stoffels Über-
schrift zu berichtigen ist. Karl Helm hat in seiner Ausgabe
der Dichtung (Berl. 1907) Stoffels Abdruck dieser Bruchstücke
berücksichtigt.)
36. Dictionnaire topographique du Departement du Haut-Rhın,
comprenant les noms de lieu anciens et modernes redige sous
les auspices de la Societe industrielle de Mulhouse par M. Georges
Stoffel, membre de cette Societe, correspondent du ministere
de linstruction publique pour les travaux historiques. Paris,
impr. imp. 1868. 4°. 2 Bl., XXIV, 260 S., ı Bl. [Das Werk
bildet einen Teil des Dictionnaire topographique de la France,
comprenant les noms de lieu anciens et modernes, publie par
ordre du ministere de l’instruction publique et sous la direction
du Comite des travaux historiques et des societes savantes.
S.0.8.369. Die 2. Aufl. s. u. Nr. 47.]
37. Pictionnaire biographique d’Alsace. Liste preparatoire.. Mul-
house, Bader 1869. 4°. ııı $.)
38. [Kurzer Aufsatz über Larga.] (Journ. d’Altk. v. 13. ıı. 1869.]')
39. In die Altkircher Zeit Stoffels (1867—71ı) fallen noch einige
kleinere Aufsätze, die er im Altkircher Wochenblatte (Journal
t) Ich habe diesen Aufsatz nicht gesehen. St. erwähnt ihn in einem
Bericht an den Präsidenten der Commission de la Topographie des Gaules,
in dem er auf dessen Aufforderung angibt, was er bis zum 25. 5. 70 auf dem
Gebiete der keltischen und galloromischen Altertümer veröffentlicht hatte.
Johann Georg Stoffel 379
d’Altkirch) veröffentlichte. Leider war es mir nicht möglich,
die Nummern festzustellen, in denen sie erschienen sind, ich
gebe sie daher nur nach den Sonderdrucken, die ich auf der
Universitäts- und Landesbibliothek in Strassburg und der
Stadtbibliothek in Colmar eingesehen habe. Einige dieser
Aufsätze hat Stoffel selbst in kleinen Heftchen vereinigt. So
enthält ein Heft folgendes:
I.
S. ı—8: Der Klausmarkt zu Pfirdt. Volkstümliche
Erzählung. [Bringt Volkstümliches aus jener Gegend,
auch Sagen.]
. S.9—ı8: Les origines alsaciennes. Vgl.o.S. 371.
. S. ı9—26: Varia. [St. versucht sich hier in kleinen
französischen Gedichten, z. T. metaphysisch-religiösen
Inhalts. Zugleich ergibt sich, dass er sich gelegentlich
auch mit Entomologie beschäftigte. ]
. S. 26— 32: Sur la transformation reciproque des noms
de famille allemands et francais en Alsace. Vgl. o.
9: 371.
. S. 33—40: Das Lebkuchen-Hüttlein zu Largitzen. Ein
Mährchen. [Nach dem bekannten Volksmärchen von
Hänsel und Gretel.]
. S. 41—46: Iln’y a pas de fete sans lendemain. [Unterz.
Estloff. Erschien 1868 im Journ. d’Altk. Bringt allerlei
Ortsnamenerklärungen.]
. S. 47—54: Ackerbaufest und Bauern.
. S.55—56: Allerseelen Abend. — Das Heft ist damit noch
nicht zu Ende, doch habe ich kein vollständiges Exem-
plar auftreiben können. Nr. ı, 2, 4, 5 sind mit Christo-
phorus gezeichnet, Nr. 3 und 7 mit Ch....s.
Eın anderes Heftchen enthält zweı Aufsätze:
I.
S. 1—3: Pourquoi appelle-t-on Lott-Aspi la commune
d’Aspach, et Drole les habitants d’une section de
Walheim? [St. erkennt in dem »Lott« die Erinnerung
an das verschwundene benachbarte Dorf Lutringen,
in »d’Role« eine solche an das gleichfalls verschwundene
Rollingen, dessen Bann z. T. an Walheim kam.]
. S.4—8: A propos des loups. [Betr. eine Werwolf-
geschichte von 158g und einen Hexenprozess in Füllern.]
Ausserdem sind einzeln zu erwähnen:
Die drei Gräber im Langenholz. [Zur Heiligenlegende
und -Sage.]
Der Rübenkrieg. [Betr. Händel zw. Hirzbach und
Carspach.]
[Ein Aufsatz über das Dorf Füllern. Unterz. Christo-
phorus.]
380
40.
43.
43:
45.
46.
47:
Mentz
Antiquites du platcau separant les vallees de I’Ill et de la Largue.
(Rev. d.Als. N.S. ı, 1872, S. 297—317.) [Zusammen mit dem
bekannten els. Numismatiker Arthur Engel, der die in die
Arbeit aufgenommene Description des Monnaies imperiales
romaines composant la trouvaille de Hirzbach lieferte.]
. Larga. (Ebd. 2, 1873, S. 279— 283.) [Mit Karte.]
. Oberelsässische Sagen und Volksmärchen. Die Sage vom
Mathildehi (Mörsperg und Oberlarg). [Vgl.o. Nr. ı5.] Lügen-
märchen. (Habsheim.) [In der Mundart.] Vom bösen Büblein,
das zuletzt König wird. (Dirlinsdorfer Mundart.) Der wilde
Michel von L.ogelheim. (Heilig-Kreuz in der Ebene.) [In der
Mundart.] (Als. 1873/74, S. 139—152.) [Nach Angabe des
Herausg. sind diese Sagen von Stoffel mitgeteilt. Ebd. S. 159
bringt er eine Sage vom Heidenfeld zw. Felleringen u. Hüsseren,
die er »dem kundigen Freunde Stoffel« verdanke.]
Tomus miraculorum Sancti Theobaldi, im Original-Text heraus-
gegeben. Mit einem Facsimile. Colmar, J. B. Jung ı875. 8°.
4 Bl., 192 S., ı Taf.
Sanct Anstet, der Patron der Besessenen. (Als. 1875/76,
S. 289—293.)
Elsässische Volkssprache und Volkssitte. Mitgetheilt von
J. G. Stoffel und Aug. Stöber. (Ebd. S. 193— 198.) [Davon ver-
mutlich von St.:] Grüsse und Bescheidformeln beim Vorüber-
gehn, im Dorf oder auf dem Felde. [In der Mundart.| (S. 193
bis 197.)
Sechs elsässische Sagen und Volksmährchen. Mitgetheilt von
Joh. Georg Stoffel und Georg Stöber. [Darunter von Stoffel:]
Die weisse Jungfrau im Kalchofenboden. (Ebd.S. 201.) Der
schwarze Bock auf der Vacherie. (Ebd. S. 2oıf.) Der warnende
Hase. (Ebd. S. 202.) Der Hexenplatz auf der Haide. (Ebd.
S. 202f.)
Topographisches Wörterbuch des Ober-Elsasses, die alten und
neuen Ortsnamen enthaltend, im Auftrage der Industrie-
Gesellschaft von Mülhausen herausgegeben von Georg Stoffel,
Mitglied des Comite’s für Geschichte und Statistik und der
Commission des Historischen Museums. 2. Aufl. [Vgl.o.
Nr. 36.) [Auch mit französischem Titel, der mit der ersten
Auflage übereinstimmt.] Mülhausen, Druck v. Vve Bader et C*
1876. 4°. AXLVIII, 692 S.
. Dictionnaire biographique de l’Alsace. Liste abregee des
generaux et officiers superieurs alsaciens, ayant servi dans
l'armee francaise. (Rev. d’Als. N.S. 5, 1876, S. 130—144. 12,
1883, S. 119— 122.) [Der Teil im Jahrg. 1383 wurde nach St.’s
Tode von seiner Familie an die Revue gesandt. In der Table
des matieres des 5. Bandes der Rev. führt der Aufsatz auch noch
49.
50.
51.
52.
53-
Johann Georg Stoffel 381
den Titel: Quelques mots sur l’etat des travaux commences
pour la publication du Dictionnaire.]
[Bericht über ein von Kindler v. Knobloch geplantes Werk
über den els. Adel.] (Bull. de la Soc. p. la cons. des mon. hist.
d’Als. 2.ser. ı0o, 1877, P.-V. S.93f.) [Um welches Werk
K. v. Kn.’s es sich handelt, ist aus dem Bericht nicht zu
ersehen.]
[Bericht über einen Aufsatz von Thiessing in den Mitteilungen
der naturf. Gesellschaft in Bern f. 1876, betr. Ausgrabungen
in Oberlarg.] (Journ. d’Altk. 1878, Apr.6.) [Nach Bleicher
et Faudel, Materiaux pour une etude prehist. de !’Als. I, S. 60.]
[Kurze Bemerkung über Blieschwihr und über den Flurnamen
Wickelsbrunnfeld.] (Affiches als. 25. 4. u. 2. 5. 1878.)
Le chäteau de Butenheim. Notice historique. (Bull. du Mus.
hist. de Mulhouse 1878, S. 21—25.)
Ein kleines Heftchen enthält Sonderdrucke aus dem Journal
d’Altk. v. 1879:
S.ı—4: Le rocher des nains a Oberlarg. S.s: Faune
des grottes jurassiques d’Oberlarg et de Liesberg (pres
de Laufon). S. 6—8: Michel Uriel. [Behandelt auf Grund
von Akten des Colmarer Bezirksarchivs die Geschichte
eines Rittmeisters des Regiments Rosen, der 1662 starb
und in Oberspechbach begraben liegt. Vgl. Kraus, Kunst
u. Altertum in Els.-Lothr. II, S. 289, u. Walter, Th., Die
Grabschriften des Bez. Oberelsass Nr. 262. An diesen
beiden Stellen lautet der Name aber Vriehl.]
Über den handschriftlichen Nachlass s. o. S. 374.
Eine Reichenauer Konventsliste aus der Zeit
Abt Ruodmans (972-0985)
Von
Franz Beverle
Das Verbrüderungsbuch der Reichenau birgt ausser den
Listen fremder Klöster und Stifter auch lange Reihen eigener
Mönchsnamen. Zusammen mit drei nach auswärts gegange-
nen Konventslisten bilden sie den Stoff, aus dem K. Beyerle
eine durch mehr als zwei Jahrhunderte (724—935) sich hinzie-
hende, von 775 ab vollständige Mönchsliste des Inselklosters
gestaltet hat. Sie endet mit dem letzten Konventualen, den
. das nach Remriemont entsandte Verzeichnis Abt Alawichs I.
noch nennt — ein Verzeichnis, das K. Beyerle um 935
datiert hat. Im ganzen sind es seit der Gründung des Klosters
855 Namen. Weitere, nicht näher bestimmbare Namengrup-
pen sind in acht Nachträgen zusammengestellt.
Es ist eine Frucht größter Hingabe an den Stoff, welche
dergestalt am Schlusse der Reichenau-Festschrift geboten
wird. Dass sie vom Wurme des Zweifels nicht ganz unbenagt
blieb, hört man aus den Schlussworten des Verfassers!)
heraus: »Vielleicht gelingt es Späteren, durch glücklichere
Quellenfunde begünstigt, zu ergänzen und zu berichtigen, was
trotz großer Mühen in den folgenden Verzeichnissen lücken-
haft bleiben musste oder unrichtig geschaut worden ist.
Rascher, als man erwarten durfte, hat sich dieser neue Fund
eingestellt. Er gestattet mir, eine zweite Konventsliste des
10. Jahrhunderts vorzulegen, die — wie ich glaube — der
Amtszeit Abt Ruodmans und zwar ihrem Beginne entstammt.
Die grosse Mönchsliste der Reichenau erweitert sich damit
um 2ı Namen, von denen ı8 am Ende der neuen Liste dicht
) KAR. II S. 1159.
HEHE. mn ee „ anne. GE u 0 u ._
Eine Reichenauer Konventsliste aus der Zeit Abt Ruodmans (972— 985) 383
beisammenstehen. Schwerer, als dieser Zuwachs an Namen,
wiegt indessen die zeitliche Verschiebung, welche nunmehr
die Liste Abt Alawichs I. erleidet. Sie ist erheblich jünger,
als K. Beyerle dies angenommen hatte.
Die neue Liste ist übrigens kein Archivfund; sie ist
längst veröffentlicht. Und zwar im Reichenauer Verbrüde-
rungsbuche selbst. Nur steht sie.hier an so sicherem Versteck,
dass sie den Blicken der Reichenau-Forschung entging. Der
Zufall wollte es, dass ich ihrer ansichtig wurde.
Zwischen den Konventslisten von St. Leo in Brixen
und dem Tochterkloster Nieder-Altaich hat man im dritten
Jahrzehnt des 9. Jahrhunderts auch die Mönchsliste der
lombardischen Abtei Nonantula (Grafschaft Modena) ein-
getragen. Auf der dritten Seite dieser Liste (L. C. Aug. pag.
XXID!) nun schieben sich zwischen die vier alten Kolum-
nen erster Schreiberhand zwei Reihen von jüngerer Hand
ein, deren linke 50, deren rechte 26 Namen zählt. Die Ein-
dringlinge tragen althochdeutsche Namensformen, die sich
zwischen den langobardisch-römischen Wortsäulen doch
etwas fremd ausnehmen. Piper argwöhnte daher schon‘),
es handle sich um die hier eingestreute Liste einer deutschen
Abtei. Er dachte an St. Gallen und seinen Gegenabt Anno
(953/54); denn die linke der beiden Kolumnen hebt mit einem
Träger dieses Namens an. In Wahrheit gehört diese inter-
polierte Liste nach Reichenau, wie der nachfolgende Ver-
gleich mit der Liste Alawichs I. über jeden Zweifel erhebt.
Allein schon das Nebeneinander der beiden seltenen Namen
Steiung und Ruostein in beiden Listen, das sich nur für
Reichenau belegen lässt (L. C. Aug. col. 587.20 und 588.7
bzw. 595.12 und 21), musste auf die rechte Fährte lenken.
Ich lasse hier die Namen in der Reihenfolge der Alawich-
Liste folgen, stelle die laufende Nummer der neuen Liste und
die jeweilige Ordnungsziffer der grossen Mönchsliste K.
Beverles (KAR. II. S. ı160ff.) voran und gebe schliesslich
bei den neuen Namen am Schluss der neuen Liste auch die
entsprechenden Einträge des Necrologium B wieder. Dieneuen
Namen habe ich kursiv gesetzt, die gemeinsamen besternt.
ı) Mg. Libri Confrat. p. 181.
2) A.a.0.
384 Beyerle
— | 6890.767| ı. Alawicusdomnusabba
— | 647 2. *Rihcoz prb. [Vgl. Nr. 2]
— | 656 3. Liuthart
— | 658 4. Willihelm An
— | 665 5. Hadebreht is
— | 669 :6. Pernhart =
— | 675 7. Cundine 2.
— | 677 8. Hugibreht ;
— | 678 9. Erolt s:
— 1 681 10. Albine .
— | 682 ı1. Snewart a
— | 684 12. Kerhart er
— | 691 13. Waltrih a
— | 686 14. Wolfhad 5
696 ı5. Palderih 4
1 (Vgl. Nr. 68) ı. Ruadhalm
2 (Vgl. Nr. 2) 2. Rihcoz
3 (Vgl. Nr. 64) 3. Adal
4 (Vgl. Nr. 75) 3B, Hartpret
5 | 698 16. "Waldpreht Ar 4 Waldpret
— | 705 17. Werinhere er
— | 707 18. Thiethelm - diac.
— | 709 19. Witegowo =
— | zı2 20. Engilbreht RN
— | 719 21. Tragaboto prb.
6 | 721 22. "Weidhere = 5. Weidhere
— | 728 23. Wolfdrige diac.
— | 729 24. Heribreht prb.
— | 730 25. Folchine diac.
— | 732 26. Heribreht a,
— | 735 27. Rihhere s
7 | 736 28. *Thiethad prb. 6. Thiethalm (!)
— | 739 29. Herivuns %
— | 741 30. Waldram e
— | 743 31. Egino »
8 | 746 32. *Kerolt a 7. Kerolt
— | 747 33. Ruadho en
9 | 752 34. "Werinbreht ne S. Werimpret
— | 755 35. Heitilo diac.
10 | 758 36. *Ruadpreht ” 9. Ruodpret
11 | 759 37. *Paldine Br 10. Paldine
ı2 | 761 38. Managolt prb. ıt. Managolt
Eine Reichenauer Konventsliste aus der Zeit Abt Ruodmans (972-—985) 385
NL. M.L. Nr.
Nr.
— 762
= 764
— 768
= 771
13 772
14 774
— 776
-- 777
_— 86
ıs | 78
_— 788
16 789
— 798
17 fi
18 800
19 801
20 802
21 803
22 804
23 805
24 806
25 809
26 813
27 814
28 815
— 816
29 817
30 818
31 819
— 820
32 821
33 822
34 823
Liste v. Remiremont:
65.
66.
67.
68.
69.
vo.
71.
. Kerloh
. Into
. Amalbreht
. Engilhart
. *Liuthart
. *Cotescalch
. Othere
. Ato
. Adalger
. *Liutpreht
. Thieprant
. *Egilolf
. *Werinhere
. *Erimbreht
. *Anno!)
. *Toto
. *Ruadpreht
. *Erchanbreht
. *Adalbreht
. *Rihhere
. *Patacho
. "Iring
. "Ekkehart
. *Kerolt
. "Ötine
64.
"Adal
*Steiung
*Ruostein
"Hug
*Ruodman
*Palderih
*Mahhalm
*Kiselbold
mon.3)
diac.
mon.
subd.
L.C. Aug. L.C. Aug.
col. 87: col. 90:
12. Liuthart
2. Cotescalch
15. Liutpret
14. Egzilolf
3. Werinhere
13. Crimpret (!)
ı. Anno
16. Toto
18. Ruodpret
4. Erchanbret
17. Adalbret
5. Rihhere
6. Patacho
7. Iring
8. Eggehart
9, Kerolt
ıB. Otine
(Vgl. Nr. 3]
10. Steiung
ı1. Ruostein
13. Hug
[Vgl. Nr. ı]
ı2. Palderih
138. Maghalm
21. Kisalbold
ı) Wohl der Kleriker Anno, Schöpfer des Gero-Evangelistars (Darm-
stadt).
2) Abt Ekkehard I. (958—72).
3) Abt Ruodman (972—85).
Zeitschr. f. Gesch. ıl, Oberrh. N. F. Pal. 43. 3
206
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388 Beyerle
Wie man sieht, gehen beide Listen auf weite Strecken
nebeneinander her. Am meisten überrascht zunächst die
Vertauschung der beiden Kolumnen bei Nonantula: man
erwartet gleich Piper, die hier interpolierte Liste beginne mit
der linken Reihe, sie fängt aber rechts an und läuft links aus.
Die neuen Namen liegen am Ende von Kol. 87 dicht ge-
drängt.
Auf den ersten Blick bietet freilich auch das Kopfstück
von Kol. go andere Namen, Allein es zeigt sich dann, dass
sie sämtlich an andrer Stelle auch in der Alawich-Liste stehen.
Hinter Ruadhalm (wovon unten) folgt zunächst Rihcoz.
Man wird in ihm den Priestermönch der Alawich-Liste (Nr. 2;
sehen dürfen. Er war unter Abt Alawich 1. offenbar Dekan
und ist es augenscheinlich noch auf unsrer Liste.
Der folgende Name Adal findet sich in der Alawich-L.iste
an 64. Stelle; sein Träger dürfte inzwischen zur Würde des
Propstes aufgestiegen sein und deshalb an dritter Stelle
prangen.
Ihm beigeschrieben steht der Name Hartpret. Ich
möchte ihn mit dem Priestermönch Hartpreht der Alawich-
Liste gleichsetzen, der offenbar bereits ordiniert ins Kloster
kam und daher dort als 75. Name hinter einfachen Mönchen
seinen Platz hat. Als dem Alter nach Reiferer möchte er bei
Abfassung unserer Liste zu einem der großen Klosterämter
aufgestiegen sein, weshalb er hier unter den ersten Namen
steht.
Das Verhältnis der beiden Kolumnen go und 87 bei
Nonantula ist im übrigen dieses, dass zunächst und bis zum
Diakon Cotescalch der Alawich-Liste (Nr. 44) Kol. 90 aus-
schliesslich die Namen bringt. Von da ab springt Kol. 87
zunächst ergänzend, vom Subdiakon Erchanbreht der Alawich-
Liste (Nr. 56) ab weitaus vorwiegend mit ihren Namen ein.
Die 17 letzten Namen entfallen ausschliesslich auf Kol. 87.
In der Reihenfolge der Namen fehlt es gegenüber der
Alawich-Liste nicht an Umstellungen; doch sind sie im gan-
zen nicht schr gewalttätig. Bisweilen könnten sie sich aus
gleichem Professalter erklären, in der Hauptsache aber wohl
aus dem Nebeneinander mehrerer Namenreihen in der Vor-
Eine Reichenauer Konventsliste aus der Zeit Abt Ruodmans (97 2—-985) 389
lage unserer Liste. Das mag auch das geschilderte Verhältnis
unserer beiden Kolumnen 87 und 90 grossenteils erklären.
Mehrfache Versehen!) zeigen, dass unser Schreiber den
Konvent seiner Liste nicht mehr ganz aus eigener Anschauung
kannte. Vermutlich fand er die Liste auf drei Blättern im
Liber Vitae eingelegt, erkannte den RWBang nicht und rückte
deshalb Blatt I an dritte Stelle.
Solcher Unkundigkeit dürfte der Thiethalm unserer
L.iste entstammen. Die entsprechende Reihe der Alawich-Liste
kennt einen Thiethad (Nr. 28), und man wird auch in unserer
Liste so zu lesen haben, wiewohl es natürlich zu anderen
Zeiten auch Reichenauer Mönche namens Thiethalm gab?).
Auf einem Lesefehler beruht aber auch der Ruadhalm,
mit dem Kol. go unsre Liste eröffnet. Einen Reichenauer
Mönch dieses Namens kennen alle übrigen Quellen (auch die
Nekrologien) nur einmal: es ist der Vorgänger Walahfrids,
Abt Ruadhelm (838?--842)3). Mit dieser Tatsache verknüpft
sich die weitere, dass der Name Abt Ruodmans (972—985),
den die Alawich-Liste seinem Professalter gemäss an 68. Stelle
aufführt, in unserer Liste fehlt. Ruodman war aber bis zur
Erlangung der Abtei Reichenauer Mönch; als Probst des
Klosters waltete er 972, da Ottos d. Gr. Vertrauen ihn an
Stelle des abgesetzten Ekkehard zum Abt bestimmte. Bei
dem vergleichsweise geringen zeitlichen Abstand beider
Listen ist sein Fehlen in unserer Liste unerklärlich. Ruodmanı
starb erst 985, und aus späterer Zeit kann diese nicht stammen;
sie steht gegenteils der Alawich-Liste beträchtlich näher. Ich
tolgere: da es einerseits einen zweiten Träger des Namens
Ruadhalm auf der Reichenau nicht gegeben hat, andererseits
Ruodman an dem dem Professalter nach ihm zukommenden
Platz in unserer Liste fehlt, wird man um eine Textberichti-
gung nicht herumkonımen. Der Schreiber hat statt
Ruadman irrig Ruadhalm gelesen; es handelt sich
um den Abt dieses Konvents.
!) Über Versehen anderer Listen vgl. KAR. II S. 1145 f.
2) Vgl. KAR. II S. 1201.
3) Vgl. K. Beyerle, KAR. II S. 1165 Nr. 233.
390 Beyerle
Diese Annahme ist jedoch nur dann zulässig, wenn die
aus den beiden Listen sich ergebenden Folgerungen anderer
Art sie nicht verbieten. Insbesondere also, wenn der zeitliche
Abstand beider Listen sich mit dem der Abtjahre Alawichs 1.
und Ruodmans verträgt. Dieser Abstand beträgt 14 Jahre:
Alawich starb 958; Ruodman wurde 972 Abt. Sehen wir ein-
mal zu, wie es sich damit verhält!
Mit dem fünften Namen, Waldpret, nimmt unsere Liste
beim 16. Namen des Alawich-Konventes Anschluss. Die
Ausfälle durch Tod sind indessen auch in der Folge noch
beträchtliche. Zwischen Waldpret und Weidhere, sodann
zwischen diesem und Thiethad sind je fünf Mönche des
Alawich-Konventes verstorben. Dann wieder drei bis auf
Kerolt, je einer vor Werinbreht und Ruadpreht. Weitere vier
zwischen Managolt und Liuthard, drei hinter Cotescalch,
einer vor Egilolf.
Erst vom 50. Mönch des Alawich-Konventes
ab sind die Namenreihen beider Listen geschlos-
sen da. Doch fehlen auch weiterhin noch vereinzelte Namen.
Von den dreien offenbar als Priester erst eingetretenen Mön-
chen Hartpreht, Eccho und Feginolf vermisst man die beiden
letzteren. Es fehlen weiter Erchanbold (Alaw. Nr. 83), Winid-
here (Alaw. Nr.90) und Purgwart (Alaw. Nr. 96\. Auch diese
wird man als verstorben buchen dürfen. Insgesamt ein
Ausfall von 42 Namen bei einem Konvent von
96 Mönchen!
Statt dessen reicht unsere Liste mit 22 Namen
über den Alawich-Konvent hinaus. Zwischen Kisel-
bold und Liutwart (Alaw. Nr. 71/72) schiebt unsere Kolumne
87 Ruodpret ein. Hinter dem Mönche Ato (Alaw. Nr. 89)
erscheinen Waning und Alawih. Weiterhin bringt Kol. go
noch den durch das Necrologium belegten Mönch Wichere.
Den Beschluss bilden die 18 neuen Namen der Kolumne gc.
Der Zugang an Novizen hält somit dem Ausfall durch
Tod entfernt nicht mehr Schritt; der Konvent zeigt eine
absteigende Kurve. Um 880 noch 118 Mönche, unter Ala-
wich I. noch 96, jetzt nurmehr 75!
Daraus folgt, dass wir bei Errechnung des zeitlichen Ab-
standes der beiden oben verglichenen Konventslisten aus-
Eine Reichenauer Konventsliste aus der Zeit Abt Ruodmans (972—985) 391
schliesslich von den Ausfällen ausgehen dürfen; die geringe
Höhe der Zugänge besagt nichts gegen den zeit-
lichen Abstand. Grundlage meiner Berechnung bildet ein
Vergleich der Konventslisten von 825 und 850. Der Konvent
Abt Erlebalds zählt ıı2 Mönche, von denen 850 noch 28 am
Leben sind: genau ein Viertel. Bei gleichmässig fortschreiten-
den Ausfällen verhält sich also die Lebensdauer des gesamten
Konventes zur Zeitspanne von 25 Jahren wie I zu 3/4, d.h.
sie beträgt etwa 32 Jahre. Nach 33 Jahren hatte sich der
Konvent gänzlich erneuert. Es genügt, auf die zwei
Überlebenden der Folkwin-Liste (um 850) in jener Ruadhos
(um 880) zu verweisen, um die annähernde Richtigkeit dieser
Berechnung zu zeigen.
Nun sind von den 96 Mönchen der Alawich-Liste in
unserer Liste noch 54 am Leben. Erhöht man, zur Verein-
fachung der Bruchzahl, beide Summen um 2, so erhält man
das Verhältnis #/,. Die Abgänge betragen somit 3/, und folg-
lich der zeitliche Abstand beider Listen 3/,. 32 =rund 14
Jahre. Die Möglichkeit besteht also durchaus, un-
sere Liste der ersten Zeit des Abtes Ruodman
zuzuweisen.
Freilich, die Alawich-Liste könnte dann nicht, wie
K. Beyerle vermutet, 935 entstanden sein. Sie gehörte ın
dessen allerletzte Zeit, in das Todesjahr 958. Und es fragt
sich wiederum, ob diese Annahme nicht an anderweitigen
Unstimmigkeiten scheitert.
Der Bearbeiter der Reichenauer Mönchsliste setzte
Alawichs Konventsliste um 935 an, weil er annahm, die Listen
seien jeweils zu Beginn einer neuen Äbtsherrschaft hinaus-
gegangen. Ich zweifle, ob man das so allgemein behaupten
kann; die Verbrüderungsbücher müssten dann doch etwas
reichhaltiger nachgeführt sein! Gewiss wird der Amitsantritt
eines Abtes zu Zeiten ein beliebter Anlass gewesen sein,
ebenso gewiss aber nicht der einzige. Bci der Liste, die Abt
Ruadho um 880 nach Pfävers sandte, hebt K. Beyerle
hervor, dass die genannte Regel nicht zutreffe'). Ruadho
“war ja seit 871 bereits im Amte! Unter Alawich I. wurde
sodann die Verbrüderung mit St. Gallen erneuert. Aber auch
—
ı) Vgl. KAR. II S. 1127.
392 Beyerle
sie nicht bei Alawichs Amtsantritt (934), sondern erst 945.
Das einzige Beispiel der Konventsliste von Fulda!) beweist
also nur, dass man den Amtsantritt eines Abtes gerne mit
einer Gebetsverbrüderung verband. Es beweist aber ent-
fernt nicht, dass alle Konventslisten gerade vom
Amtsbeginn eines neuen Äbtes herrühren müssten.
Es ist zudem sehr fraglich, ob Reichenau mit Remiremont
vordem überhaupt verbrüdert war. Unter den Klöstern und
Stiften, die der reichenauische »Liber vitae« aufführt, fehlt
dieses lothringische Damenstift. Wenn aber Alawich der erste
Abt der Reichenau war, der mit Remiremont in Gebetsver-
brüderung trat, entfällt überhaupt jeder zeitliche
Anhaltspunkt. Derartiges lag dem Ausgang einer Abt-
herrschaft ebenso nahe wie ihrem Beginn. Todesahnungen
schufen doch gewiss nicht weniger Geneigtheit dazu als die
Pläne und Hoffnungen bei Antritt des Amtes.
Nicht genug damit, gibt es sogar einen unmittelbaren
Anhalt dafür, dass die Liste Abt Alawichs gar nicht
so früher Zeit entstammen kann. Denn der durch
Otto d. Gr. 945 auf die Abtei St. Moriz zu Magdeburg be-
rufene Reichenauer Mönch Otwin ist in ihr bereits nicht
mehr aufgeführt. Er war also bei Abgang der Liste aus dem
Konvent ausgeschieden. Alawichs Liste kann nicht vor 945
liegen. Wenn sie aber nach 945, jedoch vor 958 läge, käme
die neue Liste unter die Abtszeit Ekkehards I. zu stehen.
Dies, weil sie von der Alawich-Liste nur durch etwa 14 Jahre
getrennt ist. Wir gelangen somit zum Schlusse: stammt
Alawichs Liste nicht aus der Zeit vor 945 (was
durch Otwins Fehlen ausgeschlossen ist), so kann sie nur
958 liegen, weil sonst die neue Liste statt in Ruod-
mans Zeit in jene Ekkehards fiele.
Unter Ekkehard I. kann sie aber nicht entstanden sein,
weil dieser in unserer Liste als Mönch an seinem profess-
gemässen Platze steht. Ekkehard wurde 958 von Otto d. Gr.
abgesetzt. Dass ein abgesetzter Abt im Konvente wieder den
Platz einnahm, den ihm sein Professalter zuwies, hat K.
Beyerle am Beispiel Abt Ruadhelms gezeigt?). Unsere’
!) Vgl. KAR. II S. 1127.
®2) KAR. II S. 1165 Nr. 233.
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Eine Reichenauer Konventsliste aus der Zeit Abt Ruodmans (972—085) 393
Liste braucht somit nicht aus der Zeit vor Ekkehards Auf-
stieg zur Abtei, sie kann auch aus der Zeit nach seinem
Sturze stammen.
Wir sahen soeben, dass das Fehlen Otwins in der Liste
Alawichs diese frühestens 945 zu datieren gestattet. Unsere
neue Liste käme dann 959 zu stehen d.h. also unter Ekke-
hard I. Man könnte nun versucht sein zu feilschen: nehmen
wir nur 13 Jahre Abstand, so würde es gerade noch reichen.
Die Liste von Remiremont kann noch 945, unsere neue Liste
könnte dann noch 958 entstanden sein. Da hilft nun ein wei-
terer Umstand zu voller Gewissheit. Wie erwähnt, fehlt
Ruodman an seinem professgemässen Platze, den wir aus der
Alawich-Liste ((Nr. 68) kennen. Da er dem Konvente nach-
weislich bis 985 angehört hat, muss er somit an anderer Stelle
gesucht werden. Wir fanden ihn mit Hilfe einer Konjektur im
Ruadhalm des Eingangs unserer Liste wieder. Hier kann
er nur als Abt seinen Platz haben. Vor dem Aufstiege
zur Abtei (972) war er Probst; er müsste dann bestenfalls an
dritter Stelle stehen d.h. hinter Abt und Dekan. So bleibt
ın der Tat kein anderer Ausweg als der, Alawichs
Liste 958, unsere Liste aber 972 anzusetzen.
Frucht und Gegenprobe zugleich dieser Feststellung
bilde ein Blick auf die geschichtlich erfassbaren Gestalten
unserer Listen. Nicht weniger als drei künftige Äbte prangen
in der Konventsliste von 958: Ekkehard, Ruodman und
Witegowo. Ihre durch das sogenannte Professalter d.h. die
Zeit ihres Eintritts bestimmte Einordnung gestattet einen
Rückschluss auf ıhr Lebensalter. Denn wenn man einem
Konvent eine 32jährige Lebensdauer zuspricht, bedarf es
nurmehr der Ermittlung des Lebensalters bei Ablegung der
Profess, um die Mönchsreihen nach Altersstufen bestimmen
zu können. Versteht sich: mit Annäherungswert.
Nun nimmt K. Beyerle mit Albers für die Karolinger-
zeit als Eintrittsalter 16 Jahre an. Von gbis ıı Jahren dauerte
das Trivium, von 12 bis ı5 das Quadrivium. Mit vollendetem
16. Lebensjahr konnte somit das Noviziat beendet sein. Das
ist richtig, hat aber doch mehr den Sinn einer Mindestgrenze
— etwa so, wie wir heute den Abgang von der Mittelschule
auf das vollendete 18. Jahr setzen, obwohl erfahrungsgemäss
394 Beyerle
ein beträchtlicher Teil erst mit 19 und 20 Jahren an die Hoch-
schule kommt. Setzen wir statt dessen den Durchschnitt der
Professzeit mit ı8 Jahren an, so ergibt sich bei einer Lebens-
dauer des Konvents von 32 Jahren, dass die grosse Masse der
Konventualen sich auf die Lebensalter von 18 bis 50 Jahren
verteilt. Mönche über 50 waren äusserst dünn gesät, da —
wie die Ausfälle des Alawichs-Konventes in der Ruodman-
Liste zeigen —, die Sterblichkeit nach oben rapid zunimmt
und im obersten Drittel dem Total nahekommt. Die wenigen
Älteren scheiden für unsere Rechnung um so eher aus, als der
Tod ja auch schon in den Reihen der Nächstjüngeren (unter
50) mit Vorliebe seine Ernte hielt.
Danach verteilen sich die Mönche dem Alter nach wie
folgt:
I. Drittel: Mönche von 40 bis 50 Jahren (und darüber);
Il. Drittel: Mönche von 2g bis 39 Jahren;
III. Drittel: Mönche von 18 bis 28 Jahren (und darunter).
Nun darf aber der ständige Rückgang des Konvents im
10. Jahrhundert nicht ausser Ansatz bleiben. . Er besteht,
auch wenn man den schroffen Rückgang von 96 auf 75 Köpfe
in den 14 Jahren zwischen 958 und 972 auf Konto der Miss-
herrschaft Ekkehards bucht. Der Konvent Ruadhos zählte
118 Mönche, jener Alawichs nur 96. Um also diesen Rück-
gang bei grösster Vorsicht nicht ganz ausser acht zu lassen,
wird man ihn für einen Zeitraum von 32 Jahren auf etwa
9 Köpfe beziffern müssen!) .Danach hätte man die 96 Mönche
der Alawich-Liste auf die drei Altersklassen nicht im gleichen,
sondern im abnehmenden Verhältnis zu verteilen. So dass die
älteste Klasse 35, die mittlere 32, die jüngste 29 Mönche
zählte. Mit Nr. 36 begänne der erste 39Jährige Mönch, mit
Nr. 68 der erste 28jährige. Nach diesen Gesichtspunkten ver-
fahrend erhält man vom Alter der Äbte folgendes Bild.
An 61. Stelle steht Ekkehard I.; er war somit — wenn
man den Jahreszugang im mittleren Drittelnach dem Gesamt-
6 i SOME:
durchschnitt “ = 3) ansetzt — im Jahre 958 Einunddreissi-
ger. Als er 972 abgesetzt wurde, stand er Mitte der Vierziger-
!) Weil, wenn man die beiden grösseren Zahlen jeweils aufrundet, 78
880/958) sich zu 32 ebenso verhält wie 22 (1 1S—96) zu 9. Nämlich wie 21/; zu I.
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Eine Reichenauer Konventsliste aus der Zeit Abt Ruodmans (972—985) 395
jahre. Zeigt das Ende seine Unfähigkeit, so lässt sein unge-
wöhnlich früher Aufstieg vornehme Abkunft und Fürsprache
vermuten. Es ist ja die Zeit, in welcher die geburtsständische
Abschliessung des Konvents sich fühlbar machen musste.
Ob es auf sie oder nur auf die Misswirtschaft des Abtes
zurückzuführen ist, dass der Konvent unter Ekkehard I.
von 96!) auf 75 Mönche sank, muss hier dahinstehen.
Der spätere Abt Ruodman?) steht in Alawichs Liste
an 68. Stelle. Er war somit 958 gerade 28jährig. Als Zwei-
undvierziger (972) Propst, wurde er durch das Vertrauen
Ottos d.Gr. zur Leitung der herabgewirtschafteten Abtei
berufen. Regis opus; denn an Widerständen in- und ausser-
halb des Konvents konnte es nicht fehlen. Das verlangte
einen Mann, der — wie Propst Ruodman — noch in der Voll-
kraft seiner Jahre stand. Als Fünfundfünziger sinkt er bereits
985 ins Grab.
Endlich Witegowo! Als 72. Mönch nach dem Abte
steht er in Alawichs Liste; als dritter Mönch dieses Namens)
ı) Zu den 95 Mönchen, die Alawichs Tod 958 hinterlässt, wird man
Waning hinzurechnen dürfen. Fraglich, ol auch Alawich III. Die 114 Monchs-
namen, die K. Beyerle (KAR. II S. 1177 ff.) zwischen den ersten und letzten,
Namen der Alawich-Liste noch eingeschaltet hat, lasse ich ausser Ansatz. Sie
gehören meines Erachtens der Lücke zwischen 880 und 958 an.
%) Ruodmans Gestalt ist uns durch das Zerrbild, das Ekkehard IV. von
St. Gallen von ihm entworfen hat, in etwa erfassbar und gestattet nicht unwichtige
Rückschlüsse auf Ekkehards I. Abtsherrschaft. Denn naturgemäss musste Ruod-
man auch bei der Nachbarabtei St. Gallen die Auswüchse bekämpfen, zu deren
Ausrottung auf Reichenau er Abt geworden war. Wie sollte er sonst mit der
Adelspartei im Konvent und der aufbegehrenden Lehnsaristokratie fertig werden!
Nach Ausscheidung aller ungeschichtlichen Züge und Verzeichnungen, die
Meyer v. Knonau (St. Galler Mitteil. z. vaterl. Geschichte XV/XVI insbes.
S.474 ff.) so glänzend durchgeführt hat, bleibt immer noch ein geschichtlicher
Kern. Ekkehard IV. lässt (Casus S. Galli c.9ı) Ruodman (973—nach Meyer
v. Knonau) eine Visitation gegen die St. Galler anregen mit dem Vorwurfe,
squasi ipse [Ekkehard I1I.] et quidam alii ex ipsis multa possidentes deli-
catius viverent, caeteri autem famelici inediam paterentur«. Die monastische
Gütergemeinschaft galt somit nicht mehr. Die von Ilause Begüterten lebten aus
ihren Renten im Überfluss, die Mittellosen darbten. Die daraus sprechende
Verkümmerung der Praebenda communis zeigt, dass die Vassallität den Güter-
stand der Abtei in wachsendem Mass auf Kosten des Konvents für sich bean-
spruchte.
3) ML. Nr. 826 — KAR. II S. ıısı.
396 Beyerle
in der Mönchsliste. Freilich: an dieser Stelle fehlt der Hin-
weis auf seine spätere Würde, und in Anhang II (Nr. 30;
erscheint auf Grund des Eintrags in der Professliste!); nun
ein vierter Witegowo, der künftige Abt. Anders die Darstel-
lung der Klostergeschichte: hier setzt K. Beyerle?; unseren
Witegowo III. mit dem späteren ÄAbte gleich. Ich möchte die-
ser Deutung den Vorzug geben. Denn wenn nicht alles trügt,
gehört die Kolumne 584 des Verbrüderungsbuches der Lücke
an, welche die Konventslisten Ruadhos und Alawichs I.
zwischen sich lassen. Die Namen des Alawich-Konvents
finden sich erst von Kolumne 587 ab. Für die Gleichsetzung
Witegowos Ill. aber mit dem späteren Abte fällt entscheidend
ins Gewicht, dass noch die Ruodman-Liste von 972 einen
Witegowo IV. nicht kennt. Dieser wäre also, 972 noch nicht
ı8jährig, als Mann von 30 Jahren auf den schwierigen Posten
eines Abtes der Reichenau berufen worden. Sollten die Er-
fahrungen mit Ekkehard davon nicht abgeschreckt haben?
Vollends hätte er als Zweiundvierziger 997 bereits sang- und
klanglos resigniert. Das alles spricht dafür, in unserem
Witegowo III. den nachmaligen Abt zu sehen — es sei denn,
man lasse ihn gar nicht aus dem Konvente der Reichenau
hervorgehen.
Bei Abgang der Liste nach Remiremont zählt Wite-
gowo Ill. etwa 26 oder 27 Jahre. Er war also 53- bis 54 jährig,
wenn er 985 die Abtei erhielt. Das Lebenswerk des baulusti-
gen Abts dieses Namens zeugt in der Tat von einer Gestalt, die
Rüstigkeit und Erfahrung verband. Gegenüber der Laien-
arıstokratie stellt er zunächst den klösterlichen Besitzstand
wieder her, der in der Sedisvakanz gelitten hatte. Dann folgt
eine Bautätigkeit grössten Stils und von kühnstem Unter-
nehmungsgeist. Es folgt die Teilnahme am Römerzug
Ottos III. (996), die immerhin auch in Purchards Schilderung
als eine L.eistung gilt, die dem (64- oder 65jährigen) Abte
Anspruch auf Ruhe gibt. Statt dessen im eigenen Kloster
Widerstände, die zur erzwungenen Abdankung des Abtes
führen, der bald danach stirbt.
ı) Mg. Libri Confrat. p. 331 col. 584 Zeile 4. Anhang II der ML. ın
KAR. II S. 1186. a
2) KAR. IS. ıı2/19.
Eine Reichenauer Konventsliste aus der Zeit Abt Ruodmans (972-- 985) 397
Bis zu Witegowo geleitet uns Alawichs Liste. Die Ruod-
man-Liste bringt noch den Nachfolger, Abt Alawich II.
(997— 1000). Ein erster Träger dieses Namens erscheint hier
hinter dem Mönche Ato (Alaw. Nr. 89) zusammen mit
Waning; beide Namen fehlen in der Alawich-Liste. Doch fol-
gen unter den Zugängen, welche in die Jahre 958/72 gehören,
abermals drei Träger des Namens. Den Entscheid kann hier
nur die Laufbahn Alawichs selbst ergeben. Wir hören, dass
ihn Otto d. Gr. 973 zum Abte von Pfävers macht'), dass er
997 die Reichenau erhält und 1000 auf das Bistum Strass-
burg berufen wird, das er noch sieben Jahre lang inne hat).
Der Mönch Alawich III. muss nun 972 etwa 34jährig
gewesen sein; er wäre somit noch als Zweiundsechziger auf
das Bistum Strassburg berufen worden. Das ist nicht ge-
rade wahrscheinlich.
Unter den Jüngeren Trägern des Namens (NL. Nr. 61,
67 und 70‘ darf Alawich IV. als etwa 29- oder 30jährig ange-
sprochen werden. Als angehender Dreissiger hätte er Jahrs
darauf die kleine Abtei Pfävers, als 54- oder 55jährig 997
die Reichenau erhalten, die er 57- oder 58jährig mit Strass-
burg vertauschte. Der Altersabstand beider Alawiche ist
nicht gross; immerhin ergibt die Gestalt Alawichs IV. die
plausibleren Zeitansätze.
Wie dem aber auch sein mag: dass einer dieser zwei
Alawiche als der zweite Abt dieses Namens anzusprechen ist,
hat eine an Gewissheit grenzende Wahrscheinlichkeit für sich.
Damit erhält aber die Datierung der Ruodman-Liste auf 972
eine neue Stütze. Abt Alawich II. gehörte dem Konvent
973—997 nicht mehr an. Wenn die Ruodman-Liste
den späteren Abt Alawich II. enthält, muss sie
zwischen Ruodmans Amtsantritt (Mitte August
972) und der Kaiserurkunde für Pfävers (13.Okto-
ber 973} entstanden sceın3i.
!) Mg. Dipl. Otto I. Nr. 63.
2) Verl. K. Beyerle KAR. IS. 112/23 f.
3) Unter der gleichen Voraussetzung kann die Ruodman-L.iste auch nicht
958 liegen. Denn selbst der jüngste Alawich (VI.), den sie nennt, wäre, falls
958 ein etwa 23jähriger Neoprofessus, noch als 65jähriger Mann Anno 1000
auf das Bistum Strassburg berufen worden. Auch aus diesem Grunde ist es daher
nicht angängig, die Alawich-Liste 945 und die Ruodman-Liste 958 zu datieren.
393 Beyerle
Unter den Mönchen der Ruodman-Liste begegnet an
fünftletzter Stelle Purghart. In ihm den Dichtermönch
Purchardus zu sehen, verbietet der Ältersansatz. Denn unser
Purghart muss etwa 968 Profess abgelegt haben und somit
972 rund 22jährig gewesen sein. Da nun der Purchardus der
Geschichte 1030 Abt von St. Emmeram wurde und erst 1037
starb, wäre unser Purghart als Achtziger nach Regensburg
gegangen. Das ist natürlich unmöglich.
Auch von den Meistern der Buchmalerei findet sich
außer Anno und Ruodpret!) noch keiner in unserer Liste
genannt. Statt dessen steht die Mehrzahl der bekannten
Namen in Nachtrag VI, den K. Beyerle?) aus den am
Kopfstück der Professliste beigeschriebenen Namen herge-
stellt hat. Nämlich außer Ruodpret Kerolt (Nr. 113) und
Heribreht (Nr. 114), die beiden Meister (Keralt und Heri-
bertus) des Codex Egberti (zwischen 977 und 993 geschaffen).
Sodann Liuthere (Nr. 119), der Liutharius der nach ihm
benannten Hss.-Gruppe. Keiner dieser drei Meister)
kann also, wenn aus der Klosterschule hervor-
gegangen, bei Witegowos Amtsantritt älter als
etwa 30Jjährig gewesen sein! Er müsste sonst bereits
in der Ruodman-Liste stehen.
Abt Werinher (1000—1006), der Nachfolger Ala-
wichs II., fehlt gleichfalls auf der Ruodman-Liste. Er war
somit bei seinem Amtsantritt nicht über 45jährig. Wenn
wirklich, wie K. Beyerle annımmt, der von ıhm in Nach-
trag VIII (Nr. 159) genannte Werinhere dieser Abt sein
sollte, würde neben dem vorigen auch dieser Nachtrag die
Verlängerung unserer Liste gegen den Schluss des Jahr-
tausends bilden. Zwischen dem eben besprochenen Purghart
und dem Purchart (Nr. 158) dieses Nachtrags dürfte dann
wohl Indentität bestehen. Dies die Ergebnisse einer erst-
maligen Würdigung der neuen Konventsliste!
!) Anno war 958 etwa 36-, 970 also 48jährig; Ruodpret ist etwa gleich-
altrig mit Abt Witegowo.
2?) KAR.IIS. 1190. Daselbst auch bereits der Hinweis auf die Künstler-
namen.
3) Der Maler Eburnand lässt sich als Reichenauer Mönch überhaupt
nicht belegen.
Eine Reichenauer Konventsliste aus der Zeit Abt Ruodmans (972—985) 399
Unsere Untersuchung hat eine schöne Hoffnung getrübt.
Wir glaubten eine geschlossene Mönchsliste bis 935 zu besitzen.
Das ist, wie sich gezeigt hat, nicht der Fall. Die geschlossene
Mönchsreihe der karolingischen Abtei reicht bis etwa 88o.
Erst nach längerer Lücke setzt dann 958 mit der Liste von
Remiremont eine zweite geschlossene Mönchsreihe ein. Ihre
ältesten Vertreter mögen bis ins zweite oder dritte Jahrzehnt
des 10. Jahrhunderts zurückreichen; eine annähernd geschlos-
sene Kette haben wir frühestens von 940 ab. Sie reicht dank
der Ruodman-Liste bis 972/73, umspannt also ein Menschen-
alter. Ihre jüngsten Vertreter haben das ıı. Jahrhundert noch
erreicht.
Dieser Umstand hält uns immerhin für das Zerreissen
der Kette um 880 schadlos. Unerwartet tut sich der Einblick
in den Konvent des späteren Io. Jahrhunderts auf; wir stehen
im Vorraum der zweiten Blütezeit des Klosters. Wir sehen
aber auch schon die Keime des Zerfalls. Der Schwund der
Mönchszahl unter Ekkehard I. bestätigt das Eindringen
ständischer Abschliessung. Die beredte Sprache dieser beiden
Konventslisten Abt Alawichs I. und Abt Ruodmans hört sich
wie ein Präludium zu jenen Leitsätzen an, die A. Schulte
aus den jüngeren Mönchsreihen der hochadeligen Abteien
herausgeholt hat.
Der Pforzheimer Buchdrucker Georg Rab und die
beschlagnahmte Postille des Schwenckfeldjüngers
Johann Werner 1558 :)
Von
Karl Schottenloher
Im Oktober 1558 war man in Stuttgart auf eine Postille
aufmerksam geworden, die der Buchführer der Stadt von der
Frankfurter Messe mitgebracht hatte. Die Durchsicht des
Buches ergab, dass sich der Verfasser, es war ein Johannes
\erner genannt, offen zu den in Württemberg streng ver-
botenen Lehren Caspar Schwenckfelds bekannte. Von dem
befragten Buchführer erfuhr man, dass das verdächtige Werk
von dem Buchdrucker in Pforzheim verkauft worden sei. So-
gleich erfolgte nun ein amtlicher Schritt, indem Herzog
Christoph von Württemberg, der überaus eifrige Verfechter
des evangelischen Glaubens in Süddeutschland, an den Pforz-
heimer Landesherrn, Markgraf Karl von Baden, schrieb:
»Euer Lieben geben wir freundlicher und vertraueter woll-
meynung zu vernemen, das unser buchfuerer alhie jtzt auss franckh-
fortter herbstmess etzliche teutsche postilln mit deı jntitulacion
Johann Werners gebracht; dieweill aber darin nit vermeldet, wo
solliche getruckht sejn worden, derwegen wir die durch unnsere
theologos besichtigen lassen und befunden, das der furfuriesch
schwenckhfeldisch Irthumb allenthalben mit eingestreut ist und als
wir gedachten buchfuerer weitters ansprechen lassen, von wem cr
dise postille bringt, wo er vermain sje getruckht seje, er anzaigt, das
der buechtruckher zu pfortzhaim die jme zukhauffen geben, er die
auch getruckht habe, wie dan sein truckh auch bekhandt und
E. I.. auss beyligenden Exemplar zu sehen. Dieweill dan dıss aın
!) Die Abhandlung ist aus den bibliographischen Arbeiten hervorgegangen,
die ich im Auftrage der»Kommission zur Forderung geschichtlicher Forschungen
über die Zeit der Reformation und Gegenreformation« zu leiten habe
Der Pforzheimer Buchdrucker Georg Rab 401
ser schedlich und furnemlich dem gemainen man verfurerisch buech
ist, so werden sich Euer Lieben gegen gedachten buechfuerer und
sonsten mit Auffhebung solcher postille, wo die hie in Euer Lieben
landt verkhaufft und spargiert, woll wissen zu haltten, wo auch
Euer lieben sich bej jme befragen werden, wer jme sollich buech
zu truckhen geben hab, bitten wir Euer Lieben freundlich, uns sol-
ches zu verstendigen, dan wir in unserm landt auff jemandt Arggwön
haben, der solches ain Anstiffter sein möchte, damit wir der gebür
Einsehens haben khondten zu Ausrottung diser bosser verfurerischen
schwenckhfeldischen sectn, des sindt wir umb Euer Lieben freund-
lich in gleichn und mern zu verdienen urpüttig.
Datum Stutgarten denn 30. Octobris Anno 58°).
Da sich fast zu gleicher Zeit auch die Stadt Strassburg
über den Pforzheimer Drucker beschwerte?), blieb der mark-
gräflichen Regierung nichts anderes übrig, als gegen den
Missetäter vorzugehen. Der Drucker Georg Rab wurde in
harte Turmgefangenschaft geworfen und streng verhört. Da
er sich zu der angefochtenen Postille bekannte, gedachte man
der Sache noch weiter nachzugehen, sandte aber vorläufig
folgenden Bericht nach Stuttgart:
»Unser freüntlich dinst und was wir liebs und guts vermögen
alle Zeit zuvor. Hochgeborner Fürst, freüntlicher lieber Oheim,
Schwager, Bruder und gevatter. Wir haben Euer lieben schreiben,
sambt dem zugeschickten Exemplar der Postill Johannis Wernheri,
so inn unsser Stat Pfortzheim getruckt und zu Franckfurt die nechste
Mess verkaufft worden sein soll, sambt E. Il. angehencktem begern,
alles Inhalts vernommen und wollen E. L. freüntlich nit bergen, das
wir uf ungeverlich gleichmessig zuschreiben Meister und Raats der
Statt Strasburg kurtzverschinner Zeit den Buchtrucker jnn unser
Statt Pfortzheim beschickt, jme solches fürhaltten und, nachdem
er bekenntt, das er solche Postill aber gleichwol des verschinnen
siebenundfünffzigsten Jars mehrertheils getruckt und gleich zu
anfang diss Jars vollendet, jne etlich tag jnn hartter Thurngefengk-
nus enthaltten, die Exemplaria, so er noch gehabt, von Jjme nemmen,
verwaren und jne volgends jnn seine behaussung mit sondern Con-
ditionen verglübden, jne auch von neüem hinfurtter nichts ane be-
willigung und approbation unser darzu verordneten Räth zu trucken
ı) Konzept im Württembergischen Haus- und Staatsarchiv in Stuttgart
(Baden gb II, 42), dem ich für freundliche Überlassung der hierher gehörigen
Akten zu grösstem Dank verpflichtet bin. Einzelne Auszüge aus den hierher
gehörigen Akten hüt bereits Viktor Ernst gegeben in seinem »Briefwechsel des
Herzogs Christoph von Wirtemberg«. 4. Bd. Stuttgart 1907. S. 565 ff.
2) Vgl. hierzu das Archiv für Geschichte des Deutschen Buchhandels.
5. 1880. S.42f.
Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. Bd. 42, 3 27
402 Schottenloher
ernstlich mandiren, darzu die Exemplaria allenthalben zuhanden
zubringen, bevhelen lassen. Dieweil wir aber jtzund nitt bei unser
Cantzlej, wissen wir derselben, von weme diese Postill dem Trucker
zugestelt worden, nit aigentlich zuzuschreiben. Wir wollen aber
unssern Räthen bevelch geben, sich dessen mit allem Vleis zuerkun-
digen und E. 1. fürderlichen zuverstendigen, und soll uns E. |.
freüntlich vertrauen, das wir ab dem, das diese Postill jnn unserm
Fürstenthumb getruckt, auch durch unvleissig Ufsehen jnn der trucke-
rei solches verabsaumbt worden, gar kein gefallen tragen. Woltten
wir E. 1. freüntlicher brüderlicher meinung hinwieder nit verhaltten
und sindt derselben mit freüntlichem schwägerlichen und brüder-
lichen willen wolgenaigt.
Datum Gotzau (Gottesaue) den 3ten Novembris Anno 58.
Karl von Gottesgnaden Marggrave zu Baden und Hochberg :).
Der Pforzheimer Drucker aber hatte inzwischen ein
volles Geständnis abgelegt und auch die Teilnehmer an der
Drucklegung der Wernerschen Postille genannt. Der nach
Stuttgart eingesandte Bericht über das Verhör und Geständnis
lautet:
»Jörg Rab, der buchtrucker zu Pfortzheim, hat uf beschehen
ernstlich fürhalten und bevelch der Fürstlichen Stathalter und Rät,
betreffen die Postill Johannis Wernherj, nachvolgendenbericht gethan.
Es haben jme jn der Franckfurter Vastenmess Anno etc. 57
Bernhard Vischer von Nürnberg und Jörg Müller von Augspurg,
bed Buchfuerer, von diser Postill und wie dieselb zu Dillingen sey
durch Sebald Meyer den Buchtrucker ufgelegt und der erst bogen
getruckt, aber us der ursachen, das sie das Bapstumb scharff angreif,
vom Bischoff verboten worden, Anzeig gethan. Nun sey es aber
ein gar unpartheyisch werck, so bey Luterischen und Paptisten
besteen möge, dann diser Johann Wernher sey ein Predicant in der
Schles) zu Regenssdorf, nit weit von Saga, gewesen, und wolten
etlich vom Adel und die Burgerschaft daselbst gern fürdern, das es
getruckt und publicirt wurde, und diser Johann Wernher hab ein
Son zu Augspurg, sey ein Kirschner etc. Mit anzeig, wann er dise
Postill trucken wöllt, das jme die zukomen möcht.
Darauf er alls ein neüwer angender Meister, der sich neren
müess und mit schweren Kosten beladen, gebetten, jme die zu-
zuschicken, woll er sehen, so es für in sey, das er die truck.
Und seyen volgends zwen ußer der Schlesj komen, die haben
jme den ersten teil des Exemplares bracht. Nachgends seyen jme
) Original mit der -eigenhändigen Unterschrift Markgraf Karls und der
Adresse an Herzog Christoph von Württemberg im Württembergischen Haus-
und Staatsarchiv (Religionssachen 22). \'gl. Ernst, Briefwechsel des Herzogs
Christoph. Bd.4. S. 507.
Der Pforzheimer Buchdrucker Georg Rab 403
die andern zwen teil auch komen; dieweil jme dann selbiger Zeit noch
nit gebotten worden, nichts one besichtiget der Predicanten zu-
trucken, sey er allso mit fürgefaren. Und dieselben zwen us Schlesj
jne vertröst, das sie 500 Exemplar nemen, die hab er jnen auch zu
Franckfurt geliefert.
Sonst hat er noch etlich zu Franckfurt in seinem gewölb und
sonst stücks weis, doch wenig verkauft.
Und wiewol jme mit betrohung des Thurns und sonst schwere
straf fürgehalten worden, das man der sach anderst bericht und
jme dieselb von andern Leüten in diesen landen zugefürdert und ver-
legt wurde, so hat er doch bey seinem Aid und höchster warheit
erhalten, das jme nichtz anderst bewisst, sonder die sach abgehörter
massen geschaffen ').«
Nun drangen die württembergischen Prediger und Räte
bei ihrem Herzoge darauf, dass Markgraf Karl öffentlich vor
der Postille Werners warnen müsse. Sie schrieben an ihren
Fürsten:
Durchleuchtiger Hochgeborner Fürst, Gnediger Herr. Euer
fürstlichen gnaden seyen in schuldiger Pflicht unser underthenig
gehorsam und willig Dienst zuvor. Gnediger Fürst unnd herr,
beyverwardt Marggraff Carlins zu Baden schreiben unnd bericht,
die schedliche Postill Johann Wernhers betreffend, ist heut dato
zu e. fürstl. gnaden Cantzley geantwurt und von unns erbrochen
worden. Daruff wir die sachen mit ainander erwegen, und war unser
underthenig bedencken, dweil gemelte Postill ein gantz schedlich,
vergifft und böss buch, welches billich mit allem ernst von allen
cristenlichen Oberkaiten underruckht soll werden, das e. fürstl.
gnaden Marggraff Carlen derwegen freuntlichen ersucht, das ir
fürstl. gnaden unverzogenlichen zu Augspurg und Nürnberg den
Personen, so dem Buchtruckher zu Pfortzhaim solliche Postill an-
fencklichs anzaigt und verursacht, das die getruckht worden, nach-
fragen, und ob es vermög des Buchtruckers anzaigen geschaffen,
erkundigt fürnemen hett laßen, darmit also uff den grund möchte
komen unnd gewerth werden. So dann die sachen also erkundiget,
das Marggraff Carlen, vermög des Franckhfortischen abschidts,
daruff die stend der Augspurgischen Confession durch ain offen
ußschreiben hette vor solchem buch warnen laßen, darmit dasselbig
an allen orten hinweg gethon würde. Oderaber da Marggraft
Carlen dessen bedenckens hette, das der Churfürst Pfaltzgraf, deß-
gleichen e. fürstl. gnaden, auch Marggraf Carl ain samenthafft
ußschreiben gethon und sonderlich die Oberlendische Kirchen ge-
warnnt, wiewol unsers erachtens Marggraff Carlen, dweil solch buch
zu Pfortzhaim in jrer fürstl. gnaden Oberkait getruckht, billich
ı) Haus- und Staatsarchiv Stuttgart.
27
404 Schottenloher
dise warnung zu jrer fürstl. gnaden entschuldigung selbs thun
solte, welches e. fürstl. gnaden wir undertheniglichen nicht verhalten
sollen, und thund e. fürstl. gnaden uns gehorsamlich bevelhen.
Datum den 8.Novembris Anno etc. 58. Euer Fürstlichen Gnaden
Underthenige gehorsame diener Hoffmaister, Cantzler und Reth
zu Stuttgarten'!).
In der Tat gab Herzog Christoph dem Antrag statt und
schrieb im Sinne der Räte mit einer kleinen Milderung in der
Nachschrift an den Markgrafen:
Hochgeborener Furst, freuntlicher lieber Öheim, Schwager,
Bruder und Gevatter. Wir haben Euer Lieben antwort, Johann
Werners Postill halb, alles Jnnhalts verleßen. Unnd dieweyl solches
ain ganntz schädlich vergifft und böß buch, so voller beschwerlicher
verdrießlicher Irthumb steckht, welches pillich alle christliche Ober-
kheittn mit allem ernst undertruckhen und sovil jmmer möglich ab-
schaffen und nit gedulden sollen, so ist unser getruwer rath und
gutbedunkhen, auch an Euer Lieben freuntlich bruederlich gesinnen,
sie wellen onvertzogenlich zu Augspurg und Nurnberg den jhenigen
Personen, so Euer Lieben Buchtruckher zu Pforztheim solche Postill
anfenglichs angetzaiget und die zu truckhen verursacht, nachfragen,
und, ob es vermög des Buchtruckhers antzaigen geschaffen, erkhun-
digen lassen. So dann Euer Lieben die sachen also bekumet, daruff
vermög des Franckfortischen Abschids die Stend der Augspur-
gischen Confession durch ain offen ausschreiben vor solchem buch
verwarne. Wurdet zuversichtlich durch ein solches Euer Lieben
Ires thails nach notdurfft entschuldigt, angeregtes schädliches buch
an allen orten unser Confession undergetruckht und weitter onrath,
so sonst solches schaffen möcht, verhuet und furkomen. Das wolten
wir Euer Lieben freuntlicher bruederlicher meinung nit verhalten
und seyen derselben mit freuntlichem schwagerlichem und bruder-
lichem willen wol geneigt. Datum Stuttgart den ı3. Novembris
Anno etc. 58. An Marggraven Karln zu Baden.
Cedula.
Und do Euer Lieben denen von Nurmberg desshalb jn Jrem
Namen zu schreiben bedenckhens hetten, möchte sie solches Ire
Statthalter und Räth oder die gaistliche rhete fur sich selbs thon
lasßen. Es wurt sich aber Euer Lieben wol wissen zu halten).
!) Original im Württembergischen Haus- und Staatsarchiv in Stuttgart.
2) Auf die Rückseite des Schreibens der Räte hatte der Herzog folgende
“ın der Antwort berücksichtigte Worte geschrieben: »laßB mir die bedenckhen ge-
fallen, daß also Markgrafen Carlo geschriben werde, sich der Enden zu erkhun-
digen; waß aber Nürnberg belangend, acht ich, er werde bedenckhen haben, inen
zu schreiben, darnach solches durch seine statthalter und Rathe oder die gaist-
liche Visitatorn beschehen mochte«. Haus- und Staatsarchiv ın Stuttgart (Reli-
gionssachen 22).
Der Pforzheimer Buchdrucker Georg Rab 405
Ob Markgraf Karl wirklich öffentlich vor der Postille
\Werners gewarnt hat, lässt sich nicht feststellen. Auf jeden
Fall hat die Angelegenheit noch lange die Gemüter bewegt.
Am 31. Mai des folgenden Jahres verlangte Herzog Christoph
von Württemberg nochmals Aufklärung in der Sache, indem
er an Markgraf Karl schrieb:
»Hochgebornner Fürst, freundlicher lieber Oheim, Schwager,
Bruder und gefatter, unnss ist hiebei gelegt Exemplar, so der
Schwenckfelder von wegen Johannes Wernneri Postill (davon wir
Euer lieben hievor auch geschriben haben) ausgenn lassen, zukommen.
Dieweil dann er, Schwenckfelder, darjnnen meldet, das selche
Postill zuvor von Euer Lieben Predicanten zu Pfortzheim besichtigt
und volgendts von jnenn daselbst zu trucken erlaubt worden, doch
dergestallt das weder sein noch der Statt namen darein gesetzt wer-
den sollte.
So haben wir nit unnderlassen wellen, selches Euer lieben (ob
Sie dessen vorhin khein wissens), freundlich zuberichtenn und tragen
kheinen Zweiffel, Euer lieben werde darauff der sachen weitter nach-
frag haben lassen, damit, wo dem nit allso, das sich darnacht
ermelte Euer Lieben Kirchendiener verantwortten und darauf dem
Schwenckfelder die unwarheit hin wider unnder die augen werffen
mögen. Und seind daneben Euer lieben freundlichen und nach-
bärlichen willen zu beweisen wolgeneigt.
Datum Wildbad den letzten Martii Anno 59.«
Die Wellen des württembergischen Vorstosses gingen
auch nach Frankfurt am Main, von wo die ersten Abzüge der
Postille in die Öffentlichkeit gedrungen waren. Der Rat der
Stadt liess im Frühjahr 1559 die zur Fastenmesse aufge-
stapelten Exemplare beschlagnahmen und den Verkauf des
Buches verbieten!). Am 14. März wandte sich der Drucker
von Pforzheim aus an die Frankfurter Obrigkeit und bat um
Aufhebung der Beschlagnahme. Zehn Jahre später ist das
Werk ın der Tat wieder unbeanstandet verkauft worden; man
hatte jedenfalls die Sache inzwischen vergessen.
Ärgerlich für die beteiligten Obrigkeitskreise war es, dass
der streitbare Matthias Flacius seine Stimme erhob und einer
scharfen Streitschrift?) wider die »Stenckfeldische Schwär-
ı) Vgl. Heinrich Pallmann, Sigmund Feyerabend, sein Leben und seine
geschäftlichen Verbindungen. Frankfurta.M. 1881. S. 20f., 101, 110(Anm.109),
147, 160.
2) Fünfzig grobe Irrtümer der Stenckfeldischen Schwärmerei aus seinen
eigenen Büchern treulich zusammen gelesen und verzeichnet ... Von den greu-
406 Schottenloher
merei« eine eigene »Warnung vor der neuen schwärmerischen
und gottslästerischen Postill des Stenckfelds« beigab.
Schwenckfeld wird hier geradezu als Verfasser bezeichnet.
»Es hat der Stenckfelds, heisst es, »neulich eine gottslesterische
Postill unter dem unbekannten Namen Johann Werners,
welcher Heilige vielleicht nie nicht gelebt, drucken lassen,
darinn alle die obgedachten Irrtümer und andere viel mehr
stecken.« Als solche Irrtümer werden bezeichnet: Verachtung
des äusseren Wortes Gottes, Geringschätzung der Absolution
der Diener Christi, Verwerfung des Abendmahls und der
Taufe. Dann heisst es vorwurfsvoll: »Ich hab gehört von
glaubwürdigen Leuten, daß solche Postilln zu Fortzem ge-
druckt soln sein, und daß in dem jtzigen Herbstmark zu Frank-
furt etliche tausent verkauft, auch davon zwey tausent gen
Leipzig gebracht und in die Schlesing hinein verkauft worden
sind. Hie solt billich die Oberkeit ein besser einsehen haben,
die Sache recht erforschen und zusehen, daß solche greuliche
Mahometanische Schwermereien und gottslesterische Bücher
nicht in der Kirchen Gottes gedruckt, verkauft und ausge-
breitet würden. Wollt Gott, daß beide, die Lerer und Regen-
ten, ein wenig besser wacheten und stritten wider die man-
cherleien Rotten, Schwermereien und greulichen Irrtümer
und Religionmaler und Verwirrer, die jtzt gar mit Macht
überhand nemen« Im gleichen Sinne ereiferte sich Flacius
noch am 138. Dezember ı559 von Jena aus in einem Briefe
an Hans Ungnad') in Urach über die Säumigkeit der
Lehrer und Regenten gegenüber den Sekten und Rotten,
wie die Frankfurter Amnestie aufweise. »Es ist nicht gar
weit von dannen Pfortzheim, da ist ein große Stenckfeldische
Postill für anderthalben Jaren gedruckht und hernach zu
Franckfurdt offentlich verkauft [worden], da die christliche
Tauff gänzlich verworfen wird.« Ungnad möge den Herzog
von Württemberg zu einer Synode veranlassen. Es liess sich
erwarten, dass die Antwort Herzog Christophs so ungnädig
lichen Irrtümern der neuen Schwenckfeldischen Postill, unter dem Namen des
Johann Wörners neulich ausgangen. Jena, Thomas Rebart, 1558.
ı) Vgl. über diesen Gustav Bossert, Hans Ungnads Stellung zu Kaspar
von Schwenckfelds Schriften (Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte des
Protestantismus im ehemaligen und im neuen Österreich. 47. 1926. S. 157 ff.).
Der Pforzheimer Buchdrucker Georg Rab 407
als möglich ausfiel. »Da ıhr«, wurde nach Jena gemeldet"),
»auch die schwenckfeldische Postill, zu Pfortzheim gedruckt,
anziehet, redet ihr hievon als ein unerfahrener Mann, dereigens
Mutwillens unbekannter Sach urteilet. Dann es ja wahr, was
die bemelt Postill verwerflich und verdamblich ist; wie vleißig
aber und ernstlich dagegen gehandelt worden, ist auch der
Buechdrueckher und Buechfurer darüber gestraft worden,
das sollt ihr vorhin, ehe ihr mit eurem Schreiben meniglich
in ein unbillichen Verdacht wirft, billich erfaren haben.«
Die beanstandete Postille selbst hat folgenden rot und
schwarz gedruckten Titel:
»Kurge Außlegung // über die Euangelienn fo // man pflegt zu
läfen an den Sontagen vnd der Heyligen Seft, // fampt den
Sumarien durchs gant Jar: Chriftlich // ond einfaltig geprediget
pn befchri- // ben, durdy // Johan Woerner. // Getrudt im jar,
nach der Geburt vnfers Erlocfers, // M-D-LVIIL«
Der 2. Teil bringt mit eigenem Titel die Auslegungen von
Ostern bis Advent, der 3. Teil die Feste des ganzen Jahres 2).
Der Drucker ist nicht genannt, wird aber durch die Typen
und Initialen verraten. Das Buch ist hübsch und sauber
gedruckt 3). In dem gleichen Jahre erschien eine neue Aus-
gabe aus der gleichen Druckerwerkstätte. Der Text und der
Titel ist der gleiche, der Satz aber neu und völlig verändert).
Der Hauptunterschied beruht in der Ausschmückung der
neuen Ausgabe mit zahlreichen bildlichen Darstellungen zu
den Evangelien 5). Einzelne Holzschnitte kehren in späteren
Druckwerken der Frankfurter Tätigkeit Rabs wieder. Auf
mehreren ist das geheimnisvolle Künstlermonogramm SG
oder GS®) zu sehen.
ı) Beide Briefe, der von Flacius vom 18. Dezember 1559 und derjenige
Ungnads vom 14. März 1560 finden sich abschriftlich in der Handschrift Cod.
germ. 1315 (Bl. 301 ff.) der Münchner Staatsbibliothek.
2) Das Ganze in Folio zählt 85 + 114, + 78 Bl.
3) Staatsbibliothek München: 2 Hom. 1561.
4) 95 + 128 + 87 Bl. in 2°. Vorhanden in der Staatsbibliothek Berlin:
2 Cs 8252, mit scharfen handschriftlichen Ausfällen des einstigen Besitzers gegen
den Verfasser.
5) 32+43 +31 Holzschnitte, von denen mehrere wiederholt abgedruckt sind.
6) Vgl.J.K. Nagler, Die Monogrammisten. 4. Bd. München 1971. S. 1132 f.
408 Schottenloher
Und nun zu dem Verfasser der angefeindeten Postille.
Johann Werner, Sigmundt genannt, seit 1524 Hofprediger
Herzog Friedrichs II. in Liegnitz, seit 1532 Pfarrer bei St. Peter
und Paul in Liegnitz, im Jahre 1539 wegen seiner Schwenck-
feldischen Lehren über die Person Christi und die heiligen
Sakramente abgesetzt, hatte in Rengersdorf, einem Orte
der Grafschaft Glatz, ein Predigtamt erhalten!) und dort
ein paar kleine Glaubensschriften verfasst. Ihre Veröffent-
lichung hat wohl Kaspar Schwenckfeld veranlasst?:2. Und
derselbe Schwenckfeld wird auch die Postille bekannt-
gegeben haben, während Flacius wohl unrichtig Schwenck-
feld als eigentlichen Verfasser bezeichnet hat. Verdächtig ist
freilich, dass Werner nicht mehr am Leben gewesen ist. In
der Vorrede des ungenannten Herausgebers wird ausdrück-
lich gesagt, dass der »gottselige« Verfasser mehr als 30 Jahre
das Evangelium ohne Zusatz gepredigt habe). Und in einem
Augsburger Zensurprozess der gleichen Zeit, in den auch Wer-
ners Sohn, der Kürschnergeselle Abel Werner, verwickelt war,
heisst es, dass dessen Vater Prädikant in Schlesien gewesen
seit). Dieser Abel Werner, der in Augsburg eine Reihe von
Schriften Schwenckfelds in dessen Auftrage drucken liess,
scheint auch bei der Herausgabe der Postille nicht unbe-
teiligt gewesen zu sein).
Dass endlich noch ein kurzes Wort über den Drucker
des verfolgten Buches gesagt sei, so hat sich Georg Rab,
lateinisch Corvinus, — in Scheibenburg, einem Flecken der
Grafschaft Meissen, geboren, — im Jahr 1557 als Drucker in
ı) Vgl. Sigism. Just. Ehrhardt, Schlesische Presbyterologie. 4. Bd. Liegnitz
1789. 8. 15 8ff.
2) Die Folioausgabe »Fin neuer recht christlicher Katechismus für die
Kinder Gottes auf die 12 gemeinen Artikel des Glaubens und der Sacrament Tauf
und Nachtmahl gestellt« enthält eine ausdrückliche Vorrede und Gutheissung
C[aspar] S[chwenckfelds] V[on] Of[ssing]. Über die Beziehungen Werners zu
Schwenckfeld vgl. Corpus Schwenckfeldianorum. 6. 1922. S. 498 ff. — 7. 1926.
S. ı3ff., 427 ff.
3) Die Vorrede klingt mit dem Wunsche aus: »der Herr Jesus, zu deß Lob
und Ehr dise Außlegung durch obgemelten in Gott seligen Mann anfenglich ge-
schriben und nun in Truck gegeben, woll seinen göttlichen Segen darzumittheilen.»
4) Vgl. Friedr. Kapp, Geschichte des deutschen Buchhandels. ı. Bd.
Leipzig 1886. S. 504 ff.
5) Auf Abel Werner wird anderswo zurückzukommen sein.
Der Pforzheimer Buchdrucker Georg Rab 409
Pforzheim niedergelassen!). In seiner Rechtfertigung vor der
markgräflichen Obrigkeit im November 1558 sprach er von
sich als von einem neuen angehenden Meister, der sich nähren
müsse und mit schweren Kosten beladen sei. In eben diesem
Kampfe ums Dasein griff der Drucker nach manchem, was
ihn in Widerstreit mit den herrschenden Gewalten bringen
konnte. Eines seiner ersten Druckwerke war die Vertei-
digungsschrift Markgraf Albrechts von Brandenburg gegen-
über der über ihn verhängten Acht samt einer Klagschrift
Wilhelm von Grumbachs?), eine Kundgebung, derentwegen
ein anderer Drucker, Hans Kohl, aus Regensburg ausgewie-
sen worden ist3). Dem Markgrafen von Brandenburg. galt
ferner Jakob Heerbrands von Rab gedruckte »Historie und
Bericht, welcher Gestalt weiland Albrecht der J. Markgraf zu
Brandenburg aus diesem Jammertal christlich verschieden
ist*)«. Aus dem Pforzheimer Prädikantenkreise erhielt Rab
ferner eine von dem Pfarrer Israel Achatius zur Drucklegung
vorbereitete und übersetzte Vergleichung der evangelischen
mit der papistischen Lehre). Die umfangreichsten Druck-
werke Rabs sind Sebastian Francks »Verpetschiert, mit sieben
1) Vgl. die kurzen Bemerkungen bei J. G. F. Pflüger, Geschichte der Stadt
Pforzheim. Pforzheim 1862. S. 192.
2) „Des Durchlauchtigen hochgebornen Fürsten und Herrn Albrechts d.]J.
Markgrafen zu Brandenburg fernere rechtmässige Erklärung und Bericht, welcher
Gestalt sein Fürstliche Gnaden von wegen erlaubter Defension und natürlicher
Gegenwehr durch die Kammergerichtsurteiler parteilicher Weis in die vermeinte
Acht erkannt.« Rab hat von der Schrift eine Folio- und eine Quartausgabe mit
der Jahreszahl 1557 hergestellt. Sein Name fehlt auf beiden Drucken; die Typen,
vor allem die eigenartig verzierten Initialen, verraten ihn aber deutlich als Drucker.
Beide Ausgaben in der Münchner Staatsbibliothek: die Folioausgabe in zwei
Spielarten: 2 Ded. 148 und 2 Ded. 149, die Quartausgabe: 4 Ded. 148.
3) Vgl. K. Schottenloher, Das Regensburger Buchgewerbe im 15. und
16. Jahrhundert. Mainz 1920. S. 210f. Nr. 144.
4) Gedruckt zu Pfortzheim bey Georg Raben im Jahr ı557. München,
Staatsbibliothek: 4 Ded. 149, eine andere Ausgabe: 4 Eur. 338,25.
5) »Novae veterisque doctrinae collatio, nunc primum ex Gallico per Nobilem
quendam Caroli marchionis Badensis aulicum in latinum sermonem versa, Pfortz-
heimiae apud Georgium Corvinum, 1558.« München, Staatsbibliothek: Polem. 573.
Der Titel der deutschen Übersetzung lautet: »Wahrhaftiger und gründlicher Be-
richt alter und neuer, das ist evangelischer und papistischer Lehr. Aus franzö-
sischer Sprach durch einen Markgrafischen Edelmann zu Pforzheim ins Latein
bracht, nachmals verdeutscht durch Israelem Achatium von Heilbrunn. Gedruckt
zu Pforzheim bei Georg Raben, 1558. Staatsbibliothek München: Polem 573.
410 Schottenloher
Siegeln verschlossen Buch, 1559") und Noe Meurers mit
dem Wappen Graf Karls von Hohenzollern-Sigmaringen ge-
schmückte Schrift »Von forstlicher Oberherrlichkeit und Ge-
rechtigkeit, 1560?)«.. Von Sebastian Franck hat der Pforz-
heimer Drucker auch die»Paradoxa ducenta octoginta, das ist
280 Wunderred, gleichsam Räteschaft aus der hl. Schrift,
1558« neu herausgegeben). An kleineren Drucken Rabs
sind noch zu nennen: eine »Nachfolgung Christi, 1559t)«,
Leonhard Culmans »Trostbüchlein, wie man die Kranken
trösten und den Sterbenden vorbeten soll, 15595), Martin
Luthers Schrift »Das Papsttum mit seinen Gliedern künstlich
und artlich beschrieben, 1559«, mit einer Widmung des Her-
ausgebers Ludwig Vergerius an den Freiherrn Karl Ungnad,
worin bedauert wird, dass wegen der Kürze der Zeit die Bilder
wegbleiben mussten, die aber bald zu erhoffen seien®), das
römische Häretikerverzeichnis mit Ausfallglossen des Ver-
gerius”), zwei erbauliche Schriften des Geislinger Predigers
Kaspar Brunmylleus?), zwei dunkelsinnige Daniel-Auslegun-
gen des Rumelander Pfarrers Paul Asphe vom Jahre 15609),
endlich eine Schrift gegen das Konzil von Trient'°).
1) Staatsbibliothek München: 2 Exeg. 230.
2) Ebenda: 2 I. germ. 65.
3) Ebenda: Exeg. 385c.
4) Ebenda: P. lat. ıı21g.
5) Ebenda: Asc. 1299.
6) Ebenda: Polem 2099.
7) »Postremus catalogus haereticorum Romae conflatus 1559. Cum anno-
tationibus Vergerii.« Am Schlusse der Schrift: »Corvinus excudebat Pfortzheimii.
1560.« Staatsbibliothek München: Polem 2128.
8) Ihre Titel sind: a) »Geistliche immerwährende Practic auf das 1560. Jahr.
Pforzheim bei Georg Raben ı559.« Mit einer Widmung des damals dreissig-
jährigen Verfassers an Markgraf Karl von Baden. Staatsbibliothek Berlin:
4 Ds 5171. .b)»Von dem unehrlichen, schädlichen, unnützen, gefährlichen, gott-
losen und verdammlichen Laster des Ehebruchs ein Vermahnung, warumb wir
solchen fliehen sollen. Pforzheim bei Georg Raben, 1560. Mit Widmung an den
Ulmer Bürger Georg Hartbrunner. Staatsbibliothek München: P. Gr. 291.
9) »Auslegung des heiligen Propheten Daniel, ı. und 2. Teil. Pforzheim
bei Georg Raben 1560.« (Staatsbibliothek München: 4 Exeg. 47) und »Zeit-
buch oder Jahrregister in den heiligen Propheten Daniel gestellet. 1560.«
Staatsbibliothek München: 4 Exeg. 47).
10) »Actiones duae secretarii Pauli Papae IV., quarum altera disputat, an
concilium Tridentinum sit instaurandum, altera vero, an vi et armis decreta ipsius
u SLIDE U UU[—[[[[UUUUUUUU EEE Ce En VE nn En an.
Der Pforzheimer Buchdrucker Georg Rab 4ll
Ob dem Drucker in Pforzheim der Boden zu heiss ge-
worden ist oder ob ihn seine wirtschaftliche Lage vertrieben
hat, wissen wir nicht. Auf jeden Fall ist er der badischen
Stadt bald untreu geworden, um in Frankfurt a.M. sein
Glück zu versuchen. Am 25. Februar 1560 suchte er dort
um das Bürgerrecht nach, am 9. April legte er den Bürgereid
ab, unmittelbar darauf erwarb er von der Witwe Gülfferichs
und ihrem Sohn Weigand Han das Haus zum Krug und
eine vollständige Druckerei. Nicht lange danach ging er
mit Sigmund Feyerabend und Simon Hüter jene bedeutsame
Geschäftsverbindung ein, die der Tätigkeit der drei arbeits-
frohen Männer zu grösstem Erfolge verholfen hat. Den
gemeinsamen Unternehmungen ist Rab bis zu seinem Tode
im September 1580 treu geblieben. Mit der Obrigkeit ist er,
wie es scheint, nicht mehr zusammengestossen. Jenes Erleb-
nis wird ihm zu einer dauernden Warnung geworden sein.
Der Pforzheimer Zensurprozess ist nur eines der vielen
Beispiele, wie hart damals die unseligen kirchlichen Gegen-
sätze in den deutschen Landen aufeinander gestossen sind.
Vor allem die Schriften Schwenckfelds und seiner Anhänger
können ein langes Lied davon singen. Die meisten von ihnen
sind in Erwartung drohender Gefahr ohne den Namen des
Druckers ausgegangen. Aufgabe der Bibliographie wird es
sein, in dieses Dunkel der Herkunft Licht zu bringen. Ein
kleiner Beitrag dazu möchte auch die vorliegende Unter-
suchung sein.
concilii possit protestantibus imperare. Pforzheim, Corvinus 1559.« Staatsbibl.
München: Conc. 162. Die Ausgabe »Sendbrief von Messe Krankheit und ihrem
letzten Willen, dem Papst zugekommen. Auch hie beigesetzt das Papsttum mit
seinen Gliedern durch Martin Luther. Noch folgt eine kurze Summa der ganzen
römischen Heiligkeit« (Staatsbibliothek München: Polem 2099) trägt den Ver-
merk: Gedruckt zu Pfortzheym, ym Jar M.D.LXIII. Ob das Druckwerk noch
von Rab stammt, vermag ich nicht zu entscheiden. Vgl. auch Christian Carl
am Ende, Vermischte Anmerkungen über den berühmten Geschichtschreiber
Johann Sleidan. Nürnberg 1780. Bl. b, wo eine Ausgabe angeführt ist, deren
ich nicht habhaft werden konnte: Valentin Merzen Teutscher Auszug aus Slei-
dans Commentariis. Pforzheim bey Georg Rab 15509.
Ein Plan zur Wiedereroberung Freiburgs und
Breisachs 1642
Von
Arthur Bechtold
Am 9. April 1642 übertrug Kurfürst Maximilian von
Bayern dem Generalzeugmeister Franz von Mercy den Ober-
befehl über die bayerischen Streitkräfte in Schwaben). Mercy
hatte vorher kein selbständiges Kommando geführt, sondern
war dem bayerischen, von dem Feldmarschall Grafen von
der Wahl befehligten Heere zugeteilt gewesen, welches an
der Elbe gestanden hatte, aber nach der Niederlage der
Kaiserlichen bei Hulst oder Kempen (17. Jan. 1642) nach
dem Niederrhein aufgebrochen war, um dem dort stehenden
kaiserlichen Heere unter Hatzfeld gegen die Weimarischen
und Hessen zu Hilfe zukommen. Die Bayern lagen damals
in Oberhessen, ihr Hauptquartier war zu Nidda. Mercy
scheint seine Ernennung und Abberufung erst gegen Ende
des Monats bekannt geworden zu sein; am 26. April be-
stätigt er dem Kurfürsten den Empfang des Befehls und
bittet zugleich, ihm von seiner Reise nach Tübingen, dem
ihm angewiesenen Hauptquartier, einen »Postritt« nach Mün-
chen zu gestatten, um sich mit ihm wegen seines ferneren Ver-
haltens zu bereden. Sein letztes Schreiben aus Nidda trägt das
Datum des 8. Mai, sein erstes aus Tübingen das des 3. Juni.
In die Zwischenzeit fällt also seine Reise und der Aufent-
halt in München. Über den Inhalt der Besprechung liegen
keine Aufzeichnungen vor, doch lässt sich aus der von dem
Kurfürsten vorher und nachher befolgten Politik, aus dem
ı) Die Grundlage für die folgenden Ausführungen bilden die Berichte
Mercys an den Kurfürsten aus dem Jahre 1642; sie sind in den Acta des Dreißig-
jährigen Kriegs im Staatsarchiv zu München, Tom. 495, enthalten.
Ein Plan zur Wiedereroberung Freiburgs und Breisachs 1642 413
zwischen ihm und Mercy geführten Briefwechsel und dem
späteren Verhalten des Generals ein ungefähres Bild über
das bei der Audienz aufgestellte Programm für den bevor-
stehenden Feldzug gewinnen. Die Richtlinien, nach denen
der Kurfürst den Krieg geführt haben wollte, waren: Be-
hauptung des Status quo, Abwehr eines feindlichen Einfalls
in die eigenen Lande, zu denen jetzt auch die Oberpfalz
gehörte, Fernhaltung der Quartierlast von ihnen, Behaup-
tung, und, wenn möglich, Erweiterung des eigenen Kontri-
butionsgebietes; endlich, in der Sprache des 17. Jahrhunderts
und mit den eigenen Worten des Kurfürsten ausgedrückt,
die »Konservation der Armada«, um sie beim Friedensschlusse
in die Wagschale werfen zu können. Der Generalzeugmeister
war für ein aktiveres Vorgehen, für einen Angriff auf Frei-
burg oder die Waldstädte, und fand darin schließlich die
Billigung des Kurfürsten.
Die Truppen, über die er das Kommando übernahm,
bestanden aus den Fussregimentern von der Wahl, Edlin-
stetten, Holtz, je einer Kompagnie des Hunolsteinischen
und des Winterscheidschen Regiments, 220 Hagenbachischen
Rekruten, aus dem Neuneckschen Regiment zu Pferd, zwei
Abteilungen der Kürassierregimenter Geiling und Mercy
und einer Anzahl Sporck’scher und Werth’scher Reiter;
zusammen aus 2583 Mann Infanterie, 876 Mann Kavallerie.
Dazu war noch eine Verstärkung durch vier kaiserliche Re-
gimenter, zwei zu Pferd und zwei zu Fuss, in Aussicht ge-
stell. Die vorhandenen 3459 Mann waren in grösseren,
kleinen und kleinsten Abteilungen verzettelt; sie verteilten
sich auf Städte, Klöster und ritterschaftliche Besitzungen
im ganzen heute württembergischen und bayerischen Schwa-
ben, einschliesslich der Grafschaft Hohenzollern, vom ba-
dischen Kinzigtal!) über Tübingen, Reutlingen, Blaubeuren
und Augsburg bis zum Bodensee, vom Schwarzwald bis
zur Iller. Ein grosser Teil dieser Quartiere war erst im
1) Hausach, \volfach und Haslach wurden auf ausdrücklichen Befehl des
Kaisers Anfang August an die »notleidende« kaiserliche Garnison von Offen-
burg abgetreten. Der Kurfürst galı seine Einwilligung nur unter der Bedingung,
dass der Oberst von Schauenburg die Orte nicht etwa nur durch Salvaguardien,
sondern mit heinreichender Mannschaft besetze.
414 Bechtold
Jahre zuvor, seit der missglückten dritten Belagerung des
Hohentwiel, von den Kaiserlichen an die bayerische Reichs-
armee, deren Hilfe man bedurfte, abgetreten, nach der Auf-
hebung der Blockade aber, zum grossen Missvergnügen der
vorderösterreichischen Regierung, vom Kurfürsten nicht mehr
herausgegeben worden; sie blieben bis zum Friedensschlusse
von den Bayern besetzt!). Ihnen gegenüber standen die
feindlichen Besatzungen von Breisach, Freiburg und den
Waldstädten; besonders lästig war auch die kleine, aber rüh-
rige Abteilung, die unter dem Oberst Wiederhold auf dem
Hohentwiel sass. Von Freiburg und Breisach aus beherrsch-
ten die Weimarischen den ganzen Breisgau und die obere
Markgrafschaft und hielten sie in ihrer Kontribution.
Waren die bayerischen Truppen an Gesamtzahl dem
Feinde vielleicht etwas überlegen, so wurde dieser Vorteil
aufgehoben durch die grosse Ausdehnung des zu verteidi-
genden Gebietes und die Entfernung der einzelnen Garni-
sonen voneinander. \Wann es ihm beliebte, konnte der ver-
hältnismässig gut mit Kavallerie versehene Feind unbe-
merkt seine Garnisonen verstärken oder zusammenziehen,
sich überraschend auf den einen oder anderen bayerischen
Posten werfen und nach geglücktem Streiche sich auf seine
unangreifbare Basis Freiburg—Breisach oder auf den Hohen-
twiel zurückziehen; erst wenige Tage vor der Ankunft Mercys
hatten 200 Reiter ein Dorf innerhalb der bayerischen Quar-
tiere überfallen. In seinem ersten Schreiben an den Kur-
fürsten (Tübingen, 3. Juni) meinte Mercy, dass ihn dies gar
nicht wundere; der Feind könne noch mehr tun und mit
500 Pferden das ganze Land ausplündern, bevor die Völker
sich vereinigen könnten. Vor allem beantragte er daher, zur
Vermeidung eines »Affronts«, die Truppen »zusammenzu-
führen«.
Am 26. Mai erlitten die Franzosen in den Niederlanden
durch die Spanier eine empfindliche Niederlage und sahen
sich gezwungen, alle irgendwie verfügbaren Truppen dorthin
zu werfen. Auf die Kunde davon beeilte sich Mercy, den
Kurfürsten an seinen in München gemachten Vorschlag zu
erinnern: wenn die dazu nötigen Requisita vorhanden, wäre
ı) J. Hirn, Kanzler Bienner und sein Prozess. (Innsbruck 1898) S. 176f.
Ein Plan zur Wiedereroberung Freiburgs und Breisachs 1642 415
es jetzt die erwünschte Zeit, denselben ins Werk zu setzen,
»dadurch nit allein große diversiones causiert würden, son-
dern man könnte auch für die Völker Winterquartiere ge-
wınnen, und dadurch Ew. Churfürstl. Durchl. Länder desto
besser bedeckt bleiben, auch die Festung Breisach, indem
derselben auf dem Wasser nichts mehr könnte zukommen,
soviel als blockiert halten«.. Er wiederholte seinen Antrag,
die Truppen zusammenzuziehen, indem er ihn auch mit der
schlimmen Lage der Soldaten begründete, denen die Stände
steils nichts mehr hergeben wollen, etliche andere aber gar
nichts haben !)«.
Einige Tage darauf liess er ein weiteres Schreiben :)
folgen: »wie jetzo die erwünschte Zeit, etwas zu operieren,
und hoffentlich gute Progreß zu tun. Wenn man nur noch
die zwei Regimenter zu Pferd, und etwas Fussvolk hergeben
würde, könne man nicht allein die, bei gutem Wetter in einem
“ Monat reife Ernte in der oberen Markgrafschaft um Rötteln
und Badenweiler requirieren, sondern, wo nicht gar Rhein-
feldens, so doch der beiden erwähnten festen Häuser, die
schon früher stets von der kaiserlichen Reiterei besetzt ge-
wesen seien, vielleicht auch Freiburgs und des Breisgaus sich
bemächtigen. Von der Erzherzogin zu Innsbruck 3), welche
alle Präparatoria zu einer Schiffbrücke zu Konstanz fertig
habe, werde man leicht diese, sowie zwei halbe Karthaunen
bekommen, auch könne man die Falkonen gebrauchen, wel-
che der Kurfürst zu Offenburg stehen habe. Zu Breisach
habe, wie der Oberst von Schauenburg, Kommandant zu
Offenburg, Nachricht habe, es mit der Verpflegung zu keiner
Zeit übler gestanden, sei auch niemals grösserer Mangel er-
schienen, als eben jetzt.
Seinem Schreiben legte er einen Entwurf des Kriegs-
kommissars von Forstenhausen über die zu den Bespannungen
benötigten Pferde bei, die er von den schwäbischen Kreis-
?) Schreiben Mercys vom 10. Juni 1642.
2) d.d. Tübingen, den 16. Juni 1642.
3) Claudia Felicitas, Tochter des Grossherzogs Ferdinand I. von Toskana,
führte nach dem Tode ihres Gemahls, des Erzherzogs Leopold V., vierzehn Jahre
lang (1632--1646) für ihre zwei unmündigen Söhne die Vormundschaft und
zugleich die Regierung über die vorderösterreichischen Lande. Sie starb 164%.
416 Bechtold
ständen zu erhalten hoffte. Er schrieb zugleich seine Ab-
sicht, die Armee bei Rottweil zusammenzuziehen, sich dort
zu verschanzen und dem Feind durch »Cavalcada« zu be-
gegnen. Die Schwäche der Stellung hatte sich dieser Tage
aufs neue erwiesen; wiederum war der Feind mitten unter
den bayerischen Quartieren, bei Horb, erschienen und hatte
200 Stück Vieh weggetrieben.
Die Entlastung, die die Lage am Oberrhein durch die
spanischen Erfolge in den Niederlanden erfahren hatte, ging
schnell vorüber; sie wurde ausgeglichen durch die schweren
Schläge, welche die kaiserlichen Waffen auf einem andern
Kriegsschauplatze erlitten. Torstenson war in Schlesien ein-
gefallen, hatte das ihm entgegentretende kaiserliche‘ Heer
unter dem Herzog Franz Albrecht von Lauenburg bei
Schweidnitz vernichtend geschlagen und ihn selbst gefangen,
dann diese Stadt, Olmütz, Neisse und eine Reihe anderer
Städte erobert; eine schwedische Abteilung stand bereits‘
sechs Meilen vor Wien. Von einem kaiserlichen Hilfskorps
am Oberrhein konnte unter diesen Umständen keine Rede
mehr sein; die zur Unterstützung Mercys bestimmten, auf
ihrem Marsche schon in Franken angelangten vier Regi-
menter erhielten Gegenbefehl und kehrten um.
Am 23. Juni setzte der Kurfürst den General in Kennt-
nis, dass man infolge des eingetretenen Unglücksfalles »auf
einige kaiserliche Völker am oberen Rheinstrom dermalen
und so bald sich keine Rechnung machen dürfe; sogar das
»Hauptwerk« am Niederrhein sei ins Stocken geraten. Auch
wegen der am Rhein unentbehrlichen Artillerie und »höchst-
benötigten Requisiten« habe der Kaiser, trotz wiederholter
Erinnerung, keine Bestellung getan. Die "Vorschläge des
Forstenhausers wegen der Bespannung seien in Anbetracht
der »in viel Weg hartbedrängten und enervierten Reichs-
stände« nicht praktizierlich. Einverstanden war der Kurfürst
damit, dass Mercy sich bei Rottweil verschanze; er solle von
dort aus versuchen, sich die Ernte in der oberen Markgraf-
schaft zu Nutzen zu machen, dem Feind die Mittel zu be-
nehmen oder was sonst auszurichten die Gelegenheit an die
Hand gebe. Er könne das um so leichter, als der Feind im
Augenblick über wenig Reiterei verfüge.
Ein Plan zur Wiedereroberung Freiburgs und Breisachs 1642 417
In allen seinen Hoffnungen getäuscht, brach Mercy in
bittere Klagen aus: »Nun ist«, schrieb er am ı. Juli an den
Kurfürsten, »wohl zu erbarmen, daß der Status belli in Schle-
sien also übel beschaffen, und dahero auch die Operation
verhindert werden muß, da doch solche erwünschte Zeit,
indeme man nit allein große diversiones causieren, sondern
auch uns die Ernt in der obern Markgrafschaft und Breis-
gau zu großem Nutzen und Vorteil, hingegen aber dem
Feind zu großem seinen Schaden und Präjudiz hätte machen,
auch für die Völker Quartier gewinnen können, sich gewiß-
lich in viel Jahren nit mehr also würd präsentieren, auch ich
vermeint hätte, daß diejenige wenige Völker, welche von
den Kaiserl. Immediatvölkern zu diesem hierobigen Corpo
destiniert gewest, bei der Hauptarmada wenig erklecken,
hingegen aber hieroben großen Dienst tun und Nutzen schaf-
fen würden ... Und ist mir herzlich leid, daß ich von der
Operation sein, und also hier liegen und zusehen muß; allein
weiln es Ew. Churfürstl. Durchl. gnädigster Will und Be-
fehl ist, muß ichs Gott befehlen... .«
Was half es, dass der mit einer Partei ausgeschickte
Sporck mit der Nachricht zurückkam, dass die feindlichen,
nach Lothringen abmarschierten Truppen noch nicht zurück-
gekommen seien, dass er im Breisgau weit und breit keine
feindliche Reiterei getroffen habe als die Scharpfische Kom-
pagnie zu Brombach, die Erlachsche zu Kenzingen und die
Kanoffskische zu Freiburg? Mercy konnte die günstige Lage
nicht ausnützen; anstatt Verstärkungen zu erhalten, musste
er das Sporcksche, vormals Neunecksche, Regiment in die
von einem Einfall der Schweden aus Erfurt bedrohte Ober-
pfalz abgeben. Auch vom Markgrafen Wilhelm von Baden!)
erging ein Hilferuf um 200 Reiter, die in das Kinzigtal ge-
legt werden sollten, um gemeinschaftlich mit der Offenburgi-
schen Garnison Einfälle der Breisacher abzuwehren. Der Kur-
fürst wäre nicht abgeneigt gewesen, der Bitte zu willfahren,
»damit der Markgraf nicht meine, man wolle die Seinigen
nicht in Acht nehmen, sondern in der Gefahr stecken lassen«.
Mercy hielt jedoch eine solche Detachierung bei der vor-
ı) Von der katholischen Linie Baden-Baden; geb. 1593, gest. 1677. Seit
1635 kaiserlicher Obristfeldzeugmeister.
Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. Bd.42, 3 28
413 Bechtold
stehenden Konzentration für unnötig; ver wüßte auch nicht,
wie sie daselbst sicher stehen könnte, daß ihnen sämtlichen
nit einmal vom Feind der Hals entzwei brochen würde !«.
So schienen die weitaussehenden Entwürfe, mit denen
Mercy nach Schwaben gekommen war, in eine Fortsetzung
des unfruchtbaren Kleinkrieges, wie er schon vor seiner An-
kunft geführt worden war, zu verebben, als sie unerwartet
von anderer Seite wieder aufgenommen wurden.
Trotz seiner Bedrängnis in Schlesien hatte der Kaiser
das Unternehmen gegen Breisach, für das er die vier Regi-
menter zur Verfügung hatte stellen wollen, nicht fallen lassen
und seinen Reichshofratssekretär Wilhelm Schröter nach
München geschickt, um dasselbe in Gang zu bringen. Der
Kurfürst teilte dem General das Verlangen des Kaisers und
seine eigene hierauf gegebene schriftliche Erklärung?) am
19. Juli mit. Nicht zweifelnd, Mercy werde bereits »etwas
tentiert haben«, und des Berichts gewärtig, »ob und was Ge-
stalt er das Werk incaminiert, auch ob und was sich tun
lasse«, forderte er sein »parere über Ihrer Majestät vorhabende
impresa: ob er eine Belagerung, oder doch wirkliche Blocquada
der Festung Breisach an die Hand zu nehmen praktizierlich
befinde, wo auf den Fall, daß eine Blockierung rätlich, mit
den Reichsvölkern Posto zu fassen, ob aus dem Schwarz-
wald die Schiffbrücke, so oberhalb Breisach, zu Hüningen,
schlagen zu lassen, Ihre Majestät intentioniert seien, dahin
und wie bald gebracht werden könnte, ob die Straßburger
die andere Schiffbrücke von Philippsburg hinauf zu führen,
durch die Brücke durchlassen werden, wie nit weniger, ob
aus den Quartieren Ihro Majestät Vorschlag nach die so-
wohl zu Abführung des Proviants, als Artigleria und deren
Requisiten, die bedürftige Pferde, Wagen, Schiffe und Ge-
schirr zu entlehnen, ob und woher die Fuhrknechte, Kon-
stabler, Feuerwerker und andere hiezu benötigte Personen
zu bekommen; ob, wofern Ihre Majestät auf der wirklichen
Blockierung noch beharren sollten, man solche Blockierung
beständig kontinuieren könnte, oder nit vielleicht bei etwan
ı) Schreiben des Kurfürsten vom 28. Juni, Mercys Antwort vom 8. Juli 1642.
2) Weder das Schreiben des Kaisers noch die Erklärung des Kurfürsten
liegt bei den Akten.
Ein Plan zur Wiedereroberung Freiburgs und Breisachs 1642 4IQ
des Feinds unversehens tentierenden Entsatz die Stücke,
ÄArtilleria und andere Requisita neben hiezu employierten
Völkern hazardieren und im Stich lassen müßte, bevorab
weil alle umliegenden Plätze in des Feindes Händen seien;
ob der Herzog von Lothringen, die jenseitigen Feldfrüchte
zu ruinieren mit seinen Völkern bastant sei, schon einen
Anfang gemacht habe, wo ersich befinde, ob derselbe die von
der Kaiserlichen Majestät spezifizierte Anzahl Völker zu
Roß und Fuß auf den Beinen habe, oder wie stark er eigent-
lich sei, ob er, Mercy, die Ernte zu verderben, zur rechten
Zeit beiderseits ankommen werde« usw.
Das Schreiben gelangte erst am 27. Juli in die Hände
Mercys. Am 13. und 14. hatte er, nach dem Befehle des
Kurfürsten in den umschlossenen Orten kleine Besatzungen
zurücklassend, seine Truppen um Tübingen versammelt und
war dann mit ihnen auf Rottweil aufgebrochen. Da es dort
an Fourage für die Pferde fehlte, marschierte er darüber
hinaus, stand am 19. in Dauchingen und schrieb von da
aus dem Kurfürsten sein Vorhaben, sich bei Hüfingen und
Löffingen, wo es Gras und Wasser genug gebe, zu »setzen«
und zu verschanzen; er stehe dort in der Mitte, nur Io Stun-
den von Freiburg, 5 von Rottweil, 7 vom Kinzigtal entfernt,
so daß er, wohin sich auch der Feind wende, er ihm »vor-
büegen« könne. »Die Truppen seind zwar schön, allein ist zu
bedauern, daß zu solchen schönen Völkern die benötigte
Artigleria und übrige Requisiten, auch insonderheit noch
mehrer Reiterei nit vorhanden.« Dringend bat er, die in die
Oberpfalz abkommandierten Reiter zurückzurufen, oder das
ohnedies nur in den Quartieren herumliegende kaiserliche
Regiment Pienzenau!) ihm zu unterstellen.
Am 22. Juli meldete er dem Kurfürsten sein Eintreffen
in Hüfingen; er werde nicht unterlassen, den Feind »durch
Cavalcada und sonsten pro re nata soviel immer mensch-
und möglich sein würde, zu travaglieren und Abbruch zu
tun«, wie er denn auch schon Parteien ausgeschickt habe;
dieselben seien unverrichteter Dinge zurückgekehrt, weil sie
!) Johann Matthias von Pientzenau, Edler von Wildenholtz, aus einem
alten bayerischen Adelsgeschlecht stammend, war 1640 mit Bewilligung des
Kurfürsten aus bayerischen in kaiserliche Dienste übergetreten.
28*
420 Bechtold
allenthalben von den Bauern gleich ausgekundschaftet worden
seien, hätten aber berichtet, dass in der oberen Markgraf-
schaft alles in grosser Confusion sei und mit Vieh und Mo-
bilien flüchte. Vom Feind hätten sie keinen einzigen Mann
spüren können. Er wiederholte seine Bitte um mehr Reiterei,
mit der er dann den Feind »ärgerlich zu strapazieren« hoffen
könne.
Noch von Tübingen aus hatte Mercy an die Erzherzogin
Claudia um Beihilfe zu seiner Unternehmung sich gewandt).
Da die Antwort ausblieb, fürchtete Mercy schon, »kein Ant-
wort werde auch Antwort sein, auch höchstgedachte Ihre
Erzherzogliche Durchlaucht werde sich hierzu wenig verstehen
wollen ?2)«e. Seinem am 22. Juli an den Kurfürsten abgehenden
Schreiben konnte der General indes zwei Briefe der Erz-
herzogin beilegen. Wir erkennen aus ihnen deutlich, wie am
Innsbrucker Hofe zwei sich entgegengesetzte Strömungen
sich kreuzten. Die erste Antwort der Erzherzogin vom
11. Juli steht sichtlich unter dem Einflusse des den Bayern
sehr wenig gewogenen Kanzlers Bienner, der sich an dieser
Stelle nicht versagen konnte, ihnen für ihre Erpressungen
in den vorderösterreichischen Quartieren einen kleinen Hieb
zu verabreichen; sie ist im trockensten Kanzleistil gehalten,
förmlich und zurückhaltend, zu nichts bindend: die Erz-
herzogin kann mit Rücksicht auf die durch feindliche Ein-
fälle und Occupierung, auch unordentliche Quartierung und
Presserei »auf den äußersten Grad ersogenen und impossi-
bilierten Pupillarlande nichts Beständliches determinierene;
»zum Fall es aber zum Anzug kommen, und auf einigen
Progreß Hoffnung zu machen sein sollte, wollen Wir an
Unserm Ort, soviel die Möglichkeit geduldet, uns beirätlich
zu erzeigen nicht unterlassen.«
Mit dieser Erklärung war wenig anzufangen; trotzdem
hielt Mercy, in Erwägung, dass sie »nit allerding abschlägig,
sondern auf ein und andern Fall, und also eventual« seı, es
für angezeigt, die Verhandlungen nicht abzubrechen, sondern
der Erzherzogin einen höflichen Brief3) zu schreiben, in
ı) Das Schreiben liegt nicht bei den Akten.
2) Schreiben Mercys an den Kurfürsten d.d. Dauchingen, den 19. Juli 1642.
3) d.d. Ilüfingen, den 22. Juli 1642.
ee ee FE Fe nn a 2 nn > An
Ein Plan zur Wiedereroberung Freiburgs und Breisachs 1642 421
dem er versicherte, dass an guter Operation und Progressen
nicht zu zweifeln gewesen wäre, und bedauerte, dass die
feindlichen Fortschritte in Schlesien nicht zuliessen, die
günstige Gelegenheit, die sich so bald nicht mehr präsen-
tieren werde, auszunützen.
Bald darauf aber war zu Innsbruck auch ein Schreiben
des Kaisers eingelaufen, in dem er die Mitwirkung der Erz-
herzogin zu dem Unternehmen auf Breisach forderte®);
ihn konnte man nicht, wie den bayerischen General, mit eini-
gen allgemeinen Redensarten abspeisen. Nun stiegen die
Ratschläge des bayernfreundlichen Kammerpräsidenten Isaac
Volmar:), des Todfeindes des spanischgesinnten Kanzlers
Bienner, im Werte; der von brennendem Ehrgeiz, auch in
rein militärischen Dingen eine Rolle zu spielen, getriebene
Mann wusste durchzusetzen, dass er selbst nach Konstanz,
und von da in das Feldlager Mercys zur persönlichen Ver-
handlung mit dem bayerischen Feldherrn gesandt wurde;
ein zweites, wesentlich wärmer als das erste gehaltene Schrei-
ben der Erzherzogin vom 19. Juli 1642 setzte Mercy von
seiner Abreise in Kenntnis.
Mercy beantwortete am 27. Juli ausführlich die ihm von
dem Kurfürsten am 22. vorgelegten Fragen. Eine sofortige
Blockade Breisachs, wie der Kaiser sie sich dachte, hielt er
für übereilt und untunlich, seinen eigenen, in München dem
Kurfürsten gemachten Vorschlag, sich zunächst in den Be-
sitz Freiburgs oder der Waldstädte zu setzen und dann im
darauffolgenden Frühling die Blockade Breisachs vorzu-
nehmen, für wohl ausführbar 3).
Fast gleichzeitig aber (am 28. Juli) hatte ihm der Kur-
fürst die Weisung zugehen lassen: Der Plan des Kaisers habe
ı) Das Schreiben liegt nicht bei den Akten.
2) Volmar war nach dem Falle Breisachs, der ihm fast den llals gekostet
hätte, zuerst nach Innsbruck, darauf nach Wien gegangen, am über das Ereignis
ausführlichen Bericht zu erstatten. Von dort zurückgekehrt, empfing er das
Dekret seiner Ernennung zum tirolischen Kammerpräsidenten als Nachfolger
des Leo Marquard Schiller von Herdern. Über ihn s. Allg. deutsche Biogr.
Bd. 40, S. 263ff. Wurzbach, Biogr. Lex. d. Kaisert. Österreich, 51. Teil, S. 269f.
Keiches Material über ihn, namentlich ül.er sein Verhältnis zu Bienner, in dem
oben angeführten Buche Illirns.
3) Siehe Beilage 1.
422 Bechtold
die Mitwirkung des Herzogs von Lothringen zur Voraus-
setzung gehabt; da dieser aber jenseits des Rheins mit \Ver-
derbung der Feldfrüchte und in andere Wege nicht sekundie-
ren könne, sondern anderwärts »divertiert und impegniert«
sei, müsse der berührte Vorschlag »eingestellt seine. Die
Zurückrufung der Sporckischen Reiter aus der Oberpfalz
sei wegen des drohenden Einfalls der Schweden aus Erfurt
zur Zeit nicht möglich, dagegen stelle er ihm anheim, den
kaiserlichen Kommandanten von Lindau, Grafen Truchsess,
um Überlassung des Pienzenauischen und Gunischen Regi-
ments, deren Mitwirkung vom Kaiser ohnehin in Aussicht
genommen gewesen sei, zu ersuchen.
Volmar traf am 29. Juli im Hauptquartier Mercys zu
Hüfingen ein und hatte noch am gleichen Abend eine Unter-
redung mit dem Generalzeugmeister über die einzuschlagen-
den Schritte. Die von Volmar zu Papier gebrachten Vor-
schläge!) sandte Mercy am nächsten Tage (30. Juli) mit einem
Begleitschreiben an den Kurfürsten und empfahl sie zur An-
t) Siehe Beilage II. Der sunvergreiffliche Vorschlag . . .* liegt in zwei
Exemplaren bei den Akten; das erste ist das von Volmar eigenhändig unter-
zeichnete Original, das zweite eine in der bayerischen Kriegskanzlei genommene
Abschrift. Das ausführliche Gutachten, unmittelbar nach den Anstrengungen
der Reise noch in der Nacht oder am nächsten Tage entworfen, gibt einen Begriff
von den Fähigkeiten und der Arbeitskraft des menschlich wenig ansprechenden
Mannes. In Innsbruck erntete Volmar für seinen Eifer wenig Anerkennung.
»\Wir möchten freilich auche, schrieb ihm Claudia, seine solche Impresa wünschen;
aber für uns ist es unmöglich, diese Sache zu betreiben. Denn bei Bavern wie
beim Kaiser fehlt die Geneigtheit und die Macht. Würde bei der Ausführung
ein Mangel erscheinen, so würde man auf uns die ganze Schuld schieben. Wir
hätten deshalb gern geschen, wenn du deinen Vorschlag unterlassen hättest
und bei deiner Instruktion geblieben wärest. Du kennst den Zustand unserer
Kammer, die nicht einmal die Pferde und den erforderlichen Proviant auftreiben
kann. Du sollst daher in den Schranken deines Befehls bleiben und uns nicht
darüber hinaus impegnieren« (Claudia an Volmar am 6. Aug. 1642, Ambr. Akt.
Eink. Kriegssach. 1692; zitiert nach Hirn S. 175).
Volmar erkannte wohl, daß das tadelnde Schreiben aus der Feder Bienners
geflossen war, und diesem galt auch die Antwort, die er am 20. August der Erz-
herzogin gab: Es gehe ihm sehr zu Herzen, dass er für seine Arbeit nur Verweis
und Undank haben solle. Seine Instruktion habe er nicht überschritten. Zum
Schlusse erklärt er, er wolle über die Berechtigung sciner Vorschläge nicht
weiter diskurrieren: wo »die imaginatio inipossibilitatis oben stehet, da muß
der discursus rationis unten liegen«.
Ein Plan zur Wiedereroberung Freiburgs und Breisachs 1642 423
nahme, da »es guete Sachen, die angedeuteten Orte ihm be-
kannt seien und er vermeine, daß selbige wohl vorzunehmen
sein möchten«.
Nicht ganz der gleichen Ansicht war man in München.
Der Kriegsrat, den der Kurfürst sofort berief, gab das Gut-
achten ab:
»Ob zwar viel Difficultäten in des Kammerpräsidenten
Volmars Vorschlag zu monieren und in des Mercy Antwort
zu Setzen sein möchten, so hat man doch, ohne unterthänigste
Maßen, dafür gehalten, man kunnte es dermalen umgehen,
damit man die Sach a parte Ihrer Churfürstl. Durchlaucht nit
schwerer, als sie von selbst ist, mache; zudem der Volmarische
Vorschlag schwerlich in Praxi, oder von langer Hand zu
richten, inzwischen die Zeit verginge; so tun Ihre Fürstl.
Durchl. die Frau Erzherzogin nichts schreiben, und Ihre
Churfürstl. Durchl. hierin ersuchen; so ist auch vielleicht nit
ratsam, daß man dermalen einen starken Post angreife,
sondern viel mehr, daß die Reichsvölker frei bleiben, und
auf den Notfall viel oder wenig davon da und dorthin zu
movieren, zumal Horn und die Erfurter samt ihrem Anhang
besorglich bald ein anderes zeigen werden .. .!)«
Das am 6. August an Mercy abgegangene Schreiben
des Kurfürsten bestätigte den Empfang der drei letzten
Schreiben Mercys mit seinem »parere« über die Schröterschen
und Volmarschen Vorschläge: »Wie wir nun eines und anderes
von Euch wohl consideriert zu sein befinden, also haben wir
an unserm Orte dafür gehalten, es werde sich angeregte
wirkliche Attaque der Festung Breisach nit practizieren
lassen; allein soviel Euren weitern Vorschlag mit Hinweg-
nehmung etlicher umliegenden Feinds Posten, und in specie
die Stadt Freiburg belangt, da befinden wir selbst, daß alles
an Gewinnung der Zeit gelegen .. .« Mercy solle berichten,
wieviele Truppen er noch nötig habe, ob er der Einnahme
Freiburgs auch sicher sei und in welcher Zeit er sie zunehmen
sich getraue, zumal bewusst, dass der darin liegende Kom-
mandant ein valoroser Soldat; ob man wisse, wie der Feind
sich darin verbaut, wie gross der Vorrat an Munition, wie
ı) Einseitig beschriebenes Quartblatt ohne Datum und Unterschrift.
424 Bechtold
stark die Besatzung usw. Ausserdem solle er beständig mit
dem Herzog von Lothringen korrespondieren und berichten,
was diesseits und jenseits des Rheins mit Verderbung der
Früchte ausgerichtet worden sei.
Am 5. August traf das Schreiben des Kurfürsten vom
28. Juli bei Mercy ein. In seiner noch in der Nacht abgefassten
Erwiderung führte Mercy aus, dass, wenn man etwas aus-
richten wolle, man nicht allein mehr Reiterei haben, sondern
auch weiter avancieren müsse. Er hoffe, dass, wenn er erst
das Pienzenauische und Gunische Regiment habe, man nicht
allein dem Feinde die noch übrige Ernte ruinieren, sondern
auch die ganze obere Markgrafschaft zur Kontribution zwin-
gen könne. Der Herzog von Lothringen sei jenseits des
Rheins »in wirklicher Operation« begriffen und habe bereits
Molsheim genommen. WVolmar »travagliere stark«, um die
zu der »Impresa« nötigen Bespannungen und Knechte zu-
sammenzubringen.
Volmar hatte sich von Hüfingen nach Villingen be-
geben, um von dort, wo er von sciner vorderösterreichischen
Kanzlerschaft her noch bekannt war, den Anforderungen
von Pferden und Leuten durch sein persönliches Erscheinen
Nachdruck zu verleihen. Er fand bei den Ständen eine über
alles Erwarten grosse Bereitwilligkeit, das Unternehmen zu
fördern. Villingen selbst stellte 66 Pferde und 21 Knechte
und erklärte sich bereit, wenn es Ernst würde, noch mehr zu
tun, ja, wenn es an Truppen fehlen sollte, 4—500 Bewaffnete
zu Schicken. Die Innungsmeister auf dem Schwarzwald
kamen zu Volmar und erboten sich, sobald der Zug auf den
Feind ginge, nicht nur 80 Pferde und Zugochsen herzugeben,
sondern auch selbst die Waffen gegen den verhassten Feind
zu ergreifen. Triberg steuerte ı2 Pferde und 4 Knechte,
Schramberg 4 Pferde und einen Knecht bei, die Grafschaft
Hohenburg, die Landvogtci Schwaben, Rottenburg, Horb,
Mengen, Riedlingen, Munderkingen, Ehingen, Schelklingen
und andere Orte verpflichteten sich zur Stellung von 25 sechs-
spännigen Wagen zur Schiffbrücke. »Mangelt also, schrieb
Volmar am 5. aus Villingen, »dies Orts nichts, als die Reso-
lution zum Aufbruch, und wäre nunmehr Zeit, damit die so
gute Gelegenheit nit versäumt wurde .. .« Ungewarnt durch
Ein Plan zur Wiedereroberung Freiburgs und Breisachs 1642 425
den vorjährigen Misserfolg bei der Blockade des Hohentwiels,
die zum grossen Teil sein Werk gewesen war!), setzte er
seine ganze Arbeitskraft für die neue Sache ein: in eigener
Person reiste auf er dem Lande herum, um die säumigen
Gemeinden anzutreiben, er verfasste einen »Vorschlag und
Verzeichnis, wie die Condotta des Canons, der Schiffbrücken
und ihrer Zugehörd bestellt, wie auch in eventum das Magazin
anzuordnen sein möchte, er stand in Korrespondenz mit
der Erzherzogin, die auf seinen Wunsch wegen des Gil de
Haesischen Regiments eigenhändig sich an den Kaiser wen-
den musste, mit den Kommandanten von Offenburg und
Philippsburg, und natürlich mit dem Generalzeugmeister,
dem er an einem Tage zwei Briefe schrieb. Er versieht den
General nicht nur mit guten Nachrichten, sondern auch mit
militärischen Ratschlägen: von Freiburg hat er gehört, dass
der Lothringer schon vor Dachstein stehe, von wo man noch
gestrigen Tages starkes Schiessen gehört hat. Der Oberst
Kanoffsky soll »für gewiß« sein Weib und Kind nach Strass-
burg geschickt haben. Er hat Nachricht, dass Kanoffsky
»das alt Burgstall Wiesneck nächst unter der Wagensteig
gelegen«, mit 80 Musketieren besetzt hat; die könnten, wenn
der Marsch fortgehen sollte, wohl »hinterzogen und ertappt
werden«.
So wurde es ein recht starkes Briefpaket, das Mercy
am 5. dem Kurfürsten schicken konnte, denn er hatte nicht
nur die Korrespondenz Volmars, sondern auch die »Inter-
rogatoria« eines Kanoffskyschen Leutnants beigelegt, der in
St. Blasien als Salvaguardia gelegen und von den bayerischen
Reitern gefangen worden war, als er mit seinen Soldaten
von Freiburg sich wieder dahin begeben wollte. In Gegen-
wart zweier bayerischer Hauptleute wurde der Gefangene
von dem Kommissar von Forstenhausen vernommen, und nach
den gewöhnlichen Fragen über seine Persönlichkeit, Regi-
ment, Dienstzeit usw. über die Verhältnisse in Freiburg aus-
geforscht: wie stark die Besatzung der Stadt und der Burg-
halde, wieviel Proviant und Munition drinnen sei, was man
in Freiburg, und in Specie was der »Kanoffzgi« von diesen
den Mercyschen Völkern, und von ihrer Absicht halte? Ob
») Hirn S. ı20 und 176.
426 Bechtold
die Soldaten mit dem Kommandanten wohl zufrieden, und
nicht bisweilen des stetigen Strapazierens halber schwierig
seien, und ob er ihnen die geraubte Beute lasse? Ob er
bereits seine besten Sachen nach Strassburg habe abführen
lassen, ob er Sukkurs erwarte? Was er für Kundschafter
brauche, woher sie seien und wie sie heissen? usw.
Was man gerne gehört hätte, erfuhr man nicht. Der Ge-
fangene gab, was man wohl ohnedies wusste, die Stärke der
Stadtbesatzung auf 200 Reiter und 7 Kompagnien zu Fuss
an; auf der Burghalde liege ein Leutnant mit 40—5o Mann,
die alle 24 Stunden von der Stadt aus abgelöst würden. Es
werde insgemein geredet, dass die Reichsvölker Freiburg
attaquieren würden; die Soldaten wären indes des Strapa-
zierens halber durchaus nicht schwierig, sondern entschlossen,
sich »als Soldaten gebührt, zu verhalten und zu wehren«.
Bei den meisten Fragen schützte er seine Unkenntnis vor;
er wäre nur einmal zwei, einmal drei Tage in Freiburg ge-
wesen und gleich nach seiner Ankunft auf Salvaguardia
kommandiert worden.
Der Kurfürst war keineswegs geneigt, sich von den
sanguinischen Hoffnungen Volmars fortreissen zu lassen:
»anlangend die Impresa mit Breisach, da wäre zu wünschen,
und dem ganzen Hauptwerk nützlich, wann man selbige so
hoch importierende Festung wieder recupcrieren könnte; es
sind aber zu einer dergleichen Impresa, wann man einen
guten Effect und nit anstatt dessen, wie mit Hohentwiel
schon dreimal geschehen, Spott und Schaden erlangen will,
viel mehrere und andere Sachen als der Volmar bestellt,
von Nöten...« Mercy erhielt den ernstlichen Befehl, ohne
Vorwissen und Bewilligung des Kurfürsten sich mit den
Reichsvölkern nicht »impegnieren« zu lassen, sondern ihre
Konservation fleissig in acht zu nehmen).
Am 16. August erstattete Mercy das von dem Kurfürsten
am 6. verlangte Gutachten über einen Angriff auf Freiburg;
der geschäftige Volmar hatte es sich nicht nehmen lassen,
seine Ortskenntnis — er hatte als Professor an der Uni-
versität, dann als Rechtsanwalt in Freiburg seinen Wohn-
!) Schreiben des Kurfürsten vom 10. Aug. 1642.
De en „___ 00 ge. E ii er nn en, 95, ieiiiipegppiiiiiinnn, , m 0.
Ein Plan zur Wiedereroberung Freiburgs und Breisachs 1642 427
sitz gehabt und daselbst ein Haus besessen — in den Dienst
der guten Sache zu stellen‘).
Während so zwischen dem Kurfürsten und seinem Feld-
herrn eine zeitraubende Korrespondenz über die Möglichkeit,
etwas zu unternehmen, geführt wurde — Mercy mag manch-
mal im stillen die nicht an eine solche Bevormundung ge-
bundenen feindlichen Heerführer beneidet haben —, war
allgemach die Aussicht, etwas Grösseres vorzunehmen, ge-
schwunden. Weder der Kurfürst noch Mercy verhehlten sich,
dass es dem Feinde doch gelungen war, den grössten Teil
der diesjährigen Ernte unter Dach zu bringen. Es war nur
ein geringer Trost, dass ein Unwetter das noch auf dem
Felde stehende Korn vernichtete; Mercy sah darin, in dem
frömmelnden Sinne seiner Zeit, eine Strafe Gottes an den
Bewohnern der Markgrafschaft:).
Das Gil de Haesische Regiment ging nach Italien, das
Gunische hatte ihm zu folgen, das Pienzenauische Regiment
war zwar zu Mercy gestossen, erhielt aber schon wenige Tage
später vom Kaiser Befehl, als Verstärkung zum Herzog von
Lothringen, der im Elsass nichts ausgerichtet hatte und
wieder an die Saar zurückgegangen war, abzumarschieren.
Es brach auf, nahm seinen Weg durch Württemberg, hatte
es aber nicht sehr eilig und liess es sich in den württembergi-
schen, im Augenblick von den Bayern geräumten Quar-
tieren wohl sein, bis der entrüstete Kurfürst Mercy Befehl
erteilte, die Kaiserlichen nötigenfalls mit Gewalt daraus zu
vertreiben3). Auch im Rücken Mercys wurde es unsicher;
dort war es einer vom Hohentwiel ausgeschickten Partei
geglückt, das im Donautal gelegene, nur von vier Fürsten-
bergischen Soldaten besetzte feste Schloss Wildenstein zu
überrumpeln, als die ganze kleine Besatzung leichtsinniger-
weise am Sonntagmorgen in das untenliegende Dorf Leiber-
ı) Siehe die Beilagen III und IV. Auch als Kanzler der vorderösterreichi-
schen Regierung hat Volmar sich häufig in Freiburg aufgehalten. Sein hoch-
fahrendes Wesen hat dort kein gutes Andenken hinterlassen, so dass man
ihm die Demütigung bei der Übergabe Breisachs 1633 von Herzen gegönnt
haben wird. S. Schreiber, Gesch. d. Stadt Freiburg IV, S. 28f. und S.85.
2) Mercy aus Hüfingen, 27. Aug. 1642.
3) Schreiben des Kurfürsten vom ı0. Okt. 1642.
428 Bechtold
tingen zur Kirche gegangen war. Der Verlust war empfind-
lich, da, wie Mercy dem Kurfürsten schrieb, der Feind von
diesem Punkt aus ganz Schwaben bis Ulm beunruhigen und
in Kontribution setzen konnte. Zum Glück gelang es bald,
das Schloss zurückzugewinnen; doch beanspruchte die Wieder-
eroberung der kleinen Bergfeste die Abzweigung einer ver-
hältnismässig bedeutenden Truppenmacht!). Der unermüd-
liche Volmar eilte selbst nach Konstanz, um die beiden Ge-
schütze, die man zum Zusammenschiessen der Schlossbrücke
benötigte, heranzuholen.
Bedrohlicher war die vom Oberst Sporck und von ande-
ren Seiten beim Kurfürsten eingelaufene Meldung, dass
Königsmarck diesseits der Elbe stehe und im Anmarsch be-
griffen sei. Am 28. August teilte der Kurfürst dies Mercy
mit: »So ist bei solcher Beschaffenheit nit ratsam, daß Ihr
Euch samt bei Euch habenden Völkern mit Freiburg oder
sonst impegniert, sondern ist für diesmal zu erwarten, was
der eventus und erzeigende weitere Feinds Läuf werden an
die Hand geben.. .«
Das Gesetz des Handelns wurde nunmehr vom Feinde
diktiert. Truppen aus Breisach fuhren den Rhein hinab,
überfielen die untere Markgrafschaft und plünderten Baden-
Baden. An der Grenze zwischen dem Elsass und Lothringen,
bei Zabern, erschien ein französisches Heer mit vorläufig
unbekanntem Einbruchsziel, und auch im Breisgau wurde
es lebendig und sammelten sich feindliche Truppen. Dass
der bedächtige und vorsichtige Kurfürst nicht unrecht ge-
habt hatte, als er sein kleines Heer nicht mit einer lang-
wierigen Belagerung belasten wollte, zeigte sich ganz beson-
ders, als am 2. November 1642 die Kaiserlichen bei Leipzig
eine schwere Niederlage erlitten und erneute grosse Gefahr
für die Oberpfalz und Franken eintrat. Der Kurfürst er-
teilte Mercy Befehl, den Kriegsschauplatz am Oberrhein dem
Schutze seiner Garnisonen zu überlassen und, der dringen-
deren Gefahr zu begegnen, mit der Armee über Donauwörth
auf Rothenburg aufzubrechen.
ı) Schreiben Mercys vom I19,. 27., 29. August, 5. und 10. September.
Die zu dem Schreiben vom 27. August gehörenden »Abrisse« des Schlosses und
der Belagerungsarbeiten liegen nicht bei den Akten.
- #4 el , eben, „SSH USE _ ie Veit ui En mie > EEE
Ein Plan zur Wiedereroberung Freiburgs und Breisachs 1642 429
Das Ziel von 1642 verlor Mercy nicht aus den Augen.
1644 bot sich ihm Gelegenheit, den Plan, den er vor zwei
Jahren schweren Herzens hatte fallen lassen müssen, wieder
aufzunehmen und durchzuführen.
Beilagen
I.
Durchlauchtigster Hertzog, Gnädigster Churfürst, und Herr.
Ew. Churfstl. Dcht. an mich den ıg. diß gnädigst ergangenen
befelch neben sambtlichen beylagen hab ich gleich iezo mit ge-
bürender underthänigster Reverenz erhalten, und daraus Ihr Kays.
Mayt. wegen vorhabender impresa gegen der Vestung Breysach
allergnedigste intention und was dieselbe bey Ew. Churfstl. Dcht.
vermittls zu dero eigens abgeschickten Reichs Hoffraths Secretarij
Wilhelm Schröters deßBwegen und vorheriger verderbung der Velt-
früchten diß: und jenseith des Rheins für anbringung thun lassen,
auch wessen Ew. Churfstl. Dcht. sich darüber gnädigst erklärt, und
daß ich hierinen auch mein underthenigstes parere gehorsamst
einschicken solle, inhaltlich mit mehrerm vernommen.
Zu dessen gehorsamsten Vollziehung, Sovil nun Erstens die
Verderb: und benemmung des Feints Ernd in der obern Marg-
graffschaft und Breißgau betrifft, da werden Ew. Churfstl. Dcht.
aus meinen underschiedlich underthänigsten berichten, als vom 19.
23. und 25. diß albereit mit mehrerm gnedigst ersehen haben, daß
ich, wegen Ruinierung solcher Ernd underschidliche Partheyen
ausgeschickt, Weiln aber ich an Reitherei zu schwach bin, auch
zu Inenhaltung der ausstreiffenden Hohentwyelischen Partheyen,
zu Tuttlingen ıoo Pferdt von der anzahl die Ew. Churf. Dcht. ich
underthst geschickt, nothwendig hab hinsetzen müssen, bishero
nichts Rechts effectuiren könden, und seind zwar die leuth al-
bereit in der Ernd begriffen, allein wegen stätig üblen boßen Wetters
außer der Wüntter Gersten und wenig Roggen noch nichts ein-
geärnd. Wann man also etwas Rechts vornemmen, und dem feint
die Ernd ruiniren wolte, so were mein underthgist, iedoch unmaß-
geblich parere, das man umb Freyburg im Breißgau, oder aber
beede Hauser Rötln und Badenweyhler gleich anfangs underthgist
berichter maßen Posto fassen, auch zu deme ende die Oesterreichische
und Pentzenauische Völcker, welche negst an der handt sind,
fürderlichst alhero kommen ließe, damit ich weitter avanzieren,
und also dem feint, weiln man noch in völliger Ernd begriffen,
die Ernd recht ruinieren, auch uns noch zu nutzen machen könde.
Anlangent die von allerhöchstged. Iro Kays: Mayt: allergdgist
vorhabende impresa und plocquierung der Vestung Breysach, und
das eben die ienige Circumferenz und L.inien umb gedachte Vestung
430 Bechtold
zZunemmen weren, wie Herzog Bernhardt bey seiner belägerung
genommen hat, so sihe ich nit, wie solche würckliche plocquada
vorzunemmen practicirlich oder räthlich sein kann, dann ob schon
Erstlich zu der ienigen Schiffprucken, welche allerhöchstged. Ihr
Kays. Mayt: oberhalb Breysach zu Hiningen schlagen zu lassen,
allergdgist intentioniert seind Ihr Ertzfrstl. Deht. die Frau Ertz-
hertzogin, die dartzue nöthige Schüff und übrige requisita zu Con-
stantz beysamen hetten, so müessen doch selbige auf dem Rhein
bis auf besagt Hiningen gebracht werden. Nuhn wurden aber
solche die Schafhauser auf dem Rheinfall alda, weniger die in dem
Posten Lauffenburg und Rheinfelden ligende Feints Guarnisonen,
alwo man durch beede feints Bruggen necessario passiren mueß,
durchfahren lassen. Solte dann ermelte obere Schifprucken aus
dem Schwartzwalt nach Hiningen zu lifern sein, so könden Ew.
Churfstl. Deht. selbsten gnädigst erachten, daß solches eine pur
lauthere unmüglichheit sein wurde. Mit der undern Schiffprucken
zu Philippsburg hat es ein gleichmässige beschaffenheit, dann
solche nur ein Stundt von Hagenau vorbey gefürth werden mueß,
danenhero nit müglich, daß solche fortgebracht, und der feint dessen
nit gewar werden könte, der gewißlich nit underlassen wurde,
sobalden ers erfahrt, alle seine Völcker aus Zäbern, Moltzen!),
Dachstein und der orthen zusammen zuführen, und solche Hinauf-
fahrt zuverhindern. So kann ich auch gar nit gedencken, daß die
Straßburger dise Schüff hinauf zu fuhren durch die Brucken durch
lassen wurden. Und posito daß in disem allem kein impedimentum
erscheinen sollte, so wird doch die Pfad weeg auf beeden seithen
des Rheins, weiln man lange Zeit hero mit keinen dergleichen
grossen Schüffen hinauf gefahren, also verwachsen, das wann man
selbige gebrauchen wolte, man zuvor alles ererst widerumb zu recht
machen lassen müeste. Was aber hierunder für grosse Uncösten
auflauffen, auch was für Zeit damit verfließen wurde, werden Ew.
Churfstl. Dcht. selbsten gnädigst erachten können. So würdt auch
der Obrist Bamberger zu Philippsburg deswegen mehrere Diffi-
culteten vorzuwenden haben.
Die sowohl zu abführung der Proviantierung als Artigleria
und deren Requisiten, die bedürftige Pferdt, Wägen, Schüff und
geschür aus den Quartiren zu entlehnen, lasset sich darumben nit
practiciren, weiln nit alleın die Ständt sich zu nichts verstehen,
sondern wann man solches gegen dieselben vornemmen solte, sye
dardurch nur degustirt, und man doch bey inen nichts erhalten
wurde. So weiß ich auch nit, ob und woher die Fuhrknecht, Con-
stabler, Feuer wercker, und andere benötigte Persohnen hiertzue
zu bekommen, es were dann, das man die ienige Constabler, welche
vor einem Jahr gebraucht worden, an ietzo auch wiederumb her-
geben ließe.
r) Molsheim.
Ein Plan zur Wiedereroberung Freiburgs und Breisachs 1642 431
Zue deme so seind alle umb die Vestung Breysach ligende
plätz noch in des Feints handen, also daß, wann man solche blocqui-
rung würcklich vornemmen solte, wür mitten under dem Feint
ligen müesten, und denselben vor: auch Ihr frstl. Dcht. Herr Hertzog
zu Lothringen zwar ienseits Rheins aus Schletzstatt, Colmar und
Ensisheim, ich aber aus Freyburg und Neuenburg hinder dem
Rucken hetten. Und wann der feint nur an iedes orth ein Com-
pagnia zu Pferdt (wie Ers dann ohne weitern Succurs, weiln Er
diß: und ienseits Rheins 5 Compagnien schon zuvor underthgist
berichter maßen hat, wohl thun kann) legen, will geschweigen
ein unversehen entsatz tentiren sollte, wurde er uns nit allein alle
Proviant fuhren und Fourage Pferdt nach und nach abnemmen,
sondern auch entlich dahin necessitiren, das man die Stück Artig-
leria, und andere Requisiten neben den hiertzue employrten Völckern
hazardiren und im stich lassen, auch ein solchen affront, als iemahlen,
so lang diser Krieg weret, beschehen, empfangen wurde.
Von Ihr hochfrstl. Deht. Herrn Hertzogen zu Lothringen, daß
sye ienseits des Rheins daroben im Elsaß gewesen, habe ich davon
gantz nichts gehört, allein wie ich vermeine, sollen dieselbe mit
bey sich habenden Völckern an die Saar gangen sein; wie starck
aber höchstbesagt Ihr Frstl. Dcht: an ietzo zu Roß und fueß ist,
mag ich nit eigentlich wissen, allein weiß ich wohl, daß, wie Sye
zu Velt gezogen, nit mehr als 2000 Pferdt, und 1000 zu fueß gehabt
habe, ob aber seithero mehr dartzue oder davon kommen, ist mir
unwissent. |
Wann aber allerhöchstged. Ihr Kays. Mayt. allergdgıist dahin
intentionirt were, könte man zuvorderist meinem gleich anfangs
gethanen underthgisten, iedoch umnaßgeblichen vorschlag nach,
wann die benöthigte Völcker, auch Stuck, Artigleria, und übrige
nothwendige Requisita vorhanden, die Waldtstätt als Lauffenburg
und Rheinfelden, auch Freyburg im Breißgau, so ich auch in
kurtzer Zeit mit Göttlicher assistenz zu emportieren getraue, atta-
quiren, welches eben auch Hertzog Bernhardt ehe und zuvor Er
die würckliche plocquada der Vestung Breysach vorgenommen,
gethan, auch sich zuvorderist besagter Waldtstätten, auch Neuen-
burg und Freyburg im Breißgau bemächtigt hat, und dadurch be-
sagter Vestung nach und nach die lebensmitel entziehen, auch
dieselbe, in deme Inen auf dem Wasser nichts mehr zue kommen
kann, plocquirt halten, und also wann man hinder dem Rucken
des feints halben versichert, auf negst konfftigen Früeling die würck-
liche plocquada mehrermelter Vestung Breisach auch vornemmen
lassen. Zu welcher der Waldtstätten auch Freyburg im Breißgau
vornemmender impresa, weiln man soviler Stuck nit vonnethen, will
ich wegen zu abführung derselben bedürfftigen Pferdten, Wägen,
Schüff und geschüre mit dem vorder österreichischen Cammer-
praesidenten Isac Vollmarn, sobalden er alhie anlangen würdt,
reden, obe solche durch denselben beygeschafft werden, auch wie
432 Bechtold
sich practiciren lassen mechte, daß besagte Pferdt, Wagen, Schüf
und geschür mit sambt den fuhr Knechtn auf den Schwartzwalt
ia gar aus der obern Marggrafschaft, welche ohnedas in des feints
Contribution stehen, hergenommen, und hiertzue gebraucht werden
könden. Auch was er vor ein parere hierinen geben, und guet be-
fünden, oder aber vor andere mittel vorschlagen würdt, Ew. Chur-
frstl. Dcht. hinnach gehorsamist berichten. Sonsten kombt mir
in diser stundt bericht ein, daß der feint sich zwischen Breysach
und Freyburg im Breißgau versamble, wie etlich sagen wollen,
uns, das wür denselben die Erndt nit weiter verderben könden,
zuverhindern, andere aber melden, mich alhier zu suchen, so ich
doch schwärlich glauben kann, weile ich alhier verschantzt bin,
also daß er hoffentlich wenig ausrichten würdt; was mir sonsten
von Iro Frstl. Gn. Herrn Marggrafen zu Baaden auch gleich ietzo
zue kommen, beliebe Ew. Churfrstl. Dceht. aus der beylag gnädigst
zu ersehen!).
So alles Ew. Churfstl. Dcht zu gehorsamister vollziehung dero
gnädigsten befelchs schuldigisten maßen gehorsamist überschreiben
sollen, deroselben zu beharrlichen Churfrstl. Deht mich under-
thänigst empfehlend bleibende
Ew. Churfrstl. Deht
Vndertenigster gehorsamster
Franz von Mercy.
Dat. Hüfingen, den 27. July
Ao. 1642.
II.
Unvergreifflicher Vorschlag was gestalten gegen dem Rein
mit deme under Herren Generalzeugmeisters Freyherrens von Mercy
commando zusamen bringenden corpo, ein fürträgliche operation
incaminiert werden möchte.
Erstlich nachdem der Röm. Kays. Mayt. intention dahin gehet,
das die früchten und getraidt umb Preisach beeder seiten Reins
ruiniert, und also dem feindt die Proviandtmittel abgeschnitten,
folgendts darauf der Rein unten und ob der Statt mit schlagung
zweyer Schiffbruggen gespert, mithien ein würckliche blocquada
vorgenommen werden solle; und aber dabey underschiedliche wich-
I!) »Extract Schreibens von Ihro Frstl.Gn. Herrn Marggrafen zu Baaden
an den Generalfeldzeugmeister von Mercv abgangen. Etlingen 24. Juli 1642.«
Der Markgraf schreibt von zu Breisach getroffenen Vorbereitungen und den
vom Herzog von l.othringen eingegangenen Nachrichten; er besorgt, $wann
man diesen Herrn, der doch etwas prästieren konnte, wider all Versprechen
verlasse, man ihn ganz desperat machen werde«. Ein Brief des Pfarrers von
Öftendorf an einen Rastatter Bürger liegt im Original bei; der Pfarrer fürchtet,
dass der Kommandant von Breisach die (untere) Markgrafschaft sauf das äußerste
ruinieren und verderben« wolle, und daß »wir dies Jahr ein ärgere Kirchweihung
haben werden als vor einem Jahre,
Ein Plan zur Wiedereroberung Freiburgs und Breisachs 1642 433
tige bedencken vorfallen thuen, wardurch diese Impresa nit so
leicht, als man sich einbilden möcht, erscheinet.
So ist hierauf vorderist zum bericht zuvernemmen, daß zwar
der Zeit fast ein pur Lauter unmüglich ding sein will, die Schiff-
bruggen zu Philipsburg über Straßburg herauf zebringen, dann
die gfahr des feindts aus Hagenau, wölcher durch des Herrn
Herzogen zu Lothringen cooperation leichtlich begegnet werden
köndte, hindan gesezt, so darf man nit gedenken, daß die Statt
Straßburg den Paß geben werde, gestalten sie es dem Feldtmar-
schalck Gözen Ao. 1638 rundt abgeschlagen, und ieziger Zeit vil
weniger einwilligen werden. So seind über das selbige Bruggen
schiff so groß unnd schwer, daß die über Landt zefüehren kein
müglichkeit ist. Es were aber auch unterhalb der Statt Preisach
eine Schiffbrugg zeschlagen, wann man die aber haben kan, gar
nit nothwendig, dann so leichtlich den Rein hinauf kein Schiff ze-
bringen, sondern mueßB alles mit schwerer arbeit unnd mit dem
Len zuge!) zu Landt geschehen, welches zuverhinderen kein besser
mitel, als das abgebrenndte Schloß Burckheimb, ein kleine meil
weegs unter Preisach uffm Rhein gelegen, zubesezen, und vor einer
scalata?) zuversicheren, dann daselbst fließt der Rhein ganz eng
beschlossen beysamen, und wann man Letstlich ie ein Schiffbrucken
haben müeß, so were die an diesem Ort zum bequemblichsten ze-
machen, und mit 20 Schiffen uffs Höchst zeüberspannen, wölche
anzahl Schiff, der gattung so man spitz Schiff oder Achen 3)
nennet, hin und wider uffm Rhein, zwischen Straßburg und Preisach
gar wol zubekommen sein würdt.
Was aber die Schiffbruggen oberhalb Preisach anlangt, da
seind hierzu aus bevelch der Frstl. Durchl. Frauen Claudia ver-
wittibter Erzherzogin zu Österreich vor 2 Jahren 20 guter neuer
Schiff von aichnem Holz sonderbahrer manier verfertigt, wol ver-
bächt#), unnd also zugericht worden, das ein Jedes Schiff, sambt
zugehörigen steckbäumen, flöcklings) oder Port, Sailern unnd
aller zugehördt, ganz bequemblich auf einem gemeinen Laitter-
wagen mit 4 oder höchst 6 Pferdten gespant, wohin man will zu
berg und thal gefüehrt werden könden, daher gar nit nöthig, selbige
uffm Rhein fortzebringen, vil weniger thuenlich wer, solche Schiff-
bruggen bey grossen Hiningen zeschlagen, dann da die ein in
diesem Ort, die ander aber bey Reinau oder Burckheimb stehen
solt, so were das blocquement so vil als nichts, und müesten die
Völcker diß und jenseit Reins vil zu weit von einander abgesondert
werden, also das uf den nothfaal kein theil dem anderen secou-
rieren köndte. Ein iedes dieser Schiffen traget ganz ring und fertig
1) Jeinzug, Ziehen an der Schifisleine.
2) Leiterersteigung.
3) Nachen. Martin-Lienhart, Wörterb. d. elsäss. Mundarten I, 8. ır.
4) Verpicht, geteert.
5) Dimin. zu Pilock.
Zeitschr, f. Gesch. d. Oberrh. N. F. Bd. 42, 3 29
434 Bechtold
ein Last von 60 und darvon zusamen gespante Brücken bis in 70
oder 80 Centner. Es kan allzeit ein glid von 5 Mann ze fueß, und
von 3 zu Pferdt neben einander drüber marchieren. Die bemeldte
Anzahl würdet zu überspannung des Reins, an hernachfolgendem
Orth überflüssig genueg sein, den vorspann solche schiffbrucken
fort und an Rein zebringen, werden Ihr Fürstl. Durchl. aus Ihren
Schwäbischen Herrschafften hernemmen lassen. Und hierdurch
werden verhoffendtlich die wegen der Schiffbruggen vorgefallene
Bedencken auß dem weeg geraumbt sein. Wie man aber mit sol-
cher Verfassung uf den Rein gehen, und zu dem intentionierten
blocquement gelangen soll.
Da ist vor allen dingen nothwendig, das man sich unverzogen-
lich der Statt Freyburg impatroniren thue, dann da man an die
Waldtstätt gehen wolt, so müeste vorderist die Schiffbruggen uf
Waldtshuet gebracht werden, one wölche bereitschafft man keines
gueten effects versichert sein kan, dan keines weegs rathsamb,
durch eim surpresa solche bemächtigung zeunderfangen, seitemahlen
die jenige Vöölcker, so man in kleinen Waidlingen !) unvermerckt
über Rein sezen thet, vom feindt leichtlich überfallen und alß-
dann nit secundiert werden köndten. Da man aber gleich der-
selben Stätten mächtig würdt, so ist iedoch hierzue der anderen
impresa noch kein sonderer avantaggio erhalten, sondern man
würdet benötigt sein, selbige mit zimblicher Mannschafft zu be-
sezen, und also das Corpo zeschwechen, es werden auch die Pro-
vıantmitel dorthin verwendet werden müessen, daß man hernach.
es geschehe nun diß oder künftigs Jahrs, desto schwerlicher mit
der andern impresa würdet gefolgen mögen, Beneben deme man in
sorgen stehen mueß, das die Statt Basel den Paß uffm Rhein auch
disputieren, und wann der Herzog zu Lothringen aus dem Elsaß
abzeweichen benöthigt werden solt, als dann diese Posten schwer-
lich ze mantenieren sein wurden.
Und ist ferner in obacht zehalten, das so lang Freyburg in
des Feindts Handen, so bleibt er in possession des Schwarzwaldts.
Hingegen so diese Statt widerumb in Ihrer Kays. Maj. Devotion
gebracht, so kan die in Rheinfelden und Lauffenburg ligende
Guarnison nit mehr bastant sein, den Schwarzwaldt ın ihre Contri-
bution zebezwingen.
Man kan auch Freyburg aus denen angränzenden Österr:
Herrschafften in Schwaben vil ringer als die Waldtstätt proviand-
tieren, und ein recht haubt magazin dorthien richten, und dessen sich
zu execution der anderen impresa ganz unverhinderlichen bedienen.
Wann dann inmitelst von des Herzogen zu Lothringen Frstl.
Dicht. iennseit, und dem Reichs Corpo disseit Rheins verhindert
wurde, daß die Erndt ab dem umbligenden Landt, von den Under-
thanen nit in Preysach gebracht, wölches auch vermitelst der Ca-
vallerie leichtlich geschehen kan, und noch weils unversaumbit ist,
ı) Weidling: Kahn. Nachen, Fischerboot. Martin-Lienhart II, S. 792.
Ein Plan zur Wiedereroberung Freiburgs und Breisachs 1642 435
so hette man sich dessen, was underm Canon der Vöstung einge-
bracht worden, nit vil irren zelassen, dann solches mehrern theil
den Officieren gehörig, die es ohne Pare Bezahlung dem Magazin
nit Leichtlich abfolgen lassen werden, zumahlen es auf ein geringe
Zeit erklöcken mag. Und eben diese strettezza!) were das rechte
mitel die Teutsche Offizier in Ihrem Unwillen gegen den Fran-
zosen *zuverstercken, und desto ehender zu einem accomodament
zu vermögen. Ausserhalb dessen nimmermehr zu gedencken, daß
sie von freyen Stucken, und wo sie nit ein praetextum necessitatis vor-
zewenden haben, sich mit Ihro Kays. Ma]: in tractat einlassen werden.
Folgendts damit man mit dem Herzog von Lothringen unge-
hindert correspondieren, auch den Rhein oberhalb der Statt sperren
köndt, eine Insul nechst am Dorff Hartheimb, ungefehr 2 stundt
ob Preysach am Rhein gelegen, darin der feindt kein forte oder
hbesazung hat, einzenemmen, wölches dann ohne verlust einigen
Manns leichtlich geschehen kan, dann man zum hinüberkommen,
gar baldt etlich Fischer Schifflein uffm Schwarzwaldt zu richten
und dorthin bringen mag. In dieser Insul müeste man ein real
forte bawen, und mit ın 600 Mann besezen, auch daselbst die Schiff-
bruggen schlagen lassen. Der Haubtfluß streichet an dem Preyß-
gawischen gestadt herab, gegen dem Elsas hat es in 2 oder 3 neben-
flüß, wölche mit bockbruggen überlegt, und also beede gestad
zusammen gehenckt werden, auch auf alle fähl beede diß: und
jenseit Reins stehende Corpi einander secundieren und zusammen
rucken mögen. Disseit Reins köndte das Reichs Corpo zu Haiters-
heimb ganz bequemblich stehen bleiben, und von daraus täglich
mit ein Pferdten münder oder mehr die strassen gegen die Porten
zu Preisach bereitten lassen, also das man sich mit aufrichtung
der Weimar: redutten und Schanzen weiters nit bemüehen dörffte,
sondern zu allen Zeiten, wann ein starker secours aus Frankreich,
deme man nit bastant, ankommen solt, ohne verlust einigen Manns
sich auf Freyburg retirieren, den Paß in Schwaben offen halten
köndte. Solte man aber inmitelst sich mit einem rechten Corpo
verfaßt machen, und dem anlangenden secours gewachsen sein
mögen, so wurde sich an bedeutem Orth die beste gelegenheit
eraigen, Ihm mit Vortel anzegreiffen, und zu ruck zeschlagen.
Dann diß Orts müeste der Feindt sich außer seinem Vortel gegen
den Unsern avanzieren.
Wa man sich aber nach den Weimarischen Linien logieren
wolte, so müeste man des Feindts Stucken unterworffen sein, und
köndte sich ohne genzlichen verlust, oder schimbfliches auflassen
des blocquements schwerlich retirieren. Daß aber weil. Herzog
Bernhardt von Saxen Weimar sich so nahend an die Vestung logiert
und selbige ganz eingeschlossen, darzue hat Ine neben anderen
auch die affection der Österr. Underthanen bewegen sollen, durch
deren mitel der Vestung so tags so nachts zu Wasser und Landt
1) Gedrängtheit, Enge.
29"
436 Bechtold
sterigs nothwendige victualien zugetragen worden. Wölches bev
iezigem gegenstandt nichts zebefahren were.
Neuenburg kan sich bey solcher beschaffenheit nit lang halten,
sondern wurde sich in wenig tagen uff discretion ergeben müessen,
und selbige Besazung desto ehender zebezwingen, were allein dißB
nothwendig, daB man das alte Burgstell Yestein!) genant, so auft
einem lebendigen Felsen hart am Rhein ein stund oberhalb Neuen-
burg ligt, mit so Mußquetierer zebesezen, ohne deren favor kein
Schiff auf oder abfahren kan. Jenseit Rheins, weren sie wegen
der Lothringischen Cavallerıa nit sicher.
Die zue diesem effect nothwendige Völcker betr. würdt es mit
200 Mann zu fueß unnd 8o Pferdten von den Guarnisonen auß
Costanz, Zell?2) und Villingen, wie auch den Penzenauischen
Reuttern und 200 Mann ze fueß aus Lindau sein richtigkeit haben.
Und köndten die uf ie weiliges erforderen des Herrn General Zeug-
meisters an der Handt sein.
Es ist aber auß Lindau vom 2sten diß die Frau Erzherzogin
mit aigner Staffeta erynnert, nit weniger Herrn Graf‘ Schlicken ;)
a part zugeschriben worden, bey Ihr Kays. Maj. alsbaldt beweg-
liches anlangen zethuen, daß das Gilli de Hase Regiment zu fueß
sambt seinen zu Pluemberg ligenden Tragoneren auch zu dieser
impresa überlassen werden möchten, nit zweifflend, da Ihr Chur-
fürstl. Deht. in Bayern ebenmässiges sollicitierten, Ihr Maj. so vil
ehendere sich hiezu verstehen wurden.
Aus verordnung Ihr Frstl. Dcht. der Erzherzogin ist ein Canon
mit dazue gehöriger munition, Kuglen, Schanzzeug, zweyer Bixen-
meisteren und einem feuerwercker zum abfüehren fertig, wurdet
auch am Vorspann nit ermanglen. Was die Stuck aus Philipsburg
anlangt, würdt der Commendant daselbst selbige fortzebringen
sich lassen angelegen sein, und sonder Zweiffel Ihr Frstl. Gn. Herr
Marggraf Wilhelm zu Baden wegen hiebey mitlauffenden interesse
uf ersuechen gern und guetwillig cooperieren, gestalten deswegen
an dieselbe, wie auch an Bamberger) unverlengt zu schreiben,
sonderlich aber ime anzedeutten sein würdt, daß er in 25 Ancker,
weil zu Costanz keine vorhanden seind, alsbaldt auf Villingen
herauffschaffen thet.
Und damit am Vorspann desto weniger mangel erscheinen
thet, so köndte man vermitelst einer starcken Parteı von denen
auffm Schwarzwaldt gesessenen und interessierten Ständen ein
guete anzahl Pferdt und Oxen zu wegen gebracht, gleichwol dabev
ı) Das Schloss Istein war 1469 von den Baslern zerstört worden. Zedlers
Universal-Lexicon 14. Bd. S. 13415.
2) Zell im Wiesental war, wie Villingen, Konstanz und Lindau, von den
Kaiserlichen besetzt.
3) Heinrich Schlivk Graf zu Passaun, kaiserlicher Generalfeldmarschall,
seit 10632 Hotkriegsratspräsident. Wurzbach, Biogr. Lex. 230. Bd., S. ı09t.
3) Kaspar Bamberger (richtiger Baumberger), Oberst und Kommandant
zu Philippsburs.
Ein Plan zur Wiedereroberung Freiburgs und Breisachs 1642_ 437
diese discretion gebraucht werden, daß solche abnemmung durch
einen der Partei zugebenden Commissarium mit vertröstung der
restitution verhandelt werden solt, umb der underthanen affection
so vil besser zubehalten.
Was die Proviandt dieser Völcker im Feldt anlangt, seite-
mahlen solches Ihr Mayt. auf sich genommen, hat es dabey zu-
verbleiben, gleichwol die Österr. Trouppen betr: sambt denen zum
Canon und Bruckzeug gehörigen Persohnen werden Ihr Fürstl.
Dehlt die Erzherzogin nothwendige provision verschaffen lassen.
Letstlich ist nachgedenckens zehalten, wie entzwischen denen
Hohendwielischen Ausfällen zu begegnen, zu wölchem ende zwar
in Zell zo Reutter neben 200 Mann zu Fueß verordnet bleiben,
weil aber selbige nıt bastant, so were sehr nothwendig und guet in
Engen ı00 Pferdt unnd ı50 zu FyeB zelogieren, dann Duttlingen
gar zu weit von dieser Vöstung entlegen, und darf man des under-
halts nit sorgfältig sein, sondern köndten die umbligende Stendt
hierzu das jenig, was sie sonst und die Vöstung contribuieren
müessen, anzewenden angehalten werden. Wie dann solche Con-
tribution, so sich einlangendem bericht nach an getraidt diß Jahrs
bey 3000 Costanzer Malter, und an gelt monatlich uf 4000 fl be-
lauffen solle, ein recht formblich blocquement, von drey Haubt-
schanzen umb dieseVestung auszehalten wol köndte genuegsamb sein.
Und ob wol Engen ganz übel verwahrt ıst, so köndte man
doch sich darinnen vor unversehenem überfaal mit Pallizaden
leichtlich versicheren; sonderlich weil ohne daß der Commendant
uf Twiel vor dißmal stärcker nit, dann mit 60 Pferdt, und 200 Mann
zu Fueß uffs höchst ausfallen, auch anderwerts hey fortsezung ob-
gemeldter impresa, keine mehrere Völcker zu sich ziehen kan,
daher die in Engen ligende ı00 Pferdt ine allzeit zu Feldt bastant
sein mögen, und sich keiner übergwältigung zubefahren haben,
sie wolten sich dann muetwilliger Weise selbst versaumen. Alles
ohne maaßgebung.
Actum Hifingen den zgoten Juli) Aı. 1642.
Isaac Volmar D.m. pr.
I1.
Durchleuchtigster Hertzog, Gnädigster Churfürst und Herr.
Ew. Churfrstl. Deht an mich vom 6. diß gnädigst abgangnen
befelch hab ich gestern abent mit gebürender underthgister reverenz
empfangen und mehrern inhalts gehorsamist vernommen.
Sovil nun zu hinweck nemmung der Statt Freyburg zu disen
beysamen habenden Reichs Völckern noch ferner zu Roß und Fuecß
nöthige völcker betrifft, da ist mein underthgiste meinung, das man
noch 2000 Mann zue fueß dartzue vonnöthen, und damit genug-
samb haben wurde, und weren selbige dahero zu nenımen, als erst-
lich die Gill de Haesische, so einkommenem bericht nach vom 6.
438 Bechtold
bis in 700 starck sind. So dann auch aus den Guarnisonen Con-
stantz und Lindau und Zell 5oo, auch aus Villingen soo mann,
jtem aus Offenburg und Philippsburg, weilen dise beede Guarni-
sonen so lang, als man der orthen stehen würdt, des feints halben
gantz kein noth haben, auch soo Mann. So könden auch wann
die würckliche impresa besagter Statt Freyburg vorgenommen
werden solte, hiertzue die Paurn aufm Schwartzwaldt sowohl, als
die geworbne Soldaten gebraucht werden. Die zu Pferdt betreffend,
so hab ich zwar, als bey Ew. Churfrstl. Deht gewesen, vermeint,
auf 2000 Pferdt zu haben nöthig zu sein. Weiln aber an ietzo Ihr
Hochfrstl. Deht Hertzog zu Lothringen mit seiner underhabenden
Armada ıenseits des Rheins stehet, und man dahero disseits des
feints halben nichts zubefahren hat, als vermeine ich das hieıtzue
genugsamb sein wurden, wann man noch zu disen Ew. Churfrstl.
Deht Völckern daß Pentzenauische Regiment neben der Gelee-
nischen Leib Compagnia so in 200 oder mehr pferdt, Item die
Gundische die auch über 300 pterdt, und des Obrist Leutenant
Roß Compagnia, so 80 pferdt starck seind, haben wurde.
Die nöthige Artigleria zu solcher impresa anlangent, da ist
mein underthgiste meinung, daß man mit zwei halben Carthaunen
und 3 Schlangen !), sambt dartzue gehöriger requisiten hiertzue
genugsamb versehen sein wurde. Wo nun die besagte 2 halbe Car-
thaunen herzunemmen werden, werden Ew. Churfrstl. Deht aus
des Camer praesidenten Isac Vollmars mit meinem underthänigisten
bericht vom 8. diß eingeschickter verzeichnuß und vorschlag gagist
zuersehen sich belieben lassen haben, die 3 Schlangen aber stehen
zu Offenburg, und könte alles, wenn die requisita dartzue und von
Ihr Kays: Mayt. die ordonantz wegen des Gill de Haesischen und
Gundischen Regiments zue fueß und Pferdt vorhanden, iner 4 oder
Stagen zusamen gebracht werden, woher aber die nothwendige
bespanung und zwar der 2 halben Carthaunen zu nemmen sein
würdt, werden Ew. Churfrstl. Deht. aus erst obangezogenen vor-
schlag gdgist vernommen haben. Wegen benötigter bespannung
der 3 Schlangen, hat mich der Kayserliche Ober Commissarius
Peyerl von Perleberg bericht, daß er deswegen dem Stüfft und
Statt Speyer, Wormbs, Lindau und Heylbronn zuegeschriben, daß
sye solche fürderlichst auf Philippsburg schicken sollen, ob sye
nun sich dartzue verstehen werden oder nit, kann ıch noch nit
wissen. So hat auch Ihr Frstl. Gn. Herrn Marggrafen zu Baaden,
der Camer praesident darunder schriftlich angelangt, und zumahlen
dem österreichischen Ambtman zu Offenburg, deswegen zuege-
schriben, und er Camer praesident würdt auch sich befleißen und
angelegen sein lassen, daß selbige fürderlichst zur handt gebracht
ı) Eine halbe Karthaune hatte eine durchschnittliche Länge von 8 Fuss
und schoss FEisenkugeln von 25—30 Pfund, die Feldschlangen hatten ein längeres
Rohr und kleineres Kaliber; ihre Kugeln hatten ein Gewicht von 8—ı2 Pfund.
Ein Falkonet schoss ı!/z Pfund Eisen oder 2 Piund Blei.
Ein Plan zur Wiedereroberung Freiburgs und Breisachs 1642_ 439
werden. Betreffent ob ich berürte Statt Freyburg ohnfehlbar und
wie balden einzubekommen getraue, so kann ich zwar den Tag
und die Stundt dessen aigentlich nit wissen, allein bın ich der under-
thänigsten mainung, weiln selbige nit allein sehr weitleuffig, son-
dern auch deren darin ligenden Völckern wenig sind, daß man
sich selbiger balden bemächtigen könte, und sye sich gewißlich
über ı4 tag oder wanns gar aufs längst ist, über :3 wochen darinen
nit halten wurden!). Wie dan Ew. Churfrstl. Deht. aus hiebei
kommender beschreibung der Statt Freyburg, welche mir deswegen
mehrermelter Camer praesident, als der diser orthen zum besten
kündig und bekant ist, eingeben, mit mehrerm zuerschen, sich
gdgist belieben lassen wollen. Und ob gleichwohl der darinen
ligende Commendant:?) ein valoroser Soldat ist, so hat er doch
mehrers zu Pferdt als zu fueß gedient. Wie er sich darin verpaut,
Item wie starck selbiger orth besetzt, wie der darın befündtliche
munition und Proviant vorrath beschaffen, werden Ew. Churftstl.
Deht. aus deroselben den 5. diß underthgist eingeschickten Aussag
des gefangen bekommenen reformirten Leutenants3) gdgist er-
sehen haben. Ob auch und wie die Burghalt, darin sich der feint
ohnzweiflich zu letzt retiriren wurde, einzubekommen sein mechte,
Item wie selbige der feindt versichern lassen, ist gleichfahls aus
obangedeuter des Camer praesidenten beschreibung gnädigst zu-
ersehen. Die nöthige amunition und woher selbige zu nemmen sein
mechte, betr. da ist mein underthgiste mainung, hiertzue 100 Cent-
ner Pulver nötig zu sein, und werden Ew. Churfrstl. Dcht aus
des Camer praesidenten vorschlag gdgist vernommen haben, daß
er zu ieder halben Carthaunen 30, also zu beeden 60 Centner her-
geben will, stehet also zu Ew. Churfrstl. Dceht gdgisten belieben,
ob dieselbe die übrige 40 Centner anticipando hergeben zu lassen
sich gdgist belieben mechten+). Wegen hiertzue und zu Provian-
tierung der Völcker bedürfftiges fuhrwerck würdt esauchnitmanglen,
weiln man die Schifprucken vor dißmahl mitzunemmen nit nötig,
dahero dieselbe zu Proviantirung könden gebraucht werden, wie
dann des Camer praesidenten obangezogene beylag mehrers aus-
weisen thuet. So könde man die früchten aufm Schwartzwaldt,
weiln selbige ererst in 8 oder ı4 tagen Ernden werden, aus den
Scheyern5) zu Proviantirung der Völcker wohl gebrauchen, wann
man nur die impresa ermelter Statt Freyburg bey Zeiten vor die
handt nemmen wurde. Betr: des feints verlauttende Zusamen-
!) 1644 brauchte Mercy zur Einnahme Freiburgs über 4 Wochen (25. Juni
bis 28. Juli).
2) Ludwig Kanoffski von Langendorf. Über ihn s. Schreiber IV, S. ı7
bis 128, passirn.
3) Siehe oben S. 425. Reformiert: abgedankt, zur Disposition gestellt, über-
zählig.
4) Bei der Belagerung von 1644 wurden gegen 2500 halbe Karthaunen-
und Falkonetkugeln in die Stadt geschossen. Schreiber IV S. 126.
5) Scheuern, Scheunen.
440 Bechtold
führung, so ist solcher anderst nit zusamen gezogen, als weiln er
Ir Hochfrstl. Deht Herrn Hertzogen aus Lothringen ienseits Rheins
herauf ın das Elsaß avanzement vernommen, daß er sich hin und
wider dıB und ienseits Rheins in seinen Guarnisonen versterckt,
unser beederseits Discourrerie!) zuverhindern. So könde man auch
ohne einiche gefahr des feints, weiln man den waldt am Rucken,
und die fourage gnugsamb vorhanden, fouragiren lassen. Des
Cammer praesidenten gethanen vorschlag befinde ich gar guet,
dieweiln man in deme gantz nicht hazartırt, und wür nach einnemung
Freyburg, und wann der Feint nit mit stärckerer macht kombit,
pro re nata operieren könden, und ist nit ohne, wann die Schantz
auf gemelter Insul solte gepauen werden, wie es dann mit Hülff
der underthanen gar leichtlich beschehen kann, so bleibt die vestung
Breysach von obenhero gantz plocquirt, und ist schwärlich sel-
bige zu recuperiren, weiln sve von keinem End des Rheins diß
noch ienseits kann beschossen werden. So könden wür auch, wann
wür selbige nit vornemmen wollen, Lauffenburg oder Rheinfelden
attaquiren, und wie sich der feint erzeigen würdt, uns darnach
reguliren, allein würdt nöthig sein, das man versicheret seye, das
Ihr Hochfrstl. Deht Herr Hertzog aus Lothringen darüben so
lang stehen bleibt, bis daß man ein und anders was man vor-
nemmen will, gantz ins werck richten würdet.
Waß Ihr Hochfrstl. Deht aus Lothringen ienseits Rheins auß-
gericht, weiß ich anderst nit, als was dieselbe Ihr Frstl. Gn. Herrn
Marggrafen zu Baaden zuegeschriben, und sye mir hinnach über-
schickt haben, wie dann die originalia hiebei ligen thun?2). Habe
zwar deroselben zwey mahl zuegeschriben, aber darauf kein ant-
wort empfangen, und ist nit ohne, daß ich mit Höchstged. Ihr
Hochfrstl. Deht bißhero kein beständige Correspondenz gepflogen,
Ursachen weiln Ihr Churfürstl. Deht. gdgiste intention ich nit ge-
wust, wann aber dieselbe sich gnedigst resolviren, will ich mit dero-
selben vleißigist correspondiren. Was die ausgeschickte Cavall-
cada gegen der obern Marggrafschafft und Preyßgau effectuirt,
werden Ew. Churfrstl. Deht aus meinem gehorsamisten bericht
vom 5. diß auch gnedigst ersehen haben. Betretfent die Verderbung
der Ernd ienseits des Rheins, so weiß ich nit, was damit effectuirt
worden, disseits aber werden Ew. Churfrstl. Deht aus meinen
underschidlichen underthenigsten berichten gnedigst vernommen
ı), Streifzüge.
2) Es liegen zwei eigenhändige Schreiben des Markgrafen Wilhelin an
Mercy, d.d. Baden, 31. Juli 1642, und des Ilerzogs von Lothringen aus Mols-
heim vom 30. Juli »A monsieur mon cousin le margg. de Baden« bei den Akten.
Der Markgraf schreibt, dass er gern vernommen habe, »daß der Kammerpräsident
von Innsbruck bei ihm angelangt, welcher gewiß mit rechtem fervor in allem,
was Kaiserl. Maj. Dienst, und gemeiner Wohltahrt befördert, konkurrieren und
assistieren würd« Er hält für notig, sich mit dem Herzog von Lothringen zu
konjungieren und entweder unterhalb Strassburg oder oberhalb Breisach einen
guten Posten zu fassen.
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Ein Plan zur Wiedereroberung Freiburgs und Breisachs 1642 44l
haben, daß wann man etwas rechts effectuiren wollen, wür näher
heten daran gehen sollen. Es seye dem aber wie ime wolle, hoffe
ich wann wür hinkommen solten, der meiste theil noch ın den
Scheyern werde zu finden sein. Zu dem hat das wetter in der obern
Marggrafschafft bis gegen Baßl hinauf, auch herunder gegen Neu-
burg und weit über Rhein eingeschlagen, und alles miteinander
verderbt.
Wegen des feints zusamen ziehenden intent ist anders nichts
gewesen, als daß derselbe wie obgemelt diß und ienseits Rheins,
seine Guarnisonen versterckt, unsere beederseits discurrerie zuver-
hindern. So hab ich auch hin und wider, sowohl in dem Schweitzer-
landt als gegen den waldtstätten, auch Offenburg und der Marg-
grafschafft Kuntschafft ausgeleget, und underlasse nit, auf des
feints actiones stetigs vleißige obacht zugeben, auch was ich des-
wegen in erfahrung bringen, würdt, Ew. Churfrstl. Deht iederzeit
evlendist gehorsamist zuberichten....
Wie liederlich sich der Commandant auf Hohentwyel des
(iräfl. Fürstenbergischen Hauses Wildenstein impatronirt, und das
ich selbiges alsobalden plocquirt halten lassen, werden Ew. Churfrstl.
Deht. aus meinem underthenigisten bericht vom ı1. diß gnedigst
vernommen haben. So hab ich auch alsobalden des Horstischen
Regiments Obrist Leutenannt Mairemont!) aldahin geschickt,
umb deswegen, und wie ein und anders damit eigentlich beschaffen
sein mechte, zu recognosciren, sobalden nun derselbe bey mir
widerumb anlangen, und ich von ime die rechte beschaffenheit ver-
nemmen würdt, will ich was weiter darbey zuthun sein würdt, an
imneinem eusseristen schuldigisten vleß gewißlich nit erwindten
lassen, und Ew. Churtrstl. Deht alles wie ein und anders beschaffen,
auch wie ich die sachen darvor weitter incaminirt, hinnach auß-
führlich gehorsamist berichten.
Deroselben zu beharlichen Churfrstl. gnaden in erwarthung
ferner gnedigsten befelchs, darbey mich underthenigist empfehlend,
bleibende
Ew. Churfrstl. Deht
underthenigster gehorsamster
Franz von Mercy
Dat. Hüfingen, den 16. Augusti
Ao. 1642.
IV,
Unvergreiflicher vorschlag. Was bey attacquierung der
Statt Freyburg in acht zenemmen seın möcht.
Erstlich ist zuwissen, das die Statt Freyburg 3 Vorstätt hat.
Die ı. würdt genandt die Neweburg, ligt uff der Straß nach Ken-
zingen, gegen Nordt. Die 2. haißt die Prediger Vorstatt, liget auf
der Straß gegen Preysach und gegen Nidergang der Sonnen, und
ı) Richtiger: Marimont (Karl von).
442 Bechtold
die 3. nennet man die Schnecken Vorstatt, ziehet sich gegen Mittag.
Gegen auftgang ist kein Vorstatt, sondern ziehet sich die Haubt-
statt mit einer Porten, so man das Schwaben thor nennet hart
an den Berg der Burghalden, und so man dieses Thor einbekonmen
solt, so were man ohne alles mittel patron der Statt.
Mit allen 3 Vorstätten ists also bewandt, daß dieselbige ohne
grosse Mannschafft nit zu defendieren seind, und derentwegen,
weil der feindt der Zeit nit über soo Mann zu Fueß drinnen hat,
gar leichtlich eingenommen, also aller ein: und außgang in die
Statt gleich erster ankünfft benommen, und abgeschnitten werden
kan. Inmaassen Herzog Bernhardt von Weimar solches eben-
mässig gethan, unnd zum fundament seiner Belägerung gesezt hat.
Drittens kan mann ohne alle opfer und müeh der Statt das
einfließend Wasser nemmen, dann selbiges nechst bey der Carthauß
ungefehr ein halbe stundt ob der Statt hineingelaittet würdt. Wölches
der Vile des Volcks, so drinnen wohnet, zu merklichen unstatten
kombt, seitemahlen die sotbrunnen!!), zum getränk unnd anderen
nothdurfften die genüge wassers nit geben mögen.
Zum vierten was das Schloß die Burghalden anlangt, kan
dasselbige von der Carthauß her gar leichtlich überhöcht, und biß
an die fallbrucken ohne gfahr approchiert werden. Desgleichen
weil der Bezirck sehr eng ist, deme mit einwerffung Granaten und
feuerwercken leichtlich beizekommen, wie dann der Reingraf die
Besazung darinnen ebenmessig durch solches mittel bezwungen 2).
Zum fünfften wann man sich dieser Höhe einmal impatroniert,
so kan man an der seiten gegen Mittag ohne alle verhindernuß
den berg herunder sich bis an ein Balier Mühlin3), und ein Becken-
hauß, so man den doten Becken nennet, wölche hauser außwertz mit
einer zimblich hohen brustmauern, unnd Steccaten#4) versehen
seind, einschneiden, die diffesa drauß abtreiben, und wann man
diesen Posten einmal gefaßt, so hat man von der Burghalden kein
gfahr, sondern mögen hie ohne ferner verhindernuß Stuck plan-
tiert, und an dem Schwabsthor von der rechten seiten her brescia
geschossen werden.
Zum 6ten hat man in bedeutem Beckenhauß einen tieffen
Keller, unnd kan leichtlich durch den Stattgraben under die Porten
minieren.
Zum 7ten eraiget sich gleiche commoditet in der Schnecken-
vorstatt an einem Beckenhauß nechst am graben, da man eben-
messig durch ein tieffen Keller in den Stattgraben und an ein da-
selbst an der inneren Porten geseztes Rundel und gewölb an den
») Schöpfbrunnen, Wassergrube mit Quellwasser. Martin-Lienhart II,
S.89 und 192.
2) 1634. Schreiber IV S. 40 erwähnt nichts von einem Angriff auf das
Schloss und einer Beschiessung desselben.
3) Polier-, Schleifmühle.
4) Stacketen, Palissaden.
Ein Plan zur Wiedereroberung Freiburgs und Breisachs 1642 443
Inneren Wahl kommen mag. Und verstehet sich der Feldenawer
ın Costanz zu solchem Minier werck sonderlich wol, darzue auch
die Berg Knappen aus dem Schiramengi Thal!) leichtlich zur
handt gebracht werden könden.
Zum 8ten möchte die ander Brescia gemacht werden an dem
Prediger Thor, dann an demselben zur Lincken Handt hat es ein
Wahl der Lengs nach etlich gefäncknussen, unnd ist die Mauren
sehr marb, faul und baufellig. Derentwegen auch der feindt an
diesem Ort von faschinen ein Brustwehr auffwerffen lassen. Wann
nun dieses Werck gefellt, so würdt der graben zimblich außgefüllt
und zum sturmb eröffnet. Doch weil der graben gefüettert, müeste
dieses maurwerck in werendem battieren zugleich mit einer mina
eingesprengt werden.
Zum gten ist nit zuzweifflen, wann man mit resolution auf
diesen Posten gehen solt, das man etlich Hundert Bauren ab dem
Schwarzwaldt an der Handt würdt gehaben, und sich derselben
beyhilff in auffüehrung der Wercken nach nothurfft bedienen
könden.
Zum ıoten würdt es an zufüehrung der Proviandt und arti-
gliarie nit manglen könden, weil man des Vorspanns bereits, laut
voriger relationen versichert. Da dann sonderlich zu beobachten,
weil man zu ausrichtung dieser Impresa der Schiffbruggen noch
nit bedarff, daß die darzue bestellte fuohren inmittelst zum Pro-
viandtweesen gebraucht werden könden.
Ebenmässig ist man zum ııten der Fourage und getraidts,
was noch uffm Schwarzwaldt im Feldt stehet, und im Preißgaw
in die scheuren eingebracht, versichert, weil einiger Posten nit am
Rucken stehet ausser Hohendwiel, darauß schaden geschehen
möcht. Wie aber demselben zu remedieren, ist bereits in vorigen
Vorschlägen angedeuttet, und damit dessentwegen, wie auch mit
Wildenstein neuelicher dingen fürgefallener ungelegenheit halber -
destoweniger geworben Volck ermanglet werden mücßt, so könden
diese beede Blocquimenti gueten theils mit JL.andtvolck besezt
werden.
Actum Hifingen den ı5!? Augusti Annı 1642.
Isaac Volmar D. m. pr.
ı) Jetzt Val Ceremana im Trentino (Frdl. Mitt. von Herrn Privatdozenten
Dr. Steinberger in München). H. Voltelini, Erläuterungen zum hist. Atlas der
österr. Alpenländer I, 3, 2 (Wien 1919) S. 256. Bei M. v. Woltstrigl-Wolfskron,
Die Tiroler Erzbergbaue 1301—1665 (Innsbruck 1903), wird S. 341—351: Die
Baue des Berggerichts Primör, der Name des Tals nicht genannt.
Obwohl es den Tiroler Bergknappen streng verboten war, sich zum Kricgs-
dienst anwerben zu lassen, machte man doch gerne von ihrem Geschick zu
Fortifikationsarbeiten und zum Minieren Gebrauch (1329 bei der Verteidi-
gung Wiens, 1632 an der Ehrenberger Klause, 1647 bei der Belagerung von
Memmingen).
Miszellen
Johann Joachim Becher in Mainz. Johann Joachim Becher
war nach der Angabe, die er in der Vorrede seiner Methodus di-
dactica macht, 1635 in Speyer geboren. Wie er mit dem Mainzer
Kurfürsten Johann Philipp von Schönborn bekannt wurde, ist in
Dunkel gehüllt. Etwa 16538 ernannte ıhn dieser zu seinem Leib-
arzt!). Ober gleichzeitig oder nachher zum kurfürstlichen Mathe-
matikus bestellt wurde, bleibt ebenfalls ungewiss. Nachdem er
einige Jahre in Mainz seines Amtes gewaltet hatte, entschloss er
sich zur medizinischen Prüfung.
Am z1. August 1661 suchte Becher bei der Mainzer Medizi-
nischen Fakultät um Zulassung. zum Doktorexamen nach:). Zuerst
wurde er in herkömmlicher Weise dem Tentamen unterworfen).
Dieses sollte feststellen, ob er würdig sei, in die öffentliche Prüfung
einzutreten. Das Wissen, das er bei dieser Prüfung offenbarte,
erregte die allgemeine Bewunderung der Fakultätsmitglieder. Das
Examen rigorosum begann +) am 2. September 1661 um die Mittags-
zeit. Auch bei ihm lieferte 5) er glänzende Proben seiner Gelehrsam-
keit in dogmatischer und hermeneutischer Beziehung. Damit er
weiteren Kreisen über seine Fortschritte in der Wissenschaft Auf-
schluss gewähre, ordnete die Fakultät cine öffentliche Disputation
an. Das Thema nahm) sie ex supremo ventre; es betraf die Epilep-
sia. Am 19. September 1661 fanden drei medizinische Disputationen
statt 7), darunter die Bechers. Den Vorsitz führte Dekan von Hör-
nıgk3). Zahlreiche Zuhörer waren herbeigeströmt, lebhaft griffen
!) Indem Doktordiplom heisst es: ob Medicatum aulicum (et) quo aliquibus
jam annis hic fungitur. Protokollbuch der Mainz. Mediz. Fakultät (Mainzer
Stadtarchiv) S. 83, die Hauptquelle für die folgende Darstellung, zitiert: Pro-
tocoll.
:) Protocoll. S.78.
3) Protocoll. S. 82 in quo (examine) ita stetit, ut eruditionem eius non unus
tantum e collegio oppido admiraretur.
,) Protocoll. S.78.
5) Protocoll. S.82 »dogmatice et hermetice doctrinam suam abunde et
sufficienter probarvit.
6) Protocoll. 8.78.
’) Ebenda.
8) Über v. Hörnigks Frankfurter und Mainzer Tätigkeit hat der Verfasser
eine besondere Arbeit fertiggestellt.
-
Miszellen 445
die Dısputanten ein. So glänzend verteidigte!) Becher Galenice
(medizinisch) und Chymice (naturwissenschaftlich) seine Thesen,
dass der Vorsitzende überflüssig erschien, hätte ihn nicht die her-
gebrachte Sitte der Universität verlangt. Unmittelbar darauf er-
folgte die feierliche Promotionsakt:). Ihn vollzog nicht der Dekan
von Hörnigk, sondern Prof. Dr. Johann Martin Hohenstatt als be-
stellter Promotor. Das Diplom dagegen, das Becher in seiner aka-
demischen Würde bestätigte, arbeitete von Hörnigk aus. Dieses
umfangreiche Schriftstück ist im Wortlaut erhalten 3); es trägt das
Datum des = November 1661. In ihm rühmt*) der Verfasser
Bechers vielseitige Gelehrsamkeit und Erfahrung, seine Reisen,
seine: medizinischen, physischen und chemischen Schriften, seine
Stellung am kurfürstlichen Hofe sowie seinen unbescholtenen l.ebens-
wandel.
Auf seinen Antrag wurde Becher am 28. November 1661 ı Uhr
mittags von dem derzeitigen Dekane Dr. von Hörnigk im Beisein
des öffentlichen Professors Dr. Hohenstatt in die Medizinische
Fakultät aufgenommen 5); vorher hatte er den üblichen Eig geleistet.
Von diesem Zeitpunkte®) an nahm Becher an den Beratungen
und Entschliessungen der Mainzer Medizinischen Fakultät teil.
Am ıo. Oktober 1662 beschloss?) die Medizinische Fakultät,
eine Abhandlung zugunsten der regelrecht promovierten Ärzte gegen
die Bartscherer und Medikaster herauszugeben und den dıei andern
Fakultäten zur Beurteilung vorzulegen. Unterzeichnet wurde diese
Entschliessung von dem Dekan von Hörnigk, dem Professor Hohen-
statt und den Doktoren Becher und Diel.
Am 27. Januar 1663 nachmittags 4 Uhr liess Joh. Joach. Becher,
utr. Med. Dr., kurf. Mainz. I.eibmedikus und bestellter Mathe-
maticus unter Zuziehung zweier Zeugen durch den kaiserlichen
Notar Georg Friedrich Find gegen den Barbier Rudolf ein Notariats-
ı) Protocoll. S. 82.
2) Am Schlusse desselben hielt Becher eine prächtige Rede darüber, ob
der Stein der Weisen auf künstlichem Wege herstellbar sei (de lapide philosopho-
rum, an scilicet arte sit parabilis). Protocoll S. 83.
3) Protocoll. S. So—83 einschl.
4) Protocoll. S. 83.
5) Protocoll. S.8, 79 und 155, Schrohe, Hess. Arch. N. F.V (1907) S. 161,
= Liber statutorum facultatis medicinae (Mainz. Stadtarchiv) S. 5.
6) Die Eingabe, welche die Professoren der Medizin Dr. v. Hörnigk und
Dr. Hohenstatt in betreff Gehaltsaufbesserung im Februar 1661 durch Vermitt-
lung seines Statthalters von Saal dem Kurfürsten übersandten, ist in den beiden
Abschriften von Joh. Joach. Becher als Dr. der Medizin mitunterzeichnet (Akten
der Generalrezeptur des Mainz. Universitätsfonds, seit 1908 in Darmstädter
Staatsarchiv, Hess. Arch. N.F. V (1907) 1ı59f. und Protocollbuch der Mainz.
Mediz. Fakultät S. 71-74). Doch erheben sich innere Gründe gegen die Richtig-
keit der Unterschrift Bechers. Er war nach den obigen Angaben im Februar
1661 weder Dr. med. noch Mitglied der Fakultät. Ausserdem sprechen in der
Eingabe nur zwei Professoren, nämlich die Nachfolger der Professoren Jung
und Hartlicb. Diese aber waren Hlohenstatt und v. Hornigk.
7) Protocoll. S. 103.
446 Miszellen
instrument aufnchnen'). Bevor Becher zu dem Kranken berufen
wurde, hatte der Barbier gegen seine Befugnisse es bei dem nachher
Verstorbenen mit allerlei Heilmitteln versucht.
Am 5. Oktober 1663 sollte an einem Diebe die Todesstrafe durch
Strang vollzogen werden. Am vorausgehenden Tage kam die Fakul-
tät beidem Kurfürsten um Überlassung der Leiche ein :). Sie bemerkte
in ihrem Schriftstück, dass das Studium Medicinae »unter andern
auch ın der anatomi sich nicht wenig fundiret«. Dr. Becher, dem man
bei der Aufnahme ın die Fakultät besondere Kenntnisse ın der Bota-
nik und Anatomie nachrühmte, vertrat) eindringlich diese For-
derung.
Zwischen dem 22. Dezember 1663 und 4. Januar 1664 erhoben +)
v. Hörnigk und Becher in einem längeren Schriftstücke lebhafte
Einsprache dagegen, dass der Dekan Dr. Hohenstatt ohne ihre Zu-
stimmung Dr. med. Horbelt in die Medizinische Fakultät aufgenom-
men hatte. Hohenstatt erklärtes) daraufhin seine Amtshandlung
für hinfällig.
Zu der Zeit, als Becher in die Mainzer Medizinische Fakultät
eintrat (28. November 1661), erhofften®) v. Hörnigk und Hohen-
statt die Wiederherstellung der dritten Medizinischen Professur
mit dem Lehrstuhl für öffentliche Medizin. Becher wünschte, vor
allen anderen für diesen Platz empfohlen zu werden. Da v. Hörnigk
und Hohenstatt Bechers Kenntnisse in der Anatomie und Botanik
besonders schätzten, so beglückwünschten sie sich zu seiner Bereit-
willigkeit. Aus unbekannten Gründen unterblieb Jedoch die Wieder-
aufrichtung der dritten Medizinischen Professur. Daher trat von
Hörnigk in den ersten Tagen des April 1663 sein Amt als Professor
publicus et ordinarius auf bestimmte Weise und Zeit in dem grossen
Rate an Becher ab’), der inzwischen sein Schwiegersohn geworden
ward). Dr. Hohenstatt und Dr. Becher hefteten nun das gedruckte
Verzeichnis ihrer Vorlesungen am ıo. Aprıl 1663 an den Türen
der Jesuitenschule und des Kollegiums Schenkenberg an9). Die-
selben fanden vom ı2. April an Montags, Dienstags, Donnerstags
und Freitags ın dem letztgenannten Kollegium statt. Diejenigen
!) Protocoll. S. 107—1ı11.
2) Protocoll. S. 130.
3) Protocoll. S. 130: Die 4. Octobr. (1663) fure aliquo ad furcam seu pati-
bulum damnato et proxima die educendo, ad Eminentissimum datum fuit sequens
memoriale, urgente maxime Dn.D. Bechero.
4) Protocoll. S. 149-151.
$) Protocoll. S. 156f.
6) Protocoll. S. 79: et quia hoc tempore Facultas sperabat restaurationem
Professurae Medicae publicae. optavit hic Dominus D. Becherus nobis duobus
adiungi et tanquam tertius collega prae aliis omnibus commendari, quo propter
eximiam rei Anatomicae et Botanicae peritiam eius valde fuimus contenti deque
talı ollatione nobis gratulatı.
7) Protocoll. S. 119.
3) Siehe unten.
9) Protocoll. S. 110.
Miszellen 447
Bechers erstreckten sich auf Institutiones Medicae. Der Stoff wurde
erklärt und in Diktaten wiedergegeben. Am ı9. April 1663 fragte")
v. Hörnigk als Dekan nach dem Stande der Vorlesungen. Becher
erklärte, dass er an den festgesetzten Tagen mit seinen Vorlesungen
fortfahre. Wie lange er die Professur seines Schwiegervaters inne
hatte, ist vorerst noch unbekannt.
In einem Berichte über das Mainzer Erzstift, der in das Jahr
1663 gehört?), wird erwähnt, dass Erzbischof Johann Philipp in
Mainz eine Uhr aufstellen liess, die nach mathematisch-physikali-
schen Beobachtungen angefertigt war. Dazu passt, was Becher
in seiner »Närrischen Weissheit und weisen Narrheit« erzählt. Darin
sagt3) er nämlich, Johann Philipp habe eine von ihm, Becher, er-
fundene Uhr in einem besonders erbauten Turm aufstellen lassen »).
Weiterhin ist überliefert5), dass die Kartäuser bei Mainz in einem
Weinberg, den ihnen Johann Philipp schenkte, unter Bechers Lei-
tung eine Quelle graben liessen.
So beschäftigte sich Becher, wie es später von ihm so mannig-
fach gemeldet wird, bereits in Mainz mit technischen Versuchen und
Problemen. Geldspenden von Johann Philipp und andern Fürsten
ermöglichten ihm eine derartige Tätigkeit.
Als Becher 1661 Beziehungen zur Mainzer Medizinischen
Fakultät suchte, musste er mit deren Mitgliedern in Verbindung
treten. Bei der Ausarbeitung des Doktordiploms, in das doch wenig-
stens einzelne Lebensdaten aufgenommen wurden, bedurfte v. Hör-
nigk der besonderen Rücksprache mit dem Doktoranden. Unter
solchen Umständen führte der dienstliche Verkehr zur persönlichen
Annäherung zwischen v. Hörnigk und Becher. Die geistige Reg-
samkeit und die bereits zahlreichen Erfahrungen des jugendlichen
Mannes mögen dem gelehrten Professor gefallen und Anlass gege-
t) Protoroll. S. 123. Das Datum des 9. April kann nach den vorausgehen-
den Zeitangaben nicht richtig sein.
2?) Schrohe, Mainzer Journal 1898 Nr. 48 (u.51) v. 26. Febr. (u. 2. März) 1898.
Der Bericht rührt von Galeazzo Gualdo Priorato, Conte di Comazzo her; Re-
latione, Leyden 1668.
3) S. ıSf. der Ausgabe von 1706.
4) Wenn Becher »weise Narrheit« S. 155 behauptet, Joachim Göhnholtz
aus Koln sei unter Kurfürst Johann Philipp von Schonborn (1647 — 107 3) der Er-
finder der Mainzer Schiffbrücke gewesen, so mag das richtig sein. Weiterhin
gibt Becher an, Gohnholtz habe eine Schiffsmühle erfunden, deren es bis dahin
in Mainz keine gegeben habe. Dem widersprechen die Urkunden. Wie Herr
Stadtarchivar Dr. Dertsch gütigst mitteilte, kommen Rheinmühlen bereits in
Urkunden von etwa 1150 und 1274 vor. In ersterem Falle verpflichtet sich ein
Bretzenheimer Müller, dem Mainzer Domkapitel Getreide zu mahlen, wenn der
Rhein zugefroren sei. Die Mainzer Stadtaufnahme von 1568 (Stadtarchiv) ver-
zeichnet unter Nr. 1298, jene von 1594 unter Nr. 1236 und 1293 je einen Rhein-
müller. Die Rheinmühle wurde im Gegensatz zur Bachmühle von dem Flusse
getrieben.
5) Wissenschattliche Beilage der Berliner Zeitung »Germania« 1897 Nr. 49
S. 388 nach chronikalischen Aufzeichnungen.
448 Miszellen
ben haben, ıhn in seine Familie einzuladen. Becher und Maria
Veronika von Hörnigk lernten sich kennen und so schätzen,
dass sie für den weiteren Lebensweg einander anzugehören
wünschten.
Am 13. Juni 1662 wurden in St. Emmeran, der Pfarrkirche
der Braut, in Anwesenheit vieler Zuschauer getraut'): Johann
Joachim Becher, Doktor der Medizin und Mathematik sowie Maria
Veronika, die Tochter von Dr. iur. utr. und med. Ludwig von Hör-
nigk, kaiserlichem und kurfürstlich Mainzischem Rat. Zeugen des
Ehebündnisses waren der Domscholaster Karl Heinrich von Metter-
nich-Beilstein und Winneburg und Heinrich Freiherr Brömser von
Rüdesheim, Vizedominus, d.h. der höchste kurfürstliche Beamte
der Stadt Mainz. Die Anwesenheit der beiden hochangesehenen
Männer — v. Metternich wurde am ı2. Dezember 1664 zum Rektor
der Mainzer Universität und am 9. Januar 1679 zum Kurfürsten
gewählt — spricht für die Wertschätzung v. Hörnigks oder Bechers,
vielleicht auch beider. Der jugendliche. Ehegemahl zählte etwa 27,
seine Gattin 2o Jahre.
Wie lange Becher nach der Vermählung noch ın Mainz weilte :),
ist nicht bekannt. Der bereits erwähnte Brief, in dem er zusammen
mit seinem Schwiegervater v. Hörnigk zwischen dem 22. Dezember
1663 und 4. Januar 1664 gegen eine Amtshandlung Professor Hohen-
statts Einspruch erhob, ist das letzte urkundliche Zeugnis für seinen
Aufenthalt in Mainz. Vermutlich begab er sich von hier an den
Bayerischen Hof. Wann etwa Maria Veronika, dem Gatten folgend,
Mainz verliess, ist nicht festzustellen. Wenn Becher in den Physicae
Subtilitates p. 610 schreibt: »die schönen Weiber haben den aller-
stärksten Simson und den allerklügsten Salomon verblendet, warum
’) (Inthronizati sunt:) 1662 die 13. Juni) Clariss. D. Ioannes lIoachimus
Becher, Medicinae et Matheseos Doctor cum virtuosa virgine Maria Veronica,
filia Nob. et Clariss. Dni Ludovici von Hornigk, J. U. et Medicinae Doctoris,
S. Caesareae Maiestatis et Eminent. principis Moguntini Consiliario (sic!).
Testes R'nı Dni Carolus Henricus a Metternich Baro et Metropolitanae Mo-
guntinae Scholasticus et Generosus D. Henricus Brombser a Rudesheim, Baro
et Vicedominus Moguntinus et ali) multi (Kirchenbuch St. Emmeran).
2) In dem Kirchenbuch von St. Emmeran, der Pfarrei der Familie v. Hor-
nigk. findet sich zum 21. August 1663 folgender Taufeintrag: Philippus Fridericus
Dni Petri Becher Medicinae Driss et N.- Patrinus Revmus ac Illıs Drus Theo-
doricus Caspar a Fürstenberg Liber) B(aro), Metropolitanae Eccles(iae) Mog-
(untinae) Canonicus. Diese Aufzeichnung bezieht sich nicht auf einen Sohn
Bechers. Denn: ı. Becher hat nie den Vornamen Peter geführt. 2. Da kaum
ein Jahr vorher in derselben Pfarrei Bechers Trauung mit all seinen Titeln sowie
dem genauen Vor- und Zunamen seiner Frau eingetragen worden war, so ist es
undenkbar, dass der Eintragende den Vornamen Bechers, ferner Vor- und Zu-
namen der Mutter des Kindes nicht wusste oder nicht nachsehen konnte. 3. Es
ist deutlich zu erkennen, dass der Name Beger in Becher umgeändert wurde.
4. Dr. Peter Beger oder Peger ist bekannt. Er stammte aus Mainz, wurde in
Rom zum Dr. med. promoviert und geraume Zeit nach dem Taufeintrag, am
15. April 1665, in die Mainzer Medizinische Fakultät aufgenommen (Lib. statut.
Bl.6a).
Miszellen 449
nicht auch mich?«, so könnte dieser Ausspruch auf seine Frau Bezug
haben. Das Verhältnis zwischen beiden wäre dann nicht das beste
gewesen. Andererseits gedenkt Becher auch später noch in Freund-
schaft zweier Brüder seiner Frau. In dem Commercien-Tractat
p. 1083 nennt er seinen Vetter (richtiger: Schwager) Johann Moritz
v. Hörnigk, der 1669 mit ihm wegen der Hanau-Westindischen Sache
nach Holland reiste; letzterer zählte damals etwa 2o Jahre. In der
ı8. Proposition der »weisen Narrheit« erwähnt er seinen Schwager
(Philipp) Wilhelm v. Hörnigk, der einige Jahre nachher kaiserlicher
Rat und Legationssekretär in Regensburg war.
Mit diesen Nachrichten enden, soweit sich überschauen lässt,
Bechers Beziehungen zur Familie v. Hörnigk. Seine abenteuerlichen
Pläne und wechselvollen Schicksale hatten schon frühe die Innigkeit
des Verhältnisses getrübt. Der Aufenthalt und die Eheschliessung
in Mainz bilden nur eine Episode in Bechers unruhigem Leben.
Beilage
In dem Werke: Wißbad / Sampt / Seiner wunderlichen / Eigen-
schafft, / Herrlichen Krafft und rechtem Gebrauch. / Anjetzo zum
Andermahl auffgelegt, / .... durch / Ludwigen von Hörmigk |/
.... Frankfurt, / Bey Egidio Vogel getruckt / MDCLXII / findet
sich nach der Widmung und vor der eigentlichen Abhandlung u.a.
folgendes Gedicht Bechers:
Sonet
Zu Lob des Edlien Wißbads etc.
Wann von dem Himmel ja ein Orth mit grossen Gaben
Gezieret ist, so kan am Rheinstrom man ıhn haben
umb Maintz herumb, da ist der Wunder schöne Platz,
Das Lusthauß der Natur, ıhr allerschönster Schatz,
Korn, Wein, gesunde Lufft, die Felder, Wälder, Wiesen,
Die werden hierherumb vor andern alln gepriesen.
Was ein gesunder Leib an Nahrung wünschen kan,
Das findet man allhier: ja, so ein kranker Mann
Ingleichen Mittel sucht, der darf nicht weiters reysen
Eın Brunnen wird man ihm zu Langen-Schwalbach weisen.
Nicht weit darvon ein Bad, so man Wiıßbaden nennt,
Der Krankheit wird dardurch der Weg gar bald verrennt.
Der Sauerbrunnen thut eröffnen und erweichen,
Wil nicht ın seiner Krafft des ovis nectar weichen,
Wißbaden von Natur Ist warm, eröffnend heiß
Mit Dir O Siloe es streitet umb den Preiß.
Das warme Wasser fleust aus harten steinern Ritzen
IEntzündet thut es auß den Schwefel-Kammern schwitzen,
Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. Bd. 42, 3 30
450 Miszellen
Ja, in dem Schlangenbad gantz mitten in dem Rhein
Find man ein Wasser das gantz warm und heiß thut seyn,
Mit kaltem Wasser es zwar gäntzlich ist umgeben,
Gleichwohl erhelt die Wärm darzwischen sich beym Leben.
Mir zweiffelt auch gar nicht, daß allerhand Gestein
Vom guten Ertz hierumb nicht soll zu finden seyn.
Wann man nur suchen wolt und einen Muht thät fassen
Darbey gelehrte Leut, die das verstehen, nit hassen.
Wer wolte wissen wo des Wıßbads Würkung wer
Wann nit Her Hörnigk hät beschrieben seine Ehr.
Den Sauer-Brunnen auch, den hat in vielen Fragen
Der gantzen Erbarn Welt Herr Hörnigk vorgetragen,
Ich wünsche Glück darzu. Gott gebe dıß darbey,
Daß eines Bergwercks auch Er ein Erfinder sey,
Diß eintzig geht noch ab dem hochgelobten Lande.
Gott gebe die Genad, und öffne diese Bande;
Er segne dieses Land, damit an Golt und Gelt
Fürters kein Mangel sey in dieser kleinen Welt.
Johan Joachim Becher,
Med. Doct. und Churf. Maintz.
Hof- und Leib-Medicus.
Jleinrich Schrohe.
Nachtrag zur Lebensgeschichte des Humanisten Gervas
Sauffer von Breisach. N.F. Bd. 34 dieser Ztschr., S. 461 ft.,
habe ich über den wenig bekannten Humanisten Gervas Sauffer
(Souffer) und die älteste Ordnung der Lateinschule in Freiburg
1. Br. gehandelt. Eine von Herrn Geh. Medizinalrat Dr. Kürz bei
der Ordnung der Akten des Stadtarchivs über die sog. Talvogtei
gefundene Urkunde und eine von Herrn Stadtarchivar Dr. Hefele
entdeckte Notiz im Steuerbuch d. J. 1520 ermöglichen zwei Ergän-
zungen zur Lebensgeschichte Sauffers.
Wie ich a.a. O. S. 475 ausgeführt habe, ging Sauffer i. J. 1520
aus dem Schuldienst der Stadt Freiburg in den Dienst der Universi-
tät über als Quästor oder »ut vulgo« Notarius. Nach dem Eintrag
ins Steuerbuch d. J. 1520 zu schliessen, war aber die Verbesserung
seiner materiellen Lage nicht überwältigend. Mittwoch vor St.
Michelstag ı520 wurde nämlich »vff bitt der Regenten von der
vniuersitet angenommen meister geruasius soffer also das er tisch-
genger haben mag« versuchsweise auf ein Jahr, »also das man im
malen mag, aber er sol alles fleisch an der metzig kauffen und von
vedem som (= saum) wın VI} zoll geben, wen er den inlegt«; ge-
gebenenfalls sollte nach Ablauf des Jahres die Erlaubnis verlängert
werden. Die »Tischgänger« werden natürlich Studenten (commen-
sales) gewesen sein, wie der Lehrer und Freund Sauffers, Zasius,
Miszellen 451
Scholaren als Pensionäre hatte!). Der Eintrag beweist, dass der
Rat der Stadt wegen der wirtschaftlichen Fragen um seine Geneh-
migung angegangen wurde, und dass er Sauffer das Recht gewährte,
wie ein Bürger das nötige Getreide (zu kaufen und) zu mahlen);
Hausschlachtungen waren ihm dagegen wie den akademischen
Bursen verboten 3), und den eingeführten Wein musste er um so
mehr verzollen, als die Stadt sogar ı514 von der Universität eine
Abgabe für die eigengewachsenen Weine gefordert hatte). Den
Eintrag im Steuerbuch hat schön und deutlich »Geruasıus Souffer«
ınanu propria unterschrieben 5).
Die Urkunde der Talvogtei, eine Abschrift vom 7. Juli 1521,
handelt von einem Güterstreit eines Maurers Ulrich Haffner und
ist für Sauffers Biographie insofern wichtig, als daraus hervorgeht,
dass er als Notarius der Universität nicht etwa auf deren Rechts-
geschäfte sich beschränken musste, sondern »ein offen Notarienn«
hatte. L. Wohleb.
Wimpfeling als Verfasser eines Berichtes über den
Prozess gegen Johann von Wesel? — Nikolaus Paulus hat in
Band 42, Heft 2 dieser Zeitschrift S. 296—300 in sehr dankens-
werter Weise meine Abhandlung »Neue Quellenstücke zur Theologie
des Johann von Wesel (Heidelb. Sitzungsberichte 1926/27, 5. Abh.)
ergänzt bzw. berichtigt. Meın Nachweis, dass der ausführlichste
der uns überlieferten Berichte über den Ketzerprozess des Johann
von Wesel wenigstens in seiner Einleitung und dem angehängten
Schluss deutliche Spuren einer Humanistenhand, und zwar aus
dem Kreise »Wimpfelingscher Richtung« aufweise (S. 52), und
dass Wimpfeling der Gesinnung nach dem Verfasser dieser Zeilen
schr nahegestanden haben müsse (S. 53), wird dahin berichtigt,
dass Wimpfeling selber der Verfasser der von mir bezeichneten
Sätze gewesen sein dürfte. Soweit halte ich die Ausführungen
P’s für durchaus überzeugend. Sein älterer Aufsatz über die von
mir verwertete Schrift »Concordia curatorum et fratrum mendi-
cantium« eines angeblichen Wigandus Trebellius (in dieser Zeit-
schrift N. F. XXVIII, 46—sı) war mir in der Tat entgangen,
!) Vgl. H. Mayer, Die alten Freiburger Studentenbursen, 3. Beiheft zur
Ztschr. d. Ges. f. Gesch.-, Altert.- u. Volkskunde von Freiburg, Frbg. 1926,
S. 42ff.
2) Vgl. K. F. Müller, Geschichte der Getreidehandelspolitik usw. der Stadt
Freiburg, 2. Beiheft gen. Gesch., Frbg. 1926, 8.5.
3) Vgl. H. Mayer a.a.O.S. ı9 über Beschwerden der Universität wegen
der Fleischlieferungen; es sei sprichwörtlich, klagte der Senat, von schlechtem
Fleisch zu sagen »Es gehört in Burs«.
4) H. Mayer a.a.0O. S. ıgf. \gl. den Eintrag über Weinzoll von Sant
katharinen auf S. ı desselben Steuerbuchs.
5) Vgl. Probe seiner Handschrift bei J. Ficker — O. Winkelmann, Hand-
schriftenproben II, S. 71.
30*
452 Miszellen
ebenso wie die ihm zugrunde liegende Knodsche Entdeckung,
dass Trebellius nur ein Pseudonym für Wimpfeling darstelle;
ich hielt diesen Trebellius (ebenso wie P. selber noch in dem von
mir S. 47 zitierten Aufsatz von 1898) für eine wirklich existierende
Persönlichkeit, was auch mir jetzt widerlegt scheint. Es ist in der
Tat sehr wahrscheinlich, dass Wimpfeling und nicht, wie ich vor-
sichtig vermuten zu dürfen glaubte, sein Freund und Gesinnungs-
genosse Konrad Hensel die sonderbaren Schlussbetrachtungen
zu dem Prozessbericht A verfasst hat; dann werden auch die von
mir näher bezeichneten Sätze der Einleitung von ihm stammen;
und nichts spricht dagegen, dass Wimpfeling zusammen mit Hensel
dem Prozess persönlich beigewohnt hat.
Wenn ich trotz dieser Zustimmung noch einmal ın dieser Sache
das Wort nehme, so geschieht es, weil P. meiner Meinung nach
den Umfang des wirklich Nachweisbaren erheblich übertreibt.
Ich halte es für unzulässig, nunmehr unbesehen den ganzen
Prozessbericht in der Fassung A den Schriften Wimpfelings zuzu-
rechnen. Mein ausführlicher und (wie ich versichern kann) sorgsam
überlegter Nachweis, dass Kopf- und Schwanzstück dieses Berichtes
aus stilistischen wie aus sachlichen Gründen von der eigentlichen
Prozessrelation loszutrennen ist, scheint mir ın keiner Weise durch
P. widerlegt; dazu wird nicht einmal der Versuch gemacht. Da
ein Verfasser für das Ganze m. E. nicht ın Betracht konımen kann,
dünkt mir nach wie vor das Wahrscheinlichste, dass ein streng
sachlicher, von einem kanonistisch geschulten Augenzeugen (viel-
leicht Notar?) verfasster Prozessbericht nachträglich von Wimpfeling
durch kritische Zusätze erweitert und in dieser erweiterten Form
verbreitet wurde; dass man aber schon in Humanistenkreisen
die Wimpfelingschen Zusätze, oder doch wenigstens den Wimpfeling-
schen Anhang, für entbehrlich hielt, zeigt die Schedelsche Ab-
schrift (Fassung C).
Hat man diese Zusätze einmal vom Übrigen losgelöst, so kommt
auf die Frage, wer nun der Verfasser der eigentlichen Prozess-
relation gewesen sein möge, so sehr viel nicht mehr an. Dass der
Bericht selber »klar andeute«, dass er von einem Heidelberger
verfasst sei, will mir jetzt so wenig wie früher einleuchten.
Am einfachsten wäre es, an einen Beamten des Mainzer
Oftizials zu denken (der natürlich auch über die Vorberatung
mit den Heidelbergern am 5. Bescheid wusste). Aber dann macht
der Satz Schwierigkeiten: »Ad quas quidem literas (Einladungs-
schreiben des Erzbischofs an die Kölner und Heidelberger Uni-
versität, das Ketzergericht zu beschicken) ego N.N. nomine
Universitatis respondi«. Soll man auch ihn vom Übrigen loslösen
und etwa Wimpfeling zuschreiben? Stilistisch wäre das m.E. sehr
wohl möglich; der von Paulus S. 300 betonte Zusammenhang
mit dem unmittelbar Folgenden ıst doch so lose, dass man recht
Miszellen 453
wohl den ganzen Satz streichen könnte, ohne dass die Lücke be-
merkbar wäre. Aber darf man Wimpfeling, dem erbitterten Kritiker
des Ketzergerichts, wirklich den schmeichlerisch-devoten Antwort-
brief der Heidelberger Universität zutrauen, den Winkelmanns
Urkundenbuch I, Nr. 132 wiedergibt? Das würde doch auf eine
erstaunliche Unsicherheit seiner Überzeugungen schliessen lassen!
Aber selbst wenn man das in Kauf nimmt (und bei einem Wimpfeling
muss man wohl freilich schon ein starkes Stück Unklarheit in Kauf
nehmen): darf man ihm auch die Unvorsichtigkeit zutrauen, dass
er sich durch diesen Satz als Verfasser eines so ketzerfreundlich
umgefärbten Prozessberichts freiwillig verriet? Denn wer das
Heidelberger Antwortschreiben stilisiert hatte, wird doch damals
ganz gewiss nicht verborgen geblieben sein.
Das sind ernsthafte Bedenken; für absolut zwingend halte
ich sie nicht. Es bleibt also immer die doppelte Möglichkeit: dass
Wimpfeling selbst jenen Satz mit den andern Einleitungssätzen
zum Prozessbericht hinzugefügt hat (unüberlegt und unvorsichtig
genug): dann wäre ein Beauftragter des Mainzer Offizials als
Verfasser der eigentlichen Prozessrelation denkbar; oder aber:
dass der fragliche Satz vom Verfasser dieses Hauptberichtes
stammt: dann müsste man schon an irgendeinen Kölner oder
Heidelberger Magister denken. An Wimpfeling selber nicht —
das scheint mir in aller Ungewissheit so gut wie gewiss.
Damit darf ich meinerseits die Auseinandersetzung beenden.
Ihre Tragweite reicht — das ist tröstlich — über das Literargeschicht-
liche im engsten Sinne nicht hinaus. Die geistesgeschichtliche
Situation, für die Wimpfelings und seiner Freunde Haltung typisch
ist, bleibt unberührt von der Frage, ob der ganze Prozessbericht
oder bloss seine erweiternde Überarbeitung von ihm stammt.
Freiburg ı. Br. (Grerhard Ritter.
Zeitschriftenschau
zur Geschichte des Oberrheins')
Bearbeitet von
Friedrich Lautenschlager
Ekkhart. Jahrbuch für das Badner Land. Im Auftrag
des Landesvereins Badische Heimat hrsg. von Hermann Eris
Busse. 10. Jahrg. 1929. Karlsruhe, G. Braun (1928). Der neue
Jahresbote der Badischen Heimat enthält überwiegend belletristische
Beiträge, die an dieser Stelle nicht zu berücksichtigen sind. Auf
die wenigen Arbeiten, die in den Gesichtskreis der oberrheinischen
Geschichtswissenschaft oder ihrer Nebenfächer fallen, mag kurz
hingewiesen werden: Eugen Fischer: Volk und Heimat.
S. 16—ı8. Programmatischer Vortrag des Landesvorsitzenden beim
Heimatabend der 3. Alemannischen Woche 1928 in Freiburg i. Br. —
Otto Hoerth: Oberbadische Maler des ıg. Jahrhunderts.
S. 21—41. . Winterhalter, Brenzinger, Dürr d.Ä., Uetz, Kirner,
Lugo, Daur, Hoch u.a. — Fritz Zobeley: Musikverhält-
nisse am fürstbischöflichen Speyerischen Hofe zu
Bruchsal im ı8. Jahrhundert. S. 48—56. Geschichte der
fürstbischöflichen Hofkapelle unter den Fürstbischöfen Damian
Hugo von Schönborn, Franz Christoph von Hutten, August von
Limburg-Styrum und Wilderich von Walderdorf. — Paul Sickel:
Friedrich Hebbel in Heidelberg. S.60—62. — Max
: Walter: Dreikönigsspiele in Odenwald und Bauland.
S.63—68. — Desire Lutz: Die alemannische Mundart-
dichtung im Elsass seit ıg18. S. 6971. — W. E. Oeftering:
Literarischer Jahresbericht 1927/28. S. 106. — C. Kistner:
Chronik der katholischen Kirche in Baden 1927/28.
S. 109—ıı1. — Hindenlang: Chronik der evangelischen
Landeskirche vom Jahr 1927. S. ı11—ı1z.
Frisch auf! Mitteilungen des Odenwaldklubs. Orts-
gruppe Mannheim-Ludwigshafen E.V. 8. Jahrg. 1928, Nr. 8.
Jakob Bernhard: Der Burgbrunnen auf dem Dilsberg.
1) Herausgeber und Verleger derjenigen Zeitschriften, die in dieser Zeit-
schriftenschau rechtzeitig und regelmässig berücksichtigt werden sollen, werden
gebeten, Besprechungsexemplare an die Redaktion der Zeitschr. für die Geschichte
des Oberrheins, Heidelberg, Universitätsbibliothek, einzusenden.
Zeitschriftenschau 455
S. 104— 106. Der verdiente Verfasser des Büchleins »Die Bergfeste
Dilsberg« unterrichtet über Anlage und Bauart des einzigartigen
Dilsberger Burgbrunnens und seine mit ihm verbundenen unter-
irdischen Gänge, deren Freilegung in Angriff genommen worden
ist, und weist, besonders auch dazu berufen durch seine Kennt-
nis der Brunnenakten, auf die Fragen hin, die in bezug auf die
Verwendung der Laufgräben noch zu lösen sind.
Badische Fundberichte. Heft ı1. Juli 1928. W. Deecke:
Jahresbericht 1927. S. 321—348. Bericht über die ausgedehnte
ur- und frühgeschichtliche Forschung und ihre Ergebnisse in Baden
im vergangenen Jahr. — Ernst Wahle: Zur Kenntnis der
spätmerowingischen Reihengräberfelder. S. 349351. Die
Erklärung dafür, dass die späte Merowingerzeit auf besonderen
Friedhöfen bestattet, in denen sich nur noch ganz wenige Beigaben
finden, wie auch in dem jüngst vom Verfasser behandelten Fried-
hof im Gewann »unterm Eichelweg« bei Wiesloch, in der Richtung
suchen zu dürfen, dass die Kirche die Sorge für das Heil der Toten
übernahm, keine Beigaben mehr benötigte und die Bestattung
bei den Kirchen forderte, scheint auch durch die Lage der Reihen-
gräberfelder und der Kirchen in Dürrmenz-Mühlacker in den
Forschungen Knöllers (Unser Dürrmenz-Mühlacker, 1928) bestätigt
zu werden. — Georg Kraft: Vorgeschichtliche Siedlungen
im Breisgau. $. 352—372. Ausführliche Darstellung der Gra-
bungs- und Forschungsergebnisse des Verfassers, angestellt an
einer grossen Anzahl neuer Siedlungsstellen. Es sind fast alle
Zeiten und Gruppen vertreten, es fehlt nur die Schnurkeramik
und die reine Bronzezeit, so dass von einer strengen Kontinuität
der Besiedlung nicht gesprochen werden kann. Breisgau und
Markgräfler Land bilden zusammen mit dem Elsass eine grössere,
in sich geschlossene Siedlungseinheit.
Mannheimer Geschichtsblätter. Jahrg. 29, Nr.6. Max
Arnım: Johann Friedrich von Uffenbachs Reise durch
die Pfalz 1731. Sp. 123—142. Mit ausführlichen Erläuterungen
von Friedrich Walter verschener Abdruck des in der Göttinger
Universitätsbibliothek ruhenden handschriftlichen Tagebuchs des
Frankfurter Baumeisters und Bibliophilen Uffenbach (1687—1769)
über seine Reise durch die Pfalz im September 1731, eine nicht zu
verachtende Fundgrube für die Kultur- und Kunstgeschichte
der Pfalz, insbesondere Mannheims und Schwetzingens. — Rleine
Beiträge. Sp. 142— 143: Grundrissbücher der Stadt Mann-
heim. Aus der Staatsbibliothek München und dem Städtischen
Archiv in Mannheim. —-
Nr.7/8. Hugo Drös: Das Adelsdiplom des Ober-
baudirektors Alessandro Galli da Bibiena. Sp. 145—148.
Mitteilung des Originaldiploms der Standeserhebung durch Kurfürst
4 56 Zeitschriftenschau
Karl Philipp von der Pfalz, dat. 30. Oktober 1740, aus dem Besitz
des Mannheimer Altertumsvereins. — Max Arnim: ]J. F.v. Uffen-
bachs Reise durch die Pfalz 1731. Sp. 148— 164. Fortsetzung
des oben genannten Abdrucks. — Kleine Beiträge. Sp. 164— 166:
Fröhlich Pfalz, Gott erhalt’s; K.Kleeberger: Kur-
pfälzische Bauten in Mussbach (Nachtrag); Erna Reidel:
Die kurpfälzische Kabinettsmalerin Katharina Treu als
Mitglied der Düsseldorfer Akademie. —
Nr.9. Zwei Briefe Colinis an Voltaire, mitgeteilt
von Friedrich Walter. Sp. ı170—ı72. Abdruck zweier Briefe
Cosmo Alessandro Colinis (1727—ı806), des auf Empfehlungen
Voltaires von Kurfürst Karl Theodor in Mannheim angestellten
kurfürstlichen Geheimsekretärs, Hofhistoriographen, Mitglieds der
Akademie der Wissenschaften und Direktors des Naturalien-
kabinetts. — Albert Becker: Georg Christian Crollius
und die Zweibrücker Klassikerausgaben. (Editiones
Bipontinae). 1728—1778—ı1928. Eine Jahrhundert-Erinne-
rung. Sp. 172—ı8g. Der Verfasser beleuchtet die wissenschaft-
liche Bedeutung des Rektors des zweibrückischen Gymnasiums,
des pfalzzweibrückischen Bibliothekars, Hofrats und Hofgeschichts-
schreibers, des Mitglieds der Akademien zu Mannheim und München,
zu Göttingen und Duisburg, und verbreitet sich über das in erster
Linie von ihm getragene Unternehmen der Editiones Bipontinae.
Es galt, dem neubelebten antiken Geist mit neuen Klassikerausgaben
bequemen, eleganten Formats und von gefälligem Äussern ent-
gegenzukommen, die bisher teueren Ausgaben durch wohlfeilere
zu ersetzen, in erster Linie aber durch gut durchgearbeitete Aus-
gaben zu dienen. — Kleine Beiträge. Sp. 189—ı91ı: Eine Grab-
schrift aus Walldorf; Das Wappen an der Kanzel der
katholischen Pfarrkirche in Mannheim; Zur Geschichte
des französischen Schauspiels in Mannheim.
Badische Heimat. Jahrg. ı5. Jahresheft 1928. Das dies-
Jährige Jahresheft ist der Landeshauptstadt Karlsruhe und ihrer
Umgebung gewidmet. Ausgehend von der Bedeutung der im Mittel-
punkt der oberrheinischen Lande liegenden Stadt, die in wenigen
Menschenaltern von der Schöpfung fürstlicher Willkür zum natur-
gemässen Kern einer bedeutsamen historischen Landschaft ge-
worden ist, gibt Franz Schnabel in seinem Aufsatz: Die Ober-
rheinischen Lande, eine geschichtliche Einführung,
S.1—ı8, eine Zusammenfassung der geschichtlichen Entwick-
lung unter besonderer Berücksichtigung der Wechselwirkung
zwischen Staat und Boden. — Michael Walter handelt über
Landschaft und Sıedlungsbild der Rheinebene zwischen
Murg und Pfinz ım Wechsel geschichtlicher Zeiten,
S. 21—33. — Otto Homburger gibt uns eine Skizze über die
Zeitschriftenschau 457
Römische Kultur in der Karlsruher Landschaft, S. 34
bis 43, auf Grund der umfangreichen älteren Forschungen und
der Ergebnisse der Funde in den letzten Jahren. — Edgar Frhr.
v. Rotberg: »Karls Ruhe«, S. 44—52, verbreitet sich über die
Gründung und den Gründer der Stadt Karlsruhe; Hans Detlev
Rösiger, S. 53—60, über den Bau und die Anlage des Resi-
denzschlosses. — Karl Widmer: Karlsruher Kunstleben
unter Grossherzog Friedrich I., S.63—71. Knappe Übersicht
über die bedeutendste Epoche des künstlerischen Schaffens unter der
grosszügigen Förderung Friedrichs I. — Arthur Valdenaire:
Die Baukunst Karlsruhesin zwei Jahrhunderten. S. 72—86.
Friedrich von Kesslau, Wilhelm Jeremias Müller, die Vertreter
des Karlsruher Barockstils, Friedrich Weinbrenner, der Meister
streng klassischer Ideale, Heinrich Hübsch, der Nachbildner alt-
christlicher Baukunst und italienischer Renaissance, der Gotiker
Friedrich Eisenlohr, Joseph Berckmüller, der Schöpfer des Fried-
richsplatzes, Josef Durm, der Hauptvertreter der Neurenaissance,
stellen mit ihren Bauten die Etappen dar, auf denen die Stadt bis
zu den modernen Bauten der letzten Jahrzehnte weitergeschritten
ist. — In einem weiteren Aufsatze widmet Arthur Valdenaire:
Weinbrenner und Tulla, S. 89—98, dem grössten badischen
Baumeister zu Beginn des ıg. Jahrhunderts und dem bedeutendsten
Ingenieur seiner Zeit, eine besondere Studie. — Franz Heidel-
berger: Karlsruher Strassennamen. S. 101— 104. — August
Friedrich Raif: Das Karlsruher Gesellschaftsleben zur
Zeit J. P. Hebels. S. 105—ıı2. Interessantes Kulturbild aus dem
ersten Viertel des ıg. Jahrhunderts, zugleich ein Beitrag zur Lebens-
geschichte des alemannischen Dichters. — Wilhelm Zentner:
Das Scheffelmuseum in Karlsruhe. S. ırs—ı21. — Josef
August Beringer: Das Hans Thoma-Archiv in Karlsruhe.
S. 122—129. — Hermann Schneider: Stadterweiterungs-
probleme und Heimatschutz in Karlsruhe. S. 130—139.
Karlsruhe die Stadt der Rheinebene. — Otto Fehringer: Von
der Vogelwelt der Karlsruher Landschaft. S. 190—ı45. —
Emil Pfeiff: Der Charakter des Karlsruher Rheinhafens.
S. 146—ı54. Seine Entwicklung und volkswirtschaftliche Be-
deutung. — Emil Heidelberger: Aus der Geschichte der
Dampfschiffahrt auf dem Oberrhein. S. ı57—ı59. — Die
Entwicklung der Industrie in Karlsruhe und Um-
gebung. Bearb. vom Badischen Statistischen Landesamt. S. 160
bis 164. — Franz Schnabel: Die Technische Hochschule
(in Karlsruhe). S. 165—ı7t1. Kurzer Überblick über die Geschichte
der Gründung und Organisation, der Professoren und des Lehr-
betriebes und der Lehrinstitute der badischen technischen Hoch-
schule und knapper Hinweis auf ihre Bedeutung für die Entwick-
lung von Technik und Industrie des badischen und oberrheinischen
Landes. — Max Walter: Die volkskundliche Abteilung
458 Zeitschriftenschau
des Badischen Landesmuseums. S. 173—ı82. Durch Wäalters
Beitrag wird erfreulicherweise diese Neuschöpfung des Direktors
des Landesmuseums, Hans Rott, weiteren volkskundlich inter-
essierten Kreisen bekannt als eine Anschauungsstätte für die Volks-
kunst der Landschaften zwischen Bodensee und Main. — Lilli
Fischel: Die Badische Kunsthalle. S.ı83—ı89. Kurzer
Überblick über die Geschichte der staatlichen Gemäldegalerie
des Landes Baden, dessen besondere Bedeutung in ihrer Doppel-
aufgabe liegt, namhafte deutsche Galerie und zugleich führende
Sammlung in der engeren badischen Heimat zu sein. — Karl
Preisendanz: Aus den Annalen der Landesbibliothek.
S. ı9gı—200. Überblick über die Geschichte, die Organisation
und die Bedeutung dieses Instituts für das geistige Leben der
Landeshauptstadt und des badischen Landes. — Hermann Baier:
Das Badische Generallandesarchiv. S. 203—207. Eintüh-
rung in das Wesen, in die Bestände und die Aufgaben des für die
Geschichtsforschung Badens und des ganzen Oberrheins wichtigsten
und in der Gelehrtenwelt besonders geschätzten Instituts. —
W.E.Oeftering: Carl Friedrich Drollinger. S. 208—212.
Behandelt unter Anfügung eines kurzen Lebensabrisses die lite-
rarische Bedeutung des 1688 in Durlach geborenen, 1742 in Basel
verstorbenen, badischen Archivars, Bibliothekars, Gelehrten, Kunst-
freundes und Dichters. — Adolf Wolfhard: Die Universität
zu Durlach. S.213—21ı8. Dem Verfasser scheint entgangen
zu sein, dass Rudolf Sıllib bereits im 33. Bande der Neuen Folge
dieser Zeitschrift auf Grund von Akten über den Plan der Errichtung
einer Universität in Durlach im Jahr 1779 gehandelt hat. —
Augustin Kast: Zur Geschichte der Ettlinger Schloss-
kapelle. Auf Grund der Akten des Landesarchives in Karlsruhe.
S. 219— 231. Baugeschichte der von Franziska Sibylla Augusta
in Auftrag gegebenen, von Kosmas Damian Asam ausgemalten
Schlosskapelle in Ettlingen, dem Witwensitze der Markgräfin. —
Karl Springer: Ettlinger Wasserzeichen. Ein Beitrag
zur Geschichte der Papiermacherei. S. 232—239. — Otto
Brandel: Das Ettlinger Heimatmuseum. S$. 240—245. —
Arthur Hauer: Volkskundliche Streife durch die Hardt.
S. 246— 259. — Bernhard Weiss: Kleineundkleinste Kunst-
denkmäler ın der Karlsruher Landschaft. S. 260—266. —
Rudolf Proschky: Das Badische Denkmälerarchiv und
sein Schöpfer Wilhelm Kratt. S. 267—278. Würdigung
des Karlsruher Hofphotographen und seiner Verdienste um
Badens Kunst und Wissenschaft durch seine umfangreiche und
mustergültige Sammlung von Aufnahmen alter Bauwerke und
Kunstdenkmäler. — Das vom Verlag G. Braun ın Karlsruhe
vornehm und mit vielem Bilderschmuck ausgestattete Jahres-
heft Karlsruhe der Badischen Heimat reiht sich seinen Vor-
gängern würdig an.
Zeitschriftenschau 459
Mein Heimatland. Jahrg. ı5, 1928. Heft 5/6. Hermann
Levinger: Die Ausgestaltung und Pflege der Friedhöfe.
S. 129-130. — Carl Kabis: Zizenhauser Terrakotten,
eine fast vergessene badische Volkskunst. S. 131—133. —
Konrad Guenther: Das Schluchseewerk. Gutachten.
S. 134— 142. Als Vertreter des Heimatschutzes weist der Verfasser
auf die Gefahren dieses industriellen Werkes für die Wahrung der
landschaftlichen Schönheit warnend hin. — Josef Hässler: Kunst-
schätze und historische Denkwürdigkeiten in Grafen-
hausen im Schwarzwald. S. 143—144. Kirche, Pfarrhaus,
Majolikaöfen von 1770 u.a.m. — Reinhold Flamm: Vom
Hornberger Schiessen. S. 145—146. — Willy Andreas:
Der Arme Konrad in Bühl (ı514). S. 147—149. Knappe
Skizze des Bauernaufstandes am Vorabend der Reformation auf
Grund des neuen Werkes von Rosenkranz: Der Bundschuh, die
Erhebungen des südwestdeutschen Bauernstandes in den Jahren
1493—1517. — Herbert Fritz: Die Baugeschichte der
alten Brücke über den Neckar in Heidelberg. S. ı50 bis
163. Handelt quellenmässig über die Baugeschichte der Brücken
vor 1565, der Brücke von 1565— 1689, derjenigen von 1707—1784,
der Karl Theodor-Brücke von 1788 und den Bauarbeiten von
1927.— Ludwig Schmieder: Die Wandgemälde der Kirche
in Binau a. N. S. 165—ı70. Freilegung von Wandgemälden
eines spätgotischen Künstlers. — Gottlieb Graef: Kleinstadt-
handwerk. S. 170—ı73. — Hermann Eris Busse: Volks-
kunde, Heimatgeschichte, Heimatkunde. S. 174—183.
Überblick über das Heimatschrifttum des letzten Jahres. — Paul
Strack: Praktische Familienforschung. Il. S. 187—ı90o. —
Badische Familienforschung. $. 191— 192.
Jahrbuch des Historischen Vereins Alt-Wertheim. 1927.
Friedrich Emlein: Ueber die Wertheimer Mainfähre.
S. ı—6. — Eduard Rudolph: Zur Geschichte des Feuer-
lösch- und Feuerversicherungswesens in der Grafschaft
Wertheim (Schluss). S. 7—ı5. — Fl. Haug: Die Bilder des
Kurfürsten Friedrich I., des Siegreichen, von der Pfalz,
des Ahnherrn des fürstlichen Hauses Löwenstein. S. 16
bis 21. Zusammenstellung aller heute bekannten Bilder des Kur-
fürsten und Bekanntgabe der bis jetzt feststehenden Daten über
ihre Entstehung und ihre Schicksale. — Gottlob Friedrich
Wilhelm Eduard John f. S.22—26. Lebensabriss des am
28.10. 1927 verstorbenen Wertheimer Gymnasialprofessors. —
Leonhard Karl: Achtzig Jahre Wertheimer Turnverein.
S. 27—29. —K.Seldner: Wanderjahre eines Wertheimer
Färbergesellen. S. 30—33. — B.Schuemacher und Emil
Hoffmeister: Der Einfluss des Gymnasialdırektors
460 Zeitschriftenschau
Behaghel auf das gesellige und musikalische Leben ın
Wertheim. S. 34—40.— Anna Blos: Wilhelm Blos. S. 4145.
Lebenslauf und Würdigung des aus Wertheim gebürtigen sozialısti-
schen Schriftstellers, Politikers und ersten württembergischen
Staatspräsidenten. — Otto Langguth: Johannes Frisch-
muthius. S. 46—so. Lebensabriss des 1619 in Wertheim geborenen
späteren Jenenser Professors der orientalischen Sprachen ]. Frisch-
muth.
Der Wartturm. Heimatblätter für das badische Franken-
land. Jahrg. 3, 1928, Nr. 10—ı2. Karl Schumacher: Buchens
Umgebung in vorrömischer Zeit. Nr. ı0. Wissenschaftliche
Ergänzung der Darstellung ın E. Baaders Land und Leute des
Amtsbezirks Buchen. — Karl Christ: Geschichtliche Gänge
ım Odenwald. Nr. ı0o. Ueber Buchen und das Bauland. —
Max Walter: Die alte Kirche in Rippberg. Nr. ıı1. —
R. Krebs: Das Kloster Amorbach bei der Kaiserkrönung
Leopolds II. Nr. ı2. Gewissenhafter Bericht des Pater archi-
varius Ildephons Schad. — B.: Freiburger Domkapellmeister
aus Walldürn. Nr. ı2. Das Amt des Freiburger Domkapell-
meisters ist seit 1869 ununterbrochen bei den Nachkommen des
Walldürner Nagelschmieds Alois Schweitzer.
Blätter für Pfälzische Kirchengeschichte. Jahrg. 4, 1028.
Heft 3. Emil Lind: Pfälzer Urkunden im Staatsarchiv
Luzern (Gatterer-Apparat). S.65—7ı. Fortsetzung. 1335 bis
1375. — Tavernier: Die series pastorum der reformierten
Gemeinde Neustadt a.H. ı578—1620. S. 72—80. Aus dem
»Protocoll des Consistorii der Kirchendiener und Eltesten zur
Newstatt. Anno 1578—1621«. Es werden besonders behandelt:
Daniel Tossanus, der spätere Heidelberger Hofprediger und Profes-
sor, Balthasar Copius, Aron Restitutus Junior, Gregor Perlicius,
Johann Mylıus, Joh. Rottengatter, Johann Doppelius, Conrad
Mylius, Christoph Beck, Simon Probst, Abdias Widmar, Georg
Hanfeld, Joh. Eckardt, Emanuel Mylius, Joh. Althusius, Matthäus
Utech, Andreas Gribius, Georg Theodor Brettel. — Albert Zink:
Die Generalkonvente zu Zweibrücken unter Herzog
Gustav Samuel Leopold (1718—ı731). S. 8ı—91. — Vom
Schreibtisch des Pfälzer Pfarrers. Um Johann Georg
Lehmann. Mitgeteilt von Albert Becker. S.g91—94.
Briefe von Fr. Böhmer, Riehl und K.W. Nietzsch. Ergänzung
zu A. Becker, Hundert Jahre Pfälzer Geschichtsforschung, Speyer
1927.
Pfälzisches Museum — Pfälzische Heimatkunde. Jahrg.
1928, Heft 5’6. Die naturkundlichen Arbeiten finden hier keine
Erwähnung. — Albert Becker: Woher kam der hl. Pır-
Zeitschriftenschau 461
minius? S.133. Kurze Mitteilung über die neuen Forschungs-
ergebnisse, nach denen die Heimat des grossen fränkischen Mis-
sionars Süddeutschlands, des Gründers der Abtei Hornbach, Spanien
oder Südfrankreich, jedenfalls das Gebiet des Westgotischen Rechtes
ist. — D. Häberle: Geheimer Bergrat Prof. Dr. August
Leppla (1859—ı1924). S. 136—140. — A.Gruber: Domherr
B. A. Würschmitt, ein Pfälzer Naturforscher. S. 141— 133.
— Derselbe: Zu Tullas ıoojährigem Todestag (geb. am
20. März ı770 zu Karlsruhe, gest. am 27. März 1828 zu
Paris) und zum ıoojährigen Jubiläum der Rheinkor-
rektion. 8.144. — Friedrich Sprater: Die Wiederer-
öffnung der Sammlungen des Dürkheimer Altertums-
vereins. 5. 145—146. — Derselbe: Ein römisches Glas-
medaillon von Rheingönheim. S. 147.— Edmund Hausen:
Pfälzer Kunst von Kurfürst Carl Theodor bis zur
Gegenwart. S.ı50—ı5ı1. Ausstellung im Münchener Kunst-
verein. —
Württembergische Vierteljahrshefte für Landesgeschichte
N.F. Jahrg. 34. 1928. Heft ı/2. Karl Weller: Die Stelle der
Germania des Tacitus über die Decumates agri. S. 34
bis 36. Aus der Feststellung, dass der Satz der Germania mit den
Decumates agri erst einer nachträglichen Einschaltung des Tacitus
seine Stelle verdankt, wird die Geltung des später nicht mehr
vorkommenden Namens noch für die Zeit des Aufenthaltes Trajans
am Rhein im Jahre 98 erschlossen.
Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte. Jahrg. ı.
Heft 1. 1928. Die neugegründete Kommission für bayerische
L.andesgeschichte legt hiermit das erste Heft ihrer ın Verbindung
mit der Gesellschaft für fränkische Landesgeschichte unter der
Schriftleitung Georg Leidingers herausgegebenen neuen Zeit-
schrift vor. Es enthält die Verordnung über die Einrichtung der
Kommission, das Verzeichnis ihrer ordentlichen Mitglieder, ıhre
Geschäftsordnung und den Bericht über die erste (Gresamtsitzung
am 22. Oktober 1927. Die Zeitschrift wird regelmässig über die
Geschichtsvereine und Museen Bayerns, also auch über die der
bayerischen Pfalz, berichten; ebenso wird auch die von Wilhelm
Krag bearbeitete jährliche Bibliographie zur bayerischen Geschichte,
in diesem Heft die »Literarische Jahresrundschau 19276,
(S. 143— 224), von den Forschern der oberrheinischen Geschichte
für die Pfalz, die ehemals würzburgischen und die Bodenseegebicte
mit Dank herangezogen werden. Besonders hingewiesen muss wer-
den auf den Aufsatz von Frizt Knapp: Frankens Bedeutung
in der künstlerischen Kultur, S. 55—65, und den Bericht von
Hermann Schreibmüller über den geplanten Pfälzischen
Heimatatlas, mit einem Nachtrag von Hans Zeiss, S. 8195.
462 Zeitschriftenschau
Archiv für elsässische Kirchengeschichte. Jahrg. 3.
1928. Medard Barth: Elsässische Kalendare des ıı.
und ı2. Jahrhunderts. S. ı—2ı. In Anwendung des Grund-
satzes, die Entwicklung der kirchlichen Liturgie und des Heiligen-
kults durch die zusammenfassende Untersuchung einzelner Gruppen
von Kalendarien nach Diözesen zu erforschen, behandelt die Arbeit
fünf ältere elsässische Kalendare, von denen drei hier zum erstenmal
im Druck erscheinen. Es werden untersucht: das Kalendar der
Strassburger Domkirche aus dem ersten Drittel des ıı. Jahrhunderts,
las Kalendar der Abtei Honau aus dem ı1. Jahrhundert, das Kalen-
dar der Strassburger Domkirche nach der Handschrift der Wolfen-
büttler Landesbibliothek aus der zweiten Hälfte des ıı. Jahrhunderts,
das Kalendar der Abtei Münster aus der Mitte des ı2. Jahrhunderts
und das um ı175 geschriebene Kalendar der Strassburger Dom-
kirche. — Nikolaus Paulus: Der Kartäuser Nikolaus
Kempf von Strassburg und seine Schrift über die
rechte Art und Weise zu studieren. S. 22—46. Der Ver-
fasser unterrichtet zuerst über die Lebensschicksale und das aner-
kannte Wirken des in Strassburg 1397 geborenen Gelehrten, der
sehr früh das Amt des Wiener Theologieprofessors mit dem Kloster
vertauschte und nach einem langen der Wissenschaft und den
Aufgaben der Kartäuser gewidmeten Leben in Gaming ıoojährig
starb. Es folgt eine Aufzählung seiner Schriften, die meistens
Aszetik und Mystik zum Gegenstand haben, und die Analysierung
seiner historisch wie theologisch gleich wichtigen Schrift über die
\ethode des Studiums. In einem Anhang wird Kempf als Verfasser
des Büchleins von der Liebe Gottes in Anspruch genommen. —
L. Pfleger: Der Franziskaner Johannes Pauli und seine
Ausgaben Geilerscher Predigten. S.47—96. Das Urteil
über den letzten grossen geistlichen Volksredner und Reformprediger
des ausgehenden Mittelalters, Geiler von Kaysersberg, und über
seine homiletische und rhetorische Eigenart ist abhängig von der
Frage nach der Echtheit der zahlreich überlieferten Texte. Vor
allem die Ausgaben des Franziskanermönchs Johannes Pauli, des
bekannten Verfassers des Volksbuches »Schimpf und Ernst«, die
eine Fundgrube für die Kultur- und Sittengeschichte darstellen,
sind von einzelnen Forschern der neueren Zeit als im höchsten Grade
verdächtig angesehen worden. Da die besten Geiler-Forscher, Da-
cheux und Charles Schmidt, dem Problem der Echtheit dieser
Texte nur nebensächliches Interesse zugewandt haben, unterzieht
der Verfasser die Geiler-Editionen Paulis und die Verdächtigungen
desselben durch Peter Wickram, den Neffen und Erben Geilers,
einer gründlichen textkritischen Betrachtung, um zum Schlusse
zu kommen, dass wir ın den Texten Paulis den echten Geiler wieder-
finden. — Thomas Murners »Purgatio vulgaris« Nach der
Originalhandschrift erstmalig herausgegeben von Joseph
Lefftz. S. 9,—ı14. Veröffentlichung der Originalhandschrift
Zeitschriftenschau 463
der Purgatio vulgarıs aus dem Strassburger Stadtarchiv, in der
sich der von Katholiken und Protestanten viel gescholtene Moral-
satiriker und Luther-Bekämpfer gegen die Angriffe auf seine an-
gebliche Überzeugungslosigkeit usw. wehrt. Der Herausgeber
sucht einleitend dem unerschrockenen Glaubensmute, der un-
erbittlichen Wahrhaftigkeit und der Kirchentreue des bis heute von
Freunden und Gegnern der katholischen Kirche angefeindeten
Kämpfers gerecht zu werden. — Joseph Schmidlin: Der Visi-
tationsstreit der Bischöfe von Basel mit der öster-
reichischen Regierung um das Ober-Elsass vor dem
Dreissigjährigen Krieg. S. ııs—ı58. Darstellung des Kampfes
des Basler Bischofs Jakob Christoph Blarer von Wartensee (1575
bis 1608) gegen die staatskirchlichen Bestrebungen der vorder-
österreichischen Regierung in Ensisheim, die die Bischöfe von
Basel mit allen Mitteln verhinderte, den Boden des Ober-Elsasses
selbst oder durch Vertreter aufzusuchen und diesen Teil der Diözese
zu visitieren, Darstellung der Gravamina gegen die oberelsässischen
Behörden und der endlich zum Ziele führenden Verhandlungen
und Konkordate unter Bischof Wilhelm Rinck von Baldenstein. —
Joseph Brauner: Zur Frühgeschichte der Wallfahrt
nach Marienthal. S.ı59—186. — P.Archangelus von
Altdorf: Der Kapuzinertheologe P. Gervasius von Brei-
sach (1648— 1717). S. 187—200. Zu den Kapuzinern des 17. und
18. Jahrhunderts, die als Fachschriftsteller die theologische Wissen-
schaft in grösseren Werken für den Schulgebrauch systematisch
zur Darstellung brachten, gehört auch der 1648 in Breisach geborene
Kapuziner Johann Martin Brunck, dessen Lebensgang der Verfasser
uns schildert. (1671 Novize in Zug, Frater in Stans und Frauenfeld,
1675—1679 Studium in Freiburg ın der Schweiz, 1679—1690
Lehrer der Philosophie und Theologie in Freiburg und Solothurn,
1690 Guardian in Solothurn, 1694—ı1697 in seiner Vaterstadt
Breisach, 1698— 1700 in Schlettstadt, 1700—ı715 Leiter der schwei-
zerischen Ordensprovinz, f 1717 im Kloster Luzern). Anschliessend
erfolgt die wissenschaftliche Würdigung seiner philosophisch-
theologischen Handbücher. —Sacerdos Friedrich: Die Propstei
Oelenberg als Ertragsgut der Universität Freiburg
im Breisgau 1774—1796. S. 201—254. Durch den Übergang
des Jesuitenkollegs an die Universität Freiburg nach der Auf-
hebung der Gesellschaft Jesu gingen — nicht ohne einige Verzöge-
rungen seitens der vorderösterreichischen Landesregierung — die
Stiftungsgüter der elsässischen Propstei Oelenberg in den Besitz
der Universität über, deren Verwaltung und wirtschaftliche Aus-
beutung auf Grund der Akten des Universitätsarchivs Freiburg
und des Bezirksarchivs Colmar geschildert wird. In der franzö-
sischen Revolution wurden die »Besitzungen als Nationalgut ein-
gezogen und veräussert; die Entschädigungsforderungen der
Universität auf dem Rastatter Kongress hatten keinerlei Erfolg. —
464 Zeitschriftenschau
Emil Clemens Scherer: Frankreich und der elsässische
Klerus im ı8. Jahrhundert. S. 254—300. Die Wechselhezie-
hungen zwischen Staat und Kirche werden dargestellt an der Politik
Frankreichs gegenüber dem elsässischen Klerus, in erster Linie dem
Regularklerus, indem dessen Stellung zu den geistlichen Körper-
schaften im Elsass nach 1648 und ihre gesetzliche Grundlage
eingehend untersucht, statistische Aufnahmen über die Nationalität
des elsässischen Stifts- und Ordensklerus im Jahre 1721 gegeben,
die Massnahmen gegen den Weltklerus und das Verbot der Visi-
tation durch ausländische Provinziale, die Abtrennung des elsäs-
sischen Regularklerus von seinen alten Provinzen geschildert und
in ihrer Bedeutung gewürdigt werden. Der von der französischen
Regierung gewünschte Erfolg all der Massnahmen, die die Revo-
lution in der gleichen Richtung weiterführte und vollendete, war
in vorderster Linie das Ausschalten jeglichen deutschen Einflusses
auf die inner- und ausserpolitiische Führung der französischen
Politik durch die Geistlichkeit. — Medard Barth: Aus Berich-
ten römischer Agenten des Bistums Strassburg (1754
bis 1775). S. 300— 310. Mitteilung von Agentenberichten über
päpstliche Ablassverleihungen, Bullen, Indulten und Reskripten ın
Regestenform als Beiträge zur allgemeinen und der elsässischen Kir-
chengeschichte im besonderen. — L. Pfleger: Bischof Andreas
Räss und Friedrich von Hurter. S. 310—322. Mitteilung
einiger Briefe des Konvertiten und Historikers an den Strassburger
Domherrn und Bischof aus des letzteren Nachlass, die Einblick
geben in die kirchenpolitischen Kämpfe der Schweiz und Badens
in den dreissiger und vierziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts.
— Lucien Hell: Die Restaurationsarbeiten an der St.
Georgskirche in Schlettstadt 1922— 1924. 9. 323—340. —
L. Pfleger: Der Veit Wagner-Altar in der Alt-St. Peters-
kirche zu Strassburg. S. 341—346. — Joseph Herber:
Zwei unbekannte Holzskulpturen des Münsterbild-
hauers Jean-Etienne Malade. S. 347—350. Es lässt sich nicht
nachweisen, wo die beiden bis 1895 in der St. Stephanskirche
aufgestellten, jetzt auf dem Speicher des Gymnasiums in Strassburg
wiederentdeckten schlanken Engelsfiguren, die betend vor dem
Allerheiligsten niederfallen, ursprünglich gestanden haben. Der
Münsterbildhauer Jean-Etienne Malade (1738—ı81ı8) ist ihr
Schöpfer. — Franz Stoehr: Die Ekklesiagruppe am Strass-
burger Münster. Ihre Beziehungen zum Engelspfeiler
und zur Dormitio. S. 357—376. Nach Abschluss seiner ästhe-
tisch-kritischen Untersuchungen über die Identität der Autorschaft
für Engelspfeiler und Dormitio ın den ersten beiden Jahrgängen
des Archivs für elsässische Kirchengeschichte wendet Stoehr seine
Forschungsmethode der analytischen Untersuchung der Kompo-
sitionseigentümlichkeiten auch auf die Ekklesiagruppe an, um
auch diese dem gleichen Meister zuzuschreiben. — Kleine Beiträ-
Zeitschriftenschau 465
ge: L. Pfleger: Wo stand die Münsterkanzel vor Geiler
von Kaysersberg? S.376—378. — Derselbe: Analecta
liturgica Argentinensia. S. 378—380. — M.Barth: Eın
Anniversarienbuch des Klosters Unterlinden zu Colmar
1668. S. 330—384. — P. Archangelus von Altdorf: Elsäs-
sische Kapuzinermissionare im ı17.und ı8. Jahrhundert.
S. 384—385. — M.Barth: Ein Männer- und Frauenmess-
bund zu Strassburg im ı8. Jahrhundert. S. 385—388. —
L. Pfleger: Görres und die elsässische Kirchengeschichte.
S. 388—392. — Nekrologe. S. 392—402. Nachrufe auf Prof.
Dr. Joseph Zumbiehl, Pfarrer Alfons Thuet, Seminaroberlehrer
Leonhard Wagenmann, Domkapitular Prof. Dr. Leo Ehrhard,
Dr. Georg Laucher, Directeur des Cultes, Dombaumeister Clemens
Dauchy, Landtagsabgeordneten Xaver Martz, Domkapitular
Nicolas Delsor.
Thurgauische Beiträge zur vaterländischen Geschichte.
Heft 64/65, 1928. Leo M. Kern: Die Ida von Toggenburg-
Legende. S.ı—ı36. Auf Grund einer eingehenden quellen-
kritischen Analyse der Lirer Chronik, der Ida-Legende des Kodex
603 der Stiftsbibliothek St. Gallen und des Mscr. I der Leopold-
Sophien-Bibliothek in Überlingen, und der verschiedenen Redak-
tionen Albrechts von Bonstetten rekonstruiert der Verfasser die Ur-
legende und scheidet in einem zweiten Teil seiner ArbeitWahrheit und
Dichtung in ihr durch scharfsinniges Herausschälen des geschicht-
lichen Kerns. — F. Schaltegger: Herkunft des Thurgauer
Wappens. S.137—ı45. Der Verfasser führt den Nachweis,
dass das Thurgauische Kantonswappen zurückgeht auf das alte
habsburgisch-kiburgische Grafenwappen mit den zwei schreiten-
den goldenen Löwen in rotem, durch goldenen Schrägbalken
geteiltem Felde. — Karl Keller-Tarnuzzer: Quellen zur
Urgeschichte des Thurgaus. 3. Fortsetzung. S. 146—ı50. —
G. Büeler: Thurgauer Chronik 1926 und 1927. S. 151— 168.—
Th.Greyerz: Thurgauische Literatur 1926 und 1927.
S. 169— 197.
Basler Jahrbuch. ı928. Fritz La Roche: Pfarrer Karl
Stockmeyer. S. ı—34. — Karl Gauss: Benedikt Schaub,
ein Liestaler Veteran aus den napoleonischen Kriegen.
S. 35—76. — Feiertage im Julius 1807 von ]J.]J. Bischoff.
Mitgeteilt von Paul Meyer. S. 76—146.— Carl Frey: Bundes-
rat Emil Frey. S. 147—208. — Paul Burckhardt: Albert
Barth (Rektor der Basler Töchterschule). S. 209 —217. — Gustav
Steiner: Bonapartes Reise durch die Schweiz. S. 218
bis 245. — Fritz Heusler: Basler Bibliographie 1927.
S. 246— 274. — Wilhelm Merian, E. Th. Markees, Wilhelm
Barth und Harry Baur: Das künstlerische Leben ın
Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N F. Bd. 32, 5 31
466 Zeitschriftenschau
Basel vom 1.Oktober 1926 bis 30. September 1927. S. 275
bis 294. — H.L. Freyvogel: Basler Chronik vom ı. Ok-
tober 1926 bis 30. September 1927. S. 295—330.
Zeitschrift für schweizerische Geschichte. Jahrg. 8. 1928.
Nr.ı. S.Hausmann: Die Schweizer Studenten an der
alten Universität Strassburg. S.64—ı03. Aus den von
Gustav Knod herausgegebenen Matrikeln der alten Strassburger
Universität (1621—1794) stellt der Verfasser ıo25 Schweizer
Studierende zusammen, für die Orts- und Familiengeschichte
eine durch das beigegebene Register noch wertvollere Quelle.
Zeitschrift für schweizerische Kirchengeschichte. Jahrg.
22. 1928. Heft 3. Hans Dommann: Die Kirchenpolitik im
ersten Jahrzehnt des neuen Bistums Basel (1828—ı838).
Nach Briefen des Bischofs Jos. Anton Salzmann, des Schultheissen
Jos. Karl Amrhyn und anderer. S. 162—ı85. Weitere Fortsetzung
der Darstellung der Streitigkeiten zwischen Kirche und Staat
im Zeitalter Wessenbergs vor allem auf Grund der Herausarbeitung
der psychologischen Motive und der Einstellung der führenden
Persönlichkeiten. (Vgl. diese Zeitschr. N.F. 42, ı55 und 310). —
J. Al. Scheiwiler: Die Reform im Kloster St. Gallen. Fort-
setzung und Schluss. S. 198— 217. Die Reformtätigkeit des Abtes
Joachim Opser wird zu Ende behandelt, dann die des Abtes Bernard
\üller von Ochsenhausen zu Ende des 16. Jahrhunderts in ihrer
Bedeutung aufgezeigt, und mit einem Exkurs über eines der be-
deutendsten Glieder des schweizerischen Klerus in der 2. Hälfte
des 16. Jahrhunderts, den Pfarrer Florin Frech, der indirekt einen
segensreichen Einfluss auf die Reform im Kloster St. Gallen aus-
geübt hat, wird die Arbeit abgeschlossen. (Vgl. diese Zeitschr. N.F.
42, 155 und 310).
Euphorion. Zeitschrift für Literaturgeschichte. Bd. 29. 1928.
Heft 3. Karl Bertsche: Einiges aus den neuentdeckten
Handschriften Abrahams a Sancta Clara. 9. 345—357.
Der bekannte Abrahamtorscher gibt 4 Proben aus den von ıhm
im Jahre 1926 in der Nationalbibliothek in Wien entdeckten, der
Wissenschaft bisher verborgen gebliebenen Handschriften unseres
Kreenheinstettener Landsmannes.
Germania. Korrespondenzblatt der Römisch-Germanischen
Kommission des Deutschen Archäologischen Instituts. Jahrg. 12.
1928. Heft3. Fr. Sprater: Zur Bronzezeit der Pfalz. S. 98 bis
104. Bericht über die neuesten Funde aus der älteren Bronzezeit
in Oggersheim, Klein-Bockenheim, Ludwigshafen-Mundenheim,
Lambsheim und verschiedene Funde aus der jüngsten Bronzezeit.
Zeitschriftenschau 467
Franziskanische Studien. Jahrg. ı5. 1928. Heft ı/a.
Athanasius Maria Kartels: Die ersten Kapuziner am
Rhein. S.25—so. Die erste Veranlassung zur Gründung der
Kapuzinerordensprovinz am Rhein, deren Grenzpunkte etwa die
Niederlassungen in Aachen und Trier im Westen, Münster und
Paderborn ım Osten, Düsseldorf im Norden, Waghäusel und
Philippsburg im Süden bezeichnen, gab der Kurfürst von Mainz,
Johann Schweikart von Kronberg, im Zusammenhang mit seinen
Bestrebungen für die Erneuerung der religiös-sittlichen Zustände
in der Hauptstadt seines Kurstaates. Es gelang seinen Bemühungen
nicht, Mainz zum Anfang und Haupt der neuen Ordensprovinz
zu machen; der Verantwortung des päpstlichen Nuntius in Köln
ist es zuzuschreiben, dass diese Stadt ihr Mittelpunkt wurde. Erst
die auf Veranlassung des Speyrer Bischofs Philipp Christoph
von Sötern in Philippsburg übernommene Militärseelsorge durch
die Kapuziner und das ihnen übertragene Hospiz in Waghäusel
zur Pflege und Hebung der dortigen Marienwallfahrt führte die
Provinzialobern zur Gründung der seit 10 Jahren erstrebten Ordens-
niederlassung in Mainz. — Fl.Landmann: Zum Predigt-
wesen der Strassburger Franziskanerprovinz ın der
letzten Zeit des Mittelalters. S. 96—ı20. In diesem dritten
Teil seiner Untersuchung über die Predigt der deutschen Franzis-
kaner in der letzten Zeit des Mittelalters, dargestellt in ihren Ver-
tretern innerhalb der oberdeutschen Provinz, behandelt der Verfasser
die Konventualen, deren Wirken von den Geschichtsschreibern
gerühmt, und diejenigen, deren Namen durch handschriftlich er-
haltene Werke der neuen Forschung bekannt geworden sind. Er
bringt die erreichbaren Angaben über etwa 40 tüchtige Prediger.
Der homiletischen Tätigkeit des bekannten Verfassers des Volks-
buches »Schimpf und Ernst« ist ein besonderes Kapitel gewidmet.
Archivalische Zeitschrift. 3. Folge. Bd.4. 1928. Hans
Kaiser: Albert Krieger. S. 337—338. Nachruf.
Zeitschrift für Denkmalpflege. Jahrg. 2. Heft 6. 1928.
Fritz Knapp: Balthasar Neumann. S.ı165—ı70. Fein-
sinniger Essay über den modernen Architekten und genialen Or-
ganisator Balthasar Neumann als den grossen Raumgestalter und
Schöpfer des deutschen Rokoko.
(Abgeschlossen am ı. Oktober 1928.)
Buchbesprechungen
Concilium Basiliense. Studien und Quellen zur Ge-
schichte des Concils von Basel. Band VI. Die Concordate
des Zwölferausschusses 1437. Die Concilsprotokolle
Jakob Hüglins 1438— 1439. Herausgeg. von Gustav Beckmann.
Basel, Helbing und Lichtenhahn. 1925— 1927. CI+969 S. — Die
Hauptergebnisse der Veröffentlichung hat der inzwischen ver-
storbene Bearbeiter in umfangreicher Einleitung dargelegt. An
dieser Stelle soll nun nicht näher eingegangen werden auf ihre
Bedeutung für die Kenntnis der allgemeinen Kirchengeschichte,
für Kirchen- und Kalenderreform, das Dogma von der unbefleckten
Empfängnis Mariens usw. Hier handelt es sich lediglich um eine
Kennzeichnung ihrer Bedeutung für die südwestdeutsche kirchen-
geschichtliche Forschung, die Beckmann wohl gestreift hat — so
hat er u.a. hingewiesen auf die moralische Niederlage, die der
Speyerer Domherr Wilhelm von Konstanz dem doppelzüngigen
Konstanzer Domherrn Kaspar Frowis bereitet hat,, oder auf die
merkwürdige Tatsache, dass die Konzilsväter es erst dann geraten
fanden, dem Dirnenunwesen auf der Strasse zu steuern, als eine
böhmische Gesandtschaft erwartet wurde —, mit deren Einzel-
heiten er sich aber naturgemäss nicht näher befassen konnte. Da
das Konzil sich in alles und jedes einmischte, ist der Ertrag für
das kirchliche Benefizial- und Dispenswesen sehr reich. Beckmann
hat unter den Stichworten Basel, Konstanz (wobei zu beachten
ist, dass Verwechselungen mit Coutances möglich sind), Speyer,
Strassburg usw. alle Belege für die Diözese so bequem zusammen-
gestellt, dass der örtlichen Forschung viele Arbeit abgenommen
ist. Wer irgendwie gediegene Kenntnisse hat, weiss, wer die Rich,
Munich, Ratperg usw. waren, und was L.anser usw. bedeutet. Für
ein derartiges Werk ein allen Bedürfnissen genügendes Register
zu schaffen, ist kaum möglich, da der zur Verfügung stehenden
Bibliothek vielfach die Spezialliteratur und dem Bearbeiter natur-
gemäss eine genauere Orts- und Personalkenntnis im ganzen orbis
christianus abgeht. Dazu kommt, dass schon die Vorlage derart
verballhornte Orts- und Personennamen aufwies, dass auch beı
bester Orts- und Personenkunde eine Identifizierung sehr erschwert
ist. Weselingesbetgor (S. 652; ohne Angabe der Diözese) ist denn
auch nicht Wasselnheim, sondern Wöplinsberg bei Emmendingen.
Das mitgenannte Lutkilch ist das mit Oberschopfheim vereinigte
Leutkirch. Hunigen in Diözese Konstanz (S. 319) kann nicht
Buchbesprechungen 469
Hüningen im Elsass sein, da dieses zur Diözese Basel gehörte;
wohl aber Kleinhüningen (s. Freiburger Diözesanarchiv 24, S. 214),
oder es liegt Verlesung für Huvigen = Hüfingen vor. Ebensowenig
darf Uderschein, Diözese Strassburg (S. 227), mit Udenheim =
Philippsburg in Verbindung gebracht werden, da dieses zur Diözese
Speyer gehörte, aber auch nicht mit Eichtersheim, eher mit Utten-
heim bei Erstein. Indiesem Falle wird die genauere Festlegung dadurch
erschwert, dass der Kirchenheilige nicht genannt ist. Brunckirch,
Diözese Basel (S. 62), ist Burnkirch bei Altkirch. Magdalene von
Rippelstein (S. 81) ist durch den 3. Band des Rappoltsteinischen
Urkundenbuchs als Glied der Familie von Rappoltstein nach-
gewiesen. S.82 ist natürlich Penteli Gudens und Elisabeth Tetti-
kofer gemeint (vgl. Oberbadisches Geschlechterbuch I, 214). Lau-
rentius de Wymberga, professus monasterii Sullacensis et Sacri
Loci Specus, der in Reichenau Aufnahme wünschte — eine bisher
unbekannte Nachricht — war nach meiner Ansicht zunächst in
dem 1421 von den Hussiten zerstörten Willimou und war dann mit
seinen Konventsbrüdern nach St. Peter und Paul in Prag über-
gesiedelt (vgl. Archivalische Zeitschrift II, 234f.). Virkusch (S. 228)
ist wohl eher in Diözese Coutances als in Diözese Konstanz zu suchen.
Der Name Wüest findet sich zwar in Diözese Konstanz häufig,
aber Woyste scheint mir auch für Coutances zu passen. Swardeng
(S. 272) ist das im Bauernkrieg zerstörte Schwarzenthann. S. 252
ist Jöuch statt Jönch zu lesen. Burtelgrepften (S. 442) vermag ich
nicht eindeutig zu bestimmen; man vergleiche aber den Zoll zu
Burtelgrifft (?), der in Band 6, S. 312 des Strassburger Urkunden-
buches im Jahre 1390 zusammen mit dem zu Brumat genannt ist.
Statt Richerstum (S. 144) ıst Richenstein zu lesen. Constete (S.704)
ist wohl Gunstett, Cellenwile (S. 705) wohl Zellweiler bei Ober-
ehnheim. S. ıogz ist statt Melberg Malberg zu lesen, S. 506 Bero-
nensis (= Beromünster) statt Benonensis, ebenda Grym (= Grimm)
statt Goyin (vgl. Beyerle, Geschichte des Chorstifts S. Johann in
Konstanz S. 403). Walpach (S. 559) ist wohl Wollbach bei Lörrach,
nicht Wallbach bei Säckingen, da dies damals nicht Pfarrei war,
und nicht Waldbach bei Donauwörth. Aus diesen wenigen Be-
merkungen mag man ersehen, wie schwer es ıst, den Ertrag des
Bandes für die oberrheinische Kirchengeschichte voll auszuschöpfen.
Dabei enthält er hochinteressante Nachrichten. Man denke an den
versuchten Wunderbetrug in der Nähe von Solothurn, der mit
der Flucht des Betrügers endigte (S. 659), oder an Friedrich Flecken-
stein, den Sohn eines Bischofs, natürlich des Basler Bischofs Johann
von Fleckenstein, und einer Ledigen, der gleich 5 Benefizien neben-
einander besitzen zu dürfen wünschte (S. 178). (seorg Faber aus
Winnenden hatte im Dienste hoher Herren Fehdebriefe geschrieben.
Jm Verlauf dieser Fehden kam es zu Totschlag. Er darf nun in
den Kartäuserorden eintreten, aber die Priesterweihe nicht emp-
fangen (S. 180). Aus Konstanzer Chroniken wussten wir längst,
4709 Buchbesprechungen
dass man dort das Konzil für schismatisch hielt, nun erhalten wir
aus den Konzilsverhandlungen die Bestätigung, dass man die
Opferstöcke für den Unionsablass mit Sand füllte (S. 350). Die
Freiburger lieferten die Gelder an Eugen IV. ab (S. 571). Vieles
gewinnt ]nteresse im Zusammenhang mit den Regesten der Bischöfe
von Konstanz, so etwa der Kampf um das Archidiakonat Breis-
gau. Der S. 23 als Bewerber um dasselbe genannte Johannes de
Pastenstein ist sicherlich der in den Konzilsakten oft erwähnte
Johannes von Bachenstein, Archidiakon in Agram. Auf die zahl-
reichen Wahl- und Pfründenstreitigkeiten kann ich nur in Kürze
hinweisen, ebenso der da und dort versuchten Klosterreform nur
eben gedenken. All das kann nur Gestalt gewinnen im Zusammen-
hang mit andern Quellen. Die Dispense erwecken manchmal den
Eindruck der Massenhaftigkeit; weist man sie den einzelnen Diözesen
zu, so sind es vielfach nur wenige. Allenthalben wird sichtbar,
dass wir es mit dem Wirken einer Partei zu tun haben, aber gerade
das gibt dieser neu erschlossenen Quelle, die grösstenteils auf den
Nachfolger Felix Hemmerlins in der Solothurner Propsteiwürde
zurückgeht, wieder ihren besonderen Reiz. I. Baier.
Ludwig Mazzetti, Die verfassungsrechtliche Stellung
des Bistums und der Stadt Speyer zur Zeit des Bischofs
Bernger von Entringen (1224— 1232). Speyer 1927 (= Mittei-
lungen des historischen Vereins der Pfalz 48). — Die Entwicklung
der Speirer Stadtverfassung, schon oft in Einzelheiten erörtert, ver-
diente es, noch einmal zusammenfassend und abschliessend behandelt
zu werden. Von der vorliegenden Arbeit eine solche Leistung
erwarten zu wollen, wäre allerdings ungerecht, da sich der Ver-
fasser grundsätzlich auf einen Zeitraum von nur wenigen Jahren
beschränkt; aber auch unter Voraussetzung dieses eng gespannten
Rahmens können Mazzettis Ausführungen nicht recht befriedigen.
Es genügt nicht, zwei Haupttatsachen wie die Ausbildung des
Rates und das Hinauswachsen des Schultheissenamtes über die
Vogtei richtig hervorzuheben. Ausführlichere Einordnung in den
Rahmen der gesamten Entwicklung und einlässlichere Behandlung
dieser Dinge wäre um so eher am Platz gewesen, als die verfassungs-
geschichtlichen Fragen entsprechend der Fassung des Themas im
Mittelpunkt stehen sollten. In Wirklichkeit nehmen sie einen so
verschwindend geringen Raum ein, dass man sich erstaunt fragen
muss, warum der Verfasser gerade diesen Bruchteil seiner Aus-
führungen in der Formulierung seines Themas so auffällig hervor-
gehoben hat. Er gibt keine Studie zur Verfassungsgeschichte,
sondern einfach eine Biographie des Bischofs Beringer. »Beringer
von Entringen als Bischof von Speier und Reichsfürst« wäre die
einzig zutreffende Benennung der Arbeit gewesen. Als Versuch
einer Biographie nun, soweit er eben auf Grund einer Anzahl
Buchbesprechungen 471
Bischofsurkunden und weniger Stellen in erzählenden Geschichts-
quellen gewagt werden kann, verdient Mazzettis Arbeit durchaus
Anerkennung. Das Material ist fleissig gesammelt und im all-
gemeinen geschickt verarbeitet. Dass hier nach der umfassenden
Editionstätigkeit des letzten Jahrhunderts in manchem über Rem-
lings ziemlich summarische Ausführungen hinauszukommen war,
nimmt nicht wunder. Ob die Wahl des Themas eine glückliche
genannt werden kann, ist freilich eine andere Frage. Von der grossen
politischen Bedeutung seines Vorgängers Konrad von Scharfenberg
war Beringer weit entfernt. Er hat während seiner kurzen Re-
gierungszeit in der Kreuzzugsfrage eine kaiserfreundliche Stellung
eingenommen und zu den standhaftesten Anhängern König Hein-
richs (VII.) gehört, ohne doch in irgendeiner Beziehung besonders
hervorzutreten. Der damalige Propst und spätere Bischof Konrad
von Tanne hat politisch entschieden eine bedeutend grössere Rolle
gespielt. — An Einzelheiten sei erwähnt, dass Friedrich von Ent-
ringen (S. 8 oben) am 29. April 1233 gestorben ist (vgl. das Melker
Seelbuch in dieser Zeitschr. NF. III, 95). Bei den Beziehungen
Beringers zum Legaten Konrad von Porto (S. ı6f.) ist vor allem
auf die Urkunden BF. 3932 und 3933 zu verweisen, die Mazzetti
erst später (S.47) in anderem Zusammenhang erwähnt. — Die
drei Kapitel, in welche die Arbeit zerfällt, hätten durch passende
Überschriften (Geistliche Regierung, weltliche Regierung, Reichs-
politik oder ähnlich) gekennzeichnet werden müssen. Wenn man
schon auf ein Register verzichtet, sollte doch wenigstens eine über-
sichtliche Inhaltsangabe dem Leser oder Benutzer den Weg zeigen
und überflüssige Arbeit ersparen. M. Krebs.
Schweizer Kriegsgeschichte. — Dies eigenartige Werk —
das im Oberkriegskommissariat (Druckschriftenverwaltung) zu
Bern verlegt ist — wurde im Auftrage des Oberstkorpskomman-
danten seit einer Reihe von Jahren unter Leitung von Offizieren
durch solche sowie durch Schweizer Historiker bearbeitet, nicht
aber in Form einer zusammenhängenden Darstellung, sondern
nach einem Grundplan in ı2 selbständigen, je ein bis drei Aufsätze
enthaltenden Heften:), die jedoch inhaltlich oft ineinandergreifen.
So entsteht ein mit musterhafter Sorglichkeit entworfenes, mit
meisterhafter Sachlichkeit ausgeführtes Mosaik historischen Wollens
und Vollbringens. Den Texten sind reiche Quellen- und Literatur-
angaben angeschlossen; vortreffliche Kartenbeigaben fördern das
Verständnis für die taktischen und strategischen Vorgänge. Von
der äusseren Einteilung sei die in drei grosse Zeitabschnitte (zu
je 4 Heften) erwähnt. Der erste Teil umfasst die Jahre 1315—ı515,
reicht also von Morgarten bis Marignano. Der zweite Teil, ısız bis
1815, führt den Untertitel: »Vom Ewigen Frieden mit Frankreich
—
!) Die Hefte 2 und 4 sind leider noch nicht erschienen.
472 Buchbesprechungen
bis zum Sturze Napoleons I.« ]m dritten Teil, 1815—ı914, wird
das Werk vom Wiener Kongress bis an die Schwelle des Weltkrieges
geführt — und gewiss wird der Leser mit dem Kritiker es bedauern,
dass hier Halt gemacht wurde und nicht auch die Aufbietung der
schweizerischen Wehrkraft während des gewaltigen Ringens sowie
die für das schweizerische Gemein- und Militärwesen aus dem
Weltkriege geschöpften Erfahrungen zum Gegenstand historischer
Forschung und Darstellung gemacht worden sind. Denn es ist
der Vorzug des Werkes, dass es sich nirgends in militärtaktischen
und militärtechnischen Fragen verliert, sondern vor allem auch
die grossen Zusammenhänge von Staatsverfassung und Heeres-
verfassung, von Volkscharakter und Wehrwillen, von Staatskunst
und Heerführung herausarbeitet.
Schon die ersten Freiheitskämpfe der Schweizer erweisen eine
Verknüpfung von politischen Bestrebungen und militärischen
Einrichtungen. Für die Urschweiz handelte es sich dabei um Er-
werbung der politischen Freiheit in Form der Reichsunmittel-
barkeit, die aber im Gegensatz zu den Hoheitsansprüchen der
Herzöge von Österreich stand. Die kaiserliche Politik wiederum
musste darauf ausgehen, den Gotthardpass selbst in Händen zu
haben, also die Reichsvogtei in den angrenzenden beziehungsweise
beherrschenden Gebieten selbst auszuüben, deren Bewohner eben-
falls lokale Interessen hatten, den internationalen Verkehrsweg
nach Italien zu benutzen, zu beherrschen, zu bewehren. Die Er-
richtung einer 4goom langen Mauer mit Turm auf der Altmatt
im Jahre 1310 ist der urkundlich feststehende Ausgangspunkt des
grossartigen Befestigungssystems, durch das die Schweizer im
Laufe der nächsten Jahre alle offenen Zugänge zu: ihrem Lande
abschlossen. Nach ihrem Beispiel traf man auch in Unterwalden
umfassende fortifikatorische Vorkehrungen. Als dann die Habs-
burger in den Besitz der Kaiserkrone sowohl wie der österreichischen
Lande gelangten, war die freie Reichsstandschaft der Schweizer
(sebiete bedroht. Dem Versuch der Unterwerfung unter eine Landes-
hoheit setzte sich die Bevölkerung, die nach zuverlässigen Berichten
über einen ausgedehnten Wacht- und Späherdienst verfügte, be-
waftnet an dem einzigen Punkte entgegen, an dem das gross an-
gelegte System ihrer Landesbefestigung noch eine klaffende Lücke
aufwies: am Engpass von Morgarten. Der für die Schweizer sieg-
reiche Entscheidungskampf am ı5. November 1315 blieb nicht nur
ein militärisches Ereignis, sondern diente zur Erneuerung und
Befestigung des ewigen Bundes der drei Länder (Uri, Schwyz
und Unterwalden), die dort für die Freiheit gefochten hatten, vor
allen Dingen auch zur Verstärkung der inneren Einigkeit unter
ihnen, deren Eidgenossenschaft dann im Jahre 1332 Luzern sich
anglıiederte.
Diese Eidgenossenschaft nun suchte ihre Stärke vor allem in
einer fortwährenden Kriegsbereitschaft, die ıdeell auf den kriege-
Buchbesprechungen 473
rischen Charakter und das freie Bewegungsbedürfnis der Grenz-
bevölkerung im wirtschaftlich armen Lande zurückging, praktisch
auf dem Grundsatz der allgemeinen Wehrpflicht sich aufbaute,
wobei als wesentlichstes Moment aller Wehranstalten das dauernde
Vorhandensein von Wehr und Waffen im Hause jedes Eidgenossen
und infolge dieses eine alle anderen Staaten übertreffende Schnellig-
keit der Mobilisation charakteristisch war. Auf dieser für die Be-
hauptung des politischen Daseins überaus glücklichen Grundlage
konnte in den folgenden Jahrzehnten und Jahrhunderten die Politik
der Urschweizer sich ihre Ziele setzen, die, naturgemäss den Wegen
der kaiserlichen Gotthardpolitik folgend, zur ennetbirgischen Aus-
breitung über den Alpenpass führte. Besonders die Urner waren
es, deren Verkehrspolitik auch die geographische, die politische
Ausdehnungsmöglichkeit, also territoriale Eroberungen in Rechnung
zogen; und als die Tessiner, denen der Schutz der Berge gegen
ein Vordringen von mailändischer Seite nicht in dem Masse zur
Verfügung stand wie den Urschweizern in ihrem Kampfe gegen
Österreich, diese gegen die Bedränger ihrer erstrebten Selbständig-
keit um Schutz anriefen, war den Eidgenossen bei ihren wirtschaft-
lichen Bedürfnissen und der wirtschaftlichen Bedeutung der Alpen-
pässe ein Kriegsgrund nicht unwillkommen. Aber ihren Eroberungs-
zügen fehlte die gemeinsame politische Leitung, so dass Mobil-
machung und Eintritt in den Krieg, bei dem es sich hauptsächlich
um die Erwerbung beziehungsweise das Festhalten Bellinzonas
handelte, seitens der beteiligten Orte oft zeitlich verschieden erfolgte.
Daher die Niederlage von Arbero im Jahre 1422, bei der freilich
die Waffenehre gewahrt blieb, indem 2000 Eidgenossen einem an
Zahl weit überlegenen, ausgezeichnet disziplinierten und genial
geführten Gegner volle 8 Stunden todesmutig widerstanden. An-
dererseits -wurde .der Sieg von Giornico (Dezember 1478) in der
Hauptsache dem Umstande verdankt, dass beim Gegner die mai-
ländischen Staatsmänner einen entscheidenden, aber durch Mangel
an Verständnis für die Schwierigkeiten des winterlichen Gebirgs-
krieges unangebrachten Druck auf den Gang der Heerführung
ausübten. Man sieht: es sind geradezu konstitutive Probleme,
die den Gang der Kriegsgeschichte einst und jetzt beeinflussten.
Ein anderer Einfluss auf Politik und Kriegführung, der des
religiösen Elements, ist es dann, der im Jahrhundert der Glaubens-
trennung die Ereignisse und ihre Darstellung spannend gestaltet,
spannend besonders deshalb, weil diesmal eine Persönlichkeit und
ihr Schicksal die drei Stufen: Aufstieg, Machthöhe und Nieder-
gang der Reformationsbewegung in der deutschen Schweiz ent-
scheidet. Während Martin Luther, der eigentliche Erreger der
Geister, einseitig, aber gross, ganz auf das Religiöse eingestellt
bleibt, ist der streitbare Ulrich Zwingli von Zürich vor allem auch
Politiker, der seine Reformpläne über die Grenzen der heimat-
lichen Republik hinaustrug. Die Furcht der Altgläubigen, dem
474 Buchbesprechungen
evangelischen Ansturm zu erliegen, führte nicht nur zu einem
Sonderbund katholischer Kantone, sondern diesen sogar zu einem
Bündnis mit dem für die Eidgenossenschaft so gefährlichen Hause
Habsburg-Österreich. Damit brachte der innere Krieg die äussere
Gefahr, zumal Zwinglis kühne Kriegspolitik nicht überall bei
seinen Glaubensgenossen entscheidende Unterstützung fand. Nach
dem ersten unblutigen Erfolge trat im zweiten Kappeler Kriege
eine mit der schädlichen Demokratisierung des Züricher Heeres
zusammenhängende Disziplinlosigkeit der Neugläubigen auf, der
die durch eine weitgehende Proviantsperre auch wirtschaftlich be-
schwerten Gegner eine gemeinsame geschlossene Politik und mit
ihr eine energische kriegerische Kraftäusserung entgegenzusetzen
wussten.
Wenn der Geschichtschreiber also einerseits von der Wirkung
zwiespältiger Politik und des persönlichen Individualismus auf
Kriegsbereitschaft und Mannszucht zu berichten hat, so anderer-
seits von einer Idealisierung des Söldnertums durch die Gegen-
reformation, ın deren Zeitalter freilich auch der innere Zerfall der
eidgenössischen Bünde und die Schwächung der Eidgenossen-
schaft nach aussen in die Erscheinung tritt. Wenn im Osten des
Landes die diesbezügliche Bedrohung von Habsburg ausging, so
war es das Haus Savoyen, dessen Ausdehnungsgelüste die West-
schweiz erst recht nicht zur Ruhe kommen liessen, seit dem theo-
kratischen Regiment Zwinglis in Zürich Calvin in Genf ein noch
viel schrofferes Beispiel religiös betonter Staatsgewalt entgegen-
stellte. Auch hier kam zu dem inneren Gegensatz die Einmischung
des Auslandes: das schliessliche Eingreifen der Berner in Genf
veranlasste einen Vorstoss der Franzosen, die ihrerseits Ansprüche
auf Savoyen machen; die französische Eroberung führt die kaiser-
lichen Armeen in die Provence — aus einem lokalen Streit entsteht
ein grosser Krieg mit dem Ausgang, dass, nachdem das Waadtland
durch Bern befreit worden, Genf, dıe Pforte für den Verkehr mit
Frankreich, nunmehr als vorgeschobener Posten, als Schlüssel der
Eidgenossenschaft mit dieser grenzt, »zu der es sich stets hinge-
zogen gefühlt hatte; denn es kommt«, wie der Geschichtsschreiber
bei dieser Gelegenheit für sein Heimatland feststellt, snicht so sehr
auf die Gemeinschaft der Sprache oder der Rasse an, sondern auf
ein durch freiwillige Vereinigung freier Gemeinden geschaffenes
Staatsideal«.
Ein einschneidendes Ereignis für die Geschichte der Schweiz
ist die ruhmreiche Niederlage von Marignano gewesen. Über
den Soldatenwert des Schweizers hat sie nicht entschieden, wohl
aber den Eroberungszügen der Eidgenossen ein Ende gemacht
und die Schweiz für immer zur genügsamen Politik des Kleinstaates
verurteilt. Es klären sich nun die Zusammenhänge von Bündnis-
politik und Glaubensbekenntnis, von Bündnissen und Söldnerdienst.
Wir erhalten wertvolle Aufschlüsse über den anfänglichen Wider-
Buchbesprechungen 475
streit habsburgischer und französischer Einflüsse bis zum Eintreten
der unbestreitbaren Tatsache einer siegreichen Einwirkung Frank-
reichs auf politischem, wirtschaftlichem, militärischem, gesellschaft-
lichem und konfessionellem Gebiet. Politisch geht Frankreichs
Interesse vor allem auf innere Ruhe im schweizerischen Staats-
wesen, auf Frieden zwischen den Kantonen, auf Ausschaltung der
Anlässe zu Bürgerkrieg und religiösem Streit — alles das mit dem
Ziel, die Wehrkraft des Landes für die eigenen Zwecke möglichst
ergiebig ausnutzen zu können. Aber diese mit allen Mitteln, nicht
zum wenigsten mit dem der Bestechung erlangte, fast ausschliess-
liche Verfügung über den Schweizer Söldner begünstigt wiederum
das der Schweiz erwünschte Werden der Neutralität, ein politisches
Ziel, das zunächst freilich noch mit dem bedenklichen Übel des
Durchzugsrechts verbunden war. Denn noch sind keine Formen
des Völkerrechts gefunden, die das heute für Deutschland vorliegende
ähnliche Problem annehmbar machen sollen. Trotzdem befestigt
sich die praktische Anerkennung der Schweiz als neutralen Bodens
ın dem Masse, dass im Dreissigjährigen Kriege der Frieden des
Landes nur wenig gestört wird, und zwar an den Alpenpässen,
am Rhein und zweimal im Innern. Der fremde Kriegsdienst ist
fast ganz an die Stelle eigener kriegerischer oder auch nur mili-
tärischer Bewegungen getreten — aber ungemindert ist das An-
sehen des Schweizer Söldners, über dessen Taktik und Disziplin,
kriegerischen Wert und wirtschaftlichen Gewinn im Laufe der
Zeiten die diese Periode abhandelnden Hefte ebenso wertvolle
Mitteilungen enthalten wie über die Wehrordnungen des Gesamt-
Staatswesens und der einzelnen Kantone, über Uniform- und
Bewaffnungsfragen, über das Entstehen von Standesvorrechten im
Militärwesen und dergleichen mehr. Die Träger der Wehreinrich-
tungen sind jetzt hauptsächlich die Städte; auf dem Lande flaut
die Entwicklung ab. Unter den gemein-eidgenössischen Wehr-
anstalten ragt das Badener Defensionat von März 1668 hervor,
weil es sich bald zum eigentlichen Schirmwerk, zur einzigen blei-
benden Heer- und Wehrordnung der alten Eidgenossenschaft aus-
wuchs. Bei solcher Bedeutung dieses Wehrverfassungswerkes darf
hier auf dessen Inhalt und organische Auswirkung näher ein-
gegangen werden. Die damals 13 Orte (ohne Basel) und die 3 Zu-
gewandten sicherten sich in erster Linie gegenseitiges Zusammen-
halten nach Laut der alten Bünde beziehungsweise Burgrechte zu
und setzten fest, dass alle Mannschaft in den eidgenössischen
Landen sich mit Wehr und Waffen, mit Kraut und Lot wohl zu
versehen habe. Jeder Ort sollte einen dreifachen Auszug bereit-
halten, dessen Stärke für die einzelnen genau bestimmt war. Die
ganze Armee zählte danach 40200 Mann und 60 Geschütze. Dazu
kam als wichtigste und zugleich merkwürdigste Einrichtung ein
Kriegsrat aus Ratsmitgliedern und Oberoffizieren mit überaus
weitgehenden Befugnissen; er hatte die Oberleitung aller Wehr-
476 Buchbesprechungen
anstalten, »das vollkommene Direktorium aller Sachen und Händ-
len«, wie die Urkunde sich ausdrückte, dazu aber noch ausgedehnte
politische Kompetenzen: er unterhandelte mit den fremden Mächten,
empfing deren Gesandtschaften und schloss sogar Frieden, letzteres
allerdings unter Vorbehalt nachheriger Genehmigung durch die
Obrigkeiten. Endlich war er noch oberste Appellationsinstanz gegen
die Urteile der Feldkriegsgerichte.
Wenn hier also ein wichtiges Moment in Entwicklung der
Heeresgeschichte festgestellt werden konnte, so ist die Schweizer
Kriegsgeschichte in den folgenden Jahrhunderten doch nur eine
solche der Schweizerregimenter ın fremden Diensten. Trotz des
Defensionals, trotz der Neutralität war die alte Eidgenossenschaft
auf dem Wege zum Untergang, als dessen Anlass in allen Dar-
stellungen immer wieder der Mangel an Einigkeit, das Versagen
als Nation dem Leser entgegentritt. Da war Zwiespalt zwischen
Stadt und Land; da trafen die neuen Geistesströmungen, die dem
Zeitalter der Revolution vorangingen, auf erstarrte Staatsformen.
Als die französische Macht zur Unterwerfung der Schweiz sich
entschlossen zeigte, fehlte es an Verständnis für die allen gemein-
samen Gefahren. Nicht wie ein Volk erhoben sich die Schweizer
gegen den gemeinsamen Feind, sondern erst wenn der Einzelne
in seinem Besitzstand sich bedroht sah, leistete er den vollen Ein-
satz seiner Kraft. Die ersten Unruhen entstanden in der Waadt,
als der Feuerbrand der Revolution den Schweizer Grenzen sich
näherte. Diese waren in den Jahren 1792— 1797 durch militärische
Besetzungen zu schützen, während sich politische Persönlichkeiten
fanden, welche, von aussen und von innen her die Revolutionierung
des Landes begünstigend, es schliesslich Frankreich in die Arme
führten. Die Einzelheiten dieses Vorgangs bis zur endlichen Unter-
werfung unter den Willen Bonapartes werden uns in den bezüglichen
Abhandlungen in geradezu dramatischer Weise vorgeführt, ebenso
die Zeit der Fremdherrschaft von 1798—1813. Nicht in völliger
Resignation vollzieht sich die Annahme der Helvetischen Ver-
fassung, die Umwandlung in den Einheitsstaat. In den Gebirgs-
kantonen und in der Ostschweiz zeigt sich der erste Widerstand;
aber die geringen Streitkräfte werden auf einer ausgedehnten Front
verzettelt. Die Oberwalliser erheben sich, werden jedoch unter-
worfen; Nidwalden erlebt seinen Verzweiflungskampf mit dem
gleichen Ergebnis. Immer sind diese Kämpfe vergeblich, weil
bei solchen Einzelerhebungen nur unzureichende Kräfte in das
l’eld geführt werden können. Und nun lastet auf den Unterworfenen
der Unterhalt der französischen Besatzungsarmee, das rohe Be-
nehmen der Besatzungstruppen, Plünderung der staatlichen Geld-
vorräte und Kontributionen bei den ehemals regierenden begüterten
Familien. Aber die Schweiz wird darüber hinaus auch zum Kriegs-
schauplatz fremder Heere. Franzosen, Österreicher und Russen
schlagen sich auf Schweizerboden; Schweizertruppen begegnen sich
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Buchbesprechungen 477
auf beiden Seiten im Kampfe, neue Aufstände sind im Innern die
Folge von feindlicher Bedrückung und wirtschaftlichem Notstand.
Dazwischen regierungsseitig ein schwacher, vom Schweizervolk
mit dem grössten Misstrauen aufgenommener Versuch, neben der
Truppenlieferung an Frankreich und den für Frankreichs Gegner
aufgestellten Emigrantenkorps eine schweizerische Miliz zum wirk-
samen Schutze der Neutralität zu schaffen. Schliesslich diktiert
im Jahre 1803 der Kaiser Napoleon dem Lande die Mediations-
verfassung, die, den Einheitsstaat wieder aufhebend, den einzelnen
Kantonen neuerdings die Stellung souveräner Staatswesen zuwies
und also einen losen Staatenbund schuf, der aber mit Frankreich
eine Defensivallianz und eine Militärkapitulation abschloss. Mit
der Wiederherstellung der kantonalen Selbständigkeit konnte von
einer kräftigen und gesamteidgenössischen Politik ohnedies keine
Rede mehr sein. Einzig auf dem Gebiete des Militärwesens wurde
mittels der Wehrgesetze von 1804 und 1807 ein ernstlicher Versuch
gemacht, durch Schaffung einer einheitlichen schweizerischen Wehr-
kraft die wichtige Aufgabe der Verteidigung eidgenössischen
Bodens gemeinschaftlich zu lösen — und die auswärtigen Mächte
sorgten dafür, dass diese Versuche zu einer besseren Organisation
der schweizerischen Wehranstalten auf ihre Zweckmässigkeit er-
probt werden konnten. Der Feldzug, den Napoleon I. im Jahr 1805
an der Donau zu führen hatte, trug für die Schweiz die Gefahr von
Grenzverletzungen in sich; sie zu vermeiden, lag freilich im Interesse
der beiden kriegführenden Parteien. So verlief die erforderliche
Grenzbesetzung als friedlicher Feldzug, als eine Schule des mili-
tärischen Gehorsams und der Ordnung im Dienst, als ein sprechen-
der Beweis wiederauflebenden Gemeinsinns und als Band eid-
genössischer Freundschaft. Noch einmal, im Jahre 1809, wagte
Österreich einen Versuch, Europa von der Militärherrschaft Frank-
reichs zu befreien, und noch einmal wurden seitens der Schweiz
sooo Mann aufgeboten, um die lange Front vom Tessin bis an den
Bodensee zu bewachen. Aber auch diesmal blieb der Sieg dem
Franzosenkaiser und dem Schweizersoldaten, der zwar der Not-
wendigkeit entging, sein Leben für die Verteidigung des eigenen
Bodens einzusetzen, dessen Schicksal es aber blieb, auf fremden
Schlachtfeldern für die Sache Napoleons zu bluten.
Erst das grosse Befreiungsjahr 1813 befreite auch das Schweizer-
volk von diesem Blutzoll. Freilich — vorerst lag das Land, das
in Friedenszeiten über keine Armee verfügte, sondern eine solche
bei der Mobilmachung erst schaffen musste, als Spielball zwischen
den Parteien. Der gekrönte Korse allerdings hatte längst erkannt,
dass die Schweiz kein ideales Operationsgebiet sei und aus dieser
Berechnung es, wenn immer möglich, gemieden. Anders dachte
Schwarzenberg, der Führer der gegnerischen Heere; er glaubte
von der Schweiz her Frankreich besonders empfindlich bedrohen
und Italien beherrschend im Rücken nehmen zu können. Diese
478 Buchbesprechungen
mathematische Strategie bedingte, als man am Rheine angelangt
war, einen die Entscheidung verzögernden Linksabmarsch des
Hauptheeres der Verbündeten und stand in geradem Gegensatz
zu dem von Gneisenau vertretenen Gedanken kühnen Folgens.
Aber es traf sich nun, dass die altertümlichen strategischen An-
sichten des Oberführers Hand in Hand gingen mit den Zielen der
Metternichschen Politik, die darauf ausging, die napoleonischen
Verfassungseinrichtungen zu beseitigen und den alten, Österreich
genehmen Zustand herzustellen, damit die Schweiz dem Kaiser-
staate als Schild und Bollwerk gegen Frankreich diene. Diese
Verhältnisse führten dann zum Durchmarsch der Alliierten durch
das Land in sieben Heersäulen, deren Führer sich alle Mühe gaben,
die Schweiz als Freundesland zu behandeln. Zur aktiven Teil-
nahme an den Operationen gegen Napoleon ward sie nicht ge-
zwungen, ihr Beitritt zur Koalition schien aus innerpolitischen
Gründen nicht tunlich. Dagegen bedeutete nach der Befreiung
von der Fremdherrschaft die Wiederkehr des Korsen im Jahr ı815
eine Gefahr für die Schweiz, welche die sofortige Marschbereitschaft
eines Kontingents von 30000 Mann zur Folge hatte. Mit dieser
Heeresmacht schloss sich die Schweiz im Monat Mai dem System
der Verbündeten an und übernahm die Verpflichtung, jede diesen
nachteilige Operation durch Verteidigung ihrer Grenzen zu ver-
hindern. Die damit verbundene Grenzbesetzung sowie ein über-
eiltes Einrücken des schweizerischen Generals in die Freigrafschaft
legten auch wieder gewisse Mängel dieses Heereswesens dar: für
eine eilige Aushebung und Einübung der Soldaten war man besorgt
gewesen, aber die für ein Heer im Felde so unentbehrlichen Hilfs-
dienste waren nicht geschaffen worden. Dank der Geschicklichkeit
des eidgenössischen Gesandten Pictet de Rochemont wurde dann
endlich doch der Weg zur politischen Unabhängigkeit und Neu-
tralität gefunden, indem der Pariser Vertrag vom 20. November ı8ı5
die Formel enthielt: »Die Neutralität und Unverletzlichkeit der
Schweiz, ihre Unabhängigkeit von jedem fremden Einfluss liegen
im wahren Interesse der Politik von ganz Europa«.
Dieser diplomatische Erfolg durfte doch nicht darüber hinweg-
täuschen, dass die ausserordentlich schwierige Lage der Schweiz
im Jahre ı815 eine Folge ihrer militärischen Minderwertigkeit
gewesen war. 9»Sein Recht muss man mit den Waffen schützen
können«, so folgert der Geschichtsschreiber. Die Grundlage für
das äussere Ansehen musste erst durch innerliches Erstarken ge-
schaffen werden. Das letzte Jahrhundert der Schweizer Kriegs-
geschichte erzählt daher wieder von mannigfachen Kämpfen um
Staats- und Wehrverfassung. Da ist zunächst der Bundesvertrag
von 1815, welcher vor der mit dem französischen Protektorat hin-
weggefegten Mediationsakte den grossen Vorzug hatte, dass er
seiner Form nach als das eigene Werk der Schweiz erschien und
unter keinerlei ausländische Garantie gestellt war. Auch gewährte
Buchbesprechungen 479
er die Möglichkeit, das Wehrwesen zu reorganisieren, was freilich
wieder eine bestimmte Regelung der Bundesfinanzen voraussetzte.
Ruhigeren Jahren des Werdens und Wirkens folgen dann unter
dem Eindruck und Einfluss der Revolutionen von 1830 von neuem
innere Wirren, als deren bedeutendste der Sonderbundskrieg vom
Jahr 1847 bezeichnet werden muss, zwar wohl ein lokales Zer-
würfnis, aber zugleich ein Stück des gewaltigen, durch ganz Europa
gehenden Ideenkampfes, ein Vorspiel der Revolution von 1848. Er
erst bedeutete die endgültige Befreiung der Schweiz vom Fremdjoch,
das seit 1798 auf ıhr gelastet hatte, ihren Wiedereintritt in die
Reihe der wahrhaft unabhängigen Staaten Europas. Die ihm
folgende Bundesverfassung von 1848 verwandelte den lockeren
Staatenbund endlich in einen festgefügten Bundesstaat, der nach
aussen als geschlossenes Ganzes dastand. Das Recht über Krieg,
Frieden, Bündnisse, Staatsverträge, überhaupt aller Verkehr mit
dem Ausland fiel ausschliesslich dem Bunde zu; ihm wurde eben-
falls die allgemeine Organisation des Heeres, der Unterricht der
Spezialwaffen sowie aller höhere Militärunterricht, ferner das
Mass-, Münz-, Post- und Zollwesen übertragen. Die Zölle bildeten
zugleich eine Finanzquelle, die den Bund von den Kantonen un-
abhängig machte, ja den eidgenössischen Staat über diese stellt.
Über den Sonderbundskrieg und die Neuenburger Frage (1857)
enthält das Werk eine kleine, aber besonders feine Studie. In einer
anderen geschichtlichen Abhandlung, über: »Die Schweizerfahne«,
prägt der Verfasser die auch für das heutige Deutsche Reich und
Volk bemerkenswerten Sätze: »Die Fahne eines Volkes ist nicht
die Erfindung eines flüchtigen Augenblicks. Das echte Fahnentuch
webt nur die Zeit. Die Herzen der Kinder ergreift nur die Fahne,
die von den Vätern getragen wurde oder die grosse Erinnerungen
weckt. So allein ist sie, was sie sein solle — nämlıch nicht nur das
Wahrzeichen des geleisteten Eides und der treuen Hingabe an die
soldatische Pflicht, sondern das leuchtende Sinnbild einer den
grössten Hindernissen zum Trotz geschaffenen staatlichen Einheit.
Der Berichterstatter darf an dieser Stelle der geschichtlichen Ent-
wicklung abschliessen und dem Leser überlassen, sich zu überzeugen,
welche reiche Ernte an historischen Erfahrungen über die gegenseitige
Bedingtheit von Staatsform und Heereseinrichtungen, von Heeres-
reform und Bundesreform die weitere Geschichte des schweizerischen
Wehrwesens enthält, wie viele Beziehungen auf die Gegenwart wir
in ihr finden. Es sei nur an den uns leider jetzt so geläufigen
Gegensatz von föderalistischer Gesinnung und unitaristischen Be-
strebungen erinnert, der auf Schweizer Boden allezeit lebhaft ın
Erscheinung und Wirkung getreten ist, nicht zum wenigsten gerade
infolge der anerkannten Neutralität des Landes. Dem weit angeleg-
ten Werk sind viele Leser zu wünschen, weil es nicht nur zum Nach-
denken, sondern in gewissem Sinne auch zum Nacharbeiten anregt.
Heidelberg Max v. Szezepanskt.
480 Buchbesprechungen
Bezzel, Oskar, Geschichte des Kurpfälzischen Heeres
in den Kriegen zu Ende des ı7. und im Laufe des ı8. Jahr-
hunderts. München 1928, Verlag Baverisches Kriegsarchiv. —
Der vorliegende umfangreiche Band bildet den 2. Teil des IV.
Bandes der »Geschichte des Bayerischen Heeres«, dessen ı. Teil
in Band 39 dieser Zeitschrift (Neue Folge, S. 485) vom Jahr 1926
eine Besprechung aus anderer Feder gefunden hat. Inhaltlich
gliedert sich der neue Teil scharf in zwei Abschnitte, von denen
der erste vom Krieg gegen Ludwig XIV. und die Franzosen, der
andere von den Kämpfen Deutscher gegen Deutsche im österreichi-
schen Erbfolgekriege sowie im Siebenjährigen Krieg erzählt. In
beiden Abschnitten, besonders aber im ersten, hat es zahlreicher,
mühsamer Kleinarbeit des Verfassers bedurft, um den Verbleib und
kriegerischen Anteil der bei verschiedenen Heeren in verschiedenster,
meist nicht erheblicher Stärke verzettelten kurpfälzischen Kontin-
gente festzustellen. Oft muss er sich mit Annahmen und Ver-
mutungen begnügen, anstatt die Ergebnisse sicherer Forschung
bringen zu können. Dem Werte des Gesamtwerkes sowohl wie
dieses Teils tut dies keinen Eintrag, denn jener liegt zugleich in
Darlegung der Zusammenhänge des grossen Krieges, der damals
freilich meist nicht im Suchen von Schlachtentscheidungen, sonst
in der Form des Kleinkrieges, von Belagerungen, von strategischen
Manövern geführt wurde. Viel Belehrendes, nicht nur an geschicht-
lichen Vorkommnissen, sondern an warnenden Vergleichen mit
später eingetretenen und künftig möglichen politischen wie mili-
tärıschen Zuständen lässt sich teilweise zwischen den Zeilen lesen,
teilweise drängt er sich deutlich auf. Mir wenigstens erscheint es
fraglos, dass beispielsweise im spanischen Erbfolgekriege die Klagen
über mangelnde Kriegszucht auf allen Kriegsschauplätzen geringer
ausgefallen wären, wenn die Kurpfälzer als geschlossener Heeres-
teil dem Oberbefehl der kaiserlichen beziehungsweise verbündeten
Feldherren zur Verfügung gestellt worden wären und dadurch das
Moment vaterländischer Zusammengehörigkeit und gemeinsamer
Ehre von seiten tüchtiger Führer hätte geltend gemacht werden
können, an denen es den Pfälzern offenbar nicht gefehlt hat. Statt
dessen stehen diese zum Teil ın kaiserlichem, zum Teil ın hollän-
dischem Solde; die einen kämpfen am Oberrhein, gleichzeitig die
anderen in Flandern oder am Niederrhein, in Italien, gar in Spanien.
Der Kurfürst scheut sich nicht, aus der Hergabe von Truppen
oder ihrer rechtzeitigen Gestellung während der Feldzüge ein Geld-
oder politisches Geschäft zu machen und dadurch die Gesamt-
kriegsführung zu erschweren. Religiöse Verhältnisse spielen eine
Rolle, wonur Rücksicht auf den Sieg hätte entscheidend sein dürfen,
nicht minder Kirchturmspolitik und jene Untreue, die in der grossen
Politik durch den Erfolg ihre moralische Rechtfertigung zu finden
pflegt. Die Schwierigkeiten des Bündniskrieges, die Hindernisse,
die das Mitsprechen von ‚„‚Zivilstrategen‘‘ — hier der holländischen
Buchbesprechungen 481
Felddeputierten — einer energischen Durchführung der von der
Heerführung als richtig erkannten Aufgaben von jeher bereitet
haben und stets wieder bereiten müssen, kommen in dem Buch
des Oberst Bezzel lehrreich zur Sprache. Den Teilnehmern anı
Weltkriege wird beim Lesen des ersten grossen Abschnittes gerade
infolge der Kleinmalerei des Buches manche landschaftliche, aber
auch manche kampfliche Erinnerung kommen. — Was die kriege-
rischen Ereignisse um die Mitte des 18. Jahrhunderts betrifft, so
hat Kurpfalz mit Teilen seiner Streitmacht im französischen Solde
und »pflichtgemäss« auf seiten des Reiches in bescheidenem Masse
an den durch die Heere wie ihre Führer bedeutendsten Feldzügen
teilgenommen. Aber alle diese Kämpfe spielten sich fern vom
heimatlichen Oberrhein ab. Auch sie sind vom Verfasser mit wissen-
schaftlicher Sorgfalt und sicherer Fachkenntnis bearbeitet worden.
Ausserdem sind der gegenwärtigen Veröffentlichung die Karten
für beide Teile des IV. Bandes beigegeben. Nicht unerwähnt möchte
ich lassen, dass dank dem vorzüglich geführten Namensverzeichnis
das Buch auch familiengeschichtlichen Wert hat. Mancher An-
gehörige noch blühender Geschlechter nicht nur der oberrheinischen
Lande wird aus dem Dargebotenen neue Mitteilungen über die
eigenen Vorfahren oder anverwandte abgestorbene Geschlechter
schöpfen können. In jeder Hinsicht also ist dieser neue Band der Ge-
schichte des Bayerischen Heeres eine begrüssenswerte Erscheinung,
Jleidelberg Max v. Serezepanskt.
Minnigerode, Heinrich Frh.von, Königszins, Königs-
gericht, Königsgastung im altdeutschen Freidingsrechte.
Mit einem Anhang: Ursprüngliches Wesen der niedersächsischen
Schützengilde. Göttingen 1928, 124 S. — Der Verfasser will einen
Beitrag zur Frage der Ständegliederung im Mittelalter liefern,
indem er das Abgabenwesen im Freidingsrecht untersucht. Er
spricht in je einem Kapitel über die Dingabgabe der Freien, Heeres-
steuern, Königszins, öffentliche Abgaben der Einläufer, servitium
regale und Königsgericht. Für alle diese Erscheinungen werden
mit grosser Gründlichkeit zahlreiche Belege zusammengestellt. Um
so mehr muss man es bedauern, dass es dem Verfasser nicht gelungen
ist, dieses reiche Material in geordneter Form zu verarbeiten. Der
Verfasser reiht aneinander, aber er vermag es nicht, dem Leser
klarzulegen, welchen Gang die Untersuchung nehmen soll, was
jeweils an Erkenntnis erreicht ist, und was angestrebt wird. Und
auch dem Leser, der sich bemüht, den Gedankengang des Verfassers
zu erschliessen, wird dies nicht immer gelingen, weil in dieser Arbeit
Wichtiges und Unwichtiges, Problembehandlung und Exkurse
ungeschieden nebeneinanderstehen, überhaupt ein durchsichtiger
Aufbau fehlt. An diesem wird man schon nach der Einsichtnahme
des Inhaltsverzeichnisses zweifeln müssen, wenn man im 5.Kapitel
Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N.F. Bd. 42, 3 32
482 Buchbesprechungen
das servitium regale behandelt findet und nun das 6. Kapitel»Königs-
gericht« einen Abschnitt »Sonderfragen zum servitium regale«, einen
anderen über die »Königsgastung« bringt. Die weiteren Unter-
teilungen durch römische Buchstaben sind teilweise völlig unver-
ständlich. Zusammengehöriges wird getrennt, voneinander Ab-
hängiges koordiniert. S.2ı teilt eine Einleitung zu Kapitel 2 mit,
dass der Heerschilling auf Grund einer anderen Quellengruppe,
nämlich der Werdener Urbare untersucht werden solle. Das hindert
aber nicht, dass schon S. 23 auf das Harzgebiet übergegriffen wird.
S. 7 werden in einem besonderen Unterabschnitt des ı. Kapitels
einige Bemerkungen über den Freizins gemacht, die nähere Er-
örterung aber verschoben. $. 31 wird mitten im 3. Kapitel unter
ıc darauf zurückgegriffen mit den Worten: »Wir kehren zur Er-
läuterung des Freizinses zurück.«
Unter diesen Umständen erscheint es ausgeschlossen, den Ge-
dankengang dieser Arbeit zu referieren. Es kann nur zu einzelnen
Aufstellungen und Ansichten des Verfassers einiges bemerkt werden.
S. 84ff. handelt Verfasser vom Umritt des Königs und der
damit verbundenen Gastung. Er geht hierbei davon aus, dass die
Königsgastung eine gemeingermanische Einrichtung sei, ohne zu
sehen, dass diese Annahme durchaus unsicher ıst. Er setzt die
Gastung auch für das sächsische Gebiet voraus, ohne zu bedenken,
dass die Sachsen überhaupt keinen König gehabt haben. Er ver-
sucht schliesslich, »einzelne Züge« aufzuzeigen, »aus denen sich das
Gastungsrecht« auch im sächsischen Freidingsrecht »noch er-
schliessen lässt«. In Wirklichkeit wird im weiteren Verlaufe des
Abschnittes nur noch vom Uniritt gesprochen. Zum Beweise dafür,
dass dieser im Untersuchungsgebiete bekannt war, verweist ‘der
Verfasser auf eine Huldigungsreise, die im 16. Jahrhundert statt-
fand. Vor allem aber will er aus der Räumung auf den Umritt
schliessen, die nach seiner Ansicht »von Hause ihre Bedeutung«
nicht auf militärischem oder baupolizeilichem Gebiete hat. Was der
Verfasser zur Begründung dieses Zusammcenhangs vorbringt, schlägt
aber in keiner Weise durch. Wenn, wie der Verfasser will, die
Räumung ursprünglich jedes Jahr erfolgte, so widerspricht dies
geradezu dem Zusammenhang mit dem Umritt, der doch nur
einmal bei Antritt der Regierung stattfand. Unklar ist ferner die
Beziehung des Umritts zum Grenzbegang, bei dem allerdings
auch geräumt werden kann, denn der Umritt ist kein Herumreiten
um das Herrschaftsgebiet, sondern ein Hindurchreiten. Unrichtig
ist es, den »Umritt als Räumung unter den allgemeinen Begriff
königlicher Friedwirkung« zu bringen. Der Umritt ist Besitz-
ergreifung und hat mit Friedwirkung nichts zu tun.
S. 104 behauptet der Verfasser veine Vorstufe des fränkischen
Grafengerichts im Königsgerichte ermittelt zu haben«. Einen Be-
weis für diese Ansicht wird man aber vergeblich suchen und er
dürfte auch nach allem, was wir über die Entstehung des Grafen-
Buchbesprechungen 483
gerichts und dessen Unterschied vom Königsgericht wissen, nicht
zu führen sein. |
S. ıooff. versucht Verfasser nachzuweisen, dass die Freiding-
genossenschaften ursprünglich Kultgenossenschaften waren, und
dass der Königszins kultischen Ursprung hat; er ist »letzten Endes
Opfergabee. Der Verfasser spricht zunächst über die »Kultbe-
deutung der öffentlichen Gilde«, die ihm »die vorchristliche Form
heidnischer Kultgemeinschaft« ist. Der zweite Abschnitt behandelt
sodann das »Vogelschiessen«.. Warum, ist schwer ersichtlich, denn
zunächst ist nur von einem Scheibenschiessen der Freien der grossen
Grafschaft die Rede gewesen und in den Erörterungen über das
Vogelschiessen ist wiederum nicht die Rede von diesen Freien.
Aber dies mag dahingestellt bleiben. In der Sache hat Verfasser
recht, wenn er in dem Vogelschiessen einen Teil eines Frühlings-
festes sieht. Aber er begibt sich sofort in das Gebiet der Hypothese,
wenn er Ding und Schützengilde in Verbindung bringt, weil das
Schützenfest da und dort auf dem Dingplatz stattfindet oder das
Gericht am Maibaum. Da kann es sich doch um äusseren, zufälligen
Zusammenhang handeln. Erst recht ist es Hypothese, wenn die
Abgabenfreiheit des Schützenkönigs »als gerichtsverfassungsmässige
Lastenbefreiung des Richter-Priesters« verstanden wird. Schon der
»Richter-Priester« ist eine Erscheinung, die erst nachgewiesen werden
müsste. Aus Hypothese, höchst gewagten Gleichstellungen und
Beziehungen setzt sich aber auch das Folgende zusammen, sodass
das Endergebnis der Gleichstellung von Opfergabe und Königszins
in keiner Weise bewiesen ist. ©
Die Arbeit ist zweifellos mit grossem Fleiss hergestellt." Sie birg
auch manche interessante und verwertbare Einzelheit. Es fehlt ih
aber jede Gestaltungskraft und Klarheit. Sie zu lesen, ist nicht leicht
Freiburg ı. B. v. Schwerin.
Hans F.K.Günther, Rassenkunde des deutschen
Volkes. jız. wesentlich umgearbeitete Auflage mit 28 Karten
und 526 Abbildungen. München 1928. J. F. Lehmanns Verlag,
geb. 14 RM. — Das erstmals 1922, nun in 12. Auflage erschienene
Werk hat einen ungeahnten Erfolg; er ist um so grösser, als weite,
auch gebildete Kreise Rassenfragen, wenigstens in Deutschland,
bisher merkwürdig uninteressiert gegenüberstanden. Seit der
starken Belebung der genealogischen Forschungen in den letzten
Jahren ist dies anders geworden. Die vorliegende Ausgabe des
Werkes hat gegenüber den vorhergehenden wesentliche Erweiter-
ungen, aber auch Vertiefungen erfahren; sie hat nach Eugen Fischers
berufenem Urteil als eine glänzende Darstellung der Rassenver-
hältnisse*Deutschlands zu gelten. Man darf in dieser rein histo-
rischen, dazu nur das "oberrheinische Gebiet behandelnden Zeit-
schrift keine eingehende Gesamtbesprechung erwarten oder gar
32*
484 Buchbesprechungen
eine kritische Auseinandersetzung mit den reichlichen Problemen,
auch nicht eine Stellungnahme zu schon erfolgten Einsprachen,
wie etwa zu Weidenreichs »Körperbau und Rasse«, 1927. Es kann
sich hier nur darum handeln, nachdrücklich auf das epochemachende
Werk und besonders auf seine Bedeutung für den Historiker hin-
zuweisen. Bei aufmerksamem Sichvertiefen in die Probleme drängen
sich gerade ihm wertvolle Beobachtungen auf, Beziehungen und
Einstellungen der Rassen zu geschichtlichen Vorgängen. So scheint
mir der Wesenskern der dinarischen Rasse, »sihre rauhe Kraft und
Geradheit« gerade in unserem Gebiet auch in geschichtlichen Aus-
wirkungen wohl erkennbar, wenn wir der vorwiegend der dina-
rischen Rasse angehörigen Bewohner des Hotzenwaldes im süd-
lichsten Schwarzwald, der ehemaligen Grafschaft Hauenstein, ge-
denken, ihres urwüchsigen und unbeugsamen Verhaltens in den
wiederholten mit Grausamkeit geführten sogenannten Salpeterer-
kriegen im ı8. Jahrhundert, ihres Kampfes gegen den von der
Fürstabtei St. Blasien ausgeübten Zwang in geistliche Leibeigen-
schaft. Hier erscheinen nicht nur Zähigkeit in der Vertretung
persönlicher und wirtschaftlicher Interessen, vielmehr auch Wesens-
eigentümlichkeiten der kämpfenden Rasse wirksam. Solche Be-
obachtungen lassen sich freilich nur da erkennen, wo wie im
Hotzenwald eine Rasse noch in merklicher Geschlossenheit ihr
Dasein führt. Durch ähnliche Beispiele könnte Günthers Werk
weitere Ergänzungen erfahren; wenigstens in einem Ausblick
könnte auch noch das weite Gebiet der Beziehungen von Rasse
und Geschichte, der Rasse als Schicksal stärker, als es bisher
gelegentlich nur angedeutet ist, in den Bereich der Betrachtung
gezogen werden. R. Sıllıb.
Ihren auf der Speierer Tagung des Gesamtvereins der
deutschen Geschichts- und Altertumsvereine 1927 gehaltenen Vor-
trag über»Eine pfälzische Krone in der Münchener Schatz-
kammer« hat Ulla Deibel zuerst im Pfälzischen Museum 1927,
S. 157— 162 mit Abbildung und nun noch einmal im Korrespondenz-
blatt des Gesamtvereins weiteren Kreisen zugänglich gemacht.
Die bewegten Schicksale der goldenen, reich mit Perlen, Edel-
steinen und Schmelzarbeit gezierten Lilienkrone sind von der Ver-
fasserin mit aller nur wünschenswerten Sorgfalt erschlossen und
verfolgt. Ausserordentlich interessant ist der Nachweis des Ur-
sprunges des Kleinodes. Es ist nicht in der Pfalz am Rheine, auch
nicht in Böhmen, das man schon als seine Heimat gelten lassen
wollte, entstanden, überhaupt nicht auf dem Kontinent, vielmehr
in England, wo es schon die Königin Anna beim grossen Londoner
Versöhnungsfest 1393 getragen, und das von Richard de Maidstone
damals besungen wurde. Dies Goldschmiedewerk reifer englischer
Gotik gelangte im Jahr 1401 als Mitgift der jugendlichen Königs-
Buchbesprechungen 485
tochter Heinrichs IV. von England, Blanka, der Gemahlin des
späteren Kurfürsten Ludwig III. von der Pfalz, in das Heidelberger
Schloss, wo es mit der gesamten Mitgift der englischen Prinzessin
gegen Verpfändung von Reichsgut in die allezeit leeren Kassen
des römischen Königs Ruprecht, des Vaters Ludwigs III., gewandert
ist. Die wohlerwogene und berechnende Heiratspolitik Ruprechts
hatte die erwünschten Früchte getragen. R. S.
Auf eine bisher fast unbeachtet gebliebene Jugendarbeit des
Strassburger Theologen Eduard Reuss lenkt Hans Schulz in
einem zur Festschrift für Fedor v. Zobeltitz 1927 beigesteuerten
Aufsatz »D. B. Susers Reise nach Berlin« die Aufmerksamkeit.
Es handelt sich um einen pseudonym gehaltenen, nie ernstlich
zur Veröffentlichung bestimmten »Roman«, mit dem Titel »Die
Reise nach Berlin. Ein historischer Roman aus dem zweiten Viertel
des neunzehnten Jahrhunderts nach ungedruckten Quellen be-
arbeitet. Von M. Arbog. Osw. Ipsefecit.«, der in der vom Verfasser
mit liebevoller, kallıgraphischer wie künstlerischer Sorgfalt in den
Jahren 18283— 1836 angefertigten, vier reich illustrierte Bände um-
fassenden Urhandschrift auf uns gekommen ist. Der im Kern durch-
aus autobiographische, zeitgeschichtlich überaus interessante Roman,
bei dessen Abfassung Jean Paul und Walter Scott Paten gestanden
haben, ist ein literarischer Niederschlag der Studienreise nach
Deutschland, die Eduard Reuss in den Jahren 1825/26 über Göttingen
nach Halle führte, sowie seines freundschaftlichen Verkehrs im Hause
des Hallenser Theologen Wegscheider, und wählt zum äusseren
Anknüpfungspunkt eine kurze Erholungsfahrt nach Berlin und
Umgebung, die R. als Reisebegleiter der Damen Wegscheider im
Herbst 1826 unternahm. Dem jungen Elsässer Theologen bot sich
bei der Abfassung dieses in dichterische Form gegossenen Er-
innerungs- und Bekenntnisbuches, das er dem ihm zeitlebens in
Freundschaft verbundenen Hause Wegscheider widmete und in
der Urhandschrift bandweise jeweils nach Fertigstellung als Zeichen
des Gedenkens übersandte, willkommene Gelegenheit, die Gedanken
und Eindrücke, die während des Aufenthalts in Deutschland auf
ihn eingestürmt waren, schriftlich niederzulegen. Neben Fragen
des geistigen Lebens, die ihm als Theologen besonders nahelagen,
beschäftigen ihn eingehend politische Probleme, mit denen sich
auseinanderzusetzen ihm seine deutschen Eindrücke Anlass boten.
Im Vordergrund steht dabei begreiflicherweise die Frage, wie sich
der politisch zu Frankreich gehörende, kulturell sich zu Deutsch-
land bekennende Elsässer angesichts der von ihm beobachteten
innerdeutschen Zustände und der nationalen Zukunftshoffnungen
weiter gebildeter Kreise seine und seiner Heimat Stellung zu Deutsch-
land zu denken habe. Von Deutschland stossen den freiheitlich-
demokratisch gesinnten Elsässer die ihm jämmerlich dünkende
486 Buchbesprechungen
staatliche Zersplitterung, die innere Reaktion, die die von den
Freiwilligen der Befreiungskriege auf den Schild erhobenen natio-
nalen Ideale verleugnete und ihre Anhänger verfolgte, die zu ihrer
tatsächlichen politischen Ohnmacht und Handlungsunfähigkeit in
seltsamem Widerspruch stehende Überspanntheit und anspruchs-
volle Deklamation der völkisch und freiheitlich eingestellten Kreise
ab; Vergleiche in diesen Punkten fallen immer zugunsten Frank-
reichs aus. Damals scheint sich bei R. jenes politische Ressentiment
gegen Preussen festgesetzt zu haben, gegen das Jahrzehnte später
sein nach Deutschland ausgewanderter Schüler Graf im vertrau-
lichen Briefwechsel angeht; auch die dem Elsässer gewohnte Be-
geisterung für Friedrich den Grossen und die gefühlvolle Huldigung
für die hehre Gestalt der Königin Luise können das Gefühl der
Fremdheit, mit dem er Berlin und Preussen gegenübersteht, nicht
überwinden. R. tritt uns noch durchaus als Gesinnungsgenosse
Ehrenfried Stöbers entgegen in seinem entschiedenen politischen
Bekenntnis zu Frankreich und dem französischen Staatsgedanken,
wie ihn Revolution und napoleonische Epoche ausgeprägt hatten,
im Glauben an jene elsässische Glücksinsel, auf der sich politische
Zugehörigkeit zu Frankreich mit ungehinderter Pflege des an-
gestammten deutschen Volkstums in harmonischen Einklang bringen
liesse. Das jähe Erwachen aus diesem trügerischen Glückstraum
kam nur allzubald; schon im Jahre 1838 steht R. in der vordersten
Reihe der Streiter für Erhaltung der deutschen Art und Sprache
im Elsass gegen die verwelschende Verwaltungs- und Schulpolitik
der französischen Regierung. Wir sind H. Schulz für die Proben
und die im ganzen nur andeutende Inhaltsübersicht, die er uns
vorlegt, zu grossem Danke verpflichtet. Wäre aber nicht angesichts
der besonderen Bedeutung dieses »Romanes« für unsere Kenntnis
der Entwicklung des berühmten Strassburger Theologen und der
Elsässischen Geistesgeschichte seine vollständige Veröffentlichung
— etwa unter dem Patronat des Frankfurter Instituts — am Platze,
sofern die offenbar noch ın Privathänden befindliche Handschrift
dafür freigegeben würde? A. Stenzel.
Webler, Heinrich, Die Kameral-Hohe-Schule zu
Lautern (1774—ı784). Eine Quellenstudie zur geschicht-
lichen Entwicklung und theoretischen Fundierung der
Sozialökonomikals Universitätswissenschaft. Speyera.Rh.
1927. (Mitteilungen des Historischen Vereins der Pfalz Band 43). —
Man wird dem Historischen Verein der Pfalz besonderen Dank
wissen, dass er in seinem Jubeljahr auch die 1922 nur in Maschinen-
schrift vorgelegte Heidelberger Dissertation von Heinrich Webler,
eine allseitige historische und systematische Darstellung der Lauterer
Kameralschule, der Wissenschaft durch ihre Drucklegung zu-
gänglich gemacht hat. Aut Grund umfangreicher Aktenstudien
Buchbesprechungen 487
und der Durcharbeitung aller erreichbaren Quellenschriften ist
ein übersichtliches Gesamtbild der Gründung, der Einrichtungen,
der Ziele und der wissenschaftlichen Bedeutung der Lehrer und
der Lehre dieser von der physikalisch-ökonom'schen Gesellschaft
zu Lautern zur Heranbildung tüchtiger Verwaltungsbeamter mit
Unterstützung Karl Theodors gegründeten Akademie entstanden,
die 1784 als selbständige »Staatswirtschafts hohe Schule« mit der
Universität Heidelberg vereinigt wurde. Scharf umrissen erscheint
die führende Persönlichkeit des überragenden Vorsitzenden der
Lauterer Bienengesellschaft und Direktors der Kameralschule, des
herzoglich pfalz-zweybrückischen Hofrats aus Mannheim, Friedrich
Casimir Medicus. Die Bedeutung der Professoren Georg Adolph
Succow, Johann Heinrich Jung-Stilling, des Typs des pietistischen
Schwärmers im ı8. Jahrhundeiıt und in seinem eigenartigen auto-
didaktischen Werdegang zugleich des Typs des deutschen Kameral-
professors seiner Zeit, Ludwig Benjamin Martin Schmid aus Unter-
öwisheim — (nicht Unterwöwisheim ın Württemberg, wie Webler
irrtümlich schreibt; Unteröwisheim war bis 1806 württembergisch
und ist seitdem badisch) — Georg Freidrich Melsheimer, Friedrich
Peter Wundt, Franz Heinrich Schneider und einiger anderer Neben-
lehrer, als Persönlichkeiten, als Lehrer und Gelehrte ist trefflich
herausgearbeitet. Wohl ist das Lauterer wirtschaftswissenschaft-
liche System nur kurze Zeit an einigen kameralistischen Fakultäten
besonders Süddeutschlands beachtet worden, aber nicht in seinen
wissenschaftlichen Erkenntnissen ist wissenschaftsgeschichtlich be-
trachtet die historische Bedeutung der Schöpfung der Kameral-
schule zu Lautern zu sehen; diese liegt vielmehr in dem entschei-
denden Anteil, den sie gehabt hat an dem zähen und erfolgreichen
Kampf um die Verselbständigung der Kameralwissenschaften.
Diese Zusammenhänge in seiner klar gegliederten, sachlich überaus
gut unterbauten Untersuchung zum ersten Mal blossgelegt und
damit über die einzige bisherige wissenschaftliche Darstellung in
Stiedas Geschichte der Nationalökonomie als Universitätswissen-
schaft weit hinausgeführt zu haben, ist das bleibende Verdienst
des Verfassers. Lautenschlaser.
Magirus Karl, Was heisst decumates agrı? Selbst-
verlag. Ulm 1927, 8 S. — Die Bemerkung bei Tacitus, Germania 29:
Non numeraverim inter Germaniae populos, quamquam trans
Rhenum Danuviumque consederint, eos, qui decumatesagros
exercent;... hat der Erklärung schon immer Schwierigkeiten
gemacht.
Man fasste früher decumates agri als Ländereien, von deren
Ertrag der Zehnte als Tribut zu zahlen war, also das singuläre
decumas als gleichbedeutend mit decumanus, und gewöhnte sich
die Gegend zwischen Rhein und Donau südlich vom Limes als
488 Buchbesprechungen
Zehntland zu bezeichnen. Später stiess man sich an der Tatsache,
dass der Bodenzins allem Unterthanenland im römischen Reich
auferlegt war und keine Eigentümlichkeit der »Zehntlande« bildete.
Nun vermutete man in decumates, das man zum Teil auch als
Nominativ fasste, ein keltisches Wort, für das man bislang nur
keine Erklärung weiss. —
Einen neuen Erklärungsversuch bietet K. Magirus. Er bringt
agrı decumates mit der porta decumana des römischen Lagers zu-
sammen. Wie die porta decumana auf der Rückseite (d.h. der
dem Feinde abgewandten Seite) des römischen Lagers lag, so lagen
diese Gebiete hinter den Befestigungen am Limes und erhielten
daher ihren Namen, der einfach mit »Landstrich am Grenzwall«
oder »Bezirk Grenzwall« zu übersetzen sei.
Der Verfasser weist selbst auf die Ähnlichkeit der »Militär-
grenze« in Österreich hin und sein Schriftchen wird jedenfalls einen
neuen Anstoss zur Behandlung der Tacitus-Stelle geben.
Ilermann Finke.
K. Stehlin, Plan von Augusta Raurica. Herausgegeben
von der historischen und antiquarischen Gesellschaft zu Basel 1928
(Verlag von Helbing u Lichtenhahn). — Das kleine Schriftchen
von 6 Textseiten mit Plan der zentralen Teile von Augusta Raurica
im Masstab ı : 2000, mit Gesamtsituationsplan ı : 15000 und Plan
des Theaters ı: ı000 wird jedem Besucher der eindrucksvollen
Ruinen der bekannten Römerstadt bei Kaiseraugst, aber auch
Jedem Forscher auf römisch-germanischem Gebiete hoch willkommen
sein, zumal sein Verfasser der bekannte langjährige, äusserst ge-
wissenhafte Ausgräber derselben ist. Ist auch erst kaum die Hälfte
des alten Stadtplans aufgedeckt, so lassen sich doch bereits mit
dem Theater, 2 bzw. 3 Fora, 3 Tempeln, Thermen, ausgedehnten
Wohnguartieren, Teilen der Stadtmauer und der Strassen die
Grundzüge der Stadteinteilung erkennen, ebenso wie der geschicht-
liche Hintergrund sich immer deutlicher abhebt. Hoffen wir, dass
es auch fernerhin der so opferwilligen Baseler Gesellschaft gelingt,
den Rest der Anlage mit gleichem Erfolg aufdecken zu lassen.
Dann dürfte Augusta Raurica neben der Augusta Treverorum das
wertvollste Beispiel einer Römerstadt nördlich der Alpen werden.
A. Schumacher.
KarlHofmann, Badens Anteilander Reichsgründung.
Verlag von Friedrich Gutsch, Karlsruhe [1927]. 48 S. —
Da die vorliegende Schrift offenbar rein populären Charakter trägt,
könnte von einer Besprechung an dieser Stelle überhaupt abgesehen
werden; einen gewissen wissenschaftlichen Wert hat sie durch die,
freilich ebenfalls grossen Teils aus zweiter Hand schöpfende Wieder-
Buchbesprechungen 489
gabe zahlreicher Zeugnisse über die öffentliche Meinung Badens
in dem Jahrzehnt von 1860 bis 1870. Bezüglich der geistigen Ein-
stellung, mit der der Verfasser an seinen Stoff herantritt, kann
man es nur bedauern, dass die Erziehungsarbeit, wie sie etwa
Marcks mit seinen Studien über Häusser, wie sie Dove und Oncken
mit den Biographien des Grossherzogs Friedrich in literarischer
und politischer Beziehung geleistet haben, nicht stärker nach unten
durchdrang. Die eigentlichen Probleme der badischen Reichs-
gründungspolitik sind so wenig herausgearbeitet wie ihre wich-
tigsten Etappen, die handelnden Personen werden (vielleicht ab-
gesehen vom Grossherzog) so wenig deutlich wie z.B. der ent-
scheidende tragische Konflikt zwischen der deutsch-liberalen Politik
Badens und der deutsch-konservativen Bismarcks, durch den der
Zeitraum in zweı voneinander klar geschiedene und wesentlich
entgegengesetzte Teile zerfällt. Wir sind der Ansicht, dass die
zünftige Wissenschaft der Anregung von aussen her und der Füh-
lung mit den bodenständigeren und volksnahen Kreisen bedarf);
ob aber beiden, der Forschung und der Volkstümlichkeit, auf dem
hier eingeschlagenen Weg gedient wird, erscheint recht zweifelhaft.
Kurt v. Raumer.
Quellenund ForschungenzurLebensgeschichte Grim-
melshausens. Von Dr. Gustav Könnecke. Herausgegeben im
Auftrag der Gesellschaft der Bibliophilen von Dr. J. H. Scholte.
I., 1I. Leipzig im Insel-Verlag 1926. 1928 (I. Bd. 394 S.; II. Bd.
3728. + 7 Tafeln + 17 Handschriftenproben). — Es ist ein langer
Weg, den Könneckes Grimmelshausen-Forschungen zurückgelegt
haben, die nun endlich in diesen zwei stattlichen und schön ge-
druckten Grossoktavbänden vorliegen. Im Nachwort des 2. Bandes
berichtet der Herausgeber auf S. 339, wieso just der Marburger
Archivdirektor zu dieser literarischen Lebensarbeit kam. Er hatte
1886 seinen Bilderatlas zur deutschen Nationalliteratur herausge-
geben. Im selben Jahr, 1886, hatte Ph. Ruppert in der Zeitschrift
für Geschichte des Oberrheins (Bd. 49o = NF. ı, S. 371— 375) einen
Aufsatz über Grimmelshausen gebracht, der sich auf archivalische
Entdeckungen stützte, die Frhr. Rud. von Schauenburg in seinem
Familienarchiv zu Gaisbach bei Oberkirch gemacht hatte. Als der
Baron das erste Autogramm Grimmelshausens unter seinen Pa-
pieren fand, teilte er es Herrn Könnecke mit, damit es dieser im
Literaturatlas veröffentlichen könne. Könnecke kam selbst, vertiefte
sich in die Archivschätze, die ihm geöffnet wurden, und verfolgte
die Spuren weiter in den Archiven zu Strassburg, Karlsruhe, Mün-
chen usf. Der erste gedrängte und inhaltschwere Niederschlag
dieser Forschungen kam dann ın der 2. Auflage seines Literatur-
atlas ans Licht der Öffentlichkeit (nicht ohne kleine Irrtümer beim
Titel von 1669 und Titelkupfer von 1670). Das war 1895. Könnecke
490 Buchbesprechungen
hatte sich in der Grimmelshausen-Materie festgebissen, und die
literarisch interessierte Welt erwartete brennend seine näheren Aus-
führungen. Aber sie blieben aus. Könnecke veröffentlichte keine
Zeile, keinen Zeitschriftenaufsatz, keine Rezension, nichts. Erst
jetzt kommt sein Werk aus seinem Nachlass heraus; freilich, den
ı. Band hatte er schon im Herbst 1918 zum Druck gegeben, aber
die Zeit war dem Unternehmen nicht günstig.
Inzwischen hatten sich dem Problem Grimmelshausen andere
Forscher genähert, von denen vor allem Arthur Bechtold und
J. H. Scholte wegen ihren grundlegenden und methodisch strengen
Arbeiten (ıgıoff. und 1912) genannt werden müssen. Könnecke hat
sich um diese Veröffentlichungen nicht gekümmert; er hat keinerlei
Stellung zu ihnen genommen. Auch die ganze reiche weitere Li-
teratur, die eine förmliche Grimmelshausen-Renaissance herauf-
führte, existierte nicht für ihn. Er sass und besass. Das ist be-
dauerlich. Denn sein Werk, wie es nun vorliegt, ist zwar unendlich
reich in zahllosen Einzelheiten und deren überaus gründlichen Aus-
breitung, Verknüpfung und Deutung, aber im ganzen repräsentiert
es einen Stand, der etwa dem Jahr ı910 entspricht. Wäre es früher
erschienen, so hätte manche doppelte Arbeit vermieden werden
können.
Könnecke kannte z.B. die Grimmelshausenschen Einzel-
kalender, wie aus seiner Fußnote 3 zu Bd.I, S. ı28 hervorgeht.
Aber er behielt diese Kenntnis, die er gewiss auf allerlei schwierigen
Umwegen erworben hatte, streng für sich, und sie mußte erst von
anderen, unabhängig von ihm, entdeckt werden (vgl. Grimmels-
hausen-Heft des Euphorion 1924). Und doch hatte E. Weller
schon viel früher darauf hingewiesen, nämlich im Anzeiger für Kunde
deutscher Vorzeit ı2, 1865, wo er die jetzt fast allgemein ange-
nommene Vermutung ausspricht, daß der Titelholzschnitt offenbar
Grimmelshausens wahres Bildnis zeige. (Vgl. die Wiedergabe in
meiner Ausgabe, München 1926, S. 404.)
Könneckes Arbeit hat nun kein eigentlich literarisches. Ziel,
sondern vielmehr ein historisches. Im Brennpunkt seiner Be-
mühungen steht die bis dahin beinahe anonyme Persönlichkeit
(Grrimmelshausens, nicht sein dichterisches Werk. Dieses wird frei-
lich reichlich ausgewertet, vor allem die drei simplizianischen Haupt-
romane und der Ewigwährende Kalender, aber eben doch nur,
um ihren biographisch-historischen Inhalt möglichst restlos heraus-
zusieben. So ist die Fragestellung des ersten Bandes ungefähr diese:
Welche Einzelheiten der Romane haben einen erlebten Kern?
Welchen biographisch verwertbaren Rückschluss lassen sie zu?
Wie stellt sich demgemäss das Leben des Schriftstellers Grimmels-
hausen dar? Zur genauen Begrenzung und Beleuchtung werden
zahllose urkundliche Belege der Mit- und Umwelt herangezogen,
um so über die Möglichkeit zur Wahrscheinlichkeit und, wenn es
irgend geht, zur Wahrheit vorzudringen. Es ist ein mühsamer Weg.
Buchbesprechungen 491
Spreu und Weizen werden sorgsam geschieden und zwischen den
Mahlsteinen scharfsinniger Überlegungen das Mehl der Erkennt-
nis gewonnen. Nicht zu Unrecht heisst das Werk »Quellen und
Forschungen«.
Mit den historischen Partien der Romane werden die Parallel-
stellen in den Quellenwerken verglichen und eins vom andern ge-
wissermassen abgezogen. Was bleibt, muss Erlebnis des Autors
sein. So wird z. B. nachgewiesen, »dass Grimmelshausen die Nieder-
schlagung der Meuterei der Bärthelschen Dragoner als Augenzeuge
miterlebt hat« (I. S. 87; über diese Vorgänge hat Bechtold in der
Alemannia 1916 gehandelt), dass er in Dortmund war usw.
Es liegt in der Richtung der Problemstellung, dass Könnecke
sich ausgiebig mit den Vorfahren und Familienmitgliedern Grim-
melshausens beschäftigt, mit der äusseren Erscheinung des Dichters
(den er als rothaarig nachweist) und dergleichen mehr. Dabei geht
er in seiner historischen Begründungsmethode manchmal zu weit;
so wenn er annimmt, dass die Bildung des Namens Melchior Stern-
fels von Fugshaim durch den Schreiner Melchior Fuchsschwantz
in Oberkirch veranlasst sei — während sie doch eines der Ana-
gramme ist, die Grimmelshausen aus seinem Namen anfertigte. —
In der Bewertung der Titelkupfer zum Ewigwährenden Kalender
kommt Könnecke zu anderen, nicht ganz stichhaltigen Schlüssen
als die übrigen Forscher. Durchaus einleuchtend sind seine Aus-
führungen über Grimmelshausens Aufenthalt in Westfalen und Köln,
während er z.B. weder in Lippstadt noch in Paris oder Philippsburg
war. Wichtig sind immer die Zusammenfassungen, die das Resultat
der umständlichen Beweisführung festlegen, z.B. I. S. 306-7, S. 327.
- Urkundlich gesicherten Boden betreten wir mit Kap. XI
»Offenburg 1639—48« und den folgenden, die von Kap. XIV an
den zweiten Band füllen. Die Beziehungen zu seinen Regimentern,
zu den Freiherren von Schauenburg, zu seiner eigenen Familie,
die Lebensjahre in Gaisbach, auf der Ulenburg, in Renchen werden
samt einem grossen Urkundenapparat mit zahlreichen Schreiben,
Kirchenbucheinträgen, Rechnungen und dergleichen weitschichtig
ausgebreitet, bis hin zu seinen Krankheiten und seinem Tod in be-
wegter Zeit. Vieles davon war so oder ähnlich da und dort schon
von andern Forschern ans Licht gezogen worden. Aber Könnecke
gibt es in ausführlicher Zusammenfassung, mit scharfsichtigen
Einzelheiten und vielen Belegen.
Immerhin wäre die grosse Arbeit in manchen Punkten überholt,
wenn nicht der Herausgeber in einem ausführlichen Anhang mit
knappen aber gründlichen Anmerkungen eine Kontrollstelle ge-
schaffen hätte, welche die übrige Grimmelshausen-Literatur heran-
zieht und auswertet. Es ist notwendig, zu Jedem Kapitel diese An-
merkungen am Schluss von Band II zu vergleichen und die dort
zitierten Schriften einzusehen. Ebenso wertvoll ist das ausführliche
Register, das jeder künftigen Ausgabe für ihre Lesarten und Fuss-
492 Buchbesprechungen
noten unentbehrlich sein wird, wie es die beiden Bände erst richtig
erschliesst. Erwünscht wäre eine Zusammenstellung der von Kön-
necke oft mit starker Kürzung zitierten Werke.
Im ganzen stellt Könneckes Werk zusammen mit Scholtes
sorgfältigen Zusätzen einen Abschluss der biographischen For-
schung über Grimmelshausen dar. Die hier gesicherten Resultate
können nun als feste Lebensdaten angenommen werden. Nicht ein-
wandfrei bestimmt ist das Geburtsjahr, wenn auch 1622 oder spä-
testens 1625 als so gut wie gewiss anzunehmen ist. — Der (Bd. I,
S.g) auf dem Titelblatt von P. Mexia (im Besitz der Badischen
Landesbibliothek) erwähnte Namenszug stammt nicht von Grimmels-
hausens Hand; er lautet Joe’s. Jacobus Christophorus a Gimmels-
hausen (ohne r); das Werk ist 1668 in Nürnberg bei Grimmelshausens
Verleger Felsecker erschienen. —
Ob jemals weitere Funde über Grimmelshausen zu erwarten
sind? Wie wichtig wären Briefe an seinen Verleger oder an Famuilien-
mitglieder und gar Handschriften seiner Werke! Aber wir müssen
uns wohl, wie bei Shakespeare, mit dem Wenigen begnügen, das
uns sichere Kunde gibt, und das durch Forscherglück und -fleiss
zusammengetragen wird. War Könneckes Mitteilung im Literatur-
atlas 1895 ein Grundstein, so ist sein zweibändiges Werk nun ein
stattlicher biographischer Bau zum festen Gedächtnis Grimmels-
hausens. W. E. Oeftering.
Die Bedeutung des Jesuiten Christian Mayer (seit 1751 Pro-
fessor der Mathematik und Physik an der Universität Heidelberg,
dann nach Aufhebung des Jesuitenordens von 1773 kurfürstlicher
Hofastronom in Mannheim) liegt im wesentlichen auf: dem Gebiet
der Astronomie. Seine Verdienste sind hier genügend bekannt,
um so weniger seine geodätischen.. Arbeiten, die nun Heinrich
Merkel (die geodätischen Arbeiten Christian Mayers in
der Kurpfalz, Karlsruhe, J. Lang, ı928, Veröffentlichung
des deutschen Vereins für Vermessungswesen, Landes-Verein Baden
Nr. ı) eingehend untersucht hat, vor allem die Basıs Palatina
und die Charta Palatinı. Wenn deren wissenschaftliche Ge-
nauigkeit auch keine absolute ist, so erweisen sie doch für die
damalige Zeit überraschende Exaktheit. Erst durch Merkels Ab-
handlung erscheint die Persönlichkeit Mayers in vollem Licht.
R. S.
Auf Wunsch des Generalsekretärs des Wissenschaftlichen
Instituts der Elsass-Lothringer im Reich mache ich hiermit darauf
aufmerksam, dass die von mir S. 266ff. behandelte Publikation
von Rosenkranz über den Bundschuh in den Schriften dieses Instituts
erschienen und dass sie seiner Initiative zu danken ist.
Wilhelm Stolze.
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Jahrgang X mit Beiträgen von: Eugen Fischer, Volk und Heimat — Hein-
rich Federer, des schweizer Dichters Bekenntnis zum Alemannentum in
zwei Briefen — Otto Hocrth, Oberbadische Maler des 19. Jahrhunderts —
Ilermann Nässe, Bildhauer Hermann Geibel — Fritz Zobeley, Musik-
verhältnisse am Fürstbischufl. Speverischen Hofe zu Bruchsal im 18. Jahr-
hundert — Anton Fendrich, Emil Belzner, Max Walter und vielen andern.
Dem unverfälschten, derben und gesunden Velkshumor der aus Blut
und Boden gewachsenen Sprache und Mundart, dem Schaffen unserer Epiker
und Lyriker, den Werken unserer Maler, Bildbauer und Architekten, der Kunst
aus dem Volke, der Musik, den Volksbräuchen und dem Glauben des Volkes
dient der „Ekkhart” der treue Führer durch Vergangenheit und Gegenwart,
aus Verwurzelung in Volk und Ileimat
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VERLAGG.BRAUN IN KARLSRUHE
u + ATi ne en ET ENGER
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Iupmnuen.
Zeitschrift
für die
Geschichte des Oberrheins
herausgegeben
von der
Badischen Historischen Kommission
Neue Folge Band az Heft4
Der ganzen Reihe 81. Band
19209
G. Braun, Verlag KarlsruheiB.
Redaktionelle Bestimmungen
Gültig ab ı. April 1924
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Prof. Dr. Rudolf Sillib, unter der alleinigen Adresse: An die Redak-
tion der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins,
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für elsässische Geschichte wird Oberaichivrat Prof. Dr. Kaiser beim Reichs-
archiv in Potsdam auch ferner der Redaktion zur Seite stehen. Das Manuskript
ist druckfertig einzureichen; nachträgliche Korrekturen im Satz fallen dem Autor
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Die Badische Historische Kommission Die Verlagsbuchhandlung
Inhalt: Seiterich, Kreisdirektorium und Kreisregierung im ehemaligen Groß-
herzogtum Baden und die historische Entwicklung ihrer Zuständigkeit, S. 493.
— Andreas, Briefe Erdmannsdorffers an Johann Gustav Droysen, S. 557. —
Valdenaire, Das Leben und Wirken des Johann Gottfried Tulla, S. 588 (Fort-
setzung). — Holborn, Eine Schrift Luthers gegen Ulrich von Hutten? S. 617.
— Miszellen: Wohleb, Das Ende des Bischofs Konrad Ill. von Straßburg,
S.624. — Largiader, Zur Geschichte des Konstanzer Bischofs Hugo von
Landenberg, S. 627. — Cartellier, Zum Vertrage von Saint-Omer Die
Schweiz und der Oberrhein, $. 629. — Zeitschriftenschau, bearbeitet von Fr.
L.autenschlager, S. 637. — Buchbesprechungen, S. 651. —
Kreisdirektorium und Kreisregierung
im ehemaligen Grossherzogtum Baden und die
historische Entwicklung ihrer Zuständigkeiten
Von
Ludwig Seiterich
Das beginnende 19. Jahrhundert brachte der badischen
Staatsverwaltung eine tiefgehende Krisis. Der Reichs-
deputationshauptschluss, der Pressburger Friede und end-
lich die Gründung des Rheinbundes fügten den badischen
Stammlanden eine grosse Anzahl neuer Gebietsteile zu,
welche unter sich in ihrem Rechtszustande und ihrer Verwal-
tung aufs verschiedenartigste ausgestaltet waren, und von
denen jeder eine reiche geschichtliche Tradition besass. Es
war ein Gebot staatserhaltender Politik und zugleich eine
staatsmännische Aufgabe ersten Ranges, das Auseinander-
fallen dieser verschiedenartigen Territorien durch kluge Ein-
gliederung und vorsichtige Regierung zu verhüten. Die
wichtigste Aufgabe der Regierung bestand zunächst darin,
für die einzelnen Verwaltungszweige im gesamten Staats-
gebiete umfassende ncue Rechtsgrundlagen zu schaffen.
In den Jahren 1803 bis 1809 erging eine grosse Anzahl
gesetzgeberischer Akte, welche diesem Zwecke dienten. Die
Frage der Organisation der Verwaltungsbehörden trat da-
neben vorläufig mehr in den Hintergrund. Wichtig war hier
zunächst nur die Neuordnung der Verhältnisse bei den Zen-
tralbehörden. Ihre Regelung wurde deshalb auch zuerst
in Angriff genommen. Die getroffenen Einrichtungen be-
sassen jedoch insgesamt keinen endgültigen Sale Für
Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. Bd. 2, ı 33
494 Seiterich
die eingehende Organisation der mittleren und unteren Ver-
waltungsbehörden fehlten in den Jahren 1803 bis 1809 grössere
Vorarbeiten und Erfahrungen.
Gegen Ende des Jahres 1809 hielt die Regierung den
Zeitpunkt für gekommen, in einem einzigen grossen Wurf
dem gesamten Verwaltungsaufbau des badischen Staatswesens
die endgültige Form zu geben. In der Einleitung des grossen
Organisationsediktes vom 26. November 1809!) hiess es:
»Unsere Edikte von 1807 und 1808 haben nur in Ansehung
der direktiven Stellen das nötigste einstweilen verfügt, da
zu weitergreifenden Anordnungen die Vorbereitungen damals
noch nicht vollendet waren. Inzwischen sind diese nun so
weit gediehen, dass Wir Uns im Stande finden, auch rück-
sichtlich der untern und mittlern Verwaltungsstellen das
Nötigste festzusetzen, sie an die Zentralstellen gehörig anzu-
knüpfen und so das ganze der Staatsverwaltung zu um-
fassen«.
Das genannte Organisationsedikt ist, abgesehen von der
Einführung des Code Napoleon, das eingehendste und um-
fangreichste gesetzgeberische Werk der ersten Jahrzehnte
des neunzehnten Jahrhunderts. Es behielt, wenigstens in
seinen Grundlagen, Geltung bis zur Neuordnung der badı-
schen Verwaltung im Jahre 1863.
Die Schöpfer der neuen Verwaltungsorganisation nah-
men an der bisherigen Viergliederung der Verwaltungs-
behörden in Lokalbehörden, Ämter, höhere Mittelstellen und
Zentralstellen keine Änderung vor. Während jedoch bei den
Lokalbehörden, Ämtern und Zentralstellen die bisherigen
Grundlagen in weitgehendem Masse weiterbenutzt wurden,
ging man bei der Errichtung der höheren Verwaltungs-
mittelstellen neue Wege. Die bestehenden 3 Provinzial-
regierungen wurden beseitigt. An ihre Stelle traten 10 Kreis-
direktorien. In ihnen sollten die neuen Verwaltungsgedanken,
bedingt durch die veränderten politischen Verhältnisse und
die dadurch notwendig gewordene Anlehnung an das fran-
zösische Imperium, am konsequentesten zum Ausdruck ge-
langen.
») Reg.-Bl. Nr. 49, 50, 51 und 52; im folgenden als Org.-Edikt zitiert:
in Kraft seit 23. April ı810.
Kreisdirektorium u. Kreisregierung im ehem. Grossherzogt. Baden 495
Die Vorgeschichte ihrer Einführung in Baden!) ist
ebenso wie diejenige des Novemberedikts überhaupt bis
heute noch nicht völlig geklärt. Es scheint sich bei ihrer
Organisation zunächst um Privatarbeiten gehandelt zu haben.
Die Schöpfer der neuen Verwaltungsorganisation, die badi-
schen Staatsmänner von Reitzenstein und von Marschall:),
hatten schon vor dem Jahre 1809 die Idee einer Kreisein-
teilung verfochten. Aus der Hand Marschalls sind einige
Bemerkungen über Kreisdirektorien aus dem Jahre 1807 auf-
bewahrt). Die Kreisdirektorien sollten »in erster Instanz und
ohne Einwirkung der Ämter die Polizeigewalt in einigen
Zweigen ausüben und die Territorial- und Souveränitäts-
rechte gegen Auswärtige und gegen die Standesherren, auch
Chevaliers, wahren«.. Zur Begründung ihrer Einführung
wird charakteristischer Weise nur die brennendste Aufgabe
jener Zeitspanne, die unbedingte Durchsetzung des Macht-
staatgedankens gegenüber den vielfach widerstrebenden
inneren Verhältnissen, herangezogen: »Meiner vollen Über-
zeugung nach ist diese Einrichtung sehr vorteilhaft, weil die
Wahrung der Landeshoheitsrechte und die Polizeiausübung in
vielen Fällen mehr vereinigte Kräfte und ein harmonisches Zu-
sammengreifen der Massregeln in grossen Distrikten fordert«.
Beide waren aber mit ihren Vorschlägen bisher nicht
durchgedrungen, hauptsächlich infolge des Widerstandes,
welchen der grosse Organisator der Jahre vor 1809, Friedrich
Brauer, ihnen entgegensetzte 4). |
ı) Über die Verbindung badischer Organisationspläne mit benachbarten
Vorbildern in Württemberg und Bayern vgl. Andreas »Geschichte der badischen
Verwaltungsorganisation und Verfassung in den Jahren 1802 bis ı818«. I. Banıl
(1913), Seite 256ff., 267.
2) Über Reitzenstein vgl. Franz Schnabel: »Sigismund von Reitzenstein,
der Begründer des badischen Staates« (1927) und Andreas a.a.O., S. 23711.
Über Marschall vgl. Bad. Biographien II. Teil, S. 39ff. und Andreas a.a.O).,
S. 246ff.
3) Beides zu finden in Akten, Repositur, Generalia IV. ı, 4, Kanzleisache:
»Die Organisation der administrativen Staatsverwaltung nach den Provinzen,
und den Geschäftskreis der administrativen Landecsstellen betr.e 1807—1809,
pars ı. Im folgenden sind unter Akten stets solche des Generallandesarchivs
in Karlsruhe zu verstehen.
4) Über Brauer vgl. Bad. Biographien und Andreas a.a.O., S. 38 ff.
33°
496 Seiterich
Der Gegensatz dieser hervorragendsten Verwaltungs-
männer des beginnenden 19. Jahrhunderts war in den ver-
schiedenartigen persönlichen, verwaltungs- und staatspoli-
tischen Anschauungen begründet. Von Reitzenstein und von
Marschall verfochten eine \Verwaltungskonstruktion, welche
ohne jegliche Rücksicht auf das historisch Gewordene und
gegebenenfalls unter vollständiger Beseitigung desselben
eine einzige grosse Idee, diejenige des rheinbündisch-fran-
zösischen Verwaltungszentralismus, verwirklichen sollte. Der
von ihnen geplante Verwaltungsaufbau sollte dem Lande —
bildlich gesprochen — gewissermassen von oben her auf-
gesetzt werden. Brauer dagegen, im Geiste seines hohen
Regenten, befürwortete mehr einen natürlich gewachsenen
Verwaltungsorganismus, welcher von unten her vom Volke
ausgehen, an das Bestehende in weitgehendem Masse behut-
sam anknüpfen und neuen Ideen nur vorsichtig und zurück-
haltend Eingang gewähren sollte. Brauer stand der poli-
tischen Entwicklung Badens, welche unter der unermüdlichen
und zähen Arbeit des nüchternen Realpolitikers Reitzenstein
sich immer mehr nach Frankreich hin orientierte, innerlich
fremd und ablehnend gegenüber. Die Organisation von
1809 knüpfte aber gerade in entschiedener Weise an fran-
zösische Vorbilder an!'.
Aus unmittelbaren Äusserungen ihrer Begründer geht dies
nicht hervor, aber der Gedanke liegt bei der mannigfaltigen
und engen Verbundenheit politischer und familiärer Natur
des damaligen badischen Staatswesens mit dem französischen
Kaiserreiche überaus nahe. Die Begründung erscheint durch-
aus zutreffend, dass »nachdem von Reitzenstein... durch
den Zutritt zum Rheinbunde den politischen Anschluss an
Frankreich vollendet hatte, die innere Angleichung der Ver-
waltung an das französische System der Departements und
Präfekturen die gegebene Folge war, und dass sie auch dem
Wunsche des Kaisers, der die staatliche und kulturelle Über-
einstimmung zwischen Frankreich und den Vasallenstaaten
1) Vgl. G. Weizel: »Das badische Gesetz vom 5. Okt. 18563 über die Or-
ganisation der inneren Verwaltung, mit den dazu gehorigen Verordnungen,
samt geschichtlicher Einleitung und Erläuterungen.« (1864). S. 59, Andreas
a.a.0O., S.ı57. 262, und Schnabel a.a.O., S. 116f.
Kreisdirecktorium u. Kreisregierung im ehem. Grossherzogt. Baden 497
als eine Gewähr der Sicherheit für das Empire erstrebte«,
entsprach '). |
Die Grundprinzipien, welche den französischen Prä-
fekturen und den badischen Kreisdirektorien zugrunde lagen,
sind völlig übereinstimmend?2). Durch sie sollten Kraft,
Schnelligkeit und Einheit in den Gang der Verwaltungs-
tätigkeit gebracht werden. Demgegenüber fällt nicht so
sehr ins Gewicht, dass die Verwaltungseinzelheiten eine
geringere Übereinstimmung aufweisen, als man eigentlich
erwarten sollte. Eine sklavische Nachahmung konnte bei
der Selbständigkeit Reitzensteins und Marschalls und den
eigentümlichen badischen Verhältnissen sowieso nicht in
Betracht kommen 3).
Über die eigentlichen Zwecke der Organisation von
1809 und der durch sie geschaffenen Kreisdirektorien haben
ihre Schöpfer lange geschwiegen. Erst spät hat sich von Mar-
schall geäussert+). Aus seinen Angaben geht die Bedeutung
der Kreisdirektorien für die Gesamtverwaltung mit grosser
Klarheit hervor. Die Kreisdirektorien sollten, wie die ganze
Verwaltungsorganisation, dem bisherigen Hauptübel der
badischen Verwaltung, der Einmischung der leitenden Zen-
tralstellen in kleinliche Verwaltungsdetails abhelfen. Des-
ı) Vgl. Schnaliel a.a. O., S. 1 16f.
2) Auf die Übereinstimmung der nach geographischen Gesichtspunkten
erfolgten Benennung der französ. Departements und der badischen Kreise sei
nur hingewiesen.
3) Den Vergleich in sachlicher Hinsicht zwischen Präfekturen und Kreis-
direktorien zog Nebenius. Er kam nach eingehender Darlegung des gesamten
Präfekturwesens zu dem Ergebnis, »dass die frühere und spätere Verfassung
unserer Mittelstellen den französischen wenig gleich siehte. Vgl. Nebenius,
Nachlass Conv. 36 Abit. »Ideen über eine Reform der Mittelstellene; im General-
landesarchiv Karlsruhe. Übrigens stellte N. sellıst ebenda fest, dass die K.D.
»Nachahmungen der französischen Präfekturen«e seien und spricht von Kopie
und Urbild, meinte allerdings dann, dass die Kreisdirektorialverfassung die
Nachteile der Präfekturen in höherem Grade als diese selbst hatten, ohne auf
der anderen Seite den Vorteil der Geschäftsbeschleunigung zu gewähren.
Ebenda »Gutachten, die Kreisdirektorialverfassung betr.e«.
4) In einem Schreiben an den Staatsrat von Kalm vom 15. Juni 1817;
im Nachlass von Nebenius, Conv. 36 Abt. »Akten, die Landesadministration
betr.e, abgedruckt als Beilage eines Aufsatzes von Andreas Z.G.O. N.F.,
Bd. 27, S. 326 ff.
498 Seiterich
halb erweiterte das Organisationsedikt »beträchtlich die Voll-
machten der Lokal- und mittleren Stellen, sie wies ihnen
eine Menge Geschäfte zur gänzlichen Erledigung zu, sie kon-
zentrierte die mittlere Verwaltung in den Kreisdirektorien,
sie teilte diesen kleinere Distrikte zu, als die vorherigen
Regierungen und Kammern gehabt hatten, um den Direk-
toren und Räten die Übersicht zu ereichtern, sie mit den
Lokalstellen und den Untertanen selbst in nähere Verbindung
zu bringen und die Zirkulation der Geschäfte abzukürzen«.
Ob die Kreisdirektorien ein lebensfähiges Glied im Aufbau
der Staatsverwaltung bildeten, und ob die genannten Ziele
in der Handhabung der Verwaltung erreicht werden konnten,
musste allerdings erst die Erfahrung zeigen.
Nach dem Novemberedikt vom Jahre 1809 zerfiel das
badische Staatsgebiet in folgende ıo Kreise: Seekreis (Kon-
stanz), Donaukreis (Villingen), Wiesenkreis (Lörrach), Drei-
samkreis (Freiburg), Kinzigkreis (Offenburg), Murgkreis
(Rastatt), Pfinz- und Enzkreis (Durlach), Neckarkreis (Mann-
heim), Odenwälderkreis (Mosbach), Main- und Tauberkreis
(Wertheim). Das Personal des einzelnen Kreisdirektoriums
bestand aus dem Kreisdirektor, je einem Kreisrat aus dem
rechts- und staatspolizeilichen und aus dem staatswirtschaft-
lichen Fach, sowie der nötigen Anzahl von Kreissekretären,
Registratoren, Revisoren, Kanzlisten und Kanzleidienern.
Die Verteilung der von den Kreisdirektoren zu erledigenden
Geschäfte erfolgte nach dem System der Realteilung. Die
Geschäfte wurden nach ihrem Inhalt in bestimmte, gleiche
oder doch gleichartige Materien eingeteilt und vom Kreis-
direktor nach freiem Ermessen seinen Beamten zur Bear-
beitung zugewiesen. Diese besassen regelmässig keine selb-
ständige Entscheidungsgewalt, da die Geschäftserledigung
büromässig erfolgte. Das Organisationsedikt bestimmte,
dal3 die Meinung des Kreisdirektors allein entschied, und dal3
dieser daher auch für die Behandlung und den Betrieb der
Geschäfte an erster Stelle verantwortlich war. Ausnahmen
fanden nur in denjenigen Fällen statt, in welchen den Kreis-
direktorien auf dem Gebicte der Zivilrechtspflege die Befug-
nis zum Erlass von selbständigen Erkenntnissen zustand.
Die Entscheidung wurde in diesen Fällen durch Stimmen-
KL on on u
ui E
Kreisdirektorium u. Kreisregierung im ehem. Grossherzogt. Baden 499
mehrheit gefunden, bei Stimmengleichheit gab die Stimme
des Kreisdirektors den Ausschlag.
Den allgemeinen Wirkungskreis der Kreisdirektorien
umschrieb das Organisationsedikt in umfassender Weise
dahin: »Der Geschäftskreis der Kreisdirektorien begreift
alle zur Staatsverwaltung in den ihnen angewiesenen Kreisen
gehörige Gegenstände, soweit sie nicht hier unten namentlich
ausgenommen sind.« Nach dieser Bestimmung lassen sich
dieselben als präsumtive Träger der gesamten Staatsver-
waltung in den Kreisgebieten bezeichnen.
Ihre Zuständigkeit war zunächst örtlich begrenzt. Das
einzelne Kreisdirektorium war nur innerhalb des ihm zuge-
teilten Kreisgebietes zuständig. Daneben bestand eine funk-
tionelle Begrenzung. Ein Kreisdirektorium konnte sich, trotz
der generellen Fassung der eben genannten Bestimmungen,
nicht mit jedem Verwaltungsgegenstand innerhalb seines
Kreises selbständig entscheidend und anordnend befassen,
sondern musste gemäss dem im ÖOrganisationsedikt selbst
ausdrücklich festgelegten Prinzip der Zuständigkeit auf die
Stellung der nachgeordneten Bezirksämter und Lokalbehör-
den Rücksicht nehmen. Der Geschäftskreis der Kreisdirek-
torien fing erst da an, wo derjenige der Ämter aufhörte,
so dass die den letzteren überlassenen Geschäfte nur durch
die Berufung gegen ihre Entschliessung an die Kreisdirek-
torien gelangen konnten. Durchbrechungen dieses Grund-
satzes fanden nur bei versagter oder verzögerter Geschäfts-
erledigung seitens der Bezirksstellen statt. Die Kreisdirek-
torien konnten in diesen Fällen vorläufige Anordnungen er-
lassen und Termine, nötigenfalls unter Androhung und Voll-
zug von Strafen, anberaumen.
Derselbe Grundsatz galt auch hinsichtlich der Zuständig-
keitsverteilung zwischen dem Ministerium des Innern und
den Kreisdirektorien.
Innerhalb dieser doppelten Begrenzung besorgten die
Kreisdirektorien alle Geschäfte der Staatsverwaltung. Ob-
wohl die Beilage D des Organisationscdikts die Zuständig-
keiten der Kreisdirektorien eingehend regelte, so war doch
die angeführte Generalklausel von überaus wichtiger Bedeu-
tung für alle diejenigen Fälle, deren Zugehörigkeit zu einer
OO Seiterich
bestimmten Verwaltungsstelle sich nicht ohne weiteres aus
den gesetzlichen Bestimmungen ergab. In allen diesen Zwei-
felsfällen sprach infolge der generellen Verweisung die Ver-
mutung für die Zuständigkeit der Kreisdirektorien.
Zu prüfen bleibt endlich die Frage, welche Staatstätig-
keiten unter dem Begriff Staatsverwaltung im Sinne des
Organisationsediktes zu begreifen sind. Dabei ist zu bemerken,
dass dieser Begriff im juristischen Sprachgebrauch des be-
ginnenden 19. Jahrhunderts einen noch weniger als heute
fest umgrenzten Inhalt hatte. Von vornherein auszuschalten
ist auch für jene Zeit das Gebiet der Rechtssetzung. Es war
grundsätzlich dem absoluten Monarchen vorbehalten, wel-
cher allerdings einzelne Kompetenzen an die höheren Ver-
waltungsstellen delegieren konnte. Daher erklärte es sich,
dass die Kreisdirektorien in der Form der heutigen Rechts-
verordnungen bedeutende Befugnisse auch auf dem Gebiete
der Rechtssetzung besassen. Anders verhält es sich mit der
Rechtspflege. Diese wurde zu jener Zeit noch nicht aus-
schliesslich von besonders organisierten, mit eigentümlichen
Garantien ihrer Unabhängigkeit ausgestatteten Behörden
ausgeübt.
Als Staatsverwaltung im Sinne des Organisationsediktes
ist sonach die gesamte staatliche Tätigkeit zu verstehen,
welche nicht Rechtssetzung ist. Für sie in ihrem vollen Um-
fange waren die Kreisdirektorien zuständig, soweit nicht aus-
drücklich Ausnahmen festgesetzt waren. Letzteres war aller-
dings auch dann der Fall, wenn für gewisse Verwaltungszweige
eigene Organisationen mit besonderen Zentralbehörden ge-
schaffen worden waren. Dies traf aber zu bei der Justiz,
den auswärtigen Angelegenheiten und dem Militärwesen.
Wollten die Kreisdirektorien auf diesen Gebieten eine Zu-
ständigkeit für sich in Anspruch nehmen, so konnten sie sich
nicht auf die genannte Generalklausel berufen und den nicht
zu liefernden Nachweis des ausdrücklichen Ausschlusses
fordern, sondern mussten umgekehrt selbst die rechtliche
Grundlage ihrer Zuständigkeit darlegen.
Dem vorkonstitutionellen badischen Staatsrecht waren
die heutigen Begriffe von Gesetz und Verordnung fremd,
obwohl sie beide schon in einer klar ausgeprägten Bedeutung
Kreisdirektorium u. Kreisregierung im ehem. Grossherzogt. Baden 501
verwendet wurden. Rechtsnormen entstanden durch einfache
Anordnungen des Regenten, »die für die Untertanen neue
Rechte und Pflichten!)« begründeten, dem Satze gemäss:
quod placuit principi, legis habet vigorem. Nur der Regent
besass die rechtliche Fähigkeit zur Aufstellung von Rechts-
sätzen. Anderen Staatsstellen musste eine solche Befugnis
ausdrücklich verliehen sein. Kann auch von einer gesetz-
mässigen Verwaltung in der Zeit von 1800 bis 1818 in Baden
nicht gesprochen werden, so ist sie doch keineswegs rein
willkürlich zu nennen). Vor Eingriffen in die individuelle
Freiheitssphäre waren die Untertanen immerhin insoweit
geschützt, als ein solcher Eingriff auf eine Ermächtigung
des Trägers der Staatsgewalt zurückgehen musste. Nicht
schon die Zuständigkeit zur Ausübung verwaltender Tätigkeit
allein verlieh diese Berechtigung. Das ÖOrganisationsedikt
räumte den Kreisdirektorien zur Verstärkung ihrer Auf-
sicht über die Wahrung der oberhoheitlichen Rechte des
Landesherrn seitens der öffentlich-rechtlichen Verbände,
insbesondere auch seitens der Standes- und Grundherren
die Befugnis ein, »in eilenden Fällen das Zweckdienliche
vorzukehren«. Über die Art der gegebenenfalls zu ergreifen-
den Massnahmen war nichts Näheres bestimmt. Regel-
mässig handelte es sich um Einzelanordnungen, welche den
Charakter von Verfügungen an sich trugen. Nur ausnahms-
weise konnten die Kreisdirektorien auch Rechtsverordnungen
erlassen, welche nach heutigem öffentlichem Recht als Not-
verordnungen zu charakterisieren sind.
Auch auf dem Gebiete der Sicherheitspolizei zielte
die ın $ ı4a der Beilage D getroffene Bestimmung zunächst
nur auf ein allgemeines Polizeiverfügungsrecht ab. Die
Kreisdirektorien konnten Anordnungen, sicherheitspolizei
licher Natur im ganzen Kreisgebiet und unter Durchbrechung
des Prinzips der Zuständigkeit auch in den einzelnen Ämtern,
ı) Verl. Fr. Brauer in »Jahrbücher der Gesetzgebung und der Rechts-
wissenschaft des Grossherzogtums Baden« I. (und einziger) Jahrgang 1813, S. 7.
2) Über die Ende des 18. Jahrhunderts in Baden herrschenden Verwal-
tungsgrundsätze vgl. im allgemeinen W. Windelband »Die Verwaltung der
Markgrafschaft Baden zur Zeit Karl Friedrichse (1916).
502 Seiterich
nötigenfalls im Benehmen mit den benachbarten Behörden,
treffen und.ihre Befolgung unter Requisition des Militärs
und Verhaftung der Sicherheitsstörer erzwingen. Ob aber
ein Rechtsverordnungsrecht der Kreisdirektorien auf diesem
Gebiete ausgeschlossen war, erscheint fraglich. Denkbar
und ohne Zwang unter dem Begriff Anordnung begreifbar
ist auch der Erlass von Polizeiverordnungen.
Die Organisation von 1809 hatte Verwaltung und Justiz
nicht durchgängig getrennt. Beide Zweige staatlicher Tätig-
keit waren vielfach miteinander verflochten. Die mannig-
faltigen Bemühungen um Durchführung einer Trennung
und Zuweisung aller Justizsachen an unabhängige Gerichte
waren erst spät von Erfolg gekrönt. Auf dem Gebiete der
Zivilgerichtsbarkeit waren die Bezirksämter Gerichte erster
Instanz. Erst in zweiter Instanz gelangten die bürgerlichen
Rechtsstreitigkeiten an die besonders organisierten Hofgerich-
te. Die Bezirksämter hatten infolge dieser Regelung eine
eigentümliche Doppelstellung inne: Sie waren zugleich
Verwaltungs- und Justizbehörden. Ihre Rechtspflegetätigkeit
ist nicht als Verwaltungs-, sondern als Justiztätigkeit zu
betrachten. Die Bezirksämter bildeten sordentliche« Gerichte.
Allerdings war die daraus sich ergebende Konsequenz,
die richterlichen Beamten der Bezirksämter der Dienstauf-
sicht der Hofgerichte zu unterstellen, nicht gezogen worden.
Die Dienstaufsicht führten die Kreisdirektorien. Sie hatten
insbesondere Beschwerden gegen die Ämter wegen verzögerter
oder verweigerter Rechtspflege durch den Erlass von geeig-
neten Weisungen zu erledigen?!).
Die Kreisdirektorien selbst übten ebenfalls Zivilrechts-
pflege aus, aber nicht als ordentliche Gerichte. Der vor ihnen
sich abspielende Prozess war nicht nach Justiz-, sondern
nach Verwaltungsgrundsätzen ausgestaltet. Ihre Aufgaben
waren teils erkennender, teils beaufsichtigender Natur.
!) Unter diese geeigneten Weisungen gehörten jedoch nicht solche, welche
Vorschriften über die Art der Führung der Prozesse oder über den Inhalt der
Urteile enthielten oder den zuständigen ordentlichen Richter beseitigten oder
ihn in den Grenzen seiner Amtsgewalt beschränkten. Vgl. Beschluss des Justiz-
ministeriums vom Jahre 1812 in einer Anmerkung zu $ 8 Beil. D. der »Organı-
sation für das Grossherzogtum Baden« II. Auflage (1813).
Kreisdirektorium u. Kreisregierung in chem. Grossherzogt. Baden 503
Erkennende Tätigkeit übten sie in folgenden Fällen aus:
Bei Streitigkeiten über Erfüllung von Akkorden zwischen
Unternehmern von öffentlichen Arbeiten an Strassen, Flüssen
und Brücken sowie öffentlichen Gebäuden einerseits und dem
Staate oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften
anderseits, bei Streitigkeiten über Enteignungen von Grund-
stücken und sonstigen zwangsweisen Abtretungen von Rech-
ten, welche dritten Personen zustanden, zugunsten von
Strassen-, Fluss- oder Brückenbauten oder der Errichtung
öffentlicher Gebäude sowie bei Streitigkeiten über die
dafür zu gewährenden Entschädigungen, ferner bei Streitig-
keiten über den Bestand, die Art und Grösse, der von den oder
an die Untertanen oder Interessenten zu machenden Leistun-
gen an direkten oder indirekten Steuern, Kriegskontribu-
tionen, Staats- und Gemeindelasten, Vergütung von Kriegs-
schäden oder an Beiträgen zu Baulichkeiten von Wegen,
Brücken, Flüssen oder sonstigen gemeinnützigen staatlich
angeordneten Unternehmungen, endlich bei Streitigkeiten
über die Höhe des Betrags — nicht über die Verpflichtung
zur Leistung selbst — von Alimentenleistungen für unche-
liche Kinder, falls der von den Bezirksämtern festgesetzte
Betrag beanstandet wurde.
Die Tätigkeit der Kreisdirektorien als erkennende Be-
hörden ist von derjenigen der Bezirksämter ebenso zu unter-
scheiden wie von der späteren Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Die Kreisdirektorien bildeten keine ordentlichen Gerichte. Sie
waren nur ausnahmsweise in genau abgegrenzten Fällen
zu urteilender Tätigkeit berufen. Ihre Entscheidungen
trafen sie nach Verwaltungsgrundsätzen. Die Kreisdirek-
torien pflegten sogenannte Administrativjustiz!). Als Be-
ı) Über diesen Begriff vgl. G. v. Weiler »Über Verwaltung und Justiz
und über die Grenzlinien«e zwischen beiden (1826) & 31 und J. Zentner vÜber
die Grenzen von Justiz und Verwaltunge (Im Magazin für badische Rechts-
pflege und Verwaltung, Band 5, 1861, S. 229/261, 321/364) &$ ı—5. Auch
Nebenius verbreitete sich in seinem Gutachten über die Kreisdirektorialverfassung
(Nachlass Conv. 36) in eingehender Weise (Kommentarform) über diese Ad-
ıninistrativjustiz. Er gibt u. a. auch einen Einblick, wie diese Rechtspflegetätig-
keit von seiten mancher K. D. aufgefasst wurde. »Einige K. D. waren gewohnt,
hierher gehörige Fälle dem Ministerium aus dem sonderbaren Grunde vorzu-
legen, weil doch vorauszusehen sei, dass der Rekurs ergriffen werde. Dieses
504 Seiterich
rufungsinstanz gegenüber ıhren Erkenntnissen fungierte
das Ministerium des Innern. Die spätere Verwaltungs-
gerichtsbarkeit aber beschäftigte sich ausschliesslich mit
öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten, während die der genann-
ten Administrativjustiz unterliegenden Gegenstände über-
wiegend privatrechtlicher Natur waren. Sie waren »von der
Gesetzgebung selbst als bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
anerkannt und der Verwaltung nur aus Zweckmässigkeits-
rücksicht überwiesen worden !)«.
Nur in bestimmten Fällen übten die Kreisdirektorien
Zivilrechtspflege auch als ordentliche Richter aus. Alle
landesherrlichen Beamten in standes- und grundherrlichen
Besitzungen hatten in allen bürgerlichen Streitigkeiten in
erster Instanz Recht vor dem ersten rechtsgelehrten Kreisrat
des zuständigen Kreisdirektoriums zu nehmen, welcher in
diesem Falle als Einzelrichter fungierte. Die Berufung
gegen seine Urteile ging an das zuständige Hofgericht.
Die streitige Verhandlung der Administrativjustizgegen-
stände fand vor den einzelnen, örtlich zuständigen Bezirks-
ämtern statt. Diese versandten, nachdem sie nötigenfalls noch
amtliche Ermittelungen angestellt hatten, die Akten an das
Kreisdirektorium zur kollegialen Entscheidung.
Die bereits bestehende Ordnung der Strafrechtspflege
blieb im Jahre 1809 erhalten®), mit der einen Modifikation.
dass der Kreis der der staatlichen Gerichtsbarkeit unterwor-
fenen Personen durch die Beseitigung der Jurisdiktions-
befugnisse der Standes- und Grundherren erheblich erweitert
wurde. Sie war allerdings in vielen Punkten nichts weniger
als klar.
Als erstinstanzielle Behörden setzten die Kreisdirektorien
bestimmte Forst- und Jagdfrevelstrafen fest, erkannten bei
polizeilichen Delikten der Grundherren und der landes-
herrlich oder ministeriell angestellten Beamten und ordneten
bei unbefugter Niederlassung von Staatsbürgern im Auslande
Vermögenskonfiskationen und Landesverweisungen an.
Verfahren ist der Ordnung und dem Zweck der hierarchischen Verfassung
der Staatsbehörden ganz zuwider.«
!) Vgl. Weizel a.a.O., S. 103.
2) Vgl. 8. Organisationsedikt vom 4. April 1803.
—— ig, SEE SmopgriemgmTen — u 5 em zerlfiien Se in
Kreisdircktorium u. Kreisregierung im ehem. Grossherzogt. Baden 505
In der Rekursinstanz konnten die Kreisdirektorien insbe-
sondere Strafen der Ämter umwandeln, herabsetzen oder gna-
denweise auch ganz erlassen. Als Strafvollzugsbehörden führten
sie die Aufsicht über alle im Kreis befindlichen Strafanstalten.
Auf dem Gebiete der freiwilligen Gerichtsbarkeit hatten
die Kreisdirektorien insbesondere die jährlich von den Ämtern
einzusendenden Depositen- und Pflegschaftstabellen zu prü-
fen!). Daneben trafen sie Entschliessungen über bestimmte
Liegenschaftsveräusserungen und Kapitalaufnahmen bei Pfleg-
schaften, gaben den letzteren die Erlaubnis zur Führung
von Prozessen und erledigten sämtliche Entmündigungs-
sachen. Eine besonders umfangreiche Tätigkeit hatten sie
auf diesem Gebiete dann zu entfalten, wenn es sich bei den
in Frage kommenden Personen um Angehörige des grund-
herrlichen Standes oder von landesherrlichen Beamten
in standes- und grundherrlichen Territorien handelte. Hier
oblag ihnen die Pflegschaftsanordnung für Minderjährige,
Verschwender oder sonstige unter Vormundschaft zu stellende
Personen, die Anstellung von Nachforschungen nach Ab-
wesenden, Verschollenheitserklärungen, Prüfung und Be-
stätigung von Liegenschaftsveräusserungen, Kapitalaufnah-
men, Vergleichen und anderen wichtigen Rechtsgeschäften
der unter Vormundschaft stehenden Personen, Genehmigung
von Adoptionen und endlich Aufsichtsführung über die
angeordneten Pflegschaften.
Durch die Einführung des Code Napolcon wurden nur
die materiellen Voraussetzungen und das formelle Verfahren
des Vormundschaftswesens neu geordnet. An der Zustän-
digkeit der Verwaltungsbehörden zur Erledigung von Vor-
mundschaftssachen wurde nichts geändert.
Die Tätigkeit der Kreisdirektorien innerhalb des Berei-
ches der Finanzverwaltung war fast durchgehend beauf-
sichtigender Natur. Ihrer Aufsicht unterlag die gesamte
a Über da ausserordentlich umfangreiche, ebenso fein verästelte wie
langwierige und eine rasche Geschäftserledigung hindernde Tabellenwesen
vgl. die V.O. vom 21. Aug. 1810, Reg:-Bl. Nr. 35 mit instruktiven Formularen.
Bitter fragt Nebenius angesichts dieses Tabellenwesens: »Und nehme man alle
Aktenfaszikel zur Hand, welche die Sammlung der Tabellen enthalten und be-
antworte die Frage, zu welchen wohltätigen Zwecken die Resultate derselben
seit 1809 benutzt wurden.« Nachlass Conv. 36 Gutachten über die Verf.d.K.D.
506 Seiterich
Amtsführung der Bezirksverrechnungen, wobei sie auf alle
Mittel zur Verbesserung und Vereinfachung des Finanz-
wesens in ihren Kreisen bedacht sein sollten. Im einzelnen
wurde diese Aufsichtsführung näher dahingehend erläutert,
dass sie sich auf die ordentliche Führung der Bücher und auf
die notwendige Sorgfalt bei der Einziehung der Abgaben
erstrecken müsse. Unvermutete Kassen-, Keller- und Speicher-
revisionen sollten zu jeder beliebigen Zeit stattfinden, ebenso
sollten jährlich alle Geld- und Naturalvorräte der Bezirks-
verrechnung sowie deren Inventar aufgenommen werden.
Die monatlichen Rechnungsausweise waren einzusehen,
zu prüfen und etwa vorhandene Unstimmigkeiten zu berich-
tigen. Hinsichtlich der Verwaltung des werbenden Staats-
vermögens oblag dem Kreisdirektorium die Führung von
Hauptverzeichnissen sämtlicher im Kreise befindlicher Staats-
güter mit ihrem Durchschnittsertrag, sowie der dem gross-
herzoglichen Hause oder öffentlichen Fonds gehörigen
einfachen Guts- oder Erblehen und Schupflehen, Sorge
für gute Verwertung der zum Verkauf gestellten herrschaft-
lichen Güter, Gülten und Zinsen, Ausfertigung und Er-
teilung der Erblehenbriefe und Erneuerung von Erblehen,
Genehmigung von Kapitalaufnahmen auf Erblehen bis zu
einem Drittel ihres veranschlagten Wertes und endlich
gewisse Nachlässe von Pachtzinsen bei zufälligen Unglücks-
fällen. Ausserdem bestimmten sie den jährlichen Weinschlag
in den einzelnen Kreisgegenden und fertigten Überschläge
derjenigen Beiträge an, welche jährlich zum Unterhalt der
Anstalten des Landstrassen-, Brücken-, Damm- und Wasser-
bauwesens sowie zu anderen gemeinnützigen Anstalten zu
leisten waren, wenn noch keine Fonds vorhanden oder die
Verhandlungen unzulänglich waren.
Das badische Staatsrecht kannte zu Beginn des 19. Jahr-
hunderts keinen juristisch genau umschriebenen Begriff der
Polizei. Man bezeichnete mit dem Ausdruck Polizei einfach
seine allen unmittelbaren staatlichen Zwecken dienende
Verwaltungstätigkeit”\«. Auf dem Gebiete der Sicherheits-
ı) Vgl. R. Thoma »Der Polizeibefehl im badischen Rechts (1906), S. 43. Vgl.
auch S. 2: »Zu Beginn des 19. Jahrhunderts bezeichnete Polizei in der Regel
etwa das, was heute innere Verwaltung heisst.e
Kreisdirektorium u. Kreisregierung im ehem. Grossherzogt. Baden 507
polizei, welches für die Zeit des Organisationsediktes nicht
nur eine besondere, die Abwehr von sicherheitsstörenden
Gefahren bezweckende Tätigkeit umfasste, sondern sich auch
auf eine Reihe anderer Gegenstände erstreckte, besassen
die Kreisdirektorien entsprechend ihrer sonstigen Machtfülle
weitgehende Zuständigkeiten. Diese waren in einer Art
von Generalklausel zusammengefasst und machten ihnen zur
Pflicht, alle sicherheitspolizeilichen Anordnungen im ganzen
Kreise und auch in den einzelnen Amtsbezirken zu treffen
und deren Durchführung nötigenfalls mit Hilfe der benach-
barten Behörden, der bewaffneten Macht und der Verhaftung
der Störenfriede zu erzwingen. Daneben besassen die Kreis-
direktorien die Befugnis, Ausländern einen ständigen Auf-
enthalt in Staatsgebiete zu gestatten, wenn sie sich nicht
als Bürger oder Beisassen einer bestimmten Gemeinde an-
schliessen wollten, und ihnen die nötigen Pässe zu erteilen.
Ebenso konnten sie Auswanderern die notwendige obrig-
keitliche Genehmigung zur Auswanderung erteilen, solange
die Zahl der in einem Zeitraum von 3 Jahren auswandernden
Familien eines Ortes nicht den zwanzigsten Teil aller in
diesem Orte lebenden Familien betrug. Weiterhin führten
sie die Aufsicht über alle zur Gesundheitspolizei gehörigen
Verwaltungstätigkeiten der Ämter und Physikate. Auf dem
Gebiete der Presspolizei stand ihnen die Anordnung und
Durchführung der Zensur aller im Kreise erscheinenden
Druckschriften zu, mit Ausnahme der am Aufenthaltsort
der Ministerien erscheinenden Zeitungen und des Regierungs-
blattes.
Auf dem Gebiete der Schulverwaltung!) besorgten
die Kreisdirektorien die Anordnung von Prüfungen der
dem Schulfache sich widmenden Kandidaten, die Annahme
der Schulpräparanden, die Anstellung der unteren Schul-
lehrer in den Städten sowie aller Landschullehrer, soweit
die Besetzung der vakanten Stellen überhaupt dem Landes-
herrn zustand, die Einsicht und Prüfung der Schulvisi-
tationsprotokolle, Erledigung der gefundenen Anstände,
Führung der Aufsicht über die Kreise im befindlichen Päda-
gogien, Gymnasien und Lyzeen »rücksichtlich ihrer äussern
') Vgl. 13. Org.-Edikt vom 13. Mai 1803.
508 Seiterich
und innern Polizei«e, Anordnung öfterer unvermuteter Visi-
tationen und endlich die Aufsicht darauf, dass die Lehrer
ihren Pflichten in pünktlicher Einhaltung ihrer Unterrichts-
stunden nachkamen.
Die Regelung des Verhältnisses von Kirche und Staat
war vor dem Jahre 1809, dem Zuge der Zeit entsprechend,
sehr eng ausgestaltet‘). Ein grosser Teil der kirchlichen
Verwaltung war dem staatlichen Verwaltungsorganismus
eingegliedert worden. Das Organisationsedikt von 1809
verschärfte diese Unterordnung. Als Aufsichtsorgane über
das gesamte Kirchen- und Schulwesen, insbesondere über die
Amtsführung der Geistlichen, wurden in den einzelnen
Amtsbezirken vom Landesherrn ernannte Geistliche als
Dekane angestellt. Ihnen oblag im besonderen die Prüfung
der Schulkandidaten, die Vornahme von Kirchen- und
Schulvisitationen, die Abhaltung der Pfarrsynoden und die
Einsichtnahme in die Vermögensverwaltung des Kirchengutes.
Die Dekane waren in allen Angelegenheiten, welche nicht
auschliesslich kirchlicher Natur waren, den Kreisdirektorien
unmittelbar untergeordnet. An letztere waren alle Berichte
und Protokolle zu richten, die von ihnen erteilten Anwei-
sungen waren pünktlich zu vollziehen. In allen diesen
Beziehungen übten die Kreisdirektorien unmittelbare Dienst-
und Aufsichtsgewalt aus.
Jedoch war den Kirchen des Landes das Vorhandensein
eines eigenen Wirkungskreises nicht ganz abzusprechen.
Über dessen Verwaltung behielt sich der Staat die sogenannte
Kirchenhoheit vor. Das Organisationsedikt legte die Hand-
habung dieser staatlichen Aufsicht in den einzelnen Kreisen
in die Hände der Kreisdirektoren. Sie übten die Aufsicht
über kirchliche Korporationen aus, soweit deren Handlungen
staatliche Interessen berührten, und hatten in besonderem
Masse darüber zu wachen, dass nichts im Kreise geschehe,
was die Rechte des Staates gegen die Kirche beeinträchtigen
könnte. Zur Wahrung der landesherrlichen Rechte in geist-
lichen Angelegenheiten, insbesondere auch gegen auswärtige
Kirchenbehörden, war den Kreisdirektorien die Befugnis
ı) Vgl. 3. Org.-Edikt vom Ir. Febr. 1803 und ı. Konst. Edikt vom
14. Mai 1807.
Kreisdirektorium u. Kreisregierung im ehem. Grossherzogt. Baden 509
verliehen, bindende einstweilige Verfügungen zu treffen.
Ausserdem besorgten die Kreisdirektorien auch die Leitung
der Kirchen- und Pfarrhausbauten.
Hinsichtlich der kirchlichen Vermögensverwaltung, wel-
che beinahe völlig von staatlicher Seite aus besorgt wurde,
stand den Kreisdirektorien die Aufsichtsführung über die
Verwaltung der kirchlichen Bezirksfonds und der grösseren
geistlichen Stiftungen zu.
Auf dem Gebiete des Handels und der Gewerbe waren
die Aufgaben der Kreisdirektorien besonders umfangreich.
Auf die weitest gehende Förderung aller Industriezweige,
der bestehenden Gewerbe, Manufakturen und Fabriken
sollten sie ihr Hauptaugenmerk richten. Neue und nützliche
Produkte und Gewerbe sollten eingeführt, unentdeckte
Bodenschätze der Ausbeutung erschlossen werden. Jährlich
war über die Ein- und Ausfuhr im Kreisgebiet ein eingehender
Bericht an das Landesökonomiedepartement zu erstatten.
Daneben beaufsichtigten die Kreisdirektorien das gesamte
Schiffahrts- und Flössereiwesen und trugen Sorge für die
Instandhaltung aller hierher gehörigen Anlagen. |
Ebenso oblag ihnen in besonderem Masse die Pflege
der Landwirtschaft durch Förderung der Landeskultur
mittels Urbarmachung von öden Plätzen, Austrocknung
von Sümpfen, Veredelung und Vermehrung der angebauten
Landesprodukte, Einführung neuer Bebauungsarten und
moderner Gerätschaften, Aufhebung der Brache, Anlegung
und Bewässerung von Wiesen, Anlegung von Baumschulen
und endlich Verbesserung und Vermehrung des Viehstandes.
Sie hatten jährlich von den Bezirksämtern aufgestellte
Tabellen zu prüfen, geeignete Weisungen zu erteilen und
summarische Auszüge aus den Tabellen an das Ministerium
des Innern einzusenden.
Auf dem für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes
wichtigen Gebiete des Frohndwesens!) besorgten die Kreis-
direktorien die Aufsicht über das gesamte Frohndwesen,
dessen ordnungsmässige Austeilung und die zweckmässige
Durchführung der Frohnden, die Erledigung der in Frohnd-
. ı) Vgl. 6. Konst. Edikt vom 4. Juni 1808 sowie 2. Buch, Titel 6 des
neuen badischen Landrechts,
Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. Bd. y2, ı 34
5ı1o Seiterich
angelegenheiten entstandenen Beschwerden, die Bewilligung
persönlicher Befreiungen von Frohndleistungen bei körper-
lichen Gebrechen oder hohem Alter, sowie die Erlaubnis-
erteilung zu Berainserneuerungen von Gülten, Zinsen und
Gefällen für Kirchen-, Gemeinde- und Privatgüter und die
Bestätigung der angefertigten Beraine.
Weiterhin erteilten die Kreisdirektorien bestimmte Ge-
werbekonzessionen, führten die Oberleitung aller Anstalten
des Landstrassen-, Brücken,» Damm- und Wasserbaues
durch eigens zu diesem Zwecke eingerichtete technische
Kreisbehörden, stellten in den einzelnen Amtsbezirken Unter-
und Tierärzte an und erledigten bestimmte Aufgaben auf
dem Gebiete der Armenfürsorge.
Das öffentliche Leben zu Beginn des 19. Jahrhunderts
kannte den Begriff der Selbstverwaltung in seiner heutigen
Ausprägung nicht. Die damaligen Anschauungen über die
Aufgaben des Staates gingen dahin, diesem eine möglichst
weitgehende Anteilnahme an allen innerhalb des Staats-
gebietes sich vollziehenden Lebensäusserungen zur Pflicht
zu machen. Jedoch ist nicht zu leugnen, dass sich tatsächlich
die Verwaltung grosser Gebiete gemeindlicher Angelegen-
heiten frei von staatlicher Bevormundung vollzog. Die
Regelung des Gemeindewesens war vor 1809 durch das zweite
Konstitutionsedikt vom 14. Juli 1807 und das Konstitutions-
edikt vom 4. Juni 1808 erfolgt. Diese Edikte waren »Aus-
flüsse einer wohlwollenden Fürsorge; sie standen auf der
Höhe der wissenschaftlichen und praktischen Ausbildung
des öffentlichen Rechts damaliger Zeit!)«.. Es waren ıden
Städten ihre besonderen Verfassungen und Freiheiten und
auch den Landgemeinden der Hauptsache nach ihr seit-
heriger, verhältnismässig freiheitlicher Verfassungszustand
belassen worden ?)«. Die Gemeinden wurden zwar als Minder-
jährige behandelt, welche der staatlichen Bevormundung
ı) Vgl. F. Fröhlich »Die badischen Gemeindegesetze samt den dazu-
gehörigen Verordnungen und Ministerialverfügungen mit geschichtlichen und
erläuternden Einleitungen und Anmerkungen«. 2. Auflage (1861), S. XVIII.
3) Vgl. Fr. Wieland s»Handbuch des badischen Gemeinderechtse I. Tei!
187 1). S. II.
Kreisdirektorium u. Kreisregierung im ehem. Grossherzogt. Baden 5II
noch nicht gut entraten konnten, waren aber besonders
in ihrer Vermögensverwaltung tatsächlich weitgehend frei.
Das Organisationsedikt von 1809 brachte dieser frei-
heitlichen Entwicklung einen empfindlichen Rückschlag.
Der Unterschied zwischen Land- und Stadtgemeinden wurde
völlig beseitigt. Die Gemeinden wurden als unterste Glieder
der Staatsverwaltung betrachtet, welche gemeindliche An-
gelegenheiten nur im Nebenamte erledigen konnten. »Die
Leitung des Gemeindewesens war vollständig in den Bereich
der Staatsverwaltung gezogen und völlig in dieser aufgegan-
gen. Der Ortsvorgesetzte war ... mit Funktionen betraut,
welche die Gemeinde in ihrem eigenen Bestand und Wesen
nicht berührten!).«e Im Rahmen der Neuorganisation von
1809 vollzogen die Kreisdirektorien die Ernennung und
Bestätigung der Bürgermeister in den Städten, fassten
Beschluss über Annahme oder Verwerfung von bezirks-
amtlichen Anträgen auf Bestellung solcher Personen zu
Ortsvorgesetzten, auf welche bei der Gemeindewahl keine
oder doch weniger als ein Viertel der Wahlstimmen entfallen
waren und erteilten die Genehmigung zu Anstellung von
Ratschreibern in den Städten. Daneben nahmen sie In- und
Ausländer als Ortsbürger oder Hintersassen auch gegen den
Willen der betreffenden Gemeinden an, ebenso Söhne jüdi-
scher Familien, falls sie ein gewisses Vermögen nachweisen
konnten und die Gemeinden keinen Widerspruch erhoben.
Auf dem Gebiete der Gemeindevermögensverwaltung
besassen die Kreisdirektorien besonders ausgedehnte Befug-
nisse. Sie erteilten Genehmigungen zu Veräusserungen von
Gemeindeliegenschaften, zu Änderungen in der landwirt-
schaftlichen Bebauungsweise der Gemeindegüter, zu Ände-
rungen im sogenannten Bürgergenuss, zu Kapitalaufnahmen
von seiten der Gemeinden und endlich zu Beiträgen der
Gemeinden zu Neubauten und anderen nützlichen Ausgaben.
Ferner oblag ihnen die Einleitung der Verteilung von mehre-
ren Ortschaften angehörenden Gütern, Waldungen und
Allmenden sowie die Prüfung von Auszügen aus den Ge-
meinderechnungen. Falls zur Prozessführung einer Gemeinde
ı) Vgl. Fröhlich a.a. O., S.XIX und XX.
34°
612 Seiterich
eine behördliche Erlaubnis besonders vorgeschrieben war,
wurde sie ebenfalls von dem zuständigen Kreisdirektorium
erteilt.
Als eine besondere Art der Staatsaufsicht, welche sich
zwar nicht gegenüber öffentlich-rechtlichen Verbänden, wohl
aber gegenüber anderen Personen im Staate erstreckte, die,
ohne einer Dienstaufsicht unterworfen zu sein, staatliche
Machtbefugnis ausübten, ist die Aufsicht zwecks Wahrung
der landesherrlichen Rechte gegenüber den Standes- und
Grundherren zu betrachten. Diese waren durch die Rhein-
bundsakte unter die Souveränität des Grossherzogs gelangt,
jedoch war ihnen ein Teil der aus ihrer ehemaligen staats-
rechtlichen Stellung fliessenden hoheitlichen Gewaltbefugnisse
belassen worden. Die Kreisdirektorien hatten in besonderer
Weise darüber zu wachen, dass die genannten Personen
innerhalb der Grenzen ihrer Befugnisse blieben und die
Souveränitätsrechte des Monarchen nicht antasteten.
Bei Erfüllung aller eben gekennzeichneter Aufgaben be-
fanden sich die Kreisdirektorien in enger Abhängigkeit von
den einzelnen Ministerien. Sie hatten diesen in allen Fällen,
in welchen sie von sich aus anfragten oder aber höheren
Orts aufgefordert wurden, Bericht zu erstatten und die er-
folgten dienstlichen Anweisungen pünktlich zu vollziehen.
Die Ministerien konnten jede beliebige Verwaltungsan-
gelegenheit nach Gutdünken zur eigenen Erledigung an sich
ziehen!). Sie waren verpflichtet, von Zeit zu Zeit Visitation
bei den Kreisdirektorien vorzunehmen. Dabei konnten sie
summarische Untersuchungen gegen die Beamten eines
Kreisdirektoriums anordnen und Strafen verhängen, nicht
jedoch gegen einen Kreisdirektor selbst, da er der Disziplinar-
gewalt des Generaldirektoriums unterstellt war.
Die Überordnung der Kreisdirektorien über die Bezirks-
ämter und Lokalbehörden äusserte sich in dreifacher Weise.
ı) Über diesen unhaltbaren Zustand, welcher einer willkürlichen Ge-
schäftsbehandlung erheblich Vorschub leistete, wurde schon bald lebhafte Klage
geführt. Eine eindringliche Mahnung von Reitzensteins in seiner Eigenschaft als
Kabinettsminister vom 20. Juni 1810, dass die Ministerien sich streng an ihren
Wirkungskreis halten sollten, scheint keine nachhaltige Wirkung gehabt zu
haben. Vgl. Akten, Rep. Gen. V. ı. Staatsverfassung: »Die neue Organisation
der ganzen inneren badischen Staatsverwaltung betr.e 1809/10, Pars. t.
Kreisdirektorium u. Kreisregierung im ehem. Grossherzogt. Baden 513
Den Kreisdirektorien stand zunächst die Dienstgewalt zu.
Sie konnten an die untergeordneten Behörden verbindliche
Befehle erlassen. Sie hatten ferner das Recht der Annahme
von Beschwerden gegen Handlungen und Anordnungen
der Bezirksbeamten, konnten von diesen Berichte über die
beanstandeten Angelegenheiten einfordern sowie um Auf-
hebung oder Abänderung ersuchen. Sie überwachten endlich
die Amtsführung aller Behörden im Kreisgebiet und konnten
gegen Säumige oder den Gehorsam verweigernde Beamte
auf dem Disziplinarwege einschreiten. Dabei waren sie
befugt, bestimmte Strafen festzusetzen, Bezirksbeamte in
Eilfällen vom Amte zu suspendieren sowie Bürgermeister
und Gemeinderäte vom Dienste zu entlassen").
1810— 1818
Der Erlass des Novemberedikts vom Jahre 1809 fiel in
eine Zeit voller politischer Rastlosigkeit und Unruhe, welche
die neue Staatsverwaltungsorganisation in den ersten Jahren
ihres Bestehens zu keiner ruhigen Entwicklung gelangen liess.
Ihre vielfach fremdartigen und dem bisherigen badischen
Verwaltungssystem nicht entsprechenden Bestandteile ver-
hinderten eine rasche und gründliche Verwurzelung im Volke.
So kam es, dass das Schicksal des Reitzenstein-Marschall-
schen Werkes in der Zeitspanne bis zur Gründung der badi-
schen Verfassung überaus bewegt war.
Zu Beginn des Jahres 1810 liess der Fürst Konstantin
von Löwenstein-Wertheim eine Denkschrift an den Erbgross-
herzog Karl und die Ministerien überreichen, in welcher
die gesamte Neuorganisation, da sie die Interessen der mediati-
ı) Einen guten Einblick in die Visitationstätigkeit der K. D. gegenüber
den Ämtern, welche regelmässig durch ad hoc ernannte Kommissarien erfolgte,
gewähren die Akten, Rep. Gen. III. ı, Dienste: »Die bei den Ämtern und Amts-
revisoraten angeordneten Dienstvisitationen und die desfalls den Kommissarien
erteilte Instruktion betr.« 1816/18. Über das Schicksal dieser Visitationen vgl.
Weitzel a.a. O., S. 57. Sie wurden nur selten vorgenommen, da es den K.D.
zum grössten Teil an Zeit, aber auch an näheren Instruktionen fehlte. Nähere
Bestimmungen wurden erst in den 30er Jahren erlassen, wonach die Visitationen
durch Kommissäre des Minist. d. Innern und der Kreisregierungen vorgenommen
werden sollten. Aber auch hierdurch wurde keine dauernde Kontrolltätigkeit
erzielt. Erst eine V.O. vom 21. Juni 1850 schaffte endgültigen Wandel.
5sı4 Seiterich E
sierten Standes- und Grundherren empfindlich getroffen
hatte, scharf angegriffen wurde. Diese Beschwerdeschrift
gab den einzelnen Ministerien Gelegenheit zu eingehender
Stellungnahme. Und von diesen Tagen an bis in die ersten
Regierungsjahre des Grossherzogs Ludwig kamen die Ge-
müter berufener und unberufener Kritiker nicht mehr zur
Ruhe!). Das Wort Organisationswut ist zur Charakterisie-
rung der manchmal fieberhaften Tätigkeit dieses Zeitab-
schnittes nicht unangebracht. Die verschiedenartigsten An-
ordnungen folgten oft so rasch aufeinander, dass sein zu einer
höheren Stelle gehöriger Registrator auf den Einfall gekom-
men sein soll, eine wiedererschienene Organisation bloss für
das laufende Jahr zu rubrizieren und zu registrieren ?)«.
Selbst eine geharnischte Erklärung des Grossherzogs Karl
vom Jahre 18163), welcher im übrigen sich um die Fortent-
wicklung der Verwaltungsorganisation herzlich wenig küm-
merte, hatte keine nachhaltige Wirkung.
Die Gründe für diese bunt durcheinanderwogenden
Bestrebungen sind verschiedenartiger Natur. Die Verwal-
tungsideale des landesväterlichen Wohlfahrtssystems Karl
Friedrichs waren noch frisch in aller Erinnerung und führten
gerne und überall zum Kampfe gegen die Bestrebungen an,
welche die gleichmacherischen und straff zentralisierenden
französischen Verwaltungseinflüsse noch weiter auszudehnen
suchten. Die gesamte neue Organisation wurde vielfach als
aufoktroyiert und innerlich volksfremd empfunden. Der
ı) Der Zeitraum zwischen den Jahren 1810—ı819 ist mit fortgesetzten
Organisationsplänen geradezu überschwemmt. Auf jedes einzelne Gutachten
im folgenden einzugehen, erschien unmöglich, zumal die tatsächlich vorgenom-
menen Abänderungen, so wichtig sie auch im einzelnen sind, ausserhalb jeden
Verhältnisses zu der Menge der vorhandenen Vorschläge stehen.
2) Vgl. eine Denkschrift des Amtmanns Roth von Pforzheim in den Akten,
Rep. Gen. IV. 2 Kanzleisache: s»Die Entwürfe über zweckmässige Verwaltung
der willkürlichen Gerichtsbarkeit, sowie Entwürfe zu einer Amtsrevisorats-
instruktion betr.e 1816/32. Derselbe witzige Amtmann bemerkte ebenda noch
über das ununterbrochene Reformationssystem, dass man smanchmal wie in
einem Strudel herumgetrieben wurde, aus welchem man sich mittels neuer
Anordnungen herauswinden wollte, aber sofort das bekannte Sprichwort in
Anwendung kam: Incidit in Scyllam, qui vult vitare Charybdime.
3) Abgedruckt bei Andreas a.a.O., S. 382.
Kreisdirektorium u. Kreisregierung im ehem. Grossherzogt. Baden 5I5
Volksmann Ludwig Winter war der.beredte Verkünder dieser
Stimmungen. Die tiefe Zerrüttung aller Verhältnisse im Staat
nach der langen Kriegszeit, die drückende Schuldenlast und
die andauernde Untätigkeit des jungen Grossherzogs liessen
überall die Sehnsucht nach den Zuständen des durch die Er-
innerung verklärten Regimentes des verewigten Karl Fried-
rich lebendig werden. Mit alldem verband sich nach dem
glücklichen Ausgange der Befreiungskriege ein ungeahnt
mächtig gewordenes vaterländisches Empfinden, welches die
nüchterne rheinbündisch-französische Staatsverwaltung von
1809 als vaterlandsfremd ablehnte. Was die Kreisdirektorien
anlangte, so gab überdies ihre innere Organisation noch
weiterhin Anlass zu gewichtigen Anständen. Ihre Kom-
petenzen waren keineswegs fest abgegrenzt. Die Geschäfts-
behandlung und -erledigung war tatsächlich bei jedem Kreis-
direktorium verschieden ausgestaltet. Es fehlte durchweg an
eingehenden und sorgfältig ausgearbeiteten Dienstinstruk-
tionen. Auch in der Besetzung der Posten der Kreisdirektoren
schien die Regierung nicht immer eine glückliche Hand
gehabt zu haben. |
In der Epoche von 1810 bis zum Erlass der Verfassung
im Jahre ı818 lassen sich in Bezug auf die Organisation
der Kreisdirektorien zwei Richtungen scharf unterscheiden.
Die eine Richtung zielte dahin, diesen Verwaltungsstellen
durch sorgfältig vorbereitete Verbesserungen und Abände-
rungen und unter Beschränkung ihrer Anzahl eine ruhige und
feste Entwicklung zu ermöglichen, während die anderen
Bestrebungen auf ihre völlige Beseitigung gerichtet waren.
Die ersteren Richtungen vertraten insbesondere Brauer,
Nebenius, der Staatsrat und spätere Finanzminister von
Sensburg und der Freiherr von Marschall. Auf der anderen
Seite war Ludwig Winter der hervorragendste Kämpfer.
Brauer hatte anlässlich der genannten Denkschrift des
Fürsten Konstantin von Löwenstein-Wertheim die Gelegenheit
ergriffen, zu den von dem hohen Kritiker inkriminierten Be-
stimmungen des Organisationsediktes Stellung zu nehmen).
!) Das Gutachten Brauers vom 15. Jan. 1811 war trotz aller Bemühungen
in den Akten des Generallandesarchivs nicht aufzufinden. Vgl. die Ausfüh-
rungen von Andreas a.a.O., 322ff.
516 Seiterich
Es wäre ihm am liebsten gewesen. die abgeschafften Pro-
vinzialkollegien wieder ins Leben zu rufen. Aber er fand
sich auch mit den gegebenen Tatsachen ab. Nur sollte die An-
zahl der Kreisdirektorien auf acht herabgesetzt werden. Ent-
schiedene Stellung nahm er gegen die Übertragung von
Administrativjustizbefugnissen an die Kreisdirektorien. Dass
sie in Streitigkeiten, in denen der durch sie mitvertretene
Staat selbst Partei war, Recht zu sprechen hatten, würdigte
sie in seinem Urteil »zu wahren asiatischen Paschas herab,
über die nur der Strang, nicht die Gerechtigkeit Gewalt
habe«. Als zweiten gewichtigen Anstand brachte Brauer vor,
dass man den Kreisdirektorien wichtige Kirchen- und Schul-
sachen anvertraut hatte, ohne ihnen gleichzeitig eigene geist-
liche Berater zur Verfügung zu stellen, obgleich doch bei
der Erledigung gerade dieser Aufgaben »so unendlich viel
auf die Liebe von innen heraus ankomme, mit der man sich
auch in die scheinbar langweiligen Details vertiefen müsse«.
Dass als Fürsprecher für die Kreisdirektorien weiterhin
die Kreisdirektoren selbst auftraten, ist nicht verwunderlich.
Sie waren anlässlich der Trauerfeierlichkeiten für den ver-
storbenen Grossherzog Karl Friedrich im Jahre ı811 voll-
zählig zu einer Sitzung in Karlsruhe zusammengetreten‘®),
um sich über die Ergebnisse der ihnen anvertrauten Admini-
stration auszusprechen. Sie befürworteten durchaus mög-
lichste Aufrechterhaltung des bestehenden Zustandes. Gegen-
über bestehenden Mängeln waren sie jedoch keineswegs un-
zugänglich. Zu Protokoll wurde der Wunsch einstimmig
niedergelegt, dass eine nähere Grenzbestimmung der Kreis-
direktorialvollmachten, verbunden mit einer ausreichenden
Sicherung ihres Wirkungskreises gegenüber den Ministerien
erfolgen möge.
Was Nebenius veranlasste, zu den schwebenden Organi-
sationsfragen Stellung zu nehmen, ist nicht bekannt. Die
Anregung dazu dürfte von seinem Vorgesetzten, dem Staats-
rat von Sensburg, ausgegangen sein, wie auch seine Arbeiten
ı) Am 21. Juni ı811 Protokoll der Sitzung in Akten, Rep. Gen. IV. ı,
4 Kanzleisachen: »Die Organisation der administrativen Staatsverwaltung und
den Geschäftskreis der administrativen und exekutiven Landesstellen betr.«
ı810/12, Pars. 11].
Kreisdirektorium u. Kreisregierung im ehem. Grossherzogt. Baden 517
aller Vermutung nach die sachliche Grundlage für die Sens-
burgschen Vorschläge geworden sind?)*). Nebenius ist als
der sachkundigste unter allen Organisatoren dieser Zeit anzu-
sprechen. Er hatte an der Präfektur von Besancon unter
Jean Debry längere Zeit gearbeitet und sich gründliche
Kenntnisse erworben, welche er in der Folgezeit als Kreis-
rat in Durlach verwenden konnte. Er ging von der auf
eigene Erfahrung gegründeten Überzeugung aus, dass der
»Örganisationsdämon« am besten dadurch gebannt werden
könnte, »dass man sich auf die Verbesserung des anerkannt
Schlechten beschränken und planmässig und allmählich zu
Reformen schreiten müsse. »Jeder neue Versuch wird all-
gemeinen Schrecken verbreiten... und insbesondere daran
erinnern, dass die schönsten Berechnungen der Theorie nir-
gends mehr als im Felde der Verwaltungslehre trügerisch
sind«.. Obwohl sein Urteil über die Auswüchse des neuen
Systems ausserordentlich scharf war, — spricht er doch davon,
dass eine regellose Willkür aus einer Einrichtung hervor-
gegangen sei, die an die Stelle der Gewohnheitsindolenz ein
‚energisches Wirken setzen sollte, und dass Massregeln, die
auf Verbannung des Provinzialgeistes gerichtet waren, eine
noch nachteiligere Detailkrämerei der Ministerien erzeugt
habe, — blieb er doch bei seiner Überzeugung, dass man eine
neue Organisation nicht mehr wagen dürfe, da sie nur zurück-
werfen, nicht aber vorwärts bringen würde. Der Ausgangs-
punkt seiner Betrachtungen war nicht durch leidenschaftliche
Parteinahme bestimmt. Gerade sein über der Sache liegender
Standpunkt im Verein mit seiner eigenen Sachkenntnis ermög-
lichten ihm ein scharfes und klares Urteil. Seine Kritik an den
Kreisdirektorien lässt sich in vier Punkte zusammenfassen:
In der Hand eines Mannes waren zu viel Gewaltbefug-
nisse vereinigt. Dazu fehlte in Baden bei Übergriffen ein
energisches Eingreifen seitens der Ministerien.
Bei den Bestimmungen, welche Geschäfte von den Kreis-
direktoren in kollegialer Weise zu erledigen waren, wurden
nur die formellen Gesetzesvorschriften der französischen Ver-
ı) Vgl. Andreas: »Aus den Anfängen von Nebeniuse, Z.G.O. N. F. Bd. 28,
S. zff., daselbst auch Literatur über Nebenius.
2) Die aktenmässigen Belege im Nachlass von Nebenius. Conv. 36.
518 Seiterich
waltung herangezogen, nicht aber deren Geist und inneres
Prinzip. So kam es, dass Gegenstände, welche dem Geschäfts-
kreis des Präfekten überhaupt fremd waren, wohl aber von
den Kreisdirektorien besorgt werden mussten, mangels eines
Vorbildes einer kollegialen Erledigung nicht unterworfen
wurden. Hierher gehörten die überaus wichtigen Entschei-
dungen über Suspensionen vom Amte, über Vermögens-
konfiskationen und Strafsachen.
Die Bezirke sowohl der Kreisdirektorien als auch der
Bezirksämter waren zu klein. Insbesondere machten die nur
auf einem einzigen Beamten zugeschnittene Bezirksverwal-
tung viel Arbeit, durch die Erledigung von Beschwerden
über häufig vorkommende Missgriffe, da hier das Korrektiv
kollegialer Behandlung ganz fehlte.
Von seiten der Ministerien erfolgten häufig unregel-
mässige Eingriffe in die Tätigkeit der Kreisdirektorien,
welche das Verantwortungsbewusstsein der Beamten bei die-
sen Stellen empfindlich herabmindern und ihnen Mut und
eigene Initiative rauben mussten.
Zur Beseitigung dieser Missstände müsste der Umfang
der Bezirksämter auf etwa 20—30000 Seelen erweitert, an
ihre Spitze 2 oder 3 Beamte gestellt, die Anzahl der Kreis-
direktorien auf 5 herabgesetzt und ihnen eine erweiterte
Kollegialverfassung gegeben werden. Die Kreisräte und son-
stigen Beamten der Kreisdirektorien sollten nicht nur Werk-
zeuge in der Hand des Direktors sein, der sie nur so viel
gelten liess, als ihm beliebte, und nicht selten eine wahre
»Kommisregierung« führte, sondern ihm als verantwortungs-
volle Helfer mit eigenem Wirkungskreis zur Seite stehen.
Überdies sei das Volk diese letztere Art der Geschäftserle-
digung gewohnt und es habe ihr sein Vertrauen geschenkt.
Die Kompetenzen der Kreisdirektorien bedürften einer ge-
nauen Abgrenzung. Mit am wichtigsten aber sei eine straffe
Ordnung des Rekurswesens. Es müsse verhindert werden,
dass die kleinlichsten Beschwerden bis vor die Ministerien
gebracht werden können und diesen dadurch der Blick für
das Grosse und Ganze verloren gehe. Den Ministerien müsste
genügen, an Hand von übersichtlichen Jahresberichten sich
über die grossen Linien der Kreisverwaltung zu informieren.
Kreisdirektorium u. Kreisregierung im ehem. Grossherzogt. Baden 519
Nicht nur rein sachlich jedoch wandte sich Nebenius
gegen die Organisation von 1809. Er war, wie auch Winter,
ein Gegner der Einstellung der Schöpfer des grossen Ediktes
zu den Problemen der inneren Verwaltung. Er konnte sich mit
deren deduktiver Verfahrensmethode nie befreunden. Es
findet sich in seinen Aufzeichnungen der markante Satz:
»Ohnehin erfordert die Lokalität häufig, von dem Maximum
mehr oder weniger abzuweichen, und ist hierin, wie in allen
Dingen, die Systemwut zu vermeiden !)«.
Praktische Erfolge waren den Vorschlägen von Nebenius
nicht beschieden. Der Hauptteil seiner Gedanken kehrt in
den Plänen des Staatsrats von Sensburg wieder.
von Sensburg war der geschäftigste Organisator jener
an sich schon so geschäftigen Zeit. Aus seiner Feder stammen
unzählige Vorschläge und Pläne zu Fragen der Verwaltungs-
reform. Den Inhalt seiner Ideen über die Kreisdirektorial-
verfassung fasste er dahin zusammen: »Die Kreisdirektorien
bleiben Mittelstellen zwischen Ministerien und Ämtern. Ihre
Anzahl wird auf vier reduziert. Die Geschäftsbehandlung
ist — rein präparatorische Einleitungen ausgenommen —
kollegialisch. Der Wirkungskreis der Kreisdirektorien um-
fasst alle Zweige der öffentlichen Verwaltung, deren Leitung
nicht besonderen Zentralstellen anvertraut ist«. Einer solchen
Zentralleitung sollten Kirchen- und Schulsachen, Forst-
angelegenheiten, sowie das Rechnungs- und Steuerwesen
unterworfen werden. Die Beamten der Kreisdirektorien soll-
ten genau ausgearbeitete Dienstinstruktionen erhalten. Die
Vielschreiberei und die ewigen Kleinberichte sollten be-
seitigt und durch Jahresberichte ersetzt werden ?)3).
!) Gutachten über die K. D.-Verfassung im Nachlass.
2) Vgl. Akten, Rep. Gen. III. ı, 4 Kanzleisache: »Die Organisation der
gesamten grossherzoglichen badischen Lande von 1809 und die an solcher
nachgefolgten Abänderungen, anderweitige Vorschläge wegen Vergrösserung
der Ämter, über den Wirkungskreis der K. D. und ihr Verhältnis zu den oberen
und unteren Behörden usf. betr.e 1809/16. In diesem Faszikel finden sich neben
den »fortgesetzten Vorschlägen, die subjektive Reduktion der Ziviladministration
betr.e aus der Hand v. Sensburgs zahlreiche Ministerialgutachten und Gutachten
sämtlicher Kreisdirektoren über verschiedene Organisationsfragen.
3) Von den Gutachten, welche durch die v. Sensburgschen Vorschläge
angeregt wurden, ist insbesondere dasjenige des Freih. v. Berckheim vom
520 Seiterich
Der Freiherr v. Marschall äusserte sich erst später über
die von ihm geschaffene Organisation. Anlass dazu gab eine
Denkschrift des Staatsrats von Kalm'), in welcher dieser
nach Darlegung der seiner Meinung nach den Kreisdirek-
torien anhaftenden Mängel für deren völlige Beseitigung
eingetreten war). Prestigegründe dem Auslande gegenüber
und kluge Vorsorge, bei Beamtenschaft und Volk keine neue
Beunruhigung und kein neues Missvergnügen zu schaffen,
liessen ihn beharrlich den Plan verfolgen: »smit dem min-
desten nötigen Aufsehen Verbesserungen und Änderungen
zu machen und so allmählich zur Vervollkommnung und Ver-
einfachung der Staatsverwaltung fortzuschreiten3)«.. Seine
Äusserungen über die Kreisdirektorien sind besonders ge-
wichtig. »Von der Zweckmässigkeit der Aufhebung der
Kreisdirektorien kann ich mich nicht überzeugen. So sehr
man auch immer die Geschäftskreise der Bezirksämter und
anderer Lokalstellen erweitern mag, so wird dieses doch in
keinem Falle so weit gehen können, dass nicht die Zentral-
stellen, in unmittelbare Verbindung mit ihnen versetzt, all-
zusehr mit Detailgeschäften aller Art überladen werden soll-
ten. Überdies ist die Zentralstelle bei ihrer Entfernung und
bei ihrer wenigen Bekannstchaft mit den Lokal- und Per-
sonalverhältnissen, worauf es bei so vielen, die einzelnen
Untertanen betreffenden Detailgeschäften ankommt, zu
17. März 1816 zu erwähnen, welches die Ansichten des Min. d. Inn. zusammen-
fasst. Vgl. Akten Rep. Gen. Il. 2, 3, Kanzleisache: »Bemerkungen des diri-
gierenden Ministers des Innern über die aus dem grossherzogl. geh. Kabinett
an das M.d.]I. gegebene Erörterung der Frage, welche Geschäftsgegenstände
von dem M.d.I. an die K.D. zu überlassen waren, betr.«e Dieses Gutachten
diente einer im Jahre 1816 niedergesetzten Kommission zum Leitfaden, welche
die Vorarbeiten für bestimmte Vereinfachungen erledigen sollte. Ihre Ergebnisse
sind in dem vorstehenden Faszikel enthalten und nehmen einen guten Teil der
1819 und 1822 erfolgten Kompetenzverschiebungen vorweg.
?) Vgl. Akten Rep. Gen. IV. 1,6 Kanzleisache: »Entwurf eines Vorschlags
über Vereinfachung der grossh. bad. administrativ. Regierungsverfassung
betr.« 1817.
?) Vgl.auch Andreas Z2.G.O.N.F. Bd. 27, $. 308ff.
3) »Auszug eines Schreibens an Herrn Staatsrat von Kalm« vom 25. Juni
1817; das Schreiben befindet sich im Nachlass von Nebenius, Conv. 36: »Akten
die Landesorganisation betr.«
Kreisdirektorium u. Kreisregierung im ehem. Grossherzogt. Baden 521
zweckmässiger Erledigung dieser Art von Geschäften nicht
so geeignet als ein Kreisdirektorium, das so manche Ge-
legenheit hat, mit diesen Verhältnissen sich näher bekannt
zu machen.+« Vielleicht könnte man die Anzahl der Kreis-
direktorien herabsetzen, aber ihrem wirklichen Zweck soll-
ten sie unter keinen Umständen entfremdet werden. Der
Stolz des Schöpfers, der sein Werk herabgewürdigt sieht,
spricht aus den Worten: »Wenn aber die Kreisdirektorien
ihrer wahren Bestimmung entrissen und zu blossen Maschi-
nen und Briefträgern herabgewürdigt werden, so ist es frei-
lich eher noch zu wünschen, dass man sie ganz aufhebe.«
Ludwig Winter überreichte Anfang des Jahres 1817
dem Grossherzog Karl in Bad Griesbach eine eingehende
Denkschrift?)2). Sie ist neben den Äusserungen von Nebenius
das wichtigste Dokument für die Beurteilung der Verwal-
tungszustände im 2. Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts, in jeder
Zeile den vom Volke kommenden und seine Sprache spre-
chenden Verwaltungsmann verratend. Die bestehende Ver-
waltung wurde einer eingehenden Kritik unterzogen und
kurz dahin charakterisiert: »Die gegenwärtige Organisation
ist zu traurig.« Es gab nach Winters Meinung für die Ab-
stellung aller Misstände nur ein Heilmittel: Die Rückkehr
zu den alten Verwaltungsformen unter Karl Friedrich. »Es
sehnt sich alles, die Mehrheit der Staatsdiener, die Unter-
tanen, nach der alten Verwaltung«, mit ihrer Einteilung in
vier Provinzen, geleitet von Regierung und Kammern, mit
einem einzigen Präsidenten an der Spitze und durchgängiger
kollegialer Beschlussfassung bei allen definitiven Entschei-
dungen. Hart war Winters Urteil über die Kreisdirektorien:
u
ı) Vgl. Akten Rep. Gen. II. 2, 3 Kanzleisache:»Die Organisation des
Staatsministeriums, der Ministerien, K. D. und Ämter in sub- und objektiver
Hinsicht betr.e 1810/20; vgl. auch Andreas: »Ludwig Winter über eine Reform
der Verwaltungsordnung (1817)«e Z.G.O.N.F., Bd. 25, S. 477ff.
3) Winter hatte schon vorher in Diskussion eingegriffen. Vgl. Gutachten
vom 20. und 24. Jan. 1816 und spätere Bemerkungen in den Akten Rep. Gen. IV.
ı, ı u. 2 Kanzleisache (Zugang 1899, Nr. 53): #»Die Reduktion und Verein-
fachung der Ziviladministration, Vereinigung mehrerer K.D., Vorschlag der
vergrössert werden sollenden Ämter, und Geschäftsvereinigung betr.« 1815/16,
1817/30.
522 Seiterich
»Hinsichtlich der Kreisdirektorien ... bemerke ich noch fol-
gendes: Die Kreisdirektorien sind bei den Untertanen ebenso
wie bei den Beamten verhasst. Dieses ist notorisch. Ein Colle-
gium, von Engeln zusammengesetzt und Kreisdirektorium
genannt, würde nimmer Gutes wirken können. Der Fehler
der Kreisdirektorialeinrichtung liegt meiner Erfahrung zu-
folge einmal darin, dass die ganze Administration lediglich
von der Persönlichkeit des Kreisdirektors abhängig gemacht
ist. Er hat kein Gegengewicht, weder in strengen Formen,
wie in Frankreich, noch in der Collegialeinrichtung, wie ich
es wünsche. Ausser diesem werden zu einem guten Direktor
ganz eigene Eigenschaften, besonders ein fester und ent-
schiedener Charakter gefordert. Unter dreissig brauchbaren
Räten befindet sich kaum einer. Sodann sind die Kreis-
direktoren dem teutschen Volksempfinden entgegen. Der
Teutsche will einen Regenten, aber keine Satrapen! Der
Teutsche will auch seine nichtrechtlichen Angelegenheiten
wie einen Prozess entschieden haben. Anders traut er der
Entscheidung nicht. Einen auffallenderen Beweis hiervon
kann nichts liefern, als dass bei dem ehemaligen Geheimen
Rat in einem Jahre nicht soviel Rekurse gegen Regierungs-
beschlüsse eingekommen sind, als jetzt in einem Monat
Rekurse gegen die Kreisdirektorialbeschlüsse einkommen.
Wenn eine solche collegialische Regierungsform dem Genius
des Volkes mehr angemessen ist, warum will man sie ihm
nicht geben ?«
Auch Winters Arbeit hatte keinen unmittelbaren Ein-
fluss auf die tatsächliche Entwicklung der Kreisdirektorien
genommen. Der Zeitabschnitt zwischen 1810 und 1818
brachte keine grundliegenden Änderungen an ihrer Verfas-
sung. Allerdings blieb der Kampf gegen sie doch nicht ganz
ohne Folgen. Im Einzelnen wurde vieles geändert.
Infolge von Gebietsabtretungen an Hessen wurde der
Odenwälder Kreis im Jahre 1810 aufgelöst und dem Neckar-,
dem Main- und Tauber-, und dem Pfinz- und Enzkreis zu-
geschlagen. Im Jahre 1815 folgte der Wiesenkreis, welcher
dem Dreisamkreis einverleibt wurde?).
ı) Interessant ist die Bemerkung von Nebenius: »Wenn ich nicht irre,
lag es schon ursprünglich im Plane, die K. D. nach und nach zu reduzieren,
Kreisdirektorium u. Kreisregierung im ehem. Grossherzogt. Baden 523
Schon bald nach Erlass des Novemberedikts von 1809
erfolgte im Jahre 1813 eine einschneidende Änderung in der
Geschäftsbehandlung bei den Kreisdirektorien!). Die Tat-
sache, dass dem einzelnen Kreisdirektor in vielen wichtigen
Angelegenheiten durchaus absolute Entscheidungsgewalt zu-
stand, hatte sehr rasch tiefgehende Unzufriedenheit ausgelöst.
In ihrer weitgehenden Beseitigung ist die wichtigste Errungen-
schaft dieses Zeitabschnittes zu erblicken. In Zukunft unter-
lagen neben den schon im Organisationsedikt genannten
Gegenständen insbesondere die Erledigung sämtlicher Ge-
schäfte auf dem Gebiete der Strafrechtspflege, die Wahrung
der landesherrlichen Rechte in weltlichen und geistlichen
Sachen gegen In- und Ausländer, wichtige Erlaubnisertei-
lungen hinsichtlich der Gemeindevermögensverwaltung und
wichtige Aufgaben auf dem Gebiete der Finanzverwaltung
kollegialer Beschlussfassung. Ausnahmen fanden nur in
Eilfällen statt. Der Kreisdirektor musste seine vorsorglichen
Massnahmen sofort zur Kenntnis der Kreisräte bringen, bei
denen dann die endgültige Entscheidung lag. Wichtige Fälle
allerdings blieben auch fernerhin dem Kreisdirektor zur allei-
nigen Erledigung vorbehalten, wie die Ernennung und Be-
stätigung der Bürgermeister in den Städten, das gesamte
Zensurwesen, die Aufsichtsführung über das Stiftungswesen
und die Konzessionserteilungen.
Im Jahre 1810 wurde die Administrativjustiz der Kreis-
direktorien erweitert. Entstand bei Gelegenheit einzelner
Frohndleistungsanforderungen Streit, weil der Frohndpflich-
tige ein Übermass der Rechtsausübung, sei es mit Rücksicht
auf Ort oder Zeit oder seiner sonstigen Verpflichtungen,
behauptete, so sollten die Kreisdirektorien die Möglichkeit
haben, sowohl sogenannte »Einhaltsbefehle«, d.h. einst-
weilige Verfügungen zu erlassen, wie auch die endgültige
rechtskräftige Entscheidung im verwaltungsmässigen Ver-
indem nur für solange, bis die verschiedenen Teile des Landes eine gleichförmigere
Verfassung erhalten hätten, eine kräftigere und schnellere Einwirkung der auf
einen geringeren Administrationsbezirk beschränkte Mittelstellen für notwendig
erachtet wurde.e Vgl. Nachlass Conv. 36 »Gutachten über die Kreisdirektorial-
verfassungt«.
ı) Vgl. Landesherrl. V.O. vom 7. April 1813, Reg.-Bl. 1813, Nr. ı0, $ ı
524 Seiterich
fahren zu treffen. In beschränkterem Masse stand ihnen
diese Befugnis auch dann zu, wenn ein Streit über die Frohnd-
pflicht selber entstanden war. Die endgültige Entscheidung
lag hier zwar bei den ordentlichen Gerichten, aber die Kreis-
direktorien hatten sich insoweit um die Sache zu kümmern,
als nötig war, um Ruhe und Ordnung zu fördern und Eigen-
macht zu verhüten. Einstweilige Verfügungen konnten sie
jedoch nur dann erlassen, wenn der Frohndpflichtige schrift-
lich nachweisen konnte, dass die verlangte Leistung von ihm
nicht geschuldet sei. Die gleichen Zuständigkeiten hatten
die Kreisdirektorien bei Streitigkeiten über Kirchenbausachen,
je nach dem, ob der Umfang der nicht bestrittenen Bau-
pflicht oder die Baupflicht als solche angegriffen wurde.
Wenige Jahre später!) erfolgte eine eingehende und ein-
schränkende authentische Erläuterung wichtiger Gebiete der
kreisdirektorialen Administrativjustiz. Konnte in Enteig-
nungsfällen der Grundeigentümer eine frühere urkundliche
staatliche Zusicherung vorweisen, die ihm Befreiung von der
Abtretung verschafft hatte, oder erbot er sich — unter Kau-
tionsstellung für etwaigen Schadenersatz — zur Führung des
Beweises, dass die geplante Enteignung zur Erreichung des
angegebenen Zweckes nicht oder doch nicht in dem gedachten
Umfang erforderlich sei, oder leistete der Entschädigungs-
verpflichtete nicht die in quali et quanto festgestellte. Ent-
schädigung, so mussten die nötigen Verhandlungen vor dem
zuständigen Hofgerichte geführt werden, welches auch die
endgültige Entscheidung traf. Das Gleiche wurde auch für
verschiedene Angelegenheiten des Abgabewesens angeordnet.
Das Jahr 1812 brachte dem Lande eine neue Zoll- und
Akzisordnung, mit deren Einführung die Kreisdirektorien
betraut wurden. Schon vorher war ihnen die Durchführung
der vorläufigen Zollordnung von 1810 übertragen worden.
Im gleichen Jahre wurde zur »Vollziehung der Sicherheits-
wie auch der Zoll- und Akzisanstalten« das jeweilige Personal
so weit wie möglich zusammengezogen und gemeinsam ver-
wendet. Jedem Kreis wurde ein Oberpolizei-, Zoll- und
Akzisinspektor beigegeben, welcher unmittelbar dem Kreis-
1) V.O. vom 9. Sept. 1815, Reg.-Bl. Nr. 16.
Kreisdirektorium u. Kreisregierung im ehem. Grossherzogt. Baden 525
direktorium untergeordnet wurde und an dessen Sitz Wohnung
zu nehmen hatte. Den Oberinspektoren gleichgestellt und den
Kreisdirektorien ebenfalls unmittelbar untergeordnet waren
die Oberzoll- und Oberakziseinnehmer, welche auch die Ober-
einnahme der direkten Steuern besorgten. Reiche Aufgaben
brachte die Steuerwirtschaft nach der langen Kriegszeit,
welche die stark zerrüttete Finanzlage des Landes wieder
ins Gleichgewicht bringen musste. Die Kreisdirektorien
wurden insbesondere zur Erledigung von Beschwerden heran-
gezogen, die bei der Bewertung der einzelnen Steuerobjekte
wie Grundstücke und Gebäude, durch die Einschätzungs-
kommissionen entstanden. Ihre Befugnisse waren teils ver-
mittelnder, teils entscheidender Natur.
Durch die grosse Landesherrliche Verordnung vom
28. Mai ı810') wurde das gesamte Sicherheitswesen eingehend
geregelt. Den Kreisdirektorien wurde nicht nur die An-
stellung der im Kreise notwendigen Gendarmen, die Anwei-
sung ihrer Dienstsitze und die Bestellung ihrer vorgesetzten
Aufseher zugewiesen, sondern auch ihre Zuständigkeiten auf
diesem Gebiete erneut in umfassender Weise festgesetzt.
»Die zweckmässige Einrichtung und Handhabung aller vor-
erwähnten Sicherheits- und Polizeianstalten und die Ober-
aufsicht über sie unter der Direktion des Ministeriums des
Innern... ist eine vorzügliche Obliegenheit der Kreisdirek-
torien. Dieselben haben demnach den Vollzug durch die
betreffenden Ämter zu bewerkstelligen, sich wechselseitig
auf alle Art zu unterstützen, sofort auch, um das Aufkommen
der Verbindungen der Jauner und Diebe gleich im Ent-
stehen zu ersticken, sowohl unter sich als mit benachbarten
Polizeibehörden, die sich im Fache der öffentlichen Sicher-
heit auszeichnen, einen vertrauten... Briefwechsel über die
Spuren der Unsicherheiten zu unterhalten, auch einzelne
der ihnen untergebenen Beamten, die dazu vorzüglich ge-
schickt sind, zu geheimen Nachforschungen... zu veran-
lassen, damit die Jauner und Diebe auch selbst in ihren
niedrigsten Schlupfwinkeln beobachtet und ihren Uhnter-
nehmungen angemessene geheime Polizeimassnahmen ent-
gegengesetzt werden... .«
1) Reg.-Bl. Nr. 22.
Zeitschr. f. Gesch d. Oberrh. N.F. Bd. 42, 4 35
526 Seiterich
Auf dem Gebiete des Unterrichtswesens wurden im
Jahr 1813 die gesamten umfangreichen Aufgaben der Kreis-
direktorien an das Ministerium des Innern überwiesen.
Ebenso ging die Befugnis zur Einsicht und Prüfung der
Kirchenvisitationsprotokolle und deren Erledigung durch
den Erlass geeigneter Anweisungen im gleichen Jahre an die
Kirchendepartemente über.
Das Organisationsedikt von 1809 hatte eine eingehende
Regelung der Aufsichtsbefugnisse der Kreisdirektorien über
kirchliche Bezirksfonds und grössere geistliche Stiftungen
nicht getroffen. Sie erfolgte erst im Jahre 1810. Die Kreis-
direktorien hatten im einzelnen Sorge zu tragen für eingehende
Unterstützung der Vermögensverwaltung dieser Fonds und
Stiftungen, Aufsicht auf ordentliche und sorgfältige Geschäfts-
führung, Anordnung unvermuteter Kassenrevisionen, Ein-
sicht in die monatlichen Kassenabschlüsse, Genehmigung
von Verpachtungen von Gütern, falls sie öffentlich erfolgen
sollten, Führung von Hauptverzeichnissen über das Ver-
mögen mit Angabe der jeweiligen Änderungen, Ermäch-
tigung der Vermögensverwaltungen zu Prozessführungen in
erster Instanz und endlich Erteilung von geeigneter Rechts-
beratung. Auch hinsichtlich solcher kirchlicher Stiftungen,
welche wegen ihrer Grösse von den Kirchendepartementen
verwaltet wurden, erhielten die Kreisdirektorien die Befug-
nis zu umfangreicher Aufsichtstätigkeit, wenn die genannten
Vermögen wegen grosser Entfernung vom Sitze des Mini-
steriums nicht gut von den Kirchendepartements verwaltet
werden konnten, |
Als Mitglied des Rheinbundes sah sich auch Baden ge-
zwungen, an der von Napoleon ausgehenden grossen Kon-
tinentalsperre mitzuwirken. Sie war in Baden im Jahre 1807
wegen »unserer Verhältnisse mit auswärtigen, mit uns ver-
bündeten Staaten« von Grossherzog Karl Friedrich ange-
ordnet worden. In ihrem Verfolge wurden die Kreisdirek-
torien im Jahre 1810 damit beauftragt, an den bedeutendsten
Umschlageplätzen des Landes eine Kontrolle der Lager-
und Kaufhäuser vorzunehmen und vorgefundene englische
Waren zu konfiszieren. Im gleichen Jahre wurde die Einfuhr
sowie Durchfuhr sämtlicher Kolonialwaren mit hohen Zöllen
Kreisdirektorium u. Kreisregierung im ehem. Grossherzogt. Baden 527
belegt und in jeder Weise erschwert. Für den Vollzug der
getroffnen Anordnungen wurden die Kreisdirektorien in be-
sonderer Weise verantwortlich gemacht.
Auf dem Gebiete des Schiffahrtswesens wurden ebenfalls
ım Jahre 1810 die Befugnisse der Kreisdirektorien infolge der
Auflösung der Generalschiffahrtskommission bedeutend er-
weitert. Sie führten in Zukunft die Aufsicht über die badischen
Häfen Mannheim, Schröck und Freistett und die Ober-
aufsicht über die Schiffergilden, wachten über die Aufrecht-
erhaltung und Handhabung der Territorialgerechtsame und
der bestehenden Schiffahrts- und Handelseinrichtungen und
erteilten endlich die Erlaubnis zum kleinen Schiffahrts-
betrieb auf dem Rhein.
Eine volkswirtschaftlich überaus bedeutsame Aufgabe
auf dem Gebiete des Gemeindewesens brachte die Landes-
herrliche Verordnung vom 24. Juli 1810?) über die Verteilung
und Urbarmachung der Gemeindegüter und Allmenden. Die
Beamten der Kreisdirektorien wurden ermahnt »sdie Abtei-
lung und Urbarmachung der Allmenden den Untertanen
nachdrücklichst zu empfehlen und in ihrem Wirkungskreise
auf jede Art dazu beizutragen«. Den Kreisdirektorien wurde
insbesondere die Entscheidungsbefugnis über die Frage über-
tragen, ob und wie eine solche Teilung durchgeführt werden
sollte, und welche Vergütung für den durch eine Teilung
entstehenden Verlust von wohl hergebrachten Gerechtsamen
geleistet werden musste. Zugleich hatten sie zusammen mit
den Bezirksämtern alle diesbezüglichen Beschwerden zu er-
ledigen, ausgenommen allerdings diejenigen Fälle, in welchen
die zu entschädigende Berechtigung selbst bestritten war.
1818—1832
Auch die zweite Periode in der Entwicklung der Kreis-
direktorien vom Erlass der Verfassung im Jahre 1818 bis
zur Umwandlung der Kreisdirektorien in vier Kreisregierun-
gen im Jahre 13832 brachte keinen ruhigen Fortgang. Es
ist überhaupt charakteristisch, dass keine Zeitspanne von
mehr als 3 Jahren verfloss, in welcher nicht an den Funda-
) Reg.-Bl. Nr. 31, 88 ı u. 2.
35°
528 Seiterich
menten dieser Verwaltungsbehörde gerüttelt worden wäre.
Zu keiner Zeit ihres Daseins erfreuten sich die Kreisdirek-
torien und auch später die Kreisregierungen einer wenig-
stens einigermassen ungeteilten Beliebtheit.
Die ständige Abneigung und das wachsende Misstrauen
gegen sie lässt sich in diesem Zeitabschnitt und auch in der
Folgezeit hauptsächlich auf zwei Ursachen zurückführen: auf
die finanzielle Lage des Volkes und auf diejenigen politischen
Strömungen, welche sich am besten durch das Schlagwort
von der Mündigkeit urid Selbständigkeit des Volkes kenn-
zeichnen lassen. Die grossen Opfer der Freiheitskriege, durch
welche die Untertanen ihren Souveränen Throne und Länder
erhalten hatten, sollten durch entsprechende Teilnahme des
Volkes an der Regierung anerkannt, es sollten Verfassungen
gegeben werden. Aber nicht nur auf dem Gebiete des hohen
Staatslebens sollten Leute aus dem Volke tätig mitwirken.
Was viel näher lag, wurde gefordert, Anteilnahme bei der
Beratung und Verwaltung derjenigen Jnteressen und Güter,
welche in dem nächstliegenden korporativen Verbande, der
Gemeinde, sich vollzog. Immer und immer wieder erhoben
sich laute Klagen gegen das »zu viel regieren« und gegen
die Einmischung des Staates in kleine Angelegeneheiten der
gemeindlichen Verwaltung, gegen den papierenen Amts-
betrieb der oberen Verwaltungsbehörden, welche oftmals
ohne lebendige Fühlung mit der ihrer Beurteilung unterlie-
genden Wirklichkeit unter Aufnahme unzähliger Protokolle
und unter Hin- und Hersendung langatmiger Schreiben
ihrer Aufgabe gerecht zu werden suchten. Und dass gerade
die Kreisdirektorien das Schicksal traf, durch diese Strö-
mungen am tiefsten in Mitleidenschaft gezogen zu werden,
bedarf keines weiteren Hinweises, zumal ein weiterer Um-
stand entschieden gegen sie sprach. Die Erhaltung der
Kreisdirektorien kostete überaus grosse Summen Geldes,
welche aus dem ausgesogenen Lande, das in den verflossenen
- Kriegsjahren Freund und Feind ohne Unterschied als will-
kommener Tummelplatz gedient hatte, kaum herausgeholt
werden konnten. Es nimmt deshalb nicht wunder, dass
gerade die junge Volksvertretung, vorab die zweite Kammer,
von ihrem hauptsächlichsten Rechte der Budgetbewilligung
FO
Kreisdirektorium u. Kreisregierung im ehem. Grossherzogt. Baden 529
eingehenden Gebrauch machte und in dieser und auch in den
folgenden Perioden von der finanziellen Seite her zur Haupt-
trägerin von Reformbestrebungen wurde.
Es verging kaum eine einzige Budgetberatung, bei wel-
cher nicht mit Heftigkeit gegen die Kreisdirektorien und spä-
ter gegen die Kreisregierungen Sturm gelaufen worden wäre.
Schon bei der ersten Budgetberatung im Jahre 1819 fiel in
der zweiten Kammer »sdie gar grosse und unproportionierte
Ausgabe« von 234 427 Gulden auf, die als jährlicher Normal-
aufwand angefordert wurde. Unter Hinweis auf die Ver-
minderung der Geschäfte bei den Kreisdirektorien durch die
kommende Gemeindeordnung schlug der Kammerbericht-
erstatter v. Städel vor, die Kreisdirektorien abzuschaffen
und die drei früheren Provinzregierungen wieder herzü-
stellen!). Im Jahre 1823 formulierte der Abgeordnete v. Itz-
stein diese Gedanken in dem Antrag, den Main- und Tauber-
kreis zu beseitigen und den Murg- und Pfinzkreis mit dem
Kinzigkreis zu vereinigen*)3). Selbst auf den der Regierung
so sehr ergebenen Landtagen der Jahre 1825 und 1823
kamen die Stimmen der Kritik nicht zum Schweigen. Im
Jahre 1825 stellte der Abgeordnete Zachariä in der Kammer
wieder anlässlich der Budgetberatung fest, dass die Ver-
waltungsorganisation vom Jahre 1809 einer gänzlichen Ver-
änderung bedürfe, und beantragte, da sder ursprüngliche
Geist dieser Organisation nach und nach ganz entflohen sei«,
die Herabsetzung der Kreise auf dreist). Auch er gab dem
Gedanken Ausdruck, dass eine solche Verminderung anläss-
ı) Bericht v. Städels in den Verhandlungen der Ständeversammlung
1819, II. Kammer, 9. Heft, S. 61 ff.
2) Vgl. Verhandlungen der Ständeversammlung 1823, 11. Kammer,
ı2. Heft, Beilage zur 103. Sitzung, S. LVff. und CXXVIIIff.
3) In seiner ausgedehnten Rede gab v. Itzstein einen interessanten Über-
blick über das Personal der 6 K. D. im Jahre 1822. Es bestand aus: 6 Direk-
toren, 27 Kreisräten, ı2 Assessoren, ı2 Medizinalräten, 37 Sekretären, Regi-
stratoren und Expeditoren, 30 Kanzlisten, ıı Dienern und Boten, 5 Rechnungs-
direktoren, 4 Revisoren, 7 Revisionsgehilfen und 6 weiteren Boten. Im übrigen
bemerkte er noch: »Die K.D. sind, wie man im Lande zu sagen pflegt, fast
zu blossen Speditionsbüros heruntergesunken.e
4) Verhandlungen der Ständeversammlung 1825, II. Kammer, 2. Heft,
S. 595 ff.
530 Seiterich
lich der Einführung einer Gemeindeordnung ohne Schwierig-
keiten durchführbar sei. Staatsrat Ludwig Winter allerdings
entgegnete ihm, dass man es der Regierung sicherlich nicht
verdenken könne, »wenn sie eine gewisse Scheue habe, wieder
Veränderungen vorzunehmen«, nachdem in den ersten zwei
Jahrzehnten des neuen Jahrhunderts so viele Organisations-
versuche gemacht worden waren‘). Im Jahre 1828 griff der
Abgeordnete Duttlinger die Anregung Zachariäs auf und
schlug zwecks Kostenersparnis eine Reduktion der Kreis-
direktorien auf drei oder vier vor. Im Jahre 1831 kam v. Itz-
stein auf seine alte Forderung zurück, ohne allerdings einen
dahingehenden besonderen Antrag zu stellen, da allgemein
von der erwarteten Trennung von Justiz und Verwaltung
eine durchgreifende Veränderung der gesamten inneren
Staatsorganisation erhofft wurde.
Dass die Anteilnahme der Kreisdirektorien an den amt-
lichen Wählbeeinflussungen bei den Landtagswahlen 1825
und 1828 nicht zugunsten ihrer Beliebtheit beim Volke
sprach, bedarf kaum eines besonderen Nachweises:).
Die Regierung selbst konnte ‚sich diesen Stimmungen
und Gründen nicht verschliessen. Sie ging jedoch behutsam
ans Werk. Ihre ganze Tätigkeit ist nicht schöpferisch, son-
dern restaurierend. In dieser Epoche ist in offiziellen Regie-
rungskreisen die Überzeugung vorherrschend, dass nicht von
einer Neuorganisation in Bausch und Bogen das Heil zu
erwarten war. Die Regierungstätigkeit wurde von dem Be-
streben geleitet, »mehr von innen heraus zu sehen, Kritik
zu üben und an einzelnen Stellen vorsichtig bessernd Hand
anzulegen3)«.. Ludwig Winter gab dieser Stimmung präg-
nanten Ausdruck in dem Ausruf: »Alles, was auch einige
Toren treiben und tun mögen, alles sehnt sich nach Ruhe %)«.
Nur einmal noch wurde aus Regierungskreisen heraus der
Vorschlag gemacht, eine durchgehende Um- und Neuorgani-
tr) Ebenda, S. 599.
2) Vgl. cin geplantes Zirkular an die K. D. vom 18. Nov. 1830 und Äusse-
rungen von L. Winter, abgedruckt in Z.G.O. N. F., Bd.9, S. 601 ff.
3) Vgl. Andreas a.a.O., S. 394.
4) Denkschrift über die Öffentlichkeit der Ständischen Verhandlungen
vom 18. Aug. 1824 Z.G.O.N.F., Bd. 9, S. 5g6ft.
Kreisdirektorium u. Kreisregierung im ehem. Grossherzogt. Baden 531
sation der Staatsverwaltung durchzuführen. Nach 1818)
kam seltsamer Weise der »fortgesetzte« Organisator der Zeit
des Grossherzogs Karl, der Freiherr von Sensburg, auf den
Gedanken, den Umfang der einzelnen Bezirksämter auf
20—24000 Seelen zu vergrössern, die Kreisdirektorien aber
kurzer Hand aufzuheben und mit den Ministerien zusammen
durch eine Zentralpolizei- und eine Zentralfinanzdirektion
zu ersetzen?). Sonst aber wird die Stimmung der badischen
Regierung und überhaupt die badische Politik dieser Jahre
durch nichts deutlicher umschrieben, als durch die zweite
Denkschrift Ludwig Winters vom ı2. Febr. 18203). Nicht
Neuorganisieren und Vielregieren tat Not, sondern vorsich-
tige Einzelreform unter unmittelbarer Anknüpfung an das
Gegebene, das zu verbessern, nicht aber umzustossen war.
sIch bin nämlich durchaus für die Erhaltung des Bestehenden,
so lang, bis dessen Nachteil klar dargetan ist. Der Mensch
trägt. das Gewohnte lieber, als das vielleicht bessere unge-
wohnte Neue« und bei der Beurteilung der Kreisdirektorien
ist Winter, von welchem der noch lange nicht verhallte Protest
gegen die Kreisdirektoren in das geflügelte Wort vom Satrapen
gekleidet worden war, der selbst ein Kreisdirektorium in
Engelsgestalt abgelehnt hatte, nicht mehr zu erkennen. Sein
Urteil ist bedächtig geworden. »Man mag sich freilich die
Sache... nicht klar gedacht und darum den Kreisdirektorien
zu viel Gewalt eingeräumt haben. Man hat endlich die Fälle,
in welchen der Kreisdirektor an die Urteile des Collegiums
gebunden sein soll, nicht genau herausgehoben, man hat die
Formen, unter welchen die Urteile gegeben werden sollen,
nicht gehörig bestimmt, man hat endlich eine zweckmäßige
Kontrolle nicht angeordnet,« aber »statt das Bestehende abzu-
ändern, wäre nur eine Vervollständigung, eine Ergänzung
mögliche. |
In diesem Geiste griff die Regierung aktiv in den Lauf
der Dinge ein. Ende des Jahres 1820 wurde eine »Staats-
®) Das Jahr ist nicht genau zu ermitteln.
3) Vgl. Akten Rep. Gen. Il. 2, 3 Kanzleisache: »Die Organisation des
Staatsministeriums, der Ministerien K. D. und Ämter in sub- und objektiver
Hinsicht betr.« 1818/20.
3) Abgedruckt in der Z.G.O.N.F., Bd.9, S. 557 ff.
532 Seiterich
verwaltungs-, Vereinfachungs- und Ersparniskommission«
unter dem Vorsitze des Freiherrn v. Berckheim niedergesetzt,
deren Aufgabe es vorzüglich war, zum Zwecke von Erspa-
rungen eine genaue Prüfung der bestehenden Verwaltungs-
organisation durchzuführen und durch Ausarbeitung genauer
Dienstweisungen und sorgfältige Scheidung der Kompe-
tenzen der einzelnen Verwaltungsbehörden für zweckdien-
liche Vereinfachung zu sorgen!). Hauptsächlich auf ihre
Tätigkeit ist die zweite grosse Kompetenzverschiebung
zwischen Ministerium des Innern, Kreisdirektorien und
Ämtern vom Jahre 1822 und die Trennung des Domänen-
und Steuerwesens von der eigentlichen Verwaltung in den
Jahren 1824 und 1826 zurückzuführen. Infolge der überaus
grossen Schwierigkeiten, denen ihr Leiter in beweglichen
Worten Ausdruck verlieh, wurden sie jedoch schon Ende
des Jahres 1821 aufgelöst. |
Der Zeitabschnitt von 1818 bis 1831 schloss mit einer
Motion des Abgeordneten Welcker in der zweiten Kammer
auf dem Landtag von 1831, welche in ihrer radikalen Form
bereits das Ungestüm der Kämpfe der nächsten Periode um
die Ausgestaltung der Staatsverwaltung ahnen liess und
dahin zielte, die Kreisdirektorien völlig aufzuheben und an
ihrer Stelle Landräte nach dem Vorbilde von Rheinbayern
ins Leben zu rufen, welche aus ehrenamtlich tätigen, tem-
porär sich versammelnden Volksabgeordneten bestehen soll-
ten?). Der Antrag wurde von der zweiten Kammer in Form
einer Bitte um Vorlage eines entsprechenden Gesetzes der
Regierung unterbreitet.
In die Jahre zwischen 1818 und 1832 fallen die wich-
tigsten Veränderungen in dem Zuständigkeitsgebiet der
Kreisdirektorien. Viele Vorschläge, welche unter der Regie-
rung des Grossherzogs Karl in den Akten geschlummert
hatten, wurden jetzt verwertet. Rasch nacheinander folgten
ı) Vgl. Akten Rep. Gen. V, ı, Staatsverfassung: s»Die verbesserte Ein-
richtung der ganzen inneren Staatsverwaltung durch allmähliche Reduzierung
der Staatsziviladministration, durch zweckmässige und umfassende Instruktionen,
und durch Erweiterung des Wirkungskreises der Mittel- und Lokalstellen betr.«
2) Vgl. Verhandlungen der Ständeversammlung 1831, II. Kammer,
2. Heft, S. 4.
Kreisdirektorium u. Kreisregierung im ehem. Grossherzogt. Baden 533
ı819 und 1822 zwei weitgehende Kompetenzverschiebungen
von oben nach unten, welche beide den Zweck verfolgten,
die Ministerien und höheren Mittelstellen von den Ange-
legenheiten minderer Wichtigkeit zu entlasten und ihren
Geschäftskreis grosszügiger auszugestalten. So lautete die
Begründung der landesherrlichen Verordnung vom 8. Juli
1ı819?): »Wir haben für zweckmäßig erachtet, den Geschäfts-
kreis der Ämter und Kreisdirektorien zu erweitern, um jenen
der Ministerien, vorzüglich des Ministeriums des Innern, |
auf die wichtigeren Gegenstände und auf die Rekurse, so-
weit diese zulässig bleiben, zu beschränken«, und diejenige
zu der landesherrlichen Verordnung vom 17. Jan. 18222):
»Da Wir Uns mehrfältig zu überzeugen Gelegenheit hatten,
daß der Wirkungskreis unseres Ministerii des Innern...
mancherlei minder wichtige, keineswegs in die Attributionen
einer höchsten Landesbehörde gehörige Geschäftsgegenstände
umfaßt, welche bisher weder zum Vorteil der Untertanen,
noch dem eines beschleunigten Geschäftsbetriebs dabei
behandelt wurden, Wir aber in steter Berücksichtigung
des Wohls Unserer getreuen Untertanen Unser vor-
zügliches Augenmerk auf die Einführung eines möglichst
einfachen und raschen Geschäftsgangs gerichtet haben, so
haben Wir Uns entschlossen ...« Durch die genannten Ver-
ordnungen gingen insbesondere die Zuständigkeit zur Ver-
hängung von Forst- und Jagdfrevelstrafen, die Dispens-
befugnis vom Bauen in Stein, die Erlaubniserteilung zu Aus-
wanderungen unter bestimmten Einschränkungen, die Er-
teilung sämtlicher Gewerbekonzessionen, endlich die Be-
stätigungsbefugnis angefertigter Beraine von Gülten, Zinsen
und Zehnten, sowie zur Bewilligung persönlicher Frohnd-
freiheiten und endlich die Befugnis zur Annahme von Orts-
bürgern in einer Gemeinde auf die Bezirksämter über.
Von den Kreisdirektorien neu übertragenen Zuständig-
keiten ist die Erlaubnis zu Konzessionserteilungen an Wirt-
schaftsbetriebe, zum Betrieb von Mühlen, Wasserwerken,
der sogenannten kleineren Schiffahrt auf allen Flüssen des
Landes sowie zur Errichtung von Fabriken und Manufak-
ı) Reg.-Bl. Nr. 21.
2) Reg.-Bl. Nr. 3.
534 Seiterich
turen hervorzuheben, falls innerhalb eines Umkreises von
fünf Stunden sich gleichartige Betriebe befanden.
Im Jahre 1819 wurden der Donau- und der Murgkreis
mit der lakonischen Begründung aufgehoben, dass die Zahl
der Verwaltungsmittelstellen noch füglich eine Beschränkung
erleiden könne. Ihr Gebiet wurde den benachbarten Kreisen
zugeschlagen.
$ 14 der Verfassungsurkunde vom Jahre 1818 bestimmte,
dass »alle Erkenntnisse in bürgerlichen Rechtssachen ... von
den ordentlichen Gerichten«e ausgehen mussten, dass »der
großherzogliche Fiskus... .. in allen aus privatrechtlichen Ver-
hältnissen entspringenden Streitigkeiten Recht vor den Lan-
desgerichten« zu nehmen hatte, und dass niemand sein Eigen-
tum zu öffentlichen Zwecken abzugeben brauchte, als nach
Beratung und Entscheidung des Staatsministeriums und nach
vorhergehender Entschädigung. Entschädigungsstreitigkei-
ten waren vor den ordentlichen Gerichten auszutragen. Die
Administrativjustiz der Kreisdirektorien wurde jedoch hier-
durch nicht berührt. Die genannten Verfassungsbestimmun-
gen wurden nämlich trotz ihres imperativen Charakters nicht
als mit dem Inkrafttreten der Verfassung geltendes Recht,
sondern nur als rein programmatische Erklärungen ange-
sehen, welche der Gesetzgebung eine bestimmte Zielrichtung
gaben. Diese Auffassung war nirgends bestritten!). Die Be-
seitigung der kreisdirektorialen Administrativjustiz wurde
zwar schon auf dem ersten Landtage im Jahre 1819 von dem
Abgeordneten v. Liebenstein gefordert?) und diese Forderung
nach Trennung von Justiz und Verwaltung verstummte in
der Folgezeit nicht mehr. Zunächst jedoch waren alle An-
strengungen vergebens. Auch die Prozessordnung vom Jahre
1831, welche in Übereinstimmung mit der Verfassungsurkunde
die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten an die ordentlichen Ge-
richte überwies, beliess den Kreisdirektorien ihre Zuständig-
keit, da den Verwaltungsstellen auch nach dem Jahre 1831
Verhandlung und Entscheidung in allen bürgerlichen Ange-
!) Vgl. Zentner a.a.O., S. 247f.
:) Vgl. Verhandlungen der Ständeversammlung 1819, II. Kammer, ı. Heft,
S.93, 97, 98, 118/123.
Kreisdirektorium u. Kreisregierung im ehem. Grossherzogt. Baden 535
legenheiten zustand, welche durch ausdrückliche Gesetze an
sie verwiesen waren.
Durch Landesherrliche Verordnung vom 22. Jan. 1824')
wurde die gesamte Verwaltung des werbenden Staatsver-
mögens, soweit es in Domänen bestand, zum Zweck der
Vereinfachung der Geschäfte und zur Verminderung des
Administrationsaufwandes einer neu errichteten Zentral-
stelle, der Hofdomänenkammer, übertragen, deren Wirkungs-
kreis die bis dahin teils von den Kreisdirektorien, teils von der
Domänensektion des Finanzministeriums besorgten Geschäfte
umfasste. Die einzelnen Domänenverwaltungen wurden ihr
unmittelbar unterstellt. |
Im Jahre 1826?) erfolgte eine weitere Zentralisierung auf
dem Gebiete der Finanzverwaltung. Die Leitung des gesam-
ten direkten und indirekten Steuerwesens wurde, soweit sie
bisher zum Wirkungskreis der Kreisdirektorien gehörte, der
neu errichteten und dem Finanzministerium unmittelbar
unterstellten Steuerdirektion überwiesen. Vorher schon waren
im Jahre 1823 sämtliche Befugnisse der Kreisdirektorien auf
dem Gebiete des Bauwesens auf die neu errichtete. Ober-,
Wasser- und Strassenbaudirektion übergegangen.
Die Kämpfe auf dem Gebiete der Presspolizei um Ein-
schränkung und Beseitigung der Zensur waren schon kurz
nach dem Erlass der Verfassung überaus heftig. Nach dem
badischen Pressgesetz vom Jahre 1819 wurden alle in Baden
herausgegebenen Bücher und Schriften einer Zensur unter-
worfen. Als Zensurstelle wurde für wissenschaftliche Bücher
und wissenschaftliche Schriften ohne Einschränkung ein
eigenes Obercensurkollegium in Karlsruhe errichtet3). Die
Zensur aller »Zeitungen, Tagsblätter, Journale, Flugschrif-
ten, Broschüren und anderer derartiger Schriften«e, welchen
Inhalts sie auch sein mochten, wurde ausschliesslich den
Kreisdirektorien übertragen. Bei Erfüllung dieser Aufgabe
konnten sie zu ihrer Unterstützung eine Anzahl gebildeter
und aufgeklärter Zensoren bestellen. Nach langen Kämpfen
wurde die gesamte Zensur durch das Pressgesetz vom Jahre
!) Reg.-Bl. 1824, Nr. 2.
2) Landesherrl. V.O. v. 30. März 1826, Reg.-Bl.9.
3) Sein erster Vorsitzender war der Prälat Johann Peter Hebel.
536 Seiterich
1831 beseitigt. Als 1832 die wichtigsten Bestimmungen des
neuen Pressgesetzes als unvereinbar mit der damaligen Ge-
setzgebung des Deutschen Bundes über die Presse erklärt
und aufgehoben wurden, hatten die Kreisdirektorien an der
neu eingeführten Zensur keinen Anteil mehr. Sie wurde den
Bezirksämtern übertragen.
Hinsichtlich der Kirchenvermögensverwaltung wurden
die Zuständigkeiten der Kreisdirektorien durch die Neu-
ordnung der Verwaltung der katholischen und evangelischen
Lokalstiftungen in den Jahren 1827 und 1828 beträchtlich
erweitert. Sie erteilten in Zukunft auch in solchen Fällen
Genehmigung, wenn Stiftungsverwaltungen nicht ständige
Ausgaben in Höhe bis zu 50 Gulden machen wollten oder wenn
Kapitalien aufgenommen oder mit eingegangenen Stiftungs-
geldern zurückbezahlt werden sollten, ferner bei Pachtnach-
lässen und Abstrichen, wenn keine grösseren Summen als
100 Gulden in Frage kamen und das Verlangen nach Ab-
strichen oder Nachlässen nicht mit vertraglichen Verpflich-
tungen der Stiftungsverwaltungen oder mit richterlichen Ent-
scheidungen begründet wurde. Durch die unmittelbare Unter-
ordnung der im Jahre 1819 errichteten Kreisrechnungs-
revisionen unter die Kreisdirektorien erhielten diese gleich-
zeitig auch die Kontrolle des gesamten Rechnungswesens der
kirchlichen Lokalstiftungen.
Auf dem Gebiete des Gemeindewesens machten sich die
Auswirkungen des durch die Organisation von 1809 begon-
nenen neuen Systems immer mehr in unheilvoller Weise
bemerkbar!). »Die Gemeinden wurden durch Faktionen
gespalten und durch Zerwürfnisse unterwühlt. Es war, wie
dies ausdrücklich und öffentlich anerkannt wurde, ein völliger
Verfall des Gemeindewesens eingetreten. In den auf Lebens-
dauer bestellten und nach eigener Wahl sich ergänzenden
Gemeinderäten hatten vielfach Lauheit, Kastengeist, Nepotis-
mus sich eingeschlichen. Sie waren in Schlendrian, Be-
ı) Schon Nebenius fand in dem Gutachten über die K. D.-Verfassung
(Nachlass Conv. 36) scharfe Worte für die verheerenden Folgen des Fehlens
von Grundgesetzen über die Gemeindevermögensverwaltung und entwarf ein
stellenweise trostloses Bild von dem Zustand mancher Gemeinden.
Kreisdirektorium u. Kreisregierung im ehem. Grossherzogt. Baden 537
schränktheit und Eigennutz erstarrt!).« Die Ständever-
sammlung befasste sich schon bei ihrem ersten Zusammen-
treten mit diesen unhaltbaren Zuständen. In der Sitzung
vom 3. Mai 1819 legte der landesherrliche Kommissar und
spätere Staatsminister Ludwig Winter der zweiten Kammer
einen von ihm ausgearbeiteten Gesetzentwurf einer Gemeinde-
ordnung vor. Den Gemeinden waren in diesem Entwurf
zwar viele Freiheiten gegeben. Aus der staatlichen Vormund-
schaft sollten sie jedoch noch nicht entlassen werden, sondern
den Bezirksämtern unmittelbar unterstellt bleiben. Den
Kreisdirektorien waren Rekursbefugnisse zugedacht bei Be-
schwerden gegen die Verwerfung einer Bürgermeister- oder
Gemeinderatswahl durch ein Bezirksamt, bei Weigerung der
Bezirksämter zur Einberufung einer Gemeindeversammlung
sowie überhaupt bei bezirksamtlichen Verfügungen allgemei-
ner Natur. Überdies sollte ihnen die Entschliessung über
Dienstentlassung von Bürgermeistern oder Gemeinderäten
im Verwaltungswege vorbehalten bleiben. Die Beratung über
die wiederholt in Vorlage gebrachte Gemeindeordnung wurde
von Jahr zu Jahr vertagt und gelangte in den nächsten Jahren
nicht zu einem gesetzgeberischen Ergebnis. Unterdessen war
den Kreisdirektorien im Jahre 1819 der gesamte Geschäfts-
kreis der Ökonomiekommission des Ministeriums des Innern
überwiesen worden. Dadurch wurden sie mit der obersten
Leitung der gesamten Gemeindevermögensverwaltung betraut
und konnten bei allen hierauf bezüglichen Fragen definitive
Entscheidungen treffen. Ende des Jahres 1831 wurde die
Gemeindeordnung Gesetz. An der neuen Staatsaufsicht über
die Gemeinden nahmen die Kreisdirektorien nicht mehr teil,
da der Beginn des Jahres 1832 ihre Auflösung und Umwand-
lung in vier Kreisregierungen brachte.
1832
Zu Beginn des dritten Jahrzehntes ihres Bestandes war
die Lage der Kreisdirektorien nachgerade unhaltbar ge-
worden. In einem drastischen Vergleich schilderte der da-
malige Kreisdirektor des Neckarkreises, Fröhlich, ihren
ı) Vgl. Fröhlich a.a.O., S.XXI, XXI.
538 Seiterich
Zustand: »Niemand ist lebhafter davon überzeugt als ich,
dass die Kreisdirektorien mit ihrem dermaligen Geschäfts-
kreis und Umfang in ihrer Stellung und Bedeutung nach
oben und unten einer veränderten Einrichtung bedürfen.
So, wie sie sind, gleichen sie halb abgestorbenen Bäumen;
sie kosten mehr als sie leisten und gelten!)« Zu Beginn
des Jahres 1832 zog die grossherzogliche Regierung die
notwendige Folge aus diesem Zustand. Durch Landesherr-
liche Verordnung vom 26. Jan. 1832?) wurde die Einteilung
des Landes in sechs Kreise sowie die Kreisdirektorien auf-
gehoben, und das Staatsgebiet nach der geographischen
Lage und dem Handelszug einzelner Distrikte in vier Kreise
neu eingeteilt, welche die Namen Seekreis, Oberrheinkreis,
Mittelrheinkreis und Unterrheinkreis erhielten. An die
Spitze jedes Kreises trat eine Kreisregierung mit dem Sitze
in Konstanz, Freiburg, Rastatt3) und Mannheim. Die ehe-
maligen Kreisdirektoren hiessen in Zukunft Regierungs-
direktoren. Ihnen zur Seite standen Regierungsräte und
Regierungsassessoren sowie das weitere notwendige mittlere
und untere Dienstpersonal.
Die Begründung zu dieser Änderung der Verwaltungs-
organisation ist in der genannten Landesherrlichen Ver-
ordnung selbst in knapper Form enthalten. »Die Einteilung
des Grossherzogtums ursprünglich in zehn Kreise und die
Errichtung von Kreisdirektorien hatte unter anderem den
Zweck, mittlere Verwaltungsstellen zu bilden, in welchen
sämtliche Zweige des öffentlichen Dienstes innerhalb eines
verhältnismässigen Areals vereiniget werden sollten. In Ver-
ı) In einem Bericht vom 13. Febr. 1831 an das Min.d. Inn. vgl. Akten
Rep. Gen. IV. ı, 3 Kanzleisache (Zugang 1899, Nr. 53): »Die Aufhebung
der bisher bestandenen 6 K.D. und Errichtung von 4 K.R., auch deren ob-
und subjektive Organisation betr.e 1831/48. An aktenmässigen Vorarbeiten
zu der Umwandlung der K.D. in K.R. ist wenig mehr zu finden. Die Rund-
frage, welche das Min. d. Inn. anfangs der 30er Jahre beiden K. D. veranstaltete,
ist nicht erhalten, ebensowenig die Antworten der K. D. mit Ausnahme der-
jenigen des Neckarkreises. Eingehendere Vorarbeiten schienen auch nicht
allzu wichtig, da an dem Wesen der K. D. nach dem Jahre 1826 nicht viel ge-
ändert werden sollte.
2) Reg.-Bl. Nr. 9.
3) Seit 1847 ın Karlsruhe.
re
Kreisdirektorium u. Kreisregierung im ehem. Grossherzogt. Baden 539
folg sind diese Kreise nach und nach auf sechs vermindert,
seit dieser Zeit aber von den denselben vorgesetzten Kreis-
direktorien mehrere der wichtigsten Gegenstände der Ver-
waltung, namentlich die der Steuern und der Domänen,
getrennt worden, so daß der verminderte Umfang ihrer
Geschäfte mit dem Aufwand?!), den sie verursachen, nicht
mehr im Verhältnis steht. Auch ist längst erkannt worden,
dass die Ausdehnung ihres Wirkens auf ein verhältnis-
mässiges grösseres Areal und auf eine grössßere Seelenzahl
einen leichteren und gleichförmigeren Gang in der gesamten
Staatsverwaltung hervorbringen würde.«
Diese Gründe dürften allerdings nicht erschöpfend sein.
Das Bestehen von höheren Verwaltungsmittelstellen in der
badischen Verwaltung war wesentlich dadurch bedingt, dass
das ganze bisherige Verwaltungssystem auf den Gedanken-
gängen des aufgeklärten Wohlfahrtsstaates beruhte. Den
Kreisdirektorien wäre wirklich, wie der Abgeordnete Welcker
einmal von den späteren Kreisregierungen behauptete, nicht
allzuviel mehr zu tun übrig geblieben, wenn nicht der Staat
überall seine Hände im Spiele gehat hätte, zum mindesten
nicht soviel, dass die Menge der vorhandenen Geschäfte
eine eigene Verwaltungsbehörde zu ihrer Erledigung er-
fordert hätte. Die Jahre vor 1832 waren mit ständigen An-
griffen gegen dieses System angefüllt, und die Gemeinde-
ordnung von 1831 hatte ihm einen empfindlichen Schlag
versetzt. Es ist in diesem Zusammenhange bei der Um-
gestaltung der Kreisdirektorien und Kreisregierungen sder
Gedanke kaum von der Hand zu weisen, dass die neue
Organisation sich auch als eine naturgemässe Folgerung aus
der den Gemeinden nunmehr eingeräumten Selbstverwaltung«
darstellte. Es handelte sich sum eine Einschränkung der
Befugnisse einer streng zentralisierten, alle Beziehungen des
öffentlichen Lebens umfassenden Staatsverwaltung)«, welche
vielfach mit Angelegenheiten befasst war, die den Staat
als solchen gar nicht notwendig berührten. Dass natürlich
ı) Für das Jahr 1833 war der Aufwand für die K. D. auf 146490 Gulden,
für 1832 auf 145842 Gulden veranschlagt worden.
2) Vgl. Denkschrift über die Umgestaltung der badischen Selbstverwal-
tungsverbände 1910, S. 12f.
540 Seiterich
auch Ersparnisrücksichten ein beträchtliches Moment bei
der Erwägung der Umgestaltung bildeten, darf dabei nicht
verkannt werden.
Grundlage für die innere Organisation der Kreisregie-
rungen blieb das Novemberedikt von 1809 mit seinen Ab-
änderungen. Die interne Geschäftsverteilung erfolgte durch
den Regierungsdirektor, der auch immer noch eine beträcht-
liche Reihe von Angelegenheiten büromässig erledigte. Die
kollegialen Beratungen und Entscheidungen pflog und traf
er zusammen mit den Regierungsräten.
Auch an der Stellung im Aufbau der Verwaltungs-
behörden wurden nach der formalen Seite hin nichts ge-
ändert. Die Kreisregierungen blieben Verwaltungsmittel-
stellen, nach oben und unten in dem gleichen Unter- und
Überordnungsverhältnis mit allen daraus sich ergebenden
Rechten und Pflichten wie die Kreisdirektorien. Aber es
wäre durchaus falsch, die Kreisregierungen als Kreisdirek-
torien mit verändertem Namen!) bezeichnen zu wollen. Ihre
Zuständigkeiten waren wesentlich eingeschränkt. Von einer
praesumtiven Trägerschaft der inneren Staatsverwaltung,
wie sie den ursprünglichen Kreisdirektorien zweifellos inne-
wohnte, konnte keine Rede mehr sein. »Die vier Kreis-
regierungen waren wesentlich anders geartete Behörden als
die alten Kreisdirektorien; hatten letztere die ganze Staats-
verwaltung auf dem ihnen zugewiesenen Kreisgebiete inner-
halb ihrer Zuständigkeit vereinigt, so waren die neuen Kreis-
regierungen nach Abtrennung des Steuer- und Domänen-
wesens lediglich Aufsichts- und Rekursbehörden der inneren
Verwaltung?).« Damit soll nicht gesagt sein, dass die Kreis-
regierungen nur ein Schattendasein gefristet hätten. Auch
unter den veränderten Umständen besassen sie bedeutende
Zuständigkeiten. »Die Stellung der Kreisregierung war als
Rekursbehörde von grosser Bedeutung, nicht minder aber
auch in ihrer Eigenschaft als die aufsehende und kontrol-
ı) Für diesen Namen war insbesondere L. Winter eingetreten: »Darum
habe ich Regierung vorgeschlagen, weil diese Benennung teutsch und lang
gebräuchlich und bekannt iste (in der grossen Denkschrift vom 6. Jan. 1817).
3) Vgl. Denkschrift über die Geschäftsvereinfachung im Bereiche der
inneren Staatsverwaltung, ohne Datum, S. 12.
| —— — ie — | | ni — — PP E
Kreisdirektorium u. Kreisregierung im chem. Grossherzogt. Baden 541
lierende Behörde über die Bezirksverwaltung:) ®).« Wenn
die Regierung allerdings geglaubt hatte, durch die Ein-
richtung der Kreisregierungen die Stimmen der Kritik zum
Schweigen zu bringen, so musste sie alsbald bittere Ent-
täuschungen erleben. Die Kritik traf nicht den Namen,
sondern die Sache, und diese gewährte ihr auch unter ver-
ändertem Namen vielfache Anhaltspunkte. Mit der Ein-
führung der Gemeindeordnung setzte der Kampf eines neuen
‚ Verwaltungssystems mit den überlieferten Verwaltungsprin-
zipien ein. Der Selbstverwaltungsgedanke strebte nach
weiterer Verwirklichung. Die Entscheidung in dem oft
leidenschaftlich geführten Kampfe war lange Zeit in der
Schwebe. Als sich der Sieg endlich den neuen Gedanken
zuneigte, war das Schicksal der Kreisregierungen besiegelt.
1832 — 1849
Während der Zeit von 1832—1849 erreichte die Ent-
wicklung der nunmehrigen Kreisregierungen ihren Höhe-
punkt, zugleich aber erfolgte ein jäher Rückschlag, welcher
um so dramatischer erscheint, als die langjährigen und
mühsamen Bemühungen um einen Neuaufbau der inneren
Verwaltung zu unvermittelt durch die revolutionäre Be-
wegung des Jahres 1849 zum Scheitern gebracht wurden.
War dem Streben nach gemeindlicher Selbstverwaltung in
der Einführung der Gemeindeordnung von 1831 ein grosser
Erfolg beschieden gewesen, so fehlte doch nach wie vor die
Möglichkeit einer Beteiligung der Untertanen an der Ver-
waltung der eigentlichen Staatsangelegenheiten. Deshalb
zielten weitgreifende Bestrebungen darauf ab, auch in der
r) Vgl. Weizel a.a.O., S. 61.
?) Einen ausgezeichneten Einblick in den inneren Geschäftsbetrieb der
K. R. eröffnet ein Bericht des Regierungsdirektors des Oberrheinkreises, Dahmen,
v.9. Mai 1832, vgl. Akten Rep. Gen. IV. ı, 3 Kanzleisache (Zugang 1899,
Nr. 53): »Die Aufhebung der bisher bestandenen 6 K. D. und Errichtung von
4 K.R., auch deren ob- und subjektive Organisation betr.+ (1831/48). Es wurden
in Freiburg wöchentlich 3 Vorsitzungen unter dem Präsidium der drei ältesten
Räte und zwei Plenarsitzungen abgehalten. Zur Erledigung der Geschäfte
waren 9 Respiziate eingerichtet, welche vom Regierungsdirektor, 6 Regierungs-
räten und 2 Assessoren bearbeitet wurden.
Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. Bd.42, 4 36
542 Seiterich
Staatsverwaltung dem Laienelement eine bestimmende M it-
wirkung einzuräumen. Der Gedanke der sogenannten Land-
räte kam nie ganz zum Schweigen. Eingehend wurde er
im Jahre 1842 erörtert, als der Abgeordnete Welcker eine
grosse Motion über die Verbesserung der Zivilverwaltung
begründete!). Welcker versprach sich von der Einführung
dieser Landräte die Möglichkeit, die Kreisregierungen auf
zwei vermindern zu können und dabei 82 Beamte abzubauen
und jährlich 115600 Gulden zu sparen. Auch die Budgets-
beratungen gestalteten sich wieder anregend. Im Jahre 1843
sprach der Berichterstatter der zweiten Kammer, Basser-
mann, mit Hinblick auf die Kreisregierungen von einem
»Institut, dessen Nutzen, wenigstens in seiner jetzigen Gestalt,
so gar vielfach bezweifelt wird?)«.. Für seine Person stellte
er den Antrag auf Herabsetzung der Kreisregierungen bis
auf zwei. Für die Gereiztheit der Stimmung bei einzelnen
Mitgliedern der zweiten Kammer ist charakteristisch, dass
Bassermann vorschlug, die Regierung zu dieser Massnahme
gegebenenfalls durch Verweigerung der nötigen finanziellen
Mittel zu zwingen. In der Diskussion über den Bassermann-
schen Kommissionsbericht wurde fast durchweg die völlige
Beseitigung der Kreisregierungen befürwortet. Zum ersten
Male wurde dabei auch der Grund ins Feld geführt, dass
die wenige Jahre zuvor erbaute Eisenbahn die Rücksicht
auf die langgestreckte Lage des Landes nicht mehr so dringend
machte wie früher. Der Abgeordnete Welcker bezeichnete
die Kreisregierungen als das fünfte Rad am Wagen und
stellte weiterhin fest: »Es gibt in dem ganzen Grossherzog-
tum keine Kollegien, die weniger Vertrauen, weniger Glauben
in ihrer Notwendigkeit und Nützlichkeit, und welche die
öffentliche Meinung mehr gegen sich haben als die Kreis-
regierungen3)« Dass diese dabei noch an dem »Krieg gegen
die freien Bewegungen im Volksleben, nicht bloss gegen den
Liberalismus, sondern gegen alles, was die Gestalt einer
3) Vgl. »Landtagszeitunge vom 29. u. 30. Juni 1842, Nr. 57/60.
2) Verhandlungen der Ständeversammlung, Il. Kammer, 1843/44, ı2. Bei
lagenheft, S. 228ff. Vgl. auch 5. Protokollheft, S. 178/215.
3) Verhandlungen der Ständeversammlung 1843/44. II. Kammer, 5. Proto-
kollheft. S. 187.
u _ A ii ie
Kreisdirektorium u. Kreisregierung im ehem. Grossherzogt. Baden 543
freien, volksmässigen Bewegung an sich trägt«, teilnahmen,
konnte das Urteil aus dem Munde des liberalen Volksver-
treters kaum mildern.
Infolge dieser scharfen Angriffe wurde auch die Tätig-
keit der Regierung lebhafter. Durch Erlass des Ministeriums
des Innern vom Mai 1845 wurden die einzelnen Kreisregie-
rungen aufgefordert, zu den Angriffen Stellung zu nehmen!).
Der Inhalt der von den einzelnen Kreisregierungen aus-
gearbeiteten Gutachten?) ist zu umfangreich, als dass er
im einzelnen wiederzugeben ist. Im grossen und ganzen
sollten die Kreisregierungen nicht nur von allen kleineren
und unbedeutenden Geschäften befreit, sondern auch wichtige
Befugnisse teils den Bezirksämtern, teils anderen Behörden
übertragen werden, so dass die Kreisregierungen billiger-
weise auf drei herabgesetzt werden konnten. Das gesamte
Gutachtenmaterial verwertete der Abgeordnete Bassermann
als Berichterstatter der Budgetkommission im Jahre 1845
in einem gross angelegten Bericht3), in welchen er in 28
Punkten die Mängel der Kreisregierungen geschickt zu-
sammenfasste und wiederum für ihre Verminderung eintrat.
Nach langer Beratung war im Jahre 1845 ein Gerichts-
verfassungsgesetz zustande gekommen, welches die Trennung
ı) Der Erlass lautete: #»Die Regierung des N.-Kreises wird beauftragt;
in Erwägung zu ziehen und zu begutachten in welchen Geschäftszweigen
der Verwaltungsstellen und in welcher Weise eine Vereinfachung der Ge-
schäftsbehandlung ohne Nachteil der Gründlichkeit eintreten könne. Sollten
darunter Anträge begriffen sein, welche nur durch Abänderung gesetzlicher
Bestimmungen vollzogen werden können, so ist darüber ein gesonderter
Antrag zu stellen.e Vgl. Akten Rep. Gen. IV. ı, 5 (Zugang 1899, Nr. 53):
»Die Vereinfachung der Geschäftsbehandlung bei den Verwaltungsstellen,
insb. die Kompetenzbestimmung derselben betr.s 1845/61.
2) Gutachten des Seekreises vom 30. Nov. u. 3. Dez. 1845, des Oberrhein-
kreises vom 22. Juli 1845, des Mittelrheinkreises vom 6. Sept. 1845. Vgl. Akten
Rep. Gen. IV. ı, 6/9 (Zugang 1899, Nr. 53): »Die von der Regierung des See-
kreises, Oberrheinkreises, Mittelrheinkreises und Unterrheinkreises auf Be-
schluss des Min.d. Inn. vom 17. Mai 1845 erstatteten Berichte über die Ver-
einfachung der Geschäftsbehandlung bei den Verwaltungsstellen betr.« (1845).
Die Gutachten sind teilweise mit grosser Sorgfalt und sehr eingehend abgefasst
und grossenteils in der dritten Kompetenzverschiebung vom Jahre 1850 ver-
wertet. Ihr Inhalt bietet ein ausgezeichnetes Bild von dem Betriebe der K.R.
3) Verhandlungen der Ständeversammlung 1845/46, II. Kammer, 8. Bei-
lagenheft, S. 53ff. und 5. Protokollheft, S. 107/114, 125/149.
36*
544 Seiterich
von Justiz und Verwaltung aussprach')., Auf ihm baute
das Budget für das Jahr 1846 weiter, welchem die Regierung
einen Entwurf über die Neugestaltung der äusseren Organi-
sation der Verwaltungsbehörden beigab. Es sollte nach
dieser Vorlage unter Beseitigung der Kreisregierungen 55
Verwaltungsbezirke mit je einem Oberamt an der Spitze,
und 65 Gerichtsbezirke geschaffen werden. Das genannte
Gesetz kam jedoch nicht zur Ausführung. In der Sitzung
vom 2. März 1848 forderte die zweite Kammer, »dass eine
volkstümliche Kreisverwaltung durch geeignete Beteiligung
der Bürger an derselben« eingeführt würde?). Diesem Ver-
langen wurde von seiten der Regierung stattgegeben und
eine entsprechende Vorlage eingebracht3). Sie sollte nach
der Regierungsbegründung »größere Beteiligung und Mit-
wirkung der Bürger bei der öffentlichen Verwaltung und
korporativen ZusammenschlußB mehrerer Gemeinden zum
Zwecke gemeinsamen Vorgehens bei gemeinschaftlichen An-
gelegenheiten, Einrichtungen und Anstalten« im Gefolge
haben. Ihre wichtigsten Bestimmungen waren folgende:
Die Kreisregierungen und Bezirksämter sollten aufgehoben
und durch elf Kreisämter, denen bei grosser Ausdehnung
ihres Bezirkes etwa 20 bis 28 unselbständige Kreisneben-
ämter beigeordnet sein sollten, ersetzt werden. Die Geschäfte
dieser staatlichen Verwaltungsstellen sollten teils büromässig
von den Kreishauptmännern erledigt, teils Kollegien von
Bürgern unterbreitet werden. Als solche beratende und be-
schliessende Kollegien waren Bezirksversammlungen und
Bezirksausschüsse gedacht, deren Mitglieder von den Ge-
meinden der Bezirksverbände +) auf vier Jahre gewählt wurden.
Bei Vorliegen gemeinsamer Interessen sollten die Bezirks-
verbände einen Kreisverband als Zweckverband gründen
können, dessen Organ eine Kreisversammlung war; Kreis-
ausschüsse waren nicht vorgesehen.
ı) Reg.-Bl. 1845, Nr. 15, Beilage.
2) Verhandlungen der Ständeversammlung 1847/49, II. Kammer, 6. Bei-
lagenheft, S. 355, Punkt 9.
3) Ebenda, 7. Beilagenheft, S. 367 ff.
4) Die einzelnen Bezirke sollten von denjenigen Gemeinden gebildet
werden, welche zu einem Kreisamt gehörten.
Kreisdirektorium u. Kreisregierung im ehem. Grossherzogt. Baden 545
Der ganze Entwurf, dem in seiner Neufassung auch
die erste Kammer beigetreten war, enthielt viele Gedanken,
welche durch die Neugestaltung der Verwaltungsorganisation
im Jahre 1863 verwirklicht wurden. Ob die bewegten Jahre
um 1848 zu einer so durchgreifenden Reform geeignet waren,
mag zweifelhaft erscheinen. Das von beiden Kammern an-
genommene Gesetz wurde im Jahre 1849!) verkündet, aller-
dings unter Vorbehalt der Verkündung des Tages des
Inkrafttretens; die revolutionären Ereignisse der Folgezeit
liessen die Durchführung einer so einschneidenden und
der Regierung abgezwungenen empfundenen Neuorgani-
sation der gesamten Verwaltung nicht geraten erscheinen.
Sie blieb, wie so manches gesetzgeberische Werk jener
ereignisvollen Tage unausgeführt, da ein Zeitpunkt des
Inkrafttretens nie verkündet wurde.
An Einzelveränderungen innerhalb des Zuständigkeits-
gebietes der Kreisregierungen war der Zeitabschnitt zwischen
den Jahren 1832 und 1849 sehr reich. Sie bewegten sich, im
grossen gesehen, fast alle dahin, die Kreisregierungen von der
erstinstanziellen Besorgung von Verwaltungsangelegenheiten
zu befreien und ihre Befugnisse immer mehr auf diejenigen einer
reinen Aufsichts-und Rekursinstanz zurückzuführen. Durch die
bürgerliche Prozessordnung des Jahres 1831 wurde die ordent-
liche Gerichtsbarkeit des ersten rechtsgelehrten Kreisrates
bei bürgerlichen Streitigkeiten von Bezirksbeamten beseitigt
und dem ältesten Hofgerichtsrat des zuständigen Hofgerichtes
übertragen. Die Dienstaufsicht über die richterlichen Be-
amten der Bezirksämter verblieb bei den Kreisregierungen,
jedoch wurde die Befugnis zum Erlass von Weisungen bei
verzögerter oder verweigerter Rechtspflege als durch die
Prozessordnung beseitigt betrachtet. Durch das Enteignungs-
gesetz vom Jahre 1835 wurden die Befugnisse der Kreis-
regierungen auf dem Gebiete des Enteignungswesens, ins-
besondere ihre diesbezügliche administrative Justiztätigkeit
stark eingeschränkt. Aus der bestimmenden Mitwirkung
bei der Entscheidung der Frage, ob ein gesetzlicher Ent-
eignungsfall vorliege, dem sogenannten Feststellungsver-
1) Reg.-Bl. Nr. 23.
546 Seiterich
fahren wurde eine wenig bedeutende Zuständigkeit zur Be-
stellung des Vorstandes der das Vorliegen eines Enteignungs-
falles jeweils prüfenden Kommission. Die gesamte Befugnis
aber, im Entschädigungsverfahren die Höhe der für die
Enteignung zu leistenden Entschädigung festzusetzen, ging
ausschliesslich auf die Gerichte über.
Die dreissiger Jahre des 19. Jahrhunderts waren für
die Ausgestaltung des badischen unteren Schulwesens ausser-
ordentlich fruchtbar. In kurzen Abständen erfolgten wichtige:
Verordnungen, welche das Volksschulwesen und das höhere
Bürgerschulwesen sowie die Frage der Aufbringung des
Volksschulaufwandes und die Rechtsverhältnisse der Volks-
schullehrer grundlegend ordneten und den Kreisregierungen
wichtige Befugnisse übertrugen. Die Landesherrliche Ver-
ordnung vom ı5. Mai 1834!) bestimmte, dass alles, was
die Errichtung einer neuen oder die Aufhebung einer be-
stehenden Schule, eine Veränderung in der Zahl des Lehr-
personals, die Aufstellung besonderer Ortsschulinspektoren
und Schulvorstände und endlich die Ernennung der Schul-
visitatoren betraf, in den Wirkungskreis der Kreisregierungen
gehören sollte. Ebenso war ihnen die Befugnis zugesprochen
worden, Erkenntnisse über die Verbindlichkeit zur Erbauung
neuer Schulhäuser, über die hierbei zu zahlenden Vorschüsse,
über streitige Beiträge zum Aufwand für den Gehalt des
Lehrpersonals und für sonstige Schulbedürfnisse rechts-
verbindlich zu fällen. Im gleichen Jahre wurden in den
grösseren sowie in den kleineren begüterten Städten höhere
Bürgerschulen errichtet, wobei die Kreisregierungen für diese
Neuerrichtungen finanzielle Mittel flüssig zu machen hatten.
Durch eine weitere Verordnung vom ı5. Mai 1834 wurde
das gesamte Gewerbeschulwesen eingehend geregelt und
dabei den einzelnen Kreisregierungen die Oberaufsicht über
die Gewerbeschulen des Kreisgebietes übertragen. Neben
der Überwachung des genauen Vollzugs aller auf das Ge-
werbeschulwesen sich beziehenden allgemeinen und beson-
deren Vorschriften oblag ihnen dabei die Sorge für ordnungs-
mässige Verwendung der Schulfonds, und für ausreichende
rt) Reg.-Bl. Nr. 25, $$ 48. 49.
Kreisdirektorium u. Kreisregierung im ehem. Grossherzogt. Baden 547
Dotierung der Gewerbeschulen. Als helfende und beratende
Mitarbeiter waren ihnen bei ihrer beaufsichtigenden Tätig-
keit ein Professor einer höheren Schule oder ein höherer
technischer Kreisbeamter beigeordnet. Auch an der Er-
richtung und Beaufsichtigung der sozialpolitisch bedeutsamen
Fabrikschulen hatten die Kreisregierungen Anteil.
Eine wichtige Erweiterung ihrer Zuständigkeiten auf
dem Gebiete der Kirchenvermögensverwaltung brachte eine
Landesherrliche Verordnung im Jahre 1833"), welche ihnen
alle bisher noch den beiden Kirchensektionen zustehenden
Befugnisse hinsichtlich der Verwaltung kirchlicher Lokal-
stiftungen übertrug. Es waren dies insbesondere die Er-
mächtigungserteilung zu neuen Stiftungen und Legaten, zu
neuen Güterankäufen, Güterveräusserungen und Güter-
täuschen, zu allen neuen ständigen, sowie zu allen dem
Stiftungszweck nicht genau entsprechenden Ausgaben, zur
Errichtung neuer Baulichkeiten, zu bestimmten Kapitalauf-
nahmen, sowie zu gewissen Pachtnachlässen. Ausserdem wur-
den die Kreisregierungen mit der gerichtlichen Vertretung der
Lokalstiftungen betraut. Die Beschränkungen, welchen sie bei
der Ausübung der genannten Verwaltungsbefugnisse unter-
worfen wurden, zeigen deutlich den Wandel der Auffassung über
den Anteil der kirchlichen Korporationen an der Verwaltung
ihres Vermögens. Das Organisationsedikt von 1809 hat diese
Vermögensverwaltungen streng nach staatskirchenrechtlichen
Grundsätzen ausgestaltet und den kirchlichen Organen nur
eine auf ein blosses Einsichts- und Beschwerderecht be-
schränkte Mitwirkung gewährt. Die genannte Landesherr-
liche Verordnung dagegen bestimmte, dass, wenn zur Ver-
fügung über kirchliche Stiftungen kirchenverfassungsmässig
die Zustimmung einer Kirchenbehörde notwendig war,
dieselbe vorher eingeholt werden musste. Gleichzeitig waren
den beiden Kirchensektionen jährliche Übersichten über den
Stand des kirchlichen Ortsvermögens einzusenden. Ohne
Rücksicht auf den Charakter einer Lokal- oder grösseren
Stiftung erhielten die Kreisregierungen weiterhin die Befugnis,
Schenkungen von beweglichem oder unbeweglichem Ver-
t) Reg.-Bl. Nr. 18.
548 Seiterich
mögen an schon bestehende Stiftungen bis zum Werte von
ı500 Gulden die Staatsgenehmigung zu erteilen, falls die
fraglichen Stiftungen unter ihrer unmittelbaren Verwaltung
standen.
Durch Gesetz vom Jahre 1833 wurden sämtliche Zehnten
für ablösbar erklärt. Bei der Durchführung dieser überaus
verwickelten Ablösung war den Kreisregierungen eine um-
fangreiche Mitwirkung zur Pflicht gemacht. Sie konnten
eine Gemeinde für vermögenslos erklären, hatten geeignete
Wirtschaftssachverständige aufzustellen zur Unterstützung
der Gerichte und mussten endlich bei Getreidezehnten für
alle öffentlichen Fruchtmärkte des Kreises und derjenigen
angrenzenden nichtbadischen Städte, welche für den badischen
Getreidebau als Märkte in Betracht kamen, den Markt-
durchschnittspreis jährlich genau berechnen lassen. Daneben
erhielten sie bestimmte Entscheidungsbefugnisse bei Zehnt-
ablösungen von Kirchen- und Schulfonds sowie bei Ablösung
von Zehnten, welche Gemeinden zustanden.
An den Wirkungen der Einführung der neuen Ge-
meindeordnung vom Jahre 1831 hatten die Kreisdirektorien
keinen Anteil mehr, da sie wenige Tage nach deren Inkraft-
treten aufgelöst worden waren. Die Stellung der Kreis-
regierungen auf dem Gebiete des Gemeindewesens war von
vornherein gänzlich anders geartet. Es oblag ihnen nicht
mehr die gesamte Führung der staatlichen Obervormund-
schaft über die Gemeinden. Ihre Kompetenzen waren eng
und genau begrenzt. Die Führung der Staatsaufsicht wurde
den Bezirksämtern übertragen. Die Kreisregierungen wurden
in erster Instanz nur dann tätig, wenn ein Bezirksamt die
Bestätigung einer Bürgermeisterwahl verweigerte, oder wenn
in standes- und grundherrlichen Orten der Standes- oder
Grundherr gegen die Person des Gewählten Einwendungen
erhob, wenn ein Bürgermeister oder Gemeinderat im Ver-
waltungswege von seinem Dienste suspendiert oder entlassen
werden sollte, wenn ein Nichtbadener zum Zwecke der
bürgerlichen Annahme in einer Gemeinde um Verleihung
des Staatsbürgerrechtes nachsuchte, und wenn endlich bei
gewissen Streitfällen ein heimatloser Staatsangehöriger einer
Gemeinde zugewiesen werden sollte. Daneben entschieden
a EEE _ u (ie Ce NEE: amilieum
Kreisdirektorium u. Kreisregierung im ehem. Grossherzogt. Baden 549
die Kreisregierungen, wenn Waldungen, einzelne Höfe oder
andere Güter, welche bisher keiner Ortsgemarkung ange-
hörten, unter Einwilligung der Beteiligten mit anstossenden
Gemarkungen verbunden werden sollten, wenn Gemeinde-
umlagen nach einem anderen als dem gesetzlichen Umlage-
fuss erhoben, wenn das Gehalt der Gemeinderegierung er-
höht werden, wenn Waldausstockungen oder ausserordent-
liche Holzhiebe vorgenommen werden sollten, ferner wenn
eine Gemeinde eine Freigebigkeitshandlung anders als mittels
Verwendung einmaliger Überschüsse vornehmen oder über-
haupt Grundstocksvermögen zu laufenden Bedürfnissen ver-
wenden wollte und wenn besondere Beiträge bei neueintre-
tenden Bürgern zu ÖOrtsanstalten erhoben werden sollten.
Ausser in diesen Fällen besassen die Kreisregierungen Ent-
scheidungsbefugnisse nur noch als Rekursinstanz. Dabei
war ein grosser Teil ihrer Entscheidungen nicht mehr weiter
anfechtbar.
1849— 1863
Die Jahre nach 1849 waren in politischer Hinsicht in
erster Linie mit Bestrebungen angefüllt, den Sturm der
revolutionären Bewegung zu stillen und die Verhältnisse des
Staatswesens zu beruhigen und neu zu festigen. An eine
Ausführung der grossangelegten Pläne der vergangenen Zeit
konnte vorerst nicht gedacht werden. Jedoch wurde wichtige
Kleinarbeit geleistet. Das in den 40er Jahren gesammelte
Gutachtenmaterial wurde im Ministerium des Innern ein-
gehend verarbeitet und nach neu eingeholter Stellungnahme
der Kreisregierungen als Vorarbeit zu der dritten grossen
Kompetenzverschiebung vom 21. Juni 1850?!) benutzt, deren
Bedeutung in ganz besonderer Weise in der fast ausnahms-
losen Durchführung des Grundsatzes zu erblicken ist, »daßB
in der Regel die Bezirksämter die erste Instanz für alle Gegen-
stände der inneren Verwaltung« sein sollten ?\. Sowurden sämt-
t) Reg.-Bl. Nr. 31.
2) Vgl. Weizel a.a. O., S. 54. Weizel war es übrigens auch, welcher ein-
gehende Vorarbeiten für die Verordnung vom 21. Juni 1850 lieferte. Er hatte
einen Entwurf dieser V.O. ausgearbeitet und ihn gegen Ende des Jahres 1849
den vier K.R. zur Begutachtung zugehen lassen; nach den Vorschlägen der
K.R. revidierte er seinen Entwurf, welcher alsdann die grossherzogl. Genehmi-
550 Seiterich
liche Befugnisse der Kreisregierungen auf dem Gebiete des
Pass- und Fremdenwesens sowie wichtige baupolizeiliche Be-
fugnisse an die Bezirksämter übertragen. In Zukunft ent-
schieden diese letzteren bei Streitigkeiten über die Notwendig-
keit von Kirchen-, Pfarr- und Schulhausbauten, über die
Grösse des Bedürfnisses und über die Verbindlichkeit zur
vorsorglichen Baupflicht, ferner bei Streitigkeiten über die
Beiträge zu Baukosten der genannten Gebäude und deren
Umlegung und bei gewissen Fragen hinsichtlich der Auf-
bringung des Aufwandes für die Volksschulen. Neben der
Erweiterung ihrer Befugnis zu Konzessionserteilungen wurde
den Bezirksämtern die Handhabung der Dienstpolizei über
das niedere Sanitätspersonal übertragen. Ebenso wurden
ihnen wichtige Aufgaben der Staatsaufsicht über die Gemein-
den anvertraut, da sie in Zukunft auch über die Erhöhung
von Gehältern der Gemeinderegierung und über Einführung
besonderer Beiträge neu eintretender Bürger zu gemeindlichen
Anstalten zu entscheiden hatten. Die Zeit der Kreisregierun-
gen war allmählicn abgelaufen. Was not tat, waren nicht
mehr Verbesserungen und Abänderungen, sondern ein Wech-
sel im System der Verwaltung, welcher den modernen An-
schauungen, wie sie so leidenschaftlich gegen Ende der 40er
Jahre zum Vorschein gekommen, bereits zu gesetzgeberischen
Erfolgen gelangt und dann so jäh abgeklungen waren, in
ruhiger und gemässigter Weise Rechnung trug. Das bürger-
liche Element drängte nach Betätigung in weiteren öffentlichen
Verbänden, als sie die Gemeinden darstellten und zur Mit-
arbeit über die eigentliche Selbstverwaltung hinaus im
Organismus der Staatsverwaltung selbst. Die nach so langen
Bemühungen endlich erfolgte Trennung der Justiz von der
Verwaltung bereitete den Boden für die kommende Um-
wandlung wirkungsvoll vor. Die letzte Periode zwischen den
gung erhielt. Vorher schon hatte er das gesamte Gutachtenmaterial der K.R.
zu einer eindringlichen Denkschrift verarbeitet, welche die Ideen des im Ver-
waltungsgesetz von 1863 verwirklichten neuen Verwaltungssystems in glän-
zender Fassung zur Darstellung brachte. Vgl. Akten Rep. Gen. IV. ı, 5 (Zu-
gang 1399, Nr 53): »Die Vereinfachung der Geschäftsbehandlung bei den Ver-
waltungsstellen, insbesondere die Kompetenzbestimmung derselben betr.«
1845/61.
Kreisdirektorium u. Kreisregierung im ehem. Grossherzogt. Baden 551
Jahren 1850 und 1863 trägt das Zeichen des stillen Aus-
klangs an sich. Die Annäherung der Kreisregierungen an die
Ministerien und die allmähliche Vorbereitung der Einfüh-
rung von’ 4 Landeskommissären wurde durch die Herein-
ziehung der Regierungsdirektoren in den Geschäftsbereich
der Ministerien durch die landesherrliche Verordnung vom
20. Febr. 1863!) weitgehend gefördert. Die Ministerien er-
hielten die Befugnis, in allen Fällen, welche ihrer Entschei-
dung vorbehalten waren oder welche sie zur Erledigung an
sich zogen, sich von den Direktoren der Kreisregierungen
mündlichen oder schriftlichen Vortrag erstatten zu lassen,
dieselben zu den Sitzungen der Ministerien zu berufen und
ihnen Referate über einzelne wichtige Gegenstände aus dem
Geschäftskreis der Ministerien zu übertragen.
Die revidierte Prozessordnung vom Jahre 1851 bestimmte
in $ 2, dass sdie durch $ 8 der Beilage D des Organisations-
ediktes vom 26. Nov. 1809 den Verwaltungsbehörden über-
wiesene Entscheidung über Erfüllung von Akkorden: wegen
öffentlicher Arbeiten und über den Betrag der Alimenten-
gelder für uneheliche Kinder« an die ordentlichen Gerichte
überging. Auf dem Gebiete der Administrativjustiz verblie-
ben damit den Kreisregierungen nur noch Entscheidungs-
befugnisse über bestimmte öffentlich-rechtliche Angelegen-
heiten, welche erst durch die im Jahre 1863 neu geschaffene
Verwaltungsgerichtsbarkeit übernommen wurden. Die end-
gültige Trennung der Justiz von der Verwaltung?), welche
die Rechtspflege der Bezirksämter selbständigen Amtsgerich-
ten übertrug, hatte deshalb auf das Gebiet der erkennenden
Zivilrechtspflege der Kreisregierungen keinen Einfluss mehr.
Die Dienstaufsicht über die richterlichen Beamten der Be-
zirksämter war bereits im Jahre 18523) an die Hofgerichte
übergegangen. Den Kreisregierungen blieben nur noch
Rekursbefugnisse gegenüber der polizeilichen Strafrechts-
pflege der Ämter, welche erst durch das Gesetz über die Ge-
richtsbarkeit und das Verfahren in Polizeisachen vom Jahre
1864 an die Amtsgerichte überging. Auf dem Gebiete der
ı) Reg.-Bl. Nr. 9.
2) Vgl. Landesherrl. V.O. v. 18. Juli 1857, Reg.-Bl. 29.
3) Vgl.»Annalen der grossh. bad. Gerichtee, 19. Jahrg., S. 228/29.
552 Seiterich
freiwilligen Gerichtsbarkeit blieben die Zuständigkeiten der
Kreisregierungen, von einigen unwesentlichen Änderungen
abgesehen, bis zur ihre Auflösung bestehen. Hinsichtlich
der Kichenvermögensverwaltung wurden die noch’ bestehen-
den Befugnisse durch die im Sinne der kirchlichen Selbst-
verwaltung erfolgte Regelung der Jahre 1861 und 1862 völlig
beseitigt.
Mit den genannten Kompetenzverschiebungen war der
Charakter der Kreisregierungen als einer reinen Rekurs-
instanz beinahe vollständig hergestellt. Als solche besassen
sie allerdings eine durch die dritte Zuständigkeitsverteilung
vom Jahre 1850 erweiterte Machtstellung, da ihre Rekurs-
entscheidungen dann endgültig waren, wenn sie mit den Er-
kenntnissen der Bezirksämter übereinstimmten oder wenn
der Rekursgegenstand einen geringeren Wert als 25 Gulden
fürs Jahr oder als 500 Gulden im ganzen besass.
Ende der soer Jahre ergriff auch die zweite Kammer
der Ständeversammlung wieder die Initiative in der Frage
der Verwaltungsreform. In der Sitzung vom ıı. Febr. 1858
gab sie den Wunsch zu Protokoll: »Die Grossherzogliche
Regierung möchte... den ganzen Staatsorganismus in der
Richtung seiner Vereinfachung prüfen und Vorschläge
machen, damit deren Resultat, soweit erforderlich, der
nächsten Ständeversammlung vorgelegt werden könne')«.
Das Jahr 1863 brachte die Erfüllung dieses Wunsches. Die
Regierung legte ein Gesetz über die Organisation der inneren
Verwaltung, welches tief eingreifende Neuerungen mit sich
brachte.
Die Kreisdircktorien sind als notwendige Gebilde des
ın Baden zu Beginn des ı9. Jahrhunderts in Hochblüte
stehenden Verwaltungssystems des aufgeklärten Wohlfahrts-
staates zu betrachten. Angesichts der geographisch lang-
gestreckten Lage des Landes und des Standes der unaus-
gebildeten Entwicklung des Verkehrswesens jener Zeit konnte
man sich bei der Durchführung dieses Systems nicht mit einer
Verwaltungsorganisation begnügen,-die zwischen den räum-
) Vgl. Verhandlungen der Ständeversammlung 1857/58, II. Kammer,
1. Protokollheft, S. 116.
Kreisdirektorium u. Kreisregierung im ehem. Grossherzogt. Baden 553
lich eng begrenzten Bezirksämtern und den fernen Mini-
sterien oder anderen Zentralstellen keine Mittelglieder mehr
kannte. Vielleicht wäre ein solcher Aufbau der Verwaltungs-
behörden noch denkbar gewesen in einem homogeneren
badischen Staatswesen, in welchem sich die leitenden Ge-
danken und Grundsätze der Zentralstellen durch eine jahre-
lange gleichförmige Verwaltungshandhabung bis in die klein-
sten Stellen des Verwaltungsbetriebes herab durchsetzen
konnten. In den unruhigen Zeiten jedoch, in welchen der
moderne badische Staat stückweise zusammengesetzt wurde,
tiefe Gegensätze die einzelnen Volksteile trennten und es
noch in viel weiterem Ausmasse Aufgabe der Verwaltung
wie der Gesetzgebung war, den Prozess der Angleichung
und Einordnung der fremden und auseinanderstrebenden
Volksteile zu befördern und zu einem guten Ende zu führen,
konnten solche Verwaltungsmittelstellen kaum entbehrt wer-
den. In ebenso strenger Unterordnung unter die Ministerien
als Überordnung über die Bezirksämter und Lokalbehörden
wurden Kreisdirektorien geschaffen mit der vorzüglichen
Aufgabe, die aus Frankreich übernommenen Verwaltungs-
grundsätze mit möglichster Energie und Straffheit zur Durch-
führung zu bringen. Es lag unleugbar ein ssatrapenmäßiges«
Moment in ihrer Einrichtung und ihrer Aufgabe. Die Kreis-
direktorien sollten draussen im Lande gewissermassen die
Stellung von Ministerien mit dem ganzen Gewicht ihrer Über-
ordnung einnehmen. Es wurde ihnen die gesamte Staats-
verwaltung im Umfange ihres Kreisgebietes zur Ausübung
anvertraut. Allerdings sollten sie keine selbstherrlichen Be-
hörden darstellen. Daher die unbedingte Unterordnung
unter die Ministerien, welche jede Angelegenheit zur selb-
ständigen Erledigung an sich ziehen und den Kreisdirektorien
jederzeit dienstliche Weisungen erteilen konnten.
In den beiden unruhigen ersten Jahrzehnten des 19. Jahr-
hunderts war die Stellung der Kreisdirektorien trotz aller
heftigen Angriffe gesichert, da die ihnen obliegende Aufgabe
nach wie vor eine Staatsnotwendigkeit ersten Ranges ge-
blieben war. Als dann aber die Verschmelzung der neu
erworbenen Bestandteile des Grossherzogtums sich immer
mehr vollzogen hatte und dieser Entwicklung in der Grün-
554 Seiterich
dung einer Verfassung ein markanter Abschluss gesetzt
worden war, begann ihr Stern langsam zu erbleichen. Der
Schwerpunkt der Verwaltung verlegte sich, insbesondere als
die gesamte Steuer- und Domänenverwaltung eigenen Be-
hörden zur Erledigung überwiesen worden war, immer mehr
nach unten zu den Bezirksämtern. Der Hauptgrund dieser
Änderung ist nicht schwer zu erraten. Fast die gesamte \Ver-
waltungstätigkeit der Kreisdirektorien war von Anfang an
und blieb papierene Verwaltung. Durch eine Unsumme
von Berichten, Tabellen und sonstigen Akten hindurch erst
konnte ein Kreisdirektorium erfahren, wie die Verwaltung
in seinen Bezirken sich in Wirklichkeit vollzog, zumal die
Behördenvisitationen durch die Kreisdirektorien frühzeitig
schon völlig ausser Übung gelangt waren. Dieser Übelstand
war bald offenkundig geworden, aber zu der Zeit noch nicht
so sehr ins Gewicht gefallen, als die Kreisdirektorien vor
allem ihre oben gekennzeichnete staatspolitische Aufgabe
der Herstellung staatlicher Einheit zu verfolgen hatten. Zur
vollen Auswirkung gelangte er erst, als sie sich um die Wende
des zweiten Jahrzehntes des 19. Jahrhunderts den eigentlichen
und feinverästelten Verwaltungsaufgaben zuwenden konnten.
Die Hoffnung, welche der Minister Freiherr von Marschall
in seiner Antwort an den Staatsrat von Kalm einmal geäussert
hatte, dass durch die Kreisdirektorien, eine lebendige und
wirklichkeitsnahe Verwaltung gefördert werden könne, musste
sich als trügerisch erweisen. Lebendige Verwaltung war bei
den Bezirksämtern zu finden, welche alltäglich mit dem
Volke in Berührung kamen und dessen Anliegen und Be-
dürfnisse aus eigenster Anschauung heraus kennen lernen
konnten. Angebahnt wurde diese Entwicklung schon durch
die ersten beiden Kompetenzverschiebungen in den Jahren
1819 und 1822, zum vorläufigen Abschluss gebracht durch die
dritte Zuständigkeitserweiterung der Bezirksämter im Jahre
1850. Treffend kennzeichnet die neue Sachlage ein Rund-
schreiben des Ministeriums des Innern an die Bezirksämter,
in welchem ausgeführt wird: »Sie sind überhaupt diejenige
Organe, welche, als mitten im Volke stehend, zunächst dazu
berufen sind, die Bedürfnisse Ihrer Amtsangehörigen kennen
zu lernen, ihnen mit Rat und Tat beizustehen und jede gute,
Kreisdirektorium u. Kreisregierung im ehem. Grossherzogt. Baden 555
gemeinnützige Einrichtung zu fördern und zu unterstützen ?)«.
Der Geschäftskreis der Kreisdirektorien und in erhöhtem
Masse der Kreisregierungen wurde immer mehr auf blosse
Aufsichts- und Rekursbefugnisse eingeschränkt.
Die Einführung der Gemeindeordnung im Jahre 1831
brachte dem landesväterlichen Verwaltungssystem die erste
empfindliche Einbusse durch das weitgehende Zurück-
drängen der staatlichen Vormundschaft auf dem Gebiete
des Gemeindewesens. Für die Einschränkung und Um-
wandlung der damals noch bestehenden sechs Kreisdirek-
torien in vier Kreisregierungen ist sie in erster Linie verant-
wortlich zu machen. Diese Wirkung lässt deutlich erkennen,
dass die endgültige Beseitigung der Kreisregierungen im
Jahre 1864 ebenso wie die Einführung der Kreisdirektorien
im Jahre 1809 wieder das Ergebnis eines Verwaltungs-
systems ist. Dieses neue System wies viele bisher vom Staate
besorgten Geschäfte Selbstverwaltungskörperschaften zu. Die
Staatsverwaltung schränkte es auf die dem Staate eigen-
tümlichen Aufgaben ein und fügte auch dem staatlichen Ver-
waltungsorganismus das sogenannte Laienelement wirkungs-
voll ein. Im Jahre 1831 errangen die neuen Verwaltungs-
ideen in der Gemeindeordnung ihren ersten Sieg, ungestüm
forderten die Volksvertreter in den Jahren 1848 und 1849
ihre restlose Durchführung, in ruhiger Besonnenheit gelang-
ten sie in dem Verwaltungsgesetze vom Jahre 1863 zur vollen
Auswirkung. Das neue System machte die Einrichtung einer
Verwaltungsmittelstelle zwischen den stark vergrösserten und
zu präsumtiven Trägern der Staatsverwaltung gewordenen
Bezirksämtern und den Landeszentralstellen überflüssig. Bei
der einstweiligen Geschäftsverteilung, wie sie in den Jahren
nach 1831 schon stattgefunden hatte, waren die Kreisregie-
rungen nur stiefmütterlich bedacht worden. Bei der end-
gültigen Bereinigung konnte, insbesondere auch nach der
noch vorher erfolgten Trennung der Verwaltung von der
Justiz, ganz von ihnen abgesehen werden. »Nach Überwei-
sung des größten Teils der seitherigen Geschäfte der Kreis-
regierungen an andere Behörden, nämlich der Rekurse in
ı) Vgl. Weizel a.a. O., S. 55.
556 Seiterich
Verwaltungsstreitsachen an das Rekursgericht, der Polizei-
strafrekurse an die Gerichte und eines Teiles der ihnen seit-
her obgelegenen Pflege von öffentlichen Interessen an die
selbständigen Kreisverbände konnte die gänzliche Aufhebung
.... nicht wohl mehr fraglich sein !).«e Wie schwach die Stellung
der Kreisregierungen geworden war, zeigt die Tatsache, dass
das Verlangen nach ihrer Aufhebung im Kreise der ver-
schiedensten politischen Meinungen in der Presse sowie auch
in der Ständeversammlung?) allgemein geworden war.
Das Gesetz, die Organisation der inneren Verwaltung
betreffend vom 5. Okt. 1863 erwähnte ihre Beseitigung nicht
ausdrücklich3). Sie ging aus den in ihm enthaltenen Bestim-
mungen eindeutig hervor. Die Tätigkeit der Kreisregierungen
endigte mit dem Tage des Inkrafttretens des neuen Verwal-
tungsgesetzes am 1. Okt. 1864. In ihr Erbe teilten sich das
Ministerium des Innern, der neu errichtete Verwaltungshof,
die Landeskommissäre, die Bezirksämter und die Bezirksräte.
!) Aus der Begründung der Regierungsvorlage, Verhandlungen der
Ständeversammlung 1861/63, II. Kammer, 4. Beilagenheft, S. 627 ff.
2) Abg. Kirsner im Kommissionsbericht der II. Kammer, ebenda, 6. Bei-
lagenheft, S. 545 ff.
3) Ein dahingehender Antrag der Il. Kammer wurde von der I. Kammer
als überflüssig abgelehnt.
Briefe Erdmannsdörffersan Johann Gustav Droysen
Aus dem Nachlass herausgegeben
Von |
Willy Andreas
Die langjährigen und fruchtbaren Beziehungen, die
Bernhard Erdmannsdörffer als Vertreter der neueren Ge-
schichte mit der Universität Heidelberg, mit der Geschichte
des Oberrheins und der Badischen Historischen Kommission
verknüpft haben), rechtfertigen es, wenn ich einige Stücke
aus dem Briefwechsel des jungen Erdmannsdörffer mit
Droysen in dieser Zeitschrift zum Abdruck bringe. Sie ent-
halten einige Bemerkungen fachwissenschaftlicher Art, die
auch heute noch lesenswert sind. Vor allem aber haben
die zeitgeschichtlichen Vorgänge Ende der fünfziger und
Anfang der sechziger Jahre manchen Reflex in den Briefen
Erdmannsdörffers hinterlassen, der zur kleindeutschen Histo-
rikergeneration gehörte; begreiflicherweise wandte er auch
der aus der Nähe beobachteten italienischen Einheitsbe-
wegung seine Aufmerksamkeit zu.
Die Beziehungen Erdmannsdörffers zu seinem Lehrer
Droysen gehen auf seine ersten, in Jena verbrachten Studien-
jahre zurück. Das von ihm gewählte Fach war zunächst
Philologie; doch betrieb er nach damaligem Brauch nebenher
philosophische und geschichtliche Studien. Beengte wirt-
schaftliche Verhältnisse nötigten den jungen Gelehrten, nach
bestandener Doktorprüfung seine Studien auszusetzen und
sich nach einer Beschäftigung als Hauslehrer umzusehen.
ı) Vergleiche über Bernhard Erdmannsdörffer den Nachruf seines dama-
lıgen Amtsgenossen Dietrich Schäfer ın Bd. 87 der Historischen Zeitschrift
1901), S. 56ff.
Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. Bd.42, 4 37
558 Andreas
Die Annahme einer solchen Stelle in Venedig bot ihm die
Möglichkeit, zum ersten Male nach dem Süden zu kommen,
und dieser Aufenthalt wurde für sein Leben in mancher Hin-
sicht entscheidend. Zwar machte er sich von der Hauslehrer-
tätigkeit, da sie sich als unbefriedigend erwies, bald wieder
frei, indem er durch Stundengeben seinen Lebensunterhalt
verdiente. Aber bei den eifrigen Bibliotheks- und Archiv-
studien, die Erdmannsdörffer nebenbei betrieb, reifte in ihm
der Entschluss, sein Leben der Geschichtswissenschaft zu
widmen. In ausführlichen Briefen liess er Droysen an seinen
Plänen und Arbeiten teilnehmen und fand bei ihm teil-
nehmendes Verständnis. Von Droysen scheint auch die erste
Anregung zur Habilitation ausgegangen zu sein, zu der
Erdmannsdörffer nach kurzem Schwanken sich entschloss.
Er widerstand der Versuchung, sich für längere Zeit in Italien
heimisch zu machen und sich vorwiegend in die italienische
Geschichte zu vertiefen: 1858 habilitierte er sich an der
Universität Jena mit einer Schrift über die mittelalterlichen
Handelsbeziehungen zwischen dem deutschen Reich und der
Republik von San Marco.
Schon im folgenden Jahre wurde Erdmannsdörfter,
wiederum auf Anregung Dröysens, zum Hilfsarbeiter bei
der Historischen Kommission der Münchener Akademie aus-
ersehen und für die von ihr geplante Herausgabe der Reichs-
tagsakten verpflichtet. Das »wälsche Fieber«, so schreibt er
an seinen Lehrer, liess ihn freudig zugreifen, indem er der
Meinung Ausdruck gab, man könne doch, wenn es auch
nicht gerade der Zweck der Reise sei, »zwischen merkwürdige
Dinge zu stehen kommen«.
Erdmannsdörffer reiste Mitte November und blieb fast
ein Jahr lang in Italien. In den ausführlichen Mitteilungen
über seine Forschungen und Studien ist schon die methodische
Gründlichkeit zu erkennen, die den Historiker Erdmanns-
dörffer auszeichnen sollte. - Mit freudigem Eifer und nicht
ohne Humor überwand er die Schwierigkeiten, die Beschränkt-
heit und mangelnder gute Wille der Archivleitungen ihm
oft in den Weg legten. Neben der Ausbeute für die Reichs-
tagsakten brachte Erdmannsdörffer auch EINEN Stoff für
eigene Arbeiten mit nach Hause.
Briefe Erdmannsdörffers an Johann Gustav Droysen sg
Dieser zweite italienische Aufenthalt liegt zeitlich zwi-
schen dem Frieden von Villafranca und der Einverleibung
Neapels in das Königreich Italien. Die sizilianische Ex-
pedition Garibaldis und die Kämpfe um den Kirchenstaat
waren die Hauptereignisse, die Erdmannsdörffer mit starkem
politischem Bewusstsein und Interesse miterlebte. Es hat
seinen Reiz, den scharf liberal und lebhaft national emp-
findenden Gelehrten die gleichlaufende und doch so ver-
schiedene Entwicklung der italienischen und deutschen Ver-
hältnisse beobachten zu sehen. Die Geschlossenheit und
Einmütigkeit, mit der die Italiener trotz aller inneren Gegen-
sätzlichkeiten das Ganze nicht aus dem Auge verloren und
dabei stets auf das nächste erreichbare Ziel losgingen, erfüllte
ihn zuweilen mit einer Art von Neid.
Über die politischen Begebenheiten und ihren Verlauf
sandte Erdmannsdörffer, soweit er sich als Fremder darüber
ein Urteil zu bilden vermochte, von Zeit zu Zeit Berichte
in die Heimat, von denen drei damals in den Preussischen
Jahrbüchern (Bd. V, 1860')) zum Abdruck gelangten. »Voll
von den Eindrücken der italienischen Gegenwart?)« reiste
er Ende 1860 zurück.
Die nachfolgenden Auszüge aus Erdmannsdörffers
Briefen an Droysen bilden, rein auf ihren politischen Inhalt
hin betrachtet, eine kleine Ergänzung zu der erwähnten
Veröffentlichung in den Preussischen Jahrbüchern. In den
ersten Reisebriefen aus der Zeit des venezianischen Aufent-
halts erscheint Erdmannsdörffer noch als der Schüler, der
bei aller Offenheit doch bewusst ehrfürchtigen Abstand wahrt
und über Erörterungen rein wissenschaftlicher Art nicht
hinausgeht. Anders die Briefe von 1859/60: In der Zwischen-
zeit war die Habilitation erfolgt; in persönlichem, vertrautem
ı) Die beiden ersten dieser gedruckten Berichte enthalten ausser allge-
meinen und vergleichenden Betrachtungen und Zukunftsausblicken Ausfüh-
rungen über die besonderen toskanischen Verhältnisse. Der dritte Bericht geht
von der Expedition Garibaldis und dem Verhältnis Viktor Emanuels zu ihr aus
und kommt dann auf die römischen Zustände, den Anfang der Tätigkeit des
General Lamoriciere und die Neuorganisation der päpstlichen Truppen.
2) So Sybel, der Erdmannsdörffer in München wiedersah, am 3. Nov.
1860 an Droysen. (Heyderhoff-Wentzke, Deutscher Liberalismus im Zeitalter
Bismarcks, Bd. I, S. 50.)
-®
37
560 | Andreas
Verkehr war Erdmannsdörffer auch der Familie des ver-
ehrten Lehrers nähergetreten. Dessen Berufung nach Berlin
bedeutete nur eine äussere Unterbrechung der Beziehungen,
und der geistige Austausch wurde durch regen schriftlichen
Verkehr aufrechterhalten.
In Berlin hatte Droysen damals in Gemeinschaft mit
Duncker die Herausgabe der Urkunden und Aktenstücke
zur Geschichte des Grossen Kurfürsten übernommen; auf
seinen Wunsch siedelte auch Erdmannsdörffer bald nach
seiner Heimkehr nach Berlin über, um an dem grossen
Werk mitzuarbeiten. Es hat ihn jahrelang beschäftigt und
verdankt ihm bedeutende Förderung. Mit einer Schrift über
Herzog Karl Emanuel von Savoyen und die Kaiserwahl
von 1619 erwarb er sich 1861 die Venia legendi der Berliner
Universität. Reiche Ergebnisse des italienischen Studien-
jahres sind darin verwertet.
In den Jahren des Berliner Zusammenseins hat Erd-
mannsdörffers Briefwechsel mit Droysen naturgemäss eine
Unterbrechung erfahren. Auch aus der Zeit seiner Greifs-
walder Lehrtätigkeit liegen keine Briefe vor, und aus Heidel-
berg, wo Erdmannsdörffer der Nachfolger Treitschkes wurde,
sind nur zwei Briefe aus den Jahren 1877/78 vorhanden.
Sie beziehen sich in der Hauptsache auf den damals heraus-
kommenden siebenten Band der »Urkunden und Aktenstücke
zur Geschichte des Grossen Kurfürsten, den Erdmannsdörffer
bearbeitet hatte, und auf seine weitere Tätigkeit für diese
Publikation; ausser einem kurzen Dank für zugesandte
Studien haben sie keinerlei persönlichen Inhalt. Augen-
scheinlich hat das Verhältnis von Lehrer und Schüler tief-
greifende Wandlungen durchgemacht. Erdmannsdörffers Ab-
kehr von der einseitig zugespitzten Droysenschen Auffassung
preussisch-deutscher Geschichte mag von der sachlichen Seite
her bei der Entfremdung mitgewirkt haben; ob diese Er-
klärung vollständig ausreicht, muss dahingestellt bleiben.
Aufzeichnungen hierüber haben sich nicht gefunden; die
Briefe Droysens scheint Erdmannsdörffer selber vernichtet
zu haben!!).
) Aus diesem Grunde wird Droysens Enkel, Professor Dr. Rudolf Hübner,
ler Verwalter und Herausgeber seines Nachlasses, bei der Ausgabe der Korre-
Briefe Erdmannsdörffers an Johann Gustav Droysen 561
Genua 24. Nov. 59.
Verehrtester Herr Professor,
diese berühmte Stadt Genua, der
es zuteil wird, an der Spitze meines ersten ultramontanen Briefes
an Sie zu stehen, wird in meiner Erinnerung wahrscheinlich lange
oder immer diejenige Färbung behalten, womit sich für Reisende
gewöhnlich eine Lokalität bekleidet, in welcher sie aus mehr oder
minder guten Gründen mißmutig, gelangweilt oder in ihren Er-
wartungen getäuscht waren. Zumeist hat wohl daran die betreffende
l.okalität selbst die geringste Schuld, und ich kann nicht umhin,
dies auch für Genua zuzugeben; nichts desto weniger aber muß
ich doch die Existenz der oben bezeichneten Stimmung oder Ver-
stimmung konstatieren. Seit ich gestern hier eingezogen, hat es
konstant geregnet oder gestürmt; Grund genug, daß der Dampfer,
der mich heute nach Livorno bringen sollte, nicht ausläuft und
ich im besten Falle noch den ganzen morgenden Tag hier zu ver-
leben habe; und just dies ist es, was mich langweilt. Nicht, als
ob Genua nicht zwei oder drei Tage Verweilens wert wäre; es er-
innert diese Stadt in vielen Dingen aufs lebhafteste an Venedig.
Hier wie dort engste Beschränkung des Raumes, dort zwischen
Meer und Meer, hier zwischen Meer und Gebirg; himmelhohe
Paläste und enge Straßen und Gäßchen dazwischen, dort Barcaroli,
hier Maultiertreiber, dort — kann man hinzufügen, — weißröckige
Oesterreicher, hier rothosige Franzosen. Durch die ganze Stadt
ein ungemein lebhafter Verkehr. Man sieht, daß hier der Handel
noch in höchster Blüte steht, während in Venedig selbst der Un-
kundige bemerkt, daß in der jetzigen Weise der Name ’Königin
der Adria’ und das Geld zum Dogenpalast und der Markuskirche
nicht verdient werden würde. So denn auch hier überall neuer
Glanz neben dem alten. Es nimmt sich alles ziemlich modern aus,
namentlich im Vergleich mit Venedig. Und für meinen Geschmack
gebe ich letzterem unbedingt den Vorzug: hier waltet in summa
die Gegenwart vor, dort bei weitem die Vergangenheit. Ich befinde
spondenz Droysens die Briefe Erdmanndörffers grundsätzlich nicht mit aut-
nehmen. -— Für die Erlaubnis zum Abdruck dieser Briefe spreche ich der Familie
FErdmannsdörffer sowie Herrn Professor Hübner meinen verbindlichsten Dank
aus. — Ich drucke die Brie feErdmannsdörffers mit einigen Auslassungen ab, die
durch Punkte bezeichnet sind: sie beziehen sich ledig.ich auf unbedeutende per-
sonliche Angelegenheiten und enthalten nur konventionelle Dinge, die weder
biographisches noch fachwissenschaftliches oder historisch-politisches Interesse
haben. — Gleichfalls nicht aufgenommen wurden auch solche Mitteilungen
Erdmannsdörffers über scine Streifzüge und Erfahrungen in den italienischen
Archiven, die bloss äusserer Art sind und sachlich durch Veröffentlichungen
Frdmannsdörffers und den Stand der Forschung ganz überholt sind.
562 Andreas
mich in großen Handelsstädten immer übel; ich kann es nicht
vertragen, wenn alle jungen Leute, denen man auf der Straße
begegnet, Kaufmannsdiener sind, und dies Geschlecht trägt seinen
Stempel auf der Stirn wohl bis Kalifornien und Adelaide...
Folgen zweieinhalb Briefseiten über die letzten Wochen in der Heimat.
einen Besuch bei Minister Larisch in Altenburg und den Münchener Auf-
enthalt vor der Ausreise nach Italien.
Nun gehe ich also fürs erste nach Florenz. Eine Reisebeschrei-
bung will ich Ihnen nicht geben. Genug also, ich fuhr über den
Boden-, Vierwaldstätter- und Langensee und kam nach Turin.
Meine Aufgabe war für jetzt bloß, die nötigen Erkundigungen
einzuziehen, Bekanntschaften zu machen, Empfehlungen zu ge-
winnen, um dann nach Florenz zu gehen. Das war ein interessantes
Geschäft. Vorerst benahm mir jedermann, mit dem ich sprach,
all die Besorgnisse, die ich nicht sowohl empfand als nur andeutete,
um die Meinung darüber zu hören, wegen etwaiger Unannehm-
lichkeiten unten in Florenz. Man beruhigte mich vollkommen
darüber. Schon das gemeinste Volk wisse jetzt ganz genau den
Unterschied zwischen Austriaco und Tedesco; und in der Tat
scheint es, daß die Journalisten sich befleißigt haben, dies ein-
zuprägen. Man findet da als den terminus odiosus jetzt immer
nur Austriaco, und es ist immer ganz gut, daß unser guter Name
aufhört, ein Schimpfwort zu sein. Angenehm war mir die Bekannt-
schaft des jungen Bunsen!t), der Attache bei der preußischen Gre-
sandtschaft in Turin ist und an den ich einen Brief von Dönniges:)
aus München hatte. Er führte mich bei dem Grafen Sclopis3) ein
und hat mir sonst alle Gefälligkeiten erwiesen und versprochen.
Er hat vor kurzem eine Reise durch Toskana gemacht wohl gerade
um die Stimmungen kennenzulernen, und machte mir darüber
interessante Mitteilungen. Die italienische Sache hat an ihm einen
entschiedenen und beredten Anhänger. Der Eindruck, den er aus
Toskana mitbrachte, war, daB er bei weitem mehr Aussicht habe,
dort Großherzog zu werden, als der vertriebene Erzherzog — wenn
es auf die Stimme der gesamten Bevölkerung ankäme; er wollte
von einer Partei für jenen im Lande gar nichts wissen. Wohl aber
soll, wie ich von einer anderen guten Seite hörte (von dem Ihnen
noch vorzuführenden March. Peverelli) die Partei in Toskana sehr
stark sein, die nicht eine unbedingte Einverleibung mit Piemont will,
sondern eine etwas freiere Stellung, jedenfalls mit einem eigenen
ı) Karl von Bunsen, Sohn des Gesandten Freiherrn Josias von Bunsen,
war damals Legationssekretär in Turin.
2) Franz Alexander von Donniges, Bibliothekar. persönlicher Freund
und zeitweise einflussreicher Berater Konig Maximilians Il. von Bayern war im
Februar 1859 zum bavrischen Geschäftsträger bei der Turiner Regierung er-
nannt worden.
3) Federigo Sclopis (1798 -—ı878), italienischer Geschichtsforscher und
Staatsmann. damals Präsident des Regierungsausschusses tür Erforschung
vaterländischer Geschichte in Turin.
Briefe Erdmannsdörffers an Johann Gustav Droysen 563
Hof in Florenz usf. Ueberhaupt aber ist dies der Eindruck, den man
aus den Journalen wie aus Gesprächen hier am besten und ein-
dringlichsten bekommt, daß die italienische Sache durch den
konkreten Ziel- und Anhaltspunkt, den sie an dem Hause Savoyen
nimmt und hat, doch eine außerordentliche Einfachheit und damit
Stärke besitzt. Liest man die Blätter, die als oppositionell, ja als
demokratisch gelten, so ist man erstaunt über diese Einstimmigkeit
ın Bezug auf das nächste Ziel. Höchstens ein scharf religiös ge-
färbtes macht Bedenken wegen der Romagna, während man dagegen
in anderen historische Feuilletonartikel findet über ‚die Schand-
wirtschaft der Päpste in verschiedenen Jahrhunderten. Alles aber
arbeitet mit temporärer Beseitigung aller sonstigen Bedenken nur
der einen jetzt gestellten großen Aufgabe zu. Ich höre von Bunsen,
daß die Steuern im Lande enorm sein sollen, aber daß auch kein
Mensch darüber klagt, die Journale gar nicht. Es ist eine Ein-
stimmigkeit und Hingebung, ein Vertrauen zu den Zielen und
Erfolgen des Königs, welche für diesen doch eine außerordentliche
Stärke ist. Das Austreiben der Oesterreicher aus Venedig ist
natürlich allen das wenngleich noch ferne Ziel.
Ich kann mır natürlich entfernt nicht anmaßen, besonders nach
so kurzer Zeit, die Zustände und Stimmungen wirklich taxieren
zu wollen; dieses ist nur der erste Eindruck; und dieser ist umso
bezeichnender, als sich dadurch die italienische Sache so lebhaft
von unserer deutschen unterscheidet. Wo haben wir diese Ein-
fachheit der Frage, diese Übereinstimmung über die Ziele, wo
diesen einen festen Glaubenspunkt, zu dem alle sich wenden? Wie
komisch steht unser Nationalverein neben einem so lebens- und
tatkräftigen nationalen Mittelpunkt, wie ihn Italien jetzt in dem
Haus Savoyen hat. Und auch darin ist man weiter als wir: hier
wird nicht theoretisiert, wie bei uns. Freilich heißt es, es geht
für die nationale Sache, aber man weiß sich doch klug in den
Schranken des zunächst möglichen zu halten. Italia unita e libera
heißt es; aber selbst die Exaltiertesten machen damit eben doch
nur so weit Ernst, als es eben jetzt in Zeit und Umständen gegeben
ist. Neapel, der ganze Süden der Halbinsel bleibt, weil es sich
just nicht fügt, aus all den Kombinationen der Einheits- und Frei-
heitspartei hinweg; man theoretisiert kein einiges und freies Italien
von den Alpen bis nach Lilybäum?), sondern nimmt die ganze
Kraft der nationalen Idee für denjenigen Bruchteil der Nation in
Dienst, dem er eben jetzt zu Kraft und Einheit verhelfen kann.
Und mit dieser, wenn man sagen darf, kleinitalienischen Politik
kommt man eben zu etwas, während bei uns jene fünf Millionen
österreichischer Deutscher ein Obstaculum sind, worüber selbst
so viele Wohlgesinnte nicht hinwegzukommen vermögen.
ı) Westliche Landspitze Siziliens, jetzt Cap Bo&o.
564 Andreas
Genug davon. Sie müssen mir schon das Vergnügen assen
mich ein wenig zu expektorieren. Der Fußboden ist kalt, ein Ofen
fehlt im Zimmer, und ich sehne mich umsonst nach einer Tasse
Thee. Etwas muß man haben, was erwärmt, wäre es auch ein
bischen Aerger.
Von meinen Turiner Bekannten will ich Ihnen noch zweı
nennen. Der eine ist der Deputierte Lorenzo Valerio!), an den
ich eine Recommandation aus München hatte; natürlich hatten
diese und ähnliche Empfehlungen nicht direkten Bezug auf meine
wissenschaftliche Sendung, davon wissen solche Leute doch nicht
viel, und selbst mit einem Mann, wie dem Grafen Sclopis, war
ich darüber schr bald zu Ende. Noch schneller natürlich mit Valerio:
die Politik beschäftigt vorwiegend alle Köpfe und es schien mir
mehrfach, als hielte man meine archivalischen Arbeiten für das
fünfzehnte Jahrhundert nur für eine Maske, während ich wohl
eigentlich ein verkappter Zeitungskorrespondent sei. Natürlich bin
ich auch überall mit Vorliebe auf politische Gespräche eingegangen,
und da ich aus meinen Sympathien kein Geheimnis machte, war
man auch offen gegen mich.
Dieser Valerio gilt als ein demokratischer Deputierter, einen
Phantasten hörte ich ihn wohl auch nennen; das verschlägt aber
nichts, jetzt ist er gut savoyisch. Er nimmt die ihm gebotene Stelle
als Gouverneur von Como ebenso gut an, als Garibaldi in Folge
der Unterredung mit dem König Zentralitalien verläßt. Er sprach
mir mit viel Sympathie von Deutschland, das er einmal in Jungen
Jahren bereist hat; er kennt unsere schöne Literatur und hatte
für das Schillerfest eine spezifisch italienische Feierlichkeit zu
Ehren des Poeta di liberta im Theatre Royal veranstaltet; alles
war schon vorbereitet; es sollte, glaube ich, die Maria Stuart ge-
geben werden; ein Festprolog war gedichtet, als, wie er sagte, ın
den letzten drei Tagen ein zufälliger Unfall die Sache vereitelte.
Ich habe viel mit ihm besprochen und mancherlei gelemt; man
gewinnt unmerklich im Gespräch mit allen diesen Leuten eine
gewisse Zuversicht und feste Hoffnung für die italienische Sache;
so fest steht die Sache bei ihnen selbst. Valerio hat mich dann
noch einmal im Gasthof besucht und mir eine seiner gedruckten
Parlamentsreden dediziert. Ich bedaure recht, daß ich ihn beı
meiner Rückkehr nach Turin wahrscheinlich nicht mehr finde.
Dr. Hermann Reuchlin?) schickte mir aus Stuttgart einige
ı) Lorenzo Valerio (18r0o— 1865), liberaler Schriftsteller und Politiker,
später Regierungskommissar ın den Marken.
2) Dr. Hermann Reuchlin (1810—1ı873), württembergischer Theologe
und Historiker, lebte nach Aufgabe des Pfarramtes als Privatgelehrter ın
Stuttgart. Als alter Burschenschäfter nahm er mit Wärme an der nationalen
Bewegung teil. Seit 1855 widmete er sich ganz seinem Werk: Geschichte
Italiens von der Gründung der regierenden Dynastien bis zur Gegenwart
(4 Bde. 1859 bis 1873). Zur Förderung dieser Arbeit weilte er in jenen
Jahren mehrfach in Italien.
Briefe Erdmannsdörffers an Johann Gustav Droysen 565
Empfehlungsbriefe, von denen ich bis jetzt nur von einem für den
Marchese Peverelli Gebrauch machte. Er war früher wohl Re-
dakteur der Opinione und ist jetzt, wie ich glaube, Ministerialrat
für die lombardischen Angelegenheiten; wie ich von ihm erfuhr,
ist er der Turiner Korrespondent der Nationalzeitung. Er scheint
ein sehr eingeweihter Politiker zu sein, als welchen ihn mir auch
Reuchlin empfahl; sein Ideal geht auf einen engen Bund zwischen
einem nationalen Italien und dem dereinst (nach Italiens Vorgang!)
zu dem gleichen Erfolg gelangten Deutschland; ein Bund gegen
Oesterreich, sagte er, und gegen Frankreich zugleich, fügte ich
hinzu. Wenn ich nach Turin für längere Zeit zurückkomme, denke
ich diese Bekanntschaft besonders zu kultivieren.
Ich könnte noch vielerlei schreiben. Aber für diesmal will
ich doch allmählich zu Ende kommen. Eins will ich noch bitten.
Ich denke, ich muß diese Gelegenheit, die ich jetzt habe, benutzen,
um mich in diese politischen Dinge in Italien, so gut es geht, neben
den Reichstagsakten mit hineinzuarbeiten. Sie sind mir von sehr
großem Interesse und vielleicht auch jetzt von den wichtigsten,
die auf dem Tapet sind. Da würde es mir von sehr großem Wert
sein, wenn Sıe mich auch hiebei mit Ihrem Rat und Ihren An-
schauungen nicht im Stiche lassen wollten und mir hin und wieder
auch etwas schrieben, was von außen her zu meiner Information
dienen, mich auf die Gesichtspunkte aufmerksam machen kann,
die man beachten muß. Die deutschen Zeitungen sind natürlich
für mich nicht mehr da; über deutsche Sachen geben mir höchstens
die französischen Journale Auskunft. So jetzt über das zweite
preußische Memorandum in der Kurhessischen Sache?!) und über
den mittelstaatlichen Kongreß in Würzburg).
Ich habe in München halb und halb versprochen, einige Korre-
spondenzen für die Süddeutsche Zeitung zu schreiben und tue es
vielleicht; also werden Sie mich möglicherweise dort hin und wieder
treffen —- und wahrscheinlich doch auch erkennen.
!) In den erbitterten Kämpfen um die kurhessische Verfassung wurden
sowohl von seiten der kurhessischen Stände wie der kurhessischen Regierung
Anträge an den deutschen Bund gestellt. Dessen Ausschuß lehnte am
28. August 1859 die Anträge der kurhessischen Regierung, sowie einige der
ständischen ab, bestätigte die anderen und bot bei Annahme durch den
Kurfürsten die Garantie an. Auf eine Denkschrift Usedoms, der Nachfolger
Bismarcks am Bundestag geworden war, forderte die preussische Regierung
Wiederherstellung der alten Verfassung von 1831, wodurch wiederum die
deutschen Staaten peinlich berührt waren. Österreich sprach sich gegen jene
Verfassung von 1831 aus. Nach längerem Hin und Her, und nachdem
Österreich sich dem preussischen Standpunkt angenähert hatte, wurde endlich
1862 die Verfassung von 1831 wieder in Kraft gesetzt.
2) Mittelstaatliche Ministerversammlung in Würzburg: Beratung von
Reformplänen zur Verbesserung der Kriegsverfassung Begründung eines
Bundesgerichts, gemeinsamer Zivil- und Strafgesetzgebung, Einheit von Maß.
Münze und Gewicht.
366 Andreas
Dieser Schluß gehört nun übrigens schon dem 25. November
an; noch immer regnet es, aber der Steamer geht nun doch heute
ab. Ohne einige Seekrankheit wird es wohl nicht gehen, aber in
sieben bis acht Stunden ist alles überstanden.
Schreiben Sie mir recht bald einmal (einstweilen Florenz poste
restante). An mir soll es weiterhin versprochenermaßen nicht fehlen.
Ihrer Frau Gemahlin — allen den Ihrigen meine herzlichsten Grüße
und Ihnen vor allem von
Ihrem ergebensten
B. Erdmannsdörfter.
Florenz, ı6. Dezember 1859.
Verehrtester Herr Professor,
nachdem ich den Postoffizianten,
der die Poste restante-Briefe ausgibt, fast zur Verzweiflung gemartert
habe mit der Nennung meines unaussprechlichen Namens und
immer wieder mit einem Kopfschütteln statt eines ersehnten Briefes
nich habe begnügen müssen, komme ich fast zu der Ueberzeugung,
daß entweder mein erster Brief an Sie oder Ihre Antwort verloren
gegangen sein muß. Vielleicht habe ich auch Unrecht, zu meinen,
daß Sie nicht mehr zu tun hätten, als schleunig meine Briefe zu
beantworten, andererseits aber läßt eine lange Erfahrung von
Ihrer Praxis beim Briefschreiben mir doch die Hoffnung, daß
Sie mich auch bei knapper Muße nicht ganz im Stiche lassen würden.
Ich will Ihnen also wenigstens sagen, daß ich etwa den 23. oder
24. November von Genua aus, wo ich wegen schlechten Wetters
zwei Tage bleiben mußte, einen, wenn mir recht ist, ziemlich langen
Brief an Sie geschrieben habe, es hat darin mancherlei gestanden
von München und Turin und Genua usw., was ich heute nicht
wiederholen möchte und könnte, über die Aussichten und Anfänge
unseres Unternehmens, politische Reiseeindrücke, von dem Wert
eines fünftägigen Aufenthalts ın Turin, für die es vielleicht gut
ist, wenn sie sich unterwegs auf irgend einer obskuren Station ver-
krümelt haben, und desgleicheartige Sachen mehr. Wenn nichts
besseres, hoffte ich mir damit doch einen Brief von Ihnen zu ver-
dienen und bat Sie, poste restante hierher zu schreiben; da ich
mich nun recht sehne, doch wieder einmal von Ihnen zu hören,
so will ich einem Schreiben, das ich in diesen Tagen an Sybel zu
machen habe, einige Zeilen für Sie mit beilegen; der Himmel
weiß, wann sie Ihnen zukommen werden; die Beförderung ist sehr
langsam; auch von Sybel habe ich noch keinen Brief bekommen.
Es sind fast drei Wochen, daß ich hier bin; und was meine
wissenschaftliche Aufgabe betrifft, so kann ich wenigstens, Irrtum
und nachträgliche Belehrung vorbehalten, schon eine ungefähre
Briefe Erdmannsdörffers an Johann Gustav Droysen 567
Idee von dem Resultat haben, was mein hiesiger Aufenthalt bringen
wird. Es wird kein großes werden, wie mir Reumont!) schon am
ersten Tage sagte, ehe ich noch das Archiv betreten. Die Haupt-
sache würden natürlich die Korrespondenzen sein, und diese sind
nun allerdings hier für das fünfzehnte Jahrhundert weit reichlicher
vorhanden als in Venedig; sie gehen selbst in ganz vollständigen
Registern bis in die letzten Zehnte des vierzehnten zurück; aber
— in einem dicken Regestenbündel finden sich zwei Nummern
Briefe von Gesandten beim Kaiser, beide aus der Zeit Sigismunds,
beide ganz ausschließlich auf die italienischen Verwickelungen
dieses Kaisers bezüglich, beide zumeist aus Ungarn geschrieben.
Also von direkten Nachrichten über die Reichstage ist da gar nichts
zu finden. Nun galt es vielleicht auf Umwegen doch aus diesen
Korrespondenzen etwas zu gewinnen.
Ich habe etwa dreißig Bände notiert, Korrespondenzen aus
Mailand, Venedig, Rom, Frankreich, und diese zum großen Teil
durchgeschen; meist eine ganz verlorene Mühe. Man kann für
Jahre, wo in Deutschland die wichtigsten Dinge vor sich gingen,
diese Bände von Depeschen aus Venedig, Frankreich usw. durch-
sehen, ohne daß der Kaiser und das Reich auch nur einmal genannt
würden; so namentlich ın der Zeit Friedrichs III., für welche die
Briefschaften sehr zahlreich sind; diese mittelitalienischen Diplo-
maten des XV. Jahrhunderts sind in dieser Beziehung himmelweit
von den Venezianern verschieden. Die politische Lage der wel-
fischen Republik bringt es natürlich so mit sich, ihre Beziehungen
scheinen auch schon das ganze XV. Jahrhundert hindurch mehr
nach Frankreich zu gravitieren. Aber die Venezianer sind wohl
überhaupt Diplomaten von höherem Stil als sie, ihre Anschauungen
sınd größer, ihre Wißbegierde führt sie weiter. Ein Florentiner
etwa in den siebziger Jahren erwähnt einmal beiläufig einen Reichs-
tag; da muß er seinem (jouvernement erst eine Definition geben,
was eine dieta sei — den Venezianern waren das längst geläufige
Sachen.
Ich bin noch nicht ganz imstande zu sagen, ob für die Zeiten
von Friedrich III. auch nicht mehr zu hoffen ist; das begreifliche
Bedürfnis, endlich einmal ın Zeiten zu kommen, wo man wenigstens
etwas zu finden sicher ist, trieb mich weiter zu Maximilian. Leider
auch da nicht eine dirckte Korrespondenz; aber hier fruchteten
wenigstens die Umwege; mit geringer Unterbrechung sind da die
Depeschen aus Frankreich von 1496 bis ı5ro vorhanden, cine
!) Alfred von Reumont (1808 — 1887), Historiker und Diplomat, persön-
licher Freund Friedrich Wilhelms IV., kam 1849 als preussischer Geschäfts-
träger nach Florenz, wurde 1856 dort Ministerresident und nahnı 1860 seinen
Abschied. Seitdem lebte er abwechselnd in Italien und in seiner Heimatstadt
Aachen. Ein grosser Teil seiner literarischen Arbeiten, die sich durch feine
Formgebung auszeichnen. bezieht sich auf die italienische Geschichte. Reumont
war gläubiger Katholik von gemässigter politischer Haltung. |
568 Andreas
Reihe von Bänden; die habe ich mit großem Interesse durchgearbei-
tet und da endlich doch einige Ausbeute gehabt. Maximilian hat
denn doch endlich den Herren den Indifferentismus gegen das
Reich ausgetrieben, jetzt achtet man auf des Kaisers kleinste Be-
wegungen, und der Gesandte in Frankreich berichtet häufig darüber.
natürlich auch, weil ja Frankreich in steten Beziehungen zu Max
stand. Da habe ich denn einige Blätter voll Notizen gesammelt.
die mir zum Teil sehr interessant und wichtig scheinen, manches
auf Reichstage bezügliche, das meiste auf die Politik Maximilians
überhaupt. Ich weiß nicht, ob es sich gerade alles für die Reichs-
tags-Edition verwerten läßt —- aber jedenfalls soll es mir sehr
nützlich sein. Diese Depeschen aus Frankreich weisen übrigens
beständig auf die Pariser Archive hin, da muß für die Zeit Maxi-
milians das Trefflichste zu finden sein, wahrscheinlich auch für
frühere Zeiten. Da muß einmal ein Reiseapostel der Reichstags-
akten hingeschickt werden.
Es würde mich sehr locken, dürfte ich in diesen und anderen
derartigen Akten auf die italienische Politik Maximilians in dem
Krieg der Liga von Cambray mich weiter einlassen; dieser Mann
erregt doch ein enormes Interesse, je mehr man von ihm ertährt:
obgleich ich sagen muß, daß, je mehr ich von ihm erfahre, mir
doch das Geheimnis des Wesens bis jetzt immer mehr zurücktritt;
der Schwindler, der Gauner, der Idealist und Phantast und wer
weiß was für Qualitäten alle treten so seltsam wechselnd vor, daß
man nicht klug wird. Durch vieles in seinem Leben geht ein Zug
der Genialität (einige seiner Contrevorschläge auf den Reichstagen.
die er immer nur so hingeworfen hat, während die ständischen
gewiß sorgfältigst eingekocht waren, haben mir inımer namentlich
diesen Eindruck gemacht), und mitunter wieder scheint er, besonders
ın Italien, fast blöde und tölplig; wie klug benutzte er in Deutschland
den Sieg über den Baier, in Italien helfen ihm selbst Siege nichts;
er ist und bleibt das Werkzeug für andere, die mit einer sehr geringen
Meinung von ihm sich lustig über ihn machen; nach jedem kleinen
Erfolg holt er den Schwindel der Kaiseridee hervor, aber für alle
anderen ist diese doch nur Farce, und für ihn ein Hindernis weiterer
Erfolge. Kurz, das scheinen mir noch sehr schwierige Sachen.
Welch brillante Aufgabe einmal, das Leben dieses Maximilian, -—
für einen ders kann!
Indes, ut ad inceptum redeam -- ich darf natürlich diese nur
italienischen Dinge bloß im Vorbeigehen mit anschen, da sie mit
meinem Auftrag zunächst nichts zu tun haben...
Hier folgen Einzelheiten über die Arbeit für die Reichstagsakten.
Eine der angenehmsten Bekanntschaften, die ich hier gemacht
habe, ist mir Herr von Reumont gewesen; ein wirklich sehr liebens-
würdiger Mann, mit dem mich zu unterhalten ich jede Gelegenheit
eifrig suche. Natürlich, daß er mir auch hier für mancherlei An-
Briefe Erdmannsdorfters an Johann Gustav Droysen 569
knüpfungen sehr von Nutzen gewesen ist. Mit ihm habe ich auch
einmal wieder das Vergnügen gehabt, von Ihnen und namentlich
Ihrer Geschichte der Preußischen Politik sprechen zu können, für
die er sehr portiert ist und über die er, wie er sagt, früher mit
»meinem König«, da er noch gesund war, oft mit vielem Interesse
gesprochen habe. Er trägt mir auf, Sie freundlichst zu grüßen.
Seine eigentümliche Stellung in politicis kennen Sie — er hält
sich von allen den jetzigen Dingen ganz entfernt, ignoriert sie,
so weit er kann. Er spricht fast nie davon; einmal aber sagte er
mir doch seine Meinung: er glaubt fest an eine Restauration, wenn
nicht Leopolds I1.!), so doch seines Sohnes. Vielleicht muß er dies
besser wissen; ich kann noch nicht recht daran glauben, und viel-
leicht ist es bei ihm, wie bei mir der häufige Maßstab menschlichen
Glaubens, den wir anlegen: wir glauben was wir wünschen. Uebri-
gens ist die gut lothringische Gesinnung Reumonts hier natürlich
allgemein bekannt; trotzdem hörte ıch nie ein böses Wort gegen
ihn, im Gegenteil scheint er allgemein verehrt, wenigstens in den
Kreisen, wo ich zu beobachten Gelegenheit hatte (so besonders
in den politischen Abendzirkeln bei dem alten Vieusseux?), die
er aber jetzt nicht mehr besucht, und sonst bei hominibus litteratis).
Er hat dies jedenfalls seinen literarischen Verdiensten zu verdanken,
die jedermann kennt; das beste Handbuch der florentinischen
Geschichte, was man jetzt hat, in chronologischen Tabellen, ist
von ihm und befindet sich in aller Händen.
Was übrigens Politik betrifft, so mache ich es heute wie Reu-
mont und schweige ganz still davon; wenn Sie wollen, hole ich
es ein andermal nach. Für heute beherrscht mich noch das unheim-
liche Gefühl, auf meinen Brief von Genua keine Antwort zu haben
und nicht ahnen zu können, wie Sie sich über meine damaligen
Expektorationen vielleicht moquiert haben. Gestern brachte man
hier die Leiche des Principe Corsini, Marchese Laiatico3) ein;
ein Fürst konnte nicht größerer Teilnahme teilhaftig werden; das
Militär, die Nationalgarden, sämtliche Behörden holten den Sarg
feierlich ein, ganz Florenz war auf den Straßen. Der Zug ging
nach der Kirche Santa Croce, wo die Denkmäler der berühmten
Florentiner sich befinden. Dort wird er beigesetzt, und eine National-
kollekte soll auch für ihn dort ein Monument beschaffen. Die
Feierlichkeit machte durchaus einen würdigen und schönen Ein-
«druck; gewisse Dinge, die nun einmal in der Art dieses heiteren
!) Grossherzog Leopold II. von Toskana (1797—ı870) war im April 1859
einer Volkserhebung gewichen, die ihn zum Kampf gegen Österreich an der Seite
Sardiniens zwingen wollte.
3) Gian Pietro Vieusseux (1779—1863), aus einer Genfer Familie stam-
mend,lebte als Schriftsteller und Publizist in Florenz und war der Begründer
«ines berühmt gewordenen Lesesaales.
3) Don Neri Corsini, Marchese di Laiatico (1805— 1859) war als Gesandter
«der provisorischen Regierung von Toskana in London gestorben.
570 Andreas
Florentinervolkes liegen (denn diesen milden, freundlichen Eindruck
machen sie durchweg) darf man sich nicht stören lassen. Als
Militär und Nationalgarde auf dem Platz vor der Kirche auf-
marschiert waren, und der Zug in der Kirche, wurden dem Ver-
storbenen die militärischen Ehrensalven gebracht. Die Salve der
Fucilieri war sehr schlecht exekutiert — allgemeines Pfeifen, Lachen
und Zischen; dann kamen die Bersaglieri — die mochten passieren;
endlich zuletzt sollten die Salven der Nationalgarde kommen; sie
ist der Stolz der Florentiner und eine Truppe von wirklich vor-
trefflichem Aussehen — i Nostri nennt man sie wohl mit behag-
lichem Selbstgefühl; allgemeine Spannung, wie die Salven aus-
fallen werden, und sie reüssierten ganz tadellos: ein einziger, mäch-
tiger Knall; und im Nu tönte aus der dichtgeschaarten Masse,
von all den reichbesetzten Fenstern herab, Jubel und Zuruf, ein
Händeklatschen, was kein Ende nehmen wollte. Eine Scene, die
ebenso volkstümlich und für die Stimmungen charakteristisch, als
ergötzlich war. Noch heute habe ich im Cafe und im Speisehaus
von der unübertrefflichen Salve sprechen hören. — Heute kündigt
nun wieder ein Maueranschlag die bevorstehende Ankunft Buon-
compagnis!) an, mit der Aufforderung, ihn festlich zu empfangen
und mit all den übrigen, immer und immer bei jeder Gelegenheit
wiederholten Ermahnungen zur Ruhe, Ordnung, und würdig-fester
Vollführung des Begonnenen.
Nec plura occurrunt, will ich jetzt mit meinen Florentiner
Öratoren sagen, obgleich ich des Stoffes wohl noch so mancherlei
hätte. Von Weihnachten, was bevorsteht, will ich nicht sprechen,
um mir nicht ausmalen zu müssen, was ich mit dieser schönen
italienischen Reise für dieses Fest diesmal verliere; Sie sollten
wenigstens einmal in den Festtagen mit all den Ihrigen meiner
gedenken, denen meine besten Grüße selbstverständlich sind. Wenn
ich nicht bald nach Weihnachten etwas von Ihnen höre, so ver-
zweifle ich. Und mit diesem Ultimatum für diesmal mein herz-
lichstes Lebewohl.
Ihr ergebenster '
B. Erdmannsdörffer
Florenz 2. Februar ı5800.
Verehrtester Herr Professor.
| Mit dem freudigsten Endlich,
endlich! habe ich Ihren Brief vom 5. Januar erhalten, es war mir
natchgerade höchst unleidlich geworden, so lange nichts von Ihnen
zu hören, und leider ist allerdings Ihr erster Briet verloren gegangen.
ı) Carlo Buoncompagni (1804—188o), italienischer Politiker des Risor-
gimento, wurde im Dezember 1859 zum Gencralgouverneur Toskanas, der
Emilia und Romagna ernannt.
Briefe Erdmannsdörffers an Johann Gustav Droysen 571
Umso mehr meinen besten Dank für den zweiten, und der Nächste
wird mich hoffentlich bald auch für jenen verlorenen schadlos
halten.
Mit einiger Verwunderung vielleicht sehen Sie mich noch
immer in Florenz. Der Grund davon ist ein höchst angenehmer:
noch ganz zum Schluß, als ich nur wenig mehr hoffte, haben sich
ein paar Schätze gefunden, die mich nicht cher fortlassen werden
als bis sie völlig ausgenützt sind, und die das Beste und am meisten
a propos sind von allem, was mir bis jetzt unter die Hände ge-
kommen. Ich spreche sogleich davon. Vorher ein anderes, was
Sie interessiert...
Folgen ausführliche Einzelheiten über Notizen zur Geschichte Maxi-
milians 1.
. Nun ein anderer Fund. Der ist ganz a propos für unser
Unternehmen. In der Laurenziana habe ich drei Codices gefunden,
davon zwei: Briefe des Aeneas Sylvius und einer Sachen des Basler
Konzils in der Zeit der Neutralität. Ich habe bis dato nur einen
Band der Aeneasbriefe fertig und das ist eine vortreffliche Samm-
lung: 181 Briefe von 1454 und 1455, wovon nur ganz wenige edıert,
die besten völlig unbekannt. Ich habe davon vierzig Briefe copiert
bezügl. auf die Reichstage in Frankfurt, Regensburg und Neu-
stadt, meist nach Rom an den Kardinal St. Angelo gerichtet, viele
auch an andere Personen. Es kann nichts gelegener kommen als
solche Sachen; sie sind es ja ganz eigentlich, die ich suchen muß.
Diese Briefe, deren Lektüre ich Ihnen verschaffen zu können
wünschte, bringen, wie ich überzeugt bin, eine Reihe sehr wichtiger
neuer Tatsachen; daß sie zur lebendigen Anschauung der Verhält-
nisse außerordentlich beitragen, versteht sich von selbst; dieser
Aeneas verstand zu schreiben. Die Figur Ihres vortrefflichen
Albrecht Achill!) tritt wunderschön hervor; der Biedermann aus
Siena ist namentlich in Frankfurt ganz entzückt von ihm, preist
ıhn in jedem Briefe, kajoliert ihn auf jede: Weise. Hören Sie, wie
der prächtige (Grrobian die Städteboten in Frankfurt anschnauzte,
als sie auf Hintersichbringen verhandeln wollten: Tum marchio
Albertus: honestatis, inquit, causa non necessitatis vestrum Con-
silium petimus. Vos sine medio ad Cesaris imperium pertinetis;
parere vestrum est, non consulere; ite igitur atque hoc vestris civi-
tatibus nunciatote! — quibus dictis non fuit qui hiscere auderet. —
Der Achill und Fuchs in einer Person! Wie schlau er das »sine
medio« auslegt!
Und so hundert Sachen! Ist es anderweitig bekannt, auf welche
Weise die Obedienzleistung Friedrichs III. an Papst Calixt nach
1) Siehe im ersten und zweiten Band von Droysens Geschichte der preussi-
schen Politik (1855— 1886 erschienen) die ausführliche Darstellung von Albrecht
Achilles und seiner Zeit.
572 Andreas
Nikolaus V. Tod zustande gekommen ist?!) Ein wundervolles Kunst-
stückchen des Aeneas, womit er seinen kaiserlichen Herrn über
das Ohr gehauen hat in einer Weise, daß ich mehreremale fast
laut habe lachen müssen, als ich den Brief kopierte, den der Treft-
liche darüber aus Rom schrieb...
Folgen weitere Einzelheiten über die Arbeiten für die Reichstagsakten.
Ueber all diesen Dingen werde ich wahrscheinlich doch noch
einige Zeit hier zu verbringen haben; der Basler Codex ist klein-
kritzlig und schlecht geschrieben, und das Arbeiten in der Lau-
renziana gehört in Jetziger Jahreszeit und bei dem meist schlechten
Wetter, das wir haben, zu den größten Martyrien, die die Wissen-
schaft ıhren Jüngern auflegen kann. Ich leide manche Tage fürch-
terlich von der Kälte, die in diesem dunklen, dumpfen Klostersaal
herrscht; nach einer Stunde Arbeit, natürlich im dicksten Paletot.
muß ich hinausgehen, mich wieder warmzulaufen, und die Hände
versagen fast den Dienst. Bei bedecktem Himmel habe ich schon
zeitweilig aufhören müssen, weil ich nicht mehr sehen konnte,
und selbst der tröstliche Kohlentopf, den man anderweit bekommt,
ist hier aus übergroßer Vorsicht untersagt. Olim meminisse juvabit.
Folgen drei Briefseiten über die weiteren Reisepläne (Reise nach Rom).
Terınin der Heinikehr. Persönliches, Droysens zweiten Band der Geschichte
der Preussischen Politik u.a.
Nun genug hiervon. Ich bekomme von den Ihrigen freund-
liche Grüße, und indem ich meinen besten Dank dafür sage, ist
es billig und schicklich, daß ich mich zum Schluß einmal von Ihnen
ın spezie abwende und mit einigen Zeilen von Ihrem Studierzimmer
hinauf zu den Damen steige, wo hoffentlich der Thee fertig ist. Sie
kommen ja doch gleich nach. Tun Sie es ja, denn Sie werden
mich aus einer peinlichen Lage erlösen müssen. Ihr letzter Brief
sagt mir, daß man dort allerlei schöne Dinge von mir erzählt haben
will über Florenz und seine Kunstwerke, über Pisa und seinen
Camposanto, und was dergleichen mehr ist. Das ist aber meine
entschieden schwache Seite. Sie wissen, wie in Bezug auf Kunst
die Natur sehr wenig für mich getan. Man muß entweder Ver-
ständnis, oder, wenn das nicht, Instinkt haben, und ersteres habe
ich natürlich gar nicht, letzteres in einem äußerst schwachen Maß.
Aber selbst wo einen der Instinkt die Idee des Schönen in einem
ı) Nach Nikolaus V. Tode bestieg Calixt III. den päpstlichen Stuhl.
Im Auftrag des Kaisers reiste Enea Silvio Piccolomini nach Rom, wo er am
10. Aug. 1455 eintraf. Da der Papst sich vor gelcisteter Obedienz zu keinerlei
Zugeständnissen über Reservationen, Zehnten, Nominationen herbeiliess, leistete
Enea Silvio bedingungslos die Obedienz am 12. Aug. und scheint auch nachher
in verschiedenen Audienzen den Papst nicht allzusehr gedrängt zu haben. Es
war ihm mehr um dessen Gunst zu tun als um die seines kaiserlichen Herrn.
So kehrte sein Begleiter Joh. Hinderbach mit leeren Händen nach Österreich
zurück, während Enea Silvio in Rom blieb, um seine Beförderung zum Kar-
-linal zu betreiben.
Briefe Erdmannsdörffers an Johann Gustav Droysen 573
Kunstwerk fühlen läßt, fühle ich mich wenig befriedigt, eben weil
es nur Instinkt ist, nichts Verstandenes, Gedachtes; es ist etwas,
was nur auf mich wirkt, ohne daß ich dabei etwas tun, d. h. denken
kann, und diese passive Rolle ist mir unbehaglich. Es muß etwas
kolossal schön sein, wenn die instinktive Empfindung des Schönen
bei mir das Unbehagen bewältigen soll, was der Mangel an eigent-
lichem Verständnis erweckt. Deshalb ist mir auch am wohlsten
noch den großen Heroen gegenüber, wo die Empfindung des
Großen gleich auch nur den Wunsch des Verständnisses zu Boden
schmettert und gar kein Gedanke weiter aufkommt. Ich bin in
der Galerie der Uffizien gern in der Rotunde, wo die Rafaelschen
Madonnen hängen und die Fornarina und andere Rafaelsche
Porträts und Kompositionen; ihnen gegenüber steht im Kreis die
nobelste Gesellschaft aus dem plastischen Altertum, so viel sich
davon ın Florenz zusammenfindet; vor allem die berühmte kleine
Medicäerin in besonderem Ehrengeheg, ihr gegenüber der reizende
Apollino, davor der mediceische Faun und der Schleifer und das
Ringersymplegma. In solcher Gesellschaft ist gut sein, und ich
lasse gern die anderen Säle, um die kurze Zeit, die ich diesen Dingen
widmen darf, dort zu verbringen. Im Allgemeinen muß ich sagen,
daß auf mein Auge von den bildenden Künsten die Plastik am
meisten wirkt; ihren Werken gegenüber fühle ich mich meist viel
wohler als Gemälden und glaube auch, daß da mein Instinkt richtiger
ist. Und gerade für die Plastik haben wir auch hier das herrlichste.
Einiges nannte ich schon; vor allem aber mag ich es, an den Werken
mich zu erfreuen, die auf den Plätzen und in den Hallen aufgestellt
sind, wo man tagtäglich vorübergeht, und nie ohne stehenzubleiben
und zu betrachten. Diese Sachen prägen sich allmählich bis in
die kleinsten Züge ein, und man entdeckt immer etwas Neues;
die sind es auch, die ein ganzes Volk künstlerisch erziehen, nicht
die noch so schönen in den Galerien. Da ist der Platz weiland
del Granduca herrlich. Vor dem Palazzo Vecchio steht unter
anderm der kolossale David als Hirtenknabe von Michelangelo,
eines der schwierigsten, unbegreiflichsten, aber schönsten Rätsel
für mich. Dieses Bildwerk steht da — eine einzige Figur ohne
jede Zutat und Attribut, in ganz natürlicher ruhiger Stellung,
den einen Fuß ausschreitend ein wenig vor dem anderen, den Kopf
nach der Seite gewendet, die Arme und Hände in ruhiger Lage
ohne Gestus — mit einem Wort: dieser Mensch steht eben bloß
da und tut gar nichts; es ist nicht der Goliath-Töter, nicht David,
der vor Saul steht, es ist eben bloß ein David, der sich die Freiheit
nimmt zu existieren. Nun bitte ich Sie um alles, was ist daran
Schönes, wo ıst da die Idee? Ich weiß nicht. Und doch könnte
ich das Bild stundenlang ansehen, und das Auge hundertmal vom
Kopf bis zum Fuß herunter spazieren lassen, und doch gehe ich
ihm jeden Tag zu Gefallen, und doch habe ich jedesmal von neuem
ein unbeschreibliches Behagen wenn ich es ansehe. Dieser David
Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. Bd.42, 4 38
574 Andreas
ist mein eigentlicher Liebling in ganz Florenz. Ich finde ihn über
alle Maßen schön, und ich Unglückiicher kann nicht sagen warum ...
Folgt Persönliches und Einzelheiten über die Arbeit.
Als Zeichen der Zeit will ich Ihnen hier noch zufügen, daß
der kleine Herr von Reumont von seiner früheren Zuversicht in
Bezug auf die Restauration jetzt sehr herabgestimmt ist; als ich
jüngst bei ihm war, war er wie gewöhnlich sehr kurz über hiesige
Politik, aber es genügte, um jenes zu konstatieren, Er denkt jetzt
wohl daran, Florenz zu verlassen; er meinte: »solche Art von Po-
litik« könne er nicht länger mit ansehen; lieber wolle er nach Lissa-
bon gehen, wenn es sein müßte. Das ist nun auch übrigens eine
von den unbegreiflichen Halbheiten der jetzigen Regierung: warum
an einer so wichtigen Stelle jetzt einen lassen, der so entschieden
feindlich ist!)?
Ich würde sehr wünschen, daß ich noch hier einen Brief von
Ihnen bekäme — schon auch etwaiger Adressen für Rom wegen.
die Zeit dazu wird genügen, wenn Sie mir sogleich antworten,
und Ihre gewohnte Freundlichkeit läßt mich hoffen, daß ich nicht
umsonst warten werde. Wollen Sıe den betr. Brief rekommandieren,
so geht er, wie ich bei Sybel gesehen, etwas schneller.
Wenn ich nun schließe, so ist es nicht, daß ich Ihnen nicht
noch hundert Dinge zu sagen hätte. Die Luft ist voll von allerhand
merkwürdigem Zeug; aber es muß einmal geschlossen sein, und
heute der Brief zur Post. Ich wiederhole noch eilig meine besten
Wünsche an alle die Ihrigen und grüße Sie von Herzen
Ihr ergebener
B. Erdmannsdörfter.
Rom 20. April 1800.
Verehrtester Herr Professor,
Seit Beginn meiner Reise ist es
mir, mit dem Geständnis einer großen Wahrheit zu beginnen,
niemals schwerer angekommen, Briefe zu schreiben, als seit ich
mich hier befinde und mir das Vergnügen machen kann, ex urbe
zu datieren. Es mag sein, daß man receptiv zu viel in Anspruch
genommen wird, und daß die Masse dessen, was man in sich auf-
zunehmen hat, einem den Mut beninmt, an eine Reproduktion
sich zu wagen. Tatsache ist, daß ich in meiner Korrespondenz
nach allen Seiten hin sehr zurück bin und erst heute nach schon
fünfwöchentlichem Aufenthalt in der Apostelstadt dazu komme,
Ihnen wieder einmal Nachricht von mir zu geben.
Ich habe Florenz ohne großes Leid verlassen. Es fehlte mır
dort doch zu vielerlei, als daß ich mich lange dort hätte ganz wohl
ı) Vgl. Anmerkung !) zu dem Brief vom 16. Dez. 1859 auf S. 75.
FT Ta T eE „EÜU°OUPSSEEEEEE EEE EEE oa" VEGEEEEEE EEE Be
Briefe Erdmannsdörffers an Johann Gustav Droysen 575
fühlen können -—— Gesellschaft und Gedankenaustausch vor allem;
ich war des ganzen florentinischen Charakters nachgerade recht
von Herzen müde und freute mich wieder einmal auf einen soliden
deutschen Umgang und Verkehr in Rom. |
Die angenehmste Bekanntschaft, die ich während meines
Aufenthalts in Toskana gemacht habe, ist mir die eines Nicht-
Toskaners gewesen, nämlich des Professors der Geschichte an der
Universität Pisa, Villari'), eines erst kürzlich dorthin berufenen
Neapolitaners; leider konnte ich mit ihm eben nur wenige Tage
in Pisa, aber diese in sehr interessantem Verkehr zubringen. Er
hat ein Buch über Savonarola geschrieben.
Auf dem Wege nach Rom hielt ich mich einige Tage ın Siena
auf und werde vielleicht rückkehrend noch einmal da verweilen,
da in dem Archiv doch einiges zu sein scheint, ich aber teils wegen
beschränkter Zeit, teils wegen dort zur Zeit noch herrschender
Unordnung (die toskanische Regierung hat in all den größeren
Provinzialstädten große Reformen in Betreff des Archivwesens
angeordnet), teils auch wegen des Suffrage universel2), das ın allen
Köpfen spukte und in den nächsten Tagen vor sich gehen sollte,
nur von wenigem Notiz nehmen konnte...
Das folgende bezieht sich auf Mitglieder der damaligen deutschen Kolonie,
Gelehrte, Archäologen und Zufallsbekannte.
Es währte immerhin einige Zeit, ehe ich an meine Arbeiten
kam. Der bayrische Gesandte Herr von Verger3) hatte zwar die
Aufgabe gehabt, die Sache einzuleiten, hatte dies aber weder sehr
eilig noch sehr geschickt betrieben und exemplifiziert so an sich den
wichtigen Unterschied von senden und schicken. Er ist überhaupt
ein rares Stück von Diplomaten; man bekommt ganz verwegene
Gedanken, wenn man sieht, wie wenig dazu gehört, bayrischer
Gesandter in Rom zu sein.
Mein erster Versuch galt dem Pater Theiner#), an den ich
verschiedene Briefe hatte und den auch Verger bereits von meinem
Kommen instruiert hatte. Er lief unglücklich genug ab. Dieser
Mann, der eine seltene Gabe besitzt, sich ganz kindlich naiv zu stellen,
als ob er nie ein Wässerlein trübte und als ob die Wahrheit auf
seinen Lippen ihren erwählten Lieblingssitz hätte, während er doch
als einer der schlauesten Füchse bekannt ist, bekannte sich natür-
lich zu dem größten Interesse für meine Aufgabe, erklärte mir
aber zugleich, daß er auf die Insinuation des Herrn von Verger hin
1) Der italienische Historiker und Politiker Pasquale V ilları (1827—ı917)
wurde 1859 als Professor der Geschichte nach Pisa, 1866 nach Florenz berufen.
Seine bedeutendsten Arbeiten beschäftigen sich mit der florentinischen Geschichte
und Machiavellı.
2) Die Volksabstimmung in Toskana über den Anschluß an das Königreich
Sardinien fand am ıı.u. 12. März 1860 statt.
3) Ferdinand Freiherr von Verger, damals bayr. Gesandter in Rom.
4) Pater Augustin Theiner war von 1855— 1870 Präfekt des vatikanischen
Archivs.
35°
576 Andreas
schon in den letzten Tagen das vatikanische Archiv speziell in
dieser Rücksicht von neuem durchgesehen habe, mir aber auf
sein Wort versichern könne, daß für meine Zwecke sich darin
nicht ein Blättchen fände. Ich müßte mich eigentlich schämen,
daß der Mann glaubte, mich mit einem so albernen Bescheid ab-
speisen zu dürfen; indeß man ist eben in Rom, und für einen Refus
ist schließlich eine Form so gut wie die andere. Ich mußte meinen
Aerger bezwingen und der Sache wenigstens eine Wendung zu
geben versuchen, daß er mich nicht ein für allemal abspeiste und
daß ein erneuter Versuch möglich wird. Den habe ich bis jetzt
noch nicht gemacht und meine Hoffnung bleibt auch eine ziemlich
geringe.
Als ich endlich den Permeß für die vatikanısche Bibliothek
hatte, ging es wenigstens etwas besser; freilich verweigert mir
Monsignore di San Marzano auch die Kataloge; aber ich finde
ihn doch wenigstens im Uebrigen liberal. Außer einigen Nach-
weisungen, die ich nun etwa bei Blume, Palaczkı und Dudik finde,
bın ich darauf angewiesen, diesem Herrn eine Reihe von Orts-
und Personennamen zu geben, auf welche hin er dann selbst ım
Katalog nachschlägt. Ich glaube, daß er dabei aufrichtig zu Werke
scht, aber es liegt auf der Hand, wie unsicher das ganze Verfahren
ist. Was mir auf diese Weise bis jetzt unter die Hände gekommen,
darüber will ich Ihnen heute noch keine Ausführung machen,
zumal es sehr verstreuter Natur und weniges von größerem Belang.
Das Arbeiten geht dort schr langsam vorwärts, wie bei bloß drci
Arbeitsstunden (von 9—ı2) begreifllich ist...
Folgt einiges über Bibliotheken, Arbeits- und Reiseplan.
Ich befinde mich ın großer Verlegenheit, wenn mir die Vor-
stellung kommt, daß jemand von mir etwa Nachricht über die
hiesigen politischen Zustände erwartet, während ich von Florenz
aus immer schr gerne über diese Dinge geschrieben habe. Einiger-
maßen tröste ich mich mit der Bemerkung, daß fast alle Zeitungs-
artikel, die ich in den Korrespondenzen der Journale über Rom
lese, merkwürdig mager sınd, und duß es daher anderen Leuten
ähnlich ergehen muß wie mir. Man weiß hier nichts von Politik
und das wenige, was einem zukommt, bringt die Augsburgerin,
das Journal des Debats und das Giornale di Genova, (letzteres
ein gut piemontesisches Blatt, aber von sehr gemäßigten Formen)
welches merkwürdigerweise hier erlaubt ıst. Wird irgendwo etwas
mehr gewußt, so zieht sich das natürlich in sehr enge Kreise zurück;
Politik auf der Straße und in den Cafes gibt es eigentlich nicht,
wenn man nicht die Gendarmeriepatrouillen an jeder Ecke so
nennen will. Die Deutschen können wohl unter sich das Räsonnieren
und Politisieren nicht lassen, bei einem großen Teil aber ist es
wenig erfreulich, da es aus der Tonart der Augsburgerin geht.
\leine Kenntnis von der Sachlage beschränkt sich also ın der Tat
Briefe Erdmannsdorffers an Johann Gustav Droysen 577
darauf, daß, wen ich von unabhängigen Leuten gesprochen habe,
alle recht gut piemontesisch gesinnt sind; daß, wo ich mit einem
Geistlichen sprach, ich zum erstenmal eigentlich praktisch erfuhr,
was religiöser Fanatismus ist. Daß der Aspekt der Stadt und des
Publikums äußerlich wenig Auffallendes zeigt; daß man hin und
wieder über Teuerung klagen hört, während ich im Vergleich zu
Piemont und Toskana das Leben sehr billig finde; und daß man
endlich trotz aller scheinbaren Ruhe in einem Moment die ganze
(zeschichte würde auflodern sehen, sobald die Franzosen zum
Tor hinaus wären. Was der moderne Condottiere Lamoriciere
zustandebringen wird, mag der Himmel wissen; es ging das Ge-
rücht, er wolle das päpstliche Heer durch Konskription aus dem
I.ande selber verstärken statt der Fremden; doch ist dies kaum
glaublich, wenn er es wirklich aufrichtig meint, wie es doch scheint.
Was soll das alles helfen? die italienische Frage ist noch nicht zu
Ende, anzi!) in vollem Gang: wird ein französischer General mit
einigen Regimentern gutdisziplinierten Gesindels sie aufhalten :)?
Das sieht man allem an, was aus Turin herübertönt, daß man dort
vortrefflich erkennt, wie mit der Lösung der mittelitalienischen
Frage die Sache erst begonnen ist. Die italienische Politik von
1859 ist nicht innerlich gerechtfertigt, wenn sie nicht über das
bisher Erreichte hinausschreitet bis dahin, wo das Meer ein Ziel
setzt. Zu einer Politik wie dieser gehört gewiß ein bestimmtes
Maß wahrhaft welthistorischer Größe des zu Erreichenden, und
nur diese Größe rechtfertigt dann Vieles, was auf dem Wege liegt
und was bei kleinen Dimensionen zu verdammen ist. So sieht
wohl auch Cavour die Sache an und so kann er nicht rasten. Er
wird mit der Wahl der Mittel ebenso unbedenklich sein, wie er
es bisher war, aber er kann es auch; mir scheint, ein wirklich welt-
geschichtlicher Beruf, den sich einer auflegt, entkleidet ihn gleich-
sam seiner Persönlichkeit und der Bedenken und Verantwortlich-
keiten, die sich an das Persönliche heften; er nimmt es in Anspruch,
schon bei Lebzeiten als geschichtliche Person betrachtet zu werden.
Doch das mag bestreitbar sein. Der Turiner Minister wird sich
daran nicht eben kehren, und so wie er jetzt in der Kammer die
Interpellation wegen Siziliens abgewiesen hat, ebenso gewiß hat
er seine Agenten dort und wer weiß, ob nicht piemontesische Offiziere
den Aufstand leiten.
Sie werden an politischem Material weniger Mangel leiden,
vielmehr tief darin sitzen. Kaum weiß ich, ob es ein angenehmer
1) Italienisch = vielmehr.
2) Im Frühjahr 1860 hatte der Papst, der immer noch die Wiederherstellung
des Kirchenstaates im früheren Umfang forderte, seine Truppen durch Wer-
bungen in den verschiedensten Ländern sehr verstärkt und ernannte am 7. April
den General JLamoriciere zum Oberbefehlshaber. Er hoffte, allmählich die
franzusische Hilfe entlehren zu können und allein oder mit dem Beistand Neapels
die Ordnung aufrechtzuerhalten; der Plan scheiterte zunächst an der Ablehnung
der neapolitanischen Regierung.
578 Andrcas
Sitz sein wird; denn ich gestehe, daß wenigstens von fern hier die
preußischen und deutschen Dinge nicht sehr erquicklich aussehen
und der Redakteur einer viel gelesenen Monatsschrift, der kürzlich
in Berlin war — um mich diskret auszudrücken — schrieb mir
in diesen Tagen auch in einer sehr wenig hoffnungsvollen Weise ?).
Ich sage hierüber natürlich kein Wort, da ich vielmehr begierig
sein muß, von Ihnen etwas zu hören. Einer Ihrer letzten Briefe
lautete doch ziemlich zufrieden; freilich weiß ich recht wohl, daß
sich die verzwickten Wenn und Abers, Freilich und Jedochs unserer
deutschen Verhältnisse nicht in ein paar Zeilen bringen lassen
Was aber immer daheim vorgeht, es hat doch für ein lebhaftes
Interesse an den politischen Dingen des Vaterlands, wenn es auch
unheilvolle Wirren sind, etwas Peinliches, so gar ferne zu stehen,
daß ein nur annähernd genaues Bild unmöglich wird. Helfen Sie
mir doch ein wenig!... |
Im folgenden kurz Persönliches über seinen Jenaer Kollegen Rossmann.
Ich schließe diesen Brief, mit dem ich Sie bitte, recht unzu-
frieden zu sein, der fürwahr nicht das Gepräge hat, aus Rom zu
kommen; aber wirkliche »Briefe aus Rom« kann man auch nach
fünf Wochen noch nicht schreiben; man sollte es wenigstens nicht.
In der Hoffnung, daß Sie mich bald mit einem Brief erfreuen
und mit den gewohnten Grüßen an Ihr ganzes Haus bleibe ich
Ihr ergebenster
B. Erdmannsdörfter.
Rom ı2. Juli 6o.
Verehrtester Herr Professor,
Soll ich Ihnen noch einmal von
Rom aus schreiben, so w'rd es endlich an der Zeit sein, damit
römische Luft und römischer Sonımer mich nicht zu einer absoluten
Korrespondenzfaulheit demoralisieren. Vielleicht glauben Sie mich
gar nicht mehr hier, und wirklich habe auch ich selbst schon von
Woche zu Woche auf den Abschluß gedacht, aber immer von
neuem hat sich mir wieder etwas anderes geboten; nach dem Schluß
der Vatikana gehe ich jetzt die unterschiedlichen Nebenbibliotheken
durch, und dabei gibt es allerhand Aufenthalt und zeitraubenden
Anstand; an unangenehmen Rencontres fehlt es auch nicht ganz.
!) Die Haltung der grossen Mächte, vornehmlich der Tuilerien, zwang
Cavour, nur im geheimen der Unternehmung Garibaldis, dem Zug der » Tausend»
zur Befreiung Siziliens, seinen Schutz angedeihen zu lassen. Am 14. Aprıl 1360
interpellierte Bertani das sardinische Ministerium wegen der Vorfälle in Sizilien:
Seit 14 Tagen schlage man sich auf der Insel für die Sache der italienischen
Freiheit und Unabhängigkeit, und das Parlament kümmere sich nicht darum;
ob man schon egoistisch geworden sei? Cavour sprach darauf den Wunsch aus,
»man möge das Gefühl der Vernunft unterordnen, selbstverständliche Gründe
von höchster Wichtigkeit machten ihm ein Eingehen unmöglich«.
Briefe Erdmannsdörffers an Johann Gustav Droysen 79
Aber summa summarum glaube ich doch sagen zu dürfen, daß
mein hiesiger Aufenthalt nicht ganz umsonst gewesen ist und daß
ich den Reichstagsakten doch manches schöne Stück von hier mit-
bringe. Ein zerfahrenes Wesen von Arbeiten, jetzt ein Stück vom
Basler Konzil, am folgenden Tag eines aus dem XVI. Jahrhundert;
systematisch zu arbeiten ist unmöglich. So würde es auch schwer
sein, wollte ich Ihnen etwa in Kürze ein Bild dessen geben, was
ich hier gewonnen. Es ist alles einzelnes; die Einheit dazu ist nur,
daß eben das meiste das Verhältnis der römischen Kurie zu Deutsch-
land in verschiedenen Epochen betrifft; aber für diese Einheit,
die Einerleiheit der römischen Herrschaftsgelüste zu allen Zeiten
und unter allen Masken gibt es vort“effliche neue Exempel; die
Frivolität des römisch-katholischen Wesens ist mir nie klarer auf-
gegangen als in diesen Arbeiten, und es war von einem seltenen
Reiz, diese Belehrung in solcher Umgebung in sich aufzunehmen
und Vergangenheit und Gegenwart zugleich zu einer so traurig
kongruenten Gesamtanschauung in sich zusammengehen zu fühlen.
Ein einzelneszunennen, soistin dieser Beziehung von großen: Interesse
namentlich eine lange Instruktion, welche Hieronymus Aleander*)
1524 für den Kardinal Campeggio schrieb: ein ganzes kleines Buch,
worin der kluge Curtisane die ganze Lage Deutschlands darlegt
und mit hündischer Frivolität die Wege anzeigt, wie man der
Nation beikommen könne; vielleicht ist es nie obscöner als hier
ans Licht getreten, wie es sich römischerseits nur um die einfache
Herrschaftsfrage handelte, wie der Begriff der Kirche, des Instituts,
jeden Schimmer von Religion hinweggedörrt hatte. Wenn die
Reformation noch eine Rechtfertigung brauchte, sie hätte in diesem
papistischen Kabinettsstückchen eine glänzende Verherrlichung.
In die gleiche Reihe gehören noch einige interessante Stückchen
in Bezug auf die Gravamına deutscher Nation; für jhr Auftreten
1530 in Augsburg habe ich ein paar Gutachten aus cu: Kardinals-
kongregation, und Sie mögen sich denken, wie fein man in diesem
intimsten Coetus über diese Dinge verhandelte. Sie wundern sich
vielleicht, wie ich zu diesen Dingen komme: die Natur bessert
bisweilen von ihren Schäden selbst wieder aus, und wo sie die
strengsten Bibliotheksobservanzen statuiert, da stellt sie wohl
einmal als deren Wächter einen Mann hın, der kein Freund vom
l.ateinischen ist und dem unleserliche Handschriften ein Greuel sind.
Ich gehe nicht weiter auf einzelnes ein. Erzählen will ich
Ihnen bloß noch, daß ich in Nebenstunden, wo ich anderwärts
nicht arbeiten konnte, auf der Corsiniana2) u. a. eine kleine Anzahl
1) Hieronymus Aleander, der spätere Kardinal (1480— 1542), humanistischer
Gelehrter und Diplomat. von 1519—1524 päpstlicher Nuntius in Deutschland;
Lorenzo Campeggio, der später (1530) sein Nachfolger auf dem deutschen
Posten wurde, war zu jener Zeit Nuntius in Turin.
2) Die im ı8. Jahrhundert begründete, umfassende Bibliothek im Palazzo
Corsin!.
580 Andreas
von interessanten politischen Sachen auch für die Geschichte des
späteren XVI. und des XVII. Jahrhunderts gesammelt habe;
Dinge, die ich mich nicht überwinden konnte aus der Hand zu lassen,
und die ich vielleicht zusammen mit Manchem, was mir von meiner
venezianischen Ausbeute noch bleibt, als eine kleine Reisesammilung
von Fragmenten zur deutschen Geschichte publizieren werde. Noch
- aus früherer Zeit ist so manches, was sich den Reichstagsakten
unmittelbar vielleicht nicht gut wird einfügen lassen.
Sie sprachen in einem früheren Brief einmal von Handschriften
des Aeneas Sylvius. Das Interessanteste, was mir von diesem vor-
gekommen, ist ein Codex der Bibliothek Chigi, den ich vor zwei
Tagen dort fand. Es ist dies höchst wahrscheinlich ein Kopialbuch,
das er sich selbst von den laufenden Geschäften seines Sekretarlats
bei Friedrich III. hielt, wahrscheinlich von der Hand seines Schrei-
bers und mit Korrekturen von ıhm selbst. Lauter Geschäftsbriefe
(Epistolae seculares) und zwar nicht nur seine eigenen, sondern
auch solche von Kaiser Friedrich, Kaspar Schlick!) u.a. Ein
dicker Quartband, der die Jahre 1443 und 1444 umfaßt. Es sind
darin gegen hundert Briefe, die in der Basler Ausgabe nicht stehen.
Leider kann ich diesen wertvollen Band nur unter all den unan-
genehmen Beschränkungen und sonstigen Peinlichkeiten benutzen,
wie die so interessante Chigi’sche Bibliothek überhaupt, wo man
trotz der besten Empfehlungen an den Fürsten doch ganz der
Willkürlichkeit und Faulheit eines patzigen Bibliothekars preis-
gegeben ist. Die Sache schwebt noch.
Ein höchst interessantes Stück (für mich wenigstens) fand ich
diesen Morgen in der Vallicelliana?) (man kommt doch nicht aus
den Einzelheiten heraus, wenn man sich einmal darauf einläßt),
was ich noch erwähnen will, weil es Ihnen vielleicht für Ihre jetzigen
Arbeiten vag Interesse sein könnte. Es ist eine Art jener Zeitungen,
wie sie damals durch die Welt geschickt wurden, und enthält einen
Extrakt von einem den 22. August 1632 zu Frankfurt geschlossenen
Vertrag zwischen Gustav Adolf und den ihm verbündeten Fürsten.
Der Extrakt ist in neun Punkten paragraphiert und enthält eine
detallierte Angabe dessen, was von den Schweden und ihren Freun-
den für den Fall des Gelingens ihrer Pläne paragraphiert war.
Die Sachen klingen so radikal, daß man das Stück für apokryph
halten sollte; doch müßte da eben der Berichterstatter sich getäuscht
haben; aber welche Abenteuerlichkeiten braucht man auch ın dieser
Zeit für unmöglich zu halten! Nur ein paar Punkte, woraus Sie
ersehen werden, ob die Sachen anderweit sich finden; ın dem, was
man gewöhnlich liest und hört, ist mir so detailliertes nicht vor-
gekommen. Die ganze Beratung in Frankfurt hat also stattgefunden:
De summa Imperii et de Catholicismo. Natürlich wird Ferdinand
ı) Kaspar Schlick (ca. 1400— 1449) Kanzler Kaiser Friedrichs III.
®2) Römische Bibliothek.
Briefe Erdmannsdörffers an Johann Gustav Droysen 581
entsetzt, wie überhaupt das ganze Haus Oesterreich beseitigt wird;
Gustav Adolf wird zum Kaiser erwählt, natürlich so schnell als
möglich (ut ipse autoritate Imperatoris fretus commodius Catholicos
proscribere et extinguere possit); er nimmt seinen Sitz in Augsburg
als gelegenem Ausgangspunkt zum Krieg gegen Italien, wo er
den Papst aus Rom verjagen wird. Der Kaiser bekommt Böhmen
und Ungarn und die übrigen österreichischen Erbländer, außerdem
aber zum Ersatz für vierzig Mtllionen Kriegskosten: Bistum und
Stift Magdeburg, Salzburg, Würzburg, Passau, Bamberg. Halber-
stadt, Vorpommern, Wismar. Pfalzgraf Friedrich vereinigt die
ganzen Besitzungen des Hauses Bayern mit mehreren säkulari-
sierten Bistümern. Ueberhaupt wird alles säkularisiert und Ver-
schiedene damit beschenkt, so Dänemark, so Holland (mit dem
ganzen Bistum Köln und seinen Partinenzien) usw.; es sind mehrere
Broschüren im Werk, wodurch bewiesen wird: die Rechtmäßigkeit
der Absetzung Ferdinands, die Rechtmäßigkeit der allgemeinen
Säkularisation usw.
Sie werden hieraus zur Genüge erkennen, was an diesem mir
sehr merkwürdigen Aktenstücke ist. Dient es Ihnen, so schicke
Ich Ihnen so bald Sie wollen eine Abschrift.
Und hiermit will ich für heute die Litteraria beschließen. Ihr
letzter Brief gab mir ın sehr erwünschter Weise einen Ueberblick
über die politische I.age, wie man sie vor nun über einem Monat
ın Berlin ansah; ich fühle mich beinahe gehoben dadurch, daß
seitdem die Dinge in Deutschland so vorwärts gegangen oder
wenigstens in Bewegung gekommen sind, daß ein Situationsbericht,
der heute gemacht ist, nicht auch noch, wie wohl vorher, in den
nächsten sechs Monaten seine Richtigkeit hat. Wir haben hier
die neuesten Vorgänge in Deutschland mit großer Spannung ver-
folgt und als endlich eines nach dem andern bekannt wurde, nament-
lich von Baden?) her, fehlte nicht viel, daß man sich vor Freude
gegenseitig gratulierte. In der Nähe gesehen wird sich Licht und
Schatten mehr verteilen, aber selbst der Umstand, daß die Einig-
keit zwischen Preußen und den Mittelstaaten auf dem Kongreß
geringer war, als man sich von der letzteren Seite her den Anschein
zu erregen bemühte, hat mich meinerseits wenig bekümmert; eine
allzuzärtliche Verbrüderung hätte uns doch schlimm bekommen
können, und die in der preußischen Zeitung abgegebenen Er-
klärungen wegen des Nationalvereins und der Turnunterrichtserlaß
!) Im Juni 1860 empfing der Prinzregent von Preussen an der Spitze der
wichtigsten deutschen Fürsten den Kaiser Napoleon, dessen Politik nach der
Einverleibung von Nizza und Savoyen starke Besorgnisse auch hinsichtlich der
Rheingrenze hervorgerufen hatte. Die Zusammenkunft machte Eindruck aut
den Kaiser, der den versammelten Fürsten gegenüber seine friedliche Gesinnung
beteuerte. Bei dieser Gelegenheit kam es innerhalb des deutschen Fürstenkreises
auch zu Vorfühlungen und Erörterungen über die schwebenden innerdeutschen
Fragen.
582 Andreas
des Herrn von Bethmann-Hollweg, den wir in diesen Tagen lasen,
behagt weit besser. Ich bin sehr begicrig, von Ihnen einmal wieder
gerade jetzt eine ähnliche Ueberschau zu bekommen; die Dinge
scheinen doch äußerst lebendig zu sein; der Nationalverein scheint
an Macht und Bedeutung immer zu wachsen, Preußen soll eine
neue Bundesvorlage wegen Holstein vorhaben. Ueber Bayern ver-
lautet, daß es Oesterreich gründlich entsagen wolle (?) u.s. w. Aber
es sind eben nur Fragmente, die einem hier vor den Augen herum-
flattern. Namentlich bin ich sehr gespannt zu hören, ob Sie auch
jetzt noch Ihre Ansicht in Betreff der Zeitfolge festhalten, ın welcher
Napoleon die Orientalische und die Rheinfrage aufs Tapet bringen
wird, oder ob Sie jetzt die Gsefahr für näher halten.
Ich wünschte wohl, ich könnte Ihnen auch einiges Interessante
von hier mitteilen; ich habe Ihnen aber wohl sonst schon gesagt,
wie unpolitisch man hier wird, weil einem das Material gar zu
kärglich zugemessen wird. Gerade ın diesen Tagen habe ıch die
Fühlung, daß irgend etwas auf dem Tapet sein muß, aber viel
weiter kommt man auch mit allen Nachfragen nicht. Es ist kaum
anders zu denken, als daß die Dinge in Neapel hierher einen Rück-
schlag üben müssen; die arme Kirche kommt durch die Konstitu-
ttonalisierung Neapels!) — was immer auch davon zu halten —
ın eine peinliche Lüge, vielleicht wird man etwas zu thun versuchen.
aber freilich darf man auch gewiß sein, daß alles mit vollkommener
Kälte aufgenommen werden wird. Die Erfolge des unvergleich-
lichen Ritters Garibaldi haben der liberalen Parteı großen Mut
gegeben, auf Kompromisse wird man sich schon nicht mehr ein-
lassen. Also Konzessionen? Vor Monaten schon war davon die
Rede, sie würden kommen, sobald Lamoriciere einigermaßen organi-
siert wäre, dann würde eine inspirierte Broschüre sie einleiten.
Dieses angeblich aus höherer Quelle stammende Opuskel ist nun
vor etwa vierzehn Tagen unter dem Namen des Jesuiten P. Passag-
lia2) erschienen; ich habe es nicht gelesen, aber es wird mir gesagt,
daß es gänzlich unbedeutend sein soll; auch spricht kein Mensch
«davon, und von Reformen hört man bekanntlich auch noch nichts.
Von anderer Seite her soll dagegen Frankreich wieder die Zügel
anziehen. Der Herzog von Gramont3) ist dieser Tage aus Parıs
zurückgekommen, und es ging ıhm das Gerücht voraus, daß er
neue Propositionen oder gar ein Ultimatum brächte, nach dessen
Abweisung die Truppen unverzüglich abziehen würden; jetzt ist
der französische Diplomat schon zwei Tage in der Stadt, man weiß,
!) Am 1. Juli hatte der Konig von Neapel auf Vorschlag seines neuen Mlıni-
sterıums die Konstitution von 1848 wieder in Kraft gesetzt.
:) Pater Passaglia (1%12— 1837) war Professor am Collegio Romano;
1560 wandte er sich in einer Broschüre »Pro causa italicas gegen die weltliche
Macht des Papstes und bekannte sich damit offen zum Neuen Italien. Er erhielt
»päter eine Professur für Moralphilosophie in Turin.
3) Seit 1857 französischer Botschafter in Rom.
Briefe Erdmannsdörfters an Johann Gustav Droysen 583
daß ein geheimes Konsistorium gehalten worden ist, aber kein
Wort mehr; die nächsten Tage müssen wohl irgend Wichtiges
bringen. Indeß geht das Gerücht, daß in Toskana eine Expedition
a la Garibaldi gegen I.amoriciere gerüstet wird; bald ist Pesaro
eingenommen, bald etwas anderes, und zum Zeichen, daß ein
Wechsel ın der französischen Politik bevorsteht, will man wissen,
daB General Goyon!) seine Entlassung nehmen will. Doch dies
sind alles pure Redereien, wie sie aus dem Mangel an reellen Nach-
richten hervorgehen; es weiß niemand etwas; gelegentlich konfis-
ziert man auch noch das Journal des Debats, und dann lebt man
allein von Giornale di Roma, Augsburger und Gerüchten. General
Lamoriciere soll jetzt 20000 Mann zusammenhaben; noch sieht
man täglich neue Gesichter und Uniformen; mit großem Miß-
behagen nimnıt man wahr, wie stark die deutsche Zunge vertreten
ist. Aber auch die Ausreißereien sind hier im Schwange wie zuvor;
kürzlich hat hier in Rom eine ganze Kaserne frischer Irländer
gemeutert; wenig fehlte, daß es zum Blutvergießen kam; die deut-
schen Truppen opponieren hier gegen das französische Kommando,
was viele von ihnen vorigen Sommer in ÖObcritalien Frankreich
gegenüber gehört haben; ich sprach einzelne Leute, besonders
(remeine, und ihre Klagen über die Behandlung, über schlechte
Kost und kleinen Sold würden Jämmerlich sein, wenn dieses weg-
gelaufene Gesindel Mitleid verdiente. Mit Neid blicken sie auf
die wohlgehaltenen Franzosen, wo auch der gemeine Mann Geld
genug hat, um im Kaffeehaus den Signore zu spielen. Die Päpst-
lichen können das nicht, sobald einmal das Handgeld verzehrt ist.
Finer dieser armen Teufel, der schon mehrere Jahre da ist, sagte
mir, daB er schon seit vielen Monaten keinen Tropfen Wein mehr
getrunken, was hier schon etwas sagen will. Sie haben jetzt doppelte
Löhnung, und das sind fünf Bajocchi in Geld, was etwa zwei Silber-
groschen entspricht, nur daß man hier damit äußerst wenig auf-
stellen kann.
Wie wird sich Piemont jetzt aus der peinlichen Lage heraus-
wickeln, worein es durch die Ereignisse von Neapel geraten ist?
Garibaldi wird sich von Viktor Emanuel lossagen, sobald dieser
auf Konföderationsgedanken losgeht. Wird er aber dann auch noch
seine Konzession zugunsten des monarchischen Prinzips aufrecht-
halten? Die sizilische Expedition hat den Namen Garibaldis für
jetzt hoch über den Viktor Emanuels geschrieben; er ist jetzt der
verkörperte Gedanke der italienischen Einheit, und es ist wohl
eine T.ebensfrage, die Victor Emanuel entscheiden muß: mit oder
ohne ihn, und das heißt gegen ihn. Ich glaube, Piemont hat jetzt
trotz aller Diplomatie die Verpflichtung, vorwärts zu gehen; wie
die Sache begonnen, ist es im allgemeinen Interesse, daß Italien
1) General Charles-Marie Auguste Goyon, 1803—1870, hatte von 1859 bis
1862 dlen Oberbefehl über die französischen Truppen in Rom.
584 Andreas
nicht dem von Viktor Emanuel losgesagten Garibaldi überlassen
wird; man sieht jetzt an Sizilien, wie Italien seine besten Kräfte
von allen Teilen her konzentrieren muß, um an einem Punkt etwas
zu konstituieren. So viel man sieht, scheint doch Sizilien ziemlich
impotent; es scheint keinen Farini oder Ricasoli!) auf eigenen
Boden zu haben. Es braucht die strenge Zucht eines liberalen
Staates, und vorerst eine scharfe Zentralisation, um zunächst einmal
das ABC des modernen Staatslebens diesem Volke einzuprägen.
Das liegt aber doch nicht auf den Wegen, die Garibaldi allein
gehen würde.
Ich nehme diese letzte Seite zu den anderen Dingen, die mir
heut noch übrig bleiben. Mein Aufenthalt hier wird, so viel ich
sehen kann, noch etwa vierzehn Tage bis drei Wochen dauern,
doch ist es niemals mit ganzer Sicherheit auf einige Zeit voraus-
zusagen. Jedenfalls will ich nicht eilen: ich habe noch einiges in
Florenz und in Lucca nachzuholen, und dann Turin. Schon sehe
ich nicht recht, wie ich im nächsten Semester rechtzeitig in Jena
sein soll; bestenfalls wird mir von den Ferien nichts oder nur ganz
wenig übrig bleiben. Wenn ich, wie wahrscheinlich, dann doch
lese, so werde ich mich schwerlich über mein altes Publikum »Ein-
leitung in die Reichsgeschichte« hinausversteigen, so sehr ich
wünschte, anders zu debütieren; aber ich brauche heinigekehrt einige
Zeit der Sammlung und Verarbeitung. A propos des Heimkehrens
nach Jena: ich sehe Ihrer Anspielung gegenüber doch nicht recht,
wie es anders kommen sollte; wohl würde ich, wovon Sie sprechen,
gern in München bleıben; aber ich kann mir dort nach Weiızsäckers?:)
Berufung keine Stelle für mich denken. Uebrigens hat das Unter-
nehmen an diesem wohl eine gute Acquisition gemacht, was sehr
nötig, da Sybel natürlich bei dem alten L.aisser aller verharrt. Wenn
es mir irgend möglich, möchte ich wohl, ehe ich mich in Jena zur
Ruhe setze, noch einen Abstecher nach Berlin machen, um da so
Manches mit Ihnen zu bereden und von Ihnen zu hören.
Ihre Nachricht über Roßmann3) hat mich schr überrascht:
er selbst schuldet mir noch die betreffende Anzeige. Eigentlich
weiß ıch nicht, was ich dazu sagen soll, und weiß nur sehr bestinmt,
daß ıch nicht akzeptiert hätte. Neben anderen Gedanken ist mir
!) Luigi Carlo Farini (1812-1866), italienischer Staatsmann des Rinasci-
mento, wurde 1859 Diktator der Emilia, 1860 Minister des Innern. Auch
Bettino Ricasoli (1809— 1880) spielte eine bedeutende Rolle in der italienischen
HEinheitsbewegung; IS59 trat er an die Spitze der provisorischen Regierung
in Toskana; während der 60er Jahre war er mehrfach Ministerpräsident.
2) Julius Weizsäcker (1828- -1889). zuletzt Professor der Geschichte in
Berlin. wurde 1860 zur Mitarbeit an der von Sybel geleiteten Kommission für
deutsche Geschichte und (Juellenforschung nach München berufen und habili-
tierte sich dort.
3) Wilhelm Rossmann, der gleichzeitig mit Erdmannsdörffer Privatdozent
in Jena war, ging 1860 als herzoglicher Prinzenerzieher nach Meiningen und
wurde später Generaldirektor der Kgl. Kunstsammlungen in Dresden.
Briefe Erdmannsdorffers an Johann Gustav Droysen 585
der namentlich lästig gewesen, einen Mann von Roßmanns Talent
und persönlichen Ansichten in dieser Zeit der deutschen Hoffnungen
und Bewegungen in den persönlichen Dienst eines kleinen deutschen
Fürsten treten zu sehen — eine Reihe möglicher Wirksamkeiten
hat er sich damit vermauert. Doch vielleicht läßt sich die Sache
noch anders ansehen.
Soll ich bald wieder das Vergnügen haben, einen Brief von
Ihnen zu empfangen, so kann ich heute nicht umhin, einige Direk-
tionspunkte anzugeben. Würden Sie, was ich nicht zu erwarten
berechtigt bin, bald, d.h. wenige Tage nach Empfang wieder-
schreiben, so würde mich der Brief fast gewiß noch hier treffen,
schlimmstenfalls lasse ich ihn nachkommen; dann bleibe ich viel-
leicht acht Tage in Florenz, von wo ich nach Pisa und Lucca gehe;
wollten Sie poste restante Florenz schreiben, so träfe ich den Brief
dort; endlich bleibt Turin, natürlich auch poste restante.
Ich bin sehr begierig, wie mir die Sachen jetzt in Mittelitalien
vorkommen werden und will Augen und Ohren gewiß aufmachen.
An alle die verehrten Ihrigen meine besten Grüße und Ihnen
selbst
von Ihrem ganz ergebenen
B. Erdmannsdörffer.
Turin, 21. Sept. 1860.
Verchrtester Herr Professor,
nur um Ihnen womöglich noch
einige Zeilen von mir zukommen zu lassen, ehe Sie nach München
gehen, setze ich heute in größter Eile und Zeitbedrängnis noch zu
einem kurzen Brief an Sie an...
Das folgende bezieht sich auf einen Reisebericht, den Erdmannsdörffer
der Münchener Historischen Kommission einsenden sollte, und auf die Heimreise.
Ich hoffe spätestens Anfang Oktober hier fertig zu werden,
aber es gibt viel Interessantes — das Meiste, was mir bis jetzt
vorgekommen (ich bin seit etwa sechs Tagen an der Arbeit) ist auf
Karl V. bezüglich und sehr interessante Dinge.
Nach dem verzaubert schönen fünfmonatlichen römischen
Leben finde ich mich jetzt wie in einer ganz andern Welt — wie
scharf geht es hier und besonders jetzt her!)! Man muß fünf Monate
in Rom gewesen und dann mit dem Vetturin in langsamen Touren
durch den Kirchenstaat gefahren sein, um den vollen Genuß inniger
Genugtuung zu haben über das, was im Augenblick jetzt dort
ı) Am 18. September hatten die päpstlichen Truppen bei Castelfidardo
das eine der beiden sardinischen Corps, die den Kirchenstaat besetzten unter
Führung von Gencral Cialdini angegriffen und waren nach kurzem heißem
Kampf unterlegen. Lamoriciere schlug sich nach Ancona durch, andere Teile
seiner Armee ergaben sich oder lösten sich auf. Bei der Übergabe von Ancona
am 29. September wurde l.amoriciere mit der dortigen Grarnison kriegsgefangen.
586 Andreas
vorgeht; der Schimpf und die Lächerlichkeit, womit die Ereignisse
den Pfaffenstaat zu Grabe läuten, kann einem dann wirklich wohl
tun. Bei Castelfidardo allein hat man sich wirklich geschlagen —
wahrscheinlich hat man den Truppen die Kanonen im Rücken
postiert —; tags darauf ist das Gesindel hundert- und tausendweise
auseinandergelaufem und hat um Pardon gebettelt. Jetzt noch
Ancona, und wenn »der größte General der Neuzeit!)«, wie er in
Rom hieß, nicht schleunigst kapituliert, so kann er demnächst
als Kriegsgefangener hier einziehen. Heut sagt man, der Papst
werde ihm befehlen, weiteren Widerstand aufzugeben.
Die Diplomatie scheint indeß ein böses Gesicht zu machen:
sie hat Angst, weil sie wahrscheinlich nicht weiß, wie sie den depla-
zierten Papst von Rom weiterhin im europäischen Staatensystem
unterbringen soll; es ist ein Jammer, daß man in Italien nicht dazu
gekommen ist, der Frage ihre nur latenten Konsequenzen in das
religiöse hinüberzugeben; die öffentliche Meinung ist drauf und
dran. Man geht immer in engem Kreise dicht herum — alles
Vorläufige ist gesagt, so stark wie möglich — es fehlt nur das letzte
Wort und der Mann, der es ausspricht: der religiöse Garibaldı.
Aber der politische Garibaldi, wie schade, daß er auch noch dazu
beitragen muß, die Sache zu komplizieren. Ich kann nicht an die
Zukunft des Mazzinismus glauben; ich muß sogar bekennen, daß
ich keinen Mazzinisten persönlich gesehen oder gesprochen habe,
wohl aber Leute aus allen Klassen, die sich sehr heftig dagegen
aussprachen, und wenigstens die Person Mazzinis gründlich ver-
achten. Craribaldı wird mißbraucht, aber ich glaube, daß er ım
letzten Moment es nicht auf einen Bruch ankommen läßt; das
beste Mittel wäre, wenn der König mit ihm sprechen könnte; dieser
soll ihn persönlich vollkommen beherrschen; indeß ruft man jetzt
für den 2. Oktober den großen Jasage-Klub zusammen, und vorher
kann der König nicht von hier weg?).
Und Oesterreich? Man ist hier auf alles gefaßt, sogar voll
Vertrauen; man glaubt wirklich, und ich fürchte man täuscht sich,
Oesterreich erforderlichenfalls allein die Spitze bieten zu können;
wenigstens glauben es viele. Die Attitüde von Preußen kann mir
bis Jetzt nicht sonderlich gefallen; auffallend ist, wie seit einiger
Z.eit, d.h. seit Töplitz3), die Stimmung in Italien gegen Preußen
sich abgekühlt hat; vielleicht ıst es eben für Preußen nicht anders
möglich, aber traurig ist es doch, daß der Staat, auf den Deutschland
!) ]J.amoriciere.
2) Den sardinischen Kammern wurde nach ihrer Eröffnung am 2. Oktober
ein Gesetzentwurf vorgelegt, der die Regierung zur Einverleibung Mittel- und
Süditaliens ermächtigen sollte.
3) Am 26. Juli 1860 fand in Teplitz eine Zusammenkunft des Kaisers von
Österreich und des Prinzregenten von Preussen statt, die weder in inneren noch
in äusseren Fragen zu einem bindenden Abkommen führte, aber doch eine
freundlichere Stimmung hinterliess und Franz Joseph die Zuversicht gab, beı
erneuten französischen Angriffen auf preussische Hilfe rechnen zu dürfen.
Briefe Erdmannsdörffers an Johann Gustav Droysen 587
seine nationalen Hoffnungen baut, nicht mit ganzem Herzen dabei
sein darf, wenn das Werk anderwärts schon geleistet wird. Ich lesc,
daß das Preußische Wochenblatt jetzt mit der Kreuzzeitung wett-
eifern soll, Italien zu verketzern — wie immer, das scheint mir eine
starke Verirrung.
Dieses Turin hat etwas Sympathisches; die Menschen sind hier
von ganz anderem Schlag, nicht schön, aber markierte, kräftige,
intelligente Gesichter, ernst und weit minder gesprächig als in
Toskana; aber man merkt allen an, wie würdig und ernst sie die
jetzigen politischen Dinge fassen. Man fühlt sich in der Rolle,
die man spielt. Hier zum erstenmale begegnet man auf der Straße
dem Mann, dem man es auf zwei Straßenlängen ansehen kann,
daß er königlicher Bureaubeaniter und zwar von der oder der Rang-
klasse ist, und als lang entbehrter Genuß tritt einem wieder der
Anblick des Philisters entgegen, so rein als käme er direkt aus einer
beliebigen deutschen Provinzialstadt. Ich bin über die Menge und
Mannigfaltigkeit solcher Figuren erstaunt, die man sonst nirgends
ın Italien trifft, und es heimelte mich an.
Doch genug für jetzt. Verzeihen Sie an diesem Briefe alles
und bleiben Sie trotzdem geneigt
Ihrem ergebensten
B. Erdmannsdörfter.
Das Leben und Wirken des
Johann Gottfried Tulla
Von
Arthur Valdenaire
Die Rheinkorrektion
Der Rhein vor seiner Regulierung
»Der Rhein ist einer der merkwürdigsten Ströme in
Europa, wegen seiner Größe, seiner Verbindung mit den
Glätschern und den meisten Seen der Schweiz, seiner Wasser-
fälle bey Schaffhausen und Laufenburg, der Veränderungen
seines Laufs in ältern und neuern Zeiten, der Verschieden-
heit seines Gefälles und seiner Geschwindigkeiten, wegen
seiner Mündungen in das Meer und seiner Benutzung zur
Flosserey und Schiffahrt.« Mit diesen Worten beginnt Tulla
seine im Jahr 1822 herausgegebene Denkschrift über die
Rektifikation des Rheins und kennzeichnet mit dieser Ein-
leitung die ganze Figenart dieses wechselvoll gearteten Grenz-
stroms.
Je nach der geologischen Beschaffenheit des Tales ist
der Rheinlauf der badischen Grenze entlang verschieden
beschaffen. \'om Bodensee bis Basel ist sein Bett zumeist
tief in die Talsohle eingeschnitten, sein Gefäll unregelmässig
und durch querliegende Felsbänke abgcetreppt, die in be-
sonderer Weise den Fall bei Schaffhausen und die Laufen-
burger Stromschnellen bewirken. Da das harte Felsgestein der
zerstörenden Tätigkeit des Wassers starken Widerstand bietet,
so bleibt der Rheinlauf dieser Strecke entlang im allgemeinen
ziemlich gleich. Hier, an der badisch-schweizerischen Grenze,
Das Lelen und Wirken des Johann Gottfried Tulla 589
lag bei dem auf eine feste Sohle gebetteten Strom kaum
ein Bedürfnis nach einer wasserbaulichen Umgestaltung vor,
es genügten da und dort, wo Uferstrecken besonders starken
Angriffen ausgesetzt waren, einfache Schutzbauten. Von
der Stelle an jedoch, wo der Fluss in scharfer Biegung nach
Norden abgewendet in die Ebene austritt, bot früher der
Oberrhein entlang der elsässischen bis zur bayrischen Grenze
das Bild eines verwahrlosten Wildstroms. Von dem ver-
worrenen Lauf, der damals mit seinen weitverzweigten Armen
und Gießen, seinen Inseln und Kiesbänken ein Gebiet von
mehreren Kilometern Breite einnahm, vermag man sich
kaum ein Bild zu machen. Der Strom, durch die Zuflüsse
aus den Vogesen und dem Schwarzwald mächtig an-
geschwollen, nahm bald hier, bald dort sein Hauptbett ver-
lassend zwischen einem Gewirr von Armen und Inseln einen
breit sich ausdehnenden Lauf.
Von der pfälzischen Grenze an, etwa von der Einmündung
der Lauter, ja, wenn man will, vom Einfluss der Rench an,
zeigt der Rhein die Neigung, sich zu einem zwar geschlos-
senerem, jedoch vielgekrümmten Bett zusammenzuschliessen,
um dann im Unterlauf, etwa oberhalb Oppenheim, in sanften
Bogen in ein breites, grossenteils durch langgestreckte Inseln
gespaltenes Bett hinzuströmen.
Die wahre Natur des ungebändigten Stromes kam vor
allem bei Hochwasser in furchtbarer Wirkung zum Ausbruch.
Während hierdurch beim Oberrhein ein Gebiet von einer
halben Stunde Breite den heftigsten Angriffen und Über-
flutungen preisgegeben war, erfolgten bei den hinderlichen
Flusskrümmungen unterhalb der Murg verheerende Über-
schwemmungen, Stauen der Eisgänge, Ufereinbrüche, Ver-
kehrsstörungen zu Wasser und zu Land. sowie Versump-
fungen fruchtbaren Landes, die Fieberkrankheiten hervor-
riefen: Die Not und das Elend, das über die Rheinbewohner
dann hereinbrach, übersteigen alle Vorstellungen. Eine Reihe
Ortschaften verschwanden durch die Fluten des Rheins,
so Ihringheim und Hundsfelden bei Kehl, das Ende des
13. Jahrhunderts zugrunde ging, die Klöster Honau unter-
halb Strassburg und Arnulfsau bei Drusenheim, der Hof
Thumhausen und das Dorf Muffenheim: oberhalb Plitters-
Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. Rd. 42, j 39
590 Valdenaire
dorf, Wöllingen bei Wyhl, ferner die Orte Selz, Forlach,
Unterwörth, Rencherloch, Krench bei Freistett, Bodems-
hausen und Knaudenheim, das 1758 aufs Hochsgestade ver-
legt, jetzt Huttenheim heisst, endlich Dettenheim, dessen
Bewohner 1813 nach Karlsdorf bei Bruchsal versetzt wurden.
Andere Orte erlitten durch ihre Lage ständige Verände-
rungen. Altbreisach, zur Römerzeit auf dem linken Rhein-
ufer gelegen, war im ı0. Jahrhundert eine Insel, lag im
13. Jahrhundert auf dem elsässischen Ufer, wurde dann wieder
Insel und hatte im 14. Jahrhundert den Hauptstrom wiederum
zur Linken. Auch Neuenburg, das 1570 auf dem rechten Ufer
lag, sowie die Orte Wintersdorf, Ottersdorf und Plittersdorf,
standen ehemals auf Inseln. Daxlanden wurde nach der
Zerstörung in den Jahren 1651 und 1652 landeinwärts ver-
legt; trotzdem wurde die Kirche gegen Ende des ı7. Jahr-
hunderts zum zweiten Mal weggerissen.
Um ı800 lagen am Rhein im Badischen 8 Städte,
100 Dörfer und 8 Höfe, von welchen sich nur 3 Städte, 63
Dörfer und 3 Höfe ausserhalb dem Überschwemmungsgebiet
befanden. Soweit die Geschichte dieser Rheinorte zu ver-
folgen ist, hört man fast nur von verheerenden Uferein-
brüchen und Überschwemmungen, andererseits von dem
bittern Kampf der Uferbewohner gegen den hemmungslosen,
ungebärdigen Strom. Die Schutzbauten waren jedoch
durchweg ohne einen leitenden Baugedanken durchgeführt
und beschränkten sich hauptsächlich auf die Anlage von
Faschinenwerken oder auf kleine örtliche Durchschnitte, wie
sie 1391 bei Liedolsheim, 1396 bei Germersheim, 1515 und
1541 bei Neupfortz und Jockgrim, 1560 bei Kems, 1652 bei
Daxlanden und 1762 bei Dettenheim zur Ausführung ge-
kommen waren. Einer systematischen und einheitlichen Be-
handlung des Stromes standen die damaligen verwickelten Ge-
bietsverhältnisse stets hemmend im Weg. Fast alles geschah
planlos, man tat nur das Nächstliegende und steuerte dem
Übel nur da, wo Gefahr drohte, ohne zu erkennen, dass
jede gesonderte Schutzmassnahme an einer anderen Stelle
neue Verteidigungswerke nötig machte und nur eine nach
einem einheitlichen und grossangelegten Bauplan durch-
geführte Regulierung Abhilfe schaffen konnte.
Das Leben und Wirken des Johann Gottfried Tulla sgI
Der Rheinbau bis zum Auftreten Tullas
Karl Friedrich, dem ausserordentlich begabten und um
Badens Entwicklung hochverdienten Fürsten gebührt das
Verdienst, als Erster das Problem des Rheinbaus angefasst
und mit Energie verfolgt zu haben. Die dauernden Ver-
heerungen, welchen die Rheinbewohner der Markgraf-
schaften Baden-Baden und Baden-Durlach ausgesetzt waren,
hatten ihn zur Erkenntnis geführt, dass ohne ein gemein-
sames Zusammenwirken der beiderseitigen Uferstaaten eine
Verbesserung des Stromlaufs nicht zu erzielen sei. So
bemühte er sich, zu diesem Zwecke eine Vereinbarung
mit Frankreich herbeizuführen. Diese kam aus Anlass der
verheerenden Hochwasserkatastrophen im Jahre 1778 auch
zustande. Eine Einigung mit den Direktoren des fran-
zösischen Rheinbaus war bald erzielt, und man kam noch
im selben Jahre überein »die vielen Arme des Rheins all-
mählig abzuschneiden, um Land zu gewinnen, die Schiffahrt
zu erleichtern und die Hoheitsgrenze weniger wandelbar
zu machen, die Rheinbauarbeiten so anzuordnen, dass die-
selben von keinem Staate der Mittellinie des Hauptrheins
näher als 60 Klafter ausgeführt werden und dem gegen-
überliegenden Staat nicht zum Schaden gereichen« In
einem zugleich aufgestellten Hauptplan wurde für die dring-
lichsten Rheinbauten in den nächsten fünf Jahren ein Kosten-
aufwand von 128000 fl. für Baden-Durlach, und von 86000 fi.
für Baden-Baden vorgesehen, der durch Aufnahme eines in
15 Jahren rückzahlbaren Kapitals gedeckt werden sollte.
Zugleich gründete man eine Rheinbau-Amortisationskasse,
die bis 1826 bestand.
Man begann 1779 zunächst beim Fort Vauban das
Flussbett nach der übereingekommenen Linie auszuheben.
Von französischer Seite wurden jedoch, trotz Einspruch
Badens, zum Schaden des rechten Ufers unplanmässige
Faschinenwerke angelegt. ı782 kam wiederum eine Über-
einkunft zustande, die 1791 gutgeheissen wurde, wonach
der Rhein einerseits zwischen Beinheim, Selz und Münch-
hausen, andrerseits zwischen Iffezheim, Wintersdorf und
Plittersdorf einzuschliessen sei. Die Ausführung dieses Ent-
39"
592 Valdenaire
wurfs jedoch unterblieb, da man französischerseits entgegen
dem Vorschlag Badens, mit Frohnden zu arbeiten, darauf
bestand, alles mit Geld herstellen zu lassen und da infolge-
dessen das notwendige Kapital nicht aufgebracht werden
konnte. Von den 1779 begonnenen Durchschnitten war nach
einem Bericht Vierordts vom 27. August 1795 eine Weges-
strecke von einer halben Stunde Länge, ebenso von einem
vor Neuenburg angelegten Durchschnitt eine Strecke von
21/, Stunden übrig geblieben.
Es war übrigens bald zu erkennen, dass die französischen
Ingenieure damals den Rheinbau nicht sonderlich ernst
nahmen und dabei auf ihren eigenen Vorteil bedacht
waren. Dies zeigte sich namentlich nach einem 17853 ab-
greschlossenen Übereinkommen über die Abschliessung des
Grefferner Rheins. Mit der Arbeit war vertragsgemäss be-
gonnen worden, als von dem Statthalter von Elsass Einspruch
dagegen erhoben wurde. Eine demzufolge 1787 getroffene
neue Übereinkunft bestimmte alsdann zwei Durchschnitte,
einen durch die Insel Dalhunden, den andern bei der Söllinger
Landzunge. Der bei Söllingen von Baden fertiggestellte
Durchschnitt ward auch bald geöffnet, der Dalhundener
von den Franzosen zu grabende Durchstich jedoch wurde
nicht ausgeführt. Kriegsunruhen beeinflussten hindernd die
Arbeiten und alles blieb unerledigt liegen. Frankreich hatte
hiermit den Vorteil, dass das Fort Vauban der Gefahr auf
das rechte Rheinufer versetzt zu werden, entging, dass aber
auch zu Unrecht Dalhunden und die anliegenden Inseln
französisch und die Ufer bei Stollhofen und Söllingen erheb-
lichen Zerstörungen preisgegeben wurden. Von sonstigen
Rheinbauten waren nur die kleinen Durchstiche bei Linken-
heim und Hochstetten in den Jahren 1788/89 fertig geworden.
In dem zwischen dem Markgrafen von Baden und der
französischen Republik am 22. August 1796 abgeschlossenen
Frieden wurde neuerdings dann bestimmt, dass es jedem
Teil freibleiben solle, die für die Erhaltung seines Gebiets
notwendig erachteten Arbeiten an den Rheindämmen vor-
zunehmen, sofern es dem entsprechenden Ufer nicht schade
— eine zweifelhafte Abmachung —,.denn infolge der von
den Franzosen »so gegen alle hydrotechnische Regeln« aus-
Das Leben und Wirken des Johann Gottfried Tulla 593
geführten Arbeiten, musste man, wie Tulla meinte, »auf
dem rechten Ufer denselben Weg einschlagen, um nicht
alles zu verlieren«.
Da bei dem veränderlichen Lauf des Rheins die Grenz-
und Wasserstreitigkeiten nicht aufhörten, so wurde auf Tullas
Antrag am 10. August 1798 in Rastatt weiterhin bestimmt,
den Talweg des Stroms entsprechend der von »verpflichteten
Kunstverständigen« abgesteckten Grenzen festzulegen. Allein
auch dies Beginnen führte zu keinem zufriedenstellenden
Ergebnis, da der Fluss namentlich bei Stollhofen von den
französischen Ingenieuren einseitig ausgesteckt wurde. Trotz
ernsthafter Bemühungen Badens war man seit 20 Jahren
mit dem Rheinbau nicht weit gekommen. Nur soviel war
gewonnen worden, dass man aus dem bisherigen, grossen-
teils ergebnislos verlaufenen Vorgehen erkannte, dass nur
eine gemeinsame Verständigung über einen einheitlichen
und beiderseits anerkannten Bauplan zum Ziel führen
könne, und dies mit ungewöhnlicher Tatkraft und bei-
spielloser Zähigkeit durchgesetzt zu haben, war Tullas
Verdienst.
Die Einleitung der Rheinkorrektion durch Tulla
Von dem im Jahre 1797 erfolgten Eintritt Tullas in
den badischen Staatsdienst an bis zum Beginn der Arbeiten
an der Rheinkorrektion dauerte es zwanzig Jahre. Die un-
ruhigen Zeiten, die napoleonischen Kriege, standen der Ent-
wicklung des Unternehmens im Wege. Der Rheinbau be-
schränkte sich in dieser Zeit auf eingehende Untersuchungen
des Flusslaufs und die notwendigsten zum Schutze der Ufer
vorzunehmenden Massnahmen, Faschinenanlagen zwischen
Iffezheim, Au und Söllingen, Erstellung eines Dammes bei
Greffern und eines »Zugemächs« bei Plittersdorf (1803), ferner
auf Schutzbauten verschiedenster Art im Hanauer und im
Baden-Badener Land. Zunächst stand die im Jahr 1787
begonnene und steckengebliebene Korrektion des Flusses
bei Greffern im Vordergrund. Um hier eine einwandfreie
Korrektion zu erzielen, führten Vierordt und Tulla in einem
Bericht vom ı. März 1806 aus, müsse von festen Punkten
ausgegangen und zu festen Punkten übergeleitet, vor allem
594 Valdenaire
der Rheinbau bei Greffern mit einer Gesamtregulierung
von Strassburg bis zum Fort Vauban ın Zusammenschluss
gebracht werden. Denn für eine einseitige und mangelhafte
Korrektion kämen mit der Zeit die Kosten zu hoch. So
hätte man schon beim Eggensteiner (Linkenheimer) Rhein-
bau 100000 fl. ersparen können, wenn man vor 20 Jahren
einen zweckmässigen Durchschnitt auf dem linken Rhein-
ufer gemacht hätte, auch Plittersdorf wäre ausser Gefahr
gekommen, wenn die in den 80er Jahren beschlossenen
Durchstiche vollendet worden wären.
Hatte hier die verzögerliche Durchführung der vor
20 Jahren geplanten Regulierung durch die Franzosen dem ba-
dischen Land nur Schaden gebracht, so drohte damals durch
ein eigenmächtiges Vorgehen der französischen Ingenieure
beim Rheinbau bei Kehl dem Orte Auenheim grosse Gefahr.
Im Jahre 1802 war hier ein Durchschnitt bei Auenheim
zum Schutze des elsässischen Ortes Rupprechtsau beschlossen
und auch bereits vollendet worden. Die französischen In-
genieure waren hiermit jedoch nicht zufrieden, sondern be-
absichtigten, den Rhein durch einen mehr gegen Auenheim
zu geplanten Durchstich zu sprengen, wodurch Frankreich
700—800 Morgen lI.andes gewonnen hätte, Auenheim aber
schwer bedroht worden wäre. Arbeiter, die von der fran-
zösischen Regierung zum Ausheben des Durchschnitts ge-
schickt worden waren, wurden von den Auenheimer Ein-
wohnern schwer misshandelt, worauf Militär anrückte, das
Befehl hatte, auf die Angreifer und Widerspenstigen zu
feuern. Auf Veranlassung \ierordts und Tullas aber erhob
der badische Gesandte von Reitzenstein bei dem französischen
Kriegsminister Berthier gegen den beabsichtigten Durchstich
Einspruch -- offenbar mit Erfolg, denn die Anlage unterblieh.
Die Einleitung von Verhandlungen über eine systematische
Rheinkorrektion stiess anfangs auf allerlei Schwierigkeiten.
Der Haupteinwand, der von den französischen Ingenieuren
gegen die Begradigung des Flusses erhoben wurde, war
immer wieder die Befürchtung vor einer Zunahme der Strom-
geschwindigkeit. Wie oben erwähnt, hatte Tulla früher auf
seiner Reise nach Frankreich dem Direktor Christiani in
Strassburg eine Abhandlung überreicht, die diese Anschau-
Das Leben und Wirken des Johann Gottfried Tulla 595
ung widerlegte. In Paris aber erlebte er die Freude, dass
der Generalinspektor Lebrun sich tatkräftig für seine Ideen
einsetzte und dem Minister des Innern den Vorschlag unter-
breitete, eine Kommission von deutschen und französischen
Ingenieuren zur Planlegung des Rheinbaus zu ernennen und
einzuberufen. »Es ist nach meinem Dafürhalten keine Zeit
zu verlieren«, schrieb damals Tulla am 23. März 1802 an
Gayling, »die Sache in Gang zu bringen, um endlich einmal
dahin zu kommen, daß man sämtliche Rheinbau-Arbeiten
nach einem festgesetzten Grundplan behandeln kann. Der
Gang, welcher bis jetzt bey den Rheinbau-Geschäften statt
fand, ist demjenigen ganz entgegen, welcher genommen
werden sollte, denn gegenwärtig hängt zu viel von den
Meinungen der einzelnen Gemeinden ab, was in einer Gegend
erlaubt wird, wird in einer andern nicht gestattet.«
Es dauerte indessen noch mehrere Jahre bis diese Kom-
mission zustande kam. Sie wurde im Jahre 1808 unter dem
Namen »Magistrat du Rhin« mit dem Sitz in Strassburg
aufgestellt. Durch den dann einsetzenden lebhaften Austausch
der Ideen bei den Verhandlungen war für den Beginn der
Korrektion viel gewonnen und immer einleuchtender erschien
am grünen Tisch die Erkenntnis, den Rheinbau nur im
Benehmen mit dem Nachbarstaat durchführen zu können.
Das erste Ergebnis der Verhandlungen war die Festlegung
von Durchstichen in der Gegend von Plittersdorf und
Eggenstein, die in gemeinsamen Beratungen erörtert worden
waren. Der darauf einsetzende Kriegszustand verhinderte
jedoch die Durchführung dieser Arbeiten.
Der Weg zur Einleitung der Rheinkorrektion war ge-
funden, über das Wie jedoch war man noch keineswegs
im klaren. Die Pläne, die Tulla im Jahr 1809 zum ersten
Mal mit besonderem Nachdruck vertrat, fanden viel Wider-
spruch. Man sah in ihm einen Theoretiker, der »abstracte
Ideen mit unsinnigen Kosten und mit dem Schweiß der
Unterthanen zu realisieren bestrebt seie. Dies veranlasste
Tulla 1812 zu einer ausführlichen durch Druck vervielfältigten
Abhandlung in Form eines Berichtes an das Grossherzogliche
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten über »die
Grundsätze, nach welchen die Rheinbauarbeiten künftig zu
96 j . Valdenaire
in
führen sein möchten«, einer Denkschrift, die er zur Über-
mittlung an den Magistrat du Rhin auch ins Französische
übertrug mit dem Titel: »Expose des principes, d’apres
lesquels les Travaux du Rhin devaient Etre diriges A l’avenir.
1. März ı812«. Tulla verbreitet sich darin eingehend über
die einzuschlagenden Wege zur Begradigung des Flusses,
für die er einen Zeitraum von 30 bis 4o Jahren annahm,
über die Organisation der Arbeiten und die Anlage der
Dämme, widerlegt nach Darlegung des Aufwandes und der
Vorteile einer vollkommenen Rektifikation die bisher er-
hobenen und zu erwartenden Einwände und beschliesst
seine Denkschrift mit einer Aufstellung der zunächst er-
forderlichen Vorarbeiten. Diese seien: Aufnahme und gegen-
seitiger Austausch von Geländekarten, Längen- und Quer-
profile des Rheinbetts und Messungen der Wassermengen
und der Stromgeschwindigkeit, sowie Aufstellung der für
den Rheinbau abzugrenzenden Zeitabschnitte.
Bezüglich der Landvermessungen hatte Tulla früher
einmal, in einem Brief an den Geheimen Legationsrat Groos,
vom 16. Juli 1810, den Vorschlag gemacht, v. Reitzenstein
möge in Paris den General Sanson um Herausgabe der
Karten bitten, die vor Jahren von französischen Ingenieuren
in Baden mit zum Teil genauen Messungen gefertigt worden
wären. Die Abgabe der Karten jedoch unterblieb, da die
Franzosen, wie Tulla sagt, snichts abgeben wollten, was
nicht eine Bewunderung erregen soll«.
Wie vorauszusehen war, fanden die in der erwähnten
Schrift niedergelegten Gedanken vielfach, ja auch unter
Fachgenossen, Ablehnung. Der Gedanke einer so gross
angelegten Rheinkorrektion deuchte vielen zu kühn, der
Erfolg erschien mehr als zweifelhaft. Frankreich gegenüber
aber hielt man es bei der Empfindlichkeit und dem Ehrgeiz
seiner Ingenieure für geboten, zunächst noch mit der Idee
von Tullas Rheinbau, der bei der badischen Regierung volle
Zustimmung fand, zurückhaltend zu bleiben, ja, den Fran-
zosen selbst den Antrieb zur Rheinregulierung zu überlassen.
»Gerne verzichte ich auf die Ehre der Entwerfung der Rhein-
rectifications-Plane«, schrieb Tulla am 6. März 1813 an den
Grossherzog, »weil dadurch die Rectification des Rheins eher
Das Leben und Wirken des Johann Gottfried Tulla 597
in Gang gesetzt werden kann und das Wohl der Rheinufer-
bewohner eine sistematische Behandlung des Rheins auf
einem wie auf dem andern Ufer, nach einem gemeinschaft-
lichen Plane erfordert.« Auch der neuerdings für die tech-
nische Behandlung des Rheins aufgestellte französische Divi-
sionsinspektor Six liess bei einer Zusammenkunft mit Tulla
im November 1812 durchblicken, dass man es in Paris peinlich
empfände, wenn die Pläne für den Rheinbau von einem
fremden Ingenieur gefertigt seien. Und er riet, Tulla möge
sein Projekt in die dem Magistrat du Rhin zu übermittelnden
Pläne nicht einzeichnen, sondern ihm seine Vorschläge so
zukommen lassen, damit dort Tullas Fassung in die in Paris
vorzulegenden Entwürfe eingetragen werden könne. Welche
Hingabe, welche Selbstverleugnung zum Wohl einer guten
Sache gehörte dazu, einem solchen Ansinnen Folge zu geben.
Und Tulla tat es.
Mit neuerlichen mit Frankreich angebahnten Unter-
handlungen, die am 14. Oktober ı812 zu einer Übereinkunft
führten, ging man dann vorerst nur auf die dringlichsten,
durch die vorangegangenen Verhandlungen schon in die
Wege geleiteten Entwürfe ein, wodurch die Korrektion des
Rheins vom Konielinger Steinwiesengrund bis zur Schröcker
Fähre festgelegt sowie die Ausführung der Durchschnitte
bei den in diesem Jahr durch Hochwasser schwer ge-
schädigten Ortschaften Greffern, Grauelsbaum und Plitters-
dorf behandelt wurde.
Die ewigen Kriegsunruhen und die misslichen Zeit-
verhältnisse liessen jedoch keinen Plan zur Reife kommen
und störten ständig den Fortgang der Verhandlungen, obwohl
die Aussichten für Tullas Projekte sich nach und nach wesent-
lich besserten, für die sich Sıx und der Präfekt von Strass-
burg, nach Aufhebung der Behörde eines Magistrat du Rhin
im Jahre 1814, sehr einsetzten. An Arbeiten kam im
Jahr 1813 nur die Einleitung des Durchstichs bei Knielingen
zustande, gegen den die Bewohner dieser Ortschaft allerdings
scharfen Einspruch erhoben hatten. Obwohl Tulla darzulegen
suchte, dass der geplante Durchstich keineswegs zugunsten
des damals französischen Dorfes Wörth und zum Nachteil
des rechten Ufers führe, suchten die Knielinger die Bau-
598 Valdenaire
arbeiten mit Gewalt zu verhindern. Sie beschimpften und
misshandelten den Maire von Wörth in gröblicher Weise
und bedrohten die französischen Ingenieure. Andrerseits
wurde 1814 der mit der Absteckung eines Durchschnitts
beauftragte badische Ingenieur von Bewohnern des links-
rheinischen Dorfes Leimersheim angegriffen und übel be-
handelt.
Die Planbearbeitung des Rheinbaus kam in wesentlich
andere Bahnen, nachdem durch die Pariser Friedensschlüsse
von 1814 und ı8ı5 der Anteil Frankreichs an der Rhein-
korrektion nur auf das elsässische Ufer beschränkt worden
war, während die Rheinbauten der Pfalz von nun an mit
der bayrischen Regierung zu behandeln waren. Vor allem
bedingten die neuerdings in den Friedensschlüssen mit Frank-
reich getroffenen Vereinbarungen eine andere Fassung über
die Hoheits- und Eigentumsrechte, die bisher infolge des
veränderlichen Laufs des Rheins sich ständig geändert und
zu Grenzstreitigkeiten geführt hatten.
Allerdings dauerte es noch zwei Jahre bis sich die 1815 in
dem Pariser Friedensvertrag geplante Rheingrenzberichti-
gungskommission bildete. Dennoch nahm die Planung des
Rheinbaus auf Betreiben des rührigen Tulla ihren Fort-
gang. Sie betraf in erster Linie wiederum die Begradigung
bei Greffern und Plittersdorf sowie die auf gemeinschaftliche
Kosten auszuführende Regulierung bei Kehl, Bauten, die
schon im Frühjahr 1815 Gegenstand lebhafter Erörterungen
waren.
Die Korrcktion bei Kehl sollte Frankreich von der
Brücke abwärts übernehmen, weil es dort besonders inter-
essiert war, Baden den Rheinbau oberhalb der Brücke. Der
J.auf des Rheins hatte damals am rechten Ufer die Brücke
zerstört, und es bestand die Gefahr, dass der Strom in die
Kinzig brechen, die anliegenden Ortschaften oberhalb Kehl
mit Überschwemmungen überziehen würde, und dass die
Rheinbrücke neben den Strom zu stehen komme. Nach
einer vorgenommenen Besichtigung fertigte Tulla einen
Korrektionsplan, der die Zustimmung von Six fand. Tulla
drang auf umgehende Ausführung. Denn eine Verzögerung,
machte er in einem Schreiben vom 12. Februar 1816 geltend,
Das Leben und Wirken des Johann Gottfried Tulla 599
hätte ungeheuren Schaden zur Folge. Bereits werde schon
die mit einem Aufwand von 10000 fl. hergestellte Sicherung
der badischen Landfeste der Rheinbrücke in der Flanke
angegriffen und müsste mit noch grösserem Aufwand gegen
das Umgehen gesichert werden, was nicht erforderlich sei,
wenn die Korrektion durchgeführt werde. Stadt und Dorf
Kehl hätten ein Recht auf diese Sicherung, die dem Rhein
das Fortführen der Kommissionsinsel und die Verlegung
des Talwegs in den jetzigen Altrhein vor Kehl verwehre;
denn die Uferdeckung des Flusses bestünde nur aus alten
unhaltbaren Faschinaden, welchen der Rheindamm so nahe
läge, dass ein geringer Uferabbruch einen Durchbruch des
Rheins in die Kinzig zur Folge habe. Im übrigen bringe
eine Verzögerung der Regulierung dem französischen Gebiet
ebensoviel Schaden wie Baden, das im Notfalle der Kinzig
den Lauf nach Auenheim verschliessen und diesen unterhalb
Kehl in den Rhein leiten müsse, wodurch allerdings das
bereits stark angegriffene französische Ufer bei Glaserswörth
heftigen Angriffen ausgesetzt werde.
Die von Frankreich daraufhin gegebene Zusage, die
Ausführung baldigst zu bewirken, blieb jedoch unerfüllt.
So sah sich Tulla genötigt, »die Veränderung des jetzigen
Laufs in einen chemaligen längs der Stadt Kehl herziehenden
und der Rheinbrücke schädlichen Lauf zu verwehren«. Erst
nach mehrfachen Anfragen bei dem französischen Minister,
dem Herzog von Richelicu, kamen mit den Verhandlungen
auch die Arbeiten in Gang. Sie nahmen anfangs den ge-
wünschten Verlauf, mussten aber wegen Mangels an Geld-
mitteln und wegen neucrdings gegen 'Tullas Rheinkorrektion
vorgebrachter Bedenken oft unterbrochen werden.
Ohne Erfolg jedoch sollten die Bemühungen der badischen
Regierung um die Korrektion des Stromes bei Greffern und
Plittersdorf bleiben. Bei Greffern drohte der Rhein heftig
auf das rechte Ufer unterhalb Grauelsbaum durchzubrechen,
die Insel Dalhunden auf das rechte Ufer zu versetzen und
oberhalb Fort Louis das linke Ufer anzufallen, so dass zu
befürchten war, dass der Strom im Laufe der Zeit in den
ehemaligen Hauptrhein einbrechen und das Fort auf das
rechte Ufer verlegen werde. Das Plittersdorfer Ufer hin-
600 Valdenaire
gegen wurde schon seit Jahren angegriffen, so dass man die
Ortschaft versetzen und die Uferdeckungen mit erheblichem
Aufwand verstärken musste. Auf der gegenüberliegenden
Seite verursachte dieser starke Ausfall eine Gegenwirkung
bei den Orten Selz und Münchhausen. Zur Behebung dieses
Übelstandes bot Tulla im Jahre 1816 dem General Valaies
und dem Ingenieur Vanvillier die Ausführung eines Durch-
schnitts zur Abkürzung der Plittersdorfer Rheinkrümme gegen
einen von Frankreich auszuhebenden Durchstich bei Selz
und Münchhausen an. Dieser Vorschlag wurde jedoch
nicht durchgeführt. Meinungsverschiedenheiten über die Ge-
staltung der Korrektion hemmten den Fortgang der Ver-
handlungen, hinzu kamen bei der Überlegenheit Tullas in
wasserbautechnischen Fragen bei den französischen In-
genieuren eine gewisse Unsicherheit und die Befürchtung,
man könne vom andern übervorteilt werden, ja zuweilen
auch Misstrauen, das in unbegründeten Beschuldigungen
zum Ausdruck kam. So machte Frankreich der badischen
Regierung die Beschädigung der »Zugemäche« bei Sasbach
zum Vorwurf, durch welche die gegenüberliegenden links-
rheinischen Ortschaften einer Verheerung preisgegeben wür-
den. In Wirklichkeit aber waren diese Abschlüsse im Wieden-
graben und Königsgiel3en, die von Frankreich im Frühjahr
1815 zum grossen Schaden des badischen Ufers angelegt
worden waren, teils durch Hochwasser durchbrochen und
erweitert, teils auf Befehl eines österreichischen Offiziers
von Schiffsleuten eingerissen worden.
Im Jahr 1817 endlich kamen die im Pariser Friedens-
schluss bestimmten Rheingrenzberichtigungs-Kommissionen
zustande. Ihre Mitglieder waren französischerseits General
Graf Guillemenot, Oberst Epuilly und drei Stabsoffiziere,
badischerseits Minister von Berckheim, Tulla und Hauptmann
Scheffel. Gleich bei den ersten Zusammentritt in Basel am
2. Juni 1817 war als erster Grundsatz die Ausarbeitung
eines gemeinsamen Korrcktionsplanes aufgestellt und der
Talweg festgelegt worden. Und am 7. September 1817 kamen
die Kommissionen überein, mit allem Nachdruck darauf zu
wirken, dass keine Rheinbauten von einem Staate ausgeführt
werden sollten, die dem andern Nachteile brächten.
Das Lelen und Wirken des Johann Gottfried Tulla 601
Wesentlich rascher und erfolgreicher kamen die Ver-
handlungen mit Bayern, dem 1815 durch die Pariser Friedens-
schlüsse die Rheinpfalz zugewiesen worden war, zum Ab-
schluss. Übergewaltige Naturereignisse, wie die verheerenden
in den Jahren ı816 und 1817 aufgetretenen Überschwem-
mungen und Zerstörungen im Rheintal bei Karlsruhe erfor-
derten dringliche Abhilfe. Die bayrische Regierung erkannte
die Notwendigkeit eines umfassenden Rheinbaus und nahm
die Vorarbeiten der seiner Zeit mit Frankreich erörterten
Regulierung an und zwar in der Ausdehnung von Neuburg
bis Dettenheim, jener Ortschaft, die 1813 wegen andauernden
Überschwemmungen von den Einwohnern verlassen worden
war. So wurde am 26. April 1817 zwischen Tulla und dem
bayrıschen Oberbaurat Bürgel namens ihrer Regierungen
auf Grund des von Tulla ausgearbeiteten Planes folgende,
am 7. Mai 1817 genehmigte Übereinkunft, getroffen: Bayern
hat die Durchstiche in der Daxlander und Knielinger Ge-
markung, Baden diejenigen in der Neuburger, Pforzer,
Wörther und Neupfotzer Gegend auszuführen. Jede Re-
gierung übernimmt die Kosten der ihr zugeteilten Durch-
schnitte. Der Talweg des neuen Flussbettes soll die künftige
Grenze bilden. Die Altwasser fallen von dem Zeitpunkt
an, wo die Durchschnitte den Talweg aufgenommen haben
als Eigentum dem Staat zu, unter dessen Landeshoheit sie
liegen. Die Dämme sind parallel mit den Ufern des regu-
lierten Stromes in einer Entfernung von 50 badischen Ruthen
beiderseits anzulegen.
Die ersten Rheindurchschnitte
Iindlich sollte mit dem grossen Unternehmen, um dessen
Verwirklichung Tulla seit zwanzig Jahren mit heissem Be-
mühen, unentwegt und mit einer Selbstaufopferung, ohne-
gleichen gerungen, begonnen werden, den gewaltigen
Strom in eine geordnete Bahn zu leiten, für die damalige
Zeit und bei der einfachen Technik ein ungeheures
Wagnis. =
Noch im selben Jahre 1817 ging man an den Vollzug
der Übereinkunft. Bayern begann im Oktober mit dem
Knielinger, Baden im November mit dem Pforzer Durch-
bu
a; a a
-
602 Valdenaire
schnitt. Unmittelbar darauf folgten der Neuburger und der
Neupfotzer Durchstich, 1818 dann der Wörther und ı819
der Daxlandener Durchstich.
Als erster gelang der Knielinger Durchstich, trotzdem
die Bewohner Konielingens den Rheinbau zu verhindern
suchten. Sie liessen sich dabei zu derartig übeln Gewalt-
tätigkeiten gegen die Bauarbeiter hinreissen, dass der Ort
ım September 1817 militärisch besetzt wurde. Für die Ar-
beiten mussten, weil die Knielinger eine Beteiligung ablehnten,
zum Teil Soldaten herangezogen werden. Da ziemlich leichter
Boden vorlag, nahm der Durchstich schon im Herbst 1818
seinen Talweg. Hierdurch wurde die riesige, das Dorf Wörth
berührende Stromkrümme von 8820 m Länge auf 3300 m
verkürzt. In der Folge nahmen den Talweg auf: 1821 der
Wörther Durchstich sowie der bei Neuburg, der Nachhilfe
durch Fangsporen und Nachgrabungen erforderte, ferner
ı822 der Daxlandener Durchstich.
Länger dauerte es, bis der Strom sich in den von Baden
ausgehobenen Durchstich bei Pforz einbettete, weil die Dax-
lander Anlage nicht zur rechten Zeit von Bayern begonnen
worden war. Die Folge dieses Misslingens war, dass der »serpen-
tierende« Rhein beinahe in senkrechter Richtung das bayrische
Ufer anfiel, ein Umstand, der 1819 aufwendige Uferbauten
notwendig machte und die bavrische Regierung zu einer Ent-
schädigungsforderung veranlasste, die aber nicht erfüllt wurde.
Um der Sache den rechten Erfolg zu sichern, hatte Tulla
am 7. November 1820 der bayrischen Baubehörde den Vor-
schlag unterbreitet, den Wörther Altrhein, d. i. den früheren
Stromlauf in der Korrektionslinie abzuschliessen, den Pforzer
Durchschnitt hinter dieser Zukribbung in den Wörther Alt-
rhein zu leiten, damit das vierfache Gefäll erreicht würde,
und dann nach dem ersten Hochwasser diese Ableitung
wieder abzudämmen. Dieser Vorschlag ward jedoch nicht
angenommen. Mittlerweile dehnte sich die Wirkung des
Knielinger Durchstichs auf die oberhalb liegende Fluss-
krümmung aus, und Baden war genötigt, zum Schutz der
Ufer bedeutende Kosten aufzuwenden. Tullas Vorschlag
aber war bei der Lage der Dinge nicht mehr durch-
führbar, da sich der Talweg im Daxlander Durchstich voll-
Das Leben und Wirken des Johann Gottfried Tulla 603
kommen eingebettet hatte. Das Gelingen des Pforzer Durch-
stichs musste daher durch andere Massnahmen erreicht werden,
durch Anlagen von Schöpfbuhnen und Aushebung der
Lettschichten. 1824 endlich nahm der Strom an dieser
Stelle seinen Talweg auf, während er bei Neuptotz erst
1828 die Begradigung einging.
Die Folgen der vollendeten Durchschnitte waren be-
deutend. Bei vier der abgeschnittenen Stromkrümmen
verschüttete sich bis 1825 das Flussbett derart, dass der
Wasserabfluss im alten Bett bei niederem Wasserstand
aufhörte. Ferner wurde bei hohem Wasserstand zwischen
Daxlanden und Knielingen eine Senkung des Wasserspiegels
von 1,50 m Unterschied festgestellt, zu einer Zeit, als
die Durchschnitte sich noch nicht auf ihre planmässige
Breite von 240 m ausgebildet hatten. Nachteilige Wirkungen
wurden nirgends wahrgenommen. Und als im Jahr 1824
eine Hochflut eintrat, die im Gebiet des Oberrheins unge-
wöhnliche Verheerungen anrichtete, waren die sonst häufig
überschwemmten Niederungen bei Neuburgweier und Knie-
lingen verschont geblieben.
Für den Strombau im Abschnitt der badisch-bayrischen
Rheinstrecke war die Korrektion des Flusses mittelst Durch-
schnitten die einfachste und einzig mögliche. Die Ausführung
vollzog sich derart, dass zunächst ein mehr oder minder
breites Rinnsal, der sogenannte Leitgraben in der Axe des
neuen Laufes ausgehoben wurde. Die Breite des Leitgrabens
betrug gewöhnlich 18—-24 m, oft genügten auch, wie beim
Neuburger und Neupfotzer Durchstich geringere Breiten,
im Linkenheimer Durchstich sogar 8m. Im Daxlander
Durchschnitt dagegen wurde er mit 70 m Breite begonnen
und nach unten bis auf 60 m verengt.
Der Durchstich selbst ging derart vor sich, dass man
bei hohem Wasserstand die schmale, an der Einmündung
stehengebliebene Bank durchstiess. Der Kraft des mit un-
geheurer Heftigkeit einströmenden Wassers blieb es über-
lassen, die Wassergasse nach Breite und Tiefe durch Ab-
schwemmung des Erdreichs nach und nach zu erweitern.
Während im badisch-bayrıschen Abschnitt der Rhein-
bau erfreuliche Fortschritte machte, hatten auch die mit
604 Valdenaire
Frankreich gepflogenen Verhandlungen einige nennenswerte
Erfolge gezeitigt. Dice obenerwähnte, am 7. September 1817
von der Rheingrenz-Kommission getroffene Vereinbarung
hatte zu bedeutsamen, badischerseits ausgeführten Strom-
abschlüssen der Rheinarme bei Märkt, Steinenstadt, Neuen-
burg und Plittersdorf geführt. Indessen gewann man bei
dem erheblichen Aufwand dieser Bauten die Überzeugung —
die 1817 bis 1823 zur Erhaltung der Stadt Neuenburg an-
velegte Schliesse hatte allein eine halbe Million Gulden
wekostet -——, dass mit dieser Bauart nicht viel gewonnen sei.
Nach langwierigen Verhandlungen über die Wahl der
scit 1818 geplanten und von Tulla erst zur Probe auszu-
führenden Durchschnitte wurde am 7. August 1821 mit
Frankreich die Vereinbarung getroffen, dass ein Durchstich
zwischen Selz und Plittersdorf sowie einer bei Kehl ın Hin-
blick auf die Herstellung einer dauerhaften, stehenden Brücke
auszuführen sci. Die Kosten für diese Korrektionsarbeiten
bei Kehl waren auf 709997 Franken, die bei Selz auf 431 137
Franken berechnet worden, eine Summe, von der jeder
Uferstaat die Hälfte zu übernehmen hatte. Mit den Arbeiten
wurde auch bald begonnen, allecın bei dem geringen \er-
trauen Frankreichs auf Tullas Pläne, auch infolge Mangels
an Mitteln kamen die Arbeiten bald ins Stocken. Der 1823
unterhalb Kehl im sogenannten Lobsteinwörth begonnene und
der oberhalb der Stadt im Erlengrün übernommene Durch-
schnitt nahmen 1829 den Talweg auf, während jener bei
Plittersdorf unterblieb. Tulla lehnte deshalb ausdrücklich
jede Verantwortlichkeit für die nur halb ausgeführten Kor-
rektionen ab.
Trotz den offensichtlichen bei den ersten Durchschnitten
eintretenden Erfolgen bestand gegen Tullas Pläne ein
starkes Misstrauen, nicht allein bei den Ingenieuren in- und
ausserhalb Badens, sondern auch in höheren Beamtenkreisen
und bei Mitgliedern der Landstände. Die ım Jahr 1820
von einem höheren Beamten geäusserte Ansicht, dass das
Tullasche Projekt ein Schwindel sei und dem Land nur
Schaden bringe, fand viel Anhänger. Man bezweifelte, dass
eine dauernde Einbettung des Rheins in einem einzigen
gestreckten Stromlauf möglich sei und vertrat die Ansicht,
Das Leben und Wirken des Johann Gottfried Tulla 605
dass das Unternehmen selbst im Falle eines Gelingens das
Land Baden finanziell zugrunde richte, den unteren Rhein-
gegenden nur Schaden brächte, den Eisgang gefährlich mache
und die Schiffahrt erschwere.
Diese Einwände suchte Tulla im Jahre 1822 durch eine
an die Mitglieder der Regierung und an die Landstände ge-
richtete Schrift zu widerlegen. Ihr folgte im Jahre ı825
eine zweite, auch in französischer Sprache herausgegebene
Denkschrift: »Ueber die Rektifikation des Rheins von seinem
Austritt aus der Schweitz bis zu seinem Eintritt in das Gross-
herzogthum Hessen«. Zahlenmässig stellt Tulla darin alle
Untersuchungen und Ergebnisse über Länge, Tiefe, Gefäll
und Wassergeschwindigkeit des Stromes, — Unterlagen zu
Berechnungen der Rheinkorrektion — zusammen. Den
jährlichen Aufwand veranschlagt er, ım Falle der Strom
nicht reguliert werde, längs der französischen Grenze auf
225000 fl., längs dem bayrischen Gebiet auf 95000 fl. Bei
einer vollkommenen Korrektion dagegen betragen nach
Vollendung des Unternehmens nach 50 Jahren die jährlichen
Ausgaben für die Unterhaltung der Ufer längs dem fran-
zösischen Rhein nur 60000 fl., längs der Bayern gegenüber-
liegenden Ufer nach ıg Jahren jährlich 20000 fl. Die Kosten
für die gesamte Korrektion beliefen sich auf 1187000 fl.,
eine Summe, der ein Gewinn an Land für den Staat und die
Rheinuferbewohner vom Werte von 5918000 fl. gegenüber-
stehe, somit, abgesehen von sonstigen Vorteilen wirtschaft-
licher und ideeller Art, ein Reingewinn von 4731000 fl.
bleibe.
Tullas aufklärende Schriften wirkten in Verbindung
mit den bei der starken Hochflut im Jahr 1824 wahrgenom-
menen günstigen Erfolgen der neuen Durchschnitte immer
mehr zugunsten seiner Ideen. Die Gesuche der Rheinbe-
wohner um Uferschutz mehrten sich trotz Bedenken und
Einsprüche Einzelner. Ferner fand Tulla in dem bayrischen
Rheinbaureferenten der Pfalz, dem Ingenieur Wiebeking,
dem Sohn des ältern, in der technischen Literatur bekannten
Wiebeking, weitgehendes Entgegenkommen, zudem einen
Mann von starker Willenskraft und zielsicherm Wollen. Eine
Verständigung über die Fortführung der Korrektion kam
Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. Bd. 42. 4 40
606 Valdenaire
daher ohne Schwierigkeiten zustande und führte zu der am
14. November 1825 zwischen den Regierungen der beiden
Uferstaaten getroffenen Abmachung über den weitern Aus-
bau der Stromstrecke vom Neupfotzer Durchschnitt bis zum
Frankenthaler Kanal. Danach sollten sechzehn Durchstiche
innerhalb sechs Jahren im Zeitraum von 1825— 1832 aus-
geführt werden, neun Durchstiche auf badischem Gebiet
von Bayern und sieben auf bayrischem von Baden unter
gleichen in vorangegangenen Vereinbarungen getroffenen
Bedingungen. Bayern übernahm die Durchstiche von Schröck
(Leopoldshafen), Linkenheim, Dettenheim, Rheinsheim I
und II, Rheinhausen, Angelhofen, Ketsch und Neckarau,
Baden dagegen die Durchstiche von Leimershein, Germers-
heim, Mechtersheim, Speyer, Otterstädt und Friesenheim.
Bezüglich des noch geplanten Durchstiches bei Altrip,
wodurch diese Ortschaft vom linken auf das rechte Ufer
versetzt worden wäre, behielt man sich besondere Verein-
barung vor.
Beide Staaten gingen umgehend, mit aller Entschlossen-
heit und Tatkraft an die Ausführung. Bis 1827 waren sechs
Durchschnitte im Gange: der bei Linkenheim, Germersheim,
die beiden bei Rheinsheim, bei Angelhofen und Friesenheim.
Für die Durchstiche bei Otterstadt, Leimersheim, Mechters-
heim, Ketsch und Rheinhausen waren die erforderlichen
Vorbereitungen getroffen und das Gelände erworben. \Voll-
endet wurden in den folgenden Jahren jedoch nur fünf Durch-
schnitte, nämlich der Linkenheimer, der 1830 den Talweg
nahm, die beiden Rheinsheimer im Jahr 1832, der Germers-
heimer 1833, sowie im Jahr 1837 der Leimersheimer Durch-
schnitt, der Schöpfbuhnen mit verschiedenen Hilfsbauten
und Baggerungen erforderte.
Fortsetzung und Vollendung der Rheinkorrektion
Mit dem letzten mit Bayern geschlossenen Vertrag war
die Durchführung der Rheinkorrcktion für den untern Strom--
lauf festgelegt und vor allem durch die energische Mitarbeit
Bayerns gesichert. Aber auch sonst ward damals von den
Staaten des Mittel- und Niederrheins das Problem des Rhein-
Das Leben und Wirken des Johann Gottfried Tulla 607
baus aufgegriffen. So wirkte in Hessen Kröncke, nach dessen
Plänen der Durchstich bei Erfelden ausgeführt wurde, der
ältere Wiebeking am Niederrhein und in Holland erregten
Krayenhoffs Projekte grosses Aufsehen. Das in seiner Art
bedeutendste und von einem wagemutigen Ingenieursinn
getragene Korrcktionswerk in Baden jedoch hätte in ziel-
bewusstem Schaffen auch in Bälde seine Vollendung gefunden
—- da stellten sich unerwartete Schwierigkeiten ein.
Tullas neue Pläne und vor allem die in der zweiten
Denkschrift niedergelegten Gedanken waren für seine Gegner
Anlass, nun auch mit ihren Finwänden hervorzutreten, sie
fanden auch bei Fachkennern ausserhalb Badens starken
Widerspruch. Als erster trat Freiherr van der Wijck, ein
damals in Mannheim wohnender Niederländer, mit einer
Schrift: »Der Mittelrhein und Mannheim in hydrotechnischer
Hinsicht« gegen Tullas Unternehmen auf. Dann wurden
auch im Hessischen Bedenken laut, namentlich nachdem
Kröncke in einer Schrift die Notwendigkeit eines Durch-
stichs am Geyer aus der durch die badische Rheinkorrektion
drohenden Gefahr ableitete. Die Niederländische Regierung
stand gleichfalls Tullas Plänen misstrauisch gegenüber und
liess von einigen Ingenieuren den Oberrhein bereisen und
sich über die bisherigen Durchstiche Bericht erstatten.
Preussen aber stellte am ı0. Dezember 1826 der badischen
Regierung eine Note zu, in der Einspruch gegen die
Rheinkorrektion als ein verfehltes Unternehmen erhoben und
eine gemeinschaftliche Kommission von Sachverständigen
zur Regelung der Frage vorgeschlagen ward. Eine Note
ähnlichen Inhalts wurde auch in München überreicht.
In dem Gutachten wurde von Preussen der Einwand
erhoben, dass mit dem Abschneiden der Krümmungen er-
hebliche Massen von Kies, Land und Erde nach dem Nieder-
rhein geführt würden und die Wasser dort stärker anschwellen,
dass die Hochflut des Oberrheins mit derjenigen der Seiten-
flüsse wie Mosel und Main zusammentreffen könne, ja, dass
man der Natur »Drang anzuthun trachte, und entweder im
günstigsten Falle gar nicht reussiere, oder wenn die Durch-
stiche gelingen, das Uferland ausdörre, neuen Abbruch
veranlasse und statt durch die Regulierung des Stroms und
40"
608 Valdenaire
durch Verbesserung und Erhöhung der Deiche und Ent-
wässerung und Bewässerung, an Ertrag zu gewinnen, viel-
mehr verlieren werde«. Tulla erwiderte am 2ı. April 1827
dagegen, dass die bisherige Rektifikation von Neuburg bis
Linkenheim in der untern Stromstrecke keine und weiter
oben nur eine unbedeutende Versandung des Bettes hervor-
gerufen habe. Wenn im Oberrhein keine aussergewöhnliche
Belastung des Flussbetts durch Kies und Sand stattfinde,
so sei der Effect der Rheinkorrektion auf dem preussischen
Niederrhein auch nicht erheblich, wenn in Rechnung ge-
bracht werde, dass auch der nicht rectificierte Oberrhein
durch Uferabbrüche und Veränderungen des Talweges Ge-
schiebe fortschaffe. Es habe sich gezeigt, dass nach der
Korrektion der Rhein oberhalb der Pfalz zwei Fuss unter
dem bisherigen Stand geblieben sei. Das Hochwasser der
untern Nebenflüsse aber sei schon abgegangen, bevor die
Fluten der obern Seitenflüsse oder die Fluten des Ober-
rheins in der untern Rheingegend ankämen und aus Er-
fahrung wisse man, dass die höchsten Fluten der in den
Oberrhein sich ergiessenden Flüsse unter sich niemals zu-
sammentreffen und dass diese höchsten Fluten dieser Flüsse
mit den höchsten des Rheins niemals zusammengetroffen
sind. Die Wasserschäden des Niederrheins scien lediglich
die Folge des dort vernachlässigten Flussbaus. Von Aus-
dörren der Rheinniederung könne keine Rede sein, denn die
Korrektion in Baden gehe in einem fruchtbaren Tale vor
sich, das vom Gebirge her reichlich mit Wasser versorgt
werde.
Baden und Bayern lehnten ın der Folge das Ersuchen
der preussischen Regierung um Einstellung der Arbeiten
und um Aufstellung einer .Kommission ab und machten
den Vorschlag, man möge nach dem Verfahren der Nieder-
ländischen Regierung durch Sachverständige von dem Unter-
nehmen am Oberrhein Einsicht nehmen lassen, wodurch,
wie zu hoffen sei, die Bedenken fallen dürften. -
Tulla war es nicht vergönnt, weiterhin sich für sein
Werk einzusetzen; er starb im Frühjahr 1828. An seine
Stellekam vorerst Oberbaurat Scheffel, der Vater des Dichters,
während auf französischer Seite die bislang von Defontaines
Das Leben und Wirken des Johann Gottfried Tulla 609
geführten Angelegenheiten des Rheinbaus der Oberingenieur
Couturat vertrat. Ein Glück für die Sache blieb es, dass
die bayrischen Ingenieure an Tullas Plan und an dem ge-
meinschaftlich begonnenen Werke festhielten und es ent-
schlossen durchzukämpfen gewillt waren.
Nach eingehender Prüfung der Sachlage und verschie-
dentlichen Verhandlungen traten auf Preussens wiederholtes
Ersuchen am ı. November 1830 die Bevollmächtigten von
Preussen, Bayern, Baden und Hessen in Speyer zusammen.
Allein die endlosen, bis gegen Weihnachten dauernden Ver-
handlungen, bei welchen Meinungen hin und wider gingen,
Theorien und Berechnungen ins Unüberschbare sich häuften,
ohne dass man auch nur einen Schritt vorwärts gekommen
wäre, verliefen ergebnislos.
Währenddessen hatte ob dieser ständigen Verzögerung
des Rheinbaus die Pfälzer starker Missmut ergriffen. Sie
ergingen sich in heftigen Vorwürfen gegen die Regierung
und richteten wegen der Fortsetzung der Rheinkorrektion
an die Regierung dringende Anträge unter Bewilligung eines
unbeschränkten Darlehens. Wiederum erhob Preussen Ein-
spruch, —- man sei gerade in Berlin dabei, einen Plan, »zur
gremeinschaftlichen Vertheidigung gegen die Einwirkung
der Stromänderungen« zu bearbeiten. Allein kein Plan kam,
wohl aber am ı7. Januar 1832 von Berlin eine Note, in der
der badischen Regierung der Vorwurf gemacht wurde, den
Rheinbau fortgesetzt und »auf die K. Preussischer Seits in
Beziehung auf die Rheinrectification ausgesprochenen Wün-
sche nicht Rücksicht genommen zu haben«, — eine Be-
schuldigung, die keineswegs dem Tatbestand entsprach.
Da schloss Leo von Klenze, den seine Regierung, gedrängt
von den Wünschen der Rheinbewohner, nach Karlsruhe
entsandt hatte, mit Rochlitz am 27. Mai 1832 ein neues
Abkommen ab. Die in Arbeit befindlichen Durchstiche
sollten demgemäss fertiggestellt, und zu ihrer Verbindung
die Durchschnitte bei Mechtersheim, Rheinhausen, Otterstadt
und Ketsch möglichst umgehend ausgeführt werden
Obwohl Preussen und Hessen mit diesem Plan nicht
einverstanden waren, ging man unverzüglich an die Aus-
610 Valdenaire
führung. Der Otterstadter Durchschnitt wurde 1833 aus-
gehoben, der Ketscher 1833—1839 und der Rheinhäuser
1842—44 vollendet. Der Mechtersheimer Durchstich sollte
mit dem Angelhofer im Jahr 1843 eröffnet werden, er wurde
aber vorzeitig in der Nacht vom 10. auf den ıı. Juni 1843
.von frevelhafter Hand auf gewaltsame Weise geöffnet, ein
Schaden, der aufwendige technische Vorkehrungen erforderte
und die Erweiterung und Einmündung des Angelhofer und
die Eröffnung des Mechtersheimer Durchschnitts verzögerte.
Erst 1846 nahm dieser in den obern Teilen den Strom auf,
im untern Lauf aber, wo die sogenannte Insel Corsika lag,
mussten die Schiffe den Altrhein benutzen. Die westliche
Spitze der Insel Corsika bröckelte nach und nach ab und
Iinde des Jahres 1846 warf sich infolge des damaligen Hoch-
wassers endlich auch der untere Teil des Mechtersheimer
Durchschnitts in den Rheinhäuser Durchstich, so dass 1847
der Strom hier den Talweg aufnahm. Der ım Jahr 1825 vor-
gesehene, von Bayern auszuführende Durchschnitt von Schröck
(Leopoldshafen‘ aber war unnötig befunden, weil sich dort
der Rhein von selbst in die Strombahn einbettete, und auch
der damals gleichfalls geplante Dettenheimer Durchstich
war ın Abänderung des Tullaschen Entwurfs durch eine
Begradigung des Laufes ersetzt worden.
Während somit die Stromgestaltung der badisch-bay-
rischen Rheinstrecke wesentliche Fortschritte machte, lag
der Rheinbau im badisch-elsässischen Gebiet fast ganz dar-
nieder. Wohl hatte die Rheingrenz-Kommission die vielen
strittigen Punkte der Eigentumsrechte nach und nach cer-
ledigt; auch war wegen Berichtigung der Grenze ein Vertrag
mit Frankreich am 29. November 1827 abgeschlossen, doch
bezüglich der Fortsetzung der Rheinkorrektion waren keine
Entscheidungen getroffen worden.
Am 5. April 1840 wurde endlich in Karlsruhe ein Rhein-
grenzvertrag zwischen Baden und Frankreich festgelegt. Er
enthielt ausser den Bestimmungen über Grenzen und den
Talweg des Rheins Richtlinien zum gemeinsamen Ausbau
zum Zwecke der Verteidigung und Regulierung des Stromes.
Im Spätjahr des Jahres 1841 kamen mit den französischen
Ingenieuren die ersten Konferenzen zustande, deren Ergebnis
Das Leben und Wirken des Johann Gottfried Tulla 611
ein in seinen Hauptzügen von dem Oberbaurat Sauerbeck
und dem Oberingenieur Couturat festgelegtes Korrektions-
projekt war. Es wurde ohne erhebliche Abänderungen in
den Jahren 1841—1876 vollzogen.
Die Bauweise an der badisch-elsässischen Stromstrecke
‘war weit schwieriger als jene längs der bayrischen Grenze,
auch kostspieliger, da der weitverzweigte, in viele Arme
geteilte Fluss allmählich in einen der Wassermenge ent-
sprechenden Kanal einzubetten war. Während dort in erster
Linie Durchschnitte in Frage kamen, beruhte hier der Strom-
bau auf der Konstruktion von Abkribbungen und Parallel-
werken, durch die der Talweg nach und nach in die fest-
gelegte Richtung zwischen parallelen Uferlinien eingebettet
‘wurde und die abgeschnittenen Arme und Giessen allmählich
durch die Kraft des Stromes zur Verlandung kamen.
Die Zusanımenarbeit mit den französischen Ingenieuren
entwickelte sich günstig, die jährlichen Zusammenkünfte
und gemeinschaftliche Strombereisungen fanden regelmässig
statt. Sauerbeck glaubte im Jahre 1854 die Korrektion
bis 1862 zu Ende bringen zu können, die Fertigstellung
verschob sich jedoch wesentlich. Die grössten Schwierig-
keiten entstanden am Isteiner Klotz, wo zwar bis 1861 das
vorgesehene Ziel erreicht ward, aber zugleich auch eine kaum
zu bewältigende Stromkrümme sich gebildet hatte, wodurch
der neue Talweg nicht in die geplante Bahn kam. Nach
verschiedenen vergeblichen Versuchen und zähem, mehr-
jährigen Ringen mit dem Strom war allmählich die Begra-
digung auch hier gelungen, und im Oktober 1876 wurde
durch die letzte Talwegserkennung festgestellt, dass von der
Schweizer bis zur bayrischen Grenze der Talweg und die
badisch-französische Grenze dem Verlauf der vereinbarten
Uferlinien entsprachen. |
Im badisch-bayrischen Rheingebiet war man nach 1840
durchweg mit der Befestigung der Normalufer bei den voll-
endeten Durchstichen beschäftigt, die wenige Jahre nach
ihrer Eröffnung den Talweg aufgenommen hatten, mit Aus-
nahme des Altriper, Angelhofer und Friesenheimer Durch-
stichs, von welchen die beiden letzten grosse Schwierigkeiten
612 Valdenaire
bereiteten. Der Friesenheimer Durchschnitt erschwerte die
Ausführung, weil das Gefälle des Rheins dort zu gering
war und die Ausgrabungen nicht tief genug vorgenommen
worden waren. Um dem Strom einen stärkern Fall zu geben,
ward zur Stauung des Flusses unterhalb der Mündung des
Durchschnitts eine Schwelle in den Rhein gelegt, wodurch
der Hauptstrom in den Durchschnitt geleitet werden sollte.
Doch bewährte sich diese Vorkehrung nicht, weil der Durch-
stich nicht die genügende Tiefe hatte. Als man ihn dann
für eine Ausbaggerung abdämmte, erhob Bayern Einspruch,
weil es annahm, dass Baden den Talweg auf das rechte
Rheinufer herüberdrücken wolle, um den Mannheimer Hafen
dadurch zugänglicher zu machen und den in der Rhein-
schanze zugrunde zu richten. Auch die Schiffahrt war durch
die Schwelle gehindert. Obwohl Baden alles tat, um die
Durchfahrt durch einen tief ausgebaggerten Kanal möglich
zu machen, bis die Arbeiten im Friesenheimer Durchstich
beendet und der Talweg dort aufgenommen war, gab sich
Bayern jedoch damit nicht zufrieden, sondern riss die Schwelle
heraus, mit der Absicht, die Schiffahrt längs des linken
Ufers zu eröffnen. Hiergegen erhob Baden Einspruch mit
dem Hinweis, dass dieses Vorgehen der Schiffahrt noch
mehr hinderlich werden könne, vor allem, wenn die Weg-
räumung der Schwelle nicht gelänge oder an unrechter
Stelle versucht würde. Nach und nach hatte sich das von
Bayern in die Schwelle gerissene Loch derart erweitert, dass
die Versenkungen auf der linken Uferseite nachrutschten
und das badische Ufer angegriffen wurde, zu dessen Schutz
Baden die Schwelle wieder instandsetzen und nach dem
jenseitigen Rheinufer zu befestigen wollte — ein Beginnen,
dem sich Bayern unter Androhung der Niederlegung der
Friesenheimer Durchschnittsdämme widersetzte. Die Fertig-
stellung des Durchstichs war dadurch längere Zeit in Frage
gestellt.
Im Jahre 1850 stellte die bayrische Regierung einen
neuen Korrektionsplan auf, auf Grund dessen dann im fol-
genden Jahr ein Übereinkommen entworfen wurde, das
jedoch der Kosten wegen nicht genehmigt wurde, auch
weil in Anbetracht der günstigen Ergebnisse der bisherigen
Das Leben und Wirken des Johann Gottfried Tulla 613
Rheinbauten weitere Arbeiten vorerst nicht dringlich er-
schienen. Das Unternehmen kam daher bis zum Jahr 1857
zum Stillstand.
Ein letztes, am 7. Mai 1857 zwischen Baden und Bayern
getroffenes Abkommen legte endlich die endgültige Re-
gulierung der unregelmässigen Stromstrecken vom Rhein-
hauser Durchschnitt bis zur hessischen Grenze fest. Mit
diesen letzten Arbeiten konnte der Friesenheimer Durch-
stich, dessen Lettenbänke viel Schwierigkeiten verursachten,
im Jahr 1862 für die Schiffahrt eröffnet werden. Er wurde
mit den neuen 1876 vollendeten Hafenanlagen von Mann-
heim in Zusammenhang gebracht, derart, dass man die
Mündung des Neckars in den neuen Rheinlauf verlegte
und den durch den Durchstich entstandenen Altrhein
abschloss. Ferner ward 1864 die Landzunge von Altrip auf
gemeinschaftliche Kosten durchstochen, wodurch die Ort-
schaft bayrisch blieb. Im Frühjahr 1866 nahm dort der
Rhein den Talweg auf. Und schliesslich konnte nach der
1874 beendeten Regulierung des Stromlaufs vom Friesen-
heimer Durchstich bis zur hessischen Grenze, im Jahre 1876
auch der 1827 begonnene Angelhofer Durchschnitt, dessen
Lettenschichten erhebliche Nachgrabungen und Baggerungen
erforderten, für vollendet erklärt und 1879 die durch die
Geradleitung entstandene Insel Angelwald Bayern übergeben
werden.
Das gewaltige Werk der Rheinkorrektion hatte damit
seinen Abschluss gefunden. Es hatte, wenn man die erste
nennenswerte im Jahre 1779 am Fort Vauban begonnene
Flussregulierung als Anfang bezeichnen will, gerade einen
Zeitraum von hundert Jahren erfordert. Politische, finanzielle
und technische Schwierigkeiten hatten den Fortgang des
Unternehmens stets beeinflusst und aufgehalten. Und wenn
man auch bei der Durchführung zuweilen von Tullas Plan
abweichen und die Korrektion durch den Wegfall mehrerer
Durchstiche zwischen Dettenheim und Mannheim unvoll-
ständig bleiben musste, so gebührt Tulla doch unstreitig
das Verdienst, als Schöpfer der Korrektion die grund-
legenden Pläne ausgearbeitet und durch seine Tatkraft die
Ausführung des Werkes in Gang gebracht zu haben. In
614 Valdenaire
zahlreichen Berechnungen und Aufstellungen hatte. er bis
an sein Lebensende immer wieder auf wissenschaftlichem
Wege sich über die flusstechnischen Vorgänge und Folgen
einer Abkürzung des Rheinlaufes Rechenschaft zu geben
und Klarheit zu gewinnen versucht. Und obschon er
nicht immer imstande war, bıs ins Einzelne alles zu klären
und zu lösen, Bedenken, die er offen zugestand und worunter
er selbst am meisten litt, so war doch die Überzeugung von
dem unermesslichen Gewinn des Unternehmens bei ihm
unerschütterlich. In zähem Ringen, in zielbewusstem und
kraftvollen Zusammenwirken und kühner Entschlossenheit
‘war eine Ingenieurtat vollbracht worden, deren segensreiche
Wirkung sich auf das ganze Land ausdehnte und durch
die der Rhein zum bestgeleiteten Fluss Europas ausgebaut
worden war. Der Landzuwachs ergab im Badischen Gebiet
nach neueren Erhebungen 66244 ha Landes, auf dessen Be-
schaffenheit und Ertragsfähigkeit die Rheinkorrektion un-
mittelbar eingewirkt hat. Dem steht gegenüber ein Gesamt-
aufwand von rund 30 Millionen Mark, berechnet vom Beginn
der von Tulla eingeleiteten Rheinkorrektion bis zum Ende
«les Jahres 1884, zu einer Zeit, zu der allerdings noch nicht
alle Uferbauten fertiggestellt waren. Tulla hatte die Kosten
auf 25 Millionen Mark veranschlagt. Zu berücksichtigen
ist dabei, dass die Korrektion nicht durchweg in seinem
Sinne und auch nicht in so rascher Folge wie zuerst geplant,
ausgeführt worden ist, auch dass die Arbeits+- und Material-
‚preise im Verlauf des Unternehmens sich wesentlich gesteigert
haben. Da ferner in der von Tulla errechneten Summe
auch die Kosten für die Unterhaltung der Ufer während
(der 50 Jahre dauernden Bauzeit, — nicht in der gediegenen
Ausführung wie sie später erfolgte — inbegriffen waren,
so ist die Korrektion in der Durchführung höher zu stehen
gckommen, als sie veranschlagt war. |
i Die Abkürzung des Stromes um 20 Stunden ee
wesentlich den Verkehr zu Wasser, die Gefahr der Eisgänge
wurde vermindert und der Schiffahrt eröffneten sich neue
Möglichkeiten. Schon 1849 konnten Schleppschiffe bis Strass-
burg kommen, was zu Beginn der Korrektion nicht möglich
war. Die Gefahren, die Tullas Gegner befürchteten, die
Das Leben und Wirken des Johann Gottfried Tulla 615
Überschwemmungen am Mittel- und Niederrrhein, traten
nicht ein.
Mit der Tieferbettung des Stroms und der Verlandung
der Altrheine, mit der Beseitigung der Sümpfe und der
Verminderung der Überschwemmungen verbesserten sich
ferner die Gesundheitsverhältnisse in der Rheinebene, ein
Irfolg, der nicht hoch genug einzuschätzen ist. Während
früher die Rheinbevölkerung im Früh- und Spätjahr häufigen
Wechselfiebern ausgesetzt war, trat diese Krankheit nach
und nach immer seltener auf und gilt nun fast ganz als er-
loschen. Der Wohlstand der Bewohner wuchs mit der Ge-
winnung, Entsumpfung und Verbesserung des Bodens, der
Verkehr gewann durch Anlage sicherer Wege und die Be-
dingungen für Viehzucht, für eine erspriessliche Feld-, Garten-
und Öbstkultur gestalteten sich immer günstiger.
Als mit dem Durchschnitt bei Altrip im Jahr 1866 die
letzte Korrektionsarbeit beendet war, fasste man auf An-
regung des Baurats Sprenger den Plan, dem Schöpfer des
bedeutenden, in der Geschichte des Flussbaus einzig da-
stehenden Unternehmens ein Denkmal zu setzen. Als Stand-
ort für die Errichtung ciner über einem Sockel angebrachten
Bronzebüste Tullas war zuerst der Botanische Garten in
Karlsruhe vorgeschlagen, die Hanauer aber wollten das
Denkmal bei Kehl, die Mannheimer auf der Neckarspitze
am Rhein aufgestellt wissen. Im Jahre 1872 fertigte Durm
einen Entwurf zu einem spitzsäulenförmigen, auf dem Damm-
eck von Kehl zu errichtenden Denkmal, während der Architekt
Armbruster aus Offenburg einen etwa 16m hohen Turm
für den Breisacher Schlossberg vorschlug. Armbrusters Plan
fand die Zustimmung des Grossherzogs, mit seiner Aus-
führung wurde im Frühjahr 1874 begonnen. Am 25. Oktober
1874 ward das Denkmal, ein zinnenbekrönter, auf Breisachs
Schlossberg in rotem Sandstein ausgeführter Wartturm, über
dessen Portal ein von dem Bildhauer Moest gefertigtes
Bronzerelieft Tullas mit der Inschrift: »Dem Baendiger des
wilden Rheins« angebracht ist, in Gegenwart des Grossherzogs
eingeweiht.
Ein zweites von dem Markgrafen Max von Baden ge-
stiftetes Denkmal, ein prunkloser Granitstein, umschlossen
616 Valdenaire
von hochstämmigen Bäumen, erhielt im Jahr 1853 am Rhein
bei Maxau seine Aufstellung. So fanden allüberall und auch
sonst im Lande Tullas geniale Tat und grossen Verdienste
um sein Heimatland Dank und ein ehrendes Andenken.
»Vorgefühlt hat er den Segen, der nun Tausende beglückt,
Hat den Strom, den vielgewaltigen, wildverschlungener
Bahn entrückt.
An den neuen festen Ufern sonnet sich ein neu Geschlecht,
Frägt kaum nach der Hand des Meisters; nur der
Lebende hat Recht.«
(Schluss folgt.)
Eine Schrift Luthers gegen Ulrich von Hutten?
Bemerkungen zu Kalkoffs Forschungen
Von
Hajo Holborn
Die in dieser Zeitschrift (in diesem Band, S. 3ff.) unter
anderen gegen mich geführte Polemik Paul Kalkoffs meiner-
seits zu erwidern, nachdem P. Kalkoff verschieden ist, soll
nicht die Absicht der folgenden Zeilen sein. Nur um die
sachliche Klärung der von K. so unermüdlich gepflegten
und stark aufgerührten reformationsgeschichtlichen Probleme
handelt es sich. Sie kann nicht stillestehen. Die zwischen
K. und mir strittige Einschätzung der Bedeutung und geistes-
geschichtlichen Stellung Ulrich von Huttens suche ich in
einer demnächst erscheinenden grösseren biographischen
Monographie näher zu begründen, ich lasse deshalb die von
K. zuletzt noch wieder vertretenen Thesen, soweit sie in die-
sen Zusammenhang gehören, hier beiseite und möchte von
den Tatsachen, die K. gegen meine Kritik in der Deutschen
Literatur-Zeitung 1926, Sp. 1598— 1612, geltend gemacht hat,
ım folgenden nur eine berühren, die im Rahmen einer Hutten-
Biographie nicht erörtert werden kann, weil sie meines Er-
achtens mit Hutten überhaupt nichts zu tun hat. Es ist die
Frage nach der Absicht von Luthers Schrift: »Eine treue Ver-
mahnung zu allen Christen, sich zu hüten vor Aufruhr und
F.mpörung« (1522). Würde man der von K. gebotenen Deutung
folgen, dass sich diese Schrift gegen Hutten richte, so würden
sich daraus recht erhebliche Folgerungen nicht nur für das
Verhältnis zwischen Luther und Hutten, sondern auch —
woran K. vielleicht zunächst weniger gelegen hat — für
618 Holborn
die Beurteilung der entscheidenden Stadien der lutherischen
Kirchenorganisation ziehen lassen Eine Nachprüfung ist
deshalb vonnöten.
Ich hatte seinerzeit gegen die von K. in seinem Buche:
»hluttens Vagantenzeit und Untergang« (Weimar 1925} vor-
getragene Auffassung, die »Treue Vermahnung« sei gegen
Hutten geschrieben worden von verschiedenen Seiten her
Einwendungen erhoben.
K. nahm an, dass Luther auf der Reise von der War*-
burg nach Wittenberg in Erfurt bei Johann Lange das von
Martin Butzer verfasste Gesprächsbüchlein »Neu-Karst-
hans« kennengelernt und es bei der Eile, mit der er es hätte
durchlesen müssen, auf Hutten zurückgeführt hätte. In denı
»Neu-Karsthans« und insbesondere in dessen Anhang, den
»30 Artikeln des Junker Helferich« sei Luther der Gesinnungr
begegnet, die er mit einer »Treuen Vermahnung« hätte be-
schwören wollen. Demgegenüber musste festgestellt werden,
dass wir nicht den Schimmer eines einzigen quellenmässigen
Anhaltspunktes für diese von K. bloss vermuteten Vorgänge
besitzen. Schon von vornherein bietet K’s Annahme insofern
Schwierigkeiten. als es absonderlich ist, dass Luther als den
Verfasser der Schrift fälschlich Hutten betrachtet hätte,
denn — wen man auch für den Verfasser halten mag —
Huttens Stil ist es nicht. Aber selbst wenn man die Frage
nach dem Verfasser des »Neu-Karsthans« cinmal ganz aus-
scheidet und zugibt, dass Luther anders als Kalkoff in Hutten
den Verfasser hätte schen können, so fehlen gleichwohl noch
alle äusseren Indizien dafür, dass die »Treue Vermahnung«
den »Neu-Karsthans« voraussetzt. Schon am 26. Mai schriel»
l.uther in einem Prief (Enders, Bd. 3, S. 164): »habet Ger-
mania multos Karsthanscen«, eine Bemerkung, die sich auf
die ältere Flugschrift, den sogenannten »Karsthans« bezicht.
Wenn dann die einzige Äusserung in der »Tr. Vermahnung«,
der K. eine nähere Verwandtschaft mit Worten des »Neu-
Karsthans« nachsagen kann, sich wörtlicher im »Karsthans«
findet, so dürfte dieses Argument für eine Beziehung zwischen
» Ir. V'erm.« und »Neu-Karsth.« ausscheiden. Diesen Gesichts-
punkt meiner Kritik scheint jetzt auch K. zugeben zu wollen,
er sagt S 30 Annı. ı, dass die Anspielung Luthers auf den
Eine Schrift Luthers gegen Ulrich von Hutten 619
»Neu-Karsthans« an sich auch dem »Karsthans« entlehnt sein
könnte. Er’ hält aber daran fest, dass Luther den »Neu-
Karsthans« auf der Reise nach Wittenberg in Erfurt hätte
einsehen können. Dass der im September 1521 auf der Frank-
furter Messe erschienene »Neu-Karsthans« im Dezember 1521
in Erfurt sein konnte, habe ich niemals bestritten, nur fest-
gestellt, dass wir darüber nichts wissen. Wir wissen aber
überdies nicht einmal, dass Luther in Erfurt bei Johann
Lange eingekehrt ist. Im Gegenteil, auch dies ist eine falsche
Vermutung K’s. Luther schrieb 8 Tage nach seiner Rück-
kehr aus Wittenberg von der Wartburg an Johann Lange ohne
eines vorhergehenden Aufenthalts in Erfurt zu gedenken.
Was aber ein wesentliches Thema der Unterhaltung gebildet
haben würde, ist nach Luthers Brief vom 18. Dez. 1521
unschwer zu erraten: es wäre die Frage der Bibelübersetzung
gewesen. Ich werde das Neue 'l’estament verdeutschen — so
heisst es hier (Enders, Bd. 3, S. 256) —, ein Werk, »an dem,
wie ich höre, auch Du arbeiten sollst. Das klingt nicht
danach, als ob sıch Luther kürzlich an Ort und Stelle von den
Arbeiten Langes unterrichtet hätte, und überdies: wenn
Luther wirklich bei Lange gewesen wäre, so hätte ihn dieser
wohl vor dem »Neu-Karsthans« mit seiner schon im Juni er-
schienenen Übersetzung des Matthäus bekannt gemacht.
Von ihr weiss jedoch Luther selbst im Dezember nichts. Die
ganze Erfurter Episode, die K. in seinem Buch »Huttens
Vagantenzeit und Untergang« ohne jeden Beleg einflicht,
ist demnach zu streichen. Es ist mir unerfindlich, was K.
bewogen hat, I. ange und Erfurt an dieser Stelle in seine
Erzählung einzufügen.
In seinem Aufsatz hat K. jedoch, wie bereits angedcutet,
seine Beweisführung verändert. Wenn er auch seine Dar-
stellung hinsichtlich Erfurts und des »Neu-Karsthans« nicht
preisgeben will, so legt er offenbar hierauf keinen entschei-
denden Wert mehr. K. kleidet freilich dieses halbe Zuge-
ständnis in die unbequeme Formel, ich hätte ıhn missver-
standen und verschöbe seine Argumentation. Das Urteil
über die Richtigkeit dieses Vorwurfes darf ich dem Leser
von »Huttens Vagantenzeit« anheimstellen. Jedenfalls aber
wirft K. S. 30 dieser Zeitschrift etwas ganz Neues in die
620 Holborn
Diskussion, wenn er schreibt: »Die Hauptsache aber ist,
daß Luther schon vor der Reise nach Wittenberg, auf der er
jene Schrift in Erfurt flüchtig einsehen konnte, beunruhigt
war über das dem Evangelium abträgliche Treiben »gewisser
Freunde«, da die Papisten es sofort ausnutzten wenn »einer
der Unsrigen nicht ganz Geist und Engel ist«. Luthers Be-
richt über seine Wittenberger Eindrücke im Dezember 1521
steht dgm freilich im Wege. Wir lesen in diesem Brief an
Spalatin: »Omnia vehementer placent, quae video et audio:
Dominus confortet spiritum eorum, qui bene volunt, quam-
quam per viam vexatus rumore vario de nostrorum quorundanı
importunitate, pracstituerim publicam exhortationem cedere,
quamprimum reversus fuero ad eremum meam«e. Ich sche
nicht, wie man hicraus folgern will, dass Luther schon vor
seiner Abreise von der Wartburg über Huttens Treiben beun-
ruhigt gewesen wäre. Erst während seiner Reise hat er
Anlass und Plan zu seiner »Tr. Vermahnung« empfangen.
Undenkbar bleibt es ja von vornherein nicht, dass Luther
schon vor der Reise von Huttens Fehden gehört hätte. Aber
es ist kühn, behaupten zu wollen, um diese Annahme ohne
Gefahr wagen zu können, bedürfe es »keiner quellenmässigen
Beweise«, denn Luther hätte von Huttens Treiben ebensogut
hören müssen, wie Cochhäus in Frankfurt davon gehört hatte.
Das ist ein bedenklicher Irrtum. Schon das Beispiel, dass
Luther von dem ıhn so nahe berührenden Schaffen seines
Freundes Lange in Erfurt nichts erfuhr, kann zur Vorsicht
mahnen und zeigt, wie eng der Nachrichtenkreis war, der
Luther auf der Wartburg zuging. Ferner ist zu bedenken,
dass über die Fehden Huttens überhaupt sehr wenig Mit-
teilungen in weitere Kreise gedrungen zu sein scheinen, denn
wir besitzen trotz aller Nachforschungen von ihnen nur die
allerdürftigste Kunde. Immerhin wissen wir doch so viel von
diesen Fehden, dass wir sie nicht — wie Kalkoff — nur all-
gemein auf die »Maingegenden«, sondern genauer auf die
Gegenden südlich und südwestlich des Mains, und zwar etwa
auf die Linie, die durch Mainz, Worms, Strassburg bezeichnet
wird, lokalisieren können. Es deshalb natürlich, dass Coch-
häus, der von Worms nach Frankfurt reiste, von den Fehden
seines ehemaligen Studiengenossen hörte. Irgendeine Not-
Eine Schrift Luthers gegen Ulrich von Hutten 621
wendigkeit, hieraus folgern zu müssen, dass Luther auf der
Wartburg oder während der Reise nach Wittenberg von Hut-
tens Treiben gehört haben müsste, scheint sich mir deshalb
trotz des Verkehrs auf der Strasse Frankfurt—Leipzig (der
ja von Huttens Fehden nicht gestört wurde!) nicht zu ergeben,
es sei denn, dass bei dem Fehlen aller äusseren Indizien
wenigstens der Inhalt der Schrift eine eindeutige Beziehung
auf Hutten zulässt.
Auch in dieser Hinsicht habe ich, soweit es auf dem
knappen Raum der Deutschen Literatur-Zeitung seinerzeit
möglich war, auf die Schwierigkeiten der K’sschen Hypothese
aufmerksam gemacht. Ich muss trotz der Bemerkungen K’s
meine Ausführungen aufrechterhalten. Die Ansicht K’s, dass
ich Luthers Worte vom »Überpoltern und Überrumpeln der
Laien« missverstanden hätte, beruht auf einem Irrtum. Ich
habe sie immer mit »Verwirrung der Laien« übersetzt, hin-
gegen suchte und suche ich vergeblich nach einem Anhalt
für die Aufstellung, dass Hutten bei seinen Fehden im Jahre
1521 ausdrücklich den Kampf gegen »Rosenkranz, Messe und
Fastengebotc« auf seine Fahnen geschrieben hätte. Im Gegen-
teil: solche Fragen spielen bei Hutten keine Rolle. Eine
sorgfältige Analyse der »Tr. Vermahnung« ergibt immerhin
das eine mit Sicherheit, dass sich Luther an Gemeindemit-
glieder und Gemeindehirten wendet. Diejenigen Worte aber,
die K. als das eigentliche Kernstück von Luthers Polemik
gegen Hutten gelten, wenden sich meines Erachtens speziell
gegen Leute, die sich zu Seelenführern ihrer Gemeinden auf-
geworfen hatten und sie zur Abschaffung kultischer und aske-
tischer Bräuche drängten. Davon kann jedoch bei Huttens
Fehden gar keine Rede sein, und zwar um so weniger, je mehr
man etwa K’s Beurteilung der Fehden folgen wollte. Denn
für K. sind Huttens damalige Fehden nur ein Missbrauch
des alten Fehderechts zu persönlichen Beutezwecken. Selbst
wenn man aber im Hinblick auf die von K. vernachlässigten
früheren und späteren literarischen Werke Huttens den dama-
ligen Fehden einen zwar in der Wirklichkeit nicht inne-
gehaltenen aber doch wenigstens beabsichtigten grundsätz-
lichen Leitgedanken unterlegte, so bleibt Huttens Wirksam-
keit wesentlich auf das Kirchenpolitische beschränkt und
Zeitschr. f. Gesch, d. Oberrb. N. F. Bd. 32, 4 41
622 Holborn
bezieht sich nur indirekt auf das von Luther in der
»Tr. Vermahnung« berührte Gebiet der Einzelseelsorge und
inneren Gemeindeerziehung. Es gibt keine Möglichkeit, aus
der »Tr. Vermahnung« zu schliessen, dass Luther Hutten mit
dieser Schrift hätte auf die rechte Bahn lenken wollen. Die
Beweise im einzelnen zu häufen, darf ich mir ersparen.
Aber K. wendet nun noch weiterhin ein, dass auch ich
keine quellenmässigen Belege für meine Auffassung von
Veranlassung und Ziel der Schrift hätte. Ich hatte die Mei-
nung vertreten, dass Luther während der Reise von Gärungen,
Unruhe und Aufruhrgefahren gehört haben müsse, die sich
aus der kirchlichen Neuorganisation der Gemeinden entwickeln
mussten. Diese Annahnıe ist kein Wagnis und stösst anders
als die K’sche Deutung auf kein quellenmässiges Hindernis.
Denn wenn K. seine Ausführungen mit der Behauptung
schliesst, wir seien »sicher, daß damals dort« (sc. im Sächsisch-
Thüringischen) »in der Tat nicht ein Hund muckte (Aus-
druck Luthers)«, so ist dieser Satz schlechthin irreführend.
Zunächst steht in dem von K. benutzten Briefe Luthers
wiederum etwas anderes. Luther beklagt sich in dem Briefe
an Spalatin vom ı1. Nov. 1521 darüber, dass man nur von
den Anhängern der neuen Lehre verlange, es solle bei ihnen
kein Hund mucksen (Soli nos sumus, ex quibus exigitur, ne
canis mutiat«, Enders, Bd. 3, S. 247). Der Ausdruck Luthers
hat also für K’s These nicht die mindeste Beweiskraft, vielmehr
steht er in einem Zusammenhang, in dem Luther ausdrück-
lich zugibt, dass die reformatorische Bewegung zunächst not-
wendigerweise nicht frei von Schlacken sein könne. Er hat
damals und ebenso noch in der »Tr. Vermahnung« das Ver-
trauen, dass sie unter Gottes Antrieb sich reinigen und rein
durchsetzen werde, aber auf seiner Reise wird er beunruhigt
(»per viam vexatus«) durch das ihm mannigfach begegnende
Gerücht von dem barschen Vorgehen einiger unserer Leute
(»rumore vario de nostrorum quorundam importunitate«), und
beschliesst mit ciner vorbeugenden Flugschrift einzugreifen.
Worin die »importunitas« bestand, können wir aus der
»Tr. Vermahnung« entnehmen, man wird aber auch schwerlich
an dem Plural »nostrorum quorundam« vorbeisehen dürfen, um
so mehr als die Flugschrift Luthers ohne jede Einzelwidmung
Eine Schrift Luthers gegen Ulrich von Hutten 623
erschien Ganz abgesehen davon, dass Luther Hutten kaum
so ohne weiteres als »nostrum« bezeichnet haben würde, macht
schon jener Plural die Beziehung auf Hutten schwierig.
Vielmehr müssen die Leute, deren Treiben Luther in der
»Ir. Vermahnung« blosstellen wollte, Persönlichkeiten sein,
die, ursprünglich von der Lehre Luthers ergriffen (nostri!), bei
der Ausbreitung der Lehre und einer entsprechenden Neuge-
staltung der Gemeindeverhältnisse in ein radikaleres Fahr-
wasser gerieten. Dass es eben damals in dieser Hinsicht im
Kurfürstentum und Herzogtum Sachsen der Schwierigkeiten
genug gab, ist uns hinlänglich bezeugt. Und wenn K. damit
auftrumpft, dass die herzoglichen Beamten ruhig waren, so
darf ich z.B. nur auf die bei J. K. Seidemann abgedruckten
Briefe verweisen (Die Leipziger Disputation, 1843; S. g5 ff. —
Dort auch der einzige erhaltene Hinweis auf einen Zwischen-
aufenthalt, den Luther auf der Reise nach Wittenberg in
Leipzig nahm!).
Soweit befinden wir uns auf gesichertem Boden. Aber
ich hatte dann weiterhin noch bemerkt, dass, wenn man nun
schon einmal absolut Konjekturen anstellen wolle, man lieber
die frühen Schwärmer als Hutten ins Auge fassen müsse.
Denn es verdient immerhin Nachdenken, dass sowohl ein
Thomas Münzer (vgl. seine »Schutzrede«) wie Caspar
Schwenckfeld (vgl. E. Hirsch, in der Festschrift für Karl
Müller, 1922, S. 147) die »Tr. Vermahnung« ungewöhnlich
und verdächtig ernst und persönlich genommen haben. Ein
Beweis für die wirkliche Veranlassung der Schrift Luthers
ist hiermit gewiss nicht gewonnen, wohl aber können solche
Zeugnisse einen sichereren Hinweis auf die allgemeine Ten-
denz der Schrift geben als K’s durch nichts gestützte These
von einer öffentlichen Mahnung Luthers an Hutten.
41°
Miszellen
Das Ende des Bischofs Konrad III. von Strassburg.
Die Schlacht, die am 29. Juli 1299 der Belagerung der Stadt
Freiburg durch Bischof Konrad III. von Strassburg ein rasches
Ende machte, ist wahrhaft kein weltgeschichtlich wichtiges Ereig-
nis, wenn sie auch zur Folge hatte, dass »die von Friburg noment
zu an gewalte und die groven abe«. Aber an die Überlieferung
knüpft sich, nachdem M.Krebs in seiner Dissertation!) und den
von ihm bearbsiteten Regesten Konrads Ill. von Strassburg?) über
das Ende des Bischofs eingehend gehandelt und P. P. Albert in
einem der Sache wenig förderlichen, nicht eben liebenswürdigen
Tone geantwortet hat3), mit einem Male eine — freilich nicht
welterschütternde — wissenschaftliche Frage. Sıe rein sachlich
an Hand der genannten Arbeiten und einer früheren Darstellung
P. P. Alberts#) darzulegen und zu beantworten, wird mir um so
leichter, als die eigentliche Streitfrage ausgesprochen philologischer
Art ist.
In seinen Streitigkeiten mit der Stadt Freiburg fand Graf
Egeno (II.) von Freiburg die Hilfe seines Schwagers, des Bischofs
Konrad von Lichtenberg, der sich, vereint mit dem Aufgebot
Strassburger Bürger, zur Belagerung Freiburgs aufmachte. Das
Freiburger Bürgeraufgebot trat dem Feind am 29. Juli 1299 un-
weit der Stadt bei Betzenhausen entgegen, und ein Freiburger
Metzger durchbohrte den Bischof, während er seine Leute zum
Kampf anfeuerte, mit dem Spiess und verwundete ihn tödlich.
Daraufhin gingen die beiden Heere auseinander. Konrad von
Lichtenberg starb an seiner Wunde am ı. August ds. Js. und wurde
am nächsten Tag in der St. Johanniskapelle des Strassburger
Münsters beigesetzt. Die Streitigkeiten zwischen Graf Egeno und
den Freiburger Bürger wurden ohne neue Kämpfe friedlich beigelegt.
ı) Konrad III. von Lichtenberg, Frankfurt 1926.
2) Regesten der Bischöfe von Strassburg II, 4 (Innsbruck 1926), Nr. 2499
3) Ztschr. d. Freib. Geschichtsvereins 4ı (1928), 133—136, im folgenden
als Darst. II zitiert.
4) Freib. Diözesan-Archiv N. F. 5 (1904), 340 — 360, im folgenden als Darst. I
bezeichnet.
Miszellen 62 5
Die Tat des Metzgers deutete nun Albert als »hinterlistigen
Überfall«, als »Attentate!) und hält an dieser Auffassung fest2),
während Krebs gegen diese Deutung sich wendet und die Ansicht
vertritt, der Bischof sei »offenbar inmitten des Kampfgetümmels«
verwundet worden; »sein Ende war seines kampferfüllten bewegten
Lebens würdig3)«. Die Entscheidung liegt bei den Quellen. Deren
älteste ist das Geschichtswerk des Matthias von Neuenburg. Er
berichtet über die Verwundung des Bischofs#): Veniens autem
episcopus ad vastandum Friburgum illisque exeuntibus et inito
conflicetu multisque Friburgensium occisis quidam carmnifex epis-
copum super dextrario in rubea wambasia circumeuntem et exer-
citum suum ad pugnandum incitantem cuspide perforavit. Danach
kam der Bischof, um Freiburg zu verwüsten, und, als jene aus-
rückten, der Zusammenstoss begonnen hatte und schon viele Frei-
burger getötet waren, durchstach ein Metzger den Bischof, der
auf seinem Ross in rotem Wanıs herumritt und sein Heer zum
Kampf anfeucrte, mit seinem Spiess. Nicht ineunte conflictu oder
noch klarer nondum inito conflictu, sondern, nachdem der Kampf
begonnen hatte, näherhin viele Freiburger niedergemacht waren,
fasste der Metzger den Mut zu seiner Tat, die ihm leicht glückte,
weil der Bischof seiner gar nicht achtete. Es ist schlechthin un-
verständlich, warum Albert, in dramatisch cerregter Dialogform
Krebs apostrophierend, Darst. II, 134, sich festlegt, »inito conflictu,
zu Beginn des Scharmützels, wenn Sie übersetzen können«.
Selbst wenn -- wozu ich keinen Grund sche — inito conflictu
gleichzusetzen wäre ineunte conflictu, gibt der klare unlösliche
Zusammenhang der Quelle inito corflictu multisque Friburgensium
occisis nur der Ausdeutung von Krebs recht, dass der Kampf in
vollem Gange war.
Die anderen Quellen, die von dem Ereignis erzählen, bringen
nichts Neues: Weder Herm. Altah. contin5.), wo der hier anzu-
ziehende Satz »tunc (Fiiburgenses) exierunt de civitate et pariter
congressi sunt; in®) codem conflictu occisus est Conradus .. .« lautet,
noch der Catal. episc. Argent., der berichtet »... Conradus... per
miserabilem et inopinatum casum in obsidione Friburgensi, pro
dolor! letaliter exstitit vulneratus«, oder der Sächsischen Weltchronik
kurze Feststellung »Do ward der pischof von Straßburg erstochen
vor Vreiburg von aim paure7)«, lassen auch nur entfernt an einen
ı) Darst. I, 359f.
?) Darst. II, 136: „Trotz der auf ganz leichtfertiger Prüfung und Benutzung
der (Quellen, wie man sieht, beruhenden Einsprache des Herrn Krebs bleibt es
also dabei, dass Bischof Konrad III. von Strassburg am 29. Juli 1299 vor Frei-
burg meuchlerisch erstochen wurde .. .«
3) Reg. d. Bisch. v. Strassb. a.a.O.
4) Abgedruckt in den genannten Reg.
5) Sämtliche angeführt in den genannten Reg. der Bisch. v. Strassb. a.a. O.
6) Also nicht etwa ante conflictum.
7) So auch Closener.
626 Miszellen
Meuchelmord denken. »Der Ton liegt auf ‚erstochen‘, Herr Man-
fred Krebs«, hebt zwar Albert (Darst. II, 135) hervor. Warum
sollen wir aber auf »erstochen« einen besonderen Ton legen? Be-
sagt doch die Fassung des Matth. Neoburg. »cuspide perforavite,
ins Passiv gewendet, eben »erstochen«, und Königshofen nimmt
denn auch nach der Feststellung, dass der Metzger seinen Spiess
durch den Bischof stiess, schon ım übernächsten Satz den Ge-
danken ganz unbefangen auf mit den Worten: »do nu der bischof
alsus erslagen wart... .?2)« Königshofen selbst, dessen eigene Er-
fahrung oder Erforschung, wie wohl allgemein angenommen ist,
erst mit Karls IV. Kaiserkrönung einsetzt, ist gegenüber Matthias
von Neuenburg sekundär. Übrigens ist seine Darstellung des
Ereignisses, wo er im Rahmen der Geschichte Strassburgs ein
kurzes Stück Freiburger Geschichte einlegt?), von der des Matthias
nicht unterschieden: »do batteltent3) die von Friburg dicke mit
den ussern und einsmoles wart der von Friburg vil erslagen von
des bischoves her« behauptet nur — schwerlich mit Grund — dass
öftere+) Kämpfe stattgefunden hätten. Die zweite, der Anordnung
der Chronik nach erste, Erwähnung des Kampfes im Rahmen
der Geschichte der Rischöfe von Strassburg kann keinen andern
Sinn haben; verweist doch Königshofen im 5. Kap. so oft auf das
4. Kap., dass er eines grossen Gegensatzes in der Darstellung der
Schlacht, wenn er bestünde, sich hätte bewusst werden müssen,
zumal der Wortlaut beider Stellen sich vielfach deckt. Es steht
denn auch sprachlich nichts im Wege, »ein metziger kumet
laufende mit einem spiesse us der stat Friburg« gleich-
zusetzen mit der Fassung »so laufet ein metziger von Friburg
dars)«.
Da die noch späteren Quellen erst recht nicht eigene Über-
lieferung, übrigens auch nichts Neues zu der Streitfrage bieten,
können sie hier ausser Betracht bleiben Doch scheint es mir nicht
unbedeutsam, dass der Bruder und unmittelbare Nachfolger des
nach Albert von einem »gedungenen®) Meuchelmördere erstochenen
Bischofs der Stadt Freiburg besonders wohlgesinnt war?). Dass
!) Albert, Darst. I. 330.
2) Ebenda. |
3) Streiten. kämpfen.
4) Dicke = oft.
:) Vgl. Nibelungenlied, hrg. v. Golther (»Goschen«-Text), 403: »von Indiä
dem lande man sach si steine tragen; Schreiber, Urk. d. Stadt Frbg.. I, 2, 378:
Meiger Nase der Jude hat verjehen, »das er ein sekkeli wohl ener spangen
lang in der stette vrsprung geleit het mit gift; Königshofen in der Gesch. des
Bischofs Johann von Dirpheim: er machte auch einen erlichen spittel zu Mols-
heim mit priesterlichen ptrunden der brudere und der siechen. Vgl. auch
}H. Paul, Mhd. Gramm, 10. u. 11. A.. 1926, 92.
by) Von wem?
7) Schreiber. Gesch. d. Stadt Frbg.. II, ggf.
Miszellen 627
zum Gedenken des Bischofs ein Steinkreuz bei Betzenhausen er-
richtet wurde, entsprang wohl demselben frommen Sinn, aus dem
heraus das »Königkreuz« bei Göllheim aufgestellt wurde‘).
Freiburg i. Br. Leo Wohleb.
Zur Geschichte des Konstanzer Bischofs Hugo von
Hohenlandenberg (gest. 1532 auf Schloss Meersburg). Das In-
teresse für denjenigen unter den Konstanzer Bischöfen, der sich
mit dem Beginn der Kirchenreformation ause'nanderzusetzen hatte,
tür Hugo von Hohenlandenberg, ist in den letzten Jahren im An-
schluss an die Reformationsjubiläien gerade in schweizerischen
Kreisen wieder schr lebhaft geworden. Es lässt sich wohl auch
aus dem Umstande erklären, dass Bischof Hugo seiner Abstammung
und seinem Geburtsorte nach aus dem Kanton Zürich stammt.
Das ehmals st. gallische Ministerialengeschlecht der Hohenlanden-
berg hatte gleich wie seine Geschlechtsgenossen Altlandenberg
und Breitenlandenberg seine Heimat im Tösstal, einem roman-
tischen Voralpengebiet südöstlich von Winterthur. Schon früh
erscheinen einzelne Glieder der Familie in Beziehungen zum auf-
strebenden Stadtstaat von Zürich, aber auch auf dem bischöflichen
Stuhl zu Konstanz und auf dem Thron der Abtei St. Gallen finden
wir namhafte Vertreter des Hauses Landenberg. Über Bischof
Hugo und seine Beziehungen zu Stadt und Landschaft Zürich
äussert sich die treffliche Schrift von Prof. Dr. Friedrich Hegi
ın Zürich: »Schloss und Herrschaft Hegi« (erschienen als Neu-
jJahrsblatt der Hülfsgesellschaft von Winterthur auf das Jahr 1925,
46 S. mit ı7 Abbildungen. Winterthur 1924). Das Schloss Hegi
(bei Winterthur) ist nämlich die Geburtsstätte des Bischofs Hugo
und erfreute sich daher der besonderen baulichen Fürsorge des
Kirchenfürsten, der das Innere in gotischen Formen umgestalten
liess. Soweit dies möglich war, hat nun Prof. Hegi, als heutiger
Figentümer des alten Sitzes, wieder den Zustand aus der Zeit
Bischof Hugos hergestellt. In den zur Burg Hegi gehörenden
Sammlungsbeständen nehmen natürlich die auf den Bischof be-
züglichen Objekte, die hier im Original oder in Kopie vereinigt
sind, die erste Stelle ein. Ein glücklicher Zufall hat es gefügt,
dass diese Bestände durch ein kürzlich aufgefundenes Freskogemälde
!) Vgl. M. Raich, Die Kreuzsteine, S. A. 1926, 22; M. Walter, Heimat-
blätter s»Vom Bodensce zum Mains, 25 (1923), 32. Dass »nach einem Teil der
Berichtes das Kreuz als Sühnekreuz errichtet sei, behauptet Albert (Darst. 1,
360), aber ich finde dafür weder in seiner Arbeit noch sonst Belege. Die Volks-
meinung sah vermutlich in dem Erstochenen weniger den Bischof als den gefähr-
lichen Feind der Stadt, der er — super dextrario in rubea wambasia circumiens
et exercitum suum ad pugnandum incitans, und zwar multis Friburgensium
occisis — wirklich war, auch wenn er — weiss Gott, warım — gerade keinen
Harnisch anhatte. Die Klagen über die geistlichen Herren, die smuozzen vil
mere gereiten, dann wa si predigen, weihern, firmen« (Hugos von Trimberg Ren-
ner 2439), sind ın der Literatur schon des dreizehnten Jahrhunderts nicht selten.
628 Miszellen
in willkommener Weise ergänzt werden. Das Bild, das leider durch
den Unverstand von Bauarbeitern arg zerstört wurde, ist diesen
Sommer in der Pfarrkirche zu Turbenthal (im Tösstal, nahezu
drei Wegstunden flussaufwärts von Winterthur) freigelegt worden.
Mit seiner Entstehung hat es folgende Bewandtnis. Als im Jahre
1504 ein Neubau der Kirche zu Turbenthal beschlossen wurde,
beteiligten sich dreizehn Mitglieder der Familien von Hohen- und
von Breitenlandenberg mit einer Beisteuer von 600 Pfund Haller
an den Baukosten. Dafür übernahm die Kirchgemeinde den Bau
und stellte den Herren von Landenberg auf ewige Zeiten ein Erb-
begräbnis in einer (heute noch wohl erhaltenen) Gruft unter dem
Boden der Kirche zur Verfügung. Von der Ausstattung der Kirche
aus der Zeit der Erbauung ist heute nicht mehr viel erhalten:
verschwunden sind die Glasgemälde, die gotischen Chorstühle,
die steinerne Kanzel u.a.m. Die Wände wurden natürlich an-
lässlich des Bildersturmes vollständig überweisselt. Gut erhalten
sind der Chorbogen und das Chorgewölbe selbst mit polychromierten
Schilden als Schlussteinen. Was nun heute an Bildern zum Vor-
schein gekommen ist, sind zwei grosse Freskogemälde ım Kirchen-
schiff, links und rechts vom Chorbogen. Auf der Südseite ist dar-
gestellt Bischof Hugo von Hohenlandenberg, kniend und in vollem
Ornat, gerichtet gegen das gegenüberliegende Bild der Himmels-
königin. Hinter dem Bischof folgt eine ganze Anzahl von knienden
männlichen Figuren. Die ganze Gruppe stellt wohl die wichtigsten
unter den Donatoren von 1504 dar, an ihrer Spitze Bischof Hugo,
der sich mit dem höchsten Betrag am Kirchenbau beteiligt hatte.
Leider sind nun gerade diese Stifterbildnisse fast vollständig zer-
stört worden, und zwar erst dies Jahr beim Herunterschlagen des
Verputzes! Zu spät wurden von Fachleuten die Farbspuren er-
kannt, und was jetzt sorgfältig auf Leinwand übertragen ist, sind
nur noch Trümmer. Bei den meisten Dargestellten ist ein Teil
des Kopfes und ein Teil der Füsse erhalten. Vollständig erhalten
ist der Hinterste der Donatoren, und die prächtige Behandlung des
im Profil Erscheinenden, leise an gewisse Typen von Konrad Witz
erinnernd, lässt den Verlust nur um so grösser erscheinen. Er-
heblich besser ist der Zustand des Madonnenbildes. Beide Bilder
sind, da eine Wiederherstellung an Ort und Stelle nicht ın Frage
kam, abgelöst und den Sammlungen auf Schloss Hegi übergeben
worden. Was den künstlerischen Urheber der Bilder betriftt, so
können einstweilen nur Vermutungen ausgesprochen werden. Viel-
leicht kommt als Maler der in Winterthur und Umgebung um
1500 häufig beschäftigte Hans Haggenberg in Betracht. Zweitellos
werden die von Walter Hugelshofer begonnenen Studien über die
Zürcher Malerei bis zum Ausgang der Spätgotik (I. Teil, Zürich
1928: 92. Neujahrsblatt der Antiquarischen Gesellschaft in Zürich)
auch über diese Fragen Aufschluss geben können. Für alle Freunde
der Konstanzer Bistumsgeschichte dürfte die Feststellung, dass
Miszellen 629
von Bischof Hugo neben verschiedenen Tafelbildnissen auch ein
Porträt ın Fresko existiert hat, von etwelchem Interesse sein.
Zürich. Inton Largiader.
Zum Vertrage von Saint-Omer. Die Schweiz und der
Oberrhein
Karl Hampe zum 60. Geburtstag gewidmet
Der Vertrag von Saint-Omer vom g. Mai 1469, durch
den Herzog Sigmund von Österreich den Besitz des habs-
burgischen Hauses am Oberrhein, den »ingang und slüssel Tutscher
nacion«, dem Herzoge Karl dem Kühnen von Burgund verpfändete,
hat weit hinaus über die Interessensphäre der beiden Kontrahenten
Bedeutung. Denn indem er ein sehr wichtiges Glied in jener ver-
wickelten Kette der burgundisch-habsburgischen und der habs-
burgisch-schweizerischen Beziehungen bildet, muss man auf ıhn
zurückgreifen, wenn man die burgundische Katastrophe unter-
suchen will, welche die Geschichte des Abendlandes im ausgehenden
ı5. Jahrhundert so tiefgehend beeinflusst hat: der Gegensatz
Burgund-Frankreich wurde, um nur eins hervorzuheben, abgelöst
durch den Gegensatz Habsburg-Frankreich.
Kein Wunder ist es somit, wenn verschiedene Arbeiten den
bedeutsamen Abmachungen gewidmet wurden, welcher der in gröss-
ter Bedrängnis sich befindende Habsburger mit dem mächtigen
Herrn der kapitalskräftigen Niederlande traf. Namentlich ist es
K. Witte, der sich eingehend und erfolgreich!) mit der Geschichte
des Vertrags beschäftigt hat. Nach ihm sind auch noch manche
andere sehr schätzenswerte Beiträge veröffentlicht worden; so wurde
darauf hingewiesen, dass Sigmund in seiner Angst vor den ihn
bedrängenden Eidgenossen, um Waldshut zu retten, nicht zunächst
an König Ludwig XI. von Frankreich gedacht hatte, wie man
früher allgemein annahm, sondern zunächst an Karl den Kühnen?2);
!) Vgl.namentlich: Zur Geschichte der Entstehung der Burgunder Kricge;
Herzog Sigmunds von Österreich Beziehungen zu den Eidgenossen und zu Karl
dem Kühnen von Burgund 1469— 1474, Progr. Hagenau 1885; Zur Geschichte
der burgundischen Ilerrschaft am Oberrhein in den Jahren 1469 bis Anfang
1473, Zeitschr. f. d. Gesch. des Oberrheins N.F. 1 (1886) 129ff.; Der Zusammen-
bruch der burgundischen Herrschaft am Oberrhein, ebenda N.F. 11 (1887) ıff.,
z2oiff. — Ich gebe im folgenden nur die notwendigsten Belege.
2) Wohl im Juni 1468, Basler Chroniken III, Beilagen XXII S. 570.— Zur
Lage und zur neueren Literatur vgl. J. Dierauer, Geschichte der schweizerischen
Eidgenossenschaft II3 (Gotha 1920, S. 204). — Der Vertrag von Saint-Omer
erregte solche Aufmerksamkeit, dass der Luzerner Diebold Schilling ihm
in seiner Bilderchronik ein Bild widmete (fol. 76Y); vgl. H. Fehr, Das Recht
im Bilde (Kunst und Recht I; Erlenbach-Zürich 1923 nr. 189 u. S. 141); dazu
U. Stutz in der DLZ. 1924, col. 163. — Wie mir Herr Dr. Paul Hilber
(dessen Werk: Des Luzerners Diebold Schilling Bilderchronik 1513 — Frauen-
feld und Leipzig 1923 — soeben erschien) freundlichst mitteilt, trägt in dem
630 Miszellen
dann erst als aus dem burgundischen Plan nichts wurde, wandte
sich der Habsburger an den französischen König. Als dieser auf
den Antrag nicht einging, rief Sigmund zum zweitenmal die Hilfe
der burgundischen Macht an. Karl der Kühne gab eine Zusage
und fasste damit, ohne es zu wissen, den schwerwiegendsten Ent-
schluss seines Lebens.
So bedeutsam diese Feststellung ist, — schon ım Hinblick
auf die früher verbreitete Annahme, dass der intrigenreiche König
Ludwig XI. den Herzog Sıgmund veranlasst habe, sich an Karl
den Kühnen zu wenden, um diesen in kriegerische Verwicklungen
zu ziehen — so wichtig wären noch andere Aufschlüsse über einige
noch nicht geklärte Punkte. Zu diesen gehört die Frage eines
»Geheimvertrages«, auf den ich hier die Aufmerksamkeit lenken
will, ın der Hoffnung, dass ein glücklicher Fund auch darüber
noch volle Klarheit verbreiten wird.
Witte hat sich bestens bemüht, die Vertragsbestimmungen
und -bedingungen nach allen Seiten hin zu beleuchten und hat,
um den später ausbrechenden Streit!) zwischen den Herzögen Karl
und Sigmund zu erklären, auch das Vorhandensein geheimer
Abmachungen angenommen: der Burgunder habe aber sich nicht
daran gehalten und dadurch sei Herzog Sıgmund in die Arme
seiner früheren Gegner, der Eidgenossen, getrieben worden?2). So-
viel ich sehe, hat diese Annahme Wittes in der Literatur keinen
Widerspruch gefunden, aber auch keine weitere Stütze erhalten
Als ich daran ging, das weitschichtige zum Teil recht schlecht
herausgegebene Material3) durchzuarbeiten, richtete ich daher
mein Augenmerk ganz besonders auf diesen »Geheimvertrage,
kam aber bald ganz davon ab, an sein Vorhandensein zu glauben.
Wichtig, wenn auch noch nicht ausschlaggebend schien mir die
Feststellung zu sein: als die bald nach dem Vertrage vom 9. Mai 1469
eintretende Spannung schliesslich zu einem offenen Streite zwischen
Karl dem Kühnen und Sigmund führte und als Sigmund mit aller
wünschenswerten Deutlichkeit seine Anklagen Karl entgegen-
schleuderte: hätte da nicht die schnöde Verletzung der geheimen
Abmachungen im Vordergrunde der Vorwürfe stehen müssen?
zweifellos frei erfundenen Bilde (das bei Fehr eine unrichtige Unterschrift
erhalten hat) der Knappe rechts vom Beschauer das österreichische Haus-
wappen auf dem Armschild. Sein Heroldsgewand: rechts rot, links schwarz-
weiss; Ärmel gelb. Der burgundische Knappe erscheint ganz in rot. Somit
dürfte Bild rechts Sigmund, Bild links Karl der Kühne dargestellt sein.
1) Schon in betreff der Übergabe von Thann entstanden Misshelligkeiten;
Monumenta Habsburgica I, ı (Wien 1854) S.8; o nr. B. u. C., 9. Juli u. 3. Scp-
tember 1469.
2) Witte, Zur Gesch. der Entstehung der Burgunder Kriege a.a.O.S
46; Zur Gesch. der burg. Herrschaft a.a.O. 131.
3) Schon eine kritische Ausgabe der von Chmel in den Mon. Habsburgica
herausgegebenen Stücke würde wohl Wichtiges zu Tage fordern.
Pe 08 u Er —
Miszcllen 631
Doch in dem Schreiben vom 8. Mai 1474, in welchem Sigmund
seinen Bruch rechtfertigen will, findet sich nichts davon®).
Trotzdem kommen aber in Stücken der österreichischen
Kanzlei, die wohl Entwürfe zu Briefen sind, die an Herzog Karl nicht
abgesandt wurden, Andeutungen vor, dass Sigmund von Karl
mehr erwartet habe als ın den bekannten Urkunden des Vertrags
von Saint-Omer enthalten ist. In diesen leider sehr schlecht über-
lieferten Stücken ist die Rede von »Wiedergewinn unserer Gebiete 2)«,
von Karls Zusage »uns zu dem unnser zu verhelfen3)«. Zu diesen
beiden Stellen könnte man noch eine dritte hinzufügen, auf die
sich auch Witte#) zur Bestätigung sciner Auffassung beruft. In
der »Burgundi Botschaft5)« vom 28. Juli 1472, einem Berichte
österreichischer Räte über die Eröffnungen der burgundischen
Gesandten in Bregenz, heisst es: Karl »welle auch die verschreibung
und das zusagen ausserhalb derselben verschreibung zwischen
in gemacht und bestehen halten und noch vil mer.«
Diese Stellen scheinen zunächst das Vorhandensein besonderer
Abmachungen zu beweisen. Aber dem ist nicht so. Sehr wichtig
ist es, dass mittlerweile eine Kritik der dritten Stelle möglich ge-
worden ist. In der nach dem Erscheinen von Wittes Arbeit auf-
gefundenen Instruktion®) für die burgundischen Gesandten zu
jenem Tage ın Bregenz ım Jahre 1472, die auch sonst von dem
österreichischen Berichte merklich absticht, ist keine Rede von
»zusagen außerhalb derselben verschreibung«. Man erkennt also
aus der »Burgundi Botschaft« wie aus den beiden anderen Stellen
bloss, dass von Sigmund oder von seiner Kanzlei besondere Zusagen
angenommen wurden, ohne dass aber eine feste Unterlage vorhanden
war, die Sigmund gegen den burgundischen Partner und Wider-
sacher geltend machen konnte.
Es mögen bei dem wochenlangen Zusanımensein der beiden
Fürsten freundliche und verbindliche Worte?) Karls gefallen sein,
die Sigmund sich auf Grund seiner Hoffnungen auf seine Art
ı, Mon. Habsburgica I. ı S. 108ff. nr. 23.
2) Ehenda 8. ı1off. nr. 24; 8.113; submissimus (sic) vobis caput nostrum...
ut... exercitum mitteretis ut nostro in tempore terras recuperare nostras potuis-
semus ..
3) Ebenda S. 117 ff. nr. 26; S. 117: ist unnser beswar, das wir ew....
haben ersuchen lassen, unns nit zu verlassen und ew selb ewr zusagen ze
erindren, uns zu dem unnser zu verhelten ...
4) Witte, Zur Entstehung der Burgunder Kriege a.a.O. S. 23 Anm. 6.
5) Mon. Habsburgica 1, ı S. ı4ff. nr. F.; S. ı5
», Von. Chr. Bernoulli, Basler Chroniken Ill (Beilagen) 573f. Bernoulli
574 meint, dass die burgundischen Gesandten vielleicht weiter gegangen sind,
als ihr Auftrag lautete; das möchte ich aber nicht annehmen.
7) In dem bereits erwähnten nicht alıgesandten Schreiben Sigmunds an
Karl, Mon. Habsburgica I, ı nr. 268. 118, heisst es: ir gabt und spracht auch
zu uns vill fruntlicher wort, der wir doch wenig empfunden. gar in kurczer
zeit het nit ewr gemucet verkert
63 2 \ıiszellen
auslegte. Aber seine Wünsche!) verdichteten sich ın Wirklichkeir
nicht zu bindenden Abmachungen. Von geheimen Abmachungen
ın Saint-Omer oder später darf man meiner Meinung nach nicht
mehr sprechen, bis neues beweiskräftiges Material beigebracht ist.
Welches waren aber jene Wünsche und Hoffnungen Sıgmunds,
deren Erfüllung angeblich Herzog Karl zugestanden hatte? In
einem Aktenstück kommen sie klipp und klar zum Ausdruck:
Herzog Karl sollte sich verpflichten, dem Kaiser und dem Herzoge
Sigmund »trew hilff und beistannd zetun und im die gehorsam ze
machen und nemleich die Sweinczer und die Stat Freiburg in
Nuchtland wiederumb zu den obern landen des Haws Österreich
ze pringen?)«.
Karl der Kühne ist auf die Forderungen nicht eingegangen.
Ihm war sicher bekannt, dass die Eidgenossen stets von dem Herzog
Sigmund für sich und seine Erben völlige Verzichtleistung verlangten
auf alle Ansprüche, die er an sie stellen zu können meinte.
Karl und seine Ratgeber dachten gar nicht daran, den Schwei-
zern, mit denen Philipp der Gute ın ein freundschattliches Verhältnis
getreten war, die Eroberungen zu entreissen, die sie bis dahın auf
Kosten der Habsburger gemacht hatten. Karl hat ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass die »intelligence« mit den Schweizern
»consideree et pesee« wurde, als er den Schutzbrief dem Herzog
Sigmund ausstellen liess3) und hat ausdrücklich erklärt, dass der
Vertrag von Saint-Omer sich nicht gegen die Eidgenossen richtete;
er habe den Herzog Sigmund ın Schutz genommen, nicht zum
Schaden, sondern zum Vorteil der Kidgenossens).
Siegmund gab sich notgedrungen zufrieden und unterschrieb
den Vertrag, ohne dass seine weitergehenden Hoffnungen erfüllt
wurden. Der Verlust von Waldshut musste um jeden Preis ver-
mieden werden; er war bereit, ein Opfer zu bringen. Er konnte es
um so eher tun, als die an Burgund verpfändeten Lande tatsächlich
gar nicht nıchr in seinem Besitz waren, da er sie grösstenteils ver-
pfändet hatte. Endlich musste er auch mit der Haltung der Ade-
ligen in jenen Gebieten rechnen, die über seine Ohnmacht aufs
ı) B. de Mandrot, Etude sur les relations de Charles VII et de Louis XI,
rois de France, avec les cantons Suisses 1444— 1493, Jahrlsuch für Schweizerische
(seschichte V (1880) 134 erwähnt vorsichtig »les desseins secrets du due
d’Autriche«.
2) »Änttwurtt und maynung« Kaiser Friedrichs »auf die werbung und
anpringen der Burgundischen«, Monumenta Habsburgica I, ı S. 20 nr. 4 (datiert
von Chmel: 1473; aber wohl vor den 26. September 1470 zu setzen). Siche dazu
auch Witte, Zur Gesch. der burgundischen Herrschaft a.a. O. 131.
3) Instruktion Karls des Kühnen für seine Gesandten an Sigmund vom
Mai 1470; Comminnes p. p. Lenglet-Dufresnoy III 23Sff. 8 21.
4) Instruktion Karls des Kühnen zu den Verhandlungen mit den Eidgenos-
sen von Anfang 1474; Commines p.p. Lenglet-Dutfresnoy III 347f. — Siehe
auch Ch. Nerlinger, Pierre de Hagenbach et la domination Bourguignonne
en Alsace, Annales de V’Est III (1859) 235 u. Anm. 2.
Miszellen 633
höchste aufgebracht waren und schon einmal gedroht hatten, sich
einem anderen Herrn, nämlich dem Herzog von Burgund, zu er-
geben, um wirksame Hilfe gegen die Schweizer zu erhalten. Es
hiess also nachgeben. Das weitere überliess die habsburgische
Politik der Zukunft: auch diesmal mit Erfolg.
Aber sein Weg war Sigmund vorgeschrieben: wenn irgend
möglich, musste er Karl zu einem Vorgehen gegen die Eidgenossen
bringen. Hatte er erst die Hilfe der so hoch geschätzten burgundi-
schen Scharen, kämpften diese erst in den Schweizerlanden für
Habsburg, so konnte er zu erreichen suchen, was auch der kaiserliche
Oheim ın seiner zähen unnachgicbigen Politik unablässig betrieb:
den Wiedergewinn der Schweizer Lande für Habsburg.
Keine guten Aussichten für die Dauer des Vertrages vom
9. Mai 1463! Philippe de Commynes gedenkt der Zusamnien-
kunft von Saint-Omer, der er selbst beiwohnte, und anderer Fürsten-
kongresse, die er erlebte, und meint kühl und gelassen: »me semble
que les grands princes ne se doivent jamais veoir s’ilz veulent de-
mourer amys!)«.
Sigmunds Gedanken suchten ein ganz anderes Ziel als die
Herzog Karls. Im Grunde schied vom burgundischen Hofe Sig-
mund als Unzufriedener, ja als Gedemütigter: »das doch vormals
nie erhört ist, dass dehain fürst uss dem hus Österrich entsprungen
dehainem fürsten dann dem Römschen Kayser sin hopt undertan
habe2)«. Diebold Schilling hebt in seiner Berner Chronik ausdrück-
lich hervor, dass es »doch dem durlüchtenden loblichen hus Oeste-
rich ... ein kleine ere was«, dass Sigmund zum burgundischen
hofgesinde nunmehr gehörte, burgundischer Rat und Diener
wurde3).
Man hat Karl dem Kühnen einen Vorwurf daraus gemacht,
dass er dem Österreicher sein Jawort gegeben und sich nicht klug
und vorsichtig wie Ludwig XI. zurückgehalten habe. Ich meine
zu Unrecht. Die Dinge lagen für die beiden Fürsten anders. Als
Herzog Sigmund die Pfandschaft der oberrheinischen Lande
anbot4), musste Karl zugreifen; wann kam eine so glänzende
Gelegenheit wieder, am Oberrhein festen Fuss zu fassen und die
Tür zu gewinnen nach Deutschland hin, dem Lande der unbegrenz-
1) Memoires p. p. B. de Mandrot I (Paris ı901) 146; 138; s. S. 145: set
en advindrent des maulx infiniz audict duc de Bourgongne«.
2) Brief Sigmunds von Mai 1474, Monumenta Habsburgica I, ı S. 114
nr. 25.
3) Die Berner-Chronik des Diebold Schilling 1468—1484, hrsg. von
G. Tobler I (Bern 1897) 92.
4) In dem schwer zugänglichenProgramm, das mir die Wiener National-
bibliothek freundlichst zur Verfügung stellte: Herzog Sigmund verpfändet im
Vertrag von Saint-Omer die österreichischen Vorlande im Elsass an Karl den
Kühnen von Burgund: Zweiter Jahresbericht des Vereins-Gymnasiums im
XV1. Wiener Gemeinde-Bezirke ... Wien 1908, nimmt R. Janeschitz S. ı6 an,
dass der Verpfändungsgedanke von Burgund ausgeht. Mir scheint näherzu-
6 34 Miszellen
ten Möglichkeiten! Ganz abgesehen davon, dass auf diese Weise
für die exponierte Freigrafschaft ein treffliches Bollwerk gewonnen
wurde.
Die burgundische Politik verfolgte solche Pläne seit Jahr-
zehnten. Der zielbewusste umsichtige Herzog Philipp der Kühne
dürfte nicht ohne politische Absichten seine Tochter Katharina
im Jahre 1393 mit Herzog Leopold von Österreich vermählt haben.
Nach dem Tode ihres Gemahls hatte die Herzogin Katharina
bei der Verfechtung ihrer Ansprüche und Rechte im Hause Burgund
einen energischen Sachwalter gefunden?). Jetzt bot sich die Möglich-
keit, über die Schwelle der Wirklichkeit jene Pläne zu führen,
die für die allgemeine Politik, für die burgundisch-deutschen
Beziehungen von einschneidender Bedeutung werden konnten.
Dazu kam noch ein besonders schwerwiegender Grund. Die Habs-
burger — zumal den Herzog Sigmund — als Nachbarn der Frei-
grafschaft und der Bourgogne zu haben, war bei der ın den Vorlan-
den herrschenden Unordnung und bei dem Unwesen der Raub-
ritterschaft höchst unerfreulich, aber nicht gefährlich. Gefährlich
aber wäre die Nachbarschaft der Schweizer geworden, wenn diese,
namentlich die Berner in ıhrem leidenschaftlichen Expansions-
triebe als Herren am Rhein und im Schwarzwalde aufrückten und
von hier aus ihre begehrlichen Blicke auf die Freigrafschaft richteten.
die ihnen die notwendigen Lebensmittel, Salz und so vieles andere,
lieferte:2). Karl wollte den Schweizern einen Riegel vorschieben,
mehr aber nicht. Er wollte auch mit ihnen im Frieden leben: wie
deutlich zeigt das z.B. die Umfrage, die der stolze Herzog in
zahlreichen Orten: in Freiburg i. U., Bern, Luzern, Unterwalden,
Uri, Schwyz, Zug, Zürich, Solothurn halten lässt3), ob irgendwelche
liegen, dass auch hier der in Not befindliche Habsburger Anerbietungen machte.
Sigmunds Worte an den Kaiser: ses ward an uns gesunnen« .„.. (Mon. Habs-
burgica I, 2 133) sind übrigens nur mit Vorsicht aufzunchmen, denn es lag
doch bloss in seinem Interesse, dem Kaiser gegenüber als der Aufgefordcrte,
meinethalben Gezwungene zu erscheinen.
t) An seine früheren Arbeiten anknüpfend veröffentlichte L. Stouff ein
aufschlussreiches Werk, das in Deutschland ziemlich unbekannt geblieben ist.
wie mir scheint: Catherine de Bourgogne et la feodalite de l’Alsace autrichienne
ou un essai des ducs de Bourgogme pour constituer une seigneurie bourguignonne
en Alsace 1411—1426 (Paris 1913). — F.Quicke und H. Laurent bereiten
Untersuchungen über die Beziehungen Burgunds zum Reiche vor. Zunächst
erschien die bemerkenswerte Studie: F. Quicke, Les relations diplomatiques
entre le roı des Romains Sigismond et la maison de Bourgogne (Fin 1416— debut
1417): Bulletin de la Commission royale d’histoire t. XC (1926) 193ff. — Das
Werk von L. Stouff und die S. 633 Anmerkung 4 genannte Schrift von Janeschitz
sind in der soeben erschienenen aufschlussreichen Bibliographie der badischen
Geschichte von F. Lautenschlager I, ı (Karlsruhe 1929) S. 208f. nachzutragen.
2) Der Handelsverkehr zwischen den Schweizern und den burgundischen
J.anden verdiente einmal eine genauere Untersuchung.
3) Commines p. p. Lenglet-Dufresnoy III 349ff.; zum Jahr 1474 gesetzt,
aber wohl Ende 1471 oder 1472 zu datieren; vgl. W. Fischer in Basler Chroniken
III 369f., Beilage V.
Miszellen 635
Beschwerden und Klagen über Peter von Hagenbach vorhanden
wären, den burgundischen Statthalter in den verpfändeten Gebieten.
Peter von Hagenbach! Selten ist ein Beamter so gehasst worden
und hat über seinen Herrn solches Unheil gebracht! Karl wollte
das Beste, als er in die deutschen Lande einen der deutschen Sprache
mächtigen, ja einen geborenen Elsässer sandte. Und gerade dieser
Elsässer, der sich als Verwaltungsbeamter glänzend bewährte,
brachte es fertig, dass bald Basel, Bern, Mülhausen, die Eidgenos-
sen, die als neue Nachbarn unbedingt auf das schonendste hätten
behandelt werden müssen, in der Beseitigung der burgundischen
Herrschaft am Rhein eine Lebensfrage erblickten. Trotz aller
Studien, die Peter von Hagenbach gewidmet worden sind, scheint
mir seine Persönlichkeit noch nicht genügend aus dem Hader der
Parteien herausgehoben und objektiv beurteilt zu sein.
Es ist nicht uninteressant zu beobachten, dass eine Zeit, welche
die fürchterlichsten Greueltaten, die wildesten Ausschweifungen
sah, gotteslästerliches Fluchen und die unflätigsten Beschimpfungen
gelassen hinnahm, gerade an Hagenbachs Gebaren solchen Anstoss
nahm und vielfach darin die Ursache zu seinem schmählichen
Untergange suchte. Die Gründe liegen natürlich tiefer, liegen auf
einem anderen Gebiete.
Herzog Karl hat Hagenbach jedenfalls hoch geschätzt; «das
zeigt schon, dass er ihn im Jahre 1473 bei den sehr heiklen Ver-
handlungen mit dem Kaiser als Unterhändler benutzte, wobei
die Kenntnis des Deutschen sicher nicht allein den Ausschlag
gab. Der Gedanke Karls, dem Elsässer die Verwaltung der Pfand-
schaft zu geben, war kein unrichtiger; unrichtig aber sein Zaudern,
Hagenbach als Statthalter zu entlassen, sobald von allen Seiten,
namentlich von den Schweizern, Klagen über die unerträgliche
Aufführung einliefen. Karl musste wissen, was auf dem Spiele
stand, was schon Commynes hervorhebt. Hinter den Eidgenossen
lauerte hetzend und aufstachelnd Burgunds Todfeind Ludwig XI.
Karls Starrsinn, der so häufig Unheil anrichtete, wird ihm auch
hier die klare Überlegung geraubt haben.
Hett sich sein herr von Burgund bass bedacht
und hett ein fromen landtvogt gmacht,
der von ehren wer gewesen,
sie weren villicht beide wol genessen;
sunst hat einer dem andern gehofiert
und damit sich selb beid ın den todt gefiert.
Hagenbach was ein solcher man,
der unglück wol kunt fahen an,
heißt es in der »Reimchronik über Peter von Hagenbach!.
!) Quellensammlung der badischen Landesgeschichte hrsg. von F. J. Monc
111,(Karlsruhe 1863) 258. Vgl. auch Commynes p. p. Mandrot I 344.
6 36 Miszellen
Der Schweizer müssen wir zum Schluss auch noch mit einigen
Worten gedenken. Die Berner und ihre Genossen, die den Kampf
gegen Habsburg weiter ‚führen wollten, wurden in ihrem Aus-
dehnungstriebe durch den Vertrag von Saint-Omer auf das härteste
getroffen. Sie mussten von der Eroberung der Vorlande und des
Schwarzwaldes Abstand nehmen. Von Anfang an trugen sie
schwer an dem Vertrag, und ihre Staatsmänner von der Bedeutung
und Richtung eines Diessbach konnten an nichts anderes denken,
als baldmöglichst den burgundischen Riegel am Rhein zu zerstören.
Dies gelang ihnen; an Stelle der starken burgundischen zentralisieren-
den Gewalt kehrte die schwache und haltlose österreichische Herr-
schaft zurück. Nicht gelang es ihnen aber, die von dem Vertrag
einmal ausgegangene Wirkung zu vernichten. Durch ein eigen-
tümliches Spiel des Zufalls erprobte er gerade an ihnen seine Kraft:
die Vorlande und der Schwarzwald, die der burgundischen Um:-
klammerung wieder entrissen waren, blieben den Schweizern für
immer verloren.
Für die Zukunft bedeutsame Probleme löste der Vertrag von
Saint-Omer aus.
Otto Cartellieri.
Zeitschriftenschau
zur Geschichte des Oberrheins!')
Bearbeitet von
Friedrich Lautenschlager
Freiburger Diözesan-Archiv. Neue Folge. Bd. 29. Der
Jahrgang bildet den zweiten Teil der »Beiträge zur Gründungs-
geschichte der Oberrheinischen Kirchenprovinz, ver-
öffentlicht zum Jahrhundertjubiläum der Erzdiözese
Freiburg i. Br.« (Freiburg i.Br. 1928, Herder u. Co. 638S.
8 RM. brosch., 12 RM. geb.) Der vorliegende Band fügt dem 1927
erschienenen ersten Teil der gross und tief angelegten Gründungs-
geschichte des Erzbistums Freiburg i. Br. von der Säkularisation
bis in die Zeit der ersten Anfänge der neuen Diözesen (vgl. diese Zs.
N. F.42, S. ı50 u. ı5ı) sechs weitere aufschlußreiche, auf ausge-
dehntem Aktenstudium beruhende Arbeiten hinzu und bringt
außerdem die Fortsetzungen der Untersuchungen Konrad Gröbers
über Wessenberg und E. Göllers über die Vorgeschichte der Bulle
»Provida solersques. Im knappen Rahmen dieser Zeitschriftenschau
kann zu den Ergebnissen der Studien nicht kritisch Stellung genom-
men werden; es muß aber auf die einzelnen Themen eindringlichst
hingewiesen werden. Hermann Baier: Wessenbergstudien.
S. ı—48. Hier steuert der Archivar aus der Fülle seiner Akten-
kenntnis des Generallandesarchivs sachdienliches Material zur Be-
urteilung Wessenbergs und zur Geschichte der kirchlichen Ver-
waltung des Bistums Konstanz bei, die durch die folgenden Kapitel-
überschriften genügend gekennzeichnet sind: ı. Aus dem Kampf
um Prozessionen, Wallfahrten und Bittgänge. 2. Zur Einführung
des Konstanzer Diözesangesangbuches. 3. Zur Einführung der
neuen Gottesdienstordnung. 4. Das Wiederaufleben der abge-
schafften Feiertage. 5. Die Haustaufen. 6. Wessenberg und das
badische Staatskirchentum. — Anton Wetterer: Das Bischöf-
1) Herausgeber und Verleger derjenigen Zeitschriften, die in dieser Zeit-
schriftenschau rechtzeitig und regelmässig berücksichtigt werden sollen, werden
gebeten, Besprechungsexemplare an die Redaktion der Zeitschr. für die Geschichte
des Oberrheins, Heidelberg, Universitätsbibliothek, einzusenden.
Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. Bd. 42, 4 42
638 Zeitschriftenschau
liche Vikariat in Bruchsal von der Säkularisation 1802/03
bis 1827. ı. Teil. S. 499—ı14. Das bischöfliche Vikariat war bereits
1780 durch Fürstbischof August von Limburg-Stirum von Speyer
nach Bruchsal verlegt worden und bildete in den Veränderungen
der napoleonischen Epoche für die an Baden gefallenen Reste der
vier alten Diözesen am Oberrhein eine tragfeste Brücke für die
Überleitung aus der alten kirchlichen Ordnung in die neue des
Erzbistums Freiburg. — Peter P. Albert: Die Vorgänge und
Festlichkeiten in Freiburg bei der Weihe und Einfüh-
rung desersten Erzbischofs. S. 115—ı83. Ausführliche akten-
mässige Darstellung des äusseren Verlaufs der Einsetzungsfeierlich-
keiten des ersten Freiburger Erzbischofs Bernhard Boll unter Anteil-
nahme der kirchlichen und weltlichen Behörden. —Wilhelm Rein-
hard: Die Anfänge des Priesterseminars und des Theo-
logischen Konvikts der Erzdiözese Freiburg i.Br.
S. 184—223. Gründung des Seminars auf Grund der Frankfurter
Verhandlungen der oberrheinischen Staaten und der Circum-
scriptionsbulle »Provida solersque« in Freiburg zur praktischen und
religiösen Berufsausbildung der badischen katholischen Priester
nach Aufhebung der Seminarien in Meersburg, Bruchsal und Heidel-
berg. Vorwiegender Einfluss der Staatsregierung. Die Bestrebungen,
Seminar und Konvikt in Freiburg zu vereinigen, scheitern. Das
Seminar wird 1840 nach St. Peter verlegt und das Freiburger Se-
minargebäude von der grossherzoglichen Regierung für ein Colle-
gium theologicum freigegeben. Die äussere und innere Geschichte
beider Institute wird — ein Spiegelbild der badischen kirchen-
politischen Kämpfe — bis auf den heutigen Tag dargestellt. -—
Hubert Bastgen: Die Vorgänge bei der Wahl des Erz-
bischofs von Freiburg im Jahre 1836. S. 224—249. Der
Verf. behandelt nach den vatikanischen Aktenstücken zuerst die
Bestrebungen des Wiener Nuntius ÖOstini, unter Mitwirkung des
badischen Gesandten von Tettenborn, Blittersdorfs und Metter-
nichs ein päpstliches Breve zu erwirken, durch welches das Frei-
burger Wahlkapitel bestimmt werden sollte, ihren Kandidaten für
den durch den T'od Bernhard Bolls verwaisten erzbischöflichen Stuhl
in Freiburg, den Bischof Pfaff von Fulda, mit auf die Liste zu
setzen. Des weiteren werden die Weiterungen behandelt, die die
Prüfung der unregelmässigen Wahl Demeters zur Folge hatte. —
Edgar Fleig: Fürstbischof Karl Theodor v. Dalberg
unddie Säkularisation des Fürstbistums Konstanz. S. 250
bis 293. Die Eingliederung des Fürstbistums Konstanz ın die Mark-
grafschaft Baden; Darstellung der Grundlinien der Dalbergschen
Politik in den Säkularisationsverhandlungen. — Konrad Gröber:
Heinrich Ignaz Freiherr von Wessenberg. II. Teil. S. 294 .
bis 435. Die Lebens- und Wirkungsgeschichte des Vorkämpfers
für das deutsche Staatskirchentum, dargestellt auf dem Hintergrund
der geistigen und religiösen Strömungen der Aufklärungszeit, die
Zeitschriftenschau 639
bereits im 28. Band des Diözesan-Archivs bis zum Ausbruch des
offenen Konflikts mit Rom geführt worden ist (vgl. diese Zs. N. F.42,
S. ısı), wird in umfassender Ausführlichkeit in den folgenden
Etappen zu Ende gebracht: ı. Der Konkordatstreit. 2. Der Kompe-
tenzstreit. 3. Der Kampf um die Seminarleitung. 4. Die Trennung
der Schweiz von Konstanz. 5. Der Kampf um das Generalvikariat
und die Coadjutorie. 6. Der Kampf um die Nachfolge. — E. Göller:
Die Vorgeschichte der Bulle »Provida solersque«. S. 436
bis 613. Abschluss der bereits im letzten Bande begonnenen, in
dieser Zeitschrift, N. F. 42, S. ı5o/sı, kurz skizzierten Unter-
suchung über die kirchenpolitischen Verhandlungen der ober-
rheinischen Staaten mit der päpstlichen Kurie ı819—ı821, ver-
anlasst durch die Wahl Wessenbergs zum Bistumsverweser von
Konstanz und ihre Verwerfung durch den Heiligen Stuhl.
Mannheimer Geschichtsblätter. 29. Jahrg. 1928. Heft ıo.
Lambert Graf von Oberndorff: Briefe aus der Zeit der
Koalitionskriegeausdem Oberndorffschen Archiv. Sp.199
bis 203. Auszüge aus der Korrespondenz des Freiherrn von Babo
mit der Gräfin Marianne Oberndorff, ein Bild der Leidensgeschichte
der Pfalz, vor allem Mannheims und seiner Umgebung. — Fried-
rich Walter: Pigages Nachfolge. Aus Akten des General-
landesarchivs. Sp. 203—208. Kompetenzschwierigkeiten nach Auf-
teilung der Obliegenheiten Nicola’s v. Pıgage an verschiedene Be-
amte. (Zeller, van Wynder, Fr. L. Sckell, Anton Graff, Abel
Schlicht.) — Johann Baptist von Rogister. Sp. 208—.2ıo.
Geb. 1760 in Mannheim, gest. 1822 ın München. Lebensdaten.
Wiedergabe eines Miniaturbildes des kurfürstlichen Kabinetts-
malers Franz Kymli. — W.St.: Ein Voranschlag Verschaffelts
für den Skulpturenschmuck des Treppenhauses im
Bretzenheimschen Palais. Sp. 211-213. — Kleine Beiträge:
Leopold Göller: Das Privileg des Kupferstechers Ver-
helst für die Zunftbriefe. Sp. 213—214. — Die Anbringung
von Blitzableitern auf der Mannheimer Jesuitenkirche.
Heft ıı. Gustav Jacob: Ein Mannheimer Porträt des
Johann Georg Ziesenis. Sp. 220—222. Über den Künstler des
Porträts des Freiherrn von Fürstenberg, Gouverneur-L,eutnant von
Mannheim. — Friedrich Walter: Die Mobiliar- Ausstattung
des Mannheimer Schlosses im Jahr 1758. Sp. 223—238.
Wird fortgesetzt. — Kleine Beiträge: W. St.: Eine Porträt-
medaille des jugendlichen Carl Theodor. Sp. 237—238. —
Beschädigung des Mannheimer Schlosses 1798. Sp. 239 u.
2490.— Denkmalfürdie 18499erschossenen Freiheitskämpfer
(im Hauptiriedhof in Mannheim). Sp. 240. -—
Heft ı2. Lambert Graf von Oberndorff: Die Aufnahme
von Schauspielern in die Deutsche Gesellschaft zu Mann-
42"
640 Zeitschriftenschau
heim. Sp. 244— 247. Die Wahl der Schauspieler Beck und Iffland
in die Mannheimer Deutsche Gesellschaft, 1786 von dem Freiherrn
von Dalberg nur zögernd höheren Ortes befürwortet, scheiterte an
dem Widerstande des Ministers von Oberndorff. — Friedrich
Walter: Die Mobiliar-Ausstattung des Mannheimer
Schlosses im Jahr 1758. Sp. 247—260. Schluss. — Kleine Bei-
träge: W.St.: Nachtrag zu dem Aufsatz: Steindenkmäler
im Viernheim-Lampertheim-Lorscher Wald. Sp. 261—262.
— Guillaume Hauberat. Sp. 262. Über die Herkunft des 1726
in die Dienste des Kurfürsten Karl Philipp getretenen Schloss-
baumeisters. — Alt-Mannheimer Sammlungen. (Sammlung
Devigneux.) Sp. 262.
Mein Heimatland. ı5. Jahrg. 1928. Heft 7/8. Besondere
Weihnachtsnummer. Walther Zimmermann: Pflanzen im
badıschen Weihnachtsbrauch. S. 193—197. — Josef Zim-
mermann: Die Zeit der »Zwölf Nächte im Hegau und
Linzgau. S. 197—200. — Wilhelm Fladt: St. Nikolaustag
im Breisgau. S. 200 u. 201. — Das Freiburger Weihnachts-
spiel. Aus dem alten Freiburger Weihnachtsspiel von 1599 über-
tragen von Wilhelm Fladt. S. 222—206.— Ludwig Heizmann:
Gebräuche in der Familie von St. Nikolaus bis Drei-
könig in der Gegend des vorderen Kinzigtales und des
Renchtales zwischen Haslach i.K. und Oberkirch. S. 206
bis 211. — Alfons Staedele: Mundartlicheszur Weihnachts-
zeit. S. 2ı1. — Otto August Müller: Um die Weihnachts-
zeitim badischen Mittelland. S. 212—21g9. — Albert Eisele:
Der Stammesname Alamannals Personennamen. S. 219. —
Alfons Staedele: Zur Volksetymologie. S. 219. — Wilhelm
Mohr: Weihnachts- und Neujahrsgebäck, seine Formen
und ihre Bedeutung. S. 220—228. — Karl Otto Schimpit:
Weihnachtskrippen in Baden. S.229—234. — Johannes
Künzig: Neujahrslieder in Baden. S. 235—247. — Bericht
der Landesversammlung in Karlsruhe vom 29. Sept. bis
1. Okt. 1928. S. 253— 270.
Kurpfälzer Jahrbuch. 1929. Verlag Paul Braus, Heidelberg.
Zum 5. Male erscheint das von Dr. Levin-Derwein redigierte Volks-
buch über heimatliche Geschichte, das künstlerische, geistige und
wirtschaftliche Leben des Gebietes der einstigen Kurpfalz, dem
Karl Lohmeyer das Geleitwort geschrieben hat. Pfälzische Ver-
gangenheit und pfälzisches Volkstum kommen im bunten Wechsel
der populären und wissenschaftlichen Beiträge zum Wort. An dieser
Stelle kann nur der letzteren besonders gedacht werden; die anderen
sınd durch blosse Titelangabe genügend gekennzeichnet. Fried-
rich Walter: Karikaturen. S. ı—ıg. Abbildung und Erklärung
von persönlichen, gesellschaftlichen, militärischen und politischen
Zeitschriftenschau 64 I
Karikaturen aus den Jahren 1770— 1871, viele hier zum ersten Male
veröffentlicht. Die gegebene Auswahl von Kupferstichen und Litho-
graphien, Handzeichnungen und Aquarellen, alle aus dem Besitz
des Mannheimer Schlossmuseums oder des Altertumsvereins, stehen
entweder durch die Künstler, die behandelten Persönlichkeiten, die
geschilderten Vorfälle oder sonstwie im Zusammenhang mit Mann-
heim. — Palatinus: Aus den Jugenderinnerungen eines
alten Pfälzers. S. 20—27. — E.Christmann: Über Pfälzer
Mundarten. S. 28—35. Ernst Ochs hat Anmerkungen dazu von
der badischen Seite beigesteuert. — Georg Gilardone: Der
Krieg mit der Pfalz. Eine Speyerer Reichsstadtepisode.
S. 37—41. Von dem Eingreifen kurpfälzischer Truppen in die Zoll-
händel zwischen Speyer und Strassburg am ı8. Juni 1601 nach der
Schilderung von Marcus vom Lamb im »Thesaurus picturarum«,
unter Wiedergabe des frühesten Aquarellbildes von Speyer. —
Waldemar Hoenninger: Der Brückenaffe von Heidelberg.
Ein Wahrzeichen vor 5oo Jahren. S.49—62. Der Affe ist
mit dem Brückenturm wohl im ersten Drittel des ı5. Jahrhunderts
gebaut worden und 168,9 bei der Sprengung der Brücke und des
Brückenturms mit zum Opfer gefallen. Hoenninger stellt die lite-
rarischen Zeugnisse über ihn zusammen und verbreitet sich über
die Bedeutung des Sinnbildes. — Gert Buchheit: Aufriss der
pfälzischen Stammesdichtung. S. 64—72. — Ruppersberg:
Eine Pfalzgrafenfahrt nach dem Heiligen Lande. S.8ı
bis 88. Über die Reise des Pfalzgrafen Alexander von Zweibrücken
nach dem heiligen Land im Jahre 1495 in Gemeinschaft mit dem
Grafen Johann Ludwig von Nassau-Saarbrücken. — Erna Reidel:
Katharına Treu, eine kurpfälzische Malerin der Karl-
Theodor-Zeit. S.go—94. Über das Leben und die Bedeutung
der 1743 in Bamberg geborenen, ı81ı in Mannheim verstorbenen
Künstlerin am Musenhofe Karl Theodors. — Herbert Derwein:
Vom Pfälzer Bauern. Ein paar Anekdoten. S.95—g99. —-
W.Hoenninger: Heidelberger Studentenstreiche. S. 100
bis 106. — Daniel Häberle: Im Pfälzer Westrich. S. 107 bis
ı18. — Eduard Otto: Pfälzer Volkstum in Liselottens
Briefen. S. 11g—124. — Hermann Eris Busse: Der Mund-
artdichter Hanns Glückstein. S.ı126—ı133. — Wilhelm
Zentner: Scheffel als Heidelberger Student. S$. 142—ı61.
Ausführliche Darstellung der Heidelberger Universitätsjahre des
Dichters, auch als ein Beitrag zur Geschichte des Studententums
der achtundvierziger Jahre. — Pfälzer Heimatmuseen. 8. 162
bis 181. Behandelt werden von verschiedenen Verfassern: das hi-
storische Museum der Pfalz zu Speyer, das Zweibrücker Heimat-
museum, die Stadt- und bezirksgeschichtlichen Sammlungen in
Ludwigshafen a. Rh., das Heimatmuseum Pirmasens, das neue
Museum ın Bad Dürkheim, das Heimatmuseum Neustadt an der
Haardt und das Heimatmuseum Grünstadt. — Carl Walbrach:
642 Zeitschriftenschau
Carl Buchner, der Dichter der »Heidelberger Charaden«.
S. 183—ı86. Geb. ı2. 2. 1800, gest. 24. 4. 1872 in Darmstadt. —
Karl Lohmeyer: Der pfalz-zweibrückische Baudirektor
Jonas Erickson Sundahl und seine Familie. S. 187— 193. —
von Gröning: Ein Besuch in Heidelberg im Jahre 1807.
S. 194—196. Aus dem Tagebuch der Anna (rebecka von Gröning,
der Tochter des bremischen Senators und Gesandten in Paris, Georg
von Gröning, mitgeteilt. — J. Ph. A. Kintz: Bäder in Heidel-
berg und Bad Heidelberg S. 205—207.
Der Wartturm. Heimatblätter für das badische Franken-
land. Jahrg.4. 1928/29. Nr.ı. Benno-Rüttenauer-Nummer.
Otto Ernst Hesse: Benno Rüttenauer. Würdigung der Per-
sönlichkeit und des Schaffens des 7ojährigen fränkischen Dichters
aus Oberwittstadt 1. B. — Benno Rüttenauer über sich selbst.
Nr.2. A.Schachner: Hervorragende Waffentat eines
Rinschheimers. Rettung des französischen Marschalls Ney aus
russischer Gefangenschaft im Jahre ı812 durch den badischen
schwarzen Dragoner Franz Hippolyt Hollerbach aus Rinschheim. -—
Richard Kaiser: Die Liebfrauenkapelle im Dornberger
Walde. — Hans Eckstein: Aus einer Walldürner Nagel-
schmiede vor ı00 Jahren.
Zeitschrift des Freiburger Geschichtsvereins. Bd. 41.
1928. Georg Kraft: Das vorgeschichtliche Oberbaden.
Ein prähistorisch-geographischer Versuch. S. ı—22. Die
Ergebnisse seiner Untersuchung fasst der Verfasser wie folgt zu-
sammen. Oberbaden bietet für den vorgeschichtlichen Menschen
als Siedlungsraum zwei Streifen, den Breisgau südwestlich des
Schwarzwaldes, Albgau, Kletgau, Baar, Hegau und Linzgau süd-
östlich davon. Diese Streifen haben keinen Zusammenhang unter-
einander und bilden selbst keine geschlossenen Siedlungsräume.
Das südliche Oberrheintal und Schwaben bilden zusammen mit
der Nordschweiz einen grossen Siedlungsgau, der sich etwa mit dem
Wohngebiet der Alemannen deckt. Eine bzw. zwei nord-südliche
Verkehrslinien schneiden die grosse Ost-Westlinie von Donau und
Hochrhein. Die ersten Siedler gehören westeuropäischen Kulturen
an, dann folgt die Indogermanisierung und die Germanisierung.
Infolge der geographischen Verhältnisse wechseln die vorgeschicht-
lichen Völker und Kulturen häufiger als sonst, da die Zersplitterung
des Siedlungsraumes keine grossen widerstandsfähigen staatlichen
Gebilde aufkommen lässt und die günstige Verkehrslage immer
neue Kultur- und Volkswellen herbeiführt. — Matthias Schlegel:
Geschichte der Gemeinde Urberg und ihrer Beziehungen
zur Umgebung. S.23—52. — Peter P. Albert: Christian
Wentzingers letzter Wille und Nachlass. S. 53—ı00. Das
Testament des Freiburger Bildhauers, das hier veröffentlicht wird,
Pe ui mn fe EEE _ mm m m 5 MEET FEHi
En 5.
Zeitschriftenschau 643
ist schon einmal an versteckter Stelle gedruckt in dem Werk: Ur-
kundliche Nachweise über die Kranken-Hospital-Stiftungen der
Stadt Freiburg und deren Verwaltung, hrsg. von Karl Hägelin,
Freiburg ı853. Das amtliche Verzeichnis seiner Verlassenschaft
wird nach der im Gencrallandesarchiv beruhenden Urschrift hier
zum ersten Male gedruckt. Beide bilden mit den weiteren die beiden
Dokumente umrahmenden Mitteilungen Bausteine für eine künftige
Wentzinger-Biographie. — Friedrich Kempf: Jörg Kempf,
Werkmeister des Freiburger Münsters 1557—1564. S. Ioı
bis ı2ı. Biographische und künstlerische Nachrichten über den
Meister des Ölbergs und der Kanzel, den Leiter der umfassenden
Wiederherstellungsarbeiten am Turmhelm des Münsters nach der
grossen Wetterkatastrophe des Jahres 1561. — Max Weber: Eine
(seldschuld des Klosters Günterstal bei den Juden 1285.
S. 123—124. — Jakob Ebner: Zwei Huldigungen im Hotzen-
wald im Jahre ı71ı und 1717. S. 125—ı28. — Jakob Ebner:
Verzeichnis des Hauensteiner Landfahnens aus dem
Jahre 1654. S. 129133. — [Peter P.] Albert: Das Bischofs-
kreuz bei Betzenhausen. Eine Entgegnung. S$. 133—136.
Der Verf, wendet sich polemisierend gegen die der seinen entgegen-
gesetzten Auffassung vom Tode des Strassburger Bischofs Konrad Il.
von Lichtenberg, die Manfred Krebs in seiner Frankfurter Disser-
tation geäussert hat, und vertritt nach wie vor die Meinung, dass
“ der Bischof am 29. Juli 1299 vor Freiburg meuchlerisch erstochen
wurde, und dass das zur Erinnerung an diese Untat errichtete Kreuz
bei Betzenhausen eine Sühnekreuz sei. (Vgl. die Entgegnung auf
die Ausführungen von Albert S. 624 dieser Zs.)
. Archiv des Historischen Vereins von Unterfranken und
Aschaffenburg. Bd.67. 1928. Arthur Bechtold: Rebedar,
eine Berichtigung zur Topographie des alten Würzburg.
S. ı—7. Die Rebedarstrasse und der Rebedarplatz in Öggs als
Manuskript hinterlassener Bau- und Entwicklungsgeschichte der
Stadt Würzburg beruhen auf einem Missverständnis der Fries-
schen Chronik. Die Stelle ist aus »Refectorium« herzuleiten. —
Arthur Bechtold: Das Juliusspitalals Zeughaus. S.g—ı6.
Die von Tilly bei Lutter eroberten Geschütze wurden mit anderer
Kriegsbeute im Hofe des Juliusspitals in Würzburg aufgestellt.
Liste aus dem Allgemeinen Staatsarchiv in München. — Arthur
Bechtold: Eine Reise durch Franken im dreissigjährigen
Krieg. S. 17—40. Aus der von seinem Begleiter William Crowne
1637 in London herausgegebenen Beschreibung der Reise des be-
kannten Sammlers und Kunstmäzens Lord Howard, Earl von
Arundel, der 1636 im Auftrag König Karls I. von England nach
Deutschland reiste, um bei dem Kaiser die Wiedereinsetzung Karl
Ludwigs von der Pfalz zu betreiben, und den der Kupferstecher
Wenzel Hollar begleitete, um Städte und Landschaften der Reise
644 Zeitschriftenschau
in Zeichnungen festzuhalten. — Ivo Fischer: Der Nachlass
des Abtes Johannes TrithemiusvonSt. Jakobin Würzburg.
S.41—82. Das Inventar über den Nachlass, das sich im Archiv
des bischöflichen Ordinariates Würzburg unter den Akten des
Klosters St. Jakob befindet, ist, wie wohl einigen Autoren bekannt,
bisher in den zahlreichen Arbeiten über den bekannten Sponheimer
Abt nicht verwertet worden. Am wertvollsten für die Wissenschaft
ist das Verzeichnis seiner Würzburger Bibliothek, auf Grund dessen
manche irrige Auffassung berichtigt werden kann. Die Vorliebe
für Werke der Astrologie, Astronomie und Medizin ist nicht zu
verkennen. — Justus Bier: Der Meister des Dettelbachcr
Tympanons. S. 83—93. Das Tympanon aus der Wallfahrtskirche
in Dettelbach, das bisher als ein Werk Riemenschneiders galt,
stammt von einem anderen fränkischen Bildhauer mit nürnbergischer
Schulung, dem der Verf. noch mehrere andere Werke mit dem
gleichen Meisterzeichen zuschreibt.
Arbeitsgemeinschaft Kurpfälzischer Sippenforscher.
Mitteilungsblatt für Familien-, Stammes- und Wappenkunde
des Kurpfälzischen Gebietes. 2. Jahrg. 1928. Nr. 1/6. Fried-
rich Riehm: Die Einwohner von Winzingen nach den
Türkensteuerlisten von 1584 und 1592. S. 29—32. Wertvolle
familiengeschichtliche Quelle für das kurpfälzische Oberamt Neu-
stadt aus dem Staatsarchiv in Speyer. — Kurt Mayer: Die Grab-
steine der Kämmerer von Worms in der Schlosskirche
zu Bad Dürkheim. S.32. — Karl Schworm: Pfälzische
Auswanderer im ı8. Jahrhundert. S. 32—33. Auswanderer
aus dem pfalz-zweibrückischen Oberamt Meisenheim in den vier-
ziger Jahren des 18. Jahrhunderts. — Georg Biundo: Fremd-
ländische Einwanderung in der Pfalz. (Barbelroth). S. 33
bis 34. Finwanderung von Brandenburgern, Tirolern, Böhmen,
Hessen, Breisgauern, Holländern, vor allem aber Schweizern und
Franzosen nach dem zojährigen Krieg nach Barbelroth und seinen
Nachbarorten. — E.L.Antz: Betrachtung über Sippen-
forschung. S. 35—36. — Genealogisches aus einer alten
Urkunde. S. 30,—37. Abdruck einer Urkunde aus Iautern vom
25. Juli 1601. — Von Ansiedlerdeutschen in Ugartsthal im
ehem. Galizien unter Kaiser Josef II. 1783—ı785 (und
1783—1790). S. 37—40. Nach alten Eintragungen in Kirchen-
büchern und Konskriptionslisten.
Blaetter für pfälzische Kirchengeschichte. Jahrg. 4. 1928.
Heft 4. Emil Lind: Pfälzer Urkunden im Staatsarchiv
Luzern. (Gatterer-Apparat.) S.97—ı03. Schluss der Ur-
kundenregesten für die Jahre 1375—1407. — Gg. Biundo: Die
Synoden im Oberamte Zweibrücken. (1592—1608.) S. 103
bis 121. Schluss folgt. — Hermann Schreibmüller: Die Jahres-
Zeitschriftenschau 64 5
versammlung des Vereins für bayerische Kirchenge-
schichtein Ansbach am 16. und ı7. Juli 1928. S. 121— 124. —
G. Biundo: Zur Geschichte der geistlichen Tracht (in der
Pfalz). S.ı24—ı25. — Derselbe: Aus dem Dürkheimer
Kirchenbuch. S. 126—ı127. — E.Bilfinger: Kampf gegen
kirchliche Unsitten. S. ı27. Eintrag aus dem Taufregister der
reformierten Gemeinde Gimmeldingen, ı5. 2. 1740. — Zur Biblio-
graphie der pfälzischen Kirchengeschichte. S. 127—ı28. —
Heftz5. Philipp Paul: Evangelische Kirchenlieder-
dichter der Pfalz bis Ende des ı8. Jahrhunderts. S. ı29 bis
139. Konrad Hubert (1507—1577), Johannes Posthius (1537— 1597),
Johann Adam Hasslocher (1645— 1726), Christoph August Spor-
leder (1683-1763), Martin Günther (1686—-1736), Johann Jacolı
Dietz (1698— 1762), Christoph Karl Ludwig Freiherr v. Pfeil (1712
bis 1784), Johann Gottlob Muthmann (1721—1782), Gräfin Doro-
thea Juliane Sophia von Leiningen-Westerburg (1727—1757). —
Gg. Biundo: Die Synoden im Öberamte Zweibrücken
(1592—1608). S. 139— 143. Schluss. —- Derselbe: Anmerkungen
über Evangelische Kirchenliederdichter der Pfalz. S. 143
bis 145. Ergänzungen zu dem Aufsatz von Paul. S. 129 — 139. —-
Th. Wotschke: Von der Tätigkeit des Pfarrers Joh. Peter-
sen von Bergzabern in Paris. S. ı145—ı51. Petersen war seit
Ende 1735 als dänischer Gesandtschaftsprediger in Paris. —
R. Oertelan J.G. Lehmann. Mitgeteilt von Albert Becker.
S. ısı—ı57. Ein Beitrag zur pfälzischen Historiographie.
Pfälzisches Museum — Pfälz. Heimatkunde. Jahrg. 1923.
Heft 7/8. L.Grünenwald: Dem Literarischen Verein der
Pfalz zum 5o. Geburtstage am 5. September 1928. S. 171 bis
174. Rückblick auf die künstlerischen und wissenschaftlichen Lei-
stungen der linksrheinischen Pfalz im Laufe eines Jahrhunderts.
Geschichte der 1878 als »Pfälzischer Schriftstellerverein« gegrün-
deten, seit Igoo unter dem Namen »Literarischer Verein der Pfalz«
weiterwirkenden Gesellschaft zur Belebung der heimatlichen Lite-
ratur, Kunst, Geschichte und Volkskunde und ihres Organs, des
»Pfälzischen Museums«.. — W. Emmer: Rainer Maria Rilke.
S. 175—177. — Albert Becker: Zur Geschichte des Pfälzer
Tagesschrifttums. S. 178—180. — Roppenccker: Die erste
Speyerer Schulordnung nach dem grossen Brand. S. ı8ı
bis 183. Die bisher vermissten Aktenstücke zur Geschichte des
Speyerischen Gymnasiums, die der Bearbeiter der Bände »Doku-
mente zur Geschichte der humanistischen Schulen im Gebiete der
Bayerischen Pfalz« in den Monumenta Germaniae Pacdagogica,
‚Karl Reissinger, vermutete, sind nun in einer Kiste auf dem Speicher
des Gymnasiums entdeckt worden. Aus ihnen werden hier ver-
öffentlicht: »Schul-Leges und Ordnung, vor der L.öbl. Reichs freyen
Stadt Speyer Lateinisch- und Teutsche Schul.« 1704. — Ferdi-
646 Zeitschriftenschau
nand Denk: Maler Müllers KunstkritischeGedankenwelt.
S. 184—ı90. — Albert Becker: Um den Nachlass Maler
Müllers und Johann Friedr. Hahns. S. 191 —ı98. Briefe des
Gymnasiallehrers Lic. R. Oertel an den Pfälzer Historiker Johann
Georg Lehmann und des elsässischen Pfarrers August Jaeger an
Dr. Carl Christian Redlich, den Leiter der Realschule vor dem
Holstentor in Hamburg, welche die Nachrichten über den Nach-
lass von Maler Müller (1749—ı825) und Johann Friedrich Hahn
(1753—1779), den Mitbegründer des Göttinger Hainbundes, wesent-
lich ergänzen. — Leonhard Kraft: Die Einweihung des
St.Katharinenmuseums in Oppenheim. S. 198. — August
Pick: Zur Philosophie des modernen Baustils. (Unter be-
sonderer Berücksichtigung der städtischen Neubauten zu Kaisers-
lautern.) S. 199— 202. — Hermann Probst: Die Wandmale-
reieninder Zweibrücker Turn- und Festhalle. S. 203—.205.
-- Albert Becker: Georg Christian Crollius. 1728. —
21. Juli — 1928. S. 206—207. Lebensskizze des zweibrückischen
Gymnasialrektors und Hofhistoriographen, des Schöpfers der
Editiones Bipontinae. — Günther Reubel: Die Westpfälzi-
schen Sigillata-Töpfereien von Blickweiler und Esch-
weilerhof. S. 208—209. — Hermann Schreibmüller: Eine
»Entdeckungsgeschichte« der Pfalz. S. zı0—2ı1. Bespre-
chung und Nachträge zu Albert Beckers Schriftchen: »Der Garten
Deutschlands. Ein Beitrag zur Entdeckungsgeschichte der baye-
rischen Pfalz am Rhein. Kaiserslautern 1928.« — Wolfg. Krämer:
Neueste französische Literatur über das Saargebiet,
besonders seinen pfälzischen Teil S. 212 —213.
Archives alsaciennes d’histoire de l’art. Annee 7. 1928.
Andre Trautmann: Une chapelle romane inconnue a
Strasbourg. S.ı—ıı. Kunst- und stilkritische Untersuchung
der bisher nicht behandelten romanischen Kapelle im Hause Nr. 17
der Rue d’Ail ın Strassburg. — Joseph Walter: Les deux
roses du transept sud de la cathedrale de Strasbourg.
S. 13—33. — Charles Buttin: Le gisant d’Ulrich de Werdt.
Quelquesmotsdesupplement. S. 35—43.— Sabine Hacken-
schmidt: Sur un paysage de Caspar Isenmann. S.45—55.
Über die Auferstehung Caspar Isenmanns (t 1472) im Museum
Unterlinden in Kolmar. — Jos. Walter: Un manuscrit litur- .
gique du couvent des pe£nitentes de Sainte-Marie-Made-
leine de Strasbourg de 1490. S. 53—61. — Marcel Moeder:
La sculpture et les sculpteurs a Mulhouse vers la fin
du moyen äge. S. 63—77. — Theodore Ungerer: Un dessin
original d’Isaac Habrecht, horloger &ä Strasbourg (1580).
S.79—82. — Adolphe Riff: Les tresors d’orfevrerie des
corporations Strasbourgeoises. S.83—96. — Pierre du
Colombier: Deux projetsde Robert de Cotte pour V’electeur
Zeitschriftenschau 647
de Cologne. S. 97—ı08. Baupläne für Brühl und Godesberg. —
E. Herzog: Lesanciennesbroderiesreligieuses de l’abbaye
de Marbach. S. ı09—ı22. — Hans Haug: L/architecture
du dix-huitieme siecle dans les petites villes d’Alsace
Reichshofen, Niederbronn et leurs environs. S.123— 179. —
E. Herzog: Un artiste alsacien du XVIII° siecle, Gabriel-
Ignace Ritter de Guebwiller. S. 181—197. — L. G. Werner:
Jean-Henri Benner de Mulhouse, peintre de la cour de
Russie. S. 199-207. Leben und Werk des 1776 in Mülhausen i.E.
geborenen Porträtmalers. — ]J. E. Gerock: L’Edition du
»Pfingstmontag«d’Arnold,illustreepar Theophile Schuler.
Etude bibliographique. S. 209—216.
Basler Zeitschrift für Geschichte und Altertumskunde.
Bd. 27. 1928. Eduard Schweizer: Die Gewerbe am Klein-
basler Teich. 2. Teil. Von der Reformation bis zum 19. Jahr-
hundert. S. ı—ı14. Fortsetzung und Schluss der Gewerbege-
schichte Basels, das Verhältnis zur Behörde und die Organisation,
die konzessionierten und die Lehengewerbe und das Rechtsverhält-
nis mit der Markgrafschaft behandelnd. — Karl Schönenberger:
Das Bistum Basel während des grossen Schismas 1378 bis
1415. 2. Teil. S. ıns—ı89. Der Verf. behandelt in diesem zweiten
Abschnitt im einzelnen die Klöster und Stifter im Bistum Basel,
im schweizerischen und ausserschweizerischen (elsässischen) Teil,
die Pfarreien und die Geistlichkeit und den Adel. Ein Rückblick
über die allgemeinen Ergebnisse schliesst die Untersuchung ab. —
Ernst Staehelin: Bibliographische Beiträge zum Lebens-
werk Oekolampads. S.ı191—234. A. Nachträge zur Oeko-
lampad-Bibliographie in Bd. ı7 der Basler Zs. B. Schriften an oder
gegen Oekolampad. C. Manuskripte, die Oekolampadische Schrif-
ten enthalten. D. Manuskripte, die gegen Oekolampad gerichtete
Schriften enthalten. — PaulKölner: Die AusgabenderSafran-
zunftim Burgunderkrieg. S. 235—-250. Mitteilung der Kriegs-
ausgaben, die der Krämerzunft zum Safran, die unter den fünfzehn
Baseler Zünften nach Mitgliederzahl und Besitztum in vorderster
Reihe stand, im Burgunderkrieg von Neujahr 1474 bis Weihnachten
1476 erwachsen sind, auf Grund der Jahresrechnungen. — 53. Jah-
resbericht der Historischen und Antiquarischen Gesell-
schaft. I-XW.
Archiv für Sippenforschung. Jahrg. 5, ı928. Heft ıo.
Walther Kilian: Eine Baden-Durlachsche Musterungs-
liste von 1741. S. 342—345. Die den altbadischen Militärakten
des Generallandesarchivs entnommene Musterungsliste enthält wert-
volle familiengeschichtliche Nachrichten auch über viele Landes-
kinder.
648 Zeitschriftenschau
Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. Bd. 60,
Heft 3, 1928. Willy Andreas: Der Bundschuh. Eine Studie
zur Vorgeschichte des deutschen Bauernkrieges. S.so8
bis 541. In gedrängter Darstellung und eindringlicher Formulierung
untersucht der Verf. im Anschluss an Rosenkranz’ zweibändiges
Werk Ursachen und Verlauf der Bundschuhbewegungen am Ober-
rhein. Der scharfen Abgrenzung des Bauernkrieges von dieser Be-
wegung, wie sie Stolze annimmt (vgl. diese Zs. N. F. 42, 265ff.),
schliesst er sich nicht an, sondern betont demgegenüber das Ge-
meinsame beider Begebenheiten.
Denkmalpflege und Heimatschutz. Jahrg. 1928. Heft ıo/ıı
Ch. Klaiber: Zähringer Städte in der Schweiz. S.77—83.
Das behandelte südwestdeutsche Städtebaugrenzgebiet, in welchem
die Zähringer sich als kriegstechnische und städtebauliche Meister
erweisen, ist das wichtigste Bindeglied mit Burgund und dem Arelat.
Germania. Korrespondenzblatt der Römisch-Germa-
nischen Kommission des Deutschen Archäologischen In-
stituts. Jahrg. ı2, 1928. Heft 4.. Reinhold Rau: Decumates
Agri. S. 143— 148. Der Verf. wendet sich gegen die Ausführungen
Hesselmeyers und Hertleins über diesen Gegenstand, bestreitet dass
die agri decumates als Begriff der gallischen Besiedlung oder der
Zeit vor der Unterstellung unter die römische Herrschaft angehören,
und kommt zu dem Ergebnis, dass es von philologischer Seite aus
keinen haltbaren Einwand gegen die Deutung decumates agri =
Zehntland gibt.
Historisches Jahrbuch. Bd. 48. Heft 3. Briefe von Buss,
hrsg. von Ed. Hosp. S. 472—488. Die Bricfe des hervorragenden
Führers der Katholiken und Freiburger Professors an den Wiener
Hofkaplan Dr. Johann Michael Häusle bilden intime Einblicke in
die kämpfereichen Jahre 1846—1862. Sie sind eine gute Quelle
zur badischen kirchenpolitischen Geschichte und zur Universitäts-
geschichte dieser Jahre.
Jahrbuch für Kunstwissenschaft, hrsg. von Ernst Gall.
1928, Heft ı. Hans Reinhardt: Die Ausgrabung der ersten
Anlage des Klosters Allerheiligen in Schaffhausen. Ein
Beitrag zur Baugeschichte des elften Jahrhunderts am
Oberrhein. S.33—46. Die dem typischen Hirsauer Bau der
Klosterkirche vorausgehende ältere Klosteranlage, der nach den
Quellen 1064 eingeweihte Gründungsbau Eberhards von Nellenburg,
ıst durch neue Ausgrabungen festgestellt worden und wird hier in
ihrer baugeschichtlichen Bedeutung gewürdigt.
Zeitschriftenschau 649
Der Lesezirkel. Jahrg. ı5, Heft 8, Zürich 1928. Samuel
Singer: Die wiedergewonnene Manessische Liederhand-
schrift. S. 75—8ı1. Bemerkungen zur Entstehungsgeschichte der
grossen Heidelberger Liederhandschrift anlässlich ihrer Reproduk-
tion durch den Inselverlag. Die von Singer auf Seite 78 bezweifelte
Richtigkeit der Lesung Sillibs: »amitus« (Onkel) und nicht »amicus«
ist durch die photographische Aufnahme der Handschrift einwand-
frei bestätigt und durch den Verfasser inzwischen auch anerkannt
worden.
Stemmen des Tijds. Maandblad voor Christendom en
Cultuur. 16. Jahrg. Oktober 1928. A.A. van Schelven: Uit de
briefwisseling van Louise Juliana vande Palts. S. 338—362.
Auswahl von Briefen Luise Julianes von Nassau, der Gemahlin
Friedrichs IV. von der Pfalz, an die Herzogin de la Tremoille in
Paris, aus den Jahren 1599— 1614. Die Briefe aus Heidelberg sind,
mehr von der menschlichen Seite gesehen, bezeichnende Doku-
mente der Zeit, Bilder zur Kultur- und Sittengeschichte auch des
pfälzischen Hofes. Historisch wichtige Dinge enthalten sie kaum.
Studien und Mitteilungen zur Geschichte des Benedik-
tiner-Ordens. N. F. Bd. ı5. 1928. Heft 3. Bruno Wilhelm:
Die Reform des Klosters Muri ı082—ııso und die Acta
Murensia. S. 259— 278. Schluss der bereits in dieser Zs. S. 313
mitgeteilten Arbeit über die Entwicklung der Klosterreform in Muri
an Hand der Acta Murensia. Besonders hinzuweisen ist auf die
Beziehungen zwischen Muri und St. Blasien.
Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte.
Bd. 2ı. Heft ı/2. 1928. Hermann Aubin: Georg von Below
als Sozial- und Wirtschaftshistoriker. $S. 1—32.
Der Wächter. Monatsschrift für alle Zweige der Kultur.
Jahrg. 10. 1928. Otto Michaeli: Aufden SpurenvonEichen-
dorffs Heidelberger Jugendliebe. Heft 3/4, 5/6, g/ıo u. 11/12.
Familiengeschichtliche Forschungen und Vermutungen über die
Familie des Käthchen Förster aus Rohrbach. — Derselbe: Das
Käthchen von Rohrbach. Heft 7/3. Versuch, nachzuweisen,
dass Käthchen Förster aus Rohrbach ım Hause des Bäckers Förster
zu Heidelberg (Hauptstrasse 59) den Mietern aufwartete und so
von Eichendorff kennengelernt und verehrt wurde.
Zeitschrift für Kirchengeschichte. Neue Folge ıo. Bd.
(47. Bd.), 1928, Heft 4. Hans Lüthje: Melanchthons An-
schauung über das Recht des Widerstandes gegen die
Staatsgewalt. S. 512—542. Der Verf. zeigt die Entwicklung der
650 Zeitschriftenschau
Anschauung des Reformators über das Recht des Widerstandes
gegen die Staatsgewalt auf. In der ersten bis 1530 reichenden Periode
erkennt Melanchthon nur das Recht des passiven Widerstandes an,
in der zweiten Periode, 1530—1560, hält er in bestimmten Fällen
auch aktiven Widerstand für erlaubt. Diese Wandlung der An-
schauung hat sich jedoch bereits vor dem Augsburger Reichstag
vorbereitet.
Oberdeutsche Zeitschrift für Volkskunde. Jahrg. 2, 1928,
Heft ı. AdolfSpamer: Volkskunst und Volkskunde. S.ı— 30.
— Heinrich Marxell: Volkskunde im Gerichtssaal. (Die
Asselin der Volksmedizin.) S. 3 —37.— Rudolf Kapff: Zur
schwäbischen Geschlechtsnamenforschung. S. 37—40. —
Max Weber: Heilsegenausdem Schwarzwald. S. 40—43. —
Eduard Weinkopf: Die Umkehrung inGlaubeundBrauch.
S.43—56. — Jos. Aug. Beringer: Volkstümliches und Sinn-
bildliches bei Hans Thoma. S. 57—7ı1. — Alfred Karasek:
Die Fastnachtsbuben in Brunndorf-Östgalizien. S.7ı bis
73. — Eugen Kagarow: Bären-Hochzeit. S. 73—75.
(Abgeschlossen am ı. Januar 1929.)
Buchbesprechungen
Gall Jecker O.S.B., Die Heimat des hl. Pirmin, des
Apostels der Alamannen (Beiträge zur Geschichte des alten
Mönchstums und des Benediktinerordens, herausgegeben von Ildefons
Herwegen H. ı3). 8° (XVI, 192) Münster i.W. 1927, Aschendorff.
Die vorliegende Schrift, deren Hauptergebnis vorläufig schon in der
Festschrift »Kultur der Reichenau« mitgeteilt wurde, enthält mehr
als ihr Titel zunächst vermuten lässt, aber auch weniger, als man
nach ihm erwarten durfte. Weniger, insofern auf eine kritisch
fundierte Rekonstruktion der Jugendentwickelung des Heiligen
nahezu ganz verzichtet oder sie nur mit Andeutungen gestreift
wird. Mehr, insofern uns eine kritische Ausgabe und Quellen-
analyse der bekannten Pirminschen Schrift geboten und aus letzterer
und ihren Besonderheiten die Herkunft des Heiligen festgestellt
wird. |
Die Frage nach der Heimat des Alamannenapostels hat die
Forschung um so mehr beschäftigt, als die ältesten Quellennach-
richten über ihn (die ältere Vita aus dem ı. Viertel des 9. Jahr-
hunderts; die von Rabanus Maurus gedichtete Grabschrift; die
Gründungs- bzw. Immunitätsurkunde von Reichenau und Murbach)
darüber nur sehr vage Andeutungen enthalten (monachi percgrini;
patriam descruit peregrina petens). Die Unbestimmtheit der letz-
teren hatte zur Folge, dass man in früherer Zeit, gestützt auf Mabil-
lon, ın Pirmin einen Franken sah, wiewohl die Andeutungen des
Rabanus Maurus mit einem solchen Nationale in Widerspruch
standen, oder dass man, verleitet durch die Bezeichnung monachi
peregrini in Widegerns Urkunde für Murbach, ihn zu einem Schot-
tenmönch machte; oder dass man in neuerer Zeit an angelsäch-
sische Herkunft, vereinzelt sogar an dänische glaubte. Eine nähere
Untersuchung von Pirmins Schrift Scarapsus führte zu mancherlei
Feststellungen (Besonderheiten des Inhalts; die Art der Quellen-
benutzung und paläographische Eigenheiten ihrer Handschrift),
welche an eine Herkunft aus Südfrankreich oder Spanien denken
liessen.
Hier setzt nun der Verfasser ein mit sciner methodisch vor-
züglichen und eindringenden Untersuchung über diese merkwürdige
Schrift; er sucht sie nach allen Richtungen kritisch abzuhören,
inwieweit sie etwas über die Persönlichkeit ihres Verfassers und vor
1
652 Buchbesprechungen
allem über seine nationale Zugehörigkeit auszusagen weiss. Zu
der bisher bekannten einzigen Handschrift des Scarapsus (Ein-
siedeln), ist es dem Verfasser noch gelungen, in letzter Stunde zwei
weitere ın der Pariser Nationalbibliothek aufzufinden (1603 und
fond lat. 13408) und auf Grund dieser handschriftlichen Unterlagen
eine erstmalige kritische Ausgabe zu veranstalten. In diesem
Teile des Buches sowie in der bis ins einzelne geführten
Feststellung der der Pirminschen Schrift zugrunde
liegenden Quellen, wodurch das geschichtliche Ver-
ständnis mancher dunkeln Stellen wesentlich gefördert
wird, beruht das bleibende Verdienst dieser Arbeit.
Während die Einsiedler Handschrift von Ende des 8.oder Anfang
des 9. Jahrhunderts wesentlich merowingischen, damals ın Rätien
und am Oberrhein üblichen Schriftcharakter, aber mit mancherlei
westgotischen Elementen durchsetzt, aufweist, die auf Benutzung
einer spanischen Vorlage schliessen lassen, enthält Handschrift 1603
von Paris, aus St. Amand stammend, in die letzten Jahrzehnte
des 8. Jahrhunderts fallend, eine karolingische Minuskelschrift
in ihrer Frühentwicklung und die zweite Pariser Handschrift
fond lat. 13408, aus Corbie und von Mitte oder 2. Hälfte des g. Jahr-
hunderts die ausgebildete karolingische Minuskel. Frage ist nun,
wie erklären sich die spanischen Schriftelemente ın der Einsiedler
Handschrift? Sind sie, wie auch ihre vulgärlateinische Sprache, schon
in ihrer Vorlage, dem Archetypon Pirmins, gestanden oder erst
durch den Kopisten hineingebracht worden? Der Verfasser ent-
scheidet sich nach anfänglichem Schwanken mit mancherlei Vor-
behalten für eine Antwort in erstgenannter Richtung (S. 82) und sucht
«las Fehlen jeglichen westgotischen Einflusses in den zwei andern
Handschriften auf den Einfluss karolingischer Renaissance zurück-
zuführen. Aber bei der grossen Unsicherheit, die über dieser Frage
herrscht, kann sie auch keine schwerwiegende Bedeutung für
die Bestimmung der nationalen Herkunft des Verfassers der Schrift
haben. Dagegen nimmt es wunder, dass in diesem Zusammenhang
nicht ein anderes Moment gründlich beleuchtet worden ist. Ich
meine die sprachliche Form der ungemein zahlreichen Zitate aus
der Heiligen Schrift. Wenn der Scarapsus von einem Spanier
herrührt und mit weitgehender Benutzung spanischer Vorlagen
bearbeitet wurde, dann muss er auch notwendigerweise den Schrift-
text der altspanischen Bibel zeigen. Fehlen aber, wie es den Anschein
hat, die charakteristischen Formen des letzteren, dann mussten
entweder die Folgen daraus gezogen oder aber eine Erklärung
dafür gegeben werden. So ganz aber auf eine eingehende Erörte-
rung dieses bedeutsamen Problems verzichten, wie es Jecker tut,
«dünkt uns nicht angängig. Stringenter müsste auch der Nachweis
geführt sein (S. 83ff.), dass Pirmin der Verfasser des Scarapsus
ıst, oder wie der volle Titel in der Einsiedler Handschrift lautet:
Dieta abbates Priminii, de singulis libris cannonnicis scarapsus.
Buchbesprechungen 653
Künstle hat bekanntlich (Reichenau, [Freiburg 1924] S.6) den
Heiligen als Autor abgelehnt, unseres Dafürhaltens mit Unrecht.
Von den drei Handschriften nennt die aus St. Amand in Paris gar
keinen Verfasser, die aus Corbie einen Gregorius urbis Rome,
aber, wie sich leicht ergibt, infolge einer irrtümlichen Lesung der
Vorlage. Die Einsiedler Handschrift aber schreibt das Werk
dem Abbas Priminius zu, wobei immerhin auffällt, dass diese im
Gebiet der Reichenau wahrscheinlich entstandene Abschrift nicht
die hier durchgängig gebräuchliche Namensform Pirminius ge-
braucht. Wie die zeitliche Ansetzung der Schrift 710—24 (S. 88)
oder 718/24 (S. ı83) begründet wird, führt uns ganz auf den
lockeren Boden der Legende. Voraussetzung für diese Ansetzung
ist die Annahme, dass Pirmin sein Missionskompendium vor der
Ankunft in Alamannien verfasst und dazu die gerade aus Spanien
geflüchtete Hilfsliteratur benutzt haben muss; und da er bei der
Gründung der Reichenau als episcopus bezeichnet wird, ein solcher
aber nach dem damals geltenden kanonischen Recht wenigstens
40 Jahre alt sein muss, »kann« er das Schriftchen »schon mehrere
Jahre vor seinem Auftreten in Alamannien verfasst haben«. Wenn
es aber erst auf der Reichenau oder im Elsass entstanden ist, wo
es um diese Zeit weit eher einem praktischen Zwecke dienen konnte
als in dem längst christianisierten Meaux? Die gegen eine spätere
Abfassung auf deutschem Boden geltend gemachten Gründe‘
(Verbreitung der Handschriften) könnten mit gleichem Rechte auch
gegen die Entstehung in Meaux vorgebracht werden. Überzeugend
ist dagegen der Nachweis geführt, dass das Titelwort scarapsus
tatsächlich eine romanische Sprachform darstellt, die sich im Gebiet
nördlich und südlich der Pyrenäen nachweisen lässt.
Das Schriftchen Pirmins ist ein Kompendium einer Missions-
unterweisung, mit den zwei,ähnlichen frühmittelalterlichen Versuchen
gleichfalls eigenen Abteilungen einer Heilsgeschichte, die in der
Tat nichts anderes ist als eine Paraphrase des Symbolums, und einer
Sittenunterweisung. Im ersten dogmatischen Teil sind überwiegend
benutzt Martin von Braga (De correptione rusticorum), Augustins
De catechizandis rudibus, Caesarius von Arles und Pseudo-Caesarius;
im zweiten Teil dagegen mit Auswahl durcheinander verschiedene
Quellen, wieder Caesarius, dann aber auch Isidor von Sevilla, die
Benedictusregel und eine Homilia sacra unbekannter Herkunft.
Das Apostolische Symbolum im Textus receptus deckt sich in der
Verteilung der einzelnen Artikel auf die Apostel mit einem in der
Reichenauer Handschrift XVIII und teilweise auch mit dem des
Missale von Bobbio, dessen Entstehungsgebiet aber trotz der für
westgotische Herkugft vorgebrachten Gründe (S. ı00ff.) immer
noch problematisch bleibt. Im Kapitel über die Speisesatzungen
scheinen Gepflogenheiten spanischer Kreise nachzuwirken und der
Canon Theodors von Canterbury benutzt zu sein, während ähnliche
Satzungen erst im Laufe des 8. Jahrhunderts in fränkische Buss-
Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. Bd.42, 4 43
654 Buchbesprechungen
bücher Aufnahme fanden. In dem bekannten c. 22 über heidnische
und abergläubische Gebräuche ist weitgehend Caesarius von Arles,
vor allem aber Martin von Braga und vielleicht auch noch eine un-
bekannte Quelle benutzt. Im einzelnen hat der Verfasser hier manche
interessante Feststellungen machen können. So findet sich das Ver-
bot idolis adorare non ad petras neque ad arbores, non ad angulos,
neque ad fontes, non ad trivias, inhaltlich wohl bei Martin von
Braga, ın der Praedicatio S. Eligii und in verschiedenen fränkischen
Konzilskanones. Für das aber bei Pırmin charakteristische ad angu-
los hat Eligius, das Poenitentiale Burgundense, die Bussbücher von
Bobbio und Paris, von Fleury s. Loire und Merseburg: ad cancellos.
Ad angulos kommt dagegen im karolingischen Missionskatechismus,
den Heer herausgegeben hat, im Pseudo-Cummeanschen Poeniten-
tiale und in den Capitula iudiciorum vor, durchweg in jüngeren
Texten; der Ausdruck scheint eine von Pirmin selber oder von
einer seiner Vorlagen geschaffene volkstümlichere Umschreibung
von ad cancellos zu sein (S. ı35ff.). Ähnliche Einblicke in die
Arbeitsweise Pirmins und in den Charakter seiner Vorlagen gewähren
auch andere seltene Worte in diesen Abschnitten seines Buches,
wie tempestarii, impuriae, mimaricias, die auf eine lateinische
Bearbeitung einer griechischen Vorlage schliessen lassen. Hat der,
Alamannenapostel in diesem Abschnitt seines Missionshandbuches
nur romanische Quellen benutzt, kämpft er sonach nur gegen
antik heidnischen und romanischen Aberglauben, so sind nach Jecker
seine Ausführungen für eine Geschichte der Verhältnisse und Zu-
stände bei den Alamannen gegenstandslos. Dann hat, so müssen
wir folgern, Pirmin eine rein akademische Abhandlung gegen
romanischen Aberglauben geschrieben und an den Bodensee
mitgebracht. Wenn aber darin nur abergläubische Gepflogenheiten
der Ibero-Romanen gegeisselt werden sollen, weshalb sind sie noch
mit dem Verdikt belegt. worden in einer ganz fremden Umgebung?
Mit einer Ablehnung der Gültigkeit dieser Abschnitte für das Ger-
manentum wird man so lange noch zurückhalten müssen, als uns
nicht auch aus andern Quellen die Ungeschichtlichkeit dieses
Volksaberglaubens nachgewiesen wird.
Aus der Benutzung von nur in Spanien (in der von West-
goten beherrschten Ausdehnung auch auf Südfrankreich) ent-
standenen Vorlagen schliesst der Verfasser, dass Pırmin Romane
gewesen, aus Spanien bzw. Südfrankreich stammt (S. 158), näherhin
aus der Umgebung von Narbonne. Die Sarazeneneinfälle ins
Westgotenreich mussten ihn heimatlos, zum peregrinus machen;
eine vorübergehende Wirksamkeit in Meaux ging seiner Mission
ins Alamannengebiet voraus. Manche mit spointierter Unter-
streichung des Hauptergebnisses schliessenden. Argumente sind
nicht ganz tragfähıg, das eine oder andere sogar recht problema-
tischer Natur. Aber alle zusammengenommen können doch eine
gewichtige Stütze abgeben für die Ansicht von der spanischen
Buchbesprechungen 655
bzw. südfranzösischen Herkunft Pirmins. Dafür sei dem Verfasser
gedankt, ganz besonders aber gedankt für die treffliche kritische
Ausgabe des Scarapsus und die wertvolle Untersuchung seiner
(uellenvorlagen. Sauer.
Diarium Martini Crusii 1596—ı597. Herausgegeben von
Wilhelm Göz und Ernst Conrad. Mit einem Bildnis des M.Cru-
sius. Tübingen. Verlag der H. Lauppschen Buchhandlung 1927.
XX, 430 S., Gr. 8°, 26 RM.
In dieser Zeitschrift darf ein kurzer Hinweis auf einen zum
45oJährigen Universitätsjubiläum 1927 veröffentlichten Schatz der
Tübinger Universitätsbibliothek nicht fehlen. Es ist das Tagebuch,
das Martinus Crusius (1526—1607), der bekannte Graezist der
Tübinger Hochschule, von 1573—1604 mit ungewöhnlicher Aus-
dauer und Ausführlichkeit führte. Es sind nur die Jahre 1596 und
1597 von den beinahe 32, über die sich das Tagebuch verbreitet,
zum Druck gebracht. Die vier handschriftlichen Bände, die die
Zeit bis Ende 1595 behandeln, zeigen noch keine reine Tagebuch-
form, auch ist ihr Inhalt vielfach in andere im Druck zugängliche
Werke des Crusius übergegangen. Drei weitere Druckbände (1598ff)
sollen dem vorliegenden folgen. Was heute vorliegt, beweist die
Berechtigung des Abdrucks, um dessen Zustandekommen sich der
Tübinger Graezist Wilhelm Schmid die grössten Verdienste erwarb,
vollauf und erweckt Spannung auf die Fortsetzung. Die beiden
Herausgeber haben sich durch ihre mühevolle und gelehrte Arbeit
samt ihren Helfern den Dank der Kenner jener Jahrhundertwende
erworben. Es ist unmöglich, an dieser Stelle aus dem nach allen
möglichen Seiten hin aufschlussreichen Inhalt auch nur einiges
namhaft zu machen, so sehr man dazu versucht ist, wenn man den
lateinischen Text mit seinen griechischen und deutschen Einschieb-
seln durchgekostet hat (vgl. z. B. das hübsche Bild, das Th. Knapp
in der Tübinger Chronik 1928, Nr. 26 vom ı. Februar, auf Grund
des Tagebuchs entwirft, und den kleinen Aufsatz von W. Göz
in der literarischen Beilage des württembergischen Staatsanzeigers
1921, S. 362ff.),. Was einen Hinweis an dieser Stelle rechtfertigt
ist weniger der unmittelbare Bezug auf die oberrheinische Geschichte
selbst als die Bedeutung dieses bunten Kulturbildes aus dem
Nachbarland und seiner Universität für den Erforscher oberrhei-
nischer Geschichte der Zeit zwischen Reformation und z30Jährigem
Krieg. Immerhin finden sich auch einige Notizen speziell für den
Badener, so über badische Markgrafen (S.4, 9, 53, 120, 178), über
Beziehungen zu Pforzheimer (S.4, 40, 137, 359) und Freiburger
(S. 27) Gelehrten, über Hexen bei Durlach (S. ı20), über einen
grossen Sturm im Hardtwald bei Durlach (S. 178) usw.
Nicht unausgesprochen darf zum Schluss der dringende Wunsch
bleiben, die Herausgeber möchten, wo irgend angängig, energisch
43"
656 Buchbesprechungen
von der kürzenden Regestenform Gebrauch machen, die nicht nur
für den Historiker, sondern auch für den Philologen aufs feinste
ausgebildet ist. Die Wiederholung von immer gleichen oder ähn-
lichen Erzählungsformeln und Floskeln ermüdet schon in diesem
Bande sehr, ist völlig zwecklos und verteuert das Werk, dessen
Absatz mit allen Mitteln erleichtert werden sollte. Auch die Nach-
richten vom Türkenkrieg u.v.a.m. sind in ihrer vollen Breite
überflüssig. Wenn stark und mit guter Überlegung gekürzt wird,
so bleibt auch Raum für den Kommentar, das Rückgrat einer
solchen Ausgabe. Er ist uns für spätere Zukunft versprochen,
aber der Benutzer vermisst ihn schmerzlich, zumal auch das Re-
gister erst in Jahren folgen wird. FH. Haerıng.
Hellmuth Weiss, Frankreichs Politik in den
Rheinlanden am Vorabend des Hundertjährigen
Kriegs. ı33 S. Verlag von F. Wassermann, Reval 1927. —
Man wünschte dieser sicher geführten und wohl geschriebenen
Untersuchung einen anderen Titel. Denn sie bringt innerhalb der
von ihr gewählten zeitlichen und örtlichen Grenzen nicht sowohl
eine Darstellung der französischen Politik, als vielmehr der euro-
päischen überhaupt. Da aber der Verfasser innerhalb des euro-
päischen Kräftespiels, das damals unter der Beteiligung des Kaisers,
der deutschen Territorialherren, der Kurie, Frankreichs und Eng-
lands in den Rheinlanden stattfand, die englischen Partei als die
stärkste zu erweisen sucht, wäre es u. E. zum mindesten näher-
gelegen, England statt Frankreich in den Titel zu nehmen. In
jener Herausarbeitung des englischen Faktors innerhalb der euro-
päischen Rheinpolitik liegt der Hauptwert der Arbeit; der Verfasser
unterstreicht die Tatsache, daß die französische Rheinpolitik am
Vorabend des Hundertjährigen Kriegs weitgehend aus dem Be-
streben zu erklären ist, gegenüber der englischen das Prävenire zu
spielen. In diesem Kampf um die Rheinlande, deren europäische
Bedeutung somit erneut eindrucksvoll deutlich wird, steht England
beim Ausbruch des Hundertjährigen Kriegs als überlegener Sieger
da; bis auf einige kleine Gebiete, die zu Frankreich halten, sind die
rheinischen Territorien Mitglieder der bekannten englisch-deutschen
Allianz, die auch Ludwig den Baiern einbegreift. Freilich wäre das
Episodenhafte, für die praktische Politik Unwesentliche dieser Tat-
sache wohl noch stärker (für die ganze Darstellung!) zu berück-
sichtigen, als dies der Verfasser (S.132) tut. »Auch Eduard III.
blieb die Erfahrung seines Grossvaters nicht erspart, dass die
deutschen Fürsten und Herren gerne bereit waren, Subsidiengelder
anzunehmen, sich aber an die Ausführung der übernommenen Ver-
pflichtungen nur ungern zu machen pflegten.« Von dieser Voraus-
setzung ausgehend könnte man prinzipielle Bedenken gegen die
Richtung der Untersuchung und die in ihr stattfindende Kräfte-
Buchbesprechungen 657
verteilung, in der zentrale Probleme wie der Kampf zwischen
Kurie und Reich doch zu sehr zurücktreten, überhaupt erheben;
indes scheint uns solcher Einwände ungeachtet der positive Ertrag
der Schrift schwerer ins Gewicht zu fallen. Leider fehlen Inhalts-
verzeichnis und Register. Kurt v. Raumer.
Hermann Ginter, Birnau am Bodensee. Augsburg,
Filser. 39 S. Text, mit 7 Text- und ı8 Tafelabbildungen. Eine bau-
und kunstgeschichtliche Würdigung der Zisterzienserpropstei Birnau,
dlieses Kleinodes süddeutschen Rokokos, hat vor einigen Jahren
zum erstenmal H. Möhrle in einer auch an dieser Stelle besprochenen
verdienstvollen Schrift gegeben. Nun liegt in der Reihe der »Deut-
schen Kunstführer«, die Ad. Feulner im Filser-Verlag herausgibt,
eine weitere, mit anschaulichem Bildmaterial reich ausgestattete
Monographie vor, die allen, die alljährlich an den Bodensee kommen,
vorab den Kunstfreunden, als kundiger Begleiter und Erklärer will-
kommen sein wird. Es kam dem Verfasser, einem Schüler Jos.
Sauers, dem wir manche, zum Teil in der von ihm geleiteten »Boden-
seechronik« verstreute, fördernde Beiträge zur Geschichte des
oberbadischen Barocks verdanken, dabei zustatten, dass er für den
geschichtlichen Abschnitt zum erstenmal die für Möhrle noch
gesperrten Bestände des Salemer Klosterarchivs verwerten und so
manches Neue bieten konnte. Hierher gehören die Verträge mit
dem bauleitenden Architekten Peter Thumb und mit den mit-
wirkenden Künstlern und Kunsthandwerkern; als wichtigstes Er-
gebnis auch die Feststellung, dass die heutige glückliche und
originelle Verbindung von Kirche und Propsteigebäude wohl auf
die Initiative des Klosters zurückzuführen ist, das einen ersten,
leider nicht mehr vorhandenen Riss Thumbs als zu weitschichtig
und kostspielig ablehnte. An den geschichtlichen Teil schliesst
sich eine eingehende, verständnisvolle Beschreibung und Wertung
des Baus und der von J. A. Feuchtmayer und G. B. Götz geschaf-
fenen herrlichen Innendekorationen. Seite 7 ist statt ız. März 1745
zu lesen 1746 (vgl. auch S. 12). K. Obser.
In der Jubiläumsfestschrift des Sächsischen Kunstvereins
(Hundert Jahre Sächsischer Kunstverein 1928 S. 113/20) schildert
Max Lehrs Hans Thoma und Dresdens) seine bis 1893 zu-
rückreichenden, in mündlichem und brieflichem Verkehr gepflegten
persönlichen Beziehungen zu dem Meister und die Erwerbungen
seiner Graphik für die Dresdner Sammlungen, die zu einer Zeit
schon begannen, wo andere Kunstinstitute noch kein Blatt von
seiner Hand besassen. Dresden, in dessen Galerie Thoma auch durch
hervorragende Gemälde vertreten ist, »war die erste Stadt, wo er
sich und seine Kunst gewürdigt und verstanden fühlt“. A. O.
658 Buchbesprechungen
In der steirischen Monatsschrift: Der Wächter J., 1928, S. 54ff.
behandelt Otto Michaeli »Auf den Spuren von Eichen-
dorffs Heidelberger Jugendliebe« ın Ergänzung früherer
Mitteilungen Ad. Dyroffs an derselben Stelle die Beziehungen des
Dichters zu Kätchen Förster, der Rohrbacher Müllerstochter »ım
Kühlen Grunde«, — wie das Gewann heute noch heisst — und
deren Persönlichkeit. Ä.O.
Im Birnauer Kalender von 1929, S. 101/23 bringt H. Ginter
Neues über »Die Pfarrkirche zu Pfullendorf«, insbesondere
die barocke Ausgestaltung des Innern im 18. Jahrhundert. Nach den
Akten des Pfarrarchivs sind als Schöpfer der damals entstandenen
Altarbilder und Stukkaturen die Maler Fr. Spiegler von Konstanz
und Andreas Meinrad von Au, sowie die Bildhauer F. Hops und
J. J. Schwarzmann anzusehen, deren Tätigkeit auch anderwärts
im Bodenseegebiet belegt ist. — Ebenda S. 73ff. und ı20f. Mit-
teilungen von Jos. Klein über den Bau der drei Salemer Orgeln
von M. Riepp aus Dijon und der Birnauer Orgel von J. G. Aich-
gasser aus Überlingen. A. O.
Die Matrikel der Universität Köln, bearbeitet von
Herm. Keussen I. 1389— 1475. 2. vermehrte und erweiterte Auf-
lage. (Publik.d. Gesellschaft für rhein. Geschichtskunde VIII, ,).
Bonn 1928. — 205*. S. Einleitung; 884 S. Text. 75 RM. brosch.
Eine Neubearbeitung des ersten Bandes der Kölner Matrikel-
ausgabe war von Keussen schon bei dem Erscheinen des 2. Bandes
im Jahre 1919 angekündigt worden. Gleichmässiger Stoffverteilung
halber hatte man diesen Band mit dem Jahre 1476 beginnen lassen
(fortlaufend bis 1559); da nun die 1892 erschienene Erstauflage
des ı. Bandes nur bis 1466 reichte, fehlten bisher die Eintragungen
der Jahre 1467—75; sie erscheinen hier zum erstenmal.
Die Zweitauflage einer umfänglichen Matrikelausgabe ist
sicher ein schr ungewöhnlicher Vorgang: ohne kräftige Hilfe
der »Notgemeinschaft« auch einer so stattlichen historischen Gesell-
schaft wie der rheinischen unmöglich. Der Herausgeber sucht
diesen Schritt zu rechtfertigen durch die inzwischen erfolgte Er-
schliessung neuer Quellen zur Erläuterung der Namensverzeichnisse :
Matrikelpublikationen anderer Universitäten und zahlreiche Schrif-
ten zur (Gelchrtengeschichte seien erschienen, dazu Sauerlands
Regesten zur (reschichte der Rheinlande bıs 1415, endlich seien
ihm jetzt erst die 1407 beginnenden Dekanatsbücher der Artisten-
fakultät und die älteren Rotuli zugänglich gemacht worden, die
ihm seinerzeit im Interesse einer (nicht zustande gekommenen)
Sonderpublikation der Görresgesellschaft vorenthalten waren.
An neuerschienenen Matrikeln kamen, soviel ich sehe, die von
Löwen, St. Andrews (Schottland), Padua, Freiburg ı. Br., Greifs-
Buchbesprechungen 659
wald, Leipzig und Würzburg in Betracht; was die Dekanatsbücher
anlangt, so hat seinerzeit Toepke, der Herausgeber der Heidelberger
Matrikel, es vorgezogen, sie zusammenhängend in seiner Ausgabe
(Bd. II) abzudrucken und nur im Register mit zu verarbeiten. Die
schr viel mühsamere Methode Keussens, ihren Inhalt in unzähligen
fortlaufenden Anmerkungen zu den einzelnen Namen zu verwerten,
erscheint mir nicht ebenso zweckmässig: sie erleichtert freilich
dem, der biographische Daten eines Gelehrten zusammensucht,
die schnelle Arbeit; aber sie macht es unmöglich, zu einer Pro-
motionsstatistik zu gelangen und überhaupt die Tätigkeit der Fakul-
täten fortlaufend zu verfolgen. Ebenso entbehrt man ungern die
zusammenhängende Veröffentlichung der Rotuli: wie wertvoll
ist die Publikation des grossen Heidelberger Rotulus von 1401 in
Winkelmanns Urkundenbuch, insbesondere für statistische Zwecke!
Mit diesen Einwänden soll indessen das Verdienst des Heraus-
gebers um die allgemeine Gelehrtengeschichte beileibe nicht
geschmälert werden. Es ist in der Tat staunenswert, welche Stoff-
massen ın den biographischen Anmerkungen aus einer sehr zer-
streuten Literatur (mehrfach benutzt sind über soo Nummern!)
und allem möglichen ungedruckten Material zusammengetragen
sind; gegenüber der ersten Auflage ist dieser Kommentar um
178 Seiten gewachsen. Wenn erst einmal der dritte Band der Publi-
kation mit dem Generalregister vorliegt (die bisherigen Register des
ersten Bandes sind weggefallen), wird dieser ebenso immense
wie entsagungsvolle Fleiss vollends fruchtbar werden. Bei den
engen Beziehungen, die das ganze ı5. Jahrhundert über, insbesondere
in den fünfziger Jahren, zwischen Heidelberg und Köln bestanden,
kommt ihr Ertrag mittelbar auch der Heidelberger Gelehrten-
geschichte zugute.
Einen besonders wertvollen Bestandteil der Keussenschen
Publikation bildeten von jeher die statistischen Tabellen; sie haben
jetzt, seit sie sich über den ganzen Zeitraum bis 1559 erstrecken,
noch an Wert und Übersichtlichkeit gewonnen. Ein Verzeichnis der
Pedelle, Boten, Diener, ein weiteres der Lehrer, nach Fakultäten
und innerhalb der artistischen Fakultät nach Bursen geordnet,
schliesslich eine Zusammenstellung besonders bemerkenswerter
Immatrikulationen (darunter Humanisten, Wandervögel u.a.) sind
neu hinzugekommen. Es ist sehr interessant, die Kölner statistischen
Tabellen mit den entsprechenden Ergebnissen zu vergleichen, die
ich für Heidelberg (in meiner ungedruckten Universitätsgeschichte)
gewonnen habe, und die sich teilweise auch in der von mir beratenen
(ungedruckten) Heidelberger Dissertation von B. Scharnke (1921)
finden. Im wesentlichen übereinstimmend mit Köln, aber noch viel
eindeutiger erkennbar als dort, ergibt sich in Heidelberg eine
rasch zunehmende Säkularisierung des Studiums; während 1409—ı9
nicht weniger als 48,1% aller Immatrikulierten als clerici bezeichnet
werden, sind es 1471—85 nur noch 14,65 %, 1505—ı5 gar nur noch
660 Buchbesprechungen
7,6 %! Dabei steigt der Anteil der Ordensleute an dieser beständig
sinkenden Klerikerzahl fortdauernd: 1387—ı401 nur 13,1%,
1505—ı5 dagegen 77,6 %! Die Klosterreform des ausgehenden
ı5. Jahrhunderts macht sich darin geltend; aber das Nachlassen
des klerikalen Studieneifers vermag sie doch nicht aufzuhalten.
Dem entspricht durchaus der Verlauf der Dinge in Köln, insbeson-
dere auch der rasch zunehmende Anteil der Kölner Artisten-
fakultät an der Gesamtzahl der Immatrikulationen — bei starkem
und stetigem Rückgang der kanonistischen und theologischen
Studien. Überall erhält man so denselben Eindruck sich unauf-
haltsam auflösender mittelalterlicher Traditionen und Lebensformen
am Vorabend der grossen Reformation.
Freiburg ı. Br. Gerhard Ritter.
Lukas Grünewald, Volkstum und Kirchenjahr, ein
Beitrag zur Volkskunde der Pfalz (Mitteilungen des histori-
schen Vereins der Pfalz, 44. Band zur Hundertjahrfeier der Gründung
des Vereins, herausgegeben von Alb. Pfeiffer), Speyer 1927, Verlag:
Historisches Museum der Pfalz — Historischer Verein der Pfalz
168 Seiten, 32 Bildtafeln.
Grünewalds Buch ist in doppelter Hinsicht wertvoll: es gibt
einen Querschnitt durch gewisse Erscheinungen des pfälzischen
Volkstums, vor allem des Glaubens und Brauches an einem be-
stimmten Ort und zu bestimmter Zeit. Dann zeigt es die innige
Verquickung des katholischen Kirchenjahres mit dem Volksleben.
Ohne Versuch gelehrter Deutung, aber mit guter psychologischer
Einfühlung und aus verständnisvollem Erleben heraus werden die
Volksbräuche im Anschluss an das Kirchenjahr geschildert. Das
Buch ist nach dieser Richtung ein gutes Nachschlagewerk von mehr
als örtlich beschränkter Bedeutung.
Mit der Zurückführung auf germanische Götter, die gelegent-
lich andeutend versucht ist, wäre ich noch vorsichtiger. Jedenfalls
wird man Teufel sprachlich nicht als Zusammenziehung von Tiu
und Phol erklären, sondern auf das latinische diabolus zurück-
führen.
Heidelberg. Eugen Fehrle.
Friedrich Sprater, Die Urgeschichte der Pfalz,
zugleich Führer durch die vorgeschichtliche Abteilung
des Historischen Museums der Pfalz. 2. vermehrte Auflage.
Speier 1928. (Veröffentlichungen der Pfälzischen Gesellschaft zur
Förderung der Wissenschaften Bd. V.) 132 Seiten, 139 Abbil-
dungen. Preis brosch. 6 RM.
Der Vergleich dieser 2. Auflage der Urgeschichte der Pfalz
mit der vor 13 Jahren erschienenen ersten gibt zu erkennen, wie
Buchbesprechungen 661
rege das Speierer Museum an dem Ausbau seiner vorgeschichtlichen
Abteilung arbeitet. Das Buch ist von 80 auf 132 Seiten gewachsen,
die Zahl der Abbildungen hat sich von 94 auf 139 vermehrt. Die
Übersichten über die aus den einzelnen Perioden vorliegenden
Funde bieten zahlreiche neue Zugänge; sie sind der zuverlässige
Führer durch den Bestand des Museums geblieben, den sie schon
in der ersten Auflage darstellten, und haben durch literarische
Nachweise eine sehr erfreuliche Bereicherung erfahren.
Neben dieser äusseren Erweiterung des Stoffes ist seine innere
Durcharbeitung einhergegangen. Die neuen Abbildungen führen
nicht nurneue Funde vor. sondern auchältere Bestände des Museums,
welche entsprechend neueren Auffassungen an Bedeutung gewonnen
haben. Dies gilt von den Steinsäulen, welche als Bekrönung von
Grabhügeln gedient haben, und nicht minder von den grossen
Klingen aus geschlagenem Feuerstein. Wesentlich eingehender
als in der ersten Auflage sind die vorgeschichtlichen Befestigungen
behandelt, an denen die Pfalz recht reich ist. Den Abschnitt über
diese Anlagen hat Sprater einem besonderen Kapitel eingefügt,
in welchem er unter dem Titel »Die Bodendenkmäler der vorrömi-
schen Zeit aus der Pfalz« eine Übersicht über die verschiedenen
archäologischen Stoffgruppen bietet. Es war ein sehr glücklicher
Gedanke, das Buch um diesen Abschnitt zu bereichern, und nicht
minder ist dem Leser ein zweiter von allgemeinerer Art willkommen,
welcher einen Abriss der Besiedelungsgeschichte des Landes bietet.
Von den wichtigeren Neufunden seien nur diejenigen aus der Bronze-
zeit genannt, welche durch das Auftreten von zweihenkeligen
Amphoren die Ableitung der Bevölkerung der »Hügelgräber-
bronzezeit« von derjenigen des spätneolithischen schnurkeramischen
Kreises ermöglichen. |
Dem Dank an den Verfasser für seine sehr willkommene
Gabe sei aber noch der lebhafte Wunsch angefügt, der »Urgeschichte«
eine »Frühgeschichte« folgen zu lassen. Es kann nicht nachdrück-
lich genug betont werden, dass das archäologische Arbeitsgebiet
vom Paläolithikum an bis zum Beginn ausreichender geschichtlicher
Überlieferung, d.h. bis in die Karolingerzeit hinein, eine nach
einheitlichen Gesichtspunkten zu behandelnde Periode menschlicher
Kulturentwicklung ist, und dass darum jede Darstellung, welche
nicht bis zu der festen Grundlage frühgeschichtlicher Erkenntnis
hinabführt, gleichsam in der Luft schwebt. Das Historische Mu-
seum der Pfalz hat im Laufe der Jahre zahlreiche Untersuchungen
auch auf dem Gebiete der provinzialrömischen Archäologie unter-
nommen, und es birgt schöne Bestände aus Reihengräbern der
Merowingerzeit. Man würde es sehr begrüssen, wenn eine über-
sichtliche Behandlung auch dieser Stoffgruppen die heute noch in
dem pfälzischen Schrifttum vorhandene Lücke recht bald ausfüllt.
E. Wahle.
662 Buchbesprechungen
In der Gedächtnisschrift für Georg von Below (Berlin 1928)
untersucht Joseph Alhaus den rechtlichen Begriff der Ausdrücke
»Civitas und Diözese« und zwar vorwiegend an Hand der
Urkunden des Bistums Konstanz. Er kommt dabei zu folgenden
Resultaten: Civitas = Stadt in der Bedeutung von Bischofsstadt.
Von wenigen Ausnahmen abgesehen, war der Bischof immer ein
Stadtbischof. Dem staatlichen Verwaltungsrecht ist auch der
Begriff diocesis entnommen, der bischöfliche Amtsbezirk, eın
Ausdruck, der seit der Karolingerzeit für das von der Bischofsstadt
abhängige Territorium in Gebrauch war. Die Bezeichnung »Civitas
et dioecesis« schliesslich lehnte sich an die stadtstaatlichen Ver-
hältnisse des Römerreiches an, bei denen die Scheidung zwischen
civitas und territorium klar ausgeprägt war. Diese Bezeichnung
behauptete sich auch, als die bischöfliche Macht wieder neuen
Glanz erhielt durch den Sieg des gregorianischen über das national-
germanische Kirchenrecht. Nach Wiederherstellung der alten
Bischofsmacht hat darum die Formel allgemeine Bedeutung erlangt.
Als Anhang untersucht Alhaus noch die Frage, ob die Bischofs-
stadt Konstanz ein eigenes Stadtkapitel oder ein Archidiakonat
gebildet hat. Ich möchte mich mit dem Verfasser dafür entscheiden,
dass zu keiner Zeit die Bischofsstadt weder ein eignes Dekanat
noch ein eigenes Archidiakonat bildete. Eine Neuausgabe des für
das Bistum Konstanz so wichtigen »Liber decimationis«, müsste
in dieser Frage endgültigen Aufschluss bringen, da der seitherige
Druck in mancher Hinsicht bisweilen mangelhaft ist.
Rieder- Reichenau.
Paul Krause. Die Stadt Oppenheim unter der Ver-
waltung des Reiches. Frankfurter phil. Dissertation 1926. XVI,
174 Seiten, ı Tafel.
Vor 70 Jahren hat der Darmstädter Hofgerichtsadvokat
W. Franck eine ausführliche Geschichte der Stadt Oppenheim
herausgegeben, die für ihre Zeit eine schr befriedigende Leistung
darstellte und besonders durch den Abdruck von über 200 Urkunden
auch heute noch nicht ganz entbehrlich ist. Franck hat es in diesem
Werke weder an Fleiss in der Aufspürung des Materials noch an
kritischer Vorsicht in dessen Verwertung fehlen lassen. Dennoch
vermag er in beiden Beziehungen unseren heutigen Ansprüchen
nicht mehr zu genügen. Der Verfasser der hier anzuzeigenden
Arbeit war daher ın der Lage, für den von ihm behandelten Zeitraum
der Stadtgeschichte, vom Übergang Oppenheims an das Reich
1147 bis zur endgültigen Verpfändung an die Pfalz 1375, manches
ganz Neue beizubringen, anderes zu berichtigen und in neue
Zusammenhänge einzuordnen. So sucht man etwa bei Franck
vergeblich eine Erwähnung der von Herzog Friedrich von Schwaben
in Oppenheim errichteten Burg und ihrer Zerstörung im Jahre
Buchbesprechungen 663
ı1ı8 (Krause, S. ı0f.); der Beitritt Oppenheims zum Dreistädte-
bund und zum Rheinischen Bund 1254, bei Franck ziemlich sum-
marisch abgetan, wird von Krause gründlicher erörtert. Von den
Verpfändungen an Mainz im Jahre ı315 erhält man erst jetzt
einen richtigen Begriff; sie standen ebenso wie die Wiederein-
lösung 1353 in engstem Zusammenhang mit allgemeinen reichs-
politischen Verhältnissen. Die Liste solcher dankenswerten Fr-
gänzungen liesse sich unschwer fortsetzen; indessen beruht der
Hauptwert von Krauses Arbeit nicht hierauf, sondern auf seinen
breiten Ausführungen über die Verfassung und Verwaltung des
Reichsterritoriums. Durch eingehende Erörterung aller hiermit
zusammenhängenden Fragen werden die in diesem Punkt recht
unzulänglichen Angaben Francks und die summarische Zusammen-
fassung bei Niese (Verwaltung des Reichsgutes, S. 243ft.) wesentlich
ergänzt und in manchen Punkten berichtigt. Die ältere Geschichte
der Reichsburg Oppenheim bleibt allerdings auch jetzt im unge-
wissen. Wenn Krause (S. 65) zu der gesicherten Annahme gelangt,
dlass bereits vor 1225 Burg und Burgmannschaft in Oppenheim
vorhanden waren, so verdankt er das nur einem methodischen
Schnitzer; aus der Urkunde des Jahres 1259, die von den Einkünften
der castrenses »zur Zeit des römischen Kaisers Friedrich und seiner
Söhne, der Könige Heinrich und Konrad,« redet, lässt sich nur das
Jahr 1242, Todesjahr Heinrichs (VII.), als terminus ante quem
gewinnen; vor 1242 muss es schon castrenses gegeben haben; ob
auch bereits zur Zeit von Heinrichs Königskrönung und Friedrichs
Kaiserkrönung, lässt sich aus dieser Urkunde nicht entnehmen
und bleibt ebenso unbestimmt wie Nieses Annahme (S. 244), die
Burg scheine nicht viel vor 1244 errichtet worden zu sein. Mit der
Möglichkeit, dass sie schon um ı225, ja vielleicht schon im
ı2. Jahrhundert bestand, kann nach wie vor gerechnet werden
(die Beziehung der Stelle des Ekkehard von Aura zum Jahre ıı21
auf Oppenheim scheint mir fragwürdig, so dass etwas Sicheres
für diese frühe Zeit kaum auszumachen sein dürfte). Aus dem
verfassungsgeschichtlichen Teil der Arbeit seien noch hervor-
gehoben die Ausführungen über die Kompetenz des Burgmannen-
gerichtes (Franck, S. ı05, handelt darüber wenig eindringlich)
und die Iintwicklung des Schultheissenamtes; das ursprüngliche
Vorhandensein eines Vogtes war von Franck wie von Niese übersehen
worden; Krauses Annahme, der Schultheiss habe den Vogt all-
mählich verdrängt (S. 90), lässt sich mit der urkundlichen Über-
lieferung in Einklang bringen und scheint überhaupt plausibel,
da ähnliche Vorgänge auch sonst bekannt sind (Frankfurt, Oberwesel,
Wetzlar, vgl. Niese, ı87ff.). Ebenso scheint mir die Auffassung
Krauses vom Verhältnis der Immunität zur Grafschaft und des
Stadtgerichts zum Landgericht im Hinblick auf die besondere
Öppenheimer Entwicklung zuzutreffen und durch die den Schluss
der Arbeit bildenden Feststellungen über die Einkünfte und Steuern
664 Buchbesprechungen
bestätigt zu werden. Das brauchbare Register verdient ebenso
Anerkennung wie die reichhaltigen und sorgfältigen Hinweise
auf die benutzte Literatur. Einzelne Schönheitsfehler fallen beı
Heranziehung eines so umfassenden Materials kaum ins Gewicht.
Immerhin sei angemerkt, dass es sich nicht empfiehlt, bequeme
und längst eingebürgerte Siglen wie BM., BF. usw. für die Neu-
bearbeitung der Böhmerschen Regesten, DO I, DH II usw. für die
einzelnen Teile der Diplomata-Ausgabe durch ungewohnte und
unpraktischere Abkürzungen zu verdrängen; Schultes Habsburger-
studien werden besser nach der ergänzten Sonderausgabe (Geschichte
der Habsburger in den ersten drei Jahrhunderten, Innsbruck 1887)
zitiert. M. Arebs.
Festschrift Walther Merz. Dem Historiker und Er-
forscher der Rechtsquellen ... zum 60. Geburtstag dargebracht
von Freunden und Verehrern. 6. Juni 1928. Herausgegeben unter
Mitwirkung des Staates Aargau und der Städte Aarau, Baden und
Zofingen. VIII und 242 Seiten. Aarau, Sauerländer, 1928. Mit
Bildnis des Gefeierten und verschiedenen Tafeln.
Als Nachfolger von Andreas Heusler besorgt Walther Merz,
Oberrichter in Aarau. die Redaktion des vom Schweizerischen
Juristenverein ins Leben gerufenen Unternehmens der Sammlung
schweizerischer Rechtsquellen. Daneben ist Merz auch bekannt
durch eine grosse Anzahl historischer Arbeiten, von denen hier
nur seine beiden grossen Burgenwerke über die Burgen des Sisgaus
und die Burgen des Aargaus erwähnt seien, da es sich um Arbeiten
handelt, die jeder benutzt, der sich mit der Geschichte der ober-
rheinischen Gebiete befasst, Dem weitgespannten Arbeitsfelde
des Gefeierten entsprechend sind auch die Abhandlungen des vor-
liegenden Festbandes ganz verschiedenen Gebieten entnommen.
Dr. Friedrich Emil Welti in Kehrsatz bei Bern untersucht und
publiziert das Recht der Twingherrschaft Kehrsatz, eine spät-
mittelalterliche Rechtsquelle, die in einer Ausfertigung des 16. Jahr-
hunderts erhalten ist. Prof. Fritz Fleiner in Zürich äussert sich
zum sogenannten »Freianglerrecht«, einer Eigentümlichkeit der
aargauischen Fischereiverhältnisse. Prof. Dr. Hans Lehmann
veröffentlicht aus dem Archiv des Schlosses Wildegg (bis 1912
Besitz der Familie Effinger, seither Eigentum der Schweizerischen
Eidgenossenschaft) die Briefe des Ludwig Albrecht von Effinger
aus holländischen Diensten 1791—1793 und 1795—1ı796. Prof.
Dr. Tatarınoff in Solothurn untersucht eine Befestigung aus der
jüngeren Steinzeit, die Örtlichkeit »Ramelen« bei Egerkingen
(Kanton Solothurn), wobei sich als Resultat ergibt, dass auch in
der sogenannten Pfahlbauerzeit ständige, befestigte Siedelungen auf
dem Lande existiert haben. Dr. Ignaz Hess, Konventual des
Klosters Fingelberg, bietet eine Zusammenstellung der Pfarr-
Buchbesprechungen 665
geistlichen der drei aargauischen Gemeinden Sins, Auw und Abtwil,
deren Kollator bis 1866 Engelberg war. Dr. August Burckhardt
in Basel untersucht die Herkunft der ersten Gemahlin des Grafen
Rudolfs III. von Thierstein, die er dem Haus Pfirt zuzuschreiben
geneigt ist. Über das »Burgerenziel« in Bern, ein Friedkreisgebiet,
das vor den Toren der alten Zähringerstadt gelegen war und sich
bis 1798 erhielt, handelt Bundesarchivar Prof. Dr. Türler in
Bern. Dr. Otto Mittler in Baden (Aargau) untersucht die Anfänge
des Johanniterordens im Aargau, besonders der Häuser Rheinfelden,
Leuggeren und Klingnau. Eine Reihe wichtiger Beziehungen der
Schweiz zu Süddeutschland wird berührt in der aufschluss-
reichen Studie des Wirtschaftshistorikers Dr. Hektor Ammann
in Aarau über die sschweizerische Kleinstadt in der mittelalterlichen
Wirtschaft«. Mitteilungen »Aus dem Sprachgut der aargauischen
Rechtsquellen« veröffentlicht Seminardirektor Arthur Frey in
Wettingen. — Eine Bibliographie, enthaltend über ı50 Titel wissen-
schaftlicher Arbeiten von Walther Merz, beschliesst den wohl-
gelungenen Band.
Zürich. Anton Largiadir.
Ludwig Heizmann. Der Amtsbezirk Oberkirch in
Vergangenheit und Gegenwart. Mit 2ı Abbildungen. Bade-
nia-A.-G. für Verlag und Druckerei, Karlsruhe 1928. 172 Seiten.
Dieses Buch dürfte im Kreise der Pfarrer und der Lehrer
im Sinne einer Heimatkunde begrüsst werden. Es werden die
früheren Klöster — einschliesslich Rippoldsau —, die Wallfahrten
und Wallfahrtskirchen, die Familiennamen behandelt; sodann
folgt (S. 4off.) die Beschreibung der einzelnen Gemeinden in
alphabetischer Reihenfolge. Ausser geographischen und statisti-
schen Angaben sind jeweils reichhaltige Verzeichnisse mit Flur-
und Gewannamen zusammengestellt, auch einige Sagen beigefügt.
Die geschichtlichen Feststellungen beruhen nicht nur auf
gedruckten Quellen, sondern Verfasser hat auch ungedrucktes
Material herangezogen, auch die Gemeindearchive. Dagegen hat
er die Amt und Stadt Oberkirch betreffenden zahlreichen Akten-
bündel ım G.L.A. nicht benutzt. Auch fehlt unter den Literatur-
angaben die wertvolle Arbeit von Joh. Fritz, »Das Territorium
des Bistums Straßburg«, sowie Kriegers »Topogr. Wb.« und
Zentners Buch über das Renchtal. Die ältesten Jahreszahlen
für die Ortschaften sind aber zum grossen Teil offenbar Krieger
entnommen.
Vielleicht weniger für Kurfremde, auf deren Interesse der
Verfasser hofft, als für solche Interessenten, die sich über das Wesent-
liche aus der Geschichte der Ortschaften orientieren wollen, kann
das Buch als Nachschlagewerk empfohlen werden, wenn auch
nicht ohne kritische Vorbehalte.
666 Buchbesprechungen
Die Erklärung der Familiennamen, noch mehr aber die der
Flur- und Gewannamen ist in vielem lehrreich, aber auch häufig
zu beanstanden. Das bei jeder Ortschaft zu findende Verzeichnis
der letzteren hätte dadurch stark gekürzt werden können, dass
die häufig in Zusammensetzungen vorkommenden Begriffe, wie
Bühnd, Hilse, Loch oder Loh, Schliff usw., in besonderer Aufzählung
kurz erklärt worden wären. Dies hätte zahlreiche Wiederholungen,
aber auch Widersprüche verhindert. Überdies sind Namenerklä-
rungen, bei denen zwei oder drei Deutungen offen gelassen werden,
namentlich für Schulen, nicht gerade empfehlenswert; so z. B.
»Ringelbach = Bach des Ringilo; möglicherweise rührt der Name
von dem gewundenen Laufe des Baches here. Oder man vgl. die
vier Möglichkeiten offen lassende »Erklärung« des Namens Fein-
eck (S. 133 und 137). Die eine davon weist auf den Vornamen
»Feimo« hin. In dieser Hinsicht hat es sich der Verfasser auch
sonst besonders leicht gemacht. Der Eckenfels ıst ihm ein Fels
des Ekko; der Schnurrenhof ein Hof des Snurro u. dgl. m., »Lassalos
Stein« (Griesbach) = der Ortsstein des Lassalo. Hier ist wohl
eher an den Oberamtmann de Lassolaye zu denken (seit 1803).
»Zuflucht« erklärt Verfasser = »zu der steilen Hald««; (Halde
— Fluh)'!). — Unter »Gaisbach« vermisst man einen Hinweis auf
Grimmelshausen. — Zu Fernach wäre anzumerken, dass es öster-
reichisch war (Mortenau)?2). Nur kirchlich gehörte es zur Pfarrei
Oberkirch. — Das Vorder- und Hintergetöss (Grenze ein früher
mächtigerer Sturz der Rench bei Hubacker) waren Gerichtsbezirke.
Der Schlossbuckel bei Ödsbach verdankt seinen Namen nicht
einem alten Schlosse, sondern dem Plan des Bischofs Rohan, hier
ein Schloss zu bauen, was auch eine Zeitlang begonnen, dann
aber aufgegeben wurde (zu S. 76). —
Seite 139 heisst es, Mönche von Rippoldsau und von Kniebis
hätten im Jahre 1290 die Mineralquelle in Rippoldsau entdeckt;
Seite 170 dagegen; »Wann diese Wunderquellen entdeckt... worden
sind, steht nicht fest. Wahrscheinlich sind sie schon von den Mön-
chen ... um 1140 aufgefunden worden.« —
Ein erheblicher Irrtum ist die Gleichstellung des Rippoldsauer
Filials Kniebis (Baden) mit württ. (Kloster) Kniebis sim Pfarr-
bezirk Dornstetten«, (richtig: Freudenstadt). Das Kloster Kniebis
hat mit dem Amtsbezirk Oberkirch nur insofern zu tun, als es
im Renchtal nicht wenige Besitzungen hatte, wie ich es in »Zu Kniebis
auf dem Walde« dargestellt habe3).
Mit Württemberg steht der Verfasser überhaupt auf schlechtem
Fusse. Er hat sich nicht einmal über die Herzöge und ihre Regie-
») Mein Buch »Zu Kniebis auf dem Walde«e, wo die Entstehung der »Zu-
flucht« geschildert wird, war dem Verfasser unbekannt.
2) Hier wäre Krieger zu berichtigen (I. 580).
3) Auch Kricger scheidet unter »Kniebis« nicht ganz klar und führt zu bad.
Kniebis Urkunden an, die das Kloster betreffen (IT. 1204).
Buchbesprechungen 667
rungszeit, soweit sie für die württ. Pfandschaft 1604—1634 und
1649 —1664 in Betracht kommen, orientiert. Er schiebt daher dem
für die Hebung des Amtes Oberkirch liebevoll besorgten Herzog
Friedrich (f 1608) allerlei zu, was nur seine Nachfolger betreffen
könnte — wenn es richtig wäre. Dem Bau der fahrbaren Kniebis-
strasse unter Friedrich widmet er kein Wort. Ganz zu verwerfen
aber sind seine immer wiederholten Behauptungen von der »gewalt-
samen Reformation des Amtes Oberkirch« seit Friedrich und von
der Errichtung einer evangelischen Pfarrei je in Griesbach und
in Oppenau. Die Zitate, die er hierfür angibt (S. ı5f.), stimmen
sämtlich nicht. Dagegen habe ich in dieser Zeitschrift (Bd. 43,
S. 138 und 142!) kurz das Wesentliche festgestellt, was in konfes-
sioneller Hinsicht zu sagen ist. Wäre das, was L. Heizmann über
die gewaltsame Reformierung des Amtes immer wieder vorbringt,
den Tatsachen entsprechend, so würden scharfe Proteste wegen
grober Verletzung des Pfandvertrags nicht ausgeblieben sein,
und der tatsächlich im Jahre 1651 erfolgte Einspruch wegen einiger
Fälle von Ärgemis in dieser Hinsicht müsste notwendigerweise
auch das enthalten, was Verfasser als richtig annimmt.
(S. 16, 17, 58, 129, 131). Eine Einwanderung von Protestanten
aus Württemberg widersprach dem Pfandvertrag nicht, und es ist
ganz begreiflich, dass gerade in Oppenau diese Zuwanderung
stattfand. Im Jahre 1617 waren dort 60 protestantische Bürger?),
aber kein evangelischer Pfarrer. Von Gewalt der katholischen
Bevölkerung gegenüber ist nicht zu reden. Von der Verdrängung
katholischer Geistlicher ist — begreiflicherweise — in den Akten
nirgends etwas zu finden. Im Jahre 1634, als das Amt wieder an
den Bischof von Strassburg fiel, heisst es in einer amtlichen Dar-
stellung ausdrücklich, dass die Untertanen seitens Württembergs
ssowohl bei der Religion als auch altem Herkommen und
Gewohnheiten manuteniert worden«e. Das Pfarrwesen blieb,
ganz entsprechend den Vertragsbestimmungen, völlig ausserhalb der
Kompetenzen der württembergischen Beamten. Dem Kloster
Allerheiligen wurden durchaus keine Schwierigkeiten bei der Ver-
sehung der Pfarrkirche in Oberkirch gemacht. Von 6ojähriger
Reformation ist auch deshalb keine Rede (vgl. Heizmann besonders
S. 131), weil die württ. Pfandherrschaft von 1634 bis 1649 gar nicht
weiterbestand. Dies ist dem Verfasser nicht bekannt gewesen.
Auch weiss er nicht, dass Franz Egon v. Fürstenberg 1665 gar
nicht wieder im »ruhigen Besitz« des Amtes war, wie Kolb sagt
(III. S. 10), sondern dass die Verpfändung, nur in anderer Form,
bis 1718 weiterlief3).
ı) »Das bisch. Amt Oberkirch unter württ. Pfandherrschaft.e 1. 2.43.
S. 132ff.
2) Oppenau war 1615 verbrannt und unter württ. Beisteuer und vom
bekannten Baumeister Heinrich Schickhardt wieder schmuck aufgebaut worden.
3) Vgl. Z. 43. S. 146.
668 Buchbesprechungen
Wegen der Unterbrechung von 1634—49 ist es aber ganz
unmöglich, dass die 1638—4ı gemeldeten Hexenprozesse von
Württemberg aus befohlen worden wären (S. ı3r). Auch sind
die Vorkommnisse in der Ortenau und in Offenburg im ersten
Drittel des 17. Jahrhunderts zu bekannt, als dass man sich wundern
dürfte, wenn auch benachbarte Gebiete vom Hexenwahn erfasst
worden wären. Tatsächlich handelt es sich denn auch um Hexen-
prozesse, die 1631—32 in Oppenau, ganz in der Art jener in
Offenburg usw., statttanden (vgl. »Oppenauisches Hexenbuch« im
G.L.A.). Die Behandlung dieser Angelegenheit im vorliegenden
Buche ist nicht objektiv. Auch sonst ist die sachlichere Dar-
stellung der gleichen Gegenstände in des Verfassers Büchlein
»Die Renchtal-Heilquelilen« (1927) gegenüber der im vorliegenden
Buche bevorzugten Art anzumerken.
Karlsruhe. M. Eımer.
Wenn in diesen der Wissenschaft gewidmeten Blättern die
Sinnsprüche »Aus Welt und Leben« des zu früh verstor-
benen Max von Gulat angezeigt werden (München, Knorr &
Hirt [1927] 72 Seiten), so geschieht dies nicht nur, weil der Ver-
fasser lange Jahre auf dem Badischen Generallandesarchiv gear-
beitet und gelegentlich in dieser Zeitschrift Beiträge veröffentlicht
hat, sondern weil aus diesen Aphorismen eine Persönlichkeit hervor-
leuchtet, wie sie eben nur in dem oberrheinischen Kulturkreis
gedeihen kann. Als Spross einer alten badischen Beamtenfamilie,
dem benachbarten Elsass nahe verbunden, sehen wir das Bild eines
Kavaliers im besten Sinne des Worts mit aristokratischem Lebens-
gefühl, aber mit jenem Einschlag von Demokratie, wie er nur in
unserer Ecke möglich ist. In einem feinsinnigen Vorwort hat
W. Andreas, der Gulat im Leben nahestand, dies hervorgehoben.
In diesem Sinne ist das Werkchen eine Geschichtsquelle. W. 7:
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Von L.Schmieder. Sinsheim. Von F. Metz. Das Bruchsaler SchloßBmuseum.
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Karlsruher Kunstleben. Von Widmer. Die Badische Kunsthalle. Von Fischel.
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Technische Hochschule. Von Franz Schnabel, und 31 weitere Beiträge.
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Die Römer im Enz-Pfinz-Gebiet. Von W. Fischer. Pfinzgau und Enzgau
vom 8. bis ı2. Jahrhundert. Von A. Krieger. Burgen und Schlösser im Enz-
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gräflerlandes. Von J. L. Wilser. Basel. Von R. Wackernagel. Das Kloster
Weitenau. Von K.Seith. Zur Baugeschichte von Lörrach. Von H. Kayser.
Schopfheim. Von R. Faißt. Die Städte des hinteren Wiesentales. Von T. Hum-
pert. Die alemannische Mundart des Markgräflerlandes. Von A. Sütterlin.
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